GET /api/v1/document/23823/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/23823/?format=api",
    "id": 23823,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/23823-massiver-wasserverlust-im-pastlingsee-am-tagebau-janschwalde/",
    "title": "Massiver Wasserverlust im Pastlingsee am Tagebau Jänschwalde",
    "slug": "massiver-wasserverlust-im-pastlingsee-am-tagebau-janschwalde",
    "description": "",
    "published_at": "2015-10-21T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 7,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/83/e5/81/83e581b0fde04b44950d5631d299ab86/e4242075775b18143efe68d7d5cc283d28d6bbf5.pdf",
    "file_size": 205871,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/83/e5/81/83e581b0fde04b44950d5631d299ab86/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/83/e5/81/83e581b0fde04b44950d5631d299ab86/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_2800/2832.pdf",
        "title": null,
        "author": "Wilde Anja",
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2010",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2010",
        "publisher": "Brandenburg",
        "reference": "6/2832",
        "foreign_id": "bb-6/2832",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de"
    },
    "uid": "83e581b0-fde0-4b44-950d-5631d299ab86",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "bb",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "6"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=23823",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2025-03-19 19:23:28.176542+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/23823/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "Landtag Brandenburg                              Drucksache 6/2832 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1116 der Abgeordneten Benjamin Raschke und Heide Schinowsky Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Drucksache 6/2623 Massiver Wasserverlust im Pastlingsee am Tagebau Jänschwalde Wortlaut der Kleinen Anfrage 1116 vom 22.09.2015: Von mehreren betroffenen Gewässern in der Umgebung des Tagebaus Jänschwalde (Landkreis Spree-Neiße) verzeichnet der Pastlingsee den massivsten Wasserrück- gang. Der aktuell sehr niedrige Wasserstand des unter Naturschutz stehenden Sees führte in den vergangenen Wochen zu einem dramatischen Fischsterben. Einen er- heblichen Wasserrückgang verzeichnen auch andere Seen in der Region, wie der Großsee. Um die Braunkohle im Tagebau Jänschwalde abbauen zu können, müssen über 100 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr abgepumpt werden. Im Gegensatz zum Brandenburger Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) bestreitet der Bergbaubetreiber Vattenfall einen Zusammenhang zwischen den Tagebauaktivitäten und den sinkenden Wasserständen. Für den Energiekonzern liegen die Ursachen allein in der warmen und niederschlagsarmen Witterung begrün- det. Im Braunkohlenplan für den aktiven Tagebau Jänschwalde wurden dem Berg- baubetreiber explizit Auflagen gemacht, um durch das Grundwasser-Abpumpen be- dingte Schäden zu vermeiden bzw. abzumildern: „Um diese wertvollen Landschafts- bestandteile in ihrer spezifischen Ausstattung zu erhalten, sind nachteilige Auswir- kungen der Grundwasserabsenkung mit wirkungsvollen Gegenmaßnahmen aufzu- fangen.“, heißt es in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänsch- walde vom 5. Dezember 2002, (Punkt 2.3.2.) Laut Information des Bergbaubetreibers Vattenfall (vgl. Erklärung 13.07.2015) soll – „ohne rechtliche Verpflichtung, sondern aus Verbundenheit mit der wertvollen Lausitzer Kulturlandschaft“ - eine Wasserzu- führung zum Pastlingsee eingerichtet werden, um dem Rückgang des Wasserpegels entgegen zu wirken. Ich frage die Landesregierung: 1. Was unternehmen die Landesregierung und der Bergbaubetreiber Vattenfall (hier bitte unterscheiden zwischen freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen), um den weiteren Rückgang der Wasserstände in den Seen im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde und ein weiteres Fischsterben zu verhindern? (Bitte auflisten für Pastlingsee, Großsee, Kleinsee, Deulowitzer See, Tuschen See, Pinnower See) 2. Was unternehmen die Landesregierung und der Bergbaubetreiber Vattenfall (hier bitte unterscheiden zwischen freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen) zur Erhaltung der Moore im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde? (Bitte Auflisten für",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/83/e5/81/83e581b0fde04b44950d5631d299ab86/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/23823/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Pastlingmoor, Calpenz Moor, Grabkoer Seewiesen, Torfteich und Maschnetzen- lauch bei Kerkwitz) 3. Wie hat sich der Grundwasserstand in diesem Vorfeld des Tagebaus Jänschwal- de in den letzten Jahren entwickelt (beginnend vor der Zeit des Tagebaus) und welche weitere Entwicklung wird bis zum Erreichen des Tagebaus im Bereich der Taubendorfer Rinne erwartet? Welche Folgen wird die Veränderung des Grund- wasserstandes haben? 4. Ab wann tritt der Fall in Kraft, dass der Bergbaubetreiber verpflichtend Gegen- maßnahmen einleiten muss, um die negativen Auswirkungen der Grundwasser- absenkung auf die umgebenden Oberflächengewässer und Moore abzumildern? 5. Wo werden die in der wasserrechtlichen Erlaubnis des Tagebaus vorgeschriebe- nen jährlichen Monitoringberichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Wenn das nicht zutreffen sollte, warum werden die Berichte unter Verschluss gehalten? 6. Wie wird eine zeitnahe Reaktion der Fachbehörden auf Wasserversorgungsprob- leme in den Gewässern und Mooren sichergestellt, wenn ihnen die entsprechen- den Monitoringergebnisse erst Mitte des Folgejahres vorliegen? Wie soll das Mo- nitoring unter diesen Umständen seine Funktion erfüllen, rechtzeitige Gegen- maßnahmen zu ermöglichen? 7. Stehen den Behörden zu den Mooren und Oberflächengewässern im Umfeld des Tagebaues Jänschwalde auch aktuelle Daten zur Verfügung, die nicht im Auftrag des Bergbaubetreibers erhoben werden? Wenn ja, welche? 8. Seit wann lagen den Behörden Hinweise auf sinkende Wasserstände im Past- lingsee vor? Welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen? 9. Warum hat das LUGV die unteren Landesbehörden nicht einbezogen, die erst durch die Medien von den sinkenden Wasserständen und dem Fischsterben er- fahren haben sollen? Wird für die Zukunft eine bessere Zusammenarbeit ange- strebt? 10. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage im „Jahresbericht Moore 2013, Monitoring im Förderraum Jänschwalde“ vom Bergbaubetreiber Vattenfall, dass im Pastlingmoor eine hydraulische Verbindung zum (vom Tagebau beeinflussten) regionalen Grundwasserleiter besteht. (Seite 111)? 11. Ist die freiwillige Leistung des Bergbaubetreibers Vattenfall, eine Wasserzufüh- rung zum Pastlingsee einzurichten und zu betreiben, zeitlich begrenzt? Wenn ja, wie lange wird die Maßnahme dauern? 12. Welche Durchflussmenge ist für diese Wasserzuleitung geplant? Wird sie zur Er- haltung von Pastlingsee und Pastlingmoor ausreichen? Wie wurde die benötigte Wassermenge ermittelt? 13. Plant die Landesregierung dem Bergbaubetreiber Vorgaben im Hinblick auf die Qualität des eingeleiteten Wassers zu machen, insbesondere der Phosphorwerte, die eine Eutrophierung des Pastlingsees befördern? 14. Wer hat am Pastlingsee die Pflanzung von Schilf und Schwarzerlen veranlasst bzw. genehmigt? Wie bewertet die Landesregierung die Anpflanzung von Schilf und Schwarzerlen im Hinblick auf das Wasseraufkommen im See? 15. Gibt es aus Sicht der Landesregierung sinnvolle Maßnahmen zur Verringerung der Verdunstungsverluste im Pastlingmoor und im Pastlingsee? Wenn ja, wel- che? Wie können Bürger hier ehrenamtlich aktiv werden? 16. Kann die Landesregierung die Einbringung von Müll am Rand des Pastlingsees bestätigen, die von Anwohnern bei einer Vor-Ort-Besichtigung kritisiert worden ist? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden durch wen zur Beseitigung veranlasst?",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/83/e5/81/83e581b0fde04b44950d5631d299ab86/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/23823/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Pastlinggebiet ist natürlicherweise durch einen Rückgang der Wasserfläche zugunsten der Zunahme des Verlandungsmoores gekennzeichnet. Die Entwicklung der Wasserstände im Pastlingsee wird neben dem Witterungsgesche- hen maßgeblich geprägt durch fehlende natürliche Zuflüsse, sein sehr kleines oberir- disches Einzugsgebiet und geringe Wassertiefen im Freiwasser. Diese Faktoren ha- ben mit der aktuellen geringen Grundwasserneubildung zum stärkeren Rückgang des Freiwasserspiegels geführt, für dessen Anhebung nunmehr eine temporäre Wasserstützung erfolgt. Frage 1: Was unternehmen die Landesregierung und der Bergbaubetreiber Vattenfall (hier bitte unterscheiden zwischen freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen), um den weiteren Rückgang der Wasserstände in den Seen im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde und ein weiteres Fischsterben zu verhindern? (Bitte auflisten für Past- lingsee, Großsee, Kleinsee, Deulowitzer See, Tuschen See, Pinnower See) zu Frage 1: Die brandenburgische Landesregierung beobachtet gemeinsam mit dem Landkreis Spree-Neiße und Vattenfall die Entwicklung des Pastlingsees im Rahmen der Maßnahme „Erhalt der Feuchtgebiete im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde“ mittels hydrologischem und biologischem Monitoring. Der Pastling erhält aktuell eine temporäre Wasserzuleitung. Die anderen Seen liegen nicht im Grund- wasserabsenkungsbereich des Tagebaus Jänschwalde bzw. werden durch ein See- / Grundwassermonitoring kontinuierlich beobachtet. Frage 2: Was unternehmen die Landesregierung und der Bergbaubetreiber Vattenfall (hier bitte unterscheiden zwischen freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen) zur Erhaltung der Moore im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde? (Bitte Auflisten für Pas- tlingmoor, Calpenz Moor, Grabkoer Seewiesen, Torfteich und Maschnetzenlauch bei Kerkwitz) zu Frage 2: Für die Umsetzung der Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Er- laubnis für den Tagebau Jänschwalde wurde ein 5-stufiges Konzept „zur Beobach- tung und zum Schutz grundwasserabhängiger Landschaftsteile im Planbereich des Tagebaus Jänschwalde“ erarbeitet. Dies umfasst eine Istzustanderfassung, eine De- tailerkundung für ein dauerhaftes Monitoring, das dauerhafte Monitoring, die Planung von Schutzmaßnahmen und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen vor Grundwas- serabsenkung bzw. das Umweltmanagement während der Grundwasserabsenkung. Gemäß dem Stufenkonzept werden durch den Bergbautreibenden folgende Maß- nahmen durchgeführt:  Calpenz Moor: weiteres Monitoring  Grabkoer Seewiesen: Verschluss von Abfluss- und Entwässerungsgräben; Er- tüchtigung des Staus am Seegraben (vollständige Wasserrückhaltung); Um- setzung eines Wasserversorgungskonzeptes (derzeit Beginn der Umsetzung).  Torfteich und Maschnetzenlauch: Verschluss von Abfluss- und Entwässe- rungsgräben.  Pastlingmoor: Bau und Betrieb einer temporären Wasserversorgungsleitung zum Pastlingsee, welche auch dem Pastlingmoor zugute kommen soll (siehe zu Frage 1); Abdichtung und Sicherung der Kolmationsschicht (Abdichtungs- schicht) am Pastlingsee mittels Setzung von Schilfsoden (Rhizommaterial).",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/83/e5/81/83e581b0fde04b44950d5631d299ab86/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/23823/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "Diese Maßnahme sollte auch dem Pastlingmoor zugute kommen (siehe auch Antwort zu Fragen 1 und 14). Frage 3: Wie hat sich der Grundwasserstand in diesem Vorfeld des Tagebaus Jäns- chwalde in den letzten Jahren entwickelt (beginnend vor der Zeit des Tagebaus) und welche weitere Entwicklung wird bis zum Erreichen des Tagebaus im Bereich der Taubendorfer Rinne erwartet? Welche Folgen wird die Veränderung des Grundwas- serstandes haben? zu Frage 3: Die für die sichere Tagebauführung genehmigte Grundwasserabsenkung bewirkt eine Ausdehnung des Bereiches der bergbaulichen Grundwasserabsenkung im Haupthangendgrundwasserleiter in nördliche Richtung. Im Hauptgrundwasserlei- ter ist in diesen Bereichen etwa seit 2004 ein allmählicher Rückgang des Grundwas- serstandes bis aktuell um 1,5 bis 3 m zu verzeichnen, der sich mit Fortschreiten des Tagebaus nach Norden noch verstärken wird. In den Torfgrundwasserleitern der o. g. Feuchtgebiete ist bei mehr oder weniger stark schwankenden Wasserständen kein fallender Trend zu verzeichnen. Im Pastling ist eine negative Trendentwicklung er- kennbar, die auf Grund der allgemeinen natürlichen Grundwasserstandsentwicklung auf Hochflächen nicht eindeutig begründbar ist. Frage 4: Ab wann tritt der Fall in Kraft, dass der Bergbaubetreiber verpflichtend Ge- genmaßnahmen einleiten muss, um die negativen Auswirkungen der Grundwasser- absenkung auf die umgebenden Oberflächengewässer und Moore abzumildern? zu Frage 4: Wann Maßnahmen zu ergreifen sind, bedarf der konkreten Einzelfallprü- fung und lässt sich nicht pauschal beantworten. Frage 5: Wo werden die in der wasserrechtlichen Erlaubnis des Tagebaus vorge- schriebenen jährlichen Monitoringberichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Wenn das nicht zutreffen sollte, warum werden die Berichte unter Verschluss gehal- ten? zu Frage 5: Die Monitoringberichte sind sowohl beim LBGR als auch beim LUGV vorhanden und können jederzeit eingesehen werden. Weiterhin wird die aktuelle Grundwasserstandsentwicklung einmal im Jahr durch die Vattenfall Europe Mining AG im Arbeitskreis Tagebau Jänschwalde des Braunkohlenausschusses vorgestellt. Frage 6: Wie wird eine zeitnahe Reaktion der Fachbehörden auf Wasserversor- gungsprobleme in den Gewässern und Mooren sichergestellt, wenn ihnen die ent- sprechenden Monitoringergebnisse erst Mitte des Folgejahres vorliegen? Wie soll das Monitoring unter diesen Umständen seine Funktion erfüllen, rechtzeitige Ge- genmaßnahmen zu ermöglichen? zu Frage 6: Die Monitoringergebnisse werden als Jahresberichte in ausgewerteter Form übergeben, was einer angemessenen Bearbeitungszeit bedarf. Unabhängig davon gibt es im LBGR jährlich Beratungen (LBGR, LUGV, Gemeinden, Gewässer- verband) zu den Ergebnissen des Monitorings in denen die Kernergebnisse im jewei- ligen Berichtszeitraum vorgestellt werden. Darüber hinaus wird auf aktuelle Erkennt- nisse schnell und bedarfsgerecht reagiert.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/83/e5/81/83e581b0fde04b44950d5631d299ab86/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/23823/?format=api",
            "number": 5,
            "content": "Frage 7: Stehen den Behörden zu den Mooren und Oberflächengewässern im Um- feld des Tagebaues Jänschwalde auch aktuelle Daten zur Verfügung, die nicht im Auftrag des Bergbaubetreibers erhoben werden? Wenn ja, welche? zu Frage 7: Zu den genannten Mooren liegen beim LUGV FFH-Lebensraumkar- tierungen aus den Jahren 2003 und 2004 vor. Im Auftrag des LBGR werden durch die BTU Cottbus - Senftenberg monatlich die Klimadaten erhoben sowie monatlich an das LBGR übermittelt und ein Jahresbericht „Hydrometeorologisches Monitoring Jänschwalder Laßzinswiesen“ erstellt. Darüber hinaus betreibt das Land Branden- burg ein eigenes landesweites Grund- und Oberflächenwassermessnetz, dessen Da- ten durch das LUGV erfasst, gespeichert und ausgewertet werden. Frage 8: Seit wann lagen den Behörden Hinweise auf sinkende Wasserstände im Pastlingsee vor? Welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen? zu Frage 8: Zur Bewertung eines Trends sind längere Beobachtungszeiträume erfor- derlich. Seit 2006 hat sich im Pastlingsee ein fallender Trend eingestellt, der eine freie Versickerung nicht ausschließen lässt, aber auf Grund der allgemeinen natürli- chen Entwicklung der Grundwasserstände auf Hochflächen auch nicht eindeutig be- gründbar ist. Bereits in 2007/2008 erfolgten Restitutionsmaßnahmen zum nachhalti- gen Schutz, zur Entwicklung der Randkolmation und zur Verbesserung des Erhal- tungszustands des Pastlinggebietes. Frage 9: Warum hat das LUGV die unteren Landesbehörden nicht einbezogen, die erst durch die Medien von den sinkenden Wasserständen und dem Fischsterben er- fahren haben sollen? Wird für die Zukunft eine bessere Zusammenarbeit angestrebt? zu Frage 9: Vattenfall Europe wies das LBGR in einem Schreiben vom 08.06.2015 auf die aktuelle Sachlage am Pastlingsee hin. Dieses Schreiben ging am 12.06.2015 beim LUGV in Cottbus ein. Auf Einladung des LBGR fand am 26.06.2015 eine Bera- tung zum weiteren Vorgehen statt, an dem auch die untere Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße teilnahm. Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung die Aussage im „Jahresbericht Moore 2013, Monitoring im Förderraum Jänschwalde“ vom Bergbaubetreiber Vattenfall, dass im Pastlingmoor eine hydraulische Verbindung zum (vom Tagebau beeinfluss- ten) regionalen Grundwasserleiter besteht. (Seite 111)? zu Frage 10: Eine eindeutige Spezifizierung der Ursachen des Wasserstandsabfalls im Pastling ist noch nicht möglich. Auf S. 116 des o. g. Berichts wird vom gleichen Gutachter ausgeführt: „ …, dass die Entwicklung zu trockeneren Bedingungen be- reits weit vor Beginn der Untersuchungen begann und die derzeit sichtbaren Verän- derungen Folge einer langen, überwiegend natürlichen Entwicklung des Gebietes sind.“ Im „Jahresbericht Moore 2014, Monitoring im Förderraum Jänschwalde“ (abio- tischer und biotischer Teil) wurde die Arbeitshypothese einer bestehenden hydrauli- schen Verbindung zwischen Grundwasserstand im bergbaubeeinflussten Haupt- grundwasserleiter und den Wasserständen im See und im Moorkörper verworfen. Frage 11: Ist die freiwillige Leistung des Bergbaubetreibers Vattenfall, eine Wasser- zuführung zum Pastlingsee einzurichten und zu betreiben, zeitlich begrenzt? Wenn ja, wie lange wird die Maßnahme dauern?",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/83/e5/81/83e581b0fde04b44950d5631d299ab86/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/23823/?format=api",
            "number": 6,
            "content": "zu Frage 11: Projektträger der Maßnahme „Wasserzuführung Pastlingsee“ ist nicht Vattenfall, sondern der Gewässerverband Spree-Neiße, auf dessen Antrag die befris- tete wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Die Erlaubnis wurde gemäß Antragstel- lung bis zum 31.10.2016 befristet. Frage 12: Welche Durchflussmenge ist für diese Wasserzuleitung geplant? Wird sie zur Erhaltung von Pastlingsee und Pastlingmoor ausreichen? Wie wurde die benötig- te Wassermenge ermittelt? zu Frage 12: Die Einleitung erfolgt mit max. 32 m³/ h diskontinuierlich. Sie soll die Verdunstungsverluste ausgleichen, den Grundwasserstand im Torfgrundwasserleiter stabilisieren und den Seewasserstand stützen. Die Maßnahme wird durch ein Moni- toring begleitet. Die einzuleitende Wassermenge ist eine freie Reserve der Trinkwas- serfassung Drewitz II. Frage 13: Plant die Landesregierung dem Bergbaubetreiber Vorgaben im Hinblick auf die Qualität des eingeleiteten Wassers zu machen, insbesondere der Phosphor- werte, die eine Eutrophierung des Pastlingsees befördern? zu Frage 13: Nein. Die befristete wasserrechtliche Erlaubnis wurde dem Gewässer- verband Spree-Neiße erteilt (siehe Antwort zu Frage 11). Vorrang hat vorerst die Stützung des Wasserhaushalts. Die Maßnahme wird durch ein Monitoring begleitet, auf dessen Grundlage ggf. reagiert werden kann. Frage 14: Wer hat am Pastlingsee die Pflanzung von Schilf und Schwarzerlen veran- lasst bzw. genehmigt? Wie bewertet die Landesregierung die Anpflanzung von Schilf und Schwarzerlen im Hinblick auf das Wasseraufkommen im See? zu Frage 14: Wie aus der Beantwortung der Frage 2 hervorgeht, wurde die Pflan- zung von Schilfsoden (Rhizommaterial) im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen für den Pastlingsee im Jahr 2007 durchgeführt. Es handelt sich dabei um vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der Kolmationsschicht. Die Maßnahmen ergaben sich im Ergebnis der Bewertung des Biomonitorings Moore. Die Schwarzerlen wurden nicht gepflanzt, sondern waren als Samenmaterial in den Soden enthalten. Ansonsten gibt es im unmittelbaren Seebereich auch kleine natürliche Schwarzerlenvorkommen. Frage 15: Gibt es aus Sicht der Landesregierung sinnvolle Maßnahmen zur Verringe- rung der Verdunstungsverluste im Pastlingmoor und im Pastlingsee? Wenn ja, wel- che? Wie können Bürger hier ehrenamtlich aktiv werden? zu Frage 15: Derzeit ist eine Planung von Entkusselungsmaßnahmen (Entkusseln = Beseitigung junger Gehölze) in Vorbereitung. Ziel ist die Beseitigung von Jungbäu- men auf der Moorfläche bis zu einem Deckungsgrad von maximal 30 %. Hierzu ist eine Abstimmung mit den Privateigentümern notwendig. Eine ehrenamtliche Unter- stützung der Bürger ist bei der Umsetzung dieser Maßnahmen aufgrund erhöhter Unfallgefahr bzw. Sicherheitsbedenken nicht angezeigt. Frage 16: Kann die Landesregierung die Einbringung von Müll am Rand des Past- lingsees bestätigen, die von Anwohnern bei einer Vor-Ort-Besichtigung kritisiert wor- den ist? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden durch wen zur Beseitigung veran- lasst?",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/83/e5/81/83e581b0fde04b44950d5631d299ab86/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/23823/?format=api",
            "number": 7,
            "content": "zu Frage 16: Der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkrei- ses Spree-Neiße ist von einem Einbringen von Müll am Rand des Pastlingsees nichts bekannt. Es wurde auch keine diesbezügliche Anzeige von Anwohnern oder dem Revierförster abgegeben.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/83/e5/81/83e581b0fde04b44950d5631d299ab86/page-p7-{size}.png"
        }
    ]
}