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"content": "Z 3191 A\n\n\n Ausgabe A\n\n\n GEMEINSAMES\n Seite 113\n\n\n\n\n MINISTERIALBLATT\n des Auswärtigen Amtes / des Bundesministers des Innern\n des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung\ndes Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte / des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen\n des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder\n des Bundesministers für Familie und Jugend / des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung\n des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit / des Bundesministers für Gesundheitswesen\n HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN\n\n16. Jahrgang Bann, den 28. Mai 1965 Nr.14\n\n\n\n\n INHALT\n\n\n\n\nAmtlicher Teil Selte , Seite\n\n\nAuswärtiges Amt Personalnachrichten\n Bek. v. 13.5.65, Ausländische Missionschefs bei der Auswärtiges Amt 119\n Bundesrepublik Deutschland akkreditiert . . . . . . . . 114 Der Bundesminister des Innern ..... 119\n Bek. v. 11. u. 12. 5. 65, Ausländische Konsulate in der Der Präsident des Bundesrechnungshofes 119\n Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . 114\n Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und\n Bek. v. 7.5.65, Botschaften der Bundesrepublik Deutsch- Kriegsgeschädigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119\n land im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114\n Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung 120\n Der Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120\nDer Bundesminister des Innern\n RdSchr. v. 7.5. 65, Kosten für amtsärztliche Gutachten\n und fachärztliche Zeugnisse bei der Einstellung von Be-\n amten und der Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit 114\n Bek. v. 18.5.65, ErgänzungsTV Nr.3 zum MTB II V.\n 29.4.1965 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114\n RdSchr. v. 13. 5. 65, Fahrkostenzuschuß für die regel-\n mäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte 116\n Bek. v. 4.5.65, Nachweis militärischer Dienstzeiten 117\n\nDer Bundesminister für Gesundheitswesen\n Bek. v. 3. 5. 65; Berufung bzw. Wiederberufung von Mit-\n gliedern des Bundesgesundheitsrates . . . . . . . -119\n Bek. v. 4. 5. 65, Kennzeichnung geräucherter Aale . . . 119",
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"content": "Seite 114 GMBl.1965 Nr.14\n\nAmtlicher Teil\n\n Auswärtiges Amt\n Ausländische Missionschefs läufige Zulassung erteilt.\n bei der BundesrepublikDeutschland akkreditiert Der Amtsbezirk umfaßt die Länder Hessen, Saarland\n und Rheinland-Pfalz.\n Bek. d. AA v. 13. 5. 1965 - Prot 2 SM 20/91.03 Das dem bisherigen Konsul, Herrn Jose Carlos\n Der Herr Bundespräsident hat am 13. Mai 1965 de Souza Palhares, am 9. Mai 1963 erteilte Exe-\n Seine Exzellenz den Bolivianischen Botschafter, quatur ist erloschen.\n Oberst Enrique Gallardo Ba 11 e s t e r 0 s, GMBl. 1965, S.114\nzur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens\nempfangen. 111. - Bek. d. AA v. 12.5.1965 - Prot 2 SM 21191.17 -\n GMBl. 1965, S. 114\n Die Bundesregierung hat dem zum Wahl general-\n konsul von Haiti in Bremen ernannten Herrn Dr. Erich\n Ausländische Konsulate Retzlaff am 12. Mai 1965 das Exequatur erteilt.\n in der Bundesrepublik Deutschland Der Amtsbezirk des Wahlgeneralkonsulats um faßt das\n Land Bremen. Anschrift des Wahlgeneralkonsulats:\nI. - Bck. d. AA v. 12. 5. 1965 - Prot 2 SM 21/91.04 - 28 Bremen, Am Wall 69-70\n Die Bundesregierung hat dem zum Brasilianischen Fernsprecher: 310894-95\nGeneralkonsul in Hamburg ernannten Herrn Luiz Gon- Sprechzeit: montags-freitags 9-13 Uhr\n GM BI. 1965, S.114\nzaga Lins de Barros am 12. Mai 1965 die vorläufige\nZulassung ert\"eilt.\n Der Amtsbezirk des Generalkonsulats umfaßt die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland\nLänder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und im Ausland\nNiedersachsen. Das dem bisherigen Generalkonsul,\nHerrn Francisco Eulälio do N asc im en to e S il va, - Bek. d. AA v. 7. 5. 1965 - ZA 2 - SP - 8-\nam 20. November 1963 erteilte Exequatur ist erloschen.\n Der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter\n der Bundesrepublik Deutschland in London, Herr Her-\n11. - Bek. d. AA v. 11.5.1965 - Prot 2 SM 21191.04 - bert Blankenhorn, ist am 6. Mai 1965 von Ihrer\n Die Bundesregierung hat dem zum Brasilianischen M a je s tä t Königin Eli s ab eth II. zur Übergabe\nKonsul in Frankfurt am Main ernannten Herrn Enrico seines Beglaubigungsschreibens empfangen worden.\n GMBI. 1965, S. 114\nNazareth Nogueira Ribeiro am 10. Mai 1965 die vor-\n\n\n Der Bundesminister des Innern\n H. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht sonstigen Bewerbungsunterlagen gefordert wird, wenn\n die Bewerber die sonstigen Einstellungsvoraussetzun-\nKosten für amtsärztliche Gutachten und fachärztliche gen erfüllen und nach dem Ergebnis des Auswahl-\nZeugnisse bei der Einstellung von Beamten und der wettbewerbs für eine Einstellung in den auswärtigen\n Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit Dienst uneingeschränkt geeignet sind.\n Für den Bereich der Deutschen Bundesbahn und für\n- Rdschr. d. BMI v. 7.5.1965 - 11 A 4 - 215083/1 - die Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes\n verbleibt es bei dem bisherigen Verfahren.\n Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Die mit meinem Rundschreiben vom 19. September\nFinanzen bitte ich, die Kosten für amtsärztliche und in 1962 2) getroffene Regelung wird hierdurch gegen-\nEinzelfällen für dienstlich veranlaßte fachärztliche standslos.\nUntersuchungen bei An die\n a) Berufung von Bewerbern in das Beamtenver- obersten Bundesbehörden\n hältnis,\n 2) Veröffentl. GMBI. 1962, S. 461.\n b) Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe GMBI. 1965, S. 114\n in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,\nzu Lasten des Bundeshaushalts zu übernehmen.\n Zu den Kosten der Untersuchung gehören auch die Ergänzungstarifvertrag Nr. 3 zum MTB 11\ndurch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ent- Vom 29. April 1965\nstandenen notwendigen Fahrkosten, dagegen nicht ein\netwaiger Verdienstausfall. - Bek. d. BMI v. 18. 5. 1965 - 11 B 2 - 220 410/5 -\n Im Interesse der notwendigen Kosteneinsparung setze\nich voraus, daß die Vorlage von amtsärztlichen oder Nachstehend gebe ich den Ergänzungstarifvertrag\nfachärztlichen Gutachten in den Fällen zu a) grund- Nr. 3 zum MTB II vom 29. April 1965 bekannt.\nsätzlich erst dann gefordert wird, wenn die Einstellungs- Unter Bezugnahme auf Nr. XV der Niederschrift über\nbehörde die Berufung des Bewerbers in das Beamten- die 2./65 RTA-Sitzung vom 25. März 1965 - BMI vom\n 2~. März 1965 - II B 2 - 220 028/3 - weise ich darauf\nverhältnis ernsthaft in Erwägung gezogen hat. In allen\nFällen ist zur Vorlage bei dem Arzt zum Zwecke der hin, daß § 42 Abs. 5 MTB i. d. F. meines Rundschrei-\nBerechnung der Vergütungen nach dem Gebühren- bens vom 1. August 1961 - II B 2 - 4038 - 518/61 ab\nverzeichnis eine Bescheinigung nach § 3 Abs. 2 der Ge- 1. April 1965 in folgender Fassung anzuwenden ist:\nbührenordnung für Ärzte vom 18. März 1965 1) aus- ,,(5) Sind kinderzuschlagsberechtigte Kinder vorhanden\nzufertigen. und wird nach Absatz 4 lediglich ein Krankengeld-\n Mit Rücksicht darauf, daß die Tropentauglichkeit un- zuschuß bis zur Höhe von 90 v. H. des Nettoarbeits-\nabdingbare Voraussetzung für die Einstellung in den entgelts gewährt, so erhöht sich dieser Satz um\nauswärtigen Dienst ist, bestehen keine Bedenken 10 v. H. des Kinderzuschlags und des Sozialzu-\ndagegen, daß die Vorlage eines tropenfachärztlichen schlags, die zustehen würden, wenn der Arbeiter\nZeugnisses über die Tropentauglichkeit von Bewerbern nicht arbeitsunfähig wäre.\"\nfür den auswärtigen Dienst dann ergänzend zu den Ein Tarifvertrag gleichen Inhalts wird mit der Ge-\n werkschaft Öffentlicher Dienst im Christlichen Ge-\n') Verkündet Bundesgesetzbl. I 1965, S.89. werkschaftsbund Deutschlands vereinbart werden.",
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"content": "Nr.14 GMBl.1965 Seite 115\n\n Ergänzungstarifvertrag Nr. 3 zum MTB n und im Wasserstraßen-Maschinenamt Herne, die\n die Voraussetzungen des § 37 Abs.2 Buchst. b er-\n Vom 29. April 1965 füllen und bei Eintritt der Leistungsminderung\n im Gedinge- oder im Prämienverfahren gearbei-\n Zwischen tet haben, sollen nach Möglichkeit mit Zubringer-\n I\nder Bundesrepublik Deutschland, arbeiten beschäftigt werden.\nder Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (2) Arbeiter in den Staatswerften Emden und Brake\n- beide vertreten durch den Bundesminister und im Wasserstraßen-Maschinenamt Herne, die\ndes Innern- die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 Buchst. b er-\n einerseits füllen und die letzten 5 Jahre vor Eintritt der\n und Leistungsminderung in jedem Jahr überwiegend\nder Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und im Gedinge oder im Prämienverfahren oder mit\nVerkehr - Hauptvorstand - Zubringerarbeiten beschäftigt waren, erhalten im\n andererseits Falle ihrer Weiterbeschäftigung im Zeitlohn in\nwird folgender Tarifvertrag geschlossen: der bisherigen oder einer niedrigeren Lohn-\n gruppe eine persönliche Zulage. Die Zulage wird\n § l' nicht gezahlt, wenn der Arbeiter bei Weiter-\n Der Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes - beschäftigung im Zeitlohn zum Vorarbeiter oder\nMTB II - vom 27. Februar 1964 wird wie folgt ge- Vorhandwerker bestellt wird.\nändert und ergänzt: Die Zulage beträgt 65 v. H. der Gedingeüber-\n verdienste oder der Prämien aus den letzten 12\n1. In § 47 Abs. 1 Unterabs. 2 werden hinter dem Wort Kalendermonaten, geteilt durch die Zahl der in\n \"Kinderzuschlag\" die Worte \"und der Sozialzuschlag\" diesem Zeitraum entlohnten Arbeitsstunden, je-\n eingefügt. doch nicht mehr als 15 v. H. des bisherigen Ta-\n2. In § 66 Abs. 2 Satz 1 werden hinter den Worten \"des bellenlohnes.\n anteiligen Kinderzuschlages\" die Worte \"und des Die Zulage entfällt,\n anteiligen Sozialzuschlages\" eingefügt. a) wenn der Arbeiter wieder im Gedinge oder\n3. In der Anlage 2 a (SR 2 a MTB II) wird hinter der mit leistungsabhängigen Arbeitern beschäftigt\n Nr. 14 eine Nr. 14 a in nachstehender Fassung ein- wird,\n gefügt: b) wenn der Arbeiter in eine Lohngruppe ein-\n gruppiert wird, die höher ist als die bei Ein-\n \"Zu § 37 - Sicherung des Lohnstandes tritt der Leistungsminderung innegehabten\n bei Leistungsminderung - Lohngruppe oder wenn er zum Vorarbeiter\n (1) Arbeiter, die die Voraussetzungen des § 37 Abs.2 oder Vorhandwerker bestellt wird,\n Buchst. b erfüllen und bei Eintritt der Leistungs- cl wenn die Gedingearbeit in dem Betrieb oder\n minderung im Gedinge gearbeitet haben, sollen in dem Betriebsteil, in dem der Arbeiter bei\n nach Möglichkeit mit leistungsabhängigen Ar- Eintritt der Leistungsminderung gearbeitet\n beiten (§ 5 der GedingerichtIinien vom 1. April hat, dauernd eingestellt wird.\"\n 1964) beschäftigt werden. 5. Die Anlage 4 (Verzeichnis der Arbeiter, die den\n (2) Arbeiter, die die Voraussetzungen des § 37 Abs.2 Wechselschichtzuschlag gemäß § 29 a erhalten) wird\n Buchst. b erfüllen und die letzten 5 Jahre vor für den Bereich des Bundesministers für Verkehr\n Eintritt der Leistungsminderung in jedem Jahr wie folgt geändert und ergänzt:\n überwiegend im Gedinge oder mit leistungsab- a) Bei Absatz 1 werden nach den Worten \"Lotsen-\n hängigen Arbeiten beschäftigt waren, erhalten station Travemünde\" die Worte \"Pumpenwärter\n im Falle ihrer Weiterbeschäftigung im Zeitlohn im Ölhafen Emden, Arbeiter der UKW-War-\n in der bisherigen oder in einer niedrigeren Lohn- tungsstation Brunsbüttelkoog\" eingefügt.\n gruppe eine persönliche Zulage. Die Zulage wird b) Der Absatz \"Leuchtfeuerwärter bei den Leucht-\n nicht gezahlt, wenn der Arbeiter bei Weiterbe- feuern Schlei münde, Bülk, Friedrichsort,\n schäftigung im Zeitlohn zum Vorarbeiter oder Dahmeshöved und Staberhuk\"\n Vorhandwerker bestellt wird. erhält folgende Fassung:\n Die Zulage beträgt 65 v. H. der Gedingeüber- \"Leuchtfeuerwärter bei den Leuchtfeuern\n verdienste oder der Zuschläge nach § 5 der Ge- Schleimünde, Bülk, Friedrichsort, Dahmeshöved,\n dingerichtIinien aus den letzten 12 Kalender- Staberhuk und Helgoland\".\n monaten, geteilt durch die Zahl der in diesem\n Zeitraum entlohnten Arbeitsstunden, jedoch nicht c) In Absatz 4 wird nach dem Wort \"Jochenstein\"\n mehr als 15 v. H. des bisherigen Tabellenlohnes. ein Komma und das Wort \"Geesthacht\" einge-\n fügt.\n Die Zulage entfällt,\n a) wenn der Arbeiter wieder im Gedinge oder §2\n mit leistungsabhängigen Arbeiten beschäftigt Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 1965 in Kraft.\n wird,\n b) wenn der Arbeiter in eine Lohngruppe ein-\n gruppiert wird, die höher ist als die bei Ein- Bonn, den 29. April 1965\n tritt der Leistungsminderung innegehabte\n Lohngruppe oder wenn er zum Vorarbeiter\n oder zum Vorhandwerker bestellt wird, Für die Bundesrepublik Deutschland\n c) wenn die Gedingearbeit in dem Betrieb oder und die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr:\n in dem Betriebsteil, in dem der Arbeiter bei Der Bundesminister des Innern\n Eintritt der Leistungsminderung gearbeitet In Vertretung\n hat, dauernd eingestellt wird.\"\n Dr. Schäfer\n4. In der Anlage 2 d (SR 2 d MTB II) wird hinter der\n Nr. 11 a eine Nr. 11 b in nachstehender Fassung ein- Für die Gewerkschaft Öffentliche Dienste,\n gefügt: Transport und Verkehr\n - Hauptvorstand -\n \"Zu § 37 - Sicherung des Lohnstandes\n bei Leistungsminderung - Jacobi MüHe\n GMBI. 1965, S. 114\n (1) Arbeiter in den Staatswerften Emden und Brake",
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"content": "Seite 116 GMBl.1965 Nr.14\n\n Fahrkostenzuschuß für die regelmäßigen Fahrten 8. Für\n zwischen Wohnung und Dienststätte Angestellte,\n Arbeiter,\n- RdSchr. d. BMI v. 13. 5. 1965 - 11 B 3 - 222139/1- Praktikanten, deren Arbeitsbedingungen durch die\n Tarifverträge vom 15. Juli 1960 oder vom 19. Juni\n Mit Rücksicht auf den derzeitigen Mangel an Dienst- 1963 in der geltenden Fassung geregelt sind,\nkräften besonders der unteren Einkqmmensgruppen Lehrlinge (Anlernlinge)\nhat es sich als notwendig erwiesen, unter bestimmten des Bundes gelten die Nummern 1 bis 7 entsprechend.\nVoraussetzungen weiterhin Fahrkostenzuschüsse zu ge- Bezüge im Sinne der NI'. 1 sind für\nwähren und die bisherige Regelung (meine Rundschrei- a) Angestellte\nben vom 14. und 29. Januar 1963 - 11 B 3 - BA 3400- die Grundvergütung, der Ortszuschlag der Stufe 1\n510/62) mit Wirkung vom 1. Juni 1965 wie folgt neu - bei Angestellten unter 18 Jahren die Gesamt-\nzu fassen: vergütung -, der örtliche Sonderzuschlag sowie\n1. Beamten und Soldaten mit monatlichen Bezügen bis folgende Zulagen:\n zu 750,- DM, die den regelmäßigen Weg zwischen aal persönliche Zulagen nach § 24 BAT,\n Wohnung und Dienststätte mit einem öffentlichen, bb) Ausgleichszulagen nach § 56 BAT,\n regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel oder cc) Zulagen nach dem Zusatz zu den Verg.Gr.\n einem privaten Kraftfahrzeug zurücklegen, kann\n widerruflich ein Zuschuß zu den Fahrkosten gewährt Kr I bis Kr V des Abschnitts A der Anlage 1 b\n werden, bei der Benutzung eines privaten Kraft- zum BAT,\n fahrzeuges jedoch nur, wenn dd) Tankerzulagen nach NI'. 9 Abs. 3 SR 2 elIBAT,\n die Entfernung (Wegstrecke) von der Dienststätte ee) Zulagen nach NI'. 6 Abs. 3 SR 20 BAT,\n zur nächsten Haltestelle eines öffentlichen, regel- ff) Zulagen zu den Vergütungsgruppen IVb bis\n mäßig verkehrenden Beförderungsmittels mehr als 11 BAT nach § 3 des Tarifvertrages über die\n zwei Kilometer oder Neuregelung der Eingruppierung der Tarif-\n die Zeit von der Ankunft des Beförderungsmittels angestellten des Flugsicherungsdienstes vom\n bis zum Dienstbeginn und vom Dienstende bis zur 12. Juni 1962,\n Abfahrt insgesamt mehr als eine Stunde, in der gg) Besitzstandszulagen, die gewährt werden,\n Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr mehr als dreißig weil die frühere Grundvergütung oder die\n Minuten der Grundvergütung und dem Ortszuschlag\n beträgt. entsprechende Vergütung höher war,\n Bezüge im Sinne des Satzes 1 sind\n bei Empfängern von Dienstbezügen das Grund- hh) außertarifliche Funktionszulagen (z. B. an\n gehalt, der Ortszuschlag der Stufe 1, der örtliche Schreibkräfte),\n Sonderzuschlag sowie Stellen- und Ausgleichs- b) Arbeiter\n zulagen, aal der 19lfache Tabellenlohn zuzüglich der Zu-\n bei Empfängern von Unterhaltszuschüssen der lagen im Sinne des § 48 Abs. 2 Buchst. a)\n Grundbetrag, der Alterszuschlag und die Zulage MTB 11;\n für Anwärter technischer Laufbahnen. an die Stelle des 19lfachen Tabellenlohnes\n2. Der Zuschuß wird in Höhe der den Eigenanteil (Nr.4) tritt bei Kraftfahrern der Monatslohn (Ge-\n übersteigenden Fahrkosten (Nr.3) gewährt. Beträge samtpauschallohn ohne Pauschalzuschlag),\n bis zu 1,- DM bleiben außer Betracht. bb) die Besitzstandszulagen, die in Monatsbeträ-\n gen festgesetzt sind.\n3. Fahrkosten sind die Kosten der billigsten Fahrkarte Für Arbeiter, deren regelmäßige Arbeitszeit nach\n des Beförderungsmittels, das nach der Verkehrssitte § 15 MTB 11 und den Sonderregelungen hierzu\n benutzt wird. Bei der Benutzung eines privaten mehr als 44 Stunden wöchentlich beträgt, tritt -\n Kraftfahrzeuges ist der Preis der billigsten Bundes- mit Ausnahme der Fälle des Jahreszeitenaus-\n bahnfahrkarte für eine der Straßenentfernung zwi- gleichs nach § 15 Abs. 3 MTB 11, der NI'. 4 Abs. 1\n schen Wohnung und Dienststätte entsprechende SR 2e I und der NI'. 2 Abs.1 SR 2i MTB 11 -\n Strecke zugrunde zu legen, für einen im Kraftfahr- an die Stelle der Zahl 191 (vgl. Buchst. aal die\n zeug mitfahrenden Beamten oder Soldaten jedoch entsprechende Stundenzahl; bei ihrer Errechnung\n höchstens 3 Pfennig je Kilometer. sind § 18 Abs.2 MTB 11 bzw. NI'. 8 Abs.4 Satz 3\n SR 2 a, NI'. 5 Abs. 4 Satz 3 SR 2 h, Nr.4 Abs. 4\n4. Der Eigenanteil an den Fahrkosten richtet sich nach Satz 3 SR 21 MTB 11 anzuwenden.\n der Ortsklasse des dienstlichen Wohnsitzes. Er be-\n trägt, unabhängig davon, ob Fahrkosten für den 9. Für Bundesbedienstete, die aus dienstlichen Gründen\n ganzen Monat oder nur für einen Teil desselben in einer solchen Entfernung von ihrer Dienststätte\n entstehen, wohnen, daß die Fahrkosten (NI'. 3) für das Zurück-\n in der Ortsklasse S mit örtlichem Sonderzuschlag legen des regelmäßigen Weges zwischen Wohnung\n monatlich 28,- DM, und Dienststätte den Eigenanteil (NI'. 4) übersteigen,\n in der Ortsklasse S monatlich 23,- DM, gelten die Nummern 1 bis 8 auch dann, wenn ihre\n in der Ortsklasse A monatlich 18,- DM. monatlichen Bezüge mehr als 750,- DM betragen.\n Bei Unterhaltszuschußempfängern ist der Eigen- Dienstliche Gründe liegen vor, wenn\n anteil der niedrigsten Ortsklasse zugrunde zu legen. a) Bedienstete einer Dienststelle auf Grund allge-\n5. Fahrkostenzuschuß wird auf Antrag gewährt, über meiner Anordnung nicht in der Nähe ihrer Dienst-\n den die oberste Dienstbehörde oder die von ihr er- stätte wohnen dürfen,\n mächtigte nachgeordnete Behörde entscheidet. Der b) Bediensteten, die im Ausland an der deutschen\n Zuschuß wird monatlich nachträglich gezahlt; er ist Grenze beschäftigt sind, ein im Inland gelegener\n bei Titel 108 zu buchen. Ort als dienstlicher Wohnsitz zugewiesen ist (§ 14\n Abs. 2 NI'. 2 BBesG) oder\n6. Bei Benutzung öffentlicher, regelmäßig verkehren- c) Bediensteten, die bei abgelegenen Radarstationen,\n der Beförderungsmittel ist der Zuschuß steuerfrei, Wetterstationen usw. beschäftigt sind, das Wohnen\n bei Benutzung privater Kraftfahrzeuge gehört er in der Nähe der Dienststätte nicht möglich oder\n zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (Abschnitt 25 Abs. 4\n und 5 der Lohnsteuerrichtlinien). nicht zuzumuten ist.\n 10. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 1967.\n7. Ein Zuschuß wird nicht gewährt, wenn Fahrkosten-\n erstattung nach den Bestimmungen des Reisekosten- An die\n obersten Bundesbehörden\n oder Umzugskostenrechts oder nach anderen Be- GMBl. 1965, S. 116\n stimmungen gewährt werden kann.",
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"content": "Nr.14 GMBl.1965 Seite 117\n\n Nachweis militärischer Dienstzeiten Angestellten und Arbeiter sowie der Waffen-SS:\n- Bek. d. BMI v. 4. 5. 1965 - 11 B 5 - 225 556/1 Bundesarchiv\n - Zentralnachweisstelle -\n I 5106 Kornelimünster\n Das erhalten gebliebene Schriftgut über Teilnehmer Soweit die Anträge von dieser Stelle nicht oder nur\ndes ersten und zweiten Weltkrieges wird von mehreren unvollständig erledigt werden können, werden sie\nDienststellen verwaltet. Anträge auf Ausstellung von an die Deutsche Dienststelle (WASt) weitergeleitet.\nDienstzeitnachweisen und anderen Bescheinigungen Die Antragsteller erhalten in diesen Fällen eine\nsind an die folgenden Stellen zu richten: Abgabenachricht mit dem Hinweis, daß nunmehr die\nA. Aus der Zeit vor 1920 Deutsche Dienststelle - ohne erneute Aufforderung-\n Feststellungen über die Wehrdienstzeit usw. treffen\n1. Angehörige der Kgl. Bayerischen Armee bis 1920, der wird.\n bayerischen Formationen des übergangsheeres bis\n Ende 1920 und der Bayer. Landespolizei 1919 bis 1935: 2. Angehörige der Reichs- und Kriegsmarine und aller\n Bayerisches Hauptstaatsarchiv, anderen unter 1 nicht aufgeführten militärischen\n Abteilung IV Kriegsarchiv und militärähnlichen Verbände des zweiten Welt-\n 8 München 19 krieges sowie der Kaiserlichen Marine vor 1920:\n Leonrodstraße 57 Deutsche Dienststelle (WASt)\n2. Angehörige der Kgl. Württembergischen Truppen- 1 Berlin 52\n teile (XIII. AK) und der württ. Teile des übergangs- Postfach\n heeres bis 1920: Diese Stelle beteiligt, soweit erforderlich, auch das\n Hauptstaatsarchiv Krankenbuchlager Berlin, bei dem nach Auflösung\n 7 Stuttgart-W der Krankenbuchlager München und Kassel die\n Gutenbergstraße 109 Krankenunterlagen des zweiten Weltkrieges ver-\n3. Angehörige des XIV. Armeekorps in Baden, der einigt worden sind, sowie das Document Center\n badischen Freiwilligenverbände und der badischen Berlin wegen des Nachweises von Dienstzeiten in\n Formationen des übergangsheeres bis 1920: der Waffen-SS und Polizei.\n Generallandesarchiv\n 75 Karlsruhe II\n Nördl. Hildapromenade 2 Bei allen Anfragen an die genannten Stellen sind\n4. Angehörige der Kgl. Preußischen Armee und der zumindest die unbedingt erforderlichen Angaben zur\n Kgl. Sächsischen Armee: Unterlagen sind vernichtet. Person zu machen: Name, Vorname, Geburtsdatum und\n Das Geburtsort. Für Anfragen an das Bundesarchiv - Zen-\n Krankenbuchlager Berlin tralnachweisstelle - Kornelimünster und die Deutsche\n 1 Berlin 42 Dienststelle (WASt) ist möglichst ein Vordruck nach\n General-Pape-Straße dem Muster der Anlage zu benutzen. Für jeden Kriegs- j\\.ß\\aCe\n erteilt jedoch aus den von ihm verwalteten Kranken- teilnehmer ist ein Einzelantrag erforderlich.\n urkunden des ersten Weltkrieges zweckdienliche Für Bescheinigungen, Auskünfte usw. an Privat-\n Auskünfte, soweit erforderlich auch für die unter 1 personen werden Entgelte nach der Entgeltordnung\n bis 3 genannten Personenkreise. Es beteiligt, soweit erhoben.\n erforderlich, auch die Deutsche Dienststelle (WASt) III\n und die Zentralnachweisstelle in Kornelimünster.\n5. Angehörige der Kaiserlichen Marine siehe B 2. Die Bekanntmachung vom 26. August 1963 1) wird auf-\nB. Aus der Zeit nach 1920 gehoben.\n1. Angehörige des Heeres, der Luftwaffe einschl. ihrer 1) Veröffentl. GMBl. 1963, S. 347.",
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"content": "Seite 118 GMBl.1965 Nr.14\n\n (Muster) Anlage\n\n ................................................................. , den\n Absender\nAn das An die\nBundesarchiv - Zentralnachweisstelle - Deutsche Dienststelle (WASt)\n5106 Kornelimünster 1 B er li n 52 Postfach\nIch bitte um Ausstellung einer Dienstlaufbahnbescheinigung für\n\n 1\n\n Name Vorname (Rufname unterstr. Geburtstag Geburtsort\n\n 2\n\n Wohnort Straße\n\n 3 Kurze Laufbahnbeschreibung (Diensteintritt, Wehrdienstverhältnis mit Angabe: aktiv, Kr. 0., d. R., z. V.,\n a. k., d. B. - Beförderungen, Anstellungen, Entlassungen und Zugehörigkeit zu Truppenteilen, Dienst-\n stellen, Aufenthalt in Lazaretten usw.)\n Dienstgrad Truppenteil oder Dienststelle Feldpost-\n vom\n I bis\n I Amtsbezeichnung I gen aue Bezeichnung der Einheit I nummer\n\n\n\n\n 4 Verpflichtung zu ................ jähriger - unbegrenzter Dienstzeit am: ....................................................................................................... .\n\n 5 Verwundungen am: ...........................................................................................................................................................................................................................\n\n 6 Gefallen - verstorben am: ................................................................ vermißt - verschollen seit: .......................................................... ..\n 7 In amerikanischer - britischer - französischer - sowjetrussischer Kriegsgefangenschaft\n vom: ......... :.......................................................................... bis: ....................................... ,............................................\n Letztes Lager: ................................................................................................ ,.. .\n Gefangenen-Nr.: ................................................................\n Kriegsgefangenen-Entlassungsschein besitze ich - nicht.\n\n 8 Erkennungsmarkenbeschriftung: ...................................................................................................................................................................................... ..\n 9 Heimatgebührnisstelle (Heeresstandortverwaltung, Fliegerhorstkommandantur usw.): .................................................. ..\n\n\n 10 Bemerkungen (hier auch Angaben über kriegsgerichtliche Verurteilungen ggf. Bezeichnung des Gerichts\n und Straflisten-Nr.) .............................................................................................................. .\n\n\n\n\n Unterschrift\n GMBl. 19~5, S.117",
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"content": "Nr.14 GMBl.1965 Seite 119\n\n\n Der Bundesminister für Gesundheitswesen\n Berufung bzw. Wiederberufung von Mitgliedern Kennzeichnung geräucherter Aale\n des Bundesgesundheitsrates\n- Bek. d. BMGes v. 3.5.1965 - I B 6 - 4681-02-8200 - Bek. d. BMGes v. 4.5.1965 - 11 A 1 - 410480 -\n , 11/65- 10741/65 -\n\n Die Bundesregierung hat auf Vorschlag des Bundes- Der Runderlaß des Preußischen Minister des Innern\nministeriums für Gesundheitswesen am 21. April 1965 vom 11. Mai 1934 - III a II 1779/34 - (MBliV. Sp. 741)\n1. Herrn Dr. Fritz Beske, Kiel, . ist wegen Fortfalls der seinerzeit gegebenen Voraus-\n für 4 Jahre in den Bundesgesundheitsrat berufen. setzungen, die es geboten erscheinen ließen, eine beson-\n2. Herrn Prof. Dr. med. Fritz Grosse-Brockhoff, dere Kennzeichnung von gefrorenen Aalen im Hinblick\n N euß-Selikum, auf § 4 Nr. 3 des Lebensmittelgesetzes vom 5. Juli 1927\n für weitere 4 Jahre in den Bundesgesundheitsrat (Reichsgesetzbl. I S. 134) als erforderlich anzusehen,\n berufen. gegenstandslos geworden.\n GMBl. 1965, S. 119 GMBl. 1965, S. 119\n\n\n\n\n Personalnachrichten\n Auswärtiges Amt Claus Voll e r s, Zentrale\n Sabine Voll m a r, Zentrale\nErnannt sind: Dr. Adolf Ritter von Wagner, Zentrale\nZum Botschafter Wedigo Graf v. Wedel, Zentrale\nstaatssekretär Dr. Henning Wegen er, Zentrale\nHans Heinrich Herwarth v. Bittenfeld, Rom Klaus Zell er, Zentrale\nZum Botschaftsrat\nLegationsrat Erster Klasse\nRudolf Junges, Abidjan Der Bundesminister des Innern\n\nZum Generalkonsul Ernannt sind:\nKonsul Erster Klasse Zum Regierungsassessor\nDr. Carl Hirsch, Basel Assessor\nZum Bibliotheksassessor Olaf Reermann\nKord Heinrich K n 0 0 p, Zentrale Zum Technischen Regierungsamtmann\nZum Legationssekretär Technischer Regierungsoberinspektor\n Georg Weber\ndie Attaches\nHerwig Bar tel s, Zentrale In das Bundesministerium des Innern versetzt und zum\nHans Bol d t, Zentrale Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder er-\n nannt:\nGünther Da h I hoff, Zentrale\n Polizeidirektor\nPeter D i n gen s, Zentrale\n Carl Boysen\nDr. Antonius Eitel, Zentrale (früher Polizeiverwaltung Hamburg)\nDr. Anno Elfgen, Zentrale\nDr. Heinrich End-Panzera, Zentrale In den Ruhestand versetzt:\nDr. Thomas Fischer-Dieskau, Zentrale Bundesdisziplinaranwalt\n Willi Küffner\nHermann Gründel, Zentrale\nCarl Dieter Ha c h, Zentrale\nRudolf Hegenberger, Zentrale Der Präsident des Bundesrechnungshofes\nDr. Gerhard Henze, Zentrale In den Ruhestand getreten:\nDr. Günter Joetze, Zentrale\nDr. Christian Ku d li c h, Zentrale die Amtsräte\nGerhard Ku n z, Zentrale Rudolf Scharnagl\nDietrich Lincke, Zentrale Wilhelm Schmidt\nDr. Eleonore Li n s m a y er, Zentrale Verstorben:\nPeter Maier-Oswald, Zentrale die Amtsräte\nDr. Kurt Messer, Zentrale Gustav Schmitz\nFranz Josef Meurer, Zentrale Heinrich Wagner\nFriedrich Neumann, Zentrale\nDr. Hermann Freiherr v. R ich t hof e n, Zentrale\nIrmela Sc h mit z, Zentrale Der Bundesminister\n für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte\nUrsula Sc h ö ff el, Zentrale\nAnna-Maria SchuItz, Zentrale Ernannt sind:\nDr. Wolfgang Tidten, Zentrale Zum Amtsrat\nDr. Jörg v. Uthmann, Zentrale Regierungsam tmann\nJoachim Vogel, Zentrale Georg Walter",
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"content": "Seite 120 GMBl.1965 Nr.14\n\nZur Regierungsamtmännin Zum Oberregierungsrat\nRegierungsoberinspektorin Regierungsra t\nElsbeth Käding Peter Menke- GI ückert\nIn das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge Zum Regierungsrat z. A.\nund Kriegsgeschädigte versetzt: Dr. Hans Mohrhauer\nRegierungsoberinspektor\nMartin Dix Zum Regierungsoberinspektor\n(bisher Bundesausgleichsamt, Bad Homburg v. d. H.) Regierungsinspektor\nIn den Ruhestand versetzt: Karl-Friedrich Wiesmath\nAmtsrat In das Bundesministerium für wissenschaftliche For-\nKurt Carl Schaar schung versetzt: .\n Oberregierungsrat\n Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung Dr. Eberhard Böning\n (bisher Senator für Wissenschaft und Kunst, Berlin)\nErnannt sind:\n Regierungsrat\nZum Ministerialdirektor Dr. Rolf Berger\nMinisterialdirigent (bisher Bundesministerium für Wirtschaft)\nDr. Joachim Pretsch\nZum Ministerialdirigenten Der Bundesrat\nMinisterialrat Ernannt ist:\nDr. Georg Straimer\n Zum Regierungsdirektor\nZum Ministerialrat Oberregierungsrat\nRegierungsdirektor Walter Thürk\nJosef Pfaffelh u ber GMBl. 1965, S. 119",
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