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            "content": "u f Aoo\n\nGleichrangig muß das - nicht genannte - sich aus der Logik der Ergebnismitteilung (siehe 6.5) als\nAlternative zwangsläufig ergebende Beweisproblem offen bleiben, ob die Staubanhaftungen an einem\nanderen Ort als dem betreffenden Fensterbrett der 6. Etage der Wolfgangstraße 15 an die Sohlen der\nSchuhe des Geschädigten gelangt sein können. Dazu liegen dem Sachverständigen keine\nAnknüpfungstatsachen vor.\n\n8. ZUSAMMENFASSUNG\n\nAuf der Profiloberfläche der Sohlen der vorliegenden Schuhe (Vergleichsmaterial 1) sind ca. 100 mg\neines weißen Staubes großflächig verteilt festgestellt worden. Er ist zum überwiegenden Teil aus\nKalzit, Gips und Anhydrit zusammengesetzt ist. Derartige Substanzen werden u. a. zur Produktion\nvon Baustoffen im weitesten Sinne eingesetzt. In welchen Baumaterialien sie konkret vorkommen,\nund ob solche Stoffe in der Wolfgangstraße 15 verwendet werden, und / oder es dort zur Heraus-\nbildung eines entsprechenden Gemenges kommen konnte, kann ohne Vergleichsmaterial nicht be-\nantwortet werden.\n\nDer an den Schuhsohlen vorhandene Staub ist nicht materialgleich mit der vier Tage nach dem Er-\neignis vom Fensterbrett im 6. Stock des Hauses Wolfgangstraße 15 asservierten Staubprobe.\n\nDiese Feststellung ist aus der Sicht des Sachverständigen nicht geeignet, das Beweisproblem zu\nlösen, ob sich der Träger der Schuhe in dem Haus Wolfgangstraße 15 aufgehalten hat oder nicht\nbzw. ob die Staubanhaftungen an einem anderen Ort als dem, an dem die Staubprobe (Spur 04)\nasserviert worden war, an die Schuhsohlen gelangt sind.\n\nDerartiger Mauerputz, wie ihn die als Spur 05 bezeichnete Probe repräsentiert, die unterhalb des\nTreppenhausfensters im 6. Stock gesichert worden war, kann die Staubanhaftungen an den Schuh-\nsohlen (VM 1) nicht verursacht haben.\n\nAnlage: Spektrenduplikat der röntgendiffraktometrischen Analyse von VM 1\n(die für diese Untersuchung verwendete Teilprobe wird im LKA asserviert)\n\n1 Paar braune Rauhlederschuhe wurden bereits an die PD Dessau übergeben.\n\nDie Spuren 04 / 05, der Reststaub von den Schuhsohlen sowie diverse Objektträger mit\nmikroskopischen Präparaten werden nach Abschluß aller Untersuchungen zurückgegeben\n\n   \n\nSachverständiger für\nforensische Biologie",
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