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            "content": "Landtag Brandenburg                              Drucksache 6/2106 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 747 des Abgeordneten René Wilke der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/1774 Finanzausstattung der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) Wortlaut der Kleinen Anfrage 747 vom 17.06.2015 Die Kommunen sind hauptzuständig für die soziale Infrastruktur der Gesellschaft und für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. In ihre Verantwortung fällt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten und bürgernahen Angebots an sozialen Ein- richtungen und Dienstleistungen. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen soziale Leis- tungen, Kultur, Gesundheit, Sport und Erholung, Straßenbau und Verkehrswesen, Energie- und Wasserversorgung, Stadtreinigung, öffentliche Ordnung, Bau- und Wohnungswesen sowie Wirtschaftsförderung. Gleichwohl bedürfen handlungsfähige Kommunen einer soliden Finanzausstattung. Jene ist in vielen Kommunen über die Jahre verloren gegangen. So benötigt auch Frankfurt (Oder) ein Haushaltssiche- rungskonzept. Die Bertelsmann-Stiftung hat am 08. Juni 2015 eine Studie zur kom- munalen Entlastung von Sozialausgaben vorgestellt. Die Stiftung benennt die immer weiter steigenden Sozialausgaben als Ursache für die kommunalen Finanzprobleme. Die Entlastung der Kommunen von bestimmten sozialen Ausgaben aus dem Bun- deshaushalt ist der richtige Weg, den besonders betroffenen strukturschwachen Kommunen zu helfen. Die Reihe einschlägiger Entlastungen begann mit dem SGB II, welches 2005 in Kraft trat. Daneben gab es weitere Finanzströme z.B. im Zuge der Konjunkturpakete. Auch im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden Frankfurt (Oder) jähr- lich Mittel vom Land zugewiesen. Darüber hinaus werden mit diversen Förderpro- grammen landesseitig Vorhaben und Projekt unterstützt und Entwicklungen vorange- trieben. Ich frage die Landesregierung: 1.      Wie hoch ist die finanzielle Entlastung der Stadt Frankfurt (Oder) aufgrund entsprechender bundesgesetzlicher Regelungen in den Bereichen a.     Übernahme der Kosten für die Unterkunft,",
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            "content": "b.      Kindertagesbetreuung (Ausbau, Beteiligung an den Betriebskosten, Sprachförderung und ggf. weitere Programme), c.      Übernahme der Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung, d.      Bildungs- und Teilhabepaket? 2.     (Bitte jeweils jährliche Angabe für den Zeitraum seit Einführung der Entlastung bis für das Jahr 2015.) 3.     In den Jahren 2015 bis 2017 fließt jeweils eine Milliarde Euro hälftig über eine Aufstockung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und hälftig über einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer zulasten des Bun- des. Ebenso beschlossen wurde für die Jahre 2016 bis 2018 eine Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro und jährlich 100 Millionen Euro mehr für die Betriebskosten. Welche diesbezügli- che finanzielle Entlastung ergibt sich für Frankfurt (Oder) ab dem Jahr 2015? 4.     Angesichts stark steigender Flüchtlingszahlen und Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellte der Bund den Kommunen für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung. Welche diesbezügli- che finanzielle Entlastung ergibt sich für Frankfurt (Oder)? 5.     Welche weiteren Zuweisungen bzw. Förderungen, z.B. über das Zukunftsin- vestitionsgesetz, hat die Stadt Frankfurt (Oder) seit 2010 vom Bund bekom- men? 6.     Wie hoch sind die Schlüsselzuweisungen des Landes im Rahmen des kom- munalen Finanzausgleichs an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren 2010- 2015? 7.     Wie hoch sind die Zuweisungen nach dem kommunalen Finanzausgleich Ka- pitel 20 030 enthaltenen Zuweisungstitel für die Jahre 2010-2015 (u.a. investi- ve Schlüsselzuweisungen, 8.     Ausgleichsfonds, Schullastenausgleich, Theaterpauschale, Familienleistungs- aus gleich, Zuweisungen als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben, Kostenerstattung für übertragene Aufgaben, Erstattung von Verwal- tungskosten, Erstattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsuntersuchungen für ausländische Flüchtlinge, Schülerbeför- derung, Soziallastenausgleich, Jugendlastenausgleich und Weitergabe der Wohngeldersparnisse)? 9.     Welche weiteren Mittel, Zuweisungen und Förderungen außerhalb des Kom- munalen Finanzausgleichs hat die Stadt Frankfurt (Oder) jeweils in den Jah- ren 2010-2015 vom Land erhalten? Bitte einzeln für die Bereiche Kultur, Bil- dung, Hochschule und Wissenschaft, Sport und Erholung, Tourismus, Sozia- les, Wohnungsbauförderung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Verkehrs- wesen, ÖPNV, Gesundheit usw. pro Jahr auflisten 10.    Wie hoch ist das Gewerbesteueraufkommen der Stadt Frankfurt (Oder) in Jah- ren 2010-2014? 11.    Im aktuellen Symmetriegutachten zur Begutachtung des kommunalen Finanz- ausgleichs in Brandenburg schlägt der Gutachter bei einer modifizierten Hauptansatzstaffel eine Einwohnergewichtung der kreisfreien Städte zwischen 160% und 170% vor. Wie wird dieser Vorschlag bewertet? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: Frage 1:",
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            "content": "insgesamt 1.914.817 Euro ausgereicht worden. Mit diesen Mitteln konnten in 37 Pro- jekten 109 Plätze neu geschaffen und 740 Plätze gesichert werden. Eine Zuordnung dieser Mittel zu konkreten Jahren ist bei diesen Investitionsvorhaben nicht möglich. Für die Förderung der Sprachentwicklung bei Kindern wurden der Stadt Frankfurt (Oder) im Jahr 2012 Mittel in Höhe von 40.000 Euro zugewiesen. zu Frage 1c: Der Bund erstattet den Ländern seit dem Jahr 2013 die laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (siehe § 46a Absatz 1 Zwölf- tes Buch Sozialgesetzbuch). Im Jahr 2013 betrug die Erstattungsquote des Bundes 75 %. Ab dem Jahr 2014 werden jeweils 100 % der laufenden Nettoausgaben vom Bund erstattet. Die Stadt Frankfurt (Oder) erhielt in diesen Zeitraum folgende finanzi- elle Entlastung: 2013                      2.987.730,01 Euro 2014                      4.267.226,88 Euro Januar - März 2015        1.256.808,80 Euro zu Frage 1d: Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) erhält keine finanziellen Entlastungen auf Grund bundesgesetzlicher Regelungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen. Bei den Leis- tungen für Bildung und Teilhabe handelt es sich nämlich um kommunale Leistungen, die ausschließlich aus kommunalen Mitteln erbracht werden. Die Kommunen erhal- ten eine finanzielle Entlastung vom Bund, die aufgrund verfassungsrechtlicher Vor- gaben im Wege der indirekten Finanzierung über eine Erhöhung der bestehenden Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) erfolgt. Eine weitergehende direkte Zweckbindung – also für Bildung und Teilhabe – kommt dieser erhöhten Quote der Bundesbeteiligung an den KdU nicht zu. Erstattet werden den Kommunen tatsächlich nur die anteiligen Ausgaben für KdU. Rechtsgrundlage hierfür ist § 46 Abs. 5 ff SGB II (Bundesgesetz). Frage 2: In den Jahren 2015 bis 2017 fließt jeweils eine Milliarde Euro hälftig über eine Auf- stockung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und hälftig über einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes. Ebenso beschlossen wurde für die Jahre 2016 bis 2018 eine Aufstockung des Sondervermö- gens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro und jährlich 100 Millionen Euro mehr für die Betriebskosten. Welche diesbezügliche finanzielle Entlastung ergibt sich für Frankfurt (Oder) ab dem Jahr 2015?",
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            "content": "zu Frage 2: Hinsichtlich der voraussichtlichen Summe der finanziellen Entlastung der Branden- burger Kommunen aufgrund des erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unter- kunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch infolge des am 22. De- zember 2014 verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderta- gesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes wird auf die Ant- wort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 221, Landtagsdrucksache 6/716, verwiesen. Die darin enthaltene Aussage für die Stadt Potsdam trifft auch für die Stadt Frankfurt (Oder) sowie ebenso für die weiteren Brandenburger Kommunen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 zu. Mit Artikel 1 des vorgenannten Gesetzes wurde das Finanzausgleichsgesetz des Bundes in der Weise geändert, dass die Kommunen zusätzlich zu ihrem Anteil von 2,2 % am Aufkommen der Umsatzsteuer in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Die Stadt Frankfurt (Oder) erhält davon in den Jahren 2015, 2016 und 2017 eine Entlastung in Höhe von jährlich 375.853,21 Euro. Mit der Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ sind in den Jahren 2015 bis 2017 weitere Bewilligungen an die Stadt Frankfurt (Oder) im Umfang von insgesamt 332.261 Euro geplant. Frage 3: Angesichts stark steigender Flüchtlingszahlen und Aufwendungen nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz stellte der Bund den Kommunen für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung. Welche diesbezügliche finanzielle Entlastung ergibt sich für Frankfurt (Oder)? zu Frage 3: Gemäß § 15a des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes erhält die Stadt Frankfurt (Oder) für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 aus den vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln zur Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen einen Betrag in Höhe von je 247.500 Euro. Frage 4: Welche weiteren Zuweisungen bzw. Förderungen, z.B. über das Zukunftsinvestiti- onsgesetz, hat die Stadt Frankfurt (Oder) seit 2010 vom Bund bekommen? zu Frage 4: Die Stadt Frankfurt (Oder) hat im Rahmen des Konjunkturpakets II aus dem Zu- kunftsinvestitionsgesetz eine Förderung von 33 Vorhaben für kommunalbezogene Aufgaben mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 10,2 Millionen Euro erhalten.",
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            "content": "Dazu erhielt sie Zuweisungen von Bundesmitteln in Höhe von 7,6 Millionen Euro und in Höhe von 1,6 Millionen Euro Landesmittel. Für den Kleist-Neubau hat die Stadt Frankfurt (Oder) Bundesmittel im Jahr 2011 in Höhe von 225.000 Euro und im Jahr 2012 345.000 Euro erhalten, die über das Land ausgereicht wurden. Daneben erhielt die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt 570.000 Euro (2011 486.134 Euro und 2012 83.866 Euro) aus der dritten Tranche der Mittel aus dem Mauergrundstücksfonds für das Kleist-Museum. Über eventuelle weitere Förderungen, die die Stadt Frankfurt (Oder) direkt vom Bund und ohne Einbeziehung des Landes erhalten hat, liegen der Landesregierung auf- grund der alleinigen Zuständigkeit des Bundes keine Informationen vor. Frage 5: Wie hoch sind die Schlüsselzuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren 2010-2015? zu Frage 5: Folgende Schlüsselzuweisungen sind an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren 2010 bis 2015 geflossen: 2010       2011       2012       2013      2014      2015 ** Schlüsselzuwei-       41.813. 20.441.3 42.274.7 39.119.4 54.612.9 53.571.3 sungen                059 €    35 €        61 €       77 €      32 €       94 € insgesamt * * Die Schlüsselzuweisungen beinhalten die allgemeinen Schlüsselzuweisungen gem. § 6 Abs. 1 BbgFAG, die Kreisaufgaben gem. § 6 Abs. 2 BbgFAG und die investiven Schlüsselzuweisun- gen gem. § 13 BbgFAG ** Abschläge, die endgültige Festsetzung und Verrechnung erfolgt mit der Zahlung im August 2015 Frage 6: Wie hoch sind die Zuweisungen nach dem kommunalen Finanzausgleich Kapitel 20 030 enthaltenen Zuweisungstitel für die Jahre 2010-2015 (u.a. investive Schlüssel- zuweisungen, Ausgleichsfonds, Schullastenausgleich, Theaterpauschale, Familienleistungsaus gleich, Zuweisungen als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben, Kostenerstattung für übertragene Aufgaben, Erstattung von Verwaltungskosten, Er- stattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsunter- suchungen für ausländische Flüchtlinge, Schülerbeförderung, Soziallastenausgleich, Jugendlastenausgleich und Weitergabe der Wohngeldersparnisse)? zu Frage 6:",
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            "content": "Die Zuweisungen nach dem Kapitel 20 030 für die Stadt Frankfurt (Oder) für die Jah- res 2010 bis 2015 sind in der Anlage 1 aufgelistet. Die Anlage 1 umfasst die Angaben für alle Titel des Kapitels 20 030 „Kommunaler Finanzausgleich“. Das Haushaltskapitel 20 030 enthält auch Titel, die nicht Bestand- teil des kommunalen Finanzausgleichs nach dem Brandenburgischen Finanzaus- gleichsgesetz sind. Unter das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz fallen die nachfolgenden Titel: allgemeine und investive Schlüsselzuweisungen, Ausgleichs- fonds, Zuweisungen für den Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich, Schullasten- ausgleich, Theaterpauschale, Familienleistungsausgleich, Kostenausgleich für die Wahrnehmung vor dem 5. Dezember 1993 übertragener Aufgaben sowie Zuweisun- gen aus Bundesmitteln für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge. Frage 7: Welche weiteren Mittel, Zuweisungen und Förderungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs hat die Stadt Frankfurt (Oder) jeweils in den Jahren 2010-2015 vom Land erhalten? Bitte einzeln für die Bereiche Kultur, Bildung, Hochschule und Wissenschaft, Sport und Erholung, Tourismus, Soziales, Wohnungsbauförderung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Verkehrswesen, ÖPNV, Gesundheit usw. pro Jahr auflisten zu Frage 7: Weitere Mittel, Zuweisungen und Förderungen außerhalb des Kommunalen Finanz- ausgleichs vom Land unmittelbar an die Stadt Frankfurt sind in der Anlage 2 aufgelis- tet. Frage 8: Wie hoch ist das Gewerbesteueraufkommen der Stadt Frankfurt (Oder) in Jahren 2010-2014? zu Frage 8: Die Stadt Frankfurt (Oder) hatte 2010 bis 2014 folgendes Ist-Aufkommen bei der Gewerbesteuer: 2010         2011           2012           2013         2014 Ist-            24.260.074 30.525.614 7.775.969 € 10.828.101 11.312.475 Aufkommen €                   €                             €           € Aufkommen entnommen aus den Statistischen Berichten L II 7 – j für die Jahre 2010 bis 2013 vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; Angaben für 2014 vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Ref. 21 Frage 9: Im aktuellen Symmetriegutachten zur Begutachtung des kommunalen Finanzaus- gleichs in Brandenburg schlägt der Gutachter bei einer modifizierten Hauptansatz-",
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            "content": "kleine Anfrage 747 Anlage 1 zur Frage 6 Zuweisungen nach dem Kommunalen Finanzausgleich Kapitel 20 030 Zuweisungen an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren in EUR Titel      Zweckbestimmung 2010           2011          2012             2013           2014         2015 613 11     Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und kreisfreie Städte           34.903.962    18.033.039     37.295.170     35.180.616       49.232,268   48.965.120 * (§ 6 Abs. 1 und 2 BbgFAG) 613 13     Zuweisungen für Jugendhilfelastenausgleich                                                                                        884.685    1.727.290 * 613 14/    Ausgleichsfonds                                                            0              0    22.000.000        1.242.500      4.441.000 883 14 613 15     Schullastenausgleich                                               2.416.058      2.351.812     2.330.484       2.299.616       2.350.630    2.292.415 * 613 16     Zuweisungen aus Bundesmitteln für Asylbewerber                                                                                                 247.500 und Flüchtlinge 613 17     Theaterpauschale                                                   1.800.000      1.880.000     2.180.000       2.180.000       2.180.000    2.180.000 613 18     Familienleistungsausgleich                                         2.028.244      2.209.138     2.681.446       2.265.543       2.339.851    2.220.508 * 613 19     Zuweisungen als Ausgleich für die Wahrnehmung                      5.886.856      5.964.717     5.998.742       6.111.293       6.239.307    6,260.948 * übertragener Aufgaben 613 20     Wassergesetz                                                         131.907        131.907       131.907          131.907        131.907      134.545 3. Funktionalreformgesetz Art. 1 - 4                                  11.541         11.541        11.541           11.541         11.541       11.771 Abfallrecht                                                           16.217         16.217        16.217           16.217         16.217       16.541 Rindfleischetikettierung                                               2.247          2.247         2.247            2.247          2.346        2.392 Rinderkennzeichnung                                                      935          1.251         1.203            1.244          1.244         1.323 Futtermittelüberwachung                                                2.000          1.316         1.218            1,110          1.185         1.364 Düngemittelrecht                                                       1.042          1.042         1.042            1.042          1.042         1.101 Landesprogramme Landwirtschaft, KULAP                                  2.749          2.776         2.776            2.776          4.418        4.665 ** 633 10     Erstattung von Verwaltungskosten an die Landkreise und                     0              0              0               0              0             0 kreisfreien Städte für die Regelung offener Vermögensfragen 633 11     Erstattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und    425.932        554.908       737.193          759.108      1.241.815    940.919 *** Gesundheitsuntersuchungen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler sowie nach § 108 SGB XII 1/2",
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            "content": "kleine Anfrage 747 Anlage 1 zur Frage 6 Zuweisungen nach dem Kommunalen Finanzausgleich Kapitel 20 030 Zuweisungen an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren in EUR Titel       Zweckbestimmung 2010           2011          2012            2013           2014         2015 633 40       Zuweisungen für Soziallastenausgleich                       6.631.053      6.410.242     4.743.497       5.019.606      5.245.585 *  5.491.175 * 633 42       Weitergabe der Wohngeldeinsparnisse                           852.559        976.624     1.054.148       1.955.821      1.318.239 *  1.939.986 \" abzüglich der Ust-Mindereinnahmen 883 12       Investive Schlüsselzuweisungen                              6.909.097      2.408.296     4.979.591       3.938.861      5.380.664    4.606.274 * * Abschlagszahlung ** voraussichtlicher Betrag, da die Berechnung erst im Juli 2015 erfolgt ***Stand per 22. Juni 2015 2/2",
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            "content": "Kleine Anfrage 747 Anlage 2 zur Frage 7 Mittel, Zuweisungen, Förderungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs vom Land weitere Zuweisungen an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren in € Kapitel Titel        Zweckbestimmung 2010           2011         2012      I     2013            2014          2015 Ministerium Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 10 105 633 20        Artenschutzzuständigkeitsverordnung                            13.178        13.675         10.417          10.417        11.251 10 033 613 61        Etikettierung Fischerzeugnisse                   1.000          1.000         1.000          1.000           1.000    1022,22*****\" Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung 11040                SG Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder) -   442.000        400.000      340.000         150.000               0             0 88330       Sanierung und Entwicklung SG Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder) -   442.000        400.000      340.000         150.000               0             0 88331      Sanierung und Entwicklung SG Gubener Straße / Lindenstraße -              24.978              0             0              0               0              0 88330       Sanierung und Entwicklung SG Gubener Straße / Lindenstraße -              24.978              0             0              0               0              0 88331       (Sanierung und Entwicklung) 88327       Soziale Stadtinnenstadt -Beresinchen           362.950        426.929      258.400         261.150         211.500       270.000 88328       Soziale Stadtinnenstadt -Beresinchen           362.950        426.929      258.400         261.150         211.500       270.000 88340      Stadtumbau-Ost                                 965.839      1.206.212    1.664.500       1.936.088       1.485.703       793.500 88341      Stadtumbau-Ost                                 965.839      1.206.212    1.664.500       1.936.088       1.485.703       793.500 Nachhaltige Stadtentwicklung,                        0              0      700.000               0               0 00023 00023          Darlehen aus Stadtentwicklungsfonds Kommunaler Straßenbau nach EntflechtG        1.374.145        433.130      297.036               0               0     1.156.000 11460 88310          (Förderung) 11500 883 10         ÖPNV - RiLi ÖPNV Invest -***** (Förderung)   1.557.030      1.331.140      163.100         422.167               0             0 891 10 892 10 883 70 891 70 892 70 63360       ÖPNV-G (Zuweisung)                           2.664.496      2.415.906    2.452.939       2.332.781       2.342.274     2.403.199 1/3",
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            "content": "Kleine Anfrage 747 Anlage 2 zur Frage 7 Mittel, Zuweisungen, Förderungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs vom Land weitere Zuweisungen an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren in € Kapitel Titel        Zweckbestimmung 2010           2011         2012            2013            2014           2015 88360      ÖPNV-G (Zuweisung)                                         365.000        330.946      336.019         531.284       1.333.744      1.340.719 Güterverkehrszentrum - Kombinierter Verkehr                      0              0    1.698.750               0               0              0 08050 883 94         (Zusage) Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur 06 810 633 70        Betriebskostenzuschuss Staatsorchester Frankfurt (Oder)  1.837.000      2.378.640    2.407.000       2.378.640       2.457.615      2.677.600 883 70     Kleist-Neubau                                                             105.000       86.593 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 07 070 633 10* Kostenerstattungen für Leistungen nach dem                       210.135        186.455      212.448         195.331         187.199         83.113 Landespflegegeldgesetz 633 70* Kostenerstattungen an örtliche Sozialhilfeträger           11.326.634     13.438.158   13.747.399      14.270.982      15.104.465      7.630.271 07 080 633 10* Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte                                                                                  821 633 65* Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte                50.000         50.000      130.000         170.000          50.000         25.000 10 040               Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden und               650         16.050         2.751         16.420          18.420              0 633 81** Gemeindeverbände 633 86** Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte *'            87.000         87.000       87.000          87.000          87.000         21.750 07 040 633 86** Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte ***                                                                                         21.750 10 040 883 90' Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und                                                17.600           7.800           8.006              0 Gemeindeverbände Ministerium für Wirtschaft und Energie 08050 633 61         Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der                      49.919      4.998.695             0              0               0              0 regionalen Wirtschaftsstruktur\" Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 05 050 TG 60         Landesjugendplan                                           143.478        142.905      183.473         183.397         186.414      189.758**** 05 050 633 10        Zuweisungen an Gemeinden und GV zur Förderung von        3.524.319      4.595.137    4.591.831       4.839.477       5.184.127    5.587.164**** Kindertagesbetreuung 2/3",
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            "content": "Kleine Anfrage 747 Anlage 2 zur Frage 7 Mittel, Zuweisungen, Förderungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs vom Land weitere Zuweisungen an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren in € Kapitel Titel        Zweckbestimmung 2010           2011         2012           2013            2014            2015 05 070    633 60                                                                54.446         54.274       54.100         54.223          53.825        61.200 \"*\" Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Sicherung der Grundversorgung (BbgWBG) 05 300 633 30      Zuweisungen an die Schulträger gern. LernmittelVO           3.405          3.369         3.462         3.492           3.568         3.625 **** 633 50                                                                43.280         45.522       26.681         25.875          29.169        25.935 **** Zuweisungen an die Schulträger für einen Schulsozialfonds 883 10     Zuweisungen für Investitionen ... Zukunft Bildung und           0              0       72.000               0               0               0 Betreuung 05 810    TG 60      Zuwendungen zur Förderung des Sports                      314.301         35.750      266.386        563.688          50.000      510.000 **\" 20 030    633 12     Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte zur   38.100         37.000        18.200              0               0               0 Finanzierung der Schülerbeförderung * Stand per 22.06.2015 ** Stand per 24.06.2015 *** Buchung aufgrund der Umressortierung im EPL 10 und EPL 07 **** Prognose ***** Trennung auf die einzelnen Titel in der Kürze der Zeit nicht möglich ****** nach Umressortierung seit 2015 im EPL 04 3/3",
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