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"content": "Anlage AS 1\n Freshfields Bruckhaus Deringer\n\nPer Kurier\n\nVorab per E-Mail\n\n\n\n\n11. Juni 2021\n\n\n NICHT VERTRAULICHE FASSUNG\n\nAntrag der Nord Stream 2 AG auf Zertifizierung der Nord Stream 2 AG als\nunabhängige Transportnetzbetreiberin gem. §§ 4b, 10 ff. EnWG\n\nSehr geehrte r, sehr geehrte Damen und Herren,\nwir zeigen an, dass uns die Nord Stream 2 AG mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt\nhat. Wir sind für die Nord Stream 2 AG zustellungsbevollmächtigt. Vollmacht wird anwaltlich\nversichert.\n Namens und im Auftrag der\n Nord Stream 2 AG, Baárerstrasse 52, 6300 Zug, Schweiz, vertreten durch\n\n\n\n\n beantragen wir,\n die Nord Stream 2 AG als unabhängige Transportnetzbetreiberin gem.\n §§ 4b, 10 ff. EnWG zu zertifizieren.\n\n\n\n\nDie Freshfields Bгuckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mir beschränkter Berufshaftung (Freshfields Bruckhaus Deringer\nRechtsanwälte Steuerberater PartG mbB) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der\nRegisternummer PR 2677 eingetragen. Weitere regulatorische hifonnаtiónen finden Sie unter www.freshftelds.com/support/legalnotice.\nEine Liste aller Gesellschafter der Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB stellen wir auf Nachfrage gern zur Verftigung. Die\nBezeichnung „Partner\" umfasst sowohl Gesellschafter der Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwalts Steuerberаter PartG mbB als auch Consultants und\nMitarbeiter der Freshfields Bruckhaus Geringer Rechtsanwähe Steuerberater PartG mbB, die keine Gesellschafter sind, aber aufgnrnd vergleichbarer Position\nund Qualifikation ebenfalls als \"Partner\" bezeichnet werden. .",
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"content": "Anlage AS 1\n Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n\n\nA. Einleitung 3\nB. Zertifizierungsvoraussetzungen 4\n\n\n\n\n _______\n I. Formelle Voraussetzungen 4\n\n\n\n\n 12\n II. Eigentum an der Nord Stream 2 Pipeline 4\n III. Beteiligungsverhältnisse an der Nord Stream 2 AG 7\n 1. Das vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen 7\n 2. Geschäftsgegenstand und Aufgabenbereich der Nord Stream 2\n AG 8\n IV. Rechtsform und Corporate Governance der Antragstellerin 9\n 1. Rechtsform der Antragstellerin 9\n 2. Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht als\n zеrtifizierungsfähige Rechtsform 11\n V. Gewährlеistun der Mittel für den Netzbetrieb 12\n 1 12\n 2.\n 3 13\n 4. 13\n 5. Finanzielle Mittel während des Betriebs 13\n VI. Eigenes Personal und Personalüberlassung 14\n 1. Matthias Warnig 14\n 2. Paul Corcoran 15\n 3. Reinhard Ontyd 15\n 4. Pavel Persidskii 15\n 5. Dr. Marco Casirati 16\n 6. John Watkins 16\n 7. Evgenii Vasilev 17\n 8. Alexey Meshek 17\n VII. Erbringung von Dienstleistungen 18\n VIII. Unternehmensidentität 18\n IX. Trennung von Infoiuiationstechnologie 18\n X. Räumliche Trennung 18\n XI. Rechnungslegung 19\n XII. Gleichbehandlungsprogramm 19\n XIII. Keine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit 19",
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"content": "Anlage AS 1\n ~ Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 321\n\n\n\n A. Einleitung\n\n(1) Die Nord Stream 2 AG (im Folgenden auch: Antragstellerin) hat bei der\n Bundesnetzagentur am 9. Januar 2020 einen Antrag gemäß § 28b EnWG auf\n Freistellung der Nord Stream 2 Pipeline von den in der zitierten Vorschrift genannten\n regulierungsrechtlichen Vorgaben gestellt. Im Falle einer Erteilung einer\n entsprechenden Freistellung besteht für die Nord Stream 2 AG kein Erfordernis der\n Zertifizierung des Netzbetriebes nach §§ 4a ff. EnWG. Die Bundesnetzagentur hat mit\n Beschluss vom 15. Mai 2020 den Antrag auf Freistellung abgelehnt. Hiergegen hat die\n Nord Stream 2 AG Beschwerde beim OLG Düsseldorf (Az. VI-3. Kart 211/20 [V])\n erhoben. Das Beschwerdeverfahren ist derzeit noch anhängig. Parallel sind unter\n Beteiligung der Nord Stream 2 AG Rechtsstreitigkeiten vor dem EuGH (Rs. C-348/20\n P) und einem ad hoc-Schiedsgericht über die Wirksamkeit und Anwendbarkeit der\n Richtlinie (EU) 2019/692 anhängig, die Grundlage für die Erstreckung der\n Regulierung auf Teile von Gasverbindungsleitungen aus Drittstaaten ist.\n\n(2) Die Nord Stream 2 AG möchte während der laufenden Rechtsstreitigkeiten keine\n unumkehrbaren Maßnahmen struktureller Art durchführen müssen. Andererseits\n nimmt die Nord Stream 2 AG die Ankündigung der Beschlusskammer 7 zur Kenntnis,\n ein Zertifizierungsverfähren von Amts wegen einzuleiten, falls die Nord Stream 2 AG\n selbst keinen Zertifizierungsantrag zum jetzigen Zeitpunkt stellt. Vor diesem\n Hintergrund folgt die Nord Stream 2 AG der Aufforderung der Beschlusskammer und\n beantragt vorsorglich die Zertifizierung als unabhängige Transportnetzbetreiberin\n gem. §§ 4b, 10 fE EnWG für einen vorübergehenden Zustand bis zur Klärung in den\n genannten Gerichtsverfahren. Die Nord Stream 2 AG hält uneingeschränkt an ihrer\n Rechtsposition in den vorgenannten Gerichtsverfahren fest, weshalb nichts in diesem\n Antrag als eine Aufgabe oder Relativierung der mit den Rechtsmitteln verfolgten Ziele\n der Nord Stream 2 AG verstanden werden sollte.\n\n(3 ) Wie gegenüber der Beschlusskammer — zuletzt in einem gemeinsamen Telefonat am\n 7. Juni 2021 — angekündigt, kann der vorliegende Antrag noch nicht vollständig\n sämtliche Angaben und Informationen enthalten, die in Anlage 2 zum Hinweispapier\n der Beschlusskammer vom 12. Dezember 2011, Az. BK6-11-157, BK7-11-157,\n aufgeführt sind. Dies beruht zum einen darauf, dass die Vorbereitungen zur\n Inbetriebnahme des hier maßgeblichen Pipeline-Abschnittes noch nicht abgeschlossen\n sind. Zum anderen musste und durfte die Nord Stream 2 AG aus den in dem Verfahren\n gemäß § 28b EnWG vorgetragenen Gründen bisher nicht davon ausgehen, Adressatin\n der Zertifizierungsvoraussetzungen zu sein. Ungeachtet dessen werden wir\n vereinbarungsgemäß noch fehlende für die Prüfung des Freistellungsantrags\n erforderliche Informationen zeitnah übermitteln.\n\n(4) Informatorisch weisen wir schließlich daraufhin, dass die Nord Stream 2 AG parallel\n den Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Beurteilung der\n Auswirkungen der Zertifizierung auf die Versorgungssicherheit vorbereitet.",
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"content": "Anlage AS 1\n Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 4ј21\n\n\n\n\n B. Zertifizierungsvoraussetzungen\n\n L Formelle Voraussetzungen\n\n(5) Die Nord Stream 2 AG beantragt für den von ihr auf deutschem Hoheitsgebiet\n errichteten Abschnitt der Nord Stream 2 Pipeline die Zertilizierung als unabhängige\n Transportnetzbetreiberin (independent transmission system operator, ITO) auf der\n Grundlage der §§ 10 f£ EnWG.\n\n II. Eigentum an der Nord Stream 2 Pipeline\n\n(6) Die Nord Stream 2 Pipeline ist eine Erdgas-Pipeline, mit der in der Russischen\n Föderation gefordertes Erdgas aus den Gasfeldern der Jamal-Halbinsel in Sibirien über\n eine Strecke von rund 1.235 km in die Europäische Union transportiert werden wird\n und die im alleinigen Eigentum der Nord Stream 2 AG steht.\n\n(7) Die Nord Stream 2 Pipeline wird von der Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug (Schweiz)\n errichtet und soll von dieser betrieben werden. Sämtliche Anteile der Nord Stream 2\n AG stehen mittlerweile im Eigentum der Gazprom international projects LLC, deren\n Anteile ihrerseits vollständig von der PJSC Gazprom gehalten werden.\n\n(8) Die Pipeline besteht aus zwei Rohrleitungssträngen (Stränge A und B), die eine\n Kapazität von zusammen 55 Mrd. m3 pro Jahr bei einer Bezugstemperatur von 20°C\n aufweisen. Der Bezugsdruck beträgt 1• Bar. Sie verläuft von Ust Luga in Russland\n durch die Ostsee bis nach Lubmin in Deutschland, wo sie mit der Onshore-Leitung\n EUGAL verbunden wird. Außerdem besteht über eine Anbindungsleitung eine\n Verbindung zur NEL. Die Pipeline quert dabei das deutsche Küstenmeer und die\n deutsche AWZ, die ausschließlichen Wirtschaftszonen Dänemarks, Schwedens und\n Finnlands sowie das russische Küstenmeer. Die Trasse der Nord Stream 2 Pipeline hat\n im deutschen Küstenmeer und der deutschen AWZ eine Gesamtlänge von ca. 85 km.\n Im deutschen Hoheitsgebiet, d.h. insbesondere im deutschen Küstenmeer, beträgt die\n Länge der Pipeline rund 54 km. Lediglich dieser kurze Teil verläuft demnach im\n Hoheitsgebiet der Europäischen Union und ist Gegenstand der gegenwärtigen\n Regulierung, die von der Nord Stream 2 AG in den oben genannten Gerichtsverfahren\n angegriffen wird. Die restlichen 1.181 km verlaufen nicht in den Hoheitsgebieten von\n EU-Mitgliedstaaten und damit auch nicht in der Jurisdiktion der Europäischen Union.",
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"content": "Anlage AS 1\n~ Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 5121\n\n\n\n\n Rºuicпиcчiaы i Nard Str.аm 2\n Hohe g\n --- А„sxhlialiьclw Wrttкhлltssora\n\n 9 Mlanáasu;ìon\n\n\n\n Quelle: Nord Stream 2 AG",
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"content": "Anlage AS 1\n Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 6121\n\n\n\n(9) Aus der folgenden Grafik ergibt sich im Detail der Verlauf des deutschen\n Hoheitsgebiets an der Grenze zwischen deutschem Küstenmeer und der AWZ bei\n Kilometerpunkt (KP) 31.065. Lediglich der im deutschen Hoheitsgebiet belegene Teil\n der Nord Stream 2 Pipeline ist Gegenstand dieses Antrags.\n\n\n\n Тгоmрвг ИгеК\n\n\n\n\n ддегЬапК\n\n\n\n\n Í O O N5p2-Oftaheго Тnвm,, RдПrсгwng auПleperd\n jtг NSP2-OKstюrc Traese, Rohreitunp сiпреçгааел\n í Bosfoher.de Nuid S4еепыРгрп&т\n ~. . .. Bestehende 5aehвbut вкllvMвhliv ,\n , . KaDspraass 50Негг. 9epiaпl\n\n\n Abb. 2-2: Übersicht der Trasse der Nord Stream 2-Pipeline im deutschen Zustäйdigkeitsbereich\n\n\n\n (lo) Das über den russischen Teil der Nord Stream 2 Pipeline eingespeiste Gas landet in\n Deutschland in der Erdgasempfangsstation in Lubmin an. In der\n Erdgasempfangsstation wird das Erdgas aus der Nord Stream 2 Pipeline in die EUGAL\n sowie über eine Anbindungsleitung in die NEL eingespeist. Der Kopplungspunkt der\n Nord Stream 2 Pipeline mit dem deutschen Gasfernleitungsnetz liegt an der Grenze\n zwischen der Molchempfangsstation der Nord Stream 2 Pipeline und der\n Erdgasempfangsstation der EUGAL.",
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"content": "Anlage AS 1\n ~ Freshfields Bruckhaus De ringer\n\n 7'21\n\n\n\n\n Ostsee\n\n\n\n N~L Niecí<leпburg-\n ; Vorpommern\n\n\n\n\n chmrhe [7дгsггli.пg\n andirt 1 uhm ri\n\n\n\n\n Die Molchempfangsstation gehört technisch zur Nord Stream 2 Pipeline und steht im\n alleinigen Eigentum der Antragstellerin. Zur Molchempfangsstation zählen neben den\n Pipelines auch die Molchschleusen. Auch die notwendigen Betriebseinrichtungen sind\n Eigentum der Nord Stream 2. Hierzu gehören die Pipeline=Sicherheitsventile\n einschließlich der Kontrollsysteme, Brandschutz- und Gassicherheitssysteme, das\n lokale (Back-up) Kontrollzentrum, Gasabfackelungseinrichtungen sowie eine\n Lagerhalle für Ersatzteile.\n\n(12) Die Erdgasempfangsstation, in die das Gas nach der Anlandung geleitet wird, steht\n dagegen im Eigentum der Bruchteilseigentümer der EUGAL und wird von der\n GASCADE Gastransport GmbH betrieben. Sie ist nicht Teil des Projekts der\n Antragstellerin.\n\n(13) Der Beschlusskammer 7 ist die Nord Stream 2 AG und die von ihr errichtete Nord\n Stream 2 Pipeline bereits aus dem Freistellungsverfahren BK7-20-004 bekannt,\n weshalb hinsichtlich des Verlaufs der Leitung sowie weiterer infrastrukturbezogener\n Angaben im Übrigen auf die entsprechenden. Angaben bei Rn. 8 ff. des\n Freistellungsantrags vom 9. Januar 2020 verwiesen wird.\n\n III. Beteiligungsverhältnisse an der Nord Stream 2 AG\n\n 1. Die Unternehmen der Gazprom-Gruppe\n\n(14) Sämtliche Anteile der Nord Stream 2 AG stehen aktuell im Eigentum der Gazprom\n international projects LLG, deren Anteile ihrerseits vollständig im Eigentum der PJSC\n Gazprom stehen. Zur Historie:",
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"content": "Anlage AS 1\n Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 8121\n\n\n\n(15)\n\n\n\n\n(16)\n\n\n\n\n(17) Am 10. März 2017 wurde die Anzahl der Anteile von 60.000 um 35.500 auf 95.500\n im Wege einer ordentlichen Kapitalerhöhung erhöht. Am 1. Juni 2017 erfolgte eine\n weitere Erhöhung um 15.000 Stück. Ari 7.. August 2017 wurde schließlich die Anzahl\n der Anteile um 16.205 auf insgesamt 126.705 Stück zu je einem Nennwert von\n CHF 1.000,00 erhöht.\n\n\n(18)\n\n und Anlage Z 2\n\n(19)\n\n\n\n\n(20) Zur Gazprom-Gruppe gehört neben der Nord Stream 2 AG, die im Bereich des\n Gastransports tätig sein wird, auch die Gazprom export LLC, die innerhalb der EU im\n Bereich des Gashandels aktiv ist. Die Gazprom export LLC, ein Tochterunternehmen\n der PJSC Gazprom, hat mit der Nord Stream 2 AG einen Gastransportvertrag (Gas\n Transportation Agreement) abgeschlossen, um die auf russischen Gasfeldern\n geförderten Mengen auf direktem Weg in den europäischen Gasbinnenmarkt zu\n transportieren.\n\n 2. Geschäftsgegenstand und Aufgabenbereich der Nord Stream 2 AG\n\n(21) Die Nord Stream 2 AG wurde errichtet, um die Nord Stream 2 Pipeline zu bauen und\n zu betreiben. Zweck der Gesellschaft ist nach Art. 3 der Statuten (Satzung der\n Gesellschaft)\n\n „[...] die Planung, die Konstruktion, die Entwicklung, das Halten des\n Eigentums an, das Verwalten, den Betrieb, den Unterhalt und die Nutzung einer\n Pipeline, welche Gas von der russischen Küste bis zur deutschen Küste durch\n die Ostsee transportiert. Die Gesellschaft kann schweizerische und",
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"content": "Anlage AS 1\n ~ Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 9121\n\n\n\n ausländische Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an\n schweizerischen oder ausländischen Unternehmen halten, Drittpersonen\n vertreten und allgemein alle Geschäfte tätigen und Vereinbarungen\n abschliessen, einschliesslich für den Zweck der Kapitalbeschaffung, welche\n geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann zugunsten von\n Tochtergesellschaften und Drittpersonen im Zusammenhang mit der Planung,\n der Konstruktion, der Entwicklung, dem Halten des Eigentums an, dem Betrieb\n und der Nutzung der vorerwähnten Pipeline Finanzierungen und alle Arten von\n Garantien und Sicherheiten gewähren, inklusive Verpfändungen oder\n Sicherungsübertragung von Aktiven. Sie kann Liegenschaften erwerben, halten\n und veräussern.\"\n\n (Statuten der Antragstellerin, Stand: 25. März 2021)\n\n Anlage Z 3\n\n(22) Es ist beabsichtigt, dass die Nord Stream 2 AG die Nord Stream 2 Pipeline betreiben\n und dabei insbesondere die Aufgaben eines Netzbetreibers übernehmen soll, wie sie in\n Teil 3 Abschnitt 1 bis 3 des EnWG benannt sind. Sie wird gegenüber Dritten, der\n Regulierungsbehörde und im ENTSO Gas als unabhängige Transportnetzbetreiberin\n auftreten.\n\n IV. Rechtsform und Corporate Governance der Antragstellerin\n\n 1. Rechtsform der Antragstellerin\n\n(23) Die Antragstellerin ist eine Aktiengesellschaft gemäß Art. 620 f£ des Schweizerischen\n Obligationenrechts. Oberstes Organ ist die Generalversammlung mit Befugnissen\n vergleichbar der Hauptversammlung einer deutschen Aktiengesellschaft. Weiter\n verfügt die Aktiengesellschaft gemäß Schweizerischem Obligationenrecht über einen\n dem Aufsichtsrat nach deutschem Aktienrecht entsprechenden Verwaltungsrat, aber\n mit weiter gehenden Managementfunktionen. Der Verwaltungsrat . kann die'\n Geschäftsführung einsetzen, ähnlich dem Vorstand einer deutschen\n Aktiengesellschaft. Die Rechte und Pflichten der Geschäftsführung sind im\n Organisationsreglement der Nord Stream 2 AG festgehalten.\n\n(24) In der Generalversammlun sind die Aktionäre der AG vertreten,\n . Wesentliche Entscheidungen, die\n den Bestand der Gesellschaft betreffen, sind von der Generalversammlung zu treffen.\n Diese beschließt u.a. über die Erhöhung und .Herabsetzung des Aktienkapitals, die\n Genehmigung des Finanzierungsplans, die Auflösung der Gesellschaft, die Änderung\n des Sitzes der Gesellschaft, über Fusion, Spaltung oder andere\n Umstrukturierungsmaßnahmen, die Wahl und Abwahl der Verwaltungsräte und des\n Präsidenten des Verwaltungsrates, der Revisionsstelle sowie über sämtliche\n Tätigkeiten, welche nicht die Planung, die Konstruktion, die Entwicklung, das Halten\n des Eigentums an, das Verwalten, den Betrieb, den Unterhalt und die Nutzung von\n Pipelines in der Ostsee betreffen (insbesondere von sämtlichen technischen Anlagen,\n welche für den Transport von Erdgas durch solche Pipelines notwendig sind).",
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"content": "Anlage AS 1\n ~ Freshfieids Bruckhaus Deringer\n\n 10121\n\n\n\n(25) Einzelheiten können Art. 9 der Statuten der Antragstellerin entnommen werden, die\n wir als Anlage Z 3 beigefügt haben.\n\n(26) Zentrales Aufsichtsorgan der Antragstellerin ist der Verwaltungsrat. Seine\n Zuständigkeit bezieht sich u.a. auf die Führung der Gesellschaft und die Erteilung der\n nötigen Weisungen, die Festlegung der Organisation der Gesellschaft, die Kontrolle\n des Unternehmens und der mit der Geschäftsführung betrauten Personen, die Berufung\n und Entlassung des Managements, die Entscheidung darüber, ob Verträge oberhalb\n bestimmter Schwellenwerte abgeschlossen werden. Einzelheiten können Art. 24 der\n Statuten und Ziff. 2.1 bis 2.3 des Organisationsreglements entnommen werden.\n\n(27) Der Verwaltungsrat besteht gegenwärtig aus sechs Personen, die von der\n Generalversammlung gewählt werden. Derzeit gehören dem Verwaltungsrat an:\n\n 1. Gerhard Fritz Kurt Schröder , deutscher .Staatsangehöriger, Hannover (DE),\n Vorsitzender des Verwaltungsrats,\n\n 2. Oleg Aksyutin, russischer Staatsangehöriger, Moskau (RU),\n\n • 3. Alexander Medvedev , russischer Staatsangehöriger, Moskau (RU),\n\n 4. Dmitry Khandoga (RU), seit Juli 2020\n\n 5. Elena Burmistrova, russische Staatsangehörige, Moskau (RU),\n\n 6. Sergey Kuznets (seit April 2Q21, Eintragung im Handelsregister erfolgt in den\n nächsten Tagen) (RU)\n\n(28) Die Geschäftsleitung der Antragstellerin führt die Geschäfte gemäß Ziff. 2.1 des\n Organisationsreglements der Antragstellerin vom 18: Juni 2020.\n\n(29) Die Besetzung der Geschäftsleitung ergibt sich aus Ziff.3 des\n Organisationsreglements. Die Aufgabenverteilung der Geschäftsleitung folgt dem\n Organigramm, das dem Organisationsreglement beigefügt ist.\n\n\n\n(30) Der Geschäftsführer („Managing Director\") hat dem Verwaltungsrat in regelmäßigen\n Abständen zu berichten. Bei außergewöhnlichen Umständen ist eine sofortige\n Information erforderlich (s. Ziff. 4 des Organisationsreglements).\n\n(31) Die Geschäftsleitung der Antragstellerin besteht derzeit aus\n\n 1. Artur Matthias Warnig, deutscher Staatsangehöriger, Staufen (DE), Chief\n Executive Officer,\n\n 2. Paul Corcoran, britischer Staatsangehöriger, Oberägeri (CH), Chief Financial\n Officer,",
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"content": "Anlage AS 1\n Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n\n\n V. Gewährleistung der Mittel für den Netzbetrieb\n\n(36) Die Nord Stream 2 AG verfügt über hinreichende finanzielle Mittel, um die Nord\n Stream 2 Pipeline .entsprechend den Anforderungen des Teils 3 Abschnitt 1 bis 3\n EnWG zu betreiben.\n\n(37) Die notwendigen finanziellen Mittel für die bauliche und technische Fertigstellung der\n Pipeline werden durch die Finanzierungsstruktur sichergestellt, die die Nord Stream 2\n AG im Rahmen des Freistellungsantrags unter Vorlage eines Gutachtens der\n Wirtschaftsprüfer von PriceWaterhouseCoopers (PWC) beschrieben hat. Hierauf\n verweisen wir wegen der Einzelheiten.\n\n Anlage Z 5\n\n(38) Darüber hinaus legen wir die Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre vor, die\n ebenfalls von PWC geprüft wurden.\n\n\n\n(39)\n\n\n\n\n 1.\n\n\n\n\n 2.\n\n(41)\n\n\n\n\n und Anlage Z 10",
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"content": "Anlage AS 1\n ~ Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 2\n\n\n\n\n(42)\n\n\n\n\n(43) Hinsichtlich weiterer Einzelheiten verweisen wir auf das PWC-Gutachten zur\n Finanzierungsstruktur (Anlage Z 5) sowie die entsprechenden Ausführungen im\n Freistellungsantrag vom 9. Januar 2020 bei Rn. 92.\n\n 3.\n\n(44)\n\n\n\n\n 4.\n\n(45)\n\n\n\n\n(46) Weitere Einzelheiten zur ergeben sich aus dem\n Freistellungantrag vom 9. Januar 2020 bei Rn. 97 und Rn. 39 oben.\n\n(47) Durch die oben beschriebenen Finanzierungsinstrumente wird sichergestellt, dass die\n Nord Strеат 2 AG über die nötigen Mittel zur baulich-technischen Fertigstellung der\n Pipeline verfügt.\n\n 5. Finanzielle Mittel während des Betriebs\n\n (48) Auch während des Betriebs der Nord Stream 2 Pipeline wird die Antragstellerin über\n die notwendigen Mittel zum Betrieb der Pipeline verfugen. Dies wird durch das „Gas\n Transportation Agreement\" (GTA) sichergestellt. Das Nutzungs- und\n Vermarktungskonzept nach dem GTA wurde ausführlich im Freistellungantrag vom 9.\n Januar 2020 bei Rn. 114 ff. dargestellt. Hierauf verweisen wir wegen der Details.",
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"content": "Anlage AS 1\n ~ Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 14I21\n\n\n\n VI. Eigenes Personal und Personalüberlassung\n\n(49) Die Antragstellerin ist mit qualifiziertem Personal ausgestattet, das die\n ordnungsgemäße technische Errichtung und den Betrieb der Pipeline und die rechtliche\n . und kaufmännische Unabhängigkeit gewährleistet. Insgesamt verfügt die\n Antragstellerin über einen Personalbestand von rund 180 Mitarbeitern. Die einzelnen\n Ressorts und die Anzahl der diesen Ressorts zugeordneten Mitarbeiterinnen und\n Mitarbeiter ergeben sich aus dem Organigramm, das als\n\n\n\n(50) beigefügt wird.\n\n(51) Die Antragstellerin verfügt über eine eigenständige Buchhaltung (Accounting), eine\n eigenständige IT- und auch eine eigenständige Rechtsabteilung. Die Mitarbeiter aller\n vorgenannten Abteilungen sind ausschließlich bei der Antragstellerin angestellt und\n ihr arbeitsvertraglich verpflichtet; insbesondere stehen sie in keinem Arbeitsverhältnis\n mit anderen Unternehmen der Gazprom-Gruppe.\n\n Anlage Z 13\n\n(52) Die Gésamtverantwоrtung für die Errichtung und den Betrieb der Nord Stream 2\n Pipeline liegt bei , dem Chief Executive Officer der Nord Stream 2\n AG. Kaufmännisch verantwortlich ist als Chief Financial Officer.\n Zuständig für das Ressort Recht ist als Chief Commercial Officer. Die\n technische Verantwortlichkeit für die Errichtung und den sicheren und zuverlässigen\n Betrieb der Nord Stream 2 AG obliegt dem Chief Technical Officer der Nord Stream\n 2 AG, , dem Chief Project Officer,\n dem Chefingenieur der Nord Stream 2 AG, , sowie\n (stellvertretender Chief Technical Officer Maintenance) und\n (stellvertretender Chief Technical Officer Dispatching). Sie überwachen alle\n technischen Tätigkeiten der Nord Stream 2 AG.\n\n 1. Matthias Warnig\n\n(53) Matthias Warnig ist seit 2016 Chief Executive Officer der Nord Stream 2 AG und\n überwacht in dieser Funktion alle Angelegenheiten der Nord Stream 2 AG. Zuvor war\n er von 2006 bis 2015 Managing Director der Nord Stream AG.\n\n(54)\n\n\n(55)",
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"content": "Anlage AS 1\n ~ Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 15121\n\n\n\n(56) Matthias Warnig ist bei der Nord Stream 2 AG angestellt. Er unterhält keinen weiteren\n Arbeitsvertrag mit einem anderen Unternehmen der Gazprom-Gruppe.\n\n 2.\n\n(57) ist Chief Financial Officer der Nord Stream 2 AG und steuert alle\n kaufiiјännischen Belange der Nord Stream 2 AG.\n\n(58) Er übernahm diese Position im Januar 2016. Zuvor war er seit ihrer Gründung 2006\n als Finance Director für die Nord Stream AG tätig.\n\n(59) .\n\n\n\n\n 3.\n\n(62) ist als Chief Commercial Officer der Nord Stream 2 AG für die\n Auftragsvergabe, den Genehmigungsprozess sowie rechtliche Angelegenheiten des\n Unternehmens zuständig. .\n\n(63) Vor séinem Eintritt bei der Nord Stream 2 AG hatte er bei der Nord Stream AG bereits\n eine ähnliche Position als Compliance Officer inne.\n\n(64)\n\n\n\n\n 4.\n\n(66) hat seine Position als Chief Technical Officer im September 2019\n aufgenommen, zuvor war er bereits Deputy Technical Officer bei der Nord Stream 2\n AG.",
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"content": "Anlage AS 1\n ~ Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 1621\n\n\n\n(67)\n\n\n\n\n 5.\n\n(70) Als Chief Project Officer leitet seit 2020 die Projektteams von\n Nord Stream 2 'und ist fir das Management der aktuellen Bauphase bis zur\n Fertigstellung verantwortlich, darunter auch die Übergabe an den Betrieb. Zuvor war\n er 0ff Jahre lang stellvertretender Chief Project Officer bei Nord Stream 2.\n\n(71)\n\n\n\n\n(72)\n\n\n 6.\n\n(73) ist seit Oktober 2015 Chefingenieur bei der Antragstellerin. Er berichtet\n an den Chief Technical Officer, . Seine Aufgaben umfassen derzeit\n insbesondere die technische Umsetzung des Pipelinebaus. Er ist u.a. verantwortlich für .\n die Entwicklung und Installation elektrischer Anlagen einschließlich der\n Sicherheitssysteme sowie für die Einrichtung der Leitwarten und\n Telekommunikationssysteme.\n\n(74)",
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"content": "Anlage AS 1\n ~ Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 17121\n\n\n\n\n(75)\n\n\n\n(76)\n\n\n 7.\n\n(77) ist stellvertretender Chief Technical Officer Maintenance und\n verantwortlich für die Sicherheit, Integrität, Zuverlässigkeit und Einsatzfähigkeit des\n Nord Stream 2 Pipelinesystems. Er überwàcht insbesondere das Asset Integrity\n Mangement (IMS) System und ist zudem für die Entwicklung der IMS-Dokumentation\n verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung von Inspektions-,\n h standhaltungs- und Reparaturstrategien, die Ausarbeitung von\n Instandhaltungsplänen und -prozessen sowie die Spezifizierung interner und externer\n Inspektionen. Darüber hinaus ist für die Einrichtung eines\n „Werkzeugkastens\" verantwortlich, um die jederzeit mögliche Instandhaltung und\n Reparatur zu gewährleisten. Der Werkzeugkasten umfasst die Vorhaltung von\n Ersatzröhren und Armaturen, spezieller Werkzeuge für die Reparatur mechanischer\n und elektrischer Einrichtungen sowie andere Ausrüstung für die unterseeische\n Reparatur.\n\n(78)\n\n\n\n\n 8.\n\n(81) ist seit Februar 2020 stellvertretender Chief Technical Officer\n Dis. atchin",
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"content": "Anlage AS 1\n ~ Freshfields Bruckbaus Deringer\n\n 1821\n\n\n\n(82)\n\n\n\n\n(83)\n\n\n\n\n(84)\n\n\n VII. Erbringung von Dienstleistungen\n\n(85) Die entsprechenden Ausführungen bleiben einer Ergänzung des Zertifizierungsantrags\n vorbehalten.\n\n VII. Unternehmensidentität\n(86) Die Antragstellerin verfügt mit der Marke „Nord Stream 2 AG\" über eine\n eigenständige Unternehmensidentität, die sich von Unternehmen der Gazprom-Gruppe\n im Wettbewerbsbereich hinreichend unterscheidet. Eine Verwechslungsgefahr ist\n ausgeschlossen.\n\n(87) Die Marken der Antragstellerin sind in der EU, Russland, der Schweiz und Norwegen\n geschützt, wie sich aus beigefügten\n\n Anlage Z 14 und Anlage Z 15\n\n(88) ergibt.\n\n IX. Trennung von Informationstechnologie\n\n(89) Die Ausführungen hierzu bleiben einer Ergänzung des Zertifizierungsantrags\n vorbehalten.\n\n X. Räumliche Trennung\n\n(90) Die gesetzlichen Anforderungen, wonach der unabhängige Transportnetzbetreiber\n über eigene Büro- und Geschäftsräume und ein eigenes Zugangskontrollsystem\n verfügen muss und eine hinreichende Trennung von den Büro- und Geschäftsräumen\n des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens herzustellen ist, sind erfüllt.\n\n(91) Die Antragstellerin hat ihren Sitz in Zu Schweiz an der Adresse Baarerstrasse 52.",
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"content": "Anlage AS 1\n Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n t9121\n\n\n\n\n(92)\n\n\n\n\n Einzelheiten dazu können der beigefügten\n\n\n\n\n(93) entnommen werden.\n\n(94) Weder in den Gebäuden selbst noch in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den\n Gebäuden finden sich Räumlichkeiten der Gazprom-Gruppe. Zudem verfügen keine\n Mitarbeiter der Gazprom-Gruppe — von der zeitlich begrenzten und überwachten\n Ausgabe von Besucher-Ausweisen abgesehen — über Zutrittskarten für die\n Räumlichkeiten der Antragstellerin..\n\n XI. Rechnungslegung\n\n(95) Die Prüfung der Rechnungslegung der Antragstellerin erfolgt durch andere\n Wirtschaftsprüfer als diejenigen, die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der\n Konzernmutter РJSC Gazprom, der und auch der\n beauftragt sind.\n\n(73) Während die Rechnunщslegung der .Nord Stream 2 durch die Buchprüfer von\n erfolgt, wurden die Jahresabschlüssé der PJSC Gazprorn, der\n und der durch die russische\n Wirtschaftsprüfungsgesellschaft\n geprüft.\n\n XII. Gleichbehandlungsprogramm\n\n(97) Angesichts des noch nicht feststehenden Zeitpunktes der Inbetriebnahme der Nord\n Stream 2 Pipeline verfügt die Antragstellerin derzeit noch nicht über ein\n Gleichbehandlungsprogramm. Auch ein Gleichbehandlungsbeauftragter wurde noch\n nicht benannt. Die insoweit erforderlichen Maßnahmen werden jedoch im Laufe des\n Zertifizierungsverfahrens umgesetzt und der Bundesnetzagentur entsprechend\n nachgewiesen werden.\n\n XIII. Keine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit\n\n(98) In dem Verfahren gemäß § 4b EnWG prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und\n Energie, ob die Erteilung der Zertifizierung die Sicherheit der Elektrizitäts- und\n Gasversorgung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union nicht\n gefährdet, s. § 4b Abs. 2 S. 1 EnWG.\n\n(99) Im Rahmen des Freistellungsverfahrens hat die Antragstellerin ein umfangreiches\n Gutachten der ökonomischen Berater von Frontier Economics vorgelegt. Hieraus",
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"content": "Anlage AS 1\n~ Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 20121\n\n\n ergibt sich, dass weder die Nord Stream 2 Pipeline als solche noch die Freistellung der\n Nord Stream 2 Pipeline und damit erst Recht nicht die Zertifizierung der Nord Stream\n 2 AG die Energieversorgungssicherheit in Deutschland oder der Europäischen Union\n gefährdet, sondern im Gegenteil die Energieversorgungssicherheit substantiell erhöht.\n Die'für die dortige Bewertung maßgebliche Fakten- und Beurteilungslage hat nach wie\n vor unverändert Bestand.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"content": "Anlage AS 1\n Freshfields Bruckhaus Deringer\n\n 21121\n\n\n\n\nAnlagenverzeichnis zum Zertifizierungsantrag der Nord Stream 2 AG nach\n§§ 4a ff. EnWG\n\n\n\n Аnlagenbezcichnuiig\n\n\n\n Z2 Handelsregisterauszug Stand 9. April 2021\n\n Z3 Statuten Nord Stream 2 AG Stand 25. März 2021\n Z\n Z5 PWC-Gutachten Finanzierungsstruktur\n\n\n\n\n Z 10 Pressemitteilung Abschluss Mezzanine Facility Agreement\n\n\n\n\n Z 13 Erklärung Anstellungsverhaltnisse bei Nord Stream 2 AG Stand\n 9. Juni 2021\n Z 14 Übersicht Markeneintragung\n\n Z 15 Eintragungszertifikat EU",
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