HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/250254/?format=api",
"id": 250254,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/250254-151123-1506956-parlamentar-anfrage-betr-nordstream-2-geschwarzt/",
"title": "151123-1506956-parlamentar-anfrage-betr-nordstream-2-geschwarzt",
"slug": "151123-1506956-parlamentar-anfrage-betr-nordstream-2-geschwarzt",
"description": "",
"published_at": null,
"num_pages": 7,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": false,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/foi/924732/151123-1506956-parlamentar-anfrage-betr-nordstream-2-geschwarzt.pdf",
"file_size": 374828,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e7/64/be/e764bea958c2448189bae1121138e8d6/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e7/64/be/e764bea958c2448189bae1121138e8d6/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"title": null,
"author": null,
"_tables": null,
"creator": null,
"subject": null,
"producer": null,
"_format_webp": true
},
"uid": "e764bea9-58c2-4481-89ba-e1121138e8d6",
"data": {},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=250254",
"original": "https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/429723/?format=api",
"foirequest": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/312330/?format=api",
"publicbody": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/96/?format=api",
"last_modified_at": "2024-11-12 21:30:50.841207+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/250254/?format=api",
"number": 1,
"content": "Übersetzung\n105 – 1506956\n\n Ministerie van Economische Zaken\n\n\n\n> Rücksendeanschrift Postbus 20401 2500 EK Den Haag\n\n Generaldirektorium\n Energie, Telekom &\n Wettbewerb\nAn die Präsidentin der\nTweede Kamer der Staten-Generaal Besucheranschrift\nBinnenhof 4 Bezuidenhoutseweg 73\n 2594 AC Den Haag\n2513 AA ’s-GRAVENHAGE\n Postanschrift\n Postbus 20401\n 2500 EK Den Haag\n\n Rechnungsanschrift\n Postbus 16180\n 2500 BD Den Haag\n\n Behördenidentifikationsnr\n 00000001003214369000\n\n\n www.rijksoverheid.nl/ez\nDatum 23. November 2015 Unser Zeichen\nBetreff Gasgeschäfte von Gasunie und Shell mit dem russischen DGETM-EI / 15136260\n Staatsunternehmen Gazprom\n Ihr Zeichen\n 2015Z17006\n\n\n\nSehr geehrte Frau Präsidentin,\n\nhiermit lege ich dem Hohen Haus auch im Namen der Minister für Auswärtige\nAngelegenheiten, für Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit sowie für\nFinanzen unter dem Geschäftszeichen 2015Z17006 die Antworten zu den schriftlichen\nFragen der Abgeordneten Vos (PvdA) und Servaes (PvdA) zu Gasgeschäften von\nGasunie und Shell mit dem russischen Staatsunternehmen Gazprom sowie zur\npolitischen Unabhängigkeit der Gasproduktion in der Nordsee vor.\n\n1\nSind Sie über den vonseiten des niederländischen Staatsunternehmens Gasunie\nam 2. Juli dieses Jahres in Moskau mit dem russischen Staatsunternehmen\nGazprom geschlossenen Vertrag unterrichtet?1\n\nAntwort Ja.\n\n2\n\n\n\n1\n http://www.energieactueel.nl/gazprom-krijgt-vastere-voet-in-west-europa;\nhttp://www.gasunie.nl/nieuws/gasunie-en-gazprom-willen-samen-inzet-van-lng-als-schoner-brandst;\nhttp://www.nrc.nl/handelsblad/van/2015/september/08/shell-en-gazprom-in-gesprek-over-vloeibaar-aardga-1531472\n\n Seite 1 von 7",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e7/64/be/e764bea958c2448189bae1121138e8d6/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/250254/?format=api",
"number": 2,
"content": "Teilen Sie die Auffassung, dass dem niederländischen Staat als Alleinaktionär von\nGasunie eine besondere Verantwortung obliegt, darauf zu achten, dass\nunternehmerische Entscheidungen nicht den Zielvorgaben der nationalen und\neuropäischen Politik, wie beispielsweise der Reduzierung der Energieabhängigkeit\nvon Russland, entgegenstehen? Sind Sie im Zusammenhang damit bereit, Gasunie\nauf deren Verantwortung hinzuweisen, dem öffentlichen Interesse kurzfristig und\nlangfristig zu dienen, wie dies Gasunie im Selbstverständnis des Unternehmens\nselbst formuliert hat? Wenn nicht, wie lauten die Gründe dafür?\n\nAntwort\nJa. Der Regierungsbericht zur Beteiligungspolitik des Staates (Nota\ndeelnemingenbeleid Rijksoverheid) 20132 beschreibt, wie der Staat seine Rolle als\nAnteilseigner auszufüllen gedenkt. Der – formal und informell – darüber geführte\nDialog, wie die Beteiligungen die Förderung der öffentlichen Belange in den\nMittelpunkt von deren Wirken stellen, ist Teil dessen. Im Fall von Gasunie geht es\num die öffentlichen Belange der niederländischen Energieversorgung, sprich\nbezahlbare, zuverlässige, saubere und sichere Energieversorgung. Es ist\nBestandteil der niederländischen Politik, im europäischen Kontext einseitige\nAbhängigkeit von lediglich einem Lieferanten oder lediglich einer Quelle zu\nvermeiden. Siehe dazu auch die Antwort auf Frage 6. Darüber hinaus gilt\nnatürlich, dass sich die Aktivitäten von Gasunie in die existierenden rechtlichen\nRahmenbedingungen einzufügen haben.\n\nEs geht im vorliegenden Fall um eine Absichtserklärung zur Prüfung von\nMöglichkeiten einer von Gasunie zu entwickelnden Infrastruktur für die\nVerwendung von LNG in Schiffen und Sattelzügen an Standorten an der\nOstseeküste. Die eventuelle Umsetzung dieser Absichtserklärung in konkrete\nProjekte wird im Spiegel der öffentlichen Belange sowie der finanziellen Aspekte\nund der Risikofaktoren geprüft. Das ist üblicher Bestandteil des vorbezeichneten\nDialogs zwischen Beteiligung und Aktionär.\n\n3\nIst Ihnen auch der am 4. September dieses Jahres in Wladiwostok von unter\nanderem Shell und der BASF-Tochter Wintershall mit Gazprom geschlossene\nVertrag bekannt, durch den Gazprom unter anderem eine Mehrheitsbeteiligung\nan einem dort selbst neu gegründeten Projektunternehmen erworben hat?3\n\nAntwort\nJa. Es geht hier um den Abschluss einer Aktionärsvereinbarung zum Bau der\nsogenannten Nord Stream II Gaspipeline.\n\n4\nIst die niederländische Regierung in irgendeiner Art und Weise an dem Geschäft\nvon Gasunie und/oder dem von Shell, BASF, u.a. mit Gazprom geschlossenen\nVertrag beteiligt gewesen oder im Zusammenhang mit dem Geschäft konsultiert\nworden? Wenn ja, auch welche Weise?\n\nAntwort\nDie Regierung ist von Shell über den Vertrag mit Gazprom im Vorfeld mündlich\nunterrichtet worden. Der niederländische Staat mischt sich in die zwischen\n\n2\n Drucksachen II 2013/-2014, 28 165, Nr. 165 Anlage\n3\n http://www.gazprom.com/press/news/2015/september/article245837\n Seite 2 von 7",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e7/64/be/e764bea958c2448189bae1121138e8d6/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/250254/?format=api",
"number": 3,
"content": "privaten Akteuren geschlossenen Verträge nicht ein. Gasunie hat die Regierung\naufgrund einer Pressenachricht am 2. Juli 2015 über die Unterzeichnung des mit\nGazprom geschlossenen Memorandums informiert.\n\n5\nWelche Meinung vertreten Sie im Hinblick auf das strategische Interesse am Bau\nder zweiten Nord Stream-Pipeline und die von Gazprom an 20 niederländischen\nBohrplattformen erworbene Beteiligung? Teilen Sie die Auffassung von\nEnergiekommissar Šefčovič, der im Zusammenhang mit dem Bau der neuen\nPipeline zu Recht Fragezeichen setzt und unter anderem wissen möchte, wie sich\ndieser Bau zu den Energie-Prioritäten der EU verhält und ob es de facto nicht\nZweck des Projekts ist, die Gasverbindung durch die Ukraine aus dem Spiel zu\nnehmen?4\n\nAntwort\nMit der Erweiterung der Nord Stream-Gaspipeline möchte das aus Gazprom,\nBASF, E.ON, ENGIE (ehemals GDF-Suez), OMV und Shell bestehende\nFirmenkonsortium auf die abnehmende Gasproduktion in Nordwest-Europa\nreagieren5. Die Regierung mischt sich in die von den Konsortialpartnern in diesem\nZusammenhang vollzogene Interessenabwägung nicht ein. Das gilt auch für den\nangekündigten asset swap zwischen Gazprom und BASF/Wintershall, dessen\nGegenstand auch Exploration und Produktion in der Nordsee sind. Ein solcher\nasset swap ist im Geschäftsverkehr nicht unüblich. Die betreffenden Aktivitäten\nmüssen auch in Zukunft den hinsichtlich der Bergbautätigkeit maßgeblichen\nniederländischen Rechtsvorschriften genügen.\n\nSelbstverständlich muss die Erweiterung der Nord Stream-Pipeline dem\neuropäischen Energieregelwerk und den Vorgaben der aktuellen Sanktionspolitik\ngenügen. Es ist Sache der Initiatoren, an den Punkten, an denen die\nRechtsvorschriften dies vorschreiben, in Konsultationen mit der Europäischen\nKommission einzutreten und in den betreffenden Mitgliedstaaten die\nerforderlichen Genehmigungsverfahren einzuleiten. Auch die Niederlande werden\nim Zusammenhang mit dem Bau der Gaspipeline eventuell eingehende\nExportgenehmigungsanträge im Spiegel der aktuellen Sanktionspolitik prüfen.\n\nEs besteht die Möglichkeit, dass die Erweiterung der Nord Stream-Pipeline\nteilweise eine Alternative zur Durchleitung von Gas durch die Ukraine bietet.\nHinsichtlich der Zukunft der Transitstellung der Ukraine besteht Unklarheit. Im\nApril 2015 gab es Medienberichte, wonach Gazprom ab dem Jahre 2019 kein\nGas mehr durch die Ukraine exportieren wolle. Spätere Medienberichte\nenthielten Aussagen von Gazprom, dass dies doch Gesprächsthema sein könne.\nIn der Zwischenzeit wurde zudem, unter Vermittlung der Europäischen\nKommission, am 25. September 2015 zwischen Russland und der Ukraine für\nden Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und Ende März 2016 ein neuer\nGasliefervertrag geschlossen, das sogenannte ‘Winter-Paket’. In welchem\nUmfang die Route durch die Ukraine langfristig für Gastransporte nach Europa\ngenutzt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, wie der möglichen Entwicklung\nder Turkish Stream-Pipeline, der erwarteten Rentabilität der in verschiedene\nRouten fließenden Investitionen und der Tatsache, dass die Parteien, die mit\nGazprom Langzeit-Gaslieferverträge abgeschlossen haben und die Ukraine als\nTransitland nutzen, bei dem Unternehmen auf die Einhaltung eingegangener\nLieferverpflichtungen und die im Zusammenhang damit vereinbarten\nÜbergabestelle(n) pochen.\n\n\n4\n http://www.politico.eu/article/sefcovic-warns-energy-firms-over-nord-stream-ii-participation\n5\n Prognostizierter weiterer Produktionsrückgang Europa: 27 Mrd. m3 innerhalb des Zeitraums 2014-2020 (Rückgang insbesondere im\nVereinigten Königreich und in den Niederlanden), IEA Gas Medium-Term Market Report 2015\n Seite 3 von 7",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e7/64/be/e764bea958c2448189bae1121138e8d6/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/250254/?format=api",
"number": 4,
"content": "6\nWelche Politik verfolgt die Regierung im Hinblick auf die Position russischen Gases\ninnerhalb unseres Energiemix? Ist die Regierung immer noch der Ansicht, dass die\neuropäische Energieabhängigkeit von Russland reduziert werden muss, wie dies\nzuletzt vom Minister des Auswärtigen in der Parlamentsdebatte vom 25. Juni\ndieses Jahres zum sogenannten ‘Wasserscheidemoment’ mit Blick auf die\nBeziehungen zu Russland ausgeführt worden ist oder sind Sie der Ansicht, dass im\nGegenteil mehr russisches Gas importiert werden muss, wie dies der\nWirtschaftsminister in der Vergangenheit geltend gemacht hat?\n\nAntwort\nDas Kabinett war und ist der Ansicht, dass es eine einseitige Abhängigkeit der\nEuropäischen Union sowie einzelner Mitgliedstaaten von einem einzigen\nLieferanten oder einer einzigen Quelle zu vermeiden gilt6. Dem dienen auch die\nAnstrengungen der Europäischen Union zur Schaffung einer Energieunion. Dazu\ngehört auch der Aktionsplan Energiediplomatie, der in den Schlussfolgerungen\ndes Rats für auswärtige Angelegenheiten vom 20. Juli 2015 begrüßt wurde. Die\nFörderung der Diversifizierung von Energiequellen, -lieferanten und -\nversorungswegen von Energie ist dabei eine der wichtigsten Zielsetzungen.\nUngefähr ein Viertel der europäischen Gasverbrauchsmenge stammt aus\nRussland. Im Übrigen bestehen hinsichtlich des Ausmaßes, in dem die EU-\nMitgliedstaaten bei ihrer Energieversorgung von russischem Gas abhängen,\nzwischen den einzelnen Mitgliedstaaten große Unterschiede.7\nIn dem Brief des Wirtschaftsministers vom 2. April 2015 (Drucksachen II, 29 023,\nNr. 184) wird darauf verwiesen, dass die substanzielle Reduzierung der\nniederländischen Produktion aus dem Groningen-Feld zu einem verringerten\nAngebot an niederländischem Gas bei gleich bleibendem Gasbedarf führt. Ferner\nist auch die Produktion aus kleinen Feldern der Niederlande rückläufig und gilt\ngleiches auch für Gasfelder im Vereinigten Königreich und Deutschland. Das\nbedeutet, dass die Versorgung anderswoher kommen muss. Dieses Gas stammt\naus Norwegen, Russland und in Form des Flüssigerdgases LNG aus anderen Teilen\nder Welt. Gleichzeitig richten sich die Anstrengungen auf weitere\nEnergieeinsparungen und die nachhaltige Ausgestaltung der Energieversorgung.\nVon wo die Versorgung schlussendlich herkommt, hängt im Übrigen vor allem von\nden Entscheidungen der Marktakteure ab, dies natürlich unter der Voraussetzung,\ndass sie die dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften einhalten. Das Kabinett prüft\naktuell die Konsequenzen einer anderen Herangehensweise an die Gasgewinnung.\nIn diesem Zusammenhang werden auch die in einer größeren Abhängigkeit von\nGasimporten gründenden Konsequenzen untersucht. Die Untersuchung wird noch\nvor Ende des Jahres abgeschlossen und dient als Input für die\nEntscheidungsfindung in Sachen Gasgewinnung in Groningen für das Jahr 2016\nund darüber hinaus.\n\n7\nIst es wahr, dass das Gasgeschäft zwischen Shell, BASF u.a. sowie Gazprom im\nvergangenen Jahr noch an den “geopolitischen Konsequenzen des russischen\nEindringens in die Ost-Ukraine und der Annexion der Krim gescheitert ist”?8 Wenn\nja, was hat sich dann Ihrer Ansicht nach seither an diesem politischen Kontext\n\n\n6\n Drucksachen II 2013/-2014, 21 -33, Nr. 491\n7\n Drucksachen II 2014/-2015, 29 023, Nr. 176 Anlage 391325\n8\n http://carnegieeurope.eu/strategiceurope/?fa=61207\n Seite 4 von 7",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e7/64/be/e764bea958c2448189bae1121138e8d6/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/250254/?format=api",
"number": 5,
"content": "verändert, sodass nunmehr offensichtlich wieder von business as usual\ngesprochen werden kann?\n\nAntwort\nDie Details eines zwischen Shell, BASF u.a. sowie Gazprom möglicherweise\ngescheiterten Geschäfts sind der Regierung nicht bekannt. Von business as usual\nkann für die Regierung im Verhältnis zu Russland nicht gesprochen werden. So\nhaben sich die Arbeiten des niederländischen Staats von der aktiven Förderung\ndes Handels hin zu einer Flankierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit\nverlagert. Ferner gelten Sanktionsmaßnahmen, die Genehmigungen vorschreiben\nund bestimmte Projekte nicht mehr möglich machen.\n\n8\nKönnen Sie darlegen, auf welche Weise sich die genannten Gasgeschäfte in\nWortlaut und Geist zu den gegenüber Russland aufgrund der völkerrechtswidrigen\nAnnexion der Krim und der russischen Unterstützung für die Rebellen in der Ost-\nUkraine verhängten europäischen Sanktionen verhalten? Welche Rolle spielt\ndabei der Umstand, dass ein Tochterunternehmen von Gazprom, Gazprom Neft,\nin die EU-Sanktionsliste aufgenommen worden ist?\n\nAntwort\nAufgrund der Missachtung der staatlichen Souveränität und Integrität der Ukraine\ndurch die Russische Föderation hat die EU im Jahre 2014 eine Reihe\nbeschränkender Maßnahmen getroffen. Zu diesen Maßnahmen gehört die\nEinführung einer Genehmigungspflicht für Verkauf, Lieferung, Verbringung oder\nAusfuhr bestimmter sensibler Güter oder Technologien für die Ölindustrie und\nein Verbot, wenn diese Güter oder Technologien für die Tiefseeexploration und -\nproduktion von Öl, die Exploration und Produktion von Öl im Gebiet der Arktis\noder für Schieferölprojekte bestimmt sind. Die Lieferung von Gütern oder\nTechnologie für die Gasgewinnung und -exploration ist nicht verboten, in einer\nReihe von Fällen jedoch genehmigungspflichtig.\nDarüber hinaus erlegt die Sanktionsverordnung Russland für bestimmte (Finanz-\n)Institute Beschränkungen für den Zugang zum europäischen Kapitalmarkt auf.\nDiese sogenannten Kapitalmarktrestriktionen greifen unter anderem für ein\nTochterunternehmen von Gazprom, GazpromNeft. Diese Restriktionen sind von\nEinfrierungsmaßnahmen zu unterscheiden. Während Einfrierungsmaßnahmen\nkurz gesagt die wirtschaftliche Isolierung zum Ziel haben, sind\nKapitalmarktrestriktionen auf ein Verbot der Zurverfügungstellung von Kapital\nbeschränkt. Somit sind Handel und Zahlungsverkehr mit GazpromNeft immer\nnoch zulässig. Allerdings müssen sich Handelspartner Rechenschaft über die\nKapitalmarktrestriktionen geben und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen,\num zu verhindern, dass diesem Unternehmen (indirekt) Kapital zur Verfügung\ngestellt wird. Bei einer eventuellen Genehmigung (zur Finanzierung oder\nFinanzhilfe) für die genannten Güter und Technologien gilt dies als\nGrundvoraussetzung.\nAussagen dazu, ob die genannten Gasgeschäfte Elemente in sich bergen, die die\naktuelle europäische Sanktionspolitik tangieren, lassen sich im Vorhinein nicht\ntreffen. Die beteiligten Unternehmen werden die für diese Prüfung\nentscheidungserheblichen Verfahren einleiten müssen.\n\n9\nFür wie wünschenswert erachten Sie – losgelöst von der Zulässigkeit der\nGeschäfte im Spiegel der EU-Sanktionen – die genannten Vereinbarungen, die die\n Seite 5 von 7",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e7/64/be/e764bea958c2448189bae1121138e8d6/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/250254/?format=api",
"number": 6,
"content": "Position der russischen Gazprom auf dem europäischen Markt nur noch stärken?\nWie verhält sich diese Sicht zur Auffassung der EU-Kommission, wonach die EU in\nzunehmendem Maß einen diversifizierten Energiehaushalt anstreben soll?9\n\nAntwort\nWenn Gazprom auf dem europäischen Markt operiert, muss sich das\nUnternehmen – oder das Konsortium, dem es bei bestimmten Projekten angehört\n– mit seinen Aktivitäten an europäische und nationale Rechtsvorschriften halten.\nDieses Regelwerk besteht unter anderem aus dem Energiemarktrecht, dem dem\nSchutz des lauteren Wettbewerbs dienenden Wettbewerbsrecht, den Umwelt-\nund Sicherheitsvorschriften und der Sanktionspolitik. Diese Sicht steht der\nAuffassung nicht entgegen, auf EU-Ebene einen diversifizierten Energiehaushalt\nanzustreben.\n\n10\nTeilen Sie die Auffassung, dass die Niederlande auch im Lichte der in Frage 9\nthematisierten Diversifizierung die Unabhängigkeit von Russland in den Blick\nfassen und statt auf russisches Gas auf die Erzeugung nachhaltiger Energie setzen\nsollten?\n\nAntwort\nDie Regierung richtet sich auf die weitere nachhaltige Ausgestaltung der\nEnergieversorgung in den Niederlanden und innerhalb der Europäischen Union.\nGleichzeitig spielt Gas im Rahmen des niederländischen und europäischen\nEnergiemix auch als Energieträger der Energiewende eine bis auf weiteres noch\nwichtige Rolle. 5,1% der gesamten niederländischen Gasversorgung werden mit\nGas aus Russland bestritten (2013)10. Mit Blick auf die Niederlande kann von einer\nAbhängigkeit von russischem Gas folglich keine Rede sein. Dabei praktizieren die\nNiederlande eine Diversifizierungsstrategie, dank der unser Land – aufgrund\nsolider Marktmechanismen und einer nach außen gerichteten\nEnergieinfrastruktur – nicht von einem einzigen Versorgungsweg abhängig ist. Wie\nbereits bei der Beantwortung von Frage 6 dargelegt, setzen sich die Niederlande\nauf europäischer Ebene für die Vermeidung einer allzu großen Importabhängigkeit\nvon einem einzigen Energielieferanten ein.\n\n11\nSind Sie analog zur britischen Regierung bereit, die Gasgeschäfte mit Gazprom auf\nderen Auswirkung auf die niederländische und europäische Energieabhängigkeit\nvon Russland hin zu überprüfen?11 Wenn ja, können Sie die Zweite Kammer\ndarüber noch vor den Etatberatungen für die Ministerien für Wirtschaft und\nAuswärtiges für das Jahr 2016 unterrichten? Wenn nicht, wie lauten die Gründe\ndafür?\n\nAntwort\nDie Regierung hält das nicht für erforderlich. Allerdings sind die geltenden\nRechtsvorschriften einzuhalten. Auf die niederländische Energieabhängigkeit\nwirken sich die betreffenden Geschäfte nicht aus. Zwar wird die\n\n9\n http://www.politico.eu/article/brussels-wants-more-options-not-more-gas-russia-energy-security-north-stream\n10\n Quelle: Eurogas, Statistical Report 2014. Es geht hier um eine Schätzung des Anteils russischen Gases an der niederländischen\nGasversorgung. Häufig wird das Gas über den Flüssiggasmarkt verhandelt, sodass Herkunft oder Bestimmungsort nicht bekannt sind.\n11\n http://www.telegraph.co.uk/finance/newsbysector/energy/oilandgas/11850000/UK-ministers-to-study-Gazproms-North-Sea-assets-\ndeal.html\n Seite 6 von 7",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e7/64/be/e764bea958c2448189bae1121138e8d6/page-p6-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/250254/?format=api",
"number": 7,
"content": "Versorgungskapazität nach Europa durch die Erweiterung der Nord Stream-\nPipeline erhöht, doch bleibt die Quelle des betreffenden Gases nach den\nvorliegenden Informationen dieselbe. Hinsichtlich des Anteils von Gazprom an\nden Aktivitäten von Wintershall im niederländischen Teil der Nordsee gilt, dass\nsich die Inhaber der Erkundungs- und Fördergenehmigungen an die im\nZusammenhang damit maßgeblichen Obliegenheiten12 ebenso zu halten haben,\nwie an die von ihnen vereinbarten oder übernommenen vertraglichen\nLieferverpflichtungen. Der Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass\nhinsichtlich der Auswirkung auf die Energieabhängigkeit auf britischer Seite bei\nder erneuten Überprüfung der Genehmigung infolge des asset swap zwischen\nGazprom und BASF/Wintershall im britischen Teil der Nordsee ebenfalls keinerlei\nPrüfung vorgenommen wird.\n\n\n\n\ngez. H.G.J. Kamp\nWirtschaftsminister\n\n\n\n\n12\n Vergleiche dazu auch die Antworten auf frühere Fragen: Drucksachen II, Nachtrag Nr. 1824\n Seite 7 von 7",
"width": 2480,
"height": 3507,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e7/64/be/e764bea958c2448189bae1121138e8d6/page-p7-{size}.png"
}
]
}