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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/4791 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1868 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4454 Lottogeld für soziale Projekte Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: „37 Millionen Euro Lottogeld für soziale Projekte“ titelte die Märkische Allgemeine am 30. Mai und vermeldete: „Mit diesen Einnahmen unterstützte das Land den Breiten- und Spitzensport, den Denkmal- und Umweltschutz sowie viele Aktionen im kulturellen und sozialen Bereich.“ In der Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt es dazu: „Allein im vergangenen Jahr standen fast 37 Millionen Euro aus so genannten Lottomitteln zur Verfügung. Damit hätten die Ministerien der Landesregierung viele Projekte gefördert und das Ehrenamt gestärkt“. Der Haushaltsplan des Landes lässt dafür aber keinen Spielraum. Dort sind für entsprechende Förderungen durch die Ministerien nur 4,895 Mio. EUR vorgesehen. Für die Sportförderung an anderer Stelle noch einmal 16 Mio. EUR. Frage 1: In welchen Ausgabetiteln wurden die eingenommenen „Lottomittel“ (Einnah- men des Titels 123 20 im Kapitel 20 020) verbucht? Bitte nach Titeln und Summen genau aufschlüsseln. zu Frage 1: Die einschlägigen Ausgabetitel sind, bezogen auf den Landeshaushalt 2015: Kapitel 20 020 Titel 684 59 – Ansatz: 4.895.000,-- EUR; Kapitel 05 810 Titelgruppe 60 (Sportförderung) – Ansatz: 16.000.000,-- EUR Frage 2: Gibt es für die Vergabe der Mittel durch die Ministerien einheitliche Vergabe- kriterien? Wenn ja, welche? Datum des Eingangs: 26.07.2016 / Ausgegeben: 01.08.2016",
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"content": "zu Frage 2: Für die Bewilligung von Mitteln aus Kapitel 20 020 Titel 684 59 ist durch Regierungsbeschluss vorgegeben, dass die Mittel für mildtätige, soziale, kulturelle, sportliche oder sonstige in besonderem öffentlichen Interesse liegende Zwecke verwendet werden dürfen. Zur Bewilligung von Mitteln für Zwecke der Sportförderung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage 3: Wurden bisher Projekte mehrfach gefördert? Wenn Ja, welche? zu Frage 3: Nach Mitteilung der Ressorts haben diese in ihrem Geschäftsbereich – bezogen auf das Jahr 2015 - aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe der Lotterien und Sport- wetten in keinem Fall Projekte mehrfach gefördert. Gemeinschaftsförderungen mit übergreifenden Bezügen haben die Ressorts in 2015 beispielsweise für folgende Projekte bewilligt: 850 Jahre Dom zu Brandenburg Deutsch-Polnisches Sommercamp Willkommensinitiativen mit einzelnen unterschiedlichen Projekten Traumaambulanz für Opfer von Sexual- und anderen Gewaltstraftaten 3. Potsdamer Tag der Wissenschaften 200 Jahre Singakademie Frankfurt (Oder) – Impulse für Brandenburg 12. Bundestreffen Forst- und Jägerchöre Deutschlands. Die Förderung von jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen hat im Jahr 2015 bei- spielsweise folgende Projekte betroffen: Jüdisches Filmfestival, Jüdisches Kulturinstitut in Deutschland e. V. Rehabilitation weißrussischer Kinder, Verein „Hilfe für Kinder aus Mo- gilew e. V.“ UNIDRAM, T-Werk e. V. STADT LAND BUCH, Börsenverein des Deutschen Buchhandels Ber- lin-Brandenburg Theatersommer Netzeband, Förderverein Temnitzkirche e. V. „Brandenburgische Frauenwochen“ mit verschiedenen Trägern unter jährlich neuem Motto „Erlebnisfreizeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinde- rung“ des Allgemeinen Behindertenverbandes Land Brandenburg. Frage 4: Gibt es für die Vergabe der Lottomittel bei der Sportförderung in Kapitel 05 810 Vergabekriterien? Wenn ja, welche? zu Frage 4: Die Vergabe der Mittel für die Sportförderung (Kapitel 05 810 Titelgruppe 60) erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nach den Bestimmungen des",
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"content": "Gesetzes über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz- SportFGBbg). Die Förderung des Vereinssports erfolgt nach den Richtlinien des Landessportbundes Brandenburg e. V., die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erlassen (§ 7 Abs.4 SportFGBbg) und alle zwei Jahre aktualisiert werden. Frage 5: Welche Anteile der Lottomittel entfielen im letzten Jahr auf die, in § 7 Abs. 3 Sportförderungsgesetz – SportFGBbg, genannten Bereiche a-f? zu Frage 5: Im Jahr 2015 entfielen Lottomittel auf die Bereiche a-f mit folgenden Anteilen: a) Errichtung und Erhaltung von kommunalen Sportstätten 1.008.419 Euro b) Errichtung und Erhaltung von Vereinssportstätten 47.785 Euro c) Breitensport 13.576.720 Euro d) Spitzensport 612.028 Euro e) Schulsport 456.910 Euro. Die Förderung für den Hochschulsport aus Lottomitteln (§ 7 Abs. 3 f) SportFGBbg) ist in der Förderung unter c) enthalten. Sie erfolgt über die Förderung des Landessport- bundes Brandenburg e.V. in eigener Zuständigkeit. Unberührt bleibt die Förderung des Hochschulsports durch die Universitäten und Hochschulen (§ 3 Abs.4 Branden- burgisches Hochschulgesetzes)",
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