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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/4523 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1826 des Abgeordneten Andreas Gliese CDU-Fraktion Drucksache 6/6463 Nachfragen zur Kleinen Anfrage Nr. 1676 „Personalkahlschlag im Landesbe- trieb Forst Brandenburg?“ und die Antworten der Landesregierung in Druck- sache 6/4316 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1676 (Drucksache 6/4051) führen zu Nachfragen. Frage 1: In der Antwort auf die Frage 1) gibt die Landesregierung an, dass die Orien- tierungsgröße zur Weiterentwicklung der Forstverwaltung in der bis 2018 fortge- schriebenen Personalbedarfsplanung festgeschrieben ist. Auf welcher forstfachlichen oder stellenwirtschaftlichen Grundlage wurde die Personalbedarfsplanung 2018 fort- geschrieben? Frage 2: Wurde bei einer stellenwirtschaftlichen Betrachtung auch eine Aufgabenkri- tik durchgeführt oder die Reduzierung der Aufgabenintensität geprüft? Wenn ja, wann wurde diese durchgeführt und zu welchem Ergebnis ist man gekommen? Bei welchen „Produkten“ hat man eine Reduzierung der Aufgabenintensität geprüft und zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung? Wenn weder eine Aufgabenkritik durchge- führt oder eine Reduzierung der Aufgabenintensität geprüft wurde, wie begründet sich dann die Orientierungsgröße zur Weiterentwicklung der Forstverwaltung in der Personalbedarfsplanung 2018? zu Frage 1 und 2: Die stellenwirtschaftliche Grundlage für die in Frage stehende Wei- terentwicklung der Forstverwaltung ergibt sich aus der Personalbedarfsplanung der Landesregierung. Angesichts dieser Festlegungen sind die forstfachlichen Ansprü- che an die Gegebenheiten anzupassen und in diesem Zuge die Strukturen so aus- bzw. umzubauen, dass die Forstverwaltung auch zukünftig die Daseinsvorsorge auf- rechterhalten kann. Hierzu erfolgt eine Anpassung der Strukturen in an- und ablauf- organisatorischer Sicht, aber auch die Einführung neuer Techniken sowie die Verga- be von betrieblichen Leistungen an Dritte zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und bei Erfordernis ggf. auch der Aufgabenintensität und des Aufgabenumfangs. Ei- ne aufgabenkritische Betrachtung findet im Rahmen des Controllings fortdauernd statt, sie ist für die Führung eines Betriebes unabdingbar. Datum des Eingangs: 30.06.2016 / Ausgegeben: 05.07.2016",
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"content": "Frage 3: Das Gesamt-Durchschnittsalter bei den Beschäftigten und Beamten im Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) hat sich von 2010 mit 50,7 Jahren bis 2016 mit 53,4 Jahren kontinuierlich erhöht. Die Prognose für 2020 weist ein Gesamt- Durchschnittsalter von 56,5 Jahren aus. Welchen Einstellungskorridor plant die Lan- desregierung für den LFB, um die Forstverwaltung einerseits zukunftsfest zu gestal- ten und andererseits jungen Fachkräften eine Zukunftsperspektive im LFB zu geben? Wenn keine Überlegungen zu einem Einstellungskorridor angestellt werden, warum nicht? zu Frage 3: Die Möglichkeit von Nachbesetzungen auf freigewordene Stellen ist ge- geben. So werden bereits seit der Gründung des LFB für freie Stellen im Spezialis- tenbereich, die nicht durch landeseigenes Personal besetzt werden können, externe Ausschreibungen zugelassen. Weiterhin werden Stellennachbesetzungen im forst- fachlichen Bereich, nach einem mit dem MdF abgestimmten Vermittlungsschlüssel, realisiert. Frage 4: In Umsetzung der Kabinettbeschlüsse 400/06 und 537/07 wird seit 2012 für den LFB kein Zuschuss mehr zur Bewirtschaftung des Landeswaldes gewährt. Die Landeswaldbewirtschaftung hat kostendeckend zu erfolgen und muss mindestens ausgeglichen gestaltet werden. Gemäß ihrer Antwort auf die Frage 9) will die Lan- desregierung mit der Personalbedarfsplanung 2018 dennoch eine Haushaltskonsoli- dierung durch einen weiteren Personalabbau erreichen. Wie erklärt die Landesregie- rung diesen Widerspruch zwischen einer ausgeglichenen und kostendeckenden Landeswaldbewirtschaftung und ihrem Ziel, durch weiteren Personalabbau zur Haushaltskonsolidierung beitragen zu wollen? zu Frage 4: Die Personalbedarfsplanung 2018 der Landesregierung sieht ein Ein- sparziel auf 1.050 Stellen für den gesamten LFB vor und ist nicht auf spezifische Aufgabenfelder fixiert. Durch die Absenkung des Stellenvolumens verringert sich der Aufwand der Personalkosten im LFB, gleichzeitig sinken auch die Personalkosten- zuweisungen des Landes. Die Bewirtschaftung des Landeswaldes wird auch bei Ab- senkung des Personalkörpers des LFB weiterhin kostendeckend erfolgen.",
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