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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/10048 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4010 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9836 Immer weiter steigende Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In den Orten Oelsig, Buchhain, Nexdorf, Schlieben und Jagsal mehren sich die Beschwerden durch die Lärmbelästigung, verursacht von Windenergieanlagen des Windparks Buchhain/ Oelsig und nun auch durch den Windpark bei Schlieben. Der ständig lebhafte Wind an mehreren Tagen verursacht eine unerträgli- che Lärmbelästigung in den Orten, wenn der Wind von den WEA über die Ortschaften strömt. Die Ergebnisse der Lärmmessungen im November und Dezember 2015 in Oelsig und Buchhain wurden von den betroffenen Personen als unglaubhaft dargestellt, da die Messungen nur bei „fast eingetretener Windstille“ durchgeführt wurden und das Gerät re- gelmäßig nicht funktionierte. Das LUGV wurde darüber noch Im Januar 2016 informiert. Die Bevölkerung fühlt sich zunehmend den Intensivbelastungen durch Lärm, Dauerbrum- men und Infraschall, die von den WEA ausgehen, hilflos ausgesetzt und von den Behör- den alleingelassen. Frage 1: Wie genau und wie oft wird die Kontrolle der Einhaltung der zulässigen Lärmwer- te durchgeführt und wie werden die Werte festgestellt? zu Frage 1: Soweit in einem Genehmigungsbescheid eine Nachweismessung festge- schrieben ist, wird diese in der Regel frühestens drei Monate und spätestens 12 Monate nach der Inbetriebnahme sowie bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Windenergieanla- ge durchgeführt, um belastbare Werte zu erhalten. Falls unzureichende Messbedingungen vorliegen, kann sich dieser Nachweis zeitlich verzögern. Nachweismessungen werden ausschließlich durch eine unabhängige Messstelle, die nach § 29b Bundes-Immissions- schutzgesetzt (BImSchG) bekannt gegeben wurde, durchgeführt. Ist keine Nachweismes- sung festgeschrieben, wird die Geräuschemission der Anlage im Beschwerdefall überprüft. Frage 2: Wann erfolgten Messungen für die beiden Windparks? (Bitte Daten auflisten) Frage 3: Welche Ergebnisse liegen für die beiden Windparks vor? zu den Fragen 2 und 3: In dem betreffenden Windeignungsgebiet bestehen sechs Wind- parks mit 38 Windenergieanlagen. Insgesamt wurden diesbezüglich durch das Landesamt für Umwelt (LfU) 12 Genehmigungsbescheide mit unterschiedlichen Anforderungen an die Nachweismessung erteilt. Folgende Messungen wurden durchgeführt: Eingegangen: 29.11.2018 / Ausgegeben: 04.12.2018",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/10048 - Messung am 18.12.2015: gemäß Genehmigungsbescheid 106,4 dB(A) - Messung 105,0 dB(A) für den Windpark Buchhainer Heide mit vier Genehmigungsbescheiden, - Messung am 11.01.2016: gemäß Genehmigungsbescheid 103,5 dB(A) - Messung 103,4 dB(A) für die Windparks Buchhain und Oelsig II mit drei Genehmigungsbeschei- den, - Messung am 11.01.2016: gemäß Genehmigungsbescheid 105,1 dB(A) - Messung 104,9 dB(A) für den Windpark Buchhain (anderer WEA-Typ) mit einem Genehmi- gungsbescheid. Die Nachweismessungen zeigen, dass der genehmigte Schallleistungspegel jeweils ein- gehalten wird und die Schallimmissionsprognosen korrekte Ergebnisse beinhalten. Frage 4: Eine Bürgerin aus Nexdorf leidet seit Bestehen der WEA an ernstzunehmender Schlaflosigkeit und Kreislaufbeschwerden. Sie hat in ihrer Not wohl ein Schlafzimmer im Keller eingerichtet und hat sich wegen der Lärmbelästigung und dem Dauerbrummen mehrfach an Landesbehörden gewandt. Gab es Messungen aufgrund dieser Beschwer- den, zu welchen Terminen hat diese Bürgerin Antworten erhalten und was war der Inhalt? zu Frage 4: Der geschilderte Sachverhalt kann keiner konkreten Beschwerde zugeordnet werden. Die Frage kann somit nicht beantwortet werden. Frage 5: Nach Ansicht der Bürger sind die vor vielen Jahren erstellten Schallprognosen für die 2015 genehmigten Anlagen, die 2018 durch andere Anlagentypen ersetzt und inzwi- schen gebaut wurden, nicht mehr zutreffend. Welche Wirkungen hatte bzw. hat die An- wendung des Interimsverfahrens im Windpark Buchhain/ Oelsig, nachdem der Anlagentyp WEA Vestas V90 2MW in Anlagentyp Siemens Gamesa G114-2MW umgewandelt wurde und sich der Rotordurchmesser von 90m auf 114m erweiterte? zu Frage 5: Der Typwechsel erfolgte vor Inkrafttreten des WKA-Geräuschimmissions- erlasses vom 14.12.2017. Demzufolge war das Interimsverfahren zum entsprechenden Zeitpunkt nicht anzuwenden. Im Übrigen bedingt ein größerer Rotordurchmesser nicht zwingend eine Erhöhung des Schallleistungspegels einer Windenergieanlage. Frage 6: Welche Ergebnisse liegen für die Schallprognosen dieser neuen Anlagen in den angrenzenden Orten Buchhain, Nexdorf, Oelsig und Jagsal vor? zu Frage 6: Nachfolgend ist der Vergleich der Zusatz- und Gesamtbelastung einschließlich Prognosesicherheit der genehmigten Anlage VESTAS V90-2.0MW im Vergleich zur geän- derten Anlage Gamesa G114-2.0MW dargestellt. Es wurden nur Immissionsorte in Buch- hain und Oelsig betrachtet, da Nexdorf und Jagsal für eine Betrachtung zu weit von die- sem Windpark entfernt liegen. -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/10048 Immissions- Zusatzbelas- Gesamtbelas- Zusatzbelas- Gesamtbelas- punkt/ tung alt tung alt tung neu tung neu Richtwert LrZ / LrZ,90 in LrG / LrG,90 in LrZ / LrZ,90 in LrG / LrG,90 in dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) IP A / 45 dB(A) 32,42 / 34,44 38,39 / 39,83 32,4 / 34,3 38,4 / 39,8 IP B / 45 dB(A) 31,53 / 33,68 40,19 / 41,68 31,4 / 33,4 40,2 / 41,7 IP C / 45 dB(A) 31,04 / 33,31 42,33 / 43,86 30,9 / 33,0 42,3 / 43,8 IP D / 45 dB(A) 31,31 / 33,53 41,27 / 42,77 31,2 / 33,2 41,3 / 42,8 IP E / 45 dB(A) 33,81 / 36,15 43,19 / 44,67 34,4 / 36,8 43,3 / 44,7 IP F / 45 dB(A) 35,61 / 37,59 37,98 / 39,36 35,8 / 37,7 38,1 / 39,4 IP G / 45 dB(A) 34,78 / 36,79 36,84 / 38,25 35,1 / 37,1 37,0 / 38,4 IP H / 45 dB(A) 30,50 / 32,51 34,48 / 35,79 30,6 / 32,6 34,5 / 35,8 IP I / 45 dB(A) 32,36 / 34,38 38,02 / 39,44 32,3 / 34,2 38,0 / 39,4 IP A - Buchhain, Buchhainer Straße 5 IP F - Buchhain, Bärfangweg 4 IP B - Buchhain, Buchhainer Straße 6 IP G - Buchhain, Bärfang 24 IP C - Buchhain, Oelsiger Straße 9 IP H - Buchhain, Buchhainer Straße 1 IP D - Buchhain, Bärfangweg 3a IP I - Buchhain, Buchhainer Straße 2 IP E - Oelsig Nr. 61 Frage 7: Welche Kontrollmessungen gab es seit dem Bau der Anlagen und welche Ergeb- nisse liegen vor? zu Frage 7: Gemäß Genehmigungsbescheid ist keine Nachweismessung gefordert, da die Zusatzbelastung an allen Immissionsorten mehr als 6 dB unter dem entsprechenden Richtwert liegt. Frage 8: Schon im Jahr 2015 wurden bei sehr geringen Windgeschwindigkeiten Schallbe- lastungen bis 42 dB in Buchhain, Oelsig und in Jagsal an mehreren Tagen in Bereichen reiner Wohnbebauung gemessen. Die Weltgesundheitsorganisation warnt nachdrücklich vor Dauerbelastungen von über 40dB in der Nacht wegen ernsthafter gesundheitlicher Folgen. Natürlich haben auch die betroffenen Bürger diese Mitteilungen in den Medien zur Kenntnis genommen. Welche Aktivitäten plant die Landesregierung um festzustellen, in wie weit die Bürger dieser Gemeinden nicht doch zunehmend einer höheren Lärmbelästi- gung ausgesetzt sind, als es die Betreiber erklären, insbesondere bei lebhaften anhalten- den Wind, z.B. bei Windgeschwindigkeiten von 20km/h und mehr? zu Frage 8: Die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung unter Beach- tung von Nr. 3.1 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm stellt si- cher, dass die entsprechenden Immissionsrichtwerte beim Betrieb einer Anlage eingehal- ten werden. Dem LfU liegen keine Informationen darüber vor, dass gegen die entspre- chenden immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten in Bezug auf die o. g. Windparks verstoßen wird. Die Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm werden eingehalten. -3-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/10048 Die aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zu Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen sind als bedingte Empfehlung für die weitere substanzielle Diskus- sion bestimmt. Solange sie keinen Eingang in die geltenden nationalen Rechtsvorschriften und Regelwerke gefunden haben, sind sie in immissionsschutzrechtlichen Genehmi- gungsverfahren unbeachtlich. Frage 9: Gab es schon Feststellungen dazu, die ein Drosseln bzw. Abschalten der Anla- gen Buchhain/Oelsig in der Nacht zur Folge hatten? zu Frage 9: Nein, dazu gab es keine Feststellungen. -4-",
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