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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/6471 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2563 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6256 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung DS 6/5757 zur Großen Anfrage Arbeits- marktpolitik Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Frage 1: Der Anteil der in Teilzeit Beschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten hat zugenommen. Was sind nach Einschätzung der Landesregierung die Ursachen hierfür? zu Frage 1: Die Zunahme von Teilzeitbeschäftigten ist auf den Strukturwandel in Wirtschaft und Arbeitswelt zurückzuführen. Hauptgründe für die Ausübung von Teilzeitbeschäftigun- gen sind ein Mangel an geeigneten Vollzeitjobs (unfreiwillige Teilzeit), die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen sowie Ausbildung oder Studium. Insbesondere bei Frauen sind Betreuungsverpflichtungen Hauptgrund für die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung. Auf betrieblicher Ebene ist es insbesondere der Wunsch nach größerer Flexibilität von Be- triebs- und Arbeitsabläufen, der zu einem gestiegenen Einsatz von Teilzeitbeschäftigungen geführt hat. Besonders ausgeprägt ist dies im Handel und im Gastgewerbe. Frage 2: Die Anzahl der Beschäftigten ist bis 2006 gesunken und ab dann gestiegen. 2015 hat sie wieder das Niveau der Jahre um 2000 erreicht. Was sind nach Einschätzung der Landesregierung die Ursachen hierfür? zu Frage 2: Diese Entwicklung hat sich ähnlich in ganz Deutschland, wenngleich mit Un- terschieden zwischen den Bundesländern, vollzogen. Die Arbeitsmarkt- und Sozialrefor- men der Bundesrepublik zwischen 2003 und 2005 führten zu einer Flexibilisierung am Ar- beitsmarkt. Diese Entwicklung wurde begleitet durch konjunkturelle Effekte und langjährig moderate Lohnabschlüsse. Im Ergebnis konnte ab 2006 ein Anstieg der sozialversiche- rungspflichtigen Beschäftigung verzeichnet werden, der selbst im Zeitraum der Wirt- schafts- und Finanzkrise 2008/2009 von Bestand war. Bezüglich der Entwicklung der ge- ringfügigen Beschäftigung wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Frage 3: Wie viele Teilzeitbeschäftigte müssen aufstockende Leistungen (ALGII) beantra- gen? Eingegangen: 21.04.2017 / Ausgegeben: 26.04.2017",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/6471 zu Frage 3: Die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten, die aufstockende Leistungen der Grund- sicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beantra- gen, ist nicht bekannt. Statistisch erfasst wird hingegen die Anzahl an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- beschäftigung oder einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Dies sind in Brandenburg insgesamt 16.636 Leistungsberechtigte in sozialversicherungspflichti- ger Teilzeitbeschäftigung und 15.678 Personen in ausschließlich geringfügiger Beschäfti- gung (Quelle: Angaben der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2016). Frage 4: Wie viele Personen sind seit 2000 im Land Brandenburg voll erwerbsfähig gewe- sen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreis, kreisfreie Städte, Anzahl der vollbeschäftig- ten Personen und Geschlecht)? zu Frage 4: Auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 7 der Großen Anfrage 17 (DS 6/5757) wird verwiesen. Frage 5: Ist die abnehmende Anzahl der Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen aus Sicht der Landesregierung auf die arbeitsmarktpolitischen Instrumente oder auf die anziehende Konjunktur zurückzuführen? Wenn beide Faktoren eine Rolle spielen, welcher überwiegt nach Meinung der Landesregierung? zu Frage 5: Der seit 2005 zu beobachtende Rückgang der Arbeitslosigkeit ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Hierzu gehören der demografisch bedingte Rückgang der Be- völkerung im Erwerbsalter, eine positive konjunkturelle Entwicklung, eine zurückhaltende Lohnentwicklung (insbesondere im Dienstleistungsbereich) und die Arbeitsmarktreformen, darunter auch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003. Insbesondere die Rolle dieses vierten und letzten Gesetzgebungsverfah- rens im Rahmen der sog. „Hartz-Gesetze“ ist im Hinblick auf den Abbau von Arbeitslosig- keit und Langzeitarbeitslosigkeit differenziert zu betrachten. Es kann durchaus davon aus- gegangen werden, dass die damit einhergehende veränderte finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit den Abgang aus kurzzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld in eine Be- schäftigung auch zu ungünstigeren Bedingungen beschleunigt hat. Dagegen deutet der weiterhin hohe Anteil Langzeitarbeitsloser darauf hin, dass der Ansatz des Forderns bei Menschen mit starken, oft gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen nicht im- mer geeignet ist. Diese differenzierte Betrachtung allein eines der angesprochenen Faktoren macht deut- lich, dass eine pauschale Aussage dazu, welcher Faktor bei der Reduzierung von Arbeits- losigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit überwiegt, nicht möglich ist. Frage 6: Was ist der Grund, weshalb von 2007 bis 2015 nur 25.977 Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt gewechselt sind, der Bestand an Langzeitarbeitslosen aber im gleichen Zeitraum um ca. 41.731 zurückging? zu Frage 6: Die in der Antwort der Landesregierung auf Frage 17 der Großen Anfrage 17 (DS 6/5757) genannte Anzahl von insgesamt 25.977 Personen im Zeitraum von 2007 bis 2015 beinhaltet, ausweislich der dort vorgenommenen Erläuterungen, ausschließlich An- gaben zum Rechtskreis SGB III. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass es weitere Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt aus dem Rechtskreis SGB II gab, die sich positiv auf die Entwicklung der Anzahl Langzeitarbeitsloser auswirkten. Allerdings ist es nicht -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/6471 möglich, aus dem Rückgang des Bestands an Langzeitarbeitslosen direkt auf die Anzahl an Integrationen zu schließen, da sich die statistisch erfasste Anzahl Langzeitarbeitsloser auch aus anderen Gründen ändern kann. Hierzu zählen insbesondere Abgänge in Eltern- zeit, Rente, Ausbildung und Studium sowie in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (vgl. § 18 Abs. 1 SGB III). Frage 7: Die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse haben zugenommen. Was sind nach Einschätzung der Landesregierung die Ursachen hierfür? zu Frage 7: Der Anstieg ist insbesondere auf die gesetzlichen Änderungen für geringfügige Beschäftigungen seit dem Jahr 2003 zurückzuführen. Insbesondere die mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vorgenommene Neuregelung der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Behandlung ab 01.04.2003 hat dazu beigetra- gen, die Attraktivität dieser Beschäftigungsverhältnisse zu steigern. Frage 8: Wie hoch sind jeweils die Anzahl und der prozentuale Anteil der Minijobber, die sich seit 2013 auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben? zu Frage 8: Der Landesregierung und der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenver- sicherung Knappschaft-Bahn-See liegen keine statistischen Daten über die erbetenen An- gaben für den angegebenen Zeitraum vor. Aufgrund von Sonderauswertungen der Minijob- Zentrale sind nachstehend wiedergegebene statistische Daten zum 31. Dezember der Jahre 2014, 2015 und 2016 über die Gesamtzahl der geringfügig Beschäftigten im ge- werblichen Bereich in Brandenburg und der Anteil der davon Pflichtbeiträge zur Renten- versicherung zahlenden Beschäftigten bekannt. Geringfügig Beschäftigte Personen im gewerblichen Bereich in Brandenburg Geringfügig Beschäftigte insgesamt Davon versicherungspflichtig Stand: Frauen Männer Gesamt Frauen Männer Gesamt Anteil 31.12.2014 65.655 51.732 117.387 13.640 6.998 20.638 17,58 % 31.12.2015 62.807 49.703 112.510 14.098 7.389 21.487 19,10 % 31.12.2016 62.035 50.353 112.388 13.763 7.587 21.350 19,00 % Quelle: Minijob-Zentrale, eigene Berechnungen Frage 9: Aus der Anlage 6 der Antwort zur Großen Anfrage geht hervor, wie viele öffentli- che Mittel und wie viele Übergänge in Arbeit die jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Pro- gramme zu verzeichnen haben. Nachfolgend sind die entsprechenden Mittel pro Person aufgeführt. Wie beurteilt die Landesregierung den Mitteleinsatz hinsichtlich des Erfolges (Übergang in Arbeit) für jedes u. g. Programm? Integrierte Projekte von Jugendhilfe und Schule zur Vermeidung von Schulabbrüchen bei schulverweigernden Jugendlichen: 320.634,03 Euro Ausbildung Pharmazeutisch- technischer Assistentinnen und Assistenten: 119.136,25 Euro Richtlinie des MASF zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildung und Beschäftigung in der Altenpflegehilfe: 63.925,50 Euro Richtlinie des MBJS zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen im Rahmen der Ju- gendhilfe: 54.948,48 Euro Ausbildungsplatzprogramm Ost: 51.176,71 Euro Richtlinie des MdJ für die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Justizvollzug des Landes Bran- denburg: 50.917,24 EuroEinsatz von ESF im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung: -3-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/6471 40.150,47 Euro Modellprojekte der INNOPUNKT-Initiativen: 38.074,63 Euro Altenpflege- ausbildung: 36.083,31 Euro Modellprojekt zur beruflichen Qualifizierung zugewanderter Ökonominnen und Ökonomen in Brandenburg: 35.636,50 Euro Richtlinie des MWFK zur Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäi- schen Sozialfonds: 28.163,05 Euro Beschäftigungsperspektiven eröffnen - Regionalentwicklung stärken (Regional-budget): 21.507,08 Euro Richtlinie des MWFK zur Förderung von Kompetenzentwicklung in Kunst und Kultur aus dem Europäischen Sozialfonds: 18.470,45 Euro Gemeinsame Richtlinie des MASF und des MIL zur Förderung des „Programms zur quali- fizierten Ausbildung im Verbundsystem“ im Land Brandenburg: 16.399,88 Euro Akademie 50plus: 10.207,82 Euro zu Frage 9: In der Antwort zu Frage 20 der Großen Anfrage 17 (DS 6/5757) wurde bereits darauf hingewiesen, dass mit den einzelnen arbeitspolitischen Förderungen je spezifische Ziele verfolgt werden und nur ein Teil auf unmittelbare Übergänge in Arbeit ausgerichtet ist. Insofern ist eine pauschale Erfolgs- und Effizienzbeurteilung anhand der Übergänge in Arbeit nicht sachdienlich und eine angemessene Bewertung auf Grundlage der in der Fra- ge aufgeführten Werte nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Großen Anfrage 17 sowie auf die zahlreichen Evaluationen von Förderprogrammen, die auf der ESF- Website (www.esf.brandenburg.de) veröffentlicht sind, verwiesen. Frage 10: Wer sind die Träger der in 9. benannten Programme? zu Frage 10: Das Verzeichnis der Begünstigten, die in der Förderperiode 2007-2013 eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten haben, kann auf der ESF- Website abgerufen werden (unter http://www.esf.branden- burg.de/cms/detail.php/bb3.c.208754.de). Frage 11: Als Maßnahmen für die Berufsorientierung wurden genannt die verpflichtende Verankerung der Berufsorientierung als Querschnittsziel (Rahmenlehrplan 1-10), Berufs- wahlpass, Potentialanalyse, Betriebsbesichtigungen, Schülerpraktika, Idee der Schülerfir- men, Zukunftstag und Schülerkalender. Gibt es Kriterien, nach denen eine flächen- deckende, gleichbleibend gute Qualität der Maßnahmen gemessen und gesichert wird? zu Frage 11: Die Landesstrategie zur Berufs- und Studienorientierung im Land Branden- 1 burg legt den Qualitätsstandard zur Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung an den Schulen im Land Brandenburg fest. Mit den am 8. November 2016 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung an Schulen 2 des Landes Brandenburg (VV Berufs- und Studienorientierung) wurde der durch die Lan- desstrategie gesetzte pädagogisch-strukturelle Rahmen in der Berufs- und Studienorien- tierung schulrechtlich verankert. Mit den VV Berufs- und Studienorientierung wurde zudem die Grundlage gelegt, die Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung an den Bran- 1 vgl. http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/media.php/5526/final%20Landesstrategie%20zur%20Berufs- und%20Studienorientierung.pdf 2 vgl. http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_bsto -4-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/6471 denburger Schulen zu vereinheitlichen. Zusätzlich erhalten die Schulen mit einer neu erar- beiteten Handreichung zur Berufs- und Studienorientierung des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) Unterstützung, das übergreifende Thema Be- rufs- und Studienorientierung in das Schulinterne Curriculum (SchiC) zu integrieren. Die Handreichung beinhaltet theoretische Ausführungen zur Berufswahlkompetenzentwicklung und beschreibt in diesem Zusammenhang für Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer der Se- kundarstufe I Unterrichtsbeispiele für die Verankerung von Berufs- und Studienorientierung in ihrem Unterricht. Daneben nimmt die Handreichung auf die im Abschnitt 4 der VV Be- rufs- und Studienorientierung genannten berufs- und studienorientierenden Maßnahmen Bezug und gibt in diesem Rahmen Anleitungen für deren zielgerichtete und entwicklungs- angemessene Umsetzung. Die Handreichung steht den Schulen bereits jetzt online zur 3 Verfügung. Darüber hinaus wurden und werden die Lehrkräfte darin weiter- und fortgebildet, wie sie Berufsorientierung qualitätsvoll in der Schule umsetzen können. Zur Arbeit mit dem Be- rufswahlpass sowie zur Durchführung des Unterrichtskonzepts Praxislernen werden über- dies gesonderte Lehrkräftefortbildungen angeboten. Die dargestellten Maßnahmen tragen dazu bei, Berufs- und Studienorientierung schulseitig landesweit nach einheitlichen Quali- tätsmaßstäben umzusetzen. Frage 12: Wenn der soziale Träger „Horizont – Sozialwerk für Integration GmbH“ zwischen 2007 und 2016 Fördermaßnahmen i. H. v. 1,733 Mio. € bekommen und ca. 200 Langzeit- arbeitslose vermittelt hat, bedeutet dies eine pro-Kopf-Förderung von 8.700 €. Wie beur- teilt die Landesregierung diesen Mitteleinsatz hinsichtlich des Erfolges? zu Frage 12: Ausweislich der Antwort auf Frage 46 der Großen Anfrage 17 (DS 6/5757) ist der Landesregierung nicht bekannt, wie viele Langzeitarbeitslose seit der Gründung 2007 bis 2016 durch die Horizont-Sozialwerk für Integration GmbH in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Insoweit kann auch die seitens der Fragesteller ermittelte Pro-Kopf-Förderung nicht nachvollzogen werden. Auch ist zu bedenken, dass nicht alle Projekte, die in dem in der Antwort auf Frage 46 genannten Gesamtförderbetrag berücksichtigt wurden, dem vorrangigen Ziel der Arbeitsmarktintegration dienten. In der Summe sind nämlich auch Maßnahmen des transnationalen Wissens- und Erfahrungsaus- tauschs sowie Maßnahmen der sozialen Eingliederung und Motivationsförderung enthal- ten. 3 vgl. https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/themen/berufs- _und_studienorientierung/BO_News_2016/Handreichung_Berufs-_und_Studienorientierung_2016.pdf. -5-",
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