GET /api/v1/document/23904/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/23904/",
    "id": 23904,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/23904-vorschriften-zum-betrieb-von-milchtankstellen/",
    "title": "Vorschriften zum Betrieb von Milchtankstellen",
    "slug": "vorschriften-zum-betrieb-von-milchtankstellen",
    "description": "",
    "published_at": "2016-06-21T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/3e/e3/23/3ee3239b6dce4d5e8907b630e0a6c3b8/362feeddd044956c0a8cbf2107bea363f1d176bf.pdf",
    "file_size": 153661,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/3e/e3/23/3ee3239b6dce4d5e8907b630e0a6c3b8/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/3e/e3/23/3ee3239b6dce4d5e8907b630e0a6c3b8/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_4400/4437.pdf",
        "title": null,
        "author": "Wilde Anja",
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2010",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2010",
        "publisher": "Brandenburg",
        "reference": "6/4437",
        "foreign_id": "bb-6/4437",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de"
    },
    "uid": "3ee3239b-6dce-4d5e-8907-b630e0a6c3b8",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "bb",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "6"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=23904",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2024-03-20 16:13:37.519726+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/23904/",
            "number": 1,
            "content": "Landtag Brandenburg                               Drucksache 6/4437 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1804 der Abgeordneten Andreas Gliese und Roswitha Schier CDU-Fraktion Drucksache 6/4300 Vorschriften zum Betrieb von Milchtankstellen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Milchtankstellen bieten Milchviehhaltern eine zu- sätzliche Möglichkeit, entweder Rohmilch oder pasteurisierte Milch direkt zu vermark- ten. Hierbei werden oft höhere Erlöse je Kilogramm bzw. Liter erzielt als im Rahmen der Milchanlieferung an die Molkerei. Milchtankstellen können somit auch zur Diversi- fizierung des Absatzes beitragen. Sowohl bei Rohmilch als auch bei pasteurisierter Milch bestehen hinsichtlich der Abgabe an Milchtankstellen bestimmte hygienerecht- liche Vorschriften, die eine Vermarktung nur direkt ab Hof erlauben. Dies beklagen viele Milchviehhalter, würden sie ihre Milch doch gern an mehreren Standorten direkt vermarkten. Frage 1: Welche Vorschriften der EU, des Bundes und des Landes sind für die Ab- gabe von Rohmilch und/oder pasteurisierter Milch über Milchtankstellen einschlägig? zu Frage 1: Bei der direkten Vermarktung des leichtverderblichen Lebensmittels Milch durch den Erzeuger ist den hygienischen Bedingungen eine besondere Beach- tung zu schenken. Zum Schutz der Verbraucher haben die EU sowie ergänzend der nationale Gesetzgeber deshalb auch für Milch klar definierte hygienische Anforde- rungen erlassen. Direktvermarktende Betriebe, die der Registrierung, aber nicht einer Zulassung bedürfen, haben die allgemeinen Hygienevorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene zu erfüllen. Dies gilt auch für milcher- zeugende Betriebe. Hygienische Anforderungen an Erzeugerbetriebe sind ergänzend und konkretisierend national in der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und in der Tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV) festgelegt und gelten somit auch für die Abgabe von Rohmilch bzw. pasteurisierter Milch über Milchtank- stellen. Frage 2: Welche rechtlichen Vorschriften müssten angepasst werden, um sowohl Roh- als auch pasteurisierte Milch nicht nur direkt ab Hof/Betrieb, sondern auch an anderen Standorten im regionalen Umfeld über Milchtankstellen und unter Wahrung der Kühlkette vermarkten zu können? Datum des Eingangs: 21.06.2016 / Ausgegeben: 27.06.2016",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/3e/e3/23/3ee3239b6dce4d5e8907b630e0a6c3b8/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/23904/",
            "number": 2,
            "content": "zu Frage 2: Die Abgabe von Rohmilch an Verbraucher über Milchtankstellen bzw. Milchautomaten an Orten, die sich außerhalb des Milcherzeugungsbetriebes befin- den, ist gemäß § 17 Tierische-Lebensmittel-Hygieneverordnung verboten. Der Ge- setzgeber hat dieses Verbot aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes erlassen. Eine Aufhebung dieses Verbotes dürfte daher außer Frage stehen. Die Ab- gabe pasteurisierter Milch durch den Erzeuger über Milchtankstellen im regionalen Umfeld seines Betriebes ist in Bezug auf die geltenden Rechtsvorschriften grund- sätzlich möglich. Frage 3: Welche Fördermöglichkeiten gibt es derzeit im Land Brandenburg, den Ab- satz von Roh- und/oder pasteurisierter Milch über Milchtankstellen zu unterstützen? zu Frage 3: Die Errichtung von Milchtankstellen kann im Rahmen der Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen vom 13. April 2016 gefördert werden. Die Maß- nahme dient nach der genannten Richtlinie der Direktvermarktung landwirtschaftli- cher Erzeugnisse durch das antragstellende landwirtschaftliche Unternehmen. Das Mindestinvestitionsvolumen muss 20.000 € betragen. Die Förderung beträgt 20% der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Das maximale förderfähige Investitionsvolu- men beträgt 2,0 Mio. €.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/3e/e3/23/3ee3239b6dce4d5e8907b630e0a6c3b8/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}