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            "content": "Seite 114                                                 GMBl.1965                                                             Nr.14\n\nAmtlicher Teil\n\n                                                  Auswärtiges Amt\n              Ausländische Missionschefs                          läufige Zulassung erteilt.\n    bei der BundesrepublikDeutschland akkreditiert                  Der Amtsbezirk umfaßt die Länder Hessen, Saarland\n                                                                  und Rheinland-Pfalz.\n   Bek. d. AA v. 13. 5. 1965 - Prot 2 SM 20/91.03                   Das dem bisherigen Konsul, Herrn Jose Carlos\n  Der Herr Bundespräsident hat am 13. Mai 1965                    de Souza Palhares, am 9. Mai 1963 erteilte Exe-\n    Seine Exzellenz den Bolivianischen Botschafter,               quatur ist erloschen.\n    Oberst Enrique Gallardo Ba 11 e s t e r 0 s,                                                                   GMBl. 1965, S.114\nzur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens\nempfangen.                                                        111. -    Bek. d. AA v. 12.5.1965 -     Prot 2 SM 21191.17 -\n                                             GMBl. 1965, S. 114\n                                                                    Die Bundesregierung hat dem zum Wahl general-\n                                                                  konsul von Haiti in Bremen ernannten Herrn Dr. Erich\n                  Ausländische Konsulate                          Retzlaff am 12. Mai 1965 das Exequatur erteilt.\n            in der Bundesrepublik Deutschland                       Der Amtsbezirk des Wahlgeneralkonsulats um faßt das\n                                                                  Land Bremen. Anschrift des Wahlgeneralkonsulats:\nI. - Bck. d. AA v. 12. 5. 1965 - Prot 2 SM 21/91.04 -                28 Bremen, Am Wall 69-70\n   Die Bundesregierung hat dem zum Brasilianischen                    Fernsprecher: 310894-95\nGeneralkonsul in Hamburg ernannten Herrn Luiz Gon-                    Sprechzeit: montags-freitags 9-13 Uhr\n                                                                                                                   GM BI. 1965, S.114\nzaga Lins de Barros am 12. Mai 1965 die vorläufige\nZulassung ert\"eilt.\n   Der Amtsbezirk des Generalkonsulats umfaßt die                          Botschaften der Bundesrepublik Deutschland\nLänder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und                                             im Ausland\nNiedersachsen. Das dem bisherigen Generalkonsul,\nHerrn Francisco Eulälio do N asc im en to e S il va,                     - Bek. d. AA v. 7. 5. 1965 -   ZA 2 -     SP -    8-\nam 20. November 1963 erteilte Exequatur ist erloschen.\n                                                                    Der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter\n                                                                  der Bundesrepublik Deutschland in London, Herr Her-\n11. -   Bek. d. AA v. 11.5.1965 -      Prot 2 SM 21191.04 -       bert Blankenhorn, ist am 6. Mai 1965 von Ihrer\n Die Bundesregierung hat dem zum Brasilianischen                  M a je s tä t Königin Eli s ab eth II. zur Übergabe\nKonsul in Frankfurt am Main ernannten Herrn Enrico                seines Beglaubigungsschreibens empfangen worden.\n                                                                                                                   GMBI. 1965, S. 114\nNazareth Nogueira Ribeiro am 10. Mai 1965 die vor-\n\n\n                                    Der Bundesminister des Innern\n    H. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht                   sonstigen Bewerbungsunterlagen gefordert wird, wenn\n                                                                  die Bewerber die sonstigen Einstellungsvoraussetzun-\nKosten für amtsärztliche Gutachten und fachärztliche              gen erfüllen und nach dem Ergebnis des Auswahl-\nZeugnisse bei der Einstellung von Beamten und der                 wettbewerbs für eine Einstellung in den auswärtigen\n       Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit                        Dienst uneingeschränkt geeignet sind.\n                                                                    Für den Bereich der Deutschen Bundesbahn und für\n-   Rdschr. d. BMI v. 7.5.1965 -       11 A 4 -   215083/1 -      die Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes\n                                                                  verbleibt es bei dem bisherigen Verfahren.\n  Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der                  Die mit meinem Rundschreiben vom 19. September\nFinanzen bitte ich, die Kosten für amtsärztliche und in           1962 2) getroffene Regelung wird hierdurch gegen-\nEinzelfällen für dienstlich veranlaßte fachärztliche              standslos.\nUntersuchungen bei                                                An die\n  a) Berufung von Bewerbern in das Beamtenver-                    obersten Bundesbehörden\n      hältnis,\n                                                                  2) Veröffentl. GMBI. 1962, S. 461.\n  b) Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe                                                               GMBI. 1965, S. 114\n      in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,\nzu Lasten des Bundeshaushalts zu übernehmen.\n  Zu den Kosten der Untersuchung gehören auch die                           Ergänzungstarifvertrag Nr. 3 zum MTB 11\ndurch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ent-                                  Vom 29. April 1965\nstandenen notwendigen Fahrkosten, dagegen nicht ein\netwaiger Verdienstausfall.                                           -     Bek. d. BMI v. 18. 5. 1965 - 11 B 2 -    220 410/5 -\n  Im Interesse der notwendigen Kosteneinsparung setze\nich voraus, daß die Vorlage von amtsärztlichen oder                  Nachstehend gebe ich den Ergänzungstarifvertrag\nfachärztlichen Gutachten in den Fällen zu a) grund-               Nr. 3 zum MTB II vom 29. April 1965 bekannt.\nsätzlich erst dann gefordert wird, wenn die Einstellungs-            Unter Bezugnahme auf Nr. XV der Niederschrift über\nbehörde die Berufung des Bewerbers in das Beamten-                die 2./65 RTA-Sitzung vom 25. März 1965 - BMI vom\n                                                                  2~. März 1965 -     II B 2 - 220 028/3 - weise ich darauf\nverhältnis ernsthaft in Erwägung gezogen hat. In allen\nFällen ist zur Vorlage bei dem Arzt zum Zwecke der                hin, daß § 42 Abs. 5 MTB i. d. F. meines Rundschrei-\nBerechnung der Vergütungen nach dem Gebühren-                     bens vom 1. August 1961 - II B 2 - 4038 - 518/61 ab\nverzeichnis eine Bescheinigung nach § 3 Abs. 2 der Ge-            1. April 1965 in folgender Fassung anzuwenden ist:\nbührenordnung für Ärzte vom 18. März 1965 1) aus-                 ,,(5) Sind kinderzuschlagsberechtigte Kinder vorhanden\nzufertigen.                                                             und wird nach Absatz 4 lediglich ein Krankengeld-\n  Mit Rücksicht darauf, daß die Tropentauglichkeit un-                  zuschuß bis zur Höhe von 90 v. H. des Nettoarbeits-\nabdingbare Voraussetzung für die Einstellung in den                     entgelts gewährt, so erhöht sich dieser Satz um\nauswärtigen Dienst ist, bestehen keine Bedenken                         10 v. H. des Kinderzuschlags und des Sozialzu-\ndagegen, daß die Vorlage eines tropenfachärztlichen                     schlags, die zustehen würden, wenn der Arbeiter\nZeugnisses über die Tropentauglichkeit von Bewerbern                    nicht arbeitsunfähig wäre.\"\nfür den auswärtigen Dienst dann ergänzend zu den                      Ein Tarifvertrag gleichen Inhalts wird mit der Ge-\n                                                                  werkschaft Öffentlicher Dienst im Christlichen Ge-\n') Verkündet Bundesgesetzbl. I 1965, S.89.                        werkschaftsbund Deutschlands vereinbart werden.",
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            "content": "Nr.14                                                GMBl.1965                                              Seite 115\n\n        Ergänzungstarifvertrag Nr. 3 zum MTB n                     und im Wasserstraßen-Maschinenamt Herne, die\n                                                                   die Voraussetzungen des § 37 Abs.2 Buchst. b er-\n                   Vom 29. April 1965                              füllen und bei Eintritt der Leistungsminderung\n                                                                   im Gedinge- oder im Prämienverfahren gearbei-\n                       Zwischen                                    tet haben, sollen nach Möglichkeit mit Zubringer-\n                        I\nder Bundesrepublik Deutschland,                                    arbeiten beschäftigt werden.\nder Bundesanstalt für den Güterfernverkehr                     (2) Arbeiter in den Staatswerften Emden und Brake\n- beide vertreten durch den Bundesminister                         und im Wasserstraßen-Maschinenamt Herne, die\ndes Innern-                                                        die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 Buchst. b er-\n                                           einerseits              füllen und die letzten 5 Jahre vor Eintritt der\n                         und                                       Leistungsminderung in jedem Jahr überwiegend\nder Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und                im Gedinge oder im Prämienverfahren oder mit\nVerkehr - Hauptvorstand -                                          Zubringerarbeiten beschäftigt waren, erhalten im\n                                         andererseits              Falle ihrer Weiterbeschäftigung im Zeitlohn in\nwird folgender Tarifvertrag geschlossen:                           der bisherigen oder einer niedrigeren Lohn-\n                                                                   gruppe eine persönliche Zulage. Die Zulage wird\n                          § l'                                     nicht gezahlt, wenn der Arbeiter bei Weiter-\n  Der Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes -                 beschäftigung im Zeitlohn zum Vorarbeiter oder\nMTB II - vom 27. Februar 1964 wird wie folgt ge-                   Vorhandwerker bestellt wird.\nändert und ergänzt:                                                  Die Zulage beträgt 65 v. H. der Gedingeüber-\n                                                                   verdienste oder der Prämien aus den letzten 12\n1. In § 47 Abs. 1 Unterabs. 2 werden hinter dem Wort               Kalendermonaten, geteilt durch die Zahl der in\n   \"Kinderzuschlag\" die Worte \"und der Sozialzuschlag\"             diesem Zeitraum entlohnten Arbeitsstunden, je-\n   eingefügt.                                                      doch nicht mehr als 15 v. H. des bisherigen Ta-\n2. In § 66 Abs. 2 Satz 1 werden hinter den Worten \"des             bellenlohnes.\n   anteiligen Kinderzuschlages\" die Worte \"und des                   Die Zulage entfällt,\n   anteiligen Sozialzuschlages\" eingefügt.                        a) wenn der Arbeiter wieder im Gedinge oder\n3. In der Anlage 2 a (SR 2 a MTB II) wird hinter der                 mit leistungsabhängigen Arbeitern beschäftigt\n   Nr. 14 eine Nr. 14 a in nachstehender Fassung ein-                wird,\n   gefügt:                                                        b) wenn der Arbeiter in eine Lohngruppe ein-\n                                                                     gruppiert wird, die höher ist als die bei Ein-\n          \"Zu § 37 - Sicherung des Lohnstandes                       tritt der Leistungsminderung innegehabten\n                bei Leistungsminderung -                             Lohngruppe oder wenn er zum Vorarbeiter\n   (1) Arbeiter, die die Voraussetzungen des § 37 Abs.2              oder Vorhandwerker bestellt wird,\n       Buchst. b erfüllen und bei Eintritt der Leistungs-         cl wenn die Gedingearbeit in dem Betrieb oder\n       minderung im Gedinge gearbeitet haben, sollen                 in dem Betriebsteil, in dem der Arbeiter bei\n       nach Möglichkeit mit leistungsabhängigen Ar-                  Eintritt der Leistungsminderung gearbeitet\n       beiten (§ 5 der GedingerichtIinien vom 1. April               hat, dauernd eingestellt wird.\"\n       1964) beschäftigt werden.                            5. Die Anlage 4 (Verzeichnis der Arbeiter, die den\n   (2) Arbeiter, die die Voraussetzungen des § 37 Abs.2        Wechselschichtzuschlag gemäß § 29 a erhalten) wird\n       Buchst. b erfüllen und die letzten 5 Jahre vor          für den Bereich des Bundesministers für Verkehr\n       Eintritt der Leistungsminderung in jedem Jahr           wie folgt geändert und ergänzt:\n       überwiegend im Gedinge oder mit leistungsab-            a) Bei Absatz 1 werden nach den Worten \"Lotsen-\n       hängigen Arbeiten beschäftigt waren, erhalten              station Travemünde\" die Worte \"Pumpenwärter\n       im Falle ihrer Weiterbeschäftigung im Zeitlohn             im Ölhafen Emden, Arbeiter der UKW-War-\n       in der bisherigen oder in einer niedrigeren Lohn-          tungsstation Brunsbüttelkoog\" eingefügt.\n       gruppe eine persönliche Zulage. Die Zulage wird         b) Der Absatz \"Leuchtfeuerwärter bei den Leucht-\n       nicht gezahlt, wenn der Arbeiter bei Weiterbe-             feuern Schlei münde, Bülk, Friedrichsort,\n       schäftigung im Zeitlohn zum Vorarbeiter oder               Dahmeshöved und Staberhuk\"\n       Vorhandwerker bestellt wird.                               erhält folgende Fassung:\n         Die Zulage beträgt 65 v. H. der Gedingeüber-             \"Leuchtfeuerwärter bei den Leuchtfeuern\n       verdienste oder der Zuschläge nach § 5 der Ge-             Schleimünde, Bülk, Friedrichsort, Dahmeshöved,\n       dingerichtIinien aus den letzten 12 Kalender-              Staberhuk und Helgoland\".\n       monaten, geteilt durch die Zahl der in diesem\n       Zeitraum entlohnten Arbeitsstunden, jedoch nicht        c) In Absatz 4 wird nach dem Wort \"Jochenstein\"\n       mehr als 15 v. H. des bisherigen Tabellenlohnes.           ein Komma und das Wort \"Geesthacht\" einge-\n                                                                  fügt.\n         Die Zulage entfällt,\n       a) wenn der Arbeiter wieder im Gedinge oder                                     §2\n          mit leistungsabhängigen Arbeiten beschäftigt        Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 1965 in Kraft.\n          wird,\n       b) wenn der Arbeiter in eine Lohngruppe ein-\n          gruppiert wird, die höher ist als die bei Ein-    Bonn, den 29. April 1965\n          tritt der Leistungsminderung innegehabte\n          Lohngruppe oder wenn er zum Vorarbeiter\n          oder zum Vorhandwerker bestellt wird,                      Für die Bundesrepublik Deutschland\n       c) wenn die Gedingearbeit in dem Betrieb oder           und die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr:\n          in dem Betriebsteil, in dem der Arbeiter bei                 Der Bundesminister des Innern\n          Eintritt der Leistungsminderung gearbeitet                           In Vertretung\n          hat, dauernd eingestellt wird.\"\n                                                                                  Dr. Schäfer\n4. In der Anlage 2 d (SR 2 d MTB II) wird hinter der\n   Nr. 11 a eine Nr. 11 b in nachstehender Fassung ein-           Für die Gewerkschaft Öffentliche Dienste,\n   gefügt:                                                                 Transport und Verkehr\n                                                                            - Hauptvorstand -\n          \"Zu § 37 - Sicherung des Lohnstandes\n                bei Leistungsminderung -                                      Jacobi    MüHe\n                                                                                                    GMBI. 1965, S. 114\n   (1) Arbeiter in den Staatswerften Emden und Brake",
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Juni\n  Mit Rücksicht auf den derzeitigen Mangel an Dienst-                1963 in der geltenden Fassung geregelt sind,\nkräften besonders der unteren Einkqmmensgruppen                   Lehrlinge (Anlernlinge)\nhat es sich als notwendig erwiesen, unter bestimmten            des Bundes gelten die Nummern 1 bis 7 entsprechend.\nVoraussetzungen weiterhin Fahrkostenzuschüsse zu ge-            Bezüge im Sinne der NI'. 1 sind für\nwähren und die bisherige Regelung (meine Rundschrei-            a) Angestellte\nben vom 14. und 29. Januar 1963 - 11 B 3 - BA 3400-                die Grundvergütung, der Ortszuschlag der Stufe 1\n510/62) mit Wirkung vom 1. Juni 1965 wie folgt neu                 - bei Angestellten unter 18 Jahren die Gesamt-\nzu fassen:                                                         vergütung -, der örtliche Sonderzuschlag sowie\n1. Beamten und Soldaten mit monatlichen Bezügen bis                folgende Zulagen:\n   zu 750,- DM, die den regelmäßigen Weg zwischen                  aal persönliche Zulagen nach § 24 BAT,\n   Wohnung und Dienststätte mit einem öffentlichen,                bb) Ausgleichszulagen nach § 56 BAT,\n   regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel oder                 cc) Zulagen nach dem Zusatz zu den Verg.Gr.\n   einem privaten Kraftfahrzeug zurücklegen, kann\n   widerruflich ein Zuschuß zu den Fahrkosten gewährt                   Kr I bis Kr V des Abschnitts A der Anlage 1 b\n   werden, bei der Benutzung eines privaten Kraft-                      zum BAT,\n   fahrzeuges jedoch nur, wenn                                     dd) Tankerzulagen nach NI'. 9 Abs. 3 SR 2 elIBAT,\n     die Entfernung (Wegstrecke) von der Dienststätte              ee) Zulagen nach NI'. 6 Abs. 3 SR 20 BAT,\n     zur nächsten Haltestelle eines öffentlichen, regel-           ff) Zulagen zu den Vergütungsgruppen IVb bis\n     mäßig verkehrenden Beförderungsmittels mehr als                    11 BAT nach § 3 des Tarifvertrages über die\n     zwei Kilometer oder                                                Neuregelung der Eingruppierung der Tarif-\n     die Zeit von der Ankunft des Beförderungsmittels                   angestellten des Flugsicherungsdienstes vom\n     bis zum Dienstbeginn und vom Dienstende bis zur                    12. Juni 1962,\n     Abfahrt insgesamt mehr als eine Stunde, in der                gg) Besitzstandszulagen, die gewährt werden,\n     Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr mehr als dreißig                    weil die frühere Grundvergütung oder die\n     Minuten                                                            der Grundvergütung und dem Ortszuschlag\n   beträgt.                                                             entsprechende Vergütung höher war,\n     Bezüge im Sinne des Satzes 1 sind\n     bei Empfängern von Dienstbezügen das Grund-                   hh) außertarifliche Funktionszulagen (z. B. an\n     gehalt, der Ortszuschlag der Stufe 1, der örtliche                 Schreibkräfte),\n     Sonderzuschlag sowie Stellen- und Ausgleichs-              b) Arbeiter\n     zulagen,                                                      aal der 19lfache Tabellenlohn zuzüglich der Zu-\n     bei Empfängern von Unterhaltszuschüssen der                        lagen im Sinne des § 48 Abs. 2 Buchst. a)\n     Grundbetrag, der Alterszuschlag und die Zulage                     MTB 11;\n     für Anwärter technischer Laufbahnen.                               an die Stelle des 19lfachen Tabellenlohnes\n2. Der Zuschuß wird in Höhe der den Eigenanteil (Nr.4)                  tritt bei Kraftfahrern der Monatslohn (Ge-\n   übersteigenden Fahrkosten (Nr.3) gewährt. Beträge                    samtpauschallohn ohne Pauschalzuschlag),\n   bis zu 1,- DM bleiben außer Betracht.                           bb) die Besitzstandszulagen, die in Monatsbeträ-\n                                                                        gen festgesetzt sind.\n3. Fahrkosten sind die Kosten der billigsten Fahrkarte             Für Arbeiter, deren regelmäßige Arbeitszeit nach\n   des Beförderungsmittels, das nach der Verkehrssitte             § 15 MTB 11 und den Sonderregelungen hierzu\n   benutzt wird. Bei der Benutzung eines privaten                  mehr als 44 Stunden wöchentlich beträgt, tritt -\n   Kraftfahrzeuges ist der Preis der billigsten Bundes-            mit Ausnahme der Fälle des Jahreszeitenaus-\n   bahnfahrkarte für eine der Straßenentfernung zwi-               gleichs nach § 15 Abs. 3 MTB 11, der NI'. 4 Abs. 1\n   schen Wohnung und Dienststätte entsprechende                    SR 2e I und der NI'. 2 Abs.1 SR 2i MTB 11 -\n   Strecke zugrunde zu legen, für einen im Kraftfahr-              an die Stelle der Zahl 191 (vgl. Buchst. aal die\n   zeug mitfahrenden Beamten oder Soldaten jedoch                  entsprechende Stundenzahl; bei ihrer Errechnung\n   höchstens 3 Pfennig je Kilometer.                               sind § 18 Abs.2 MTB 11 bzw. NI'. 8 Abs.4 Satz 3\n                                                                   SR 2 a, NI'. 5 Abs. 4 Satz 3 SR 2 h, Nr.4 Abs. 4\n4. Der Eigenanteil an den Fahrkosten richtet sich nach             Satz 3 SR 21 MTB 11 anzuwenden.\n   der Ortsklasse des dienstlichen Wohnsitzes. Er be-\n   trägt, unabhängig davon, ob Fahrkosten für den           9. Für Bundesbedienstete, die aus dienstlichen Gründen\n   ganzen Monat oder nur für einen Teil desselben               in einer solchen Entfernung von ihrer Dienststätte\n   entstehen,                                                   wohnen, daß die Fahrkosten (NI'. 3) für das Zurück-\n   in der Ortsklasse S mit örtlichem Sonderzuschlag             legen des regelmäßigen Weges zwischen Wohnung\n                                    monatlich 28,- DM,          und Dienststätte den Eigenanteil (NI'. 4) übersteigen,\n   in der Ortsklasse S              monatlich 23,- DM,          gelten die Nummern 1 bis 8 auch dann, wenn ihre\n   in der Ortsklasse A              monatlich 18,- DM.          monatlichen Bezüge mehr als 750,- DM betragen.\n   Bei Unterhaltszuschußempfängern ist der Eigen-               Dienstliche Gründe liegen vor, wenn\n   anteil der niedrigsten Ortsklasse zugrunde zu legen.         a) Bedienstete einer Dienststelle auf Grund allge-\n5. Fahrkostenzuschuß wird auf Antrag gewährt, über                 meiner Anordnung nicht in der Nähe ihrer Dienst-\n   den die oberste Dienstbehörde oder die von ihr er-              stätte wohnen dürfen,\n   mächtigte nachgeordnete Behörde entscheidet. Der             b) Bediensteten, die im Ausland an der deutschen\n   Zuschuß wird monatlich nachträglich gezahlt; er ist             Grenze beschäftigt sind, ein im Inland gelegener\n   bei Titel 108 zu buchen.                                        Ort als dienstlicher Wohnsitz zugewiesen ist (§ 14\n                                                                   Abs. 2 NI'. 2 BBesG) oder\n6. Bei Benutzung öffentlicher, regelmäßig verkehren-            c) Bediensteten, die bei abgelegenen Radarstationen,\n   der Beförderungsmittel ist der Zuschuß steuerfrei,              Wetterstationen usw. beschäftigt sind, das Wohnen\n   bei Benutzung privater Kraftfahrzeuge gehört er                 in der Nähe der Dienststätte nicht möglich oder\n   zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (Abschnitt 25 Abs. 4\n   und 5 der Lohnsteuerrichtlinien).                               nicht zuzumuten ist.\n                                                            10. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 1967.\n7. Ein Zuschuß wird nicht gewährt, wenn Fahrkosten-\n   erstattung nach den Bestimmungen des Reisekosten-        An die\n                                                            obersten Bundesbehörden\n   oder Umzugskostenrechts oder nach anderen Be-                                                      GMBl. 1965, S. 116\n   stimmungen gewährt werden kann.",
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            "content": "Nr.14                                                GMBl.1965                                            Seite 117\n\n           Nachweis militärischer Dienstzeiten                Angestellten und Arbeiter sowie der Waffen-SS:\n-   Bek. d. BMI v. 4. 5. 1965 -   11 B 5 -   225 556/1           Bundesarchiv\n                                                                 - Zentralnachweisstelle -\n                            I                                    5106 Kornelimünster\n  Das erhalten gebliebene Schriftgut über Teilnehmer          Soweit die Anträge von dieser Stelle nicht oder nur\ndes ersten und zweiten Weltkrieges wird von mehreren          unvollständig erledigt werden können, werden sie\nDienststellen verwaltet. Anträge auf Ausstellung von          an die Deutsche Dienststelle (WASt) weitergeleitet.\nDienstzeitnachweisen und anderen Bescheinigungen              Die Antragsteller erhalten in diesen Fällen eine\nsind an die folgenden Stellen zu richten:                     Abgabenachricht mit dem Hinweis, daß nunmehr die\nA. Aus der Zeit vor 1920                                      Deutsche Dienststelle - ohne erneute Aufforderung-\n                                                              Feststellungen über die Wehrdienstzeit usw. treffen\n1. Angehörige der Kgl. Bayerischen Armee bis 1920, der        wird.\n   bayerischen Formationen des übergangsheeres bis\n   Ende 1920 und der Bayer. Landespolizei 1919 bis 1935:   2. Angehörige der Reichs- und Kriegsmarine und aller\n       Bayerisches Hauptstaatsarchiv,                         anderen unter 1 nicht aufgeführten militärischen\n       Abteilung IV Kriegsarchiv                              und militärähnlichen Verbände des zweiten Welt-\n       8 München 19                                           krieges sowie der Kaiserlichen Marine vor 1920:\n       Leonrodstraße 57                                          Deutsche Dienststelle (WASt)\n2. Angehörige der Kgl. Württembergischen Truppen-                1 Berlin 52\n   teile (XIII. AK) und der württ. Teile des übergangs-          Postfach\n   heeres bis 1920:                                           Diese Stelle beteiligt, soweit erforderlich, auch das\n       Hauptstaatsarchiv                                      Krankenbuchlager Berlin, bei dem nach Auflösung\n       7 Stuttgart-W                                          der Krankenbuchlager München und Kassel die\n       Gutenbergstraße 109                                    Krankenunterlagen des zweiten Weltkrieges ver-\n3. Angehörige des XIV. Armeekorps in Baden, der               einigt worden sind, sowie das Document Center\n   badischen Freiwilligenverbände und der badischen           Berlin wegen des Nachweises von Dienstzeiten in\n   Formationen des übergangsheeres bis 1920:                  der Waffen-SS und Polizei.\n       Generallandesarchiv\n       75 Karlsruhe                                                                   II\n       Nördl. Hildapromenade 2                               Bei allen Anfragen an die genannten Stellen sind\n4. Angehörige der Kgl. Preußischen Armee und der           zumindest die unbedingt erforderlichen Angaben zur\n   Kgl. Sächsischen Armee: Unterlagen sind vernichtet.     Person zu machen: Name, Vorname, Geburtsdatum und\n   Das                                                     Geburtsort. Für Anfragen an das Bundesarchiv - Zen-\n       Krankenbuchlager Berlin                             tralnachweisstelle - Kornelimünster und die Deutsche\n       1 Berlin 42                                         Dienststelle (WASt) ist möglichst ein Vordruck nach\n       General-Pape-Straße                                 dem Muster der Anlage zu benutzen. Für jeden Kriegs-       j\\.ß\\aCe\n   erteilt jedoch aus den von ihm verwalteten Kranken-     teilnehmer ist ein Einzelantrag erforderlich.\n   urkunden des ersten Weltkrieges zweckdienliche             Für Bescheinigungen, Auskünfte usw. an Privat-\n   Auskünfte, soweit erforderlich auch für die unter 1     personen werden Entgelte nach der Entgeltordnung\n   bis 3 genannten Personenkreise. Es beteiligt, soweit    erhoben.\n   erforderlich, auch die Deutsche Dienststelle (WASt)                                     III\n   und die Zentralnachweisstelle in Kornelimünster.\n5. Angehörige der Kaiserlichen Marine siehe B 2.             Die Bekanntmachung vom 26. August 1963 1) wird auf-\nB. Aus der Zeit nach 1920                                  gehoben.\n1. Angehörige des Heeres, der Luftwaffe einschl. ihrer     1) Veröffentl. GMBl. 1963, S. 347.",
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Geburtstag                           Geburtsort\n\n   2\n\n                                                             Wohnort                                                                                                                                    Straße\n\n   3        Kurze Laufbahnbeschreibung (Diensteintritt, Wehrdienstverhältnis mit Angabe: aktiv, Kr. 0., d. R., z. V.,\n            a. k., d. B. - Beförderungen, Anstellungen, Entlassungen und Zugehörigkeit zu Truppenteilen, Dienst-\n            stellen, Aufenthalt in Lazaretten usw.)\n                                                                                      Dienstgrad                                                Truppenteil oder Dienststelle                                                      Feldpost-\n                   vom\n                                          I               bis\n                                                                               I    Amtsbezeichnung                         I                  gen aue Bezeichnung der Einheit                                             I       nummer\n\n\n\n\n   4        Verpflichtung zu ................ jähriger -                                           unbegrenzter Dienstzeit am: ....................................................................................................... .\n\n   5        Verwundungen am: ...........................................................................................................................................................................................................................\n\n   6        Gefallen -                   verstorben am: ................................................................ vermißt -                                          verschollen seit: .......................................................... ..\n   7        In amerikanischer -                                  britischer -                    französischer -                          sowjetrussischer Kriegsgefangenschaft\n            vom: ......... :.......................................................................... bis: ....................................... ,............................................\n            Letztes Lager: ................................................................................................ ,.. .\n            Gefangenen-Nr.: ................................................................\n            Kriegsgefangenen-Entlassungsschein besitze ich -                                                                              nicht.\n\n   8        Erkennungsmarkenbeschriftung: ...................................................................................................................................................................................... ..\n   9        Heimatgebührnisstelle (Heeresstandortverwaltung, Fliegerhorstkommandantur usw.): .................................................. ..\n\n\n  10        Bemerkungen (hier auch Angaben über kriegsgerichtliche Verurteilungen ggf. Bezeichnung des Gerichts\n            und Straflisten-Nr.) .............................................................................................................. .\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                             Unterschrift\n                                                                                                                                                                                                                            GMBl.        19~5,    S.117",
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            "content": "Nr.14                                                  GMBl.1965                                               Seite 119\n\n\n                       Der Bundesminister für Gesundheitswesen\n     Berufung bzw. Wiederberufung von Mitgliedern                          Kennzeichnung geräucherter Aale\n              des Bundesgesundheitsrates\n-   Bek. d. BMGes v. 3.5.1965 - I B 6 -    4681-02-8200        -    Bek. d. BMGes v. 4.5.1965 -   11 A 1 -    410480 -\n          ,             11/65-                                                       10741/65 -\n\n  Die Bundesregierung hat auf Vorschlag des Bundes-              Der Runderlaß des Preußischen Minister des Innern\nministeriums für Gesundheitswesen am 21. April 1965            vom 11. Mai 1934 - III a II 1779/34 - (MBliV. Sp. 741)\n1. Herrn Dr. Fritz Beske, Kiel,     .                          ist wegen Fortfalls der seinerzeit gegebenen Voraus-\n   für 4 Jahre in den Bundesgesundheitsrat berufen.            setzungen, die es geboten erscheinen ließen, eine beson-\n2. Herrn Prof. Dr. med. Fritz Grosse-Brockhoff,                dere Kennzeichnung von gefrorenen Aalen im Hinblick\n   N euß-Selikum,                                              auf § 4 Nr. 3 des Lebensmittelgesetzes vom 5. Juli 1927\n   für weitere 4 Jahre in den Bundesgesundheitsrat             (Reichsgesetzbl. I S. 134) als erforderlich anzusehen,\n   berufen.                                                    gegenstandslos geworden.\n                                          GMBl. 1965, S. 119                                            GMBl. 1965, S. 119\n\n\n\n\n                                           Personalnachrichten\n                   Auswärtiges Amt                             Claus Voll e r s, Zentrale\n                                                               Sabine Voll m a r, Zentrale\nErnannt sind:                                                  Dr. Adolf Ritter von Wagner, Zentrale\nZum Botschafter                                                Wedigo Graf v. Wedel, Zentrale\nstaatssekretär                                                 Dr. Henning Wegen er, Zentrale\nHans Heinrich Herwarth v. Bittenfeld, Rom                      Klaus Zell er, Zentrale\nZum Botschaftsrat\nLegationsrat Erster Klasse\nRudolf Junges, Abidjan                                                       Der Bundesminister des Innern\n\nZum Generalkonsul                                              Ernannt sind:\nKonsul Erster Klasse                                           Zum Regierungsassessor\nDr. Carl Hirsch, Basel                                         Assessor\nZum Bibliotheksassessor                                        Olaf Reermann\nKord Heinrich K n 0 0 p, Zentrale                              Zum Technischen Regierungsamtmann\nZum Legationssekretär                                          Technischer Regierungsoberinspektor\n                                                               Georg Weber\ndie Attaches\nHerwig Bar tel s, Zentrale                                     In das Bundesministerium des Innern versetzt und zum\nHans Bol d t, Zentrale                                         Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder er-\n                                                               nannt:\nGünther Da h I hoff, Zentrale\n                                                               Polizeidirektor\nPeter D i n gen s, Zentrale\n                                                               Carl Boysen\nDr. Antonius Eitel, Zentrale                                   (früher Polizeiverwaltung Hamburg)\nDr. Anno Elfgen, Zentrale\nDr. Heinrich End-Panzera, Zentrale                             In den Ruhestand versetzt:\nDr. Thomas Fischer-Dieskau, Zentrale                           Bundesdisziplinaranwalt\n                                                               Willi Küffner\nHermann Gründel, Zentrale\nCarl Dieter Ha c h, Zentrale\nRudolf Hegenberger, Zentrale                                            Der Präsident des Bundesrechnungshofes\nDr. Gerhard Henze, Zentrale                                    In den Ruhestand getreten:\nDr. Günter Joetze, Zentrale\nDr. Christian Ku d li c h, Zentrale                            die Amtsräte\nGerhard Ku n z, Zentrale                                       Rudolf Scharnagl\nDietrich Lincke, Zentrale                                      Wilhelm Schmidt\nDr. Eleonore Li n s m a y er, Zentrale                         Verstorben:\nPeter Maier-Oswald, Zentrale                                   die Amtsräte\nDr. Kurt Messer, Zentrale                                      Gustav Schmitz\nFranz Josef Meurer, Zentrale                                   Heinrich Wagner\nFriedrich Neumann, Zentrale\nDr. Hermann Freiherr v. R ich t hof e n, Zentrale\nIrmela Sc h mit z, Zentrale                                                        Der Bundesminister\n                                                                   für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte\nUrsula Sc h ö ff el, Zentrale\nAnna-Maria SchuItz, Zentrale                                   Ernannt sind:\nDr. Wolfgang Tidten, Zentrale                                  Zum Amtsrat\nDr. Jörg v. Uthmann, Zentrale                                  Regierungsam tmann\nJoachim Vogel, Zentrale                                        Georg Walter",
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