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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/9240 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3638 der Abgeordneten Heide Schinowsky (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8940 Statusbericht zum RENplus Programm Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das neue RENplus Programm wurde am 20.12.2017 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 01.01.2018 in Kraft. RENplus ist das Programm der Landesregierung zur Förderung der Energiewende und zur Schaffung von neuen Arbeits- plätzen in innovativen Unternehmen der Erneuerbaren Energien Branche und der Spei- cher-Branche in Brandenburg. Das Programm ist für den Förderzeitraum der EU von 2014-2020 konzipiert, der Ende 2018 zu zwei Dritteln abgelaufen ist. Ein Indikator für das Funktionieren des RENplus Programms ist der Fördermittelabfluss. Die von der EU für Brandenburg bereitgestellten Gelder müssen von den Brandenburger*innen auch genutzt werden, damit sie dem Land zu gute kommen können. Daher ist es interessant zu wissen, ob das Programm einerseits bei der EU-Kommission seine volle Anerkennung erhält und andererseits bei Bürgern und Unternehmen voll ankommt. Frage 1: Welche Ursachen hatte die Verzögerung bis zur vollständigen Genehmigung der RENplus Richtlinie und der abschließenden Veröffentlichung im Dezember 2017? zu Frage 1: Die „Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Bran- denburg zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, von Maßnahmen zur Erhö- hung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014 - 2020)“ vom 29. Februar 2016 trat in ihrer ursprünglichen Fassung bereits Anfang 2016 in Kraft. Zu Beginn des Jahres 2017 hat sich das Ministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund der unzureichenden Inanspruchnahme der Richtlinie dazu entschieden, die Richtlinie zu überarbeiten. Frage 2: Sind weitere Teile in Planung bzw. zur Genehmigung eingereicht? Wenn ja, wel- chen finanziellen Umfang haben diese und warum konnten diese noch nicht in Kraft tre- ten? zu Frage 2: Im Zuge der Überarbeitung der RENplus-Richtlinie wurden aus Gründen der Vereinfachung für die Antragstellenden eine beihilferelevante und eine beihilfefreie Richtli- nie erstellt. Der finanzielle Umfang der insgesamt für RENplus zur Verfügung stehenden Mittel bleibt davon unberührt. Eingegangen: 17.07.2018 / Ausgegeben: 23.07.2018",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/9240 Frage 3: Welchen finanziellen Umfang hat das Thema „Energiewende“ im EFRE OP ins- gesamt und wie teilt sich diese Summe auf die entsprechenden Richtlinien auf? zu Frage 3: Das Thema Energie wird innerhalb des Operationelles Programms des Lan- des Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 in der Prioritätsachse 3 „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“ u.a. über die RENplus-Richtlinien (inklusive Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen des Stadt- Umland-Wettbewerbs) und die geplante Speicherrichtlinie umgesetzt. Hierfür stehen ins- gesamt 102,8 Mio. EUR EFRE-Mittel zur Verfügung. Flankierend kommen einige Förder- bereiche aus der Mobilitätsrichtlinie hinzu, wie z.B. „Energieeffiziente und klimafreundliche Antriebe im ÖPNV“. Für die Mobilitätsrichtlinie insgesamt stehen 34 Mio. EUR zur Verfü- gung. Frage 4: Welche Fördersummen wurden in den Jahren 2014-2017 im Rahmen des REN- plus Programms bisher ausgezahlt und auf welcher rechtlichen Grundlage ist dies ge- schehen? zu Frage 4: Innerhalb der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förde- rung des Einsatzes erneuerbarer Energien, von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieef- fizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014 - 2020) vom 29. Februar 2016 wurden in den Jahren 2014 - 2017 insgesamt 2.523.121 EUR ausgezahlt. Innerhalb der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur Förderung des Einsatzes Er- neuerbarer Energien, von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versor- gungssicherheit im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Branden- burg (RENplus) vom 7. Juli 2010, in der Fassung vom 20. Dezember wurden in den Jah- ren 2014 - 2017 insgesamt 13.231.948 EUR ausgezahlt. Frage 5: Wie viele Anträge auf Förderung im RENplus Programm wurden bis Dezember 2017 eingereicht, konnten aber erst 2018 mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie genehmigt werden? zu Frage 5: Nach Auskunft der mit der Umsetzung der Richtlinie beauftragten ILB wurden bis Ende 2017 99 Anträge eingereicht. Davon wurden 46 Anträge auf Basis der Richtlinie vom 29. Februar 2016 entschieden. Von den restlichen 53 Anträgen wurden zwischenzeit- lich 18 Anträge entschieden. 35 Anträge sind noch in Prüfung. Frage 6: Hat das Inkrafttreten der neuen Richtlinie zu Beginn des Jahres zu einem Anstieg der Förderanträge im RENplus Programm geführt? zu Frage 6: Nach Auskunft der ILB gingen in 2016 durchschnittlich ca. 3 Anträge monatlich ein. 2017 waren es monatlich knapp 6 Anträge. Seit Jahresbeginn 2018 verzeichnet die ILB einen durchschnittlichen Antragseingang von ca. 9 Anträgen pro Monat. Zum einen macht sich quantitativ und qualitativ der Vorlauf aus den seit 2016 geführten Vorabbera- tungen zur RENplus-Richtlinie bemerkbar. Zum anderen besteht ein hohes Interesse an der Fördermöglichkeit von Photovoltaik-Anlagen. -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/9240 Frage 7: Welcher Umfang an Förderanträgen und Zusagen wird von der Landesregierung bis 2020 angestrebt und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Ziele zu errei- chen? zu Frage 7: Das Ziel der Landesregierung ist es, die zur Verfügung stehenden Mittel für den Gegenstand der Richtlinie vollständig einzusetzen. Die Neugestaltung der Richtlinien wird auf den Internetseiten der Landesregierung, der ILB und weiteren Einrichtungen der Landesbehörde beworben. Neben den Vorabberatungen werden zusätzlich Informations- veranstaltungen, Vorträge, Flyer und Anzeigen auch für spezifische Zielgruppen angebo- ten. Frage 8: Welchen Anteil daran können und sollten nach Auffassung der Landesregierung kommunale Unternehmen haben? zu Frage 8: Der Anteil an kommunalen Unternehmen kann aufgrund der weiten Spanne von möglichen Projekten sowie der häufig langen Vorlaufzeiten nicht konkret benannt wer- den. Frage 9: Wieviel an Fördermitteln wurde seit 2014 im Rahmen des RENplus Programms für den Ausbau von Stromspeichern bewilligt? zu Frage 9: Stromspeicher wurden bisher nur im Rahmen der RENplus-Richtlinie vom 7. Juli 2010 in der Fassung vom 20. Dezember 2013 gefördert. In 2014 erfolgten zwei Zusa- gen in Höhe von insgesamt 7.847.647,46 EUR. Frage 10: Welche Anpassungen des EFRE OP wurden genau vorgenommen? zu Frage 10: Hinsichtlich der Prioritätsachse 3 „Förderung der Bestrebungen zur Verringe- rung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“ wurden folgende Änderungen vorgenommen: - Für das Spezifische Ziel 8 „Ausbau von Speicherkapazitäten und Steuerungssystemen für die dezentral erzeugte Energie“ wurde der Ergebnisindikator „S8E1 Speicherkapazitä- ten für erneuerbare Energien im Land Brandenburg“ angepasst. Der Basiswert wurde von 0,8 MWh auf 112 MWh (geänderte Datenlage) und der Zielwert von 20 MWh auf 3.000 MWh erhöht. Außerdem wurde der Zusatz „im Rahmen von Pilot- und Demonstrationspro- jekten“ (bei denkbaren Maßnahmen) gestrichen. - Im Spezifischen Ziel 9 „Verbesserung der Energieeffizienz in der gewerblichen Wirt- schaft“ wurden die Fördergegenstände erweitert (Anpassungen zur Integration und Nut- zung erneuerbarer Energien sowie zu Energiecontrollingsystemen). Aus diesem Grund wurde auch die Bezeichnung des Spezifischen Ziels um den Zusatz „…und Nutzung er- neuerbarer Energien“ ergänzt. Außerdem wurde der Outputindikator CO02 „Zahl der Un- ternehmen, die Zuschüsse erhalten“ ergänzt, der den schon vorhandenen Indikator CO01 „Anzahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten“ untersetzt und den gleichen Ziel- wert erhielt. - Im Spezifischen Ziel 10 „Erhöhung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Ener- gien in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen sowie in städtischen Quartieren“ wurde die Fördergebietskulisse erweitert. Hier bestand für einen Teil der Förderung eine Be- schränkung auf die Fördergebietskulisse des Stadt-Umland-Wettbewerbes. Weiterhin wur- de der Begriff Nahwärmenetze durch den Begriff Nah- und Fernwärmesysteme ersetzt. -3-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/9240 - Im Spezifischen Ziel 12 „Entwicklung von Pilot- und Demonstrationsprojekten sowie Um- setzung begleitender Maßnahmen in Pilotregionen zum Einsatz von Systemen, die zur Erhöhung der Netzintelligenz bzw. der effizienteren Absicherung der Energieübertragung innerhalb der Netze beitragen“ wurde die Förderung zugunsten der Markteinführung aus- geweitet. Das brachte eine Änderung der Benennung des Ziels mit sich: Entwicklung und Markteinführung von Systemen, die zur Erhöhung der Netzintelligenz bzw. der effiziente- ren Absicherung der Energieübertragung innerhalb der Netze beitragen. In diesem Zu- sammenhang wurden Formulierungen in der Beschreibung des Ziels und der Maßnahmen sowie die Outputindikatoren zu diesem Ziel angepasst (siehe Antwort zu Frage 11). - Im Spezifischen Ziel 14 „Verbesserung der CO2-Bilanz im Verkehrssektor“ wurde die Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ergänzt. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Outputindikator festgelegt. Frage 11: Sind auch Outputindikatoren und Zielwerte 2023 geändert worden? Wenn ja, in welcher Weise? zu Frage 11: Die geänderten Outputindikatoren und Zielwerte sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Outputindikator Zielwert alt Zielwert neu CO02 Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten (SZ 9) 0 30 S12P1: Anzahl der neu geschaffenen intelligenten Mittel- 5 7 und Niederspannungsverteilungssysteme (SZ 12) S12P2: Anzahl der neu geschaffenen Pilot- und Demonst- 5 3 rationsvorhaben (SZ 12) S14P6: Anzahl der geförderten Ladeinfrastrukturen für 0 300 Elektrofahrzeuge (SZ 14) -4-",
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