HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/233956/?format=api",
"id": 233956,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/233956-261021_corona-tests-bei-abschiebungsmanahmen/",
"title": "26.10.21_Corona-Tests bei Abschiebungsmaßnahmen",
"slug": "261021_corona-tests-bei-abschiebungsmanahmen",
"description": "",
"published_at": null,
"num_pages": 4,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": false,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/46/84/4246848751354e56be45aafba43cd7ae/261021_corona-tests-bei-abschiebungsmanahmen.pdf",
"file_size": 1992731,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/46/84/4246848751354e56be45aafba43cd7ae/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/46/84/4246848751354e56be45aafba43cd7ae/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"title": "26.10.21_Boe_Corona-Tests bei Abschiebungsmaßnahmen.pdf",
"author": "WölferH",
"_tables": [],
"creator": "VISScan",
"subject": "Autoscan",
"producer": "VISScan",
"_format_webp": true
},
"uid": "42468487-5135-4e56-be45-aafba43cd7ae",
"data": {},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=233956",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-10-11 12:29:19.760163+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/233956/?format=api",
"number": 1,
"content": "B SACHSEN-ANHALT für Ministerium Inneresund Sport fürInneresund Sport des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium Postfach3563 39010 Magdeburg «- Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße2 06112 Halle (Saale) Zusammenarbeit der Ausländerbehörden mitder Landespolizei AO.Oktober2021 bei der Durchführungeines Corona-Testsbei Abschiebungsmaßnahmen gegen Ausländer 1. Rechtsgrundlagen 1.1 gemäß $ 58 des Die Durchführungvon Abschiebungsmaßnahmen (AufenthG) und der Dublin-IIl Verordnungrichtetsich Aufenthaltsgesetzes grundsätzlichnach den landesrechtlichen Vorschriftenüberdie Durchsetzun e unmittelbaren wirdgemäß8 71 Abs. Zwangs. Eine Abschiebungsmaßnahme 1 Ihre Nachricht: des Landes Sachsen-Anhalt(VwVG des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes LSA) nach dem ViertenTeil (88 53 bis 68) des Gesetzes über die öffentlichevom Sicherheitund Ordnungdes Landes Sachsen-Anhalt(SOG LSA) durchgesetzt. Nach $ 60 Abs. SOG LSA gelten für die Art und 1 Weise der Anwendung Zwangs die 88 61 bis 68 SOG LSA und, soweitsich aus diesen unmittelbaren nichtAbweichendesergibt,die übrigenVorschriftendieses Gesetzes. 38734/2021 1.2 Nach 8 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthGkann eine ärztlicheUntersuchungdes Ausländerszur Feststellungder Reisefähigkeitangeordnetwerden,soweites | zur u Vorbereitung nd Durchführungv on Maßnahmen nach diesemGesetz und Bestimmungen nach ausländerrechtlichen ist. in anderenGesetzen erforderlich HalberstädterStr. 2/ Der Begriff der ärztlichen Untersuchung umfasst alle herkömmlichenam „Platz des 17. Juni“ 39112 Magdeburg physiologisch-medizinischen die nach den Regeln Untersuchungsmethoden, Telefon(0391) 567-01 Telefax(0391) 567-5290 poststelle@mi.sachsen-anhalt.de www.mi.sachsen-anhalt.de LandeshauptkasseSachsen-Anhalt DeutscheBundesbank Sachsen-Anhalt BIC MARKDEF1810 #moderndenken IBAN DE21 8100 0000 0081 0015 00",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/46/84/4246848751354e56be45aafba43cd7ae/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/233956/?format=api",
"number": 2,
"content": "Seite 2/4 der ärztlichenKunstvorgenommen werden.Umfasstsind auch körperlicheEingriffe,da ärztliche Untersuchungen regelmäßigmitsolchenEingriffenverbundensind. Bei derVornahmeeinesTests zum Nachweisdes Vorliegenseiner Infektionmit dem CoronavirusSARS-CoV-2 (Corona-Test) ärztliche handeltes sich um eine Untersuchungsmethode, die von einem Arzt durch Vornahme eines Abstrichsdurchgeführt wird. Die Untersuchung kanninsbesondereerforderlich sein, um die gesundheitlichen Voraussetzungen einer Rückführungzu klären. Ziel der Vorschriftist es, mögliche gesundheitlicheRisiken aufzudecken,die einerAbschiebungentgegenstehen.Der Begriff.der Reisefähigkeit umfasstauch die gesundheitlichen Voraussetzungen, um in das Zielland‘ der geplanten Rückführung (Abschiebungbzw. Überstellung)einreisenzu dürfen(z.B. negativerCorona-Test). Anlass der Untersuchungist die Prüfungder Reisefähigkeitund nichtdie Forderungeines negativenCorona- Tests durch den Zielstaat der Rückführung.Eine Erkrankungan Corona würde begleitende Vollzugsbeamteund DrittegefährdensowieeineAnordnungvon Quarantäne-Maßnahmen gemäß 828 Abs. 1S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindungmit8 30 Abs. 1 S. 2 IfSG gegen den ausreisepflichtigen Ausländer nach sich ziehen, womit die Reisefähigkeitdes Ausländers ausgeschlossenwäre. 1.3 Kommtder AusländereinerAnordnungnach $ 84 Abs. 4 Satz 1 AufenthGnichtnach, kann diese nach Satz 2 zwangsweisedurchgesetztwerden. Die Anwendungunmittelbaren Zwangs kommt einzelfallbezogenin Betracht. Für die Anwendung unmittelbarenZwangs sind die Vorschriftendes VwVG LSA i.V.m. dem SOG LSA maßgeblich. 2. Aufgaben,Zuständigkeiten und Vollzug 2.1 Für die AnordnungeinerärztlichenUntersuchungnach 8& 82 Abs. 4 Satz 1 sind gemäß $ 71 Ausländerbehörden Abs. 1 AufenthGdie zuständig.Die Anordnungder ärztlichenUntersuchung beinhaltetdie Anordnung des persönlichen Erscheinens und der Duldung der ärztlichen Untersuchungzur Feststellungder Reisefähigkeitim Zusammenhangmit der Ermittlungeiner Corona-Infektion. Für den Fall, dass der AnordnungnichtfreiwilligFolge geleistetwird, wird die Vorführungund Durchsetzungim Wege des unmittelbaren Zwangs angedroht.Für den Fall, dass der angedrohtenDurchführungund Untersuchungzur Feststellungder Reisefähigkeitnicht freiwilligFolge geleistetwird, wird das angedrohteZwangsmittel des unmittelbaren Zwangs zur zwangsweisenEntnahmedes Abstrichszwecks ErmittlungeinerCorona-Infektion festgesetzt.Die sofortigeVollziehungwirdangeordnet. Die Anordnungergehtin einerfür den Ausreispflichtigen verständlichen Sprache schriftlichund wirddem Abzuschiebendensowie abschriftlich den Vollzugsbeamten ausgehändigt.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/46/84/4246848751354e56be45aafba43cd7ae/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/233956/?format=api",
"number": 3,
"content": "Seite 3/4 2.2 Für die Anordnungeines Corona-Tests in Verfahrennach der Dublin-Ill-Verordnung erlässt das BundesamtfürMigrationund Flüchtlinge(BAMF) die Anordnungmitdem unter2.1. genannten Inhaltgemäß 88 71 Abs. 1, 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG.Im Rahmenvon Dublin-Verfahren obliegt es ausschließlichdem BAMF, inlandsbezogene Abschiebungshindernisse, also insbesonderedie Reisefähigkeit,zu prüfen(vgl. BVerfG, Beschlussvom 17.09.2014, Az. 2BvR 732/14). Das BAMF handelthierals Ausländerbehörde sui generisgemäß88 5, 34a AsyIG, 8 71 Abs.1 AufenthG.Die Ausländerbehördender Bundesländerleisten Vollzugshilfe. Die Anordnung der ärztlichen Untersuchungdurch das BAMF ergeht schriftlich,wird der Ausländerbehördeim Vorfeld übersendetund der zu überstellenden Person vorAbnahmedes Tests zugestellt. 2.3 Für die Anwendungunmittelbaren Zwangs bei der Durchführung von COVID-19 Test ist nach 8 71 Abs. 1 VwVG LSA i.V.m. mitdem ViertenTeil (88 53 bis 68) des SOG LSA die Sicherheits— oder Polizeibehördezuständig.Da die Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden nichtüber die nötige Ausbildungzur Anwendungunmittelbaren Zwangs verfügen,wirddiese Aufgabedurchdie Polizei wahrgenommen.Die Art und Weise der Anwendungdes unmittelbaren Zwangs regeltsich nach den 88 61 68 SOG LSA (siehe 1.1) - 2.4. Bei der zwangsweisenVollstreckungdes persönlichenErscheinens und der Duldung der Durchführung des Corona-Testsist stets der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren.Die vor Ort handelnden Bediensteten der Ausländerbehördenund der Polizei haben daher alle zumutbaren Anstrengungen der Deeskalationzu unternehmen, um die erforderlichenMaßnahmen ohneweitergehende Anwendungvon Zwangsmiitteln zu erreichen.Die Anwendungunmittelbaren Zwangs stelltlediglichdie ultimaratiodar. 3. Unberührte Verwaltungsvorschriften Die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die öffentlicheSicherheitund Ordnung und ausländerrechtliche Verwaltungsvorschriften bleibenunberührt. 4. SprachlicheGleichstellung Personen-und Funktionsbezeichnungen in diesem Erlass geltenjeweilsin männlicher,weiblicher und diverserForm. Ich bittedie Ausländerbehörden überden Inhaltdes Erlasses zu informieren.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/46/84/4246848751354e56be45aafba43cd7ae/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/233956/?format=api",
"number": 4,
"content": "Seite 4/4 Im Auftrag .L",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/46/84/4246848751354e56be45aafba43cd7ae/page-p4-{size}.png"
}
]
}