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Jahrgang                                                ISSN 0939-4729                                                 Berlin, den 18. September 2018                                                   Nr. 38\n\n\n\n                                                                                                                 INHALT\n\n\nAmtlicher Teil\b                                                                                               Seite        \b                                                                                   Seite\n\n\nBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft                                                                             Bek. v. 22.8.18, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß\n                                                                                                                               § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehr-\n                                                                                                                               bringen von getrockneten Holunderblüten und getrockneten blauen\nBundesamt für Verbraucherschutz                                                                                                Malvenblüten, die Rückstände bis zu 0,05 mg DEET/kg enthalten. .  708\nund Lebensmittelsicherheit                                                                                                     Bek. v. 23.8.18, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß\n   Bek. v. 30.7.18, Verlängerung und Änderung einer Ausnahmegeneh-                                                             § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehr-\n   migung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das                                                           bringen von getrockneten Stein- und Silberlindenblüten und Rosen-\n   Inverkehrbringen von Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg                                                              blütenblättern, die Rückstände bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten . .  708\n   DEET/kg enthält. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  706\n   Bek. v. 6.8.18, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß\n   § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehr-                                                         Bundesministerium für Gesundheit\n   bringen von getrockneten Rosenblüten und Rosenblütenblättern,\n   die Rückstände bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten. . . . . . . . . . . . . . . . 706                                           Erl. v. 27.8.18, Statistik der GKV; Änderung der Statistik. . . . . . . . . .  708\n   Bek. v. 9.8.18, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegeneh-\n   migung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das\n   Inverkehrbringen von Pinienkernen, die Rückstände bis zu 0,5 mg                                                         Bundesministerium für Umwelt,\n   DEET/kg enthalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  706\n                                                                                                                           Naturschutz und nukleare Sicherheit\n   Bek. v. 14.8.18, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2\n   Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gemahle-\n                                                                                                                               Erl. v. 22.8.18, Änderung des Erlasses über die Einrichtung eines\n   ner Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthält . .  706\n                                                                                                                               „Beirates für Umwelt und Sport“ beim Bundesministerium für Um-\n   Bek. v. 16.8.18, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2                                                                welt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  708\n   Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Muskat-\n   blüte, die Rückstände von bis zu 0,26 mg DEET/kg enthält . . . . . . .  707\n   Bek. v. 16.8.18, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2\n   Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Rosen-\n   blütenblättern, die Rückstände von bis zu 0,2 mg/kg DEET enthal-\n   ten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  707",
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            "content": "Seite 706                                               GMBl 2018                                                 Nr. 38\n\n\n\nAmtlicher Teil\n\n\n       Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft\n                       Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit\n\n             Verlängerung und Änderung                         Die amtliche Beobachtung erfolgt weiterhin durch das Be-\n             einer Ausnahmegenehmigung                       zirksamt Hamburg-Mitte, das nunmehr unter der Adresse\n   gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr        Caffamacherreihe 1–3, 20355 Hamburg, ansässig ist.\n    und das Inverkehrbringen von Muskatblüte, die              Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 13. Au-\n      Rückstände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthält               gust 2015 bleiben weiterhin verbindlich.\n      – Bek. d. BVL v. 30.7.2018 – 111.11257.0.0041 –                                                 GMBl 2018, S. 706\nDer HUSARICH GmbH, 20539 Hamburg, ist Folgendes\nmitgeteilt worden:\n                                                                           Änderung und Verlängerung\n   Die Geltungsdauer der der HUSARICH GmbH, 20539                         einer Ausnahmegenehmigung\nHamburg, mit Bescheid vom 20. August 2015 (GMBl 2015,         gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und\nS. 1136) erteilten Ausnahmegenehmigung nach § 68 Absatz 1     das Inverkehrbringen von Pinienkernen, die Rückstände\nund 2 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-                 bis zu 0,5 mg DEET/kg enthalten\nbuches (LFGB) für die Einfuhr und das Inverkehrbringen\nvon gemahlener Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg        – Bek. d. BVL v. 9.8.2018 – 111.11257.0.0013 (2014) –\nDEET/kg enthält, wird entsprechend dem Antrag vom            Der nutfair GmbH, 22763 Hamburg, ist Folgendes mitge-\n4. Mai 2018 im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirt-      teilt worden:\nschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5 LFGB bis\nzum 27. August 2021 verlängert.                                 Die Geltungsdauer der der nutfair GmbH, 22763 Ham-\n                                                             burg, mit Bescheid vom 19. September 2014 (GMBl 2014,\n  Des Weiteren wird die Ausnahmegenehmigung nach § 68        S. 1340) erteilten und mit Bescheid vom 21. Juli 2015 (GMBl\nAbsatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB dahingehend geändert,           2015, S. 1046) geänderten und verlängerten Ausnahmege-\ndass diese nun nicht nur für gemahlene Muskatblüte, son-     nehmigung nach § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebens-\ndern für Muskatblüte allgemein gilt.                         mittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) für die Ein-\n  Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 20. Au-      fuhr und das Inverkehrbringen von Pinienkernen, die Rück-\ngust 2015 bleiben weiterhin verbindlich.                     stände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthalten, wird entsprechend\n                                                             dem Antrag der nutfair GmbH vom 26. April 2018 im Ein-\n                                        GMBl 2018, S. 706    vernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Aus-\n                                                             fuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5 LFGB bis zum 25. Sep-\n                                                             tember 2021 verlängert.\n\n     Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung                    Des Weiteren wird die Ausnahmegenehmigung nach § 68\n  gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr         Absatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB dahingehend geändert,\n     und das Inverkehrbringen von getrockneten               dass die amtliche Beobachtung nun durch den Kreis Sege-\n Rosenblüten und Rosenblütenblättern, die Rückstände         berg, FD Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Hamburger\n           bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten                   Straße 30, 23795 Bad Segeberg, sichergestellt wird. Sie wird\n                                                             auf Kosten des Antragstellers durchgeführt.\n      – Bek. d. BVL v. 6.8.2018 – 111.11257.0.0042 –\n                                                               Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 19. Sep-\nDer Worlée NaturProdukte GmbH, 22113 Hamburg, ist            tember 2014 bleiben weiterhin verbindlich.\nFolgendes mitgeteilt worden:                                                                          GMBl 2018, S. 706\n  Die Geltungsdauer der der Worlée NaturProdukte\nGmbH, 22113 Hamburg, mit Bescheid vom 13. August 2015                        Ausnahmegenehmigung\nerteilten (GMBl 2015, S .1063) und mit Bescheid vom 27.         gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr\nMärz 2017 geänderten (GMBl 2017, S. 346) Ausnahmege-          und das Inverkehrbringen von gemahlener Muskatblüte,\nnehmigung nach § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebens-           die Rückstände bis zu 0,5 mg/kg DEET enthält\nmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) für die Ein-\nfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Rosenblü-            – Bek. d. BVL v. 14.8.2018 – 111.11257.0.0103 –\nten und Rosenblütenblättern, die Rückstände bis zu 0,1 mg/\nkg DEET enthalten, wird entsprechend dem Antrag vom 31.      Der Lay Gewürze oHG, 98631 Grabfeld, ist Folgendes mit-\n                                                             geteilt worden:\nMai 2018 im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirt-\nschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5 LFGB bis       Gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebensmittel-\nzum 13. August 2021 verlängert.                              und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), in der Fassung der",
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            "content": "Nr. 38                                                  GMBl 2018                                                   Seite 707\n\nBekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), das zu-        Die Ausnahmegenehmigung gilt vom 22. August 2018 bis\nletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I   zum 21. August 2021; sie kann jederzeit aus wichtigem\nS. 2147) geändert worden ist, erteile ich im Einvernehmen       Grund vor Ablauf dieser Frist widerrufen werden.\nmit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle\n                                                                  Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf\nnachstehende Ausnahmegenehmigung:\n                                                                die hiermit erteilte Ausnahmegenehmigung weder im Rah-\n   Abweichend von § 9 Absatz 1 Nummer 1 LFGB in Ver-            men der Werbung noch der Kennzeichnung verwiesen wer-\nbindung mit § 1 Absatz 4 Nummer 2 der Rückstands-               den darf.\nHöchstmengenverordnung, in der Fassung der Bekanntma-\nchung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082), zuletzt geän-                                              GMBl 2018, S. 707\ndert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. März 2010\n(BGBl. I S. 286), lasse ich ausnahmsweise zu, dass von der\nLay Gewürze oHG, 98631 Grabfeld, gemahlene Muskatblü-\nte (Macis), die Rückstände bis zu 0,5 mg/kg DEET enthält,\nin die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und in den                        Ausnahmegenehmigung\nVerkehr gebracht werden darf.                                     gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr\n                                                                und das Inverkehrbringen von Rosenblütenblättern, die\n   Die amtliche Beobachtung erfolgt durch das Thüringer\n                                                                   Rückstände von bis zu 0,2 mg/kg DEET enthalten\nLandesamt für Verbraucherschutz, Tennstedter Straße 8/9,\n99947 Bad Langensalza. Sie wird auf Kosten des Antragstel-            – Bek. d. BVL v. 16.8.2018 – 111.11257.0.0104 –\nlers durchgeführt.\n                                                                Der interTee Handelsgesellschaft mbH, 22848 Norderstedt,\n  Die Ausnahmegenehmigung gilt vom 15. August 2018 bis          ist Folgendes mitgeteilt worden:\nzum 14. August 2021; sie kann jederzeit aus wichtigem\nGrund vor Ablauf dieser Frist widerrufen werden.                   Gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebensmittel-\n                                                                und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), in der Fassung der\n  Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf\n                                                                Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), das zu-\ndie hiermit erteilte Ausnahmegenehmigung weder im Rah-\n                                                                letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I\nmen der Werbung noch der Kennzeichnung verwiesen wer-\n                                                                S. 2147) geändert worden ist, erteile ich im Einvernehmen\nden darf.\n                                                                mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle\n                                         GMBl 2018, S. 706      nachstehende Ausnahmegenehmigung:\n                                                                  Abweichend von § 9 Absatz 1 Nummer 1 LFGB in Ver-\n                                                                bindung mit § 1 Absatz 4 Nummer 2 der Rückstands-\n                                                                Höchstmengenverordnung, in der Fassung der Bekanntma-\n               Ausnahmegenehmigung                              chung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082), zuletzt geän-\n   gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr           dert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. März 2010\n    und das Inverkehrbringen von Muskatblüte, die               (BGBl. I S. 286), lasse ich ausnahmsweise zu, dass von der\n    Rückstände von bis zu 0,26 mg/kg DEET enthält               interTee Handelsgesellschaft mbH, 22848 Norderstedt, Ro-\n                                                                senblütenblätter, die Rückstände von bis zu 0,2 mg/kg DEET\n      – Bek. d. BVL v. 16.8.2018 – 111.11257.0.0102 –           enthalten, in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt\n                                                                und in den Verkehr gebracht werden dürfen.\nDer Albert Panzer GmbH, 20457 Hamburg, ist Folgendes\nmitgeteilt worden:                                                Die amtliche Beobachtung der interTee Handelsgesell-\n                                                                schaft mbH, 22848 Norderstedt, erfolgt durch den Kreis Se-\n  Gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebensmittel-\n                                                                geberg, FD Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Hambur-\nund Futtermittelgesetzbuches (LFGB), in der Fassung der\n                                                                ger Straße 30, 23795 Bad Segeberg. Sie wird auf Kosten des\nBekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), zuletzt\n                                                                Antragstellers durchgeführt.\ngeändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. März 2017\n(BGBl. I S. 420), erteile ich im Einvernehmen mit dem Bun-         Die amtliche Beobachtung des Speditionsdienstleisters,\ndesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachstehende         der Herbert Voigt GmbH & Co. KG, Oderstraße 35, 24539\nAusnahmegenehmigung:                                            Neumünster, bei dem die Ware gelagert wird, wird durch die\n  Abweichend von § 9 Absatz 1 Nummer 1 LFGB in Ver-             Stadt Neumünster, Abt. Ordnungsangelegenheiten, Veteri-\nbindung mit § 1 Absatz 4 Nummer 2 der Rückstands-               när- und Lebensmittelaufsicht, Großflecken 23, 24534 Neu-\nHöchstmengenverordnung, in der Fassung der Bekanntma-           münster, sichergestellt. Sie wird auf Kosten des Antragstel-\nchung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082), zuletzt geän-     lers durchgeführt.\ndert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. März 2010             Die Ausnahmegenehmigung gilt vom 23. August 2018 bis\n(BGBl. I S. 286), lasse ich ausnahmsweise zu, dass von der      zum 22. August 2021; sie kann jederzeit aus wichtigem\nAlbert Panzer GmbH, 20457 Hamburg, Muskatblüte, die             Grund vor Ablauf dieser Frist widerrufen werden.\nRückstände von bis zu 0,26 mg/kg DEET enthält, in die\nBundesrepublik Deutschland eingeführt und in den Verkehr          Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf\ngebracht werden darf.                                           die hiermit erteilte Ausnahmegenehmigung weder im Rah-\n                                                                men der Werbung noch der Kennzeichnung verwiesen wer-\n  Die amtliche Beobachtung erfolgt durch das Bezirksamt\n                                                                den darf.\nHamburg-Mitte, Caffamacherreihe 1–3, 20355 Hamburg.\nSie wird auf Kosten des Antragstellers durchgeführt.                                                     GMBl 2018, S. 707",
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BVL v. 23.8.2018 – 111.11257.0.0021, 0023, 0024 –\nDer Kräuter Mix GmbH, 97355 Abtswind, ist Folgendes              Der Kräuter Mix GmbH, 97355 Abtswind, ist Folgendes\nmitgeteilt worden:                                               mitgeteilt worden:\n  Die Geltungsdauer der der Kräuter Mix GmbH, 97355                Die Geltungsdauer der der Kräuter Mix GmbH, 97355\nAbtswind, mit Bescheid vom 15. Juli 2015 erteilten (GMBl\n                                                                 Abtswind, mit Bescheid vom 15. Juli 2015 erteilten (GMBl\n2015, S. 1045) Ausnahmegenehmigung nach § 68 Absatz 1\n                                                                 2015, S. 1045) Ausnahmegenehmigung nach § 68 Absatz 1\nund 2 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-\n                                                                 und 2 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-\nbuches (LFGB) für die Einfuhr und das Inverkehrbringen\nvon getrockneten Holunderblüten (Sambucus nigra L.) und          buches (LFGB) für die Einfuhr und das Inverkehrbringen\ngetrockneten blauen Malvenblüten (Malva sylvestris L. oder       von getrockneten Stein- und Silberlindenblüten und Rosen-\nKulturvarietäten), die Rückstände bis zu 0,05 mg DEET/kg         blütenblättern, die Rückstände von bis zu 0,1 mg/kg DEET\nenthalten, wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für            enthalten, wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für\nWirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5              Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5\nLFGB bis zum 19. Juli 2021 verlängert.                           LFGB bis zum 20. Juli 2021 verlängert.\n\n  Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 15. Juli           Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 15. Juli\n2015 bleiben weiterhin verbindlich.                              2015 bleiben weiterhin verbindlich.\n                                         GMBl 2018, S. 708                                               GMBl 2018, S. 708\n\n\n\n\n                          Bundesministerium für Gesundheit\n                                                            Erlass\n                                                     Statistik der GKV\n                               hier:      Änderung der Statistik\n\n\n                               I.   Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung\n                               Anpassung der Grundsätze für die Meldung der\n                               amtlichen Statistiken nach § 79 SGB IV:\n                               KB 9\n                               Meldegrundsätze\n                               1.   In den Meldegrundsätzen wird ab 1. Oktober 2018 für\n                                    die KB 9 unter A.4 ein vierter Spiegelstrich „– KB 9“ er-\n                                    gänzt.\n                               2.   In den Meldegrundsätzen wird ab 1. Oktober 2018 für\n                                    die KB 9 unter B. „Tabelle 1: Meldetermine“ ergänzt:\n\n                               Meldetermine KV-/PV–Statistiken (hier auch PG 5 und KG 8)\n            1            2               3              4                  5                    6                7\n        Satzart     Statistiken     Periodizität    Aufzustel-       Meldung an den    Weiterleitung         Meldende\n                                                     len zum         GKV-Spitzen­       der Daten             Stellen\n                                                                        verband        an das BMG\n            30         KB 9         quartalsweise     31.03.             20.04.             05.05.         Alle Kranken-\n                                                                                                            kassen außer\n                                                      30.06.             20.07.             05.08.\n                                                                                                          Landwirtschaft-\n                                                      30.09.             20.10.             05.11.        liche Kranken-\n                                                      31.12.             20.01.             05.02.              kasse",
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            "content": "Nr. 38                                                       GMBl 2018                                             Seite 709\n\n3.   In den Meldegrundsätzen wird ab 1. Oktober 2018 für\n     die KB 9 unter C. „Tabelle 4: Zulässige Wertspalten“ er-\n     gänzt:\n\n      Satzart          Statistik     Zulässige Wertspalten\n      30               KB 9          1 bis 5\n\n4.   In den Meldegrundsätzen wird ab 1. Oktober 2018 für\n     die KB 9 unter C. „Tabelle 5: Berichtszeitraum“ ergänzt:\n\n      Satzart     Statistik   Format           Aufbau im\n                              Berichtszeit-    186-Steller\n                              raum             (Stellen 4–9)\n      30          KB 9        JJJJMM           6 numerische\n                                               Stellen\n\n\nKM 1\nMeldeanleitung\n1.   In der Meldeanleitung wird ab 1. Oktober 2018 unter II.\n     die Ziffer 25 gestrichen.\n2.   In der Meldeanleitung wird ab 1. Oktober 2018 unter II.\n     die Ziffer 25.1 zu Ziffer 25 und wie folgt gefasst:\n\n     „25. Zu Schlüssel-Nummer 10221 (Freiwillige Mitglie-\n     der – ohne Mitwirkung bei der Begründung der Mit-\n     gliedschaft und Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag)\n     Freiwillige Mitglieder, die weder bei der Begründung\n     der Mitgliedschaft noch bei der Beitragsfestsetzung mit-\n     gewirkt haben und daher seit Beginn der Mitgliedschaft\n     die Beiträge auf Grundlage der Beitragsbemessungs-\n     grenze zu entrichten haben.“\nVordruck\n3.   Im Vordruck wird ab 1. Oktober 2018 die Schlüssel-\n     Nummer 10220 gestrichen.\n4.   Im Vordruck wird ab 1. Oktober 2018 die Bezeichnung\n     der Schlüssel-Nummer 10221 in\n1.   Berichtszeiträume und Meldetermine\n     Die Statistik KB 9 ist eine Stichtagsstatistik.\n\n      BERICHTSZEITRAUM                           MELDUNG AN DEN                            WEITERLEITUNG AN\n                                                 GKV-SPITZENVERBAND BIS                    DAS BMG BIS\n      31. März                                   20. April                                 5. Mai\n      30. Juni                                   20. Juli                                  5. August\n      30. September                              20. Oktober                               5. November\n      31. Dezember                               20. Januar Folgejahr                      5. Februar Folgejahr\n\n2.   Formate                                                                –– JJJJ09 (30. September)\n     Folgende statistikspezifische Angaben sind im 186-stel-                –– JJJJ12 (31. Dezember)\n     ligen Datensatz zu berücksichtigen:                                 –– Wertspalten:\n\n     –– Satzart: 30                                                         Schlüssel-Nummern 11100 bis 12999,\n                                                                            Schlüssel-Nummer 32100 Spalten 1 und 2 sowie\n     –– Berichtszeitraum:                                                   Schlüssel-Nummer 90000 Spalte 1, Betrag in Euro-\n                                                                            cent;\n           –– JJJJ03 (31. März)\n                                                                            Schlüssel-Nummern 21100 bis 22999 sowie\n           –– JJJJ06 (30. Juni)                                             Schlüssel-Nummer 32100 Spalte 3, Anzahl.",
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Visualisierung\n                                                                     nen das Mitglied einer der Personengruppen angehört\n     Es gilt der Vordruck KB 9 in der aktuellsten Version.           hat, die in die Statistik einbezogen sind.\nII. Inhaltliche Regelungen                                       1.8 Grundsätzlich dürfen die Einzelbeträge nur mit dem\n1.   Allgemein                                                       Vorzeichen Plus (+) versehen werden. Davon abwei-\n                                                                     chend müssen die Spalten 3 bis 5 (Gesamtrückstand) der\n1.1 Erhebungsstichtag ist jeweils der letzte Kalendertag des         Schlüssel-Nummern 11100 bis 12999 mit negativem\n    Berichtszeitraumes.                                              Vorzeichen (-) gemeldet werden, sofern hier ein Über-\n     Für das laufende Beitrags-Ist/Soll sind nur die seit An-        schuss der Einzahlungen vorliegt.\n     fang des isolierten Quartals kalendermonatlich erfassten    1.9 Für fusionierte Versicherungsträger sind Beitragskonten\n     Beträge (gemäß Ziffer II.5.1 und II.5.2 sowie II.7.1 und        durch den Rechtsnachfolger zu übernehmen und auszu-\n     II.7.2) kumuliert auszuweisen:                                  weisen.\n     Meldung\t\tZeitraum                                                Ein geschlossenes Beitragskonto ist mit einem offenen\n     1. Quartal\t\t 1. Januar bis 31. März                              Beitragskonto desselben Mitglieds bei der aufnehmen-\n                                                                      den Kasse als offenes Beitragskonto zusammenzufüh-\n     2. Quartal\t\t 1. April bis 30. Juni                               ren.\n     3. Quartal\t\t 1. Juli bis 30. September                      2.   Zu den Schlüssel-Nummern 11100 bis 22999\n     4. Quartal\t\t 1. Oktober bis 31. Dezember                         In Teil 1 (Schlüssel-Nummern 1xxxx) sind Angaben zu\n1.2 Die Erläuterungen zur Monatsabrechnung Sonstige                   Beitrags-Ist, Beitrags-Soll und Gesamtrückstand der\n    Beiträge (MOASB) sind in der jeweils geltenden Fas-               Beiträge nach Mitgliedergruppen auszuweisen.\n    sung anzuwenden.                                                  In Teil 2 (Schlüssel-Nummern 2xxxx) ist die Anzahl der\n1.3 In die Datenerhebung einzubeziehen sind zum Erhe-                 betroffenen Mitglieder nach Mitgliedergruppen auszu-\n    bungsstichtag bestehende Mitgliedschaftsverhältnisse              weisen.\n    unabhängig davon, ob das dem Mitglied zuzuordnende                Arbeitnehmer, die am Firmenzahlerverfahren teilneh-\n    Beitragskonto einen Saldo ausweist („offene Beitrags-             men, bleiben in Teil 1 und Teil 2 unberücksichtigt.\n    konten“). Für die Zuordnung zu der jeweiligen Perso-\n    nengruppe ist auf die Personengruppenzugehörigkeit                Für folgende Mitgliedergruppen sind diese Angaben zu\n    am jeweiligen Erhebungsstichtag abzustellen. Im Falle             treffen:\n    eines Statuswechsels innerhalb des Berichtszeitraumes        2.1 Zu den Schlüssel-Nummern 11100 und 21100 (Versi-\n    findet keine getrennte Darstellung der einzelnen Mit-            cherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)\n    gliedschaftsepisoden innerhalb des Berichtszeitraumes\n    statt.                                                            Versicherungspflichtige Mitglieder nach § 5 Abs. 1\n                                                                      Nr. 13 SGB V\n1.4 Ebenfalls einzubeziehen sind am Erhebungsstichtag be-\n    endete Mitgliedschaftsverhältnisse, wenn das dem Mit-        2.2 Zu den Schlüssel-Nummern 12100 bis 12290 und 22100\n    glied zuzuordnende Beitragskonto einen Beitragsrück-             bis 22290 (Freiwillige Mitglieder – Arbeitnehmer (nur\n    stand (gemäß II.5.4) ausweist.                                   Selbstzahler) und – Hauptberuflich Selbständige)\n\n     Am Erhebungsstichtag beendete Mitgliedschaftsver-                Freiwillige Mitglieder werden danach unterschieden, ob\n     hältnisse (z. B. wegen des Wechsels von einer freiwilli-         sie abhängig beschäftigt oder ob sie hauptberuflich selb-\n     gen zu einer Pflichtmitgliedschaft, des Krankenkassen-           ständig tätig sind. Bei der Berücksichtigung ist es uner-\n     wechsels oder der Schließung der Krankenkasse) sind              heblich, ob neben den Einkünften aus selbständiger\n     als geschlossene Beitragskonten zu definieren.                   oder unselbständiger Tätigkeit noch Renten bezogen\n                                                                      werden. Als Arbeitnehmer gelten hier unselbständige\n     Für geschlossene Beitragskonten ist die Differenzierung\n                                                                      Beschäftigte, die einer mehr als geringfügigen Beschäfti-\n     nach Personengruppen – entgegen des Stichtagsprinzips\n                                                                      gung nachgehen, sowie aktive Beamte.\n     (I.1) – auf Basis der letztgültigen, in der Statistik be-\n     nannten Personengruppenzugehörigkeit vorzunehmen.           2.3 Zu den Schlüssel-Nummern 12210 und 22210 (Haupt-\n                                                                     beruflich Selbständige – davon mit Beitragseinstufung\n1.5 Eine getrennte Datenerhebung für offene und geschlos-\n                                                                     auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage (80. Teil der\n    sene Beitragskonten findet nur hinsichtlich der Ermitt-\n                                                                     Bezugsgröße))\n    lung des Gesamtrückstandes statt. Für die Datenerhe-\n    bungen zum Beitrags-Soll und Beitrags-Ist bedarf es               Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200\n    dieser Differenzierung nicht.\n                                                                      Hauptberuflich Selbständige, deren Beitrag auf Basis\n1.6 Die Datenerhebung bezieht sich auf die Krankenversi-              der Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich\n    cherungsbeiträge einschließlich des kassenindividuellen           Selbständige (80. Teil der Bezugsgröße) festgesetzt ist.",
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Teil der Bezugsgröße)\n                                                                2.10 Zu den Schlüssel-Nummern 12890 und 22890 (Sonstige\n    Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200                 freiwillige Mitglieder – davon zwangsweise wegen feh-\n                                                                     lender Mitwirkung bei der Beitragseinstufung zum\n    Hauptberuflich Selbständige, deren beitragspflichtige\n                                                                     Höchstbeitrag eingestuft)\n    Einnahmen sich oberhalb der Mindestbemessungs-\n    grundlage bis einschließlich des 40. Teils der Bezugsgrö-        Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12800 bzw. 22800\n    ße befinden.                                                     Sonstige freiwillige Mitglieder, die keine Angaben zu\n    Hauptberuflich Selbständige, die auf Basis der jeweils           den beitragspflichtigen Einnahmen gemacht und da-\n    anzuwendenden Mindestbemessungsgrundlage nach                    durch die Festsetzung der Beiträge auf Grundlage der\n    dem bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Recht einge-             Beitragsbemessungsgrenze verursacht haben.\n    stuft waren und deren Mitgliedschaft vor dem 1. Januar           Irrelevant ist, ob die Angaben seit Beginn der Mitglied-\n    2019 endete, sind dieser Gruppe zuzuordnen.                      schaft oder erst ab einem späteren Zeitpunkt fehlen. Da-\n2.5 Zu den Schlüssel-Nummern 12290 und 22290 (Haupt-                 rüber hinaus ist ohne Bedeutung, ob die fehlenden An-\n    beruflich Selbständige – davon zwangsweise wegen feh-            gaben auf die fehlende Erreichbarkeit oder fehlende\n    lender Mitwirkung bei der Beitragseinstufung zum                 aktive Mitwirkung des Mitglieds zurückzuführen sind.\n    Höchstbeitrag eingestuft)                                   2.11 Zu den Schlüssel-Nummern 12999 und 22999 (Freiwil-\n    Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200                 lige Mitglieder insgesamt)\n\n    Hauptberuflich Selbständige, die keine Angaben zu den            Für die Schlüssel-Nummer 12999 handelt es sich um die\n    beitragspflichtigen Einnahmen gemacht und dadurch                Summen der Werte aus den Schlüssel-Nummern 12100,\n    die Festsetzung der Beiträge auf Grundlage der Bei-              12200, 12300, 12400 und 12800.\n    tragsbemessungsgrenze verursacht haben.                          Die Summe für die Schlüssel-Nummer 22999 ist aus den\n                                                                     Werten der Schlüssel-Nummern 22100, 22200, 22300,\n    Irrelevant ist, ob die Angaben seit Beginn der Mitglied-\n                                                                     22400 und 22800 zu bilden.\n    schaft oder erst ab einem späteren Zeitpunkt fehlen. Da-\n    rüber hinaus ist ohne Bedeutung, ob die fehlenden An-       2.12 Zu den Schlüssel-Nummern 12980 und 22980 (– davon\n    gaben auf die fehlende Erreichbarkeit oder fehlende              keine Mitwirkung bei der Begründung der Mitglied-\n    aktive Mitwirkung des Mitglieds zurückzuführen sind.             schaft und Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag)\n2.6 Zu den Schlüssel-Nummern 12300 und 22300 (Freiwil-               Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12999 bzw. 22999\n    lige Mitglieder – Rentner)\n                                                                     Freiwillige Mitglieder, die weder bei der Begründung\n    Freiwillige Mitglieder, die eine Rente der gesetzlichen          der Mitgliedschaft noch bei der Beitragsfestsetzung mit-\n    Rentenversicherung beziehen sowie – abweichend von               gewirkt haben und daher seit Beginn der Mitgliedschaft\n    der KM 1 – Rentenantragsteller (§ 189 SGB V). Sofern             die Beiträge auf Grundlage der Beitragsbemessungs-\n    es sich dabei um freiwillig versicherte Arbeitnehmer             grenze zu entrichten haben.\n    oder hauptberuflich Selbständige handelt, sind diese        3.   Zu der Schlüssel-Nummer 32100 (Freiwillige Mitglie-\n    nicht hier, sondern jeweils den zuletzt genannten Perso-         der – Arbeitnehmer (nur Firmenzahler)\n    nengruppen zuzuordnen. Rentenbezieher, die gleichzei-\n    tig Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel             Es werden nur Arbeitnehmer, die am Firmenzahlerver-\n    des SGB XII empfangen, werden nicht hier, sondern                fahren teilnehmen, berücksichtigt. Bei der Berücksichti-\n    unter den Schlüssel-Nummern 12400 und 22400 be-                  gung ist es unerheblich, ob neben den Einkünften aus\n    rücksichtigt.                                                    unselbständiger Tätigkeit noch Renten bezogen wer-\n                                                                     den. Als Arbeitnehmer gelten hier unselbständige Be-\n2.7 Zu den Schlüssel-Nummern 12400 und 22400 (Freiwil-               schäftigte, die einer mehr als geringfügigen Beschäfti-\n    lige Mitglieder – Sozialhilfeempfänger)                          gung nachgehen.\n    Freiwillige Mitglieder, die Leistungen nach dem Dritten     4.   Zu Schlüssel-Nummer 90000 (MOASB – Prüfgröße\n    oder Vierten Kapitel des SGB XII empfangen.                      Gesamtrückstand einschließlich Zusatzbeiträge)\n2.8 Zu den Schlüssel-Nummern 12800 und 22800 (Sonstige               Hier ist die Summe aus der Summe Gesamtrückstand\n    freiwillige Mitglieder)                                          für Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13\n    Freiwillige Mitglieder, die nicht den Positionen 12100           SGB V, der Summe Gesamtrückstand für freiwillige\n                                                                     Mitglieder sowie der Summe Gesamtrückstand Zusatz-\n    bis 12400 bzw. 22100 bis 22400 zugeordnet werden kön-\n                                                                     beitrag Spalte 9 (jeweils als Summe aus den Ziffern 3.5\n    nen.\n                                                                     und 1.9.2 der MOASB) zum Erhebungsstichtag auszu-\n2.9 Zu den Schlüssel-Nummern 12830 und 22830 (Sonstige               weisen.\n    freiwillige Mitglieder – davon mit Beitragseinstufung\n                                                                     Die Prüfgröße dient der Plausibilisierung der Gesamt-\n    auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage (90. Teil der\n                                                                     beitragsschulden (Summe der Werte aus den Schlüssel-\n    Bezugsgröße))\n                                                                     Nummern 11100 Spalte 3 und 4 sowie 12999 Spalte 3\n    Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12800 bzw. 22800                 und 4) gegenüber der MOASB. Abweichungen können",
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Zu den Spalten 1 bis 5 der Schlüssel-Nummern 11100\n                                                                       den Mitgliedschaftsverhältnisse („offene Beitragskon-\n     bis 12999\n                                                                       ten“) zu erfassen.\n5.1 Spalte 1 Beitrags-Ist\n                                                                6.2 Spalte 2 Beitrags-Soll – betroffene Mitglieder\n     Hier ist das Beitrags-Ist entsprechend der Ziffer 2.1\n                                                                       Hier ist die Anzahl der Mitglieder zu erfassen, deren\n     (Gesamt-Ist im Abrechnungsmonat) der MOASB zu\n                                                                       Beitrag-Soll zum Erhebungsstichtag größer ist als das\n     erfassen. Entgegen den Ausführungen unter II.1.4 sind\n                                                                       Beitrags-Ist.\n     dabei geschlossene Beitragskonten sowohl mit Beitrags-\n     rückständen als auch ohne Beitragsrückstände zu be-        6.3 Spalte 3 Gesamtrückstand – offene Beitragskonten – be-\n     rücksichtigen. Für Schlüssel-Nummer 12980 sind keine           troffene Mitglieder\n     Angaben zu machen.\n                                                                       Hier ist die Anzahl der Mitglieder mit Beitragsrück-\n5.2 Spalte 2 Beitrags-Soll                                             stand zu erfassen.\n     Hier ist das Beitrags-Soll entsprechend der Ziffer 1.5     6.4 Spalte 4 Gesamtrückstand – geschlossene Beitragskon-\n     (Zwischensumme) der MOASB zu erfassen. Entgegen                ten – betroffene Mitglieder\n     den Ausführungen unter II.1.4 sind dabei geschlossene\n                                                                       Hier ist die Anzahl der Mitglieder mit Beitragsrück-\n     Beitragskonten sowohl mit Beitragsrückständen als\n                                                                       stand zu erfassen, deren Mitgliedschaftsverhältnisse\n     auch ohne Beitragsrückstände zu berücksichtigen. Für\n                                                                       zum Erhebungsstichtag beendet sind.\n     die Schlüssel-Nummer 12980 sind keine Angaben zu\n     machen.                                                    7.     Zu den Spalten 1 bis 3 der Schlüssel-Nummer 32100\n5.3 Spalte 3 Gesamtrückstand – offene Beitragskonten –          7.1 Spalte 1 Beitrags-Ist\n    ­Betrag\n                                                                       Hier ist das Beitrags-Ist sowohl offener als auch ge-\n     Hier ist der Gesamtrückstand der offenen Beitragskon-             schlossener Beitragskonten entsprechend der Ziffer 2.1\n     ten entsprechend der Summe aus den Ziffern 3.5 (Rück-             (Gesamt-Ist im Abrechnungsmonat) der MOASB zu\n     standssalden) und 1.9.2 (Nach Liste C befristet nieder-           erfassen.\n     geschlagene Beiträge) der MOASB zu erfassen.\n                                                                7.2 Spalte 2 Beitrags-Soll\n5.4 Spalte 4 Gesamtrückstand – geschlossene Beitragskon-\n                                                                       Hier ist das Beitrags-Soll sowohl offener als auch ge-\n    ten – Betrag\n                                                                       schlossener Beitragskonten entsprechend der Ziffer 1.5\n     Hier ist der Gesamtrückstand der geschlossenen Bei-               (Zwischensumme) der MOASB zu erfassen.\n     tragskonten entsprechend der Summe aus den Zif-\n                                                                7.3 Spalte 3 Mitglieder gesamt\n     fern 3.5 (Rückstandssalden) und 1.9.2 (Nach Liste C be-\n     fristet niedergeschlagene Beiträge) der MOASB zu                  Hier ist die Anzahl der am Erhebungsstichtag bestehen-\n     erfassen.                                                         den Mitgliedschaftsverhältnisse zu erfassen.“\n5.5 Spalte 5 – davon Säumniszuschläge – Betrag                  8.     Besonderheiten für das Berichtsjahr 2018\n     Hier ist als Davon-Wert der Summe aus den Spalten 3               Gegenüber den unter I.1 und II.1.1, II.2.3 und II.2.4 ge-\n     und 4 der Gesamtbetrag für entstandene Säumniszu-                 nannten Grundsätzen gelten für das Berichtsjahr 2018\n     schläge zu erfassen.                                              abweichend folgende Regelungen:\nUnter I.1:\n\n BERICHTSZEITRAUM                          MELDUNG AN DEN                             WEITERLEITUNG AN DAS BMG\n                                           GKV-SPITZENVERBAND BIS                     BIS\n 31. Dezember 2018                         20. Juli 2019                              5. August 2019\n\nUnter II.1:                                                     Unter II.2:\n\n1.1 Erhebungsstichtag ist jeweils der letzte Kalendertag des    2.3 Zu den Schlüssel-Nummern 12210 und 22210 (Haupt-\n    Berichtszeitraumes.                                             beruflich Selbständige – davon mit Beitragseinstufung\n                                                                    auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage (80. Teil der\n     Für das laufende Beitrags-Ist/Soll sind die seit Anfang        Bezugsgröße))\n     des Berichtsjahres kalendermonatlich erfassten Beträge\n                                                                       Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200\n     (gemäß Ziffer II.5.1 und II.5.2 sowie II.7.1 und II.7.2)\n     kumuliert auszuweisen:                                            Hier sind für das Berichtsjahr 2018 keine Angaben zu\n                                                                       machen.\n     Meldung                 Zeitraum\n                                                                2.4 Zu den Schlüssel-Nummern 12220 und 22220 (Haupt-\n     1. bis 4. Quartal       1. Januar bis 31. Dezember             beruflich Selbständige – davon mit beitragspflichtigen",
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Quar-\n                                       tal 2019\n                                       Gegenüber den unter I.1 genannten Grundsätzen gelten\n                                       für das Berichtsjahr 2019 abweichend folgende Rege-\n                                       lungen:\nUnter I.1:\n\n\n BERICHTSZEITRAUM                            MELDUNG AN DEN                             WEITERLEITUNG AN DAS BMG\n                                             GKV-SPITZENVERBAND BIS                     BIS\n 31. März 2019                               20. August 2019                            5. September 2019\n 30. Juni 2019                               20. September 2019                         5. Oktober 2019\n\n\nIII. Beispiele                                                          nachgeht und bei derselben Krankenkasse als Pflicht-\n                                                                        mitglied versichert ist.\n    Beispiel 1\n                                                                        Zum Stichtag 31. März 2019 weist sein Beitragskonto\n    Fiktive monatliche Bezugsgröße für das Jahr 2019 =\n                                                                        einen Gesamtrückstand in Höhe von 320,68 Euro aus.\n    3.100,00 Euro                                                       Im zweiten Quartal entsteht für ihn ein Beitrags-Soll in\n    Herr A. ist als hauptberuflich selbständig Erwerbstäti-             Höhe von 523,14 Euro (Beiträge für Monate März bis\n    ger ein freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse. Sein              Mai 2019) sowie ein Beitrags-Ist in Höhe von 400,00\n    Krankenversicherungsbeitrag ist auf Basis der Mindest-              Euro. Der Gesamtrückstand beläuft sich zum Stichtag\n    bemessungsgrundlage (80. Teil der Bezugsgröße) festge-              30. Juni 2019 auf 450,82 Euro einschließlich der Säum-\n    setzt und beläuft sich auf 174,38 Euro.                             niszuschläge in Höhe von (angenommen) 7 Euro.\n\n    Zum 31. Mai 2019 endet seine freiwillige Mitgliedschaft,            Beurteilung:\n    weil er die selbständige Tätigkeit aufgibt, ab dem 1. Juni          Für das zweite Quartal 2019 ist folgende Meldung abzu-\n    2019 einer versicherungspflichtigen Beschäftigung                   geben:\n\n\nTeil 1: Beitragseinnahmen und -schulden der freiwilligen Mitglieder sowie der Mitglieder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V\n\n\n                                                                 Beitrags-Ist und           Gesamtrückstand\n                                                                  Beitrags-Soll            inkl. Zusatzbeitrag\n                                                                                                     geschlosse-\n                                                                                          offene                      – davon\n                                                            Beitrags-      Beitrags-                     ne\n                                                                                         Beitrags-                   Säumnis-\n                                                               Ist           Soll                     Beitrags-\n                                                                                          konten                     zuschläge\n                                                                                                       konten\n                                                            Betrag in      Betrag in     Betrag in    Betrag in      Betrag in\n  Schl.-Nr.      Personengruppe\n                                                              Euro           Euro          Euro         Euro           Euro\n                 Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1\n    11100\n                 Nr. 13 SGB V\n                 Freiwillige Mitglieder – Arbeitnehmer\n    12100\n                 (nur Selbstzahler)\n                 Freiwillige Mitglieder – Hauptberuflich\n    12200                                                         400,00       523,14                       450,82         7,00\n                 Selbständige\n                 – davon mit Beitragseinstufung auf\n    12210        Basis der Mindestbemessungsgrundlage             400,00       523,14                       450,82         7,00\n                 (80. Teil der Bezugsgröße)\n                 – davon mit Beitragseinstufung zwischen\n    12220        Mindestbemessungsgrundlage und dem\n                 40. Teil der Bezugsgröße",
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            "content": "Nr. 38                                                    GMBl 2018                                              Seite 715\n\n                                Beispiel 2\n                                Fiktive monatliche Bezugsgröße für das Jahr 2019 = 3.100,00\n                                Euro\n                                Herr B. ist als hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger ein\n                                freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse. Sein Krankenversi-\n                                cherungsbeitrag ist auf Grundlage der beitragspflichtigen\n                                Einnahmen in Höhe von 1.500,00 Euro festgesetzt und be-\n                                läuft sich auf 225,00 Euro.\n                                Zum 30. April 2019 gibt er seine selbständige Tätigkeit auf\n                                und ist ab dem 1. Mai 2019 als Rentner bei derselben Kran-\n                                kenkasse freiwillig versichert.\n                                Sein Krankenversicherungsbeitrag ist auf Basis der Mindest-\n                                bemessungsgrundlage (90. Teil der Bezugsgröße) festgesetzt\n                                und beläuft sich auf 161,00 Euro.\n                                Zum Stichtag 31. März 2019 weist sein Beitragskonto einen\n                                Gesamtrückstand in Höhe von 500,00 Euro aus. Im zweiten\n                                Quartal entsteht für ihn ein Beitrags-Soll in Höhe von 611,00\n                                Euro (Beiträge für Monate März bis April in Höhe von\n                                450,00 Euro im Status „hauptberuflich selbständig Erwerbs-\n                                tätiger“ sowie Beitrag für Mai in Höhe von 161,00 Euro im\n                                Status „freiwillig versicherter Rentner“) sowie ein Beitrags-\n                                Ist in Höhe von 300,00 Euro. Der Gesamtrückstand beläuft\n                                sich zum Stichtag 30. Juni 2019 auf 825,00 Euro einschließ-\n                                lich der Säumniszuschläge in Höhe von (angenommen) 14\n                                Euro.\n\nBeurteilung:\n\nFür das zweite Quartal 2019 ist folgende Meldung abzugeben:\n\nTeil 1: Beitragseinnahmen und -schulden der freiwilligen Mitglieder sowie der Mitglieder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V\n\n                                                              Beitrags-Ist und       Gesamtrückstand inkl.\n                                                               Beitrags-Soll             Zusatzbeitrag\n                                                                                                   geschlos-\n                                                                                       offene                   – davon\n                                                           Beitrags-    Beitrags-                    sene\n                                                                                      Beitrags-                Säumnis-\n                                                              Ist         Soll                     Beitrags-\n                                                                                       konten                  zuschläge\n                                                                                                    konten\n                                                           Betrag in    Betrag in     Betrag in    Betrag in   Betrag in\n Schl.-Nr.     Personengruppe\n                                                             Euro         Euro          Euro         Euro        Euro\n               Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1\n   11100\n               Nr. 13 SGB V\n               Freiwillige Mitglieder – Arbeitnehmer\n   12100\n               (nur Selbstzahler)\n               Freiwillige Mitglieder – Hauptberuflich\n   12200\n               Selbständige\n               – davon mit Beitragseinstufung auf Basis\n   12210       der Mindestbemessungsgrundlage (80.\n               Teil der Bezugsgröße)\n               – davon mit Beitragseinstufung zwi-\n   12220       schen Mindestbemessungsgrundlage und\n               dem 40. Teil der Bezugsgröße\n               – davon zwangsweise wegen fehlender\n   12290       Mitwirkung bei der Beitragseinstufung\n               zum Höchstbeitrag eingestuft\n   12300       Freiwillige Mitglieder – Rentner               300,00        611,00        825,00                   14,00\n               Freiwillige Mitglieder – Sozialhilfeemp-\n   12400\n               fänger",
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            "content": "Vordruck\nNr. 38                                                                                                      GMBl 2018                                                                                               Seite 717\n\n  Ab 1. Oktober\nVordruck                                  2018 gilt folgender Vordruck:\nAb 1. Oktober 2018 gilt folgender Vordruck:\n\n  Te il 1: Be itragse innahme n und -schulde n de r fre iw illige n Mitglie de r sow ie de r Mitglie de r nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V\n\n                                                                                        Beitrags - Is t und Beitrags - Soll              Ges amtrüc k s tand ink l. Zus atzbeitrag\n                                                                                    Beitrags - Is t          Beitrags - Soll     offene Beitrags k onten      ges c hlos s ene Beitrags k onten   - davon Säumnis zus c hläge\n   Sc hl.- N r. Pers onengruppe                                                    Betrag in Euro           Betrag in Euro           Betrag in Euro                    Betrag in Euro                   Betrag in Euro\n     11100      Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V\n     12100        Freiwillige Mitglieder - Arbeitnehmer (nur Selbstzahler)\n     12200        Freiwillige Mitglieder - Hauptberuflich Selbständige\n                  - davon mit Beitragseinstufung auf Basis der\n     12210                                                                              XXXXX                    XXXXX                   XXXXX                             XXXXX                            XXXXX\n                  Mindestbemessungsgrundlage (80. Teil der Bezugsgröße)\n                  - davon mit beitragspflichtigen Einnahmen bis einschließlich\n     12220\n                  des 40. Teils der Bezugsgröße\n                  - davon zwangsweise wegen fehlender Mitwirkung bei der\n     12290\n                  Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag eingestuft\n     12300        Freiwillige Mitglieder - Rentner\n     12400        Freiwillige Mitglieder - Sozialhilfeempfänger\n     12800        Sonstige freiwillige Mitglieder\n                  – davon mit Beitragseinstufung auf Basis der\n     12830\n                  Mindestbemessungsgrundlage (90. Teil der Bezugsgröße)\n                  - davon zwangsweise wegen fehlender Mitwirkung bei der\n     12890\n                  Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag eingestuft\n     12999        Freiwillige Mitglieder insgesamt\n                  - davon keine Mitwirkung bei der Begründung der\n                                                                                        XXXXX                    XXXXX\n     12980        Mitgliedschaft und Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag\n\n\n\n  Te il 2: Anzahl de r fre iw illige n Mitglie de r sow ie de r Mitglie de r nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V\n\n                                                                                                                                         Ges amtrüc k s tand ink l. Zus atzbeitrag\n                                                                                                             Beitrags - Soll     offene Beitrags k onten      ges c hlos s ene Beitrags k onten\n   Sc hl.- N r.   Pers onengruppe                                                Mitglieder ges amt Mitglieder mit Soll > Is t         Mitglieder                        Mitglieder\n     21100        Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V\n     22100        Freiwillige Mitglieder - Arbeitnehmer (nur Selbstzahler)\n     22200        Freiwillige Mitglieder - Hauptberuflich Selbständige\n                  - davon mit Beitragseinstufung auf Basis der\n     22210                                                                              XXXXX                    XXXXX                   XXXXX                             XXXXX\n                  Mindestbemessungsgrundlage (80. Teil der Bezugsgröße)\n                  - davon mit beitragspflichtigen Einnahmen bis einschließlich\n     22220\n                  des 40. Teils der Bezugsgröße\n                  - davon zwangsweise wegen fehlender Mitwirkung bei der\n     22290\n                  Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag eingestuft\n     22300        Freiwillige Mitglieder - Rentner\n     22400        Freiwillige Mitglieder - Sozialhilfeempfänger\n     22800        Sonstige freiwillige Mitglieder\n                  – davon mit Beitragseinstufung auf Basis der\n     22830\n                  Mindestbemessungsgrundlage (90. Teil der Bezugsgröße)\n                  - davon zwangsweise wegen fehlender Mitwirkung bei der\n     22890\n                  Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag eingestuft\n     22999        Freiwillige Mitglieder insgesamt\n                  - davon keine Mitwirkung bei der Begründung der\n     22980        Mitgliedschaft und Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag\n\n\n\n  Te il 3: Be itragse innahme n und -schulde n sow ie Anzahl de r fre iw illige n Mitglie de r - Arbe itne hme r (nur Firme nzahle r)\n\n                                                                                        Beitrags - Is t und Beitrags - Soll\n                                                                                    Beitrags - Is t          Beitrags - Soll\n   Sc hl.- N r.   Pers onengruppe                                                  Betrag in Euro           Betrag in Euro         Mitglieder ges amt\n     32100        Freiwillige Mitglieder – Arbeitnehmer (nur Firmenzahler)\n\n\n\n  Te il 4: MOASB - Prüfgröße Ge samtrückstand e inschlie ßlich Zusatzbe iträge\n\n   Sc hl.- N r.   Bezeic hnung                                                     Betrag in Euro\n     90000        MOASB - Gesamtrückstand einschließlich Zusatzbeiträge\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                     18",
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Zus atzbeitrag\n                                                                                                    Beitrags - Is t          Beitrags - Soll     offene Beitrags k onten      ges c hlos s ene Beitrags k onten   - davon Säumnis zus c hläge\n   Sc hl.- N r. Pers onengruppe                                                                    Betrag in Euro           Betrag in Euro           Betrag in Euro                    Betrag in Euro                   Betrag in Euro\n     11100      Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V\n     12100        Freiwillige Mitglieder - Arbeitnehmer (nur Selbstzahler)\n     12200        Freiwillige Mitglieder - Hauptberuflich Selbständige\n                  - davon mit Beitragseinstufung auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage\n     12210\n                  (80. Teil der Bezugsgröße)\n                  - davon mit Beitragseinstufung zwischen Mindestbemessungsgrundlage und\n     12220\n                  dem 40. Teil der Bezugsgröße\n                  - davon zwangsweise wegen fehlender Mitwirkung bei der Beitragseinstufung\n     12290\n                  zum Höchstbeitrag eingestuft\n     12300        Freiwillige Mitglieder - Rentner\n     12400        Freiwillige Mitglieder - Sozialhilfeempfänger\n     12800        Sonstige freiwillige Mitglieder\n                  – davon mit Beitragseinstufung auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage (90.\n     12830\n                  Teil der Bezugsgröße)\n                  - davon zwangsweise wegen fehlender Mitwirkung bei der Beitragseinstufung\n     12890\n                  zum Höchstbeitrag eingestuft\n     12999        Freiwillige Mitglieder insgesamt\n                  - davon keine Mitwirkung bei der Begründung der Mitgliedschaft und\n                                                                                                        XXXXX                    XXXXX\n     12980        Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag\n\n\n\n   Te il 2: Anzahl de r fre iw illige n Mitglie de r sow ie de r Mitglie de r nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V\n\n                                                                                                                                                         Ges amtrüc k s tand ink l. Zus atzbeitrag\n                                                                                                                             Beitrags - Soll     offene Beitrags k onten      ges c hlos s ene Beitrags k onten\n   Sc hl.- N r.   Pers onengruppe                                                                Mitglieder ges amt Mitglieder mit Soll > Is t         Mitglieder                        Mitglieder\n     21100        Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V\n     22100        Freiwillige Mitglieder - Arbeitnehmer (nur Selbstzahler)\n     22200        Freiwillige Mitglieder - Hauptberuflich Selbständige\n                  - davon mit Beitragseinstufung auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage\n     22210\n                  (80. Teil der Bezugsgröße)\n                  - davon mit Beitragseinstufung zwischen Mindestbemessungsgrundlage und\n     22220\n                  dem 40. Teil der Bezugsgröße\n                  - davon zwangsweise wegen fehlender Mitwirkung bei der Beitragseinstufung\n     22290\n                  zum Höchstbeitrag eingestuft\n     22300        Freiwillige Mitglieder - Rentner\n     22400        Freiwillige Mitglieder - Sozialhilfeempfänger\n     22800        Sonstige freiwillige Mitglieder\n                  – davon mit Beitragseinstufung auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage (90.\n     22830\n                  Teil der Bezugsgröße)\n                  - davon zwangsweise wegen fehlender Mitwirkung bei der Beitragseinstufung\n     22890\n                  zum Höchstbeitrag eingestuft\n     22999        Freiwillige Mitglieder insgesamt\n                  - davon keine Mitwirkung bei der Begründung der Mitgliedschaft und\n     22980        Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag\n\n\n\n   Te il 3: Be itragse innahme n und -schulde n sow ie Anzahl de r fre iw illige n Mitglie de r - Arbe itne hme r (nur Firme nzahle r)\n\n                                                                                                        Beitrags - Is t und Beitrags - Soll\n                                                                                                    Beitrags - Is t          Beitrags - Soll\n   Sc hl.- N r.   Pers onengruppe                                                                  Betrag in Euro           Betrag in Euro         Mitglieder ges amt\n     32100        Freiwillige Mitglieder – Arbeitnehmer (nur Firmenzahler)\n\n\n\n   Te il 4: MOASB - Prüfgröße Ge samtrückstand e inschlie ßlich Zusatzbe iträge\n\n   Sc hl.- N r.   Bezeic hnung                                                                     Betrag in Euro\n     90000        MOASB - Gesamtrückstand einschließlich Zusatzbeiträge\n\n\n\n\nBonn, den 27. August 2018\nL4–11942-01/001\n                                                                                        Bundesministerium für Gesundheit                                                19\n                                                                                                                      Im Auftrag\n                                                                                                                Thomas Renner\n\nan die bundesunmittelbaren Träger\nder gesetzlichen Krankenversicherung\n\n                                                                                                                                                                                                              GMBl 2018, S. 708\n\n\n\n\n                                  Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz\n                                           und nukleare Sicherheit\n                                                        Erlass                                                                     der zuletzt am 25. Mai 2015 (GMBl 2015, S. 547) geändert\n                                                                                                                                   worden ist, wird wie folgt geändert:\n     Änderung des Erlasses über die Errichtung eines\n­„Beirates für Umwelt und Sport“ beim Bundesministeri-                                                                             § 1 Beirat\n  um für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit\n                                                                                                                                   (1) Der Beirat „Umwelt und Sport“ ist seit 1994 als Bera-\n                                       Vom 22. August 2018                                                                         tungsgremium der Bundesregierung beim Bundesministeri-\n                                                                                                                                   um für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit\nErlass über die Errichtung eines „Beirates für Umwelt und\n                                                                                                                                   (BMU) angesiedelt.\nSport“ beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz\nund Reaktorsicherheit vom 8. Mai 2000 (GMBl 2000, S. 446),                                                                         (2) Der Beirat hat die Aufgabe,",
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            "content": "Nr. 38                                                  GMBl 2018                                                   Seite 719\n\n1. zunehmende Konflikte, Defizite und Potenziale im Be-         § 3 Vorsitzende/r\n   reich „Nachhaltige Sportentwicklung“, auch im Bereich\n                                                                (1) Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n\n   der Stadtentwicklung, des Schutzes der Biodiversität, der    und eine/n Stellvertreter/in für die jeweilige Arbeitsperiode.\n   Natur und des Klimas, zu identifizieren und Steuerungs-\n   instrumente aufzuzeigen,                                     (2) Der/Die Vorsitzende leitet die Sitzungen des Beirates.\n                                                                Im Falle seiner/ihrer Verhinderung wird er/sie von dem/der\n2. Analysen und Stellungnahmen zu den am Anfang der             Stellvertreter/in vertreten.\n   Arbeitsperiode festgelegten spezifischen Fragestellungen\n   zu erarbeiten,                                               § 4 Bildung von Projektgruppen\n\n3. die auf Nachhaltigkeit, Umwelt- und Naturschutz bezo-        (1) Zur Vorbereitung der Arbeit des Beirates kann das BMU\n   genen Inhalte der „Berliner Erklärung“ der 5. UNESCO-        im Benehmen mit dem/der Vorsitzenden des Beirates Pro-\n   Weltsportministerkonferenz MINEPS V (insbesondere            jektgruppen bilden.\n   die nachhaltige Planung und Organisation von Sport­          Sie haben die Aufgabe, abgegrenzte Fragen, die ihnen vom\n   (groß-)veranstaltungen, Anwendung von „Good Gover-           BMU oder vom Beirat gestellt werden, zu beraten.\n   nance-Standards“) sowie des Kazan Action Plans der\n                                                                (2) Zu Mitgliedern einer Projektgruppe beruft das BMU im\n   6. UNESCO-Weltsportministerkonferenz MINEPS VI\n                                                                Benehmen mit dem/der Vorsitzenden Mitglieder des Beira-\n   mit Nachdruck voranzubringen - national wie internati-       tes und erforderlichenfalls sonstige sachverständige Perso-\n   onal,                                                        nen. Im Übrigen finden die Absätze 2 und 3 des § 2 entspre-\n4. sich für nachhaltig geplante und organisierte Sportveran-    chende Anwendung.\n   staltungen einzusetzen, die sich auch positiv auf die öko-   (3) Das Ergebnis der Beratungen der Projektgruppen ist\n   nomische, ökologische und soziale Entwicklung einer          dem Beirat vorzulegen. Mit der Vorlage des abschließenden\n   Stadt oder einer Region auswirken können,                    Beratungsergebnisses an den Beirat endet die Mitgliedschaft\n5. sich für einen bewegungsfördernden Umbau urbaner Be-         in den Projektgruppen und hören diese auf zu bestehen.\n   reiche sowie eine generell stärkere Förderung von Bewe-      (4) Die Projektgruppen wählen aus ihrer Mitte eine/n\n   gung in Alltag und Freizeit einzusetzen und hierfür Ide-     Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.\n   en bzw. Initiativen zu entwickeln,\n                                                                Der/Die Vorsitzende soll nach Möglichkeit dem Beirat ange-\n6. das BMU in diesen Fragen zu beraten und entsprechen-         hören.\n   den Forschungsbedarf im Bereich „Umwelt und Sport“\n                                                                § 5 Sitzungen\n   zu ermitteln sowie aktuelle Forschungsergebnisse zu be-\n   werten.                                                      (1) Der Beirat tritt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal\n                                                                jährlich zusammen und mindestens einmal jährlich in Berlin.\n(3) Auf der Grundlage seiner Untersuchungen und Bewer-          Der Beirat legt in seiner konstituierenden Sitzung sein Ar-\ntungen soll der Beirat auch Handlungsempfehlungen im Be-        beitsprogramm (Zeit und Format) für die Legislaturperiode\nreich „Umwelt und Sport“ erarbeiten.                            fest.\n§ 2 Mitglieder                                                  (2) Die Einladung erfolgt durch das BMU, mindestens mit\n(1) Dem Beirat gehören Sachverständige für Fragen der           einer Frist von drei Wochen.\nnachhaltigen Sport- und Bewegungsentwicklung aus den            Das zuständige Fachreferat erstellt in Abstimmung mit dem/\nBereichen Umwelt-, Sport- und Kommunalverwaltung, der           der aktuellen Vorsitzenden die Tagesordnung und bereitet\nStadtentwicklung/Stadtplanung, Wissenschaft, Wirtschaft,        notwendige Tischvorlagen vor.\nNatur- und Umweltschutz sowie dem organisierten Sport in\nDeutschland an. Er besteht aus bis zu 14 Mitgliedern.           Beiratsmitglieder können für die weiteren Tagungsorte Vor-\n                                                                schläge unterbreiten, das BMU entscheidet dann in Abstim-\n(2) Die Mitglieder werden persönlich durch das BMU unter        mung mit dem/der Vorsitzenden über den jeweiligen Ta-\nBeachtung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes berufen.          gungsort.\nDie Berufung endet automatisch mit Ende der Legislaturpe-\n                                                                (3) Anträge und Tagesordnungspunkte der Beiratsmitglie-\nriode.\n                                                                der müssen dem BMU zwei Wochen vor der jeweiligen Sit-\nDie Mitgliedschaft im Beirat „Umwelt und Sport“ beim            zung zugeleitet werden.\nBMU ist zeitlich nicht beschränkt. Die Mitgliedschaft ist ein\n                                                                (4) Die Sitzungen des Beirates und der Projektgruppen sind\npersönliches Ehrenamt, das grundsätzlich keine Vertretung\n                                                                nicht öffentlich und vertraulich.\nzulässt. Der/Die Vorsitzende des Beirates kann in Abstim-\nmung mit der Geschäftsstelle Ausnahmen zulassen.                § 6 Beschlussfassung\nDie Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden.                (1) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte\n(3) Die Mitglieder können jederzeit schriftlich gegenüber       der Mitglieder anwesend sind. Liegt eine Beschlussfähigkeit\n                                                                nicht vor, ist erneut einzuladen. Hierbei ist darauf hinzuwei-\ndem BMU ihr Ausscheiden aus dem Beirat erklären. Schei-\n                                                                sen, dass dann ungeachtet der Zahl der anwesenden Mitglie-\ndet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird für den Rest der\n                                                                der Beschlüsse gefasst werden können.\nAmtszeit durch das BMU ein/e Nachfolger/in berufen. Das\nBMU kann ein Mitglied ebenfalls vorzeitig abberufen, wenn       (2) Der Beirat beschließt mit der Mehrheit der anwesenden\naus anderen Gründen eine regelmäßige Mitarbeit nicht ge-        Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme\nwährleistet ist.                                                des/der Vorsitzenden.",
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