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"content": "Von:\n\n \n\n \n\nGesendet: Dienstag, 23. Februar 2021 15:55\n\nAn:\n\nCc:\n\nBetreff: 1. Nutzerrundschreiben 2021 / retrograder VIS Abgleich\nAnlagen: 1. Nutzerrundschreiben 2021.pdf\n\nSehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,\n\nich übersende ich ihnen das anliegenden 1. Nutzerrundschreiben des Jahres 2021 für das AZR mit der Bitte\num Kenntnisnahme und Beachtung. Insbesondere werden neue Speichersachverhalte zum\nFreizügigkeitsgesetz/EU sowie zum Aufenthaltsdokument GB in das AZR aufgenommen. Darüber hinaus\ngibt es noch einen Nachtrag zum 7. Nutzerrundschreiben 2020 zum Eingabefeld „Trägervordruck“ als\nPflichteingabe (I Ziffer 3), welcher auf Hinweis von Ihnen noch mal angepasst wurde.\n\nIch bitte die Kolleginnen und Kollegen der ABHen NWM und MSE den retrograden VIS-Abgleich des\nMonats Januar 2021 durchzuführen. Die weiteren ABHen im Land sind nicht betroffen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag\n\nReferat II 350 - Asyl- und Aufenthaltsrecht; Sozialleistungen für Ausländer\n\nMinisterium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern\nAlexandrinenstraße 1\n19055 Schwerin\n\n \n \n \n\nTel.:\nFax:\nE-M\n\nAllgemeine Datenschutzinformation\n\nDer telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Inneres und Europa\nMecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten\npersönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der\nDatenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit 8 4 Abs. 1",
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"content": "Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier:https://www.regierung-\nmv.de/Datenschutz/\n\nGesendet: Dienstag, 23. Februar 2021 14:20\nBetreff: 1. Nutzerrundschreiben 2021 / retrograder VIS Abgleich\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nin der Anlage übersende ich Ihnen das 1. Nutzerrundschreiben 2021 mit aktuellen Hinweisen zum KW 08\nRelease des AZR.\n\nBitte leiten Sie dieses Rundschreiben auch an die Ausländerbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich\nweiter.\n\nDes Weiteren steht der retrograde VIS Abgleich für den Monat Januar 2021 im Infoportal Ausländerwesen,\nInfotestaserver zur Verfügung. Auch hier die Bitte die Ausländerbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich\ndementsprechend zu informieren.\n\nDa im Monat Januar bundesweit nur 117 Ausländerbehörden vom retrograden VIS Abgleich betroffen\nwaren kann ich Ihnen gerne, auf Anfrage, die in Ihrem Bundesland betroffenen ABHen mitteilen.\n\nBei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\n\nMit freundlichem Gruß\nIm Auftrag\n\n \n\nReferat 72B - Ausländerzentralregister und Digitalisierung des Asylverfahrens\nBundesamt für Migration und Flüchtlinge\n\nPostanschrift: Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg\nj -26, 90411 Nürnberg\n\n \n\nInternet: http://wwwf[dot]bamf[dot]de\nhttp://wwwl[dot]wir-sind-bund[dot]de",
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"content": "AR | Bundesamt\nfür Migration\n\nund Flüchtlinge\n\nBundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90343 Nürnberg HAUSANSCHRIFT Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg\nPOSTANSCHRIFT 90343 Nürnberg\n\na . . BEARBEITET VON Referat 72B - Ausländerzentralregister\nalle Nutzer des AZR im automatisierten und Digitalisierung des Asylverfahrens\n\nVerfahren nach 8 22 AZRG\n\nTEL\n. . E-MAIL\nNachrichtlich: INTERNET\n\nBundesministerium des Innern, Referate M5,\nM3, R2, B2, Bundespolizei,\nBundesverwaltungsamt, Referat S15 MEIN ZEICHEN 72B-9830-2101\nReferat 21D, 22A, RL‘in 21D, GL72\n\nDATUM 23.02.2021\n\n1. Nutzerrundschreiben 2021\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nin KW 08/2021 werden Anpassungen und Ergänzungen im AZR vorgenommen. Insbesondere wer-\nden neue Speichersachverhalte zum Freizügigkeitsgesetz/EU sowie zum Aufenthaltsdokument GB\nin das AZR aufgenommen.\n\nDie daraus resultierenden fachlichen und technischen Anpassungen werden Ihnen nachstehend\nmitgeteilt. Im Folgenden möchten wir Sie nochmals auf die Möglichkeit des elektronischen Nach-\nrichtenversandes der Nachberichtserstattung hinweisen.\n\nl. _ Änderungen im allgemeinen Datenbestand\n\n1. Freizügigkeitsgesetz/EU „Brexit“\n\nNachdem das „Gesetz zur Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften\nan das Unionsrecht“ zum 24.11.2020 in Kraft getreten ist, werden folgende Speichersachverhalte\nin das AZR aufgenommen:\n\nSpeichersachverhalt (neu) , je\n\nAufenthaltskarte nach $ 3a FreizügG/ EU (nahestehende Personen von 12/c 09\n\nEU-Bürgern)\n\n \n\nVERKEHRSANBINDUNG U-Bahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 7, Bayernstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz\n\nBANKVERBINDUNG Kontoinhaber: Bundeskasse Halle/Saale, Dienstsitz Weiden /Opf.:, IBAN: DEO8 7500 0000 0075 0010 07;\nKreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale München; BIC: MARKDEF 1750",
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"content": "Seite 2 von 7 Tabelle/ Kennung Speichersachverhalt (neu) Buchstabe Aufenthaltsdokument GB nach § 16 Abs. 2 S. 1 FreizügigG/ EU (Art. 18 12 / d 10 Abs. 4 des Austrittsabkommens) Aufenthaltsdokument für Grenzgänger GB nach § 16 Abs. 3 FreizügigG/ 12 / e 11 EU (nach Teil 2 Titel II Kap. 2 des Austrittsabkommens) Zu den oben genannten Speichersachverhalten sind das Ereignisdatum, das Befristungsdatum, die Nummer des Aufenthaltstitels, die meldende Behörde sowie die letzte Änderung an das AZR meldbar. Hinweis zum Speichersachverhalt: Aufenthaltskarte nach § 3a FreizügG/ EU (nahestehende Personen von EU-Bürgern) (Abgestimmt mit BMI M5 / M1 / M2 / DV 2) Der zu diesem Speichersachverhalt gehörige eAT kann noch nicht bei der Bundesdruckerei (BDr) bestellt werden. Nach Rücksprache mit der BDr steht dieser eAT mit Verweis auf die technische Richtlinie / XhD Schema 1.6.1 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) frühestens am 01.11.2021 zur Verfügung. Bis zum Zeitpunkt, zu dem der diesem Speichersach- verhalt zugeordnete eAT zur Verfügung steht und die dazugehörige Dokumentennummer an das AZR gemeldet werden kann, bitten wir von der Verwendung dieses Speichersachverhaltes abzu- sehen. Einer Nachmeldung steht, sobald das entsprechende Dokument zur Verfügung steht, nichts im Weg. Nachfolgend finden Sie einige Anwendungshinweise des BMI zum Speichersachverhalt: Auf- enthaltsdokument GB nach § 16 Abs. 2 S. 1 FreizügigG/ EU (Art. 18 Abs. 4 des Austrittsabkom- mens) (BMI M5 in Absprache mit BMI M1) Das Aufenthaltsdokument-GB ist gemäß der Anwendungshinweise zu befristen. Das Dauer- aufenthaltsrecht ist als solches zwar unbefristet, die Dokumentation dieses Rechts erfolgt aller- dings im Rahmen einer befristet gültigen Aufenthaltskarte. Die Gültigkeitsdauer des Dokuments ist von der Rechtsstellung zu unterscheiden. Die Aufenthaltskarte ist zwingend für einen Gültig- keitszeitraum von mindestens fünf Jahren (und höchstens zehn Jahren) auszustellen. Läuft der Pass zuvor ab, bleibt die Karte dennoch gültig, auch wenn die im Dokument eingetragene Pass- nummer sich dann auf ein abgelaufenes Dokument bezieht. Eine Koppelung ist möglich, wenn der Pass später als fünf, aber weniger als zehn Jahre ab der Ausstellung des Aufenthaltsdoku- ments-GB abläuft.",
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"content": "Seite 3 von 7 Des Weiteren werden folgende Speichersachverhalte angepasst: Tabelle/ Kennung Speichersachverhalt (angepasst) Buchstabe Daueraufenthaltskarte nach § 5 Abs. 5 Satz 2 FreizügG/ EU 12 / b 07 (Angehörige von EU-/EWR-Bürgern) Aufenthaltskarte nach § 5 Absatz 1 FreizügG/EU 12 / a 08 (Angehörige von EU-/ EWR-Bürgern) Für Tabelle 12 / a Anlage zur AZRG-DV wird die Nummer des Aufenthaltstitels ein zusätzliches Pflichtfeld. 2. Speichersachverhalt bzgl. Daueraufenthaltskarte nahestehender Personen, § 5 Abs. 7 S. 3 FreizügG/EU (Erlassen von BMI M5) Zur Behandlung von oben genanntem Speichersachverhalt erfolgen folgende Hinweise von BMI M5: „Bis zur Schaffung eines Speichersachverhaltes für Daueraufenthaltskarten nahestehender Per- sonen werden diese nicht im AZR erfasst. Die Speichersachverhalte „Aufenthaltskarte Familien- angehörige“, „Daueraufenthaltskarte Familienangehörige“ und „Aufenthaltskarte nahestehen- der Personen“ (Tabelle 12 lit. a) – c)) sind regulär und wie vorgesehen zu verwenden. BMI wird (…) eine zügige Ergänzung des Speichersachverhaltes „Daueraufenthaltskarte nahestehender Personen“ in der AZRG-DV anstreben.“ 3. Umgang mit dem Speichersachverhalt „Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts EU-/EWR- Bürger nach § 4a Absatz 5 Satz 1 FreizüG/EU“ (Tabelle 12 Anlage zur AZRG-DV) (Erlassen von BMI M5) Zur Ausgestaltung des oben genannten Speichersachverhalts in der Anlage zur AZRG-DV erfolgt folgender Hinweis von BMI M5: „Bei dem Zusatz „nach § 4a Absatz 5 Satz 1 FreizüG/EU“ handelt es sich um ein redaktionelles Versehen. (...) Eine Korrektur wird BMI (…) vornehmen. Folglich ist der status quo, die Speiche- rung der Daueraufenthaltsrechte von freizügigkeitsberechtigten EU-/EWR-Bürgern, zu erhal- ten.“ Somit ist weiterhin die vorhandene Kennung 05 „Bescheinigung des Daueraufenthaltsrecht EU- /EWR-Bürger“ für diesen Speichersachverhalt zu verwenden.",
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"number": 6,
"content": "Seite 4 von 7 4. Änderungen zur Bestandskennung von Speichersachverhalten Folgende Speichersachverhalte sind ab sofort nur noch mit Bestandskennung an das AZR nach- meldbar: Kennung Sachverhaltsgruppe EU-Aufenthaltsrecht 03-04 Duldung 38-40 5. Änderungen von weiteren Personalien (Tabelle 4 Anlage zur AZRG-DV) Folgende Speichersachverhalte der weiteren Personalien sind ab jetzt auch mit Bearbeitungsart 2 (asylrechtliche Aufgaben) abänderbar: Tabelle / Speichersachverhalt Buchstabe Abweichende Schreibweise Name 4 / a) Familienstand 4 / e) Religion 4 / h) 6. Nachtrag zum 7. Nutzerrundschreiben 2020 I, Nr. 3, Eingabefeld „Trägervordruck“ als Pflicht- eingabe (abgestimmt mit BMI M5) Zu diesem Punkt erfolgt folgende Klarstellung, ebenfalls mit BMI M5 abgestimmt: Die vorrangig erwünschte Praxis, ein Etikett direkt in einen anerkannten und gültigen Pass ein- zukleben, entfällt, falls diese Person einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt oder die Behörde entschieden hat, den Pass oder Passersatz des Ausländers bis zum Zeit- punkt seiner Ausreise nach § 50 Abs. 5 AufenthG in Verwahrung zu nehmen. Im Falle von Dul- dungsspeichersachverhalten ist der Person nach § 55 Absatz 1 Ziffer 2 AufenhV auf Antrag ein Ausweisersatz (Trägervordruck der Duldung) auszustellen. 7. Vorabinformation zu den neuen Ausprägungen des Speichersachverhaltes „Durchführung von Impfungen“ (Tabelle 3a l Anlage zur AZRG-DV) Zu oben genanntem Speichersachverhalt werden voraussichtlich in der 17. KW 2021 (2. Release 2021) folgende zusätzliche Ausprägungen zur Verfügung stehen: - Corona Erst-/Teilimpfung - Corona vollständige Impfung Diese Ausprägungen können genutzt werden, um den Impffortschritt in der gegenwärtigen pan- demischen Situation im AZR zu dokumentieren. Es ist durch die zwei genannten Ausprägungen möglich, auch eine nur teilweise erfolgte Vakzinierung zu dokumentieren.",
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"content": "Seite5von 7\n\nAllgemeine Informationen\n\n1. AZR-Mitteilungen elektronisch erhalten\n\nWir möchten nochmals auf die Möglichkeit des elektronischen Nachrichtenversands der Nach-\nberichtserstattung nach $ 38 AZRG hinweisen.\n\nStellen, die sich für einen elektronischen Versand per E-Mail interessieren, können sich an das\n\nDa eine Verschlüsselung elektronisch versandter AZR-Mitteilungen bei der Vielzahl der nutzen-\nden Behörden aktuell nicht leistbar ist, kann der Mailversand derzeit nur für Stellen angeboten\nwerden, welche an den sicheren, zentralen E-Mail-Dienst des Verbindungsnetzes (Verbindung\nder informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder; NdB-VN; vgl. IT-NetzG) ange-\nbunden sind. Ob eine solche Anbindung Ihrer Behörde besteht, kann durch einen Aufruf der Seite\n\nweraen.\n\nFalls ein Aufruf der Seite nicht möglich ist, sollten Sie mit Ihrer Technikabteilung Rücksprache\nhalten, ob ein entsprechender Zugang Ihrer Behörde zum NdB-VN besteht.\n\nAuf der Seite selber, im Reiter „Administratoren“, befinden sich sog. „Mailertables“, welche alle\nüber das Verbindungsnetz sicher erreichbaren Maildomänen auflisten. Wenn ihre Maildomäne\naufgeführt ist, kann eine Umstellung auf elektronische Versandart erfolgen. Hierzu müsste eine\nzentrale Verteilung über ein redundantes E-Mail-Relay vorliegen, welches ausschließlich dem\nverwaltungsinternen E-Mail-Routing über das Verbindungsnetz dient und ohne Schnittstelle zum\nöffentlichen Internet auskommt.\n\nSie können auch ohne vorherige interne Prüfung einen formlosen Antrag auf Umstellung an das\ngenannte Postfach schicken und wir informieren Sie daraufhin, ob die Umstellung möglich ist.\n\nMuster für einen formlosen Antrag:\nKAFFEE FF FE FF FF FF EFF FF FF FE FF FF EEE FF FE EEE a\n\nBetreff: Antrag auf elektronische Umstellung bei AZR-Mitteilungen\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nhiermit möchte ich die Versandart bei Mitteilungen aus dem AZR für die Behörde XXX (mit sechs-\nstelligen BVA Behördenkennzeichen) auf elektronisch umstellen. Folgendes Postfach soll zukünf-\ntig für die Mitteilungen verwendet werden: XXXX@XX.de.\n\nDie Nachberichte enthalten zum Teil personenbezogene Daten. Da der Versand unverschlüsselt,\naber über sichere Leitungen, erfolgt, sollten auf das angegebene Postfach nur Mitarbeitende Zu-\ngriff haben, die für die Postverteilung zuständig sind oder aber über einen AZR-Zugriff verfügen.\nFolgender Ansprechpartner kann für Rückfragen im weiteren Prozess kontaktiert werden:\n\nMax Mustermann\n\nMax.mustermann@xxxxx.de\n\nFaxnummer der Behörde",
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"content": "Seite6von 7\n\nDie Nachberichte enthalten zum Teil personenbezogene Daten. Da der Versand unverschlüsselt,\naber über sichere Leitungen, erfolgt, sollten auf das angegebene Postfach nur Mitarbeitende Zu-\ngriff haben, die für die Postverteilung zuständig sind oder aber bereits über einen AZR Zugriff\nverfügen.\n\n2. Corona Pandemie (BMI M3)\n\nMit Schreiben M3-5000/2#5 hat BMI M3 am 27.01.2021 weitere Hinweise zur Corona Pandemie\nveröffentlicht. Speziell soll hier auf die Hinweise zur sogenannten „Corona-Fiktion“ hingewiesen\nwerden.\n\nBMI M3 führt hierzu aus:\n\n„Vor diesem Hintergrund [Homeoffice] wird auf die zuletzt im Rundschreiben vom 24. November\n2020 (M3- 21000/28#14 und M3-51000/2#5) gegebenen Hinweise zu Verfahrenserleichterun-\ngen hingewiesen (dort Punkt 1.3.); zudem kann erneut die im Rundschreiben vom 25. März 2020\n(M3-51000/2#5) unter 1. dargestellte vereinfachte Möglichkeit formloser Fiktionsbescheinigun-\ngen nach 8 81 Abs. 4 AufenthG für die Verlängerung von Aufenthaltstiteln bzw. die unter 7.\naufgezeigte Möglichkeit zur Verlängerung von Duldungen genutzt werden. (...) Es wird jedoch\ndarum gebeten, von Allgemeinverfügungen nur als letztes Mittel Gebrauch zu machen.“\n\nWir bitten auch um Beachtung der weiteren Hinweise des genannten Schreibens.\n\n3. Speichersachverhalt „Aufenthaltstitel erteilt nach Einreise in das Bundesgebiet mit einem im\nVerfahren nach $ 81a AufenthG erteilten Visum“ (Tabelle 9 m) ee) Anlage zur AZRG-DV)\nZu oben genannten Speichersachverhalt konnten wir auch 6 Monate nach Einführung nur sehr\nwenige Eintragungen im AZR feststellen. Wir bitten um Beachtung, speziell da sich die Umset-\nzung des beschleunigten Fachkräfteverfahren durchaus noch im Fokus befindet.\n\n4. Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im Ausländerzentralregister\n\nDie registerführende Behörde hat den Leitfaden zur Datenqualität im AZR überarbeitet. Er spie-\ngelt jetzt unter anderem die im 7. und 8. Workshop zur Datenqualität im AZR beschlossenen\n\nPriorisierungen wider.\nDer aktualisierte Leitfaden kann unter: :-: werden.",
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"content": "Seite7 von 7\n\nIl. AZR Schnittstellen / Änderungen und Ablösungen\n\n1. Ablösung der AZR-XML-Schnittstelle\nWie bereits im 8. Workshop zur Datenqualität im AZR angesprochen, stellen wir noch immer\nMeldungen über die AZR-XML-SST fest. Um Datenverlust zu verhindern, wird diese Schnittstelle\nweiterhin betrieben. Wir möchten nochmals alle beteiligten Behörden bitten, die Datenüber-\ntragung schnellstmöglich auf XAusländer umzustellen.\n\n2. Änderungen an der AZR-ER-SST\n\nZum 01.04.2021 erfolgt folgende Änderung an der AZR Erstregistrierungsschnittstelle (AZR-ER-\nsST):\n\nIm Zuge der Umsetzung des 2. DAVG wird das Alter für die Abnahme von Fingerabdrücken von\n14 auf 6 Lebensjahre abgesenkt. Bitte beachten Sie hierzu folgende Rechtsgrundlagen:\n\n- 816 AsylG (Asylsuchende)\n- 849 Abs. 8 und 9 AufenthG (unerlaubte Einreise bzw. unerlaubter Aufenthalt)\n\nBitte bereiten Sie sich auf die Erfüllung der zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen zum ge-\nnannten Zeitpunkt vor.\n\nBei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das AZR-Referat.\n\nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag",
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