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            "content": "Verkehrsblall\nAmtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland\n                                (VkBI)\n\n                                              INHALTSVERZEICHNIS\n\n\n\n\n 36.Jahrgang 1982                          Ausgegeben zu Bonn am 31.Dezember 1982                                             Heft 24\n\n\n\n\n Amtlicher Teil                                                          Nr. Datum                   VkBI1982                   Seite\n\n\n Nr. Datum                     VkB11982                        Seite    Wasserstraßen\n\n                                                                        248 30.11.82 Bekanntmachung über den Verlauf der bin-\n Allgemeine Angelegenhelten                                                   nenwärtigen Begrenzung des Mündungstrichters der\n                                                                              Bundeswasserstraße Ems                                -531\n 240 12.11. 82 Prüfungsordnung für die Durchführung von\n     Fortbildungsprüfungen zum Seevermessungstechni                     249 30.11.82 Bekanntmachung über den Verlauf der bin-\n       ker....                                                  614         nenwärtigen Begrenzung des Mündungstrichters der\n                                                                              Bundeswasserstraße Weser                              531\n 241 18. 11. 82 Grundsätze über die Anerkennung und\n     Durchführung von Lehrgängen für Fahrzeugführer nach                Straßenbau\n      §12GGVSundRn.10170ADR                                     517\n                                                                        250 20. 12. 82 Aligemeines Rundschreiben Straßenbau\n Straßenverkehr                                                               Nr. 30/1982\n                                                                              Sachgebiet 17: Vertrags- und Verdingungswesen         531\n 242 22.11.82 Bekanntmachung Nr. 3/82 über Leistungen\n     je Genehmigung gemäß § 10 Abs.5 des Güterkraftver                  Aufgebote(nicht in Ausgabe B)\n      kehrsgesetzes                  Ä                          523\n                                                                        250a 31.12.82 Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe\n 243 3.12.82 Bekanntmachung Nr. 23/82 über Sonderab\n                                                                        250b 31. 12. 82 Aufbietung von verlorenen Fahrzeugschei\n     machungen nach § 22 a des Güterkraftverkehrsgeset\n                                                                             nen und Bescheinigungen über die Zuteilung amtlicher\n     zes                    ...\"                                528\n                                                                             Kennzeichen für zuiassungsfreie Fahrzeuge    552a -\n 244 9. 12. 82 Änderung der ifd. Nr. 13 der Liste der aner                    552bbbbbbb\n      kannten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (DA zu\n      §18Abs.2StVZO);\n      hier: Anerkennung von Gleiskettenfahrzeugen zur\n            Räumung und Verfestigung von Schnee       530\n\n Binnenschiffahrt\n\n 245 8.12.82 Hinweis                                                    Nichtamtlicher Teil\n      Verordnung Nr. 14/82 über die Festsetzung von Ent                 Allgemelnverkehr                                            549\n      gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt vom            Güterverkehr                                                551\n      5. November 1982                                          530\n                                                                        Termine                                                     552\n 246 2.12.82 Hinweis\n      Verordnung Nr. 15/82 über die Festsetzung von Ent\n      gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt vom\n      9. November 1982                                          530\n                                                                            Beilagenhinweis:\n Seeverkehr\n                                                                             Der heutigen Ausgabe unserer Zeitschrift ist eine\n 247 29. 11. 82 Ungültigkeitserklärung für Motorboot-/                       Verlagsbeilage beigefügt. Wir bitten um freundliche\n      Sportbootführerscheine                                    530         Beachtung.\n\n\n\n                         Beim Ausbleit)en des Verkehrsblattes wollen sich die Bezieher bitte ah den Verlag wenden.",
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            "content": "Heft 24-1982                                                    514                                          VkBI   Amtlicher     Teil\n\n\n\n                                                  AMTLICHER TEIL\n\n\n\n Allgemeine Angelegenheiten\n\n\n\nNr. 240 Prüfungsordnung für die Durchführung                              (6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender\n                                                                              Zahl innerhalb einer von der zuständigen Stelle gesetz\n        von Fortbildungsprüfungen zum Seever\n                                                                              ten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die\n        messungstechniker                                                     zuständige Stelle insoweit nach pflichtgemäßem Er\n                                   Bonn,den 12. November 1982                 messen.\n\n                                   ZI 3/04.04.00-12                       (7) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder können\nDie gem.§ 58 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz(BBiG) vom Berufsbil                  nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus\ndungsausschuß beschlossene o. a. Prüfungsordnung wird hiermit                 wichtigem Grund abberufen werden.\nbekanntgegeben.                                                           (8) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuß ist ehrenamtliöh. Für\nDie Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Ver                  bare Auslagen und Zeitversäumnisse ist, soweit eine\nkehrsblatt in Kraft.\n                                                                              Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird,\n                                                                              eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren\nÜber die Bestellung des Prüfungsausschusses und der Durchfüh                  Höhe von der zuständigen Stelle festgesetzt wird.\nrung der Fortbildungsmaßnahme ergeht ein besonderer Erlaß.\n                                  Der Bundesminister für Verkehr     §3   Befangenheit\n                                             Im Auftrag                   (1) Bei der Zulassung und bei der Fortbildungsprüfung dür\n                                                                              fen Prüfungsausschußmitglieder nicht mitwirken,die mit\n                                          Dr. Kirchher\n                                                                              dem Prüfungsbewerber verheiratet oder verheiratet ge\n                                                                              wesen oder mit ihm in gerade Linie verwandt oder ver\n                                                                              schwägert oder durch Annahme an Kindes Statt ver\n                       Prüfungsordnung                                        bunden oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade ver\nfür die Durchführung von Fortblldungsprüfungen zum Seever                     wandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert sind,\n                       messungstechniker                                      auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft\nAuf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom                   begründet ist, nicht mehr besteht.\n07.09.1982 erläßt der Bundesminister für Verkehr(BMV)als zu               (2) Prüfungsausschußmitglieder, die sich befangen fühlen,\nständige Stelle nach § 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Satz 2 bis            oder Prüfungsteilnehmer, die die Besorgnis der Befan\n4 und § 58 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August                  genheit geltend machen wollen, haben dies der zustän\n1969(BGBI. I, S. 1112)in der derzeit gültigen Fassung die folgen              digen Stelle mitzuteilen, während der Prüfung dem Prü\nde Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfun                fungsausschuß.\ngen zum Seevermessungstechniker.\n                                                                          (3) Die Entscheidung über den Ausschluß von der Mitwir\n                           I.Abschnitt                                        kung trifft die -zuständige Stelle, während der Fortbil\n                       Prüfungsausschuß                                       dungsprüfung der Prüfungsausschuß.\n\n§1    Errichtung des Prüfungsausschusses                             §4   Vorsitz, Beschlußfähigkeit, Abstimmung\n      (1) Die zuständige Stelle (BMV) wird zum Nachweis von               (1) Der Prüfungsausschuß wählt aus seiner Mitte einen\n          Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch                Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.\n          berufliche Fortbildung erworben sind, Prüfungen durch           (2) Der Prüfungsausschuß ist beschlußfähig, wenh alle Mit\n          führen.                                                             glieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der ab\n      (2) Für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen errichtet                 gegebenen Stimmen.\n          die zuständige Steile einen Prüfungsausschuß.\n                                                                     §5   Geschäftsführung\n§2    Zusammensetzung und Berufung                                        (1) Die Geschäftsführung, insbesondere Einladungen, Pro-\n      (1) Der Prüfungsausschuß besteht aus 3 Mitgliedern. Die                 tokoilführung und Durchführung der Beschlüsse,obliegt\n          Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig                dem Arbeitgebermitglied im Prüfungsausschuß.\n           und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.         (2) Die Sitzungsprotokolle sind von den anwesenden Mit\n           Die Prüfer sollen insbesondere in der beruflichen Er               gliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.\n           wachsenenbildung erfahren sein.\n                                                                     §6   Verschwiegenheit\n      (2) Dem Prüfungsausschuß müssen als Mitglieder je ein\n          Beauftragter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und ein          Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben über alle\n           Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Die             Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu\n           Mitglieder haben Stellvertreter.                               wahren. Dies gilt nicht gegenüber dem Berufsbildungsaus\n                                                                          schuß. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung der zuständi\n      (3) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden\n                                                                          gen Stelle.\n          von der zuständigen Stelle für die Dauer von höchstens\n           3Jahren berufen.                                                                    «.Abschnitt\n      (4) Die Arbeitnehmermitglieder werden auf Vorschlag der                     Vorbereitung der Fortbildungsprüfung\n          im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerk\n          schaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeit        §7   Prüfungstermine\n           nehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zweckset            (1) Die Fortbildungsprüfungen finden nach Bedarf statt.\n           zung berufen.                                                  (2) Die zuständige Stelle oder die von ihr beauftragte Stelle",
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            "content": "VkBI     Amtlicher     Teil                                           515                                                Heft 24- 1982\n\n§8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung                                         (2) Die Fertigkeits- und schriftliche Kenntnisprüfung wer\n   Zur Fortbildungsprüfung ist zuzulassen,wer                                    den an drei aufeinanderfolgenden Tagen abgehalten.\n        1 a) im Besitz des Matrosenbriefes oder des Fischereigehil           (3) Die Fertigkeitsprüfung soll insgesamt 10 Stunden nicht\n             fenbriefes ist oder wer durch mindestens dreijährige                 überschreiten. Sie erstreckt sich auf\n            Fahrtzeit bei der See- oder Binnenschiffahrt, der Bun                 a) das Anfertigen einer Lotkarte (Lotungslinienplanes)\n            desmarine, der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung,                        oder eines Peilplanes,\n            dem Deutschen Hydrographischen Institut oder der Fi\n                                                                                  b) die Ausführung einer topographischen Vermessung\n            scherei gleichwertige Kenntnisse erworben hat und\n                                                                                     des Seegrundes oder der Gewässersohle durch\n            dies nachweist und\n                                                                                     Auslotung,\n        1 b) an einem insgesamt sechsmonatigen Lehrgang für die\n                                                                                 c) die Auswertung und Darstellung der Vermessungs\n             Fortbildung zum Seevermessungstechniker teilgenom\n                                                                                    ergebnisse in der Arbeitskarte\n            men hat.\n                                                                             (4) Die Prüfungsfächer der Kenntnisprüfung sind:\n      2. Abweichend von Nr. 1 kann zugelassen werden, wer\n           durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise                    a) Vermessungskunde\n           glaubhaft macht, daß er Kenntnisse, Fertigkeiten und                  b) Navigation\n           Erfahrungen hat, die die Zulassung zur Prüfung recht                  c) Gezeitenkunde\n           fertigen.\n                                                                                 d) Kartenkunde\n§9 Örtliche Zuständigkeit                                                        e) Berufs-, Verwaltungs-,Rechts- und Sozialkunde.\n      Örtlich zuständig für die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung            (5) In der schriftlichen Kenntnisprüfung soll der Prüfungs\n      ist die zuständige Stelle oder die von ihr beauftragte Stelle.             teilnehmer Fragen und Aufgaben,insbesondere aus den\n                                                                                 folgenden Gebieten, bearbeiten:\n§ 10 Anmeldung zur Prüfung                                                       1. Im Prüfungsfach Vermessungskunde mit einer Bear\n     (1) Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich unter Beach                      beitungsdauer von ca.21/2 Stunden:\n         tung der Anmeldefrist(§ 7(2))zu erfolgen.                                  a) Vermessungsverfahren, insbesondere zur Auf\n     (2) Der Anmeldung sind beizufügen                                                 nahme von Gewässern,\n           a) Angaben zur Person,                                                   b) Arbeitsmittel der Vermessung,\n           b) Nachweise über die in §8 genannten Voraussetzun                       c) Meßwerterfassung und Auswertung der Ergebnis\n              gen,                                                                     se für die Darstellung in Karten und Plänen,\n           c) eine Erklärung und ggf.ein Nachweis darüber,ob und                    d) Rechenverfahren in der Gewässervermessung.\n              mit welchem Erfolg der Prüfungsbewerber bereits an                 2. Im Prüfungsfach Navigation mit einer Bearbeitungs\n              der Prüfung teilgenommen hat.                                         dauer von ca. 1 Stunde:\n\n§ 11 Entscheidung über die Zulassung                                                a) Feste und schwimmende Seezeichen,\n     (1) Über die Zulassung entscheidet die zuständige Stelle                       b) Arbeiten mit der Seekarte,\n           oder die von ihr beauftragte Stelle. Hält sie die Zulas                  c) Methoden der terrestrischen Navigation,\n           sungsvoraussetzung nicht für gegeben, so entscheidet                     d) Ortsbestimmung mit Hilfe von Funkortungsverfah\n           der Prüfungsausschuß.                                                       ren.\n     (2) Die Entscheidung über die Zulassung ist dem Prüfungs                    3. Im Prüfungsfach Gezeitenkunde mit einer Bearbei\n         bewerber spätestens einen Monat vor der Prüfung unter                      tungsdauer von ca. 1 Stunde:\n         Angabe des Prüfungstages und -ortes einschl. der er\n         laubten Arbeite- und Hilfsmittel mitzuteilen. Auf Anfrage                  a) Entstehen der Gezeiten,\n         sind ihm die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder                   b) Gebrauch der Gezeitentafel,\n           des Prüfungsausschusses bekanntzugeben sowie die                         c) Pegel und Pegelbeobachtungen,\n           Prüfungsordnung auszuhändigen.\n                                                                                    d) Beschickung von Lotungen.\n     (3) Nicht zugelassene Prüfungsbewerber werden unver\n                                                                                 4. Im Prüfungsfach Kartenkunde mit einer Bearbei\n         züglich über die Entscheidung mit Angabe der Ableh\n                                                                                    tungsdauer von ca. 1 Stunde:\n         nungsgründe schriftlich unterrichtet.\n                                                                                    a) Amtliche Kartenwerke, Seekarten und Karten\n     (4) Wurde die Zulassung aufgrund gefälschter Unterlagen\n                                                                                       werke der WSV,\n         oder falscher Angaben ausgesprochen, kann sie vom\n           Prüfungsausschuß widerrufen werden.                                      b) Gewässer- und Geländedarstellung,\n                                                                                    c) Arbeitsmittel und Verfahren zur Herstellung groß-\n§12 Prüfungsgebühr\n                                                                                       maßstäbiger Karten.\n     Prüfungsgebühren werden nicht erhoben.\n                                                                                 5. Im Prüfungsfach Berufs-, Verwaltungs-, Rechts- und\n                                                                                    Sozialkunde mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 1\n                            III. Abschnitt\n                                                                                    Stunde:\n                Durchführung der Fortbildungsprüfung                                a) Aufgaben und Organisation des Vermessungs\n                                                                                       wesens in der Wasser- und Schiffahrtsverwal\n§13 Prüfungsgegenstand\n                                                                                       tung und des Deutschen Hydrographischen Insti\n     Durch die Fortbildungsprüfung ist festzustellen, ob der Prü                       tuts,\n     fungsteilnehmer die erforderlichen praktischen Fertigkeiten\n                                                                                    b) Arbeitsrecht und Sozialversicherung,\n     beherrscht und die notwendigen theoretischen Kenntnisse\n     besitzt.                                                                       c) Arbeitsschutz und Unfallverhütung.\n                                                                             (6) Die mündliche Kenntnisprüfung soll innerhalb von 4 Wo\n§14 Gliederung und Inhalt der Prüfung\n                                                                                 chen nach der schriftlichen erfolgen. Es sollen höch\n     (1) Die Fortbildungsprüfung gliedert sich in eine Fertig-",
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            "content": "516                                        VkBI    Amtlicher      Teil\nHeft 24-1982\n\n\n§15 Prüfungsaufgaben                                                     (3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung,ohne daß\n                                                                             ein wichtiger Grund vorliegt,so gilt die Prüfung als nicht\n     Der Prüfungsausschuß beschließt auf der Grundlage der                   bestanden.\n     Prüfungsanforderungen die Prüfungsaufgaben.\n                                                                         (4) Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes befindet\n§ 16 Prüfung Behinderter                                                     die zuständige Stelle oder die von ihr beauftrage Stelle;\n                                                                             hält sie den wichtigen Grund nicht für gegeben,so ent\n     Soweit Behinderte an der Prüfung teilnehmen, sind deren                 scheidet der Prüfungsausschuß.\n     besondere Bedürfnisse und Belange bei der Durchführung\n     der Prüfung in gebührender Weise zu berücksichtigen.\n                                                                                              IV. Abschnitt\n§ 17 Ausschluß der Öffentlichkeit                                              Bewertung,Feststellung und Beurkundung\n     (1) Die Prüfungen sind nicht öffentlich.                                           des Prüfungsergebnisses\n     (2) Vertreter der zuständigen Stelle oder der von ihr beauf\n         tragten Stelle, die Mitglieder und stellvertretenden Mit    §22 Bewertung\n          glieder des Berufsbildungsausschusses können anwe              (1) Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:\n         send sein. Der Prüfungsausschuß kann im Einverneh                   Eine den Anforderungen in besonderem Maße entspre\n         men mit der zuständigen Stelle oder der von ihr beauf               chende Leistung\n         tragten Stelle andere Personen als Gäste zulassen,so                = 100-92Punkte=Note 1 =sehr gut;\n         fern keiner der Prüfungsteilnehmer dem widerspricht.\n                                                                             eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung\n      (3) Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur              =unter 92-8t Punkte=Note 2=gut;\n          die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend\n          sein.                                                               eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende\n                                                                             Leistung\n§18 Leitung und Aufsicht                                                     = unter81-67 Punkte=Note 3=befriedigend;\n     (1) Die Prüfung wird unter Leitung des Vorsitzenden vom                  eine Leistung,die zwar Mängel aufweist,aber im ganzen\n         gesamten Prüfungsausschuß abgenommen.                                den Anforderungen noch entspricht\n                                                                             = unter 67-50Punkte=Note 4=ausreichend;\n     (2) Die zuständige Stelle oder die von ihr beauftragte Stelle\n         regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuß die                  eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht,\n         Aufsichtsführung bei der schriftlichen Kenntnisprüfung,              jedoch erkennen läßt, daß gewisse Grundkenntnisse\n         die sicherstellen soll, daß der Prüfungsteilnehmer                   noch vorhanden sind\n         selbständig und nur mit den erlaubten Arbeite- und                   = unter 50-30Punkte=Note 5=mangelhaft;\n          Hilfsmitteln arbeitet.                                              eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht\n§ 19 Ausweispflicht und Belehrung                                             und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen\n                                                                              = unter 30-0Punkte=Note 6=ungenügend.\n     Die Prüfungsteilnehmer haben sich auf Verlangen des Vor\n      sitzenden oder des Aufsichtsführenden über ihre Person              (2) Soweit eine Bewertung der Leistungen nach dem\n      auszuweisen.Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prü                Punktsystem nicht sachgerecht ist, ist die Bewertung\n      fungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten             nur nach Noten vorzunehmen. Dabei sind folgende No\n      Arbeite- und Hilfsmittel und die Folgen von Täuschungs                  ten anzuwenden:\n      handlungen und Ordnungsverstößen zu belehren.                               Sehr gut                          =1.00-1.49\n                                                                                  gut                               =1.50-2.49\n§20 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße                                     befriedigend                      = 2.50 - 3.49\n    (1) Prüfungsteilnehmern, die sich einer Täuschungshand                        ausreichend                       = 3.50 - 4.49\n        lung schuldig machen, kann der Aufsichtsführende die                      mangelhaft                        = 4.50 - 5.49\n          weitere Teilnahme an der Prüfung unter Vorbehalt ge                     ungenügend                        = 5.60 - 6.00\n          statten. Bei einer erheblichen Störung des Prüfungs             (3) Jede Prüfungsleistung ist von den Mitgliedern des Prü\n          ablaufs kann der Aufsichtsführende den Prüfungsteil                 fungsausschusses getrennt und selbständig zu beurtei\n          nehmer von der weiteren Teilnahme an der Prüfung aus                len und zu bewerten.\n          schließen.\n      (2) Über den endgültigen Ausschluß und die Folgen ent          § 23 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses\n          scheidet der Prüfungsausschuß nach Anhören des Prü               (1) Der Prüfungsausschuß stellt gemeinsam die Ergebnis\n          fungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbe                   se der einzelnen Prüfungsleistungen fest und ermittelt\n          sondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen,                      die Einzelnoten sowie das Gesamtergebnis der Prü\n          kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden.                 fung.\n          Das gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nachträglich\n          festgestellten Täuschungen.                                      (2) Die Ergebnisse der Fertigkeitsprüfung und der Kennt\n                                                                               nisprüfung sind gesondertzu bewerten.\n§ 21 Rücktritt, Nichtteilnahme                                             (3) Die Bewertung der Fertigkeitsprüfung ergibt sich aus\n      (1) Der Prüfungsbewerber kann nach erfolgter Anmeldung                   dem Durchschnitt der Einzelbewertungen der drei Ar\n          vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor              beitsproben.\n          Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch schriftliche             (4) Für die Bewertung der schriftlichen Kenntnisprüfung\n          Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung              haben die Prüfungsfächer folgende Gewichte:\n          als nicht abgelegt; das gleiche gilt, wenn der Prüfungs                Vermessungskunde.;                       3\n          bewerberzur Prüfung nicht erscheint.                                   Navigation...                            2\n                                                                                  Gezeitenkunde                               2\n      (2) Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung\n                                                                                  Kartenkunde                                 1\n          aus einem wichtigen Grund zurück, so können bereits\n          erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen                    Berufs-, Verwaltungs-,Rechts- und",
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            "content": "VkBI    Amtlicher     Teil                                         617                                                    Heft 24- 1982\n\n        (6) Bei der Bewertung des Ergebnisses der Kenntnisprü         §28 Prüfungsunterlagen\n            fung hat die schriftliche gegenüber der mündlichen das\n                                                                               Auf Antrag Ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluß der\n            doppelte Gewicht.\n                                                                               Prüfung Einsicht In seine Prüfungsunterlagen zu gewähren.\n        (7) Bei der Bewertung des Gesamtergebnisses der Fort                   Die schriftlichen Prüfungsarbelten sind 2 Jahre, die Anmel\n            bildungsprüfung haben die Fertigkelts- und Kenntnis                dung und die Niederschriften sind 10 Jahre nach Abschluß\n            prüfung gleiches Gewicht.                                          der Prüfung beim Prüfungsausschuß aufzubewahren.\n        (8) Die Prüfung Ist bestanden, wenn die Gesamtergebnis\n            se der Fertigkelts- und Kenntnisprüfung jeweils minde\n            stens ausreichend sind.\n                                                                      §29 Inkrafttreten\n        (9) Die Entscheidung über das Bestehen der Prüfung Ist\n                                                                               Diese Fortbildungsprüfungsordnung tritt am Tage nach Ihrer\n            dem Prüfungsteilnehmer unmittelbar nach dem Ab\n                                                                               Verkündung Im Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesmini\n            schluß der Prüfung mitzuteilen.\n                                                                               sters für Verkehr-In Kraft.\n     (10) Über den Verlauf der Prüfung und der Feststellung der\n            Prüfungsergebnisse Ist eine Niederschrift zu fertigen,    (VkBI1982 S.514)\n            die von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu\n            unterzeichnen Ist.\n\n                                                                      Nr. 241        Grundsätze über die Anerkennung und\n                                                                                     Durchführung von Lehrgängen für Fahr\n§24 Prüfungszeugnisse\n                                                                                     zeugführer nach § 12 GGVS und\n     Dem Prüfungsteilnehmer Ist ein Zeugnis über das Bestehen                        Rn.10170ADR\n     der Prüfung auszustellen.Es muß enthalten;\n                                                                                                              Bonn,den 18. November 1982\n     1. Bezeichnung der Fortbildungsprüfung                                                                   AI 3/26.20.70-61\n     2. Personallen.des Prüfungsteilnehmers\n                                                                      Nachstehend gebe Ich die unter Beteiligung der zuständigen ober\n     3. das Gesamtergebnis der Fortbildungsprüfung sowie die          sten Landesbehörden und des Deutschen Industrie- und Handels\n        Ergebnisse der Fertigkelts- und Kenntnisprüfung               tages ausgearbeiteten Grundsätze über die Anerkennung und\n     4. Datum der Fortbildungsprüfung                                 Durchführung von Lehrgängen von Fahrzeugführern nach § 12 der\n     5. Unterschrift des Vorsitzenden des Prüfungsausschus            Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Stra\n          ses mit Siegel                                              ße vom 23. August 1979(BGBI.18.1609) und Rn.10170 der Anla\n                                                                      ge B zum Europäischen Übereinkommen über die Internationale\n                                                                      Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) In der Fas\n§25 Nichtbestandene Prüfung                                           sung der 4. ADR-Änderungsverordnung vom 1. Juli 1982(BGBI. II\n                                                                      S.665)bekannt.\n     Bei nichtbestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilneh\n     mer einen schriftlichen Bescheid des Prüfungsausschus            Die Grundsätze sind für Lehrgänge anzuwenden, die ab 1. Januar\n     ses. Darin Ist anzugeben, welche Prüfungsleistungen bei ei       1983 durchgeführt werden.\n     ner Wiederholung der Prüfung nicht wiederholt zu werden          Die Richtlinie über die Anerkennung und Durchführung von Lehr\n     brauchen. Auf die Bedingungen der Wiederholungsprüfung           gängen für Fahrzeugführer von Tankfahrzeugen nach § 12 GGVS\n     gem.§ 26 Ist hinzuweisen.                                        vom 8. Juli 1980(VkBI S. 504) tritt am 31. Dezember 1982 außer\n                                                                      Kraft.\n                                                                                                             Der Bundesminister für Verkehr\n§26 Wiederholungsprüfung                                                                                               Im Auftrag\n    (1) Die nichtbestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal                                                       Dr.S a n d h ä g e r\n           wiederholt werden.\n     (2) In der Wiederholungsprüfung Ist der Prüfungsteilnehmer\n         auf Antrag von der Prüfung In einzelnen Prüfungstellen\n           und -fächern zu befreien, wenn seine Leistungen darin\n           In einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben                                       Grundsätze\n           und er sich Innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom                                       über die\n           Tage der Beendigung der nichtbestandenen Prüfung an,       Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen für Fahrzeug\n           zur Wiederholungsprüfung anmeldet.                                  führer nach §12 GGVS und Rn.10170 ADR\n     (3) Der Prüfungsausschuß legt fest, zu welchem Zeltpunkt                                Vom 18. November 1982\n         die Prüfung frühestens wiederholt werden kann.\n                                                                                      Zweck und Gliederung der Lehrgänge\n     (4) Für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung finden die\n         §§9 und 10 Anwendung.                                        1.1      Die nachstehenden Grundsätze gelten für die Anerkennung\n                                                                               und Durchführung von Lehrgängen für Fahrzeugführer, die\n                                                                               der Schulungspfllcht gemäß § 12 GGVS und Rn. 10170 der\n                           V.Abschnitt\n                                                                               Anlage B zum Europäischen Übereinkommen über die Inter\n                                                                               nationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße\n                      Schlußbestimmungen                                       (ADR)unterliegen.\n                                                                      1.2      Die Lehrgänge haben den Zweck, Fahrzeugführer, die ge\n                                                                               mäß § 12 Abs. 1 GGVS oder - auf Grund der entsprechen\n§27 Rechtsmittel                                                               den Zuständigkeitsregelung der Länder - nach Rn. 10 170\n     Entscheidungen des Prüfungsausschusses sowie der zu                       ADR eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer\n     ständigen Stelle oder der von Ihr beauftragten Stelle sind bei            über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung über die",
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            "content": "Heft 24- 1982                                                                                                            518                                                    VkBl   Amtlicher      Teil\n\n\n1.3                                                                                                                                   3.2   Der Lehrgangsveranstalter hat seinen Kursen mindestens\n      Es dürfen befördert werden           nach erfolgreicher Teilnahme\n      Güter der Klassen                                         an einem\n                                                                                                                                            folgenden Zeitbedarf zugrunde zu legen:\n                                                                                                                                            Grundkurs allein                       16 Unterrichtsstunden,\n                                                      Grundkurs und                                                                         Aufbaukurs allein                      16 Unterrichtsstunden,\n                                               zusätzlich an einem                                          (0\n\n                                                                                             GO\n                                                                                                                                            Grundkurs mit einem Aufbaukurs         30 Unterrichtsstunden,\n                                                                                            \"O                                              Grundkurs mit zwei Aufbaukursen        36 Unterrichtsstunden,\n                                                                                                                                            Gesamtkurs                             42 Unterrichtsstunden.\n\n                                                                                                                                            Die Industrie- und Handelskammer kann eine Verminderung\n                                                                                                                                            dieses Zeitbedarfs zulassen, wenn es sich um berufserfah\n                                                                                                                                            rene Lehrgangsteilnehmer oder um ausgebildete Berufs\n                                                                                                                                            kraftfahrer handelt. Das gleiche gilt für Kurse nach Ziffer 4.3.\n\n      4.1,4.2,4.3, 5.2 und 7               X   fkAaubrs2Klesa                                                                         3.3   Die fachliche Qualifikation der eingesetzten Lehrkräfte so\n                                                                                                                                            wie erwachsenengerechte Lehr- und Lernmethoden werden\n      2,4.1,4.2, 4.3, 5.2 u. 7             X        X\n                                                                  fAsrubka3Klesa                                                            vorausgesetzt. Die Industrie- und Handelskammer kann\n                                                                                                                                            hierzu vom Lehrgangsveranstalter nähere Angaben verlan\n\n                                                                                   fAbaukrs 65Ku.nelr1sa,\n      3,4.1,4.2,4.3, 5.2, u. 7             X                          X\n\n\n\n\n                                                                                                            Gk)erusdan(mtfAbukn3rse\n                                                                                                                                            gen.\n      4.1,4.2,4.3, 5.1,5.2, 6.1,7 u.8      X                                              X\n                                                                                                                                      3.4   Der Lehrgangsveranstalter hat nachzuweisen, daß er über\n      2,3,4.1,4.2,4.3, 5.2 ü. 7            X        X                 X\n                                                                                                                                            geeignete Räumlichkeiten für die Schulung und über das er\n      2,4.1,4.2,4.3, 5.1,5.2,6.1,7 u.8     X        X                                      X\n                                                                                                                                            forderliche Lehrmaterial verfügt.\n      3,4.1,4.2, 4.3, 5.1,5.2, 6.1,7 u.8   X                          X                    X\n                                                                                                                                      3.5   Die Lehrgänge müssen grundsätzlich zu angemessenen Be\n      2,3,4.1,4.2,4.3,5.1,5.2,6.1,7 u.8                                                                         X                           dingungen allen Teilnehmern, die der Schulungspflicht un\n                                                                                                                                            terliegen, offenstehen. Ausnahmen hiervon kann die aner\n                                                                                                                                            kennende Industrie- und Handelskammer zulassen, wenn\n                                                                                                                                            ein gleiches Lehrgangsangebot in zumutbarer Entfernung\n1.4     Für die Erweiterung der Bescheinigung der Industrie- und                                                                            vom Wohnsitz des Teilnehmers nachgewiesen werden\n        Handelskammer auf andere als in der Bescheinigung ge                                                                                kann.\n\n        nannte Klassen ist die erfolgreiche Teilnahme an dem ent                                                                      4.1   Die Industrie- und Handelskammer erteilt die Anerkennung\n        sprechenden Aufbaukurs notwendig.                                                                                                   schriftlich. Diese enthält insbesondere die Auflagen,daß\n1.5     Die Ausbildungsrahmenpläne für Grundlehrgänge sind ent                                                                              - die Lehrgänge nach den Ziffern 6.1 und 6.2 und die Er\n        halten                                                                                                                              folgskontrolle nach den Ziffern 7 und 8durchgeführt werden;\n       -für den Grundkurs in Anlage 1,                                                                                                      - ihr die Befugnis eingeräumt wird, Beauftragte zu den Lehr\n       -für den Aufbaukurs Klasse 2 in Anlage 2,                                                                                            gangsveranstaltungen,insbesondere auch zur Überprüfung\n       -für den Aufbaukurs Klasse 3in Anlage 3,                                                                                             der Erfolgskontrolle,zu entsenden;\n       -für den Aufbaukurs Klassen 5.1,6.1 und 8 in Anlage 4.\n                                                                                                                                            - ihr die Termine der einzelnen Lehrgangsveranstaltungen,\n        Der Ausbildungsrahmenplan für den Gesamtkurs umfaßt die                                                                             einschließlich der Termine der jeweiligen Erfolgskontrolle,\n        Ausbildungsrahmenpläne für den Grundkurs und die drei                                                                               rechtzeitig anzuzeigen sind;\n        Aufbaukurse(Anlagen 1 bis 4).\n                                                                                                                                            - ihr die Namen der Lehrkräfte bekanntzugeben sind.\n                      Anerkennung von Lehrgängen\n                                                                                                                                      4.2   In die Anerkennung ist aufzunehmen, ob es sich um einen\n2.0     Es wird eine gemeinsame Anerkennung für Lehrgänge nach                                                                              Gesamtkurs,einen Grundkurs und/oder einen oder mehrere\n        § 12 GGVS und Rn.10170 ADR erteilt.                                                                                                 - ggf. welche-der in Ziffer 1.5 genannten Aufbaukurse han\n2.1     Für die Anerkennung der Lehrgänge ist diejenige Industrie-                                                                          delt.\n        und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk sich die                                                                         4.3   In Ausnahmefällen kann die Industrie- und Handelskammer\n        Schulungsstätte des Lehrgangsveranstalters befindet.                                                                                anstelle des Aufbaukurses für die Klassen 5.1, 6.1 und 8\n2.2     Die Anerkennung wird nur auf Antrag erteilt. Antragsberech                                                                          auch Aufbaukurse zulassen, die nur eine oder zwei dieser\n        tigt ist jede natürliche oder juristische Person.                                                                                   Klassen umfassen.\n\n2.3     Die Lehrgänge werden ihrer Art nach als Grundlehrgänge                                                                        5.    Will der Lehrgangsveranstalter nach Anerkennung eines\n        und Fortbildungslehrgänge anerkannt. Grundlehrgänge die                                                                             Lehrgangs Veränderungen hinsichtlich solcher Umstände\n        nen der erstmaligen Schulung von Fahrzeugführern. Die er                                                                            vornehmen, die für die Anerkennung von Bedeutung waren,\n        folgreiche Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang ist                                                                              so hat er vorher die Zustimmung der Industrie- i^nd Handels\n        nach Ablauf von 5 Jahren seit der erfolgreichen Teilnahme                                                                           kammer einzuholen. Dies gilt insbesondere für die Verände\n        an einem Grundlehrgang oder einem vorausgegangenen                                                                                  rungen der eingesetzten Lehrkräfte sowie der Kurspläne.\n        Fortbildungslehrgang nachzuweisen. Sie dient der Auffri                                                                                          Durchführung der Lehrgänge\n        schung des Wissens und soll inzwischen eingetretene tech\n                                                                                                                                      6.1   Die Lehrgänge müssen sicherstellen, daß die Teilnehmer\n        nische, rechtliche und stoffbezogene Neuerungen vermit\n                                                                                                                                            den vermittelten Stoff beherrschen. Eine erfolgreiche Teil\n        teln.\n                                                                                                                                            nahme in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn der Lehr\n3.      Für die Anerkennung von Lehrgängen gelten folgende Vor                                                                              gangsteilnehmer ausreichende Kenntnisse des zur Erfolgs\n        aussetzungen:                                                                                                                       kontrolle abgefragten Stoffes nachweist.\n3.1     Der Lehrgangsveranstalter hat der Industrie- und Handels                                                                      6.2   Die Durchführung der Lehrgänge soll so praxisnah wie mög\n        kammer einen ausführlichen Kursplan vorzulegen. Die Indu                                                                            lich erfolgen. Dabei sind dem Kursplan der Lehrgänge die in\n        strie- und Handelskammer kann dabei verlangen, daß der                                                                              Ziffer 1.5 genannten Rahmenstoffpläne zugrunde zu legen.\n        Kursplan einem einheitlichen vom Deutschen Industrie- und                                                                           Der praktische Teil der Lehrgänge soll mindestens 20% des\n        Handelstag zur Anwendung empfohlenen Muster entspricht.                                                                             in Ziffer 3.2 angegebenen Zeitbedarfs betragen.\n        Die Industrie- und Handelskammer soll von dieser Forde\n                                                                                                                                                                Erfolgskontrolle\n        rung absehen, wenn die betrieblichen Belange des Lehr\n                                                                                                                                      7.    Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit sind die vom Deut",
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            "content": "VkBI      Amtlicher     Teil                                         519                                                Heft 24-1982\n\n\n8.     Nach Abschluß eines Lehrganges teilt der Lehrgangsveran         2   Themensektor:Pflichten und Verantwortlichkeiten\n       stalter der Industrie- und Handelskammer mit, welche Teil\n       nehmer den Lehrgang mit Erfolg besucht haben. Die Indu\n       strie- und Handelskammer soll zur Überprüfung dieser An             Groblernziele                  Lehrinhalte\n       gaben die Unterlagen der Erfolgskontrolle anfordern.\n                                                                           Der Fahrzeugführer soll\n9.     Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der\n                                                                       2.1 seine Pflichten und Ver        Verantwortungsbereiche des\n       Schulung wird von derjenigen Industrie- und Handelskam\n                                                                           antwortlichkeiten auf          Fahrzeugführers und deren\n       mer erteilt, die den Lehrgang anerkannt hat. Die Bescheini\n                                                                           grund der betreffenden         Abgrenzung nach GGVS und\n       gung kann auch verweigert werden, wenn Unregelmäßigkei\n                                                                           Rechtsvorschriften ken         ADR zu\n       ten bei der Durchführung des Lehrgangs, insbesondere bei            nen;                           Halter;\n       der Erfolgskontrolle, nachweisbar sind.\n                                                                                                          Beförderer;\n10.    Entsprechend dem Muster nach Anhang B.B des ADR ent                                                Absender;\n       hält die Bescheinigung nur ein Gültigkeitsdatum. Hierfür                                           Versender/Verlader;\n       maßgebend ist die Geltungsdauer des Grundkurses.                                                   Sonstige.\nDie Grundsätze sind ab 1. Januar 1983 anzuwenden.\n                                                                       2.2 den Verantwortlichen für\n                                                                           Beförderungsauflagen\n                                                                           kennen;\n                                                                       2.3 die Sanktionen kennen,         Bußgeld-, Strafbestimmungen\n                                                                           mit denen Verstößen ge         und haftungsrechtliche Fol\n                                                                           gen die ihm obliegenden        gen.\n                                                                           Pflichten bedroht sind.\n\n\n\n                                                          Anlage 1     3   Themensektor: Allgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe\n                      Ausbiidungsrahnfienpfan\n                                                                           Groblernziele                  Lehrinhalte\n                für die Schulung der Fahrzeugführer\n                nach §12 GGVS und Rn.10170 ADR                             Der Fahrzeugführer soll\n                                                                       3.1 die Eigenschaften der          Allgemeine Darstellung der\n                                                                           häufigsten in Tanks trans      Hauptgefahren der zu trans\n                                                                           portierten Güter und die       portierenden Güter.\n                      Grundlehrgang:Grundkurs                              sich daraus ergebenden\n                                                                           Gefahren kennen;\n                                                                       3.2 die möglichen Schädigun        Schadwirkungen durch direkte\n                                                                           gen durch direkte Einwir       Einwirkung auf den menschli\n                                                                           kung auf den menschli          chen Körper.\nThemenkreis: Beförderung gefährlicher Güter allgemein\n                                                                           chen Körper kennen;\n                                                                       3.3 die Wirkungen von Dämp         Wirkungen von Dämpfen und\n                                                                           fen und Luftverunreinigun      Luftverunreinigungen sowie\n                                                                           gen sowie von Brand, Ex        von Brand,Explosion,Wasser-\n1     Themensektor: Allgemeine Vorschriften für die Gefahrgutbe\n                                                                           plosion sowie Wasser-          und Bodenverunreinigungen.\n                    förderung\n                                                                           und Bodenverunreinigun\n                                                                           gen kennen.\n      Groblernziele                 Lehrinhalte\n\n      Der Fahrzeugführer soll\n                                                                      4    Themensektor: Gefahrenkennzeichnung und -information\n1.1 die Notwendigkeit gesetz        Gesetzgebung als Problemlö\n      licher   Maßnahmen    hin     sungsprozeß: eigener Schutz,\n      sichtlich der Beförderung     Verhütung von Schäden, Ab              Groblernziele                  Lehrinhalte\n\n      gefährlicher Güter ken        grenzung der Verantwortlich\n                                                                           Der Fahrzeugführer soll\n      nen;                          keiten.\n                                                                       4.1 die Beförderungspapiere        §3GGVS/Rn.10181 ADR\n1.2 den Anwendungsbereich           Struktur und Aufbau von\n                                                                           kennen;\n      von GGVS und ADR ken          GGVS und ADR;Gesetz über\n      nen;                          die Beförderung gefährlicher       4.2 Inhalt und Bedeutung des       § 4 GGVS / Rn. 2002 Abs.3,4\n                                    Güter; Ausnahmever                     Begleitpapiers kennen;         und 10 ADR.\n                                    ordnungen.                         4.3 Inhalt und Bedeutung des       §5 GGVS/Rn.10185 ADR.\n1.3 die im Wasserhaushalts          Wasserhaushaltsgesetz                  Unfallmerkblattes / der        Besonderheiten der Gruppen\n      gesetz, in der Verordnung   , (WHG); Verordnung über ge              schriftlichen Weisung          unfallmerkblätter / schrift\n      über gefährliche Arbeits      fährliche Arbeitsstoffe.               kennen;                        lichen Weisungen\n      stoffe festgelegten Vor                                          4.4 den wesentlichen Inhalt        §6 GGVS/Rn.10182 ADR.\n      schriften, soweit sie die                                            der Prüfbescheinigung /\n      Handhabung und Beförde                                               der Bescheinigung der be\n      rung gefährlicher Güter                                              sonderen Zulassung ken\n      betreffen, kennen;                                                   nen;\n\n1.4 die besonderen Verkehrs         Besondere Verkehrszeichen          4.5 den    wesentlichen   Inhalt   §§7,16 GGVS",
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GGVS/ADR.\n\n\n\n\n    Themensektor: Ausrüstung und Fahrverhaiten des Fahr                         Grundlehrgang: Aufbaukurs Klasse 2\n                     zeugs sowie Durchführung der Beförderung\n\n     Grobiernzieie                Lehrinhaite\n                                                                   Themenkreis: Beförderung gefähriicher Güter (verdichtete, ver\n    Der Fahrzeugführer soll                                                     flüssigte und unter Druck gelöste Gase)\n5.1 Grundsätze Über Tanks         Tanks(auch Tankarten) und\n    und deren Ausrüstung          deren Ausrüstung                 1   Themensektor: Allgemeine Vorschriften\n    kennen;                       (Rn.10 100 ff. Anhang B.1 a\n                                  undB.1 b GGVS/ADR).\n                                                                       Grobiernzieie                Lehrinhaite\n\n5.2 sonstige Sicherheitsein       Rn.10205ff.,Rn.220000\n                                                                       Der Fahrzeugführer soil\n    richtungen am Fahrzeug        GGVS/ADR,\n    kennen;                       z. B. Warnieuchten,Trenn         1.1 prinzipielle Merkmale des    Rn.2200 und 2201\n                                  schalter, Feuerlöscher, per          Aufbaus der Klasse 2 ken     GGVS/ADR.\n                                  sönliche Schutzausrüstung.           nen;\n\n\n5.3 Be- und Entladung von         Physikaiisches Verhaiten von     2   Themensektor:Pfiichten und Verantwortiichkeiten\n    fest verbundenen Tanks        Fiüssigkeiten,insbes. bei teil       Keine Besonderheiten.\n    und von Aufsetztanks so       weise gefüliten Tanks\n    wie das besondere Fahr        (Schwallwirkung,Schubkraft,\n    verhalten von Fahrzeugen      Entiadungsfolge,Sattelzug-       3   Themensektor: Ailgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe\n    mit Tanks kennen;             Eigenarten).\n\n5.4 die aiigemeinen Vorschrif     z. B. Fahrzeugbesatzung,             Groblernziele                Lehrinhalte\n    ten für die Durchführung      Überwachung beim Parken,         Der Fahrzeugführer soll\n    der Beförderung kennen.       Rauchverbot, Mitnahmeverbot\n                                  (Rn. 10 171, 10 172, 10 353, 3.1 die Eigenschaften der            Eriäuterung der Begriffe und\n                                  10374 GGVS/ADR).                 häufigsten  in Tanks trans       Zusammenhänge:\n                                                                   portierten Stoffe der Klasr      - Dampfdruck\n                                                                       se 2 und die sich daraus     - spezifisches Gewicht\n                                                                       ergebenden       Gefahren      (Dichte)\n6   Themensektor: Unfallverhütung und -bekämpfung                      kennen;                      - Brennbarkeit\n                                                                                                    - Toxizität\n\n    Groblernziele                 Lehrinhalte                      3.2 die Gefahren kennen, die     Schädigung durch:\n                                                                       sich aus der direkten Ein    - Einatmen von Gasen\n    Der Fahrzeugführer soll                                            wirkung auf den menschli     - Benetzen der Haut/Schieim-\n6.1 die wichtigsten Maßnah        Fahrtvorbereitungen - Fahrbe         chen Körper ergeben kön        haut\n    men der ünfailverhütung       trieb (Fahrverhalten unter Be        nen;\n    kennen;                       rücksichtigung der Einflüsse     3.3 die speziellen Wirkungen     Spezieile Wirkungen von\n                                  durch Ladung, Straßennässe,          von Dämpfen und Luftver      Dämpfen und Luftverunreini\n                                  Kurvenfahrt usw.).                   unreinigungen sowie von      gungen sowie von Bränden\n                                  Persönliche Schutzaus                Brand und Explosion ken      und Expiosionen\n                                  rüstung (z. B. Schutzbriiie,         nen.\n\n                                  Schutzhandschuhe,Schutz\n                                  kleidung, Atemschutz).\n                                                                   4   Themensektor:Gefahrenkennzeichnung\n6.2 seine Aufgaben hinsicht      §§9,16 GGVS.\n    lich der Meidepflicht ken\n    nen;\n                                                                       Grobiernzieie                Lehrinhaite\n\n                                                                       Der Fahrzeugführer soli\n6.3 die wichtigsten Maßnah       Sichern der Unfallstelie;\n    men der Unfalibek^mp-        Brandbekämpfung; Unfall           4.1 die Bedeutung der in der     Anhang B.5 GGVS/ADR.\n    fung sowie der Verhinde       merkblatt/ schriftliche              Klasse 2 vorkommenden\n    rung der Schadensaus          Weisungen.                           Kennzeichnungsnummern\n    weitung auf Personen und                                           kennen;\n    Umweit,insbes. einer Ver                                       4.2 die Handhabung des An        Auflistung der Kennzeich",
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            "content": "VkBI      Amtlicher    Teil                                      521                                               Heft 24- 1982\n\n\n     Qroblernziele                 Lehrinhalte                     1   Themensektor:Allgemeine Vorschriften\n\n4.3 die Gefahrzettei kennen,       Anhang A.9(Rn.3900-\n                                                                        Groblernzieie               Lehrinhaite\n    die in der Regel bei Pro       3902),Rn.10500,21 500\n    dukten der Klasse 2 zu         GGVS/ADR.                           Der Fahrzeugführer soll\n    verwenden sind; die Fund\n                                                                   1.1 prinzipielle Merkmale des    Rn.2300 und 2301\n    stellen kennen, nach de\n                                                                       Aufbaus der Klasse 3ken      GGVS/ADR.\n    nen dies für den Einzelfail\n                                                                       nen;\n    sicher festgestellt werden\n    kann.                                                          1.2 das Verhältnis der Verord    VbF.\n                                                                       nung über brennbare Fiüs-\n                                                                       sigkeiten (VbF) mit ihren\n    Themensektor: Ausrüstung und Fahrverhalten des Fahr                technischen Regein\n                  zeugs sowie Durchführung der Beförderung             (TRbF)zu GGVS/ADR\n                                                                       kennen.\n\n    Grobiernziele                  Lehrinhalte\n\n    Der Fahrzeugführer soll\n5.1 die wesentlichsten Unter       Tankarten, Rohrieitungs- und        Themensektor:Pflichten und Verantwortiichkeiten\n    scheidungsmerkmaie der         Armaturenausrüstung.                Keine Besonderheiten.\n    Tanks kennen;\n5.2 Funktionsweise und An          Umfüilsysteme\n    wendung der ümfüilsyste-\n                                                                   3   Themensektor: Ailgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe\n    me kennen;\n5.3 die     Verwendung      von    Rn. 10 260 GGVS/ADR.\n    Warnleuchten      und     Ar                                       Grobiernzieie               Lehrinhaite\n    beitsleuchten kenneh;\n                                                                       Der Fahrzeugführer soll\n5.4 Funktionsweise und An          Rn.220000 GGVS/ADR,\n                                                                   3.1 die Zusammenhänge ken       Erläuterung der Begriffe und\n    wendung des Trennschal         Rn, 10351 GGVS\n                                                                       nen,die eine Entzündung     Zusammenhänge:\n    ters kennen;\n                                                                       (Verpuffung,Verbren         - Gas-/Luft-Gemisch-\n5.5 Anzahl und Art der mitzu       Rn. 10 240 GGVS/ADR.                nung)auslösen können;          Verhältnis\n    führenden Feuerlöscher                                                                         - Zündqueilen\n    und deren Bedienungs                                                                           - statische Eiektrizität\n    weise kennen;                                                                                  - Flüchtigkeit\n5.6 die Fundstelle für die Zu-     Rn. 10 260 Abs.2 GGVS.                                          - Flammpunkt.\n    sammensteilung der per                                         3.2 das Verhalten von Mine      Spezifisches Gewicht(Dichte)\n    sönlichen Schutzausrü                                              ralölprodukten im Wasser    Mischbarkeit mit Wasser\n    stungkennen.                                                       und im Erdreich kennen;     Verhaiten im Erdreich\n                                                                                                   bioiogische Auswirkungen\n6   Themensektor: Unfailbekämpfung                                 3.3 die Gefahren kennen, die    Schädigung durch:\n                                                                       sich aus der direkten Ein   - Einatmen von Gas/Dämpfen\n                                                                       wirkung von Mineralölpro    - Benetzen der Haut/Schieim-\n    Grobiernziele                  Lehrinhalte                         dukten auf den menschli       haut\n                                                                       chen Körper ergeben kön     - Zufuhr über Verdauungsor\n    Der Fahrzeugführer soll\n                                                                       nen.                          gane.\n6.1 Maßnahmen zur Begeg            Maßnahmen gemäß ünfail-\n    nung spezieller Gefahren       merkbiatt/schriftiicher Wei\n    bei Produkten der Kiasse       sung (auch: Maßnahmen zur\n    2 kennen.                      Abdichtung von Leckagen).\n                                                                   4   Themensektor:Gefahrenkennzeichnung\n\n\n                                                                       Grobiernziele               Lehrinhalte\n\n                                                                       Der Fahrzeugführer soli\n                                                        Anlage 3   4.1 die Bedeutung der in der    Anhang B.5 GGVS/ADR.\n                                                                       Klasse 3 vorkommenden\n                                                                       Kennzeichnungsnummern\n                                                                       kennen;\n                     Ausbildungsrahmenplan\n                                                                   4.2 die Handhabung des An       Aufiistung der Kennzeich\n              für die Schulung der Fahrzeugführer\n                                                                       hangs B.5 kennen;           nungsnummern im Anhang B.5\n              nach§12GGVS und Rn.10170 ADR                                                         GGVS/ADR;Besonderheiten\n                                                                                                   bei Gruppenbezeichnungen.\n                                                                   4.3 die Gefahrzettei kennen,    Anhang A.9(Rn.3900-3902)\n                                                                       die in der Regel bei Pro    Rn.10500,31 500\n              Grundlehrgang:Aufbaukurs Klasse 3                        dukten der Klasse 3 zu      GGVS/ADR.\n                                                                       verwenden sind; die Fund-\n                                                                       stelien kennen, nach de",
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            "content": "Heft 24- 1982                                                   522                                    VkBI      Amtlicher    Teil\n\n\n5   Themensektor: Ausrüstung am Fahrzeug und Kenntnis über\n                  deren Bedienung                                 1   Themensektor: Allgemeine Vorschriften\n\n\n    Groblernziele                 Lehrinhalte                         Groblernziele                Lehrinhalte\n\n    Der Fahrzeugführer soll                                           Der Fahrzeugführer soll\n5.1 die wesentlichsten Unter     Ein- und Mehrprodukten-Tank,     1.1 prinzipielle Merkmale des    Rn.2500 und 2501 ,\n    scheidungsmerkmale der       Rohrleitungs- und Armaturen          Aufbaus der Klassen 5.1,     Rn.2600 und 2601,\n    Tanks kennen;                anordnung                            6.1 und 8 kennen.            Rn.2800 und 2801\n5.2 die zweckmäßige Tätig        Checkliste, u. a. Schlauchbe                                      GGVS/ADR.\n    keitsfolge bei der Abgabe    schaffenheit, Verschlüsse.\n    kennen;\n                                                                  2   Themensektor:Pflichten und Verantwortlichkeiten\n5.3 Anwendung und Durch           Erklärung des Gaspendelver\n                                                                      Keine Besonderheiten.\n    führung des Gaspendel         fahrens\n    verfahrens bei der Abgabe\n    kennen;\n                                                                  3   Themensektor: Allgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe\n5.4 Funktionsweise und An         TRbF.\n    wendung von Grenzwert\n    geber und Abfüllsicherung                                         Groblernziele                Lehrinhalte\n    kennen;\n                                                                      Der Fahrzeugführer soll\n5.5 die Verwendung von            Rn. 10 260GGVS/ADR.\n                                                                  3.1 die Zusammenhänge ken        Grundzüge des Verhaltens\n    Warnleuchten und Ar\n                                                                      nen, die eine Entzündung     und der Wirkungsweise von\n    beitsleuchten kennen;\n                                                                      anderer Stoffe durch Stof    Oxidträgern.\n5.6 Funktionsweise und An         Rn.220000GGVS/ADR.                  fe der Klasse 5.1 auslösen\n    wendung des Trennschal        Rn. 10351 GGVS.                     können;\n    ters kennen;\n                                                                      die Zusammenhänge ken        Erläuterung der Begriffe und\n5.7 Anzahl und Art der mitzu      Rn. 10 240GGVS/ADR.\n                                                                      nen,die eine Entzündung      Zusammenhänge:\n    führenden Feuerlöscher                                            (Verpuffung, Verbren         - Gas-/Luft-Gemisch-\n    und deren Bedienungs                                              nung) giftiger und ätzen       Verhältnis\n    weise kennen;                                                     der Stoffe, die zusätzlich   - Zündquellen\n5.8 die Fundstelle für die Zu     Rn. 10 260 Abs.2 GGVS.              entzündbare Eigenschaf       - statische Elektrizität\n    sammenstellung der per                                            ten besitzen,auslösen        - Flüchtigkeit\n    sönlichen Schutzaus                                               können;                      - Flammpunkt.\n    rüstung kennen.                                               3.2 das Verhalten von entzün     Mischbarkeit mit Wasser\n                                                                      dend wirkenden, giftigen     Verhalten im Erdreich\n                                                                      und ätzenden Stoffen im      biologische Auswirkungen.\n                                                                      Wasser und im Erdreich\n6   Themensektor: Unfallbekämpfung\n                                                                      kennen;\n                                                                  3.3 die Gefahren kennen, die     Schädigung durch:\n    Groblernziele                 Lehrinhalte                         sich aus der direkten Ein    - Einatmen von Gas/Dämpfen\n                                                                      wirkung von entzündend       - Benetzen der Haut/Schleim\n    Der Fahrzeugführer soll\n                                                                      wirkenden Stoffen, von         haut\n 1.1 Maßnahmen zur Begeg          Maßnahmen gemäß Unfall              giftigen Stoffen sowie von   - Zufuhr über Verdauungsor\n     nung spezieller Gefahren     merkblatt/schriftlicher Wei         ätzenden Stoffen auf den       gane.\n    bei Produkten der             sung (auch; Maßnahmen zur           menschlichen Körper er\n    Klasse 3kennen.               Abdichtung von Leckagen).           geben können;\n                                                                  3.4 die Gefahren kennen, die     Atzwirkung auf Metalle und\n                                                                      sich durch ätzende Stoffe    andere Werkstoffe.\n                                                                      an anderen Gütern oder\n\n                                                       Anlage 4       Transportmitteln ergeben\n                                                                      können.\n\n\n\n                    Ausbildungsrahmenplan\n                                                                  4   Themensektor: Gefahrenkennzeichnung\n              für die Schulung der Fahrzeugführer\n              nach §12 GGVS und Rn.10170 ADR\n                                                                      Groblernziele                Lehrinhalte\n\n                                                                      Der Fahrzeugführer soll\n                                                                  4.1 die Bedeutung der in den     Anhang B.5 GGVS/ADR.\n      Grundlehrgang: Aufbaukurs Klassen 5.1,6.1 und 8                 Klassen 5.1,6.1 und 8 vor\n                                                                      kommenden       Kennzeich\n                                                                      nungsnummern kennen;\n                                                                  4.2 die Handhabung des An        Auflistung der Kennzeich-\nThemenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klassen               hangs B.5 kennen;",
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Schlauchbe    6.1 Maßnahmen zur Begeg               Maßnahmen gemäß Unfall-\n    keitsfolge bei der Abgabe    schaffenheit, Verschlüsse.          nung spezieller Gefahren          merkblatt/schrlftllcher Wei\n    kennen;                                                             bei Produkten der Klassen     sung (auch: Maßnahmen zur\n                                                                        5.1,6.1 und 8 kennen.          Abdichtung von Leckagen).\n5.3 die Verwendung von           Rn. 10260GGVS/ADR.\n    Warnleuchten und Ar\n    beitsleuchten kennen;                                        (VkB11982 S.517)\n\n\n       Straßenverkehr\n\n\n\nNr. 242 Bekanntmachung Nr. 3/82 über Leistungen je Genehmigung gemäß § 10 Abs. 5 des Güter\n             kraftverkehrsgesetzes\n                                                                                                        Köln, den 22. November 1982\n                                                                                                        IIC-458\n\nNachstehende Leistungen je Genehmigung werden hiermit veröffentlicht.\n                                                                                               Bundesanstalt für den Güterfernverkehr\n                                                                                                             Im Auftrag\n                                                                                                           Broscheid\n\nMit Genehmigungen des Allgemeinen Güterfernverkehrs (rot)'') durchschnittlich geleistete Tonnenkilometer und erzielte Frachtein\nnahmen 1982\n\n                                               Januar           April                   Juli            Oktober\n  Land2)                                         bis             bis                    bis               bis               Jahr\n                                                März            Juni              September            Dezember           Insgesamt\n\n\nDurchschnittlich geleistete Tonnenkilometer^)(tatsächliches Gewicht mal Tarifkilometer) je Genehmigung\n  Schleswig-Holstein                           488 534          484 826\n\n  Hamburg                                      466 537          489 981\n\n  Niedersachsen                           - 370 684             410 600\n\n  Bremen                                       474 004          450 446\n\n  Nordrhein-Westfalen                          418 561          415 026\n\n  Hessen                                       438 695          437 650\n\n  Rheinland-Pfalz                              392 565          402 781\n\n  Baden-Württemberg                            450 038          467 148\n\n  Bayern                                       466 432          472 937\n\n  Saarland                                     389 570          432062\n\n  Berlin (West)                                452 237          432 464\n\n                Insgesamt                      432 428          439 968",
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            "content": "Heft 24-1982                                                         526                                           VkBI Amtlicher Teil\n\nMit Genehmigungen des Grenzüberschreitenden Verkehrs (rosa)\"\") durchschnittlich geleistete Tonnenkilometer und erzielte Fracht\neinnahmen 1982\n\n\n                                                 Januar                 April                Juli              Oktober\n  Land2)                                            bis                  bis                 bis                 bis               Jahr\n                                                   März                 Juni            September             Dezember          Insgesamt\n\n\nDurchschnittlich geleistete Tonnenkilometer^)(tatsächliches Gewicht mal Tarifkllometer) je Genehmigung\n  Schleswig-Holstein                             382 887                376 516\n\n  Hamt)urg                                       316 435                301 897\n\n  Niedersachsen                                  291 599                284 013\n\n  Bremen                                         254 811                199418\n\n  Nordrhein-Westfalen                            335 644                336 886\n\n  Hessen                                         234 899                220 856\n\n  Rheinland-Pfalz                                236 739                267414\n\n  Baden-Württemberg                              272 058                255103\n\n  Bayern                                         340 652                356 641\n\n  Saarland                                       284 273                270 348\n\n  Berlin (West)                                  304 769                298 709\n\n                  Insgesamt                      306 425                304 476\n\n\nDurchschnittlich erzielte Frachteinnahmen In DM je Genehmigung (ohne Umsatzsteuer)\n\n  Schleswig-Holstein                               76 681                75 832\n\n  Hamburg                                          66 388                61 953\n\n  Niedersachsen                                    51 772                53998\n\n  Bremen                                           81 348                63 279\n\n  Nordrhein-Westfalen                              83 440                86 669\n\n  Hessen                                           64100            ^    63 571\n\n  Rheinland-Pfalz                                  50 697                58 556\n\n  Baden-Württemberg                                77 261                70 472\n\n  Bayern                                           72 742                74 774\n\n  Saarland                                         72 323                71 657\n\n  Berlin (West)                                    70 691                70124\n\n                  Insgesamt                        72 536                72 687\n\n\n\n\nMit Genehmigungen des Grenzüberschreitenden Verkehrs (neurosa)^) durchschnittlich geleistete Tonnenkilometer und erzielte\nFrachteinnahmen 1982\n\n\n\n                                                  Januar                 April               Juli              Oktober\n   Land2)                                            bis                  bis                bis                 bis                Jahr\n                                                    März                 Juni            September            Dezember           Insgesamt\n\nDurchschnittlich geleistete Tonnenkilometer^)(tatsächliches Gewicht mal Tarifkllometer)je Genehmigung\n  Schleswig-Holstein                              412 500               460 069\n\n  Hamburg                                         368 867               377 178\n\n^ Niedersachsen                                   215198                238 011\n\n  Bremen                                          279 503               256 394\n\n  Nordrhein-Westfalen                             186185                194 404\n\n  Hessen                                          109 739               106 205\n\n\n\n\n^) Binnen- und grenzüberschreitender Verkehr einschließlich der Transporte der im Auftrage der Deutschen Bundesbahn fahrenden Lastkraftfahrzeuge.",
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Wichtigste\n        abmachungen nach §22 a des Güterkraft                                   Sonderbedingungen:             mindestens 231je Beförderung\n        verkehrsgesetzes\n                                                                          2. Sonderabmachung Nr.0568\n                                        Köln,den 3. Dezember 1982            1. Name des Unternehmers:         Hans Schottmann GmbH\n                                        IA-081\n                                                                             2. Verkehrsverbindungen:          von     Hamburg\nAuf Grund des § 24 des Güterkraftverkehrsgesetzes wird hiermit                                                 nach Berlin\nfolgendes veröffentlicht:\n                                                                             3. Güterart:                      Methanol\n\n1. Sonderabmachung Nr.0567                                                   4. Gütermenge:                    mindestens 500 t\n\n  1. Name des Unternehmers:         ctd Container- und Transport-            5. Vereinbarte\n                                    Dienst GmbH                                 Beförderungsentgelte:                      4,10 DM/100 kg\n  2. Verkehrsverbindungen                                                                                            ggf.zuzüglich Umsatzsteuer\n     und vereinbarte Beför                                                  6. Tag des Abschlusses\n     derungsentgelte:                        DM je Sendung                     der Sonderabmachung:            15. November 1982\n     von    Laatzen,Lehrte,                                                  7. Dauer der\n           Ronnenberg,                                                          Sonderabmachung:               1. Dezember 1982 bis 28. Fe\n           Sehnde,Wolfsburg                      600,00                                                        bruar 1983\n           Baddeckenstedt,\n                                                                            8. Wichtigste\n           Königslutter\n                                                                               Sonderbedingungen:              mindestens 241je Beförderung\n           am Elm,Nordstem\n           men,Salzgitter,                                                3. Sonderabmachung Nr.0569\n           Schellerten,\n                                                                             1. Name des Unternehmers:         Emil Dicks\n           Schladen,Vechelde                     640,00\n           Lage Kr. Lippe,                                                   2. Verkehrsverbindungen\n           Nörten-Hardenberg,                                                   und vereinbarte Beför\n            Northeim                             800,00                         derungsentgelte:                           DM je Sendung\n     nach Hamburg                                                               von   Laatzen,Lehrte,\n                                                                                      Ronnenberg, Sehn\n                                        ggf.zuzüglich Umsatzsteuer\n                                                                                      de,Wolfsburg                            600,00\n  3. Güterart:                      Zucker in Säcken                                  Baddeckenstedt,\n  4. Gütermenge:                    mindestens 5001 jeweils In                        Königslutter am Elm,\n                                   3 Monaten                                          Nordstemmen, Salz\n  5. Tag des Abschlusses                                                              gitter, Schellerten,\n     der Sonderabmachung:           18.Oktober 1982                                   Schladen,Vechelde                       640,00\n                                                                                      Nörten-Hardenberg,\n  6. Dauer der\n                                                                                      Northeim                                800,00\n     Sonderabmachung:               ab 18. Oktober 1982 auf unbe",
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November 1982 bis\n                              unbestimmte Zeit, mindestens                                        21.Februar 1983\n                              jedoch bis zum 11. Februar\n                                                                    8. Wichtigste\n                              1983\n                                                                       Sonderbedingungen:         mindestens 201je Beförderung\n  7. Wichtigste\n     Sonderbedingungen:       mindestens 23 t, nur eine Be-     7. Sonderabmachung Nr. 1051\n                              und eine Entladestelle je Beför       1. Name des Unternehmers:     Horst Anhalt\n                              derung\n                                                                    2. Verkehrsverbindungen:      von Tönning\n                                                                                                  nach Hamburg\n4. Sonderabmachung Nr.0570                                          3. Güterart:                  Weizen\n  1. Name des Unternehmers:   Karl Jürgensen                        4. Gütermenge:                mindestens 5001\n  2. Verkehrsbedingungen:     von Schleswig                         5. Vereinbarte\n                              nach Hamburg                            Beförderungsentgelte:                2,40DM/100kg\n  3. Güterart:                Zucker                                                                  ggf.zuzüglich Umsatzsteuer\n  4. Gütermenge:              mindestens 5001jeweils in             6. Tag des Abschlusses\n                              3Monaten                                 der Sonderabmachung:       24. November 1982\n 6. Vereinbarte                                                     7. Dauer der\n    Beförderungsentgelte:     620,00 DM je Sendung                    Sonderabmachung:            25. November 1982 bis\n                                 ggt zuzüglich Umsatzsteuer                                       24.Februar 1983\n 6. Tag des Abschlusses                                             8. Wichtigste\n    der Sonderabmachung:      10. November 1982                        Sonderbedingungen:         mindestens 201je Beförderung\n 7. Dauer der\n                                                                8. Vierzehnte Änderung der Sonderabmachung Nr.0746\n    Sonderabmachung:          ab 15. November 1982 auf\n                                                                  (VkB11977 S.299,zuletzt geändert 1982S.442)\n                              unbestimmte Zeit, mindestens\n                              jedoch bis zum 14. Februar            Die Güterart wurde erweitert um Stearinkerzen und Olivenkon\n                                                                    serven.\n                              1983\n 8. Wichtigste                                                      Die Änderung wurde am 13. Oktober 1982 vereinbart und wirk\n                                                                    sam.\n    Sonderbedingungen:        mindestens 251je Beförderung\n\n                                                                9. Änderung der Sonderabmachung Nr.07164\n5. Sonderabmachung Nr. 1049                                      (VkB11982 S.442)\n  1. Name des Unternehmers:   Christian Carstensen                  Die Sonderabmachung gilt nunmehr auf unbestimmte Zeit.\n  2. Verkehrsverbindungen:    von Tönning                           Die Änderung wurde am 9. November 1982 vereinbart.\n                              nach Hamburg\n  3. Güterart:                Weizen\n                                                                10. Siebte Änderung der Sonderabmachung Nr. 1166\n                                                                    (VkB11980 S.562,zuletzt geändert 1982 S.226)\n  4. Gütermenge:              mindestens 500 t\n                                                                     a) In die Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin\n  5. Vereinbarte\n                                                                        dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten\n     Beförderungsentgelte:             2,40 DM/100 kg                   neu aufgenommen:\n                                 ggf.zuzüglich Umsatzsteuer                                                 DM/100 kg\n  6. Tag des Abschlusses                                              von     Hamburg\n     der Sonderabmachung:     11. November 1982\n                                                                      nach Salzgitter                            3,65\n  7. Dauer der                                                             Hesel Kr. Leer                        3,80\n    Sonderabmachung:          12. November bis 31. Dezember\n                                                                                                      ggf.zuzüglich Umsatzsteuer\n                              1982\n 8. Wichtigste                                                       b) Die Güterart wurde erweitert um Stearinkerzen und Oliven\n                                                                       konserven.\n    Sonderbedingungen:        mindestens 201 je Beförderung\n                                                                 Die Änderung wurde vereinbart und wirksam\n6. Sonderabmachung Nr.1050                                      zu a)am 30. August 1982,\n  1. Name des Unternehmers:   Werner Jahn                       zu b)am 13.Oktober 1982.\n 2. Verkehrsverbindungen:     von Tönning                                                      Bundesanstalt für Güterfernverkehr\n                              nach Hamburg                                                                 Im Auftrag\n 3. Güterart:                 Weizen                                                                        Streit\n 4. Gütermenge:               mindestens 5001                   (VkB11982 S.528)",
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Dezember 1982 In Kraft getreten.\n                 zeugen zur Räumung und Verfesti\n                  gung von Schnee                                   Der volle Wortlaut der Beschlüsse der Frachtenausschüsse Ist Im\n                                                                    FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt- *) Nr. 32\n                                                                     vom 20. November 1982 veröffentlicht worden. , -\n                                                                                                      Der Bundesminister für Verkehr\n                                    Bonn,den 9. Dezember 1982\n                                                                                                                  Im Auftrag\n                                    StV 11/36.15.07\n                                                                    (VkB11982 S.530)                                Lenz\nAls selbstfahrende Arbeltsmaschinen werden unter den Voraus\nsetzungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 StVZO Gleiskettenfahrzeuge zur       Nr. 246    Hinweis\nRäumung und Verfestigung von Schnee anerkannt.                                  Verordnung Nr. 15/82 über die Festset\nDemgemäß erhält die lfd. Nr. 13 der Liste der anerkannten selbst                zung von Entgeiten für Verkehrsieistun-\nfahrenden Arbeitsmaschinen folgende Fassung:                                    gen der Binnenschiffahrt vom 9. Novem\n„Selbstfahrende Schneepflüge und Gleiskettenfahrzeuge zur                       ber 1982\nRäumung und Verfestigung von Schnee\".                                           (FB Nr.8/82 Frachtenausschuß Dortmund)\n                                 Der Bundesminister für Verkehr                 (FG Nr.4/82 Frachtenausschuß Berlin)\n                                            Im Auftrag\n                                                                                                         Bonn,den 2. Dezember 1982\n                                                                                                         A 34/28.25.40-71\n(VkBri982S.530)\n                                                                     Die Verordnung Nr. 15/82 vom 9. November 1982 Ist Im Bundes\n                                                                     anzeiger Nr. 215 vom 19. November 1982 verkündet worden. Die\n      ßinneiischiffalirt                                             Verordnung Ist am 1. Dezember 1982 In Kraft getreten.\n                                                                     Der volle Wortlaut der Beschlüsse der Frachtenausschüsse Ist Im\n                                                                     FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt- *) Nr. 32\nNr. 245    Hinweis                                                   vom 20. November 1982 veröffentlicht worden.\n           Verordnung Nr. 14/82 über die Festset                                                      Der Bundesminister für Verkehr\n           zung von Entgeiten für Verkehrsieistun-                                                                Im Auftrag\n           gen der Binnenschiffahrt vom 5. Novem-\n                                                                                                                    Lenz\n           ber1982\n           (FA Nr.6/82 Frachtenausschuß für den Rhein)               *) Der FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt -\n           (FB Nr.7/82 Frachtenausschuß Dortmund)                       kann vom Binnenschiffahrts-Verlag GmbH, Dammstr. 15-17,\n           (FE Nr.5/82 Frachtenausschuß f. d.                           4100 Dulsburg-Ruhrort, bezogen werden.\n                         Tankschiffsverkehr)\n(FG Nr.3/82 Frachtenausschuß Berlin)                                (VkB11982 S.530)\n\n\n        Seeverkehr\n\nNr.247 Ungüitigkeitserkiärung für Motorboot-ZSportbootführerscheine                                 Hamburg,den 29. November 1982\n                                                                                                    See 15/48.57.01\nNachstehend aufgeführte Motorboot-/Sportbootführerscheine sind verlorengegangen und werden hiermit für ungültig erklärt.\n                                                                                                      Der Bundesminister für Verkehr\n                                                                                                                  Im Auftrag\n                                           UNGÜLTIGKEITSERKLÄRUNG                                                   Graf\n                         VON VERLORENGEGANGENEN MOTORBOOT-/SPORTBOOTFÜHRERSCHEINEN                                     Oktober 1982\n\nFS-                                                          Geb.                                  Ausstell.-       Ausstell.- u.\nNummer          Namen                   Vornamen             Datum           Wohnort               Datum            PA-Ort\n\n8     233917    Burmester               Ralf             '21.07.59           Marschacht            22.11.81         Leer\n8     135171    Römmler                 Axel                 07.10.61        Radevormwald          31.03.78         Glücksburg\n8      37155    Nobel                   Herbert              30.06.35        Wolfschlugen          25.01.75         München\n8      80604    MIelke                  Petra                17.12.53        Hamburg               20.05.76         Hamburg\nM      43449    Krügermeyer             Hellmut              27.10.38        Weyhe                 11.04.72         Bremen\n8     145141    Krengel                 Gerold               28.06.61        Nordenham             06.05.78         Nordenham\nM      44911    Sander                  Irmgard              07.02.21        Georgsmarlen hütte    07.10.72         Glücksburg\n8     197 549   Pötell                  Hans                 10.09.16        Kiel                  25.04.80         Kiel\n8     207138    Nagel                   Klaus                17.03.59        Greversdorf           14.07.80         Hamburg\n8     162967    Wruck                    Ulrich              05.08.18        Hamburg               30.01.79         Hamburg\n8     206 726   Caspar                  Arthur               19.09.30        Saarlouis             07.12.80         Wiesbaden\n8     141 356   Schlape                 Peter                15.07.47        München               23.07.78         München\n8     146823    Krasemann               Bernd                30.03.37        Hamburg               14.06.78         Hamburg\n8     240083    Melzener                Friedrich            21.06.55        Düsseldorf            13.02.82         Düsseldorf",
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Ausstell.-    Ausstell.- u.\nNummer          Namen                  Vornamen             Datum           Wohnort                Datum         PA-Ort\n\n\nS      32 258   Ehret                  Karl-Heinz           07.06.43        Immenstadt            23.09.74       Hamburg\nS     240635    Kipper                 Julia                09.05.44        llversheim            13.03.82       Wiesbaden\nS     132056    Ackermann              Manfred              08.09.37        Münster               18.03.78       Leer\nS     215457    Nuhn                   Reinhard             11.07.33        Bremen                22.03.81       Aurich\nS     128804    Fiedler                Michael              05.01.42        Berlin                04.02.78       Berlin\nS      35104    Boysen                 Michael              21.06.28        Quickborn             14.12.74       Lübeck\nS     225861    Grün                   Johannes             18.04.39        Elsdorf               12.04.81       Düsseldorf\nS     124393    Noll                   Joachim              06.12.55        Karlsruhe             09.12.77       Karlsruhe\nS     109142    Zehelein               Peter                15.09.42       Plettenberg            19.06.77       Düsseldorf\nS     208012    Hoffmann               Rolf                 21.05.60       Hamburg                12.09.80       Hamburg\nS      39786    Schäfer                Jürgen               28.02.33        Berlin                15.01.75       Hamburg\nS      49449    Wilke                  Karl-Heinz          04.07.41         Hannover              10.05.75       Hannover\nS     235454    Riecke                 Uwe                 02.02.59        Dortmund               31.08.81       Hamburg\nS      4847     Mittelmann             Wilfried             20.01.37       Bremen                 30.11.67       München\nS     114984    Post                   Peter                20.04.42       Bremerhaven            29.10.77       Bremen\nS     185279    Ostendorf              Peter                13.12.59       Duisburg               30.05.80       Hamburg\nM      60030    Wolf                   Herbert              25.11.23       Ottersberg             12.05.73       Bremen\nM      23990    Determann              Christian            15.12.50       Hamburg                22.05.69       Hamburg\n\n(VkBI1982 S.530)\n\n\n\n\n                                                                    nigung über den Verlauf der binnenwärtigen Begrenzung des Mün\n       Wasserstraßen\n                                                                    dungstrichters der Bundeswasserstraße Weser (§ 1 Abs. 3 Bun\n                                                                    deswasserstraßengesetz) erzielt worden. Die Grenze verläuft auf\n                                                                    der Verbindungslinie zwischen dem Kirchturm Blexen und dem\n                                                                    Oberfeuer der Richtfeuerlinie Fischereihafen Bremerhaven. Die\nNr. 248 Bekanntmachung über den Verlauf der\n                                                                    Koordinaten der Festpunkte der Abgrenzung lauten:\n        binnenwärtigen Begrenzung des Mün\n            dungstrichters der Bundeswasserstraße                                    Gauß-Krüger-Koordinaten\n            Ems                                                             Kirchturm Blexen: R =3469 306,86 H =5933431,77\n                                                                            Fischereihafen OF: R =3472530,57 H =5932 285,24\nZwischen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes und                         Geographische Koordinaten (ED)\ndem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft und Verkehr ist\n                                                                            Kirchturm Blexen: 8° 32'14\" Ost 53° 31'56\" Nord\nrechtsbestätigend Einigung über den Verlauf der binnenwärtigen\n                                                                            Fischereihafen OF: 8° 35'10\" Ost 53° 31'20\" Nord.\nBegrenzung des Mündungstrichters der Bundeswasserstraße\nEms(§ 1 Abs.3 Bundeswasserstraßengesetz) erzielt worden. Die        Aurich,den 30. November 1982\nGrenze verläuft auf der Verbindungslinie zwischen dem Kirchturm                                     Wasser- und Schiffahrtsdirektion\nPetkum und dem Pegelhaus Pogum. Die Koordinaten der Fest                                                        Nordwest\npunkte der Abgrenzung lauten:\n                 Gauß-Krüger-Koordinaten\n                                                                   (VkB11982 S.531)\n        Kirchturm Petkum: R=2584858,99 H =5912086,35\n        Pegelhaus Pogum: R=2583948             H =5910622\n                                                                            Straßenbau\n                Geographische Koordinaten(ED)\n        Kirchturm Petkum: 7° 16'28\" Ost 53° 20'04\" Nord\n        Pegelhaus Pogum: 7° 15'38\" Ost 53° 19'18\" Nord.             Nr. 250 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau\n                                                                                Nr.30/1982\nAurich,den 30. November 1982\n                               Wasser- und Schiffahrtsdirektion\n                                                                                Sachgebiet 17: Vertrags- und Verdin-\n                                                                                                      gungswesen\n                                          Nordwest\n                                                                                                       Bonn,den 20.Dezember 1982\n                                              Köhn\n                                                                                                       StB 12/17/70.17/\n(VkBI-1982 8.531)\n                                                                    Oberste Straßenbaubehörden der Länder\n\n                                                                    nachrichtl ich:\n Nr. 249 Bekanntmachung über den Verlauf der                        Bundesanstalt für Straßenwesen\n         binnenwärtigen Begrenzung des Mün                          Bundesrechnungshof\n            dungstrichters der. Bundeswasserstraße                  Betr.: Richtlinien für das Behandein der Bewerbungen und An\n            Weser                                                          gebote für Bauieistungen im Straßen- und Brückenbau,\nZwischen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes ei               Ausgabe 1982(RA-StB 82)\nnerseits sowie dem Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr der    Bezug: Meine Rundschreiben vom",
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            "content": "Heft 24-1982                                                    532                                           VkBI     Amtitcher       Teil\n\n\n       24.04.1974-StB 12/70.51.01/12006 W 74-                       vom 30.01.1973, 03.09.1973, 06.02.1976, 04.03.1977 und das\n       06.02.1976-StB 12/18.01.15/12044 W 75-                       Allgemeine Rundschreiben Nr. 17/1978 vom 17.10.1978 auf.\n       18.02;1977-StB 12/16/70.17/12004 Vms 77-                     Von den mit Rundschreiben vom 18.02.1977 eingeführten Form\n       04.03.1977-StB 12/16/70.18/12010 Vms 77-                     blättern bitte ich nur noch die „Abnahmeniederschrift\" anzuwen\n       15.03.1977-StB 12/16/70.17/12011 Vms 77-                     den.\n       25.05.1981 -StB 12/70.17/12026 Va 81 -\n                                                                    Die mit dem Rundschreiben vom 24.04.1974 mitgeteilte Auffas\n        Meine Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau                  sung (Preisprüfung bei Lohngleitklausel) ist inzwischen überholt;\n        Nr. 17/1978 vom 17.10.1978- StB 12/70.11.00/12051 B         das Rundschreiben ist damit gegenstandslos geworden.\n        78-\n        Nr. 11/1982 vom 14.04.1982 - StB 12/17/70.12/12007                                         III.\n        Va82-\n                                                                    Mit der Einführung der RA-StB 82 liegt nach den „Richtlinien für\nAnlg.:RA-StB82                                                      das Aufstellen von Unterlagen zur Vergabe von Bauleistungen im\n                                                                    Straßen- und Brückenbau (RU-StB 80)\" der zweite wesentliche\n                                I.                                  Teil des geplanten „Handbuchs für die Vergabe und Ausführung\n                                                                    von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA-StB)\" vor.\nDer „Arbeltsausschuß Verdingungswesen im Straßen- und Brük-\nkenbau (AV-StB)\" hat unter Würdigung Ihrer Stellungnahme und        Der dritte Teil dieses Handbuchs, die „Richtlinien für das Abwik-\nder der Splt^enverbände der Bauwirtschaft die RA-StB 82 aufge       keln der Verträge im Straßen- und Brückenbau (RV-StB)\",wird zur\nstellt.              °                                              Zeit im AV-StB aufgestellt mit dem Ziel, die Richtlinien im Jahr\n                               II.\n                                                                    1984 einführungsreif zu haben. Mit deren Einführung wird sich die\n                                                                    Frage stellen, dann das gesamte Vergabehandbuch - entspre\nDie RA-StB 82 führe Ich für die Bundesfernstraßen ein und bitte     chend der im Rundschreiben vom 15.03.1977 mitgeteilten Kon\nbei der Vergabe von Bauleistungen danach zu verfahren,              zeption -als Loseblattsammlung einschl. des fortgeführten Inhalts\nIm Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle ich, die RA-   der RU-StB 80 und RA-StB 82 herauszugeben.\nStB 82 auch für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden\nStraßen einzuführen.                                                                                      Der Bundesminister für Verkehr\n\nIn die RA-StB 82 sind die bisher für diesen Bereich aufgestellten                                                    Im Auftrag\nUnterlagen integriert worden. Ich hebe daher die Rundschreiben                                                  Dr.-Ing. E.h.T h u I",
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            "content": "DER BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR                       <\n                                                                                                                    RA-StB 82\n                                                                                                                                 E\n                                                                                                                                 >\n                                                                                                                                 3\n                                                                                                                                 >-*•\n\n\n\n                                                                                                                                 ö\"\n                                                                                                                                 3-\n\n\n\n\n                                                                                                Richtlinien\n                                                                            für das Behandein der Bewerbungen\n                                                                              und Angebote für Bauieistungen\n                                                                                  im Straßen- und Brückenbau\n\n                                                                                                   Ausgabe 1982\n\n\n                                                                                                                                (II\n                                                                                                                                (0\n                                                                                                                                co\n\n\n\n\n   Aufgestellt von den Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder\nim „Arbeitsausschuß Verdingungswesen im Straßen- und Brückenbau (AV-StB)\"                Verkehrsblirti]-Verkig - Dortmund\n                                 Bmteli-Nr. 3097\n                                                                                                 Besteil-Nr. 3097               ho\n       © 1982         (^MÄehrwbhrtT)-Verlag Borgmann GmbH 4 Co KG\n                Hohe Str 39. D- 4600 Dortmund 1 Tel.(02 31) 1280 47\n\n                                                                                                                                (D\n                                                                                                      — 3—                      00",
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            "content": "RA-StB82                                                                                                                                                                                     RA-StB 82\n1. Allgemeines                                                                                                                                                                                   Inhalt\nNr.(1)-(4)                                                                                                                                                                                                 K)\n                                                                                                        Inhalt                                                                                     Seite\nI.Allgemeines                                                                                           1. Allgemeines                                                                                ®    CD\n(1)Die „Richtlinien für das Behandeln der Bewerbungen und Angebote für Baulelstungen Im Straßen-                                                                                                           00\nund BrOckenbau (RA-StB)\" sind von den Baudienststellen zur einheitlichen Anwendung der „Verdin-         2. Behandlung von Bewerbungen                                                                 ^\ngungsordnung fOr Bauleistungen, Teil A: Aiijgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Baulelstun\ngen (VOB/A)\" zu beachten.                                                                               3. Eröffnung der Angebote                                                                     ®\n(2)Die RA-StB enthalten Richtlinien und Muster für den Teil des Vergabeverfahrens von der Entgegen\n                                                                                                           Eröffnungstermin l)ei AusschreitMjngen [Nr.(1)bis {€)]                                     8\nnahme der Bewerbungen aufgrund von Öffentlichen Ausschreibungen oder von öffentlichen Teilnah-              Angebotseröffnung bei Freihändigen Vergaben [Nr.{7)\\                                      8\nmewetttiewerben bzw. von der Entgegennahme der Angebote aufgrund von Öffentlichen und Be\nschrankten Ausschreibungen bzw. Freihändigen Vergaben bis zum Abschluß des jeweiligen Vergabe\n                                                                                                        4. Prüfung und Wertung der Angebote\nverfahrens (Zuschlagserteiiung, ggf. Aufhebung der Ausschreibung).\n                                                                                                            Aligemeines [Nr.(1)bis(9)]...\n Richtlinien und Muster für den vorhergehenden Teil des Vergabeverfahrens sind in den„Richtiinien\nfür das Aufstellen von Unterlagen zur Vergabe von Baulelstungen im Straßen- und Brückenbau                  Formale Prüfung der Angebote [Nr.{10)bis {11)]                                           \"'S\n(Rü-StB)\" enthalten.\n                                                                                                            Rechnerische Prüfung der Angebote [Nr.{12)bis {19)]                                      15\nDie RA-StB 82 setzen voraus, daß diese Angebote nach den „Bewerbungsbedingungen für die Verga\nbe von Baulelstungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 1979(Bwb-StB 79)\" aufzustellen waren.              Festlegung\"der weiter zu prüfenden Angebote [Nr.{20)bis{23)]                             15\n                                                                                                            Prüfung und Wertung der Qualifikation der Bieter [Nr.{24)bis {25)]                       16\n(3) Bei Durchführung der Vergabeverfahren ist das Gebot der Geheimhaltung strikt zu beachten. Na\nmen und Zahl der Bewerber dürfen wederden Bewerbern noch Dritten mitgeteilt werden. Mitteilungen            Technische und wirtschaftliche Prüfung und Wertung der Anget>ote [Nr.{26)bis(27)1        16\nüber Einzelheiten aus Bewerbungen oder Angeboten, über Inhalt von Verhandlungen mit Bietern, über\nStand und Ergebnisse der Angebotswertung und dgi. sowie Unterlagen darüber dürfen nur an die mit            Besonderheiten der Prüfung und Wertung von Preisnachlässen [Nr.{28)bis(30)1              16\nder Vergabe unmittelbar befaßten Bediensteten gegeben werden.\n                                                                                                            Besonderheiten der Prüfung und Wertung von Lohngieitkiauseln [Nr.{31)bis(33)1            17\nDies gilt insbesondere, wenn ein Bieter mitgeteiiit hat, daß er beabsichtigt, Angaben aus seinem Ange\nbot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten.\n                                                                                                            Besonderheiten der Prüfung und Wertung von Stoffpreisgieitkiausein [Nr.{34)bis {36)]     17\n\n(4) Ergeben sich Anhaltspunkte für wettbewerbsbeschränkende Absprachen unter den Bietern, ist die\n                                                                                                            Besonderheiten der Prüfung und Wertung von Net)enangeboten [Nr.(37)bis{41)[              18    (II\nzuständige Karteilbehörde unverzüglich einzuschalten.                                                                                                                                                      Cd\n                                                                                                            Prüfung und Wertung der Angemessenheit der Preise [Nr.{42)bis(46)1                       19\n                                                                                                            Ermittlung der Wertungssummen für die Angebote [Nr.{47)bis(50)1                          20\n                                                                                                            Verhandlungen mit Bietern [Nr.{51)bis(55)1                                               20\n                                                                                                            Auswahl des annehmbarsten Anget>otes [Nr.(56)bis(56)1                                     21\n                                                                                                        5. Abschluß des Vergabeverfahrens                                                            26\n                                                                                                            Allgemeines [Nr.(7)1                                                                     26\n                                                                                                            Vorlage der Vergabeakten [A/r.(2)ö/s(3)1.. .\"                                            26\n                                                                                                            Verlängerung d^r Zuschiagsfrist [Nr.(4)bis(6)1                                            26\n                                                                                                            Erteilung des Zuschlages [Nr.(7)bis(76)1                                                  27\n                                                                                                            Aufhebung der Ausschreibung [Nr.{17)bis(27)1                                              28\n\n\n                                                                                                        Verzeichnis der Muster\n                                                                                                                                                                                                            <\n                                                                                                        — Muster 3-1 Niederschrift über die Angebotseröffnung                                        .9     TT\n\n                                                                                                        — Muster 3-2 Mitteilung des Ausschreibungsergebnisses                                         13    w\n                                                                                                        — Muster 4-1 Angebotsprüfung                                                                  22\n                                                                                                        — Muster 4-2 Bieterliste                                                                      23    >\n                                                                                                        —   Muster 4-3 Preisspiegei                                                                   24    3\n                                                                                                        —   Muster 5-1 Zuschiagsschreiben                                                             29\n                                                                                                        —   Muster 5-2 Mitteilung üt)er die Bauleitung                                                30    o'\n                                                                                                        —   Muster 5-3 Bürgschaftsurkunde „StB-Bürg 1 (Gesamt)\"                                       31    3-\n                                                                                                                                                                                                            CD\n                                                                                                        —   Muster 5-4 Absageschreiben                                                                32\n\n\n                                              — 6-                                                                                                     - 5-",
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Behandlung von Bewerbungen                   03\nNr.(1)-(7)                                                                                                                                                                                      Nr.(1)-(4)\n\n                                                                                                                                                                                                              >\n3. Eröffnung der Angebote                                                                               2. Behandlung von Bewerbungen                                                                         3\n\nEröffnungstermin bei Ausschreibungen                                                                    (1) Bei der Auswahl der Teilnehmer am Wettbewerb ist §8 VOB/A zu beachten.                            o\n                                                                                                                                                                                                               □r\n(1) Bei Öffentlicher und Beschränkter Ausschreibung ist ein Eröffnungstermin nach §22 VOB/A vorzu       (2) Vergabeunterlagen dürfen nur an Bewerber abgeget)en werden, die sich gewerbsmäßig mit der          CD\nbereiten und abzuhalten. Dabei ist das Formblatt StB-Eröffnung „Niederschrift Ober die Angebots         Ausführung von Bauleistüngen der zu vergebenden Art befassen. Hierzu gehören z. B, nicht: Baustoff\neröffnung\"(siehe Muster 3-1)zu verwenden.                                                               lieferfirmen, Planungsfirmen, Baubetreuungsunternehmen, Transportunternehmen sowie Stellen, die\n                                                                                                        sich mit Baumarktstatistik u. ä. befassen.\n(2)Der Verhandiungsieiter soll möglichst mit der Aufstellung der Verdingungsunterlagen und der Wei\nterbehandlung der Angebote nicht befaßt sein.                                                           Wird bekannt,daß gegen einen Bewerber ein Verfahren wegen unberechtigter Ausübung eines Gewer\n                                                                                                        bes eingeleitet ist, so ist bis zum Abschluß dieses Verfahrens von der Beteiligung des betreffenden\n(3)Die gem.§22 Nr.3 VOB/A zu verlesenden und in das Formblatt StB-Eröffnung aufzunehmenden An           Bewerbers am Wettbewerb abzusehen.\ngaben sind dem „Angebotsschreiben\"(siehe Formblatt StB-Ang in den RU-StB)zu entnehmen.\n                                                                                                        (3)Wenn sich bei einer Beschränkten Ausschreibung aufgeforderte Bewerber miteinander oder mit an\nVoh einem Nebenangebot, das gem. Nr. 5.3 Bwb-StB 79 ohne ein Hauptangebot abgegeben wurde,              deren Unternehmen für die Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft)zu\nsind die Angaben wie bei einem Hauptangebot zu verlesen.                                                sammenschließen wollen, kann zugestimmt werden,es sei denn,daß dadurch eine nicht hinnehmbare\n                                                                                                        Beschränkung des Wettbewerbs erfolgt, z. B. weil die Zahl der Bieter zu gering wird.\n(4) Verspätet eingegangene Angebote (siehe § 22 Nr. 5 VOB/A)sind während des Eröffnungstermins\nnicht zu öffnen.                                                                                        (4) Bei Öffentlicher Ausschreibung sind Vergabeunterlagen, die bis zum Anforderungstermin angefor\n                                                                                                        dert wurden,an alle zu berücksichtigenden Bewerber abzugeberi. Auch nach diesem Termin eingehen\n(5) Den Bietern ist auf Anforderung gem. Nr. 14 Bwb-StB 79 das Ergebnis der Angebotseröffnung mit       de Anforderungen können berücksichtigt werden.\nzuteilen. Dabei ist in der Regel das Formblatt StB-Mitteilung „Mitteilung des Ausschreibungsergeb\nnisses\"(siehe Muster 3-2)zu verwenden.\n\n(6) Wird nach dem Eröffnungstermin festgestellt, daß zu verlesende Angaben nicht oder unrichtig ver\nlesen wurden, z. B.\n\n—   die Bieterbezeichnung wurde falsch angegeben,\n—   ein Angebotspreis wurde falsch verlesen,\n—   eine den Preis betreffende Angabe wurde nicht verlesen,\n                                                                                                                                                                                                              Ol\n—   es wurde nicht bekanntgegeben, daß von einem Bieter Nebenangebote eingereicht wurden,                                                                                                                     co\n                                                                                                                                                                                                              Ül\nso sind diese in der „Niederschrift Ober die Angebotseröffnung\"(unter III.3 des Formblattes StB-Eröff\nnung) nachzutragen. Wenn diese Ergänzungen der Niederschrift für das Wettbewerbsergebnis be\ndeutsam sein können, sind sie allen Bietern unverzüglich schriftlich mitzuteilen.\n\n\nAngebotsöffnung bei Freihändigen Vergaben\n\n(7) Ein Eröffnungstermin findet nicht statt. Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts\nmitgeteilt werden.\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                              I\n                                                                                                                                                                                                              CD\n\n\n                                                                                                                                                                                                              DO\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                              CO\n                                              - 8 -                                                                                                                                                           00\n                                                                                                                                                     — 7 —",
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Eröffnung der Angebote\n                                                                                                                   Muster 3—2      Muster 3—1                                                                                                                         ro\n\n\n\n\n                                                        Muster 3-2                                                                                                                 Muster 3-1 (Seite 4)                                                               (O\n                                                                                                                                                                                                                                                                      cx>\n\nStB-MIttellung                                                                                                                      StS'Eröffnung\n\n\n                                                                                                                                    6. Folgendes wurde verlesen und in die umstehende Zusammenstellung eingetragen:\n                                                                                                                                        — Name und Sitz der Bieter.\n                                                                                                                                        — Angebotssummen (Endbetrage der Angebote und der einiolnon Loeoi*»\n                                                                                                                                        — Andere den Preis betreffende Angaben.\n                                                                                                                                        — Welcher Bieter Änderungsvorschlage oder Nebenangebote eingereicht hat.\n\n\n                                                                                                                                    7. Im Eröffnungstermin waren auBer den Beauftragten des Auftraggebers nur Bieter oder deren Bevollmachtigtezugegen.\n\n                                                                                                                                    8. Der Eröffnungstermin wurde um .fii.. Uhr            Min. geschlossen.\n           Straßenlsauamt A-Stadt\n                                                                                                                                    9. Anerkannt durch folgende Bieter oder Bevollmächtigte:\n                      (Auftraggebende Stelle)\n\n\n           07/82\n\n\n                                                                                                                                         ■Si:..                                    .. .\n                 Mitteilung des Ausschreibungsergebnisses\n           B 75f Ortsumgehung B-Dorf\n                                                                                                                                                                                                        (Unterschrift und Amtsbezeichnung des Verhandlungsleiters)\n           Neubau von Bau-km 8,5 bis 13,5                                                                                                                                                                              (Schultz, AR)\n           Oberbauarbeiten - Deckenlos D lY\n\nBezug;   Angebotseröffnung am .\n                                   20. Januar 1982, 11.00 Uhr                                                                                                                                                                                                          oi\n                                                                                                                                                                                                                                                                       co\n                                                                                                                                                                                                                                                                       09\n                                                                                                                                     1. Nachtraglich eingegangene Anget>ote: . .                                                     f. .\n\n                                                                                                                                         .\n\n\n\n\nFQr die Teilnafime an der Ausschreibung wird gedankt.\n\nNachstehend wird das beim Eröffnungstermin verlesene Ergebnis der Ausschreibung mitgeteilt. Es darf nicht veröffentlicht werden.\n\n\n\n                                                         Endbetrag des Angebotes                  Änderungsvorschlage                                                                                                      (Unterschrift, Datum)\n                      Bieter\n                                                                    DM                            und Nebenangebote\n\n\n  1. Max Krause, A-Stadt                                 4.211.913,25\n                                                                                                                                    2. Bieter oder deren Bevollmächtigte, die nachtraglich Einsicht in die Niederschrift Ober die Angebotseröffnung genommen haben:\n  2. Eduard Meier, 0-Stadt                               4.097.350,17                                        ja\n                                                                                                                                                                                    .y..\n  3. Bg. Schulze/Bäcker,                                 4.179.623,80\n         B-Dorf\n                                                   (abz. 1 v.H. Nachlaß\n                                                   auf Abrechnungssumme)\n  4.\n  5.\n  6.     ' Text in diesem Muste:: nicht geschrieben\n                                                                                                                                                                                                                                                                       <\n  7.\n  8.                                                                                                                                                                                                                                                                   w\n\n\n\n                                                                                                                                     ') Nichtzutreffendes streichen\n                                                                                                                                                                                                                                                                       >\n                                                                                                                                                                                                                                                                       3\n                                                                                                                                                                                                                                                                       r-f\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                                                                                       o\n                                                                                                                                                                                                                                                                       ZT\n                                                                                                                                                                                                                                                                       (D\n\n     [Verkelvsblfrtl I -Varlog Dortmund, Formular-Nr. 3871      Nachdruck nicht gestattet!\n                                                                                                                                                                                                                                                                       H\n                                                                                                                                                                                                                                                                       0",
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Prüfung und Wertung der Angebote                                                                     CD\n                                                                                      Nr.(10)-(21)       Nr.(1)-(9)\n\n                                                                                                                                                                                                                >\nFormale Prüfung der Angebote                                                                                                                                                                                    3\n                                                                                                         4. Prüfung und Wertung der Angebote\n(10)Zunächst sind die Angebote In formaler Hinsicht zu prüfen. Dabei Ist gem.§ 21 VOB/A,den Bwb-                                                                                                                O*\nStB und den Angaben In der „Aufforderung zur Angebotsabgabe\" Insbesondere festzustellen,                                                                                                                        3-\n                                                                                                                                                                                                                (D\n— ob die Angebote unvollständig sind (Preise, Erklärungen, Unterschrift, geforderte Unterlagen usw.),\n                                                                                                        (1) Prüfung und Wertung der Angebote(Hauptangebote, Änderungsvorschläge oder Nebenangebote)\n— ob sie Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthalten,                                              sind nach den §§ 23 bis 25 VOB/A unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirt\n                                                                                                         schaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen.\n— ob eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses dem geforderten Aufbau nicht\n  entspricht und ob die Erklärung fehlt,\n                                                                                                         Dabei sind insbsondere auch die §§ 2, 8,21 und 22 VOB/A zu beachten.\n— ob trotz Ausschluß Änderungsvorschläge oder Nebenangebote eingereicht wurden,\n— ob Änderungsvorschläge oder Nebenangebote nicht auf besonderer Anlage gemacht und ob sie               In t>esonders gelagerten Fällen Ist nach nachstehender Nr.(6) und Nr.(7)zu verfahren.\n   nicht als solche deutlich gekennzeichnet sind,\n— ob Preisnachlässe angeboten sind, die In der „Niederschrift über die Angebotseröffnung\" nicht\n  eingetragen wurden,\n                                                                                                        (2) Die Maßstäbe, nach denen Prüfung und Wertung durchgeführt werden, müssen für alle Angebote\n                                                                                                         gleich sein.\n— ob bei Bietergemeinschaften die geforderte Erklärung (Anlage 1 zu Bwb-StB 79)fehlt oder unvoll\n  ständig ausgefüllt Ist,\n~ ob bei Beschränkter Ausschreibung oder Freihändiger Vergabe Angebote von Unternehmen vorlie\n                                                                                                        (3)Bei der Beurteilung der Angebote Ist auf die Anforderungen bei der einzelnen Vergabe abzustellen;\n  gen, die nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden.\n                                                                                                        die Besonderhelten der anzubietenden Leistung und die Struktur des jeweiligen Bieterkreises sind zu\n                                                                                                         berücksichtigen.\n(11) Folgerungen aus den Feststellungen sind bei der weiteren Prüfung zu treffen.\n                                                                                                        (4)Angebote von Unternehmen, die von der Baudienststelle keine Aufforderung zur Angebotsabgat)e\n                                                                                                        erhalten haben,\n\nRechnerische Prüfung der Angebote                                                                        — sind bei Öffentlicher Ausschreibung wie Angebote der anderen Bieter zu behandeln,\n(12) Alle Angebote sind rechnerisch zu prüfen (nachzurechnen),sofern nicht §23 Nr. 1 VOB/A Anwen         — können bei Beschränkter Ausschreibung berücksichtigt werden; sie sind wie Angebote der ande\ndung findet.\n                                                                                                           ren Bieter zu behandeln, wenn der Angebotsabgabe vor dem Eröffnungstermin zugestimmt wurde.\n\n(13) Fehlende Einheitspreise sind für die Nachrechnung zunächst mit \"0,00\" anzusetzen.\n                                                                                                        (5) Ein Nebenangebot oder ein Preisnachlaß mit einer Bedingung, die sich auf einen anderen Wettbe\n                                                                                                        werb bezieht(z. B. Nachlaß für den Fall, daß der Zuschlag bei einer vorhergehenden Ausschreibung an\n(14) Der Änderungssatz für Lohnänderung Ist bei der Nachrechnung wie ein Einheitspreis zu behan\n                                                                                                        denselben Bieter erteilt wird = „Koppelung von Angeboten\"), darf nicht bei der Entscheidung jenes\n                                                                                                                                                                                                                01\n                                                                                                        anderen Wettbewerbs berücksichtigt werden.                                                              co\ndeln, jedoch Ist ein angebotener Preisnachlaß auf Ihn nicht anzuwenden.\n                                                                                                                                                                                                                (O\n(15) Der am Schluß des Angebots eingetragene Steuersatz für die Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer)Ist\n                                                                                                        (6)Ist eine Angabe oder Erklärung Im Angebot eines Bieters offenbar unrichtig, läßt sich aber aus der\nggf. auf den bei Ablauf der Angebotsfrist geltenden Steuersatz zu ändern (vgl. Nr.4.4 Bwb-StB 79)und\n                                                                                                        Sicht des Auftraggebers das wirklich Gewollte erkennen,so Ist die Angabe oder Erklärung wie erkannt\n                                                                                                        zu behandein (vergl. § 133 BGB).\nder sich daraus ergebende Umsatzsteuerbetrag entsprechend umzurechnen.\n\n(16)Angebotene Preisnachlässe sind nach Ihrem Wortlaut zu berücksichtigen. Ein als Pauschalbetrag\n                                                                                                        (7)Beruft sich ein Bieter auf einen Irrtum bei der Aufstellung und Abgabe seines Angebots,so Ist eine\nangebotener Prelsnachla^ß Ist als Bruttobetrag von der Angebotssumme abzusetzen,sofern nicht eine       derartige Erklärung als Anfechtung der Angebotserklärung zu betrachten; die Wirksamkeit der An\nandere Berechnungswelse angeboten wurde.\n                                                                                                        fechtung und deren Rechtsfolgen richten sich nach den §§ 119 ff. BGB.\n\n(17) Fehlende oder nicht zweifelsfreie Preiseintragungen sowie erhebliche Rechenfehler des Angebo\n                                                                                                        Beruft sich ein Bieter auf einen Irrtum bei der Kalkulation seines Angebots, so Ist diese Erklärung\n                                                                                                        grundsätzlich nicht als Anfechtungsgrund anzuerkennen.\ntes sind In dem Formblatt StB-APrüf „Angebotsprüfung\"(siehe Muster 4-1)zu vermerken.\n\n(18) Nach der Nachrechnung sind die Hauptangebote In aufsteigender Rangfolge,die sich aus der Hö        (8)Die Feststellungen und Entscheidungen aufgrund der Prüfung und Wertung eines Hauptangebotes\nhe der nachgerechneten Angebotsendsummen ergibt. In einer „Bleterllste\" zusammenzustellen (sie          sollen In dem Formblatt StB-APrüf „Angebotsprüfung\"(siehe Muster 4-1)eingetragen werden; reicht\nhe Muster 4-2).\n                                                                                                        Im Einzelfall der Raum Im Formblatt für notwendige Eintragungen nicht aus, Ist ein Beiblatt anzufü\n                                                                                                        gen.\n\n(19) Die Einzelpreise der Hauptangebote sind In einem „Preisspiegel\" zusammenzustellen; dabei sind\ndie Angebote In der Reihenfolge der Bleterllste aufzunehmen (siehe Muster 4-3). In der Regel brauchen   Bei Nebenangeboten Ist, soweit zweckmäßig, sinngemäß zu verfahren.\nnur die fünf niedrigsten Hauptangebote In den Preisspiegel aufgenommen zu werden.\n                                                                                                        Für Angebote, die offensichtlich nicht In die engere Wahl kommen, braucht das Formblatt nicht aus\n                                                                                                        gefüllt zu werden.\n\nFestlegung der weiter zu prüfenden Angebote                                                             (9) Bei der Prüfung und Wertung erforderliche Eintragungen In Angebote sind als solche deutlich zu\n                                                                                                        kennzeichnen.\n(20) Nach den Feststellungen der formalen und rechnerischen Prüfung Ist zu entscheiden, wie fehlen\nde oder nicht zweifeisfreie Preiseintragungen In den Angeboten zu bewerten sind.\n\nAufgrund dieser Entscheidungen Ist der Preisspiegel zu berichtigen oder neu aufzustellen.                                                                                                                       X\n                                                                                                                                                                                                                (D\n\nDie geprüften Angebotsendsummen der Hauptangebote sind In der „Niederschrift über die Angebots\neröffnung\"(Muster 3-1) Spalte 7 einzutragen.                                                                                                                                                                    ro\n                                                                                                                                                                                                                4^\n\n(21)Ferner Ist aufgrund der Feststellungen über formale Mängel(siehe Nr.(10))zu entscheiden,ob An\ngebote auszuschließen sind.\n                                                                                                                                                                                                                (O\n                                                                                                                                                                                                                CX)\n                                               - 15-\n                                                                                                                                                                                                                ro",
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Prüfung und Wertung der Angebote                                                                             '\n\n\n\n\n                                                                                       Nr.(30) — (30)     Nr.(22)-(29)                                                                                               ro\n\n\n                                                                                                                                                                                                                     I\n(30) Bei Preisnachlässen mit dem angebotenen Abrechnungsmodus „abziehbar erst t>ei Schlu&zah-            (22) Angebote, deren Angetiotsendsummen im offenbaren Mißverhältnis zur Leistung stehen, sind\niung\" ist sowohl der Zinsveriust als auch das Üt>erzahiungsrisiko für diezunächst hCMieren At>schlags-    auszuscheiden.                                                                                             (0\nZahlungen gegenüber den Anget)oten anderer Bieter zu berücksichtigen.                                                                                                                                                OD\n                                                                                                                                                                                                                     M\n                                                                                                          Ein offentiares Mißverhältnis.tiesteht, wenn die Angetiotsendsumme von den Erfahrungswerten des\nDer Zinsverlust kann üt>erschiäglich nach folgender Formel t>erechnet werden:                             Auftraggetiers, den Ergebnissen leistungs- und zeitgleicher Wetttiewertie und den Angetiotsendsum-\n                                                                                                          men der anderen Bieter so grob abweicht,daß dies sofort ins Auge fällt,ohne daß es einer Prüfung im\n                 Z = ^^2x Nachlaß [DM] x Bauzeit [Monate] x Zinsfuß [v. HJMonat]                          einzelnen tiedarf.\n\nDer Zinsfuß ist nach § 16 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B anzusetzen.                                                 (23)Unter den in der Wertung verbliebenen(d. h. weder ausgeschlossenen noch ausgeschiedenen)An\n                                                                                                         geboten ist unter Berücksichtigung der Angebotsendsummen festzulegen, welche Angebote zu\n                                                                                                         nächst weiter geprüft werden. Die Entscheidung ist in das Formblatt StB-APrüf „Angebotsprüfung\"\nBesonderiieiten der PrOfung und Wertung v<mi Lohngleftklaustin                                           (siehe Muster 4-1) einzutragen.\n\n(31)Bei der PrOfung werden die — im Rahmen einer gemäß Nr.9ZVB-StB 80 vorgesehenen Lohngleit-\nkiausel — angetjotenen Änderungssätze grundsätzlich wie Einheitspreise t>ehandelt.\n                                                                                                          Piüfuiig und Wertung der Qualifikation der Bieter\nFehlt ein Änderungssatz Otein Eintrag oder Eintrag eines Striches oder einer Null), ist das Angebot\noder der entsprechende Anget>otsabschnitt ohne Lohngieitklausel zu werten, sofern sich nicht aus         (24)Prüfung und Wertung der Quaiifikation der Bieter sind nach §25 Nr.2 Atis. 1 VOB/A vorzunehmen.\nden sonstigen Angebotsangat>en eindeutig etwas anderes ergibt (s. Nr.(6)).\n                                                                                                          Hieitiei ist entsprechend nach §8 Nr. 3 und 4 sowie nach § 24 VOB/A zu verfahren.\n(32) Die für die Lohngieitklausel anget>otenen Änderungssätze sind gesondert zu prüfen, da nach\nNr.9.2 ZVB-StB 80 nur die für Löhne und Gehälter entstehenden Mehraufwendungen erstattet werden.         (25) Bei Angeboten von Bietern, die ais Hauptuntemehmer Teiie der Leistung an Nachuntem^mer\n                                                                                                         übertragen wollen, ist zu prüfen, ob sie die Anforderungen nach Nr. 7.1 Bwti-StB 79 erfüllen.\nÜbersteigt ein Änderungssatz nicht den Rahmen der Erfahrungswerte,die sich aus zeitlich und inhalt\nlich vergleichbaren Wettt>ewerben unter Berücksichtjgung der Änderungssatze des betroffenen Wett-         Angetiote von Bietern, die wesentliche Teiie der Leistung nicht seitist eitiringen wollen (z. B. Bautie-\n|}ewei1)s erget>en, braucht die Angemessenheit des Änderungssatzes nicht weiter geprüft zu werden.        treuungsunternehmen), sind auszuschließen.\n\nÜt}ersteigt ein Änderungssatz diese Erfahrungswerte, ist aufzuklären, ob in dem Änderungssatz nur\ndie bei der Ausführung der Leistung zu erwartenden Lohn- und Gehaltsmehraufwendungen berück               Tedinls^e und wirts^aftiiche Prüfung und Wertung der ^grtiote\nsichtigt worden sind. Insbesondere ist das der Berechnung zugrunde liegende Verhältnis der Lohn                                                                                                                      U1\nkosten zu den übrigen Kosten zu prüfen. ErgitJt die Prüfung, daß in dem Änderungssatz auch andere        (26)Zu prüfen ist, ob nach den Bieterangatien die angetiotene mit der geforderten Leistung ütierein-\nals lohn- und gehaltst>ezogene Anteile enthalten sind, darf auf dieses Angebot der Zuschlag nicht er      stimmt.                                                                                                    o\nteilt wwden.\n                                                                                                         (27) Soweit es die Besondedieiten der Leistung erfordern, ist, ggf. durch Verhandlungen nach § 24\n(33) Die Auswirkungen einer vorgesehenen Lohngieitklausel auf die Anget}Ots- und Bieterfolge sind        VOB/A,zu prüfen, ob das vorgesehene Artieitsverfahren und der vorgesehene Geräteeinsatz für eine\nfolgendermaßen zu berücksichtigen:                                                                        vertragsgemäß Ausführung geeignet erscheinen.\n\nWenn im Leistungsverzeichnis eine fiktive Lohnänderung angegeben ist(siehe Muster 6-6.3 bzw.6-6.4        Femer ist festzustellen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. Nutzungsdauer, Unterhaltungs\nRU-StB 80) und die Bieter demgemäß t>ereits den Erstattungst>etrag ermittelt haben, ist t>ei unter       aufwand)zulässige unterschiedliche Leistungsinhaite der einzelnen Ängetiote (z^ B. Gesteinsarten,\nschiedlichen Änderungssätzen zu prüfen, ob eine Aktualisierung der fiktiven Lohnänderung notwen           Fertigungsbreiten)für den Auftraggeber hatien können.\ndig ist. Trifft dies zu, ist der Erstattungsbetrag neu zu ermittein.\n\nWenn in einer Anlage zum Leistungsverzeichnis von den Bietern Änderungssätze anzubieten waren             Bestmdwtieilen der Prüfung undHI/eitui^ von Pieisna^iissen\n(siehe Muster 6-8.1 tjzw. 6-8.2 RU-StB 80), dann ist für jedes Anget>ot eine Berechnung entsprechend\nMuster 6-6.3 bzw. 6-6.4 RU-StB 80 vorzunehmen.\n                                                                                                         (28) R'eisnachlässe ohne Bedingungen sind z. B.:\n                                                                                                         Preisnachlaß ais Betrag.\n                                                                                                         Preisnachlaß als v.H.-Satz\nBesonderiieiten der Prüfung und Wertung von Stofffnoi^ieitMausein\n                                                                                                         — bezogen auf die Angetiotssumme,\n(34)Bei einer gem. Nr. 10 ZVB-StB 80 vorgesehenen Stbffpreisgleitklausel(siehe Muster 6-9 bzw.6-10       — tiezogen auf die Auftragssumme,\nRU-^B 80)sind deren Auswirkungen bei Feststellung der Angetiots- und Bieterfoige in der R^ei nicht       — bezogen auf die Atirechnungssumme,\nzu berücksichtigen.                                                                                      — tiemgen auf die Atirechnungssumme der Positionen des LV,\n                                                                                                         — trogen auf die Einzelpreise,                                              ^                               <\n(35)Fehlt für einen Stoff ein Eintrag in dem dafür vorgesehenen „Verzeichnis für Stoffpreisgleitklau-    — tiezpgen auf die Einzelpreise der Positionen des LV,\nsei\"oder würde ein Fall der Nr.10.4ZVB-StB &0 gegetien ^in,dann ist das Angetiot insoweit als ohne       — ohne Bezugsgröß.                                                                                          w\nStoffpreisgieitklausel atigegetien anzusehen; dies gilt auch, wenn ein Bieter eingetragen hat:„Anga\nben werden nachgereicht\" o. ä.                                                                           Diese Preisnachlässe sind von der /Vi^botsendsumme Zuziehen.\n                                                                                                                                                                                                                     >\n                                                                                                                                                                                                                     3\nBei fehlenden Angaben in Net>enangetx>ten ist entsprechend zu verfahren.                                 (^)R^eisnachiässe, die an Bedingungen geknüpft sind (auch Skontos), sind wie Netenang^iote zu\n                                                                                                         ßhandeln.\n                                                                                                                                                                                                                     o\n(36)Weichen die in dem „Verzeichnis für Stoffpreisgieitklausel\" eingetragenen Preise von den Mittel                                                                                                                  □r\npreisen aus Angeboten einschlägiger Ueferer(Marktpreise)ab, ist die Ursache aufzuklären.                                                                                                                             <D\n\n\n\n\n                                               — 17 —                                                                                                    — 16 —",
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            "content": "#          RA-StB 82        RA-StB 82                                                                                             <\n                                                  4. Prüfung ynd Wertung der Angebote                     4. Pröffung und Wertung der Angebote\n                                                                                                                                                                                                                CD\n                                                                                        Nr.(49-(49        Nr.(37)-(41)\n\n                                                                                                                                                                                                                >\n Prüfung und Wnrtung der Angemessenheit der Piefse                                                                                                                                                              3\n                                                                                                          Besomleitieiien der Prüfung und Wertung von Nebsnangeboten\n (42)Da Bauleistungen nach§2Nr.1 Satz 1 VO^Azu an^wnessenen Preisen zu vergeten sind,darf so-\n wohi auf Angebote mit unangemessen hohen Preisen ais auch auf Angebote mit unangemessen nied\n                                                                                                          (37) Alle Änderungsvorschläge und Nebenangebote, nachfolgend „Nebenangebote\" genannt, sind            o\n                                                                                                          entsprechend §25 Nr.3 VOB/A wie Hauptangebote zu behandeln,soweit nachstehend nichts Beson            IT\n rigen Preisen der Zuschiag nicht erteilt werden.                                                                                                                                                              (D\n                                                                                                          deres bestimmt ist\n\n Die Angemessenheit der Preise für Teilleistungen sind in der Reget nicht für sich,sondern im Rahmen\n der Angebotsendsumme zu beurteilen. Bei unangemessen hohen oder unangem^sen niedrigen Prei               Änderungen von Nebenangeboten sind nur im Rahmen von §24 Nr. 3 VOB/A statthaft.                       H\n                                                                                                                                                                                                               (b\n sen für wesentliche Teilleistungen sind die Ursachen hierfür auf^kidren.\n                                                                                                          (38)Ein Nebenangebot mit Bedingungen,die bei einer bestimmten Art von Nebenangeboten regelmä\n(43)Angetmte,die in die engere Wahl kommen,sind gründlich zu prüfen. Grundlage hierfür bietet u.a.\n                                                                                                          ßig für alle Bieter zwangsläufig auftreten (z. B. Genehmigung einer Auftragnehmer-Seitenentnahme),\ndie Analyse des Preisspiegels und der Vergleich mit Erfahrungswerten;im Bedarfsfälle sind auch die\n                                                                                                          deren Erfüllung aber nicht vom Auftraggeber abhängt,ist zu berücksichtigen, wenn die Bedingungen\n                                                                                                          bis zur Zuschlagserteiiung erfüllt sein werden.\nKalkulation oder andere Auskünfte des Bieters im Rahmen des §24 VOB/A heranzuziehen.\n\n Bei der Prüfung ist zu untersuchen,ob der Preis eine einwandfreie Ausführung gemäß§       Nr.2Abs.2\n                                                                                                         (39)Wegen des zu wahrenden Wettbewerbsprinzips ist\n Satz 2 VOB/A erwarten läßt.                                                                              — bei „sonstigen\" Nebenangeboten(§25 Nr.3Satz 2 VOB/A)stets,\n                                                                                                          — bei „gewünschten oder ausdrücklich zugelassenen\" Nebenangeboten (§ 25 Nr. 3 Satz 1 VOB/A)\n(44)Zweifel an der Angemessenheit können sich insbesondere ergeben, wenn die Angebotsssummen                dann, wenn hierfür vom Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen keine erschöpfende Lei\neines oder einiger weniger Bieter erheblich geringer sind ais die übrigen.                                  stungsbeschreibung g^eben ist,\n                                                                                                         zu prüfen, ob der Inhalt des Nebenangebotes der geforderten Leistung gleichwertig Ist.\n Ob derartige Abweichungen als erheblich anzusehen sind,ist nach den Gegebenheiten des Einzeifai-\n ies zu beurteilen. Weichen beispielsweise die Angebotsendsummen der aus dem Rahmen fallenden             Für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten sind vorwiegend technische und wirt\n Angebote um mehr ais 10 v. H.von den nächsthöheren ab, ist eine Aufklärung der Ursachen uneriäB-         schaftliche(sesichtspunkte maßgebend. Dabei sind über die angebotenen Herstellungskosten hinaus\n iich.                                                                                                    auch andere kostenmäßige Auswirkungen zu berücksichtigen, z. B.\n\n(45) Bei solchen Angeboten sind die Einzeiansätze unter folgenden Gesichtspunkten Objekt- und be-\n                                                                                                          — durch Dickenänderung einzelner Oberbauschichten bedingte Dickenänderung der anderen Ober\n                                                                                                            bauschichten,\n triel»b«ogen zu untersuchen:                                                                            — Verlängerung der Dammstrecke durch Verkürzung der Brücke,\n                                                                                                         — unterschiedliche Erhaitungskosten bei unterschiedlicher Bauweise,\n Lohnkosten\n                                                                                                         -- Ersparung des Ausbaus von Zufahrtstraßen durch Bahntransport.\nfür eigene und fremde Art>eitskräfte darauf, ob\n                                                                                                                                                                                                               (II\n — der Zeitansatz pro Leistungseinheit bzw.(äesamtstundenzahi den bautechnisch erforderlichen An         (40)Ein nicht gleichwertiges Nebenangebot liegt dann vor, wenn es den im vorliegenden Fall gesetz\n   sätzen entspricht,                                                                                    ten Maßstab für Hauptangebote in technischer, wirtschaftlicher, terminlicher, ggf. g^aiterischer\n — der Mitteilohn und die iohnabhängigen einschl. iohngebundenen Kosten sich im Rahmen der tarif-        usw. Hinsicht nicht voll erreicht. Es darf im Rahmen der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden\n   vertragiichen Vereinbarungen und der gesetzlichen Verpflichtungen halten,                             (siehe aber Abschnitt 5 Nr.(8)).\n\nEinzeistoffkosten                                                                                        Nicht gleichwertige Nebenangebote sind beispielsweise:\ndarauf, ob sie den üblichen Ansätzen entsprechen,\n                                                                                                         — Bauweise einer niedrigeren Baukiasse der Standardisierung der Straßenbefestigungen (RStO).\n                                                                                                         — Ersatzloser Entfall einer Obertjauschicht.\nBaustellengemeinkosten                                                                                   — Asphaltbeton statt Gußasphait.\ndarauf, ob ausreichende Ansätze für alle gesetzlich (z. B. Umweit-, Arbeite- und Unfallschutz) tech      — Brückenüberbauten einteilig statt zweiteilig.\nnisch und betriebswirtschaftlich notwendigen Aufwendungen enthalten sind.                                — Mehrfeidbrücke ais Einfeldträger- statt Durchlaufträger-System.\n                                                                                                         — Verringerung von Mengenansätzen des Leistungsverzeichnisses.\nTrifft dies nicht zu, ist zu prüfen, ob der Bieter aus sachlich gerechtfertigten Gründen die Ansätze     — Ersatzioser Entfall von Bedarfspositionen.\nknapper als die übrigen Bieter kalkulieren konnte, beispielsweise deswegen,weil er rationellere Ferti    — Verkürzung der Zuschiagsfrist.\ngungsverfahren anwendet oder über günstigere Baustoffbezugsquellen oder über Produktionsvorrich          — Entfall von verbindlichen Einzelfristen.\ntungen verfügt, die andere Bieter nicht haben oder erst beschaffen müssen,oder weil sich sein Gerät      — Verlängerung von Ausführungsfristen.\nbereits auf oder in der Nähe der Bausteile befindet.                                                     — Forderung von nicht vorgesehenen Gleitkiauseln für das Hauptangebot.\nDie Prüfung hat sich femer darauf zu erstrecken,inwieweit sich die Ansätze für die Gerätevorhaiteko-     (41) Ein mindestens gleichwertiges Nebenangebot ist zu berücksichtigen.\nsten,für allgemeine G^chäfts- und Sonderkosten einschl. Einzeiwagnisse in wirtschaftlich vertretba\nrem Rahmen halten. Niedrigere Ansätze begründen nicht ohne weiteres die Vermutung ein^zu gerin           Solche Nebenangebote können beispielsweise sein:\ngen Preises im Sinne von §^ Nr.2 Abs.2Satz 2 VOB/A, weil der Bieter Anlaß hat}en kann,auf einzel\nne dieser Ansätze teilweise zu verzichten, in diesen Fällen ist daher lediglich zu prüfen,ob dem sach-   — Andere Bauweise der gleichen Bauklasse der Standardisierung der Straßenbefestigungen (RStO).\nger^hte Erwägungen zugrunde liegen.                                                                      — Straßenoberbau aus Beton statt aus bituminösem Mischgut und umgekehrt.\n                                                                                                         — Andere Entnahmestelle als in der Leistungst^schreibung angeget>en.\nDas Fehlen eines Ansatzes für Wagnis und Gewinn ist unbeachtiich.                                        — Änderung der Querschnittsform eines Brückenüberbaues(außer einteiligen statt getrennten über\n                                                                                                            bauten).\n(4ß) Bestehen Bedenken wegen der baupreisrechtüchen Zuiässigkeit der Angebotspreise, so ist das\nAngebot rechtzeitig vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung der für die Preisbildung und Preisüber                                                                                                           I\n                                                                                                                                                                                                               (D\nwachung zuständigen Behörde vorzulegen.\n\nDie Feststellung der baupreisrechtüchen Zuiässigkeit der Preise durch diese Behörde entbindet die\nBaudienststeiie nicht davon festzustellen, ob die Preise angemessen sind.\n\n                                                                                                                                                                                                               (D\n                                              — 19 —                                                                                                                                                           00\n                                                                                                                                                        — 18 —",
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            "content": "RA-StB 82        RA-StB 82\n                                                4. Prüfung und Wertung der Angebote                    4. Prüfung und Wertung der Angeböte\n                                                                                      Nr.(56)-(58)     Nr.(47)-(55)                                                                                             lO\n                                                                                                                                                                                                                ■1^\n\n\nAuswahl des annehmbarsten Angeliotes                                                                   Ermittlung der Wertungssummen für die Angebote\n                                                                                                                                                                                                                CO\n                                                                                                       (47) Für die abschließende Wertung der welter geprüften Angebote sind für die jeweiligen Haupt- oder     00\n(56) Der Zuschlag ist gemdß § 25 Nr. 2 Absatz 2 VOB/A auf das Angebot zu erteilen, das unter BerOcK-\nsichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten    Nebenangebote „Wertungssummen\" zu ermitteln. Diese ergeben sich aus den bei der Prüfung festge\nGesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Der niedrigste Angebotspreis allein Ist nicht ent       stellten Angebotsendsummen und kostenmäßigen Auswirkungen (z. B. der Wahl- und Bedarfspositio\nscheidend.                                                                                             nen) sowie ggf. aus den sonstigen kostenmäßigen Auswirkungen bei Nebenangeboten (siehe Nr. (39)).\n\n(57) Bei der Auswahl des annehmbarsten Angebotes ist anhand der Übersicht „Angebots- und Bieter        (48) Bei Angeboten von Bietern, auf welche die Richtlinien für bevorzugte Bewerber anzuwenden sind,\nfolge\" (siehe Nr. (50)) in der Reihenfolge der ermittelten Wertungs^ummen vorzugehen.                  Ist die jeweilige Wertungssumme die um den zulässigen Mehrpreis gekürzte Angebotsendsumme.\n\n(58) In einem Vermerk sind die Schritte der Prüfung und Wertung, deren Ergebnisse sowie die für die    (49) Bei Angeboten von Bietern aus Berlin (West) für Baulelstungen im Bundesgebiet Ist die jeweilige\nAuswahl des annehmt>arsten Angebotes maßgebenden Gründe festzuhalten.                                  Wertungssumme die um den Umsatzsteuerkürzungsbetrag verminderte Angebotsendsumme.\n\n                                                                                                       (50) Die Angebote sind mit ihrer jeweiligen „Wertungssumme\" in aufsteigender Folge in einer Über\n                                                                                                       sicht „Angebots- und Bieterfolge\" aufzulisten.\n\n\n\n\n                                                                                                       (51) Verhandlungen gemäß § 24 VOB/A sind nur für die dort vorgesehenen Zwecke und nur soweit not\n                                                                                                       wendig zu führen.\n\n                                                                                                       (52) Bei Ausschreibungen Ist zu beachten, daß mit der Angebotseröffnung der Wettbewerb abge\n                                                                                                       schlossen Ist. Eine nachträgliche Veränderung der Angebote und damit des Wettbewerbsergebnis\n                                                                                                       ses, z. B. durch\n                                                                                                       — Preiszugeständnisse durch Bieter,\n                                                                                                       — sachlich nicht begründete Auslegung von Erklärungen, Nebenangeboten usw. durch Bieter oder\n                                                                                                       — Änderungen der Person des Bieters dadurch, daß mehrere getrennt aufgetretene Bieter eine Ar\n                                                                                                         beitsgemeinschaft bilden sollen oder eine Bietergemeinschaft In ihrer Zusammensetzung geän              Ol\n                                                                                                           dert werden soll                                                                                      4k\n                                                                                                                                                                                                                 lO\n                                                                                                       Ist unzulässig.\n\n                                                                                                       Bei Freihändigen Vergaben soll von der Möglichkeit, über die Änderung von Angeboten zu verhandeln,\n                                                                                                       nur mit der gebotenen Zurückhaltung Gebrauch gemacht werden.\n\n                                                                                                       (53) Verhandlungen gem. § 24 Nr. 3 VOB/A t>ei Nebenangeboten üt>er „unumgängliche technische Än\n                                                                                                       derungen geringen Umfange und daraus sich ergebende Änderungen der Preise\" dürfen nicht den\n                                                                                                       Kern, d. h. den wesentlichen Inhalt, des Nebenangebotes berühren.\n\n                                                                                                       (54) Wenn vom Auftraggeber zu einem In die engere Wahl kommenden Angebot eine für dessen Wer\n                                                                                                       tung maßgebende Feststeilung getroffen wurde, z. B.            <\n                                                                                                       —   Korrektur offenbar unrichtiger Angaben oder Erklärungen eines Bieters (Nr. (6)),\n                                                                                                       —   Beurteilung des von einem Bieter geltend gemachten Irrtums (Nr. (7)),\n                                                                                                       —   Korrektur erheblicher Rechenfehler (Nr. (17)),\n                                                                                                       —   Bbwertung von fehlenden Eintragungen zur Lohn- oder Stoffpreisgieitkiausel (Nrn. (31) und (35)),\n                                                                                                       Ist der t>etreffende Bieter vor Zuschlagserteiiung auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.\n\n                                                                                                       (55) Soweit die Ergebnisse der Verhandlungen über\n                                                                                                       — den Angebotsinhalt nach § 24 Nr. 1 VOB/A,\n                                                                                                       — Änderungen von Net>enangeboten nach § 24 Nr. 3 VOB/A,\n                                                                                                       — Verlängerung der Zuschlagsfrlst (siehe Abschnitt 5, Nr. (4) und Nr. (5)),                               <\n                                                                                                       für die Zuschlagserteiiung rechtserhebllch sein können, ist vom jeweiligen Bieter eine schriftliche Er    00\n                                                                                                       klärung (gemeinsam unterschrlet>ener Vermerk, Schreiben des Bieters usw.) einzuholen, daß er das\n                                                                                                       Verhandlungsergebnis zum Gegenstand seines Angebots macht (siehe Abschnitt 5, Nr. (10)).\n                                                                                                                                                                                                                  >\n                                                                                                       Dabei Ist zu beachten, daß                                                                                 3\n                                                                                                       — mit Ablauf der Zuschlagsfrist die Bieter aus Ihrer Angebotsbindung entlassen sind (§§ 146, 148\n                                                                                                         BGB),                                                                                                    o\n                                                                                                                                                                                                                  3-\n                                                                                                       — ein verspäteter Zuschlag und/oder ein Zuschlag, der Änderungen des Angebots enthält, wenn auch           0\n                                                                                                         nur Änderungen einzelner Teile des Angebots (z. B. der Ausführungsfristen oder einzelner Leistun\n                                                                                                           gen), als Ablehnung des Angebots und zugleich als neues Angebot des Auftraggebers gilt (§ 150\n                                                                                                           Abs. 2 BGB).\n                                              — 21 ■                                                                                                 — 20 -",
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            "number": 31,
            "content": "RA-StB82     RA-StB8ä                                                                                                                              <\n                            4. Prüfung und Wertung der Angebote   4. Prüfung und Wertung der Angebote                                                                                                   00\n                                                            i—2            4-1\n\n                                                                                                                                                                                                        >\n                                                                                                                                                                                                        3\n    Bieterliste, Muster 4-2                                                                                                Muster 4-1\n                                                                                                                                                                                                        o\n                                                                                                                                                                                                        □r\n                                                                                                                                                                                                        0\n    o    o     o     o     o\n\n\n                                                                                                                                                                                                        H\n                                                                                                                                                                                                        0\n         c     o     m     n                                                  B 73f Ortsumgehung B-Dorf\n         m     z     z     X\n               i 5 2                                                           Neuhau von Bau-km 8,3 bis 13,8, Oberbauarbelten-Deckenlos D IV\n                                                                            (Bezeichnung der Bauleistung)\n\n\n\n                     0     o\n\n                     1 ?                                                                                            Angebotsprüfung\n         ^ g\n                                                                   Prüfung und Wertung der Angebote nach Abschnitt4 der RA-StB 82für das Hauptangetwt des Bieters:\n\n                                                                                          15...                            .C r..\n                                                                   Anzahl der eingereichten Nebenanget)ote:.        .\n               www\n                                                                   1. Allgemeines (Nrn. (1) bis (9))\n               ivt   w     w\n                                          »o\n               • o         i>                                         Feststellungen:                                                                .\n               www                        I w\n\n                                          5^\n    W    IS>   ^\n\n\n\n\n                                                                   2. Formale Prüfung (Nrn. (10) bis (11))\n    O    W     -4    «     o                                                                                                                                                                            Ol\n    O    W           <4    w                                          Feststellungen:..\n                                                                                                                                                                                                        4b\n    W    OB    O     »     W                                                                                                                                                                            co\n\n\n\n\n                                          z>\n\n                                          rS\n\n                                          w^                                       s Prüfung (Nrn. (12) bis (19))\n         o     o     o     w\n                                                                      3.1 Feststellungen:\n\n\n\n                                       1i\n                                                                      3.2 Nachgerechnete Angebotsendsumme des Hauptangebotes:                            P.9.S.^ 9.                               c\ns                                                                                                                              Aufgestellt:\nm\n                                                                                                                                 zu Nr. 2\n\nI                                                                                                                                                                      ZS.^'JZ.                   ...\n                                                                             Datum/Unterschrift                            DatumAJnterschrlft                               DatumAffiterschrlft\n\n                                                                   4. Festlegung der In der Wertung verbleibenden Angebote (Nrn. (20) bis (22))\nI                                                                          IDas Angebot wird aufgrund der formalen oder rechnerischen PrOfung ausgeschlossen oder ausgeschieden\nI\nm\n    .\n    -i                                                                       Das Angebot bleibt In der Wertung\n    r\n               w     o     »I                                      5. Festlegung der weiter zu prüfenden Angebote (Nr. (23))\n               <4    W     W\n               O ^        «\n         e     w     o>    w                                          Das Angebot hat In der Bleterllste der Hauptangebote den vorläufigen Platz Nr.. /. . .\n         »     e     w    IM\n\n                                                                      Das Angebot wird welter geprüft          Jamei».\n         w ?              o                                                                                                                                                                             i\n                                                                                                                                                                                                        0\n                                                                                                                                                                                                        -M»\n                                                                   Datum                       .\n                                                                                                                                                                      Unterschrift\n                                                                                                                                                                                                        ro\n                                                                                                                                                                                                        Jb.\n    o          •\n\n                                                                                                                                                                                                        1\n                                                                   \"\\Jir[VeriMimMaa J - Vofflag Dortmund. Formular-Nr. 3872 Nachdruck nicht oaslattell\n                                                                                                                                                                                                        CD\n                                                                                                                                                                                                        00\n                          -23-                                                                                                 - 22 —                                                                   lO",
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Prüfung und Wertung der Angebote\n                                                                       —3                i—3\n                                                                                                                                                                                  lO\n\n\n                                                                                                                                                                                  I\n                  Preisspiegel, Muster 4-3(Blatt 2)                                                       Prelssplegei, Muster 4-3(Blatt 1)\n                                                                                                                                                                                  (O\n                                                                                                                                                                                  00\n                                                                                                                                                                                  lO\n\n\n\n\n                                                                                               p   p   pp     p       p    p       p       p   p   ?       ?\n\n\n                                                                                               n Ii i I i                          I i i i i\n                                                                                                                                                   i IS\n                                                                                     Ii! Jl i i j II! il                  ü!!1 Ii                  Ül          i\n                                            i                                                      i kl     sSS Ii             SS 'si 'Es\n\n          I                                                                                    !' IM' «' j! |!' Iii p\n                                                                                          h\n                                                                                               i lif I fk i II Ii                                              'l\n                                                                                         f                                             r r             i\n                  .3.     e g\n!^ !\n              s   §S     ?§ s' s s i s i 2 i s«s                                                                                                               flfi\n         Iss      s-s    Isis   S S 8 33 g S S 8 S                           ■S      ?                            r       rr   ?       r\n                                                                  iä         It I s.\n                                                                                                                                                                                  U1\n          S !!\n                    u>\n\n                    3       3\n                                                                             == i gl           fsfili if fffli ÜK Ii                                                 1 Ii\n                                u.es^g5Ss<KS\n    !\n         =? §     2i        i ?i g 2is § i g i                    Ii\n         sr s     3 t       g   ssssssssss                                   •:? ?\n                                                                             ■s 2 5»                                                                   i=            il\n                                                                                               S Ij Si       Ii II l{| I                               SS      ifi         r' >\n\n\n\n         .«p .S           o S\n                                                                             ji s SS\nI i^     es § 5 §                                                                                                                                                          ?;\n                          12    1f i g iiiisi                                i? ?                                                                      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Abschluß des Vergabeverfahrens                                                                          TT\n                                                                                        Nr.(7)-(18)                                                                                                                 OD\n                                                                                                          Nr.(1)-(6)\n\n                                                                                                                                                                                                                    >\n                                                                                                          5. Abschluß des Vergabeverfahrens                                                                         3\n                                                                                                                                                                                                                    »-f\n\n (7) Nachdem unter BerOcksichtigung aller Gesichtspunkte gem.§25 VOB/A das annehmbarste Ange\n bot ermittelt worden ist, ist gemSB § 28 VOB/A der Zuschlag auf dieses Angebot zu erteilen.                                                                                                                        ö'\n                                                                                                                                                                                                                    3-\n                                                                                                         (1) Eine Ausschreibung ist durch die Erteilung des Zuschlages, in Ausnahmefällen durch Aufhebuno           CD\n (8) Nebenangebote, die bei der Wertung der Angebote aus WettbewerbsgrOnden nicht berücksichtigt         abzuschließen.                                                                                        ^\n wurden (siehe Abschnitt 4 Nr.(AO)), können bei der Zuschlagserteilung an den Bieter, der im übrigen\n das annehmt)arste Angebot abgeget>en hat, berücksichtigt werden.                                        Bei Freihändiger Vergat)e ist entsprechend zu verfahren.\n(9) Für das Zuschlagsschreiben ist in der Regel das Formblatt StB-Zuschlag „Zuschiagsschreiben\"          Dabei sind die §§ 26 bis 29 VOB/A zu beachten.\n(siehe Muster 5-1)zu verwenden. Ggf. ist die Zuschlagsformulierung zu ergänzen.\n(10)Sind mit dem vorgesehenen Auftragnehmer Verhandlungen geführt worden,so ist auf die Erklä\nrung des Bieters(siehe Abschnitt 4 Nr.(55)) ausdrücklich Bezug zu nehmen.                                Vorlage der Vergabeakten\n\n (11) Im Abschnitt II. des Formblatts StB-Zuschlag „Zuschlagsschreiben\" sind ggf. anzuget>en:            (2)Soweit für die Vergabe die Zustimmung übergeordneter Stellen einzuholen ist, sind diesen die Ver\n                                                                                                         gabeakten so frühzeitig vorzulegen,daß die Bearbeitung bei diesen Stellen rechtzeitig vor Ablauf der\n — Berücksichtigte Nachlässe.                                                                           .Zuschlagsfrist at>geschlossen werden kann.\n — Berücksichtigte Änderungsvorschläge und Net)enanget)ote.\n — GZ der auszuführenden Wahlpositionen.                                                                 (3)Der übergeordneten Stelle sind mit einem Vergabevorschlag mindestens folgende Unterlaoen so\n                                                                                                         weit wie möglich in Urschrift, vorzulegen:\n — OZ der Wahlpositionen, deren Ausführung sich der Auftraggeber noch vorbehält.\n\n(12) Dem Zuschlagsschreiben i$t das im Anschriftfeld, Betreff und Bezug ausgefüllte Formblatt StB-       a) Text der Bekanntmachung der Ausschreibung und Angabe der Veröffentlichungsblätter;\nBauleitung „Mitteilung über die Bauleitung\"(siehe Muster 5-2)beizufügen, in dem der Auftragnehmer        b) die Niederschrift über die Angebotseröffnung;\ndem Auftragget>er Mitteilungen über seine vorgesehene Baujeitung get)en soll.                            c) das für den Zuschlag vorgeschlagene Angebot;\n                                                                                                         d) alle Angebote, auch die ausgeschlossenen oder ausgeschiedenen, mit niedrigeren Angebotsend\n Bei Kunstbauten ist ggf. das Formblatt StB-Bauleitung „Mitteilung über die Bauleitung\" mit folgen          bzw. Wertungssummen als das Angebot nach c);\n dem Text zu ergänzen:                                                                                   e) die beiden Angebote mit nächsthöheren Wertungssummen als das Angebot nach c);\n„Als verantwortlicher Koordinator für die statische und konstruktive Beart>eitung (Nr. 1.1. ZTV-K 80)    f) soweit es sich bei den Angeboten nach c), d)und e)um Nebenangebote handelt, die zugehörigen\nwird benannt:\n                                                                                                            Hauptangebote;                                                                                         Ol\n                                                                                                         g) etwaige Schreiben, Vermerke und sonstige Vorgänge, soweit sie den Vergabevorgang insgesamt             ■1^\n                                                                                                           oder die Anget>ote nach c) bis f) t)etreffen;                                                           Ül\n Name:                                                             Fernsprechen\n                                                                                                         h) Preisspiegel;\nAnschrift:                                                                                               i) Vermerk über das Ergebnis der Wertung;\n                                                                                                        k) ein Satz Vergabeunterlagen, wie sie den Bietern zugeleitet wurden,\nAls verantwortlicher technischer Koordinator für alle Baubehelfe (Nr. 5.3 der Ergänzenden Bestim           (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Angebotsschreiben, Besondere Vertragsbedingungen Lei-\nmungen zu DIN 4420 — Gerüstordnung —)wird benannt:                                                         stungsbeschrelbung mit allen Anlagen, ggf. nachgereichte Schreiben).                      '\nName:                                                              Fernsprecher:\nAnschrift:                                                                                              Verlängerung der Zuschlagsfrist\n\nDie technische Koordination umfaßt über die o. g. Nr.5.3 hinaus auch alle anderen notwendigen Bau       (4)Ist vorauszusehen,daß der Auftrag nicht innerhalb der vorgesehenen Zuschlagsfrist erteilt werden\nbehelfe, wie z. B. die für Baugrut>ensicherungen.\"\n                                                                                                        kann, so ist mit den für die Auftragserteilung in Betracht kommenden Bietern über eine einheitliche\n(13) In den vorgesehenen Fällen ist dem Zuschlagsschreiben eine vort>ereitete Bürgschaftsurkunde        ^rMh?iftlich fes't^ul^en          Bindefrist zu verhandeln. Eine Vereinbarung über die Verlängerung\n„StB-Bürg 1 (Gesamt)\" t>eizufügen (siehe Muster 5-3).\n                                                                                                                                   verlängert werden, ist zu prüfen, ob die Ausführungsfristen zu verlängern\n(14)Wenn zu erwarten ist, daß das Zuschlagsschreiben dem Auftragnehmer nicht mehr rechtzeitig vor\nAblauf der — ggf. nach Nr.(4)verlängerten — Zuschlagsfrist zugeleitet werden kann,ist der Zuschlag      Angebote erg^en         ^^^«\"ss'chtlich Auswirkungen auf die Grundlage der Preisermittlung für die\nfemmündlich bzw. fernschriftlich zu erteilen. Das Zuschlagsschreiben gemäß Nr.(9) ist umgehend\nnachzureichen; darin ist auf die erfolgte Zuschlagserteilung zu verweisen.                                                          von AusfOhrungsfristen ist den Bietern bei der Verhandlung über die Ver\n                                                                                                        längerung der Zuschlags- und Bindefrist nach Nr.(4) mitzuteilen.\n(15) Nach erfolgtem Zuschlag sind die nichtberücksichtigten Bieter gemäß § 27 Nr. 1 VOB/A zu be\nnachrichtigen. Dazu ist das Formblatt StB-Absage „Absageschreiben\" zu verwenden (siehe Muster                                    Auswirkungen auf die Grundlage der Preisermittlung, ist die Ausschreibung\n5-4).\n\n(16) Für die Vertragsabwicklung sind In einer „Vertragsakte\" mindestens zusammenzufassen:                                    die Auftragserteilung in Betracht                        der Verlängerung der         I\n                                                                                                        ^TOhlags- und^qBindefrist nur unter Bedingungen zu.so istkommenden\n                                                                                                                                                                  zu prüfen,obBieter\n                                                                                                                                                                                die Ausschreibung aufzuhe-         CD\na) Ein Satz Vergabeunterlagen, wie sie den Bietern zugeleitet wurden.\nb) Sämtliche Angebotsunterlagen des Auftragnehmers einschl. der berücksichtigten Nebenangebote                                                                                                                     ro\n                                                                                                                                                                                                                   -1^\n   im Original.\nc) Etwaiger Schriftwechsel o. ä. mit dem Auftragnehmer.\nd) Entwurf des Zuschlagsschreibens.                                                                                                                                                                                <o\n                                              — 27 —                                                                                                                                                               00\n                                                                                                                                                      — 26-",
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            "number": 34,
            "content": "RA-StB 82   RA-StB 82                                                                                           X\n                                                                      5. Abschluß des Vergabeverfahrens                          5. Abschluß des Vergabeverfahrens\n                                                                                                                           5—1   Nr.(17)-(21)                                                                                        ro\n\n\n\n                                                                                                                                 Aufhebung der Ausschreibung\n                                                       Muster 5-1\n                                                                                                                                                                                                                                     CO\n                                                                                                                                 (17) Wird die Aufhebung der Ausschreibung erwogen, so Ist § 26 VOB/A zu beachten. In diesem Rah     00\n                                                                                                                                 men sind an die Beurteilung der Aufhebungsveraussetzungen strenge Anforderungen zu stehen.          lO\nStB-Zusehlag\n\n                                                                                                                                 (18) Liegt kein annehmbares Angebot vor, so Ist die Ausschreibung nach § 26 Nr. I.a VOB/A aufzuhe\n                                                                                                                                 ben.\n   Straßenbauamt A'Stadt                                                    A-Stadt                        08.03.1982\n(Auftraggebende Stelle)                                                                                                          (19) Die Aufhebung einer Ausschreibung kann In besonders begründeten Ausnahmefällen auch dann\n           '7/82                                                                                                                 erwogen werden, wenn aufgrund von eingegangenen Änderungsvorschlägen oder Nebenangeboten'\n                                                                                                                                 erkannt wird,daß unzweckmäßig ausgeschrieben wurde und dadurch eine wirtschaftliche und sparsa\n                                                                                                                                 me Verwendung der Mittel nicht gewährleistet wäre.\n   Firma\n   £duard Heier                                                                                                                  Vor einer Verwertung der Idee eines Änderungsvorschlages oder Net^enangebotes Ist zu prüfen,ob Ur\n   Steinstraße 41                                                                                                                heberrechte verletzt werden würden (§ 20 Nr. 3 und § 27 Nr. 2 VOB/A).\n\n   4812 C-Stadt                                                                                                                  (20)Wird bei einer Beschränkten Ausschreibung die Ausschreibung wegen unangemessen hoher Prei\n                                                                                                                                 se aufgehoben, so sollte bei einer erneuten Beschränkten Ausschreibung der Bieterkreis gewechselt\n                                                                                                                                 bzw. eine Öffentliche Ausschreibung vorgesehen werden.\n\n                                             Zuschlagsschreiben                                                                  (21rJe nach Lage des Einzelfalls kann nach Aufhebung einer Ausschreibung In Betracht kommen:\n                                                                                                                                 — Zurückstellung der Baumaßnahme und spätere erneute Ausschreibung.\nBetreff             B 75, Ortsumgehung B-Dorf                                                                                    — Unmittelbar anschließende erneute Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung.\n                    Neubau von Bau-km 8,5 bis 13,5\n                                                                                                                                 — Verhandlung mit einem oder mehreren Bietern über die Änderung der Angebote zwecks Freihändi\n                    Oberbauarbeiten - Deckenlos D lY                                                                                ger Vergabe.\n                                    19.01.1982\nBezug:    Ihr Anget)ot vom\n\nAnlagen: Formblatt „Mitteilung Ober die Bauleitung\"\n         BOrgschaftsurkunde*)                                                                                                                                                                                                        01\n\n                                                                                                                                                                                                                                     0>\n\n1. AufgrundlhresvorbezeichnetenAngebots. ..^^®^..d®^®®.0^.-02.1982^^\n     verhandelt wurde (siehe gemeinsam unterzeichnete Niederschrift vom\n     Ö5/Ö6.02.1982)\n                                 4.087.915.38\n   das nach Prüfung mit          7.      7.......                DM\n\n   -i.w. yi®rmillionensiebenundachtzigtausendneiinhundertfünfzehn 38/100\n                                                                                                                Deutsche Mark\n\n   abschließt,erhalten Sle/eiWeWei»Oie<im                                             '\n\n   im N.m.i>.n.                        f\n\n   den Zuschlag.\n\n\n2. Bei der Auftragssumme Ist berücksichtigt:...^y.®. *\n     damit Auftragssumme 4^098.41.5,38 - 10.500,00 = 4.087.91.5,38 IM....\n   Weitere Angaben:\n                                                                                                                                                                                                                                     <\n                                               Keine\n                                                                                                                                                                                                                                     00\n3. Sie werden gebeten, umgehend das anliegende Formblatt „Mitteilung über die Bauleitung\" ausgefüllt zurückzusenden.\n   Die anliegende vorbereitete Bürgschaftsurkunde bitte Ich Innerhalb von 18 Werktagen ausgefüllt zurückzugeben.*)                                                                                                                   >\n                                                                                                                                                                                                                                     3\n\n\n*)Ggf. Streichen (Siehe Nr. 50 ZVB-StB 80)\n                                                                                       fr-A\n                                                                                        mUnters<]lnrlft)\n                                                                                                                                                                                                                                     O*\n                                                                                                                                                                                                                                     3-\n\n\n~\\^[Verlwlwsblall|-Verlag Dortmund, Formular-Nr. 3873 Nachdruck nicht gestattet!\n\n                                                           -29                                                                                                                — 28 —",
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Abschluß des Vergabeverfahrens\n                                                                                                                                                                                                                                                             w\n                                                                                                                      Muster 5—3      Muster 5—2\n\n                                                                                                                                                                                                                                                             >\n                                                                                                                                                                                                                                                             3\n                                                         Muster 5-3                                                                                                                           Muster 5-2                                                     r-^\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                                                                             a\nSte • Böig 1                                                                                                                                                                                                                                                 IT\n(Gesamt)                                                                                                                                                                                                                                                     0\n\n\n\n                                                Bürgschaftsurkunde\n\n\n Der Auftragnehmer                                                                                                                     Name und Anschrift des Auftragnehmers(Stempel)\n  Name und Sitz\n                                                                                                                                         Straßenbauamt A-Stadt\n                     Eduard Heier, C-Stadt\n\n                                                                                                                                         Bergstraße 3\nder Auftraggeber                                                                                                                         4711 A-Stadt\n\n                     Bundesrepublik Deutschland\n\n                                                                                                                                                                      Mitteilung über die Bauleitung\n                     Straßenbauamt A-Stadt\n\n       folgenden Vertrag gesctiiossen:\n                                                                                                                                                       B 73» Ortsumgehung B-Dorf\n                                                                                                                                                        Neubau von Bau~km 8,3 bis 13*3\n                     Nr. 17/82 vom 19.01./08.03.1982\n                                                                                                                                                        Oberbauarbeiten - Deokenlos D lY\n\n                     B 73f Ortsunqgehung B-Dorf                                                                                        Bezug:   Ihr Zuschlagsschreitien vom\n                                                                                                                                                                              08.03.1982 ■\n                     Neubau von Bau-km 8,3 bis 13*3                                                                                                                                                                                                          01\n                     Oberbauarbeiten - Deckenlos D lY\n                                                                                                                                       FOr die Leitung der Ausführung des o. g. Bauauftrages wird ais mein/unser Vertreter (Nr. 20 ZVB-StB 80) benannt:\n\n                                                                                                                                       Name:                                                                                   Fernsprecher:\nGemöB Nr. SO der .Zusätzlichen Vertragsbedingungen fOr die AusfOhrung von Baulelstungen Im Straßen- und BrOckenbau, Ausgabe\n1980(ZVB-StB 80)\" hat der Auftragnehmer als Sicherheit fOr die ErfOllung sömtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insl>esondere\nfOr die vertragsgemäße AusfOhrung der Leistung, die ROckerstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen, Schadensersatz\nund GewAhrieistung, dem Auftraggeber eine BOrgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu stellen.\n                                                                                                                                       Als Verantwortlicher für alle Maßnahmen zur Sicherung und Regeiung des Verkehrs(Nr. 22 ZVB-StB 80) wird benannt:\n  Name und Anschrift des Borgen\n                                                                                                                                       Name:                                                                                   Fernsprecher:\n\n\n\nDer vorgenannte Bürge übernimmt hiermit fOr den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Borgschaft und verpflichtet sich, auf er\nstes Anfordern jeden Betrag bis zu einer Gesamthohe von\n                                                                                                                                       und dessen Steiivertreter\n  Betrag                                                                                                                     DM\n                                  204.400,-\n                                                                                                                                       Name:                                                                                   Fernsprecher:..\n  Betrag in Worten\n                                  Zweihundertviertausendvierhundert\n                                                                                                                   Deutsche Mark\n\nan den Auftraggekter zu zahlen.\nAuf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet.\nDie BOrgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.\nGerichtsstand ist der Sitz der fOr die Prozeßvertretung des Auftraggebers zustandigen Stelle.\n                                                                                                                                                    (Rechtsverbindliche Unterschrift, bei Arbeitsgemeinschaft Unterschrift des bevollmächtigten Mitglieds)\nOrt, Datum                                                                                                           Unterschriften\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                                                                             N)\n\n\n      [VarikehnAfatt]-Verlag Dortmund, Formular-Nr. 3876 Nachdruck nicht gestaHet!                                                                                                                                                                           I\n                                                                                                                                                          ^-Verlag Dortmund, Formular-Nr. 3874 Nachdruck nicht gastatiati\n                                                                                                                                                                                                                                                             CD\n                                                              — 31 -                                                                                                                           -30 —                                                         00\n                                                                                                                                                                                                                                                             ro",
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