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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/11032 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4399 der Abgeordneten Britta Müller (SPD-Fraktion) Drucksache 6/10757 Akademisierung der Hebammenausbildung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 7. September 2005, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerken- nung von Berufsqualifikationen hat die Akademisierung des Hebammenberufes zum 18. Januar 2020 zur Folge. Mit dem vom Bundesrat am 23. Mai 2008 beschlossenen Entwurf des Gesetzes zur Ein- führung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiothe- rapeuten und Ergotherapeuten (Bundestagsdrucksache 16/9898) reagierten die Länder auf Entwicklungen im Bereich der nichtärztlichen Heilberufe. Die Studienmöglichkeiten für Hebammen haben sich seit 2008, als in Osnabrück der erste Bachelorstudiengang in Midwifery startete, erheblich erweitert. Elf Bundesländer bieten Studiengänge in der Fachrichtung an: Baden-Württemberg, Bay- ern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Im Saarland ist ein Studiengang in Planung und wird somit zum zwölften Bundesland. Insbesondere das Land Berlin steht hier in di- rekter Konkurrenz zum Land Brandenburg. Die akademische Hebammenausbildung als dualer Studiengang wurde im Land Berlin im Oktober 2013 aufgenommen. Frage 1: Warum wurde das seit 2009 geltende Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in Brandenburg nicht genutzt, um die Akademisierung der Hebammenausbildung zu be- ginnen? zu Frage 1: Die Einrichtung von Studienangeboten zur Akademisierung der Gesundheits- fachberufe im Land Brandenburg erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten vom 25.09.2009 ausgehend von einer Situationsanalyse der Lan- desregierung (2011) sowie den Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Hochschul- strukturkommission des Landes Brandenburg (2012). Eingegangen: 29.03.2019 / Ausgegeben: 03.04.2019",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/11032 Die Landesregierung hat im August 2011 im Auftrag des Landtages eine „Situationsanaly- se zu den Bedarfen für die Einführung akademischer Studienangebote für Pflege und Ge- sundheit “ (Landtags-Drucksache 5/3767) vorgelegt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass vor dem Hintergrund des bundesweiten Trends zur Akademisierung der Gesundheitsfachberufe einerseits und der demographiebedingten Entwicklung der Fachkräftebedarfe im Land Brandenburg andererseits ein konkreter Be- darf zur Einrichtung von drei neuen Studienangeboten an den Landeshochschulen be- steht. Dies waren ein konsekutives BA/MA-Studienangebot „Medizin-und Pflegepädago- gik“, ein BA-Studiengang „Gesundheits-und Pflegemanagement“ und ein BA-Studiengang „Gesundheits- und Pflegewissenschaften“. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Kommission zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz empfahl auch die Hochschulstrukturkommission des Landes Brandenburg in ihrem Abschlussbericht vom 08.06.2012 (S. 127-129; abrufbar unter: https://mwfk.brandenburg.de/media_fast/4055/Bericht_Endfassung.pdf) die drei genann- ten Studienangebote an der damaligen Hochschule Lausitz (FH) aufzubauen. Insofern wurden in Brandenburg zunächst die BA-Modellstudiengänge „Pflegewissen- schaft“ und „Therapiewissenschaften“ sowie der MA-Studiengang „Berufspädagogik für Gesundheitsberufe“ eingerichtet. Frage 2: Wann beabsichtigt die Landesregierung die Einführung der Akademisierung der Hebammenausbildung mit dem Abschluss Bachelor of Science in Midwifery? Frage 3: Ab wann plant die Landesregierung die Vollakademisierung der Hebammenaus- bildung? Frage 4: Wie hoch schätzt die Landesregierung den Personalbedarf für den Studiengang der Hebammenkunde ein? a. Bitte um Angabe der benötigten Professorenlehrstühle bei Einführung und Vollakade- misierung. b. Bitte um Angebe der benötigten Dozentenstellen bei Einführung und Vollakademisie- rung. zu Frage 2, 3 und 4: Die Fragen 2,3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung wird die Akademisierung der Hebammenausbildung auf der Grund- lage des vom Bund zu novellierenden Hebammengesetzes einführen, mit dem die ent- sprechende Vorgabe der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifika- tionen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, umgesetzt werden wird. Gem. Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2013/55/EU müssen insbesondere die geänderten Anforderungen für die Zulassung zur Hebammenausbildung sowie erhöhte Anforderungen an die zu vermit- telnden Kenntnisse nach Art. 40 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG bis zum 18. Januar 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung obliegt dem Bun- desgesetzgeber, da dieser gem. Art. 74 Absatz 1 Nummer 19 GG im Rahmen der konkur- rierenden Gesetzgebung für die Zulassung zu den anderen Heilberufen, zu denen unter -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/11032 anderem die Hebammen/Entbindungspfleger zählen, zuständig ist. Das Ziel der Bundes- regierung ist es, die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikatio- nen bis zum 18. Januar 2020 in nationales Recht umzusetzen. Mit dem Gesetz werden die Grundzüge der Hebammenausbildung festgelegt, das heißt zum Beispiel die Ausgestal- tung des Studiums und die Bestimmung von Übergangsfristen. Daneben wird auch die Reformierung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbin- dungspfleger erwartet. Erst auf der Grundlage der bundesgesetzlichen Vorgaben kann die Landesregierung ihre Planungen für die Akademisierung der Hebammenausbildung weiter konkretisieren. Frage 5: Welche Kooperationsmöglichkeiten zieht die Landesregierung mit Hochschulen im Land Brandenburg in Betracht? zu Frage 5: Für eine Kooperation kommt grundsätzlich jede Hochschule im Land Bran- denburg in Betracht, die ein medizinisches und/oder gesundheitswissenschaftliches Fä- cherspektrum im Studienprogramm hat. Frage 6: Gibt es seitens der Landesregierung Planungen bzw. Überlegungen an welchem Ort der Studiengang angeboten werden kann? zu Frage 6: Die Landesregierung prüft derzeit zusammen mit der BTU Cottbus- Senftenberg Möglichkeiten zur Einrichtung eines Studiengangs Geburtshilfe am Standort Senftenberg. Im Hochschulvertrag zwischen BTU Cottbus-Senftenberg und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist festgelegt, dass die Hochschule bis zum 31.08.2019 eine tragfähige Konzeption für eine mögliche Einrichtung eines Studiengangs der Geburtshilfe erarbeitet. Das MWFK erklärt darin, sich für eine Einrichtung dieser An- gebote einzusetzen. Die Etablierung von Angeboten in der Geburtshilfe an der BTU ist abhängig von einer zusätzlichen dauerhaften Finanzierung nach 2019 und der Bereitstel- lung der notwendigen räumlichen Kapazitäten am Standort Senftenberg. Der Hochschul- vertrag wird noch im März 2019 unterzeichnet. Frage 7: Welches Finanzierungsmodell sieht die Landesregierung für Studierende vor, wenn der Studiengang an einer Hochschule in privater Trägerschaft angeboten wird? Hier fallen ggf. hohe Studiengebühren an, die den Fachkräftemangel zudem verschärfen kön- nen. zu Frage 7: Die Landesregierung prüft die Einrichtung eines Studiengangs Geburtshilfe an einer staatlichen Hochschule (siehe die Antwort auf Frage 6). Derzeit sind der Landesre- gierung keine Planungen einer staatlich anerkannten Hochschule in privater Trägerschaft zur Einrichtung eines entsprechenden Studiengangs bekannt. Frage 8: Wie viele Hebammen in Ausbildung im Land Brandenburg haben in andere Bun- desländer gewechselt, um dort einen akademischen Abschluss als Bachelor of Science in Midwifery zu erlangen? a. Bitte um einzelne Angaben für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018. zu Frage 8: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. -3-",
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