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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/4448 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1802 des Abgeordneten Peter Vida BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4282 Studienkolleg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, For- schung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Das Land Brandenburg hält seit 2010 keine Plät- ze für das Studienkolleg mehr vor. Von den Brandenburger Universitäten wie der Uni Potsdam werden Interessierte aufgefordert, das einjährige Studienkolleg in anderen Bundesländern zu absolvieren. Zitat von der Website der Universität Potsdam: „Zur- zeit gibt es leider kein Studienkolleg in Potsdam/Brandenburg. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zum Erwerb der notwendigen Voraussetzungen für ein Hochschulstudium an ein Studienkolleg in einem anderen Bundesland zu wenden.“ Frage 1: Für welche ausländischen Schulabschlüsse ist zur Anerkennung der Hoch- schulzugangsberechtigung in Deutschland der Besuch eines Studienkollegs vorge- schrieben? Bitte einzeln tabellarisch nach Abschluss und Land aufführen. zu Frage 1: Schulabschlüsse, die im Ausstellungsstaat zum Hochschulstudium be- rechtigen, die aber nicht der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig sind, eröffnen keinen unmittelbaren Hochschulzugang für eine deutsche Hochschule. Zur Ermittlung, ob ausländische Schulabschlüsse als gleichwertig anzuerkennen sind, dient die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kul- tusministerkonferenz geführte und öffentlich zugängliche anabin-Datenbank. Eine Einzelauflistung ist auf Grund der Komplexität und des Umfangs der dort eingestell- ten Daten nicht möglich. Frage 2: Welche Möglichkeiten haben Betroffene, ihren Schulabschluss als Hoch- schulzugangsberechtigung anerkennen zu lassen, wenn die Kultusministerkonferenz hierfür eine Feststellungsprüfung und den Besuch eines Studienkollegs vorsieht, es aber nicht ausreichend Plätze in den Studienkolleg-Kurs gibt? zu Frage 2: Das Brandenburgische Hochschulgesetz sieht den Besuch eines Studi- enkollegs sowie die Absolvierung einer Feststellungsprüfung nicht als Voraussetzung für den Hochschulzugang. Für ausländische Studienbewerber mit Schulabschlüssen, die nicht einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig sind, sieht das Brandenburgische Hochschulgesetz die Möglichkeit einer Zugangsprüfung an Datum des Eingangs: 23.06.2016 / Ausgegeben: 28.06.2016",
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"content": "einer Hochschule vor. Vgl. hierzu unter 3. Ob Studienkolleg-Kurse in anderen Bun- desländern zwingend besucht werden müssen, um eine Feststellungsprüfung zu ab- solvieren, ist nicht bekannt. Frage 3: Falls es in Brandenburg für die Anerkennung der Hochschulzugangsberech- tigung ausländischer Schulabschlüsse Alternativen zum Studienkolleg gibt (siehe Frage 2): Warum werden diese den Betroffenen im für ausländische Studienbewer- ber vorgeschriebenen Anmeldeverfahren der Arbeits- und Servicestelle für Internati- onale Studienbewerbungen („Uni Assist“) nicht aufgeführt? zu Frage 3: Die Hochschulzugangsprüfung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 5 bis 10 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, die vom Brandenburgischen Gesetzgeber als Alternative zum Studienkolleg konzipiert worden ist, wurde durch Erlass der Hochschulzugangsprüfungsverordnung ausgestaltet. Für die Umsetzung sind die Hochschulen zuständig. Die Zugangsprüfung wird durch die Hochschulen zeitnah eingeführt. Aktuell findet die Zugangsprüfung in Brandenburg noch keine Anwen- dung. Daher ist sie nicht bei Uni-Assist aufgeführt. Frage 4: Plant die Landesregierung für ein Studium in Brandenburg, den Besuch ei- nes Studienkollegs als Voraussetzung für eine Feststellungsprüfung bzw. zur Aner- kennung der Hochschulzugangsberechtigung an Berliner Hochschulen abzuschaf- fen? Wenn ja: Welche Alternative ist vorgesehen? zu Frage 4: Das Studienkolleg selbst ist in Brandenburg keine Voraussetzung für das Ablegen der Feststellungsprüfung und ist dies auch vor der Auflösung des Studien- kollegs Brandenburg nicht gewesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung Bezug genommen. Zu der vorgesehenen Alternative wird auf Frage 3 verwiesen. Frage 5: Falls in Brandenburg der Besuch einer Hochschule möglich ist: Warum werden die Betroffenen im für ausländische Studienbewerber vorgeschriebenen An- meldeverfahren der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbun- gen („Uni Assist“) mit der Begründung abgelehnt, sie könnten dieses Studium erst nach Absolvieren des Studienkollegs besuchen? zu Frage 5: Ob ein Zugang besteht, richtet sich nach der Gleichwertigkeit der Hoch- schulzugangsberechtigung. Siehe hierzu Beantwortung der Frage 1. Frage 6: Plant die Landesregierung, sich in der Kultusministerkonferenz dafür einzu- setzen, den Besuch eines Studienkollegs als Voraussetzung für eine Feststellungs- prüfung bzw. zur Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung an Brandenbur- ger Hochschulen abzuschaffen? Wenn ja: Welche Alternative ist vorgesehen? zu Frage 6: Das Studienkolleg war in Brandenburg auch während seines Bestehens nicht Voraussetzung für die Teilnahme an einer Feststellungsprüfung. Über die Ein- führung der Hochschulzugangsprüfungsverordnung hinaus sind keine Änderungen geplant.",
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