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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 5779 22.02.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Untermann und Bergner (FDP) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Situation des Spielkasinos \"Spielbank Erfurt\" Die Kleine Anfrage 2808 vom 8. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Seit 2005 betreibt die \"Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG\" das Spielkasino \"Spielbank Erfurt\" im Pullmann Hotel in Erfurt. Die Betriebsbedingungen und die Ergebnisse waren immer wieder Gegenstand von Untersuchungen, Veränderungen und Kritik. Laut aktuellen Presseberichten steht die \"Spielbank Erfurt\", deren Mietkosten wirtschaftlich dem Freistaat Thüringen zur Last fallen, nun aufgrund massiver Verluste der WestSpiel-Gruppe zum Verkauf. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Spielergebnisse erzielte die \"Spielbank Erfurt\" in den Jahren 2010 bis 2012 (bitte nach Jahres- scheiben aufschlüsseln)? 2. Welche Veränderungen der Betriebsergebnisse sind durch die Änderung des Spielbankgesetzes (Ge- setz vom 29. Mai 2011; GVBl. S. 63), welches am 1. Januar 2010 rückwirkend in Kraft getreten ist, zu beobachten beziehungsweise zu erwarten? 3. Durch welche Verträge zwischen welchen Akteuren ist die gegenwärtige Mietsituation der Räume der Spielbank geregelt? 4. Wann laufen diese Verträge aus und welche Möglichkeiten für eine vorzeitige Kündigung bestehen, gerade vor dem Hintergrund des möglichen Verkaufs der Spielbank? 5. Wie hoch sind die übernommenen Kosten für die Räume der Spielbank und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Übernahme durch den Freistaat Thüringen? 6. Wie bewertet die Landesregierung die genannten Zahlen vor dem Hintergrund der geplanten Sparmaß- nahmen? 7. Ergibt sich für die Landesregierung bezüglich der Situation der \"Spielbank Erfurt\" ein Handlungsbedarf? Wenn ja, welcher? 8. Ist nach Auffassung der Landesregierung nach dem Auslaufen der Konzession im Jahr 2014 mit einem neuen Betreiber der Spielbank zu rechnen? Druck: Thüringer Landtag, 5. März 2013",
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"content": "Drucksache 5/ 5779 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Angaben des Spielbankbetreibers stellt sich die Entwicklung des Bruttospielertrages der Spielbank Erfurt in den Jahren 2010 bis 2012 wie folgt dar: Jahr \t\t Bruttospielertrag 2010\t\t 1.814.200 Euro 2011\t\t 1.477.400 Euro 2012\t\t 1.219.500 Euro Zu 2.: Mit der Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes wurde das Ziel verfolgt, das Abgabenkonzept im Inter- esse der ordnungspolitischen Zielvorgaben an die geänderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbe- dingungen anzupassen, um eine Aufrechterhaltung des konzessionierten Spielbetriebs in Thüringen zu er- möglichen. Deshalb wurden die Spielbankabgabe und die weitere Leistung reduziert. Nach Angaben des Spielbankbetreibers hat sich das Jahresergebnis zum 31. Dezember 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 818.600 Euro auf -41.800 Euro verbessert. Tendenziell hat der Spielbankbetreiber jedoch ei- nen Rückgang der Jahresergebnisse zu verzeichnen. Dennoch liegen die voraussichtlichen Jahresergebnisse für die Jahre 2011 (-208.000 Euro) und 2012 (-529.000 Euro) über dem Jahresergebnis 2009 (-860.400 Euro). Zu 3.: Nach Konzessionsvergabe an die Casino Erfurt GmbH u. Co. KG (derzeitiger Spielbankbetreiber) hat die- se in 2005 einen Mietvertrag mit der Ersten Thüringer Spielbankgesellschaft mbH und Co. KG über Räum- lichkeiten im heutigen Hotel Pullman Erfurt am Dom abgeschlossen. Die Erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH u. Co. KG hat ihrerseits einen Mietvertrag mit der Tran- sactio GmbH und Co. KG geschlossen, der sie berechtigt, die Spielbankräumlichkeiten unterzuvermieten. Zu 4.: Sowohl der Hauptmietvertrag als auch der Untermietvertrag wurden für eine feste Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2014 abgeschlossen. Selbst wenn der derzeitige Spielbankbetreiber den Betrieb einstellen würde, könnte er den Mietvertrag nicht vorzeitig kündigen. Sofern die Spielbank im Rahmen der erteilten Erlaubnis betrieben wird und die Parteien des Mietvertrages sich im Übrigen vertragsgemäß verhalten, ist eine vorzeitige Beendigung der Mietverträ- ge durch Kündigung ausgeschlossen. Auf die Beantwortung der Fragen 7 und 8 wird verwiesen. Zu 5.: Der Freistaat Thüringen als Alleingesellschafter der Ersten Thüringer Spielbankgesellschaft mbH u. Co. KG verstärkte im Zeitraum von 2004 bis 2012 das Eigenkapital der Gesellschaft um insgesamt rund 2,1 Millio- nen Euro. Mit dieser Kapitalausstattung wurde die Erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH und Co. KG in die Lage versetzt, ihre Verpflichtungen erfüllen zu können. Hierzu zählen die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag mit der Transactio GmbH und Co. KG. Zu 6.: Da das Gründungskapital und die laufenden Einnahmen der Erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH und Co. KG nicht ausreichten, um die Verpflichtungen des Unternehmens in voller Höhe erfüllen zu kön- nen, war über Kapitalzuführungen zu entscheiden. Trotz einem äußerst sparsamen Geschäftsbetrieb ist es der Ersten Thüringer Spielbankgesellschaft mbH und Co. KG nicht möglich, ihre Verpflichtungen - welche im Wesentlichen aus den abgeschlossenen Mietverträgen resultieren - ohne Mittelzuführung zu erfüllen. Im Übrigen ist festzustellen, dass die für die Erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH und Co. KG er- folgten Kapitalzuführungen durch die bislang erzielten Einnahmen aus dem Spielbankbetrieb deutlich mehr als kompensiert werden. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 5779 Zu 7. und 8.: Die Landesregierung sieht keinen akuten Handlungsbedarf im Hinblick auf die Spielbank. Die Vertreter der Landesregierung haben im Haushalts- und Finanzausschuss am 17. Januar 2013 sowie in der Aktuellen Stunde im Thüringer Landtag am 23. Januar 2013 dargelegt, dass der Freistaat Thüringen auf der Grund- lage des Thüringer Spielbankgesetzes dem derzeitigen Spielbankbetreiber die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank in Erfurt für zehn Jahre erteilt hat. Diese Konzession endet am 31. Dezember 2014 und kann ge- mäß Erlaubnisbescheid nicht auf einen anderen Betreiber übertragen werden. Für die Zeit ab dem Jahr 2015 wird über eine erneute Ausschreibung der Konzession zu entscheiden sein. Derzeit kann zu einem neuen Spielbankbetreiber ab dem Jahr 2015 keine Aussage getroffen werden. Dr. Voß Minister 3",
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