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            "content": "Seite 2 von 2 Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes wurde die Nutzung der AZR-Nummer in der Kommunikation zwischen Ausländer- und Meldebehörden in den Fällen des § 2 Absatz 1a und Absatz 2 AZRG bis zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Er- laubnis zum Daueraufenthalt-EU auch zum Zweck der eindeutigen Zuordnung im Datenaus- tausch untereinander ermöglicht. Die AZR-Nummer bietet somit die Möglichkeit, dass in diesen gesetzlich vorgeschriebenen Fällen und ungeachtet bestehender Abweichungen bei der Darstellung von Daten eine Zuordnung und Fortschreibung der Register im Ausländer- und Meldewesen als auch im Ausländerzentralregister stets zur richtigen Person erfolgen kann. Die hierfür notwendige Übermittlung und Speicherung der AZR-Nummer in den Melderegistern erfolgte bisher nur für einen geringen Teil der hierfür vorgesehenen Personendatensätze. Mit den derzeitig angewendeten Prozessen ist auch keine signifikante Steigerung der Zuspeicherung der AZR-Nummer in den Melderegistern zu erwarten. Neben der bereits genannten Notwendigkeit von konsistenten Registern ist das Vorhandensein der AZR-Nummer in den Melderegistern Vo- raussetzung für zukünftige Anforderungen z.B. durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Aus- länderzentralregisters oder das Registermodernisierungsgesetz. Mit einer automatisierten Bestandsdatenlieferung der AZR-Nummer durch die Ausländerbehörde an die Meldebehörden im gleichen Zuständigkeitsbereich soll eine vollständige Zuspeicherung in den Melderegistern erreicht werden. Hierzu wurde in der seit 31.01.2022 von der KoSIT veröffent- lichten und ab 01.11.2022 verbindlich wirksamen Spezifikation XAusländer 1.18.0 der Abschnitt zu Anlässen für Nachrichten nach § 90 a AufenthG mit einem neuen Abschnitt „4.5.3 Bestandsdaten- lieferung der AZR-Nummern“ ergänzt, der Informationen zur Verfahrensweise enthält. Entsprechend haben sich die Ausländer- und Meldebehörden ggf. unter Einbeziehung der Fach- verfahrenshersteller über den Zeitpunkt der Lieferung und die Einarbeitung der AZR-Nummer für den relevanten Personenkreis in die Melderegister sowie über die Bearbeitung von Konfliktfällen im Rahmen von Lieferkonzepten bis zum 1.11.2022 verbindlich zu vereinbaren. Die Fachverfahrenshersteller teilten mit, dass eine weitestgehend automatisierte Übermittlung und Einarbeitung der AZR-Nummer in die Melderegister möglich sei. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Dr. Kutzschbach         Dr. Laier                             Weber         Trapp Anlagen keine",
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