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"content": "Verkehrsblall\nAmtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland\n (VkBI)\n\n INHALTSVERZEICHNIS\n\n\n\n\n 36.Jahrgang 1982 Ausgegeben zu Bonn am 31.Dezember 1982 Heft 24\n\n\n\n\n Amtlicher Teil Nr. Datum VkBI1982 Seite\n\n\n Nr. Datum VkB11982 Seite Wasserstraßen\n\n 248 30.11.82 Bekanntmachung über den Verlauf der bin-\n Allgemeine Angelegenhelten nenwärtigen Begrenzung des Mündungstrichters der\n Bundeswasserstraße Ems -531\n 240 12.11. 82 Prüfungsordnung für die Durchführung von\n Fortbildungsprüfungen zum Seevermessungstechni 249 30.11.82 Bekanntmachung über den Verlauf der bin-\n ker.... 614 nenwärtigen Begrenzung des Mündungstrichters der\n Bundeswasserstraße Weser 531\n 241 18. 11. 82 Grundsätze über die Anerkennung und\n Durchführung von Lehrgängen für Fahrzeugführer nach Straßenbau\n §12GGVSundRn.10170ADR 517\n 250 20. 12. 82 Aligemeines Rundschreiben Straßenbau\n Straßenverkehr Nr. 30/1982\n Sachgebiet 17: Vertrags- und Verdingungswesen 531\n 242 22.11.82 Bekanntmachung Nr. 3/82 über Leistungen\n je Genehmigung gemäß § 10 Abs.5 des Güterkraftver Aufgebote(nicht in Ausgabe B)\n kehrsgesetzes Ä 523\n 250a 31.12.82 Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe\n 243 3.12.82 Bekanntmachung Nr. 23/82 über Sonderab\n 250b 31. 12. 82 Aufbietung von verlorenen Fahrzeugschei\n machungen nach § 22 a des Güterkraftverkehrsgeset\n nen und Bescheinigungen über die Zuteilung amtlicher\n zes ...\" 528\n Kennzeichen für zuiassungsfreie Fahrzeuge 552a -\n 244 9. 12. 82 Änderung der ifd. Nr. 13 der Liste der aner 552bbbbbbb\n kannten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (DA zu\n §18Abs.2StVZO);\n hier: Anerkennung von Gleiskettenfahrzeugen zur\n Räumung und Verfestigung von Schnee 530\n\n Binnenschiffahrt\n\n 245 8.12.82 Hinweis Nichtamtlicher Teil\n Verordnung Nr. 14/82 über die Festsetzung von Ent Allgemelnverkehr 549\n gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt vom Güterverkehr 551\n 5. November 1982 530\n Termine 552\n 246 2.12.82 Hinweis\n Verordnung Nr. 15/82 über die Festsetzung von Ent\n gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt vom\n 9. November 1982 530\n Beilagenhinweis:\n Seeverkehr\n Der heutigen Ausgabe unserer Zeitschrift ist eine\n 247 29. 11. 82 Ungültigkeitserklärung für Motorboot-/ Verlagsbeilage beigefügt. Wir bitten um freundliche\n Sportbootführerscheine 530 Beachtung.\n\n\n\n Beim Ausbleit)en des Verkehrsblattes wollen sich die Bezieher bitte ah den Verlag wenden.",
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"content": "Heft 24-1982 514 VkBI Amtlicher Teil\n\n\n\n AMTLICHER TEIL\n\n\n\n Allgemeine Angelegenheiten\n\n\n\nNr. 240 Prüfungsordnung für die Durchführung (6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender\n Zahl innerhalb einer von der zuständigen Stelle gesetz\n von Fortbildungsprüfungen zum Seever\n ten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die\n messungstechniker zuständige Stelle insoweit nach pflichtgemäßem Er\n Bonn,den 12. November 1982 messen.\n\n ZI 3/04.04.00-12 (7) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder können\nDie gem.§ 58 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz(BBiG) vom Berufsbil nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus\ndungsausschuß beschlossene o. a. Prüfungsordnung wird hiermit wichtigem Grund abberufen werden.\nbekanntgegeben. (8) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuß ist ehrenamtliöh. Für\nDie Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Ver bare Auslagen und Zeitversäumnisse ist, soweit eine\nkehrsblatt in Kraft.\n Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird,\n eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren\nÜber die Bestellung des Prüfungsausschusses und der Durchfüh Höhe von der zuständigen Stelle festgesetzt wird.\nrung der Fortbildungsmaßnahme ergeht ein besonderer Erlaß.\n Der Bundesminister für Verkehr §3 Befangenheit\n Im Auftrag (1) Bei der Zulassung und bei der Fortbildungsprüfung dür\n fen Prüfungsausschußmitglieder nicht mitwirken,die mit\n Dr. Kirchher\n dem Prüfungsbewerber verheiratet oder verheiratet ge\n wesen oder mit ihm in gerade Linie verwandt oder ver\n schwägert oder durch Annahme an Kindes Statt ver\n Prüfungsordnung bunden oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade ver\nfür die Durchführung von Fortblldungsprüfungen zum Seever wandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert sind,\n messungstechniker auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft\nAuf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom begründet ist, nicht mehr besteht.\n07.09.1982 erläßt der Bundesminister für Verkehr(BMV)als zu (2) Prüfungsausschußmitglieder, die sich befangen fühlen,\nständige Stelle nach § 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Satz 2 bis oder Prüfungsteilnehmer, die die Besorgnis der Befan\n4 und § 58 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August genheit geltend machen wollen, haben dies der zustän\n1969(BGBI. I, S. 1112)in der derzeit gültigen Fassung die folgen digen Stelle mitzuteilen, während der Prüfung dem Prü\nde Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfun fungsausschuß.\ngen zum Seevermessungstechniker.\n (3) Die Entscheidung über den Ausschluß von der Mitwir\n I.Abschnitt kung trifft die -zuständige Stelle, während der Fortbil\n Prüfungsausschuß dungsprüfung der Prüfungsausschuß.\n\n§1 Errichtung des Prüfungsausschusses §4 Vorsitz, Beschlußfähigkeit, Abstimmung\n (1) Die zuständige Stelle (BMV) wird zum Nachweis von (1) Der Prüfungsausschuß wählt aus seiner Mitte einen\n Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.\n berufliche Fortbildung erworben sind, Prüfungen durch (2) Der Prüfungsausschuß ist beschlußfähig, wenh alle Mit\n führen. glieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der ab\n (2) Für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen errichtet gegebenen Stimmen.\n die zuständige Steile einen Prüfungsausschuß.\n §5 Geschäftsführung\n§2 Zusammensetzung und Berufung (1) Die Geschäftsführung, insbesondere Einladungen, Pro-\n (1) Der Prüfungsausschuß besteht aus 3 Mitgliedern. Die tokoilführung und Durchführung der Beschlüsse,obliegt\n Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig dem Arbeitgebermitglied im Prüfungsausschuß.\n und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. (2) Die Sitzungsprotokolle sind von den anwesenden Mit\n Die Prüfer sollen insbesondere in der beruflichen Er gliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.\n wachsenenbildung erfahren sein.\n §6 Verschwiegenheit\n (2) Dem Prüfungsausschuß müssen als Mitglieder je ein\n Beauftragter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und ein Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben über alle\n Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Die Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu\n Mitglieder haben Stellvertreter. wahren. Dies gilt nicht gegenüber dem Berufsbildungsaus\n schuß. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung der zuständi\n (3) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden\n gen Stelle.\n von der zuständigen Stelle für die Dauer von höchstens\n 3Jahren berufen. «.Abschnitt\n (4) Die Arbeitnehmermitglieder werden auf Vorschlag der Vorbereitung der Fortbildungsprüfung\n im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerk\n schaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeit §7 Prüfungstermine\n nehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zweckset (1) Die Fortbildungsprüfungen finden nach Bedarf statt.\n zung berufen. (2) Die zuständige Stelle oder die von ihr beauftragte Stelle",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 515 Heft 24- 1982\n\n§8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (2) Die Fertigkeits- und schriftliche Kenntnisprüfung wer\n Zur Fortbildungsprüfung ist zuzulassen,wer den an drei aufeinanderfolgenden Tagen abgehalten.\n 1 a) im Besitz des Matrosenbriefes oder des Fischereigehil (3) Die Fertigkeitsprüfung soll insgesamt 10 Stunden nicht\n fenbriefes ist oder wer durch mindestens dreijährige überschreiten. Sie erstreckt sich auf\n Fahrtzeit bei der See- oder Binnenschiffahrt, der Bun a) das Anfertigen einer Lotkarte (Lotungslinienplanes)\n desmarine, der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung, oder eines Peilplanes,\n dem Deutschen Hydrographischen Institut oder der Fi\n b) die Ausführung einer topographischen Vermessung\n scherei gleichwertige Kenntnisse erworben hat und\n des Seegrundes oder der Gewässersohle durch\n dies nachweist und\n Auslotung,\n 1 b) an einem insgesamt sechsmonatigen Lehrgang für die\n c) die Auswertung und Darstellung der Vermessungs\n Fortbildung zum Seevermessungstechniker teilgenom\n ergebnisse in der Arbeitskarte\n men hat.\n (4) Die Prüfungsfächer der Kenntnisprüfung sind:\n 2. Abweichend von Nr. 1 kann zugelassen werden, wer\n durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise a) Vermessungskunde\n glaubhaft macht, daß er Kenntnisse, Fertigkeiten und b) Navigation\n Erfahrungen hat, die die Zulassung zur Prüfung recht c) Gezeitenkunde\n fertigen.\n d) Kartenkunde\n§9 Örtliche Zuständigkeit e) Berufs-, Verwaltungs-,Rechts- und Sozialkunde.\n Örtlich zuständig für die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung (5) In der schriftlichen Kenntnisprüfung soll der Prüfungs\n ist die zuständige Stelle oder die von ihr beauftragte Stelle. teilnehmer Fragen und Aufgaben,insbesondere aus den\n folgenden Gebieten, bearbeiten:\n§ 10 Anmeldung zur Prüfung 1. Im Prüfungsfach Vermessungskunde mit einer Bear\n (1) Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich unter Beach beitungsdauer von ca.21/2 Stunden:\n tung der Anmeldefrist(§ 7(2))zu erfolgen. a) Vermessungsverfahren, insbesondere zur Auf\n (2) Der Anmeldung sind beizufügen nahme von Gewässern,\n a) Angaben zur Person, b) Arbeitsmittel der Vermessung,\n b) Nachweise über die in §8 genannten Voraussetzun c) Meßwerterfassung und Auswertung der Ergebnis\n gen, se für die Darstellung in Karten und Plänen,\n c) eine Erklärung und ggf.ein Nachweis darüber,ob und d) Rechenverfahren in der Gewässervermessung.\n mit welchem Erfolg der Prüfungsbewerber bereits an 2. Im Prüfungsfach Navigation mit einer Bearbeitungs\n der Prüfung teilgenommen hat. dauer von ca. 1 Stunde:\n\n§ 11 Entscheidung über die Zulassung a) Feste und schwimmende Seezeichen,\n (1) Über die Zulassung entscheidet die zuständige Stelle b) Arbeiten mit der Seekarte,\n oder die von ihr beauftragte Stelle. Hält sie die Zulas c) Methoden der terrestrischen Navigation,\n sungsvoraussetzung nicht für gegeben, so entscheidet d) Ortsbestimmung mit Hilfe von Funkortungsverfah\n der Prüfungsausschuß. ren.\n (2) Die Entscheidung über die Zulassung ist dem Prüfungs 3. Im Prüfungsfach Gezeitenkunde mit einer Bearbei\n bewerber spätestens einen Monat vor der Prüfung unter tungsdauer von ca. 1 Stunde:\n Angabe des Prüfungstages und -ortes einschl. der er\n laubten Arbeite- und Hilfsmittel mitzuteilen. Auf Anfrage a) Entstehen der Gezeiten,\n sind ihm die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder b) Gebrauch der Gezeitentafel,\n des Prüfungsausschusses bekanntzugeben sowie die c) Pegel und Pegelbeobachtungen,\n Prüfungsordnung auszuhändigen.\n d) Beschickung von Lotungen.\n (3) Nicht zugelassene Prüfungsbewerber werden unver\n 4. Im Prüfungsfach Kartenkunde mit einer Bearbei\n züglich über die Entscheidung mit Angabe der Ableh\n tungsdauer von ca. 1 Stunde:\n nungsgründe schriftlich unterrichtet.\n a) Amtliche Kartenwerke, Seekarten und Karten\n (4) Wurde die Zulassung aufgrund gefälschter Unterlagen\n werke der WSV,\n oder falscher Angaben ausgesprochen, kann sie vom\n Prüfungsausschuß widerrufen werden. b) Gewässer- und Geländedarstellung,\n c) Arbeitsmittel und Verfahren zur Herstellung groß-\n§12 Prüfungsgebühr\n maßstäbiger Karten.\n Prüfungsgebühren werden nicht erhoben.\n 5. Im Prüfungsfach Berufs-, Verwaltungs-, Rechts- und\n Sozialkunde mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 1\n III. Abschnitt\n Stunde:\n Durchführung der Fortbildungsprüfung a) Aufgaben und Organisation des Vermessungs\n wesens in der Wasser- und Schiffahrtsverwal\n§13 Prüfungsgegenstand\n tung und des Deutschen Hydrographischen Insti\n Durch die Fortbildungsprüfung ist festzustellen, ob der Prü tuts,\n fungsteilnehmer die erforderlichen praktischen Fertigkeiten\n b) Arbeitsrecht und Sozialversicherung,\n beherrscht und die notwendigen theoretischen Kenntnisse\n besitzt. c) Arbeitsschutz und Unfallverhütung.\n (6) Die mündliche Kenntnisprüfung soll innerhalb von 4 Wo\n§14 Gliederung und Inhalt der Prüfung\n chen nach der schriftlichen erfolgen. Es sollen höch\n (1) Die Fortbildungsprüfung gliedert sich in eine Fertig-",
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"content": "516 VkBI Amtlicher Teil\nHeft 24-1982\n\n\n§15 Prüfungsaufgaben (3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung,ohne daß\n ein wichtiger Grund vorliegt,so gilt die Prüfung als nicht\n Der Prüfungsausschuß beschließt auf der Grundlage der bestanden.\n Prüfungsanforderungen die Prüfungsaufgaben.\n (4) Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes befindet\n§ 16 Prüfung Behinderter die zuständige Stelle oder die von ihr beauftrage Stelle;\n hält sie den wichtigen Grund nicht für gegeben,so ent\n Soweit Behinderte an der Prüfung teilnehmen, sind deren scheidet der Prüfungsausschuß.\n besondere Bedürfnisse und Belange bei der Durchführung\n der Prüfung in gebührender Weise zu berücksichtigen.\n IV. Abschnitt\n§ 17 Ausschluß der Öffentlichkeit Bewertung,Feststellung und Beurkundung\n (1) Die Prüfungen sind nicht öffentlich. des Prüfungsergebnisses\n (2) Vertreter der zuständigen Stelle oder der von ihr beauf\n tragten Stelle, die Mitglieder und stellvertretenden Mit §22 Bewertung\n glieder des Berufsbildungsausschusses können anwe (1) Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:\n send sein. Der Prüfungsausschuß kann im Einverneh Eine den Anforderungen in besonderem Maße entspre\n men mit der zuständigen Stelle oder der von ihr beauf chende Leistung\n tragten Stelle andere Personen als Gäste zulassen,so = 100-92Punkte=Note 1 =sehr gut;\n fern keiner der Prüfungsteilnehmer dem widerspricht.\n eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung\n (3) Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur =unter 92-8t Punkte=Note 2=gut;\n die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend\n sein. eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende\n Leistung\n§18 Leitung und Aufsicht = unter81-67 Punkte=Note 3=befriedigend;\n (1) Die Prüfung wird unter Leitung des Vorsitzenden vom eine Leistung,die zwar Mängel aufweist,aber im ganzen\n gesamten Prüfungsausschuß abgenommen. den Anforderungen noch entspricht\n = unter 67-50Punkte=Note 4=ausreichend;\n (2) Die zuständige Stelle oder die von ihr beauftragte Stelle\n regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuß die eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht,\n Aufsichtsführung bei der schriftlichen Kenntnisprüfung, jedoch erkennen läßt, daß gewisse Grundkenntnisse\n die sicherstellen soll, daß der Prüfungsteilnehmer noch vorhanden sind\n selbständig und nur mit den erlaubten Arbeite- und = unter 50-30Punkte=Note 5=mangelhaft;\n Hilfsmitteln arbeitet. eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht\n§ 19 Ausweispflicht und Belehrung und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen\n = unter 30-0Punkte=Note 6=ungenügend.\n Die Prüfungsteilnehmer haben sich auf Verlangen des Vor\n sitzenden oder des Aufsichtsführenden über ihre Person (2) Soweit eine Bewertung der Leistungen nach dem\n auszuweisen.Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prü Punktsystem nicht sachgerecht ist, ist die Bewertung\n fungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten nur nach Noten vorzunehmen. Dabei sind folgende No\n Arbeite- und Hilfsmittel und die Folgen von Täuschungs ten anzuwenden:\n handlungen und Ordnungsverstößen zu belehren. Sehr gut =1.00-1.49\n gut =1.50-2.49\n§20 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße befriedigend = 2.50 - 3.49\n (1) Prüfungsteilnehmern, die sich einer Täuschungshand ausreichend = 3.50 - 4.49\n lung schuldig machen, kann der Aufsichtsführende die mangelhaft = 4.50 - 5.49\n weitere Teilnahme an der Prüfung unter Vorbehalt ge ungenügend = 5.60 - 6.00\n statten. Bei einer erheblichen Störung des Prüfungs (3) Jede Prüfungsleistung ist von den Mitgliedern des Prü\n ablaufs kann der Aufsichtsführende den Prüfungsteil fungsausschusses getrennt und selbständig zu beurtei\n nehmer von der weiteren Teilnahme an der Prüfung aus len und zu bewerten.\n schließen.\n (2) Über den endgültigen Ausschluß und die Folgen ent § 23 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses\n scheidet der Prüfungsausschuß nach Anhören des Prü (1) Der Prüfungsausschuß stellt gemeinsam die Ergebnis\n fungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbe se der einzelnen Prüfungsleistungen fest und ermittelt\n sondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, die Einzelnoten sowie das Gesamtergebnis der Prü\n kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. fung.\n Das gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nachträglich\n festgestellten Täuschungen. (2) Die Ergebnisse der Fertigkeitsprüfung und der Kennt\n nisprüfung sind gesondertzu bewerten.\n§ 21 Rücktritt, Nichtteilnahme (3) Die Bewertung der Fertigkeitsprüfung ergibt sich aus\n (1) Der Prüfungsbewerber kann nach erfolgter Anmeldung dem Durchschnitt der Einzelbewertungen der drei Ar\n vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor beitsproben.\n Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch schriftliche (4) Für die Bewertung der schriftlichen Kenntnisprüfung\n Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung haben die Prüfungsfächer folgende Gewichte:\n als nicht abgelegt; das gleiche gilt, wenn der Prüfungs Vermessungskunde.; 3\n bewerberzur Prüfung nicht erscheint. Navigation... 2\n Gezeitenkunde 2\n (2) Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung\n Kartenkunde 1\n aus einem wichtigen Grund zurück, so können bereits\n erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen Berufs-, Verwaltungs-,Rechts- und",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 617 Heft 24- 1982\n\n (6) Bei der Bewertung des Ergebnisses der Kenntnisprü §28 Prüfungsunterlagen\n fung hat die schriftliche gegenüber der mündlichen das\n Auf Antrag Ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluß der\n doppelte Gewicht.\n Prüfung Einsicht In seine Prüfungsunterlagen zu gewähren.\n (7) Bei der Bewertung des Gesamtergebnisses der Fort Die schriftlichen Prüfungsarbelten sind 2 Jahre, die Anmel\n bildungsprüfung haben die Fertigkelts- und Kenntnis dung und die Niederschriften sind 10 Jahre nach Abschluß\n prüfung gleiches Gewicht. der Prüfung beim Prüfungsausschuß aufzubewahren.\n (8) Die Prüfung Ist bestanden, wenn die Gesamtergebnis\n se der Fertigkelts- und Kenntnisprüfung jeweils minde\n stens ausreichend sind.\n §29 Inkrafttreten\n (9) Die Entscheidung über das Bestehen der Prüfung Ist\n Diese Fortbildungsprüfungsordnung tritt am Tage nach Ihrer\n dem Prüfungsteilnehmer unmittelbar nach dem Ab\n Verkündung Im Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesmini\n schluß der Prüfung mitzuteilen.\n sters für Verkehr-In Kraft.\n (10) Über den Verlauf der Prüfung und der Feststellung der\n Prüfungsergebnisse Ist eine Niederschrift zu fertigen, (VkBI1982 S.514)\n die von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu\n unterzeichnen Ist.\n\n Nr. 241 Grundsätze über die Anerkennung und\n Durchführung von Lehrgängen für Fahr\n§24 Prüfungszeugnisse\n zeugführer nach § 12 GGVS und\n Dem Prüfungsteilnehmer Ist ein Zeugnis über das Bestehen Rn.10170ADR\n der Prüfung auszustellen.Es muß enthalten;\n Bonn,den 18. November 1982\n 1. Bezeichnung der Fortbildungsprüfung AI 3/26.20.70-61\n 2. Personallen.des Prüfungsteilnehmers\n Nachstehend gebe Ich die unter Beteiligung der zuständigen ober\n 3. das Gesamtergebnis der Fortbildungsprüfung sowie die sten Landesbehörden und des Deutschen Industrie- und Handels\n Ergebnisse der Fertigkelts- und Kenntnisprüfung tages ausgearbeiteten Grundsätze über die Anerkennung und\n 4. Datum der Fortbildungsprüfung Durchführung von Lehrgängen von Fahrzeugführern nach § 12 der\n 5. Unterschrift des Vorsitzenden des Prüfungsausschus Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Stra\n ses mit Siegel ße vom 23. August 1979(BGBI.18.1609) und Rn.10170 der Anla\n ge B zum Europäischen Übereinkommen über die Internationale\n Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) In der Fas\n§25 Nichtbestandene Prüfung sung der 4. ADR-Änderungsverordnung vom 1. Juli 1982(BGBI. II\n S.665)bekannt.\n Bei nichtbestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilneh\n mer einen schriftlichen Bescheid des Prüfungsausschus Die Grundsätze sind für Lehrgänge anzuwenden, die ab 1. Januar\n ses. Darin Ist anzugeben, welche Prüfungsleistungen bei ei 1983 durchgeführt werden.\n ner Wiederholung der Prüfung nicht wiederholt zu werden Die Richtlinie über die Anerkennung und Durchführung von Lehr\n brauchen. Auf die Bedingungen der Wiederholungsprüfung gängen für Fahrzeugführer von Tankfahrzeugen nach § 12 GGVS\n gem.§ 26 Ist hinzuweisen. vom 8. Juli 1980(VkBI S. 504) tritt am 31. Dezember 1982 außer\n Kraft.\n Der Bundesminister für Verkehr\n§26 Wiederholungsprüfung Im Auftrag\n (1) Die nichtbestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal Dr.S a n d h ä g e r\n wiederholt werden.\n (2) In der Wiederholungsprüfung Ist der Prüfungsteilnehmer\n auf Antrag von der Prüfung In einzelnen Prüfungstellen\n und -fächern zu befreien, wenn seine Leistungen darin\n In einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben Grundsätze\n und er sich Innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom über die\n Tage der Beendigung der nichtbestandenen Prüfung an, Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen für Fahrzeug\n zur Wiederholungsprüfung anmeldet. führer nach §12 GGVS und Rn.10170 ADR\n (3) Der Prüfungsausschuß legt fest, zu welchem Zeltpunkt Vom 18. November 1982\n die Prüfung frühestens wiederholt werden kann.\n Zweck und Gliederung der Lehrgänge\n (4) Für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung finden die\n §§9 und 10 Anwendung. 1.1 Die nachstehenden Grundsätze gelten für die Anerkennung\n und Durchführung von Lehrgängen für Fahrzeugführer, die\n der Schulungspfllcht gemäß § 12 GGVS und Rn. 10170 der\n V.Abschnitt\n Anlage B zum Europäischen Übereinkommen über die Inter\n nationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße\n Schlußbestimmungen (ADR)unterliegen.\n 1.2 Die Lehrgänge haben den Zweck, Fahrzeugführer, die ge\n mäß § 12 Abs. 1 GGVS oder - auf Grund der entsprechen\n§27 Rechtsmittel den Zuständigkeitsregelung der Länder - nach Rn. 10 170\n Entscheidungen des Prüfungsausschusses sowie der zu ADR eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer\n ständigen Stelle oder der von Ihr beauftragten Stelle sind bei über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung über die",
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"number": 6,
"content": "Heft 24- 1982 518 VkBl Amtlicher Teil\n\n\n1.3 3.2 Der Lehrgangsveranstalter hat seinen Kursen mindestens\n Es dürfen befördert werden nach erfolgreicher Teilnahme\n Güter der Klassen an einem\n folgenden Zeitbedarf zugrunde zu legen:\n Grundkurs allein 16 Unterrichtsstunden,\n Grundkurs und Aufbaukurs allein 16 Unterrichtsstunden,\n zusätzlich an einem (0\n\n GO\n Grundkurs mit einem Aufbaukurs 30 Unterrichtsstunden,\n \"O Grundkurs mit zwei Aufbaukursen 36 Unterrichtsstunden,\n Gesamtkurs 42 Unterrichtsstunden.\n\n Die Industrie- und Handelskammer kann eine Verminderung\n dieses Zeitbedarfs zulassen, wenn es sich um berufserfah\n rene Lehrgangsteilnehmer oder um ausgebildete Berufs\n kraftfahrer handelt. Das gleiche gilt für Kurse nach Ziffer 4.3.\n\n 4.1,4.2,4.3, 5.2 und 7 X fkAaubrs2Klesa 3.3 Die fachliche Qualifikation der eingesetzten Lehrkräfte so\n wie erwachsenengerechte Lehr- und Lernmethoden werden\n 2,4.1,4.2, 4.3, 5.2 u. 7 X X\n fAsrubka3Klesa vorausgesetzt. Die Industrie- und Handelskammer kann\n hierzu vom Lehrgangsveranstalter nähere Angaben verlan\n\n fAbaukrs 65Ku.nelr1sa,\n 3,4.1,4.2,4.3, 5.2, u. 7 X X\n\n\n\n\n Gk)erusdan(mtfAbukn3rse\n gen.\n 4.1,4.2,4.3, 5.1,5.2, 6.1,7 u.8 X X\n 3.4 Der Lehrgangsveranstalter hat nachzuweisen, daß er über\n 2,3,4.1,4.2,4.3, 5.2 ü. 7 X X X\n geeignete Räumlichkeiten für die Schulung und über das er\n 2,4.1,4.2,4.3, 5.1,5.2,6.1,7 u.8 X X X\n forderliche Lehrmaterial verfügt.\n 3,4.1,4.2, 4.3, 5.1,5.2, 6.1,7 u.8 X X X\n 3.5 Die Lehrgänge müssen grundsätzlich zu angemessenen Be\n 2,3,4.1,4.2,4.3,5.1,5.2,6.1,7 u.8 X dingungen allen Teilnehmern, die der Schulungspflicht un\n terliegen, offenstehen. Ausnahmen hiervon kann die aner\n kennende Industrie- und Handelskammer zulassen, wenn\n ein gleiches Lehrgangsangebot in zumutbarer Entfernung\n1.4 Für die Erweiterung der Bescheinigung der Industrie- und vom Wohnsitz des Teilnehmers nachgewiesen werden\n Handelskammer auf andere als in der Bescheinigung ge kann.\n\n nannte Klassen ist die erfolgreiche Teilnahme an dem ent 4.1 Die Industrie- und Handelskammer erteilt die Anerkennung\n sprechenden Aufbaukurs notwendig. schriftlich. Diese enthält insbesondere die Auflagen,daß\n1.5 Die Ausbildungsrahmenpläne für Grundlehrgänge sind ent - die Lehrgänge nach den Ziffern 6.1 und 6.2 und die Er\n halten folgskontrolle nach den Ziffern 7 und 8durchgeführt werden;\n -für den Grundkurs in Anlage 1, - ihr die Befugnis eingeräumt wird, Beauftragte zu den Lehr\n -für den Aufbaukurs Klasse 2 in Anlage 2, gangsveranstaltungen,insbesondere auch zur Überprüfung\n -für den Aufbaukurs Klasse 3in Anlage 3, der Erfolgskontrolle,zu entsenden;\n -für den Aufbaukurs Klassen 5.1,6.1 und 8 in Anlage 4.\n - ihr die Termine der einzelnen Lehrgangsveranstaltungen,\n Der Ausbildungsrahmenplan für den Gesamtkurs umfaßt die einschließlich der Termine der jeweiligen Erfolgskontrolle,\n Ausbildungsrahmenpläne für den Grundkurs und die drei rechtzeitig anzuzeigen sind;\n Aufbaukurse(Anlagen 1 bis 4).\n - ihr die Namen der Lehrkräfte bekanntzugeben sind.\n Anerkennung von Lehrgängen\n 4.2 In die Anerkennung ist aufzunehmen, ob es sich um einen\n2.0 Es wird eine gemeinsame Anerkennung für Lehrgänge nach Gesamtkurs,einen Grundkurs und/oder einen oder mehrere\n § 12 GGVS und Rn.10170 ADR erteilt. - ggf. welche-der in Ziffer 1.5 genannten Aufbaukurse han\n2.1 Für die Anerkennung der Lehrgänge ist diejenige Industrie- delt.\n und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk sich die 4.3 In Ausnahmefällen kann die Industrie- und Handelskammer\n Schulungsstätte des Lehrgangsveranstalters befindet. anstelle des Aufbaukurses für die Klassen 5.1, 6.1 und 8\n2.2 Die Anerkennung wird nur auf Antrag erteilt. Antragsberech auch Aufbaukurse zulassen, die nur eine oder zwei dieser\n tigt ist jede natürliche oder juristische Person. Klassen umfassen.\n\n2.3 Die Lehrgänge werden ihrer Art nach als Grundlehrgänge 5. Will der Lehrgangsveranstalter nach Anerkennung eines\n und Fortbildungslehrgänge anerkannt. Grundlehrgänge die Lehrgangs Veränderungen hinsichtlich solcher Umstände\n nen der erstmaligen Schulung von Fahrzeugführern. Die er vornehmen, die für die Anerkennung von Bedeutung waren,\n folgreiche Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang ist so hat er vorher die Zustimmung der Industrie- i^nd Handels\n nach Ablauf von 5 Jahren seit der erfolgreichen Teilnahme kammer einzuholen. Dies gilt insbesondere für die Verände\n an einem Grundlehrgang oder einem vorausgegangenen rungen der eingesetzten Lehrkräfte sowie der Kurspläne.\n Fortbildungslehrgang nachzuweisen. Sie dient der Auffri Durchführung der Lehrgänge\n schung des Wissens und soll inzwischen eingetretene tech\n 6.1 Die Lehrgänge müssen sicherstellen, daß die Teilnehmer\n nische, rechtliche und stoffbezogene Neuerungen vermit\n den vermittelten Stoff beherrschen. Eine erfolgreiche Teil\n teln.\n nahme in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn der Lehr\n3. Für die Anerkennung von Lehrgängen gelten folgende Vor gangsteilnehmer ausreichende Kenntnisse des zur Erfolgs\n aussetzungen: kontrolle abgefragten Stoffes nachweist.\n3.1 Der Lehrgangsveranstalter hat der Industrie- und Handels 6.2 Die Durchführung der Lehrgänge soll so praxisnah wie mög\n kammer einen ausführlichen Kursplan vorzulegen. Die Indu lich erfolgen. Dabei sind dem Kursplan der Lehrgänge die in\n strie- und Handelskammer kann dabei verlangen, daß der Ziffer 1.5 genannten Rahmenstoffpläne zugrunde zu legen.\n Kursplan einem einheitlichen vom Deutschen Industrie- und Der praktische Teil der Lehrgänge soll mindestens 20% des\n Handelstag zur Anwendung empfohlenen Muster entspricht. in Ziffer 3.2 angegebenen Zeitbedarfs betragen.\n Die Industrie- und Handelskammer soll von dieser Forde\n Erfolgskontrolle\n rung absehen, wenn die betrieblichen Belange des Lehr\n 7. Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit sind die vom Deut",
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"number": 7,
"content": "VkBI Amtlicher Teil 519 Heft 24-1982\n\n\n8. Nach Abschluß eines Lehrganges teilt der Lehrgangsveran 2 Themensektor:Pflichten und Verantwortlichkeiten\n stalter der Industrie- und Handelskammer mit, welche Teil\n nehmer den Lehrgang mit Erfolg besucht haben. Die Indu\n strie- und Handelskammer soll zur Überprüfung dieser An Groblernziele Lehrinhalte\n gaben die Unterlagen der Erfolgskontrolle anfordern.\n Der Fahrzeugführer soll\n9. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der\n 2.1 seine Pflichten und Ver Verantwortungsbereiche des\n Schulung wird von derjenigen Industrie- und Handelskam\n antwortlichkeiten auf Fahrzeugführers und deren\n mer erteilt, die den Lehrgang anerkannt hat. Die Bescheini\n grund der betreffenden Abgrenzung nach GGVS und\n gung kann auch verweigert werden, wenn Unregelmäßigkei\n Rechtsvorschriften ken ADR zu\n ten bei der Durchführung des Lehrgangs, insbesondere bei nen; Halter;\n der Erfolgskontrolle, nachweisbar sind.\n Beförderer;\n10. Entsprechend dem Muster nach Anhang B.B des ADR ent Absender;\n hält die Bescheinigung nur ein Gültigkeitsdatum. Hierfür Versender/Verlader;\n maßgebend ist die Geltungsdauer des Grundkurses. Sonstige.\nDie Grundsätze sind ab 1. Januar 1983 anzuwenden.\n 2.2 den Verantwortlichen für\n Beförderungsauflagen\n kennen;\n 2.3 die Sanktionen kennen, Bußgeld-, Strafbestimmungen\n mit denen Verstößen ge und haftungsrechtliche Fol\n gen die ihm obliegenden gen.\n Pflichten bedroht sind.\n\n\n\n Anlage 1 3 Themensektor: Allgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe\n Ausbiidungsrahnfienpfan\n Groblernziele Lehrinhalte\n für die Schulung der Fahrzeugführer\n nach §12 GGVS und Rn.10170 ADR Der Fahrzeugführer soll\n 3.1 die Eigenschaften der Allgemeine Darstellung der\n häufigsten in Tanks trans Hauptgefahren der zu trans\n portierten Güter und die portierenden Güter.\n Grundlehrgang:Grundkurs sich daraus ergebenden\n Gefahren kennen;\n 3.2 die möglichen Schädigun Schadwirkungen durch direkte\n gen durch direkte Einwir Einwirkung auf den menschli\n kung auf den menschli chen Körper.\nThemenkreis: Beförderung gefährlicher Güter allgemein\n chen Körper kennen;\n 3.3 die Wirkungen von Dämp Wirkungen von Dämpfen und\n fen und Luftverunreinigun Luftverunreinigungen sowie\n gen sowie von Brand, Ex von Brand,Explosion,Wasser-\n1 Themensektor: Allgemeine Vorschriften für die Gefahrgutbe\n plosion sowie Wasser- und Bodenverunreinigungen.\n förderung\n und Bodenverunreinigun\n gen kennen.\n Groblernziele Lehrinhalte\n\n Der Fahrzeugführer soll\n 4 Themensektor: Gefahrenkennzeichnung und -information\n1.1 die Notwendigkeit gesetz Gesetzgebung als Problemlö\n licher Maßnahmen hin sungsprozeß: eigener Schutz,\n sichtlich der Beförderung Verhütung von Schäden, Ab Groblernziele Lehrinhalte\n\n gefährlicher Güter ken grenzung der Verantwortlich\n Der Fahrzeugführer soll\n nen; keiten.\n 4.1 die Beförderungspapiere §3GGVS/Rn.10181 ADR\n1.2 den Anwendungsbereich Struktur und Aufbau von\n kennen;\n von GGVS und ADR ken GGVS und ADR;Gesetz über\n nen; die Beförderung gefährlicher 4.2 Inhalt und Bedeutung des § 4 GGVS / Rn. 2002 Abs.3,4\n Güter; Ausnahmever Begleitpapiers kennen; und 10 ADR.\n ordnungen. 4.3 Inhalt und Bedeutung des §5 GGVS/Rn.10185 ADR.\n1.3 die im Wasserhaushalts Wasserhaushaltsgesetz Unfallmerkblattes / der Besonderheiten der Gruppen\n gesetz, in der Verordnung , (WHG); Verordnung über ge schriftlichen Weisung unfallmerkblätter / schrift\n über gefährliche Arbeits fährliche Arbeitsstoffe. kennen; lichen Weisungen\n stoffe festgelegten Vor 4.4 den wesentlichen Inhalt §6 GGVS/Rn.10182 ADR.\n schriften, soweit sie die der Prüfbescheinigung /\n Handhabung und Beförde der Bescheinigung der be\n rung gefährlicher Güter sonderen Zulassung ken\n betreffen, kennen; nen;\n\n1.4 die besonderen Verkehrs Besondere Verkehrszeichen 4.5 den wesentlichen Inhalt §§7,16 GGVS",
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"number": 8,
"content": "Heft 24-1982 520 VkBI Amtlicher Teil\n\n\n Lehrinhalte\n Anlage 2\n Groblernziele\n\n4.6 die Pflichten des Fahrers Kennzeichnung der Fahrzeuge\n über Warntafein und Ge- und Tanks(§8 GGVS,Rn.\n Ausbildungsrahmenplan\n fahrzettei kennen; 10 500, Anhang B. 5 GGVS\n und ADR.) für die Schulung der Fahrzeugführer\n4.7 Bedeutung des Gefahrzet Anhang A 9(Rn.3900-3902) nach §12 GGVS und Rn.10170 ADR\n tels kennen. GGVS/ADR.\n\n\n\n\n Themensektor: Ausrüstung und Fahrverhaiten des Fahr Grundlehrgang: Aufbaukurs Klasse 2\n zeugs sowie Durchführung der Beförderung\n\n Grobiernzieie Lehrinhaite\n Themenkreis: Beförderung gefähriicher Güter (verdichtete, ver\n Der Fahrzeugführer soll flüssigte und unter Druck gelöste Gase)\n5.1 Grundsätze Über Tanks Tanks(auch Tankarten) und\n und deren Ausrüstung deren Ausrüstung 1 Themensektor: Allgemeine Vorschriften\n kennen; (Rn.10 100 ff. Anhang B.1 a\n undB.1 b GGVS/ADR).\n Grobiernzieie Lehrinhaite\n\n5.2 sonstige Sicherheitsein Rn.10205ff.,Rn.220000\n Der Fahrzeugführer soil\n richtungen am Fahrzeug GGVS/ADR,\n kennen; z. B. Warnieuchten,Trenn 1.1 prinzipielle Merkmale des Rn.2200 und 2201\n schalter, Feuerlöscher, per Aufbaus der Klasse 2 ken GGVS/ADR.\n sönliche Schutzausrüstung. nen;\n\n\n5.3 Be- und Entladung von Physikaiisches Verhaiten von 2 Themensektor:Pfiichten und Verantwortiichkeiten\n fest verbundenen Tanks Fiüssigkeiten,insbes. bei teil Keine Besonderheiten.\n und von Aufsetztanks so weise gefüliten Tanks\n wie das besondere Fahr (Schwallwirkung,Schubkraft,\n verhalten von Fahrzeugen Entiadungsfolge,Sattelzug- 3 Themensektor: Ailgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe\n mit Tanks kennen; Eigenarten).\n\n5.4 die aiigemeinen Vorschrif z. B. Fahrzeugbesatzung, Groblernziele Lehrinhalte\n ten für die Durchführung Überwachung beim Parken, Der Fahrzeugführer soll\n der Beförderung kennen. Rauchverbot, Mitnahmeverbot\n (Rn. 10 171, 10 172, 10 353, 3.1 die Eigenschaften der Eriäuterung der Begriffe und\n 10374 GGVS/ADR). häufigsten in Tanks trans Zusammenhänge:\n portierten Stoffe der Klasr - Dampfdruck\n se 2 und die sich daraus - spezifisches Gewicht\n ergebenden Gefahren (Dichte)\n6 Themensektor: Unfallverhütung und -bekämpfung kennen; - Brennbarkeit\n - Toxizität\n\n Groblernziele Lehrinhalte 3.2 die Gefahren kennen, die Schädigung durch:\n sich aus der direkten Ein - Einatmen von Gasen\n Der Fahrzeugführer soll wirkung auf den menschli - Benetzen der Haut/Schieim-\n6.1 die wichtigsten Maßnah Fahrtvorbereitungen - Fahrbe chen Körper ergeben kön haut\n men der ünfailverhütung trieb (Fahrverhalten unter Be nen;\n kennen; rücksichtigung der Einflüsse 3.3 die speziellen Wirkungen Spezieile Wirkungen von\n durch Ladung, Straßennässe, von Dämpfen und Luftver Dämpfen und Luftverunreini\n Kurvenfahrt usw.). unreinigungen sowie von gungen sowie von Bränden\n Persönliche Schutzaus Brand und Explosion ken und Expiosionen\n rüstung (z. B. Schutzbriiie, nen.\n\n Schutzhandschuhe,Schutz\n kleidung, Atemschutz).\n 4 Themensektor:Gefahrenkennzeichnung\n6.2 seine Aufgaben hinsicht §§9,16 GGVS.\n lich der Meidepflicht ken\n nen;\n Grobiernzieie Lehrinhaite\n\n Der Fahrzeugführer soli\n6.3 die wichtigsten Maßnah Sichern der Unfallstelie;\n men der Unfalibek^mp- Brandbekämpfung; Unfall 4.1 die Bedeutung der in der Anhang B.5 GGVS/ADR.\n fung sowie der Verhinde merkblatt/ schriftliche Klasse 2 vorkommenden\n rung der Schadensaus Weisungen. Kennzeichnungsnummern\n weitung auf Personen und kennen;\n Umweit,insbes. einer Ver 4.2 die Handhabung des An Auflistung der Kennzeich",
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"number": 9,
"content": "VkBI Amtlicher Teil 521 Heft 24- 1982\n\n\n Qroblernziele Lehrinhalte 1 Themensektor:Allgemeine Vorschriften\n\n4.3 die Gefahrzettei kennen, Anhang A.9(Rn.3900-\n Groblernzieie Lehrinhaite\n die in der Regel bei Pro 3902),Rn.10500,21 500\n dukten der Klasse 2 zu GGVS/ADR. Der Fahrzeugführer soll\n verwenden sind; die Fund\n 1.1 prinzipielle Merkmale des Rn.2300 und 2301\n stellen kennen, nach de\n Aufbaus der Klasse 3ken GGVS/ADR.\n nen dies für den Einzelfail\n nen;\n sicher festgestellt werden\n kann. 1.2 das Verhältnis der Verord VbF.\n nung über brennbare Fiüs-\n sigkeiten (VbF) mit ihren\n Themensektor: Ausrüstung und Fahrverhalten des Fahr technischen Regein\n zeugs sowie Durchführung der Beförderung (TRbF)zu GGVS/ADR\n kennen.\n\n Grobiernziele Lehrinhalte\n\n Der Fahrzeugführer soll\n5.1 die wesentlichsten Unter Tankarten, Rohrieitungs- und Themensektor:Pflichten und Verantwortiichkeiten\n scheidungsmerkmaie der Armaturenausrüstung. Keine Besonderheiten.\n Tanks kennen;\n5.2 Funktionsweise und An Umfüilsysteme\n wendung der ümfüilsyste-\n 3 Themensektor: Ailgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe\n me kennen;\n5.3 die Verwendung von Rn. 10 260 GGVS/ADR.\n Warnleuchten und Ar Grobiernzieie Lehrinhaite\n beitsleuchten kenneh;\n Der Fahrzeugführer soll\n5.4 Funktionsweise und An Rn.220000 GGVS/ADR,\n 3.1 die Zusammenhänge ken Erläuterung der Begriffe und\n wendung des Trennschal Rn, 10351 GGVS\n nen,die eine Entzündung Zusammenhänge:\n ters kennen;\n (Verpuffung,Verbren - Gas-/Luft-Gemisch-\n5.5 Anzahl und Art der mitzu Rn. 10 240 GGVS/ADR. nung)auslösen können; Verhältnis\n führenden Feuerlöscher - Zündqueilen\n und deren Bedienungs - statische Eiektrizität\n weise kennen; - Flüchtigkeit\n5.6 die Fundstelle für die Zu- Rn. 10 260 Abs.2 GGVS. - Flammpunkt.\n sammensteilung der per 3.2 das Verhalten von Mine Spezifisches Gewicht(Dichte)\n sönlichen Schutzausrü ralölprodukten im Wasser Mischbarkeit mit Wasser\n stungkennen. und im Erdreich kennen; Verhaiten im Erdreich\n bioiogische Auswirkungen\n6 Themensektor: Unfailbekämpfung 3.3 die Gefahren kennen, die Schädigung durch:\n sich aus der direkten Ein - Einatmen von Gas/Dämpfen\n wirkung von Mineralölpro - Benetzen der Haut/Schieim-\n Grobiernziele Lehrinhalte dukten auf den menschli haut\n chen Körper ergeben kön - Zufuhr über Verdauungsor\n Der Fahrzeugführer soll\n nen. gane.\n6.1 Maßnahmen zur Begeg Maßnahmen gemäß ünfail-\n nung spezieller Gefahren merkbiatt/schriftiicher Wei\n bei Produkten der Kiasse sung (auch: Maßnahmen zur\n 2 kennen. Abdichtung von Leckagen).\n 4 Themensektor:Gefahrenkennzeichnung\n\n\n Grobiernziele Lehrinhalte\n\n Der Fahrzeugführer soli\n Anlage 3 4.1 die Bedeutung der in der Anhang B.5 GGVS/ADR.\n Klasse 3 vorkommenden\n Kennzeichnungsnummern\n kennen;\n Ausbildungsrahmenplan\n 4.2 die Handhabung des An Aufiistung der Kennzeich\n für die Schulung der Fahrzeugführer\n hangs B.5 kennen; nungsnummern im Anhang B.5\n nach§12GGVS und Rn.10170 ADR GGVS/ADR;Besonderheiten\n bei Gruppenbezeichnungen.\n 4.3 die Gefahrzettei kennen, Anhang A.9(Rn.3900-3902)\n die in der Regel bei Pro Rn.10500,31 500\n Grundlehrgang:Aufbaukurs Klasse 3 dukten der Klasse 3 zu GGVS/ADR.\n verwenden sind; die Fund-\n stelien kennen, nach de",
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"number": 10,
"content": "Heft 24- 1982 522 VkBI Amtlicher Teil\n\n\n5 Themensektor: Ausrüstung am Fahrzeug und Kenntnis über\n deren Bedienung 1 Themensektor: Allgemeine Vorschriften\n\n\n Groblernziele Lehrinhalte Groblernziele Lehrinhalte\n\n Der Fahrzeugführer soll Der Fahrzeugführer soll\n5.1 die wesentlichsten Unter Ein- und Mehrprodukten-Tank, 1.1 prinzipielle Merkmale des Rn.2500 und 2501 ,\n scheidungsmerkmale der Rohrleitungs- und Armaturen Aufbaus der Klassen 5.1, Rn.2600 und 2601,\n Tanks kennen; anordnung 6.1 und 8 kennen. Rn.2800 und 2801\n5.2 die zweckmäßige Tätig Checkliste, u. a. Schlauchbe GGVS/ADR.\n keitsfolge bei der Abgabe schaffenheit, Verschlüsse.\n kennen;\n 2 Themensektor:Pflichten und Verantwortlichkeiten\n5.3 Anwendung und Durch Erklärung des Gaspendelver\n Keine Besonderheiten.\n führung des Gaspendel fahrens\n verfahrens bei der Abgabe\n kennen;\n 3 Themensektor: Allgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe\n5.4 Funktionsweise und An TRbF.\n wendung von Grenzwert\n geber und Abfüllsicherung Groblernziele Lehrinhalte\n kennen;\n Der Fahrzeugführer soll\n5.5 die Verwendung von Rn. 10 260GGVS/ADR.\n 3.1 die Zusammenhänge ken Grundzüge des Verhaltens\n Warnleuchten und Ar\n nen, die eine Entzündung und der Wirkungsweise von\n beitsleuchten kennen;\n anderer Stoffe durch Stof Oxidträgern.\n5.6 Funktionsweise und An Rn.220000GGVS/ADR. fe der Klasse 5.1 auslösen\n wendung des Trennschal Rn. 10351 GGVS. können;\n ters kennen;\n die Zusammenhänge ken Erläuterung der Begriffe und\n5.7 Anzahl und Art der mitzu Rn. 10 240GGVS/ADR.\n nen,die eine Entzündung Zusammenhänge:\n führenden Feuerlöscher (Verpuffung, Verbren - Gas-/Luft-Gemisch-\n und deren Bedienungs nung) giftiger und ätzen Verhältnis\n weise kennen; der Stoffe, die zusätzlich - Zündquellen\n5.8 die Fundstelle für die Zu Rn. 10 260 Abs.2 GGVS. entzündbare Eigenschaf - statische Elektrizität\n sammenstellung der per ten besitzen,auslösen - Flüchtigkeit\n sönlichen Schutzaus können; - Flammpunkt.\n rüstung kennen. 3.2 das Verhalten von entzün Mischbarkeit mit Wasser\n dend wirkenden, giftigen Verhalten im Erdreich\n und ätzenden Stoffen im biologische Auswirkungen.\n Wasser und im Erdreich\n6 Themensektor: Unfallbekämpfung\n kennen;\n 3.3 die Gefahren kennen, die Schädigung durch:\n Groblernziele Lehrinhalte sich aus der direkten Ein - Einatmen von Gas/Dämpfen\n wirkung von entzündend - Benetzen der Haut/Schleim\n Der Fahrzeugführer soll\n wirkenden Stoffen, von haut\n 1.1 Maßnahmen zur Begeg Maßnahmen gemäß Unfall giftigen Stoffen sowie von - Zufuhr über Verdauungsor\n nung spezieller Gefahren merkblatt/schriftlicher Wei ätzenden Stoffen auf den gane.\n bei Produkten der sung (auch; Maßnahmen zur menschlichen Körper er\n Klasse 3kennen. Abdichtung von Leckagen). geben können;\n 3.4 die Gefahren kennen, die Atzwirkung auf Metalle und\n sich durch ätzende Stoffe andere Werkstoffe.\n an anderen Gütern oder\n\n Anlage 4 Transportmitteln ergeben\n können.\n\n\n\n Ausbildungsrahmenplan\n 4 Themensektor: Gefahrenkennzeichnung\n für die Schulung der Fahrzeugführer\n nach §12 GGVS und Rn.10170 ADR\n Groblernziele Lehrinhalte\n\n Der Fahrzeugführer soll\n 4.1 die Bedeutung der in den Anhang B.5 GGVS/ADR.\n Grundlehrgang: Aufbaukurs Klassen 5.1,6.1 und 8 Klassen 5.1,6.1 und 8 vor\n kommenden Kennzeich\n nungsnummern kennen;\n 4.2 die Handhabung des An Auflistung der Kennzeich-\nThemenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klassen hangs B.5 kennen;",
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"number": 11,
"content": "VkBI Amtlicher Teil 523 Heft 24- 1982\n\n\n\n Groblernziele Lehrinhalte Groblernziele Lehrinhalte\n\n4.3 die Gefahrzettel kennen, Anhang A.9(Rn.3900- 5.4 Funktionswelse und An Rn.220000GGVS/ADR\n die In der Regel bei Pro 3902),Rn.10500,61 500, wendung des Trennschal Rn. 10351 GGVS.\n dukten der Klassen 5.1, 61 500,81 500GGVS/ADR. ters kennen;\n 6.1 und 8 zu verwenden\n 5.5 Anzahl und Art der mitzu Rn. 10240GGVS/ADR.\n sind; die Fundstellen ken\n führenden Feuerlöscher\n nen, nach denen dies für\n und deren Bedienungs\n den Einzelfall sicher fest\n welse kennen;\n gestellt werden kann.\n 5.6 die Fundstelle für die Zu Rn. 10 260 Abs.2 GGVS.\n sammenstellung der per\n Themensektor: Ausrüstung am Fahrzeug und Kenntnis über\n sönlichen Schutzaus\n deren Bedienung\n rüstung kennen.\n\n Groblernziele Lehrinhalte\n 6 Themensektor: Unfallbekämpfung\n Der Fahrzeugführer soll\n5.1 die wesentlichsten Unter Ein- und Mehrprodukten-Tank, Groblernziele Lehrinhalte\n scheidungsmerkmale der Rohrleltungs- und Armaturen\n Tanks kennen; anordnung Der Fahrzeugführer soll\n5.2 die zweckmäßige Tätig Checkliste, u. a. Schlauchbe 6.1 Maßnahmen zur Begeg Maßnahmen gemäß Unfall-\n keitsfolge bei der Abgabe schaffenheit, Verschlüsse. nung spezieller Gefahren merkblatt/schrlftllcher Wei\n kennen; bei Produkten der Klassen sung (auch: Maßnahmen zur\n 5.1,6.1 und 8 kennen. Abdichtung von Leckagen).\n5.3 die Verwendung von Rn. 10260GGVS/ADR.\n Warnleuchten und Ar\n beitsleuchten kennen; (VkB11982 S.517)\n\n\n Straßenverkehr\n\n\n\nNr. 242 Bekanntmachung Nr. 3/82 über Leistungen je Genehmigung gemäß § 10 Abs. 5 des Güter\n kraftverkehrsgesetzes\n Köln, den 22. November 1982\n IIC-458\n\nNachstehende Leistungen je Genehmigung werden hiermit veröffentlicht.\n Bundesanstalt für den Güterfernverkehr\n Im Auftrag\n Broscheid\n\nMit Genehmigungen des Allgemeinen Güterfernverkehrs (rot)'') durchschnittlich geleistete Tonnenkilometer und erzielte Frachtein\nnahmen 1982\n\n Januar April Juli Oktober\n Land2) bis bis bis bis Jahr\n März Juni September Dezember Insgesamt\n\n\nDurchschnittlich geleistete Tonnenkilometer^)(tatsächliches Gewicht mal Tarifkilometer) je Genehmigung\n Schleswig-Holstein 488 534 484 826\n\n Hamburg 466 537 489 981\n\n Niedersachsen - 370 684 410 600\n\n Bremen 474 004 450 446\n\n Nordrhein-Westfalen 418 561 415 026\n\n Hessen 438 695 437 650\n\n Rheinland-Pfalz 392 565 402 781\n\n Baden-Württemberg 450 038 467 148\n\n Bayern 466 432 472 937\n\n Saarland 389 570 432062\n\n Berlin (West) 452 237 432 464\n\n Insgesamt 432 428 439 968",
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"content": "Heft 24-1982 524 VkBI Amtlicher Teil\n\n\n Januar April Juli Oktober\n LandS) bis bis bis bis Jahr\n März Juni September Dezember Insgesamt\n\n\nDurchschnittlich erzielte Frachteinnahmen In DM Je Genehmigung (ohne Umsatzsteuer)\n\n Schleswig-Holstein 95 003 97152\n\n Hamburg 94 989 101211\n\n Niedersachsen 80 246 90222\n\n Bremen 101 923 100170\n\n Nordrhein-Westfalen 96 800 97 747\n\n Hessen 109 043 110053\n\n Rheinland-Pfalz 85 663 90146\n\n Baden-Württemberg 100 698 107 475\n\n Bayern 95 567 98 732\n\n Saarland 92 611 103 350\n\n Berlin (West) 93 470 91 005\n\n Insgesamt 94 995 98 569\n\n\n\n\nMit Genehmigungen des Allgemeinen Güterfernverkehrs^) mit Nutziastbeschränkung durchschnittlich geleistete Tonnenkilometer und\nerzielte Frachteinnahmen 1982\n\n\n Januar April Juli Oktober\n Land2) bis bis bis bis Jahr\n März Juni September Dezember Insgesamt\n\n\nDurchschnittlich geleistete Tonnenkilometer®)(tatsächliches Gewicht mal Tarifkilometer) je Genehmigung\n Schleswig-Holstein 101503 147 591\n Hamburg 55 088 67 772\n\n Niedersachsen 64198 66 278\n\n Bremen 72633 57 244\n\n Nordrhein-Westfalen 90 215 96 628\n Hessen 34147 38 383\n\n Rheinland-Pfalz 84 322 97 896\n\n Baden-Württemberg 96 918 83508\n\n Bayern 67 578 71 496\n\n Saarland 144 565 159 012\n\n Berlin (West) 170 892 152 479\n\n Insgesamt 85 934 87 291\n\nDurchschnittlich erzielte Frachteinnahmen In DM je Genehmigung (ohne Umsatzsteuer)\n\n Schleswig-Holstein 33924 48 983\n Hamburg 29 835 42087\n\n Niedersachsen 31 790 34 331\n\n Bremen 22 444 25 972\n\n Nordrhein-Westfalen 52 421 51312\n Hessen 25149 28 717\n\n\n^) Binnen- und grenzüberschreitender Verkehr einschließlich der Transporte der Bundesbahneigenen und der Im Auftrage der Deutschen Bundesbahn",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 525 Heft 24-1982\n\n\n Januar April Juli Oktober\n Land2) bis bis bis bis Jahr\n März Juni September Dezember Insgesamt\n\n Rheinland-Pfalz 34 208 55 869\n Baden-Württemberg 44 095 40 929\n Bayern 35 261 39 575\n Saarland 34 353 38 694\n Berlin (West) 56 802 57145\n Insgesamt 42196 44009\n\n\n\n\nMit Genehmigungen des Bezirksgüterfernverkehrs (blau)^) durchschnittlich geleistete Tonnenkilometer und erzielte Frachteinnahmen\n1982\n\n\n\n Januar April Juli Oktober\n Land2) bis bis bis bis Jahr\n März Juni September Dezember Insgesamt\n\nDurchschnittlich geleistete Tonnenkilometer^)(tatsächliches Gewicht mal Tarlfkllometer)je Genehmigung\n Schleswig-Holstein 144 006 170 274\n Hamburg 142125 147 975\n Niedersachsen 240 052 216 946\n Bremen 102 948 104163\n Nordrhein-Westfalen 157 348 165 551\n Hessen 108 318 149 206\n Rheinland-Pfalz 169303 168466\n Baden-Württemberg 164 364 187 415\n Bayern 133 792 168 220\n Saarland 165 396 183 906\n Berlin (West)\n X\n Insgesamt 160 611 174 471\n\n\nDurchschnittlich erzielte Frachteinnahmen In DM je Genehmigung (ohne Umsatzsteuer)\n\n Schleswig-Holstein 35 022 41 850\n\n Hamburg 34 606 37182\n\n Niedersachsen 56 662 52132\n\n Bremen 30 741 30 781\n Nordrhein-Westfalen 43409 46013\n Hessen 30034 40608\n Rheinland-Pfalz 42 389 42607\n\n Baden-Württemberg 45 448 51 538\n\n Bayern 32 514 40115\n\n Saarland 46 941 52058\n\n Berlin (West) X\n X\n Insgesamt 41620 45 370\n\n\n\n Binnen- und grenzüberschreitender Verkehr einschlleBllch der Transporte der Bundesbahneigenen und der Im Auftrage der Deutschen Bundestrahn\n fahrenden Lastkraftfahrzeuge.",
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"content": "Heft 24-1982 526 VkBI Amtlicher Teil\n\nMit Genehmigungen des Grenzüberschreitenden Verkehrs (rosa)\"\") durchschnittlich geleistete Tonnenkilometer und erzielte Fracht\neinnahmen 1982\n\n\n Januar April Juli Oktober\n Land2) bis bis bis bis Jahr\n März Juni September Dezember Insgesamt\n\n\nDurchschnittlich geleistete Tonnenkilometer^)(tatsächliches Gewicht mal Tarifkllometer) je Genehmigung\n Schleswig-Holstein 382 887 376 516\n\n Hamt)urg 316 435 301 897\n\n Niedersachsen 291 599 284 013\n\n Bremen 254 811 199418\n\n Nordrhein-Westfalen 335 644 336 886\n\n Hessen 234 899 220 856\n\n Rheinland-Pfalz 236 739 267414\n\n Baden-Württemberg 272 058 255103\n\n Bayern 340 652 356 641\n\n Saarland 284 273 270 348\n\n Berlin (West) 304 769 298 709\n\n Insgesamt 306 425 304 476\n\n\nDurchschnittlich erzielte Frachteinnahmen In DM je Genehmigung (ohne Umsatzsteuer)\n\n Schleswig-Holstein 76 681 75 832\n\n Hamburg 66 388 61 953\n\n Niedersachsen 51 772 53998\n\n Bremen 81 348 63 279\n\n Nordrhein-Westfalen 83 440 86 669\n\n Hessen 64100 ^ 63 571\n\n Rheinland-Pfalz 50 697 58 556\n\n Baden-Württemberg 77 261 70 472\n\n Bayern 72 742 74 774\n\n Saarland 72 323 71 657\n\n Berlin (West) 70 691 70124\n\n Insgesamt 72 536 72 687\n\n\n\n\nMit Genehmigungen des Grenzüberschreitenden Verkehrs (neurosa)^) durchschnittlich geleistete Tonnenkilometer und erzielte\nFrachteinnahmen 1982\n\n\n\n Januar April Juli Oktober\n Land2) bis bis bis bis Jahr\n März Juni September Dezember Insgesamt\n\nDurchschnittlich geleistete Tonnenkilometer^)(tatsächliches Gewicht mal Tarifkllometer)je Genehmigung\n Schleswig-Holstein 412 500 460 069\n\n Hamburg 368 867 377 178\n\n^ Niedersachsen 215198 238 011\n\n Bremen 279 503 256 394\n\n Nordrhein-Westfalen 186185 194 404\n\n Hessen 109 739 106 205\n\n\n\n\n^) Binnen- und grenzüberschreitender Verkehr einschließlich der Transporte der im Auftrage der Deutschen Bundesbahn fahrenden Lastkraftfahrzeuge.",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 527 Heft 24-1982\n\n\n Januar April Juli Oktober\n Land2) bis bis bis bis Jahr\n März Juni September Dezember insgesamt\n\n Rheinland-Pfalz 141 000 149 028\n\n Baden-Württemberg 182 028 182 359\n\n Bayern 201 537 189194\n\n Saarland 169 341 134 627\n\n Berlin (West) 145 895 159 548\n\n Insgesamt 198 910 201812\n\n\nDurchschnittlich erzielte Frachteinnahmen in DM je Genehmigung (ohne Umsatzsteuer)\n\n Schleswig-Holstein 79047 91 408\n\n Hambürg 60 581 65 917\n\n Niedersachsen 45182 49 926\n\n Bremen 52 491 51 152\n\n Nordrhein-Westfalen 50 877 51 924\n\n Hessen 32 987 33 231\n\n Rheinland-Pfalz 34 456 34 672\n\n Baden-Württemberg 56120 56129\n\n Bayern 43151 37 900\n\n Saarland 44 893 35 005\n\n Berlin (West) 45 940 44 048\n\n insgesamt 48 557 48 475\n\n\n\n\nMit Genehmigung des Möbelfernverkehrs (gelb)*\") durchschnittlich geleistete Tonnenkilometer und erzielte Frachteinnahmen 1982\n\n Januar April Juli Oktober\n Land2) bis bis bis bis Jahr\n März Juni September Dezember insgesamt\n\n\n\nDurchschnittlich geleistete Tonnenkilometer^)(tatsächliches Gewicht mal Tarifkilometer) je Genehmigung\n Schleswig-Holstein 25 006 8 457\n\n Hamburg 1 247 3946\n\n Niedersachsen 8 358 6 852\n\n Bremen 3019 4 294\n\n Nordrhein-Westfalen 20 233 24 711\n\n Hessen 8667 8 488\n\n Rheinland-Pfalz 3 282 3114\n\n Baden-Württemberg 45 484 57 641\n\n Bayern 15 401 9836\n\n Saarland 32 282 39 541\n\n Berlin (West) 2625 3717\n\n Insgesamt 16 666 17 771\n\n\nDurchschnittlich erzielte Frachteinnahmen in DM je Genehmigung (ohne Umsatzsteuer)\n\n Schleswig-Holstein 13057 8103\n\n Hamburg 1 838 2 380\n\n\n^ ^ Binnen- und grenzüberschreitender Verkehr einschiießiich der Transporte der im Auftrage der Deutschen Bundesbahn fahrenden Lastkraftfahrzeuge.",
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"number": 16,
"content": "528 VkBI Amtlicher Teil\n\n\n\n Januar April Juli Oktober\n Land2) bis bis bis bis Jahr\n März Juni September Dezember insgesamt\n\n Niedersachsen 12 779 7512\n\n Bremen 4694 5 223\n\n Nordrhein-Westfalen 15 620 20166\n\n Hessen 9300 8 507\n\n Rheinland-Pfalz 4056 2796\n\n Baden-Württemberg 31 176 45 801\n\n Bayern 15 593 13 369\n\n Saarland 12996 10 722\n\n Berlin (West) 3074 5064\n\n Insgesamt 13961 15 498\n\n\n^ ^ Binnen- und grenzüberschreitender Verkehr einschließlich der Transporte der im Auftrage der Deutschen Bundesbahn fahrenden Lastkraftfahrzeuge.\n Zuordnung der Beförderungen nach dem Bundesland,in dessen Bereich die Genehmigung erteilt worden ist.\n Im grenzüberschreitenden Verkehr nur bezogen auf die Inlandstrecke.\n Ohne Umzugsverkehr,da für diesen unkontingentierte Genehmigungen verwendet werden können.\n\n(VkB11982 S.523)\n\n\n\n\nNr. 243 Bekanntmachung Nr. 23/82 über Sonder 7. Wichtigste\n abmachungen nach §22 a des Güterkraft Sonderbedingungen: mindestens 231je Beförderung\n verkehrsgesetzes\n 2. Sonderabmachung Nr.0568\n Köln,den 3. Dezember 1982 1. Name des Unternehmers: Hans Schottmann GmbH\n IA-081\n 2. Verkehrsverbindungen: von Hamburg\nAuf Grund des § 24 des Güterkraftverkehrsgesetzes wird hiermit nach Berlin\nfolgendes veröffentlicht:\n 3. Güterart: Methanol\n\n1. Sonderabmachung Nr.0567 4. Gütermenge: mindestens 500 t\n\n 1. Name des Unternehmers: ctd Container- und Transport- 5. Vereinbarte\n Dienst GmbH Beförderungsentgelte: 4,10 DM/100 kg\n 2. Verkehrsverbindungen ggf.zuzüglich Umsatzsteuer\n und vereinbarte Beför 6. Tag des Abschlusses\n derungsentgelte: DM je Sendung der Sonderabmachung: 15. November 1982\n von Laatzen,Lehrte, 7. Dauer der\n Ronnenberg, Sonderabmachung: 1. Dezember 1982 bis 28. Fe\n Sehnde,Wolfsburg 600,00 bruar 1983\n Baddeckenstedt,\n 8. Wichtigste\n Königslutter\n Sonderbedingungen: mindestens 241je Beförderung\n am Elm,Nordstem\n men,Salzgitter, 3. Sonderabmachung Nr.0569\n Schellerten,\n 1. Name des Unternehmers: Emil Dicks\n Schladen,Vechelde 640,00\n Lage Kr. Lippe, 2. Verkehrsverbindungen\n Nörten-Hardenberg, und vereinbarte Beför\n Northeim 800,00 derungsentgelte: DM je Sendung\n nach Hamburg von Laatzen,Lehrte,\n Ronnenberg, Sehn\n ggf.zuzüglich Umsatzsteuer\n de,Wolfsburg 600,00\n 3. Güterart: Zucker in Säcken Baddeckenstedt,\n 4. Gütermenge: mindestens 5001 jeweils In Königslutter am Elm,\n 3 Monaten Nordstemmen, Salz\n 5. Tag des Abschlusses gitter, Schellerten,\n der Sonderabmachung: 18.Oktober 1982 Schladen,Vechelde 640,00\n Nörten-Hardenberg,\n 6. Dauer der\n Northeim 800,00\n Sonderabmachung: ab 18. Oktober 1982 auf unbe",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 529 Heft 24-1982\n\n 3. Güterart: Zucker in Säcken 5. Vereinbarte\n 4. Gütermenge: mindestens 5001jeweils in Beförderungsentgelte: 2,40 DM/100 kg\n 3 Monaten ggf.zuzüglich Umsatzsteuer\n 5. Tag des Abschlusses 6. Tag des Abschlusses\n der Sonderabmachung: 12. November 1982 der Sonderabmachung: 20. November 1982\n 6. Dauer der 7. Dauer der\n Sonderabmachung: ab 12. November 1982 auf Sonderabmachung: 22. November 1982 bis\n unbestimmte Zeit, mindestens 21.Februar 1983\n jedoch bis zum 11. Februar\n 8. Wichtigste\n 1983\n Sonderbedingungen: mindestens 201je Beförderung\n 7. Wichtigste\n Sonderbedingungen: mindestens 23 t, nur eine Be- 7. Sonderabmachung Nr. 1051\n und eine Entladestelle je Beför 1. Name des Unternehmers: Horst Anhalt\n derung\n 2. Verkehrsverbindungen: von Tönning\n nach Hamburg\n4. Sonderabmachung Nr.0570 3. Güterart: Weizen\n 1. Name des Unternehmers: Karl Jürgensen 4. Gütermenge: mindestens 5001\n 2. Verkehrsbedingungen: von Schleswig 5. Vereinbarte\n nach Hamburg Beförderungsentgelte: 2,40DM/100kg\n 3. Güterart: Zucker ggf.zuzüglich Umsatzsteuer\n 4. Gütermenge: mindestens 5001jeweils in 6. Tag des Abschlusses\n 3Monaten der Sonderabmachung: 24. November 1982\n 6. Vereinbarte 7. Dauer der\n Beförderungsentgelte: 620,00 DM je Sendung Sonderabmachung: 25. November 1982 bis\n ggt zuzüglich Umsatzsteuer 24.Februar 1983\n 6. Tag des Abschlusses 8. Wichtigste\n der Sonderabmachung: 10. November 1982 Sonderbedingungen: mindestens 201je Beförderung\n 7. Dauer der\n 8. Vierzehnte Änderung der Sonderabmachung Nr.0746\n Sonderabmachung: ab 15. November 1982 auf\n (VkB11977 S.299,zuletzt geändert 1982S.442)\n unbestimmte Zeit, mindestens\n jedoch bis zum 14. Februar Die Güterart wurde erweitert um Stearinkerzen und Olivenkon\n serven.\n 1983\n 8. Wichtigste Die Änderung wurde am 13. Oktober 1982 vereinbart und wirk\n sam.\n Sonderbedingungen: mindestens 251je Beförderung\n\n 9. Änderung der Sonderabmachung Nr.07164\n5. Sonderabmachung Nr. 1049 (VkB11982 S.442)\n 1. Name des Unternehmers: Christian Carstensen Die Sonderabmachung gilt nunmehr auf unbestimmte Zeit.\n 2. Verkehrsverbindungen: von Tönning Die Änderung wurde am 9. November 1982 vereinbart.\n nach Hamburg\n 3. Güterart: Weizen\n 10. Siebte Änderung der Sonderabmachung Nr. 1166\n (VkB11980 S.562,zuletzt geändert 1982 S.226)\n 4. Gütermenge: mindestens 500 t\n a) In die Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin\n 5. Vereinbarte\n dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten\n Beförderungsentgelte: 2,40 DM/100 kg neu aufgenommen:\n ggf.zuzüglich Umsatzsteuer DM/100 kg\n 6. Tag des Abschlusses von Hamburg\n der Sonderabmachung: 11. November 1982\n nach Salzgitter 3,65\n 7. Dauer der Hesel Kr. Leer 3,80\n Sonderabmachung: 12. November bis 31. Dezember\n ggf.zuzüglich Umsatzsteuer\n 1982\n 8. Wichtigste b) Die Güterart wurde erweitert um Stearinkerzen und Oliven\n konserven.\n Sonderbedingungen: mindestens 201 je Beförderung\n Die Änderung wurde vereinbart und wirksam\n6. Sonderabmachung Nr.1050 zu a)am 30. August 1982,\n 1. Name des Unternehmers: Werner Jahn zu b)am 13.Oktober 1982.\n 2. Verkehrsverbindungen: von Tönning Bundesanstalt für Güterfernverkehr\n nach Hamburg Im Auftrag\n 3. Güterart: Weizen Streit\n 4. Gütermenge: mindestens 5001 (VkB11982 S.528)",
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"number": 18,
"content": "530 VkBI Amtlicher Teil\nHeft 24-1982\n\n Bonn,den 8. Dezember 1982\nNr. 244 Änderung der lfd. Nr. 13 der Liste der an A 34/28.25.40-21\n erkannten seibstfahrenden Arbeitsma\n schinen(DA zu§18 Abs.2StVZO); Die Verordnung Nr. 14/82 vom 5. November 1982 Ist Im Bundes\n hier: Anerkennung von Gleiskettenfahr anzeiger Nr. 215 vom 19. November 1982 verkündet worden. Die\n Verordnung Ist am 1. Dezember 1982 In Kraft getreten.\n zeugen zur Räumung und Verfesti\n gung von Schnee Der volle Wortlaut der Beschlüsse der Frachtenausschüsse Ist Im\n FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt- *) Nr. 32\n vom 20. November 1982 veröffentlicht worden. , -\n Der Bundesminister für Verkehr\n Bonn,den 9. Dezember 1982\n Im Auftrag\n StV 11/36.15.07\n (VkB11982 S.530) Lenz\nAls selbstfahrende Arbeltsmaschinen werden unter den Voraus\nsetzungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 StVZO Gleiskettenfahrzeuge zur Nr. 246 Hinweis\nRäumung und Verfestigung von Schnee anerkannt. Verordnung Nr. 15/82 über die Festset\nDemgemäß erhält die lfd. Nr. 13 der Liste der anerkannten selbst zung von Entgeiten für Verkehrsieistun-\nfahrenden Arbeitsmaschinen folgende Fassung: gen der Binnenschiffahrt vom 9. Novem\n„Selbstfahrende Schneepflüge und Gleiskettenfahrzeuge zur ber 1982\nRäumung und Verfestigung von Schnee\". (FB Nr.8/82 Frachtenausschuß Dortmund)\n Der Bundesminister für Verkehr (FG Nr.4/82 Frachtenausschuß Berlin)\n Im Auftrag\n Bonn,den 2. Dezember 1982\n A 34/28.25.40-71\n(VkBri982S.530)\n Die Verordnung Nr. 15/82 vom 9. November 1982 Ist Im Bundes\n anzeiger Nr. 215 vom 19. November 1982 verkündet worden. Die\n ßinneiischiffalirt Verordnung Ist am 1. Dezember 1982 In Kraft getreten.\n Der volle Wortlaut der Beschlüsse der Frachtenausschüsse Ist Im\n FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt- *) Nr. 32\nNr. 245 Hinweis vom 20. November 1982 veröffentlicht worden.\n Verordnung Nr. 14/82 über die Festset Der Bundesminister für Verkehr\n zung von Entgeiten für Verkehrsieistun- Im Auftrag\n gen der Binnenschiffahrt vom 5. Novem-\n Lenz\n ber1982\n (FA Nr.6/82 Frachtenausschuß für den Rhein) *) Der FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt -\n (FB Nr.7/82 Frachtenausschuß Dortmund) kann vom Binnenschiffahrts-Verlag GmbH, Dammstr. 15-17,\n (FE Nr.5/82 Frachtenausschuß f. d. 4100 Dulsburg-Ruhrort, bezogen werden.\n Tankschiffsverkehr)\n(FG Nr.3/82 Frachtenausschuß Berlin) (VkB11982 S.530)\n\n\n Seeverkehr\n\nNr.247 Ungüitigkeitserkiärung für Motorboot-ZSportbootführerscheine Hamburg,den 29. November 1982\n See 15/48.57.01\nNachstehend aufgeführte Motorboot-/Sportbootführerscheine sind verlorengegangen und werden hiermit für ungültig erklärt.\n Der Bundesminister für Verkehr\n Im Auftrag\n UNGÜLTIGKEITSERKLÄRUNG Graf\n VON VERLORENGEGANGENEN MOTORBOOT-/SPORTBOOTFÜHRERSCHEINEN Oktober 1982\n\nFS- Geb. Ausstell.- Ausstell.- u.\nNummer Namen Vornamen Datum Wohnort Datum PA-Ort\n\n8 233917 Burmester Ralf '21.07.59 Marschacht 22.11.81 Leer\n8 135171 Römmler Axel 07.10.61 Radevormwald 31.03.78 Glücksburg\n8 37155 Nobel Herbert 30.06.35 Wolfschlugen 25.01.75 München\n8 80604 MIelke Petra 17.12.53 Hamburg 20.05.76 Hamburg\nM 43449 Krügermeyer Hellmut 27.10.38 Weyhe 11.04.72 Bremen\n8 145141 Krengel Gerold 28.06.61 Nordenham 06.05.78 Nordenham\nM 44911 Sander Irmgard 07.02.21 Georgsmarlen hütte 07.10.72 Glücksburg\n8 197 549 Pötell Hans 10.09.16 Kiel 25.04.80 Kiel\n8 207138 Nagel Klaus 17.03.59 Greversdorf 14.07.80 Hamburg\n8 162967 Wruck Ulrich 05.08.18 Hamburg 30.01.79 Hamburg\n8 206 726 Caspar Arthur 19.09.30 Saarlouis 07.12.80 Wiesbaden\n8 141 356 Schlape Peter 15.07.47 München 23.07.78 München\n8 146823 Krasemann Bernd 30.03.37 Hamburg 14.06.78 Hamburg\n8 240083 Melzener Friedrich 21.06.55 Düsseldorf 13.02.82 Düsseldorf",
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"number": 19,
"content": "VkBI Amtlicher Teil 531 Heft 24- 1982\n\n\nFS- Geb. Ausstell.- Ausstell.- u.\nNummer Namen Vornamen Datum Wohnort Datum PA-Ort\n\n\nS 32 258 Ehret Karl-Heinz 07.06.43 Immenstadt 23.09.74 Hamburg\nS 240635 Kipper Julia 09.05.44 llversheim 13.03.82 Wiesbaden\nS 132056 Ackermann Manfred 08.09.37 Münster 18.03.78 Leer\nS 215457 Nuhn Reinhard 11.07.33 Bremen 22.03.81 Aurich\nS 128804 Fiedler Michael 05.01.42 Berlin 04.02.78 Berlin\nS 35104 Boysen Michael 21.06.28 Quickborn 14.12.74 Lübeck\nS 225861 Grün Johannes 18.04.39 Elsdorf 12.04.81 Düsseldorf\nS 124393 Noll Joachim 06.12.55 Karlsruhe 09.12.77 Karlsruhe\nS 109142 Zehelein Peter 15.09.42 Plettenberg 19.06.77 Düsseldorf\nS 208012 Hoffmann Rolf 21.05.60 Hamburg 12.09.80 Hamburg\nS 39786 Schäfer Jürgen 28.02.33 Berlin 15.01.75 Hamburg\nS 49449 Wilke Karl-Heinz 04.07.41 Hannover 10.05.75 Hannover\nS 235454 Riecke Uwe 02.02.59 Dortmund 31.08.81 Hamburg\nS 4847 Mittelmann Wilfried 20.01.37 Bremen 30.11.67 München\nS 114984 Post Peter 20.04.42 Bremerhaven 29.10.77 Bremen\nS 185279 Ostendorf Peter 13.12.59 Duisburg 30.05.80 Hamburg\nM 60030 Wolf Herbert 25.11.23 Ottersberg 12.05.73 Bremen\nM 23990 Determann Christian 15.12.50 Hamburg 22.05.69 Hamburg\n\n(VkBI1982 S.530)\n\n\n\n\n nigung über den Verlauf der binnenwärtigen Begrenzung des Mün\n Wasserstraßen\n dungstrichters der Bundeswasserstraße Weser (§ 1 Abs. 3 Bun\n deswasserstraßengesetz) erzielt worden. Die Grenze verläuft auf\n der Verbindungslinie zwischen dem Kirchturm Blexen und dem\n Oberfeuer der Richtfeuerlinie Fischereihafen Bremerhaven. Die\nNr. 248 Bekanntmachung über den Verlauf der\n Koordinaten der Festpunkte der Abgrenzung lauten:\n binnenwärtigen Begrenzung des Mün\n dungstrichters der Bundeswasserstraße Gauß-Krüger-Koordinaten\n Ems Kirchturm Blexen: R =3469 306,86 H =5933431,77\n Fischereihafen OF: R =3472530,57 H =5932 285,24\nZwischen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes und Geographische Koordinaten (ED)\ndem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft und Verkehr ist\n Kirchturm Blexen: 8° 32'14\" Ost 53° 31'56\" Nord\nrechtsbestätigend Einigung über den Verlauf der binnenwärtigen\n Fischereihafen OF: 8° 35'10\" Ost 53° 31'20\" Nord.\nBegrenzung des Mündungstrichters der Bundeswasserstraße\nEms(§ 1 Abs.3 Bundeswasserstraßengesetz) erzielt worden. Die Aurich,den 30. November 1982\nGrenze verläuft auf der Verbindungslinie zwischen dem Kirchturm Wasser- und Schiffahrtsdirektion\nPetkum und dem Pegelhaus Pogum. Die Koordinaten der Fest Nordwest\npunkte der Abgrenzung lauten:\n Gauß-Krüger-Koordinaten\n (VkB11982 S.531)\n Kirchturm Petkum: R=2584858,99 H =5912086,35\n Pegelhaus Pogum: R=2583948 H =5910622\n Straßenbau\n Geographische Koordinaten(ED)\n Kirchturm Petkum: 7° 16'28\" Ost 53° 20'04\" Nord\n Pegelhaus Pogum: 7° 15'38\" Ost 53° 19'18\" Nord. Nr. 250 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau\n Nr.30/1982\nAurich,den 30. November 1982\n Wasser- und Schiffahrtsdirektion\n Sachgebiet 17: Vertrags- und Verdin-\n gungswesen\n Nordwest\n Bonn,den 20.Dezember 1982\n Köhn\n StB 12/17/70.17/\n(VkBI-1982 8.531)\n Oberste Straßenbaubehörden der Länder\n\n nachrichtl ich:\n Nr. 249 Bekanntmachung über den Verlauf der Bundesanstalt für Straßenwesen\n binnenwärtigen Begrenzung des Mün Bundesrechnungshof\n dungstrichters der. Bundeswasserstraße Betr.: Richtlinien für das Behandein der Bewerbungen und An\n Weser gebote für Bauieistungen im Straßen- und Brückenbau,\nZwischen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes ei Ausgabe 1982(RA-StB 82)\nnerseits sowie dem Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr der Bezug: Meine Rundschreiben vom",
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"content": "Heft 24-1982 532 VkBI Amtitcher Teil\n\n\n 24.04.1974-StB 12/70.51.01/12006 W 74- vom 30.01.1973, 03.09.1973, 06.02.1976, 04.03.1977 und das\n 06.02.1976-StB 12/18.01.15/12044 W 75- Allgemeine Rundschreiben Nr. 17/1978 vom 17.10.1978 auf.\n 18.02;1977-StB 12/16/70.17/12004 Vms 77- Von den mit Rundschreiben vom 18.02.1977 eingeführten Form\n 04.03.1977-StB 12/16/70.18/12010 Vms 77- blättern bitte ich nur noch die „Abnahmeniederschrift\" anzuwen\n 15.03.1977-StB 12/16/70.17/12011 Vms 77- den.\n 25.05.1981 -StB 12/70.17/12026 Va 81 -\n Die mit dem Rundschreiben vom 24.04.1974 mitgeteilte Auffas\n Meine Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau sung (Preisprüfung bei Lohngleitklausel) ist inzwischen überholt;\n Nr. 17/1978 vom 17.10.1978- StB 12/70.11.00/12051 B das Rundschreiben ist damit gegenstandslos geworden.\n 78-\n Nr. 11/1982 vom 14.04.1982 - StB 12/17/70.12/12007 III.\n Va82-\n Mit der Einführung der RA-StB 82 liegt nach den „Richtlinien für\nAnlg.:RA-StB82 das Aufstellen von Unterlagen zur Vergabe von Bauleistungen im\n Straßen- und Brückenbau (RU-StB 80)\" der zweite wesentliche\n I. Teil des geplanten „Handbuchs für die Vergabe und Ausführung\n von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA-StB)\" vor.\nDer „Arbeltsausschuß Verdingungswesen im Straßen- und Brük-\nkenbau (AV-StB)\" hat unter Würdigung Ihrer Stellungnahme und Der dritte Teil dieses Handbuchs, die „Richtlinien für das Abwik-\nder der Splt^enverbände der Bauwirtschaft die RA-StB 82 aufge keln der Verträge im Straßen- und Brückenbau (RV-StB)\",wird zur\nstellt. ° Zeit im AV-StB aufgestellt mit dem Ziel, die Richtlinien im Jahr\n II.\n 1984 einführungsreif zu haben. Mit deren Einführung wird sich die\n Frage stellen, dann das gesamte Vergabehandbuch - entspre\nDie RA-StB 82 führe Ich für die Bundesfernstraßen ein und bitte chend der im Rundschreiben vom 15.03.1977 mitgeteilten Kon\nbei der Vergabe von Bauleistungen danach zu verfahren, zeption -als Loseblattsammlung einschl. des fortgeführten Inhalts\nIm Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle ich, die RA- der RU-StB 80 und RA-StB 82 herauszugeben.\nStB 82 auch für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden\nStraßen einzuführen. Der Bundesminister für Verkehr\n\nIn die RA-StB 82 sind die bisher für diesen Bereich aufgestellten Im Auftrag\nUnterlagen integriert worden. Ich hebe daher die Rundschreiben Dr.-Ing. E.h.T h u I",
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"content": "DER BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR <\n RA-StB 82\n E\n >\n 3\n >-*•\n\n\n\n ö\"\n 3-\n\n\n\n\n Richtlinien\n für das Behandein der Bewerbungen\n und Angebote für Bauieistungen\n im Straßen- und Brückenbau\n\n Ausgabe 1982\n\n\n (II\n (0\n co\n\n\n\n\n Aufgestellt von den Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder\nim „Arbeitsausschuß Verdingungswesen im Straßen- und Brückenbau (AV-StB)\" Verkehrsblirti]-Verkig - Dortmund\n Bmteli-Nr. 3097\n Besteil-Nr. 3097 ho\n © 1982 (^MÄehrwbhrtT)-Verlag Borgmann GmbH 4 Co KG\n Hohe Str 39. D- 4600 Dortmund 1 Tel.(02 31) 1280 47\n\n (D\n — 3— 00",
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"content": "RA-StB82 RA-StB 82\n1. Allgemeines Inhalt\nNr.(1)-(4) K)\n Inhalt Seite\nI.Allgemeines 1. Allgemeines ® CD\n(1)Die „Richtlinien für das Behandeln der Bewerbungen und Angebote für Baulelstungen Im Straßen- 00\nund BrOckenbau (RA-StB)\" sind von den Baudienststellen zur einheitlichen Anwendung der „Verdin- 2. Behandlung von Bewerbungen ^\ngungsordnung fOr Bauleistungen, Teil A: Aiijgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Baulelstun\ngen (VOB/A)\" zu beachten. 3. Eröffnung der Angebote ®\n(2)Die RA-StB enthalten Richtlinien und Muster für den Teil des Vergabeverfahrens von der Entgegen\n Eröffnungstermin l)ei AusschreitMjngen [Nr.(1)bis {€)] 8\nnahme der Bewerbungen aufgrund von Öffentlichen Ausschreibungen oder von öffentlichen Teilnah- Angebotseröffnung bei Freihändigen Vergaben [Nr.{7)\\ 8\nmewetttiewerben bzw. von der Entgegennahme der Angebote aufgrund von Öffentlichen und Be\nschrankten Ausschreibungen bzw. Freihändigen Vergaben bis zum Abschluß des jeweiligen Vergabe\n 4. Prüfung und Wertung der Angebote\nverfahrens (Zuschlagserteiiung, ggf. Aufhebung der Ausschreibung).\n Aligemeines [Nr.(1)bis(9)]...\n Richtlinien und Muster für den vorhergehenden Teil des Vergabeverfahrens sind in den„Richtiinien\nfür das Aufstellen von Unterlagen zur Vergabe von Baulelstungen im Straßen- und Brückenbau Formale Prüfung der Angebote [Nr.{10)bis {11)] \"'S\n(Rü-StB)\" enthalten.\n Rechnerische Prüfung der Angebote [Nr.{12)bis {19)] 15\nDie RA-StB 82 setzen voraus, daß diese Angebote nach den „Bewerbungsbedingungen für die Verga\nbe von Baulelstungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 1979(Bwb-StB 79)\" aufzustellen waren. Festlegung\"der weiter zu prüfenden Angebote [Nr.{20)bis{23)] 15\n Prüfung und Wertung der Qualifikation der Bieter [Nr.{24)bis {25)] 16\n(3) Bei Durchführung der Vergabeverfahren ist das Gebot der Geheimhaltung strikt zu beachten. Na\nmen und Zahl der Bewerber dürfen wederden Bewerbern noch Dritten mitgeteilt werden. Mitteilungen Technische und wirtschaftliche Prüfung und Wertung der Anget>ote [Nr.{26)bis(27)1 16\nüber Einzelheiten aus Bewerbungen oder Angeboten, über Inhalt von Verhandlungen mit Bietern, über\nStand und Ergebnisse der Angebotswertung und dgi. sowie Unterlagen darüber dürfen nur an die mit Besonderheiten der Prüfung und Wertung von Preisnachlässen [Nr.{28)bis(30)1 16\nder Vergabe unmittelbar befaßten Bediensteten gegeben werden.\n Besonderheiten der Prüfung und Wertung von Lohngieitkiauseln [Nr.{31)bis(33)1 17\nDies gilt insbesondere, wenn ein Bieter mitgeteiiit hat, daß er beabsichtigt, Angaben aus seinem Ange\nbot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten.\n Besonderheiten der Prüfung und Wertung von Stoffpreisgieitkiausein [Nr.{34)bis {36)] 17\n\n(4) Ergeben sich Anhaltspunkte für wettbewerbsbeschränkende Absprachen unter den Bietern, ist die\n Besonderheiten der Prüfung und Wertung von Net)enangeboten [Nr.(37)bis{41)[ 18 (II\nzuständige Karteilbehörde unverzüglich einzuschalten. Cd\n Prüfung und Wertung der Angemessenheit der Preise [Nr.{42)bis(46)1 19\n Ermittlung der Wertungssummen für die Angebote [Nr.{47)bis(50)1 20\n Verhandlungen mit Bietern [Nr.{51)bis(55)1 20\n Auswahl des annehmbarsten Anget>otes [Nr.(56)bis(56)1 21\n 5. Abschluß des Vergabeverfahrens 26\n Allgemeines [Nr.(7)1 26\n Vorlage der Vergabeakten [A/r.(2)ö/s(3)1.. .\" 26\n Verlängerung d^r Zuschiagsfrist [Nr.(4)bis(6)1 26\n Erteilung des Zuschlages [Nr.(7)bis(76)1 27\n Aufhebung der Ausschreibung [Nr.{17)bis(27)1 28\n\n\n Verzeichnis der Muster\n <\n — Muster 3-1 Niederschrift über die Angebotseröffnung .9 TT\n\n — Muster 3-2 Mitteilung des Ausschreibungsergebnisses 13 w\n — Muster 4-1 Angebotsprüfung 22\n — Muster 4-2 Bieterliste 23 >\n — Muster 4-3 Preisspiegei 24 3\n — Muster 5-1 Zuschiagsschreiben 29\n — Muster 5-2 Mitteilung üt)er die Bauleitung 30 o'\n — Muster 5-3 Bürgschaftsurkunde „StB-Bürg 1 (Gesamt)\" 31 3-\n CD\n — Muster 5-4 Absageschreiben 32\n\n\n — 6- - 5-",
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"content": "RA-StB 82 I RA-StB 82 <\n TT\n3. Eröffnung der Angebote 2. Behandlung von Bewerbungen 03\nNr.(1)-(7) Nr.(1)-(4)\n\n >\n3. Eröffnung der Angebote 2. Behandlung von Bewerbungen 3\n\nEröffnungstermin bei Ausschreibungen (1) Bei der Auswahl der Teilnehmer am Wettbewerb ist §8 VOB/A zu beachten. o\n □r\n(1) Bei Öffentlicher und Beschränkter Ausschreibung ist ein Eröffnungstermin nach §22 VOB/A vorzu (2) Vergabeunterlagen dürfen nur an Bewerber abgeget)en werden, die sich gewerbsmäßig mit der CD\nbereiten und abzuhalten. Dabei ist das Formblatt StB-Eröffnung „Niederschrift Ober die Angebots Ausführung von Bauleistüngen der zu vergebenden Art befassen. Hierzu gehören z. B, nicht: Baustoff\neröffnung\"(siehe Muster 3-1)zu verwenden. lieferfirmen, Planungsfirmen, Baubetreuungsunternehmen, Transportunternehmen sowie Stellen, die\n sich mit Baumarktstatistik u. ä. befassen.\n(2)Der Verhandiungsieiter soll möglichst mit der Aufstellung der Verdingungsunterlagen und der Wei\nterbehandlung der Angebote nicht befaßt sein. Wird bekannt,daß gegen einen Bewerber ein Verfahren wegen unberechtigter Ausübung eines Gewer\n bes eingeleitet ist, so ist bis zum Abschluß dieses Verfahrens von der Beteiligung des betreffenden\n(3)Die gem.§22 Nr.3 VOB/A zu verlesenden und in das Formblatt StB-Eröffnung aufzunehmenden An Bewerbers am Wettbewerb abzusehen.\ngaben sind dem „Angebotsschreiben\"(siehe Formblatt StB-Ang in den RU-StB)zu entnehmen.\n (3)Wenn sich bei einer Beschränkten Ausschreibung aufgeforderte Bewerber miteinander oder mit an\nVoh einem Nebenangebot, das gem. Nr. 5.3 Bwb-StB 79 ohne ein Hauptangebot abgegeben wurde, deren Unternehmen für die Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft)zu\nsind die Angaben wie bei einem Hauptangebot zu verlesen. sammenschließen wollen, kann zugestimmt werden,es sei denn,daß dadurch eine nicht hinnehmbare\n Beschränkung des Wettbewerbs erfolgt, z. B. weil die Zahl der Bieter zu gering wird.\n(4) Verspätet eingegangene Angebote (siehe § 22 Nr. 5 VOB/A)sind während des Eröffnungstermins\nnicht zu öffnen. (4) Bei Öffentlicher Ausschreibung sind Vergabeunterlagen, die bis zum Anforderungstermin angefor\n dert wurden,an alle zu berücksichtigenden Bewerber abzugeberi. Auch nach diesem Termin eingehen\n(5) Den Bietern ist auf Anforderung gem. Nr. 14 Bwb-StB 79 das Ergebnis der Angebotseröffnung mit de Anforderungen können berücksichtigt werden.\nzuteilen. Dabei ist in der Regel das Formblatt StB-Mitteilung „Mitteilung des Ausschreibungsergeb\nnisses\"(siehe Muster 3-2)zu verwenden.\n\n(6) Wird nach dem Eröffnungstermin festgestellt, daß zu verlesende Angaben nicht oder unrichtig ver\nlesen wurden, z. B.\n\n— die Bieterbezeichnung wurde falsch angegeben,\n— ein Angebotspreis wurde falsch verlesen,\n— eine den Preis betreffende Angabe wurde nicht verlesen,\n Ol\n— es wurde nicht bekanntgegeben, daß von einem Bieter Nebenangebote eingereicht wurden, co\n Ül\nso sind diese in der „Niederschrift Ober die Angebotseröffnung\"(unter III.3 des Formblattes StB-Eröff\nnung) nachzutragen. Wenn diese Ergänzungen der Niederschrift für das Wettbewerbsergebnis be\ndeutsam sein können, sind sie allen Bietern unverzüglich schriftlich mitzuteilen.\n\n\nAngebotsöffnung bei Freihändigen Vergaben\n\n(7) Ein Eröffnungstermin findet nicht statt. Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts\nmitgeteilt werden.\n\n\n\n\n I\n CD\n\n\n DO\n\n\n\n\n CO\n - 8 - 00\n — 7 —",
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"content": "RA-StB 82\n 3. Eröffnung der Angebote\n Muster 3—1\n lO\n\n\n\n\n Muster 3-1 (Seite 1)\n (O\n 00\n\nStB-Er0lfnun9\n\n Straßenbauamt\n A-Stadt 07/02\n\n Vergabe-Nr.\n\n\n\n\n Niederschrift Ober die Angel>otseröffnung\nBezeichnung der Bauleistung:\n B 75, Ortsumgehung B-Dorf\n Neubau von Bau-km 8,5\n Oberbauarbeiten - Deckenlos D IV\n\n\n I. Voriwmerfcungen\n\n1. Die Bauieistung wurde Otfentllch/booohranM*) ausgeschrieben.\n\n2. Bis zum ...?.9•.9.^. .*.?.99? um ... ^ 99. Uhr sind ..?... Angebote eingegangen.\n Sie wurden mit dem Eingangsstempei und mit den laufenden Nrn. 1 bis ^... versehen. Sie waren ordnungsgemdB verschlossen\n bis auf das/dWmit Nr.. 3... bezeichnete(nf Angebotfef.\n\n\n Ul\n co\n 01\n3. Dem Verhandlungsieiter vorgelegt:\n A-Stadt 20.01.1982\n (Unterschrift)\n\n\n\n\n1. Biszur Öffnung des ersten Angebotes am .?.9.*.9.1 .*.9.? um . Uhr..P.S.... Min. dem Verhandlungsieiter .\n weiterefs) Anqebot(e^ vorgelegt worden. Diese(s)erhielt(eti) die Nr. ..S... bis . ..\n2. Der Verschluß der Anget>ote war unversehrt bis auf Nr...3..,das/(M6 ..\n .\n\n\n\n\n3. Zur Eröffnung zugelassen wurden die Angebote Nr. 1 bis. . Diese wurden in der Nummernfolge in Gegenwart der anwesenden\n Bieter und Bevollmächtigten geöffnet.\n\n4. Die einzelnen Blätter und Anlagen der Anget>ote, soweit sie Eintragungen oder Erklärungen der Bieter enthalten, wurden mittels\n Lochmaschine . gekennzeichnet.\n\n5. Nach dem Öffnen des ersten Angetrats ist/aimrnoch ..1... Angebot(e)vorgelegt und mit Nr. . . bis . . versehen worden.\n .\n <\n\n ^.i/^i4pp/e\n\n >\n') Nichtzulreffendes streictwn\n 3\n\n o'\n ZT\n (D\n\n g Dortmund. Formular-Nr. 3870 NsclHkuck nicht gestattet!\n\n\n — 9-",
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"content": "RA-SIB 82 RA-SIB 82 <\n8. Erdffnung der Angebote Eröffnung der Angebote CD\nMuster 3—1 3-1\n\n >\n 3\n Muster 3-1 (Seite 2) Muster 3-1 (Seite 3)\n o'\n D*\n\n\n\n\n Zusammenstellung der Angebote\n\n\n Im Eröffnungstermin verlesene Angaben Nachgetragene Angaben\n Angebotsendsumme\n (Endbetrag des Andere <ten Reis (»eprQfte\n Bieter Sitz Angebots oder elnnlnar Anderungs betreffende Angat>en\n Angebot Angebotsendsumme Bsmerhungen\n Lose)\n vorschläge Oder\n Nr. (L 8. NactdaB) OM\n Nebenangebote\n OM\n\n 1 2 3 4 5 6 7 8\n\n Max U 7.^4 <^4% IS- f.214. 943.25-\n\n z Eiluafd Meter 1/ o<i7 4V !/. etS V1S ig\n V\n 3 Sehuheff^cICer n-Dttrf ^rAJIbtHt^ai^JAret/^uaysi. Q. 4i7 S27 S6\n\n V\n 5\n 01\n (Text in diesem Muster nicht i ;e8chrieben) co\n 6\n\n\n\n\n 9 Km/ Mü/kn'yi^ 8'Darf\n wurde tt/c/tf\n\n\n\n\n I\n / (D\n\n\n ra\n\n\n\n\n co\n 00\n — 10-",
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"content": "RA-StB 82 I\n RA-StB 82 CD\n 3. Eröffnung der Angebote 3. Eröffnung der Angebote\n Muster 3—2 Muster 3—1 ro\n\n\n\n\n Muster 3-2 Muster 3-1 (Seite 4) (O\n cx>\n\nStB-MIttellung StS'Eröffnung\n\n\n 6. Folgendes wurde verlesen und in die umstehende Zusammenstellung eingetragen:\n — Name und Sitz der Bieter.\n — Angebotssummen (Endbetrage der Angebote und der einiolnon Loeoi*»\n — Andere den Preis betreffende Angaben.\n — Welcher Bieter Änderungsvorschlage oder Nebenangebote eingereicht hat.\n\n\n 7. Im Eröffnungstermin waren auBer den Beauftragten des Auftraggebers nur Bieter oder deren Bevollmachtigtezugegen.\n\n 8. Der Eröffnungstermin wurde um .fii.. Uhr Min. geschlossen.\n Straßenlsauamt A-Stadt\n 9. Anerkannt durch folgende Bieter oder Bevollmächtigte:\n (Auftraggebende Stelle)\n\n\n 07/82\n\n\n ■Si:.. .. .\n Mitteilung des Ausschreibungsergebnisses\n B 75f Ortsumgehung B-Dorf\n (Unterschrift und Amtsbezeichnung des Verhandlungsleiters)\n Neubau von Bau-km 8,5 bis 13,5 (Schultz, AR)\n Oberbauarbeiten - Deckenlos D lY\n\nBezug; Angebotseröffnung am .\n 20. Januar 1982, 11.00 Uhr oi\n co\n 09\n 1. Nachtraglich eingegangene Anget>ote: . . f. .\n\n .\n\n\n\n\nFQr die Teilnafime an der Ausschreibung wird gedankt.\n\nNachstehend wird das beim Eröffnungstermin verlesene Ergebnis der Ausschreibung mitgeteilt. Es darf nicht veröffentlicht werden.\n\n\n\n Endbetrag des Angebotes Änderungsvorschlage (Unterschrift, Datum)\n Bieter\n DM und Nebenangebote\n\n\n 1. Max Krause, A-Stadt 4.211.913,25\n 2. Bieter oder deren Bevollmächtigte, die nachtraglich Einsicht in die Niederschrift Ober die Angebotseröffnung genommen haben:\n 2. Eduard Meier, 0-Stadt 4.097.350,17 ja\n .y..\n 3. Bg. Schulze/Bäcker, 4.179.623,80\n B-Dorf\n (abz. 1 v.H. Nachlaß\n auf Abrechnungssumme)\n 4.\n 5.\n 6. ' Text in diesem Muste:: nicht geschrieben\n <\n 7.\n 8. w\n\n\n\n ') Nichtzutreffendes streichen\n >\n 3\n r-f\n\n\n\n o\n ZT\n (D\n\n [Verkelvsblfrtl I -Varlog Dortmund, Formular-Nr. 3871 Nachdruck nicht gestattet!\n H\n 0",
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"content": "RA-StB 82 RA-StB 82 <\n TT\n 4. Prüfung und Wertung der Angebote 4. Prüfung und Wertung der Angebote CD\n Nr.(10)-(21) Nr.(1)-(9)\n\n >\nFormale Prüfung der Angebote 3\n 4. Prüfung und Wertung der Angebote\n(10)Zunächst sind die Angebote In formaler Hinsicht zu prüfen. Dabei Ist gem.§ 21 VOB/A,den Bwb- O*\nStB und den Angaben In der „Aufforderung zur Angebotsabgabe\" Insbesondere festzustellen, 3-\n (D\n— ob die Angebote unvollständig sind (Preise, Erklärungen, Unterschrift, geforderte Unterlagen usw.),\n (1) Prüfung und Wertung der Angebote(Hauptangebote, Änderungsvorschläge oder Nebenangebote)\n— ob sie Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthalten, sind nach den §§ 23 bis 25 VOB/A unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirt\n schaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen.\n— ob eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses dem geforderten Aufbau nicht\n entspricht und ob die Erklärung fehlt,\n Dabei sind insbsondere auch die §§ 2, 8,21 und 22 VOB/A zu beachten.\n— ob trotz Ausschluß Änderungsvorschläge oder Nebenangebote eingereicht wurden,\n— ob Änderungsvorschläge oder Nebenangebote nicht auf besonderer Anlage gemacht und ob sie In t>esonders gelagerten Fällen Ist nach nachstehender Nr.(6) und Nr.(7)zu verfahren.\n nicht als solche deutlich gekennzeichnet sind,\n— ob Preisnachlässe angeboten sind, die In der „Niederschrift über die Angebotseröffnung\" nicht\n eingetragen wurden,\n (2) Die Maßstäbe, nach denen Prüfung und Wertung durchgeführt werden, müssen für alle Angebote\n gleich sein.\n— ob bei Bietergemeinschaften die geforderte Erklärung (Anlage 1 zu Bwb-StB 79)fehlt oder unvoll\n ständig ausgefüllt Ist,\n~ ob bei Beschränkter Ausschreibung oder Freihändiger Vergabe Angebote von Unternehmen vorlie\n (3)Bei der Beurteilung der Angebote Ist auf die Anforderungen bei der einzelnen Vergabe abzustellen;\n gen, die nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden.\n die Besonderhelten der anzubietenden Leistung und die Struktur des jeweiligen Bieterkreises sind zu\n berücksichtigen.\n(11) Folgerungen aus den Feststellungen sind bei der weiteren Prüfung zu treffen.\n (4)Angebote von Unternehmen, die von der Baudienststelle keine Aufforderung zur Angebotsabgat)e\n erhalten haben,\n\nRechnerische Prüfung der Angebote — sind bei Öffentlicher Ausschreibung wie Angebote der anderen Bieter zu behandeln,\n(12) Alle Angebote sind rechnerisch zu prüfen (nachzurechnen),sofern nicht §23 Nr. 1 VOB/A Anwen — können bei Beschränkter Ausschreibung berücksichtigt werden; sie sind wie Angebote der ande\ndung findet.\n ren Bieter zu behandeln, wenn der Angebotsabgabe vor dem Eröffnungstermin zugestimmt wurde.\n\n(13) Fehlende Einheitspreise sind für die Nachrechnung zunächst mit \"0,00\" anzusetzen.\n (5) Ein Nebenangebot oder ein Preisnachlaß mit einer Bedingung, die sich auf einen anderen Wettbe\n werb bezieht(z. B. Nachlaß für den Fall, daß der Zuschlag bei einer vorhergehenden Ausschreibung an\n(14) Der Änderungssatz für Lohnänderung Ist bei der Nachrechnung wie ein Einheitspreis zu behan\n denselben Bieter erteilt wird = „Koppelung von Angeboten\"), darf nicht bei der Entscheidung jenes\n 01\n anderen Wettbewerbs berücksichtigt werden. co\ndeln, jedoch Ist ein angebotener Preisnachlaß auf Ihn nicht anzuwenden.\n (O\n(15) Der am Schluß des Angebots eingetragene Steuersatz für die Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer)Ist\n (6)Ist eine Angabe oder Erklärung Im Angebot eines Bieters offenbar unrichtig, läßt sich aber aus der\nggf. auf den bei Ablauf der Angebotsfrist geltenden Steuersatz zu ändern (vgl. Nr.4.4 Bwb-StB 79)und\n Sicht des Auftraggebers das wirklich Gewollte erkennen,so Ist die Angabe oder Erklärung wie erkannt\n zu behandein (vergl. § 133 BGB).\nder sich daraus ergebende Umsatzsteuerbetrag entsprechend umzurechnen.\n\n(16)Angebotene Preisnachlässe sind nach Ihrem Wortlaut zu berücksichtigen. Ein als Pauschalbetrag\n (7)Beruft sich ein Bieter auf einen Irrtum bei der Aufstellung und Abgabe seines Angebots,so Ist eine\nangebotener Prelsnachla^ß Ist als Bruttobetrag von der Angebotssumme abzusetzen,sofern nicht eine derartige Erklärung als Anfechtung der Angebotserklärung zu betrachten; die Wirksamkeit der An\nandere Berechnungswelse angeboten wurde.\n fechtung und deren Rechtsfolgen richten sich nach den §§ 119 ff. BGB.\n\n(17) Fehlende oder nicht zweifelsfreie Preiseintragungen sowie erhebliche Rechenfehler des Angebo\n Beruft sich ein Bieter auf einen Irrtum bei der Kalkulation seines Angebots, so Ist diese Erklärung\n grundsätzlich nicht als Anfechtungsgrund anzuerkennen.\ntes sind In dem Formblatt StB-APrüf „Angebotsprüfung\"(siehe Muster 4-1)zu vermerken.\n\n(18) Nach der Nachrechnung sind die Hauptangebote In aufsteigender Rangfolge,die sich aus der Hö (8)Die Feststellungen und Entscheidungen aufgrund der Prüfung und Wertung eines Hauptangebotes\nhe der nachgerechneten Angebotsendsummen ergibt. In einer „Bleterllste\" zusammenzustellen (sie sollen In dem Formblatt StB-APrüf „Angebotsprüfung\"(siehe Muster 4-1)eingetragen werden; reicht\nhe Muster 4-2).\n Im Einzelfall der Raum Im Formblatt für notwendige Eintragungen nicht aus, Ist ein Beiblatt anzufü\n gen.\n\n(19) Die Einzelpreise der Hauptangebote sind In einem „Preisspiegel\" zusammenzustellen; dabei sind\ndie Angebote In der Reihenfolge der Bleterllste aufzunehmen (siehe Muster 4-3). In der Regel brauchen Bei Nebenangeboten Ist, soweit zweckmäßig, sinngemäß zu verfahren.\nnur die fünf niedrigsten Hauptangebote In den Preisspiegel aufgenommen zu werden.\n Für Angebote, die offensichtlich nicht In die engere Wahl kommen, braucht das Formblatt nicht aus\n gefüllt zu werden.\n\nFestlegung der weiter zu prüfenden Angebote (9) Bei der Prüfung und Wertung erforderliche Eintragungen In Angebote sind als solche deutlich zu\n kennzeichnen.\n(20) Nach den Feststellungen der formalen und rechnerischen Prüfung Ist zu entscheiden, wie fehlen\nde oder nicht zweifeisfreie Preiseintragungen In den Angeboten zu bewerten sind.\n\nAufgrund dieser Entscheidungen Ist der Preisspiegel zu berichtigen oder neu aufzustellen. X\n (D\n\nDie geprüften Angebotsendsummen der Hauptangebote sind In der „Niederschrift über die Angebots\neröffnung\"(Muster 3-1) Spalte 7 einzutragen. ro\n 4^\n\n(21)Ferner Ist aufgrund der Feststellungen über formale Mängel(siehe Nr.(10))zu entscheiden,ob An\ngebote auszuschließen sind.\n (O\n CX)\n - 15-\n ro",
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"content": "RA-StB 82 RA-StB 82 I\n (D\n 4. Prüfung und Wertung der Angebote 4. Prüfung und Wertung der Angebote '\n\n\n\n\n Nr.(30) — (30) Nr.(22)-(29) ro\n\n\n I\n(30) Bei Preisnachlässen mit dem angebotenen Abrechnungsmodus „abziehbar erst t>ei Schlu&zah- (22) Angebote, deren Angetiotsendsummen im offenbaren Mißverhältnis zur Leistung stehen, sind\niung\" ist sowohl der Zinsveriust als auch das Üt>erzahiungsrisiko für diezunächst hCMieren At>schlags- auszuscheiden. (0\nZahlungen gegenüber den Anget)oten anderer Bieter zu berücksichtigen. OD\n M\n Ein offentiares Mißverhältnis.tiesteht, wenn die Angetiotsendsumme von den Erfahrungswerten des\nDer Zinsverlust kann üt>erschiäglich nach folgender Formel t>erechnet werden: Auftraggetiers, den Ergebnissen leistungs- und zeitgleicher Wetttiewertie und den Angetiotsendsum-\n men der anderen Bieter so grob abweicht,daß dies sofort ins Auge fällt,ohne daß es einer Prüfung im\n Z = ^^2x Nachlaß [DM] x Bauzeit [Monate] x Zinsfuß [v. HJMonat] einzelnen tiedarf.\n\nDer Zinsfuß ist nach § 16 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B anzusetzen. (23)Unter den in der Wertung verbliebenen(d. h. weder ausgeschlossenen noch ausgeschiedenen)An\n geboten ist unter Berücksichtigung der Angebotsendsummen festzulegen, welche Angebote zu\n nächst weiter geprüft werden. Die Entscheidung ist in das Formblatt StB-APrüf „Angebotsprüfung\"\nBesonderiieiten der PrOfung und Wertung v<mi Lohngleftklaustin (siehe Muster 4-1) einzutragen.\n\n(31)Bei der PrOfung werden die — im Rahmen einer gemäß Nr.9ZVB-StB 80 vorgesehenen Lohngleit-\nkiausel — angetjotenen Änderungssätze grundsätzlich wie Einheitspreise t>ehandelt.\n Piüfuiig und Wertung der Qualifikation der Bieter\nFehlt ein Änderungssatz Otein Eintrag oder Eintrag eines Striches oder einer Null), ist das Angebot\noder der entsprechende Anget>otsabschnitt ohne Lohngieitklausel zu werten, sofern sich nicht aus (24)Prüfung und Wertung der Quaiifikation der Bieter sind nach §25 Nr.2 Atis. 1 VOB/A vorzunehmen.\nden sonstigen Angebotsangat>en eindeutig etwas anderes ergibt (s. Nr.(6)).\n Hieitiei ist entsprechend nach §8 Nr. 3 und 4 sowie nach § 24 VOB/A zu verfahren.\n(32) Die für die Lohngieitklausel anget>otenen Änderungssätze sind gesondert zu prüfen, da nach\nNr.9.2 ZVB-StB 80 nur die für Löhne und Gehälter entstehenden Mehraufwendungen erstattet werden. (25) Bei Angeboten von Bietern, die ais Hauptuntemehmer Teiie der Leistung an Nachuntem^mer\n übertragen wollen, ist zu prüfen, ob sie die Anforderungen nach Nr. 7.1 Bwti-StB 79 erfüllen.\nÜbersteigt ein Änderungssatz nicht den Rahmen der Erfahrungswerte,die sich aus zeitlich und inhalt\nlich vergleichbaren Wettt>ewerben unter Berücksichtjgung der Änderungssatze des betroffenen Wett- Angetiote von Bietern, die wesentliche Teiie der Leistung nicht seitist eitiringen wollen (z. B. Bautie-\n|}ewei1)s erget>en, braucht die Angemessenheit des Änderungssatzes nicht weiter geprüft zu werden. treuungsunternehmen), sind auszuschließen.\n\nÜt}ersteigt ein Änderungssatz diese Erfahrungswerte, ist aufzuklären, ob in dem Änderungssatz nur\ndie bei der Ausführung der Leistung zu erwartenden Lohn- und Gehaltsmehraufwendungen berück Tedinls^e und wirts^aftiiche Prüfung und Wertung der ^grtiote\nsichtigt worden sind. Insbesondere ist das der Berechnung zugrunde liegende Verhältnis der Lohn U1\nkosten zu den übrigen Kosten zu prüfen. ErgitJt die Prüfung, daß in dem Änderungssatz auch andere (26)Zu prüfen ist, ob nach den Bieterangatien die angetiotene mit der geforderten Leistung ütierein-\nals lohn- und gehaltst>ezogene Anteile enthalten sind, darf auf dieses Angebot der Zuschlag nicht er stimmt. o\nteilt wwden.\n (27) Soweit es die Besondedieiten der Leistung erfordern, ist, ggf. durch Verhandlungen nach § 24\n(33) Die Auswirkungen einer vorgesehenen Lohngieitklausel auf die Anget}Ots- und Bieterfolge sind VOB/A,zu prüfen, ob das vorgesehene Artieitsverfahren und der vorgesehene Geräteeinsatz für eine\nfolgendermaßen zu berücksichtigen: vertragsgemäß Ausführung geeignet erscheinen.\n\nWenn im Leistungsverzeichnis eine fiktive Lohnänderung angegeben ist(siehe Muster 6-6.3 bzw.6-6.4 Femer ist festzustellen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. Nutzungsdauer, Unterhaltungs\nRU-StB 80) und die Bieter demgemäß t>ereits den Erstattungst>etrag ermittelt haben, ist t>ei unter aufwand)zulässige unterschiedliche Leistungsinhaite der einzelnen Ängetiote (z^ B. Gesteinsarten,\nschiedlichen Änderungssätzen zu prüfen, ob eine Aktualisierung der fiktiven Lohnänderung notwen Fertigungsbreiten)für den Auftraggeber hatien können.\ndig ist. Trifft dies zu, ist der Erstattungsbetrag neu zu ermittein.\n\nWenn in einer Anlage zum Leistungsverzeichnis von den Bietern Änderungssätze anzubieten waren Bestmdwtieilen der Prüfung undHI/eitui^ von Pieisna^iissen\n(siehe Muster 6-8.1 tjzw. 6-8.2 RU-StB 80), dann ist für jedes Anget>ot eine Berechnung entsprechend\nMuster 6-6.3 bzw. 6-6.4 RU-StB 80 vorzunehmen.\n (28) R'eisnachlässe ohne Bedingungen sind z. B.:\n Preisnachlaß ais Betrag.\n Preisnachlaß als v.H.-Satz\nBesonderiieiten der Prüfung und Wertung von Stofffnoi^ieitMausein\n — bezogen auf die Angetiotssumme,\n(34)Bei einer gem. Nr. 10 ZVB-StB 80 vorgesehenen Stbffpreisgleitklausel(siehe Muster 6-9 bzw.6-10 — tiezogen auf die Auftragssumme,\nRU-^B 80)sind deren Auswirkungen bei Feststellung der Angetiots- und Bieterfoige in der R^ei nicht — bezogen auf die Atirechnungssumme,\nzu berücksichtigen. — tiemgen auf die Atirechnungssumme der Positionen des LV,\n — trogen auf die Einzelpreise, ^ <\n(35)Fehlt für einen Stoff ein Eintrag in dem dafür vorgesehenen „Verzeichnis für Stoffpreisgleitklau- — tiezpgen auf die Einzelpreise der Positionen des LV,\nsei\"oder würde ein Fall der Nr.10.4ZVB-StB &0 gegetien ^in,dann ist das Angetiot insoweit als ohne — ohne Bezugsgröß. w\nStoffpreisgieitklausel atigegetien anzusehen; dies gilt auch, wenn ein Bieter eingetragen hat:„Anga\nben werden nachgereicht\" o. ä. Diese Preisnachlässe sind von der /Vi^botsendsumme Zuziehen.\n >\n 3\nBei fehlenden Angaben in Net>enangetx>ten ist entsprechend zu verfahren. (^)R^eisnachiässe, die an Bedingungen geknüpft sind (auch Skontos), sind wie Netenang^iote zu\n ßhandeln.\n o\n(36)Weichen die in dem „Verzeichnis für Stoffpreisgieitklausel\" eingetragenen Preise von den Mittel □r\npreisen aus Angeboten einschlägiger Ueferer(Marktpreise)ab, ist die Ursache aufzuklären. <D\n\n\n\n\n — 17 — — 16 —",
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"content": "# RA-StB 82 RA-StB 82 <\n 4. Prüfung ynd Wertung der Angebote 4. Pröffung und Wertung der Angebote\n CD\n Nr.(49-(49 Nr.(37)-(41)\n\n >\n Prüfung und Wnrtung der Angemessenheit der Piefse 3\n Besomleitieiien der Prüfung und Wertung von Nebsnangeboten\n (42)Da Bauleistungen nach§2Nr.1 Satz 1 VO^Azu an^wnessenen Preisen zu vergeten sind,darf so-\n wohi auf Angebote mit unangemessen hohen Preisen ais auch auf Angebote mit unangemessen nied\n (37) Alle Änderungsvorschläge und Nebenangebote, nachfolgend „Nebenangebote\" genannt, sind o\n entsprechend §25 Nr.3 VOB/A wie Hauptangebote zu behandeln,soweit nachstehend nichts Beson IT\n rigen Preisen der Zuschiag nicht erteilt werden. (D\n deres bestimmt ist\n\n Die Angemessenheit der Preise für Teilleistungen sind in der Reget nicht für sich,sondern im Rahmen\n der Angebotsendsumme zu beurteilen. Bei unangemessen hohen oder unangem^sen niedrigen Prei Änderungen von Nebenangeboten sind nur im Rahmen von §24 Nr. 3 VOB/A statthaft. H\n (b\n sen für wesentliche Teilleistungen sind die Ursachen hierfür auf^kidren.\n (38)Ein Nebenangebot mit Bedingungen,die bei einer bestimmten Art von Nebenangeboten regelmä\n(43)Angetmte,die in die engere Wahl kommen,sind gründlich zu prüfen. Grundlage hierfür bietet u.a.\n ßig für alle Bieter zwangsläufig auftreten (z. B. Genehmigung einer Auftragnehmer-Seitenentnahme),\ndie Analyse des Preisspiegels und der Vergleich mit Erfahrungswerten;im Bedarfsfälle sind auch die\n deren Erfüllung aber nicht vom Auftraggeber abhängt,ist zu berücksichtigen, wenn die Bedingungen\n bis zur Zuschlagserteiiung erfüllt sein werden.\nKalkulation oder andere Auskünfte des Bieters im Rahmen des §24 VOB/A heranzuziehen.\n\n Bei der Prüfung ist zu untersuchen,ob der Preis eine einwandfreie Ausführung gemäß§ Nr.2Abs.2\n (39)Wegen des zu wahrenden Wettbewerbsprinzips ist\n Satz 2 VOB/A erwarten läßt. — bei „sonstigen\" Nebenangeboten(§25 Nr.3Satz 2 VOB/A)stets,\n — bei „gewünschten oder ausdrücklich zugelassenen\" Nebenangeboten (§ 25 Nr. 3 Satz 1 VOB/A)\n(44)Zweifel an der Angemessenheit können sich insbesondere ergeben, wenn die Angebotsssummen dann, wenn hierfür vom Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen keine erschöpfende Lei\neines oder einiger weniger Bieter erheblich geringer sind ais die übrigen. stungsbeschreibung g^eben ist,\n zu prüfen, ob der Inhalt des Nebenangebotes der geforderten Leistung gleichwertig Ist.\n Ob derartige Abweichungen als erheblich anzusehen sind,ist nach den Gegebenheiten des Einzeifai-\n ies zu beurteilen. Weichen beispielsweise die Angebotsendsummen der aus dem Rahmen fallenden Für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten sind vorwiegend technische und wirt\n Angebote um mehr ais 10 v. H.von den nächsthöheren ab, ist eine Aufklärung der Ursachen uneriäB- schaftliche(sesichtspunkte maßgebend. Dabei sind über die angebotenen Herstellungskosten hinaus\n iich. auch andere kostenmäßige Auswirkungen zu berücksichtigen, z. B.\n\n(45) Bei solchen Angeboten sind die Einzeiansätze unter folgenden Gesichtspunkten Objekt- und be-\n — durch Dickenänderung einzelner Oberbauschichten bedingte Dickenänderung der anderen Ober\n bauschichten,\n triel»b«ogen zu untersuchen: — Verlängerung der Dammstrecke durch Verkürzung der Brücke,\n — unterschiedliche Erhaitungskosten bei unterschiedlicher Bauweise,\n Lohnkosten\n -- Ersparung des Ausbaus von Zufahrtstraßen durch Bahntransport.\nfür eigene und fremde Art>eitskräfte darauf, ob\n (II\n — der Zeitansatz pro Leistungseinheit bzw.(äesamtstundenzahi den bautechnisch erforderlichen An (40)Ein nicht gleichwertiges Nebenangebot liegt dann vor, wenn es den im vorliegenden Fall gesetz\n sätzen entspricht, ten Maßstab für Hauptangebote in technischer, wirtschaftlicher, terminlicher, ggf. g^aiterischer\n — der Mitteilohn und die iohnabhängigen einschl. iohngebundenen Kosten sich im Rahmen der tarif- usw. Hinsicht nicht voll erreicht. Es darf im Rahmen der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden\n vertragiichen Vereinbarungen und der gesetzlichen Verpflichtungen halten, (siehe aber Abschnitt 5 Nr.(8)).\n\nEinzeistoffkosten Nicht gleichwertige Nebenangebote sind beispielsweise:\ndarauf, ob sie den üblichen Ansätzen entsprechen,\n — Bauweise einer niedrigeren Baukiasse der Standardisierung der Straßenbefestigungen (RStO).\n — Ersatzloser Entfall einer Obertjauschicht.\nBaustellengemeinkosten — Asphaltbeton statt Gußasphait.\ndarauf, ob ausreichende Ansätze für alle gesetzlich (z. B. Umweit-, Arbeite- und Unfallschutz) tech — Brückenüberbauten einteilig statt zweiteilig.\nnisch und betriebswirtschaftlich notwendigen Aufwendungen enthalten sind. — Mehrfeidbrücke ais Einfeldträger- statt Durchlaufträger-System.\n — Verringerung von Mengenansätzen des Leistungsverzeichnisses.\nTrifft dies nicht zu, ist zu prüfen, ob der Bieter aus sachlich gerechtfertigten Gründen die Ansätze — Ersatzioser Entfall von Bedarfspositionen.\nknapper als die übrigen Bieter kalkulieren konnte, beispielsweise deswegen,weil er rationellere Ferti — Verkürzung der Zuschiagsfrist.\ngungsverfahren anwendet oder über günstigere Baustoffbezugsquellen oder über Produktionsvorrich — Entfall von verbindlichen Einzelfristen.\ntungen verfügt, die andere Bieter nicht haben oder erst beschaffen müssen,oder weil sich sein Gerät — Verlängerung von Ausführungsfristen.\nbereits auf oder in der Nähe der Bausteile befindet. — Forderung von nicht vorgesehenen Gleitkiauseln für das Hauptangebot.\nDie Prüfung hat sich femer darauf zu erstrecken,inwieweit sich die Ansätze für die Gerätevorhaiteko- (41) Ein mindestens gleichwertiges Nebenangebot ist zu berücksichtigen.\nsten,für allgemeine G^chäfts- und Sonderkosten einschl. Einzeiwagnisse in wirtschaftlich vertretba\nrem Rahmen halten. Niedrigere Ansätze begründen nicht ohne weiteres die Vermutung ein^zu gerin Solche Nebenangebote können beispielsweise sein:\ngen Preises im Sinne von §^ Nr.2 Abs.2Satz 2 VOB/A, weil der Bieter Anlaß hat}en kann,auf einzel\nne dieser Ansätze teilweise zu verzichten, in diesen Fällen ist daher lediglich zu prüfen,ob dem sach- — Andere Bauweise der gleichen Bauklasse der Standardisierung der Straßenbefestigungen (RStO).\nger^hte Erwägungen zugrunde liegen. — Straßenoberbau aus Beton statt aus bituminösem Mischgut und umgekehrt.\n — Andere Entnahmestelle als in der Leistungst^schreibung angeget>en.\nDas Fehlen eines Ansatzes für Wagnis und Gewinn ist unbeachtiich. — Änderung der Querschnittsform eines Brückenüberbaues(außer einteiligen statt getrennten über\n bauten).\n(4ß) Bestehen Bedenken wegen der baupreisrechtüchen Zuiässigkeit der Angebotspreise, so ist das\nAngebot rechtzeitig vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung der für die Preisbildung und Preisüber I\n (D\nwachung zuständigen Behörde vorzulegen.\n\nDie Feststellung der baupreisrechtüchen Zuiässigkeit der Preise durch diese Behörde entbindet die\nBaudienststeiie nicht davon festzustellen, ob die Preise angemessen sind.\n\n (D\n — 19 — 00\n — 18 —",
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"content": "RA-StB 82 RA-StB 82\n 4. Prüfung und Wertung der Angebote 4. Prüfung und Wertung der Angeböte\n Nr.(56)-(58) Nr.(47)-(55) lO\n ■1^\n\n\nAuswahl des annehmbarsten Angeliotes Ermittlung der Wertungssummen für die Angebote\n CO\n (47) Für die abschließende Wertung der welter geprüften Angebote sind für die jeweiligen Haupt- oder 00\n(56) Der Zuschlag ist gemdß § 25 Nr. 2 Absatz 2 VOB/A auf das Angebot zu erteilen, das unter BerOcK-\nsichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Nebenangebote „Wertungssummen\" zu ermitteln. Diese ergeben sich aus den bei der Prüfung festge\nGesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Der niedrigste Angebotspreis allein Ist nicht ent stellten Angebotsendsummen und kostenmäßigen Auswirkungen (z. B. der Wahl- und Bedarfspositio\nscheidend. nen) sowie ggf. aus den sonstigen kostenmäßigen Auswirkungen bei Nebenangeboten (siehe Nr. (39)).\n\n(57) Bei der Auswahl des annehmbarsten Angebotes ist anhand der Übersicht „Angebots- und Bieter (48) Bei Angeboten von Bietern, auf welche die Richtlinien für bevorzugte Bewerber anzuwenden sind,\nfolge\" (siehe Nr. (50)) in der Reihenfolge der ermittelten Wertungs^ummen vorzugehen. Ist die jeweilige Wertungssumme die um den zulässigen Mehrpreis gekürzte Angebotsendsumme.\n\n(58) In einem Vermerk sind die Schritte der Prüfung und Wertung, deren Ergebnisse sowie die für die (49) Bei Angeboten von Bietern aus Berlin (West) für Baulelstungen im Bundesgebiet Ist die jeweilige\nAuswahl des annehmt>arsten Angebotes maßgebenden Gründe festzuhalten. Wertungssumme die um den Umsatzsteuerkürzungsbetrag verminderte Angebotsendsumme.\n\n (50) Die Angebote sind mit ihrer jeweiligen „Wertungssumme\" in aufsteigender Folge in einer Über\n sicht „Angebots- und Bieterfolge\" aufzulisten.\n\n\n\n\n (51) Verhandlungen gemäß § 24 VOB/A sind nur für die dort vorgesehenen Zwecke und nur soweit not\n wendig zu führen.\n\n (52) Bei Ausschreibungen Ist zu beachten, daß mit der Angebotseröffnung der Wettbewerb abge\n schlossen Ist. Eine nachträgliche Veränderung der Angebote und damit des Wettbewerbsergebnis\n ses, z. B. durch\n — Preiszugeständnisse durch Bieter,\n — sachlich nicht begründete Auslegung von Erklärungen, Nebenangeboten usw. durch Bieter oder\n — Änderungen der Person des Bieters dadurch, daß mehrere getrennt aufgetretene Bieter eine Ar\n beitsgemeinschaft bilden sollen oder eine Bietergemeinschaft In ihrer Zusammensetzung geän Ol\n dert werden soll 4k\n lO\n Ist unzulässig.\n\n Bei Freihändigen Vergaben soll von der Möglichkeit, über die Änderung von Angeboten zu verhandeln,\n nur mit der gebotenen Zurückhaltung Gebrauch gemacht werden.\n\n (53) Verhandlungen gem. § 24 Nr. 3 VOB/A t>ei Nebenangeboten üt>er „unumgängliche technische Än\n derungen geringen Umfange und daraus sich ergebende Änderungen der Preise\" dürfen nicht den\n Kern, d. h. den wesentlichen Inhalt, des Nebenangebotes berühren.\n\n (54) Wenn vom Auftraggeber zu einem In die engere Wahl kommenden Angebot eine für dessen Wer\n tung maßgebende Feststeilung getroffen wurde, z. B. <\n — Korrektur offenbar unrichtiger Angaben oder Erklärungen eines Bieters (Nr. (6)),\n — Beurteilung des von einem Bieter geltend gemachten Irrtums (Nr. (7)),\n — Korrektur erheblicher Rechenfehler (Nr. (17)),\n — Bbwertung von fehlenden Eintragungen zur Lohn- oder Stoffpreisgieitkiausel (Nrn. (31) und (35)),\n Ist der t>etreffende Bieter vor Zuschlagserteiiung auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.\n\n (55) Soweit die Ergebnisse der Verhandlungen über\n — den Angebotsinhalt nach § 24 Nr. 1 VOB/A,\n — Änderungen von Net>enangeboten nach § 24 Nr. 3 VOB/A,\n — Verlängerung der Zuschlagsfrlst (siehe Abschnitt 5, Nr. (4) und Nr. (5)), <\n für die Zuschlagserteiiung rechtserhebllch sein können, ist vom jeweiligen Bieter eine schriftliche Er 00\n klärung (gemeinsam unterschrlet>ener Vermerk, Schreiben des Bieters usw.) einzuholen, daß er das\n Verhandlungsergebnis zum Gegenstand seines Angebots macht (siehe Abschnitt 5, Nr. (10)).\n >\n Dabei Ist zu beachten, daß 3\n — mit Ablauf der Zuschlagsfrist die Bieter aus Ihrer Angebotsbindung entlassen sind (§§ 146, 148\n BGB), o\n 3-\n — ein verspäteter Zuschlag und/oder ein Zuschlag, der Änderungen des Angebots enthält, wenn auch 0\n nur Änderungen einzelner Teile des Angebots (z. B. der Ausführungsfristen oder einzelner Leistun\n gen), als Ablehnung des Angebots und zugleich als neues Angebot des Auftraggebers gilt (§ 150\n Abs. 2 BGB).\n — 21 ■ — 20 -",
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"content": "RA-StB82 RA-StB8ä <\n 4. Prüfung und Wertung der Angebote 4. Prüfung und Wertung der Angebote 00\n i—2 4-1\n\n >\n 3\n Bieterliste, Muster 4-2 Muster 4-1\n o\n □r\n 0\n o o o o o\n\n\n H\n 0\n c o m n B 73f Ortsumgehung B-Dorf\n m z z X\n i 5 2 Neuhau von Bau-km 8,3 bis 13,8, Oberbauarbelten-Deckenlos D IV\n (Bezeichnung der Bauleistung)\n\n\n\n 0 o\n\n 1 ? Angebotsprüfung\n ^ g\n Prüfung und Wertung der Angebote nach Abschnitt4 der RA-StB 82für das Hauptangetwt des Bieters:\n\n 15... .C r..\n Anzahl der eingereichten Nebenanget)ote:. .\n www\n 1. Allgemeines (Nrn. (1) bis (9))\n ivt w w\n »o\n • o i> Feststellungen: .\n www I w\n\n 5^\n W IS> ^\n\n\n\n\n 2. Formale Prüfung (Nrn. (10) bis (11))\n O W -4 « o Ol\n O W <4 w Feststellungen:..\n 4b\n W OB O » W co\n\n\n\n\n z>\n\n rS\n\n w^ s Prüfung (Nrn. (12) bis (19))\n o o o w\n 3.1 Feststellungen:\n\n\n\n 1i\n 3.2 Nachgerechnete Angebotsendsumme des Hauptangebotes: P.9.S.^ 9. c\ns Aufgestellt:\nm\n zu Nr. 2\n\nI ZS.^'JZ. ...\n Datum/Unterschrift DatumAJnterschrlft DatumAffiterschrlft\n\n 4. Festlegung der In der Wertung verbleibenden Angebote (Nrn. (20) bis (22))\nI IDas Angebot wird aufgrund der formalen oder rechnerischen PrOfung ausgeschlossen oder ausgeschieden\nI\nm\n .\n -i Das Angebot bleibt In der Wertung\n r\n w o »I 5. Festlegung der weiter zu prüfenden Angebote (Nr. (23))\n <4 W W\n O ^ «\n e w o> w Das Angebot hat In der Bleterllste der Hauptangebote den vorläufigen Platz Nr.. /. . .\n » e w IM\n\n Das Angebot wird welter geprüft Jamei».\n w ? o i\n 0\n -M»\n Datum .\n Unterschrift\n ro\n Jb.\n o •\n\n 1\n \"\\Jir[VeriMimMaa J - Vofflag Dortmund. Formular-Nr. 3872 Nachdruck nicht oaslattell\n CD\n 00\n -23- - 22 — lO",
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"content": "RA-StB82 RA-StB 82 I\n (D\n 4. Prüfung und Wertung der Angebote 4. Prüfung und Wertung der Angebote\n —3 i—3\n lO\n\n\n I\n Preisspiegel, Muster 4-3(Blatt 2) Prelssplegei, Muster 4-3(Blatt 1)\n (O\n 00\n lO\n\n\n\n\n p p pp p p p p p p ? ?\n\n\n n Ii i I i I i i i i\n i IS\n Ii! Jl i i j II! il ü!!1 Ii Ül i\n i i kl sSS Ii SS 'si 'Es\n\n I !' IM' «' j! |!' Iii p\n h\n i lif I fk i II Ii 'l\n f r r i\n .3. e g\n!^ !\n s §S ?§ s' s s i s i 2 i s«s flfi\n Iss s-s Isis S S 8 33 g S S 8 S ■S ? r rr ? r\n iä It I s.\n U1\n S !!\n u>\n\n 3 3\n == i gl fsfili if fffli ÜK Ii 1 Ii\n u.es^g5Ss<KS\n !\n =? § 2i i ?i g 2is § i g i Ii\n sr s 3 t g ssssssssss •:? ?\n ■s 2 5» i= il\n S Ij Si Ii II l{| I SS ifi r' >\n\n\n\n .«p .S o S\n ji s SS\nI i^ es § 5 § ?;\n 12 1f i g iiiisi i? ? T\n 8% S 8 5 S 5 S S 8 S S S 8 S g 8\n :s s i-\n Ii\n lüp ?=\n fs 's s| ik ii k ^ Ii I Ii VI SS\n\n 2 S r? !\ni I I t -r~r???rs?\n H 5 £3 5 2sIs s ss 2s§ i?\n SS § § g g SS88gSSSS8 ipi ? j ?.~\n I I SS is 11 if ii i{k ii il is ii\n o.gS«gSS3»S\nS? I I Ii\n ig ggjisssssi Iii ? ? SS\n <\n »g ^5 S S 8 8 3 S 8 32 g g ? ? 7r\n S S SS ik !k k Ii if iik ii il II t| OD\n\n\n z >\n S 2 ii! 3\n §2S S 22g S g S Ii\n >: s t h s is s h s II I s I k 11 ik f I I Iii o\n 3-\n\n\n\n\n -25- -24 —",
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"content": "RA-StB 82 RA-StB 82 <\n 5. Abschluß des Vergabeverfahrens 5. Abschluß des Vergabeverfahrens TT\n Nr.(7)-(18) OD\n Nr.(1)-(6)\n\n >\n 5. Abschluß des Vergabeverfahrens 3\n »-f\n\n (7) Nachdem unter BerOcksichtigung aller Gesichtspunkte gem.§25 VOB/A das annehmbarste Ange\n bot ermittelt worden ist, ist gemSB § 28 VOB/A der Zuschlag auf dieses Angebot zu erteilen. ö'\n 3-\n (1) Eine Ausschreibung ist durch die Erteilung des Zuschlages, in Ausnahmefällen durch Aufhebuno CD\n (8) Nebenangebote, die bei der Wertung der Angebote aus WettbewerbsgrOnden nicht berücksichtigt abzuschließen. ^\n wurden (siehe Abschnitt 4 Nr.(AO)), können bei der Zuschlagserteilung an den Bieter, der im übrigen\n das annehmt)arste Angebot abgeget>en hat, berücksichtigt werden. Bei Freihändiger Vergat)e ist entsprechend zu verfahren.\n(9) Für das Zuschlagsschreiben ist in der Regel das Formblatt StB-Zuschlag „Zuschiagsschreiben\" Dabei sind die §§ 26 bis 29 VOB/A zu beachten.\n(siehe Muster 5-1)zu verwenden. Ggf. ist die Zuschlagsformulierung zu ergänzen.\n(10)Sind mit dem vorgesehenen Auftragnehmer Verhandlungen geführt worden,so ist auf die Erklä\nrung des Bieters(siehe Abschnitt 4 Nr.(55)) ausdrücklich Bezug zu nehmen. Vorlage der Vergabeakten\n\n (11) Im Abschnitt II. des Formblatts StB-Zuschlag „Zuschlagsschreiben\" sind ggf. anzuget>en: (2)Soweit für die Vergabe die Zustimmung übergeordneter Stellen einzuholen ist, sind diesen die Ver\n gabeakten so frühzeitig vorzulegen,daß die Bearbeitung bei diesen Stellen rechtzeitig vor Ablauf der\n — Berücksichtigte Nachlässe. .Zuschlagsfrist at>geschlossen werden kann.\n — Berücksichtigte Änderungsvorschläge und Net)enanget)ote.\n — GZ der auszuführenden Wahlpositionen. (3)Der übergeordneten Stelle sind mit einem Vergabevorschlag mindestens folgende Unterlaoen so\n weit wie möglich in Urschrift, vorzulegen:\n — OZ der Wahlpositionen, deren Ausführung sich der Auftraggeber noch vorbehält.\n\n(12) Dem Zuschlagsschreiben i$t das im Anschriftfeld, Betreff und Bezug ausgefüllte Formblatt StB- a) Text der Bekanntmachung der Ausschreibung und Angabe der Veröffentlichungsblätter;\nBauleitung „Mitteilung über die Bauleitung\"(siehe Muster 5-2)beizufügen, in dem der Auftragnehmer b) die Niederschrift über die Angebotseröffnung;\ndem Auftragget>er Mitteilungen über seine vorgesehene Baujeitung get)en soll. c) das für den Zuschlag vorgeschlagene Angebot;\n d) alle Angebote, auch die ausgeschlossenen oder ausgeschiedenen, mit niedrigeren Angebotsend\n Bei Kunstbauten ist ggf. das Formblatt StB-Bauleitung „Mitteilung über die Bauleitung\" mit folgen bzw. Wertungssummen als das Angebot nach c);\n dem Text zu ergänzen: e) die beiden Angebote mit nächsthöheren Wertungssummen als das Angebot nach c);\n„Als verantwortlicher Koordinator für die statische und konstruktive Beart>eitung (Nr. 1.1. ZTV-K 80) f) soweit es sich bei den Angeboten nach c), d)und e)um Nebenangebote handelt, die zugehörigen\nwird benannt:\n Hauptangebote; Ol\n g) etwaige Schreiben, Vermerke und sonstige Vorgänge, soweit sie den Vergabevorgang insgesamt ■1^\n oder die Anget>ote nach c) bis f) t)etreffen; Ül\n Name: Fernsprechen\n h) Preisspiegel;\nAnschrift: i) Vermerk über das Ergebnis der Wertung;\n k) ein Satz Vergabeunterlagen, wie sie den Bietern zugeleitet wurden,\nAls verantwortlicher technischer Koordinator für alle Baubehelfe (Nr. 5.3 der Ergänzenden Bestim (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Angebotsschreiben, Besondere Vertragsbedingungen Lei-\nmungen zu DIN 4420 — Gerüstordnung —)wird benannt: stungsbeschrelbung mit allen Anlagen, ggf. nachgereichte Schreiben). '\nName: Fernsprecher:\nAnschrift: Verlängerung der Zuschlagsfrist\n\nDie technische Koordination umfaßt über die o. g. Nr.5.3 hinaus auch alle anderen notwendigen Bau (4)Ist vorauszusehen,daß der Auftrag nicht innerhalb der vorgesehenen Zuschlagsfrist erteilt werden\nbehelfe, wie z. B. die für Baugrut>ensicherungen.\"\n kann, so ist mit den für die Auftragserteilung in Betracht kommenden Bietern über eine einheitliche\n(13) In den vorgesehenen Fällen ist dem Zuschlagsschreiben eine vort>ereitete Bürgschaftsurkunde ^rMh?iftlich fes't^ul^en Bindefrist zu verhandeln. Eine Vereinbarung über die Verlängerung\n„StB-Bürg 1 (Gesamt)\" t>eizufügen (siehe Muster 5-3).\n verlängert werden, ist zu prüfen, ob die Ausführungsfristen zu verlängern\n(14)Wenn zu erwarten ist, daß das Zuschlagsschreiben dem Auftragnehmer nicht mehr rechtzeitig vor\nAblauf der — ggf. nach Nr.(4)verlängerten — Zuschlagsfrist zugeleitet werden kann,ist der Zuschlag Angebote erg^en ^^^«\"ss'chtlich Auswirkungen auf die Grundlage der Preisermittlung für die\nfemmündlich bzw. fernschriftlich zu erteilen. Das Zuschlagsschreiben gemäß Nr.(9) ist umgehend\nnachzureichen; darin ist auf die erfolgte Zuschlagserteilung zu verweisen. von AusfOhrungsfristen ist den Bietern bei der Verhandlung über die Ver\n längerung der Zuschlags- und Bindefrist nach Nr.(4) mitzuteilen.\n(15) Nach erfolgtem Zuschlag sind die nichtberücksichtigten Bieter gemäß § 27 Nr. 1 VOB/A zu be\nnachrichtigen. Dazu ist das Formblatt StB-Absage „Absageschreiben\" zu verwenden (siehe Muster Auswirkungen auf die Grundlage der Preisermittlung, ist die Ausschreibung\n5-4).\n\n(16) Für die Vertragsabwicklung sind In einer „Vertragsakte\" mindestens zusammenzufassen: die Auftragserteilung in Betracht der Verlängerung der I\n ^TOhlags- und^qBindefrist nur unter Bedingungen zu.so istkommenden\n zu prüfen,obBieter\n die Ausschreibung aufzuhe- CD\na) Ein Satz Vergabeunterlagen, wie sie den Bietern zugeleitet wurden.\nb) Sämtliche Angebotsunterlagen des Auftragnehmers einschl. der berücksichtigten Nebenangebote ro\n -1^\n im Original.\nc) Etwaiger Schriftwechsel o. ä. mit dem Auftragnehmer.\nd) Entwurf des Zuschlagsschreibens. <o\n — 27 — 00\n — 26-",
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"content": "RA-StB 82 RA-StB 82 X\n 5. Abschluß des Vergabeverfahrens 5. Abschluß des Vergabeverfahrens\n 5—1 Nr.(17)-(21) ro\n\n\n\n Aufhebung der Ausschreibung\n Muster 5-1\n CO\n (17) Wird die Aufhebung der Ausschreibung erwogen, so Ist § 26 VOB/A zu beachten. In diesem Rah 00\n men sind an die Beurteilung der Aufhebungsveraussetzungen strenge Anforderungen zu stehen. lO\nStB-Zusehlag\n\n (18) Liegt kein annehmbares Angebot vor, so Ist die Ausschreibung nach § 26 Nr. I.a VOB/A aufzuhe\n ben.\n Straßenbauamt A'Stadt A-Stadt 08.03.1982\n(Auftraggebende Stelle) (19) Die Aufhebung einer Ausschreibung kann In besonders begründeten Ausnahmefällen auch dann\n '7/82 erwogen werden, wenn aufgrund von eingegangenen Änderungsvorschlägen oder Nebenangeboten'\n erkannt wird,daß unzweckmäßig ausgeschrieben wurde und dadurch eine wirtschaftliche und sparsa\n me Verwendung der Mittel nicht gewährleistet wäre.\n Firma\n £duard Heier Vor einer Verwertung der Idee eines Änderungsvorschlages oder Net^enangebotes Ist zu prüfen,ob Ur\n Steinstraße 41 heberrechte verletzt werden würden (§ 20 Nr. 3 und § 27 Nr. 2 VOB/A).\n\n 4812 C-Stadt (20)Wird bei einer Beschränkten Ausschreibung die Ausschreibung wegen unangemessen hoher Prei\n se aufgehoben, so sollte bei einer erneuten Beschränkten Ausschreibung der Bieterkreis gewechselt\n bzw. eine Öffentliche Ausschreibung vorgesehen werden.\n\n Zuschlagsschreiben (21rJe nach Lage des Einzelfalls kann nach Aufhebung einer Ausschreibung In Betracht kommen:\n — Zurückstellung der Baumaßnahme und spätere erneute Ausschreibung.\nBetreff B 75, Ortsumgehung B-Dorf — Unmittelbar anschließende erneute Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung.\n Neubau von Bau-km 8,5 bis 13,5\n — Verhandlung mit einem oder mehreren Bietern über die Änderung der Angebote zwecks Freihändi\n Oberbauarbeiten - Deckenlos D lY ger Vergabe.\n 19.01.1982\nBezug: Ihr Anget)ot vom\n\nAnlagen: Formblatt „Mitteilung Ober die Bauleitung\"\n BOrgschaftsurkunde*) 01\n\n 0>\n\n1. AufgrundlhresvorbezeichnetenAngebots. ..^^®^..d®^®®.0^.-02.1982^^\n verhandelt wurde (siehe gemeinsam unterzeichnete Niederschrift vom\n Ö5/Ö6.02.1982)\n 4.087.915.38\n das nach Prüfung mit 7. 7....... DM\n\n -i.w. yi®rmillionensiebenundachtzigtausendneiinhundertfünfzehn 38/100\n Deutsche Mark\n\n abschließt,erhalten Sle/eiWeWei»Oie<im '\n\n im N.m.i>.n. f\n\n den Zuschlag.\n\n\n2. Bei der Auftragssumme Ist berücksichtigt:...^y.®. *\n damit Auftragssumme 4^098.41.5,38 - 10.500,00 = 4.087.91.5,38 IM....\n Weitere Angaben:\n <\n Keine\n 00\n3. Sie werden gebeten, umgehend das anliegende Formblatt „Mitteilung über die Bauleitung\" ausgefüllt zurückzusenden.\n Die anliegende vorbereitete Bürgschaftsurkunde bitte Ich Innerhalb von 18 Werktagen ausgefüllt zurückzugeben.*) >\n 3\n\n\n*)Ggf. Streichen (Siehe Nr. 50 ZVB-StB 80)\n fr-A\n mUnters<]lnrlft)\n O*\n 3-\n\n\n~\\^[Verlwlwsblall|-Verlag Dortmund, Formular-Nr. 3873 Nachdruck nicht gestattet!\n\n -29 — 28 —",
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"content": "RA-StB 82 RA-StB 82 <\n TT\n 5. Abschluß des Vergabeverfahrens 5. Abschluß des Vergabeverfahrens\n w\n Muster 5—3 Muster 5—2\n\n >\n 3\n Muster 5-3 Muster 5-2 r-^\n\n\n\n a\nSte • Böig 1 IT\n(Gesamt) 0\n\n\n\n Bürgschaftsurkunde\n\n\n Der Auftragnehmer Name und Anschrift des Auftragnehmers(Stempel)\n Name und Sitz\n Straßenbauamt A-Stadt\n Eduard Heier, C-Stadt\n\n Bergstraße 3\nder Auftraggeber 4711 A-Stadt\n\n Bundesrepublik Deutschland\n\n Mitteilung über die Bauleitung\n Straßenbauamt A-Stadt\n\n folgenden Vertrag gesctiiossen:\n B 73» Ortsumgehung B-Dorf\n Neubau von Bau~km 8,3 bis 13*3\n Nr. 17/82 vom 19.01./08.03.1982\n Oberbauarbeiten - Deokenlos D lY\n\n B 73f Ortsunqgehung B-Dorf Bezug: Ihr Zuschlagsschreitien vom\n 08.03.1982 ■\n Neubau von Bau-km 8,3 bis 13*3 01\n Oberbauarbeiten - Deckenlos D lY\n FOr die Leitung der Ausführung des o. g. Bauauftrages wird ais mein/unser Vertreter (Nr. 20 ZVB-StB 80) benannt:\n\n Name: Fernsprecher:\nGemöB Nr. SO der .Zusätzlichen Vertragsbedingungen fOr die AusfOhrung von Baulelstungen Im Straßen- und BrOckenbau, Ausgabe\n1980(ZVB-StB 80)\" hat der Auftragnehmer als Sicherheit fOr die ErfOllung sömtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insl>esondere\nfOr die vertragsgemäße AusfOhrung der Leistung, die ROckerstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen, Schadensersatz\nund GewAhrieistung, dem Auftraggeber eine BOrgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu stellen.\n Als Verantwortlicher für alle Maßnahmen zur Sicherung und Regeiung des Verkehrs(Nr. 22 ZVB-StB 80) wird benannt:\n Name und Anschrift des Borgen\n Name: Fernsprecher:\n\n\n\nDer vorgenannte Bürge übernimmt hiermit fOr den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Borgschaft und verpflichtet sich, auf er\nstes Anfordern jeden Betrag bis zu einer Gesamthohe von\n und dessen Steiivertreter\n Betrag DM\n 204.400,-\n Name: Fernsprecher:..\n Betrag in Worten\n Zweihundertviertausendvierhundert\n Deutsche Mark\n\nan den Auftraggekter zu zahlen.\nAuf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet.\nDie BOrgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.\nGerichtsstand ist der Sitz der fOr die Prozeßvertretung des Auftraggebers zustandigen Stelle.\n (Rechtsverbindliche Unterschrift, bei Arbeitsgemeinschaft Unterschrift des bevollmächtigten Mitglieds)\nOrt, Datum Unterschriften\n\n\n\n\n N)\n\n\n [VarikehnAfatt]-Verlag Dortmund, Formular-Nr. 3876 Nachdruck nicht gestaHet! I\n ^-Verlag Dortmund, Formular-Nr. 3874 Nachdruck nicht gastatiati\n CD\n — 31 - -30 — 00\n ro",
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"content": "RA-StB 82 I\nNotizen:\n a>\n 5. Abschluß des Vergabeverfahrens\n Muster 5—'4 lO\n\n\n\n\n Muster 5-4\n <o\n 00\n ro\n\n\n\n\n Strafienbauamt A-Stadt A-Stadt 08.03.1982\n (Auftfaggäsemle\n H, 07/82\n\n\n BauunternehiDU]^\n Julius Heu\n\n Birkenweg 18\n 4991 A-Stadt\n\n\n\n\n Absageschreiben\n\n B 73f Ortsumgeliung B-Dorf\n Heubau von Bau-km 8,3 bis 13f3\n Oberbauarbeiten - Deckenlos D IV\n Ol\n 18.01.1982 4h\n Bezug: Ihr Angäjot vom.\n 00\n\n\n Auf ihr vwbez^^metes Angebot konnte Mäar k^Zus^ta^ mttilt v\n\n\n\n\n <\n TT\n OD\n\n\n >\n 3\n\n o\n\n\n\n\n I Oortnwnd, Formular4<ir.ZSK\n\n\n — 33 — — 32 —",
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