HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"id": 240910,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/240910-gmbl-nr-14-1989/",
"title": "GMBl Nr. 14 1989",
"slug": "gmbl-nr-14-1989",
"description": "Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 14 vom 20. May 1989",
"published_at": "1989-05-20T00:00:00+02:00",
"num_pages": 16,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/gmbl-ausgabe-1989-14.pdf",
"file_size": 1417394,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"title": "Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 14 vom 20. Mai 1989",
"author": "Bundesministerium des Innern",
"_tables": [],
"creator": null,
"subject": "Amtlicher Teil des GMBl 1989 Nr. 14 (weicht ggf. von Druckversion ab)",
"producer": "fragdenstaat.de",
"foreign_id": "gmbl:1989-14",
"_format_webp": true
},
"uid": "ede80c51-d620-429e-aaa6-b6483435ec7c",
"data": {
"year": 1989,
"issue": 14,
"issues": [
14
],
"issue_end": 14,
"issues_str": "14"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=240910",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2023-12-07 13:20:48.745889+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 1,
"content": "G 3191 A\n\n GEMEINSAMES Ausgabe A\n\n\n MINISTERIALBLATI\n Seite 261\n\n\n\n\n des Auswärtigen Amtes / des Bundesministers des Innern\n des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\n des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen / des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit\n des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\n des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau\n des Bundesministers für Forschung und Technologie / des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft\n des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit\n\n HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTER DES INNERN\n\n40.}ahrgang ISSN 0341-1435 Bonn, den 20. Mai 1989 Nr.14\n\n\n\n\n INHALT\n\n\n\n Amtlicher Teil Seite\n\n\n\n\n Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und\n Gesundheit\n\n Bek. v. 28. 3. 89, Weitere Leitsätze des Deutschen Lebensmittel-\n buches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 262\n\n\n\n\n •",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 2,
"content": "Seite 262 GMBl1989 Nr.14\n\n\n\n\n Inhaltsübersicht\n Seite\n 1. Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen. . . . . . . . . . 264\n 2. Neufassung der Leitsätze für Pilzerzeugnisse ................................... 268\n 3. Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 3,
"content": "Nr. 14 GMBl1989 Seite 263\n\n\n\nAmtlicher Teil\n\n\n Der Bundesminister\n für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit\n\n\n\n\n Bekanntmachung\n von weiteren Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches\n Vom 28. März 1989\n\n I.\n Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 14. Plenarsitzung am 24. und\n 25. November 1988 unter Beachtung der §§ 9 und 10 ihrer Geschäftsordnung folgende\n Leitsätze beschlossen bzw. geändert:\n 1. Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen\n 2. Neufassung der Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse\n 3. Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse.\n Diese Leitsätze werden hiermit nach § 33 Abs. 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfs-\n gegenständegesetzes vom 15. August 1974 (BGBL I S. 1945, 1946) im Einvernehmen mit\n den Bundesministern der Justiz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für\n Wirtschaft veröffentlicht.\n 11.\n Ergänzend wird erneut auf folgendes hingewiesen:\n Die in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches vorgesehenen Bezeichnungen\n haben nach der am 31. Dezember 1981 in Kraft getretenen Lebensmittel-Kennzeich-\n nungsverordnung folgende Bedeutung:\n Lebensmittel, deren Bezeichnung nicht durch Rechtsvorschriften festgelegt ist, müssen\n entsprechend den Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung entweder\n mit der nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblichen Bezeichnung (§ 4 Satz 1 Nr. 1\n LMKV) oder einer Beschreibung (§ 4 Satz 1 Nr. 2 LMKV) versehen werden. Die in den\n Leitsätzen vorgesehenen Bezeichnungen entsprechen der allgemeinen Verkehrsauffas-\n sung und genügen deshalb in jedem Fall den Anforderungen der Lebensmittel-Kenn-\n zeichnungsverordnung. Es ist jedoch erlaubt, an ihrer Stelle Beschreibungen im Sinne\n des § 4 Satz 1 Nr. 2 LMKV zu gebrauchen.\n Bonn, den 28. März 1989\n 414 - 6581/56\n\n Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit\n Im Auftrag\n Prof. Dr. Eck e r t",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 4,
"content": "Seite 264 GMBl1989 Nr. 14\n\n Leitsätze\n für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte\n und Zubereitungen\n\n I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale den Geruch und/oder Geschmack nach Tee nachmachen\n oder verstärken,\n A. Begriffsbestimmungen\n 4.2 Fruchtsäfte4) bis zu 15 Gramm je 100 Gramm teeähnliche\n1. Tee Erzeugnisse oder entsprechende Anteile an konzentrier-\n stammt ausschließlich aus Blättern. Blattknospen und ten oder getrockneten Fruchsäften.\n zarten Stielen des Teestrauches (Camellia sinensis Lin- 4.3 Die Verwendung von Zusatzstoffen 2 ) ist nicht üblich.\n naeus, O. Kuntze), die nach den üblichen Verfahren wie\n Welken, Rollen, Fermentieren, Zerkleinern, Trocknen be- 5. Zur Herstellung von Tee-Extrakten\n arbeitet sind. 5.1 Bei der Herstellung abgetrennte oder zurückgewonnene\n2. Aromatisierter Tee natürliche Geruch- und/oder Geschmackstoffe,\n ist Tee, dem zur Aromatisierung geruch- und/oder ge- 5.2 Natriumhydroxid 5 ) und KaliumhydroxidS) zur Verbesse-\n schmackgebende Stoffe zugesetzt sind. rung der Kaltwasserlöslichkeit bis zu insgesamt 10\n Gramm je 100 Gramm kaltwasserlöslichem getrocknetem\n3. Teeähnliche Erzeugnisse Tee-Extrakt. unbeschadet der zur Neutralisation erfor-\n sind Pflanzenteile, die nicht von Camellia sinensis Linna- derlichen Stoffe (Essigsäure, Milchsäure, Weinsäure, Zi-\n eus, O. Kuntze stammen und die dazu bestimmt sind, in tronensäure oder Kohlensäure),\n der Art wie Tee verwendet zu werden. 5.3 Tricalciumphosphat 5 ) und Maltodextrin zur Erhaltung\n Teeähnliche Erzeugnisse sind auch Mischungen von tee- der Rieselfähigkeit.\n ähnlichen Erzeugnissen mit Tee, die nicht unter den Be- 5.4 Die Verwendung von anderen Zusatzstoffen 2 ) ist nicht\n griff \"aromatisierter Tee\" fallen. üblich.\n4. Aromatisierte teeähnliche Erzeugnisse 6. Zur Herstellung von aromatisierten Tee-Extrakten\n sind teeähnliche Erzeugnisse, denen zur Aromatisierung die in den Nummern 2.2 und 2.3 sowie 5.1 bis 5.3 genann-\n geruch- und/oder geschmackgebende Stoffe zugesetzt ten Stoffe.\n sind.\n 7. Zur Herstellung von Extrakten aus tee ähnlichen Erzeug-\n5. Tee-Extrakte nissen\n sind wäßrige Auszüge aus Tee, denen Wasser entzogen die in den Nummern 5.1 und 5.3 genannten Stoffe.\n ist.\n 8. Zur Herstellung von aromatisierten tee ähnlichen Extrak-\n6. Aromatisierte Tee-Extrakte ten\n sind Tee-Extrakte (Nummer 5), denen zur Aromatisie- die in den Nummern 4.1 und 4.2 sowie 5.1 und 5.3 ge-\n rung geruch- und/oder geschmackgebende Stoffe zuge- nannten Stoffe.\n setzt sind.\n 9. Zur Herstellung von Zubereitungen aus Lebensmitteln\n7. Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen mit Tee-Extrakten\n sind wäßrige Auszüge aus teeähnlichen Erzeugnissen, 9.1 Tee-Extrakt zur Herstellung von Zitronenteegetränk in\n denen Wasser entzogen ist. einer Mindestmenge von 0,12 Gramm in 100 Milliliter. be-\n8. Aromatisierte Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen rechnet auf einen wasserfreien Tee-Extrakt ohne die in\n den Nummern 5.2 und 5.3 genannten Zutaten in dem\n sind Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen (Num- nach der Gebrauchsanweisung vorschriftsmäßig herge-\n mer 7), denen zur Aromatisierung geruch- und/oder ge- stellten Getränk,\n schmackgebende Stoffe zugesetzt sind.\n 9.2 Aromen mit natürlichen oder naturidentischen 3 ) Geruch-\n9. Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Tee-Extrakten und/oder Geschmackstoffen, ausgenommen solche, die\n dienen der Herstellung von Getränken, für deren Charak- den Geruch und/oder Geschmack nach Tee nachmachen\n ter die Verwendung von Tee-Extrakten mitbestimmend oder verstärken,\n ist. 9.3 Farbgebende Stoffe 6 ).\n10. Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Extrakten aus tee- 10. Zur Herstellung von Zubereitungen aus Lebensmitteln\n ähnlichen Erzeugnissen mit Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen\n dienen der Herstellung von Getränken, für deren Charak- 10.1 Aromen mit natürlichen oder naturidentischen 3 ) Geruch-\n ter die Verwendung von Extrakten aus teeähnlichen Er- und/oder Geschmackstoffen, ausgenommen solche, die\n zeugnissen mitbestimmend ist. den Teegeruch und/oder Teegeschmack nachmachen\n oder verstärken,\n B.Zutaten 10.2 Farbgebende Stoffe6 ).\n1. Zur Herstellung von Tee\n Die Verwendung von Zutaten1 ), Zusatzstoffe eingeschlos- C. Beschaffenheitsmerkmale\n sen2 ), ist nicht üblich. 1. Die Erzeugnisse nach Abschnitt A sind frei von vegetati-\n2. Zur Herstellung von aromatisiertem Tee ven Formen von Schimmel und praktisch frei von Verun-\n2.1 geruch- und/oder geschmackgebende Pflanzen und reinigungen.\n Pflanzenteile bis zu 5 Gramm je 100 Gramm Tee, 2. Tee und aromatisierter Tee\n2.2 Aromen mit natürlichen oder naturidentischen 3 ) Geruch- 2.1 Trockenmasse nicht weniger als 93 Gramm je 100\n und/oder Geschmackstoffen, ausgenommen solche, die Gramm des Erzeugnisses, jedoch\n den Geruch und/oder Geschmack nach Tee nachmachen bei aromatisiertem Tee nicht we-\n oder verstärken, niger als 91 Gramm\n2.3 Fruchtsäfte4) bis zu 15 Gramm je 100 Gramm Tee oder 2.2 Extraktgehalt nicht weniger als 32 Gramm was-\n entsprechende Anteile an konzentrierten oder getrockne- serlösliche Teebestandteile je 100\n ten Fruchtsäften, Gramm Teetrockenmasse, jedoch\n2.4 aromagebende Trinkbranntweine wie Rum, Arrak, bei Tee türkischer und russischer\n Whisky. Herkunft nicht weniger als 26\n2.5 Die Verwendung von Zusatzstoffen2 ) ist nicht üblich. Gramm\n 2.3 Koffeingehalt nicht weniger als 1,5 Gramm je\n3. Zur Herstellung von tee ähnlichen Erzeugnissen 100 Gramm Teetrockenmasse\n Die Verwendung von Zusatzstoffen 2 ) ist nicht üblich. 2.4 Gesamtasche nicht weniger als 4 Gramm und\n4. Zur Herstellung von aromatisierten teeähnlichen Erzeug- nicht mehr als 8 Gramm je 100\n nissen Gramm Teetrockenmasse\n4.1 Aromen mit natürlichen oder naturidentischen 3 ) Geruch- 2.5 Salzsäureunlösliche nicht mehr als 1 Gramm je 100\n und/oder Geschmackstoffen, ausgenommen solche, die Asche Gramm Teetrockenmasse",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 5,
"content": "Nr.14 GM BI 1989 Seite 265\n\n2.6 Wasserlösliche nicht weniger als 45 Gramm je 100 schung mehr als die Hälfte beträgt und die Eigenart der\n Asche Gramm Gesamtasche Mischung durch das genannte Herkunftsgebiet bestimmt\n2.7 Rohfaser nicht mehr als 16,5 Gramm je 100 wird, z. B. Assam-Teemischung.\n Gramm Teetrockenmasse 1.1.3 Eine Herkunftsangabe im Sinne eines Hinweises auf das\n3. Teeähnliche Erzeugnisse und aromatisierte Anbaugebiet liegt nicht vor, wenn auf Länder oder Regio-\n nen ohne eigenen Teeanbau hingewiesen wird, z. B. Ost-\n teeähnliche Erzeugnisse friesische Mischung, Englische Mischung.\n3.1 Trockenmasse und Wassergehalt 1.1.4 Der Verkehrsbezeichnung nach Nummer 1.1.1 können\n3.1.1 Trockenmasse nicht weniger als 90 Gramm je 100 zur Unterscheidung im Handel übliche Angaben über die\n (außer Erzeugnisse Gramm des Erzeugnisses Beschaffenheit angefügt werden.\n nach Nummer 3.1.2)\n 1.1.5 Auf eine Entkoffeinierung des Tees wird nur hingewie-\n3.1.2 Wassergehalt sen, wenn in 100 Gramm der Teetrockenmasse nicht\n Fencheltee mehr als 0,4 Gramm Koffein enthalten sind.\n Pfefferminztee\n Krauseminzetee 1.2 Aromatisierter Tee\n Kamillentee nicht mehr als 12 Gramm je 1.2.1 Als Verkehrsbezeichnung werden die Bezeichnungen\n Orangenblättertee Aromatisierter Tee, aromatisierter Schwarzer Tee, Tee,\n Eisenkrauttee 100 Gramm des Erzeugnisses\n aromatisiert und Schwarzer Tee, aromatisiert\n Lindenblütentee sowie\n Hagebuttentee Aromatisierte Teemischung oder Teemischung, aromati-\n Hibiskusblütentee siert\n verwendet.\n3.2 Gesamtasche jeweils je 100 Gramm Trocken-\n masse des Erzeugnisses 1.2.2 Der Verkehrsbezeichnung nach Nummer 1.2.1 können\n zur Unterscheidung im Handel übliche Angaben über die\n Hagebuttentee nicht mehr als 7 Gramm Beschaffenheit angefügt werden.\n Hibiskusblütentee nicht mehr als 11 Gramm\n Pfefferminztee 1.2.3 Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen, z. B. aro-\n Krauseminzetee\n matisierter Tee - Wildkirsche.\n Kamillentee nicht mehr als 12 Gramm 1.2.4 Auf eine Entkoffeinierung des aromatisierten Tees wird\n Fencheltee nur hingewiesen, wenn in 100 Gramm der Teetrocken-\n Lindenblütentee masse nicht mehr als 0,4 Gramm Koffein enthalten sind.\n Eisenkrauttee nicht mehr als 13 Gramm 1.3 Teeähnliche Erzeugnisse\n Orangenblättertee nicht mehr als 15 Gramm 1.3.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Art der verwendeten\n3.3 Salzsäureunlösliche nicht mehr als 1 Gramm je 100 Pflanze oder der verwendeten Pflanzenteile, auch in Ver-\n Asche Gramm Trockenmasse des Er- bindung mit dem Wort Tee, angegeben, wenn das teeähn-\n zeugnisses, liche Erzeugnis aus einer Pflanzenart, z. B. Pfefferminze\n jedoch bei oder Pfefferminztee, oder aus zwei Pflanzenarten, z. B.\n Hagebuttentee nicht mehr als 1,5 Gramm Hagebuttentee mit Hibiskus oder Hagebutte mit Hibis-\n Pfefferminztee nicht mehr als 2,0 Gramm kus, hergestellt ist.\n Krauseminzetee 1.3.2 Als Verkehrsbezeichnung werden auch Sammelbezeich-\n Kamillentee nungen in Verbindung mit dem Wort Tee - z. B. Kräu-\n Hibiskusblütentee nicht mehr als 2,5 Gramm tertee oder teeähnJiches Erzeugnis - verwendet, wenn\n Fencheltee das teeähnliche Erzeugnis aus mehreren Pflanzenarten\n Lindenblütentee hergestellt ist; macht der Anteil einer Pflanzenart - aus-\n Orangenblättertee genommen Tee - mehr als die Hälfte aus, findet diese\n Eisenkra u ttee nicht mehr als 3,5 Gramm auch als namengebender Wortbestandteil in Verbindung\n mit dem Wort Mischung Verwendung, sofern der namen-\n3.4 Ätherisches Öl jeweils je 100 Gramm der Trok- gebende Bestandteil die Eigenart bestimmt, z. B. MeJis-\n kenmasse des Erzeugnisses sentee-Mischung oder MeJissenmischung.\n Fencheltee nicht weniger als 1 Milliliter\n Pfefferminztee 1.3.3 Bildliche Darstellungen entsprechen der Verkehrsbe-\n Krauseminzetee nicht weniger als 0,6 Milliliter zeichnung.\n Kamillentee nicht weniger als 0,2 Milliliter 1.3.4 Wird bei teeähnlichen Erzeugnissen auf die Mitverwen-\n dung von Tee hingewiesen, wird der Gehalt an Tee in\n4. Tee-Extrakte und aromatisierte Tee-Extrakte Gramm in 100 Gramm des Erzeugnisses angegeben.\n4.1 Trockenmasse nicht weniger als 95 Gramm je 100 1.4 Aromatisierte teeähnliche Erzeugnisse\n pul verförmiges Gramm Extrakt 1.4.1 Als Verkehrsbezeichnung werden die Bezeichnungen\n Erzeugnis nach Nummern 1.3.1 und 1.3.2 unter Hinweis auf die Aro-\n konzentrierter nicht mehr als 95 Gramm und matisierung verwendet, z. B. Kräutertee, aromatisiert\n Extrakt nicht weniger als 40 Gramm je 100 oder Früchtetee, aromatisiert.\n Gramm Extrakt\n 1.4.2 Auf eine Geschmacksrichtung wird hingewiesen, z. B.\n5. Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Tee-Extrakten und aromatisierter Kräutertee - Schwarze Johannisbeere.\n mit Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen 1.4.3 Bildliche Darstellungen entsprechen der Verkehrsbe-\n5.1 Trockenmasse nicht weniger als 92 Gramm je 100 zeichnung.\n Gramm der Zubereitung.\n 1.4.4 Wird bei aromatisierten teeähnlichen Erzeugnissen auf\n die Mitverwendung von Tee hingewiesen, wird der Ge-\n D. Bezeichnung und Angaben halt an Tee in Gramm je 100 Gramm des Erzeugnisses an-\n gegeben.\n1. Erzeugnisse des Abschnittes A werden unter folgenden\n Bezeichnungen in den Verkehr gebracht: 1.5 Tee-Extrakte\n1.1 Tee 1.5.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Bezeichnung Tee-Ex-\n1.1.1 Als Verkehrsbezeichnung werden trakt verwendet.\n Tee (s. Abschnitt I A. Nr. 1) 1.5.2 Auf eine Entkoffeinierung wird nur hingewiesen, wenn\n Schwarzer Tee (s. Abschnitt 11 A. Nr. 1.1) in 100 Gramm der Tee-Extrakttrockenmasse nicht mehr\n OoJong Tee (s. Abschnitt 11 A. Nr. 1.2) als 1,2 Gramm Koffein enthalten sind.\n Grüner Tee (s. Abschnitt 11 A. Nr. 1.3) 1.5.3 Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit wird in\n auch in Verbindung mit dem Wort Mischung verwendet. Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung durch das\n1.1.2 Geographische Hinweise werden nur verwendet, wenn Wort \"kaltwasserlöslich\" hingewiesen.\n der Tee ausschließlich die angegebene Herkunft auf-\n weist. Bei Mischungen von Tees unterschiedlicher Her- 1.6 Aromatisierte Tee-Extrakte\n kunft wird die Verkehrsbezeichnung nach 1.1.1 um das 1.6.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Bezeichnung Aroma-\n Wort Mischung ergänzt; ein geographischer Hinweis tisierter Tee-Extrakt oder Tee-Extrakt, aromatisiert ver-\n wird nur verwendet, wenn der benannte Anteil der Mi- wendet.",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 6,
"content": "Seite 266 GMBl1989 Nr.14\n\n1.6.2 Auf eine Geschmacksrichtung wird hingewiesen, z. B. Geruch und einen charakteristischen Fenchelgeschmack.\n aromatisierter Tee-Extrakt - Zitrone. Die Farbe ist hellgelb bis gelbbraun.\n1.6.3 Auf eine Entkoffeinierung wird nur hingewiesen, wenn 2. Kamillentee\n in 100 Gramm der Trockenmasse des aromatisierten Tee-\n Extraktes nicht mehr als 1,2 Gramm Koffein enthalten 2.1 Beschreibung\n sind. Kamille besteht aus den getrockneten oberirdischen\n Pflanzenteilen blühender Matricaria Chamomilla, ganz\n1.6.4 Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit wird in oder zerkleinert.\n Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung durch das\n Wort \"kaltwasserlöslich \" hingewiesen. 2.2 Aussehen\n Blütenköpfchen (bestehend aus dem Blütenboden, einem\n1.7 Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen Hüllkelch, weißen Zungenblüten und gelb bis gelbbräun-\n1.7.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Art der verwendeten lichen Röhrenblüten) und andere oberirdische Pflanzen-\n Pflanze oder der verwendeten Pflanzenteile in Verbin- teile.\n dung mit den Worten .. Extrakt aus . .. \" oder ..... Ex- 2.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses\n trakt\" verwendet, wenn der Extrakt aus einer Pflanzen- Der Aufguß hat einen angenehm milden, arttypischen\n art, z. B. Extrakt aus Pfefferminze oder Pfefferminz- Geruch und einen leicht bitteren aromatischen Ge-\n extrakt, oder aus zwei Pflanzenarten, z. B. Hagebutten- schmack, der charakteristisch für Kamille ist. Die Farbe\n Hibiskusextrakt hergestellt ist. ist gelblichbraun.\n1.7.2 Als Verkehrsbezeichnung werden auch Sammelbezeich-\n nungen in Verbindung mit den Worten .. Extrakt aus . .. \" 3. Eisenkrauttee oder Verbenentee\n oder ..... Extrakt\" verwendet, wenn der Extrakt aus 3.1 Beschreibung\n mehreren Pflanzenarten hergestellt ist; macht der Anteil Eisenkraut (Verbena) besteht aus den getrockneten Blät-\n einer Pflanzenart - ausgenommen Tee - mehr als die tern und Stielen von Lippia citriodora oder Verbena tri-\n Hälfte aus, findet diese auch als namengebender Wortbe- phylla, ganz oder zerkleinert.\n standteil in Verbindung mit dem Wort Mischung Ver- 3.2 Aussehen\n wendung, sofern der namengebende Bestandteil die Ei- Gelb bis graugrüne Blätter mit Teilen von Stielen.\n genart bestimmt, z. B. Extrakt aus Melissenmischung. Die Blätter sind 4 bis 9 cm lang, speerförmig und mit\n1.7.3 Bildliehe Darstellungen entsprechen der Verkehrsbe- einer kräftigen Mittelrippe versehen.\n zeichnung.\n 3.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses\n1.7.4 Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit wird in Der Aufguß hat einen zitronenähnlichen Geruch und\n Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung durch das einen leicht an Zitrone erinnernden Geschmack. Die\n Wort \"kaltwasserlöslich\" hingewiesen. Farbe ist gelb bis gelbgrün.\n1.8 Aromatisierte Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen 4. Orangenblättertee\n1.8.1 Als Verkehrsbezeichnung werden die Bezeichnungen 4.1 Beschreibung\n nach den Nummern 1.7.1 und 1.7.2 unter Hinweis auf die Orangenblätter bestehen aus den getrockneten Blättern\n Aromatisierung verwendet. und Blattstielen von bestimmten Varietäten von Citrus\n1.8.2 Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen. aurantium, die sich zur Zubereitung von Tee als Getränk\n1.8.3 Bildliehe Darstellungen entsprechen der Verkehrsbe- eignen, ganz oder zerkleinert.\n zeichnung. 4.2 Aussehen\n1.8.4 Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit wird in Graugrüne Blätter mit Teilen von Stielen.\n Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung durch das Die Blätter sind eiförmig, 10 bis 15 cm lang, bis 7 cm breit\n Wort \"kaltwasserlöslich\" hingewiesen. und mit einer kräftigen Mittelrippe.\n1.9 Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Tee-Extrakten und 4.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses\n mit Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen Der Aufguß hat einen aromatischen Geruch und einen\n1.9.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Bezeichnung Zuberei- charakteristischen, an Orange erinnernden, schwach bit-\n tung für Teegetränke verwendet. teren Geschmack. Die Farbe ist leicht gelb bis gelbgrün.\n1.9.2 Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen. 5. Lindenblütentee\n 11. Besondere Beurteilungsmerkmale für Tee 5.1 Beschreibung\n und bestimmte teeähnliche Erzeugnisse Blütenstände von den getrockneten Hochblättern und\n Blüten von Varietäten aus der Gattung Tilia, die sich zur\n A. Beschaffenheits- und Unterscheidungsmerkmale Zubereitung von Tee als Getränk eignen, ganz oder zer-\n für Tee kleinert.\n Nach dem Behandlungsverfahren werden unterschieden: 5.2 Aussehen\n1.1 Schwarzer Tee Hochblätter und Blüten haben eine gelbgrünbräunliche\n ist fermentierter Tee, dessen Blätter nach den üblichen Farbe.\n Verfahren wie Welken, Rollen, Fermentieren, Zerklei- Der Blütenstiel ist zusammengewachsen mit dem speer-\n nern, Trocknen bearbeitet werden. förmigen Hochblatt.\n1.2 Oolong Tee 5.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses\n ist halbfermentierter Tee, dessen Blätter nach den übli- Der Aufguß hat einen süßlichen Geruch und einen an\n chen Verfahren wie Welken, Rollen bearbeitet sind und, Blüten erinnernden Geschmack. Die Farbe ist schwach\n nachdem der Fermentationsprozeß etwa nach Ablauf der gelb bis rötlichgelb.\n Hälfte der üblichen Zeit abgebrochen wurde, getrocknet\n werden. 6. Hagebuttentee\n1.3 Grüner Tee 6.1 Beschreibung\n ist unfermentierter Tee, dessen Blätter blanchiert, gerollt Hagebutten ohne Samen (Rosae pseudofructus sine se-\n und getrocknet werden und deren natürlicher Blattfarb- mine) bestehen aus den getrockneten Scheinfrüchten\n stoff weitgehend erhalten ist. von verschiedenen Arten der Gattung Rosa L., ohne Här-\n chen, aber mit einem technisch unvermeidbaren Anteil\n B. Beschaffenheitsmerkmale für bestimmte (max. 10 v. H.) an Samen, ganz oder zerkleinert.\n teeähnliche Erzeugnisse 6.2 Aussehen\n Hellrot/braun bis dunkelrot/braun, eingefallene, etwas\n1. Fencheltee runzelig aussehende Schalen.\n1.1 Beschreibung\n Fenchel besteht aus den getrockneten Früchten bzw. 6.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses\n Teilfrüchten, oft mit Resten von Griffel, Fruchtstiel und Der Aufguß hat einen schwach fruchtigen Geruch und\n Karpophor von Foeniculum vulgare, ganz oder zerklei- einen fruchtigen, süßsauren Geschmack. Die Farbe ist\n nert. gelbbräunlich bis braungelb.\n1.2 Aussehen 7. Hi biskus bl üten tee\n Früchte (ganz oder Teilfrüchte, geschnitten oder gemah- 7.1 Beschreibung\n len), die gelbgrün oder gelbbraun sind. Hibiskus besteht aus den zur Fruchtzeit geernteten und\n1.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses getrockneten Kelchen und Außenkelchen von Hibiskus\n Der Aufguß hat einen leicht süßlichen und aromatischen sabdariffa, ganz oder zerkleinert.",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p6-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 7,
"content": "Nr.14 GMBI1989 Seite 267\n\n7.2 Aussehen Anlage\n Kelch und Außenkelch sind fleischig, trocken, leicht brü- Testmethoden\n chig und leuchtend rot bis dunkel violett gefärbt.\n7.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses 1. für Tee\n Der Aufguß hat einen arteigenen, leicht strengen Geruch\n und einen fruchtig sauren erfrischenden Geschmack. Die Beschaffenheitsmerkmal Testmethode\n Farbe ist hellrot bis dunkelrot. Amt!. Methode') L 47.00-1\n Trockenmasse (DIN 10800)\n8. Krauseminzetee\n8.1 Beschreibung Amt!. Methode') L 47.00-4\n Extraktgehalt (DIN 10 803)\n Krauseminze besteht aus den getrockneten Blättern und\n Stielen von Varietäten der Mentha crispa, ganz oder zer- Gesamtasche Amt!. Methode') L 47.00-3\n kleinert. (DIN 10802)\n8.2 Aussehen Amt!. Methode') L 47.00-5\n Salzsäureunlösliche Asche (DIN 10805)\n Blätter von grünbräunlicher Farbe und vierkantige Sten-\n gelteile. Wasserlösliche Asche ISO 1576\n8.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses Rohfaser ISO 3720\n Der Aufguß hat einen kräftigen, würzigen Geruch und\n einen würzigen, aber nicht kühlenden Geschmack. Die Koffeingehalt Amt!. Methode' l L 47 00-6\n (DIN 10801 .\n Farbe ist gelb bis braun.\n Die Vorbereitung der zu unter- Amt!. Methode'l L 47 00-2\n9. Pfefferminztee suchenden Proben erfolgt nach (DIN 10806 .\n9.1 Beschreibung\n Pfefferminze besteht aus den getrockneten Blättern und 2. für teeähnliche Erzeugnisse\n Teilen von Stielen der Varietäten der Mentha piperita, Beschaffenheitsmerkmal Testmethode\n ganz oder zerkleinert.\n9.2 Aussehen Trockenmasse Amt!. Methode') L 47.00-1\n Dünne, brüchige Blatteile von grünbräunlicher Farbe und (für Erzeugnisse nach C 3.1.1) (DIN 10800)\n vierkantige Stengelteile. Wassergehalt\n9.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses (für Erzeugnisse nach C 3.1.2) ISO 939\n Der Aufguß hat einen würzigen, frischen Geruch und Gesamtasche Amt!. Methode') L4700 3\n einen würzigen, kühlenden, arteigenen Geschmack. Die (DIN 10802) .-\n Farbe ist gelb bis braun. Amt!. Methode *) L 47.00-5\n Salzsäureunlösliche Asche (DIN 10805)\n10. Mate oder Paraguaytee\n10.1 Beschreibung Ätherisches Öl ISO 6571\n Mate besteht aus den über Feuer getrockneten, gedörrten, Die Vorbereitung der zu unter- Amt!. Methode' l L 47.00-2\n zerkleinerten, koffeinhaItigen Blättern und Teilen von suchenden Proben erfolgt nach (DIN 10806\n Stenge In des in Südamerika angebauten Mate-Baumes\n (Ilex paraguariensis), die sich zur Bereitung als Getränk .) Amtliche Methoden nach § 35 LMBG.\n eignen.\n10.2 Aussehen\n Die Blattstückchen sind klein, dünn, brüchig und von\n bräunlich-grüner Farbe (getrocknet) oder brauner Farbe\n (geröstet) und lassen größere Nerven noch erkennen.\n10.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses\n Der Mateaufguß ist hellgrün bis braun und von würzigem\n und meist rauchigem Geruch und Geschmack.\n') § 5 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vom 22. Dezember 1981 (BGBI. I\n S. 1625. 1626) in der jeweils geltenden Fassung.\n2) Das gilt auch für Zusatzstoffe. die für Lebensmittel allgemein zugelassen sind.\n') § 1 Abs. 3 der Aromenverordnung vom 22. Dezember 1981 (BGBI. I S. 1625. 1676)\n in der jeweils geltenden Fassung.\n') Fruchtsaft-Verordnung vom 17. Februar 1982 (BGBI. I S. 197) in der jeweils gel-\n tenden Fassung.\n') Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung vom 30. Dezember\n 1981 (BGBI. I S. 1633) in der jeweils geltenden Fassung.\n') Auf§ 11 und § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c LMBG wird hingewiesen.",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p7-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 8,
"content": "Seite 268 GMBl1989 Nr. 14\n\n Neufassung\n der\n Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse\n\n Die Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse vom 27. Januar 1965 (Beilage zum BAnz. Nr. 101 vom 2. Juni 1965. GMBl. Nr. 17 S. 166).\nzuletzt geändert am 27.128. November 1974 (Beilage zum BAnz. Nr. 134 vom 25. Juli 1975. GMBl. Nr. 23 S. 503). erhalten folgende\nFassung:\n\n Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse\n I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale\nAls Speisepilze werden die eßbaren Fruchtkörper der in Abschnitt II Nr. 2.1 genannten Pilzarten 1) in den Verkehr gebracht oder zu\nPilzerzeugnissen verarbeitet. Speisepilze im Sinne der Leitsätze sind auch Zuchtpilze. die in Abschnitt II Nr. 2.1 noch nicht genannt\nsind.\nSpeisepilze für den Frischmarkt werden möglichst rasch nach dem Ernten an den Verbraucher abgegeben.\nSpeisepilze für Pilzerzeugnisse werden alsbald nach dem Ernten gemäß Abschnitt II Nr. 2.3 verarbeitet.\nSpeisepilze werden besonders sorgfältig darauf geprüft. daß sich nicht ungenießbare oder gesundheitsschädliche Pilze unter ihnen\nbefinden.\n 11. Besondere Beurteilungsmerkmale\n2.1 Speisepilze\n Sie zeichnen sich durch besonders gute sensorische Eigenschaften (Geruch. Geschmack. Konsistenz) aus. Mit ..... kennt-\n lich gemachte Pilze werden nur unter den dort genannten Einschränkungen in den Verkehr gebracht. Die Abkürzungen\n bei den nachfolgend genannten Arten bedeuten: B = Blätterpilz. R = Röhrenpilz. T = Trüffelpilz. S = Sonstige Pilze.\n Z = Zuchtpilz. W = Wildpilz. bei beiden Herkünften = Z/W bzw. W/Z; als Herkunft wird die Quelle der Ware\n - Zuchtpilz (Z) oder Wildpilz (W) - verstanden.\n Speisepilze sind:\n Verkehrs· Botanische Her·\n bezeichnung Bezeichnung Gruppe kunft Bemerkungen\n\n Apfeltäubling Russula paludosa B W\n Britz.\n Austernseitling, Austernpilz Pleurotus ostreatus (Jacq.:Fr.) Kummer B Z/W\n s.l., im weiteren Sinne verwandte Arten\n eingeschlossen\n Birkenpilz • Leccinum scabrum (Bull.:Fr.) R W • Hut fest (vorzugsweise\n S.F. Gray nicht größer als 8 cm\n Durchmesser)\n Brätling· Lactarius volemus (Fr.) Fr. B W • nur frisch, nicht konser-\n viert, nicht getrocknet\n Burgundertrüffel Tuber unicatum T W\n Butterpilz Suillus luteus (L.) S.F. Gray R W\n Chinesisches Stockschwämmchen Pholiota nameko (T.lto) S. Ito et Imai B Z\n (Nameko)\n Egerling Agaricus bitorquis (Quel.) Sacc. B Z/W\n Elfenbeinröhrling Suillus placidus (Bon.) Sing. R W\n Erdritterling Tricholoma terreum (Schaeff.: Fr.) B W\n Kumm.\n Flockenstieliger Hexenröhrling • Boletus erythropus (Fr.: Fr.) Kromth. R W • roh giftig\n Frauentäubling Russula cyanoxantha (Schaeff.) Fr. B W\n Ge/eiderter Grüntäubling Russula virescens (Schaeff.) Fr. B W\n Goldröhrling Suillus grevillei (Klotzch:Fr.) Sing. R W\n Grauer Ritterling Tricholoma portentosum (Fr.) Quel. B W\n Grünling Tricholoma auraturn (Paul.:Fr.) Gillet B W\n und Tricholoma flavovirens (Pers.:Fr.)\n Lundell\n Hallimasch • Armillaria mellea (Vahl:Fr.) Kummer B W * nur Hüte mit 1 cm Stiel,\n roh giftig, wird auf dem\n Frischmarkt nicht verkauft\n Herbsttrompete Craterellus cornucopioides (L.) Pers. S W auch als Gewürzpilz, s.\n Leitsätze für Gewürze und\n andere würzende Mittel\n Kaiserling· Amanita caesarea (Scorp.:Fr.) Pers. B W * roh giftig\n Kalahari- Trüffel Terfezia pfeilii Hennings T W\n Knoblauchschwindling, Marasmius scorodonius (Fr.:Fr.) Fr. B W s. Leitsätze für Gewürze\n Mousseron und andere würzende Mit-\n tel\n Körnchenröhrling, Schmerling Suillus granulatus (L.) 0. Kuntze. im R W\n weiteren Sinne alle verwandten Arten\n Krause Glucke. Bärentatze Sparassis crispa Fr. Wulf ex Fr. S W/Z\n Kulturchampignon 3) Agaricus bisporus (Lge.) Imbach B Z\n Löwen trüffel Terfezia leonis Tul. T W\n Maipilz Calocybe gambosa (Fr.) Sing. B W\n Maronenröhrling Xerocomus badius (Fr.) Kühn. ex. Gilb. R W",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p8-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 9,
"content": "Nr.14 GMBI1989 Seite 269\n\n Verkehn- Botanische Her-\n bezeichnuns Bezeichnuns Gruppe kunfl Bemerkunsen\n\n Matsutake Tricholoma matsutake (Uo et Imai) B Z\n Sing.\n Morchel, Speisemorchel, Morchella esculenta Pers. s.l. S W\n Spitzmorchel. Morchella conica Pers. s.l.\n Hohe Morchel Morchella elata Fr.\n Mu-err-Pilz Auricularia-polytricha S W\n Nelkenschwindling~ Marasmius oreades (Bolt:Fr.) Fr. B W * nur Hüte\n Wiesenschwindling~\n\n Ohrla1J{;enpilz, Judasohr, Hirneola auriculajudae (Bull.:Fr.) s.l. S W/Z\n Black ngus Berk., im weiteren Sinne verwandte\n Arten eingeschlossen\n Perigordtrüffel Tuber melanosporum Vitt. T W\n Piemont- Trüffel, Tuber magnatum Pico Vitt. T W\n Weiße Piemont-Trüffel\n Perlpilz~ Amanita rubescens (Pers.:Fr.) B W * roh giftig\n Pfifferling Cantharellus cibarius Fr. S W\n Reifpilz, Runzelschüppling Rozites caperatus (Pers.:Fr.) Karst. B W\n Reisstrohpilz, ScheidUng Volvariella volvacea (Bull.:Fr.) Sing. B Z\n Reizker Lactarius deliciosus (L.) S.F. Gray s.l. B W\n Riesenträuschling, K ulturträuschling Stropharia rugosoannulata Farlow B W/Z\n Rotfußröhrling Xerocomus chrysenteron (BulI.) Quel. R W\n Rotkappe Leccinum versipelle (Fr.) Snell s.l.. im R W\n weiteren Sinne verwandte Arten einge-\n schlossen\n Safranpilz. Macrolepiota rhacodes (Vitt.) Sing. B W * nur Hüte\n Rötender Schirmpilz~\n Parasol, Riesenschirmpilz ~ Macrolepiota procera (Scop.:Fr.) Sing. * nur Hüte\n Samtfußrübling Flammulina velutipes (Curt.:Fr.) Sing. B W/Z\n Sandröhrling· Suillus variegatus (Sw.:Fr.) o. Kuntze R W * Hut fest (vorzugsweise\n nicht größer als 6 cm\n Durchmesser)\n Schafchampignon, Anisegerling Agaricus arvensis Schaeff. B W\n Schafporling Albatrellus ovinus (Schaeff.) Kotl. S W\n /Ir Pouz.\n Semmelstoppelpilz Hydnum repandum L. S W\n ShanFu~ Hericium erinaceus (Bull.:ex Fr.) Pers. S W * nur zum Trocknen\n (Igelstachelbart )\n Shiitake Lentinus edodes s.l. (Berk.) Sing. B Z\n Sommertrüffel Tuber aestivum Vitt. T W\n Speisetäubling Russula vesca Fr. B W\n Steinpilz Boletus edulis Bull.:Fr. s.l .• im weiteren R W\n Sinne alle Steinpilzarten\n SüdlicherSchüppling Agrocybe aegerita (Brig.) Sing. B Z/W\n Violetter Rötelritterling Lepista nuda (Bull.:Fr.) Cke. B W\n Waldchampignon Agaricus silvaticus Schaeff. B W\n Weiße Trüffel Choiromyces maeandriformis Vitt. T W\n White Fungus· Tremella fuciformis S W /Z * nur zum Trocknen\n (Silberrohr)\n Wiesenchampignon Agaricus campestrisL. B W\n Wintertrüffel Tuber brumale Vitt. T W\n Ziegenlippe Xerocomus subtomentosus (L.) Ouel. R W\n\n\n2.2 Unverarbeitete Pilze 2.3 Pilzerzeugnisse\n Unverarbeitete Pilze. die üblicherweise als frische übliche Pilzerzeugnisse sind:\n Pilze bezeichnet werden. sind nicht überreif. nicht alt. Pilzkonserven. getrocknete Pilze. Pilzpulver. Essigpil-\n nicht übermäßig wäßrig. frei von sichtbarem Schim- ze. milchsäurevergorene Pilze. eingesalzene Pilze.\n mel. Sie sind weitgehend von Erde. Blättern und Na- tiefgefrorene Pilze. Pilzextrakte. Pilzkonzentrate. Pilz-\n deln befreit. Sie sind nicht durch Madenfraß in ihrer trockenkonzentrate.\n Konsistenz verändert oder sonst in ihrer Brauchbar- Pilzerzeugnisse werden aus frischen Speisepilzen\n keit erheblich vermindert. (2.2) hergestellt. die sauber. geputzt und von den üb-\n licherweise nicht verwendeten. insbesondere gesto-\n Werden sie an den Verbraucher abgegeben. enthalten chenen Teilen5 ) im Rahmen des Möglichen befreit\n sie nicht mehr als 0.5 v. H. Sand 2 ). sindBJ 7). Die zur Verwendung kommenden Speise-\n Güteeigenschaften. Größensortierung. Verpackung. pilze sind annähernd frei von Maden und Madenfraß.\n Aufmachung und Kennzeichnung von Kulturcham- Maden und Madennester sind nicht auszuschließen.\n pignons J ) sind im Anhang - Qualitätsnormen für kommen aber nur vereinzelt vor.\n Kulturchampignons - der Verordnung über gesetzli- Verkehrsüblich sind Zutaten wie Kochsalz. Milch-.\n che Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse 4 ) Zitronen- und Ascorbinsäure. Zucker. Geschmacks-\n geregelt. verstärker. Gewürze. bei Essigpilzen auch Essig.",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p9-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 10,
"content": "Seite 270 GMBI 1989 Nr. 14\n\n Nicht verkehrsüblich sind Zutaten und Verfahren, die 2.3.1.16 Mischpilze hell:\n geeignet sind, den bei der Verarbeitung und Sterilisa- Mischung folgender Pilzarten von hellem Aussehen:\n tion entstehenden Gewichtsverlust zu vermindern. Apfeltäubling, Austernpilz, Butterpilz, Elfenbeinröhr-\n2.3.1 Pilzkonserven ling, Gefelderter Grüntäubling, Grauer Ritterling,\n Pilzkonserven enthalten Speisepilze in wäßrigem Grünling, Frauentäubling, Kaiserling, Körnchenröhr-\n Aufguß, die durch Hitzesterilisation haltbar gemacht ling, Kulturchampignon, Maipilz, Parasol, Perlpilz,\n sind. Reifpilz, Reisstrohpilz, Schafporling, Schafchampi-\n Werden Pilzkonserven unter Verwendung eingesalze- gnon, Speisetäubling, Waldchampignon, Wiesen-\n ner Pilze hergestellt, so wird dies in unmittelbarer champignon, ganz oder geschnitten.\n Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung ausrei- 2.3.2 Getrocknete Pilze\n chend kenntlich gemacht, z. B. \"Hergestellt aus einge- 2.3.2.1 Getrocknete Pilze sind Speisepilze, ganz oder ge-\n salzenen Pilzen\". schnitten, die durch Trocknen haltbar gemacht wor-\n Pilzkonserven enthalten höchstens 0,2 v. H. Sand 2), den sind. Der Wassergehalt beträgt bis zu 12 v. H. Der\n bezogen auf das Fertigerzeugnis einschließlich Auf- Sandgehalt2) übersteigt nicht 2 v. H.1 0 ). Getrocknete\n gUß7). Pilze sind nach dem Wiederaufquellen weichfleischig\n Pilz konserven entsprechen folgenden Anforderungen: und nicht schleimig. Dies gilt auch, soweit getrock-\n nete Pilze nur zur Verwendung als Gewürze bestimmt\n2.3.1.1 Champignons erste Wahl oder Champignons I. Wahl: sind l l ).\n geschlossene, unbeschädigte Champignons, Stiele bis Getrocknete Pilze entsprechen folgenden besonderen\n 10 mm Länge, Kopfdurchmesser bis 35 mm S ). Anforderungen:\n2.3.1.2 Champignons in Scheiben erste Wahl oder Champi- 2.3.2.1.1 Getrocknete Champignons oder Champignons, ge-\n gnons in Scheiben I. Wahl: trocknet:\n aus geschlossenen Champignons, parallel zur Wachs- ohne gestochene Teile, von heller Farbe.\n tumsachse geschnitten (Toleranz 10 v. H. im Schräg-\n schnitt), Stiele bis 10 mm Länge, Kopfdurchmesser 2.3.2.1.2 Getrocknete Steinpilze, Klasse I oder Steinpilze,\n bis 35 mm S ). Klasse I, getrocknet:\n Champignons zweite Wahl oder Champignons von heller bis mittelheller Farbe, gestochene TeileS)\n2.3.1.3 nicht mehr als 5 Gewichtsprozente 12 ).\n Il. Wahl:\n leicht geöffnete, unbeschädigte Champignons mit 2.3.2.1.3 Getrocknete Steinpilze, Klasse II oder Steinpilze,\n Stielen, zulässig auch lose Köpfe. Klasse II, getrocknet:\n von heller bis mittelheller Farbe, gestochene TeileS)\n2.3.1.4 Champignons in Scheiben zweite Wahl oder Champi- nicht mehr als 15 Gewichtsprozente 12 ).\n gnons in Scheiben Il. Wahl:\n aus geschlossenen und/oder leicht geöffneten Cham- 2.3.2.1.4 Getrocknete Steinpilze, Klasse III oder Steinpilze,\n pignons überwiegend parallel zur Wachstumsachse Klasse III, getrocknet:\n geschnitten (Toleranz 20 v. H. im Schrägschnitt), gestochene TeileS) nicht mehr als 25 Gewichtsprozen-\n Stiele auch über 10 mm Länge, zulässig auch lose te 12 ).\n Köpfe. 2.3.2.1.5 Getrocknete Pfifferlinge oder Pfifferlinge, getrocknet:\n2.3.1.5 Champignons dritteWahl oder Champignons IIl. Wahl: von gelber bis bräunlicher Farbe, gestochene TeileS)\n auch offene Champignons, zulässig auch nur Stücke nicht mehr als 5 Gewichtsprozente 12 ).\n und Stiele, auch geschnitten. 2.3.2.1.6 Getrocknete Trüffelpilze:\n2.3.1.6 Pfifferlinge, ausgesucht klein: gestochene TeileS) nicht mehr als 5 Gewichtspro-\n verlesene ausgesuchte ganze Pfifferlinge, Kopfdurch- zente 12 ).\n messer bis 15 mm S ). 2.3.2.1.7 Getrocknete sonstige Pilze werden unter Verwendung\n2.3.1.7 Pfifferlinge, mittel: der Verkehrsbezeichnungen nach Nummer 2.1 be-\n zeichnet.\n verlesene ganze Pfifferlinge, Kopfdurchmesser bis\n 30mmS ). Klasse I gestochene TeileS) nicht mehr als 15 Ge-\n wichtsprozente 12 1.\n2.3.1.8 Pfifferlinge: Klasse II gestochene TeileS) nicht mehr als 25 Ge-\n verlesen, auch geschnitten oder unsortiert. wichtsprozente 12 ).\n2.3.1.9 Steinpilze, Köpfe klein: 2.3.2.1.8 Getrocknete Mischpilze:\n ganze Steinpilze jüngsten Entwicklungszustandes Mischungen der unter Nummer 2.1 genannten Pilzar-\n oder Köpfe ohne entwickelte Röhrenteile, Kopfdurch- ten, getrocknet.\n messer bis 40 mm S ). Klasse I gestochene TeileS) nicht mehr als 15 Ge-\n2.3.1.10 Steinpilze: wichtsprozente 12 ).\n junge feste Köpfe ohne dunkelgrüne Röhrenteile, Klasse II gestochene TeileS) nicht mehr als 25 Ge-\n Kopfdurchmesser über 40 mm. wichtsprozente 12 ).\n2.3.1.11 geschnittene Steinpilze: 2.3.2.2 Pilzpulver\n geschnittene Steinpilze ohne dunkelgrüne Röhren- Pilzpulver werden durch Vermahlen getrockneter\n teile. Speisepilze (Nummer 2.3.2.1) hergestellt. Die Erzeug-\n2.3.1.12 Trüffelpilze nisse weisen nur einen Wassergehalt von höchstens\n 9 v. H. auf. Der Sandgehalt übersteigt nicht 3 v. H.2).\n Als Trüffelpilze werden nur Pilze nach Nummer 2.1 Sie werden wasserdampfdicht verpackt. Diese Anfor-\n mit der Gruppenbezeichnung T verwendet. Übliche derungen bestehen auch, soweit Pilzpulver nur zur\n Verkehrsbezeichnung ist die unter Nummer 2.1 in Verwendung als Gewürz bestimmt ist l l ).\n Spalte 1 aufgeführte Bezeichnung der Art. Sie werden\n nicht gebleicht oder gefärbt 9 ). Artenreine Pilzpulver werden nach ihrer Art bezeich-\n net.\n2.3.1.13 Speisemorcheln, Spitzmorcheln: 2.3.3 Essigpilze\n ganze Morcheln ohne Fuß. Essigpilze sind Speisepilze, die in Essig eingelegt und\n2.3.1.14 Speisepilze einer Art, ganz oder geschnitten: für längere Zeit haltbar gemacht worden sind.\n Übliche Verkehrsbezeichnung ist die unter Nummer Die Anforderungen im Hinblick auf Sandgehalt und\n 2.1 in Spalte 1 aufgeführte Bezeichnung der Art. gestochene Teile sind dieselben wie bei Pilzkonser-\n2.3.1.15 Mischpilze: ven.\n Mischungen von den unter Nummer 2.1 aufgeführten 2.3.4 MiJchsäurevergorene Pilze\n Arten, ganz oder geschnitten. Der Anteil an einer Milchsäurevergorene Pilze werden durch einen Gär-\n Pilzart ist nicht höher als 50 v. H. prozeß hergestellt, bei dem die zur Haltbarmachung\n Werden Pilzkonserven aus zwei Arten hergestellt, so erforderliche Milchsäure entsteht.\n können sie auch mit der Verkehrsbezeichnung der Die Anforderungen im Hinblick auf Sandgehalt und\n verwendeten Arten unter Angabe der jeweiligen Ge- gestochene Teile sind dieselben wie bei Pilzkonser-\n wichtsanteile benannt werden. ven.",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p10-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 11,
"content": "Nr.14 GMBJ 1989 Seite 271\n\n 2.3.5 Eingesalzene Pilze\n Eingesalzene Pilze sind Speisepilze, die im ganzen\n oder im geschnittenen Zustand ohne Vorbehandlung\n oder blanchiert durch Zusatz von Kochsalz haltbar\n gemacht worden sind. Soll eine Haltbarkeit über meh-\n rere Monate erreicht werden, so beträgt der Kochsalz-\n gehalt im Enderzeugnis zwischen 15 und 20 v. H.\n Die Anforderungen im Hinblick auf Sandgehalt und\n gestochene Teile sind dieselben wie bei Pilzkonser-\n ven.\n 2.3.6 Tiefgefrorene Pilze\n Tiefgefrorene Pilze sind Speisepilze, die die Bedin-\n gungen für tiefgefrorene Lebensmittel 13 ) erfüllen.\n Die Anforderungen im Hinblick auf Sandgehalt und\n gestochene Teile sind dieselben wie bei Pilzkonser-\n ven.\n 2.3.7 PiJzextrakte, Pilzkonzentrate und Pilztrockenkonzen-\n trate\n PiJzextrakte sind haltbar gemachte wäßrige Auszüge\n von Speisepilzen, Pilzkonzentrate sind Auszüge von\n Speisepilzen, die durch Eindicken bis zu einem zäh-\n flüssigen Zustand haltbar gemacht worden sind, Pilz-\n trockenkonzentrate sind Trockenprodukte aus Auszü-\n gen von Speisepilzen. Der Wassergehalt beträgt nicht\n mehr als 9 v. H. Der Kochsalzgehalt von Pilzextrakten\n und Pilzkonzentraten beträgt höchstens 20 v. H., der\n von Pilztrockenkonzentraten höchstens 5 v. H.\n 2.4 Angaben und Aufmachung\n Bildliche Darstellungen der Rohware auf Verpackun-\n gen von Pilzerzeugnissen entsprechen der Art der ver-\n wendeten Pilze.\n Bei Pilzkonserven sind die gesamte Füllmenge und\n das Abtropfgewicht anzugeben 14 ). Üblich ist bei\n Dosen ein mittleres Abtropfgewicht von 460 g bei 850\n ml Fassungsvermögen, bei anderen Behältnisgrößen\n entsprechend 15).\n\n 1) Auf die besonderen Schutzbestimmungen für Pilze im Bundesnaturschutzgesetz\n vom 12. März 1987 (BGBI. I S. 889) und der Bundesartenschutzverordnung vom\n 19. Dezember 1986 (BGBI. I S. 2705) in den jeweils geltenden Fassungen wird\n hingewiesen.\n 2) Als Sandgehalt wird der salzsäureunlösliche Anteil der Asche angesehen.\n 3) Kulturchampignons werden im Handel auch als Champignons bezeichnet.\n 4) Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse vom\n 9. Oktober 1971 (BGBI. I S. 1640) in der jeweils geltenden Fassung.\n 5) Als gestochene Teile gelten nur solche. die - grobsinnlich wahrnehmbar - vier\n oder mehr Einstiche aufweisen.\n 6) Als Anhaltspunkt kann nach den bisher vorliegenden Untersuchungen gelten.\n daß im Durchschnitt von untersuchten sechs Dosen nicht mehr als 10 v. H. des\n Gewichtes gestochene Teile vorhanden sind. wobei sich bei Steinpilzen dieser\n Durchschnittswert bei einzelnen Partien auf 15 v. H.. bei den übrigen Pilzen auf\n 12 v. H. erhöhen kann.\n 7) Um Fehlergebnisse bei der Beurteilung der Erzeugnisse möglichst auszuschlie-\n ßen. sind mehrere Proben der gleichen Art desselben Herstellers zu untersuchen.\n 8) Bei Längenmaßen ist eine Überschreitung von 10 v. H. nicht immer zu vermei-\n den.\n 9) Auf § 11 und § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c LMBG wird hingewiesen.\n 10) Bestimmt am Durchschnitt aus einer Menge von mindestens 25 g.\n 11) Vgl. Abschnitt I A Nr. 1 der Leitsätze für Gewürze und andere würzende Mittel\n vom 2.13. Dezember 1986 (Beilage zum BAnz. Nr. 140 a vom 1. August 1987).\n 12) Bestimmt an einer Menge von mindestens 100 g.\n 13) Vgl. Leitsätze für tiefgefrorene Lebensmittel vom 27. Januar 1965 (Beilage zum\n BAnz. Nr. 101 vom 2. Juni 1965) in der jeweils geltenden Fassung.\n 14) § 11 der Fertigpackungsverordnung vom 18. Dezember 1981 (BGBI. I S. 1585) in\n der jeweils geltenden Fassung.\n 15) Auf § 22 Abs. 3 Satz 2 der Fertigpackungsverordnung wird hingewiesen.",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p11-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 12,
"content": "Seite 272 GM BI 1989 Nr. 14\n\n Änderung\n der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse\n\n Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse vom 27.1 12. In Nummer 2.222.5 erhält die letzte Zeile unter \"Ausgangs-\n28. November 1974 (Beilage zum BAnz. Nr. 134 vom 25. Juli material\" folgende Fassung:\n1975, GMBI. Nr. 23 S. 489 vom 25. Juli 1975), zuletzt geändert am ,,2 % Stärke oder aufgeschlossenes Milcheiweiß21)\".\n2.13. Dezember 1986 (BAnz. Nr. 140 a [Beilage] vom 1. August\n 13. In Nummer 2.222.6 wird der Fußnotenhinweis ,,21)\" durch\n1987, GMBI. Nr. 21 S. 376 vom 1. August 1987), werden wie folgt den Hinweis ,,28)\" ersetzt.\ngeändert:\n 14. Nummer 2.224.1 erhält folgende Fassung:\n1. In Nummer 1.1 Abs. 3 wird Satz 3 gestrichen.\n ,,2.224.1 Bierschinken, Rinder-Bierschinken, Geflügel-Bier-\n2. Nummer 1.61 erhält eingangs folgende Fassung: schinken, Schinkenpastete\n ,,1.61 Folgende Tierkörperteile werden nicht in Fleisch- Ausgangsmaterial:\n erzeugnissen verarbeitet'):\". sehnen- und fettgewebsarmes Rindfleisch (1.111)\n grob entsehntes Rindfleisch (1.112)\n3. In Nummer 1.62 wird nach dem Wort \"Rinderspalthäute\"\n fettgewebs- und sehnenarmes Schweinefleisch\n der Fußnotenhinweis ,,10)\" eingefügt.\n (1.121)\n4. In Nummer 1.8 Abs. 1 wird in Satz 1 vor dem Wort \"Rege- Speck (1.212)\n lungen\" das Wort \"besonderen\" eingefügt. bei Geflügelbierschinken: auch sehnen- und fett-\n gewebsarmes Geflügelfleisch (1.131)\n5. In Nummer 2.19 Abs. 2 erhält der eingeklammerte Teil fol-\n gende Fassung: Besondere Merkmale:\n fein zerkleinerte Grundrnasse mit groben, sehnen-\n ,,(z. B. Formfleisch-Schinken, aus Schinkenstücken zusam-\n und fettgewebsarmen Fleischeinlagen; sofern als\n mengefügt, Formfleisch-Roulade, aus Fleischstücken zusam-\n Einlage kein Schweinefleisch verwendet wird,\n mengefügt, Formfleisch-Goulasch, aus Fleischstücken zu-\n wird auf die Tierart hingewiesen; überwiegend\n sammengefügt 1 Ba) .\"\n kirsch- bis walnußgroße Einlagen, bei Rinderbier-\n6. In Nummer 2.2 Abs. 1 wird das Wort \"und\" vor dem Wort schinken auch geschnetzelt; umgerötet; meist in\n \"technologisch\" durch die Worte \"und/oder\" ersetzt. Hüllen mit großem Kaliber\n7. In Nummer 2.21 Satz 1 wird der Fußnotenhinweis ,,2 1)\" ge- Analysenwerte:\n strichen. bindegewebseiweiß-\n freies Fleischeiweiß nicht unter 13 %\n8. Nummer 2.22 wird wie folgt geändert: bindegewebseiweiß-\n a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: freies Fleischeiweiß\n aal In Satz 1 werden nach dem Wort \"Nitritpökelsalz\" im Fleischeiweiß\n die Worte '\" soweit zugelassen 21 )\" eingefügt und histometrisch nicht unter 80 Vol.- %\n das Wort \"Kuttersalzen\" durch das Wort \"Kutter- chemisch nicht unter 88%\n hilfsmitteln \" ersetzt. bei einer Gesamtprobenmenge über 600 g grobe\n Fleischeinlagen nicht unter 50 %.\"\n bb) In Satz 3 erster Halbsatz wird nach dem Wort\n \"Blutplasma\" der Fußnotenhinweis ,,23)\" eingefügt. 15. Nummer 2.31 wird wie folgt geändert:\n cc) Satz 3 zweiter Halbsatz erhält folgende Fassung: a) Es werden in der ersten Klammer die Worte \"Gekochtes\n Rauchfleisch\" und \"Zigeunerbraten \" sowie in der zwei-\n \"der Ersatz von Trinkwasser durch 5% Milch ist auf ten Klammer die Worte \"Gegartes Rinderrauchfleisch\"\n zum Braten bestimmte ungeräucherte Würste,\n gestrichen.\n deren Brät fein zerkleinert ist, beschränktl 4).\"\n b) Folgender Satz wird angefügt:\n b) In Absatz 2 wird der Fußnotenhinweis ,,24)\" gestrichen.\n \"Gekochtes Rauchfleisch wird entweder aus Schweine-\n9. Nach Nummer 2.233 wird angefügt: fleisch oder aus sehnenarmem Rindfleisch hergestellt.\"\n ,,2.24 Bratwürste 16. In Nummer 2.321 wird das Wort \"sichtbarem\" durch das\n Die Verkehrsauffassung, die sich mit dem Begriff \"Brat- Wort \"aufliegendem\" ersetzt.\n wurst\" verbindet, ist regional unterschiedlich. Erzeugnisse,\n die unter dieser Bezeichnung in den Verkehr gebracht wer- 17. In Nummer 2.341 Satz 2 werden die Wörter \"sichtbaren\n den, sind demgemäß entweder Fettgeweben\" durch die Wörter \"etwa vorhandenen Gallert-\n anteilen sowie aufliegendem Fettgewebe\" ersetzt.\n a) Rohprodukte im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 der HFIV;\n durch nachfolgende Erhitzung gewinnen diese Halbfa- 18. In Nummer 2.341.6 Abs. 2 werden nach dem Wort \"Muskel-\n brikate den Charakter der unter c) genannten Erzeugnis- stücken\" die Worte \"oder Formfleisch\" eingefügt, der Klam-\n se, oder merhinweis ,,(1.15)\" durch den Hinweis ,,(2.19)\" ersetzt\n b) Rohwürste (2.21), soweit sie in unerhitztem Zustand und das Klammerbeispiel wie folgt gefaßt: ,,(z. B. Form-\n und gereift in den Verkehr kommen, oder fleisch-Schinken, aus Schinkenteilen zusammengefügt).\"\n c) Brühwürste (2.22), soweit ihr Muskeleiweiß durch Hit- 19. In Nummer 2.365 wird in der ersten Klammer das Wort\n zeeinwirkung zusammenhängend koaguliert ist, so daß \"Schweinshaxe\" durch die Worte \"Schweinshaxe, gepö-\n die Erzeugnisse bei etwaigem erneuten Erhitzen schnitt- kelt\" ersetzt.\n fest bleiben, oder 20. Nach Nummer 2.368 wird folgender Unterabschnitt 2.4 ein-\n d) Kochwürste (2.23). gefügt:\n Als \"Bratwursthack\" , \"Bratwurstbrät\" o. ä. bezeichnete Ge- ,,2.4 Rohe Pökelfleischerzeugnisse\n menge sind Rohprodukte im Sinne von Buchstabe a) und 2.40 Rohe Pökelfleischerzeugnisse oder Rohpökelware,\n unterliegen den in der HFIV angegebenen Verkehrsbe- Rohschinken, Rauchfleisch. Dörrfleisch, süddeutsch\n schränkungen. \" auch Speck, Geräuchertes, Geselchtes sind durch\n10. In der Einleitung des Abschnittes II erhält Absatz 5 Satz 2 Pökeln (Salzen mit oder ohne Nitritpökelsalz und/\n folgende Fassung: oder Salpeter 21) haltbar gemachte, rohe, abgetrock-\n nete, geräucherte oder ungeräucherte Fleischstücke\n \"Jedoch gehen auch bei ausreichendem Anteil an bindege- von stabiler Farbe, typischem Aroma und von einer\n webseiweißfreiem Fleischeiweiß sowohl der Fett- als auch Konsistenz, die das Anfertigen dünner Scheiben er-\n der Wassergehalt nicht über das herkömmliche Maß hin- möglicht.\n aus.\"\n 2.40.1 Die Angaben \"naturgesalzen\" oder \"naturgereift\"\n11. In Nummer 2.222.4 wird der Fußnotenhinweis \"Ba)\" durch werden nur bei Trockensalzung (einschließlich der\n den Hinweis\" 26 )\" ersetzt. Salzung mit Eigenlake ) unter ausschließlicher",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p12-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 13,
"content": "Nr. 14 GMBl1989 Seite 273\n\n Verwendung von Kochsalz. Zuckerstoffen und Ge- 70\"lo bei Roll- oder Nuß schinken. Blasenschin-\n würzen verwendet. ken. Karbonadenschinken. Schinkenspeck.\n2.40.2 Erzeugnisse. bei denen eine Aromatisierung und Schinkenecken. Eckschinken.\n Stabilisierung durch Rauch nicht stattgefunden 72\"lo bei Lachsschinken sowie Lachsfleisch.\n hat. können als luftgereift. luftgetrocknet oder Bei rohen Erzeugnissen mit hervorhebenden Hin-\n schimmelpilzgereift bezeichnet sein. weisen (z. B. Delikateß. I a) und Hinweisen wie\n2.40.3 Bezeichnungen in Verbindung mit Kate-. Tenne-. luftgereift. luftgetrocknet. langgereift. naturgereift\n Diele- (auch Deele-) werden bei Anwendung von u. ä. verringert sich der jeweilige Wasseranteil um\n Reifeverfahren mit langsamer Abtrocknung und 3\"lo absolut (z. B. bei Delikateß-Lachsschinken:\n unterbrochener Zufuhr schwachen Rauches ver- 69\"lo. bei Knochenschinken. langgereift: 62\"lo ).\n wendet. Die Zusatzbezeichnung .. Original\" oder\n .. Echt\" setzt voraus. daß die Reifung in einer Kate 2.42 Sonstige Rohpökelwaren\n oder dem benannten Ort erfolgt ist. 2.421 Bei aus anderen Fleischteilen des Schweines herge-\n2.40.4 Bezeichnungen in Verbindung mit Katenrauch-. stellten rohen Pökelfleischerzeugnissen wird auf\n Landrauch- o. ä. werden bei einer speziellen Räu- das verwendete Teilstück hingewiesen (z. B.\n cherung (z. B. Art des verwendeten Räuchermate- Schulterspeck. Räucher-Nacken. Karbonaden-\n rials) verwendet. Rauchfleisch. geräuchertes Eisbein). Die Verwen-\n2.4.1 Rohschinken dung von Fleischteilen anderer Tierarten wird ge-\n2.411 Rohschinken. Rohschneider werden aus der Bek- kennzeichnet (z. B. geräuchertes Rinderfilet. gepö-\n kengliedmasse des Schweines (Schlegel) oder Tei- kelte Gänsebrust. gepökelte Truthahnoberkeule).\n len davon hergestellt. Vielfach haftet ihnen noch 2.421.1 Breitseite oder Ganze Seiten bestehen aus der von\n die Schwarte an. Isoliert hergestelltes Eisbein wird Knochen befreiten Schweinehälfte ohne Kopf.\n nicht als Schinken bezeichnet. Die Herstellung aus überwiegend ohne Bug und Schlegel.\n den entsprechenden Teilen anderer Tierarten wird 2.421.2 Bauchspeck, Frühstücksspeck. Dörrfleisch werden\n entsprechend gekennzeichnet (z. B. Rinder-. Wild- aus von Rippen und Brustknochen befreitem. meist\n schwein-. Renschinken). noch Knorpel und Schwarte enthaltenden Schwei-\n Werden Schinken nach der Herstellung aufgeteilt. nebauch hergestellt.\n so tragen die einzelnen Stücke die Bezeichnung der Bei Delikateß-Bauchspeck. Delikateß-Frühstücks-\n noch nicht portionierten Schinken. Blasenschinken speck beträgt das sichtbare Fettgewebe nicht mehr\n werden stets in Hüllen hergestellt. als 50\"lo. und die Knorpel sind bis auf technolo-\n2.411.1 Knochenschinken sind Schinken (Unter-. Ober- gisch unvermeidbare Reste entfernt worden.\"\n schale. Nuß. Hüfte). deren Knochen (Röhre) frühe-\n stens nach der Salzung entfernt wurden. Beim 21. Die Nummern 2.501 bis 2.506 erhalten folgende Fassung:\n .. Langschnitt\" haften den Knochenschinken noch .. 2.501 Filet. Lende. Lungenbraten. Schlachtbraten. beim\n Spitz- und/oder Eisbein an. Schwein auch Lummel. Lummer sind bei warmblü-\n2.411.2 Spaltschinken werden vor der Salzung von Kno- tigen Tieren mit Ausnahme des Geflügels die von\n chen befreit und weisen gegenüber den Knochen- Knochen abgetrennte und von größeren Fettge-\n schinken eine flache Form auf. Sie bestehen aus websauflagerungen befreite innere Lendenmuskula-\n Unterschale. Nuß und Hüfte. vereinzelt auch mit tur (innere Hüftmuskulatur. Psoasmuskulatur. Rük-\n Oberschale oder Teilen davon. kenbeugemuskulatur; M. iliopsoas und M. psoas\n2.411.3 Kernschinken. Kronenschinken. Papenschinken minor). - Beim Geflügel ist .. -filet\"von Haut und\n werden aus der Unter- und Oberschale hergestellt; Knochen befreite ( .. filetierte\") Brustmuskulatur\n dies gilt auch für Rollschinken. (z. B. Truthahnfilet).29)\n2.411.4 Bauernschinken. Landschinken werden aus einem Sofern die Tierart nicht angegeben ist. handelt es\n Teilstück oder aus mehreren Teilstücken des sich um Filet eines Rindes. Filet vom Kalb sowie\n Schinkens geschnitten; dies gilt auch für Früh- von anderen Tierarten wird entsprechend gekenn-\n stücksschinken. zeichnet (z. B. Kalbsfilet. Schweinefilet (Schweins-\n2.411.5 Nußschinken besteht aus dem von den Muskeln filet). Hirsch/ilet. Putenfilet).\n des Kniestreckers gebildeten Teilstück (Nuß. Filetkopf ist der beckenseitige. stumpfe Teil eines\n Maus. Kugel). dem noch die Kniescheibe (Nüßle) Filets.\n anhaften kann. Filetspitze ist der brustseitige. spitze Teil eines\n2.411.6 Schinkenspeck, Schinkenecke. Eckschinken wer- Filets. Filet mignons sind Scheiben aus der Filet-\n den aus der Hüfte gefertigt. spitze.\n2.412 Rinderrauchfleisch. Neuenahrer Rauchfleisch. Filet medaillons sind Scheiben Kalbsfilet.\n Hamburger Rauchfleisch. Nagelholz werden aus\n der Oberschale oder dem Schwanzstück oder der Chateaubriand, Doppeltes Filetstück, Doppeltes\n Blume des Rindes hergestellt. Lendenstück sind etwa 5 cm dicke Scheiben aus\n2.413.1 Lachsschinken wird aus dem .. Auge\" (M. longissi- dem Kopf oder dem Mittelstück eines Rinderfilets.\n mus dorsi) von Kotelettsträngen geschnitten. Ihm Filetsteak. Tournedo. Tenderloin-Steak sind Schei-\n können noch die dünnen ( .. Silberhaut\"). nicht je- ben Filet (s. auch 2.506).\n doch die groben Teile der Sehnenplatte (Fascia Filet STROGANOFF besteht ebenso wie Filetgu-\n lumbodorsalis) anhaften. Ist Lachsschinken von lasch STROGANOFF aus Rinderfiletstücken. Für\n einer dünnen Speckscheibe umhüllt. wird auch die Boeuf STROGANOFF wird zartes. sehnen armes\n Bezeichnung Pariser Lachsschinken verwendet. Rindfleisch verwendet.\n2.413.2 Truthahn-Lachsschinken wird aus Brustmuskula- Falsches Filet. Bugfilet. Schulterfilet sind der kopf-\n tur (ohne Haut) eines Truthahns hergestellt. wärts auf der äußeren Seite des Schulterblattes be-\n2.413.3 Lachsfleisch. Karbonadenschinken besteht aus findliche Muskel (M. supraspinatus) des Rindes.\n weitgehend von Fettgewebe befreiten Kotelett- 2.502 Roastbeef. flaches Roastbeef. Lende. Rostbraten.\n strängen.\n Contre-Filet ist die von den Lendenwirbeln und den\n2.414 Von Knochen. Schwarte (1.312) und sichtbarem letzten vier Brustwirbeln gelöste äußere Lenden-\n Fettgewebe (1.21) befreite Rohschinken (2.41) ent- muskulatur (hintere rückenseitige Rückenstreck-\n halten selbst im weichsten (zentralen) Mager- muskulatur, in erster Linie M. longissimus dorsi)\n fleischanteil 2Bd ) Wasseranteile von nicht mehr als des Rindes.\n 65\"lo bei Knochenschinken (ausgenommen Ka-\n ten-. Tennen-. Dielen- (Deelen-) schinken. Rundes Roastbeefist beim Rind der im Bereich der\n Katenrauchschinken ). Rinderrauchfleisch. Hochrippe liegende. freipräparierte Teil des langen\n Schwarzwälder Schinken 2 Be). Neuenahrer Rückenstreckers (M. longissimus dorsi). das\n Rauchfleisch. Hamburger Rauchfleisch. Nagel- .. Auge\" einer Hochrippe. - Rib-Eye. Hochrippen-\n holz. Medaillon. Rib-Eye-Steak. Delmonico-Steak sind\n Scheiben rundes Roastbeef (s. auch 2.506).\n 68\"lo bei Rohschinken. Rohschneidern. Katen-\n schinken. Spaltschinken. Kern-. Bauern-/Land- Lendenschnitte. Lendensteak sind Scheiben flaches\n schinken und Frühstücksschinken. Kronen-. Pa- oder rundes Roastbeef oder Rinderfilet (Rindsfilet)\n pen-. Katen-. Tennen-. Dielen (Deelen- )schin- (s. auch 2.506).\n ken. Katenrauchschinken. Landrauchschinken. Entrecote ist eine dicke Scheibe flaches oder rundes\n Schwarzwälder Schinken mit Oberschale 2Be ). Roastbeef.",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p13-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 14,
"content": "Seite 274 GMBl1989 Nr.14\n\n Rumpsteak, Sirloin-Steak sind Scheiben aus einem Fall entsprechend gekennzeichnet (z. B. Hirsch-\n Roastbeef oder dem unmittelbar anschließendem steak, Kalbssteak, Schweinesteak, (Schweins-\n Teil einer Hüfte (s. auch 2.506). steak), Hammelsteak, Putensteak}. Dies gilt auch\n Club-Steak ist eine Scheibe aus dem vorderen Teil bei Hinweisen auf Würzung und Zubereitung (z. B.\n eines Roastbeefs oder dem hinteren Teil einer Paprikasteak, Kalb, Jägersteak, Schwein).\n Hochrippe (s. auch 2.506). Bezeichnungen wie Filetsteak (2.501). Rumpsteak\n (2.502), Lendensteak (2.502), Rückensteak, Rib-\n2.503 Große Lende, Schoß, Nierenstück sind die gesamte Eye-Steak (2.502), Hüftsteak (2.505) und Kluftsteak\n Lende (innere und äußere Lendenmuskulatur des (2.505) weisen auf die Verwendung bestimmter\n Rindes - Filet und Roastbeef - mit Knochen) . Fleischteile des Rindes hin.\n T-Bone-Steak und Porterhause-Steak sind knochen- Sch weinenackensteak ( Sch weinsnackensteak) ist\n haltige Scheiben einer Großen Lende (stets Filet eine Scheibe aus dem Schweinenacken. \"\n einschließend) (s. auch 2.506). 22. Nummer 2.507.1 wird wie folgt geändert:\n In Satz 1 wird das Wort \"Bezeichnung\" durch das Wort\n2.504 Kotelett ist eine knochenhaltige Scheibe aus der \"Angabe\" ersetzt. Ferner werden die Bezeichnungen \"Beef-\n rückenseitigen Stamm-Muskulatur, dem Kotelett- steak Tatar\" und \"Hacksteak\" in Satz 1 sowie \"Deutschem\n strang (beim Rind aus dem hinteren Brustwirbelbe- Beefsteak\" und \"Beefsteak Tatar\" in Satz 2 kursiv ohne An-\n reich, der Hochrippe (6.-10. Rippe). bei Kalb, führungszeichen gedruckt.\n Schaf und Schwein aus dem Lenden- und dem\n Brustwirbelbereich, beim Schwein auch aus dem 23. In Nummer 2.507.11 wird die Bezeichnung \"Hacksteak\" kur-\n Hals bereich) 30) • siv ohne Anführungszeichen gedruckt.\n Bei als Kotelett ggf. unter Angabe der Tierart (vgl. 24. In Nummer 2.507.12 werden die Bezeichnungen \"Deutsches\n Absatz 4) bezeichnetem Fleisch herrscht der lange Beefsteak\", \"Hackbeefsteak\" kursiv ohne Anführungszei-\n Rückenstrecker (M. longissimus dorsi). das \"Auge\" chen gedruckt.\n des Koteletts, vor; Scheiben, in denen mehrere Mus-\n keln das Bild beherrschen, werden beim Schwein 25. In Nummer 2.507.13 werden die Worte \"Analysenwerte des\n (Hals- und vorderer Brustwirbelbereich bis zur Ausgangsmaterials\" durch das Wort \"Analysenwerte\" er-\n 3. Rippe) als Kammkotelett, Nackenkotelett, Hals- setzt.\n (grat}kotelett, bei Kalb und Schaf (vorderer Brust-\n wirbelbereich) unter gleichzeitiger Angabe der 26. In Nummer 2.507.2 werden die Bezeichnungen \"Hambur-\n Tierart als Halskotelett bezeichnet. - Als Herz-, ger\", \"Beefburger\" kursiv ohne Anführungszeichen ge-\n Rippen-, Mittel- und Stielkotelett, Karree, Karbo- druckt.\n nade werden Scheiben aus dem Kotelettstrang des 27. Die Nummern 2.507.21 bis 2.507.23 werden jeweils in Ab-\n Brustbereiches ab 3. Rippe bezeichnet, als Filet-, schnitt \"Analysenwerte des Ausgangsmaterials\" wie folgt\n Lummer- oder Lendenkotelett - soweit Filet einge- geändert:\n schlossen ist - Scheiben aus dem Lendenbereich\n des Kotelettstranges. a) Die Worte \"des Ausgangsmaterials\" werden gestrichen.\n Zum Kotelett zählen beim Schwein nicht Fettge- b) Die Werte für bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß\n websauflagerungen über 1,0 cm und Schwarten ,,13,5% \", ,,11,0%\" und ,,12,0%\" werden jeweils durch die\n sowie Rippen und Fleisch- sowie Fettgewebsantei- Werte ,,14,0% \", ,,11,5%\" und ,,12,5%\" ersetzt.\n le, die das Kotelett-\"Auge\" um mehr als 5 cm über- 28. In Nummer 2.508.1 werden die Bezeichnungen \"Schnitzel\"\n ragen. in Absatz 1, \"Nackenschnitzel\" in Absatz 2, \"Kalbsschnit-\n Sofern die Tierart nicht angegeben ist, handelt es zel\", \"Rinderschnitzel\" (\"Rindsschnitzel\" ), \"Rehschnitzel \",\n sich um Kotelett vom Schwein (Schweinekotelett, \"Putenschnitzel\" in Absatz 3, \"Wiener Schnitzel\" in Absatz\n Schweinskotelett). Koteletts von anderen Tiere 4, \"Schnitzel a la Holstein\" in Absatz 5, \"Rahmschnitzel\" in\n werden in jedem Fall entsprechend gekennzeichnet. Absatz 6, \"Cordon bleu\" in Absatz 7 sowie \"Medaillons\",\n z. B. Kalbskotelett, Rinderkotelett (Rindskotelett), \"Kalbsmedaillons\", \"Kalbsnüßchen\", \"Rindermedaillons\"\n Rib-Steak, Lammkotelett, Halskotelett vom Ham- (\"Rindsmedaillons\") und \"Putenmedaillons\" in Absatz 8\n mel, Hirschkotelett, Rinderlendenkotelett (s. auch kursiv ohne Anführungszeichen gedruckt; die Klammern bei\n 2.506). dem Wort \"Kalbsnüßchen\", dem ein Komma vorangestellt\n Cote de boeuf, Rib of Beef am Stück ist die Hoch- wird, entfallen.\n rippe mit Rippen, jedoch ohne Wirbelkörper und 29. Nummer 2.508.2 erhält eingangs folgende Fassung:\n Dornfortsätze.\n ..2.508.2 Geschnetzeltes, Schnetzel, SchnitzeJchen, Ge-\n Lamb Chops sind Lammkoteletts oder andere seh- schnitzeltes sind ... \".\n nenarme Lammfleischscheiben (z. B. Keule).\n Falsches Kotelett ist eine Scheibe Schweinebauch 30. In Nummer 2.509 erhalten Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 je-\n auch mit Knochen. 30 ) weils eingangs folgende Fassung:\n \"Rouladen, Fleischrällchen, Fleischvägelsind . .. \"\n2.505 Hüfte, Huft, Spitze, kurzes Schweifstück, Rosen- \"Kalbsrouladen, Kalbsvägelwerden ... \"\n spitz, Mürbschoß, Mürbbraten ist die bei Rindern\n an das Roastbeef anschließende, an der Außenflä- 31. In Nummer 2.510.1 werden die Bezeichnungen \"Gebratener\n che des Beckenknochens liegende und zum Kreuz- Schweinebauch\" in Absatz 1, \"Sauerbraten\", \"Schmorbra-\n bein reichende äußere Hüftmuskulatur. Die Spitze ten\", \"Rostbraten\", \"Burgunderbraten\", .. Zwiebelbraten\",\n der in die Hüfte reichenden Unterschale (proxima- \"Rahmbraten\", \"Szegediner Braten\", \"Schweinebraten\"\n ler Teil des M. glutaeobiceps) wird als Tafelspitz (\"Schweinsbraten\"), .. Rinderbraten\" ( .. Rindsbraten\"),\n bezeichnet. .. Hasenbraten \", \"Rahmbraten (Schwein)\" und \"Burgunder-\n braten (Schwein)\" in Absatz 2, \"Pökelbraten \" in Absatz 3\n Hüftsteak, Huftsteak, Point-Steak sind Scheiben und \"Zigeunerbraten\" in Absatz 4 kursiv ohne Anführungs-\n aus einer Hüfte (s. auch 2.506). zeichen gedruckt.\n Kluftsteak ist eine Scheibe aus sehnenarmer, zum\n Kurzbraten geeigneter Muskulatur der Keule 32. In Nummer 2.510.11 werden die Bezeichnungen .. Rollbra-\n (s. auch 2.506). ten \", \"Schweinerollbraten \" (\"Schweinsrollbraten \"), .. Nie-\n renbraten\", \"Kalbsnierenbraten\" - ohne Klammern -,\n2.506 Steak ist eine zum Kurzbraten oder Grillen geeig- \"Schweinenierenbraten \" ( .. Schweinsnierenbraten \"), \"Pu-\n nete (mürbe). nicht zu dünne, in der Regel quer zu tenrollbraten\" und \"Putenoberkeulenrollbraten\" kursiv\n den Fasern geschnittene Scheibe aus in natürlichem ohne Anführungszeichen gedruckt.\n Zusammenhang belassenem sehnenarmem Fleisch, 33. In NUI?mer ~.510.12 w~rden die ,~ezeichnu!:gen ,,~chä~fer~:'\n meist mit anhaftendem Fettgewebe, ohne Knochen, (\"Schaufele), .. Nuß, \"Haxe, \"Hesse, .. Bemflelsch,\n ausgenommen Porterhouse-Steak und T-Bone- .. Beinscheibe\", \"Ossobuco\", \"Gänsebraten\" (\"Gansbraten\")\n Steak, zum Teil auch Rib-Eye-Steak, Club-Steak in Absatz 1, \"Kleinfleisch\", .. Spitzbein\", \"Schnauze\",\n und Sirloin-Steak. \"Rüssel\" - ohne Klammern -, .. Ohren\", \"Schälrippchen\",\n Sofern die Tierart nicht angegeben ist, handelt es \"Bratenrippchen\", .. Spareribs\", \"Brustspitz\", \"Fleischkno-\n sich wie bei Beefsteak, Rinderstück (Rindsstück) chen\" und .. Kalbskleinfleisch\" in Absatz 2 sowie \"Schwei-\n und Rindersteak (Rindssteak) um Steak eines Rin- netenderons\" in Absatz 3 kursiv ohne Anführungszeichen\n des. Steaks von anderen Tieren werden in jedem gedruckt.",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p14-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 15,
"content": "Nr. 14 GMBI1989 Seite 275\n\n34. In Nummer 2.510.14 werden die Bezeichnungen \"Gefüllte c) In Fußnote 7) werden die Sätze 2 und 3 gestrichen.\n Kalbsbrust\", \"Gefüllte Schweinebrust\" (\"Gefüllte d) Fußnote 8) erhält folgende Fassung:\n Schweinsbrust\") und (\"Gefüllten Schweinebauch\") kursiv\n ohne Anführungszeichen gedruckt. ,,8) Auf Anlage 1 Kapitel IV Nummer 11 der Fleisch-\n hygiene-Verordnung wird hingewiesen.\"\n35. Nummer 2.510.2 wird wie folgt geändert: e) Die Fußnoten 9), 12), 15) und 15a) werden gestrichen.\n a) Das Wort \"Bezeichnung\" vor dem Wort \"Braten\" wird f) Die Fußnoten 10), 11), 13), 14), 16), 17) und 20) erhal-\n durch das Wort \"Angabe\" ersetzt. ten folgende Fassung:\n b) Die Bezeichnungen \"Hackbraten\", \"Falscher Hase\", \"Rö- ,,10) Zur Herstellung von Hautfaserdärmen (einschließ-\n merbraten\" und \"Wienerbraten\" werden kursiv ohne lich eßbarer Hautfasersaitling) werden Spalthäute\n Anführungszeichen gedruckt. von Rindern verwendet (vg\\. Anlage 1 Nr. 10 bis 13\n Spalte 4 der Fleisch-Verordnung).\n36. In Nummer 2.511.1 Satz 2 wird der Klammerhinweis 11) Hüllen von Fleischerzeugnissen sind nur dann Le-\n ,,(1.15)\" durch den Hinweis ,,(2.19)\" ersetzt. bensmittel, wenn sie dazu bestimmt sind, mitver-\n37. Nummer 2.511.21 wird wie folgt geändert: zehrt zu werden, oder bei denen der Mitverzehr\n vorauszusehen ist (§ 1 Abs. 2 LMBG); im anderen\n a) In Satz 1 wird hinter dem Klammerhinweis ,,(1.112)\" Fall sind sie Bedarfsgegenstände im Sinne des § 5\n das Wort \"auch\" eingefügt. Abs.l Nr. 1 LMBG.\n b) In Satz 2 wird der Klammerhinweis ,,(1.15)\" durch den 13) Auf § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b LMBG wird hin-\n Hinweis ,,(2.19)\" ersetzt. gewiesen.\n 14) Vg\\. § 4 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a der Fleisch-Ver-\n38. Nach Nummer 2.511.21 wird als neue Nummer 2.511.3 die ordnung.\n bisher getrennt geführte \"Begriffsbestimmung und Beschaf-\n fenheitsmerkmale für Gulaschkonserven\" unter Wegfall 16) Auf § 4 Satz 1 Nr. 1 LMKV wird hingewiesen.\n dieser Überschrift eingefügt. 17) Vg\\. § 6 Abs. 1 der Fleisch-Verordnung.\n 20) Vg\\. Anlage 2 Nr. 6 zu § 4 Abs. 2 der Fleisch-Ver-\n39. Nummer 2.511.4 erhält folgende Fassung: ordnung.\"\n ,,2.511.4 Fleischspieße, Zigeunerspieße, Dragonerspieße, g) Die bisherige Fußnote 21) wird durch folgende neue\n Jägerspieße enthalten Stücke grob entsehnten Fußnote 21) ersetzt:\n Rindfleisches (1.112) und/ oder grob entfetteten ,,21) Vg\\. Anlage 1 Nr. 1 der Fleisch-Verordnung.\"\n Schweinefleisches (1.122) sowie würzende Beiga-\n ben (z. b. Zwiebeln, Paprikaschoten, Gurken). Für h) Die Fußnoten 22), 23) und 24) erhalten folgende Fas-\n den Fleischanteil von Filetspießen werden nur sung:\n Teile aus dem Filet (2.501) verwendet. ,,22) Vg\\. Anlage 1 Nr. 4 Spalte 4 Buchstabe bund Nr. 5\n In rohem Zustand bestehen die Spieße minde- der Fleisch-Verordnung.\n stens aus zwei Dritteln Fleisch, im übrigen aus 23) Vg\\. Anlage 2 Nr. 5 der Fleisch-Verordnung.\n würzenden Beigaben. 24) Anlage 3 Nr. 3 der Fleisch-Verordnung.\"\n Geflügelfleisch- und Wildfleischspieße bestehen\n in rohem Zustand mindestens zu zwei Dritteln aus i) Fußnote 25a) wird Fußnote 26).\n Geflügel- bzw. Wildfleisch, im übrigen aus Speck k) Fußnote 26) wird Fußnote 27) und erhält folgende Fas-\n und würzenden Beigaben. sung:\n Schaschlik enthält neben Stücken grob entsehn- ,,27) Anlage 2 Nr. 2 der Fleisch-Verordnung.\"\n ten Rindfleisches (1.112) und/oder grob entfette-\n ten Schweinefleisches (1.122) auch fettgeweberei- I) Fußnote 27) wird Fußnote 28) und erhält folgende Fas-\n ches Schweinefleisch (1.123) oder Speck (1.212) sung:\n (meist umgerötet), würzende Beigaben, zum Teil ,,28) Vg\\. Anlage 6 Liste B Nr. 16 zu § 6 der Zusatzstoff-\n auch Leber und Nieren. Zulassungsverordnung vom 22. Dezember 1981\n In rohem Zustand enthält Schaschlik einen Anteil (BGB\\. I S. 1633) in der jeweils geltenden Fas-\n an grob entsehntem Rindfleisch und/oder grob sung.\"\n entfettetem Schweinefleisch von mindestens 30%, m) In Fußnote 28b) Satz 2 werden nach dem Wort \"Gallert-\n Speck sowie würzenden Beigaben, ggf. Leber und/ anteile\" die Wörter \"sowie aufliegendes Fettgewebe\"\n oder Nieren.\" eingefügt.\n40. Die Fußnoten werden wie folgt geändert: n) Folgende Fußnoten 28d) und 28e) werden eingefügt:\n a) Die Fußnoten 1), 2a), 3) und 6) werden gestrichen. ,,28d) Vor der Wasserbestimmung wird der äußere\n Rand des Magerfleisches in einer Stärke von min-\n b) Die Fußnoten 2), 4) und 5) erhalten folgende Fassung: destens 1 cm entfernt.\n ,,2) Bezüglich Kalbfleiseh, Jungrindfleisch und Jungbul- 28e) Es handelt sich um eine Herkunftsangabe.\"\n lenfleisch wird auf Anlage 2 der Verordnung über\n gesetzliche Handelsklassen für Rindfleisch vom 0) In den Fußnoten 30) und 32) wird jeweils die Angabe\n 25. April 1969 (BGB\\. I S. 338) in der jeweils gelten- ,,25%\" durch die Angabe ,,20%\" ersetzt.\n den Fassung hingewiesen. p) Fußnote 33) erhält folgende Fassung:\n 4) Anlage 1 Nr. 4 Spalte 4 Buchstabe c der Fleisch-Ver- ,,33) Bei den kennzeichnungspflichtigen Fertigpackun-\n ordnung vom 21. Januar 1982 (BGB\\. I S. 89) in der gen ist ein Hinweis auf den Knochenanteil erfor-\n jeweils geltenden Fassung. derlich, wenn er nicht aus der Verkehrsbezeich-\n 5) Anlage 2 Kapitel X der Fleischhygiene-Verordnung nung hervorgeht oder infolge der Verpackung\n vom 30. Oktober 1986 (BGB\\. I. S. 1678) in der je- nicht deutlich erkennbar ist (§ 3 Abs. 2 letzter Satz\n weils geltenden Fassung.\" der Fleisch-Verordnung).\"\n\n GMBI 1989, S. 262",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p15-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/240910/",
"number": 16,
"content": "Seite 276 GMB11989 Nr.14\n\nHERAUSGEBER:\nDer Bundesminister des Innern\nPostfach-Nr. 170290, Graurheindorfer Straße 198, 5300 Bonn 1\nFernruf: (0228) 6 81-1",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ed/e8/0c/ede80c51d620429eaaa6b6483435ec7c/page-p16-{size}.png"
}
]
}