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"content": "A-600/1\n\n\n\n\n Zentrale Dienstvorschrift\n\n\n\n\n Informationsarbeit\n\n\n\n Zentrale Vorgaben für die Durchführung der\nZweck der Regelung:\n Informationsarbeit\nHerausgegeben durch: Bundesministerium der Verteidigung\nBeteiligte Hauptpersonalrat beim BMVg,\nInteressenvertretungen: Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg\nGebilligt durch: Bundesministerin der Verteidigung\nHerausgebende Stelle: BMVg Pr-/InfoStab ZA\n Geschäftsbereich des Bundesministeriums der\nGeltungsbereich:\n Verteidigung\nEinstufung: Offen\nEinsatzrelevanz: Ja\nBerichtspflichten: Ja\nGültig ab: 09.02.2016\nFrist zur Überprüfung: 08.02.2021\nVersion: 2\nErsetzt: A-600/1,Version 1\nAktenzeichen: 01-60-01\nIdentifikationsnummer: A.6001.2I",
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"content": "A-600/1 Inhaltsverzeichnis\n\n\n Inhaltsverzeichnis\n\n1 Grundsätze 5\n1.1 Zweck 5\n1.2 Prinzipien der Informationsarbeit 5\n1.3 Inhalte der Informationsarbeit 5\n\n2 Maßnahmen der Informationsarbeit 7\n2.1 Allgemeines 7\n2.2 Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation 8\n2.3 Pressearbeit 9\n2.4 Öffentlichkeitsarbeit 10\n2.5 Medienarbeit 13\n2.6 Mitarbeiterkommunikation 14\n2.7 Unterstützung von Vorhaben Dritter 15\n2.8 Sonstige Vorhaben 17\n\n3 Der Fachstrang Informationsarbeit 18\n3.1 Strukturen 19\n3.1.1 Presse- und Informationsstab 19\n3.1.2 Presse und Informationszentren 19\n3.1.3 Teileinheiten bzw. Dienstposten der Informationsarbeit im Inland (ohne Jugendoffiziere) 20\n3.1.4 Organisationsbereiche Rechtspflege und Militärseelsorge 20\n3.1.5 Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und Landeskommandos 20\n3.1.6 Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr 20\n3.1.7 Akademie im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr 21\n3.1.8 Redaktion der Bundeswehr 22\n3.1.9 Kontingente der Bundeswehr und Dienstposten der Informationsarbeit im Einsatzland 22\n3.1.10 Dienststellen mit herausragender Öffentlichkeitswirkung 22\n3.1.11 Bundeseigene privatrechtliche Institutionen in Ressortverantwortung des\n Bundesministeriums der Verteidigung 22\n3.1.12 Multinationale Truppenteile und Hauptquartiere sowie internationale Organisationen 22\n3.1.13 Zusammenarbeit mit Elementen der Truppeninformation des Zentrums Operative\n Kommunikation der Bundeswehr 23\n3.2 Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten 23\n3.2.1 Presse- und Informationsstab 23\n3.2.2 Presse- und Informationszentren der Organisationsbereiche 25\n3.2.3 Zusatz für das Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr 26\n3.2.4 Presse- und Informationszentrum des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr 27\n3.2.5 Pressestelle des Luftfahrtamtes der Bundeswehr 27\n3.2.6 Pressestelle des Planungsamtes der Bundeswehr 27\n3.2.7 Pressestelle des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst 27\n3.2.8 Teileinheiten bzw. Dienstposten für die Informationsarbeit im Einsatzland 27\n3.2.9 Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und Landeskommandos 28\n\nSeite 2",
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"content": "Inhaltsverzeichnis A-600/1\n\n\n3.2.10 Stabsoffiziere Öffentlichkeitsarbeit 29\n3.2.11 Jugendoffiziere 29\n3.2.12 Fachpersonal bei multinationalen Truppenteilen und Hauptquartieren 29\n3.2.13 Dienststellen der Bundeswehr mit herausragender Öffentlichkeitswirkung 29\n3.2.14 Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr 30\n3.2.15 Elemente in nachgeordneten Strukturen der Organisationsbereiche 32\n3.2.16 Festlegung von Zuständigkeiten 32\n3.2.17 Zuständigkeit bei Flugunfällen 33\n\n4 Informationsarbeit im Inland 34\n4.1 Ansprechbarkeit und Arbeitsbereitschaft 34\n4.1.1 Pressearbeit 34\n4.1.2 Medienarbeit 34\n4.2 „Tage der offenen Tür“ 35\n4.2.1 Grundsätze 35\n4.2.2 Zielsetzung 36\n4.2.3 Zielgruppen 36\n4.2.4 Durchführung 36\n4.2.5 Handel und Gewerbe 40\n4.3 Jugendoffiziere und Jugendunteroffiziere 40\n4.3.1 Auftrag 40\n4.3.2 Ausbildung 41\n4.3.3 Zielgruppen 41\n4.3.4 Information der Kommandeurinnen und Kommandeure 42\n4.3.5 Dienstposten und Funktion 42\n4.3.6 Vortragsrecht 42\n4.3.7 Sonderaufgaben und Nebentätigkeiten 43\n4.3.8 Handakte, Berichtswesen, Meldungen und Handbibliothek 43\n4.4 Sicherheitspolitische Seminare im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 43\n4.4.1 Grundsätze 43\n4.4.2 Themenfelder 44\n4.4.3 Seminararten, Verantwortlichkeiten und Zielgruppen 45\n4.4.4 Zentrale sicherheitspolitische Seminare 45\n4.4.5 Dezentrale sicherheitspolitische Seminare 45\n4.4.6 Seminardurchführung und -gestaltung 45\n4.5 Mitfahrten 46\n4.6 Mitflüge 47\n4.6.1 Grundsätzliches 47\n4.6.2 Durchführung 47\n4.7 Teilnahme des Fachpersonals an Lehrgängen und Tagungen Dritter 48\n4.8 Pressespiegel 49\n\n5 Informationsarbeit in den Einsatzgebieten 51\n5.1 Sicherstellen der personellen Durchhaltefähigkeit 51\n5.2 Information der Öffentlichkeit über bedeutsame Ereignisse 52\n Seite 3",
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"content": "A-600/1 Inhaltsverzeichnis\n\n\n5.2.1 Grundsätze 52\n5.2.2 Verfahren 53\n\n6 Haushalt 54\n6.1 Allgemeines 54\n6.2 Finanzierung von Veranstaltungen der Informationsarbeit 56\n6.2.1 Grundsätze 56\n6.2.2 Finanzierung von „Tagen der offenen Tür“ 57\n6.2.3 Finanzierung von sicherheitspolitischen Seminaren 60\n6.3 Finanzierung von Produkten der Mitarbeiterkommunikation 60\n6.4 Finanzierung von Transport- und Reisekosten sowie Honoraren 61\n\n7 Zugang zu Waffen, Munition und Simulatoren 62\n7.1 Definitionen 62\n7.2 Zugangsregelungen 63\n\n8 Herausgabe von Medien 64\n8.1 Intranet 64\n8.2 Internet 64\n8.3 Produkte der Mitarbeiterkommunikation 65\n8.4 Beiträge für Fachzeitschriften 68\n8.5 Organisationsbereichsspezifische Publikationen 69\n8.6 Impressum, Disclaimer, Bildrechte 69\n8.6.1 Impressumspflicht bei Druckwerken 69\n8.6.2 Anbieterkennzeichnungspflicht bei Telemedien 70\n\n9 Datenschutz 71\n\n10 Anlagen 72\n10.1 Vertragsmuster für die Unterstützung von Vorhaben Dritter 73\n10.2 Zielgruppen der zentralen sicherheitspolitischen Seminare 80\n10.3 Zielgruppen der dezentralen sicherheitspolitischen Seminare 84\n10.4 Anwendungsbeispiele Corporate Design 86\n10.4.1 Das Corporate Design der Bundeswehr 86\n10.4.2 Logo und Claim 87\n10.4.3 Schriften 92\n10.4.4 Kommunikationsmittel 94\n10.4.5 Öffentlichkeitsarbeit 97\n10.5 Berechnungsverfahren zur Durchhaltefähigkeit im Einsatz 98\n\n\n\n\nSeite 4",
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"content": "Grundsätze A-600/1\n\n\n\n1 Grundsätze\n\n1.1 Zweck\n1001. Diese Zentrale Dienstvorschrift setzt die „Vorläufigen konzeptionellen Grundlagen für die\nInformationsarbeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg)“ (Vorl.\nkonz Gdlg InfoA GB BMVg) und deren nachgeordnete Konzepte um und legt verbindliche Vorgaben\nfür die Durchführung der Informationsarbeit (InfoA) im GB BMVg fest. Sie ist praxisorientiert und soll\ndem Fachpersonal der InfoA Handlungssicherheit geben.\n\n\n1.2 Prinzipien der Informationsarbeit\n1002. Durch Maßnahmen der InfoA soll die Öffentlichkeit mittel- und unmittelbar sachlich,\nwahrheitsgetreu, ausgewogen, differenziert, nachvollziehbar, reaktionsschnell, offen und somit\ntransparent informiert werden. Informationen müssen einer kritischen Überprüfung standhalten.\n\n1003. Die Bundeswehr pflegt grundsätzlich einen offenen Umgang mit der Öffentlichkeit. Als\nEinrichtung der staatlichen Exekutive achtet sie die Pressefreiheit, unterstützt die Arbeit der Medien\nund stellt sich auch kritischer Berichterstattung. Begrenzende Faktoren sind allein die militärische\nSicherheit bzw. die Sicherheit der Operationsführung, der Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie die\npersönliche Sicherheit der Bundeswehrangehörigen und deren Familien, der Datenschutz, der Schutz\nvor Cyber-Kriminalität, Aussagen über ausländische Streitkräfte und ggf. weitere gesetzliche\nVorgaben. Den vorgenannten Grundsätzen ist insbesondere bei Meldungen über Versehrtheit und\nVerluste im Inland und vor allem im Auslandseinsatz unbedingt Rechnung zu tragen.\n\n1004. Informationen aus Sorge vor Kritik oder negativer Berichterstattung über die Bundeswehr\nzurück zu halten, ist für ihr Ansehen kontraproduktiv und mit den Grundsätzen der InfoA nicht\nvereinbar. Die InfoA trägt vielmehr zu einer abwägenden, realitätsnahen und ausgewogenen\nBerichterstattung bei und gewinnt dadurch Glaubwürdigkeit sowie Vertrauen ihrer Zielgruppen in die\nvermittelten Informationen.\n\n1005. Von diesen Grundsätzen wird auch bei Unregelmäßigkeiten nicht abgewichen. Die\nHandlungsmaxime ist stets: Aufklären, abstellen, Konsequenzen ziehen und diese – wenn Bedarf\nbesteht – kommunizieren.\n\n\n1.3 Inhalte der Informationsarbeit\n1006. Die InfoA im GB BMVg erstreckt sich inhaltlich auf\n\n die freiheitliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland,\n die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland,\n das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft,\n\n Seite 5",
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"content": "A-600/1 Grundsätze\n\n\n die Rolle militärischer Einsätze beim internationalen Krisenmanagement,\n die ethischen, moralischen und rechtlichen Grundlagen des soldatischen Dienens,\n den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr als Instrument der Friedenssicherung, ihre\n Struktur, Ausrüstung und Leistungsfähigkeit einschließlich ausgewählter Aspekte der\n Bundeswehrplanung,\n Deutschlands Mitwirkung in internationalen Bündnissystemen und Rüstungskontrollabkommen,\n unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben und Funktion der Vereinten Nationen (VN), der\n NATO1 und ihres strategischen Konzepts, der Europäischen Union (EU) und der Europäischen\n Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Aufgaben und Funktion der Organisation für\n Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE),\n das aktuelle Geschehen in der Bundeswehr, insbesondere die Einsätze der Bundeswehr sowie\n ihre Beteiligung an nationalen und internationalen Übungen,\n Aspekte der Führung der Bundeswehr aus allen Führungsgrundgebieten, insbesondere der\n Inneren Führung, des Wehrrechts, der Beteiligungsrechte, der Geschichte und Militärgeschichte,\n der Militärsoziologie und der Wehrpsychologie sowie der Aufgaben der Bundeswehrverwaltung\n und ihre Bedeutung für die Bundeswehr,\n Themen der Ausbildung, Bildung und Erziehung in der Bundeswehr sowie die Leistungen der\n Bundeswehr auf den Gebieten der allgemeinmilitärischen, militärfachlichen und zivilberuflichen\n Aus- und Weiterbildung, der Berufsförderung sowie auf dem Gebiet der wissenschaftlichen\n Forschung und Lehre durch die Universitäten der Bundeswehr,\n das militärische und zivile Personal der Bundeswehr, seine Motivationen, Bedürfnisse, Leistungen\n und speziellen Profile, unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst/Beruf,\n Gender Mainstreaming sowie der Bedeutung der Reservistinnen und Reservisten,\n Informationen aus Technik und Wirtschaft, besonders der Rüstung und Waffensystementwicklung,\n aus Medizin, Sport, Betreuung, Fürsorge und Kultur sowie zu den Kooperationsmodellen,\n die Imagebildung zur Förderung des öffentlichen Ansehens der Bundeswehr als Organisation und\n als Beitrag zur Identitätsstiftung für alle Bundeswehrangehörigen, unter Berücksichtigung der\n wirtschaftlichen Bedeutung der Bundeswehr, ihrer Rolle in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit\n sowie ihrer Leistungen auf sozialem, humanitärem und karitativem Gebiet sowie im Umweltschutz,\n das Entwickeln, Etablieren und ggf. Anpassen einer Arbeitgebermarke Bundeswehr und\n das Konzipieren, Steuern und Durchführen von bzw. Beitragen zu hochwertiger und professioneller\n Personalwerbung entlang der Vorgabe zur Arbeitgebermarke Bundeswehr.\n\n\n\n\n1\n North Atlantic Treaty Organisation (Nordatlantikvertrag-Organisation).\n\nSeite 6",
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"content": "Maßnahmen der Informationsarbeit A-600/1\n\n\n2 Maßnahmen der Informationsarbeit\n\n2.1 Allgemeines\n2001. InfoA ist eine Führungsaufgabe und durch alle Vorgesetzten wahrzunehmen. Für\nFachpersonal in der InfoA ist daher ein unmittelbares Vorspracherecht bei den verantwortlichen\nVorgesetzten sicherzustellen.\n\n2002. Im Rahmen der InfoA gilt es, lageangepasst Zeitpunkt, Inhalt, Umfang und Form der\nBereitstellung von Informationen zu bestimmen. InfoA reagiert in angemessener Weise auf die\nBerichterstattung in den Medien. Im Krisenfall trägt sie entschärfend, ggf. sogar vorbeugend und\ndamit deeskalierend zur Krisenkommunikation bei.\n\n2003. Die InfoA unterscheidet daher zwischen Kommunikationsstrategien,\nKommunikationskonzepten und Maßnahmen der InfoA:\n\n Maßnahmen der InfoA transportieren kurzfristig allgemeinverständliche, wahrheitsgetreue,\n möglichst prägnante Einzelbotschaften, die sich unter einer Generalbotschaft subsumieren lassen.\n Mehrere inhaltlich, zeitlich und ggf. geografisch aufeinander abgestimmte Maßnahmen der InfoA\n ergeben im mittelfristigen Zusammenwirken ein Kommunikationskonzept. Jedes\n Kommunikationskonzept transportiert eine Kernbotschaft.\n Inhaltsverwandte Kommunikationskonzepte werden auf strategischer Ebene zu einer\n Kommunikationsstrategie mit langfristigem Zeithorizont zusammengefasst. Die Kernbotschaften\n der einzelnen Kommunikationskonzepte lassen sich unter einer strategischen Botschaft des\n zugehörigen strategischen Themenfeldes subsumieren.\n\n2004. Die öffentliche Kommunikation nutzt querschnittlich ein einheitliches Corporate Design, um\ndurch den erzeugten Wiedererkennungseffekt die Verankerung der „Marke Bundeswehr“ im\nöffentlichen Bewusstsein zu fördern (Anlage 10.4).\n\n2005. Weil die Medien der Bundeswehr auch die Öffentlichkeit erreichen, ist die\nWiderspruchsfreiheit zwischen Mitarbeiterkommunikation und externer Kommunikation\nsicherzustellen.\n\n2006. Alle Maßnahmen der InfoA müssen zielgerichtet und wirtschaftlich sein. Sie sind durch\ngeeignete Methoden zu evaluieren.\n\n2007. Die Pressearbeit von Politikerinnen und Politikern ist kein Bestandteil der InfoA des BMVg\noder der Bundeswehr.\n\n2008. Wenn Politikerinnen und Politiker bei Besuchen der Truppe o. ä. Pressearbeit (z. B.\nPressekonferenz, Interviews etc.) durchführen wollen, beschränkt sich die Unterstützung durch die\nBundeswehr auf die Bereitstellung von Räumlichkeiten unter Beachtung der Zentralvorschrift\n\n\n Seite 7",
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"content": "A-600/1 Maßnahmen der Informationsarbeit\n\n\n A1-1800/0-6570 „Die Liegenschaften der Bundeswehr“ und des Zentralerlasses B-640/1 „Besuche\n von Politikerinnen und Politikern bei der Bundeswehr“.\n\n 2009. Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art können zwar Wirkungen in den öffentlichen Raum\n entfalten, sind jedoch ausdrücklich keine Maßnahmen der InfoA.\n\n 2010. Die Bundeswehrangehörigen selbst haben als „Botschafter der Bundeswehr“ für die InfoA\n eine besondere Bedeutung. Ihr Auftreten, Fachwissen und Urteil über dienstliche Belange vermitteln\n hohe Authentizität. Sie werden in der Öffentlichkeit als Repräsentanten bzw. Repräsentantinnen der\n Bundeswehr wahrgenommen und können durch Äußerung und Verhalten politische Relevanz\n 2\n erlangen. Daher sind besonders die Pflichten gemäß der jeweiligen Gesetze der Statusgruppen zu\n beachten und öffentliche Äußerungen auf den jeweils eigenen Erfahrungs- und\n Verantwortungsbereich zu beschränken3.\n\n 2011. Die Teilnahme von Angehörigen des GB BMVg an gesellschaftlichen Veranstaltungen mit\n öffentlichkeitswirksamem Charakter ist daher förderungswürdig.\n\n 2012. Dezentrale Maßnahmen der InfoA werden von den Abteilungen im BMVg nach den\n fachlichen Vorgaben des Presse- und Informationsstabes (Pr-/InfoStab) gesteuert und von den\n Streitkräften sowie den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung durchgeführt. Die Presse- und\n Informationszentren (PIZ) der Organisationsbereiche (OrgBer) planen, koordinieren und überwachen\n die InfoA in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.\n\n 2013. Medienkontakte zu regionalen Themen werden durch den nachgeordneten Bereich in\n eigener Zuständigkeit unter Beteiligung des zuständigen PIZ bzw. durch das zuständige PIZ gehalten.\n Bei überregionalen Themen bzw. Themen, die eine überregionale Wirkung erwarten lassen, ist der\nB\n Pr-/InfoStab über das zuständige PIZ zu beteiligen. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des\n Pr-/InfoStab vorab einzuholen. Auf welcher Ebene der Kontakt weiter gehalten wird, entscheidet der\n Pr-/InfoStab.\n\n\n 2.2 Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation\n 2014. Maßnahmen der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kommunikation sind:\n\n die Fortschreibung konzeptioneller Grundlagen der InfoA,\n die Entwicklung von grundlegenden Konzeptionen und Konzepten für die InfoA,\n die Planung, Erarbeitung und Umsetzung von Kommunikationskonzepten und -strategien,\n Umfragen zur Meinungs- und Motivlage der Bevölkerung und zu aktuellen Themen,\n\n\n 2\n Insbesondere für Soldatinnen und Soldaten: Soldatengesetz § 17 „Verhalten im und außer Dienst“, § 14\n „Verschwiegenheit“ und § 15 „Politische Betätigung“; für Beamtinnen und Beamte: Beamtengesetz §60\n „Grundpflichten“, § 61 „Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten“ und § 67 “ Verschwiegenheitspflicht“; für\n Tarifbeschäftigte: TVöD § 3 „Allgemeine Arbeitsbedingungen“ und § 41 „Allgemeine Pflichten“.\n 3\n Siehe hierzu auch Zentralerlass B-2110/3 „Private Veröffentlichungen und Vorträge“.\n\n Seite 8",
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"number": 9,
"content": "Maßnahmen der Informationsarbeit A-600/1\n\n\n wehrsoziologische Untersuchungen und Studien,\n Medienresonanzanalysen und Medienwirkungsstudien,\n die Nutzung, der Ankauf oder die Vergabe nationaler und internationaler Studien,\n die Vergabe von Forschungs- und Studienaufträgen oder Einzelexpertisen,\n Lehrgänge, Symposien, Kolloquien, Tagungen, Seminare, Vortragsveranstaltungen,\n Begegnungsveranstaltungen, Informationsveranstaltungen usw. auch in Kooperation mit fachlich\n einschlägig tätigen Dritten4,\n die Teilnahme an sicherheits- und verteidigungspolitischen Veranstaltungen Dritter sowie an\n Fachtagungen,\n die Herstellung, Beschaffung und Bereitstellung von Grundlagen- und Informationsmaterial oder\n Fachliteratur für das Fachpersonal und die Zielgruppen der InfoA,\n die Herstellung, Beschaffung und Bereitstellung von audiovisuellen, technischen oder sonstigen\n Hilfsmitteln,\n die Nutzung von Medien und Kommunikationsmitteln aller Art,\n die Vorhaben der Medienarbeit,\n Publikationen des BMVg und der Bundesregierung oder die Beteiligung daran,\n die Pflege internationaler Beziehungen durch Teilnahme von ausländischen Staatsbürgerinnen\n und Staatsbürgern an Lehrgängen, Tagungen oder Informationsreisen und -veranstaltungen in\n Deutschland und Teilnahme von Bundeswehrangehörigen an ausländischen Lehrgängen,\n Tagungen oder Informationsveranstaltungen und\n das Controlling der InfoA.\n\n\n2.3 Pressearbeit\n2015. Maßnahmen der Pressearbeit sind:\n\n die gezielte Weitergabe von Informationen unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden\n Medien,\n die Organisation und Durchführung von Presseinformationsreisen und Mitflügen von\n Journalistinnen und Journalisten in Luftfahrzeugen der Bundeswehr,\n die Durchführung von Informations- und Hintergrundgesprächen,\n die Herausgabe von Pressemitteilungen und Materialien für die Presse,\n die Veranstaltung von oder die Teilnahme an Fachtagungen, Pressekonferenzen,\n Pressegesprächen und Presseempfängen,\n die Beantwortung von Presseanfragen,\n die Mitprüfung, Prüfungsvergabe und Bewertung von fachspezifischen Presseanfragen,\n\n\n4\n Z. B. Stiftungen der politischen Parteien, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V., Stiftung\n Wissenschaft und Politik, Forschungs- und Hochschulinstitute.\n\n Seite 9",
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"content": "A-600/1 Maßnahmen der Informationsarbeit\n\n\n die Vermittlung und Durchführung von Interviews,\n die Kontaktpflege zu Pressestellen, Verlagen, Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten,\n die inhaltliche Bewertung von Publikationen aller Art,\n Dienstleistungsangebote für Medien außerhalb der Bundeswehr,\n die inhaltlich fachliche und organisatorische Betreuung, Beratung und Begleitung von\n Presseveranstaltungen durch Pressefachpersonal der Bundeswehr,\n die fachliche und einsatzorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildung des Pressefachpersonals der\n Bundeswehr im jeweiligen Zuständigkeitsbereich,\n die Zusammenarbeit mit elektronischen Medien,\n die Erteilung von Dreh- und Aufnahmegenehmigungen, soweit es sich nicht um fiktionale\n Medienvorhaben handelt, sowie presserechtliche Freigaben und\n Unterstützung bei der Realisierung nicht-fiktionaler Medienvorhaben (insbesondere Reportagen\n und Dokumentationen als Medienvorhaben Dritter).\n\n\n2.4 Öffentlichkeitsarbeit\n2016. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind:\n\n das Herstellen, Beschaffen und Verbreiten von Anzeigen, Broschüren, Plakaten, Faltblättern, Foto-\n und weiterem zielgruppenspezifischem Informationsmaterial zur Sicherheits- und\n Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie zu Auftrag und Aufgaben der\n Bundeswehr,\n das Planen, Durchführen und Auswerten von Kampagnen im Rahmen der Imagebildung in\n Abstimmung mit der Abteilung Personal,\n die Wahrnehmung von Herausgeber- und Urheberrechten für den Leiter bzw. die Leiterin des\n Pr-/InfoStab,\n das Herstellen, Beschaffen und Verbreiten audio-visueller Mittel,\n die sicherheitspolitische Information durch Nutzung der elektronischen Medien und Wahrnehmung\n der Inhaltsverantwortung für die Internetpräsenzen des GB BMVg für den jeweiligen Herausgeber,\n die Weiterentwicklung und Überwachung der Einhaltung des Corporate Design (Anlage 10.4) und\n damit die Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbilds des BMVg und der Bundeswehr in\n der Öffentlichkeit,\n die Zusammenarbeit mit Institutionen der politischen Informations- und Bildungsarbeit, soweit sich\n diese mit Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen und die politische\n Bildungsarbeit in der Bundeswehr nicht berührt wird,\n die Unterstützung von sicherheitspolitischen Informationsveranstaltungen der Bundesministerin\n bzw. des Bundesministers der Verteidigung mit besonderer Wirkung in der Öffentlichkeit,\n\n\n\n\nSeite 10",
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"content": "Maßnahmen der Informationsarbeit A-600/1\n\n\n die Durchführung sicherheitspolitischer Veranstaltungen mit besonderer Wirkung in der\n Öffentlichkeit,\n die Beteiligung an ressortübergreifenden Maßnahmen und Veranstaltungen der\n Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung unter federführender Zuständigkeit des Presse- und\n Informationsamtes der Bundesregierung,\n die Organisation des zentralen Besucherdienstes des BMVg an den Dienstsitzen Berlin und Bonn,\n das Betreiben des Bürgertelefons im BMVg,\n die Beantwortung von Bürgeranfragen an den GB BMVg,\n die Ausgestaltung der zentralen und dezentralen sicherheits- und verteidigungspolitischen\n Seminararbeit für unterschiedliche Zielgruppen,\n die Unterstützung der Informationsveranstaltungen an Schulen durch hauptamtliche\n Jugendoffiziere (haJgdOffz),\n die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen des Militärmusikdienstes durch Einsätze und\n konzertante Auftritte von Musikkorps/der Big Band der Bundeswehr unter Beachtung der\n einschlägigen Regelungen in der jeweils geltenden Fassung,\n die Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen der Öffentlichkeitsarbeit,\n die Information von Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte und ihrer Familien über die\n Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland und die Bundeswehr,\n Informationsreisen von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auf Einladung des\n Bundesministers oder der Bundesministerin der Verteidigung zum Besuch der Bundeswehr,\n Besuche bei der NATO und im BMVg sowie bei ausgewählten multinationalen Organisationen und\n Institutionen,\n Lehrgänge, Tagungen, Seminare, Projekttage und -wochen,\n Genehmigungen von Publikationen für Fachzeitschriften gemäß Nr. 8032,\n die Eigendarstellung von Dienststellen und Einrichtungen sowie die Darstellung von Leistungen\n der Bundeswehr,\n die Vorbereitung und Durchführung von Diskussions- und Vortragsveranstaltungen,\n die Beteiligung an Veranstaltungen, Diskussionsrunden und Podiumsgesprächen im Kontext\n sicherheits- und verteidigungspolitischer Themen durch hauptamtliches Personal der\n Öffentlichkeitsarbeit,\n Informationswehrübungen sowie Informationsaufenthalte für Führungskräfte, Journalistinnen und\n Journalisten und Multiplikatoren in der Bundeswehr gemäß des Bereichserlasses D-640/3\n „Durchführung von Informationsaufenthalten für Führungskräfte in der Truppe“,\n sicherheitspolitisch ausgerichtete Projekttage und -wochen, Tagungen, POL&IS-Seminare der\n haJgdOffz,\n\n\n\n\n Seite 11",
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"content": "A-600/1 Maßnahmen der Informationsarbeit\n\n\n weitere Beteiligungen an Messen und Ausstellungen u. a. des Zentralen Messe- und Event\n Marketings der Bundeswehr (ZeMEMBw) sowie Teilnahme an Veranstaltungen Dritter im Rahmen\n der Öffentlichkeitsarbeit,\n die Vorbereitung und Durchführung von Tagen der offenen Tür gemäß Nrn. 4009 ff.,\n Besuche bei der Truppe bzw. bei Dienststellen und Einrichtungen der Streitkräfte und der\n Bundeswehrverwaltung,\n stationäre und bewegliche Waffenschauen,\n Paraden, Appelle, Gelöbnisse/Vereidigungen, Freisprechung von Auszubildenden der\n Bundeswehr,\n der Besuch von Rahmen-, Planübungen und Übungen mit Volltruppe,\n der Besuch von Schul- und Gefechtsschießen,\n die freiwillige Mitwirkung von Freizeitgruppen anlässlich der Durchführung von Vorhaben der\n Bundeswehr, wenn deren Einsatz den Zielen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr dienlich ist\n (die Entscheidung darüber treffen die Vorgesetzten ab der Dienststellung eines\n Bataillonskommandeurs bzw. einer Bataillonskommandeurin),\n Schießen für Gäste5. Dabei handelt es sich um von der Bundeswehr veranstaltete Schießen mit\n Handwaffen, die in der Regel unter Beteiligung von nicht mehr als 100 zivilen Gästen stattfinden.\n Grundsätzlich ist ein solches Schießen mit einer sicherheitspolitischen Information zu verbinden.\n Die Benutzung von Scheiben, auf denen menschliche Figuren dargestellt sind, ist bei diesen\n Schießen untersagt (Nrn. 7007 ff). Die Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 „Schießen mit\n Handwaffen“ sind zu beachten.\n sicherheitspolitische Veranstaltungen Dritter, zu denen Bundeswehrangehörige als Vortragende,\n Diskussionsteilnehmende oder Beobachtende geladen sind,\n Vorhaben im Zusammenwirken mit Patengemeinden, Patentruppenteilen, Ländern und\n Kommunen, soweit es sich überwiegend um Vorhaben im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit\n handelt oder dies der Integration der Dienststellen vor Ort dient. Für dasselbe Vorhaben dürfen je\n nach überwiegendem Charakter nur entweder Haushaltsmittel nach dieser Regelung oder nach\n der Zentralen Dienstvorschrift A-2640/1 „Dienstliche und außerdienstliche Verbindungen zwischen\n Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und Soldatinnen und Soldaten verbündeter und\n\n\n\n5\n Zum Schutz der Betreiber, der Nutzenden und der Allgemeinheit und zur Sicherstellung des\n rechtskonformen Betriebes sind Schießen für Gäste der zuständigen Vollzugsbehörde im Immissionsschutz\n spätestens vier Wochen vor der Durchführung zur Genehmigung anzuzeigen. Die zuständige\n Vollzugsbehörde im Immissionsschutz ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und\n Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Referat K 5 im räumlich zuständigen Kompetenzzentrum für\n Baumanagement. Die sieben regionalen Kompetenzzentren für Baumanagement sind an den Standorten\n Kiel, Hannover, Düsseldorf, Wiesbaden, Stuttgart, München und Strausberg ausgebracht.\n Zum Zweck der immissionsschutzrechtlichen Bewertung sind durch die Antragstellenden die Art der\n Schulschießübung nach der Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 „Schießen mit Handwaffen“, die\n Munitionsmenge und die geplante Schießzeit anzugeben.\n\nSeite 12",
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"content": "Maßnahmen der Informationsarbeit A-600/1\n\n\n befreundeter Streitkräfte“ bzw. der Zentralen Dienstvorschrift A-2640/18 „Patenschaften von\n Dienststellen mit Bundesländern, Landkreisem, Städten und Gemeinden“ bereitgestellt werden und\n die Unterstützung der Kontakte der Angehörigen von in der Bundesrepublik Deutschland\n stationierten verbündeten Streitkräften und ihrer Familien mit der deutschen Bevölkerung.\n\n\n2.5 Medienarbeit\n2017. Maßnahmen der Medienarbeit sind:\n\n die Unterstützung und Koordination ausgewählter, fiktionaler Medienvorhaben Dritter, z. B.\n Spielfilmvorhaben,\n der Erwerb und die Vermittlung von Fachkenntnissen über die Medien und die Medienstruktur im\n In- und Ausland,\n die Konzeption, Planung und Steuerung von Medienkooperationen des BMVg und der\n Bundeswehr mit Dritten,\n die Steuerung des Medienmonitoring und der Medienauswertung,\n die Unterstützung der InfoA des BMVg und die Unterrichtung u. a. der Leitung des BMVg, des\n militärischen Führungspersonals und des Fachpersonals der InfoA über medienspezifische\n Themen,\n die Formulierung technischer Anforderungen und die Sicherstellung der Beachtung der rechtlichen\n Rahmenbedingungen der Archivierung bzw. weiteren Verwertung von Medienprodukten,\n die Planung, Konzeption und Steuerung der Medien der InfoA einschließlich ihrer\n Weiterentwicklung,\n die Regelung der Auswahl und die Fort- und Weiterbildung von Redakteurinnen und Redakteuren\n der bundeswehreigenen Medien der InfoA,\n die übergreifende Festlegung der Ausbildungsanforderungen für Redakteurinnen und Redakteure\n der Medien der Bundeswehr für die InfoA,\n die Formulierung und Gestaltung der Grundzüge moderner Bildarbeit und der Grundlagen der\n Archivierung von Film-, Foto-, Video- und Textmaterial der InfoA in der Bundeswehr,\n die Überwachung der Ausbildung des Fachpersonals der Medienarbeit,\n die Weiterentwicklung und interne Pflege des Styleguide für die elektronischen Medien der\n Bundeswehr und\n die einsatzbezogene Einweisung und Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten in\n Kooperation mit berufsständischen Organisationen.\n\n\n\n\n Seite 13",
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"content": "A-600/1 Maßnahmen der Informationsarbeit\n\n\n2.6 Mitarbeiterkommunikation\n2018. Maßnahmen der Mitarbeiterkommunikation6 sind:\n\n die Erarbeitung und Fortschreibung der Grundlagen und Vorgaben der Mitarbeiterkommunikation,\n die Definition und Festlegung der mittel- und langfristigen Themenplanung der\n Mitarbeiterkommunikation,\n die Festlegung der thematischen Prioritäten für die Mitarbeiterkommunikation,\n die Fortentwicklung von Methoden und Verfahren der Vermittlung von Kommunikationsinhalten in\n den Wirkungsfeldern der Mitarbeiterkommunikation, besonders auch der\n Veränderungskommunikation,\n die Optimierung und Ausrichtung der Angebote der Mitarbeiterkommunikation am Bedarf der\n Zielgruppe,\n die Aufgabenzuweisung und Koordinierung der Mitarbeiterkommunikation,\n die Gewährung, Anregung und Förderung von Informationsbeschaffung und Meinungsäußerung\n durch Angehörige der Bundeswehr,\n die medien- und bedarfsgerechte inhaltliche und visuelle Aufbereitung von Informationen,\n die Auswertung, Planung, Steuerung und Umsetzung der Informationen in der\n Mitarbeiterkommunikation,\n die Bewertung und fachliche Prüfung/Mitprüfung von Informationsinhalten für die\n Mitarbeiterkommunikation,\n die Unterstützung der interaktiven Kommunikation von Inhalten und Themen der\n Mitarbeiterkommunikation unter Nutzung moderner Methoden und Mittel,\n die Erstellung von Regelungen mit Bezug zur Mitarbeiterkommunikation,\n die Eigendarstellung von Dienststellen und Einrichtungen sowie die Darstellung von Leistungen\n der Bundeswehr,\n die Entwicklung, Herstellung, Bereitstellung, Beschaffung, Verbreitung, Dokumentation und\n Archivierung von audiovisuellen Film-, Foto-, Ton- und Printmedienprodukten,\n die Bereitstellung von technisch/künstlerischen Dienstleistungen für die Mitarbeiterkommunikation,\n die Unterstützung von Maßnahmen der Mitarbeiterkommunikation durch Erstellung, Beschaffung\n und Bereitstellung von audiovisuellen Kommunikationsmedien, Datenträgern, Publikationen und\n Aufzeichnungen,\n die Zusammenarbeit mit dem Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr (ZOpKomBw)\n zur Nutzung des bundeswehreigenen Hörfunks und Fernsehens der Truppenbetreuung im Einsatz\n im Rahmen freier Kapazitäten,\n\n\n\n6\n Die Mitarbeiterkommunikation richtet sich in Form der Zentralen Truppeninformation an die Soldatinnen und\n Soldaten.\n\nSeite 14",
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"number": 15,
"content": "Maßnahmen der Informationsarbeit A-600/1\n\n\n die Bedarfsdeckung von Sach-, Werk- und administrativen Dienstleistungen und Rechten zur\n Sicherstellung der Mitarbeiterkommunikation,\n die Veröffentlichung von Beiträgen im Rahmen der Mitarbeiterkommunikation, soweit dies nicht in\n der Zuständigkeit der OrgBer liegt (wie z. B. Spezialzeitschriften, siehe Nr. 8014),\n die Archivierung und Verfügbarkeitsgewährleistung ausgewählter Informationen und Materialien\n der Mitarbeiterkommunikation,\n die Fachberatung, Realisierung und inhaltlich-fachliche Verantwortung, Mitprüfung und\n Endabnahme von Projekten im Rahmen der Mitarbeiterkommunikation,\n die Überwachung der Umsetzung von Informationsinhalten in der Mitarbeiterkommunikation,\n die Bereitstellung von uneingeschränkten und ungehinderten Zugängen zu den verantworteten\n Informationsquellen unter Berücksichtigung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung\n (BITV 2.0) und\n die Initiierung und Unterstützung von Maßnahmen, Vorhaben und Projekten, die geeignet sind, die\n Mitarbeiterkommunikation aktuell, umfassend und medien- und bedarfsgerecht zu unterstützen.\n\n\n2.7 Unterstützung von Vorhaben Dritter\n2019. Besondere personelle, materielle und beratende Unterstützungsleistungen bei Informations-\nund Kommunikationsveranstaltungen sowie Presse- oder Medienprojekten Dritter auf den Gebieten\nvon Print-, audiovisuellen und elektronischen Medien (z. B. dokumentarische oder fiktionale\nMedienvorhaben, Reportagen, Nachrichtenbeiträge, die vom Aufwand her über ein Kurzinterview\nund/oder das Herstellen von Bildmaterial zu einem tagesaktuellen Thema für eine\nNachrichtensendung wie z. B. die Tagesschau hinausgehen) sind unter nachfolgenden\nVoraussetzungen möglich.\n\n2020. Sind Veranstaltungs- oder Projektgestaltung und -verbreitung dazu geeignet, durch die\nEigendarstellung mitwirkender Dienststellen einer breiten Öffentlichkeit sachliche Informationen über\ndie Bundeswehr zu vermitteln und das öffentliche Ansehen oder die Akzeptanz ihres Auftrages zu\nfördern oder tragen oben genannte Veranstaltungen und Projekte in sonstiger Weise erheblich zur\nErreichung der Ziele der InfoA bei, besteht für den GB BMVg ein hohes Interesse an deren\nUmsetzung. Dienstliche Belange dürfen den Unterstützungsleistungen nicht entgegenstehen. Die\nEntscheidung über eine Unterstützung wird ausschließlich im Pr-/InfoStab gefällt.\n\n„Dokumentarische Fernsehspiele“ oder „Doku-Fictions“ dienen diesen Zielen grundsätzlich nicht, weil\ndiese Produktionsformate Dokumentation (=nachweislicher Kenntnisstand/Realität) und Fiktion (=im\nZweifelsfall Spekulation) vermischen und der Öffentlichkeit möglicherweise verzerrte oder verkürzte\nEindrücke vermittelt werden könnten.\n\n2021. Die Realisierung der Vorhaben kann eine Unterstützung durch die Bundeswehr in\nverschiedenen Bereichen bedingen, so z. B. bei der Recherche vor Ort, durch fachliche Beratung,\n\n Seite 15",
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"number": 16,
"content": "A-600/1 Maßnahmen der Informationsarbeit\n\n\n durch den Transport der Medienvertreterinnen und Medienvertreter in ohnehin verkehrenden Land-,\n Luft- und Seefahrzeugen, durch die Bereitstellung von Verbrauchsmedien, Unterkunft und\n Verpflegung oder auch durch personelle Unterstützung. Eine rein finanzielle Unterstützung (z. B.\n Beteiligung an Produktionskosten, Product Placement) ist nicht zulässig.\n\n 2022. Die Voraussetzungen der Zentralen Dienstvorschrift A-2110/2 „Arbeiten auf wirtschaftlichem\n Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe und im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit“ sind zu\n beachten.\n\n 2023. Entsprechende Vorschläge der für die Umsetzung zuständigen Dienststellen/Einheiten sind\n nach Beteiligung etwaiger sonstiger zur Umsetzung notwendiger Stellen (z. B. Landeskommando\nB\n (LKdo), Einsatzwehrverwaltungsstelle etc.) über das PIZ des jeweiligen OrgBer einschließlich dessen\n Stellungnahme an den Pr-/InfoStab zu richten. Dem Vorschlag sind eine Kostenaufstellung sowie\n eine Stellungnahme zum Nutzen des Vorhabens für die InfoA beizufügen. Die mit der Durchführung\n des Vorhabens beauftragte Dienststelle/Einheit berechnet die Kosten auf Grundlage der A-2110/2 in\n Verbindung mit der Zentralen Dienstvorschrift A-2110/1 „Erstattungskostensätze für Hilfeleistungen\n der Bundeswehr“.\n\n 2024. Die Kosten der Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich zu erstatten. Pr-/InfoStab\n entscheidet über einen etwaigen Kostenverzicht im Rahmen eines überwiegenden (mehr als 50 v.H.),\n prozentual festzusetzenden Nutzens der Maßnahme für die InfoA unter Würdigung eines\n begründeten Minderungsantrages und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die prozentuale\n Festsetzung berücksichtigt, ob der angestrebte Nutzen auf andere Weise nicht oder in gleichwertiger\n Art nicht kostengünstiger erzielt werden kann. Darüber hinaus muss der so ermittelte\n Minderungsbetrag in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des Vorhabens stehen. Die\n Gründe für den vertraglichen Abschluss und die Kostenentscheidung sind aktenkundig zu machen.\n Vertragsschließende Stellen sind hierbei vor allem das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz\n und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), das Bundesamt für Ausrüstung,\n Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) oder eine andere, zum\n Vertragsschluss berechtigte Dienststelle der Bundeswehr. Der Vertrag ist für jeden Fall gesondert\n auszuhandeln; Anlage 10.1 enthält lediglich nicht abschließende Formulierungsvorschläge als Anhalt\n für mögliche Vertragsinhalte; sie ist inhaltlich nicht zwingend und soll nicht als Vertragsformular\n genutzt werden. Eine Haftungsfreistellungsklausel (gemeint ist die generelle Haftungsbeschränkung\n der Bundeswehr auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Anlage 10.1 enthält weitere, fakultativ zu\n nutzende Varianten) ist unabdingbar. Der Vertragsentwurf ist vor Abschluss dem Pr-/InfoStab zur\n Genehmigung vorzulegen.\n\n 2025. Sofern die Unterstützungsmaßnahme in überwiegendem Maße der Förderung der\n Ausbildung von Angehörigen der Bundeswehr gemäß der A-2110/2 dient und die Voraussetzungen\n der Regelung erfüllt sind, ist die Unterstützungsmaßnahme auch dann nach der genannten Regelung\n\n\n Seite 16",
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"number": 17,
"content": "Maßnahmen der Informationsarbeit A-600/1\n\n\nabzuwickeln, wenn mit der Durchführung des Vorhabens zugleich eine öffentlichkeitswirksame\nEigendarstellung der Bundeswehr möglich ist.\n\n2026. Mitflüge in Luftfahrzeugen der Bundeswehr setzen eine Erlaubnis gemäß der Zentralen\nDienstvorschrift A-270/2 „Nutzung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr“ voraus (Nr. 4081).\n\n2027. Bei der Unterstützung der Berichterstattung von Nachrichtensendungen mit hoher\nReichweite (z. B. Tagesschau) besteht ein vollkommener oder überwiegender Nutzen für die InfoA.\nDeswegen wird in diesen Fällen grundsätzlich auf die Kostenerstattung für Unterstützungsleistungen\nder Bundeswehr verzichtet.\n\n\n2.8 Sonstige Vorhaben\n2028. Nicht in den Nrn. 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018aufgeführte Vorhaben können auf Antrag\nmit Zustimmung des Pr-/InfoStab als Maßnahme der InfoA durchgeführt werden, wenn sie geeignet\nsind, der Auftragserfüllung und Zielsetzung der InfoA zu dienen.\n\nDasselbe gilt auch für in den Vorl. konz Gdlg InfoA GB BMVg nicht aufgeführte, jedoch als\nZielgruppen geeignet erscheinende Personengruppen.\n\nHierzu sind dem Pr-/InfoStab ggf. zusätzlich über das jeweils zuständige PIZ alle für die Entscheidung\nerforderlichen Unterlagen gemäß Nr. 6008 vorzulegen.\n\n\n\n\n Seite 17",
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"number": 18,
"content": "A-600/1 Der Fachstrang Informationsarbeit\n\n\n\n3 Der Fachstrang Informationsarbeit\n3001. Die Aufgabenwahrnehmung der InfoA folgt grundsätzlich der Struktur des BMVg und der\nBundeswehr auf den Ebenen\n\n des BMVg: durch den Pr-/InfoStab,\n der OrgBer (ausgenommen Militärseelsorge und Rechtspflege): durch die PIZ der OrgBer und\n durch sonstige Teileinheiten der InfoA mit Leiterinnen und Leitern der Informationsarbeit (LdI),\n Pressestabsoffizieren (PrStOffz), Presseoffizieren (PrOffz) oder Pressesprecherinnen und\n Pressesprechern,\n des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (KdoTerrAufgBw) und der LKdo: durch\n Teileinheiten der InfoA.\n\n\n\n\n Abb. 1: Der Fachstrang InfoA (fachliche Führung)\n\n3002. Als Kompetenzzentrum der Informationsarbeit vereint das Zentrum Informationsarbeit\nBundeswehr (ZInfoABw) in einem Wirkverbund die Fähigkeiten zur Ausbildung des Fachpersonals\nder InfoA (und der personalwerblichen Kommunikation), zur Erstellung der zentralen Medien der\nBundeswehr sowie zur Grundlagenarbeit, Konzeption und Weiterentwicklung. Das ZInfoABw ist die\nfachlich verantwortliche Stelle für die Steuerung der JgdOffz und der Stabsoffiziere\nÖffentlichkeitsarbeit (StOffzÖA) sowie Organisator und Gastgeber der zentralen Seminare der\nÖffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus wird das ZInfoABw auch als Tagungsstätte der Bundeswehr\ngenutzt.\n\nSeite 18",
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"number": 19,
"content": "Der Fachstrang Informationsarbeit A-600/1\n\n\n3.1 Strukturen\n3003. Die Struktur der InfoA folgt grundsätzlich der Struktur des BMVg und der Bundeswehr. In den\nStrukturen ausgebrachte Organisationselemente sind individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen\nOrgBer anzupassen. Hierzu sind Dienstposten aufgaben- und ebenengerecht für Fachpersonal der\nInfoA in Haupt- und Nebenfunktion zur Erfüllung der Aufgaben der InfoA einzurichten7.\n\n3.1.1 Presse- und Informationsstab\n\n3004. Der unmittelbar der Leitung des BMVg zugeordnete Pr-/InfoStab ist oberste und zentrale\nInstanz der InfoA im GB BMVg.\n\n3005. Der Leiter bzw. die Leiterin des Stabes ist zugleich der Sprecher bzw. die Sprecherin des\nBMVg. Er bzw. sie ist Prozesseigner bzw. Prozesseignerin des Leistungsprozesses\n„Informationsarbeit leisten“. Der ihn bzw. sie unterstützende Stab deckt alle Aufgabenbereiche der\nInfoA ab.\n\n\n\n BMVg\n Presse‐ und Informationsstab\n Sprecher/Sprecherin des BMVg\n\n\n\n Grundsatz, Beauftragte/‐r\n Presse Öffentlichkeitsarbeit, für die\n Zentrale Kommunikation der\n Angelegenheiten Arbeitgebermarke Bw\n\n\n Abb. 2: Organigramm des Pr-/InfoStab im BMVg\n\n\n3.1.2 Presse und Informationszentren\n\n3006. Die InfoA mit ihren verschiedenen Aufgabenfeldern erfolgt in den OrgBer (ausgenommen\nMilitärseelsorge und Rechtspflege) durch das jeweilige PIZ. Das Einsatzführungskommando der\nBundeswehr (EinsFüKdoBw) verfügt aufgrund seiner Aufgabe, die Einsätze der Bundeswehr im\nAusland zu planen und zu führen, ebenfalls über ein PIZ. Das dem BMVg direkt unterstellte\nPlanungsamt der Bundeswehr (PlgABw), das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) sowie das Amt\nfür den militärischen Abschirmdienst (MAD-Amt) verfügen über die Befähigung zur InfoA.\n\n\n\n7\n Näheres regeln ggf. Bereichsdienstvorschriften der OrgBer.\n\n Seite 19",
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"number": 20,
"content": "A-600/1 Der Fachstrang Informationsarbeit\n\n\n3.1.3 Teileinheiten bzw. Dienstposten der Informationsarbeit im Inland (ohne\nJugendoffiziere)\n\n3007. Mit den Teileinheiten der InfoA (z. B. LdI, PrStOffz, PrOffz, StOffzÖA, Pressesprecherinnen\nund Pressesprecher) stellen die OrgBer die Durchführung der InfoA in ihrem Verantwortungsbereich\nsicher. Die LdI, Pressesprecher und Pressesprecherinnen sind zugleich Sprecher bzw. Sprecherin\ndes Kommandeurs oder der Kommandeurin bzw. des Dienststellenleiters oder der\nDienststellenleiterin.\n\n3.1.4 Organisationsbereiche Rechtspflege und Militärseelsorge\n\n3008. InfoA in den OrgBer Rechtspflege8 und Militärseelsorge erfolgt in deren Eigenverantwortung\nunter Beachtung o. a. Grundsätze, ohne dabei eigenständige Strukturen ausbringen zu müssen. Dort,\nwo kein hauptamtliches Personal zur Verfügung steht, sind die Dienststellenleiter und\nDienststellenleiterinnen durch die Leitung der OrgBer zu einer angemessenen InfoA zu befähigen.\n\n3.1.5 Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und\nLandeskommandos\n\n3009. Teileinheiten der InfoA sind im KdoTerrAufgBw9 bzw. in den LKdo auszubringen. Die LKdo\nMecklenburg-Vorpommern, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das KdoTerrAufgBw verfügen\n– anders als die übrigen LKdo – über einen StOffzÖA und führen die bundesweit ausgebrachten\nhaJgdOffz im jeweiligen regionalen Verantwortungsbereich10.\n\n3.1.6 Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr\n\n3010. Die InfoA verfügt mit dem Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr (ZInfoABw) über ein\nzentrales, dem Pr-/InfoStab fachlich unmittelbar unterstelltes Kompetenz- und Ausbildungszentrum\nzur zentralen Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals der InfoA, zur Bereitstellung\nwissenschaftlicher Expertise, zur konzeptionellen Grundlagenarbeit und Weiterentwicklung sowie zur\nDurchführung zentraler Veranstaltungen des Austauschs mit der Öffentlichkeit. Die Redaktion der\nBundeswehr (RedBw) als Organisationselement des ZInfoABw stellt bundeswehrgemeinsame\nMedien zum Zweck der Mitarbeiterkommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit bereit.\n\n3011. Der Bereich Weiterentwicklung stellt wissenschaftliche Expertise für die konzeptionelle\nGrundlagenarbeit bereit. Er widmet sich Trends, Analysen, Forschungsbegleitung sowie der\n\n8\n Die InfoA der Truppendienstgerichte ist geregelt in der Bereichsdienstvorschrift C-2180/14 „Presse- und\n Öffentlichkeitsarbeit der Truppendienstgerichte“.\n9\n Im Hinblick auf seine Aufgabe als Standortkommando des Bundeslandes Berlin.\n10\n KdoTerrAufgBw: Berlin, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen; LKdo Mecklenburg-Vorpommern:\n Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Freie\n Hansestadt Bremen; LKdo Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland; LKdo\n Hessen: Hessen, Baden-Württemberg; LKdo Bayern: Bayern, Thüringen.\n\nSeite 20",
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"number": 21,
"content": "Der Fachstrang Informationsarbeit A-600/1\n\n\nÜberprüfung von Organisation und Verfahren hinsichtlich der Informationsarbeit der Bundeswehr. Er\nevaluiert die Medienproduktion intern und trägt so zur Weiterentwicklung der InfoA als Ganzes bei. Er\nsteht gemäß der Zentralen Dienstvorschrift A-500/1 „Zusammenarbeit des BMVg mit Dienststellen\ndes nachgeordneten Bereiches“ in unmittelbarer Arbeitsbeziehung zu Pr-/InfoStab, Bereich Zentrale\nAngelegenheiten (ZA). Der Leiter bzw. die Leiterin dieses Bereichs ist zugleich\nLeistungsprozessmanager (LPM) für den Prozess „Informationsarbeit leisten“.\n\n3012. Der Bereich Bundeswehr und Gesellschaft11 führt zentrale Veranstaltungen der Begegnung\nmit der Öffentlichkeit durch und führt das in der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzte Fachpersonal –\ninsbesondere die Jugendoffiziere – fachlich. Er erfasst das für die InfoA befähigte Personal und\nunterstützt in dieser Funktion die Personalentwicklung unter Führung des Bundesamtes für das\nPersonalmanagement der Bundeswehr sowie in Abstimmung mit Pr-/InfoStab und den\nTeilstreitkräften (TSK)/OrgBer.\n\n\n\n Zentrum\n Informationsarbeit Bundeswehr\n Kommandeur\n Zentralbereich\n Stab Stabsquartier\n\n Bereich Bereich\n Bundeswehr & Gesellschaft Weiterentwicklung\n\n\n\n Redaktion der\n Akademie Bundeswehr\n Strausberg Berlin\n\n\n Abb. 3: Gliederung des ZInfoABw\n\n\n3.1.7 Akademie im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr\n\n3013. Die Akademie (als Bereich Lehre/Training) ist zentraler Bestandteil des ZInfoABw. Sie erfüllt\ndie Fähigkeitsforderungen nach zentraler Aus- und Fortbildung des Fachpersonals der InfoA.\n\n11\n Nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Referat BMVg Politik (Pol) II 2.\n\n Seite 21",
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"content": "A-600/1 Der Fachstrang Informationsarbeit\n\n\n3.1.8 Redaktion der Bundeswehr\n\n3014. Die RedBw ist integraler Bestandteil des Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr. Fachlich\nist sie unmittelbar dem Pr-/InfoStab unterstellt. Die RedBw ist verantwortlich für die zentralen\nOnlineauftritte des BMVg sowie der Bundeswehr und erstellt die bundeswehrgemeinsamen Medien\nder Mitarbeiterkommunikation. Sie pflegt ein Korrespondentennetz und stellt die Bereitstellung von\nmedienspezifischer Technik zur Anbindung der Korrespondenten an das Redaktionssystem der\nRedBw sicher.\n\n3.1.9 Kontingente der Bundeswehr und Dienstposten der Informationsarbeit\nim Einsatzland\n\n3015. In den Kontingenten bzw. Stäben sind grundsätzlich Organisationselemente bzw. Dienstposten\nfür die InfoA auszubringen. Analog zum Pr-/InfoStab bzw. zu den PIZ sind die jeweiligen Leiterinnen\nund Leiter dem Kommandeur bzw. der Kommandeurin fachlich unmittelbar zu unterstellen.\n\n3.1.10 Dienststellen mit herausragender Öffentlichkeitswirkung\n\n3016. Bei Dienststellen mit herausragender Öffentlichkeitswirkung sind haupt- oder nebenamtliche\nOrganisationselemente der InfoA in Verantwortung der jeweiligen OrgBer auszubringen.\nEine herausragende Öffentlichkeitswirkung ist dann gegeben, wenn sich der Aufgabenbereich einer\nDienststelle auch an die Öffentlichkeit richtet (z. B. Bundeswehrkrankenhäuser, Militärhistorisches\nMuseum, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr) oder der\nAufgabenbereich eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit erfährt (z. B. MAD, Universitäten der\nBundeswehr, Führungsakademie der Bundeswehr).\n\n3.1.11 Bundeseigene privatrechtliche Institutionen in Ressortverantwortung\ndes Bundesministeriums der Verteidigung\n\n3017. In bundeseigenen privatrechtlichen Institutionen in Ressortverantwortung des BMVg (z. B.\nBundeswehr-Fuhrpark-Service (BwFuhrparkService) GmbH) wird InfoA grundsätzlich in eigener\nZuständigkeit durchgeführt. Somit sind keine Organisationselemente der InfoA auszuplanen.\nGleichwohl ist die Widerspruchsfreiheit zur InfoA des BMVg und der Bundeswehr sicherzustellen.\n\n3.1.12 Multinationale Truppenteile und Hauptquartiere sowie internationale\nOrganisationen\n\n3018. In multinationalen Dienststellen, Truppenteilen und Hauptquartieren mit deutschem Anteil\nsowie in internationalen Organisationen, denen Deutschland beigetreten ist, sind deutsche\nDienstposten fachlich qualifiziert zu besetzen. Es gilt, deutsche Interessen hinsichtlich der InfoA durch\neine angemessene Repräsentanz zu vertreten.\n\nSeite 22",
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"content": "Der Fachstrang Informationsarbeit A-600/1\n\n\n3.1.13 Zusammenarbeit mit Elementen der Truppeninformation des Zentrums\nOperative Kommunikation der Bundeswehr\n\n3019. ZOpKomBw betreibt mit Radio Andernach u. a. ein Medium, das auch der\nTruppeninformation dient. Um die Konsistenz der Inhalte mit denen anderer Medien der\nTruppeninformation sicherzustellen, ist bei der RedBw ein Verbindungselement zum ZOpKomBw\neingerichtet. Die fachliche Koordinierung der Truppeninformation erfolgt durch den Pr-/InfoStab.\n\n\n3.2 Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten\n\n3.2.1 Presse- und Informationsstab\n\n3020. Der Pr-/InfoStab ist zuständig für die Widerspruchsfreiheit der öffentlichen Kommunikation\n– er macht diesbezüglich entsprechende Vorgaben –, für ein einheitliches Erscheinungsbild\n(Corporate Design) und für die übergreifende Koordination der InfoA einschließlich der Koordination\nder Mitarbeiterkommunikation unter Beachtung der diesbezüglichen Verantwortung des\nGeneralinspekteurs bzw. der Generalinspekteurin der Bundeswehr.\n\n3021. Die InfoA für Belange des BMVg, seien diese leitungsbezogen oder abteilungsbezogen, wird\nausschließlich durch bzw. über den Pr-/InfoStab durchgeführt. Differenzierte Vorgaben richten sich\nnach der ergänzenden Geschäftsordnung BMVg. Somit ist der Pr-/InfoStab in Presseangelegenheiten\nfür das BMVg alleinige Ansprech- und Auskunftsstelle.\n\n3022. Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit wird die Öffentlichkeitsarbeit durch den Pr-/InfoStab\nzentral geleitet.\n\n3023. In allen grundsätzlichen Fragen der InfoA liegt die Zuständigkeit beim Leiter bzw. bei der\nLeiterin des Pr-/InfoStab. Diese Aufgabe wird durch den Bereich ZA wahrgenommen.\n\n3024. Der Pr-/InfoStab überwacht die fachliche Ausbildung des Personals der InfoA.\n\n3025. Die Durchführung von zentralen Maßnahmen der InfoA obliegt dem Pr-/InfoStab. Zentrale\nMaßnahmen der sicherheitspolitischen Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit und\nMitarbeiterkommunikation werden im Auftrag Pr-/InfoStab auch vom ZInfoABw durchgeführt. Das in\nder InfoA haupt- und nebenamtlich eingesetzte Fachpersonal wird zur Unterstützung herangezogen.\nBei Bedarf werden auch andere Dienststellen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der\nBundeswehr anlass- bzw. projektbezogen beauftragt.\n\n3026. Für den Einsatz des Messestandes Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Zentralen Messe-\nund Eventmarketing der Bundeswehr (ZeMEMBw) bei nationalen Messen und Ausstellungen ist\nalleine der Pr-/InfoStab zuständig.\n\n\n\n\n Seite 23",
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"number": 24,
"content": "A-600/1 Der Fachstrang Informationsarbeit\n\n\n3027. Die Planung und Steuerung der Medien der InfoA der Bundeswehr einschließlich ihrer\nWeiterentwicklung obliegt dem Pr-/InfoStab. Ebenso führt der Pr-/InfoStab die Fachaufsicht über das\nZInfoABw einschließlich der RedBw.\n\n3028. Die ministerielle Steuerung der Medienauswertung obliegt dem Pr-/InfoStab.\n\n3029. Der Pr-/InfoStab hält die erforderliche Verbindung zu vergleichbaren nationalen und\ninternationalen Stellen.\n\n3030. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten ist der Pr-/InfoStab weisungsbefugt im Fachstrang der\n 12\nInfoA . Die Verantwortlichkeiten der ministeriellen Fachaufsicht bleiben hiervon unberührt. Der\nPr-/InfoStab wirkt im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit bei Auswahl, Ausbildung und\nStellenbesetzung des Fachpersonals mit und wird an Angelegenheiten der Planung, Struktur und\nOrganisation der InfoA des dem BMVg nachgeordneten Bereichs beteiligt.\n\n3031. Bei der Auswahl des hauptamtlich in der Informationsarbeit eingesetzten Fachpersonals des\ngehobenen und höheren Dienstes13 ist vor der Einleitung einer Personalmaßnahme der Leiter bzw.\ndie Leiterin des Pr-/InfoStab durch die personalbearbeitende Dienststelle zu beteiligen.\n\nDies gilt auch für vergleichbares Personal des ZInfoABw. Näheres regelt die Bereichsdienstvorschrift\nC-600/2 „Beteiligung des Presse- und Informationsstabes im BMVg am Auswahlverfahren für ziviles\nPersonal der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation (Ausw ziv Pers\nAkBwInfoKom)“.\n\n3032. Fachliche Weisungen des Pr-/InfoStab gelten für das gesamte im Fachstrang InfoA tätige\nPersonal.\n\n3033. Im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr obliegt dem Pr-/InfoStab\n\n die Vermittlung der politisch-strategischen Ziele der Leitung,\n die Information zur politischen Einordnung eines Einsatzes der Bundeswehr und zum\n Zustandekommen des zugrundeliegenden Auftrages sowie zu rechtlichen und ethischen Aspekten\n und Fragen von grundsätzlicher, bundeswehrgemeinsamer Bedeutung,\n die Steuerung und Koordination der InfoA in Fragen von grundsätzlicher informationspolitischer\n Bedeutung einschließlich der hierzu notwendigen Entscheidungen, Vorgaben und fachlichen\n Weisungen,\n die Abstimmung mit nationalen/internationalen Gremien auf ministerieller Ebene im Rahmen der\n fachlichen Zuständigkeit für die InfoA,\n die Federführung bei der Erarbeitung und ressortübergreifenden Abstimmung von Konzepten zur\n Kommunikation nationaler Interessen sowie für die Festlegung von diesbezüglichen\n\n\n12\n Vgl. A-500/1 „Zusammenarbeit des BMVg mit Dienststellen des nachgeordneten Bereiches“.\n13\n Z. B. Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter,\n PrStOffz, PrOffz, StOffzÖA, Medienstabsoffiziere, Pressesprecherinnen und Pressesprecher, haJgdOffz.\n\nSeite 24",
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"content": "Der Fachstrang Informationsarbeit A-600/1\n\n\n Kommunikationsstrategien14 einschließlich der Nutzung von Informationen und\n Informationssystemen,\n die Abstimmung mit sowie die Beratung und Unterstützung von anderen Ebenen bei allen\n wichtigen Fragen der InfoA und\n die Durchführung von Presseinformationsreisen der Leitung des BMVg in die Einsatzgebiete.\n\n3.2.2 Presse- und Informationszentren der Organisationsbereiche\n\n3034. Die Inspekteurinnen und Inspekteure bzw. Präsidentinnen und Präsidenten tragen in ihrem\njeweiligen OrgBer die Verantwortung für die InfoA und somit für die gezielte Darstellung von\nAufgaben, Fähigkeiten, Kräften und Mitteln ihres Zuständigkeitsbereichs. Die ministerielle\nGesamtverantwortung der Leiterinnen und Leiter der Abteilung Personal (P), der Abteilung\nAusrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) sowie der Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz\nund Dienstleistung (IUD) ist für die OrgBer der Bundeswehrverwaltung auch im Rahmen der InfoA zu\nbeachten.\n\n3035. Die PIZ nehmen die InfoA im Zuständigkeitsbereich ihres OrgBer wahr. Sie steuern und\nkoordinieren die InfoA in allen ihren Aufgabenfeldern auf Weisung und im Rahmen inhaltlicher\nZielvorgaben des Pr-/InfoStab. Sie sind zugleich Ansprechstellen für den Pr-/InfoStab für die\nSteuerung und Wahrnehmung der InfoA bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung im\njeweiligen Organisationsbereich, soweit diese nicht zentral durch das BMVg wahrgenommen werden.\n\n3036. Die PIZ wirken im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit bei Auswahl, Ausbildung und\nStellenbesetzung des Fachpersonals mit15.\n\n3037. Sie führen die organisationsbereichsspezifische Öffentlichkeitsarbeit und die gezielte\nDarstellung der Aufgaben, Fähigkeiten, Kräfte und Mittel des jeweiligen OrgBer durch.\n\n3038. Sie sind somit die primären Ansprechstellen in Angelegenheiten der InfoA des jeweiligen\nOrgBer und führen fachlich das haupt- und nebenamtliche Personal der InfoA im nachgeordneten\nBereich16. Hier werden die nicht politischen und nicht direkt ministeriell relevanten fachlichen Themen\nsowie aktuelle Vorkommnisse und Sachverhalte entsprechend der nachgeordneten\nGesamtverantwortung wahrgenommen.\n\n3039. Die PIZ sind aufbauorganisatorischer Bestandteil des jeweiligen höchsten militärischen\nKommandos bzw. eines entsprechenden Bundesamtes des OrgBer. Die jeweiligen Leiter bzw.\nLeiterinnen der PIZ sind fachlich unmittelbar an den Inspekteur bzw. die Inspekteurin oder den\n\n\n14\n Für das Entwickeln und Abstimmen von (multi-)nationalen Informations- und Kommunikationsstrategien für\n Einsätze und nationale Krisenvorsorge ist auf ministerieller Ebene eine Schnittstelle zwischen den\n Prozessen „Einsätze sicherstellen“ – einschließlich OpKom – und „Informationsarbeit leisten“ zu etablieren.\n15\n Bei Auswahl und Stellenbesetzung in Abstimmung mit Pr-/InfoStab, bei Ausbildung in Abstimmung mit\n ZInfoABw.\n16\n Die abweichenden Regelungen zu ZInfoABw und MAD-Amt bleiben davon unberührt.\n\n Seite 25",
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"number": 26,
"content": "A-600/1 Der Fachstrang Informationsarbeit\n\n\nPräsidenten bzw. die Präsidentin anzubinden. Für die Bereiche des EinsFüKdoBw, PlgABw. LufABw\nund MAD-Amt gilt dies analog. Nur diese enge Anbindung ermöglicht einen umfassenden Überblick\nund die Kenntnis der Absicht der Führung/Leitung. Beides ist nötig, um in allen die InfoA betreffenden\nAngelegenheiten fachkundig beraten zu können.\n\n3040. Analog zum Pr-/InfoStab bzw. den PIZ der OrgBer sind – wo immer vorhanden – die\nOrganisationseinheiten bzw. das hauptamtliche Fachpersonal der InfoA (z. B. die Leiterinnen und\nLeiter der Informationsarbeit oder die Pressesprecherinnen und Pressesprecher) fachlich unmittelbar\nan die Führung/Leitung der jeweiligen Dienststelle anzubinden und in öffentlichkeitswirksame\nVorgänge einzubinden. Sie sind „Sprecher bzw. Sprecherin des Kommandeurs oder der\nKommandeurin, des Präsidenten oder der Präsidentin bzw. des Dienststellenleiters oder der\nDienstellenleiterin“ und ihm bzw. ihr in dieser Funktion unmittelbar zugeordnet. In Wahrnehmung\ndieser Aufgabe sollen sie grundsätzlich an den Dienstbesprechungen der Führung/Leitung\nteilnehmen.\n\n3041. Im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr und in Abhängigkeit von der\njeweiligen Betroffenheit obliegt den PIZ der OrgBer\n\n die InfoA zur militärischen Umsetzung des Auftrages, zur Auswahl der entsendenden\n Truppenteile/Unterstützungskräfte sowie zu Fragen der Führung durch die Höhere(n)\n Kommandobehörde(n) und Bundesämter sowie\n die Beratung der fachlich zuständigen Stellen in ihren OrgBer hinsichtlich der personellen und\n materiellen Erfordernisse,\n die Planung und Koordinierung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie\n Mitarbeiterkommunikation der entsendenden Truppenteile,\n die Planung und Koordinierung der vorbereitenden Ausbildung „Umgang mit Medien“ der\n entsendenden Truppenteile in enger Zusammenarbeit mit der Akademie im ZInfoABw (Bereich\n Lehre/Training),\n die Unterstützung der fachlichen Ausbildung des für die Pressearbeit im Einsatz vorgesehenen\n Fachpersonals und\n die fachliche Vertretung von Themen und Aufgaben des jeweiligen OrgBer im Rahmen der\n redaktionellen Arbeit der RedBw, insbesondere zur Mitarbeiterkommunikation.\n\n3.2.3 Zusatz für das Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes\nder Bundeswehr\n\n3042. Das PIZ des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (SanDstBw) nimmt im Rahmen der alleinigen\nfachdienstlichen und fachlichen Zuständigkeit und Verantwortung des Inspekteurs bzw. der Inspekteurin\ndes Sanitätsdienstes der Bundeswehr für den Leistungsprozess „Gesundheitsversorgung der\n\n\n\nSeite 26",
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"number": 27,
"content": "Der Fachstrang Informationsarbeit A-600/1\n\n\nBundeswehr sicherstellen“ die Aufgabe der sanitätsdienstlichen InfoA organisationsbereichs-\nübergreifend und eigenverantwortlich für den Gesamtbereich der Bundeswehr wahr.\n\n3.2.4 Presse- und Informationszentrum des Einsatzführungskommandos der\nBundeswehr\n\n3043. Das PIZ EinsFüKdoBw nimmt die InfoA im Zusammenhang mit den Einsätzen der\nBundeswehr eigenverantwortlich wahr. Es steuert und koordiniert die InfoA auf Weisung und in\nAbstimmung mit dem Pr-/InfoStab. Es ist zugleich Ansprechstelle für den Pr-/InfoStab zur Steuerung\nund Wahrnehmung der InfoA in allen Einsatzangelegenheiten, soweit diese nicht zentral durch das\nBMVg wahrgenommen wird.\n\n3044. Das PIZ EinsFüKdoBw verfügt – anders als die übrigen PIZ – über einen eigenen\nBesucherdienst. Die Betreuung von Besuchergruppen, die Besucherinformation und die\nÖffentlichkeitsarbeit des Kommandos verantwortet ein Stabsoffizier.\n\n3045. Des Weiteren stellt PIZ EinsFüKdoBw die fachliche Vertretung von Themen und Aufgaben\ndes Kommandos im Rahmen der redaktionellen Arbeit der RedBw sicher.\n\n3.2.5 Pressestelle des Luftfahrtamtes der Bundeswehr\n\n3046. Das LufABw untersteht pressefachlich direkt dem Pr-InfoStab. Im Pr-InfoStab Referat 1 ist\nder Sprecher bzw. die Sprecherin Luftwaffe für die Themen des LufABw zuständig.\n\n3.2.6 Pressestelle des Planungsamtes der Bundeswehr\n\n3047. Die Pressestelle des PlgABw nimmt die InfoA mit Bezug zum Auftrag des Hauses\neigenverantwortlich wahr und fungiert in dieser Hinsicht als Ansprechstelle für den Pr-/InfoStab.\n\n3.2.7 Pressestelle des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst\n\n3048. Angelegenheiten der InfoA des MAD-Amt werden unter Einbindung des PIZ der\nStreitkräftebasis (SKB) eigenverantwortlich durch die Pressestelle des MAD-Amtes wahrgenommen.\n\n3.2.8 Teileinheiten bzw. Dienstposten für die Informationsarbeit im Einsatzland\n\n3049. Bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr steuert der Pr-/InfoStab die InfoA in Deutschland\nund die nationale Pressearbeit in den Einsatzgebieten im Ausland in enger Abstimmung mit dem bzw.\nüber das PIZ EinsFüKdoBw.\n\n3050. InfoA bei Auslandseinsätzen beinhaltet im Wesentlichen Pressearbeit im Inland wie im\nEinsatzland, Öffentlichkeitsarbeit und Medienarbeit im Inland sowie Mitarbeiterkommunikation im\nInland wie im Einsatzland. Der Führer bzw. die Führerin des deutschen Kontingents ist auch für die\n\n\n Seite 27",
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"content": "A-600/1 Der Fachstrang Informationsarbeit\n\n\nInfoA im jeweiligen Verantwortungsbereich verantwortlich und wird dazu durch Fachpersonal der\nInfoA unterstützt. Diese Verantwortlichkeit betrifft v. a.\n\n die Durchführung der Pressearbeit im Einsatzgebiet auf Grundlage fachlicher Weisung des\n Pr-/InfoStab,\n die Informationen über alle Aspekte der praktischen Durchführung des Auftrages und zur\n Lageentwicklung im Einsatzgebiet,\n die Zusammenarbeit mit Pressestellen von Partnerstaaten und nationalen wie internationalen\n Organisationen im Einsatzgebiet,\n die Unterstützung von Journalisten und Journalistinnen nationaler und internationaler Medien im\n Einsatzgebiet und\n die ausschließliche Zuständigkeit der InfoA für die Betreuung von Medienvertreterinnen und\n -vertretern aus Deutschland sowie den Partnerstaaten.\n\n3.2.9 Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und\nLandeskommandos\n\n3051. Entsprechend der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland bilden die LKdo (in\nBerlin das KdoTerrAufgBw)17 die zentralen Ansprechstellen für die InfoA der Bundeswehr in ihren\njeweiligen regionalen Verantwortungsbereichen. Über die dort ausgebrachten Teileinheiten der InfoA\nleiten und koordinieren sie die organisationsbereichsübergreifenden Aufgaben der InfoA im Inland\nentsprechend der regionalen Zuordnung. Bei politisch bedeutsamen Ereignissen bzw. in dringenden\nFällen führen sie die InfoA auf Weisung des Pr-/InfoStab unmittelbar durch18. Die Dienststellen\narbeiten dabei eng mit der für die InfoA zuständigen Teileinheit des KdoTerrAufgBw bzw. der LKdo\nzusammen. Das KdoTerrAufgBw bzw. die LKdo halten Verbindung zu entsprechenden Stellen der\nLandesregierung und betreuen die jeweilige Landespressekonferenz. Sie nehmen die Aufgaben eines\n„Sprechers der Bundeswehr im Bundesland“ wahr. Bei Ereignissen von herausgehobener Bedeutung\nwerden die PIZ der OrgBer nachrichtlich beteiligt.\n\n3052. Das KdoTerrAufgBw stellt – zusätzlich zu den vorgenannten Aufgaben der LKdo – den\nBesucherdienst des BMVg am 2. Dienstsitz in Berlin nach Weisung des Pr-/InfoStab sicher.\n\n3053. Auf Antrag bei PIZ SKB unterstützen die Teileinheiten der InfoA der SKB die OrgBer im\nRahmen freier Kapazitäten.\n\n\n\n\n17\n KdoTerrAufgBw in der föderalen Wahrnehmung der Aufgaben Standortkommando Berlin.\n18\n Beispiele: Pressearbeit zur Bekanntgabe von Entscheidungen der Leitung des BMVg oder zu Themen mit\n erheblicher politischer Bedeutung wie: Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Wehrpflicht-/Berufsarmee, Bw-\n Planung, Haushalt, Rüstung, Rüstungskontrolle, Abrüstung, Militärseelsorge, Frauen in den Streitkräften,\n Umweltschutz, Stationierung, Infrastrukturprogramme, Kommandeur- bzw. Kommandeurinnen-Tagung-Bw.\n\nSeite 28",
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"number": 29,
"content": "Der Fachstrang Informationsarbeit A-600/1\n\n\n3.2.10 Stabsoffiziere Öffentlichkeitsarbeit\n\n3054. Die StOffzÖA sind Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen in Angelegenheiten der\nÖffentlichkeitsarbeit in ihrem jeweiligen territorialen Zuständigkeitsbereich. U. a. koordinieren sie die\nEinsätze der JgdOffz. Dienststellen in Bundesländern ohne eigene StOffzÖA wenden sich in\nAngelegenheiten der Öffentlichkeitsarbeit über den territorial zuständigen bzw. die territorial\nzuständige LdI an den zuständigen StOffzÖA.\n\n3.2.11 Jugendoffiziere\n\n3055. JdgOffz nehmen – unter Beachtung der Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses19 –\nStellung zu militärischen und sicherheitspolitischen Grundsatzfragen im Sinne der offiziellen\nSicherheits- und Verteidigungspolitik Deutschlands sowie zu den Einsätzen der Bundeswehr.\n\n3056. JdgOffz betreiben keine Personalwerbung oder Personalgewinnung. Interessierte an einer\nTätigkeit in der Bundeswehr sind an die zuständigen Karriereberater bzw. Karriereberaterinnen zu\nverweisen.\n\n3057. JgdOffz erläutern vor allem in Schulen den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr und\ndie Grundlagen deutscher Sicherheitspolitik, dabei insbesondere die Einbindung Deutschlands in die\nNATO und die Entwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Europa.\n\n3058. JgdOffz werden von den Schulen auf Grundlage der jeweiligen Rahmenlehrpläne zu\nInformationsvorträgen in den Unterricht eingeladen. Die Durchführung des Unterrichts liegt\nausschließlich in der Verantwortung der Lehrkräfte.\n\n3.2.12 Fachpersonal bei multinationalen Truppenteilen und Hauptquartieren\n\n3059. LdI/PrStOffz in internationalen Stäben arbeiten entsprechend den dort gültigen Vorgaben\nund informieren anlassbezogen die jeweilige fachlich vorgesetzte Instanz der InfoA über Ereignisse\nvon deutschem Interesse. Sie beraten die jeweilige Führung in allen die InfoA betreffenden\nAngelegenheiten.\n\n3.2.13 Dienststellen der Bundeswehr mit herausragender\nÖffentlichkeitswirkung\n\n3060. Grundsätzlich und ungeachtet der regionalen Betreuung durch die territorialen\nFührungsebenen führen die Dienststellen der SKB in ihrem Verantwortungsbereichen die InfoA in\nAbstimmung mit dem PIZ SKB durch. Des Weiteren stellen sie zentrale sicherheitspolitische\nSeminare auf Weisung des Pr-/InfoStab im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sicher.\n\n\n19\n Beutelsbacher Konsens von 1976: Prinzipien in der Politischen Bildung: Überwältigungsverbot,\n Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung.\n\n Seite 29",
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"content": "A-600/1 Der Fachstrang Informationsarbeit\n\n\n3061. Die Bundeswehrkrankenhäuser stellen die Pressearbeit grundsätzlich im eigenen Bereich in\nAbstimmung mit dem PIZ SanDstBw sicher. Wegen ihrer herausragenden Öffentlichkeitswirkung und\nihrer besonderen Bedeutung für den Sanitätsdienst der Bundeswehr werden sie darüber hinaus in allen\nAngelegenheiten der InfoA durch das PIZ SanDstBw unmittelbar fachlich geführt und unterstützt.\n\n3.2.14 Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr\n\n3062. Das ZInfoABw unterliegt der Fachaufsicht des Pr-/InfoStab in Form einer unmittelbaren\nArbeitsbeziehung gemäß A-500/1.\n\n3.2.14.1 Akademie im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr\n\n3063. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Beschäftigten\nals haupt- und nebenamtlich eingesetztes Fachpersonal der InfoA und die entsprechende Aus- und\nWeiterbildung von Führungspersonal wird zentral in der Akademie im ZInfoABw (Bereich\nLehre/Training) durchgeführt. Dazu zählt auch die Konzeption und Durchführung von Medienausbildung\nim Rahmen der einsatzvorbereitenden Ausbildung. Die Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals der\nInfoA ist so weit wie möglich mit derjenigen von der Personalgewinnung, Fachmedienzentren und\nOpKomBw abzustimmen und – wenn mit den jeweiligen Aufgaben vereinbar – gemeinsam\ndurchzuführen. Einzelheiten regeln ggf. bundeswehr- oder streitkräftegemeinsame\nAusbildungskonzepte.\n\n3064. Lehre, Ausbildung und praktische Anwendung in den Aufgabenfeldern der InfoA gründen\nsich u. a. auf aktuelle empirische und wissenschaftliche Erkenntnisse und orientieren sich an der\ntechnischen Entwicklung der Medienwelt. Wesentlicher Bestandteil ist dabei das integrale\nZusammenwirken (Team-Teaching) von militärischem und zivilem Lehrkörper im\nKleingruppenkonzept sowie die Einbindung externer Journalisten und wissenschaftlicher Expertise,\num zugleich den Know-How-Transfer sicherzustellen und die zivilgesellschaftliche Perspektive bei der\nEignungsbeurteilung des Kommunikationspersonals zu berücksichtigen. Hinzu kommt die\nZusammenarbeit mit den eigenen redaktionellen Ressourcen der RedBw.\n\n3065. Die Akademie führt die fachliche Aufsicht über die Ausbildung von Medienvertreterinnen und\nMedienvertretern zu deren Vorbereitung auf Aufenthalte in Krisengebieten. Bei Bedarf und freien\nKapazitäten unterstützt die Akademie den Dozenten bzw. Dozentinnen für die Medienausbildung an\nder Führungsakademie der Bundeswehr (FüAkBw) im Rahmen der Ausbildung von\nFührungspersonal.\n\n3066. Für das in der personalwerblichen Kommunikation eingesetzte Personal der Bundeswehr\nführt die Akademie die kommunikationsorientierte Professionalisierung durch.\n\n\n\n\nSeite 30",
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"content": "Der Fachstrang Informationsarbeit A-600/1\n\n\n3.2.14.2 Bereich Bundeswehr und Gesellschaft\n\n3067. Die Durchführung von Seminaren, Tagungen und Gesprächsforen zur Förderung des\nDialogs mit Meinungsführern und Meinungsführerinnen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, aber\nauch sicherheits- und verteidigungspolitisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern – auch anderer\nNationen – ist Bestandteil des Auftrags des ZInfoABw und obliegt dem Bereich Bundeswehr und\nGesellschaft.\n\n3068. Mit dem Bereich Bundeswehr und Gesellschaft ist das ZInfoABw auch das Stammhaus der\nJgdOffz. Hier erfolgt die mittelfristige Bedarfsplanung, Verwaltung der Mittel und zentrale Evaluation\nder Einzelmaßnahmen.\n\n3.2.14.3 Bereich Weiterentwicklung\n\n3069. Die Leitung der InfoA setzt u. a. eine zentrale Auswertung der Ergebnisse der empirischen\nSozialforschung, der Meinungs- und Motivforschung sowie der veröffentlichten Meinung über\nsicherheitspolitische Themen und die Analyse und Bewertung wissenschaftlicher Ergebnisse der\nKonfliktforschung im Hinblick auf die sicherheitspolitische Diskussion in der deutschen Öffentlichkeit\nvoraus. Mit dem Bereich Weiterentwicklung stellt das ZInfoABw die fachlich-konzeptionelle sowie\nübergeordnet-wissenschaftliche Leistung in direkter Zuarbeit zum BMVg Pr-/InfoStab bereit. Die\nWeiterentwicklung ist an allen Vorhaben beteiligt, die sich auf die strategische Ausrichtung und\nstrukturelle Gestalt der InfoABw richten. Damit ist sie eine Schnittstelle zur Grundlagenarbeit und\nScharnier zwischen dem Pr-/InfoStab als der fachlich vorgesetzten Stelle der InfoABw in den TSK\nund OrgBer als durchführenden Teileinheiten der InfoA im GB BMVg. Ziele sind die Entwicklung von\nKommunikationsstrategien, die Erstellung von Führungshilfen für die InfoA und die Sicherstellung der\nbundeswehrinternen Dokumentation der InfoA sowie die Bereitstellung von wissenschaftlichen\nErgebnissen für die Ausbildung des Fachpersonals, die konzeptionelle Weiterentwicklung der InfoA\nsowie das Controlling der InfoA. ZInfoABw und das Zentrum für Militärgeschichte und\nSozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) informieren sich in geeigneter Form wechselseitig\nüber geplante Studienvorhaben mit Bezug zur InfoA und tauschen relevante Studienergebnisse aus20.\nAuf fachliche Weisung des Pr-/InfoStab sind weitere Stellen des BMVg zu beteiligen sowie die\nAufgabenstellung der wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen der InfoA gegenüber anderen\nwissenschaftlichen Einrichtungen der Bundeswehr abzugrenzen.\n\n\n\n\n20\n Für Lehrzwecke stellen ZMSBw und ZInfoABw unmittelbar nach Abnahme durch den Auftraggeber\n Datenmaterial mit Bezug zur InfoA dem jeweils anderen als maschinenlesbare Datensätze zur Verfügung.\n Die Veröffentlichung von Befragungsergebnissen bedarf der Zustimmung des jeweiligen Primärforschers\n (ZInfoABw, ZMSBw). Der Pr-/InfoStab ist über Veröffentlichungen mit einem Bezug zum Aufgabenbereich\n der InfoA zu unterrichten. Sofern im Rahmen der jeweils spezifischen Fragestellung für das ZInfoABw\n erforderlich, stellt das ZMSBw darüber hinaus auch die kompletten Datensätze empirischer Befragungen zur\n Verfügung.\n\n Seite 31",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/238432/",
"number": 32,
"content": "A-600/1 Der Fachstrang Informationsarbeit\n\n\n3.2.14.4 Redaktion der Bundeswehr\n\n3070. Die RedBw mit Sitz in Berlin ist organisatorischer Bestandteil des ZInfoABw und befindet\nsich in räumlicher Nähe zum Pr-/InfoStab, zu Parlament und Regierung. Sie stellt eine einheitliche,\nmedienbruchfreie, zielgruppenübergreifende und nachhaltige Kommunikation von der strategischen\nEbene direkt in die Zielgruppen der InfoA mittels der zentralen Medien der Bundeswehr sicher und\nwird vom Pr-/InfoStab unmittelbar fachlich geführt. Sie unterstützt den Ausbildungsbetrieb an der\nAkademie im ZInfoA mit journalistischer Expertise sowie personellen und technischen Ressourcen.\n\n3.2.14.5 Dezernat Medienmonitoring\n\n3071. Das Dezernat Medienmonitoring der RedBw erstellt im Auftrag des Pr-/InfoStab täglich aus\nregionalen, überregionalen und internationalen Print- und Online-Medien mehrere Pressespiegel\n(Morgen-, Mittags- sowie Auslands-Pressespiegel) zur Information der Leitung des BMVg und Aller,\ndie aus dienstlichen Gründen Informationen über die Bundeswehr betreffende Veröffentlichungen in\nausgewählten Medien benötigen (Näheres siehe 4.8 „Pressespiegel“).\n\n3.2.15 Elemente in nachgeordneten Strukturen der Organisationsbereiche\n\n3072. LdI, PrOffz, PrStOffz, Pressesprecher bzw. Pressesprecherinnen nehmen die InfoA auf\nWeisung ihres zuständigen PIZ oder von vorgesetzten höheren Kommandobehörden/Bundesämtern,\nbei Vorhaben von überregionaler Bedeutung grundsätzlich in Abstimmung mit dem bzw. der regional\nzuständigen LdI des LKdo wahr. Sie leiten und koordinieren die organisationsbereichsspezifische\nInfoA im Verantwortungsbereich.\n\n3.2.16 Festlegung von Zuständigkeiten\n\n3073. Festlegungen von Zuständigkeiten können im Rahmen der Koordination der InfoA durch den\nPr-/InfoStab und unter Beachtung der A-500/1 sowie der Ergänzenden Geschäftsordnung BMVg\nangeordnet bzw. geändert werden. Sie können auch durch Auslösung von Alarmmaßnahmen aus\ndem Krisenreaktions- und Alarmplan der Bundeswehr (KAPlBw) angewiesen werden.\n\n3074. Nimmt der Pr-/InfoStab ereignisbezogen oder zur Unterstützung bei der Wahrnehmung von\nFachaufgaben ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar Verbindung mit Dienststellen auf, bei\ndenen besondere Aufgabengebiete für Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Medienarbeit oder\nMitarbeiterkommunikation eingerichtet sind, oder erteilt er diesen Weisungen unmittelbar, geschieht\ndies in der Regel unter nachrichtlicher Beteiligung der fachlich und truppendienstlich zuständigen\nZwischeninstanzen. Dies entbindet die Empfänger dieser Weisungen nicht von der Pflicht, den eigenen\nDienststellenleitern bzw. Dienststellenleiterinnen sowie den vorgesetzten Dienststellen, falls deren\nvorherige Unterrichtung erkennbar nicht mehr möglich war, unverzüglich hierüber zu berichten. Es ist\nsicherzustellen, dass unabhängig von besonderen Fachsträngen der InfoA die Gesamtverantwortung\n\n\nSeite 32",
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"number": 33,
"content": "Der Fachstrang Informationsarbeit A-600/1\n\n\nvorgesetzter Kommandeure und Kommandeurinnen bzw. Dienststellenleiter und Dienststellen-\nleiterinnen für den nachgeordneten Bereich erhalten bleibt und durch unverzügliche Information auch im\nBereich der InfoA diese ihre unteilbare Führungsverantwortung wahrnehmen können.\n\n3.2.17 Zuständigkeit bei Flugunfällen\n\n3075. Bei Flugunfällen ist das PIZ für die Krisenkommunikation zuständig, aus dessen\nVerantwortungsbereich das verunfallte Luftfahrzeug stammt.\n\n3076. Sind ausschließlich militärische Luftfahrzeuge anderer Nationen betroffen, liegt die\nZuständigkeit bei PIZ SKB.\n\n\n\n\n Seite 33",
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"number": 34,
"content": "A-600/1 Informationsarbeit im Inland\n\n\n\n4 Informationsarbeit im Inland\n4001. Äußerungen zu dienstlichen Angelegenheiten gegenüber den Medien obliegen grundsätzlich\nden zuständigen Stellen bzw. Personen der InfoA. Angehörige des GB BMVg die von Vertreterinnen\noder Vertretern der Medien angesprochen werden, haben hierauf zu verweisen und den\nMedienkontakt zu melden. Sollte aus redaktionellen oder sonstigen Gründen ein Medienkontakt mit\nAngehörigen des BMVg, die nicht der InfoA angehören, zweckmäßig sein, so ist vorab eine\nGenehmigung einzuholen.\n\n\n4.1 Ansprechbarkeit und Arbeitsbereitschaft\n\n4.1.1 Pressearbeit\n\n4002. Die Pressearbeit der Bundeswehr trägt den sich dynamisch entwickelnden\nmedienspezifischen Erwartungen, Mechanismen und Organisationsstrukturen in Medien und\nÖffentlichkeit Rechnung. Dazu zählt in besonderem Maße die sich ständig ausweitende und\nannähernd verzugslose Berichterstattung in den digitalen Medien.\n\n4003. Die Pressearbeit der Bundeswehr erfolgt lagebedingt präventiv, aktiv oder reaktiv. Ihr Erfolg\nhängt wesentlich davon ab, dass Informationen über bedeutsame Ereignisse vorab oder zeitnah zu\ndiesen veröffentlicht werden und eine verzugslose und sachlich richtige Berichterstattung ermöglicht\nwird.\n\n4004. Hierzu muss eine durchgängige Ansprechbarkeit und ggf. Arbeitsbereitschaft der\nwesentlichen Organisationselemente der Pressearbeit (Pr-/InfoStab, PIZ) für die Medien\ngewährleistet sein. Es obliegt den Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleitern, die durchgängige\nErreichbarkeit in ihrem Verantwortungsbereich angemessen sicherzustellen21.\n\n4.1.2 Medienarbeit\n\n4005. Die Fähigkeit zu einer verzugslosen Berichterstattung ist Wesensmerkmal der\n 22\nKommunikation in den Onlinemedien. Die zentralen Onlinemedien der Bundeswehr orientieren sich\nhierbei an professionellen Standards und stehen im Wettbewerb mit anderen Anbietern.\nInsbesondere in der Kommunikation in besonderen Lagen (z. B. in der Krisenkommunikation) kommt\n\n21\n Dies kann z. B. mit einem „Sprecher vom Dienst” oder lediglich per dienstlichem Mobiltelefon geschehen.\n Grundsätzlich muss auch an Wochenenden und Feiertagen sowie in der allgemein dienstfreien Zeit an\n Werktagen (Montag bis Freitag zwischen 16 und 8 Uhr am Folgetag) eine pressefachliche Ansprechperson\n durchgängig erreichbar sein und ggf. kurzfristig die Arbeitsbereitschaft herstellen können. Eine durchgängige\n Anwesenheit in den Dienststellen ist dazu nur ausnahmsweise erforderlich.\n22\n Die zentralen Onlinemedien der Bundeswehr umfassen derzeit die Internetauftritte www.bmvg.de,\n www.bundeswehr.de, www.wirdienendeutschland.de, den YouTube-Kanal der Bundeswehr, den\n Bundeswehrauftritt auf dem Bildportal Flickr sowie die jeweils damit verbundenen Social Media-Auftritte, u.\n a. Facebook/Bundeswehr. Es können weitere Auftritte hinzutreten.\n\nSeite 34",
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"number": 35,
"content": "Informationsarbeit im Inland A-600/1\n\n\nden zentralen Onlinemedien als Kommunikationsmittel mit strategischer Reichweite eine\nherausgehobene Bedeutung zu.\n\n4006. Es kann im Rahmen der fachlichen Steuerung der InfoA der Bundeswehr für den\nPr-/InfoStab jederzeit erforderlich werden, die RedBw lageabhängig und kurzfristig mit Produktionen\nund deren Publikation (Videos, Audiofiles, Fotos, Text) zu beauftragen. Hierfür ist eine kurzfristig\nherstellbare Arbeitsfähigkeit ausgewählter Bereiche der RedBw auch an Wochenenden und\nFeiertagen sowie in der allgemein dienstfreien Zeit an Werktagen erforderlich. Darüber hinaus\nerfordert der Bürgerdialog auf Onlinemedien, wie z. B. die Kommentarfunktion des YouTube-Kanals\nder Bundeswehr oder die Aktivitäten bei „Facebook/Bundeswehr“, eine adäquate, an das\nNutzerverhalten angepasste Arbeitsfähigkeit23 (Nr. 8010).\n\n4007. Die RedBw stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass\n\n an Wochenenden und Feiertagen sowie in der allgemein dienstfreien Zeit an Werktagen (Montag\n bis Freitag zwischen 16 und 8 Uhr am Folgetag) Veröffentlichungen in Form von Video, Audio,\n Foto oder Text in den zentralen Onlinemedien der Bundeswehr innerhalb von zwei Stunden nach\n Auftragseingang möglich sind,\n Bürgeranfragen und Kommentare in den Onlinemedien, insbesondere auf den YouTube-Kanälen\n der Bundeswehr und der Bundesregierung, an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen in der\n Zeit von 9 Uhr bis 23 Uhr kommentiert und freigeschaltet werden können.\n\n4008. Die Koordination von Bürgeranfrage obliegt dem Pr-/InfoStab.\n\n\n4.2 „Tage der offenen Tür“\n\n4.2.1 Grundsätze\n\n4009. Alle Dienststellen im GB BMVg können als Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb\nihrer Anlagen und Einrichtungen einen „Tag der offenen Tür“ (TdoT) als dienstliche Veranstaltung\ndurchführen. Durch den Rückzug der Bundeswehr aus der Fläche kommt diesen Veranstaltungen\neine entscheidende Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit zu. Sie dienen der Darstellung der\nBundeswehr, ihres Dienstbetriebes und der Lebensbedingungen ihrer Angehörigen.\n\n4010. TdoT können auch Maßnahmen der personalwerblichen Kommunikation, die Darstellung des\nFlugbetriebes und/oder des Fallschirmsprungdienstes einschließen.\n\n4011. Die Vorgaben dieser Zentralen Dienstvorschrift sind für die Durchführung aller TdoT bei\nmilitärischen und zivilen Dienststellen der Bundeswehr verbindlich. Dazu gehören auch maritime\nVeranstaltungen, bei denen sich Einheiten der Marine innerhalb oder außerhalb ihres Heimathafens\ndarstellen.\n23\n Dies bedeutet grundsätzlich keine durchgängige 24/7-Bereitschaft. Insbesondere ist auf die Einhaltung der\n arbeitsrechtlichen Vorgaben bzgl. täglicher Arbeitszeit, maximaler Arbeitszeit an Bildschirmen etc. zu achten.\n\n Seite 35",
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"number": 36,
"content": "A-600/1 Informationsarbeit im Inland\n\n\n4012. Die Vorgaben, vor allem für Sicherheit, Flugbetrieb und Hygiene, zur Finanzierung (Abschnitt\n6.2.2) inklusive Vorgaben zum Sponsoring Nr. 6028) sowie Vorgaben für den Zugang zu Waffen,\nMunition, Waffensystemen, Ausbildungsgeräten und Simulatoren Nr. 7007) sind bei der Durchführung\nvon TdoT zwingend zu beachten.\n\n4013. Die Besucherschaft der TdoT unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung.\nVersicherungsschutz besteht während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände. Das\nVeranstaltungsgelände ist dazu zu begrenzen, soweit die ohnehin vorhandene bauliche Begrenzung\nnicht ausreichen sollte.\n\n4.2.2 Zielsetzung\n\n4014. TdoT sollen\n\n den persönlichen und unmittelbaren Kontakt zwischen Bundeswehr und Bevölkerung intensivieren,\n die Bevölkerung über die Bundeswehr, ihren Auftrag und ihre Einsätze informieren,\n den Dialog zwischen Bundeswehr und Bürgerschaft fördern,\n der Imagebildung der Bundeswehr dienen,\n die Bundeswehr als Arbeitgeber darstellen,\n die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr und ihrer Angehörigen beispielhaft darstellen und dadurch\n das Vertrauen in die Bundeswehr stärken,\n die Integration der Bundeswehrangehörigen in die Bevölkerung fördern und die Angehörigen der\n Bundeswehr als Teil der Gesellschaft in ihrer spezifischen Umgebung darstellen,\n die Integration der Bundeswehr im Bündnis dokumentieren und\n die Bereitschaft zum Dienst in der Bundeswehr fördern.\n\n4.2.3 Zielgruppen\n\n4015. TdoT richten sich an die gesamte Öffentlichkeit. Im Einzelfall können TdoT jedoch auf\nbestimmte Zielgruppen ausgerichtet werden, um eine wirksamere Kommunikation zu ermöglichen\n(z. B. TdoT für Lehrer- und Schülerschaft oder bestimmte Berufsgruppen).\n\n4.2.4 Durchführung\n\n4016. Für die Durchführung von TdoT können Haushaltsmittel nach den Nrn. 6021 ff. beantragt\nund aufgewendet werden.\n\n4017. TdoT sind zeitlich so zu planen, dass Überschneidungen mit anderen regionalen\nVeranstaltungen vermieden werden, um eine möglichst hohe Besucherzahl zu erreichen. Mehrere\nDienststellen können einen TdoT gemeinsam planen und durchführen. Dabei ist zu beachten, dass\neine umfassende Betreuung der Besucherschaft gewährleistet ist und der Aufwand an Personal, Zeit\n\n\n\nSeite 36",
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"number": 37,
"content": "Informationsarbeit im Inland A-600/1\n\n\nund Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Der Grundsatz der\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten.\n\n4018. Für einen TdoT ist immer ein detaillierter Durchführungsbefehl bzw. eine detaillierte\nDurchführungsanweisung zu erstellen und dem Antrag beizufügen. Dieser Befehl bzw. diese\nAnweisung muss das Programm und einen Finanzierungsplan enthalten sowie den\nPrüfungsmaßstäben der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht werden. Bezüglich der\nWirtschaftlichkeit sind die kalkulierten Kosten und der erwartbare Nutzen gegeneinander abzuwägen\n(angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung).\n\n4019. Die Genehmigung zur Durchführung eines TdoT erteilen\n\n für die Streitkräfte der oder die truppendienstlich zuständige Kommandeur bzw. Kommandeurin auf\n Divisions- oder vergleichbarer Ebene im Einvernehmen mit dem regional zuständigen\n Kommandeur bzw. der regional zuständigen Kommandeurin des Landeskommandos, das über\n einen StOffzÖA verfügt,\n für die Bundeswehrverwaltung der Präsident bzw. die Präsidentin der jeweiligen Bundesbehörde24\n im Einvernehmen mit dem regional zuständigen Kommandeur bzw. der regional zuständigen\n Kommandeurin des Landeskommandos, das über einen StOffzÖA verfügt.\n\n4020. Eigene TdoT der genehmigungsberechtigten Dienststellen bzw. von höheren\nKommandobehörden sind von deren truppendienstlichen/fachlichen Vorgesetzten zu genehmigen,\nggf. von fachlich zuständigen Stellen im BMVg. TdoT von selbstständigen Dienststellen (z. B.\nPlanungsamt der Bundeswehr, Einsatzführungskommando der Bundeswehr) sind durch die fachlich\nzuständigen Referate im BMVg zu genehmigen.\n\n4021. Die Genehmigung des TdoT ist mindestens sechs Wochen (soweit mit Darstellung des\nFlugbetriebs verbunden, mindestens zehn Wochen) vor dem geplanten Termin schriftlich auf dem\nDienstweg zu beantragen. Der zuständige StOffzÖA ist bei der Beantragung unmittelbar nachrichtlich\nzu beteiligen. Ein Antrag auf Sponsoring ist mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung zu stellen\n(siehe auch Nr. 6010).\n\nEin Nebenabdruck der Genehmigung ist immer dem Pr-/InfoStab zuzuleiten.\n\n4022. Der bzw. die LdI des zuständigen Landeskommandos berät die durchführende Dienststelle\nhinsichtlich eines attraktiven Programms, der Finanzierungsmöglichkeiten und besonderen Vorgaben\nder InfoA. Ihm bzw. ihr obliegt die Fachaufsicht im Hinblick auf die Einhaltung der einschlägigen\nRegelungen der InfoA. Er bzw. sie wird bei seiner bzw. ihrer Tätigkeit durch den zuständigen\nStOffzÖA unterstützt.\n\n\n\n\n24\n Bei den Ämtern der Militärseelsorge der Leiter bzw. die Leiterin.\n\n Seite 37",
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"number": 38,
"content": "A-600/1 Informationsarbeit im Inland\n\n\n4023. Darstellungen des Flugbetriebes (Luftfahrtveranstaltungen) anlässlich eines TdoT bedürfen\nder luftrechtlichen Genehmigung (§§ 24 und 30 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)). Genehmigungsbehörde\nfür alle Luftfahrtveranstaltungen im GB BMVg ist das LufABw, Referat 3 I A – Grundlagen Flugbetrieb.\n\n4024. Die Teilnahme von Luftfahrzeugen ausländischer Nationen an Luftfahrtveranstaltungen der\nBundeswehr bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des LufABw 3 I A – Grundlagen Flugbetrieb.\nGrundsätzlich sind für den Bereich der fliegerischen Darstellung anteilig nicht mehr als 50% des\nGesamtprogramms, längstens jedoch vier Stunden, anzusetzen.\n\n4025. Über die Teilnahme von Luftfahrzeugen der Bundeswehr an Luftfahrtveranstaltungen, die\nvon zivilen Luftfahrtbehörden zu genehmigen sind, entscheidet das BMVg gesondert. Dies gilt auch\nfür die Teilnahme an Luftfahrtveranstaltungen im Ausland.\n\n4026. Im Falle der Teilnahme von Fallschirmspringern und Hubschraubern an TdoT und sofern\ndiese außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze oder der in der Flugplatzgenehmigung\nfestgelegten Start- oder Landebahnen starten oder landen sollen, ist gemäß § 25 LuftVG vorab die\nAußenlandegenehmigung beim zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) schriftlich\nzu beantragen.\n\n4027. Nehmen Fallschirmspringer an TdoT teil, ist zusätzlich zu der Zentralvorschrift A1-271/3-\n8907 „Durchführung militärischer Luftfahrtveranstaltungen“ die ZDv 89/203 „Der\nFallschirmsprungdienst“ bzw. deren Nachfolgedokument zu beachten.\n\n4028. Bei Durchführung eines TdoT sind Dienststellen der Umgebung einzubeziehen, um den\nbundeswehrgemeinsamen Ansatz zu unterstreichen. Die jeweils regional zuständigen StOffzÖA\nberaten und koordinieren bei Bedarf.\n\nDienststellen der Bundeswehrverwaltung sowie der Militärseelsorge soll im Rahmen von TdoT\nGelegenheit zur Präsentation ihrer Arbeit gegeben werden.\n\nDem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. ist die Möglichkeit zur eigenen\nDarstellung einzuräumen. In diesen Fällen sind die regional zuständigen Stabsoffiziere/Offiziere für\nReservistenangelegenheiten/Reservistenarbeit zu beteiligen.\n\n4029. Die BwDLZ und vor allem die Beauftragten für den Haushalt sind frühzeitig in Planung,\nDurchführung und Abwicklung einzubeziehen.\n\n4030. Die Sicherstellung der sanitätsdienstlichen Notfallversorgung der Besucherschaft ist zu\ngewährleisten. Der Standortarzt bzw. die Standortärztin ist zu beteiligen.\n\n4031. Das Programm ist an der Zielsetzung von TdoT (Nr. 4014) auszurichten und möglichst\nvielseitig zu gestalten (z. B. Waffen- und Geräteschau mit Vorführungen, Nutzung von Bundeswehr-\nFilmen und Videos, Einsatz von Musikkorps, Mitfahrten auf Barkassen und V-Booten der Marine).\nPriorität haben die Darstellung des täglichen Dienstbetriebes sowie das Vorstellen des Lebens in der\n\n\nSeite 38",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/238432/",
"number": 39,
"content": "Informationsarbeit im Inland A-600/1\n\n\nmilitärischen Gemeinschaft. Bei Einbeziehung des Programmpunktes „Schießen mit Handwaffen“ ist\ndie Nr. 7007 zwingend zu beachten.\n\nPersönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Presse sind regelmäßig zu TdoT einzuladen, um die\nResonanz zu erhöhen.\n\n4032. An einem TdoT sind Informationszentren einzurichten. Haupt- und nebenamtliche\nJugendoffiziere/Jugendunteroffiziere informieren zu sicherheitspolitischen Themen, Auftrag, Aufgaben\nund Einsätzen. Zivile und militärische Karriereberater und Karriereberaterinnen sind als Ansprechpartner\nbzw. Ansprechpartnerinnen für Fragen der Karrieremöglichkeiten der Bundeswehr einzuladen.\n\n4033. Informationsmaterial der Öffentlichkeitsarbeit und der Personalgewinnung ist in\nausreichender Menge bereitzuhalten; die Ausgabe soll zielgruppenorientiert erfolgen. Das Material\nkann formlos per E-Mail bezogen werden (Infoservice@Bundeswehr.org).\n\n4034. Elektronische Medien sollen z. B. zur Vorführung von Bundeswehr-YouTube-Filmen, zur\nWerbung für den Facebook/Bundeswehr-Auftritt oder zur Verlinkung auf weiterführende Informationen\nz. B. mittels QR-Codes genutzt werden.\n\n4035. An der Durchführung der TdoT können auch Angehörige der verbündeten/befreundeten\nStreitkräfte beteiligt werden.\n\n4036. TdoT sind offensiv zu bewerben und der Öffentlichkeit u. a. durch Plakataushang,\nPressemitteilungen, vorbereitende Pressegespräche o. ä. unter Nutzung der Unternehmensmarke\n„Wir. Dienen. Deutschland.“ anzukündigen. Die zuständigen Pressestabsoffiziere bzw.\nPressesprecherinnen und Pressesprecher sind zu beteiligen. Die RedBw ist – vor allem bei\nGroßveranstaltungen – frühzeitig über das PIZ des zuständigen OrgBer zu beteiligen, um ggf. auf\nwww.bundeswehr.de oder Facebook/Bundeswehr zu werben und zu berichten.\n\nIn Vorankündigungen ist darauf hinzuweisen, dass Kinder unter 14 Jahren TdoT nur in Begleitung\nvolljähriger Aufsichtspersonen besuchen dürfen.\n\n4037. Die Besucherschaft darf in Dienstkraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen (Barkassen) der\nBundeswehr transportiert werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen;\nebenso dürfen zur Vorbereitung und Durchführung eines TdoT Dienstfahrzeuge der Bundeswehr in\nAnspruch genommen werden. Für deren Benutzung gilt der Zentralerlass B-1050/3 „Kraftfahrwesen\nder Bundeswehr – Bestimmungen für den Betrieb von Dienstkraftfahrzeugen“ sowie die Nrn. 4077 ff\ndieser Regelung.\n\n4038. Die Annahme unentgeltlicher Leistungen Dritter für die Durchführung von TdoT richtet sich nach\nder Zentralen Dienstvorschrift A-2100/20 „Durchführung der ‚Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur\nFörderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige\nSchenkungen)‘ für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)“. Ferner ist\ndie Zentrale Dienstvorschrift A-1400/7 „Annahme von Belohnungen oder Geschenken“ zu beachten.\n\n Seite 39",
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"number": 40,
"content": "A-600/1 Informationsarbeit im Inland\n\n\n4.2.5 Handel und Gewerbe\n\n4039. Handel und Gewerbe innerhalb militärischer Anlagen und Einrichtungen dürfen während\nTdoT nur durch zugelassene Gewerbebetriebe ausgeübt werden. Die Zentrale Dienstvorschrift\nA-2100/19 „Handel und Gewerbeausübung im Bereich der Bundeswehr“ ist zu beachten. Dies gilt\nauch für die Abgabe von Erinnerungsgaben aller Art gegen Entgelt.\n\n4040. Der Verkauf von Getränken, Speisen (außer der Truppenverpflegung) und anderen\nKantinenwaren ist grundsätzlich nur den im Kasernenbereich zugelassenen Betreuungseinrichtungen\n(z. B. Offiziers-, Unteroffiziers- und Mannschaftsheime sowie Kantinen) gestattet. Reichen deren\neigene Bewirtungsräume nicht aus und müssen zusätzliche Zelte, Verkaufsstände u. ä. aufgestellt\noder Hallen benutzt werden, sind diese Behelfseinrichtungen grundsätzlich von der verantwortlichen\nBetreuungseinrichtung zu bewirtschaften. Ist diese personell oder wirtschaftlich hierzu nicht in der\nLage, ist die Bewirtschaftung der Behelfseinrichtungen der Offizier-/Unteroffizierheimgesellschaft\nanzutragen. Sind diese hierzu ebenfalls nicht in der Lage, ist die Bewirtschaftung der HBG\nHeimbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG in Bonn anzubieten. Diese kann Dritte verpflichten.\n\n4041. In Liegenschaften der Bundeswehr, in denen keine Betreuungseinrichtung vorhanden ist, ist\ndie Beauftragung der Gästebewirtung der HBG Heimbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG anzubieten.\nKann diese die Bewirtung nicht übernehmen, so ist eine Bewirtung der Gäste durch das zuständige\nBwDLZ unter Beachtung der jeweiligen Vergaberichtlinien zu veranlassen.\n\n4042. Über Auf- und Abbau und Bewirtschaftung der Behelfseinrichtungen schließt das zuständige\nBwDLZ mit dem Betreiber einen Vertrag. Der Pachtvertrag darf keine Vereinbarungen über\nunentgeltliche Leistungen (z. B. Gestellung von Arbeitskommandos, Wasser, Strom, Reinigung)\nenthalten.\n\n4043. Die Verkaufspreise in den Behelfseinrichtungen dürfen von denen des Mannschaftsheimes\nnicht wesentlich abweichen.\n\n4044. Wird die Bewirtschaftung der Behelfseinrichtungen von der HBG wahrgenommen, hat diese\ndem zuständigen BwDLZ das Ergebnis (Erlöse und Kosten) nachzuweisen. Zwei Drittel des\nverbleibenden Überschusses sind dem Betreuungsfonds der beteiligten Betreuungsausschüsse\nzuzuführen. Eventuelle Mindereinnahmen gehen zu Lasten der HBG.\n\n\n4.3 Jugendoffiziere und Jugendunteroffiziere\n\n4.3.1 Auftrag\n\n4045. Die Jugendoffiziere (JgdOffz) der Bundeswehr haben den Auftrag, in der Öffentlichkeit zu\nmilitärischen und sicherheitspolitischen Grundsatzfragen im Sinne der Sicherheits- und\nVerteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland Stellung zu nehmen.\n\n\nSeite 40",
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"number": 41,
"content": "Informationsarbeit im Inland A-600/1\n\n\nJugendoffiziere werden hauptamtlich (haJgdOffz) und nebenamtlich (naJgdOffz) eingesetzt. Bei der\npraktischen Durchführung der Facharbeit werden sie von nebenamtlichen Jugendunteroffizieren\n(naJgdUffz) unterstützt.\n\n4046. JgdOffz und JgdUffz, in hauptamtlicher wie in nebenamtlicher Funktion, betreiben keine\nPersonalwerbung. Diesbezüglich verweisen sie Interessenten bzw. Interessentinnen sowie Bewerber\nund Bewerberinnen an die dafür zuständigen Dienststellen der Karriereberatung.\n\n4047. An Schulen unterstützen JgdOffz auf Einladung der verantwortlichen Lehrerinnen bzw.\nLehrer bei der Vermittlung der deutschen Position in Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik.\nDie Schülerinnen und Schüler sollen so befähigt werden, sich kritisch mit dem Themenbereich\nauseinander zu setzen und sich ein eigenes Urteil zu bilden.\n\n4.3.2 Ausbildung\n\n4048. Mit einem Basislehrgang am ZInfoABw wird zunächst die Befähigung für einen Einsatz als\nnaJgdOffz vermittelt. Auf Grundlage des Basislehrgangs werden Absolventinnen und Absolventen\nggf. für eine spätere Verwendung als haJgdOffz empfohlen.\n\nFür diese künftigen haJgdOffz schließen sich ein Aufbaulehrgang sowie ein Funktionslehrgang zum\nLeiter bzw. zur Leiterin der Simulation „Politik und Internationale Sicherheit“ (POL&IS) am ZInfoABw\nan. Der vorbereitende Vertiefungslehrgang und die jährliche Auslandsausbildungsreise in die USA\nschließen die Fachausbildung der haJgdOffz ab.\n\n4049. Die jährliche Weiterbildungstagung der haJgdOffz führt das ZInfoABw in Lehrgangsform\nnach Weisung des Pr-/InfoStab durch. Zusätzlich wird eine jährliche Weiterbildungstagung für\nBezirksjugendoffiziere am ZInfoABw durchgeführt. Die Teilnahme an den Tagungen ist verpflichtend.\n\n4.3.3 Zielgruppen\n\n4050. JgdOffz wenden sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten\n14. Lebensjahr. Dazu bieten sie Informationsformate wie Vorträge, Diskussionen, Seminare sowie\nBesuche bei der Bundeswehr an. JgdOffz wenden sich auch an\n\n Lehrkräfte aller Schulen mit Ausnahme von Grundschulen,\n Studierende und in der Lehre tätige Angehörige der Universitäten bzw. Hochschulen,\n Jugendverbände, Jugendorganisationen wie z. B.\n konfessionelle Jugendverbände und -gruppen,\n politische Jugendverbände und -gruppen,\n Gewerkschaftsjugend,\n Sportverbände und -vereine,\n freie Jugendverbände,\n\n\n Seite 41",
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"content": "A-600/1 Informationsarbeit im Inland\n\n\n Stadt-, Kreis- und Landesjugendringe,\n die sonstige Jugend wie z. B.\n nichtorganisierte Jugend in überparteilichen, überkonfessionellen Bildungsstätten, die ethische,\n politische, musische oder internationale Bildungsarbeit betreiben,\n Auszubildende.\n\nZu weiteren Zielgruppen siehe Anlage 10.3.\n\n4051. Vorträge und Veranstaltungen mit anderen als in Nr. 4050 oder Anlage10.3 genannten\nZielgruppen bedürfen der Zustimmung des zuständigen StOffzÖA.\n\n4052. Kontakte zu den Zielgruppen sind zu pflegen. Wo immer möglich, sind neue Kontakte zu\nerschließen.\n\n4.3.4 Information der Kommandeurinnen und Kommandeure\n\n4053. Die haJgdOffz halten Verbindung zu den Truppenteilen und Kommandeurnnen bzw.\nKommandeuren in ihrem jeweiligen Betreuungsbereich, informieren diese über aktuelle\nEntwicklungen in ihren Fachgebieten und überwachen die Stellenbesetzung und Fachausbildung der\nnaJgdOffz und naJgdUffz in den Verbänden.\n\n4.3.5 Dienstposten und Funktion\n\n4054. Die 94 Dienstposten der haJgdOffz sind in allen Bundesländern ausgebracht. Die fachliche\nFührung und Einsatzkoordinierung der haJgdOffz wird durch die StOffzÖA wahrgenommen.\n\n4055. Für die Betreuung und Weiterbildung des Personals ist das ZInfoABw verantwortlich. Es\nstellt die dafür notwendigen Ressourcen bereit. Entscheidungen über die Stellenbesetzung und\nfachliche Führung auf ministerieller Ebene obliegen dem Pr-/InfoStab.\n\n4056. Zusätzlich sind die Bezirksjugendoffiziere verantwortlich, Veranstaltungen für ihren\nregionalen Betreuungsbereich durchzuführen, um eine möglichst einheitliche Weiterbildung zu\ngewährleisten. Zu diesen Veranstaltungen sind die haJgdOffz und naJgdOffz/naJgdUffz\nzusammenzuziehen.\n\n4057. In Bataillonen und dieser Ebene entsprechenden Verbänden werden durch die\nKommandeurinnen bzw. Kommandeure jeweils ein naJgdOffz und ein naJgdUffz in Zweitfunktion\nbestimmt. Diese unterstützen die haJgdOffz in deren jeweiligem Unterstützungsbereich.\n\n4.3.6 Vortragsrecht\n\n4058. Die haJgdOffz müssen auf ihrem Fachgebiet zum direkten Vortrag bei ihrer Kommandeurin\nbzw. ihrem Kommandeur zugelassen sein.\n\n\n\nSeite 42",
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"content": "Informationsarbeit im Inland A-600/1\n\n\nDie naJgdOffz/naJgdUffz sind unmittelbar ihren Kommandeurinnen oder Kommandeuren bzw.\nVorgesetzten in entsprechender Dienststellung oder Einheitsführerinnen bzw. Einheitsführern in\ndieser Nebenfunktion verantwortlich und haben direktes Vortragsrecht.\n\n4.3.7 Sonderaufgaben und Nebentätigkeiten\n\n4059. Die Tätigkeit der haJgdOffz hat sich auf ihren Auftrag (Abschnitt 4.3.1) zu beschränken.\nSonderaufgaben und Zweitfunktionen sind ihnen grundsätzlich nicht zu übertragen.\n\nAuch die Tätigkeit eines naJgdOffz/naJgdUffz schließt in der Regel weitere Nebentätigkeiten aus.\n\n4.3.8 Handakte, Berichtswesen, Meldungen und Handbibliothek\n\n4060. JgdOffz führen eine Handakte mit folgendem Inhalt:\n\n Dienstanweisung und grundlegende Befehle,\n Anschriftenliste von Kontaktpersonen, Institutionen/Schulen und von benachbarten JgdOffz,\n Terminplanung,\n Erlasssammlungen der Kultusminister der Länder über Schule (ggf. Hochschule) und Bundeswehr,\n Meldungen,\n Verzeichnis der Handbibliothek.\n\n4061. Die haJgdOffz halten engen Kontakt zum ZInfoABw, sowie zum Pr-/InfoStab. Sie melden\nmöglichst umgehend Begebenheiten und Vorfälle aus ihrer Facharbeit, die eine Resonanz auf\n B\nBundes- oder Landesebene erwarten lassen. Die Jahresberichte der haJgdOffz und Sammelberichte\nder Bezirksjugendoffiziere und der StOffzÖA sind auf dem Fachstrang ZInfoABw bis zum 31. Januar\ndes folgenden Jahres vorzulegen.\n\n4062. Die naJgdOffz/naJgdUffz berichten direkt ihren haJgdOffz wichtige Ereignisse und\nErkenntnisse aus ihrer Tätigkeit und tauschen ihre Erfahrungen aus.\n\n4063. Meldungen über geplante und durchgeführte Einsätze der JgdOffz sind unmittelbar in die\nInformationsbörse der JgdOffz einzustellen.\n\n4064. Die JgdOffz haben für ihre Arbeit eine Handbibliothek zu führen. Hierin wird das gesamte\nihnen zugewiesene Buch- und Schriftenmaterial gesammelt. Diese Bibliothek stellt eine wesentliche\nArbeitshilfe dar und ist bei Personalwechsel der Nachfolgerin bzw. dem Nachfolger zu übergeben.\n\n\n4.4 Sicherheitspolitische Seminare im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit\n\n4.4.1 Grundsätze\n\n4065. Sicherheitspolitische Seminare haben für die Vermittlung von sicherheits- und\nverteidigungspolitischen Inhalten eine herausragende Bedeutung. Dem Informationsbedürfnis von\n\n Seite 43",
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"content": "A-600/1 Informationsarbeit im Inland\n\n\nMultiplikatoren bzw. Multiplikatorinnen im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr wird mit\nsystematischer und kontinuierlicher Seminararbeit Rechnung getragen. Sie stärken das Vertrauen in\ndie Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland und in die Bundeswehr,\nwecken Einsicht in die Notwendigkeit der Erfüllung internationaler Verpflichtungen Deutschlands und\nfördern das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit. Das Seminarangebot orientiert sich an\nden Grundsätzen moderner Erwachsenenbildung. Attraktive Themengestaltung und professionelle\nOrganisation fördern die Akzeptanz bei den Zielgruppen.\n\n4066. Für sicherheitspolitische Seminare stehen Haushaltsmittel bei Kapitel 1411 Titel 542 01\n(Öffentlichkeitsarbeit) zur Verfügung. Details regeln die Nrn. 6033 ff.\n\nDie folgenden Festlegungen\n\n machen Vorgaben für die inhaltliche Gestaltung der Seminare und deren Differenzierung nach\n Seminararten,\n erfassen die für die sicherheitspolitischen Seminare der Bundeswehr relevanten Zielgruppen und\n ordnen Seminararten und Zielgruppen entsprechenden Verantwortungsebenen zu.\n\n4.4.2 Themenfelder\n\n4067. Sicherheitspolitische Seminare orientieren sich hinsichtlich der Auswahl von Themen und\nReferentinnen bzw. Referenten an den Grundsätzen und Inhalten der deutschen Sicherheits- und\nVerteidigungspolitik.\n\n4068. Nachfolgende Themenfelder bilden den inhaltlichen Rahmen für die Seminare:\n\n Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland,\n Legitimation, Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr,\n Auslandseinsätze der Bundeswehr,\n Staatsbürger in Uniform,\n NATO und EU (Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik),\n VN,\n sicherheitspolitische Entwicklungen,\n sicherheitspolitische Risiken, Krisen und Konflikte,\n Internationaler Terrorismus.\n\n4069. Als Sonderform sicherheitspolitischer Seminare im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kann\ndie interaktive Simulation POL&IS als Seminar angeboten werden.\n\nMit diesen Seminaren sollen vorrangig Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sowie\nLehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter angeregt werden, sich mit sicherheitspolitisch\nrelevanten Themenfeldern zu befassen, um die Komplexität sicherheitspolitischer Zusammenhänge\nund Abhängigkeiten zu erkennen.\n\nSeite 44",
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"content": "Informationsarbeit im Inland A-600/1\n\n\n4.4.3 Seminararten, Verantwortlichkeiten und Zielgruppen\n\n4070. Sicherheitspolitische Seminare werden in der Bundeswehr auf unterschiedlichen Ebenen\nangeboten und durchgeführt. Sie unterteilen sich in zentrale und dezentrale Seminare.\n\nDen unterschiedlichen Seminararten sind ebenengerecht Zielgruppen zugeordnet, um eine optimale\nReichweite zu erzielen (Anlage 10.2 und Anlage 10.3).\n\n4.4.4 Zentrale sicherheitspolitische Seminare\n\n4071. Anbieter von zentralen sicherheitspolitischen Seminaren sind:\n\n das ZInfoABw,\n das Zentrum für Innere Führung (ZInFü),\n die FüAkBw,\n die Universitäten der Bundeswehr (UniBw).\n\nDie Zielgruppen sind der Anlage 10.2 zu entnehmen.\n\n4.4.5 Dezentrale sicherheitspolitische Seminare\n\n4072. Dezentrale sicherheitspolitische Seminare werden grundsätzlich durch die StOffzÖA und die\nhaJgdOffz angeboten. Dezentrale sicherheitspolitische Seminare für Schüler und Schülerinnen sind\nregelmäßig auf ein bis zwei Tage zu begrenzen. Die Seminardauer von bis zu sechs Tagen ist in\nerster Linie für Multiplikatorenseminare vorzusehen.\n\nDie Zielgruppen sind der Anlage 10.3 zu entnehmen.\n\n4.4.6 Seminardurchführung und -gestaltung\n\n4073. Seminare finden grundsätzlich im Inland und möglichst in militärischen Liegenschaften statt.\nExkursionen zu Truppenteilen oder Dienststellen sind regelmäßig Bestandteil der\nSeminardurchführung. Dabei sollten Vortragsveranstaltungen im Besucherzentrum des BMVg\n(Bonn/Berlin) nach Möglichkeit eingeplant werden. Kurzaufenthalte in direkt an Deutschland\nangrenzenden Nachbarstaaten können bei Besuch internationaler Organisationen oder\nsicherheitspolitisch relevanten Einrichtungen der VN, EU, OSZE, des Internationalen Komitees vom\nRoten Kreuz (IKRK) etc. in die Planungen einbezogen werden.\n\n4074. Der Aufwand für Seminare orientiert sich am didaktischen Nutzen für die Zielgruppen. Der\nAnreiseaufwand für Besuche bei Dienststellen der Bundeswehr innerhalb eines Seminars muss in\neinem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer des Seminars stehen. Wann immer möglich und\nzielführend, sind unentgeltliche Unterkünfte in Liegenschaften der Bundeswehr zu nutzen.\n\nKulturelle Programmanteile können sicherheitspolitische Seminare ergänzen. Sie vertiefen die\nBegegnung der Seminarteilnehmer.\n Seite 45",
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"content": "A-600/1 Informationsarbeit im Inland\n\n\n4075. Die Seminardauer soll insgesamt sechs Tage nicht überschreiten. Längere Seminare sind\nbeim Pr-/InfoStab zu beantragen.\n\n4076. Vor der Planung von Seminaren, die Besuche bei Dienststellen/internationalen\nOrganisationen im Ausland vorsehen, ist die Seminarplanung dem Pr-/InfoStab zur Genehmigung\nvorzulegen. Dies gilt unabhängig von anderen Anmelde- und Genehmigungsverfahren im BMVg und\nbeinhaltet die Seminarziele, das Programm, die Kostenregelung sowie die Zuordnung der\nTeilnehmenden zu den Zielgruppen gemäß der Anlagen 10.2 und 10.3.\n\n\n4.5 Mitfahrten\n4077. Bei Veranstaltungen der InfoA ist die Mitfahrt von Zivilpersonen in Land- und\nWasserfahrzeugen der Bundeswehr nur zur Darstellung der Ausrüstung und der Leistungsfähigkeit\nder Bundeswehr zulässig.\n\n4078. Mitfahrten von Minderjährigen im Rahmen der InfoA sind bis zum vollendeten 13. Lebensjahr\nausnahmslos untersagt.\n\nMitfahrten von Minderjährigen vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in nicht handelsüblichen\nFahrzeugen der Bundeswehr sind nur im Beisein oder mit schriftlicher Zustimmung der\nSorgeberechtigten zu erlauben.\n\nDie Einverständniserklärung eines Elternteils reicht aus, wenn dieser durch die Formulierung „Ich bin\n– zugleich auch im Namen des anderen sorgeberechtigten Elternteils – einverstanden ...“ bestätigt,\ndass der andere Elternteil einverstanden ist. Aus der Erklärung müssen Name, Anschrift und Alter der\nbzw. des teilnehmenden Minderjährigen ersichtlich sein.\n\nDie Haftung des Bundes bleibt unberührt und darf in diesem Zusammenhang nicht eingeschränkt\noder ausgeschlossen werden. Für die Einverständniserklärung ist ein selbst erstelltes Formular zu\nnutzen.\n\n4079. Bei Mitfahrten von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in nicht\nhandelsüblichen Land- und Wasserfahrzeugen der Bundeswehr sind die Nrn. 7007 ff. zu beachten.\n\nFahrerinnen und Fahrer von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr, die im Rahmen von Veranstaltungen\nder InfoA sowie der Personalwerbung mit der Betreuung von mitfahrenden Zivilpersonen in jedweden\nDienstfahrzeugen der Bundeswehr beauftragt sind, müssen gemäß den geltenden Vorschriften auf\ndiese Dienstfahrzeuge eingewiesen und ggf. überprüft sein. Zusätzlich sind die Fahrerinnen und\nFahrer sowie die mit der Betreuung von mitfahrenden Zivilpersonen beauftragten\nBundeswehrangehörigen von der verantwortlichen Leiterin bzw. dem verantwortlichen Leiter vor Ort\nin die speziellen Gegebenheiten, Örtlichkeiten und besonderen Sicherheitsvorgaben für die Mitfahrt\nvon Zivilpersonen einzuweisen. Ausbildung, Einweisung und Überprüfung sind vor jeder Mitfahrt von\nZivilpersonen zu wiederholen, es sei denn, die letzte Mitfahrt von Zivilpersonen liegt weniger als 15\n\nSeite 46",
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"number": 47,
"content": "Informationsarbeit im Inland A-600/1\n\n\nMonate zurück. Vor jeder Mitfahrt von Zivilpersonen ist entweder die durchgeführte Ausbildung,\nEinweisung und Überprüfung oder der Verweis auf die letzte Mitfahrt vor weniger als 15 Monaten zu\ndokumentieren.\n\n4080. Für den Besuchertransport gilt die Nr. 6039.\n\n\n4.6 Mitflüge\n4081. Die Nutzung von Luftfahrzeugen ist ausschließlich auf der Grundlage dieser Regelung und\nunter Beachtung der A-270/2 möglich.\n\n4.6.1 Grundsätzliches\n\n4082. Gemäß A-270/2 liegt, soweit die Zustimmung des zuständigen Staatssekretärs bzw. der\nzuständigen Staatssekretärin nicht vorgesehen ist, die Verantwortung und Bearbeitung der\nMitfluganträge Dritter im Rahmen der InfoA grundsätzlich bei der Leiterin bzw. dem Leiter\nPr-/InfoStab25.\n\n4083. Hinsichtlich der Haftungsfreistellung ist gemäß A-270/2, Nrn. 702 ff. zu verfahren. Die früher\nnotwendige ministerielle Mitzeichnung/Mitprüfung der Mitfluganträge durch BMVg, Referat Recht (R) I\n2) bzw. BMVg, Referat Führung Streitkräfte (FüSK) I 2 ist entfallen.\n\n4.6.2 Durchführung\n\n4084. Das für den Mitflugantrag im Rahmen der InfoA der Bundeswehr jeweils zuständige PIZ hat\nPr-/InfoStab einen der A-270/2 entsprechenden vollständigen und begründeten Mitflugantrag\nzeitgerecht vorzulegen.\n\n4085. Dies gilt neben den für die Informationsarbeit in Betracht kommenden Personen (vgl.\nA-270/2, Nr. 402) auch für Dritte im Rahmen von Medien- und Medienkooperationsprojekten sowie für\nDritte, die als Dienstleister oder Auftragnehmer im Rahmen der InfoA für die Bundeswehr tätig\nwerden.\n\n4086. Bei Medien- und Medienkooperationsprojekten oder bei Auftragnehmern sind erforderliche\nMitflüge in die vertraglichen Regelungen aufzunehmen.\n\n4087. Soweit in A-270/2, Nr. 405 vorgesehen, ist der Antrag durch das PIZ mit dem Chef bzw. der\nChefin des Stabes des EinsFüKdoBw bzw. dem nationalen Befehlshaber oder der nationalen\nBefehlshaberin abzustimmen.\n\n4088. Mit dem Mitflugantrag ist eine bereits auf ihre Rechtswirksamkeit geprüfte\nHaftungsfreistellungserklärung der Körperschaft bzw. des Arbeitgebers des Medienvertreters bzw. der\nMedienvertreterin, auf den bzw. die sich der Mitflugantrag beziehen soll, vorzulegen.\n\n25\n Vgl. A270/2, Nrn. 404 ff.\n\n Seite 47",
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"content": "A-600/1 Informationsarbeit im Inland\n\n\n4089. Die unbedingt notwendige juristische Prüfung der Haftungsfreistellungserklärung ist durch\ndas jeweilige PIZ unter Nutzung der hauseigenen juristischen Fachexpertise in der Abteilung J8\n(EinsFüKdoBw) bzw. Abteilung Verwaltung (sonstige Kommandos) bzw. Rechtsabteilung\n(Oberbehörden) herbeizuführen.\n\n4090. Die Haftungsfreistellungserklärung entfällt bei Körperschaften oder Dienststellen des Bundes\nund bei selbständigen Medienvertretern bzw. Medienvertreterinnen. In diesem Fall ist mit dem\nMitflugantrag eine ausführliche Begründung vorzulegen, warum ein das Haftungsrisiko\nüberwiegendes Interesse der Bundeswehr am Mitflug von Medienvertretern bzw.\nMedienvertreterinnen besteht. Darüber hinaus ist gesondert zu begründen, ob Gründe vorliegen, bei\nMedienvertretern bzw. Medienvertreterinnen auf ein Entgelt zu verzichten (A-270/2, Nr. 406 sowie\nAbschnitt 6).\n\n4091. Pr-/InfoStab 1 stellt die Schlusszeichnung des Mitflugantrages durch Ltr Pr-/InfoStab und die\nÜbermittlung eines Nebenabdrucks an BMVg FüSK I 5 sicher.\n\n\n4.7 Teilnahme des Fachpersonals an Lehrgängen und Tagungen Dritter\n4092. Fachpersonal der InfoA kann an Lehrgängen und Tagungen von Bildungsstätten und\nOrganisationen außerhalb der Bundeswehr im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung dienstlich\nteilnehmen, sofern Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen. Die Zentralrichtlinie A2-2620/1-0-1\n„Vorgaben für Maßnahmen der politischen Bildung“ sind zu beachten.\n\n4093. Zur Teilnahme an Lehrgängen und lehrgangsähnlichen Seminaren als Maßnahme der InfoA\nsind Kommandierungen des militärischen bzw. Abordnungen des zivilen Personals auszusprechen.\n\n4094. Für die Teilnahme an Tagungen als Maßnahme der InfoA sind Dienstreisen anzuordnen. Die\nreisekostenrechtliche Abfindung richtet sich nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes\n(BRKG).\n\n4095. Die Teilnahme an Lehrgängen und Tagungen im Ausland ist nur in begründeten\nAusnahmefällen möglich und bedarf der Genehmigung des Pr-/InfoStab. Auslandsausbildungsreisen\nim Rahmen der lehrgangsgebundenen Fachausbildung oder als Weiterbildungsmaßnahmen für das\nFachpersonal InfoA gelten als genehmigt; gesonderter Einzelfallgenehmigung bedarf es nicht.\n\n4096. Lehrgänge und Tagungen von Bildungsstätten und Organisationen außerhalb der\nBundeswehr, die nach ihren Lehrinhalten bzw. Themenstellungen die Fachlichkeit der InfoA berühren,\nsind Ausbildungsmaßnahmen. Die entstehenden Kosten sind zu Lasten der einschlägigen Kapitel und\nTitel zu buchen.\n\n\n\n\nSeite 48",
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"number": 49,
"content": "Informationsarbeit im Inland A-600/1\n\n\n4.8 Pressespiegel\n4097. Die von der Redaktion der Bundeswehr, Dezernat Medienmonitoring erstellten Pressespiegel\nstehen den Angehörigen des BMVg und der nachgeordneten Bereiche im pdf-Format sowie parallel\nfür vier Wochen im Elektronischen Pressespiegel-Portal (EPS-Portal) zur Verfügung.\n\n4098. Für die Nutzung der Pressespiegel gelten strenge urheberrechtliche Vorgaben26. Aus\nwirtschaftlichen Gründen ist die Anzahl der Nutzungslizenzen begrenzt; die Vergabe erfolgt priorisiert\nauf der Grundlage des Nachweises dienstlicher Notwendigkeit.\n\n4099. Bei der Beurteilung der dienstlichen Notwendigkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen:\n\n Der Pressespiegel ist ein formeller Output des Leistungsprozesses „Informationsarbeit leisten“ der\n als Input in verschiedenen anderen Leistungsprozessen notwendig ist. Die Beurteilung darüber,\n wo dieser Input notwendig ist, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Instanzen innerhalb der\n Leistungsprozesse.\n Unabhängig von der prozessualen Betrachtung gilt generell: Der Pressespiegel dient vorrangig der\n Information der Leitung des BMVg und aller, die aus dienstlichen Gründen Informationen über die\n Bundeswehr betreffende Veröffentlichungen in ausgewählten Medien benötigen. Dies definiert sich\n im Wesentlichen über die Führungsebene und die Funktion (Tätigkeit an der Schnittstelle zur\n Politik/Öffentlichkeit/Medien, Tätigkeit in der Informationsarbeit an leitender/beratender Stelle oder\n auch bei Tätigkeiten, die eine Reaktion aufgrund der Veröffentlichung erfordern).\n\n4100. Eine Veränderung der Funktion ist vom Lizenzinhaber bzw. der Lizenzinhaberin (bei\nAngehörigen BMVg) bzw. durch das betroffene PIZ gegenüber dem Dezernat Medienmonitoring der\nRedaktion der Bundeswehr anzuzeigen. Es wird anschließend neu über den Verbleib/Entzug der\nLizenz entschieden. Da die Anzahl der dem Dezernat Medienmonitoring zur Verfügung stehenden\nLizenzen insgesamt begrenzt ist, kann dieses auch der Fall sein, wenn einzelne Bereiche (oder PIZ)\neine vertretbare Anzahl von Lizenzen überschreiten und in diesem Fall eine entsprechende\nPriorisierung innerhalb der Bereiche (oder PIZ) an die Stelle der Zuweisung einer weiteren Lizenz\ntreten muss.\n\n4101. Für die OrgBer ist die dienstliche Notwendigkeit der Erteilung einer Lizenz in eigener\nZuständigkeit durch die jeweiligen PIZ zu bewerten. Für Angehörige des BMVg ist dieses bei Antrag\ndurch den zuständigen Referatsleiter bzw. die zuständige Referatsleiterin zu bestätigen. Für\nReferatsleiter bzw. Referatsleiterinnen im BMVg und höhere Funktionen ist die dienstliche\nNotwendigkeit gegeben.\n\n4102. Angehörige des BMVg beantragen die Aufnahme in den E-Mail-Verteiler sowie die Zuteilung\nder Zugangslizenz zum EPS-Portal elektronisch beim Dezernat Medienmonitoring. Die durch den\n\n26\n Maximal einmaliges Ausdrucken durch den autorisierten Nutzer bzw. die autorisierte Nutzerin, keine\n Verbreitung an Dritte, keine Archivierung über vier Wochen.\n\n Seite 49",
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"number": 50,
"content": "A-600/1 Informationsarbeit im Inland\n\n\nnächsten Vorgesetzten bzw. die nächste Vorgesetzte bestätigte Begründung der dienstlichen\nNotwendigkeit ist beizufügen. Das Dezernat Medienmonitoring entscheidet abschließend über den\nAntrag.\n\nAngehörige der dem BMVg nachgeordneten Bereiche stellen ihre dienstlich begründeten Anträge\nüber den stellungnehmenden Vorgesetzten bzw. die stellungnehmende Vorgesetzte an das\nzuständige PIZ. Dieses erteilt eine Lizenz im Rahmen des durch das Dezernat Medienmonitoring zur\nVerfügung gestellten Lizenzkontingentes. Überschreitet der Bedarf die zugewiesene Lizenzzahl, ist\ngrundsätzlich zu priorisieren.\n\n\n\n\nSeite 50",
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"number": 51,
"content": "Informationsarbeit in den Einsatzgebieten A-600/1\n\n\n\n5 Informationsarbeit in den Einsatzgebieten\n\n5.1 Sicherstellen der personellen Durchhaltefähigkeit\n5001. Die Betonung der Bundeswehrgemeinsamkeit und das Stärken der Einsatzfähigkeit stehen\nim Zentrum der Weiterentwicklung der Bundeswehr. Gleiches gilt folglich für die InfoA der\nBundeswehr.\n\n5002. Der Leiter bzw. die Leiterin Pr-/InfoStab verantwortet u. a. die InfoA im Einsatz. Um dieser\nVerantwortung gerecht werden zu können, ist die durchhaltefähige Präsenz von Fachpersonal der\nInfoA in den Einsatzgebieten von entscheidender Bedeutung.\n\n5003. Das PIZ des EinsFüKdoBw ist deswegen federführend beauftragt, die Einsatzgestellung des\nFachpersonals der InfoA in die Einsatzgebiete durchhaltefähig sicherzustellen. Dazu werden die PIZ\nder OrgBer auf Zusammenarbeit mit dem PIZ EinsFüKdoBw angewiesen.\n\n5004. Die personelle Durchhaltefähigkeit für die InfoA in den Einsatzgebieten wird durch ein\nzweiteiliges Verfahren sichergestellt, das zunächst die Einsatzverpflichtungen der OrgBer auf der\nGrundlage der gültigen Organisationsgrundlagen ermittelt und anschließend die Dienstposten-\nbesetzung in den Einsatzgebieten gewährleistet.\n\n5005. Das Ermitteln der Einsatzverpflichtungen der OrgBer erfolgt entlang der folgenden\nVerfahrensschritte:\n\na) Das Berechnungsverfahren gemäß Anlage 10.5 ist das Standardverfahren zur Ermittlung der\n Einsatzverpflichtungen bezüglich der Personalgestellung für die InfoA im Einsatz.\nb) Grundlage des Berechnungsverfahrens sind die gültigen Organisationsgrundlagen für die\n Dienstposten PrStOffz Streitkräfte (SK), PrOffz SK, Informationsfeldwebel SK und Fotofeldwebel.\n Die Dienstposten in internationalen Dienststellen bleiben unberücksichtigt.\nc) Vorwegabzüge von den Dienstpostenumfängen gemäß Organisationsgrundlagen sind unzulässig.\nd) Die Berechnung der Einsatzverpflichtungen nach dem Berechnungsverfahren ist zu dokumentieren\n und Pr-/InfoStab vorzulegen.\ne) Die PIZ übermitteln jeweils zum 1. April des Jahres ein Organigramm der Aufbauorganisation des B\n Fachstrangs der InfoA in ihren OrgBer und die zugehörigen Auszüge der Soll-Organisation\n (SollOrg) an Pr-/InfoStab. Die fachlichen Zuständigkeiten für die Bereitstellung der\n Organisationsgrundlagen bleiben davon unberührt.\n\n5006. Für die Dienstpostenbesetzung in den Einsatzgebieten sind die folgenden Verfahrensschritte\nzu durchlaufen:\n\na) Auf der Grundlage der ermittelten Einsatzverpflichtungen koordiniert PIZ EinsFüKdoBw die\n Dienstpostenbesetzung gemäß Nr. 5003.\n\n Seite 51",
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"content": "A-600/1 Informationsarbeit in den Einsatzgebieten\n\n\nb) Die ermittelten Einsatzverpflichtungen der OrgBer haben ungeachtet personeller Vakanzen oder\n Ausfälle Bestand. Der verpflichtete OrgBer ist für die erforderliche personelle Ersatzgestellung\n verantwortlich. PIZ EinsFüKdoBw koordiniert dazu die Unterstützung der PIZ der übrigen OrgBer.\n\n\n5.2 Information der Öffentlichkeit über bedeutsame Ereignisse\n\n5.2.1 Grundsätze\n\n5007. Bedeutsame Ereignisse in den Einsatzgebieten besitzen – insbesondere, wenn Soldatinnen\nund Soldaten der Bundeswehr unmittelbar betroffen sind – hohe politische Relevanz und lösen\ngroßes Interesse der Medien und Öffentlichkeit aus. Pr-/InfoStab nimmt diesbezüglich federführend\ndie Verantwortung für die gesamte InfoA im GB BMVg wahr.\n\n5008. Die Information der Medien und der Öffentlichkeit über Vorfälle im Einsatz unterliegt hohem\nzeitlichen Druck; Informationshoheit und Glaubwürdigkeit des BMVg und der Bundeswehr müssen zu\njeder Zeit gewahrt bleiben. Daher gilt der Grundsatz, verfügbare und gesicherte Informationen zeitnah\nzum Ereignis zu veröffentlichen. Hierbei ist einer schrittweisen Information – Erstinformation und\nFortschreibungen – der Vorzug gegenüber einer umfassenden, aber verspäteten Information zu\ngeben.\n\n5009. Um bestehende Abläufe zu optimieren, werden die Verfahren der Information der\nÖffentlichkeit – in enger Anlehnung an die Zentrale Dienstvorschrift A-150/6 „Informationsversorgung\nder Leitung des BMVg über Ereignisse in den Einsatzgebieten“ – durch diese Regelung verbindlich\nfestgelegt.\n\n5010. Grundsätzlich erfolgt die Information der Leitung BMVg bzw. der militärischen Führung sowie\ndes parlamentarischen Bereichs zeitlich vor der Information von Medien und Öffentlichkeit. Dies gilt\nebenso für Angehörige von Soldatinnen und Soldaten bzw. zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern\nder Bundeswehr, die lebensgefährlich verwundet bzw. verletzt wurden oder gefallen bzw. verstorben\nsind. Über Abweichungen hiervon entscheidet der Leiter bzw.die Leiterin Pr-/InfoStab im Einzelfall.\n\n5011. Bedeutsame Ereignisse bzw. Vorfälle in den Einsatzgebieten – mit Beteiligung des\ndeutschen Einsatzkontingentes bzw. Relevanz für das deutsche Einsatzkontingent im o. a. Sinne –\nwerden im Internet27 auf www.bundeswehr.de veröffentlicht. Erst anschließend können diese\nInformationen durch EinsFüKdoBw gegenüber den Medien28 bestätigt werden.\n\n5012. Pr-/InfoStab entscheidet über Inhalt und Zeitpunkt ggf. zu veröffentlichender Online-\nMeldungen.\n\n\n27\n Die Entscheidung des Befehlshabers bzw. der Befehlshaberin des EinsFüKdoBw über die Unterrichtung der\n Obleute Verteidigungsausschuss oder Auswärtiger Ausschuss ist davon unabhängig.\n28\n Eine von diesem Grundsatz abweichende vorhergehende Information der Medien erfolgt in Abstimmung mit\n Pr-/InfoStab und ausschließlich reaktiv.\n\nSeite 52",
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"number": 53,
"content": "Informationsarbeit in den Einsatzgebieten A-600/1\n\n\n5013. EinsFüKdoBw spricht grundsätzlich in allen operativen Belangen: Über Ausnahmen im\nRahmen der externen Kommunikation entscheidet Pr-/InfoStab.\n\n5.2.2 Verfahren\n\n5014. Das EinsFüKdoBw\n\n meldet unabhängig von anderen Meldeformaten auf Grundlage verfügbarer und belastbarer\n Informationen29 unmittelbar ohne Zeitverzug an Pr-/InfoStab,\n übersendet unverzüglich einen Online-Baustein30 an Pr-/InfoStab,\n meldet unverzüglich endgültige Entscheidung, ob Obleuteunterrichtung vorgesehen ist, an\n Pr-/InfoStab und\n meldet unmittelbar nach Abgang der Obleuteunterrichtung die Freigabe des Online-Bausteines\n und passt bei Bedarf den Online-Baustein zeitgleich an.\n\n\n\n\n29\n Informationen auf dem Bw-internen Fachstrang und/oder Sofortmeldung(en) DEU EinsKtgt.\n30\n Mit Vermerk: „Keine Veröffentlichung vor Obleuteunterrichtung“.\n\n Seite 53",
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"content": "A-600/1 Haushalt\n\n\n\n6 Haushalt\n\n6.1 Allgemeines\n6001. Finanzielle Verpflichtungen dürfen nur im Rahmen der verfügbaren bzw. verbindlich\nzugesagten Haushaltsmittel eingegangen werden. Alle Ausgaben im Zusammenhang mit\nMaßnahmen der InfoA sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung unter Wirtschaftlichkeits- und\nSparsamkeitsgesichtspunkten zu leisten und wie die Einnahmen bei den einschlägigen Titeln des\nBundeshaushaltsplanes zu buchen.\n\n6002. Entsprechend der Zweckbestimmung ist der Haushaltsmittelbedarf durch die für das\njeweilige Kapitel/Titel Zuständigen titelbezogen und zeitgerecht in die einzelnen Phasen des\nIntegrierten Planungsprozesses (IPP) einzubringen. Basierend auf den Verfügungsbeträgen für das\njeweilige Haushaltsjahr und den nachfolgenden Regelungen wird der Haushalt durch die für das\njeweilige Kapitel/Titel zuständigen Bewirtschafterinnen bzw. Bewirtschafter vollzogen.\n\n6003. Haushaltsmittel für Maßnahmen der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kommunikation\n(Nr. 2014) sind bei Kapitel 1412 Titel 535 0131, für Maßnahmen der Presse- (Nr. 2015), der\nÖffentlichkeits- (Nr. 2016) sowie der Medienarbeit (Nr. 2017) bei Kapitel 1411 Titel 542 0132 zu\nveranschlagen.\n\n6004. Über die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel entscheiden die jeweils zuständigen\nVorgesetzten, denen zur Durchführung von Maßnahmen der InfoA Haushaltsmittel auf Antrag oder\nAnordnung zweckgebunden oder zur Bewirtschaftung zugewiesen werden. Bei Maßnahmen, für die\nan anderer Stelle des Haushaltsplans Mittel veranschlagt sind, dürfen keine Zahlungen aus Kapitel\n1412 Titel 535 01 oder Kapitel 1411 Titel 542 01 geleistet werden. Aus diesen Titeln dürfen nach ihrer\nZweckbestimmung Haushaltsmittel nur für solche Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die\nnach Ziel, Zielgruppe und Inhalt eindeutig Maßnahmen der InfoA sind. In allen Zweifelsfällen ist vor\nder haushaltswirksamen Planung oder Durchführung von Maßnahmen der InfoA die Entscheidung\ndes Pr-/InfoStab einzuholen.\n\n6005. Die Beauftragten für den Haushalt sind rechtzeitig zu beteiligen. Sie sind dafür\nverantwortlich, dass die haushalts- und kassenrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.\nInsbesondere haben sie zu berücksichtigen, dass sich der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und\nSparsamkeit (§§ 7 und 34 Bundeshaushaltsordnung (BHO)) nicht nur auf die Verwendung der\nvorgenannten Haushaltsmittel, sondern auch auf den Wert des Personal- und Sachaufwandes\nerstreckt.\n\n\n\n31\n Innere Führung und Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation.\n32\n Öffentlichkeitsarbeit\n\nSeite 54",
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"content": "Haushalt A-600/1\n\n\n6006. Besondere, durch das BMVg im Ausnahmefall als Maßnahmen der InfoA gebilligte Vorhaben\nkönnen mit Haushaltsmitteln aus Kapitel/Titel 1412/535 01 oder 1411/542 01 geleistet werden.\n\n6007. Haushaltsmittel für die InfoA innerhalb der Bundeswehr sind\n\n für die Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz bei Kapitel 1410 Titel 531 0233,\n für Aus- und Fortbildung sowie Umschulung für Personal im nachgeordneten Bereich des BMVg\n bei den Kapiteln 1403, 1413 Titel 525 0134,\n für Reisekosten von Filmteams der Bundeswehr bei den Kapiteln 1403, 1413 Titel 527 0135,\n für militärische Fachzeitschriften sowie für Veröffentlichung und Dokumentation im Rahmen des\n Geschäftsbedarfs bei den Kapiteln 1403, 1413, Titel 511 0136,\n für das Entgelt von Fernmeldeleitungen, Signalaufbereitung, -verteilung und -ausstrahlung bei\n Kapitel 1407 Titel 511 0337\n\nveranschlagt.\n\nVor der haushaltswirksamen Planung und Durchführung von Maßnahmen der InfoA ist eine\nangemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen.\n\n6008. Der Pr-/InfoStab behält sich die Entscheidung über Ausgaben bei Kapitel 1421 Titel 535 01\noder Kapitel 1411 Titel 542 01 bei Vorhaben vor,\n\n für die im Einzelfall mehr als 2 500 Euro erforderlich sind und\n bei denen eine Überschreitung der Höchstsätze nach Nr. 6017 sowie ein Abweichen von der\n Bestimmung der Nr. 6039 unabweisbar notwendig erscheint.\n\nEntsprechende Anträge sind mit Begründung und Darstellung des geplanten organisatorischen\nAblaufs, der vorläufigen Teilnehmerliste und dem Kostenvoranschlag über das zuständige\nLandeskommando unter Beteiligung des für die Haushaltsmittel zuständigen StOffzÖA und für die\nBundeswehrverwaltung über die jeweilige Bundesoberbehörde auf dem Dienstweg vorzulegen.\nAbweichend legt ZInfoABw – sofern für deren betroffene Bereiche nicht bereits gesondert geregelt –\ndirekt bei Pr-/InfoStab vor.\n\n6009. Für die Pressebetreuung im Rahmen von Großveranstaltungen im In- und Ausland sowie für\nVeranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit können in Ausnahmefällen Leistungen Privater\nunter den Voraussetzungen der A-2100/20 in Anspruch genommen werden.\n\n6010. Der Sponsoringantrag ist auf dem Dienstweg vor der Durchführung der Veranstaltung dem\nReferat R II 1 im BMVg zur Entscheidung vorzulegen (siehe auch Nr. 4021).\n\n33\n Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz.\n34\n Aus- und Fortbildung\n35\n Dienstreisen\n36\n Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige\n Gebrauchsgegenstände.\n37\n Entgelte für Fernmeldeleitungen.\n\n Seite 55",
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"number": 56,
"content": "A-600/1 Haushalt\n\n\n6.2 Finanzierung von Veranstaltungen der Informationsarbeit\n\n6.2.1 Grundsätze\n\n6011. Für Veranstaltungen der InfoA dürfen keine Eintrittsgelder erhoben werden. Einnahmen aus\nVeranstaltungen der InfoA dürfen nicht als Spenden an Dritte abgegeben werden (z. B. karitative oder\nsoziale Organisationen, auch nicht an das Bundeswehr-Sozialwerk e. V. oder das Soldatenhilfswerk\ne. V.). Auf das Sammlungsverbot wird hingewiesen. Die Zentrale Dienstvorschrift A-2100/17\n„Durchführung von Geldsammlungen sowie Einrichtung von Gemeinschaftskassen und anderen\nKassen im Bereich der Bundeswehr“ ist zu beachten.\n\nEs ist anzustreben, dass Veranstaltungen und Vorhaben der InfoA in bundeswehreigenen\nLiegenschaften oder auf Truppen- und Standortübungsplätzen durchgeführt werden.\n\n6012. Die Teilnehmer- bzw. Besucherschaft von Veranstaltungen der InfoA kann bewirtet werden.\nDiese Bewirtung kann unter Anlegung eines strengen Maßstabes kostenlos erfolgen. Dabei gelten\nfolgende Einschränkungen:\n\n Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr können\n kostenlos bewirtet werden, wenn deren Teilnahme an Vorhaben im Rahmen der InfoA zur\n Durchführung der Veranstaltung dienstlich erforderlich und angeordnet ist und wenn ihre Zahl nicht\n mehr als ein Drittel der Gesamtteilnehmerzahl des Vorhabens umfasst.\n Angehörige ausländischer Streitkräfte können kostenlos bewirtet werden, wenn sie als Gäste an\n Vorhaben im Rahmen der InfoA unter Berücksichtigung des Zentralerlasses B-2410/2\n „Haushaltsmittel für Repräsentation“ teilnehmen.\n Besucherinnen und Besucher von TdoT dürfen grundsätzlich nicht kostenlos bewirtet werden\n (siehe Nr. 6016).\n\n6013. Kostenlose Bewirtung gemäß Nr. 6012 erfolgt grundsätzlich in Form von Truppenverpflegung\nnach der Zentralvorschrift A1-1900/1-15 „Die Verpflegung der Bundeswehr im Frieden“.\n\n6014. Die Kosten für die Truppenverpflegung werden in Höhe des jeweils gültigen\nSachbezugswertes nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung aus Kapitel 1411 Titel 542 01\nbeglichen. Personal- und Sachkosten werden nicht erhoben.\n\n6015. Darüber hinaus können im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel pro Besucherin bzw.\npro Besucher bis zu 2,50 Euro für eine Zwischenmahlzeit oder Getränke aufgewendet werden.\n\n6016. Ist die Bereitstellung von Truppenverpflegung für die Teilnehmer- bzw. Besucherschaft\nkostenpflichtig, werden diese nach der A1-1900/1-15 in Höhe des jeweils gültigen Sachbezugswertes\nnach der Sozialversicherungsentgeltverordnung berechnet. Personal- und Sachkosten werden nicht\nerhoben.\n\n\n\nSeite 56",
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"number": 57,
"content": "Haushalt A-600/1\n\n\n6017. Kann Truppenverpflegung für die Teilnehmer- bzw. Besucherschaft nach Nr. 6013\nausnahmsweise nicht zur Verfügung gestellt werden oder handelt es sich um an Bord von\nLuftfahrzeugen der Bundeswehr bereitgestellte Flugverpflegung/Getränke, sind im Rahmen der\nzugewiesenen Haushaltsmittel für die Bewirtung folgende Tagesrichtsätze pro Person zugrunde zu\nlegen:\n\n Frühstück bis zu 5,00 €\n Mittagessen bis zu 17,00 €\n Abendessen bis zu 22,00 €\n Abendessen in zu begründenden Ausnahmefällen bis zu 27,00 €\n kleiner Imbiss mit Umtrunk bis zu 7,00 €\n Empfang bis zu 11,00 €\n Kaffeepause bis zu 4,00 €\n Umtrunk bis zu 4,00 €\n bei Flügen bereitgestellte Mahlzeiten (in Form von Früh- in Höhe des je Mahlzeit\n stück, Mittag- bzw. Abendessen), einschließlich jeweils vertraglich vereinbarten\n einem Getränk Preises38\n bei Flügen außerhalb der Mahlzeiten bereitgestellte bis zu 4,00 € pro Flug\n Getränke\n\n\n6018. Bei ganztägigen Veranstaltungen dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 € pro Person\ninsgesamt in Anspruch genommen werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung des\nPr-/InfoStab. Im Richtsatz sind alle Nebenkosten wie Bedienung, Tischdekoration, Einladungskarten,\nMehrwertsteuer, Menükarten und Tischkarten (Namensschilder) enthalten. Die Veranstaltungen sind\naus Kostengründen grundsätzlich in bundeswehreigenen Räumen durchzuführen.\n\n6019. Bei mehrtägigen Veranstaltungen kann anlässlich eines Abschiedsabends oder eines\nAbschiedsumtrunks von der Ausgabe von Truppenverpflegung abgesehen werden. Dann gelten die\nSätze der Nr. 6017.\n\n6020. Die unentgeltliche Verpflegung von Schülern und Jugendlichen als Zielgruppe der\nPersonalgewinnung richtet sich nach der Zentralvorschrift A1-1900/1-15 „Die Verpflegung der\nBundeswehr im Frieden“ (dort Nrn. 339ff, insb. 340 u. 345).\n\n6.2.2 Finanzierung von „Tagen der offenen Tür“\n\n6021. Die folgenden Vorgaben regeln das Abrechnungsverfahren für Ausgaben für die\nDurchführung von TdoT, soweit sie nicht aus Kapitel 1411 Titel 542 01 beglichen werden.\n\n\n\n38\n Auf die Nennung absoluter Zahlen wird verzichtet, weil der Vertrag entsprechend der Kostenentwicklung\n unregelmäßig angepasst wird. Die jeweilige Vertragsfassung kann als begründende Unterlage für die\n Abrechnung zur Verfügung gestellt werden.\n\n Seite 57",
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"number": 58,
"content": "A-600/1 Haushalt\n\n\n 6022. Finden im Rahmen eines TdoT personalwerbliche Maßnahmen statt, so werden diese aus\n Kapitel 1403 Titel 538 0139 finanziert.\n\n 6023. Nach der Durchführung von TdoT ist eine Endabrechnung vorzunehmen, zu dokumentieren\nB und dem Pr-/InfoStab als Anteil eines Erfahrungsberichtes zur Evaluierung der Zielerreichung der\n InfoA zu übermitteln.\n\n 6024. Der rechnungsmäßige Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben hat entsprechend der\n Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) zu erfolgen. Die\n Endabrechnung ist innerhalb von acht Wochen nach der Veranstaltung durchzuführen.\n\n 6025. Grundsätzlich ist im Rahmen der Vorkalkulation anzustreben, dass die zu Lasten\n Kapitel 1403 Titel 539 99 Buchungsabschnitt (BA) 00640 gehenden Ausgaben von den zu\n erwartenden Einnahmen vollumfänglich gedeckt werden. Zu diesem Zweck ist die bzw. der\n Beauftragte für den Haushalt in die Vorhabenplanung, die Vorkalkulation und die Abrechnung von\n TdoT rechtzeitig und umfassend einzubeziehen.\n\n 6026. Bei Kapitel 1403 Titel 539 99 BA 006 sind alle Ausgaben zu buchen, die im Zusammenhang\n mit den Einnahmen bei Kapitel 1403 Titel 382 01 BA 00241 stehen oder durch sonstige Maßnahmen\n entstehen. Hierzu gehören z. B.\n\n Plakatanschläge (gegebenenfalls zusätzlich erforderliches Büro-/Zeichenmaterial),\n Miete für Zuschauertribünen, Toilettenwagen etc.,\n Hinweistafeln zur Verkehrsregelung,\n Auf- und Abbau von Einrichtungen zur Absperrung oder Herrichtung von Parkplätzen,\n Munition für Handwaffen, soweit sie nicht auf dem Nachschubweg geliefert wird,\n Beseitigung von Flurschäden, für die der Bund haftet und für die andere (unmittelbare)\n Ersatzpflichtige nicht bekannt sind, unter Abtretung der Forderungen der Geschädigten gegen die\n anderen (unmittelbaren) Ersatzpflichtigen an den Bund,\n gegebenenfalls Steuern und Gebühren.\n\n 6027. Alle Einnahmen sind bei Kapitel 1403 Titel 382 01 BA 002zu buchen und können erzielt\n werden durch:\n\n Verkauf von Programmen,\n Schießen mit Handfeuerwaffen gegen Nenn- oder Meldegebühren („Schießen für Gäste“, Seite 12),\n Vermietung von Stellflächen an Firmen, die berechtigt sind, auf dem Gelände der Dienststelle\n Handel und Gewerbe zu betreiben (siehe auch Nr. 4039).\n\n 39\n Nachwuchswerbung\n 40\n Vermischte Verwaltungsausgaben/Ausgaben anläßlich der Durchführung der „Tage der offenen Tür“.\n 41\n Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Mannschafts-, Unteroffiziers- und Offiziersheime, der\n Verkaufsstellen sowie aus der Durchführung der „Tage der offenen Tür“ und sonstiger Veranstaltungen/\n Einnahmen aus der Durchführung der „Tage der offenen Tür“.\n\n Seite 58",
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"number": 59,
"content": "Haushalt A-600/1\n\n\n6028. Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) können in\nAusnahmefällen ergänzend in Anspruch genommen werden. Als Verpflichtung der Dienststelle darf\nausschließlich die Darstellung des Sponsors zugelassen werden, insbesondere die mündliche oder\nschriftliche Nennung des Namens, der Firma und der Marke des Sponsors sowie die Präsentation\nseines Logos und sonstiger Kennzeichen im Rahmen der Veranstaltung. Im Fall von beabsichtigtem\nSponsoring ist das Referat R II 1 im BMVg bei der Beantragung des TdoT nachrichtlich zu beteiligen.\nDiese Beteiligung ersetzt nicht den Antrag auf Sponsoring, der spätestens acht Wochen vor der\ngeplanten Annahme der Leistung beim Referat R II 1 im BMVg eingehen soll.\n\nSponsoring liegt nicht vor, wenn der Private und die Dienststelle aufgrund gleichgerichteter\nZielsetzungen eine angemessene Kostenverteilung vereinbaren. Auch in diesem Fall ist das Referat\nR II 1 im BMVg bei der Beantragung des TdoT nachrichtlich zu beteiligen.\n\n6029. Wenn bei TdoT Schießen für Gäste o. ä. durchgeführt und dadurch Einnahmen erzielt (Nr.\n6027) werden, sind im Rahmen der Endabrechnung von TdoT die dafür entstandenen Kosten für die\naus den Beständen der Bundeswehr entnommene Ausbildungsmunition und des Scheibenmaterials\nzu ermitteln. Die Kostendeckung erfolgt durch Umbuchung von Kapitel 1403 Titel 382 01 BA 002\nnach Kapitel 1410 Titel 119 9942.\n\nDie übrigen bei Kapitel 1403 Titel 382 01 BA 002 vereinnahmten Gelder sind anschließend zur\nDeckung der Ausgaben bei Kapitel 1403 Titel 539 99 BA 006 zu verwenden.\n\nDabei sind die Einnahmen bei Kapitel 1403 Titel 382 01 BA 002 zunächst bis zur Höhe der Ausgaben\n(Kapitel 1403 Titel 539 99 BA 006) auf Kapitel 1403 Titel 539 99 BA 001 umzubuchen.\n\n6030. Sollten durch nicht vorherzusehende Umstände Ausgaben nicht gedeckt werden können, ist\ndies unter Darlegung des genauen Sachverhalts auf dem Dienst-/Mittelverteilerweg dem Pr-/InfoStab\nzu melden. Die Vorgesetzten aller Ebenen haben Stellung zu nehmen. Die Entscheidung über die\n B\nDeckung der Mehrausgaben behält sich der Bewirtschafter bzw. die Bewirtschafterin im BMVg in\njedem Einzelfall vor. Bei Ablehnung ist eine Schadensbearbeitung einzuleiten.\n\n6031. Für Ausgaben im Rahmen der Betreuung, Bewirtung und für Erinnerungsgeschenke für\neingeladene Teilnehmer der NATO-Partner sind die Richtsätze gemäß B-2410/2 zu beachten.\n\n6032. Um die Einheiten/Dienststellen für ihre Belastung über den Rahmen des Dienstes hinaus zu\nentschädigen und ihre besonderen Leistungen für den TdoT anzuerkennen, können die nach der\nEndabrechnung der Veranstaltung erzielten Mehreinnahmen bei Kapitel 1403 Titel 382 01 BA 002\ngegenüber den Ausgaben bei Titel 539 99 BA 006 für Betreuungszwecke gemäß den\nHeimbewirtschaftungsvorgaben verwendet werden. Die entsprechende Ausgabenbuchung für die\n\n\n\n\n42\n Vermischte Einnahmen\n\n Seite 59",
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"content": "A-600/1 Haushalt\n\n\nBetreuungsmittel ist bei Kapitel 1403 Titel 982 01 BA 00243 nachzuweisen. Waren mehrere\nEinheiten/Dienststellen an der Veranstaltung beteiligt, richten sich die Anteile der Mittel, die dem\njeweiligen Betreuungsfonds zur Verfügung gestellt werden, nach dem Umfang des Mitwirkens. Die\nMehreinnahmen dürfen nicht als Spenden an Dritte, auch nicht an das Bundeswehrsozialwerk e.V.\noder das Soldatenhilfswerk e.V., abgegeben werden.\n\n6.2.3 Finanzierung von sicherheitspolitischen Seminaren\n\n6033. Sicherheitspolitische Seminare werden mit Haushaltsmitteln aus Kapitel 1411 Titel 542 01\nbzw. im Rahmen der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kommunikation aus Kapitel 1412\nTitel 535 0144 finanziert.\n\n6034. Dazu weist Pr-/InfoStab den relevanten Dienststellen auf den einschlägigen\nMittelverteilerwegen Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zu. Die StOffzÖA bewirtschaften die\nHaushaltsmittel für die Durchführung der dezentralen Seminare der haJgdOffz.\n\n6035. Bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Seminaren im Bereich der\nÖffentlichkeitsarbeit ist ein strenger Maßstab anzulegen.\n\n6036. Kooperationen mit externen Bildungsträgern sind bei der Seminarfinanzierung anzustreben.\nEine Eigenbeteiligung der Seminarteilnehmenden ist bei der Finanzierung mit in Betracht zu ziehen\n(Richtwert: 30% der Gesamtkosten; Ausnahme: reine Schülerseminare). Die Genehmigung zur\nDurchführung von Seminaren im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit einem Kostenansatz über\n2.000 € ist beim Pr-/InfoStab unter Vorlage einer detaillierten Kostenaufstellung und des geplanten\nSeminarablaufes zeitgerecht zu beantragen.\n\n\n6.3 Finanzierung von Produkten der Mitarbeiterkommunikation\n6037. Ausgaben gehen im Rahmen jeweils verfügbarer Haushaltsmittel\n\n zu Lasten Kapitel 1403 Titel 511 0145 für alle militärfachlichen Zeitschriften der\n Mitarbeiterkommunikation und Spezialzeitschriften gemäß Nr. 8016 mit Ausnahme der Ausgaben\n für die Spezialzeitschrift „Militärgeschichte“,\n zu Lasten Kapitel 1403 Titel 525 0146 für die Spezialzeitschrift „Militärgeschichte“ sowie für Bücher,\n Broschüren und vergleichbare Druckschriften, die als Informations-, Lehr- und Ausbildungsmaterial\n für den staatsbürgerlichen Unterricht zentral beschafft werden.\n\n\n\n43\n Betreuungsmaßnahmen aus abgeführten Einnahmen, Überschüsse aus der Durchführung der „Tage der\n offenen Tür“ und sonstiger Veranstaltungen/Betreuungsmaßnahmen aus der Durchführung der „Tage der\n offenen Tür“.\n44\n Innere Führung und Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation.\n45\n Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige\n Gebrauchsgegenstände (Geschäftsbedarf und Kommunikation).\n46\n Aus- und Fortbildung\n\nSeite 60",
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"content": "Haushalt A-600/1\n\n\n6038. Die Anmeldung der Haushaltsmittel sowie die Bewirtschaftung der zugewiesenen\nHaushaltsmittel erfolgt durch das Streitkräfteamt (SKA).\n\n\n6.4 Finanzierung von Transport- und Reisekosten sowie Honoraren\n6039. Fahrkosten der Teilnehmer- bzw. Besucherschaft dürfen höchstens bis zum Satz der 2.\nKlasse der Deutschen Bahn AG erstattet werden. Ausnahmen sind zu begründen. Sonderpreise sind\nzu nutzen. Zugzuschläge dürfen bei Entfernungen über 50 km erstattet werden. Bahnfahrkarten\ndürfen dienstlich nicht bereitgestellt und Beförderungsgutscheine nicht ausgegeben werden.\n\n6040. Den Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen inkl. des Einsatzes von Fahrzeugen der\nBwFuhrparkService GmbH auch für den unentgeltlichen Transport bzw. den Transport von Nicht-\nBundeswehrangehörigen regelt die B-1050/3. Danach dürfen Fahrten mit Dienstkraftfahrzeugen zur\nVorbereitung und Durchführung von eigenen Veranstaltungen oder zur Teilnahme an\nVeranstaltungen Dritter unternommen werden.\n\n6041. Für Informationsreisen dürfen Luftfahrzeuge der Bundeswehr nach Maßgabe der A-270/2\n(Nr. 4081) genutzt werden.\n\n6042. Bei Übernachtungen von Besucherinnen bzw. Besuchern ist grundsätzlich\nGemeinschaftsunterkunft (nach Maßgabe der Zentralvorschrift A1-1800/0-6570 „Die Liegenschaften\nder Bundeswehr“ unentgeltlich bereitzustellen. Über eine Anmietung von Hotelzimmern entscheidet\nim Einzelfall der Pr-/InfoStab.\n\n6043. Für Honorare und Reisekosten an Vortragende, die nicht dem Bereich der Bundeswehr\nangehören, können Mittel aus Kapitel 1412 Titel 535 01 oder Kapitel 1411 Titel 542 01 in Anspruch\ngenommen werden. Die Vorgaben der Bereichsdienstvorschrift C-1454/9 „Vortragshonorare an\nnebenamtlich oder nebenberuflich Vortragende, die nicht dem Geschäftsbereich des\nBundesministeriums der Verteidigung angehören“ sind anzuwenden.\n\n\n\n\n Seite 61",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/238432/",
"number": 62,
"content": "A-600/1 Zugang zu Waffen, Munition und Simulatoren\n\n\n\n7 Zugang zu Waffen, Munition und Simulatoren\n\n7.1 Definitionen\n7001. Waffen im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Handfeuerwaffen, Schusswaffen,\nSchussapparate, Hieb- und Stoßwaffen oder vergleichbare Gegenstände bzw. Geräte wie z. B.\nGranatmaschinenwaffe, Panzerfaust, Schweres Maschinengewehr etc. Dies gilt auch für auf\nWaffensystemen der Bundeswehr fest installierte oder mitgeführte Waffen. Im Übrigen gilt Nr. 7012.\n\n7002. Waffensysteme im Sinne dieser Regelung sind Schiffe und Boote, Luftfahrzeuge und\nLandfahrzeuge der Bundeswehr, die als Plattform mit eigenen Antrieben, Waffen, Feuerleitanlagen,\nOrtungs- und Navigationssystemen, Führungs- und Waffeneinsatzsystemen oder weiteren\ntechnischen Komponenten ausgerüstet sind. Sie bestehen daher aus mehreren Systemanteilen,\nwelche darauf ausgerichtet sind, eine optimale Wirkung zu erzielen (z. B. Fregatten, Panzer etc.).\n\nLand-, Luft- und Wasserfahrzeuge der Bundeswehr, die keine Waffensysteme darstellen, gelten\ndennoch als Waffensysteme im Sinne dieser Regelung, sobald auf ihnen Waffen fest installiert sind\noder mitgeführt werden. Im Übrigen gilt Nr. 7012.\n\n7003. Zu Visier- und Zieleinrichtungen, -geräten und -anlagen zählen z. B. das Griffstück mit\nZielfernrohr der Panzerfaust 3/Bunkerfaust, der Tragebügel mit Visiereinrichtung des G 36, der\nLASER-Entfernungsmesser des Kampfpanzers Leopard 2 A5/6, das Startgerät MILAN sowie sonstige\nVisier- und Zieleinrichtungen, -geräte und -anlagen jeglicher Art. Dies gilt auch für auf\nWaffensystemen der Bundeswehr fest installierte oder mitgeführte Visier- und Zieleinrichtungen,\n-geräte und -anlagen. Im Übrigen gilt Nr. 7012.\n\n7004. Ausbildungsgeräte und Simulatoren im Sinne dieser Regelung sind Anlagen, mit denen\nBekämpfungsabläufe, Gefechtssituationen, Duellsituationen, Waffeneinsätze, Waffen- sowie\nAnlagenbedienung und/oder Störungsanalysen sowie -beseitigungen simuliert werden (z. B.\nAusbildungsgerät Schießsimulator Handwaffen und Panzerabwehrhandwaffen (AGSHP)),\nunabhängig davon, ob dabei Ausbildungsgeräte zum Einsatz kommen, die nur optisch Waffen im\nSinne des Waffengesetzes entsprechen.\n\n7005. Zugang zu Waffen und Munition im Sinne dieser Regelung bedeutet die aktive Handhabung\nvon Waffen und Munition, Visier- und Zieleinrichtungen, -geräten und -anlagen sowie\nAusbildungsgeräten und Simulatoren (z. B. in die Hand nehmen, in Anschlag gehen, anvisieren,\nZieleinrichtungen, -geräte und -anlagen bedienen, zerlegen und zusammensetzen etc.).\n\n\n\n\nSeite 62",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/238432/",
"number": 63,
"content": "Zugang zu Waffen, Munition und Simulatoren A-600/1\n\n\n7.2 Zugangsregelungen\n7006. Unter Berücksichtigung der Nrn. 4077 ff. und den einschlägigen Sicherheitsvorgaben ist das\nBesichtigen und das Betreten von Waffensystemen sowie Flug- und Fahrsimulatoren für Kinder und\nJugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unter den Voraussetzungen der Nrn. 7007 ff.\nzulässig.\n\n7007. Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist durch geeignete\nVorkehrungen und Dienstaufsicht der Zugang (im Sinne von Nr. 7005) zu Waffen und Munition zu\nverwehren. Dies gilt auch für mitgeführte oder fest installierte Waffen gemäß Nr. 7001, Visier- und\nZieleinrichtungen, -geräte und -anlagen und Munition. In Zweifelsfällen ist sinngemäß zu verfahren,\num Missdeutungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden.\n\n7008. Der Zugang (im Sinne von Nr. 7005) zu Ausbildungsgeräten und Simulatoren (gemäß Nr.\n7005) z. B. ist für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr untersagt. Analog zu\nden Regelungen zum Schießen für Gäste (Seite 12) ist das Bekämpfen von Personenzielen durch\nNicht-Bundeswehrangehörige in Ausbildungsgeräten und Simulatoren ausnahmslos untersagt.\n\n7009. Die bloße Besichtigung von Waffensystemen, Waffen, Munition, Ausbildungsgeräten und\nSimulatoren ist hingegen ohne Altersbeschränkung erlaubt.\n\n7010. Flug- und Fahrsimulatoren, die im Rahmen der Ausbildung und/oder Inübunghaltung der\nVermittlung und Festigung des fliegerischen bzw. fahrerischen Könnens dienen, können von Kindern\nund Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besichtigt und genutzt werden, vorausgesetzt,\nes werden dabei keine Bekämpfungsabläufe, Gefechtssituationen, Duellsituationen sowie der\nWaffeneinsatz und die Waffenbedienung simuliert.\n\n7011. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Dritte Waffen, Munition, Explosivstoffe, Chemikalien\noder Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung nicht unbefugt an sich nehmen können.\n\n7012. Im Zweifelsfall ist vor der Durchführung einer Veranstaltung die Entscheidung des\nPr-/InfoStab einzuholen.\n\n\n\n\n Seite 63",
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"number": 64,
"content": "A-600/1 Herausgabe von Medien\n\n\n\n8 Herausgabe von Medien\n\n8.1 Intranet\n8001. Der Pr-/InfoStab ist zuständig für die organisatorisch-strukturellen Vorgaben für das Intranet\nim GB BMVg47. Er übt die damit im Zusammenhang stehende ministerielle Fachaufsicht aus. Er gibt\ndie Struktur, die Inhaltsarten, das Layout und die zu installierenden Anwendungen für das Intranet vor\nund formuliert ggf. technische Bedarfsforderungen für die Weiterentwicklung.\n\n8002. Die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) im BMVg stellt den\ntechnischen Betrieb des Intranets im GB BMVg sicher.\n\n8003. Den Betrieb des Intranets im GB BMVg regelt die Zentrale Dienstvorschrift A-630/1\n„Intranet“48.\n\n\n8.2 Internet\n8004. Der Pr-/InfoStab ist zuständig für die organisatorisch-strukturellen Vorgaben zu den\nInternetangeboten der Informationsarbeit und übt die damit im Zusammenhang stehende ministerielle\nFachaufsicht aus. Er gibt die Struktur, die Inhaltsarten, das Layout und die zu installierenden\nAnwendungen für die Internetangebote im Sinne der Zielsetzung vor und formuliert ggf. technische\nBedarfsforderungen für die Weiterentwicklung der Internetangebote.\n\n8005. Das zentrale Internetportal der Bundeswehr ist www.bundeswehr.de. Davon unabhängige\nPortale der Informationsarbeit bedürfen der Genehmigung des Pr-/InfoStab. Alle Internetangebote der\nBundeswehr müssen den Vorgaben des Corporate Design der Bundeswehr entsprechen.\n\n8006. Mit der inhaltlichen Ausgestaltung der Internet-Angebote ist die RedBw beauftragt. Die\nbetriebstechnische Zuständigkeit wird durch die Abteilung AIN wahrgenommen.\n\n8007. Die Genehmigung zur Einrichtung und Pflege eigener Online-Präsenzen (z. B. eigener\nInternetauftritt, eigener Facebook-Account etc.) durch Dienststellen der Bundeswehr zu Zwecken der\nInfoA liegt in der Zuständigkeit des Pr-/InfoStab. Fragen der Realisierbarkeit sind vorab durch die\njeweiligen IT-Verantwortlichen zu klären. Informationsaustausche unter Nutzung des Internets\naußerhalb der Aufgabenfelder der InfoA bleiben von dieser Regelung unberührt.\n\n8008. Der Pr-/InfoStab gibt die zentralen Themen nach Maßgabe der Leitung des BMVg vor. Die\nRedBw und die PIZ der OrgBer gewährleisten die aktuelle Berichterstattung im Sinne dieser\nVorgaben. Für die InfoA in den Onlinemedien wird eine permanente mittel- und langfristige\n\n47\n Das Intranet im Sinne dieser Regelung umfasst das interne, online abrufbare Angebot der\n Informationsarbeit. Fachspezifische Software-Lösungen, die ebenfalls in einem internen Rechner-Netzwerk\n im GB BMVg betrieben werden (z. B. SASPF) sind hiervon nicht betroffen.\n48\n In Erarbeitung.\n\nSeite 64",
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"number": 65,
"content": "Herausgabe von Medien A-600/1\n\n\nThemenplanung durchgeführt und Arbeitsteilung und Zuarbeit abgestimmt. Die RedBw führt – soweit\nerforderlich – im Auftrag des Pr-/InfoStab ergänzende Abstimmungsgespräche durch.\n\n8009. Die OrgBer tragen zum Onlineangebot der Bundeswehr bei und bringen ihre eigenen\ninhaltlichen Beiträge über die RedBw ein. Gleiches gilt für das EinsFüKdoBw in Bezug auf die\nEinsätze.\n\n8010. Für Kommentarfunktionen auf Onlineseiten, insbesondere den Dialog über soziale Medien,\nmuss Personal benannt sein, welches für Monitoring und die Beantwortung von Fragen verantwortlich\nist. Zuständigkeiten, Erreichbarkeit und Ansprechzeiten sind zu definieren und zu veröffentlichen\n(Nr. 4006).\n\n8011. Die Nutzung von Agenturleistungen (z. B. für Gestaltung) sowie externes Hosting sind nur\nnach Genehmigung durch Pr-/InfoStab zulässig. Hierbei ist das Referat R II 1 im BMVg zu beteiligen,\ninsbesondere hinsichtlich der Finanzierung durch Inserate (siehe auch Nr. 8031).\n\n8012. Die Auftritte der Informationsarbeit der Bundeswehr im Internet, inklusive der sozialen\nMedien, werden zentral konzipiert und durchgeführt, um die Widerspruchsfreiheit garantieren zu\nkönnen. Dienststellen ist es grundsätzlich untersagt, eigene Auftritte zu erstellen49. Ausnahmen\nmüssen durch den Pr-/InfoStab genehmigt werden.\n\n8013. Werden private Auftritte entdeckt, die Logos oder inhaltliche Beiträge der Bundeswehr ohne\nGenehmigung nutzen, sind diese dem Pr-/InfoStab zu melden. Der Pr-/InfoStab entscheidet dann B\nüber rechtliche Schritte, um die „Marke Bundeswehr“ zu schützen.\n\n\n8.3 Produkte der Mitarbeiterkommunikation\n8014. Die Zeitschriften der Mitarbeiterkommunikation wenden sich als Teil der InfoA an aktive und\nehemalige Soldatinnen und Soldaten, an Reservistendienst Leistende und an zivile Mitarbeiterinnen\nund Mitarbeiter des GB BMVg sowie deren Familienangehörige.\n\n8015. Der Pr-/InfoStab überwacht die Widerspruchsfreiheit der gesamten InfoA des BMVg und der\nBundeswehr sowie die Einhaltung geltender Gestaltungsvorgaben. Im Rahmen der begleitenden\nErfolgskontrolle gemäß § 7 BHO koordiniert der Pr-/InfoStab im Benehmen mit dem\nGeneralinspekteur bzw. der Generalinspekteurin der Bundeswehr die Ausgewogenheit der Ziele der\nmilitärfachlichen Zeitschriften der Mitarbeiterkommunikation mit Ausnahme der Spezialzeitschriften\n(Nr. 8016).\n\n\n\n\n49\n Die Bundesakademie für Sicherheitspolitik unterhält einen eigenen Internet-Auftritt in Abstimmung mit dem\n Bundespresseamt. Die Militärseelsorge unterhält über den Internet-Auftritt der Bundeswehr hinaus einen\n eigenen, kirchlich verantworteten Auftritt. Die Online-Auftritte des Bundesamts für Personalmanagement der\n Bundeswehr zur Ansprache der Zielgruppen der Personalgewinnungsorganisation werden entsprechend den\n Vorgaben des Corporate Designs der Bundeswehr mit Pr-/InfoStab abgestimmt.\n\n Seite 65",
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"number": 66,
"content": "A-600/1 Herausgabe von Medien\n\n\n8016. Die Zeitschriften der Mitarbeiterkommunikation umfassen\n\n „aktuell“,\n „Y.-Magazin“,\n „if – Zeitschrift für Innere Führung“ und\n „Reader Sicherheitspolitik“ (nur online verfügbar)\n\nsowie Spezialzeitschriften mit begrenzter Auflage:\n\n „Flugsicherheit“,\n „Wehrmedizinische Monatszeitschrift“,\n „Militärgeschichte“.\n\nHinzu kommen Bücher, Broschüren und vergleichbare Mittel, die zur Mitarbeiterkommunikation sowie\nals Informations-, Lehr- und Unterrichtsmaterial für den staatsbürgerlichen Unterricht zentral beschafft\nwerden.\n\n8017. Die Zeitschriften der Mitarbeiterkommunikation werden vom BMVg Ltr Pr-/InfoStab\nherausgegeben.\n\n8018. Die Wahrnehmung der Herausgeberrechte für die Spezialzeitschriften wurde\n\n für „Flugsicherheit“ dem General Flugsicherheit der Bundeswehr,\n für „Wehrmedizinische Monatsschrift“ der Inspekteurin bzw. dem Inspekteur des Sanitätsdienstes\n der Bundeswehr und\n für „Militärgeschichte“ dem Kommandeur bzw. der Kommandeurin des ZMSBw\n\nübertragen.\n\n8019. Die Zeitschriften der Mitarbeiterkommunikation beinhalten insbesondere führungsrelevante\nInformationen und wirken mit allen Medien der Mitarbeiterkommunikation in einem Medienverbund.\nAlle zivilen und militärischen Vorgesetzten sind aufgefordert, die zielgruppengerechte Verfügbarkeit\nim Rahmen ihrer Führungsverantwortung sicherzustellen.\n\n8020. Die Verteilung der Zeitschriften der Mitarbeiterkommunikation erfolgt, soweit nicht anders\ngeregelt, auf Weisung des Pr-/InfoStab durch das SKA. Die Verteilung am Standort bzw. in den\nEinsatzgebieten liegt in der Verantwortung der Vorgesetzten bzw. der Dienststellenleiterinnen und\nDienststellenleiter.\n\n8021. Die Zeitschriften der Mitarbeiterkommunikation sind bedarfsorientiert den Nutzern,\ninsbesondere den Angehörigen der Bundeswehr, aber auch denjenigen außerhalb des GB BMVg und\nder Öffentlichkeit über die Onlinemedien der Bw bereitzustellen. Druckausgaben können nach\nGenehmigung durch den Pr-/InfoStab im freien Verkauf angeboten werden.\n\n\n\n\nSeite 66",
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"number": 67,
"content": "Herausgabe von Medien A-600/1\n\n\n8022. Auf Grund seiner fachdienstlichen Besonderheiten ist der SanDstBw – neben seiner\nfachdienstlichen und fachlichen Mitwirkung an den Inhalten und der Gestaltung dieser zentralen\nMedien – auch noch für die Herausgabe eigener Truppeninformationen mit fachlichen und\nfachdienstlichen Schwerpunktthemen zuständig und verantwortlich.\n\n8023. Der Pr-/InfoStab legt jährlich bedarfsorientiert die Auflagenhöhe der jeweiligen Zeitschriften der\nMitarbeiterkommunikation – mit Ausnahme der unter Nr. 8016 genannten Spezialzeitschriften – in\nAbstimmung mit den Bedarfsträgern und der Abteilung Haushalt und Controlling im BMVg fest. Zum\nZwecke der gezielten Information von natürlichen und/oder juristischen Personen außerhalb des GB\nBMVg (z. B. andere Bundesressorts, Abgeordnete des Deutschen Bundestages oder zur Beantwortung\nvon Bürgeranfragen etc.) genehmigt oder veranlasst der Pr-/InfoStab die Abgabe von Druckexemplaren.\n\n8024. Autor bzw. Autorin für Beiträge in den Zeitschriften der Mitarbeiterkommunikation können\ngrundsätzlich alle, insbesondere alle aktiven oder ehemaligen Angehörigen des BMVg oder der\nBundeswehr sein.\n\n8025. Die Zeitschriften der bundeswehrgemeinsamen Mitarbeiterkommunikation werden\ngrundsätzlich durch die RedBw erstellt. Sofern Autorinnen oder Autoren beauftragt werden sollen, die\nnicht aktive Angehörige des BMVg oder der Bundeswehr sind, ist zur Auftragserteilung von der\nRedaktion eine Leistungsbeschreibung zu erstellen; die fachlich zuständigen Stellen sind zu beteiligen.\n\n8026. Honorare werden auf Vorschlag der Redaktion unter Einbindung des Mittelverwalters bzw.\nder Mittelverwalterin im ZInfoABw genehmigt. Mit den Autorinnen und Autoren ist zu vereinbaren,\ndass mit der Veröffentlichung des Beitrags alle Rechte zur uneingeschränkten Nutzung,\nVeröffentlichung und zur Zweit- und Weiterverwertung in allen bekannten und künftigen Medienarten\nauf das BMVg übergehen, soweit sie nicht ohnehin dem Bund zustehen und dies wirtschaftlich ist.\n\n8027. Es werden unterschieden:\n\n Dienstlich angeordnete Beiträge von Angehörigen des BMVg oder der Bundeswehr und\n Namensbeiträge von Angehörigen des BMVg oder der Bundeswehr, deren Veröffentlichung in\n einem besonderen dienstlichen Interesse liegt. Nur diese stellen die Auffassung des Dienstherrn\n dar. Empfangene Honorare sind an den Dienstherrn abzuführen, wenn dieser nicht darauf\n verzichtet (vgl. Nr. 8034).\n Privat verfasste Beiträge von Angehörigen des BMVg oder der Bundeswehr.\n Beiträge von ehemaligen Angehörigen des BMVg oder der Bundeswehr und Beiträge anderer\n Autorinnen oder Autoren, die nicht dem BMVg oder der Bundeswehr angehören.\n\n8028. Die Mitprüfung eines Beitrages vor der Freigabe durch die fachlich zuständige Stelle im\nBMVg ist stets erforderlich, wenn\n\n bei Beiträgen erklärtermaßen Material aus Verschlusssachen (VS) verwendet wurde,\n\n\n\n Seite 67",
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"number": 68,
"content": "A-600/1 Herausgabe von Medien\n\n\n Beiträge zwar mit einer Erklärung versehen sind, dass nur Vorgänge oder Tatsachen mitgeteilt\n werden, die offenkundig sind, deren Zusammenstellung jedoch geeignet ist, ein Gesamtbild zu\n vermitteln, das seinerseits VS-NfD und höher einzustufen ist, und\n fachliche Zuständigkeiten unterschiedlicher OrgBer berührt sind; in Zweifelsfällen koordiniert der\n Pr-/InfoStab die Mitprüfung.\n\nLeitungsrelevante Themen sind mit dem Pr-/InfoStab abzustimmen.\n\n8029. Die Widerspruchsfreiheit wird im Rahmen der Schlussabnahme von Beiträgen, mit\nAusnahme der genannten Spezialzeitschriften (Nr. 8016), durch den Pr-/InfoStab sichergestellt.\n\n8030. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Zeitschriften der Mitarbeiterkommunikation, mit\nAusnahme der Spezialzeitschriften (Nr. 8016), werden durch den Pr-/InfoStab koordiniert. Hierbei\nnimmt er die Interessen der Leitung und der Generalinspekteurin bzw. des Generalinspekteurs der\nBundeswehr wahr und informiert sie anschließend über das Ergebnis. Die daraus resultierende\nJahresthemenplanung ist verbindliches Rahmenkonzept des Inhalts der Zeitschriften der\nMitarbeiterkommunikation. Sie wird laufend fortgeschrieben.\n\n8031. Bei Werbeanzeigen durch Private sind die „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur\nFörderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige\nSchenkungen)“ sowie die Zentrale Dienstvorschrift A-2100/18 „Finanzierung von Publikationen“ zu\nbeachten.\n\n\n8.4 Beiträge für Fachzeitschriften\n8032. Die Erstellung von Beiträgen für Fachzeitschriften Dritter (z. B. Marineforum, Europäische\nSicherheit & Technik etc.) durch Angehörige des BMVg wird durch die fachlich zuständigen\nAbteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter im BMVg inhaltlich verantwortet und freigegeben. Die\nErstellung von Beiträgen für Fachzeitschriften Dritter durch Angehörige von Bundeswehrdienststellen\nwird durch die Inspekteurinnen und Inspekteure sowie die Präsidentinnen und Präsidenten inhaltlich\nverantwortet und freigegeben50. Die inhaltliche Verantwortung kann delegiert werden. Näheres regelt\nder Zentralerlass B-2110/3 „Private Veröffentlichungen und Vorträge“.\n\n8033. Ein Beleg-Exemplar der genehmigten Publikationen ist dem Pr-/InfoStab zu übersenden.\n\n8034. Vor Honorarzahlungen für Autorentätigkeiten ist die Zustimmung von BMVg R II 1\neinzuholen51.\n\n\n\n\n50\n Bei den Ämtern der Militärseelsorge obliegt dies dem Leiter bzw. der Leiterin.\n51\n Zentrale Dienstvorschrift A-1400/7 „Annahme von Belohnungen oder Geschenken“, insbesondere Nr. 308.\n\nSeite 68",
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"number": 69,
"content": "Herausgabe von Medien A-600/1\n\n\n8.5 Organisationsbereichsspezifische Publikationen\n8035. Die Herausgabe von Publikationen zum Zweck der organisationsbereichsspezifischen\nInformationsarbeit ist durch die jeweils zuständigen Inspekteurinnen und Inspekteure bzw.\nPräsidentinnen und Präsidenten unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu genehmigen.\n\n\n8.6 Impressum, Disclaimer, Bildrechte\n8036. Bei Herausgabe von Publikationen sind stets Herkunftsangaben in Form eines Impressums\n(bzw. Anbieterkennzeichnung) zu veröffentlichen. Das Impressum (bzw. Anbieterkennzeichnung)\ndient der problemlosen Identifizierung der Verantwortlichen im Sinne des Presserechts52. Hierbei ist\nzu differenzieren zwischen im GB BMVg erscheinenden Druckwerken und angebotenen Telemedien.\n\n8.6.1 Impressumspflicht bei Druckwerken\n\n8037. Druckwerke sind alle Schriften, besprochene Tonträger, bildliche Darstellungen (mit oder\nohne Schrift) und Musikalien mit Text oder Erläuterungen, die durch ein geeignetes\nVervielfältigungsverfahren hergestellt und zur Massenverbreitung bestimmt sind.\n\n8038. Druckwerke, die von der Dienststelle/Einheit selbst zum Erscheinen gebracht und verbreitet\nwerden (Selbstverlag), haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:\n\n Name und Anschrift der Dienststelle/Einheit sowie Name des Leiters bzw. der Leiterin der\n Dienststelle/Einheit bzw. der von diesem bzw. dieser damit beauftragten Person (Herausgeber)\n und\n Name und Anschrift des Druckers, sofern das Werk außerhalb der Dienststelle/Einheit gedruckt\n wird.\n\n8039. Druckwerke, die unter Vermittlung durch einen Verleger, der nicht dem GB BMVg angehört,\nzum Erscheinen gebracht und verbreitet werden, haben anstelle der Angaben des Herausgebers\nName und Anschrift des Verlegers nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Landespressegesetzes\nzu enthalten.\n\n8040. Auf periodischen Druckwerken sind ferner Name und Anschrift der verantwortlichen\nRedakteurin bzw. des verantwortlichen Redakteurs anzugeben. Sind mehrere Redakteure bzw.\nRedakteurinnen verantwortlich, so muss das Impressum die in Satz 1 geforderten Angaben für jeden\nbzw. jede von ihnen enthalten. Hierbei ist kenntlich zu machen, für welchen Teil oder sachlichen\nBereich des Druckwerks jeder bzw. jede einzelne verantwortlich ist.\n\n\n52\n Grundsätzlich gilt für die Dienststellen im GB BMVg das jeweilige Pressegesetz des Landes, in dem die\n Dienststelle ihren Standort/Sitz hat. Im Interesse eines einheitlichen Auftritts sind jedoch auch die Angaben\n im Impressum bzw. in der Anbieterkennung zu vereinheitlichen. Die hier aufgestellten Regelungen genügen\n den Vorgaben der Pressegesetze aller deutschen Bundesländer und sind daher für alle Dienststellen\n verbindlich.\n\n Seite 69",
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"content": "A-600/1 Herausgabe von Medien\n\n\n8041. Enthält das Druckwerk einen Anzeigenteil, ist hierfür ein Verantwortlicher bzw. eine\nVerantwortliche zu benennen; für diesen bzw. diese gelten die Vorschriften über die verantwortliche\nRedakteurin bzw. den verantwortlichen Redakteur entsprechend.\n\n8042. Selbstständige Teile eines Druckwerkes haben ein eigenes Impressum zu enthalten.\n\n8.6.2 Anbieterkennzeichnungspflicht bei Telemedien53\n\n8043. Das Impressum der im GB BMVg angebotenen Telemedien (jeder Online-Auftritt) soll so\ngenau wie möglich sein und ist leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu\nhalten. Notwendige Inhalte sind in jedem Fall54:\n\n Name und Anschrift des Herausgebers bzw. Anbieters,\n Namen der verantwortlichen Redakteure bzw. Redakteurinnen,\n Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit\n dem Herausgeber/Anbieter ermöglichen, einschließlich einer E-Mail-Erreichbarkeit.\n\n8044. Insbesondere bei Veröffentlichungen im Internet ist ein Hinweis zu veröffentlichen, aus dem\nhervorgeht, in welcher Weise die Weiterverwendung von Inhalten (z. B. Kopieren, Verlinken etc.)\nunter Berücksichtigung des Urheberrechts möglich ist (Disclaimer).\n\n8045. Bei der Veröffentlichung von (Bewegt-)Bildmaterial ist auf Einhaltung der\nPersönlichkeitsrechte zu achten. Hierzu ist möglichst bereits im Vorfeld eine Einverständniserklärung\nder abgebildeten Person(en) einzuholen, sofern die Aufnahme deren Persönlichkeitsrechte berührt55.\nBei der Abbildung von Kindern ist immer eine Einverständniserklärung der Eltern schriftlich\neinzuholen. Ein entsprechendes Formular (Bw-2202) ist in der Formulardatenbank der Bundeswehr\nabrufbar.\n\n\n\n\n53\n Vgl. hierzu Bundesministerium der Justiz, „Allgemeine Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht im\n Internet („Impressumspflicht“)“ vom 19. Februar 2009, abrufbar unter: www.bmj.de.\n54\n Vgl. § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien\n (Rundfunkstaatsvertrag ( RStV)).\n55\n Vgl. §§ 22, 23 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie\n (Kunsturheberrechtsgesetz ( KunstUrhG)).\n\nSeite 70",
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"number": 71,
"content": "Datenschutz A-600/1\n\n\n\n9 Datenschutz\n9001. Im Umgang mit personenbezogenen Daten sind sowohl die einschlägigen\nbereichsspezifischen Regelungen (z. B. Soldatengesetz, Bundesbeamtengesetz, Wehrpflichtgesetz)\nals auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Zentrale Dienstvorschrift A-2122/4\n„Bundesdatenschutzgesetz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung“\nmaßgeblich. Dabei sind insbesondere die im Folgenden dargestellten Grundsätze zu beachten; sie\ngelten unabhängig davon, ob die personenbezogenen Daten automatisiert (durch Nutzung von IT)\noder manuell (in Papierform) verarbeitet werden:\n\n9002. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bedarf einer\ngesetzlichen Grundlage oder einer wirksamen Einwilligungserklärung der betroffenen Person.\n\n9003. Die Kenntnis jedes personenbezogenen Datums muss zur Aufgabenerfüllung erforderlich\nsein. Eine Speicherung der Daten darf nur solange wie zur Aufgabenerfüllung notwendig erfolgen.\n\n9004. Personenbezogene Daten unterliegen der Zweckbindung; sie dürfen nur für die Zwecke\nverarbeitet oder genutzt werden, für die sie erhoben wurden. Eine Zweckänderung bedarf einer\nRechtsgrundlage oder der Einwilligung der betroffenen Person.\n\n9005. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist zu vermeiden bzw.\nauf das unumgängliche Mindestmaß zu beschränken (Datenvermeidung und Datensparsamkeit).\n\n9006. Die Übermittlung personenbezogener Daten an öffentliche Stellen bzw. nicht-öffentliche\nStellen ist nur unter den Voraussetzungen der bereichsspezifischen Regelungen oder der §§ 14, 15\nbzw. § 16 BDSG zulässig.\n\n9007. Entsprechend der Art der personenbezogenen Daten sind die erforderlichen technischen und\norganisatorischen Schutzmaßnahmen (§ 9 BDSG) zu treffen.\n\n9008. Soweit im Rahmen der InfoA personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden\n(z. B. in Word- oder Excel-Tabellen, in Access-Datenbanken), sind diese im “Melderegister für\nautomatisierte Verarbeitungen – DATAV“ anzumelden.\n\n\n\n\n Seite 71",
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"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n\n10 Anlagen\n\n10.1 Vertragsmuster für die Unterstützung von Vorhaben Dritter 73\n\n10.2 Zielgruppen der zentralen sicherheitspolitischen Seminare 80\n\n10.3 Zielgruppen der dezentralen sicherheitspolitischen Seminare 84\n\n10.4 Anwendungsbeispiele Corporate Design 86\n\n10.5 Berechnungsverfahren zur Durchhaltefähigkeit im Einsatz 98\n\n\n\n\nSeite 72",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/238432/",
"number": 73,
"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n10.1 Vertragsmuster für die Unterstützung von Vorhaben Dritter\nDies ist kein Formularvertrag. Vielmehr handelt es sich lediglich um Formulierungsvorschläge bzw.\nBereiche, die geregelt werden können, aber nicht in jedem Fall geregelt werden müssen; die\nVorgaben sind nicht abschließend; der Vertrag sollte individuell ausgehandelt werden, weshalb die\nvertragsschließende Stelle unbedingt eine Vertragsjuristin oder einen Vertragsjuristen einschalten\nsollte. Letzteres sollte insbesondere auch dann geschehen, wenn der Auftraggeber mit einem\neigenen Formularvertrag (z. B. einer sog. Motivvereinbarung) aufwartet.\n\n\n\n Vertrag\n\nZwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin bzw. den\nBundesminister der Verteidigung, diese bzw. dieser vertreten durch die Präsidentin bzw. den\nPräsidenten des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,\ndie Präsidentin bzw. den Präsidenten des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und\nNutzung der Bundeswehr (ggf. diese bzw. dieser wiederum vertreten durch …)\n\nIn (Ortsangabe) im Folgenden Bundeswehr genannt,\n\nund\n\n(Name der Firma, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) im Folgenden Auftraggeber genannt,\n\nwird nachstehender Vertrag geschlossen:\n\n\n\n § 1 (Projektbeschreibung und Unterstützungsleistungen)\n\nZur Unterstützung des vom Auftraggeber zu realisierenden Informations- und Kommunikations-,\nPresse- oder Medienprojektes\n\n(Kurzbeschreibung des Projekts, z. B. eine 60-minütige Dokumentation über die Partnering-Strategie\nder Bundeswehr in Afghanistan, die vom Auftraggeber für den Kanal XY produziert wird)\n\nübernimmt die Bundeswehr, diesbezüglich vertreten durch\n\n(Truppenteil/Dienststelle/Presseinformationszentrum)\n\ndem Unterstützungsbedarf des Auftraggebers entsprechend folgende Leistungen (voraussichtliches\nMengengerüst):\n\n1. Allgemeine Beratungsleistungen (nur dann nennenswert, wenn die Bundeswehr eine\nbesondere Fachexpertise einbringt, die zur Umsetzung des Projekts notwendig ist.)\n\n(Beschreibung von Art und Umfang, z. B. ein militärischer Fachberater bzw. eine militärische\nFachberaterin aus dem Bereich Weiterentwicklung der Infanterieschule)\n\n Seite 73",
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"number": 74,
"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n2. Personaleinsatz (z. B. bei Vorführung eines Gerätes das Bedienpersonal, sonstiges\nPersonal, das für die Produktion aus dem normalen Dienstbetrieb herausgelöst werden muss)\n\n(Art und Umfang, z. B. 2 Zivilbeschäftigte als Kraftfahrer bzw. Kraftfahrerin, 2 Soldatinnen bzw.\nSoldaten als Darsteller bzw. Darstellerin etc.)\n\n3. Einsatz von Gerät, Fahrzeugen usw.\n\n(genaue Bezeichnung, z. B. 1 GTK Boxer, 1 KPz Leopard 2A7 etc.)\n\n4. Sonstige Sachleistungen\n\n(genaue Bezeichnung, z. B. Nutzung des Truppenübungsplatzes XY, Lager Z, Schießen mit\nGefechtsmunition 500 Schuss MG4, Stellen von Unterkunft für X Personen und Y Nächte,\nVollverpflegung für X Personen und Y Tage etc.)\n\n\n\n § 2 (Anordnungsbefugnis)\n\nDie Bundeswehr ist allein berechtigt, Anordnungen zu treffen, die zur Erstellung der unter § 1 näher\nbestimmten Leistungen notwendig sind.\n\n\n\n § 3 (Eigene Leistungen Auftraggeber)\n\nDer Auftraggeber trägt für die Durchführung der in § 1 genannten Leistungen folgendes bei:\n\n(genaue Beschreibung, z. B. „Der Auftraggeber stellt alle für den Dreh notwendigen Filmgeräte, die\nFilmtechnik, das Filmverbrauchsmaterial sowie das Filmpersonal selbst. Der Auftraggeber stellt\naußerdem für sein Filmteam Unterkunft, Verpflegung und Transport zu den Drehorten und zurück\nselbst.“ etc.)\n\n\n\n § 4 (Überschreitung des Mengengerüsts)\n\nDas voraussichtliche Mengengerüst nach § 1 kann überschritten werden, wenn die sachgemäße\nDurchführung des Projektes dies erfordert. Wird während der Arbeiten festgestellt, dass die Kosten\nder Unterstützungsleistungen um mehr als 15 % überschritten werden, wird dem Auftraggeber ein\nZusatzvertrag angeboten. In Eilfällen genügt auch die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zur\nFortsetzung der Arbeiten. Kommt ein Zusatzvertrag oder die Zustimmung nicht zustande, werden die\nweiteren Unterstützungsleistungen der Bundeswehr eingestellt. In diesem Fall hat der Auftraggeber\nder Bundeswehr die Kosten der bis dahin erbrachten Leistungen unter Verzicht auf die Einrede\nwegen Nichterfüllung des Vertrages zu erstatten.\n\n\n\n\nSeite 74",
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"number": 75,
"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n § 5 (Kosten der Unterstützungsleistungen)\n\n1. Die von der Bundeswehr nach § 1 Nr. 1 zu erbringenden Beratungsleistungen erfolgen un-\nentgeltlich. (Anmerkung: Das ist der Regelfall. Ein marktübliches Beratungshonorar stellt die absolute\nAusnahme dar.)\n\n2. Aufgrund der derzeitig gültigen Erstattungskostensätze sind die Kosten für die unter § 1, Nrn.\n2 bis 4 vereinbarten Leistungen wie folgt zu erstatten:\n\n a) Personaleinsatz:\n (z. B. Anzahl Zivilbeschäftigte x Anzahl Arbeitsstunden pro Tag x Anzahl Tage x\n Erstattungskostensatz = Y EUR)\n\n b) Einsatz von Gerät, Fahrzeugen usw.:\n (z. B. 1 GTK Boxer x Anzahl km x Erstattungskostensatz = Y EUR)\n\n c) sonstige Sachleistungen und Kosten:\n (z. B. Mitbenutzung Truppenübungsplatz [Bezeichnung] x 8 Std/Tag x Anzahl Tage x\n Erstattungskostensatz, bei Vollverpflegung durch Truppenküche für Anzahl Personen x Anzahl\n Tage x Tagessatz zzgl. Personal- u. Sachkosten = Y EUR etc.)\n\n d) Berechnung der Gesamtkosten\n Summe a)-c) abzüglich prozentualer Minderungsbetrag gemäß A-600/1 Nr. 2024.\n\n3. Der Auftraggeber erstattet ferner alle Kosten, die durch Aufwendungen der Bundeswehr für\nDritte entstanden sind (z. B. Fahrzeugmiete Bundeswehr-Fuhrparkservice GmbH, Flugverpflegung/-\ngetränke durch die Lufthansa bei Flugbereitschaft etc.) und die Kosten für Beistellungen.\n\n4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kostenabrechnung\nden Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug an die Bundeskasse (Bezeichnung) für den Empfänger\n(Dienstelle/Einheit), bei der Deutschen Bundesbank\n\nKontonummer (Kontonummer)\nBankleitzahl (BLZ)\nVerwendungszweck (Verwendungszweck)\n\nzu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über den jeweils\ngültigen Diskontsatz berechnet.\n\n\n\n § 6 (Termine)\n\nDer Zeitpunkt des Arbeitsbeginns wird von dem ausführenden Truppenteil bzw. der ausführenden\nDienststelle mit dem Auftraggeber vereinbart. Die Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Truppe hat Vor-\nrang, daher kann die Einhaltung von Terminen nicht gewährleistet werden.\n\n\n Seite 75",
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"number": 76,
"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n § 7 (Verwertungsrechte)\n\n1. Der Auftraggeber erwirbt das Recht zur Veröffentlichung der im Rahmen des unter § 1\nbeschriebenen Projekts entstehenden Film- und Tonaufnahmen sowie zur Lizenzerteilung an Dritte\nzur Veröffentlichung derselben.\n\n2. Der Auftraggeber überträgt der Bundeswehr unentgeltlich die Zweitverwertungsrechte an den\nentstandenen Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der bundeswehreigenen Informationsarbeit.\nHierzu stellt der Auftraggeber der Bundeswehr das Material spätestens einen Monat nach Ende der\nDreharbeiten auf einem allgemeingebräuchlichen Datenträger (USB-Stick, DVD etc.) zur Verfügung.\n\n\n\n § 8 (Rücktritt)\n\nDie Bundeswehr ist berechtigt, aus dienstlichen Gründen jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. In\ndiesem Fall trägt jede Partei die ihr bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ansprüche auf\nSchadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.\n\n\n\n § 9 (Gewährleistung)\n\nDie Bundeswehr übernimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit der von ihr erbrachten\nLeistungen.\n\n\n\n § 10 (Haftung)\n\n1. Der Auftraggeber haftet der Bundeswehr und deren Bediensteten für alle Schäden, die er,\nseine Bediensteten oder die von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragten Personen\ndurch oder bei Gelegenheit der Verrichtung der vertraglich vereinbarten Arbeiten verursachen.\n\n2. Die Bundeswehr haftet nur für solche dem Auftraggeber im Rahmen der Verrichtung der\nvertraglich vereinbarten Arbeiten entstehende Schäden, die Bundeswehrangehörige in Ausübung\nihrer dienstlichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bundeswehrangehörige\npersönlich können vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommen werden, wenn sie in Ausübung\nihrer dienstlichen Pflichten gehandelt haben.\n\n3. Der Auftraggeber stellt die Bundeswehr von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die\nbei der Verrichtung der vertraglich vereinbarten Arbeiten entstehen, soweit der Schaden nicht grob\nfahrlässig oder vorsätzlich von einem bzw. einer Bundeswehrangehörigen verursacht worden ist.\nDiese Verpflichtung gilt auch für Ansprüche, die aufgrund Rechtsübergangs (z. B. §§ 115 ff.\nSozialgesetzbuch X und 86 Versicherungsvertragsgesetz) geltend gemacht werden.\n\n\n\n\nSeite 76",
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"number": 77,
"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n4. Bei Unterstützungsleistungen der Bundeswehr mit Einsatz von Luftfahrzeugen stellt der\nAuftraggeber den Bund von allen Ansprüchen Dritter, die durch Luftunfall beim Transport von\nPersonen und/oder Sachen entstehen, frei. Der Auftraggeber stellt den Bund ferner im\nInnenverhältnis frei von Schäden durch Luftunfall an Personen und/oder Sachen, die in dem\nLuftfahrzeug transportiert werden.\n\n5. Der Auftraggeber hat für alle Schäden an den Luftfahrzeugen einzustehen, die im\nZusammenhang mit ihrer Verwendung im Bereich der Leistungen dieses Vertrages entstanden sind,\nsoweit diese Schäden nicht auf schuldhaftes Handeln von Bundesbediensteten zurückzuführen sind.\nGleiches gilt, wenn der Auftraggeber sich Dritter bedient, für die er nach den allgemeinen Vorschriften\neinzustehen hat. Im Übrigen bleiben die allgemeinen Schadensersatzvorschriften unberührt.\n\n6. Der Auftraggeber wird dem Truppenteil/der Dienststelle/dem Presseinformationszentrum und\nder vertragsschließenden Stelle der Bundeswehr jeden Schaden, der im Rahmen der Verrichtung der\nvertraglich vereinbarten Arbeiten entsteht, unverzüglich anzeigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich,\nalle Möglichkeiten für die Abwendung und Minderung von Schäden auszuschöpfen und alle\nTatumstände, die mit dem Schaden zusammenhängen können, mitzuteilen.\n\n7. Der Auftraggeber wird für die Einhaltung von Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften\nselbstständig Sorge tragen.\n\n8. Der Auftraggeber, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder von ihm zur Vertragserfüllung\neingesetzte Dritte haben die von der Bundeswehr erlassenen Sicherheitsvorschriften oder sonstige\nVorschriften zu beachten. Der Auftraggeber wird sein Personal verpflichten, sich unverzüglich nach\nEintreffen in Bundeswehr-Liegenschaften oder am Einsatzort zu informieren.\n\n9. Der Auftraggeber schließt auf seine Kosten Versicherungsverträge ab, mit denen die\nSchadensrisiken in ausreichendem Maße abgedeckt werden.\n\n\n\n § 11 (Sicherungspflichten, Rückbauten)\n\n1. Die Sicherung von unfallträchtigem Arbeitsgelände vor dem Zutritt unbefugter Personen\nobliegt dem Auftraggeber.\n\n2. Werden vom Auftraggeber Veränderungen vorgenommen, zusätzliche Bauten errichtet oder\nerweiternde Einrichtungen angebracht, so wird der Auftraggeber sie bei Vertragsende auf Verlangen\nder Bundeswehr auf seine Kosten beseitigen oder ohne Ersatz von Aufwendungen in den Objekten\nbelassen.\n\n3. Im Übrigen versetzt der Auftraggeber alle durch die Dreharbeiten verursachten Änderungen\nnach Drehschluss wieder in den Zustand zurück, der vor Beginn der Dreharbeiten bestand; hilfsweise\nerstattet er der Bundeswehr die hierzu erforderlichen Aufwendungen.\n\n\n Seite 77",
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"number": 78,
"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n § 12 (Militärische Sicherheit)\n\n1. Der Auftraggeber hat eine Liste des eingesetzten Personals mit Angabe des Vor- und\nZunamens, Geburtstages, Geburtsortes, der Wohnanschrift, Nationalität, Ausweisnummer und des\nBerufs bei der Bundeswehr (Angabe Truppenteil/Dienststelle/Presseinformationszentrum) zu\nhinterlegen und die verantwortlichen Aufsichtspersonen namentlich bekannt zu geben.\n\n2. Aus Gründen der militärischen Sicherheit kann die Bundeswehr verlangen, dass der\nAuftraggeber einzelne Personen entweder nicht mit für den Auftraggeber durchzuführenden Arbeiten\nbetraut oder sie unverzüglich davon entbindet. Kommt der Auftraggeber dem Verlangen der\nBundeswehr nicht nach, kann die Bundeswehr den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.\n\n\n\n § 13 (Sonstiges)\n\n1. Mündliche Nebenabreden, auch wenn sie mit dem ausführenden Truppenteil oder einer\nsonstigen Dienststelle der Bundeswehr erfolgen, haben keine Gültigkeit.\n\n2. Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvorhabens/Projekts und der vereinbarten\nLeistungen bedürfen wie alle übrigen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages der\nschriftlichen Vereinbarung mit der vertragsschließenden Dienststelle der Bundeswehr. Mündliche\nVereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig.\n\n3. Sollten einzelne Vorgaben dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so\nwird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten\nsich, die unwirksamen Vorgaben durch eine wirksame Festlegung zu ersetzen, die dem\nwirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vorgabe am nächsten kommt.\n\n4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.\n\n5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist (Sitz der vertragsschließenden Stelle).\n\n6. Die nachfolgend aufgeführten Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung:\n\n(z. B. Drehbuch vom …, etc.)\n\nBei Auftraggebern mit Sitz im Ausland:\n\n7. Diese Vereinbarung und ihre Ausführung unterliegen deutschem Recht.\n\n8. Eine amtliche Übersetzung der Vereinbarung in die (Angabe der Sprache) Sprache wurde zur\nVereinfachung der Vertragsverhandlungen angefertigt. Dennoch ist die Vertragssprache Deutsch.\n\n\n\n\nSeite 78",
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"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n\n\nOrt, Datum Ort, Datum\n\n\n\n_________________________________ _____________________________________\n\n\n\nUnterschrift (Auftraggeber) Unterschrift (Bundeswehr)\n\n\n\n\n_________________________________ ______________________________________\n\n\n\n\n Seite 79",
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"number": 80,
"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n\n10.2 Zielgruppen der zentralen sicherheitspolitischen Seminare\n\n Zielgruppe\n Verantwortung\n Durchführung Schlagwort Erläuterung\n\nZentrum VIP zivile Personen in herausgehobenen Stellungen,\nInformationsarbeit Meinungsführer bzw. Meinungsführerinnen und\nder Bundeswehr Multiplikatoren bzw. Multiplikatorinnen aller\n gesellschaftlich relevanten Gruppen (im Rahmen des\n Manfred-Wörner-Seminars auch Teilnehmende aus den\n USA; im Rahmen Europa-Seminar aus Europa)\n\n Reservisten- Mandatsträger bzw. Mandatsträgerinnen des\n vereinigungen Bundesvorstandes des VdRBw e. V. und anderer\n Reservistenverbände/-vereinigungen\n\n Beauftragte für Verteidigungspolitische Arbeit des\n Präsidiums und der Landesgruppen des VdRBw e. V.\n sowie des Beirats Freiwillige Reservistenarbeit\n\n Bundesverband Sicherheitspolitik an Hochschulen\n\n Mandatsträger bzw. Mandatsträgerinnen, öffentliche\n Repräsentantinnen bzw. Repräsentanten in der\n Freiwilligen Reservistenarbeit\n\n Kultusbehörden Leitende Beamtinnen bzw. Beamte des Schul- und ggf.\n Hochschulwesens der Länder\n\n Lehrerverbände Leitende Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen, Fach-\n referentinnen bzw. Fachreferenten des Deutschen\n Lehrerverbandes, der Gewerkschaft Erziehung und\n Wissenschaft, des Philologenverbandes und\n vergleichbarer Verbände\n\n Schulen Fachbereichsleiter bzw. Fachbereichsleiterinnen für\n Sozial-/Gemeinschaftskunde, Geschichte und Politikunter-\n richt an weiterführenden Schulen, besonders Gymnasien\n\n Volkshochschulen Leitende Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen,\n Fachreferentinnen bzw. Fachreferenten der politischen\n Stiftungen und Volkshochschulverbände der Länder\n\n Elternverbände Bundeselternrat, Landeselternräte\n\n\nSeite 80",
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"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n Zielgruppe\nVerantwortung\nDurchführung Schlagwort Erläuterung\n\n Parteijugend Mandatsträger bzw. Mandatsträger innen der\n Parteijugendorganisationen der im Bundestag\n vertretenen Parteien\n\n Wirtschaft/Industrie Führungskräfte in Unternehmen und Organisationen der\n Wirtschaft/Verbände\n\n Arbeitgeber Leitende Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen der Bundes-\n und der Landesvereinigungen der Arbeitgeber- und\n Unternehmensverbände\n\n Mitglieder des Arbeitskreises „Wehrdienst und Berufswelt“\n\n Mitglieder „Konzertierte Aktion Weiterbildung (KAW)“\n\n Nichtregierungs- Mitarbeitende, Fachreferentinnen bzw. Fachreferenten,\n organisationen Pressesprecher bzw. Pressesprecherinnen von\n Nichtregierungsorganisationen\n\n Journalistinnen bzw. Journalistinnen bzw. Journalisten von Print, Hörfunk,\n Journalisten Fernsehen, Online-Medien\n\n Redakteurinnen bzw. Redakteure, Chefredakteurinnen\n bzw. Chefredakteure und leitende Mitarbeiter bzw.\n Mitarbeiterinnen der Einzelmedien, Medienverbände\n und Verlage\n\n Volontäre bzw. Volontärinnen, Jungredakteurinnen bzw.\n Jungredakteure (einschl. Schülerpresse)\n\n Presse- Sprecher bzw. Sprecherinnen und in der\n referentinnen bzw. Öffentlichkeitsarbeit eingesetzte Personen der Länder\n Pressereferenten und Kommunen, Wirtschaft , Verbände, Politik und\n Religionsgemeinschaften\n\n Interessen- Vorstandsmitglieder des Deutschen\n vertretungen von Bundeswehrverbandes\n Soldatinnen und Reservistinnen und Reservisten in journalistischer,\n Soldaten öffentlichkeitswirksamer Tätigkeit\n\n Juristinnen bzw. Richter bzw. Richterinnen, Staatsanwältinnen bzw.\n Juristen Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte\n\n\n Seite 81",
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"number": 82,
"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n Zielgruppe\n Verantwortung\n Durchführung Schlagwort Erläuterung\n\nZentrum Innere Fortbildung Studienleiter bzw. Studienleiterinnen, Fachreferentinnen\nFührung bzw. Fachreferenten von Fortbildungsstätten im Fach\n politische Bildung/\n Sozialkunde (Seminarschulen, Studienseminare,\n wissenschaftliche Institute für Schulpraxis der Länder)\n\n Politische Bildung Leitende Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen,\n Fachreferentinnen bzw. Fachreferenten des\n Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten (Akademien,\n Institute, Studieneinrichtungen)\n\n Fachreferentinnen bzw. Fachreferenten der Bundes-\n und Landeszentralen für politische Bildung\n\n Nichtregierungs- Mitarbeitende, Fachreferentinnen bzw. Fachreferenten\n organisationen von Nichtregierungsorganisationen\n\n Kirchen Theologinnen bzw. Theologen\n\n Leitende Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen von\n kirchlichen Einrichtungen und Verbänden\n\n Gewerkschaften Leitende Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen/Funktionäre\n der Gewerkschaften (DGB/DAG, der\n Einzelgewerkschaften insbesondere der GEW und des\n DGB-Bildungswerkes)\n\n Frauenverbände Leitungspersonal von Frauenverbänden und\n -organisationen\n\nFührungs- VIP hochgestellte Führungskräfte von gesellschaftlich\nakademie der relevanten Gruppen\nBundeswehr Politik Referentinnen bzw. Referenten und Abteilungsleiter\n bzw. Abteilungsleiterinnen der politischen Parteien\n (Bundesgeschäftsstellen der Parteien) sowie\n wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter,\n Büroleitungspersonal von Bundestagsabgeordneten\n (Verteidigungsausschuss, auswärtiger Ausschuss,\n Berichterstatter Haushaltsausschuss – Einzelplan 14)\n\n Medien Journalistinnen bzw. Journalisten überregionaler Medien\n\n\nSeite 82",
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"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n Zielgruppe\n Verantwortung\n Durchführung Schlagwort Erläuterung\n\nUniversitäten der Universitäten Angehörige der Bundeswehr,\nBundeswehr Vertreter bzw. Vertreterinnen von Gesellschaft, Kultur,\n Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung,\n\n interessierte (Fach-)Öffentlichkeit\n\n\n\n\n Seite 83",
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"number": 84,
"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n\n10.3 Zielgruppen der dezentralen sicherheitspolitischen Seminare\n\n Zielgruppe\n Verantwortung\n Durchführung Schlagwort Erläuterung\n\nHauptamtliche Schulen Lehrkräfte, Pädagoginnen bzw. Pädagogen an Schulen\nJugendoffiziere und Schulleiter bzw. Schulleiterinnen\n\n Fachreferentinnen bzw. Fachreferenten von Oberschul-\n ämtern/Schulämtern\n\n Elternräte an Schulen/Landeselternräte\n\n Schülerredakteurinnen bzw. Schülerredakteure\n\n Schüler bzw. Schülerinnen ab dem 14. Lebensjahr\n\n Studienreferendarinnen bzw. Studienreferendare im\n Rahmen der Lehrerfort- und -weiterbildung\n\n Hochschulen/ Studierende\n Universitäten Lehrpersonal\n\n Kirchen/andere Pfarrer bzw. Pfarrerinnen, Vikare, Kapläne\n Glaubens- Mitarbeitende, Vertreter bzw. Vertreterinnen von\n gemeinschaften kirchlichen Einrichtungen und Verbänden\n\n hauptamtliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen der\n Jugendarbeit\n\n Gewerkschaften Mitarbeitende, Vertreter bzw. Vertreterinnen der\n Landesverbände des Deutschen Gewerkschaftsbundes,\n der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft und der\n Einzelgewerkschaften\n\n Journalistinnen bzw. Journalistinnen bzw. Journalisten, Redakteurinnen bzw.\n Journalisten Redakteure der örtlichen/regionalen Presse\n\n Redakteurinnen bzw. Redakteure der Jugend- und\n Schülerpresse\n\n Politische Bildung Mitarbeitende, Vertreter bzw. Vertreterinnen von\n Bildungseinrichtungen wie Akademien,\n Volkshochschulen, Studieneinrichtungen, Instituten und\n Häusern\n\n\n\n\nSeite 84",
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"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n Zielgruppe\nVerantwortung\nDurchführung Schlagwort Erläuterung\n\n Jugend- Mitarbeitende, Vertreter bzw. Vertreterinnen der\n organisationen Jugendakademien und -bildungseinrichtungen\n\n Mitarbeitende, Vertreter bzw. Vertreterinnen der im\n Bundesjugendring zusammengeschlossenen\n Jugendverbände\n\n Vorsitzende, Mitglieder der Jugendorganisationen der\n Parteien\n\n Verband der Beauftragte für Sicherheitspolitik der Bezirks- und\n Reservisten der Kreisgruppen sowie von Arbeitskreisen\n Bundeswehr und Reserveoffiziere/-unteroffiziere (AKRO/AKRU)\n andere Verbände Multiplikatoren bzw. Multiplikatorinnen für die\n von Reservisten Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr aus dem Bereich\n der Reservistinnen bzw. Reservisten in Absprache mit\n den Bereichsgeschäftsstellen\n\n Sonstige Behörden/ Behördenleiter bzw. Behördenleiterinnen\n Verbände Industrie- und Handelskammern\n\n Arbeitgeberverbände\n\n Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik e. V.\n\n Deutsche Atlantische Gesellschaft e. V.\n\n Frauenverbände\n\n\n\n\n Seite 85",
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"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n\n10.4 Anwendungsbeispiele Corporate Design56\n\n10.4.1 Das Corporate Design der Bundeswehr\nDie Bundeswehr und ihre Dienststellen treten in vielfältiger Form in Erscheinung. Vor allem gedruckte\nInformationen prägen ihr Bild in der Öffentlichkeit.\n\nDeshalb gewährleisten Festlegungen zur Gestaltung von Kommunikationsmitteln der Bundeswehr\nüber alle Bereiche hinweg erst eine festgelegte Zeichensprache – und dann einen souveränen\nAuftritt.\n\nDas in den 1990er-Jahren neu entwickelte Corporate Design hat gute Dienste geleistet – daran wird\nfestgehalten. Zur Stärkung des Kommunikationspotenzials nach innen und außen ist 2011 ein\nManifest formuliert worden, das das Leitbild und das Selbstverständnis der Bundeswehr bis heute\nprominent macht und das positive Image stärkt: Wir. Dienen. Deutschland.\n\nWir. Dienen. Deutschland. unterschreibt das Logo der Bundeswehr und den Auftritt ihrer\nTeilstreitkräfte und Organisationsbereiche. Der systematische Einsatz auf Plakaten, Broschüren,\nBriefbögen, Umschlägen, Visiten-, Gruß- und Einladungskarten signalisiert: Die Bundeswehr kann\nihren Auftrag dann am besten erfüllen, wenn sich ihre Angehörigen auf die Anerkennung ihres\nDienstes durch das ganze Volk stützen können.\n\n\n\n\n56\n In allen Fragen des Corporate Design ist BMVg Pr-/InfoStab Referat 2 zu beteiligen.\n\nSeite 86",
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"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n\n10.4.2 Logo und Claim\nDas Logo soll mit dem Claim „Wir. Dienen. Deutschland.“ verwendet werden.\n\nDer Claim ist aus der Schrift Frutiger Bold entwickelt, Laufweite 4 und optisch mittig dem Eisernen\nKreuz und dem Schriftzug „Bundeswehr“ zugeordnet.\n\nIn der farbigen Version druckt der Claim blau, in der Schwarz-Weiß-Version schwarz.\n\nDas Eiserne Kreuz, der Schriftzug Bundeswehr und der Claim bilden eine gestalterische,\nunveränderbare Einheit, die nicht getrennt voneinander genutzt und auch nicht nachgebaut werden\ndarf. Es sind ausschließlich die digitalen Daten zu verwenden.\n\n10.4.2.1 Vermaßung\n\n\n\n\n Seite 87",
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"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n\n10.4.2.2 Farbdarstellung\nLogo und Claim präsentieren sich in den Farben Blau und Silber. Wo es möglich ist, sollten Logo und\nClaim in Farbe erscheinen und auf Weiß stehen. Blau und Silber sind als Farben definiert.\n\nWenn aus gestalterischen Gründen eine Negativdarstellung bevorzugt wird, sollten Logo und Claim\nmöglichst auf einer Fläche aus dem definierten Blau stehen. Alle Elemente, die vorher blau waren,\ndrucken weiß. Das Eiserne Kreuz druckt silbern.\n\nIn Fällen, in denen die beiden Sonderfarben oder die Vierfarbprozessfarben nicht gedruckt werden,\nstehen zwei Schwarz-Weiß-Versionen zur Verfügung: als Halbton-Umsetzung – das Eiserne Kreuz\ndruckt 40 % Schwarz – und als Strichumsetzung – das Eiserne Kreuz druckt 100 % Schwarz oder\nWeiß.\n\nBeide Varianten können positiv auf Weiß stehen oder negativ auf Schwarz.\n\n\n\n\nSeite 88",
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"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n\n10.4.2.3 Einsatzgröße\n\n\n\n\n Seite 89",
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"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n\n10.4.2.4 Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche\n„Wir. Dienen. Deutschland.“ soll auch mit den Schriftzügen der Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe, Marine\nund der Organisationsbereiche Streitkräftebasis, Sanitätsdienst, Personal, Ausrüstung und\nInfrastruktur verbunden werden.\n\nDie mittelachsige Ausrichtung, das Größenverhältnis, Schriftschnitte und Laufweiten sind vom\nGrundmotiv Bundeswehr abgeleitet. Für den Einsatz gelten die gleichen Grundregeln,\nMindestabstände, Farbeinsätze und Verfahrensweisen.\n\nVeränderungen bzw. Abwandlungen in der Gestaltung des Logos sind – wenn überhaupt – nur nach\nvorheriger Genehmigung durch den Pr-/InfoStab zulässig.\n\n\n\n\nSeite 90",
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"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n\n\n Seite 91",
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"number": 92,
"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n\n10.4.3 Schriften\nIm Rahmen des Corporate Design der Bundeswehr werden zwei Grundschriften benutzt: Frutiger und\nTimes New Roman. Von diesen Schriftfamilien stehen die hier und auf den nächsten Seiten gezeigten\nSchnitte zur Verfügung. Die ausgewählten Schriftschnitte lassen gestalterischen Spielraum und\ngewährleisten einen einheitlichen Auftritt der Institution Bundeswehr. Voraussetzung dafür ist die\nEinhaltung der in dieser Zentralen Dienstvorschrift erläuterten Vorgaben.\n\n10.4.3.1 Frutiger\n1976 von Adrian Frutiger entwickelt, überzeugt die Frutiger durch ihr klares Schriftbild und hohe\nLesbarkeit auch in kleinen Schriftgraden. Zum Einsatz kommen fünf gerade Schnitte der Frutiger.\nKursive und condensed (schmallaufende) Schnitte werden nur bei Publikationen verwendet.\n\nDie Frutiger ist die Schrift für Angaben in Formularen und Briefköpfen. Adressblöcke, Dienstgrade\nund Funktionsbeschreibungen werden aus der Frutiger Roman gesetzt. Hervorhebungen wie Namen\noder Bezeichnungen der Einheit stehen in der Frutiger Bold oder Black.\n\nSteht die Schriftfamilie Frutiger nicht auf dem PC zur Verfügung, kommt die Schrift Arial oder auch\nHelvetica zum Einsatz.\n\n\n\n\nSeite 92",
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"number": 93,
"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n\n10.4.3.2 Times New Roman\nGrundschrift für alle Fließtexte in Formularen und Briefbögen ist die Times New Roman. Diese Schrift\nist weit verbreitet und auf den meisten Computern installiert. Bevorzugt sollte die Times New Roman\nverwendet werden, andere Versionen sind aber auch möglich. Die Times New Roman wird für jede\nArt von Schriftverkehr benutzt und findet in Publikationen als Satzschrift Anwendung. Alle\nKommunikationsmittel mit Ausnahme der Empfehlungskarte werden jedoch ausschließlich in der\nFrutiger gesetzt.\n\n\n\n\n Seite 93",
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"number": 94,
"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n\n10.4.4 Kommunikationsmittel\nDas Corporate Design bringt das Selbstverständnis der Soldatinnen und Soldaten sowie der zivilen\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Ausdruck. Es kommt darauf an, die Gestaltungsvorgaben und\nAnwendungsbeispiele in die Praxis umzusetzen.\n\n10.4.4.1 Briefbogen und Pressemitteilung\n\n\n\n\nSeite 94",
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"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n\n10.4.4.2 Visitenkarte\nDie Visitenkarte gibt es nur im Querformat. Ihr Format entspricht den international gebräuchlichen\nMaßen 85 x 54 mm. Einheit/Dienststelle, Adresse und ggf. Wappen stehen linksbündig, Name und\nDienstgrad/Funktion sind rechtsbündig angeordnet. Zusätzlich zur dienstlichen kann auch die private\nAdresse auf der Rückseite angegeben werden. Diese wird linksbündig gesetzt.\n\n\n\n\n Seite 95",
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"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n\n10.4.4.3 Karte und Umschlag\nLogo und Claim werden auf Einladungs- und Empfehlungskarten rechts oben eingesetzt. Alle\nTextelemente stehen mittelachsig. Wird ein Wappen eingesetzt, bilden das Wappen und der\ndazugehörende Text eine Einheit, die ebenfalls mittig platziert wird. Umschläge können wie\nabgebildet gestaltet werden.\n\n\n\n\nSeite 96",
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"number": 97,
"content": "Anlagen A-600/1\n\n\n\n10.4.5 Öffentlichkeitsarbeit\nInformationsschriften für die Öffentlichkeit werden als Broschüren ausschließlich in den Formaten\nDIN A4 und DIN A5 angelegt. Dazu gibt es Flyer im Hochformat, 100 x 210 mm. Die Titel haben eine\nklare Gliederung. Die Ausweisung des Ministeriums, analog dem Corporate Design der\nBundesregierung, der Titel, der Untertitel, das Foto, die Freiräume sowie Logo und Claim schaffen im\ngestalterischen Miteinander eine informative und sachliche Ausstrahlung.\n\n\n\n\n Seite 97",
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"content": "A-600/1 Anlagen\n\n\n10.5 Berechnungsverfahren zur Durchhaltefähigkeit im Einsatz\n\n Heer Luftwaffe Marine … AIN Gesamt\n Summenzug\n DP gemäß OrgGrdl ohne Vorwegabzüge\n SollOrg-DP der Zeile\n Proporz der OrgBer zueinander in Prozent\n % Anteil 100,00\n Einsatz-\n Verpflichtung (in Ergebnis der\n Anteilige Einsatzverpflichtung der OrgBer\n Monaten) u. a. Tabelle\n entspricht (Anzahl Summenzug\n Einsatzverpflichtung nach Kontingenten\n Ktgte - 4 Monate) der Zeile\n Gerundete Anzahl Summenzug\n Ktgte – 4 Monate der Zeile\n Einsatz DP-Anzahl nach DGrad-Gruppen\n EinsGebiet 1\n EinsGebiet 2\n EinsGebiet 3\n …\n Gesamt:\n Berechnungszeitraum\n Monate\n Gesamt (Gesamtanzahl DP x Monate):\n minus Abzüge\n Reduzierung EinsGebiet x\n …\n Implementierung EinsGebiet y\n …\n Gesamt:\n plus Überträge\n EinsGebiet A\n EinsGebiet B\n …\n Gesamt:\n = Ergebnis\n Gesamt: Gesamtzahl der Einsatzverpflichtungen in\n Monaten\n\n\n\n\nSeite 98",
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