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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/3025 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1199 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/2813 Netzabdeckung beim Digitalfunk in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1199 vom 21.10.2015: Im Land Brandenburg gibt es diverse Funklöcher, da nicht genügend Funkmasten gesetzt wurden. Diese Funklöcher können im Ernstfall dazu führen, dass die Ein- satzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten keine Unterstützung anfor- dern können. Der ungenügende Ausbau zeigt sich besonders bei der Nutzung der Handgeräte. Aufgrund der schwächeren Sendeleistung, im Vergleich zu den in Ein- satzfahrzeugen verbauten Geräten, kommt es öfter zu Funkausfällen. Laut dem Her- steller Motorola kommt es wegen der geringen Sendeleistung, im Zusammenhang mit dem ungenügenden Funkmastenausbau, immer wieder zu Ausfällen bei der mo- bilen Nutzung der Handgeräte. Für operativ arbeitende Kräfte stellt sich ein weiteres Problem bei der Nutzung der Handgeräte dar. Der menschliche Körper und die Klei- dung schwächen das Signal noch weiter ab. Deshalb nutzt das MEK und SEK wei- terhin die Möglichkeit einer Telefonkonferenz zum Kommunizieren. Dies ist nach zahlreichen Beschwerden über Funkausfälle und der damit auftretenden Gefährdun- gen der Beamten auch bei anderen operativen Kräften angedacht, wurde aber bisher aus Kostengründen nicht umgesetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt? 2. Wie gestaltet sich gegenwärtig die Dichte der Funkmasten für den Digitalfunk von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in den einzelnen Landesteilen des Lan- des Brandenburg (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, In- spektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. In welchen Landesteilen ist die Netzabdeckung des Digitalfunkes von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten so dünn, dass Funklöcher vorhanden sind bzw. entstehen können (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, In- spektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?",
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"content": "4. In wie vielen und welchen Fällen im Rahmen von Einsätzen der Polizei, der Feu- erwehr und der Rettungsdienste haben jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 Funk- löcher eine Rolle gespielt (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktio- nen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Welche Folgen hatten die Funklöcher bei diesen Einsät- zen der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste? 5. Wie viele (Beschwerden über) Funkausfälle hat es jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 bei der Polizei, der Feuerwehr und den Rettungsdiensten in Brandenburg gegeben (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In wie vielen und welchen Fällen wurden die Einsatzkräfte dadurch ge- fährdet? 6. In welchem Umfang soll die Netzabdeckung beim Digitalfunk von Polizei, Feuer- wehr und Rettungsdiensten noch im Jahr 2015 bzw. jeweils in den kommenden Jahren 2016 bis 2019 in den einzelnen Landesteilen des Landes Brandenburg ausgebaut werden (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, In- spektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 7. Wie bewertet die Landesregierung, dass MEK und SEK weiterhin die Möglichkeit einer Telefonkonferenz zum Kommunizieren nutzen? Welche kosten entstehen dadurch? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt? zu Frage 1: Der Autorisierten Stelle Digitalfunk Brandenburg (AS BB) liegen keine qualifizierten Meldungen des Polizeipräsidiums oder der kommunalen Aufgabenträger für den Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, der so genannten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), vor, die eine Häufung von Versor- gungseinschränkungen/Unterversorgung („Funklöcher“) belegen würden. Eine Stellungnahme der Motorola Solutions Germany GmbH zu einem möglicher- weise ungenügenden Funkmastenausbau, die zu Ausfällen bei der mobilen Nutzung der Handgeräte führen würde, liegt nicht vor. Die Nutzung von alternativen Kommunikationsmitteln und Funksystemen wie zum Beispiel Smartphones mit UMTS oder LTE ist beim MEK/SEK ausschließlich aus einsatztaktischen Erwägungen erforderlich. Frage 2: Wie gestaltet sich gegenwärtig die Dichte der Funkmasten für den Digitalfunk von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in den einzelnen Landesteilen des Landes Brandenburg (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen",
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"number": 3,
"content": "und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städ- ten)? zu Frage 2: Landesweit wurden entsprechend der abgestimmten Funkplanung 139 Basisstatio- nen sowie 8 Luftfahrtzellen errichtet und in das bundesweite Gesamtfunknetz inte- griert. Die Funknetzplanung und die Errichtung der Basisstationen orientierte sich dabei nicht an den Verwaltungsgrenzen von Landkreisen, kreisfreien Städten oder polizeiorganisatorischen Grenzen sondern an den durch die BOS des Landes Bran- denburg gemeldeten taktischen Bedarfen. Frage 3: In welchen Landesteilen ist die Netzabdeckung des Digitalfunks von Polizei, Feuer- wehr und Rettungsdiensten so dünn, dass Funklöcher vorhanden sind bzw. entste- hen können (bitte auch auf-schlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städ- ten)? zu Frage 3: Die landesweit durchgeführten Messungen konnten die in der Funkplanung errech- neten Empfangswerte sowie die daraus resultierende Funknetzabdeckung grund- sätzlich bestätigen. Veränderungen in der Topologie bzw. Umwelteinflüsse (z. B. Jahreszeiten, Wetter, Bewuchs, bauliche Veränderungen usw.) können Auswirkun- gen auf das vorhandene digitale Funknetz haben. Deshalb werden regelmäßige Messungen der Empfangsqualität sowie weitere Maßnahmen zur Netzentwicklung durchgeführt. Frage 4: In wie vielen und welchen Fällen im Rahmen von Einsätzen der Polizei, der Feuer- wehr und der Rettungsdienste haben jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 Funklö- cher eine Rolle gespielt (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Welche Folgen hatten die Funklöcher bei diesen Einsätzen der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste? zu Frage 4: Zunächst ist festzustellen, dass der Digitalfunk der Landespolizei seit dem III. Quartal 2014 im einsatz-taktischen Nutzbetrieb zur Verfügung steht. Den kommunalen Auf- gabenträgern für den Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst steht das Digi- talfunknetz seit dem III. Quartal 2015 zur Verfügung. Seit dem Beginn des einsatztaktischen Nutzbetriebs der Polizei erfolgten insgesamt 28 Meldungen durch die BOS des Landes Brandenburg, die eine Funkversorgungs- prüfung zur Folge hatten. In diesen Fällen konnten keine „Funklöcher“ im Sinne einer Nichtversorgung bzw. Unterversorgung mit Digitalfunk bestätigt werden. Frage 5: Wie viele (Beschwerden über) Funkausfälle hat es jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 bei der Polizei, der Feuerwehr und den Rettungsdiensten in Brandenburg ge- geben (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und",
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"content": "Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In wie vielen und welchen Fällen wurden die Einsatzkräfte dadurch gefährdet? zu Frage 5: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Eine Gefährdung von Einsatzkräften wurde in keinem Fall angezeigt. Frage 6: In welchem Umfang soll die Netzabdeckung beim Digitalfunk von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten noch im Jahr 2015 bzw. jeweils in den kommenden Jahren 2016 bis 2019 in den einzelnen Landesteilen des Landes Brandenburg ausgebaut werden (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? zu Frage 6: Soweit zukünftig Bedarfe entstehen sollten, ist darüber zu befinden. Auf Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung, dass MEK und SEK weiterhin die Möglichkeit ei- ner Telefonkonferenz zum Kommunizieren nutzen? Welche Kosten entstehen dadurch? zu Frage 7: Auf Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Kosten werden nicht gesondert erfasst.",
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