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"content": "G 3191 A\n\n GEMEINSAMES\n MINISTERIALBLATT Seite 1169\n\n\n\n des Bundesministeriums der Finanzen / des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat\n des Auswärtigen Amtes / des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie\n des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales / des Bundesministeriums der Verteidigung\ndes Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft / des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend\n des Bundesministeriums für Gesundheit / des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur\ndes Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit / des Bundesministeriums für Bildung und Forschung\n des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung\n der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien\n\n HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND HEIMAT\n\n70. Jahrgang ISSN 0939-4729 Berlin, den 20. November 2019 Nr. 59\n\n\n\n INHALT\n\n\n Amtlicher Teil\b Seite\n\n\n Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat\n\n D. Öffentlicher Dienst\n RdSchr. v. 9.9.19, Qualifizierung nach § 5 Tarifvertrag für den öffent-\n lichen Dienst; Duale Studiengänge und Masterstudiengänge . . . . . . .1170\n AVwV v. 25.9.19, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung\n der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverord-\n nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1173\n RdSchr. v. 16.10.19, Masterstudiengang „Intelligence and Security\n Studies“; Teilnahme von Tarifbeschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1195",
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"content": "Seite 1170 GMBl 2019 Nr. 59\n\nAmtlicher Teil\n\n\n Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat\n D. Öffentlicher Dienst\n\n Qualifizierung nach § 5 Tarifvertrag Falls dies zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich\n für den öffentlichen Dienst ist, besteht Einverständnis im Einvernehmen mit dem Bun-\n desministerium der Finanzen, dass Tarifbeschäftigten nach\nhier: Duale Studiengänge und Masterstudiengänge\n § 5 Absatz 3 TVöD für die Teilnahme an dualen Studiengän-\nBezug: Richtlinie für duale Studiengänge und Masterstu- gen und Masterstudiengängen übertariflich Arbeitsbefrei-\n diengänge vom 1. September 2018 ung unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21 TVöD) gewährt\n werden kann, sofern die Eignung, ggf. im Rahmen von Aus-\n – RdSchr. d. BMI v. 9.9.2019 – D5-31001/38#5 –\n wahlverfahren, nachgewiesen wurde und die Zulassung zum\nDer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) enthält vorgesehenen Studiengang vorliegt.\nim § 5 Regelungen zur Qualifizierung der Beschäftigten. Da- Die Behörde schließt mit der Beschäftigten/dem Beschäf-\nrin wird klargestellt, dass ein hohes Qualifikationsniveau tigten eine Qualifizierungsvereinbarung (Muster als Anlage)\nund lebenslanges Lernen im gemeinsamen Interesse von Be- mit folgenden Angaben:\nschäftigten und Arbeitgeber liegt.\n a) maßgebliche Studien- und Prüfungsordnung der Part-\n Zur Qualifizierung gehören Maßnahmen nach Absatz 3 nerhochschule in der jeweils geltenden Fassung,\ndes § 5 TVöD, die dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen\n(Fort- und Weiterbildung) dienen. Die Qualifizierungsmaß- b) Beginn, Dauer und Verteilung der Ausbildungs- und Stu-\nnahmen können auch in Form von dualen Studiengängen dienzeiten und Festlegung zur Teilnahmepflicht anhand\nund Masterstudiengängen erfolgen. Für die Teilnahme von des Studienplans,\nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bundes, die auf c) Probezeit für die Qualifizierungsvereinbarung,\nVeranlassung des Arbeitgebers an Studiengängen teilneh-\nmen, sind bereits Rundschreiben erlassen worden. Die An- d) Umfang der Entgeltfortzahlung und Zahlung der Studi-\nwendung der Rundschreiben beschränkt sich auf Studien- engebühren durch den Arbeitgeber,\ngänge der Hochschule des Bundes (HS Bund). Das betrifft\n e) Inanspruchnahme des Urlaubs,\nim Einzelnen:\n f) Rückzahlungsbedingungen.\n– Masterstudiengang „Master of Public Administration“\n (Rundschreiben D5-220 231-2/6 vom 11.10.2011), Gemäß § 5 Absatz 5 TVöD ist es möglich, einen Eigenbei-\n trag der Beschäftigten zu vereinbaren. Dieser soll sich am Ei-\n– Studium der Verwaltungsinformatik (Rundschreiben geninteresse der/des Beschäftigten an der Fördermaßnahme\n D5-220 231-2/6 vom 29.4.2013), orientieren. Die Norm sieht dafür eine faire Kostenvertei-\n– Fernstudiengang Verwaltungsmanagement (Rundschrei- lung unter Berücksichtigung des betrieblichen und individu-\n ben D5-31003/5#7 vom 25.10.2017). ellen Nutzens vor. Der Eigenbeitrag der Beschäftigten kann\n in Geld und/oder Zeit erfolgen. Denkbar ist auch abhängig\n Die genannten Rundschreiben ermöglichen die Fortzah- vom Umfang des Studiums, Teilzeitbeschäftigung zu verein-\nlung des Entgelts nach § 21 TVöD bei Teilnahme an den je- baren. Das arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelt nach § 21\nweiligen Studiengängen, sofern diese auf Veranlassung des TVöD würde sich dann für die Dauer der Teilzeitbeschäfti-\nArbeitgebers erfolgt. gung in Folge des Studiums entsprechend verringern.\n Neben Studiengängen der HS Bund werden entsprechend Für die Reisen zur Teilnahme von Tarifbeschäftigten an\ndem jeweiligen fachlichen Bedarf auch Studienangebote ex- dualen Studiengängen und Masterstudiengängen gelten\nterner Hochschulen genutzt. Die dafür zwischen Behörde grundsätzlich die Regelungen in den Ziffern 10 und 11 des\nund Hochschule getroffenen Vereinbarungen dienen vorran- Durchführungsrundschreibens D5-31005/38#1 vom 25.\ngig der Gewinnung von Fachkräftenachwuchs. Mit attrakti- September 2018 zur Richtlinie für duale Studiengänge und\nven Ausbildungs- und Studienangeboten werden im Wettbe- Masterstudiengänge vom 1. September 2018.\nwerb um die besten Köpfe externe Bewerberinnen und Be-\nwerber für eine Ausbildung oder ein Studium und eine spä- Etwaige finanzielle Mehrbedarfe aufgrund der Studien-\ntere Tätigkeit in der Bundesverwaltung gewonnen. maßnahmen sind aus den verfügbaren Mitteln der jeweils be-\n troffenen Einzelpläne zu decken. Zusätzliche Haushaltsmit-\n Dieses Rundschreiben eröffnet nunmehr auch Möglich- tel werden nicht bereitgestellt.\nkeiten, die vorhandenen Potentiale der Bestandsbeschäftig-\nten zur Deckung des Fachkräftebedarfs zu nutzen. Das kann\n Oberste Bundesbehörden\nmit gezielter Personalentwicklung durch die Teilnahme in-\n Abteilungen Z und B\nterner Bewerberinnen und Bewerber an dualen Studiengän- – im Hause –\ngen und Masterstudiengängen gemäß § 5 Absatz 3 TVöD er- nachrichtlich:\nfolgen. Vereinigungen und Verbände",
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"content": "Nr. 59 GMBl 2019 Seite 1171\n\n Anlage 1a Studienabschnitte richtet sich nach dem Studienplan so-\n wie der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung.\n Muster für den Abschluss einer Qualifizierungsverein-\n barung auf der Grundlage des § 5 Abs. 3 TVöD in Verbin- (2) Die regelmäßige durchschnittliche tägliche und wö-\n dung mit Abschnitt II bzw. III der Richtlinie des Bundes chentliche Studienzeit während der berufspraktischen\nfür duale Studiengänge und Masterstudiengänge (männlich) Studienabschnitte beim Arbeitgeber richtet sich nach\n den für die Beschäftigten des Arbeitgebers maßgeben-\n Zwischen\n den Vorschriften über die Arbeitszeit. Gleiches gilt bei\nder Bundesrepublik Deutschland der Durchführung von berufspraktischen Studienab-\nvertreten durch (Arbeitgeber) schnitten bei einem Dritten.\nund dem Beschäftigten\nHerrn §4\n Zahlung und Höhe des Entgelts\nwohnhaft in\n und der Studiengebühren\ngeboren am\n (1) Der Beschäftigte wird für die Dauer des Studiums unter\nwird eine\n Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TVöD freigestellt.\n Die Entgeltfortzahlung erfolgt mit der Maßgabe, dass\n Qualifizierungsvereinbarung\n der Beschäftigte nach Abschluss der Qualifizierungs-\n für die Teilnahme am Studiengang\n maßnahme für mindestens fünf Jahre beim Arbeitgeber\n als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag vom in mit Tätigkeiten der erlangten Qualifizierung beschäftigt\n der Fassung des Änderungsvertrages vom bleiben wird. Beendet der Beschäftigte das Arbeitsver-\n hältnis aus einem von ihm zu vertretenden Grund, ist\ngetroffen: der Beschäftigte zur Rückzahlung des Entgelts gemäß\n § 8 dieser Vereinbarung verpflichtet.\n Präambel\n (2) Mit der Entgeltfortzahlung sind auch Zeiten einer tat-\nIm beiderseitigen Interesse von Arbeitgeber und Beschäftig- sächlichen Arbeitsleistung während der berufsprakti-\nten absolviert der Beschäftigte den oben genannten Studien- schen Studienabschnitte beim Arbeitgeber abgegolten.\ngang. Ihm wird für die Dauer des Studiums außertariflich\nArbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts gewährt. (3) Der Arbeitgeber übernimmt die notwendigen Studien-\nIm Gegenzug verpflichtet sich der Beschäftigte, das Studium gebühren. Diese betragen zurzeit pro Semester\ngemäß Studienplan zu absolvieren, den erfolgreichen Ab- Euro.\nschluss anzustreben und nach Abschluss der Qualifizie-\nrungsmaßnahme das Beschäftigungsverhältnis mindestens\n §5\nfür fünf Jahre mit Tätigkeiten der erlangten Qualifikation\n Reisen zur Teilnahme an Studiengängen\nfortzuführen.\n Für die Reisen zur Teilnahme an dualen Studiengängen und\n §1 Masterstudiengängen gelten grundsätzlich die Regelungen in\n Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie den Ziffern 10 und 11 des Durchführungsrundschreibens\n Ziel des Studienganges D5-31005/38#1 vom 25. September 2018 zur Richtlinie für\n duale Studiengänge und Masterstudiengänge vom 1. Septem-\n(1) Der Beschäftigte absolviert den Studiengang < Bezeich- ber 2018.\n nung einfügen > an der < Hochschu-\n le einfügen >. Der Studienverlauf richtet sich nach dem\n Studienplan sowie der Studien- und Prüfungsordnung. §6\n Diese sind Bestandteil der Vereinbarung und regeln die Urlaub\n diesbezüglichen Teilnahmepflichten des Beschäftigten. Der Erholungsurlaub ist in der vorlesungs- und unterrichts-\n Darin werden die regelmäßige durchschnittliche wö- freien Zeit in Anspruch zu nehmen.\n chentliche und die tägliche Studienzeit, die zu absolvie-\n renden Prüfungen und Lehrveranstaltungen während\n §7\n des Studiums verbindlich festgelegt.\n Probezeit und Kündigung der Vereinbarung\n(2) Das Studium schließt mit dem akademischen Grad Ba-\n (1) Die Probezeit beträgt drei Monate.\n chelor/Master ab.\n (2) Während der Probezeit kann die Qualifizierungsverein-\n §2 barung von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer\n Beginn und Dauer des Studienganges Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der\n Probezeit kann die Vereinbarung von jeder Vertragspar-\nDas Studium beginnt am und endet am .\n tei mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende\nBei einem vorzeitigen Ende des Studiums endet diese Ver-\neinbarung. gekündigt werden.\n\n §3 §8\n Dauer der regelmäßigen Studienzeit Rückzahlungsbedingungen/-grundsätze\n(1) Die regelmäßige durchschnittliche tägliche und wö- (1) Der Beschäftigte verpflichtet sich, nach erfolgreicher\n chentliche Studienzeit während der fachtheoretischen Beendigung des Studiums mindestens für die Dauer von",
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"content": "Seite 1172 GMBl 2019 Nr. 59\n\n fünf Jahren beim Arbeitgeber mit der erworbenen Qua- Präambel\n lifikation beruflich tätig zu bleiben.\n Im beiderseitigen Interesse von Arbeitgeber und Beschäftig-\n(2) Der Arbeitgeber ist berechtigt, ten absolviert die Beschäftigte den oben genannten Studien-\n gang. Ihr wird für die Dauer des Studiums außertariflich Ar-\n a) bei endgültigem Nichtbestehen einer notwendigen beitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts gewährt. Im\n Studienprüfung, wenn die Erfolglosigkeit in den Gegenzug verpflichtet sich die Beschäftigte, das Studium ge-\n Verantwortungsbereich des Beschäftigten fällt, weil mäß Studienplan zu absolvieren, den erfolgreichen Ab-\n er es schuldhaft unterlassen hat, den erfolgreichen schluss anzustreben und nach Abschluss der Qualifizie-\n Abschluss des Studiums im Rahmen des ihm Mög- rungsmaßnahme das Beschäftigungsverhältnis mindestens\n lichen zielstrebig zu verfolgen, für fünf Jahre mit Tätigkeiten der erlangten Qualifikation\n b) bei Beendigung des Studiums durch Kündigung fortzuführen.\n dieser Vereinbarung nach Ablauf der Probezeit aus\n einem vom Beschäftigten zu vertretenen Grund §1\n oder vom Beschäftigten, die nicht durch einen Art, sachliche und zeitliche Gliederung\n wichtigen Grund gemäß § 626 BGB gerechtfertigt sowie Ziel des Studienganges\n ist,\n (1) Die Beschäftigte absolviert den Studiengang < Bezeich-\n c) bei Kündigung durch den Beschäftigten innerhalb nung einfügen > an der < Hochschu-\n der ersten fünf Jahre nach Abschluss der Qualifizie- le einfügen >. Der Studienverlauf richtet sich nach dem\n rungsmaßnahme, Studienplan sowie der Studien- und Prüfungsordnung.\n das während der Freistellung für die Qualifizierungs- Diese sind Bestandteil der Vereinbarung und regeln die\n maßnahme gemäß § 4 gezahlte Entgelt und die geleiste- diesbezüglichen Teilnahmepflichten der Beschäftigten.\n ten Studiengebühren zurückzufordern. Darin werden die regelmäßige durchschnittliche wö-\n chentliche und die tägliche Studienzeit, die zu absolvie-\n(3) Der Rückzahlungsbetrag nach Absatz 2 wird für jeden renden Prüfungen und Lehrveranstaltungen während\n vollen Monat, in dem nach Beendigung des Studiums des Studiums verbindlich festgelegt.\n ein Beschäftigungsverhältnis nach Absatz 1 bestand, um\n 1/60 vermindert. (2) Das Studium schließt mit dem akademischen Grad Ba-\n chelor/Master ab.\n(4) Auf die Rückzahlungspflicht kann ganz oder teilweise\n verzichtet werden, soweit sie eine besondere Härte be-\n deuten würde. §2\n Beginn und Dauer des Studienganges\n(Ort, Datum)\n Das Studium beginnt am und endet am .\n Bei einem vorzeitigen Ende des Studiums endet diese Ver-\n…………………………… ……………………………. einbarung.\nArbeitgeber Beschäftigter\n\n §3\n Anlage 1b Dauer der regelmäßigen Studienzeit\n Muster für den Abschluss einer Qualifizierungs- (1) Die regelmäßige durchschnittliche tägliche und wö-\n vereinbarung auf der Grundlage des § 5 Abs. 3 TVöD in chentliche Studienzeit während der fachtheoretischen\n Verbindung mit Abschnitt II bzw. III der Richtlinie des Studienabschnitte richtet sich nach dem Studienplan so-\n Bundes für duale Studiengänge und Musterstudiengänge wie der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung.\n (weiblich)\n (2) Die regelmäßige durchschnittliche tägliche und wö-\n Zwischen chentliche Studienzeit während der berufspraktischen\nder Bundesrepublik Deutschland Studienabschnitte beim Arbeitgeber richtet sich nach\n den für die Beschäftigten des Arbeitgebers maßgeben-\nvertreten durch (Arbeitgeber)\n den Vorschriften über die Arbeitszeit. Gleiches gilt bei\nund der Beschäftigten der Durchführung von berufspraktischen Studienab-\n schnitten bei einem Dritten.\nFrau\nwohnhaft in §4\ngeboren am Zahlung und Höhe des Entgelts\n und der Studiengebühren\nwird eine\n (1) Die Beschäftigte wird für die Dauer des Studiums unter\n Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TVöD freigestellt.\n Qualifizierungsvereinbarung Die Entgeltfortzahlung erfolgt mit der Maßgabe, dass\n für die Teilnahme am Studiengang\n die Beschäftigte nach Abschluss der Qualifizierungs-\n maßnahme für mindestens fünf Jahre beim Arbeitgeber\n als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag vom\n mit Tätigkeiten der erlangten Qualifizierung beschäftigt\n in der Fassung des Änderungsvertrages vom\n bleiben wird. Beendet die Beschäftigte das Arbeitsver-\ngetroffen: hältnis aus einem von ihr zu vertretenden Grund, ist die",
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"number": 5,
"content": "Nr. 59 GMBl 2019 Seite 1173\n\n Beschäftigte zur Rückzahlung des Entgelts gemäß § 8 (3) Der Rückzahlungsbetrag nach Absatz 2 wird für jeden\n dieser Vereinbarung verpflichtet. vollen Monat, in dem nach Beendigung des Studiums\n ein Beschäftigungsverhältnis nach Absatz 1 bestand, um\n(2) Mit der Entgeltfortzahlung sind auch Zeiten einer tat-\n 1/60 vermindert.\n sächlichen Arbeitsleistung während der berufsprakti-\n schen Studienabschnitte beim Arbeitgeber abgegolten. (4) Auf die Rückzahlungspflicht kann ganz oder teilweise\n verzichtet werden, soweit sie eine besondere Härte be-\n(3) Der Arbeitgeber übernimmt die notwendigen Studien-\n deuten würde.\n gebühren. Diese betragen zurzeit pro Semester\n Euro. (Ort, Datum)\n …………………………… …………………………….\n §5\n Arbeitgeber Beschäftigter\n Reisen zur Teilnahme an Studiengängen\n GMBl 2019, S. 1170\nFür die Reisen zur Teilnahme an dualen Studiengängen und\nMasterstudiengängen gelten grundsätzlich die Regelungen in\nden Ziffern 10 und 11 des Durchführungsrundschreibens\nD5- 31005/38#1 vom 25. September 2018 zur Richtlinie für\nduale Studiengänge und Masterstudiengänge vom 1. Septem- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung\nber 2018. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur\n Bundesbeihilfeverordnung\n §6\n Urlaub Vom 25. September 2019\n\nDer Erholungsurlaub ist in der vorlesungs- und unterrichts- Nach § 145 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes, der zu-\nfreien Zeit in Anspruch zu nehmen. letzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 29. No-\n vember 2018 (BGBl. I 2. 2232) geändert worden ist, erlässt\n das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fol-\n §7 gende allgemeine Verwaltungsvorschrift:\n Probezeit und Kündigung der Vereinbarung\n(1) Die Probezeit beträgt drei Monate. Artikel 1\n(2) Während der Probezeit kann die Qualifizierungsverein- Änderung\n barung von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur\n Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Bundesbeihilfeverordnung\n Probezeit kann die Vereinbarung von jeder Vertragspar-\n tei mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfe-\n verordnung vom 26. Juni 2017 (GMBl 2017 S. 530), wird wie\n gekündigt werden.\n folgt geändert:\n §8 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:\n Rückzahlungsbedingungen/-grundsätze\n a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst:\n(1) Die Beschäftigte verpflichtet sich, nach erfolgreicher\n „1 zu § 1 – Regelungsgegenstand“.\n Beendigung des Studiums mindestens für die Dauer von\n fünf Jahren beim Arbeitgeber mit der erworbenen Qua- b) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst:\n lifikation beruflich tätig zu bleiben.\n „9 zu § 9 – Anrechnung von Leistungen“.\n(2) Der Arbeitgeber ist berechtigt,\n c) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst:\n a) bei endgültigem Nichtbestehen einer notwendigen\n „18 zu § 18 – Psychotherapie, psychosomati-\n Studienprüfung, wenn die Erfolglosigkeit in den\n sche Grundversorgung, psychotherapeuti-\n Verantwortungsbereich der Beschäftigten fällt, weil\n sche Akutbehandlung“.\n \n sie es schuldhaft unterlassen hat, den erfolgreichen\n Abschluss des Studiums im Rahmen des ihr Mögli- d) Die Angabe zu § 38h wird wie folgt gefasst:\n chen zielstrebig zu verfolgen,\n „38h zu § 38h – Leistungen zur sozialen Siche-\n b) bei Beendigung des Studiums durch Kündigung rung der Pflegeperson“.\n dieser Vereinbarung nach Ablauf der Probezeit aus\n e) Nach der Angabe zu § 51 wird folgende Angabe\n einem von der Beschäftigten zu vertretenen Grund\n eingefügt:\n oder von der Beschäftigten, die nicht durch einen\n wichtigen Grund gemäß § 626 BGB gerechtfertigt „51a zu § 51a – Zahlung an Dritte“.\n ist,\n f) Die Überschrift zu Nummer 1 wird wie folgt ge-\n c) bei Kündigung durch die Beschäftigte innerhalb der fasst:\n ersten fünf Jahre nach Abschluss der Qualifizie-\n „1 zu § 1 – Regelungsgegenstand“.\n rungsmaßnahme,\n 2. Nummer 2.2.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:\n das während der Freistellung für die Qualifizierungs-\n maßnahme gemäß § 4 gezahlte Entgelt und die geleiste- „1Nach § 80 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung\n ten Studiengebühren zurückzufordern. mit § 92 Absatz 5 Satz 1 BBG besteht ein Anspruch auf",
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"number": 6,
"content": "Seite 1174 GMBl 2019 Nr. 59\n\n Beihilfe auch während einer Beurlaubung ohne Besol- Angabe „95 (Abschnitt B);“ ersetzt sowie\n dung nach § 92 Absatz 1 Satz 1 BBG.“ im zweiten Spiegelstrich die Wörter „Ab-\n schnitt G der Anlage:“ gestrichen und die\n3. Nummer 4.2 wird wie folgt geändert:\n Angabe „871.“ durch die Angabe „871\n a) Nummer 4.2.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: (Abschnitt G).“ ersetzt.\n „1Die Vorschrift erfasst sowohl die im Familienzu- \t\t\t ccc)\t\u0007\n In Satz 3 werden die Wörter „des Ab-\n schlag berücksichtigten Kinder, als auch die be- schnittes G“ durch die Angabe „(Ab-\n rücksichtigungsfähigen Kinder.“ schnitt G)“ ersetzt.\n b) Nach Nummer 4.2.2 wird folgende Nummer 4.2.3 \t\t\t ddd) Satz 4 wird wie folgt gefasst:\n eingefügt:\n \t\t\t\t\t\u0007\n „4Gebühren für diese Leistungen sind\n „4.2.3 1\n Neben die Berücksichtigungsfähigkeit unabhängig von der Beihilfefähigkeit der\n nach den Sätzen 1 und 2 tritt diejenige übrigen Gebühren nach Abschnitt G der\n nach den Sätzen 3 und 4. 2Für die Dauer Anlage zur GOÄ beihilfefähig.“\n eines in Satz 3 genannten abgeleisteten\n \t\t cc)\t\u0007\n In Nummer 6.3.6 Satz 4 werden nach dem\n Dienstes ist ein Kind weiter berücksichti-\n Wort „Innern“ die Wörter „, für Bau und Hei-\n gungsfähig, auch wenn kein Familienzu-\n mat“ eingefügt.\n schlag mehr gezahlt wird. 3Zu der Frage ei-\n nes erhöhten Bemessungssatzes nach § 46 c)\t\u0007Der Nummer 6.6 werden die folgenden Sätze ange-\n Absatz 3 siehe Nummer 46.3.1.“ fügt:\n4. Nummer 5.3.3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: \t\t\u0007\n „4In Pflegefällen ist das Urteil des Bundesverwal-\n tungsgerichtes vom 26. April 2018 – 5 C 4.17 – zu\n „1Wird ein tarifvertraglicher Anspruch auf Beihilfe in\n berücksichtigen. 5Hiernach kann eine Beamtin oder\n Krankheits- und Geburtsfällen, der einer nach § 4 Ab-\n ein Beamter keine über die Beihilfevorschriften hi-\n satz 1 berücksichtigungsfähigen Person, die teilzeitbe-\n nausgehende Beihilfe zu pflegebedingten Aufwen-\n schäftigt ist, entsprechend dem Umfang der Arbeitszeit\n dungen unmittelbar aus dem Fürsorgegrundsatz\n gekürzt, so besteht daneben ein ergänzender Anspruch\n beanspruchen, wenn sie oder er oder eine berück-\n nach § 4 Absatz 1.“\n sichtigungsfähige Person es unterlassen haben, zu-\n5. Nummer 6 wird wie folgt geändert: mutbare Eigenvorsorge durch Abschluss einer Pfle-\n a) Nummer 6.1.1 Satz 7 wird wie folgt gefasst: gezusatzversicherung zu betreiben. 6Der Fürsorge-\n grundsatz verlangt nicht, beihilfeberechtigten oder\n „7Ein operativer Eingriff in den gesunden Körper, berücksichtigungsfähigen Personen vor der Inan-\n durch den einer psychischen Erkrankung entgegen- spruchnahme von Leistungen nach dem Zwölften\n gewirkt werden soll, ist auch dann nicht beihilfefä- Buch Sozialgesetzbuch zu bewahren. 7Es gibt kei-\n hig, wenn keine andere Möglichkeit der ärztlichen nen Grundsatz „Fürsorge vor Sozialhilfe“. 8In Pfle-\n Hilfe besteht, weil eine psychotherapeutische Be- gefällen muss also jeweils geprüft werden, ob sich\n handlung abgelehnt wird und damit keinen Erfolg das manifestierte Risiko der pflegebedingten Kos-\n verspricht (BVerwG, Beschluss vom 30. September ten durch zumutbaren Abschluss einer Pflegezu-\n 2011 – 2 B 66.11 – unter Hinweis darauf, dass gene- satzversicherung hätte vermeiden lassen können.\n rell zweifelhaft sei, ob körperliche Eingriffe zur 9\n Bei dieser Prüfung kommt es darauf an, ob im Ein-\n Überwindung einer psychischen Krankheit geeig- zelfall\n net seien; hinzu komme, dass nach einem solchen\n Eingriff eine Symptomverschiebung zu besorgen \t\t 1.\t\u0007eine Pflegezusatzversicherung das manifestier-\n sei und bei Anerkennung der Beihilfefähigkeit te Risiko abgebildet und abgesichert hätte und\n letztlich Schönheitsoperationen auf Kosten der All- \t\t 2.\t\u0007der Abschluss der Versicherung zumutbar war.\n gemeinheit durchgeführt würden).“\n \t\t\u0007\n 10\n Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der\n b) Nummer 6.3 wird wie folgt geändert: Zumutbarkeit bei Pflegezusatzversicherungen ist\n aa) Nummer 6.3.2 wird wie folgt geändert: nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsge-\n richtes der 1. Juli 1996 (Inkrafttreten der zweiten\n aaa) In Satz 1 werden nach dem Wort „nach“\n Stufe des Pflege- und Versicherungsgesetzes). 11Ab\n die Wörter „dem Gebührenrahmen“ ein-\n diesem Zeitpunkt konnten alle Personen, die das\n gefügt.\n 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, im Re-\n bbb) In Satz 3 werden die Wörter „alle ande- gelfall zumutbar eine Pflegezusatzversicherung ab-\n ren“ durch das Wort „die“ ersetzt. schließen. 12Gründe, die ausnahmsweise eine Unzu-\n mutbarkeit nahelegen würden, sind von der beihil-\n bb) Nummer 6.3.3 wird wie folgt geändert:\n feberechtigten Person darzulegen.“\n aaa) In Satz 1 werden nach dem Wort „nach“\n 6. Nummer 8.4 wird wie folgt geändert:\n die Wörter „dem Gebührenrahmen“ ein-\n gefügt. a)\t\u0007\n Der Nummer 8.4.1 wird folgende Nummer 8.4.1\n vorangestellt:\n bbb) In Satz 2 werden im ersten Spiegelstrich\n die Wörter „Abschnitt B der Anlage:“ ge- \t\t„8.4.1\t\u0007\n 1\n Die nicht beihilfefähigen Leistungen nach\n strichen und die Angabe „95;“ durch die Satz 1 beziehen sich ausschließlich auf die",
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"content": "Nr. 59 GMBl 2019 Seite 1175\n\n Bücher des Sozialgesetzbuches und damit b) Nummer 15a.2 wird wie folgt gefasst:\n auf Regelungen innerhalb des deutschen\n \t\t„15a.2 zu Absatz 2\n Sozialversicherungssystems. 2Ausländi-\n sche Sozialversicherungssysteme sind von \t\t\t\t\u0007Enthält das Gutachten keine eindeutige\n dieser Regelung ausgeschlossen. Aussage zu den Voraussetzungen des Aus-\n nahmetatbestandes, sind die Vorausset-\n\t\t\t\t\u0007\n 3\n Erfasst werden insbesondere Leistungen\n zungen des Absatzes 2 nicht erfüllt und\n nach folgenden Vorschriften:\n die Beihilfe ist zu versagen.“\n\t\t\t\t SGB V: §§ 20i bis 43b; §§ 50 bis 60\n c)\t\u0007In Nummer 15a.3 wird die Angabe „15a.3.1“ ge-\n\t\t\t\t SGB VI: §§ 15 bis 17; §§ 28, 31 strichen.\n\t\t\t\t SGB VII: §§ 27 bis 33; §§ 42 bis 45\n 11. Nummer 18 wird wie folgt gefasst:\n\t\t\t\t SGB IX: §§ 42 bis 47; §§ 73, 74.“\n „18 \t\t\u0007zu § 18 – Psychotherapie, psychosomatische\n b)\t\u0007Die bisherige Nummer 8.4.1 wird Nummer 8.4.2 Grundversorgung, psychotherapeutische\n und in Satz 1 wird das Wort „Sachleistungen“ Akutbehandlung\n durch das Wort „Leistungen“ ersetzt.\n 18.1\t\t zu Absatz 1\n c) Die bisherige Nummer 8.4.2 wird Nummer 8.4.3.\n \t\t\t(unbesetzt)\n d) Die bisherige Nummer 8.4.3 wird aufgehoben.\n 18.2\t\t zu Absatz 2\n7. Nummer 9 wird wie folgt geändert:\n 18.2.1\t\u0007Bei der Akutbehandlung geht es um erste be-\n 1\n\n a)\t\u0007Die Überschrift zu Nummer 9 wird wie folgt ge- ruhigende ärztliche Gespräche einer akuten\n fasst: Problematik, um dann weitere Entscheidungen\n\t\t„9 zu § 9 – Anrechnung von Leistungen“. der Behandlungen zu treffen. 2Nicht notwen-\n digerweise schließt sich eine Psychotherapie\n b) Nummer 9.3 wird wie folgt geändert: nach § 19 oder § 20 an. 3Die Akutbehandlung\n\t\t aa)\t\u0007In Nummer 9.3.2 werden die Wörter „Erstat- kann für sich stehen und auch ausreichend sein,\n tungen und Sachleistungen“ jeweils durch das um die Probleme der beihilfeberechtigten oder\n Wort „Leistungen“ ersetzt. berücksichtigungsfähigen Person soweit zu be-\n handeln, dass sie allein zurechtkommt. 4Die\n\t\t bb)\t\u0007Folgende Nummer 9.3.3 wird angefügt: Akutbehandlung ist grundsätzlich nicht als\n\t\t\t„9.3.3\t\u0007\n 1\n Besteht für eine beihilfeberech- Überbrückung zur ambulanten Psychothera-\n tigte oder berücksichtigungsfä- pie nach § 19 oder § 20 gedacht, wobei einge-\n hige Person in einem ausländi- schlossen ist, einen Wechsel von der Akutbe-\n schen Sozialversicherungssys- handlung zur ambulanten Psychotherapie nach\n tem nach dem ausländischen § 19 oder § 20 zu ermöglichen.\n Recht kein Versicherungs- 18.2.2\t\u0007\n 1\n Für Aufwendungen für eine psychotherapeu-\n schutz, erfolgt keine fiktive tische Sprechstunde enthält die BBhV keine ge-\n Leistungskürzung. 2Der Nach- sonderte Erstattungsnorm. 2Bei diesem neuen\n weis ist durch die beihilfebe- Instrument handelt es sich um eine spezielle\n rechtigte Person zu erbringen.“ Regelung für den GKV-Bereich, um entspre-\n8. Nummer 11.1 wird wie folgt geändert: chend dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz\n gesetzlich Versicherten eine zeitnahe Termin-\n a)\t\u0007\n In Nummer 11.1.5 Satz 3 wird nach dem Wort vereinbarung und insgesamt eine Verringerung\n „beihilfefähig“ ein Punkt eingefügt. der Wartezeiten zu gewährleisten. 3Für den Be-\n b)\t\u0007In Nummer 11.1.6 werden die Wörter „Anlage 15 reich der Beihilfe als Erstattungssystem für\n entstandene Aufwendungen bedarf es keiner\n Nummer 4“ durch die Wörter „Anlage 15 Ab-\n Regelung. 4Im Falle der Abrechnung einer\n schnitt 4“ ersetzt.\n „psychotherapeutischen Sprechstunde“ ist es\n9. Nummer 12 wird wie folgt gefasst: für die Festsetzungsstellen nicht nachvollzieh-\n bar, ob es sich um psychotherapeutische\n „12 zu § 12 – Ärztliche Leistungen\n Sprechstunden oder um probatorische Sitzun-\n\t\t\u0007\n 1\n Für die Prüfung, ob die Aufwendungen aus Anlass gen handelt. 5Durch die Beibehaltung der bis-\n einer Krankheit entstanden sind und notwendig herigen Höchstzahl der probatorischen Sit-\n waren, ist die Kenntnis der Diagnose erforderlich. zungen in der BBhV werden beihilfeberechtig-\n 2\n Ohne Angabe der Diagnose in der Rechnung kön- te oder berücksichtigungsfähige Personen\n nen die Aufwendungen nicht geprüft werden. 3Der nicht schlechter gestellt als gesetzlich Versi-\n Antragstellerin oder dem Antragssteller ist Gele- cherte (die Anzahl der psychotherapeutischen\n genheit zu geben, die fehlenden Angaben beizu- Sprechstunden plus verringerter Anzahl der\n bringen.“ probatorischen Sitzungen entsprechen in etwa\n den bisherigen Höchstsätzen). 6Im Übrigen\n10. Nummer 15a wird wie folgt geändert:\n kann die im Rahmen der psychotherapeuti-\n a) Nummer 15a.1.5 wird aufgehoben. schen Sprechstunden durchzuführende diag-",
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"content": "Seite 1176 GMBl 2019 Nr. 59\n\n nostische Abklärung auch innerhalb der pro- des Therapeuten (ungeöff-\n batorischen Sitzungen erfolgen. net!),\n 18.3 zu Absatz 3 – das ausgefüllte Formblatt 2\n nach Anhang 2 (als Kopie),\n Psychologische Psychotherapeutinnen und\n Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendli- – das Formblatt 6 nach An-\n chenpsychotherapeutinnen und therapeuten hang 2 in dreifacher Ausfer-\n müssen zusätzlich zu dem Bericht an die Gut- tigung,\n achterin oder den Gutachter mit dem Form-\n – einen an die Festsetzungs-\n blatt 4 nach Anhang 2 den erforderlichen Kon-\n stelle adressierten, als ver-\n siliarbericht einer Ärztin oder eines Arztes zur\n trauliche Arztsache gekenn-\n Abklärung einer somatischen (organischen)\n zeichneten Freiumschlag.“\n Krankheit (vgl. § 1 Absatz 3 Satz 2 des Psycho-\n therapeutengesetzes) einholen. ff) Nummer 18a.4.6 wird wie folgt geändert:\n 18.4 zu Absatz 4 aaa) In Satz 1 wird die Angabe „Formblatt 5“\n durch die Angabe „Formblatt 6“ ersetzt.\n (unbesetzt)“.\n bbb) In Satz 3 wird die Angabe „Formblatt 6“\n12. Nummer 18a wird wie folgt geändert:\n durch die Angabe „Formblatt 7“ ersetzt.\n a) Nummer 18a.4 wird wie folgt geändert:\n gg) Nummer 18a.4.7 wird wie folgt geändert:\n aa) Nummer 18a.4.1 wird wie folgt gefasst:\n aaa) In Satz 1 wird das Wort „Obergutachten“\n „18a.4.1 Die Liste der Gutachterinnen durch das Wort „Zweitgutachten“ ersetzt.\n und Gutachter ist vertraulich\n bbb) In Satz 2 wird die Angabe „Formblatt 2“\n und daher in dem passwortge-\n durch die Angabe „Formblatt 3“ ersetzt.\n schützten Bereich auf der Inter-\n netseite des Bundesverwal- ccc) Satz 3 wird wie folgt gefasst:\n tungsamtes (https://www.bva.\n „3Die Therapeutin oder der Therapeut soll\n bund.de) unter der Rubrik ,Ser-\n den ergänzenden Bericht sowie alle bishe-\n vices > Bundesbedienstete >Ge-\n rigen Unterlagen zum vorherigen Gutach-\n sundheit und Vorsorge > Beihil-\n ten im verschlossenen, als vertrauliche\n fe > Gutachterliste‘ hinterlegt.“\n Arztsache gekennzeichneten Umschlag\n bb) In Nummer 18a.4.2 Satz 1 werden die Wörter der Festsetzungsstelle zur Weiterleitung\n „Formblätter 1 und 2“ durch die Wörter an die nach § 12 Absatz 16 der Psychothe-\n „Formblätter 2 und 3“ ersetzt. rapie-Vereinbarung für die Erstellung von\n Zweitgutachten bestellte Gutachterin oder\n cc) Nummer 18a.4.3 wird wie folgt geändert:\n bestellen Gutachter übermitteln unter\n aaa) In Satz 1 werden die Wörter „das Form- gleichzeitigem Verweis auf den Auftrag,\n blatt 1“ durch die Wörter „die Formblät- das Ersuchen der beihilfeberechtigten Per-\n ter 1 und 2“ ersetzt. son, der Patientin oder des Patienten.“\n bbb) In Satz 2 wird die Angabe „Formblatt 2“ \t\t\t ddd) In Satz 4 wird das Wort „Obergutachten“\n durch die Angabe „Formblatt 3“ ersetzt. durch das Wort „Zweitgutachten“ er-\n setzt.\n dd) In Nummer 18a.4.4 werden die Wörter „Form-\n blatt 2 nach Anhang 2 und ggf. das Formblatt 3 \t\t hh) Nummer 18a.4.8 wird wie folgt gefasst:\n nach Anhang 2“ durch die Wörter „Form-\n \t\t\t „18a.4.8 1\n Nach Erhalt der Unterlagen\n blatt 3 nach Anhang 2 und ggf. das Formblatt 4\n beauftragt die Festsetzungsstel-\n nach Anhang 2“ ersetzt.\n le eine oder einen nach § 12 Ab-\n ee) Nummer 18a.4.5 wird wie folgt gefasst: satz 16 der Psychotherapie-\n Vereinbarung für die Erstellung\n „18a.4.5 Nach Erhalt aller Unterlagen\n von Zweitgutachten bestellte\n beauftragt die Festsetzungsstel-\n Gutachterin oder bestellten\n le mit dem Formblatt 5 nach\n Gutachter. 2Die Festsetzungs-\n Anhang 2 eine Gutachterin\n stelle leitet ihr oder ihm zu-\n oder einen Gutachter mit der\n gleich folgende Unterlagen zu:\n Erstellung des Gutachtens nach\n dem Formblatt 6 nach An- \t\t\t\t\t\t – den als vertrauliche Arztsa-\n hang 2 und leitet ihr oder ihm che gekennzeichneten Um-\n zugleich folgende Unterlagen schlag der Therapeutin oder\n zu: des Therapeuten (ungeöff-\n net!).\n – den als vertrauliche Arztsa-\n che gekennzeichneten Um- \t\t\t\t\t\t – Kopie des Psychotherapie-\n schlag der Therapeutin oder gutachtens,",
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"content": "Nr. 59 GMBl 2019 Seite 1177\n\n\t\t\t\t\t\t – e\u0007\n inen an die Festsetzungs- \t\t„19.4 zu Absatz 4\n stelle adressierten, als ver-\n \t\t\t\t\u0007Mehrkosten für die Einbeziehung einer\n 1\n trauliche Arztsache gekenn-\n Bezugsperson sind nur beihilfefähig, wenn\n zeichneten Freiumschlag.\n im Gutachten angegeben ist, dass und in\n\t\t\t\t\t\t Ist die oder der die psychothe-\n \u00073\n welchem Umfang eine Einbeziehung von\n rapeutische Behandlung ableh- Bezugspersonen notwendig ist. 2Ist im Fall\n nende Gutachterin oder Gut- von § 19 Absatz 4 Satz 1 für die Einbezie-\n achter gleichzeitig nach § 12 hung von Bezugspersonen eine höhere\n Absatz 16 der Psychotherapie- Anzahl als ein Viertel der vorgesehenen\n Vereinbarung für die Erstellung Sitzungen für eine Einzelbehandlung oder\n von Zweitgutachten bestellte die Hälfte der vorgesehenen Sitzungen für\n Gutachterin oder bestellter eine Gruppenbehandlung erforderlich, so\n Gutachter, ist eine andere oder werden die über § 19 Absatz 4 Satz 1 hin-\n ein anderer nach § 12 Absatz 16 ausgehenden Sitzungen auf die Sitzungen\n der Psychotherapie-Vereinba- für Einzel- und Gruppenbehandlung nach\n rung für die Erstellung von § 19 Absatz 1 Satz 1 angerechnet.\n Zweitgutachten bestellte Gut-\n \t\t19.5\t\tzu Absatz 5\n achterin oder bestellter Gutach-\n ter einzuschalten.“ \t\t\t\t(unbesetzt)\n\t\t ii)\t\u0007In Nummer 18a.4.9 werden die Wörter „Ober- \t\t19.6\t\t zu Absatz 6\n gutachterin oder der Obergutachter“ durch die\n \t\t\t\t(unbesetzt)“.\n Wörter „oder der nach § 12 Absatz 16 der Psy-\n chotherapie-Vereinbarung für die Erstellung 14. Nummer 20.2 wird wie folgt gefasst:\n von Zweitgutachten bestellte Gutachterin oder\n \t\t„20.2 zu Absatz 2\n bestellte Gutachter“ ersetzt.\n \t\t\t\tNummer 19.4 gilt entsprechend.“\n\t\t jj) Nummer 18a.4.10 wird wie folgt geändert:\n 15. Nummer 22.3.3 wird wie folgt geändert:\n\t\t\t aaa)\t\u0007In Satz 1 wird die Angabe „Formblatt 2“\n durch die Angabe „Formblatt 3“ ersetzt. a)\t\u0007In Satz 3 werden das Wort „tatsächlich“ gestrichen\n und nach dem Wort „Festbetragsgruppe“ die Wör-\n\t\t\t bbb)\t\u0007In Satz 2 wird die Angabe „Formblatt 5“\n ter „mit einem erhöhten Apothekenabgabepreis“\n durch die Angabe „Formblatt 6“ ersetzt.\n eingefügt.\n\t\t kk)\t\u0007\n In Nummer 18a.4.11 werden die Wörter\n b) In Satz 4 wird das Wort „insbesondere“ gestrichen.\n „,Obergutachterinnen oder Obergutachtern“\n durch die Wörter „oder den nach § 12 Ab- c) Satz 5 wird wie folgt gefasst:\n satz 16 der Psychotherapie-Vereinbarung be-\n \t\t„5Das ist insbesondere dann der Fall, wenn\n stellten Gutachterinnen oder bestellten Gut-\n achtern“ ersetzt. \t\t – z\u0007um Festbetrag erhältliche Arzneimittel uner-\n wünschte Nebenwirkungen verursachen, die\n\t\t ll)\t\u0007Nummer 18a.4.12 wird wie folgt gefasst:\n über bloße Unannehmlichkeiten oder Befind-\n\t\t\t 18a.4.12\t\u0007Die Festsetzungsstelle trägt die lichkeitsstörungen hinausgehen und damit die\n Kosten des Gutachtens bis zur Qualität einer behandlungsbedürftigen Krank-\n Höhe von 50 Euro und des heit erreichen oder\n Zweitgutachtens bis zur Höhe\n \t\t – e\u0007s im konkreten Einzelfall nicht zumutbar ist,\n von 85 Euro jeweils zuzüglich\n weitere langwierige Therapieversuche mit ande-\n der Umsatzsteuer, soweit diese\n ren in Betracht kommenden Festbetragsmedika-\n in Rechnung gestellt wird, so-\n menten zu absolvieren, nachdem mit einem\n wie die Aufwendungen für die\n nicht zur Festbetragsgruppe gehörenden Arz-\n Abrechnung der Nummer 808\n neimittel ein lebenswichtiger Therapieerfolg er-\n der Anlage zur GOÄ für die\n zielt werden konnte.“\n Einleitung des Gutachterver-\n fahrens.“ 16. Nummer 23.1 wird wie folgt gefasst:\n b)\t\u0007Die Angabe „18.6“ wird durch die Angabe „18a.6“ \t\t„23.1 zu Absatz 1\n ersetzt.\n \t\t23.1.1\t\u0007 Beihilfefähig sind nur Aufwendungen für\n 1\n\n13. Nummer 19 wird wie folgt geändert: Leistungen, die die in Anlage 10 aufgeführ-\n ten Leistungserbringerinnen und Leis-\n a) Nummer 19.2 wird wie folgt gefasst:\n tungserbringer in ihrem Beruf erbringen.\n\t\t„19.2 zu Absatz 2 2\n Zu den staatlich anerkannten Sprachthera-\n peutinnen oder staatlich anerkannten\n\t\t\t\t(unbesetzt)“.\n Sprachtherapeuten gehören auch Spracht-\n b)\t\u0007Nach Nummer 19.3 werden die folgenden Num- herapeutinnen oder Sprachtherapeuten mit\n mern 19.4 bis 19.6 eingefügt: Bachelor- oder Masterabschluss. 3Unter",
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"content": "Seite 1178 GMBl 2019 Nr. 59\n\n die medizinischen Sprachheilpädagogin- merkte Vertragsgrundlage der Abrech-\n nen und Sprachheilpädagogen fallen auch nung für die durchgeführte Behandlung.“\n die Sprachheilpädagoginnen und Sprach\n 18. Nummer 25.1.2 wird wie folgt geändert:\n heilpädagogen nach Anlage 10 Nummer 2\n Buchstabe g Doppelbuchstabe aa. a) In Satz 1 wird die Angabe „(www.fm.rlp.de/de/\n themen/verwaltung/finanziellesdienstrecht/beihil-\n\t\t 23.1.2\t\u0007Behandlungen, die der traditionellen chi-\n fe/hilfsmittelverzeichnis/)“ durch die Angabe\n nesischen Medizin zuzuordnen sind, wie\n „(https://fm.rlp.de/de/themen/verwaltung/finan-\n Tui Na, Qi Gong, Shiatsu, Akupressur\n zielles-dienstrecht/beihilfe/hilfsmittelverzeich-\n und Ähnliches, gehören nicht zu den Heil-\n nis/)“ ersetzt.\n mitteln der Anlage 9.\n b) In Satz 3 wird das Wort „Rechtsquelle“ durch das\n\t\t 23.1.3\t\u0007Bei den in Anlage 9 aufgeführten Beträgen\n Wort „Rechtsgrundlage“ ersetzt.\n handelt es sich um beihilfefähige Höchst-\n beträge, die unter Umständen im Einzel- 19. Nummer 26 wird wie folgt geändert:\n fall nicht vollständig kostendeckend sind.\n a) Der Nummer 26.1 wird folgende Nummer 26.1 vo-\n\t\t 23.1.4\t\u0007\n Im Rahmen einer stationären Kranken- rangestellt:\n hausbehandlung oder stationären Rehabi-\n litationsmaßnahme sind Aufwendungen „26.1 zu Absatz 1“.\n für gesondert in Rechnung gestellte Heil- b) Die bisherigen Nummern 26.1 bis 26.3 werden die\n mittel nach Maßgaben der Anlagen 9 und Nummern 26.1.1 bis 26.1.3.\n 10 beihilfefähig.\n c) Die bisherige Nummer 26.4 wird Nummer 26.1.4\n\t\t23.1.5\t\u0007\n 1\n Im Rahmen einer stationären oder teilsta- und im zweiten Halbsatz wird das Wort „einem“\n tionären Behandlung in Einrichtungen, die durch die Wörter „dem günstigsten“ ersetzt.\n der Betreuung und der Behandlung von\n Kranken oder Behinderten dienen (z. B. d) Die bisherigen Nummern 26.5 und 26.6 werden die\n Frühfördereinrichtungen, Ganztagsschu- Nummern 26.1.5 und 26.1.6.\n len, Behindertenwerkstätten und Einrich- e) Nach der neuen Nummer 26.1.6 wird die folgende\n tungen nach Nummer 32.2.2), sind Auf- Nummer 26.2 eingefügt:\n wendungen für Heilmittel nur beihilfefä-\n hig, soweit sie durch eine in Anlage 10 ge- „26.2 zu Absatz 2\n nannte Person verabreicht werden und die 26.2.1 Eine stationsäquivalente psychiatrische\n in Anlage 9 genannten Höchstbeträge Behandlung nach § 115d SGB V wird\n nicht überschritten sind. 2Art und Umfang durch ein leistungserbringendes Kranken-\n der verabreichten Heilmittel sind nachzu- haus sowie alle an der ambulanten psychi-\n weisen. 3Ein darüber hinaus in Rechnung atrischen Versorgung teilnehmenden Leis-\n gestellter Pflegesatz für Heilmittel oder tungserbringer erbracht.\n sonstige Betreuung ist nicht beihilfefähig.\n 4\n Wird an Stelle der Einzelleistung ein ein- 26.2.2 1\n Stationsäquivalente psychiatrische Be-\n heitlicher Kostensatz für Heilmittel, Ver- handlung umfasst eine komplexe, aufsu-\n pflegung und sonstige Betreuung berech- chende, zeitlich begrenzte Behandlung\n net, sind für Heilmittel je Tag der Anwe- durch ein multiprofessionelles Team im\n senheit in der Einrichtung pauschal Lebensumfeld der Patientin oder des Pati-\n 14 Euro beihilfefähig.“ enten, wobei auch Teilleistungen genutzt\n werden können, die in der Klinik erbracht\n17. Nummer 24 wird wie folgt geändert: werden. 2Ziele sind neben der Symptomre-\n a)\t\u0007In Nummer 24.1.1 Satz 3 werden die Wörter „Be- duktion eine Steigerung der Lebensquali-\n handlung chronischer Wunden in Wundzentren,“ tät und die Ermöglichung eines so weit\n gestrichen. wie möglich selbstbestimmten Lebens der\n Betroffenen mit größtmöglicher Teilhabe\n b) Nummer 24.3 wird wie folgt gefasst: am gesellschaftlichen Leben, unter ande-\n\t\t„24.3 zu Absatz 3 rem durch die Verbesserung psychosozia-\n ler Funktionen, Förderung der Fähigkeit\n\t\t24.3.1\t\u0007Die integrierte Versorgung ermöglicht\n 1\n zur selbstbestimmten und eigenverant-\n eine verschiedene Leistungssektoren über- wortlichen Lebensführung, Stärkung im\n greifende oder eine interdisziplinär fach-\n Umgang mit Symptomen, Reduktion von\n übergreifende Versorgung (Krankenhäu-\n Beeinträchtigungen und die Förderung so-\n ser, ambulante ärztliche Versorgung, Heil-\n zialer Integration, Förderung des Wissens\n mittelerbringer usw.). 2Zur integrierten\n über die Erkrankung, Aufbau von Selbst-\n Versorgung gehören unter anderem auch\n managementstrategien sowie umfassende\n Leistungen, die das „Netzwerk psychische\n Gesundheitsförderung einschließlich der\n Gesundheit“ erbringt.\n Stärkung von Gesundheitsverhalten. 3Wei-\n\t\t 24.3.2\t\u0007Maßgebend für die Anerkennung der Pau- tere Ziele sind die Reduzierung von Be-\n schalbeträge ist die auf der Rechnung ver- handlungsmaßnahmen gegen den Willen",
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"content": "Nr. 59 GMBl 2019 Seite 1179\n\n der Patientin oder des Patienten, insbeson- \t\t bb)\t\u0007In Satz 4 werden die Wörter „einer nur vorü-\n dere Zwangsmaßnahmen, sowie von Ag- bergehende“ durch die Wörter „einer nur vor-\n gression und Gewalt. übergehenden“ ersetzt.\n\t\t26.2.3\t\u0007\n 1\n Voraussetzung für die Durchführung sta- b)\t\u0007In Nummer 31.2.2 werden das Wort „Fahrtkosten“\n tionsäquivalenter Behandlung ist eine be- durch die Angabe „1Fahrtkosten“ ersetzt und fol-\n stehende Indikation für eine stationäre Be- gender Satz angefügt:\n handlung. 2Diese Indikation kann sich aus\n der Erkrankung ergeben, im Speziellen aus \t\t\u0007\n „2Nächstgelegene geeignete Behandlungsmöglich-\n der besonderen Lebenssituation der Pati- keit muss nicht zwangsläufig das nächstgelegene\n entin oder des Patienten und ihren oder Krankenhaus sein.“\n seinen Präferenzen. c)\t\u0007In Nummer 31.3 Satz 1 wird die Angabe „Num-\n\t\t 26.2.4\t\u0007\n Das multiprofessionelle Team umfasst mer 2“ gestrichen und das Wort „Ausnahmefällen“\n psychiatrisch-psychotherapeutisch ausge- durch das Wort „Fällen“ ersetzt.\n bildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 22. Nummer 35 wird wie folgt geändert:\n aus der Gruppe der Ärztinnen und Ärzte\n (mit Sicherstellung des Facharztstandards a) Nummer 35.1.5.3 wird wie folgt geändert:\n für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. \t\t aa) In Satz 3 wird das Wort „ihre“ gestrichen.\n Nervenheilkunde) und der Gesundheits-\n und Krankenhauspflege sowie aus zumin- \t\t bb)\t\u0007\n In Satz 4 wird die Angabe „Nummer 64“\n dest einer der folgenden Berufe: Sozialar- durch die Angabe „Nummer 70“ ersetzt.\n beiterinnen oder Sozialarbeiter, Psycholo- b) Nummer 35.2.2 wird wie folgt geändert:\n ginnen oder Psychologen, Ergotherapeu-\n tinnen oder Ergotherapeuten, Bewegungs- \t\t aa)\t\u0007\n Dem Satz 1 wird folgender Satz 1 vorange-\n therapeutinnen oder Bewegungstherapeu- stellt:\n ten oder anderen Spezialtherapeutinnen \t\t\t\u0007\n „1Grundsätzlich sind Aufwendungen für eine\n oder Spezialtherapeuten.“ stationäre Rehabilitationsmaßnahme bis zu\n20. Nummer 27 wird wie folgt geändert: 21 Tagen beihilfefähig.“\n a)\t\u0007\n Nach Nummer 27.2.7 wird folgende Num- \t\t bb)\t\u0007Die bisherigen Sätze 1 und 2 werden die Sät-\n mer 27.2.8 eingefügt: ze 2 und 3.\n\t\t„27.2.8\t\u0007\n 1\n Ambulante Palliativversorgung beinhal- 23. Nummer 36.1.2 wird wie folgt gefasst:\n tet, dass beihilfeberechtigte oder berück-\n „36.1.2\t\u0007Ist die Beihilfefähigkeit der Kosten einer Reha-\n sichtigungsfähige Personen in ihrer ge-\n bilitationsmaßnahme nach § 35 Absatz 1 Num-\n wohnten häuslichen Umgebung sowohl\n mer 1, 2 und 4 nicht anerkannt worden, sind\n medizinisch als auch pflegerisch betreut\n nur Aufwendungen nach den §§ 12, 13, 18, 22\n werden. 2Insbesondere erfolgt eine Symp-\n bis 25 und 26 Absatz 1 Nummer 5 unter den\n tomkontrolle in enger Abstimmung mit\n dort genannten Voraussetzungen beihilfefä-\n der verordnenden Ärztin oder dem ver-\n ordnenden Arzt (Wundkontrolle und be- hig.“\n handlung bei exazerbierenden Wunden; 24. Nummer 37.1 wird wie folgt geändert:\n Krisenintervention z. B. bei Krampfanfäl-\n len, Blutungen, akuten Angstzuständen a)\t\u0007In Satz 1 wird das Wort „Pflegebedürftigen“ durch\n bei Schmerzsymptomatik, Übelkeit, Er- die Wörter „pflegebedürftige Person“ ersetzt.\n brechen, pulmonalen oder kardialen Sym- b)\t\u0007\n In Satz 7 wird das Wort „Leistungsmitteilung“\n ptomen, Obstipation). 3Aufwendungen durch das Wort „Mitteilung“ ersetzt.\n der ambulanten Palliativversorgung sind\n nicht neben Aufwendungen der speziali- c) Satz 8 wird wie folgt gefasst:\n sierten ambulanten Palliativversorgung \t\t\u0007\n „8Dies gilt nicht, wenn die beihilfeberechtigte Per-\n (SAPV) beihilfefähig.“ son Einspruch bei dem Versicherungsunternehmen\n b)\t\u0007Nach Nummer 27.5 wird folgende Nummer 27.6 erhebt, das die private Pflege-Pflichtversicherung\n eingefügt: durchführt, und hierüber noch nicht abschließend,\n etwa auf Grundlage eines Obergutachtens, ent-\n\t\t„27.6 zu Absatz 6 schieden worden ist.“\n\t\t\t\t(unbesetzt)“. 25. Nummer 38a wird wie folgt geändert:\n21. Nummer 31 wird wie folgt geändert: a)\t\u0007In Nummer 38a.1.2 Satz 1 wird das Wort „Pflege-\n a) Nummer 31.2.1 wird wie folgt geändert: bedürftige“ durch die Wörter „pflegebedürftige\n Personen“ ersetzt.\n\t\t aa)\t\u0007In Satz 1 werden nach dem Wort „Arzt“ die\n Wörter „, in den Fällen des Satzes 3 die dort ge- b)\t\u0007In Nummer 38a.2.2 Satz 1 wird das Wort „Pflege-\n nannte Leistungserbringerin oder der Leis- bedürftige“ durch die Wörter „Pflegebedürftige\n tungserbringer,“ eingefügt. Personen“ ersetzt.",
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"content": "Seite 1180 GMBl 2019 Nr. 59\n\n c) Nummer 38a.3.3 wird wie folgt geändert: \t\t„38d.2 zu Absatz 2\n\t\t aa)\t\u0007\n In Satz 1 wird das Wort „Pflegebedürftige“ \t\t\t\t\u0007\n 1\n Fahrtkosten sind Bestandteil der mit der\n durch die Wörter „pflegebedürftige Personen“ Pflegeeinrichtung geschlossenen Pflege-\n ersetzt. satzvereinbarung und werden im Rahmen\n des maßgeblichen Höchstbetrags nach § 41\n\t\t bb)\t\u0007In Satz 4 werden nach dem Wort „Kranken- Absatz 2 Satz 2 SGB XI erstattet. 2Sofern\n hausaufenthalt“ die Wörter „oder einer statio- Fahrtkosten nicht in der Rechnung der\n nären Rehabilitation“ eingefügt. Einrichtung enthalten sind und gesondert\n\t\t cc)\t\u0007In Satz 6 wird die Wörter „§ 6b Absatz 6 Satz 1 geltend gemacht werden, sind diese nach\n des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch den Vorgaben des § 31 Absatz 4 bei Fahr-\n (SGB XII)“ durch die Wörter „§ 63b Absatz 6 ten von Angehörigen zu ermitteln bzw. die\n Satz 1 SGB XII“ ersetzt. tatsächlichen Fahrtkosten bei Beförderung\n mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu be-\n d) Nummer 38a.6.2 wird wie folgt gefasst: rücksichtigen und im Rahmen der Leis-\n\t\t „38a.6.2\t\u0007Seit 1. Januar 2019 werden die Vergütun- tungsbeträge nach § 38d BBhV i. V. m. § 41\n gen für den Beratungsbesuch zwischen SGB XI mit zu erstatten.\n dem Träger des zugelassenen Pflegediens-\n \t\t38d.3 Zu Absatz 3\n tes und den Pflegekassen oder deren Ar-\n beitsgemeinschaften vereinbart, so dass es \t\t\t\t(unbesetzt)“.\n keine einheitlichen Pauschalen für den Be- 29. In Nummer 38e.1 wird das Wort „Pflegebedürftige“\n ratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI durch die Wörter „pflegebedürftige Personen“ ersetzt.\n mehr gibt.“\n 30. Nummer 38g wird wie folgt geändert:\n26. Nummer 38b wird wie folgt geändert:\n a)\t\u0007In Nummer 38g.1 Satz 1 werden die Wörter „Versi-\n a) Nummer 38b.1 wird wie folgt geändert: cherten und Pflegebedürftigen“ durch die Wörter\n „pflegebedürftigen Personen“ ersetzt und die Wör-\n\t\t aa)\t\u0007Der Satz vor den Beispielen wird wie folgt ge-\n ter „von Bürokratie“ gestrichen.\n fasst:\n\t\t\t „38b.1\t\u0007Bei einer Kombination der b)\t\u0007\n Nach Nummer 38g.2 wird folgende Num-\n Leistungen nach § 38a Absatz 1 mer 38.g.3 eingefügt:\n und 3 bestimmt sich die Höhe \t\t „38g.3\t\u0007Hat die Pflegeversicherung den monatli-\n der anteiligen Pauschalbeihilfe chen Bedarf für zum Verbrauch bestimmte\n nach der dem Verhältnis der tat- Pflegehilfsmittel pauschal ohne Vorlage\n sächlichen zur höchstmögli- von Rechnungen anerkannt, kann die\n chen Inanspruchnahme der Festsetzungsstelle entsprechend Beihilfe\n Pflegesachleistung.“ ohne Kostennachweis gewähren.“\n\t\t bb)\t\u0007Im Beispiel 1 Satz 1 wird das Wort „Pflegebe- 31. Nummer 38h wird wie folgt geändert:\n dürftiger“ durch die Wörter „pflegebedürftige\n a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:\n Person“ ersetzt.\n \t\t„38h \t\u0007zu § 38h – Leistungen zur sozialen Siche-\n\t\t cc)\t\u0007Im Beispiel 2 Satz 1 wird das Wort „Pflegebe-\n rung der Pflegeperson“.\n dürftiger“ durch die Wörter „pflegebedürftige\n Person“ ersetzt. b)\t\u0007\n Nach Nummer 38h.2.5 wird folgende Num-\n mer 38h.3 eingefügt:\n b) Nummer 38b.3 wird wie folgt geändert:\n \t\t„38h.3 zu Absatz 3\n\t\t aa)\t\u0007\n In Satz 1 wird das Wort „Pflegebedürftige“\n \t\t\t\t(unbesetzt)“.\n durch die Wörter „Pflegebedürftige Personen“\n ersetzt. 32. Nummer 39 wird wie folgt geändert:\n\t\t bb)\t\u0007In Satz 4 wird das Wort „den Pflegebedürfti- a)\t\u0007In Nummer 39.1.4 Satz 1 wird das Wort „Pflegebe-\n gen“ durch die Wörter „die pflegebedürftige dürftiger“ durch die Wörter „pflegebedürftiger\n Person“ ersetzt. Personen“ ersetzt.\n b)\t\u0007\n In Nummer 39.2.4 wird die Angabe „Num-\n27.\t\u0007\n In Nummer 38c.1 wird das Wort „Pflegebedürftige“\n mer 39.1.6“ durch die Angabe „Nummer 39.1.5“\n durch die Wörter „pflegebedürftige Personen“ ersetzt.\n ersetzt.\n28. Nummer 38d wird wie folgt geändert: c)\t\u0007\n In Nummer 39.3.4 wird die Angabe „Num-\n a)\t\u0007In Nummer 38d.1.3 wird das Wort „Pflegebedürf- mer 39.2.3“ durch die Angabe „Nummer 39.2.4“\n tiger“ durch die Wörter „der pflegebedürftigen Per- ersetzt.\n son“ ersetzt. 33. In Nummer 39b wird das Wort „Pflegebedürftige“\n b)\t\u0007In Nummer 38d.1.4 wird das Wort „teilstationäre“ durch die Wörter „pflegebedürftige Personen“ ersetzt.\n durch das Wort „teilstationären“ ersetzt. 34. Nummer 40.2.2 Satz 4 wird wie folgt gefasst:\n c)\t\u0007Folgende Nummern 38d.2 und 38d.3 werden ange- „4Für 2018 und 2019 ergeben sich folgende kalendertäg-\n fügt: liche Mindestbeiträge:",
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"content": "Nr. 59 GMBl 2019 Seite 1181\n\n\n 2018 2019 ung während der Schwangerschaft und nach\n der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“),\n Ost: 242,55 Euro Ost: 258,30 Euro derzeit in der Fassung vom 10. Dezember 1985\n West: 274,05 Euro West: 280,35 Euro“ (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), zuletzt ge-\n ändert am 22. März 2019, BAnz. AT 27. Mai\n35. Nummer 41 wird wie folgt geändert: 2019 B 3, in Kraft getreten am 28. Mai 2019,\n zugrunde gelegt werden.\n a) Nummer 41.1.1 wird wie folgt geändert:\n 42.1.1.2\t\u0007\n 1\n Durch die ärztliche Betreuung während der\n\t\t aa) Satz 1 wird aufgehoben.\n Schwangerschaft und nach der Entbindung\n\t\t bb)\t\u0007Der bisherige Satz 2 wird Satz 1 und die Num- sollen mögliche Gefahren für Leben und Ge-\n mern wie folgt gefasst: sundheit von Mutter oder Kind abgewendet\n sowie Gesundheitsstörungen rechtzeitig er-\n\t\t\t „1.\t\u0007über die Früherkennung von Krankheiten\n kannt und behandelt werden. 2Vorrangiges Ziel\n bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Le-\n der ärztlichen Schwangerenvorsorge ist die\n bensjahres („Kinder-Richtlinie“),\n frühzeitige Erkennung von Risikoschwanger-\n\t\t\t2.\t\u0007\n zur Jugendgesundheitsuntersuchung (Ju- schaften und Risikogeburten. 3In diesem Zu-\n gendgesundheitsuntersuchungs-Richtli- sammenhang sind bei Schwangeren auch die\n nie“), Aufwendungen für einen HIV-Test beihilfefä-\n hig.“\n\t\t\t 3.\t\u0007\n über die Früherkennung von Krebser-\n krankungen („Krebsfrüherkennungs- 37. Nummer 43.1 wird wie folgt geändert:\n Richtlinie)“ und „Richtlinie für organi-\n a)\t\u0007In Nummer 43.1.3 Satz 1 wird der dritte Spiegel-\n sierte Krebsfrüherkennungsprogramme“,\n strich gestrichen.\n\t\t\t 4.\t\u0007über die Gesundheitsuntersuchungen zur\n b) Nummer 43.1.6 wird wie folgt geändert:\n Früherkennung von Krankheiten („Ge-\n sundheitsuntersuchungs-Richtlinie“), \t\t aa)\t\u0007In Nummer 43.1.6.1 werden die Wörter „Ovu-\n lationstiming ohne Polyovulation (drei oder\n\t\t\t 5.\t\u0007über die Schutzimpfungen nach § 20i Ab-\n mehr Follikel)“ durch die Wörter „Auslösung\n satz 1 SGB V.“\n der Ovulation durch HCG-Gabe, ggf. nach\n\t\t cc) Der bisherige Satz 3 wird Satz 2. Stimulation mit Antiöstrogenen“ ersetzt.\n b)\t\u0007Die Nummern 41.3 und 41.4 werden wie folgt ge- \t\t bb)\t\u0007In Nummer 43.1.6.2 werden die Wörter „zur\n fasst: Polyovulation (drei oder mehr Follikel);“\n durch die Wörter „mit Gonadotropinen; we-\n\t\t„41.3 zu Absatz 3\n gen des Risikos hochgradiger Mehrlings-\n\t\t\t\t\u0007Bei den Maßnahmen nach Anlage 14 han-\n 1\n schwangerschaften nur durchzuführen, wenn\n delt es sich ausschließlich um ein Früh nicht mehr als drei Follikel gereift sind (medi-\n erkennungsprogramm (Präventionspro- zinisch begründeter Ausnahmefall bei be-\n gramm) für erblich belastete Personen mit stimmten Formen der Subfertilität des Man-\n einem erhöhten familiären Brust- oder Ei- nes);“ ersetzt.\n erstockkrebsrisiko. 2Aufwendungen für\n \t\t cc)\t\u0007In Nummer 43.1.6.3 werden die Wörter „mit\n genetische Analysen im Rahmen einer be-\n Embryotransfer (ET), ggf. als Zygotentransfer\n reits laufenden Behandlung, also einer ku-\n oder als intratubarer Embryotransfer (EIFT –\n rativen Maßnahme, sind von den Voraus-\n Embryointrafallopiantransfer)“ durch die\n setzungen nach Anlage 14 nicht betroffen,\n Wörter „mit ggf.intratubarem Embryotransfer\n auch sind sie nicht auf spezialisierte Zent-\n (ET) oder Embryointrafallopiantransfer\n ren beschränkt.\n (EIFT)“ und jeweils die Angabe „Buchstabe b“\n\t\t41.4\t\t zu Absatz 4 durch die Angabe „Nummer 43.1.6.2“ ersetzt.\n\t\t\t\tNummer 41.3 gilt entsprechend.“ \t\t dd)\t\u0007In Nummer 43.1.6.4 wird die Angabe „Buch-\n stabe b“ durch die Angabe „Nummer 43.1.6.2“\n c) Folgende Nummer 41.6 wird angefügt:\n ersetzt.\n\t\t„41.6 zu Absatz 6\n \t\t ee) Nummer 43.1.6.5 wird wie folgt gefasst:\n\t\t\t\t(unbesetzt)“.\n \t\t\t„43.1.6.5\t\u0007\n Intracytoplasmatische Spermi-\n36. Nummer 42.1 wird wie folgt gefasst: eninjektion (ICSI); Intracyto-\n plasmatische Spermieninjektion\n „42.1 zu Absatz 1\n (ICSI) mit ggf. intratubarem\n 42.1.1 zu Absatz 1 Nummer 1 Embryotransfer (ET oder\n EIFT);\n 42.1.1.1\t\u0007\n Für Aufwendungen der Schwangerschafts-\n überwachung können die jeweils gültigen \t\t\t\t\t\t\u0007\n höchstens drei Versuche; der\n Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte dritte Versuch ist nur beihilfefä-\n und Krankenkassen über die ärztliche Betreu- hig, wenn in einer von zwei Be-",
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"number": 14,
"content": "Seite 1182 GMBl 2019 Nr. 59\n\n handlungszyklen eine Befruch- a) Nummer 49.1 wird wie folgt geändert:\n tung stattgefunden hat;\n \t\t aa) Nummer 49.1.1 wird aufgehoben.\n\t\t\t\t\t\t\u0007\n Indikationen: schwere männli-\n \t\t bb)\t\u0007\n Die bisherigen Nummern 49.1.2 bis 49.1.7\n che Fertilitätsstörung, doku-\n werden die Nummern 49.1.1 bis 49.1.6.\n mentiert durch zwei aktuelle\n Spermiogramme, die auf der b) Nummer 49.5 wird aufgehoben.\n Grundlage des Handbuchs zu\n 44. Nummer 50.1.5 wird wie folgt geändert:\n „Examination and processing of\n human semen“ erstellt worden a)\t\u0007\n In Satz 1 wird das Wort „nichtverschreibungs-\n sind.“ pflichtigen“ durch die Wörter „nicht verschrei-\n bungspflichtigen“ ersetzt.\n c) Nummer 43.1.9 Satz 6 wird aufgehoben.\n b) Satz 3 wird wie folgt gefasst:\n38. Nummer 44 wird wie folgt gefasst:\n \t\t\u0007\n „3Erst bei der Berechnung der Beihilfe wird als bei-\n „44\t\t zu § 44 – Überführungskosten\n hilfefähiger Betrag der Festbetrag anerkannt, sofern\n 44.1\t\t zu Absatz 1 er unter dem Apothekenverkaufspreis liegt.\n 44.1.1\t\u0007 Neben den geregelten Fällen sind Aufwen-\n 1\n \t\tBeispiel:\n dungen anlässlich des Todes nicht beihilfefähig.\n \t\t nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel:\n 2\n Die BBhV regelt nur die Beihilfefähigkeit von\n Aufwendungen in Krankheits-, Pflege- und \t\tApothekenverkaufspreis: 12,76 Euro\n Geburtsfällen.\n \t\tFestbetrag: \t\t 7,59 Euro\n 44.1.2\t\u0007Nicht beihilfefähig sind die Aufwendungen aus\n \t\tbeihilfefähiger Betrag: 7,59 Euro.“\n Anlass der Todesfeststellung nach den Num-\n mern 100 bis 107 der Anlage zur GOÄ ein- 45. Nach Nummer 50.1.5 wird folgende Nummer 50.1.6\n schließlich des in diesem Zusammenhang be- eingefügt:\n rechneten Wegegeldes nach § 8 GOÄ. „50.1.6\t\u0007Die Berechnung der Belastungsgrenze erfolgt\n 44.2\t\t zu Absatz 2 allein nach den Regelungen der BBhV, unab-\n hängig davon, ob und in welcher Höhe bei Ver-\n\t\t\t(unbesetzt)“.\n sicherungsleistungen Eigenbehalte abgezogen\n39. In Nummer 45.2 Satz 4 wird das Wort „ergänzende“ ge- werden.“\n strichen.\n 46. Nummer 51 wird wie folgt geändert:\n40. Nummer 46.3 wird wie folgt geändert:\n a)\t\u0007In Nummer 51.1.5 werden der vierte bis sechste\n a)\t\u0007Der Nummer 46.3.1 wird folgende Nummer 46.3.1 Spiegelstrich wie folgt gefasst:\n vorangestellt:\n \t\t „–\t\u0007\n bei Behandlungen und Untersuchungen im\n\t\t „46.3.1\t\u0007\n Für den erhöhten Bemessungssatz nach Einzelfall\n Satz 1 ist es unerheblich, welcher Tatbe-\n \t\t\t – e\u0007in Schaden für Leben oder Gesundheit\n stand der Berücksichtigungsfähigkeit nach\n nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausge-\n § 4 Absatz 2 vorliegt.“\n schlossen werden kann,\n b)\t\u0007Die bisherige Nummer 46.3.1 wird Nummer 46.3.2\n \t\t\t – d\n \u0007 ie Maßnahme mit erheblichen Schmerzen\n und Satz 1 wie folgt gefasst:\n verbunden ist oder einen erheblichen Ein-\n\t\t„46.3.2\t\u0007\n 1\n Den erhöhten Bemessungssatz erhält die griff in die körperliche Unversehrtheit be-\n beihilfeberechtigte Person, die die famili- deutet.“\n enbezogenen Besoldungsbestandteile für\n b) Nummer 51.2 wird wie folgt gefasst:\n mindestens zwei Kinder bezieht.“\n \t\t „51.2 zu Absatz 2\n c)\t\u0007Die bisherigen Nummern 46.3.2 und 46.3.3 werden\n die Nummern 46.3.3 und 46.3.4. \t\t51.2.1 \u0007ur Verfahrensweise wird auf Num-\n Z\n mer 37.2 verwiesen.\n41. Nummer 47 wird wie folgt geändert:\n \t\t51.2.2 \u0007 Die Beihilfe, die für zwölf Monate regel-\n 1\n a)\t\u0007In Nummer 47.4.2 Satz 3 wird das Wort „vorgese-\n mäßig wiederkehrend in gleichbleibender\n hene“ durch das Wort „vorgesehenen“ ersetzt.\n Höhe zu den Aufwendungen in Pflegefäl-\n b)\t\u0007In Nummer 47.8.1 Satz 1 wird das Wort „Beihilfe- len gezahlt werden kann und entsprechend\n berechtigte“ durch die Wörter „beihilfeberechtigte festgesetzt worden ist, braucht nur über-\n Personen“ ersetzt. prüft und korrigiert werden, wenn die bei-\n hilferechtliche Person innerhalb dieses\n42. In Nummer 48.1.1 Satz 5 wird das Wort „nichtver-\n Zeitraums Änderungen mitteilt. 2Nach\n schreibungspflichtige“ durch die Wörter „nicht ver-\n den zwölf Monaten ist die Zahlung einzu-\n schreibungspflichtige“ ersetzt.\n stellen, es sei denn, es wurde ein neuer An-\n43. Nummer 49 wird wie folgt geändert: trag gestellt. 3Die beihilfeberechtigte Per-",
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"number": 15,
"content": "Nr. 59 GMBl 2019 Seite 1183\n\n son sollte rechtzeitig auf das Erfordernis unter https://www.bva.bund.de/SharedDocs/\n einer neuen Antragstellung hingewiesen Kurzmeldungen/DE/Bundesbedienstete/Ge-\n werden.“ sundheit-Vorsorge/Beihilfe/2018/krankenh-\n ausdirektabrechnung.html. 7Es wird dennoch\n c) Nummer 51.3.2 wird wie folgt gefasst:\n den beihilfeberechtigten und berücksichti-\n\t\t„51.3.2\t\u0007\n 1\n Die Wahlleistungsvereinbarung muss zu- gungsfähigen Personen empfohlen, wenn mög-\n sammen mit den ersten Rechnungen über lich, im Vorfeld des Krankenhausaufenthaltes\n die Wahlleistungen dem Beihilfeantrag die Teilnahme am Direktabrechnungsverfahren\n beigefügt werden. 2Im Falle der Abrech- bei den Krankenhäusern zu erfragen, sofern sie\n nung von Wahlleistungen bei Rehabilitati- dieses Verfahren in Anspruch nehmen wollen.\n onseinrichtungen brauchen keine Wahl-\n 51a.2.4\t\u0007\n 1\n Umfasst von der Krankenhausdirektabrech-\n leistungsvereinbarungen vorgelegt wer-\n nung werden die beihilfefähigen Aufwendun-\n den. 3Rehabilitationsmaßnahmen unterlie-\n gen für allgemeine Krankenhausleistungen und\n gen nicht dem KHEntgG, also auch nicht\n ggf. Wahlleistungen für gesonderte Unter-\n § 17 KHEntgG. 4Entsprechend berechnete\n kunft. 2Werden ausnahmsweise wahlärztliche\n Leistungen sind nach § 26 Absatz 1 Num-\n Leistungen in der Krankenhausrechnung mit\n mer 5 zu prüfen.“\n liquidiert, finden die Regelungen zur Direkt-\n47. Nach Nummer 51.8 werden die folgenden Nummern abrechnung auch Anwendung. 3Nicht beihilfe-\n eingefügt: fähige Leistungen, Abzugsbeträge für eine ge-\n sondert berechenbare Unterkunft nach § 26\n „51a zu § 51a – Zahlung an Dritte\n Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b oder Eigen-\n 51a.1 zu Absatz 1 behalte nach § 49 sind nicht erfasst und müssen\n weiterhin von der beihilfeberechtigten oder be-\n\t\t\t(unbesetzt)\n rücksichtigungsfähigen Person unmittelbar\n 51a.2 zu Absatz 2 dem Krankenhaus erstattet werden.\n 51a.2.1\t\u0007Die jeweiligen Rechtsbeziehungen zwischen\n 1\n 51a.2.5\t\u0007Das Abrechnungsverfahren gliedert sich in die\n der beihilfeberechtigten Person und dem Bei- drei Teilschritte:\n hilfeträger und die der beihilfeberechtigten\n \t\t\t1. Aufnahmeverfahren im Krankenhaus,\n oder berücksichtigungsfähigen Person zum\n Krankenhaus bleiben unberührt. 2Die Direkt- \t\t\t 2.\t\u0007Übermittlung der Rechnung und anderer\n abrechnung bedeutet daher weder einen Unterlagen durch das Krankenhaus an die\n Schuldbeitritt noch eine Schuldübernahme. Festsetzungsstelle und\n 51a.2.2\t\u0007\n 1\n § 51a Absatz 2 BBhV verpflichtet die Festset- \t\t\t 3.\t\u0007Beihilfezahlung unmittelbar an das Kran-\n zungsstellen, bei der Festsetzung abrechnungs- kenhaus.\n relevante Klärungen mit dem Krankenhaus\n 51a.2.6\t\u0007\n 1\n Das Direktabrechnungsverfahren beginnt mit\n durchzuführen. 2So sollen Unstimmigkeiten\n der Stellung eines Antrags nach Anlage 16.\n oder Fehler in der Rechnung – wie etwa eine 2\n Nach der Behandlung sendet das Kranken-\n fehlende Wahlleistungsvereinbarung oder eine\n haus den Antrag zusammen mit der Rechnung\n falsche DRG-Abrechnung usw. – im Vorfeld\n an die Festsetzungsstelle. 3Nach Prüfung der\n der Beihilfefestsetzung zwischen Krankenhaus\n Rechnung wird der Rechnungsbetrag in Höhe\n und Festsetzungsstelle abgeklärt werden. 3Ge-\n der Beihilfe durch die Festsetzungsstelle an das\n lingt dies nicht, sind eventuelle Rechtsstreitig-\n Krankenhaus überwiesen. 4Die beihilfeberech-\n keiten nach der Beihilfefestsetzung zwischen\n tigte Person erhält einen abschließenden Be-\n der behandelten Person und dem Krankenhaus\n scheid.\n zu klären.\n 51a.2.7\t\u0007\n Die Festsetzungsstelle soll prüfen, ob Aus-\n 51a.2.3\t\u0007\n 1\n Erfasst werden nur Krankenhäuser, die auch\n schlussgründe, die einer Direktabrechnung\n für die Behandlung von Mitgliedern der ge-\n entgegenstehen, ohne großen Aufwand beho-\n setzlichen Krankenversicherung nach § 108\n ben werden können.\n SGB V zugelassen sind. 2Privatkliniken oder\n Kliniken im Ausland werden nicht erfasst. 51a.2.8\t\u0007\n 1\n Kommt eine Direktabrechnung nicht in Be-\n 3\n Hier bleibt es bei dem bewährten Erstattungs- tracht, erhält die beihilfeberechtigte Person ei-\n verfahren. 4Nach § 108 SGB V zugelassene nen entsprechenden Ablehnungsbescheid, des-\n Krankenhäuser nehmen nur dann am Direkt- sen Inhalt dem Krankenhaus mitgeteilt wird.\n abrechnungsverfahren teil, wenn sie der Rah- 2\n In diesem Fall ist dann das übliche Beihilfever-\n menvereinbarung zwischen der DKG und dem fahren zu beschreiten.“\n BMI beitreten. 5Dies kann sowohl generell\n 48. Nummer 58 wird wie folgt gefasst:\n durch ausdrücklichen Beitritt als auch im je-\n weiligen einzelnen Behandlungsfall durch blo- „58\t\t zu § 58 – Übergangsvorschriften\n ße Übersendung des Beihilfeantrags an die\n 58.1\t\t zu Absatz 1\n Festsetzungsstelle zur Direktabrechnung er-\n folgen. 6Das BVA veröffentlicht eine Liste der \t\t\t\u0007Nach § 4 Absatz 1 Satz 3 werden im Ausland\n 1\n\n bisher generell beigetretenen Krankenhäuser erzielte Einkünfte der Ehegattin, der Le-",
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"content": "Seite 1184 GMBl 2019 Nr. 59\n\n benspartnerin, des Ehegatten oder des Le-\n benspartners einer beihilfeberechtigten Person\n nach § 3 (mit dienstlichem Wohnsitz im Aus-\n land) nicht berücksichtigt. 2Das gilt auch bei\n der Prüfung, ob die Ehegattin, die Lebenspart-\n nerin, der Ehegatte oder der Lebenspartner\n von dieser Übergangsvorschrift erfasst wird.\n 58.2 zu Absatz 2\n (unbesetzt)\n 58.3 zu Absatz 3\n (unbesetzt)“.\n 49. Anhang 2 erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung.\n\n Artikel 2\n Inkrafttreten\n Diese Änderung zur allgemeinen Verwaltungsvorschrift tritt\n am 1. Oktober 2019 Kraft.\n\n\n Berlin, den 25. September 2019\n D 6 – 30111/1#2\n Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat\n Im Auftrag\n Hollah",
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"content": "-2- Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr\nNr. 59 GMBl 2019 Seite 1185\n\n\n Anlage\n (zu Artikel 1 Nummer 50)\n\n Anhang 2\n (zu Nummer 18a.4)\n\n\n\n Formblatt 1\n\n Beihilfeberechtigte Person:\n Familienname Vorname Geburtsdatum\n\n\n Straße, Hausnummer Postleit- Wohnort\n zahl\n\n\n Personalnummer\n\n\n\n\n (Anschrift der Beihilfefestsetzungsstelle)\n\n\n\n\n Datum\n\n Übersendungsschreiben zum\n Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit von Psychotherapie\n\n Pseudonymisierungscode\n (wird von der Beihilfefestsetzungsstelle vergeben)\n\n\n\n Sehr geehrte Damen und Herren,\n\n anbei übersende ich Ihnen den Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psycho-\n therapie.\n\n Mit freundlichen Grüßen\n\n\n\n Unterschrift der beihilfeberechtigten Person\n\n Anlagen: □ Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie\n\n □ Bericht an die Gutachterin/den Gutachter\n\n □ Konsiliarbericht",
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"content": "Seite 1186 - 3 -2019\n GMBl Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr Nr. 59\n\n\n Formblatt 2\n (zu Nummer 18a.4.2)\n\n\n\n\n Antrag\n auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit von Psychotherapie\n I. Pseudonymisierungscode\n (wird von der Beihilfefestsetzungsstelle vergeben)\n Ich bitte um die Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psycho-\n therapie.\n\n _________________________________\n Datum, Unterschrift der beihilfeberechtigten Person\n\n\n II. Auskunft der Patientin/des Patienten\n 1. Wer wird behandelt?\n □ beihilfeberechtigte Person\n □ berücksichtigungsfähige Person nach § 4 Absatz 1 BBhV (Ehegattin/Ehe-\n gatte/Lebenspartnerin/Lebenspartner)\n □ berücksichtigungsfähige Person nach § 4 Absatz 2 BBhV (Tochter/Sohn)\n Geburtsdatum der Patientin/des Patienten:___________________\n 2. Schweigepflichtentbindung\n Ich ermächtige Frau/Herrn\n\n _________________________________\n der Fachgutachterin / dem Fachgutachter der Festsetzungsstelle – ohne Be-\n kanntgabe meines Namens – Auskunft zu geben und entbinde sie/ihn von der\n Schweigepflicht der Ärztin / des Arztes oder der Psychotherapeutin / des Psy-\n chotherapeuten (nachfolgend Therapeutinnen oder Therapeuten genannt) und\n bin damit einverstanden, dass die Fachgutachterin / der Fachgutachter der\n Festsetzungsstelle mitteilt, ob und in welchem Umfang die Behandlung medi-\n zinisch notwendig ist.\n\n _________________________________\n Datum, Unterschrift der Patientin/des Patienten\n\n\n III. Bescheinigung der Therapeutin/des Therapeuten\n 1. Welche Krankheit wird durch die Psychotherapie behandelt?\n Angabe der Diagnose: _________________________________\n 2. Welcher Art ist die Psychotherapie?\n □ Erstbehandlung □ Verlängerung bzw. Folgebehandlung\n □ tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie\n □ analytische Psychotherapie\n □ Verhaltenstherapie\n □ für Erwachsene □ für Kinder und Jugendliche\n 3. Welche Anwendungsform ist geplant und mit wie vielen Sitzungen ist zu rech-\n nen?\n □ ausschließlich Einzelbehandlung mit folgender Zahl an Sitzungen:\n _________",
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"content": "Nr. 59 GMBl 2019 Seite 1187\n -4- Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr\n\n □ ausschließlich Gruppenbehandlung mit folgender Zahl an Sitzungen:\n _________\n □ Kombinationsbehandlung mit\n □ überwiegend Einzelbehandlung\n mit _________ Einzelsitzungen und _________ Gruppensitzungen\n □ überwiegend Gruppenbehandlung\n mit _________ Einzelsitzungen und _________ Gruppensitzungen\n □ die Kombinationsbehandlung wird durch zwei Therapeuten durchgeführt\n (In diesen Fällen muss jeweils jeder Therapeut das Formblatt 2 ausfül-\n len.)\n 4. Werden Bezugspersonen in die Behandlung einbezogen?\n □ Nein\n □ Ja Anzahl der Sitzungen: _________\n 5. Gebührenziffer(n) und Gebührenhöhe?\n Gebührenziffer(n): _________________\n Gebührenhöhe je Sitzung: _________________\n 6. Wurde bereits früher eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt?\n □ Nein\n □ Ja, von _________ bis _________ mit folgender Zahl an Sitzungen:\n _________\n\n IV. Fachkundenachweis für die beantragte Psychotherapie\n 1. Ärztinnen und Ärzte (Zutreffendes bitte ankreuzen!)\n\n □ Fachärztin/Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder Psychosomati-\n sche Medizin und Psychotherapie\n □ Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie\n\n □ Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie\n\n □ Ärztin/Arzt mit folgender Zusatzbezeichnung:\n □ Psychotherapie\n verliehen: □ vor dem 1. April 1984\n □ nach dem 30. März 1984\n □ Psychotherapie – fachgebunden –\n □ Psychoanalyse\n\n □ Schwerpunkt tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie\n □ Schwerpunkt Verhaltenstherapie\n\n Eine Berechtigung zur Behandlung\n □ in Gruppen\n □ von Kindern und Jugendlichen\n liegt vor.\n 2. Psychologische Psychotherapeutinnen oder -therapeuten oder Kinder-\n und Jugendlichenpsychotherapeutinnen oder -therapeuten\n (Zutreffendes bitte ankreuzen und/oder lesbar ausfüllen!)\n\n 2.1 Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder\n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsycho-\n therapeut mit Approbation nach § 2 des Psychotherapeutengesetzes\n (PsychThG)",
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"content": "Seite 1188 GMBl 2019 Nr. 59\n -5- Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr\n\n\n\n\n Datum der Approbation ______________ als\n □ Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut\n □ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichen-\n psychotherapeut\n\n Für welches nachfolgend anerkanntes Behandlungsverfahren liegt eine durch\n „vertiefte Ausbildung“ nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 PsychThG und entspre-\n chend Abschnitt 3 Nummer 2, 3 und 4, Abschnitt 4 Nummer 2 sowie Abschnitt\n 5 Nummer 2 und 3 der Anlage 3 zur BBhV vor?\n □ tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie\n □ analytische Psychotherapie\n □ Verhaltenstherapie\n bei □ Erwachsenen □ Kindern und Jugendlichen □ in Gruppen\n\n Name der staatlich anerkannten Ausbildungsstätte (nach § 6 PsychThG)\n _________________________________\n 2.2 Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut oder\n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsy-\n chotherapeut mit Approbation nach § 12 des PsychThG (Übergangsregelung)\n\n Datum der Approbation ______________ als\n □ Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut\n □ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichen-\n psychotherapeut\n KV-Zulassungsnummer: _________________________________\n Gegebenenfalls Eintragung in das Arztregister bei der KV\n _______________________________\n\n Für welches nachfolgend anerkanntes Behandlungsverfahren liegt bezogen\n auf die KV-Zulassung oder Eintragung in das Arztregister eine „vertiefte Aus-\n bildung“ nach § § 12 PsychThG und entsprechend Abschnitt 3 Nummer 3 und\n 6 sowie Abschnitt 4 Nummer 3 und 4 der Anlage 3 zur BBhV vor?\n □ tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie\n □ analytische Psychotherapie\n □ Verhaltenstherapie\n bei □ Erwachsenen □ Kindern und Jugendlichen □ in Gruppen\n\n Verfügen Sie ggf. über eine abgeschlossene Zusatzausbildung an einem (bis\n 31. Dezember 1998 von der KBV) anerkannten psychotherapeutischen Ausbil-\n dungsinstitut?\n\n □ Nein □ Ja, für\n □ tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und (!)\n □ analytische Psychotherapie\n □ Verhaltenstherapie\n\n Name und Ort des Institutes: _____________________________\n Datum des Abschlusses ______________\n\n\n\n Datum, Unterschrift und Stempel der Therapeutin/des Therapeuten",
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"content": "Nr. 59 - 6 -2019\n GMBl Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr\n Seite 1189\n\n\n Formblatt 3\n (zu Nummer 18a.4.2)\n\n\n\n\n Der Bericht ist in einem verschlossenen, deutlich als VERTRAULICHE ARZTSACHE gekennzeichneten Umschlag der\n Beihilfefestsetzungsstelle zur Weiterleitung an die Gutachterin/den Gutachter zu übersenden.\n Absender\n Name und Anschrift der Therapeutin/des Therapeuten\n\n\n\n\n Bericht an die Gutachterin/den Gutachter\n zum Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychothe-\n rapie\n I. Angaben über die Patientin/den Patienten\n Pseudonymisierungscode (wird von der Beihilfefestsetzungs- Familienstand\n stelle vergeben)\n\n Geburtsdatum Geschlecht Beruf\n\n\n\n II. Angaben über die Behandlung\n Art der vorgesehenen Therapie\n\n\n\n Datum des Therapiebeginns\n\n Angaben zur Behandlung (Einzel- oder Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung), der Sitzungs-\n zahl und Behandlungsfrequenz seit Therapiebeginn\n\n\n Angaben zur voraussichtlich noch erforderlichen Behandlung (Einzel- oder Gruppentherapie oder Kom-\n binationsbehandlung), der Sitzungszahl und Behandlungsfrequenz\n\n\n\n\n III. Bericht der Therapeutin/des Therapeuten zum Antrag auf tiefenpsychologisch fun-\n dierte oder analytische Psychotherapie\n Ergänzende Hinweise bei Anträgen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.\n Fallbezogene Auswahl zu den folgenden Gesichtspunkten:\n 1. Spontanangaben der Patientin/des Patienten zu ihrem/seinem Beschwerdebild, dem bisherigem Ver-\n lauf, ggf. bisherige Therapieversuche. Grund des Kommens zum jetzigen Zeitpunkt, ggf. von wem ver-\n anlasst? Therapieziele der Patientin/des Patienten (bei Kindern und Jugendlichen auch der Eltern). Bei\n stationärer psychotherapeutischer/psychosomatischer Vorbehandlung bitte Abschlussbericht beifügen.\n\n 2. Psychischer Befund: Emotionaler Kontakt, therapeutische Beziehung (Übertragung/Gegenübertra-\n gung), Intelligenz, Differenziertheit der Persönlichkeit, Einsichtsfähigkeit in die psychische Bedingtheit\n des Beschwerdebildes, Motivation zur Psychotherapie, Stimmungslage, bevorzugte Abwehrmechanis-\n men, Art und Ausmaß infantiler Fixierungen, Strukturniveau, Persönlichkeitsstruktur. Bei Kindern und\n Jugendlichen auch Ergebnisse der neurosenpsychologischen Untersuchungen und Testuntersuchun-\n gen, Spielbeobachtung, Inszenierung des neurotischen Konflikts.\n Psychopathologischer Befund (z.B. Motorik, Affekt, Antrieb, Bewusstsein, Wahrnehmung, Denken, Ge-\n dächtnis).",
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"content": "Seite 1190 - 7 -2019\n GMBl Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr Nr. 59\n\n\n 3. Somatischer Befund: Bei Behandlung durch Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische\n Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichen-\n psychotherapeuten bitte „Ärztlichen Konsiliarbericht“ beifügen (sonst keine Bearbeitung möglich!). Gibt\n es Bemerkenswertes zur Familienanamnese, oder Auffälligkeiten der körperlichen Entwicklung?\n\n 4. Biografische Anamnese unter Berücksichtigung der Entwicklung neurotischer und persönlichkeits-\n struktureller Merkmale, Angaben zur Stellung der Patientin/des Patienten in ihrer/seiner Familie, unge-\n wöhnliche, individuelle oder familiäre Belastungen, Traumatisierungen, emotionales Klima der Primär-\n gruppe, Beziehungsanalyse innerhalb der Familie früher und heute, schulische Entwicklung und Be-\n rufswahl, Art der Bewältigung von phasentypischen Schwellensituationen, Erfahrungen mit Partnerbe-\n ziehungen, Umgang mit Sexualität, jetzige soziale Situation, Arbeitsfähigkeit, einschneidende somati-\n sche Erkrankungen, bisherige psychische Krisen und Erkrankungen. Bei Kindern und Jugendlichen\n auch Geburtsanamnese, frühe Entwicklungsbedingungen, emotionale, kognitive und psychosoziale\n Entwicklung, Entwicklung der Familie, soweit sie die Psychodynamik plausibel macht.\n\n 5. Verhaltensanalyse: Beschreibung der Krankheitsphänomene, möglichst in den vier Verhaltenskate-\n gorien Motorik, Kognitionen, Emotionen und Physiologie. Unterscheidung zwischen Verhaltensexzes-\n sen, Verhaltensdefiziten und qualitativ neuer spezifischer Symptomatik in der Beschreibung von Ver-\n haltensstörungen.\n Funktions- und Bedingungsanalyse der für die geplante Verhaltenstherapie relevanten Verhaltensstö-\n rungen in Anlehnung an das S-O-R-K-C-Modell mit Berücksichtigung der zeitlichen Entwicklung der\n Symptomatik.\n Beschreibung von Verhaltensaktiva und bereits entwickelten Selbsthilfemöglichkeiten und Bewälti-\n gungsfähigkeiten. Wird die Symptomatik der Patientin/ des Patienten durch pathogene Interaktions-\n prozesse aufrechterhalten, ist die Verhaltensanalyse auch der Bezugspersonen zu berücksichtigen.\n\n 6. Diagnose: Darstellung der Diagnose aufgrund der Symptomatik und der Verhaltensanalyse. Differen-\n tialdiagnostische Abgrenzung unter Berücksichtigung auch anderer Befunde, ggf. unter Beifügung der\n Befundberichte.\n\n 7. Therapieziele und Prognose: Darstellung der konkreten Therapieziele mit ggf. gestufter prognosti-\n scher Einschätzung (dabei ist zu begründen, warum eine gegebene Symptomatik direkt oder indirekt\n verändert werden soll); Motivierbarkeit, Krankheitseinsicht und Umstellungsfähigkeit; ggf. Einschät-\n zung der Mitarbeit der Bezugspersonen, deren Umstellungsfähigkeit und Belastbarkeit.\n\n 8. Behandlungsplan: Darstellung der Behandlungsstrategie in der Kombination bzw. Reihenfolge ver-\n schiedener Interventionsverfahren, mit denen die definierten Therapieziele erreicht werden sollen. An-\n gaben zur geplanten Behandlungsfrequenz und zur Sitzungsdauer (50 Minuten, 100 Minuten). Begrün-\n dung der Kombination von Einzel- und Gruppenbehandlungen auch ihres zahlenmäßigen Verhältnis-\n ses zueinander mit Angabe der Gruppenzusammensetzung und Darstellung der therapeutischen Ziele,\n die mit der Gruppenbehandlung erreicht werden sollen. Bei Verhaltenstherapie mit Kindern und Ju-\n gendlichen: Soll bei einer begleitenden Behandlung der Bezugspersonen vom Regelverhältnis 1:4 ab-\n gewichen werden, muss dies begründet werden. Begründung der begleitenden Behandlung der Be-\n zugspersonen in Einzel- oder Gruppensitzungen sowie zur Gruppengröße und Zusammensetzung.\n\n Bericht zum Fortführungsantrag\n 1. Wichtige Ergänzungen zu den Angaben in den Abschnitten 1, 2, 3 und 5 des Erstberichtes:\n Lebensgeschichtliche Entwicklung und Krankheitsanamnese, psychischer Befund und Bericht der An-\n gehörigen der Patientin/ des Patienten, Befundberichte aus ambulanten oder stationären Behandlun-\n gen, ggf. testpsychologische Befunde. Ergänzungen zur Diagnose bzw. Differentialdiagnose.\n\n 2. Zusammenfassung des bisherigen Therapieverlaufs: Ergänzungen oder Veränderungen der Ver-\n haltensanalyse, angewandte Methoden, Angaben über die bislang erreichte Veränderung der Symp-\n tomatik, ggf. neu hinzugetretene Symptomatik, Mitarbeit der Patientin/ des Patienten und ggf. der Be-\n zugspersonen.\n\n 3. Beschreibung der Therapieziele für den jetzt beantragten Behandlungsabschnitt und ggf. Än-\n derung des Therapieplans: Prognose nach dem bisherigen Behandlungsverlauf und Begründung der\n noch wahrscheinlich notwendigen Therapiedauer mit Bezug auf die Veränderungsmöglichkeiten der\n Verhaltensstörungen der Patientin/ des Patienten.\n\n\n Datum\n\n Unterschrift und Stempel der Therapeutin/des Therapeuten",
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"content": "Nr. 59 - 8 2019\n GMBl - Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr\n Seite 1191\n\n\n Formblatt 4\n (zu Nummer 18a.4.2)\n\n\n\n Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie\n (Den Bericht bitte in einem als vertrauliche Arztsache gekennzeichneten Umschlag übersenden.)\n\n auf Veranlassung von\n Name der Therapeutin/des Therapeuten\n\n\n\n\n Patient\n Pseudonymisierungscode (wird von der Beihilfefestsetzungsstelle vergeben)\n\n\n\n □ Aufgrund ärztlicher Befunde bestehen derzeit Kontraindikationen für eine psychothe-\n rapeutische Behandlung.\n □ Ärztliche Mitbehandlung ist erforderlich.\n Art der Maßnahme:\n\n\n Aktuelle Beschwerden, psychischer und somatischer Befund (bei Kindern und Jugendlichen insbesondere\n unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes):\n\n\n Stichwortartige Zusammenfassung der im Zusammenhang mit den aktuellen Beschwerden relevanten anam-\n nesischen Daten:\n\n\n Medizinische Diagnose(n), Differential-, Verdachtsdiagnose(n):\n\n\n Relevante Vor- und Parallelbehandlungen stationär/ambulant (z. B. laufende Medikation):\n\n\n Befunde, die eine ärztliche/ärztlich-veranlasste Begleitbehandlung erforderlich machen liegen vor:\n\n\n Befunde, die eine psychiatrische bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung erforderlich machen,\n liegen vor:\n\n\n\n\n □ Psychiatrische bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Abklärung ist\n □ erfolgt. □ veranlasst.\n\n Folgende ärztliche/ärztlich-veranlasste Maßnahmen bzw. Untersuchungen sind notwendig:\n\n\n Folgende ärztliche Maßnahmen bzw. Untersuchungen sind veranlasst:\n\n\n\n Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes",
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"content": "Seite 1192 - 9 -2019\n GMBl Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr Nr. 59\n\n\n Formblatt 5\n (zu Nummer 18a.4.5)\n\n\n\n\n Anschrift der Beihilfefestsetzungsstelle\n\n\n\n\n (Name und Anschrift der Gutachterin/des Gutachters)\n\n\n\n\n Datum\n\n Bundesbeihilfeverordnung\n hier: Psychotherapie-Gutachten\n\n\n Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,\n\n bitte ich Sie um gutachterliche Stellungnahme zu der psychotherapeutischen Behandlung\n\n Pseudonymisierungscode _______________________.\n\n Der Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit, die Entbindung von der Schweigepflicht\n und der Bericht der Therapeutin/des Therapeuten sind in einem verschlossenen Umschlag\n beigefügt.\n\n Nur bei Folge- oder Verlängerungsgutachten\n Es wurde bereits eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt\n - Gutachten vom: _______________________\n - Anzahl der Sitzungen: _______________________\n - Name der Gutachterin / des Gutachters: _______________________ 0F\n\n\n\n\n Ihr Gutachten bzw. Zweitgutachten bitte ich mir in zweifacher Ausfertigung unter Verwen-\n dung des anliegenden Formblattes 6 nebst einer Rechnung über die Kosten in Höhe von\n 50 EUR für das Gutachten bzw. 85 EUR für das Zweitgutachten zuzuleiten.\n\n Mit freundlichen Grüßen\n\n\n Anlagen: Antrag auf Psychotherapie (Formblatt 2)\n Bericht der Therapeutin/des Therapeuten\n Psychotherapie-Gutachten in 3-facher Ausfertigung (Formblatt 6)\n Freiumschlag",
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"content": "Nr. 59 - 10 2019\n GMBl - Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr\n Seite 1193\n\n\n Formblatt 6\n (zu Nummer 18a.4.5)\n\n\n\n\n Psychotherapie-Gutachten\n (Das Gutachten bitte in dem beigefügten, als vertrauliche medizinische Unterlagen gekennzeichneten Umschlag\n der Beihilfefestsetzungsstelle übersenden!)\n\n\n\n Pseudonymisierungscode\n\n Auftragsschreiben vom\n\n\n Stellungnahme:\n\n\n\n\n Wie viele Sit- bei Kombinationsbehandlung\n zungen sind bei ausschließlicher mit überwiegend\n notwendig? Einzelbehand- Gruppenbehand- Einzelbehand- Gruppenbehand-\n lung lung lung lung\n\n für die Patien-\n tin / den Pati-\n enten?\n\n\n für die beglei-\n tende Psycho-\n therapie der\n Bezugsperson\n\n\n Datum\n\n Unterschrift und Stempel der Gutachterin/des Gutachters",
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"content": "Seite 1194 - 112019\n GMBl - Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr Nr. 59\n\n\n Formblatt 7\n (zu Nummer 18a.4.6)\n\n\n\n\n Anschrift der Beihilfefestsetzungsstelle\n\n\n (Anschrift der beihilfeberechtigten oder bevollmächtigten Per-\n son)\n\n\n\n\n Datum\n\n Bundesbeihilfeverordnung\n hier: Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie\n Ihr Antrag vom …\n\n\n Sehr geehrte(r) Frau/Herr …\n\n aufgrund des Psychotherapie-Gutachtens werden die Kosten einer\n\n □ tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie\n □ analytischen Psychotherapie\n □ Verhaltenstherapie\n\n für durch\n (Name der Patientin / des Patien- (Name der Therapeutin / des Therapeuten)\n ten)\n\n für eine\n\n □ ausschließliche Einzelbehandlung mit bis zu – weiteren – _______ Sitzungen\n □ ausschließliche Gruppenbehandlung mit bis zu – weiteren – _______ Sitzungen\n □ Kombinationsbehandlung mit bis zu – weiteren – _______ Sitzungen mit\n □ überwiegend Einzelbehandlung\n □ überwiegend Gruppenbehandlung\n\n □ begleitende Behandlung der Bezugsperson mit bis zu – weiteren – _______ Sitzungen\n\n nach Maßgabe der Beihilfevorschriften als beihilfefähig anerkannt.\n\n Rechtsbehelfsbelehrung\n Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch er-\n hoben werden. Der Widerspruch ist bei der oben genannten Beihilfefestsetzungsstelle\n schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.\n\n Mit freundlichen Grüßen\n GMBl 2019, S. 1173",
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"content": "Nr. 59 GMBl 2019 Seite 1195\n\n Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ schlusses durch den erfolgreichen Abschluss des Masterstu-\n dienganges „Intelligence and Security Studies“ und der\nhier: Teilnahme von Tarifbeschäftigten\n Übertragung entsprechender Tätigkeiten. Erst wenn nach\nBezug: Verordnung über den Aufstieg in den höheren bestandener Masterprüfung Tätigkeiten des vergleichbaren\n nichttechnischen Verwaltungsdienst über den höheren Dienstes übertragen werden, besteht nach dem\n Masterstudiengang „Intelligence and Security Grundsatz der Tarifautomatik Anspruch auf eine entspre-\n Studies“ (MISSAufstV) vom 28. Februar 2019 chende Höhergruppierung und damit höheres Entgelt. In\n (BGBl. I S. 202) Fällen einer vorübergehenden Übertragung einer höherwer-\n – RdSchr. d. BMI v. 16.10.2019 – D5-31003/15#3 – tigen Tätigkeit ist § 14 TVöD zu beachten.\n\nIm Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finan-\nzen bin ich damit einverstanden, dass Tarifbeschäftigten für C Erprobung in der höherwertigen Tätigkeit\ndie Teilnahme an dem Masterstudiengang „Intelligence and Das Institut einer „Berufspraktischen Einführung“ entspre-\nSecurity Studies“ an der Universität der Bundeswehr Mün- chend Abschnitt 3 MISSAufstV mit einer einjährigen Erpro-\nchen oder der Hochschule des Bundes für öffentliche Ver-\n bung der Eignung und Befähigung ist für den Tarifbereich\nwaltung (HS Bund) nach der Verordnung über den Aufstieg\n nicht einschlägig. Gleichwohl stehen dem Arbeitgeber tarif-\nin den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über\nden Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ rechtliche Instrumente zur Verfügung, um den Beschäftigten\n(MISSAufstV) vom 28. Februar 2019 für die Dauer des Stu- in seiner neuen höherwertigen Tätigkeit zu erproben.\ndiums gemäß §§ 3 und 4 MISSAufstV außertariflich Arbeits- 1.\t\u0007Vorübergehende Übertragung der höherwertigen\nbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21 TVöD) ge-\n Tätigkeit\nwährt werden kann. Sofern die Masterarbeit berufsbeglei-\ntend in der Dienststelle angefertigt wird, ist § 9 MISSAufstV Zur Erprobung der Eignung und Befähigung in einer Tätig-\nfür Tarifbeschäftigte gleichermaßen anzuwenden. keit ab Entgeltgruppe 13 können dem Tarifbeschäftigten\n Für die Teilnahme am Studium einschließlich der Zulas- diese Tätigkeiten zunächst nur vorübergehend übertragen\nsung zum Studium gilt die MISSAufstV in der jeweils gelten- werden (§ 14 TVöD). Es bestehen keine Bedenken, zu die-\nden Fassung entsprechend. sem Zweck die höherwertigen Tätigkeiten für die Dauer von\n längstens sechs Monaten zunächst vorübergehend zu über-\n Die Tarifbeschäftigten sind während des gesamten Studi- tragen. Der Beschäftigte hat für die Dauer der Maßnahme\nums einschließlich der Phase für die Erstellung der Masterar- Anspruch auf eine persönliche Zulage nach § 14 Absatz 3\nbeit versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten-\n Satz 1 TVöD.\nund Arbeitslosenversicherung.\n Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erfüllt der\n Etwaige finanzielle Mehrbedarfe aufgrund der Studien-\n Beschäftigte die tariflich geforderten persönlichen Voraus-\nmaßnahmen sind aus den verfügbaren Mitteln der jeweils be-\ntroffenen Einzelpläne zu decken; zusätzliche Haushaltsmit- setzungen zur Übertragung von Tätigkeiten der Entgelt-\ntel werden nicht bereitgestellt. gruppe 13 und höher. Nach § 14 Absatz 3 Satz 1 TVöD hat\n der Beschäftigte Anspruch auf eine persönliche Zulage in der\n Ergänzend gebe ich folgende Hinweise: Differenz zwischen seinem bisherigen Entgelt und dem Ent-\n gelt, das ihm bei dauerhafter Übertragung zustünde.\nA Zulassung zum Studium 2. Übertragung einer Führungsposition auf Probe\nFür die Zulassung zu diesem Studium kommen Tarifbe- Werden Führungspositionen auf Probe im Sinne des § 31\nschäftigte in Betracht, die in eine der Entgeltgruppen 9b bis\n Absatz 2 TVöD übertragen, besteht bei Tarifbeschäftigten\n12 eingruppiert sind und einen Bachelor- oder gleichwerti-\n die Möglichkeit der vorübergehenden – und dadurch von\ngen Abschluss einer Hochschule besitzen. Über die Zulas-\n Anfang an befristeten – Übertragung der Tätigkeiten bis zu\nsung zum Studium entscheidet die Dienstbehörde in Ab-\nsprache mit der jeweiligen Hochschule. Die Kandidaten einer Gesamtdauer von zwei Jahren. Für die Dauer der\ndurchlaufen ein Auswahlverfahren ggf. gemeinsam mit den Übertragung wird eine Zulage in Höhe der Differenz zwi-\nBeamtinnen und Beamten. schen bisheriger und neuer Tätigkeit gezahlt.\n\n Oberste Bundesbehörden\nB Übertragung von Tätigkeiten der Entgelt- Abteilungen Z und B\n gruppen 13 und höher nach erfolgreichem – im Hause –\n Abschluss des Studiums nachrichtlich:\n Vereinigungen und Verbände\nIm Unterschied zum Beamtenbereich besteht kein Automa-\ntismus zwischen dem Erwerb des höheren Bildungsab- GMBl 2019, S. 1195",
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"content": "Seite 1196 GMBl 2019 Nr. 59\n\nHERAUSGEBER:\nBundesministerium des Innern, für Bau und Heimat\n11014 Berlin (Postanschrift)\nAlt-Moabit 140, 10557 Berlin (Hausanschrift)\nTelefon: 0 30/1 86 81-0\nTelefax: 0 30/1 86 81 12 926\nE-Mail: poststelle@bmi.bund.de",
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