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            "content": "Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr\n                      der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)\n\n                                                                  I N H A LTS V E R Z E I C H N I S\n\n77. Jahrgang                                                 Ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2023                                                                                   Heft 9\n\nAmtlicher Teil\nNr.           Datum             VkBl. 2023                                                Seite   Nr.           Datum            VkBl. 2023                                              Seite\n\nBundesfernstraßen                                                                                       einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich-\n                                                                                                        keitsprüfung für den Neubau von Dammverteidigungs-\n53 14. 04. 2023 Rundschreiben Straßenbau\n                                                                                                        wegen am Mittellandkanal, MLK-km 318,230 – 325,226\n   Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und\n                                                                                                        gem. § 5 Abs. 2 UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         296\n                     Vergabewesen, Vergabe- und\n                     Vertragsunterlagen;                                                          62 19. 04. 2023 Verfahren zu den grenzüberschreitenden\n               16.4: Abwicklung von Verträgen . . . . . . . . .                           290        Umweltauswirkungen des geplanten Projekts der Repu-\n                                                                                                     blik Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II\nStraßenverkehr                                                                                       Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im\n                                                                                                     Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Ein-\n54 19. 04. 2023 Änderung des Fragenkatalogs der theore-                                              zugsgebiet der Oder und Weichsel“ Umweltentschei-\n   tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht-                                           dung des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin\n   linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl.                                          (Regionalna Dyrekcja Ochrony Środowiska w Szczeci-\n   S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   290        nie, ul. Teofila Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN) vom\n55 06. 04. 2023 Bekanntmachung über die abweichende                                                  18. März 2020, Zeichen WONS-OŚ.4233.1.2017.KK.68\n   Gestaltung von Verkehrszeichen im Rahmen des durch                                                Bekanntmachung der Bekanntmachung der Generaldirek-\n   die RWTH Aachen durchgeführten Forschungsprojektes                                                tion für Umweltschutz der Republik Polen (Generalna Dy-\n   „Untersuchung von Gewöhnungseffekten beim Einsatz                                                 rekcja Ochrony Środowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922\n   von fluoreszierenden Materialien“ . . . . . . . . . . . . . . . . .                    291        Warszawa, POLEN, im Folgenden GDOŚ) vom 30.03.2023,\n                                                                                                     Az.: DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.aka.US. 24 . . . . . . . .                             296\n56 29. 03. 2023 Zu § 35 h der Straßenverkehrs-Zulas-\n   sungs-Ordnung (StVZO); Erste-Hilfe-Material in Kraft-                                          63 19. 04. 2023 Bekanntmachung der Entschließung des\n   fahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       291        Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt\n                                                                                                     MEPC.356(78) „Richtlinien von 2022 für die Entnahme\n57 03. 04. 2023 Abweichende Anforderungen von den eu-                                                kleiner Stichproben des Bewuchsschutzsystems an\n   ropäischen Typgenehmigungsvorschriften für bestimmte                                              Schiffen“, in deutscher Sprache. . . . . . . . . . . . . . . . . . .                297\n   nationale Behördenfahrzeuge (Zulassung von Fahrzeu-\n   gen für Sicherheitsbehörden und Streitkräfte) . . . . . . . .                          291     64 19. 04. 2023 Bekanntmachung der Entschließung des\n                                                                                                     Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt\nWasserstraßen, Schifffahrt                                                                           MEPC.357(78) „Richtlinien von 2022 für die Überprüfung\n                                                                                                     von Bewuchsschutzsystemen an Schiffen“, in deutscher\n58 17. 04. 2023 Richtlinien für die zugelassene praktische                                           Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   317\n   Ausbildung und Seefahrtzeit für Vollmatroseanwärter\n                                                                                                  65 19. 04. 2023 Bekanntmachung der Entschließung des\n   Maschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       292\n                                                                                                     Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt\n59 17. 04. 2023 Richtlinien für die zugelassene praktische                                           MEPC.358(78) „Richtlinien von 2022 für Besichtigungen\n   Ausbildung und Seefahrtzeit für Vollmatroseanwärter                                               von Bewuchsschutzsystemen auf Schiffen und für die\n   Deck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   294        Erteilung von Zeugnissen über solche Besichtigungen“,\n60 11. 04. 2023 Bekanntgabe der Feststellung über das\n                                                                                                     in deutscher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          334\n   Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung für\n   die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängig-\n                                                                                                  Aufgebote\n   keit an der Staustufe Zaaren, Obere Havel-Wasserstraße                                         65a   15. 05. 2023 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . .                      339\n   gem. § 5 Abs. 2 UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               295\n61 14. 04. 2023 Neubau von Dammverteidigungswegen                                                 Nichtamtlicher Teil\n   am Mittellandkanal, MLK-km 318,230 – 325,226 Be-\n   kanntgabe der Feststellung über das Nichtbestehen                                              Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        346\n\n\n                                                                                  Beilagenhinweis:\n       Die heutige Printausgabe enthält eine Beilage der Technischen Akademie Esslingen e. V., die Digitalausgabe\n    Beilagen der Firmen GPJ Verlag GmbH, Mesago Messe Frankfurt GmbH und Technische Akademie Esslingen e.V.\n\n\n\nDas aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de",
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Amtlicher Teil\n\n\n\n\n                                                                        REB-Prüfprogramm                                Version\n                                                                        REB160 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.214           625\nNr. 53     Rundschreiben Straßenbau                                     REB170 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.314           624\n           Sachgebiet: 16.2: Bauvertragsrecht\n                             und Vergabe­                          Die REB-Verfahrensbeschreibungen sind als PDF-Doku-\n                             wesen, Vergabe­                       mente auf der Website der BASt unter www.bast.de, Me-\n                             und Vertrags­                         nüpunkt „Verkehrstechnik > Publikationen > Regelwerke\n                                                                   zum Download > REB-Verfahrensbeschreibungen“ ver-\n                             unterlagen;\n                                                                   fügbar.\n                       16.4: Abwicklung von\n                             Verträgen                             Ich empfehle, die REB-Prüfprogramme für die Prüfung\n                                                                   von Mengenermittlungen im Bundesfernstraßenbau so-\n                             StB 14/7134.30/022-3796666            wie in Ihrem Zuständigkeitsbereich einzusetzen.\n                             Bonn, den 14. April 2023              Mit der Freigabe der neuen Programmversion erlischt die\n                                                                   Freigabe der Vorgängerversion 5.0 einschließlich aller\nOberste Straßenbaubehörden                                         ServicePacks. Die weitere Nutzung alter Programmver-\nder Länder                                                         sionen erfolgt ohne programmtechnische Betreuung und\n                                                                   auf eigenes Risiko. Mein Rundschreiben StB 14/7134.30/\nDie Autobahn GmbH des Bundes\n                                                                   022-2984189 vom 26.03.2018 hebe ich hiermit auf.\nnachrichtlich:\n                                                                                                           Bundesministerium für\nFernstraßen-Bundesamt\n                                                                                                           Digitales und Verkehr\nBundesanstalt für Straßenwesen                                                                                   Im Auftrag\n                                                                                                             Michael Puschel\nDEGES Deutsche Einheit\nFernstraßenplanungs- und -bau GmbH\nBundesrechnungshof                                                     (VkBl. 2023 S. 290)\n\nBetreff:        Regelungen für die elektronische\n                Bauabrechnung;\n                – Freigabe zur Anwendung der\n                   REB­Prüfprogramme Version 6.0\n\nBezug:          Mein Rundschreiben\n                StB 14/7134.30/022-2984189\n                vom 26.03.2018                                     Nr. 54        Änderung des Fragenkatalogs der\n                                                                                 theoretischen Fahrerlaubnisprüfung\nDas Programmsystem REB-Prüfprogramme, Version 6.0,                               (Teil B der Prüfungsrichtlinie –\nStand 11/2022 ist für die Windows-Betriebssysteme                                theoretische Prüfung vom\n10/11/Server durch die Bundesanstalt für Straßenwesen                            07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869))\nam 04.03.2023 freigegeben und durch die Fachgruppe\n„REB“ der Dienstbesprechung „Koordinierung der B/L-                                               Bonn, den 19. April 2023\nFachinformationssysteme im Straßenbau – IT-Ko“ getes-                                             StV 11/7324.5/20-32/3785606\ntet worden. Die Freigabe umfasst folgende Prüfprogram-\nme:                                                                Mit Verlautbarung vom 09. März 2023 (VkBl. S. 243) wur-\n                                                                   de die zum 01.10.2023 zum Einsatz kommende Änderung\n REB-Prüfprogramm                                      Version     von dynamischen Fragen im Fragenkatalog der theoreti-\n REB020 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.003                627        schen Fahrerlaubnisprüfung bekanntgemacht. Die Auf-\n                                                                   nahme der Fragen in den Fragenkatalog erfolgte mit Be-\n REB030 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.073                624\n                                                                   kanntmachung vom 18. April 2023 (BAnz AT 18.04.2023\n REB040 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.103                625        B7).\n REB060 – Prüfprogramm zur REB-VB 21.013                635\n                                                                                                           Bundesministerium für\n REB070 – Prüfprogramm zur REB-VB 21.033                625                                                Digitales und Verkehr\n REB080 – Prüfprogramm zur REB-VB 23.003 (1979/2009)    628                                                      Im Auftrag\n                                                                                                           Kirsten Bürger-Faigle\n REB100 – Prüfprogramm zur REB-VB 22.013 (1979)         628\n REB120 – Prüfprogramm zur REB-VB 22.013 (2012)         101\n REB130 – Prüfprogramm zur REB-VB 21.003                627            (VkBl. 2023 S. 290)\n\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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April 2023     gemäß § 35 h Absätze 1 und 3 der Straßenverkehrs-Zu-\n                             StV 12/7332.2/39/3743623       lassungs-Ordnung (StVZO) nach Art, Menge und Be-\n                                                            schaffenheit dem Normblatt DIN 13 164:1998, alternativ\nDie RWTH Aachen untersucht im Auftrag des Bundes-           dem Normblatt DIN 13 164:2014, entsprechen.\nministeriums für Digitales und Verkehr mögliche Gewöh-      Der in der Norm festgelegte Inhalt des Verbandkastens\nnungseffekte beim Langzeiteinsatz von fluoreszierenden      ermöglicht die fachgerechte Erste Hilfe am Unfallort.\nMaterialien.\n                                                            Die DIN 13 164 wurde zuletzt vom DIN Gremium überar-\nNach § 39 Absatz 4 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung       beitet und vom Arbeitsausschuss NA 063-01-06 AA „Ver-\n(StVO) können Verkehrszeichen auf einer weißen Träger-      bandmittel und Behältnisse“ im DIN-Normenausschuss\ntafel aufgebracht sein. Nach Rn. 7 Satz 1 der Allgemeinen   Medizin (NAMed) verabschiedet, sowie hinsichtlich der\nVerwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu den §§ 39      sicherheitstechnischen Anforderungen dem Stand der\nbis 43 dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrs-    Technik angepasst. Die Inhalte sowie die Kennzeichnung\nzeichen verwendet werden oder solche, die das BMDV          wurden aktualisiert. Eine wesentliche Änderung des In-\nnach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehör-         halts ist die Aufnahme von zwei medizinischen Gesichts-\nden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.           masken (mindestens Typ I nach DIN EN 14 683). Darüber\nVor diesem Hintergrund wird nach Anhörung der für den       hinaus wurde der Inhalt um ein Dreieckstuch und ein Ver-\nStraßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen          bandtuch gekürzt.\nobersten Landesbehörden die folgende Erlaubnis erteilt:     Erste-Hilfe-Material, welches dem neuen Normblatt DIN\n•   Abweichend von Anlage 4 lfd. Nr. 8 Spalte 2 StVO        13 164:2022 entspricht erfüllt nach dem Verständnis des\n    i. V. m. den einschlägigen Regelungen der Allgemei-     BMDV mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leis-\n    nen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu den §§ 39       tung wie das nach § 35 h Absätze 1 und 3 der Straßen-\n    bis 43 kann das Zeichen 625 (Richtungstafel in Kur-     verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebene\n    ven) im Rahmen der Untersuchung an den folgenden        Erste-Hilfe-Material nach Normblatt DIN 13 164:1998\n    Standorten                                              oder Normblatt DIN 13 164:2014 und erfüllt insofern die\n                                                            Voraussetzung des § 35 h Absatz 4 und ist somit hinsicht-\n    Autobahn A 59, Abfahrt Lind (Fahrtrichtung Köln),       lich seiner Vorschriftsmäßigkeit nicht zu beanstanden.\n    Autobahn A 4, Abfahrt Eckenhagen (FR Köln),\n    Landesstraße L 718 (Wasserstraße/Bracht), Höhe                                            Bundesministerium für\n    Hsnr. 1 (FR Süden), 57334 Bad Laasphe,                                                    Digitales und Verkehr\n    Landesstraße L 93, Höhe Einfahrt Flugplatz MSC                                                  Im Auftrag\n    Oberaußem-Niederaußem (FR Nord), 50127 Berg-                                                   Guido Zielke\n    heim\n    in den Farben fluoreszierend gelb – rot ausgestaltet\n    werden.                                                     (VkBl. 2023 S. 291)\n•   Abweichend von § 39 Absatz 4 Satz 1 StVO kann die\n    Trägertafel im Rahmen der Untersuchung an den fol-\n    genden Standorten\n    Kommunalstraße Berrenrather Straße, Höhe Hsnr.          Nr. 57        Abweichende Anforderungen von\n    488 (Gesamtschule Lindenthal), 50937 Köln,                            den europäischen Typgenehmi­\n    Kommunalstraße Gladbacher Straße, Höhe Hsnr. 32                       gungsvorschriften für bestimmte\n    (Karl-Kreiner-Schule), 41462 Neuss                                    nationale Behördenfahrzeuge\n    in der Farbe fluoreszierend gelb ausgestaltet werden.                 (Zulassung von Fahrzeugen für\n                                                                          Sicherheitsbehörden und Streitkräfte)\nDie Erlaubnis ist bis zum 30. April 2026 befristet, endet\njedoch spätestens mit der Beendigung der Untersuchung.                                     Bonn, den 03. April 2023\n                                                                                           StV 22/7341.1/40-00/\n                                  Bundesministerium für\n                                  Digitales und Verkehr     Die Möglichkeit der Anwendung von abweichenden An-\n                                        Im Auftrag          forderungen für bestimmte Behördenfahrzeuge von den\n                                       Guido Zielke         Typgenehmigungsvorschriften nach Artikel 2 Absatz 2\n                                                            Buchstabe d und Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung\n(VkBl. 2023 S. 291)                                         (EU) 2018/858, nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e der\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil\n\nVerordnung (EU) Nr. 168/2013 und der Straßenverkehrs-            Die Möglichkeit der Anwendung von abweichenden An-\nZulassungs-Ordnung (StVZO) werden hiermit für die Er-            forderungen für bestimmte Behördenfahrzeuge von den\nteilung von Nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigungen,             Typgenehmigungsvorschriften der Verordnung (EU)\nNationalen Typgenehmigungen für Kleinserienfahrzeuge             2018/858, der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und der\noder einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO für Aus-            StVZO wird hiermit für die Erteilung von Nationalen Fahr-\nnahmen nach § 70 StVZO Absatz 1 Nummer 2 oder Num-               zeug-Einzelgenehmigungen, Nationalen Typgenehmigun-\nmer 4 nach Beratung des BLFA-TK und mit Zustimmung               gen für Kleinserienfahrzeuge oder einer Betriebserlaubnis\nder zuständigen obersten Landesbehörden bekannt ge-              nach § 21 StVZO für Ausnahmen nach § 70 StVZO Ab-\ngeben.                                                           satz 1 Nummer 2 oder Nummer 4 mit Zustimmung der zu-\n                                                                 ständigen obersten Landesbehörden für zulässig erklärt.\n                                   Bundesministerium für\n                                   Digitales und Verkehr\n                                         Im Auftrag              (VkBl. 2023 S. 291)\n                                        Guido Zielke\n\n\nAbweichende Anforderungen von den europäischen\nTypgenehmigungsvorschriften für bestimmte natio­\nnale Behördenfahrzeuge (Zulassung von Fahrzeugen\n      für Sicherheitsbehörden und Streitkräfte)\n                                                              Nr. 58           Richtlinien für die zugelassene prak­\nNach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU)                        tische Ausbildung und Seefahrtzeit\n2018/858 gilt die Verordnung nicht für „Fahrzeuge, die                         für Vollmatroseanwärter Maschine\nausschließlich für den Einsatz durch die Streitkräfte kons-\ntruiert und gebaut oder dafür angepasst wurden“. Nach         Für die Zulassung der praktischen Ausbildung und See-\nArtikel 2 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU)            fahrtzeit für den Erwerb eines Befähigungsnachweises\n2018/858 ist die Anwendung der Typgenehmigungsvor-            zum Vollmatrosen im Maschinenbereich durch das Bun-\nschriften für „Fahrzeuge, die für den Einsatz durch den       desamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nach § 40\nKatastrophenschutz, die Feuerwehr und die für die Auf-        Absatz 2 Nummer 2 der Seeleute-Befähigungsverord-\nrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen           nung vom 8. Mai 2014 (BGBl. I S. 460), die durch Artikel 1\nKräfte konstruiert und gebaut wurden oder dafür ange-         der Ersten Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befä-\npasst wurden“ nicht obligatorisch.                            higungsverordnung vom 28. Juli 2021 (BGBl. I S. 3236)\nNach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU)       geändert worden ist, werden nachstehende Richtlinien\nNr. 168/2013 gilt die Verordnung nicht für „Fahrzeuge, die    bekannt gemacht.1\nzur Benutzung durch die Streitkräfte, den Katastrophen-\nschutz, die Feuerwehr, die für die Aufrechterhaltung der      Bonn, den 17. April 2023\nöffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte und die medizi-\nnischen Notdienste ausgelegt und gebaut sind;“.                                                           Bundesministerium für\n                                                                                                          Digitales und Verkehr\nUnter Berücksichtigung der Bedarfe der genannten Si-                                                            Im Auftrag\ncherheitsbehörden und der Möglichkeit von Ausnahmen                                                           Patrick le Plat\nvom Anwendungsbereich der Typgenehmigungsvor-\nschriften und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung\n(StVZO) werden abweichende Anforderungen für Fahr-                        Richtlinien für die zugelassene praktische\nzeuge der Sicherheitsbehörden festgelegt. Diese ab-                              Ausbildung und Seefahrtzeit\nweichenden Anforderungen werden von Vertretern der                           für Vollmatroseanwärter Maschine\nentsprechenden Behörden regelmäßig in eigener Verant-\nwortung unter der Federführung des Bundesministeriums                                       I\ndes Innern und für Heimat (BMI) aktualisiert und dem Bun-               Dauer und Zweck der praktischen Ausbildung\ndesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorab                                und Seefahrtzeit\nzur Kenntnis übermittelt.\n                                                                 1)     Die in § 40 Absatz 2 Nummer 2 der Seeleute-Befähi-\nDie abweichenden Anforderungen werden Fahrzeugher-                      gungsverordnung (See-BV) genannte vom Bundes-\nstellern, Technischen Diensten, Technischen Prüfstellen                 amt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zu-\nund anderen Behörden nur auf Anfrage (für Zwecke der                    gelassene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit (im\nBeschaffung oder der Genehmigung dieser Fahrzeuge) von                  Folgenden: Ausbildung) dauert mindestens zwei Wo-\nden Sicherheitsbehörden und Streitkräften übermittelt.                  chen.\nEine Begründung ist für Anträge auf Ausnahmegenehmi-                    Urlaub, Krankheit oder andere Ausfallzeiten können\ngungen nach § 70 StVZO unter Inanspruchnahme der ab-                    auf die festgelegten Zeitrichtwerte nicht angerechnet\nweichenden Anforderungen für Sicherheitsbehörden und                    werden.\nStreitkräfte entbehrlich, sofern die Fahrzeugzulassung\ndurch die Sicherheitsbehörden und Streitkräfte oder in\n                                                              1\nderen Auftrag erfolgt. Die Ausnahmen müssen im Gut-                   Um den Textfluss nicht zu beeinflussen, wird auf die Verwendung\n                                                                      der weiblichen und männlichen Form bei Personenbezeichnungen\nachten dokumentiert werden und bedürfen einer Geneh-                  verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für\nmigung.                                                               Frauen und Männer.\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                       293                                                          Heft 9 – 2023\n\n2)   Die Ausbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb                Schiffsbetriebstechnischen Assistenten-Technik an\n     von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Regel III/5                 einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungs-\n     (Unterstützungsebene) der Anlage zum STCW-Über-                    stätte,\n     einkommen:\n                                                                 2.     die Seediensttauglichkeit für den technischen Dienst\n     1.   Schiffstechnischer Dienst auf Unterstützungs-                 nach § 12 des Seearbeitsgesetzes und\n          ebene (US)\n                                                                 3.     ein Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder\n     2.   Elektrotechnik, Elektronik und Steuerungsvor-                 Reisepass).\n          richtungen auf Unterstützungsebene (UE)\n     3.   Wartung und Instandsetzung auf Unterstützungs-                                 V\n          ebene (UI)                                                  Ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung\n     4.   Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für die     1)     Die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung\n          Personen an Bord auf Unterstützungsebene (UK)                 kann mit folgenden Unterlagen nachgewiesen wer-\n                                                                        den:\n                         II\n      Durchführung der praktischen Ausbildung                           1.    die Eingangsvoraussetzungen nach Abschnitt IV\n                 und Seefahrtzeit                                             dieser Richtlinien,\n1)   Die Ausbildung ist gemäß der Übersicht (Anlage 1)                  2.    der glaubhafte Nachweis einer Seefahrtzeit nach\n     durchzuführen. Verantwortlich für die Planung und                        Abschnitt II Absatz 1 dieser Richtlinien und\n     Durchführung der Ausbildung sind die Reederei, der\n                                                                        3.    das ordnungsgemäß geführte Ausbildungsbe-\n     Leiter der Maschinenanlage und ein mit der Ausbil-\n     dung beauftragter technischer Schiffsoffizier.                           richtsheft nach Abschnitt III dieser Richtlinien.\n\n2)   Die Reederei stellt sicher, dass die Ausbildung auf         2)     Stellt das BSH fest, dass die Ausbildung nicht ent-\n     Schiffen stattfindet, die für die Vermittlung und den              sprechend der Anlage 1 durchgeführt wurde, hat\n     Erwerb der in Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und               das BSH dem Auszubildenden schriftlich mitzutei-\n     Kenntnisse geeignet sind.                                          len, durch welche zusätzlichen Ausbildungsmaß-\n                                                                        nahmen die festgestellten Mängel beseitigt werden\n3)   Der mit der Ausbildung Beauftragte und Verantwort-\n                                                                        können.\n     liche an Bord, der über angemessene berufs- und\n     arbeitspädagogische Kenntnisse verfügt, kann die            Anlage 1: Übersicht über die praktische Ausbildung und\n     Durchführung der Ausbildung an Personen weiterge-           Seefahrtzeit als Vollmatroseanwärter Maschine\n     geben, welche die für die Vermittlung von Ausbil-\n     dungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten,             Übersicht über die praktische Ausbildung und\n     Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.                              Seefahrtzeit als Vollmatroseanwärter Maschine\n\n                          III                                                Ausbildungsinhalte und zu                    Zeitricht-\n             Ausbildungsberichtsheft (TRB)                                   erwerbende Befähigungen                       werte\n1)   Der Auszubildende hat das vom BSH veröffentlichte            US         Schiffstechnischer Dienst auf\n     TRB als Ausbildungsleitfaden mitzuführen.                               Unterstützungsebene\n2)   Das TRB beinhaltet den Ausbildungsplan und einen             US 1 Gehen einer sicheren Maschinenwache\n     Tätigkeitsnachweis.                                               sowie Überwachung und Kontrolle des\n                                                                       Maschinenraums                                     1 Woche\n3)   Im Ausbildungsplan wird von der mit der Ausbildung\n                                                                  US 2 Bedienung der Kraftstoff-, Schmierstoff-\n     beauftragten Person oder vom Leiter der Maschinen-\n                                                                       Lenz- und Ballastsysteme\n     anlage bestätigt, dass der Auszubildende die hier\n     aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse in ausrei-          US 3 Betrieb der technischen Ausrüstung\n     chendem Umfang besitzt.                                      UE         Elektrotechnik, Elektronik und\n4)   Der Auszubildende hat den Tätigkeitsnachweis, in                        Steuerungsvorrichtungen auf\n     dem die täglich ausgeführten Arbeiten nach Art und                      Unterstützungsebene                         0,5 Wochen\n     Dauer zu dokumentieren sind, zu führen. Der Tätig-           UE 1 Sicherer Gebrauch der elektrischen\n     keitsnachweis ist von der mit der Ausbildung beauf-               Ausrüstung\n     tragten Person und vom Leiter der Maschinenanlage            UI         Wartung und Instandsetzung auf\n     wöchentlich gegenzuzeichnen.                                            Unterstützungsebene\n\n                           IV                                     UI 1       Richtige Verwendung von Handwerkzeugen,\n                                                                             Werkzeugmaschinen sowie von Messinstru-\n                Eingangsvoraussetzungen\n                                                                             menten zur Wartung und Instandsetzung an    0,5 Wochen\nFür die Ausbildung sind vor dem Dienstantritt an Bord                        Bord\nfolgende Nachweise vorzulegen:                                    UK         Steuerung des Schiffsbetriebs und\n1.   der Abschluss einer Ausbildung nach den Anforde-                        Fürsorge für die Personen an Bord auf\n                                                                             Unterstützungsebene\n     rungen des Abschnitts A-III/5 des STCW-Codes zum\n\n\n                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                                        294                                      VkBl. Amtlicher Teil\n\n          Ausbildungsinhalte und zu                     Zeitricht-     2)       Die Ausbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb\n          erwerbende Befähigungen                        werte                  von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Regel II/5\n                                                                                (Unterstützungsebene) der Anlage zum STCW-Über-\n    UK 1 Umgang mit Vorräten                                                    einkommen:\n    UK 2 Anwendung von Vorsichtsmaßnahmen sowie\n                                                                                1.   Schiffsführung auf Unterstützungsebene (US)\n         Einhalten der Umweltschutzvorschriften          ständig\n    UK 3 Anwendung von Verfahren für Gesundheit                                 2.   Ladungsumschlag und -stauung auf Unterstüt-\n         und Sicherheit am Arbeitsplatz                                              zungsebene (UL)\n          Gesamtdauer                                   2 Wochen                3.   Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für die\n                                                                                     Personen an Bord auf Unterstützungsebene (UK)\n                                                                                4.   Wartung und Instandsetzung auf der Unterstüt-\n(VkBl. 2023 S. 292)                                                                  zungsebene (UI)\n\n                                                                                                    II\n                                                                                 Durchführung der praktischen Ausbildung\n                                                                                            und Seefahrtzeit\n                                                                           1)   Die Ausbildung ist gemäß der Übersicht (Anlage 1)\n                                                                                durchzuführen. Verantwortlich für die Planung und\nNr. 59        Richtlinien für die zugelassene prak­                             Durchführung der Ausbildung sind die Reederei, der\n              tische Ausbildung und Seefahrtzeit                                Kapitän und ein mit der Ausbildung beauftragter nau-\n              für Vollmatroseanwärter Deck                                      tischer Schiffsoffizier.\n\nFür die Zulassung der praktischen Ausbildung und See-                      2)   Die Reederei stellt sicher, dass die Ausbildung auf\nfahrtzeit für den Erwerb eines Befähigungsnachweises                            Schiffen stattfindet, die für die Vermittlung und den\nzum Vollmatrosen im Decksbereich durch das Bundes-                              Erwerb der in Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und\namt für Seeschifffahrt und Hydrographie nach § 31 Ab-                           Kenntnisse geeignet sind.\nsatz 2 Nummer 2 der Seeleute-Befähigungsverordnung                         3)   Der mit der Ausbildung Beauftragte und Verantwort-\nvom 8. Mai 2014 (BGBl. I S. 460), die durch Artikel 1 der                       liche an Bord, der über angemessene berufs- und\nErsten Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähi-                             arbeitspädagogische Kenntnisse verfügt, kann die\ngungsverordnung vom 28. Juli 2021 (BGBl. I S. 3236) ge-                         Durchführung der Ausbildung an Personen weiterge-\nändert worden ist, werden nachstehende Richtlinien be-                          geben, welche die für die Vermittlung von Ausbil-\nkannt gemacht.1                                                                 dungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten,\n                                                                                Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.\nBonn, den 17. April 2023\n                                                                                                     III\n                                         Bundesministerium für                          Ausbildungsberichtsheft (TRB)\n                                         Digitales und Verkehr\n                                               Im Auftrag                  1)   Der Auszubildende hat das vom BSH veröffentlichte\n                                             Patrick le Plat                    TRB als Ausbildungsleitfaden mitzuführen.\n                                                                           2)   Das TRB beinhaltet den Ausbildungsplan und einen\n                                                                                Tätigkeitsnachweis.\n         Richtlinien für die zugelassene praktische\n                Ausbildung und Seefahrtzeit                                3)   Im Ausbildungsplan wird von der mit der Ausbildung\n               für Vollmatroseanwärter Deck                                     beauftragten Person oder vom Kapitän bestätigt,\n                                                                                dass der Auszubildende die hier aufgeführten Fertig-\n                           I                                                    keiten und Kenntnisse in ausreichendem Umfang be-\n       Dauer und Zweck der praktischen Ausbildung                               sitzt.\n                    und Seefahrtzeit\n                                                                           4)   Der Auszubildende hat den Tätigkeitsnachweis, in\n1)     Die in § 31 Absatz 2 Nummer 2 der Seeleute-Befähi-                       dem die täglich ausgeführten Arbeiten nach Art und\n       gungsverordnung (See-BV) genannte vom Bundes-                            Dauer zu dokumentieren sind, zu führen. Der Tätig-\n       amt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zu-                        keitsnachweis ist von der mit der Ausbildung beauf-\n       gelassene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit (im                     tragten Person und vom Kapitän wöchentlich gegen-\n       Folgenden: Ausbildung) dauert mindestens sechsein-                       zuzeichnen.\n       halb Monate.\n       Urlaub, Krankheit oder andere Ausfallzeiten können                                             IV\n       auf die festgelegten Zeitrichtwerte nicht angerechnet                               Eingangsvoraussetzungen\n       werden.                                                             Für die Ausbildung sind vor dem Dienstantritt an Bord\n                                                                           folgende Nachweise vorzulegen:\n1\n     Um den Textfluss nicht zu beeinflussen, wird auf die Verwendung       1.   der Abschluss einer Ausbildung nach den Anforde-\n     der weiblichen und männlichen Form bei Personenbezeichnungen\n     verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für            rungen des Abschnitts A-II/5 des STCW-Codes zum\n     Frauen und Männer.                                                         Schiffsbetriebstechnischen Assistenten-Nautik an\n\n\n                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil                                             295                                             Heft 9 – 2023\n\n      einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungs-           Nr. 60     Bekanntgabe der Feststellung über\n      stätte,                                                                 das Unterbleiben einer Umwelt­\n2.    die Seediensttauglichkeit für den Decksdienst nach                      verträglichkeitsprüfung für die\n      § 12 des Seearbeitsgesetzes und                                         Wiederherstellung der ökologischen\n                                                                              Durchgängigkeit an der Staustufe\n3.    ein Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder\n                                                                              Zaaren, Obere Havel­Wasserstraße\n      Reisepass).\n                                                                              gem. § 5 Abs. 2 UVPG\n                        V\n     Ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung                    Die Erforderlichkeit zur Durchführung einer Vorprüfung im\n                                                                   Einzelfall ergibt sich aus § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UVPG und\n1)    Die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung               § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.18.1 Anlage 1 UVPG.\n      kann mit folgenden Unterlagen nachgewiesen wer-\n      den:                                                                                      I.\n      1.    die Eingangsvoraussetzungen nach Abschnitt IV          Für das o. g. Vorhaben wurde nach Durchführung einer\n            dieser Richtlinien,                                    Vorprüfung festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchfüh-\n      2.    der glaubhafte Nachweis einer Seefahrtzeit nach        rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.\n            Abschnitt II Absatz 1 dieser Richtlinien und\n                                                                                               II.\n      3.    das ordnungsgemäß geführte Ausbildungsbe-\n            richtsheft nach Abschnitt III dieser Richtlinien.      Die wesentlichen Gründe dieser Feststellung sind:\n\n2)    Stellt das BSH fest, dass die Ausbildung nicht ent-          1.   Merkmale des Vorhabens\n      sprechend der Anlage 1 durchgeführt wurde, hat das                Gegenstand der Vorprüfung ist die Errichtung einer\n      BSH dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen,                   Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Schorfheide\n      durch welche zusätzlichen Ausbildungsmaßnahmen                    als Schlitzpass/vertical-slot-pass in Massivbauweise\n      die festgestellten Mängel beseitigt werden können.                aus Ortbeton mit neun Becken und einer Gesamt-\nAnlage 1: Übersicht über die praktische Ausbildung und                  länge von 62 m inklusive Vor- und Nachlaufstrecke.\nSeefahrtzeit als Vollmatroseanwärter Deck                               Für die Errichtung der Anlage müssen Zuwegungen\n                                                                        ertüchtigt, eine Baugrube mit einer Fläche von ca.\n                                                                        850 m2 und einem Volumen zwischen ca. 2800 m3 bis\n        Übersicht über die praktische Ausbildung\n                                                                        5000 m3 ausgehoben und befestigt werden sowie\n      und Seefahrtzeit als Vollmatroseanwärter Deck\n                                                                        Unterwasserbeton eingebracht werden.\n           Ausbildungsinhalte und zu                Zeitricht-          Der Fischabstieg erfolgt über eine Steuerklappe in der\n           erwerbende Befähigungen                   werte              benachbarten Wehranlage.\n US        Schiffsführung auf Unterstützungsebene   6 Wochen            Die Bauzeit wird voraussichtlich 11 bis 12 Monate\n US 1 Gehen einer sicheren Brückenwache             4 Wochen            betragen.\n US 2 Anlegen, Ankern und andere Festmache-                        2.   Standort des Vorhabens\n                                                    2 Wochen\n      vorgänge\n                                                                        Bei km 36,100 in der Oberen Havel-Wasserstraße\n UL        Ladungsumschlag und -stauung auf\n                                                    6 Wochen            (OHW) befindet sich eine Schleuse mit dazugehöriger\n           Unterstützungsebene\n                                                                        Wehranlage. Nach Instandsetzung der Wehranlage\n UL 1      Umgang mit Ladung und Vorräten           6 Wochen            ist die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage (FAA)\n UK        Steuerung des Schiffsbetriebs und                            geplant.\n           Fürsorge für die Personen an Bord auf    8 Wochen\n                                                                        Die Wasserstraße wird intensiv für die Schifffahrt ge-\n           Unterstützungsebene\n                                                                        nutzt. Das Umfeld des Vorhabens wird zudem ge-\n UK 1 Betrieb der technischen Ausrüstung an Deck    7 Wochen            nutzt für folgende Zwecke: Wasserwirtschaft, Stau-\n UK 2 Anwendung von Verfahren für Gesundheit                            regelung, Hochwasserschutz, Naturschutz,\n                                                     ständig\n      und Sicherheit am Arbeitsplatz                                    Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, ländliche Sied-\n                                                                        lung, Erholung und Tourismus.\n UK 3 Anwendung von Vorsichtsmaßnahmen sowie\n                                                     ständig\n      Einhalten der Umweltschutzvorschriften                       3.   Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen\n UK 4 Einsetzen von Überlebensfahrzeugen und\n                                                     1 Woche            Bau- und anlagenbedingt ist mit Lärm, Bewegungs-\n      Bereitschaftsbooten\n                                                                        unruhe, Erschütterungen sowie vorübergehenden\n UI        Wartung und Instandsetzung auf                               Flächeninanspruchnahmen zu rechnen. Betroffen\n                                                    8 Wochen\n           Unterstützungsebene                                          hiervon sind im Wesentlichen die Schutzgüter Tiere,\n UI 1      Wartung und Instandsetzung an Bord       8 Wochen            Pflanzen und biologische Vielfalt. Dabei ist weder im\n                                                                        Rahmen der betrachteten möglichen einzelnen Be-\n           Gesamtdauer                              28 Wochen\n                                                                        einträchtigungen, noch bei deren kumulativer Erfas-\n                                                                        sung mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.\n                                                                        Das gilt insbesondere aufgrund der ermittelten Mini-\n(VkBl. 2023 S. 294)                                                     mierungsmaßnahmen.\n\n\n                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                               296                                     VkBl. Amtlicher Teil\n\nInsgesamt ist nach überschlägiger Prüfung nicht zu er-          2.    Standort des Vorhabens\nwarten, dass das Vorhaben erheblich nachteilige Umwelt-\n                                                                      Das Untersuchungsgebiet ist hauptsächlich durch\nauswirkungen hervorrufen wird.\n                                                                      mesophiles Grünland geprägt, wobei es im Bereich\n                                                                      des Dammfußes bereits durch wiederholtes Befahren\n                             III.\n                                                                      leicht geschädigt ist.\nDie Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht\n                                                                3.    Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen\nselbständig anfechtbar. Die der Feststellung zugrunde\nliegenden Unterlagen können bei der Generaldirektion                  Auswirkungen durch das Vorhaben bestehen im We-\nWasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart-Hauptmann-Str.                 sentlichen in der bau- und anlagebedingten Bean-\n16, 39108 Magdeburg nach vorheriger Terminvereinba-                   spruchung von Biotopen, der Beseitigung potenzieller\nrung eingesehen werden.                                               Vogelbrutstätten und Fledermausquartiere, der Be-\n                                                                      seitigung von Habitatbäumen xylobionter Käfer, der\nMagdeburg, den 11. April 2023                                         Beeinträchtigung von Zauneidechsenhabitaten und\n3800R25-422.03/OHW-004-00:MD-837                                      der baulärmbedingten Beeinträchtigung von Habi-\n                                                                      taten. Ferner treten Auswirkungen durch geringfügi-\n                                 Generaldirektion                     ge, temporäre baulärmbedingte Beeinträchtigungen\n                            Wasserstraßen und Schifffahrt             auf die Erholungsfunktion, insbesondere der Wald-\n                                     Im Auftrag                       und Naherholungsbereiche, auf. Geringfügige Beein-\n                                  Linda Metzkow                       trächtigungen des Grundwassers entstehen durch\n                                                                      Oberflächenversiegelung sowie des Oberflächenge-\n                                                                      wässers Schrote durch Eingriffe in den Böschungs-\n                                                                      bereich. Darüber hinaus werden natürliche Böden\n(VkBl. 2023 S. 295)                                                   neu versiegelt. Die genannten Auswirkungen sind\n                                                                      aufgrund ihres geringen Ausmaßes sowie der Wieder-\n                                                                      herstellbarkeit insgesamt als nicht erheblich nachtei-\n                                                                      lig zu bewerten.\n                                                                Es ist nach überschlägiger Prüfung daher nicht zu erwar-\n                                                                ten, dass das Vorhaben erheblich nachteilige Umweltaus-\nNr. 61     Neubau von Dammverteidigungs­                        wirkungen hervorruft.\n           wegen am Mittellandkanal,\n                                                                                             III.\n           MLK­km 318,230 – 325,226\n                                                                Die Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht\n                      Bekanntgabe                               selbstständig anfechtbar. Die der Feststellung zugrunde\n                                                                liegenden Unterlagen können bei der Generaldirektion\nder Feststellung über das Nichtbestehen einer Pflicht zur\n                                                                Wasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart-Hauptmann-Str.\nDurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für\n                                                                16, 39108 Magdeburg nach vorheriger Terminvereinba-\nden Neubau von Dammverteidigungswegen am Mittel-\n                                                                rung eingesehen werden.\nlandkanal, MLK-km 318,230 – 325,226 gem. § 5 Abs. 2\nUVPG\n                                                                Magdeburg, den 14. April 2023\nDie Erforderlichkeit zur Durchführung einer Vorprüfung im       Az.: 3700P-143.3/Pro-11XVII\nEinzelfall ergibt sich aus §§ 5 Abs. 1 i. V. m. 9 Abs. 2 S. 1\nNr. 2 UVPG.                                                                                      Generaldirektion\n                                                                                            Wasserstraßen und Schifffahrt\n                             I.                                                                      Im Auftrag\n                                                                                                  Uwe Schädlich\nFür das o. g. Vorhaben wurde nach Durchführung einer\nVorprüfung festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchfüh-\nrung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.\n                                                                  (VkBl. 2023 S. 296)\n                             II.\nDie wesentlichen Gründe dieser Feststellung sind:\n1.   Merkmale des Vorhabens\n     Gegenstand der Vorprüfung ist die geplante Anlage          Nr. 62      Verfahren zu den grenzüberschrei-\n     von 5 Dammverteidigungswegen mit einer Gesamt-                         tenden Umweltauswirkungen des\n     länge von ca. 4,5 km am Mittellandkanal. Der Flä-\n                                                                            geplanten Projekts der Republik Po-\n     chenbedarf beträgt insgesamt ca. 3,18 ha. Bau- und\n     anlagebedingt werden insgesamt ca. 3,09 ha mittel-\n                                                                            len mit dem Titel „1B.2 Etappe I und\n     und hochwertige Biotope (Einzelbäume, Gehölze,                         Etappe II Modernisierungsarbeiten\n     Grünland, Magerrasen, Bachbereich, Ruderalfluren)                      an der Oder als Grenzfluss im Rah-\n     benötigt. Es gehen u. a. dauerhaft potenzielle Vogel-                  men des Projekts des Hochwasser-\n     brutstätten, Quartiere für Fledermäuse und Habitate                    schutzes im Einzugsgebiet der Oder\n     für Reptilien verloren.                                                und Weichsel“\n\n                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      297                                             Heft 9 – 2023\n\n          Umweltentscheidung des Regional-                    Internetseite zudem in deutscher Fassung, nur zur Infor-\n          direktors für Umweltschutz in Stettin               mation, ohne Gewähr auf inhaltliche Richtigkeit und Voll-\n          (Regionalna Dyrekcja Ochrony                        ständigkeit einsehbar. Diese Fassung ist nicht Gegen-\n          Środowiska w Szczecinie, ul. Teofila                stand dieser Bekanntmachung.\n          Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN)\n                                                              Magdeburg, den 19. April 2023\n          vom 18. März 2020, Zeichen                          Az.: 3800R25-421.08/18-002\n          WONS-OŚ.4233.1.2017.KK.68\n                                                                                             Generaldirektion\n                   Bekanntmachung                                                       Wasserstraßen und Schifffahrt\nder Bekanntmachung der Generaldirektion für Umwelt-                                              Im Auftrag\nschutz der Republik Polen (Generalna Dyrekcja Ochrony                                            Schädlich\nŚrodowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warszawa,\nPOLEN, im Folgenden GDOŚ) vom 30.03.2023, Az.:\nDOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.aka.US. 24                            (VkBl. 2023 S. 296)\nDie GDOŚ übersandte die o. g. Bekanntmachung in pol-\nnischer Sprache, verbunden mit der Bitte, diese öffentlich\nbekanntzumachen. Die Generaldirektion Wasserstraßen\nund Schifffahrt in Magdeburg ist entsprechend § 58 Ab-\nsatz 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz dafür zu-\nständig.\n\n                            I.\n                                                              Nr. 63    Bekanntmachung der Entschließung\nLaut der Bekanntmachung der GDOŚ vom 30.03.2023                         des Ausschusses für den Schutz der\nwird mitgeteilt, dass das Verfahren zur Änderung der Ent-               Meeresumwelt MEPC.356(78) „Richt-\nscheidung der GDOŚ vom 16. August 2022, Zeichen                         linien von 2022 für die Entnahme\nDOOŚ-WDŚZOO.420.24.2020.aka.132, welche die o. g.\n                                                                        kleiner Stichproben des Bewuchs-\nUmweltentscheidung teilweise aufhebt, wegen des kom-\nplexen Charakters der Sache nicht innerhalb der festge-\n                                                                        schutzsystems an Schiffen“,\nsetzten Frist beendet werden konnte, so dass als neue                   in deutscher Sprache\nFrist für die Erledigung der 31. Mai 2023 festgesetzt wird.\n                                                                                         Hamburg, den 19. April 2023\nIm Übrigen, insbesondere hinsichtlich der Einzelheiten zur                               Az.: 11-3-0\nSäumnisbeschwerde, wird auf die Bekanntmachung (s.\nunter II) verwiesen.                                          Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr\n                                                              wird hiermit die Entschließung des Ausschusses für den\n                            II.                               Schutz der Meeresumwelt MEPC.356(78) „Richtlinien von\nDie oben genannte Bekanntmachung der GDOŚ steht in            2022 für die Entnahme kleiner Stichproben des Bewuchs-\npolnischer Sprache ab dem 16.05.2023 bis einschließ-          schutzsystems an Schiffen“, in deutscher Sprache amt-\nlich 30.05.2023 im Internet unter https://www.gdws.wsv.       lich bekannt gemacht.\nbund.de/ in der Rubrik Wasserstraßen/Planfeststellung/\nPlanfeststellungsverfahren/„Umweltverträglichkeitsprü-                      Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft\nfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am                                   Post-Logistik\nGrenzfluss Oder“ zur Verfügung und ist über das UVP-                                  Telekommunikation\nPortal des Bundes unter https://www.uvp-portal.de/de/                           – Dienststelle Schiffssicherheit –\nnode/461 einsehbar.                                                                            i. A.\n                                                                                           K. Krüger\nDiese Veröffentlichung im Internet ersetzt nach § 3 Ab-                                Dienststellenleiter\nsatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (im Folgen-\nden PlanSiG) die Auslegung dieser Bekanntmachung. Als\nweiteres Informationsangebot wird gemäß § 3 Absatz 2                       Entschließung MEPC.356(78)\nSatz 2 PlanSiG angeboten, bei Bedarf diese Bekannt-                      (angenommen am 10. Juni 2022)\nmachung in schriftlicher Form durch Versendung zur\nVerfügung zu stellen (Anforderung: schriftlich bei der Ge-            Richtlinien von 2022 für die Entnahme\nneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart-          kleiner Stichproben des Bewuchsschutzsystems\nHauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg, per Fax: 0228/                                  an Schiffen\n7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de             Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt,\noder telefonisch: 0228/7090-3608 oder 3610).\n                                                              gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens\n                                                              über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation be-\n                           III.\n                                                              treffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz\n                        Hinweise\n                                                              der Meeresumwelt durch die internationalen Übereinkom-\nAls Informationsangebot ist die Bekanntmachung der            men zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresver-\nGDOŚ ab dem 16.05.2023 auf der unter II. genannten            schmutzung übertragen werden,\n\n\n                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Allgemeines\nin Hinblick darauf, dass Artikel 11 Absatz 1 des AFS-               Zweck\nÜbereinkommens vorschreibt, dass die Schiffe, für die\n                                                                    Aufbau der Richtlinien\ndieses Abkommen gilt, in allen Häfen, Werften oder der\nKüste vorgelagerten Umschlagplätzen einer Vertragspar-        2.    Begriffsbestimmungen\ntei durch von dieser Vertragspartei ermächtigten Bediens-     3.    Sicherheit des Personals bei der Probenentnah-\nteten überprüft werden können, damit festgestellt werden            me\nkann, ob das Schiff diesem Übereinkommen entspricht,\nund dass diese Überprüfung auch die Entnahme einer                  Gesundheit\nkleinen Stichprobe des Bewuchsschutzsystems des                     Sicherheit\nSchiffes umfassen kann, sowie dass sich Artikel 11 Ab-\nsatz 1 des AFS-Übereinkommens auf die von der Organi-         4.    Stichproben und Analysen\nsation auszuarbeitenden Richtlinien bezieht,                        Verfahrensweise bei der Probenentnahme\nferner in Hinblick auf Entschließung MEPC.104(49), mit              Technische Aspekte\nwelcher der Ausschuss die Richtlinien für die Entnahme\n                                                                    Strategie und Anzahl der Probenentnahmen\nkleiner Stichproben des Bewuchsschutzsystems an Schif-\nfen angenommen hat,                                                 Analyse\n\nferner gestützt darauf, dass er auf seiner sechsundsieb-      5.    Schwellenwerte und Toleranzgrenzen\nzigsten Tagung mit der Entschließung MEPC.331(76) Än-               Schwellenwerte\nderungen des AFS-Übereinkommens zur Einführung von\nBeschränkungen des Einsatzes von Cybutryn angenom-                  Toleranzbereich\nmen hat,                                                      6.    Bestimmung der Übereinstimmung\nin Anerkennung der Notwendigkeit einer konsequenten           7.    Dokumentation und Aufzeichnung der Daten\nÜberarbeitung der Richtlinien im Zusammenhang mit dem\nAFS-Übereinkommen aufgrund der vorgenannten Ände-             Anhang – Mögliche Verfahrensweisen für die Entnahme\nrungen,                                                       kleiner Stichproben und Analysen von Bewuchsschutz-\n                                                              systemen an Schiffen – zinnorganische Verbindungen\nferner im Hinblick darauf, dass die Organisation mit den      und/oder Cybutryn\nEntschließungen MEPC.358(78) und MEPC.357(78) die\nRichtlinien von 2022 für Besichtigungen von Bewuchs-          Verfahren 1\nschutzsystemen auf Schiffen und für die Erteilung von         Anhang zu Verfahren 1 Protokoll über das Verfahren zur\nZeugnissen über solche Besichtigungen bzw. die Richt-                               Entnahme einer kleinen Stich-\nlinien 2022 für die Überprüfung von Bewuchsschutzsys-                               probe zur Übereinstimmung mit\ntemen an Schiffen angenommen hat,                                                   dem Übereinkommen in Bezug\n                                                                                    auf das Vorhandensein von als\nnach erfolgter Prüfung eines überarbeiteten Wortlauts der                           Biozid wirkenden zinnorgani-\nvom Unterausschuss „Pollution Prevention and Res-                                   schen Verbindungen und/oder\nponse“ auf seiner neunten Tagung ausgearbeiteten Richt-                             Cybutryn in Bewuchsschutzsys-\nlinien für die Entnahme kleiner Stichproben des Bewuchs-                            temen auf Schiffskörpern\nschutzsystems an Schiffen,\n                                                              Verfahren 2\n1   nimmt die Richtlinien von 2022 für die Entnahme klei-\n                                                              Anhang zu Verfahren 2 Protokoll über die Probenentnah-\n    ner Stichproben des Bewuchsschutzsystems an\n                                                                                    me und Analyse von Bewuchs-\n    Schiffen (Richtlinien von 2022) an, deren Wortlaut in\n                                                                                    schutzsystemen auf Schiffskör-\n    der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben                                pern – zinnorganische Verbin-\n    ist;                                                                            dungen und/oder Cybutryn\n2   fordert die Regierungen auf, die Richtlinien von 2022\n    sobald wie möglich oder dann anzuwenden, wenn             1       Allgemeines Zweck\n    das Übereinkommen für sie anwendbar wird;                 1.1     Artikel 11 des Internationalen Übereinkommens\n3   empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung der Richtli-               von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes\n    nien;                                                             schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen,\n                                                                      im Folgenden bezeichnet als „das Übereinkom-\n4   hebt die Entschließung MEPC.104(49) auf.                          men“, und Entschließung MEPC.358(78) über\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                       299                                               Heft 9 – 2023\n\n      Richtlinien von 2022 für Besichtigungen von Be-                    als Beispiele für Probenentnahmen und analy-\n      wuchsschutzsystemen auf Schiffen und für die Er-                   tische Methoden; es können auch andere Ver-\n      teilung von Zeugnissen über solche Besichtigungen                  fahren der Probenentnahme, die nicht in einem\n      verweisen zur Überprüfung und Besichtigung auf                     dieser Anhänge beschrieben werden, vorbe-\n      die Probenentnahme als Verfahrensweise zur Fest-                   haltlich der Zustimmung der Verwaltung oder\n      stellung, ob das Bewuchsschutzsystem eines                         des Hafenstaates angewendet werden.\n      Schiffes dem Übereinkommen entspricht.\n                                                               1.7   Für den Fall, dass weitere Bewuchsschutzsysteme\n1.2   Die Richtlinien für die Entnahme kleiner Stichpro-             unter die Maßnahmen zur Beschränkung des Ein-\n      ben von Bewuchsschutzsystemen an Schiffen, im                  satzes nach dem Übereinkommen fallen werden,\n      Folgenden bezeichnet als „die Richtlinien“, bestim-            oder im Hinblick auf neu gewonnene Erfahrungen\n      men Verfahren für Probenentnahmen zur Unterstüt-               kann die künftige Überprüfung oder Änderung die-\n      zung der Wirksamkeit von Besichtigungen und                    ser Richtlinien erforderlich werden.\n      Überprüfungen, um sicherzustellen, dass das Be-\n      wuchsschutzsystem eines Schiffes das Überein-            2     Begriffsbestimmungen\n      kommen einhält und dadurch:\n                                                                     Im Sinne dieser Richtlinien\n      .1   Den Verwaltungen und anerkannten Organisa-\n           tionen bei der einheitlichen Anwendung der          2.1   bezeichnet der Ausdruck „Verwaltung“ die Regie-\n           Bestimmungen des Übereinkommens hilft;                    rung eines Staates, unter dessen Zuständigkeit das\n                                                                     Schiff betrieben wird. Bei einem Schiff, das berech-\n      .2   den Hafenstaat-Besichtigern Leitlinien über               tigt ist, die Flagge eines Staates zu führen, ist die\n           Verfahrensweisen und Handhabung der Ent-                  Verwaltung die Regierung dieses Staates. Bei fes-\n           nahme kleiner Stichproben gemäß Artikel 11                ten oder schwimmenden Plattformen, die zur Er-\n           Absatz 1 Buchstabe b des Übereinkommens                   forschung und Ausbeutung des an die Küste an-\n           gibt; und                                                 grenzenden Meeresbodens und Meeresuntergrunds\n      .3   den Unternehmen, Schiffbauern, Herstellern                eingesetzt sind, über die der Küstenstaat Hoheits-\n           von Bewuchsschutzsystemen und ebenso al-                  rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeu-\n           len anderen interessierten Beteiligten hilft, den         tung ihrer natürlichen Ressourcen ausübt, ist die\n           Ablauf der im Sinne des Übereinkommens er-                Verwaltung die Regierung des betreffenden Küs-\n           forderlichen Probenentnahme zu verstehen.                 tenstaats.\n\n1.3   Allerdings müssen Überprüfungen oder Besichti-           2.2   bezeichnet der Ausdruck „Bewuchsschutzsystem“\n      gungen nicht unbedingt immer die Probenentnah-                 eine Beschichtung, Farbe, Oberflächenbehand-\n      me von Bewuchsschutzsystemen umfassen.                         lung, Oberfläche oder Vorrichtung, die an einem\n                                                                     Schiff dazu benutzt wird, die Anlagerung uner-\n1.4   Diese Richtlinien gelten für Besichtigungen und                wünschter Organismen einzudämmen und zu ver-\n      Überprüfungen von Schiffen, die diesem Überein-                hindern.\n      kommen unterliegen.\n                                                               2.3   bezeichnet der Ausdruck „Schwellenwert“ die Kon-\n1.5   Der einzige Zweck der in diesen Richtlinien be-                zentrationsgrenze der zu untersuchenden Chemi-\n      schriebenen Maßnahmen zur Probenentnahme ist                   kalie, bei deren Unterschreitung die Übereinstim-\n      die Feststellung der Übereinstimmung mit den Be-               mung mit dem Übereinkommen angenommen\n      stimmungen des Übereinkommens. Infolgedessen                   wird.\n      beziehen sich solche Maßnahmen auf keine Berei-\n      che, die nicht durch das Übereinkommen geregelt          2.4   bezeichnet der Ausdruck „Unternehmen“ den Ei-\n      werden (selbst wenn sich solche Bereiche auf die               gentümer des Schiffes oder irgendeine sonstige\n      Leistungsfähigkeit eines Bewuchsschutzsystems                  Stelle oder Person, wie den Geschäftsführer oder\n      auf dem Schiffskörper beziehen; die handwerkliche              den Bareboat-Charterer, die vom Eigentümer des\n      Qualität bei der Aufbringung des Systems einge-                Schiffes die Verantwortung für den Betrieb des\n      schlossen).                                                    Schiffes übernommen hat und die durch Übernah-\n                                                                     me dieser Verantwortung zugestimmt hat, alle\nAufbau der Richtlinien                                               durch den Internationalen Code für Maßnahmen\n1.6   Diese Richtlinien enthalten:                                   zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und\n                                                                     zur Verhütung der Meeresverschmutzung (ISM-Co-\n      .1   Einen Hauptteil, der sich auf allgemeine Aspek-           de) auferlegten Pflichten und Verantwortlichkeiten\n           te der „Verfahren zur Probenentnahme“ im Zu-              zu übernehmen.\n           sammenhang mit der Regelung der unter die\n           Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes            2.5   bezeichnet der Ausdruck „Länge“ die Länge gemäß\n           nach dem Übereinkommen fallenden Be-                      der Begriffsbestimmung im Internationalen Frei-\n           wuchsschutzsysteme bezieht; und                           bord-Übereinkommen von 1966 in der Fassung\n                                                                     des Protokolls von 1988 zu jenem Übereinkommen\n      .2   Anhänge, die die einzelnen Verfahren im Zu-               oder in einem etwaigen Nachfolge-Übereinkom-\n           sammenhang mit der Probenentnahme und                     men.\n           der Analyse der unter die Maßnahmen zur Be-\n           schränkung des Einsatzes nach dem Überein-          2.6   bezeichnet der Ausdruck „Toleranzbereich“ den\n           kommen fallenden Bewuchsschutzsysteme                     numerischen Bereich, der dem Schwellenwert hin-\n           beschreiben. Diese Anhänge dienen lediglich               zugefügt wird und den Bereich anzeigt, in dem er-\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Die Probenentnahme\n      Probenentnahme                                                    neben oder unter Bereichen, bei denen das Be-\n                                                                        wuchsschutzsystem beschädigt ist, muss ebenfalls\nGesundheit                                                              vermieden werden. Nachdem eine Entnahmestelle\n3.1   Personen, die die Probenentnahme durchführen,                     auf dem Schiffskörper ausgewählt wurde, muss\n      müssen sich dessen bewusst sein, dass Lösungs-                    jeglicher Bewuchs mit Wasser und einem weichen\n      mittel oder andere Materialien, die für die Probenent-            Schwamm/Lappen vor der Probenentnahme ent-\n      nahme verwendet werden, schädlich sein können.                    fernt werden (um eine Kontaminierung der Probe zu\n      Nasse Farbe, von der eine Stichprobe genommen                     vermeiden). Nach Möglichkeit muss die Probenent-\n      wird, kann ebenfalls schädlich sein. In diesen Fällen             nahme, wenn sie im Trockendock erfolgt, nach\n      müssen das Sicherheitsdatenblatt (material safety                 dem Abwaschen des Schiffskörpers mit Wasser\n      data sheet − MSDS) für das Lösungsmittel oder die                 durchgeführt werden.\n      Farbe gelesen und geeignete Vorsichtsmaßnahmen           4.3      Die Materialien, die für Verfahren zur Entnahme\n      getroffen werden. Dies beinhaltet normalerweise das               kleiner Stichproben verwendet werden, sollen idea-\n      Tragen langer lösungsmittelbeständiger Handschu-                  lerweise billig, weit verfügbar und daher leicht zu-\n      he aus geeignetem undurchlässigem Material, zum                   gänglich sein, unabhängig von den Bedingungen\n      Beispiel Nitrilkautschuk.                                         und Örtlichkeiten für die Probenentnahmen.\n3.2   Die bei der Probenentnahme vom Schiffskörper             4.4      Das Verfahren zur Probenentnahme soll idealerwei-\n      entfernten Mengen trockener Bewuchsschutzfarbe                    se leicht und zuverlässig durchgeführt werden kön-\n      sind normalerweise zu klein, um bedeutende ge-                    nen. Personen, die Probenentnahmen durchführen,\n      sundheitliche Auswirkungen zu verursachen.                        müssen geeignete Schulungen in den Verfahren\n                                                                        erhalten.\nSicherheit\n                                                               Technische Aspekte\n3.3   Der Zugang zu Schiffen zur Durchführung einer si-\n      cheren Probenentnahme kann sich als schwierig            4.5      Das Verfahren zur Probenentnahme muss die Art\n      erweisen. Wenn ein Schiff längsseits festgemacht                  des auf dem Schiff verwendeten Bewuchsschutz-\n      ist, müssen die Personen, die die Probenentnahme                  systems berücksichtigen (wobei zu berücksichti-\n      durchführen, sicherstellen, dass sie einen sicheren               gen ist, dass verschiedene Teile des Schiffskörpers\n      Zugang zum Erreichen des Schiffskörpers, wie zum                  mit unterschiedlichen Bewuchsschutzsystemen\n      Beispiel von den Plattformen, Krankörben, Hubar-                  behandelt sein können).\n      beitsbühnen und Landstegen, haben. Sie müssen\n                                                               4.6      Die Probenentnahme und Analyse des Bewuchs-\n      sicherstellen, dass sie durch Geländer oder einen\n                                                                        schutzsystems des Schiffes kann sich auf einen\n      Klettergurt geschützt werden oder andere Vor-\n                                                                        oder alle in Anlage 1 des AFS-Übereinkommens\n      sichtsmaßnahmen treffen, damit sie nicht zwischen\n                                                                        aufgeführten Stoffe beziehen. Die folgenden Fälle\n      dem Kai und dem Schiff ins Wasser fallen. Im Zwei-                können in Betracht kommen:\n      felsfall muss bei der Probenentnahme eine Ret-\n      tungsweste oder unter Umständen eine Sicher-                      Fall A. Analyse nur von zinnorganischen Verbindun-\n      heitsleine angelegt werden.                                       gen\n3.4   Der Zugang zu Schiffen im Trockendock muss auf                    Fall B. Analyse nur von Cybutryn\n      sichere Art und Weise erfolgen. Ein Gerüst muss                   Fall C. Vereinfachter Ansatz zum Nachweis von\n      sicher aufgebaut werden und Hubarbeitsbühnen                      zinnorganischen Verbindungen und Cybutryn\n      oder Auslegerbühnen müssen ordnungsgemäß er-\n      richtet und instand gehalten werden, wenn sie als        4.7      Je nach Fall sind die Anzahl der Proben, die Ana-\n      Zugang benutzt werden. Es muss ein System ge-                     lyse und die Definition der Übereinstimmung unter-\n      ben, um die Anwesenheit eines Prüfers im Dockbe-                  schiedlich.\n      reich zu protokollieren, und er muss vorzugsweise        4.8      Farbmuster zur Analyse während der Besichtigung\n      begleitet werden. Sicherheitsgeschirr muss in den                 und der Ausstellung von Zeugnissen können ent-\n      Körben der Hubarbeitsbühnen getragen werden,\n      wenn diese benutzt werden.\n                                                               1\n                                                                   Bei Instandsetzungen werden die Bewuchsschutzbeschichtungen\n                                                                   auf Schiffskörpern oft beschädigt. Das Ausmaß des Schadens\n4     Stichproben und Analysen                                     schwankt von Schiff zu Schiff und beschädigte Bereiche sind deut-\n                                                                   lich erkennbar. Typischerweise lässt sich der Schaden auf bestimm-\nVerfahrensweise bei der Probenentnahme                             te Bereiche beschränken, z. B. Ankerkettenschaden (Bugbereich),\n                                                                   Fenderschaden (senkrechte Seiten des Schiffskörpers), „Durchros-\n4.1   Während der Probenentnahme muss darauf geach-                tungsbereiche“ (tiefer liegender Rost verursacht Fehlfunktionen an\n      tet werden, dass die Unversehrtheit und die Funk-            der Beschichtung) oder in manchen Fällen kleinere Schäden ver-\n                                                                   streut über größere Bereiche des Schiffskörpers (in der Regel bei\n      tionsfähigkeit des Bewuchsschutzsystems nicht                älteren Schiffen, bei denen die ursprüngliche Beschichtung mehr-\n      beeinträchtigt werden.                                       fach erneuert wurde).\n\n\n                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil                                                  301                                               Heft 9 – 2023\n\n         weder als nasse Farbe2 aus Farbbehältern oder als                      Besichtigungen von Bewuchsschutzsystemen auf\n         trockener Farbfilm vom Schiffskörper entnommen                         Schiffen und für die Erteilung von Zeugnissen über\n         werden.                                                                solche Besichtigungen, Anhang I, Absatz 2).\nStrategie und Anzahl der Probenentnahmen                                  Analyse\n4.9      Die Strategie der Probenentnahme hängt von der                   4.12 Die Analyse des Bewuchsschutzsystems muss\n         Genauigkeit des Verfahrens, den analytischen Erfor-                   idealerweise zu minimalem analytischem Arbeits-\n         dernissen, den Kosten und der erforderlichen Zeit                     aufwand und wirtschaftlichen Kosten führen.\n         sowie dem Zweck der Probenentnahme ab. Die An-                   4.13 Die Analyse muss von einem anerkannten Labor,\n         zahl der Farbeinzelproben, die von jeder Probe zu                     das die ISO-Norm 17025 erfüllt, oder einer anderen\n         nehmen sind, muss so hoch sein, dass eine be-                         entsprechenden Einrichtung nach dem Ermessen\n         stimmte Menge als Ersatz/zur Aufbewahrung für den                     der Verwaltung oder des Hafenstaates vorgenom-\n         Fall von Streitigkeiten zurückbehalten werden kann.                   men werden.\n         Bei Trockenproben müssen dreifache Farbmuster\n         an jedem Entnahmepunkt in unmittelbarer Nähe zu-                 4.14 Das Analyseverfahren muss zügig durchgeführt\n         einander auf dem Schiffskörper entnommen werden                       werden, damit die Ergebnisse schnell den zur\n         (z. B. im Abstand von 10 cm zueinander).                              Durchsetzung des Übereinkommens ermächtigten\n                                                                               Bediensteten mitgeteilt werden können.\n4.10 In den Fällen, in denen festgestellt wird, dass auf\n     dem Schiffskörper mehr als ein Bewuchsschutz-                        4.15 Die Analyse muss zu eindeutigen Ergebnissen füh-\n     system vorhanden ist, zu dem Zugang möglich ist,                          ren, die in Maßeinheiten gemäß dem Übereinkom-\n     müssen Proben von jeder Art des Systems entnom-                           men und der damit verbundenen Richtlinien ausge-\n     men werden:                                                               drückt werden. So müssen zum Beispiel die\n                                                                               Ergebnisse für zinnorganische Verbindungen in mg\n         .1   Zu Besichtigungszwecken oder für gründliche-                     Zinn (Sn) pro kg Trockenfarbe und für Cybutryn in mg\n              re Überprüfungen gemäß Artikel 11 Absatz 2                       Cybutryn pro kg Trockenfarbe ausgedrückt werden.\n              des Übereinkommens, muss zum Nachweis der\n              Übereinstimmung des Bewuchsschutzsystems                          ANMERKUNG: Die jeweiligen Verfahren für die Pro-\n              die Anzahl der Entnahmestellen repräsentative                     benentnahme von Verbindungen und für die Ana-\n              Bereiche des Schiffskörpers widerspiegeln.                        lyse werden in den Anhängen zu diesen Richtlinien\n                                                                                beschrieben.\n         .2   Zu Überprüfungszwecken gemäß Artikel 11\n              Absatz 1 des Übereinkommens müssen Ent-                     5     Schwellenwerte und Toleranzgrenzen\n              nahmestellen auf dem Schiffskörper gewählt\n              werden, die repräsentative Bereiche erfassen,               Schwellenwerte\n              in denen das Bewuchsschutzsystem intakt ist.                5.1   Die Analyse muss in quantitativer Hinsicht erfolgen,\n              In Abhängigkeit von der Größe des Schiffes                        damit die Schwellenwerte innerhalb der vorgege-\n              und der Zugänglichkeit des Schiffskörpers                         benen Toleranz exakt bestätigt werden können.\n              müssen mindestens vier Entnahmestellen in\n              gleichem Abstand entlang der Länge des                      5.2   In den Fällen, in denen die Einhaltung oder Nicht-\n              Schiffskörpers verteilt werden. Wird die Pro-                     einhaltung annehmbarer Grenzwerte nicht klar ist,\n                                                                                sind weitere Stichproben oder andere Verfahren zur\n              benentnahme im Trockendock vorgenommen,\n                                                                                Probenentnahme in Betracht zu ziehen.\n              müssen die Flachbodenbereiche des Schiffs-\n              körpers zusätzlich zu den senkrechten Seiten                Toleranzbereich\n              beprobt werden, da in diesen verschiedenen\n                                                                          5.3   Die statistische Zuverlässigkeit für jedes Verfahren\n              Bereichen unterschiedliche Bewuchsschutz-\n                                                                                zur Entnahme kleiner Stichproben (für Verbindun-\n              systeme vorhanden sein können.\n                                                                                gen) muss dokumentiert werden. Die Analyse muss\n4.11 Die Verteilung der verbleibenden Bewuchsschutz-                            in quantitativer Hinsicht erfolgen, damit die Schwel-\n     farbe auf der Oberfläche des Schiffskörpers ist mög-                       lenwerte innerhalb der vorgegebenen Toleranz ex-\n     licherweise nicht gleichmäßig. Daher ist es wichtig,                       akt bestätigt werden können. Auf der Grundlage\n     dass die Probenentnahme für den Zustand des                                dieser Daten muss ein spezifischer Toleranzbereich\n     Schiffskörpers repräsentativ ist (siehe Richtlinien für                    für die Verbindung abgeleitet und in der Beschrei-\n                                                                                bung der Verfahrensweise festgelegt werden. Im\n2\n                                                                                Allgemeinen darf der Toleranzbereich nicht höher\n    Zur Vermeidung der Kontaminierung müssen Proben nasser Farbe                sein als die Standardabweichung unter typischen\n    aus neu geöffneten Farbbehältern entnommen werden. Die Farbe\n    muss umgerührt werden, um vor der Probenentnahme für eine gleich-           Prüfungsbedingungen und darf unter keinen Um-\n    mäßige Konsistenz zu sorgen und alle Geräte müssen vor ihrer Be-            ständen über 30 % liegen.\n    nutzung gereinigt werden. Flüssige Farbproben müssen in entspre-\n    chend versiegelten Verpackungen aufbewahrt werden, die nicht auf\n    die Probe reagieren und sie nicht kontaminieren. Bei Beschichtungen   6     Bestimmung der Übereinstimmung\n    aus mehreren Komponenten (bei denen vor Aufbringung der Be-\n    schichtung die Mischung mehrerer Komponenten vor Ort erforderlich     6.1   Es wird von der Übereinstimmung mit der Anlage 1\n    ist), muss von jeder Komponente eine Probe genommen und das                 des Übereinkommens ausgegangen, wenn das Be-\n    erforderliche Mischverhältnis aufgezeichnet werden. Wird eine Probe\n    nasser Farbe aus einem Behälter genommen, sind nähere Angaben               wuchsschutzsystem:\n    der Farbe zu verzeichnen, zum Beispiel nähere Angaben, die für das\n    internationale Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem erforderlich            .1   zinnorganische Verbindungen in einer Größen-\n    sind, zusammen mit der Chargennummer für das Produkt.                            ordnung enthält, die keine biozide Wirkung\n\n\n                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                                302                                  VkBl. Amtlicher Teil\n\n            auslöst. In der Praxis dürfen zinnorganische               nischer Verbindungen, ist nur erforderlich, wenn\n            Verbindungen nicht über 2.500 mg (gemessen                 das Ergebnis des ersten Schritts positiv ist.\n            als Sn) pro kg Trockenfarbe vorhanden sein;\n                                                                 1.3   Das Verfahren für Cybutryn (Fall B in Absatz 4.6 der\n            und\n                                                                       Richtlinien) beruht auf einer Einschrittanalyse.\n       .2   Cybutryn in einer Größenordnung enthält, die         1.4   Der vereinfachte Ansatz (Fall C in Absatz 4.6 der\n            keine biozide Wirkung auslöst. Es darf nicht               Richtlinien) zum Nachweis von zinnorganischen\n            mehr als 1.000 mg Cybutryn pro kg Trocken-                 Verbindungen und Cybutryn beruht auf einer Ein-\n            farbe vorhanden sein.                                      schrittanalyse.\n6.2    Die Übereinstimmung hängt wesentlich von den Er-\n       gebnissen der Stichprobe und der nachfolgenden            2     Probenentnahmegerät und Materialien\n       Analyse ab. Da jede Methode der Probenentnahme            2.1   Das Probenentnahmegerät ist so konstruiert, dass\n       und Analyse ihre bestimmte Genauigkeit hat, kann                dadurch nur die obere Farbschicht entfernt wird,\n       eine verbindungsspezifische Toleranzgrenze in                   die darunter liegende Farbe (Versiegelung, Grun-\n       Grenzfällen bei Konzentrationen, die sich sehr nah              dierung usw.) sollte intakt bleiben. Das Ergebnis\n       am Schwellenwert bewegen, angewendet werden.                    wird erzielt durch Verwendung einer beweglichen\n6.3    Im Allgemeinen wird von einer Übereinstimmung                   Scheibe (exzentrische Rotation), die mit einem\n       ausgegangen, wenn die Ergebnisse der Proben                     Schleifmaterial wie Quarz oder Glasfasergewebe\n                                                                       beschichtet ist. Das Schleifmaterial muss zur Ver-\n       unterhalb des Schwellenwerts liegen.\n                                                                       wendung als Trägersubstanz für die beseitigte Far-\n                                                                       be geeignet sein.\n7      Dokumentation und Aufzeichnung der Daten\n                                                                 2.2   Das Gerät erfüllt folgende Anforderungen:\n7.1    Die Ergebnisse des Verfahrens zur Entnahme von\n       Stichproben müssen vollständig in einem für jedes               .1   Das Gerät muss unabhängig von einem orts-\n       Verfahren konzipierten Protokoll dokumentiert wer-                   festen Stromversorgungsgerät arbeiten. Das\n       den. Beispiele hierfür sind in den Anhängen zu die-                  Gerät kann von einem Elektromotor (batterie-\n       sen Richtlinien enthalten.                                           betrieben) oder mechanisch von einer lauf-\n                                                                            werkähnlichen Feder angetrieben werden, vo-\n7.2    Diese Protokolle müssen vom Probenehmer aus-                         rausgesetzt sie ist in der Lage, die Bewegung\n       gefüllt und der zuständigen Behörde des Hafen-                       über den erforderlichen Zeitraum aufrechtzu-\n       staates oder der Verwaltung vorgelegt werden.                        erhalten;\n                                                                       .2   die angewendete Kraft muss während des Ein-\n                          Anhang                                            satzes konstant bleiben und der Bereich zur\n                                                                            Entfernung der Farbe muss festgelegt sein;\n      Mögliche Verfahrensweisen für die Entnahme\n        kleiner Stichproben und Analysen von                           .3   das Schleifmaterial muss inert gegenüber che-\n         Bewuchsschutzsystemen an Schiffen                                  mischen Lösungsmitteln und Säuren sein und\n                                                                            darf nur Spuren von Zinn oder Zinnverbindun-\n                                                                            gen und/oder Cybutryn enthalten; und\n– zinnorganische Verbindungen und/oder Cybutryn –\n                                                                       .4   die Menge der entfernten Farbe nach einem\nVerfahren 1                                                                 üblichen Einsatz des Geräts muss nachweisbar\n                                                                            mehr als 20 mg pro Probe betragen.\n1      Zweck dieses Verfahrens im Hinblick auf die\n       Entnahme kleiner Stichproben und auf Analysen             2.3   Das im folgenden Kapitel beschriebene Gerät hat\n       von Bewuchsschutzsystemen                                       sich für das Verfahren zur Entnahme einer kleinen\n                                                                       Stichprobe als geeignet erwiesen. Es kann aller-\n1.1    Dieses Verfahren wurde zur Beschreibung einer                   dings auch jedes andere Gerät verwendet werden,\n       schnellen Verfahrensweise zur Feststellung entwi-               vorausgesetzt dieses Gerät erfüllt nachweisbar alle\n       ckelt, ob Bewuchsschutzsysteme auf Schiffskör-                  oben aufgeführten Anforderungen.\n       pern zinnorganische Verbindungen und/oder Cy-\n       butryn enthalten, die als Biozide wirken. Dieses          2.4   Das hier beschriebene Probenentnahmegerät be-\n       Verfahren wurde so entwickelt, dass Versiegelun-                steht aus einer Polyäthylen-Scheibe, auf die mit\n       gen nicht beeinträchtigt werden und jedes darunter              Hilfe eines O-Rings Glasfasergewebe aufgebracht\n       liegende bewuchshemmende Mittel (oder Grundie-                  werden kann. Die Scheibe wird auf einer exzent-\n       rung) nicht beim Verfahren zur Probenentnahme                   risch rotierenden Achse bewegt.\n       entnommen wird. Dieses Verfahren empfiehlt sich\n       nicht für Bewuchsschutzsysteme auf Siliziumbasis.         3     Probenentnahmeverfahren\n\n1.2    Das Verfahren für zinnorganische Verbindungen             3.1   Das Probenentnahmeverfahren muss wie folgt\n       (Fall A in Absatz 4.6 der Richtlinien) beruht auf einer         durchgeführt werden:\n       Analyse in zwei Schritten. In einem ersten Schritt              .1   Während des gesamten Entnahmeverfahrens\n       wird die Gesamtmenge an Zinn als Indikator für                       und der Analyse müssen Kontrollproben ent-\n       eine zinnorganische Verbindung ermittelt. Der                        nommen werden, um mögliche eine Kontami-\n       zweite Schritt, die Ermittlung spezifischer zinnorga-                nation nachzuweisen;\n\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      303                                               Heft 9 – 2023\n\n     .2   die Masse der Glasfaserauflagen wird mit einer    3.2   Die Proben müssen in sachgerecht versiegelten\n          Genauigkeit von mindestens 1 mg gewogen.                Verpackungen aufbewahrt werden, die nicht mit\n          Das Gewicht muss für jede Probe dokumentiert            der Probe reagieren oder sie kontaminieren.\n          werden;\n                                                                                              r\n     .3   das Gewebe muss unmittelbar vor der Proben-                                                      Motor (elektrisch\n                                                                                                           oder mechanisch\n          entnahme gründlich mit lsopropylalkohol                                                          angetrieben)\n          (0,7 ml pro Probe) angefeuchtet werden;\n                                                                                                           feste Teile\n     .4   nachdem eine Entnahmestelle auf dem Schiffs-\n          körper ausgewählt wurde, muss jeglicher vor-\n          handene Bewuchs mit Wasser und einem wei-\n          chen Schwamm/Lappen vor Entnahme der\n          Probe des Bewuchsschutzsystems entfernt\n          werden (um die Kontaminierung der Probe zu\n          vermeiden). Nach Möglichkeit muss die Pro-\n          benentnahme, wenn sie im Trockendock                         A                                            B\n                                                                           Scheibe\n          durchgeführt wird, nach der Reinigung des                                                       O-Ring\n          Schiffskörpers mit Wasser erfolgen;                              Lager (Stahl)          Glasfasergewebe\n\n     .5   danach wird das Probenentnahmegerät über\n          einen Zeitraum von fünf Sekunden vor dem An-                                            Bewuchsschutz\n          schalten des Geräts an die zu prüfende Fläche           Schaubild A: Schematischer Querschnitt des Pro-\n          gehalten;                                               benentnahmegeräts\n     .6   das Probenentnahmegerät wird eingeschaltet\n          und durch die kreisförmige Bewegung des                 Die angegebenen Punkte A und B werden gegen\n          Glasfasergewebes gegen die Oberfläche des               die Oberfläche gedrückt. Die mit dem Glasfaser-\n          Schiffs wird Farbe entfernt;                            gewebe bedeckte Polyäthylen-Scheibe wird mit\n                                                                  einer Schwingungsweite von 2 r (r = 1,0 cm) auf der\n     .7   das Probenentnahmegerät muss für einen an-              Oberfläche bewegt.\n          gemessenen Zeitraum auf die Oberfläche des\n          Schiffskörpers aufgebracht werden, damit die            Spezifische Angaben:\n          Auflage mindestens 20 mg Farbe aufnehmen                Auf die Farboberfläche\n          kann. Wenn die Farbe der Auflage nach der               aufgebrachte Kraft:               25 N (Newton)\n          Probenentnahme der Farbe der Beschichtung               Effektiver Durchmesser\n          des Schiffskörpers entspricht, wurde in der Re-         der Scheibe:                      5 cm\n          gel eine ausreichende Probe entnommen;                  Umdrehungshäufigkeit:             6 Umdrehungen/s\n     .8   Muster müssen so nah wie möglich nebenein-              Verwendetes Lösungsmittel:        lsopropylalkohol\n          ander, jedoch nicht überlappend, entnommen                                                (0,8 ml pro Probe).\n          werden;                                           4     Strategie der Probenentnahme\n     .9   nach Beendigung der Probenentnahme müs-           4.1   Die Probenentnahme ist gemäß Absatz 4 der Richt-\n          sen die Glasfaserauflagen trocknen und erneut           linien durchzuführen.\n          gewogen werden;\n                                                            4.2   In den meisten Fällen ist die Zugänglichkeit aller\n     .10 die Anzahl der Proben wird je nach den in An-            Teile des Schiffskörpers zu Prüfungszwecken nicht\n         lage 1 des AFS-Übereinkommens aufgeführten               gegeben. Eine Mindestanzahl von acht unabhängi-\n         Zielstoffen unterschiedlich sein.                        gen Proben muss von verschiedenen zugänglichen\n     Fall A. Analyse nur von zinnorganischen Verbindun-           Teilen des Schiffskörpers entnommen werden.\n     gen, jede Probe ist dreifach zu entnehmen.             5     Analyseverfahren\n          Einzelprobe „A“ – für Schritt 1                   5.1   Das Analyseverfahren wird je nach den in Anhang 1\n          Einzelprobe „B“ – für Schritt 2                         des AFS-Übereinkommens aufgeführten Zielstof-\n          Einzelprobe „X“ – zur Aufbewahrung/als Ersatz           fen unterschiedlich sein.\n     Fall B. Analyse nur von Cybutryn, jede Probe ist       Fall A. Analyse nur von zinnorganischen Verbindungen\n     zweifach zu entnehmen.\n                                                            5.2   Die beiden Bestandteile, aus denen sich das Ana-\n          Einzelprobe „C“ – für eine Einschrittanalyse            lyseverfahren zusammensetzt, werden im Ablauf-\n          Einzelprobe „X“ – zur Aufbewahrung/als Ersatz           diagramm B dargestellt. Die beiden Bestandteile\n                                                                  oder Schritte sind wie folgt:\n     Fall C. Vereinfachter Ansatz zum Nachweis von\n     zinnorganischen Verbindungen und Cybutryn, jede              .1   (Schritt 1) – Analyse der Einzelprobe „A“ auf\n     Probe ist zweifach zu entnehmen.                                  Vorhandensein von Zinn; und\n          Einzelprobe „C“ – für eine Einschrittanalyse            .2   (Schritt 2) – kosten- und zeitintensivere Analyse\n          Einzelprobe „X“ – zur Aufbewahrung/als Ersatz                der Einzelprobe „B“, die nur durchgeführt wird,\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil\n\n           wenn Schritt 1 zu positiven Ergebnissen führt.          .2   Zentrifugation der Proben bei 600 rcf für 5 Mi-\n           Diese Prüfung beinhaltet die Analyse zinnorga-               nuten;\n           nischer Verbindungen mittels Gas-Chromato-\n                                                                   .3   Analyse des Überstandes mittels hochauflö-\n           graphie/Massenspektrometrie (GC/MS) nach\n                                                                        sender Kapillar-GC/MS, wobei die MS im SIM-\n           der Derivatisierung und liefert spezifische An-\n           gaben über die jeweiligen Arten zinnorgani-                  Modus erfolgt;\n           scher Verbindungen.                                     .4   Quantifizierung unter Verwendung von Cybu-\nSchritt 1: Untersuchung des Gesamtzinngehalts in                        tryn-Referenzlösungen und eines Verfahrens\nEinzelprobe „A“                                                         zur Normalisierung der internen Standardsubs-\n                                                                        tanz; und\nAnalyse der Einzelprobe „A“\n                                                                   .5   geänderte GC/MS-Verfahrensweisen, die zu\n5.3   Einzelprobe „A“ wird auf die Masse des Gesamt-                    einem Ergebnis mit einer erweiterten Messun-\n      zinngehalts pro Kilogramm Trockenfarbe (oder                      sicherheit (k = 2; 95 % Konfidenz) von 25 %\n      Zinnmasse pro Probe) durch Anwendung der in-                      führen, sind akzeptabel.\n      duktiv gekoppelten Plasma-Massenspektrometrie\n      (ICP/MS) analysiert, nachdem das Material durch        5.8   Andere Verfahrensweisen zur chemischen Identifi-\n      Aufschließen mit Königswasser löslich gemacht                zierung und Quantifizierung von Cybutryn können,\n      wurde. Es muss darauf hingewiesen werden, dass               wenn sie sich als ebenso zuverlässig erweisen, von\n      jedes andere wissenschaftlich anerkannte Verfah-             der Verwaltung oder dem Hafenstaat akzeptiert\n      ren zur Zinnanalyse (wie z. B. AAS, RFA und ICP-             werden.\n      OES) zulässig ist.\n                                                             Fall C. Vereinfachter Ansatz zum Nachweis von zinn-\nSchritt 2: Charakterisierung zinnorganischer Verbin-         organischen Verbindungen und Cybutryn\ndungen in Einzelprobe „B“\n                                                             5.9   Eine Einschrittanalyse der Einzelprobe „C“ zur Be-\nAnalyse der Einzelprobe „B“                                        stimmung des Gehalts von zinnorganischen Ver-\n5.4   Sollte die Analyse der Einzelprobe „A“ zu positiven          bindungen und Cybutryn mittels Gas-Chromato-\n      Ergebnissen führen, müssen die zinnorganischen               graphie/Massenspektrometrie (GC/MS).\n      Verbindungen in Einzelprobe „B“ identifiziert und      Einschrittanalyse: Charakterisierung von zinnorgani-\n      quantifiziert werden. Einzelprobe „B“ kann unter       schen Verbindungen und Cybutryn in Einzelprobe\n      Anwendung des folgenden Verfahrens analysiert          „C“\n      werden:\n                                                                   .1   Probenextraktion mit Toluol unter Zusatz von\n      .1   Lösungsmittelextraktion von Einzelprobe „B“                  interner Standardsubstanz (Ametryn) in einem\n           unterstützt durch Behandlung im Ultraschall-                 Ultraschallbad für 15 Minuten;\n           bad;\n                                                                   .2   Derivatisierung mit Äthylmagnesiumbromid;\n      .2   Derivatisierung mit Äthylmagnesiumbromid;\n                                                                   .3   Reinigung des Extrakts;\n      .3   Reinigung des Extrakts;\n                                                                   .4   Zentrifugation der Proben bei 600 rcf für 5 Mi-\n      .4   Analyse mittels hochauflösender Gas-Chroma-\n                                                                        nuten;\n           tographie/Massenspektrometrie (GC/MS); und\n                                                                   .5   Analyse des Überstandes mittels hochauflö-\n      .5   Quantifizierung unter Verwendung von Tripro-\n                                                                        sender Kapillar-GC/MS, wobei die MS im SIM-\n           pylzinn als Standardsubstanz.\n                                                                        Modus erfolgt;\n5.5   Jede gleichermaßen zuverlässige Verfahrensweise\n                                                                   .6   Cybutryn-Quantifizierung unter Verwendung\n      zur chemischen Identifizierung und Quantifizierung\n      von zinnorganischen Verbindungen ist zulässig.                    von Cybutryn-Referenzlösungen und eines\n                                                                        Verfahrens zur Normalisierung der internen\nFall B. Analyse nur von Cybutryn                                        Standardsubstanz. Quantifizierung von zinn-\n5.6   Eine Einschrittanalyse der „Einzelprobe C“ zur Be-                organischen Verbindungen unter Verwendung\n      stimmung des Cybutryn-Gehalts mittels Gas-Chro-                   von Tripropylzinn als interner Standardsubs-\n      matographie/Massenspektrometrie (GC/MS).                          tanz; und\n\nEinschrittanalyse: Charakterisierung von Cybutryn in               .7   geänderte GC/MS-Verfahrensweisen, die zu\nEinzelprobe „C“                                                         einem Ergebnis mit einer erweiterten Messun-\n                                                                        sicherheit (k = 2; 95 % Konfidenz) von 25 %\nAnalyse der Einzelprobe „C“                                             führen, sind akzeptabel.\n5.7   Einzelprobe „C“ ist unter Anwendung des folgen-        5.10 Andere Verfahrensweisen zur chemischen Identifi-\n      den Verfahrens zu analysieren:                              zierung und Quantifizierung von zinnorganischen\n      .1   Probenextraktion mit Ethylacetat unter Zusatz          Verbindungen und Cybutryn können, wenn sie sich\n           von interner Standardsubstanz (Ametryn) in             als ebenso zuverlässig erweisen, von der Verwal-\n           einem Ultraschallbad für 15 Minuten;                   tung oder dem Hafenstaat akzeptiert werden.\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil                                     305                                               Heft 9 – 2023\n\n6     Schwellenwert und Toleranzbereich                            Schritt 1:\n                                                                                  Analyse der\n6.1   Der Schwellenwert für zinnorganische Verbindun-                            „A“-Einzelpro-\n      gen für das hier beschriebene Verfahren zur Ent-                           ben (Gesamt-\n      nahme kleiner Stichproben ist:                                              zinngehalt)\n                                                                                                         Überein-\n      „2.500 mg Zinn (Sn) pro kg Trockenfarbe“.                                                       stimmung wird\n                                                                                                      angenommen\n6.2   Der Schwellenwert für Cybutryn für das hier be-                              mögliche\n      schriebene Verfahren zur Entnahme kleiner Stich-                           Nichtüberein-\n      proben ist:                                                                 stimmung\n      „1.000 mg Cybutryn pro kg Trockenfarbe“.\nToleranzbereich                                                    Schritt 2:\n                                                                                   GC-MS-\n6.3   Der Toleranzbereich liegt bei 500 mg Zinn pro kg                            Analyse der\n      Trockenfarbe (20 %) zusätzlich zum Schwellen-                               „B“-Einzel-\n      wert.                                                                         proben\n                                                                                                         Überein-\n6.4   Der Toleranzbereich liegt bei 250 mg Cybutryn pro                                               stimmung wird\n      kg Trockenfarbe (25 %) zusätzlich zum Schwellen-                                                angenommen\n                                                                                   mögliche\n      wert.                                                                      Nichtüberein-\nZinnorganische Verbindungen, die als Biozide oder                                 stimmung\nKatalysatoren wirken\n                                                                   Schaubild B: Flussdiagramm zur Darstellung des\n6.5   Wie im Anhang I zu Entschließung MEPC.358(78)                Analyseverfahrens für zinnorganische Verbindun-\n      angegeben, muss zur Bestimmung der Überein-\n                                                                   gen in zwei Schritten\n      stimmung mit Anlage 1 des Übereinkommens da-\n      rauf hingewiesen werden, dass kleine Mengen\n      zinnorganischer Verbindungen, die als chemische        Übereinstimmung mit den Kriterien bei „Schritt 1“\n      Katalysatoren wirken (wie zum Beispiel monosubs-       7.3   Die Übereinstimmung mit dem Übereinkommen\n      tituierte und disubstituierte zinnorganische Verbin-         wird angenommen, wenn die Ergebnisse der in\n      dungen), zulässig sind, vorausgesetzt, sie wirken\n                                                                   Schritt 1 analysierten Einzelproben „A“ Folgendes\n      nicht als Biozide.\n                                                                   einhalten:\n6.6   Anorganische Verunreinigungen in den Bestand-\n      teilen der Farben müssen berücksichtigt werden.              .1   Nicht mehr als 25 % der Gesamtzahl der Pro-\n                                                                        ben erbringen Ergebnisse über 2.500 mg Zinn\n6.7   Derzeit kommen weder zinnorganische Katalysato-                   pro kg Trockenfarbe (2.500 mg Sn/kg Trocken-\n      ren noch anorganische Verunreinigungen in Kon-\n                                                                        farbe); und\n      zentrationen vor, die nahe dem Schwellenwert\n      (2.500 mg Sn/kg Trockenfarbe) oder höher liegen.             .2   keine der insgesamt mindestens acht Proben\n      Allerdings kamen zinnorganhaltige Verbindungen,                   weist eine Gesamtzinnkonzentration auf, die\n      soweit sie in der Farbe als Biozide vorhanden wa-                 höher ist als die Summe von Schwellenwert\n      ren, in Konzentrationen bis zu 50.000 mg Sn/kg                    und Toleranzbereich, d. h., keine Probe darf die\n      Trockenfarbe vor. Daher ist die Unterscheidung\n                                                                        Konzentration von 3.000 mg Sn/kg Trocken-\n      zwischen Bewuchsschutzsystemen, die zinnorga-\n                                                                        farbe überschreiten.\n      nische Verbindungen enthalten, die als Biozide wir-\n      ken, und Bewuchsschutzsystemen, die diese Ver-         7.4   Zeigen die Ergebnisse bei der Einzelprobe „A“,\n      bindungen nicht oder nicht in Konzentrationen                dass keine als Biozid wirkende zinnorganische Ver-\n      enthalten, in denen sie als Biozide wirken, zuver-           bindung vorhanden ist, muss Schritt 2 nicht mehr\n      lässig möglich.\n                                                                   durchgeführt werden.\n7     Bestimmung der Übereinstimmung                         Nichtübereinstimmung mit den Kriterien bei „Schritt 1“\n7.1   Der analytische Nachweis der Übereinstimmung           7.5   Ein positives Ergebnis (Nichtübereinstimmung) wird\n      wird je nach den in Anhang 1 des AFS-Überein-                angezeigt, wenn die Bestimmungen von Absatz 7.3\n      kommens aufgeführten Zielstoffen unterschiedlich             nicht eingehalten werden.\n      sein.\n                                                             7.6   Ein positives Ergebnis bei Schritt 1 (Einzelprobe\nFall A. Analyse nur von zinnorganischen Verbindungen\n                                                                   „A“) würde darauf hinweisen, dass Schritt 2 durch-\nVerfahren in zwei Schritten                                        geführt werden muss, und dass die als Einzelpro-\n7.2   Der analytische Nachweis der Übereinstimmung                 ben „B“ bezeichneten Proben analysiert werden\n      mit dem Übereinkommen wird in einem Verfahren                müssen, um die vorhandene zinnorganische Ver-\n      in zwei Schritten gemäß dem Flussdiagramm                    bindung festzustellen und zu beschreiben (siehe\n      (Schaubild B) durchgeführt.                                  Schaubild B).\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil\n\nÜbereinstimmung mit den Kriterien bei „Schritt 2“               Nichtübereinstimmung bei der Einschrittanalyse von\n                                                                Cybutryn\n7.7     Die Übereinstimmung mit dem Übereinkommen\n        wird angenommen, wenn die Ergebnisse der in             7.10 Ein Durchschnittswert der Gesamtzahl der Proben,\n        Schritt 2 analysierten Einzelproben „B“ gleichzeitig         die eine Konzentration über dem Schwellenwert\n        folgende Anforderungen erfüllen:                             plus dem Toleranzbereich aufweisen, d. h. 1.250 mg\n                                                                     Cybutryn pro kg Trockenfarbe, weist auf Nichtüber-\n        .1   Nicht mehr als 25 % der Gesamtzahl der Pro-\n                                                                     einstimmung hin.\n             ben erbringen Ergebnisse über 2.500 mg Zinn\n             pro kg Trockenfarbe (2.500 mg Sn/kg Trocken-       Fall C. Vereinfachter Ansatz zum Nachweis von zinn-\n             farbe); und                                        organischen Verbindungen und Cybutryn\n        .2   keine der insgesamt mindestens acht Proben         7.11 Die Übereinstimmung mit dem Übereinkommen\n             weist eine Gesamtzinnkonzentration auf, die             wird angenommen, wenn die Ergebnisse der in ei-\n             höher ist als die Summe von Schwellenwert               ner Einschrittanalyse von zinnorganischen Verbin-\n             und Toleranzbereich, d. h., keine Probe darf die        dungen und Cybutryn analysierten Einzelproben\n             Konzentration von 3.000 mg Sn/kg Trocken-               „C“ die folgenden zwei Bedingungen erfüllen:\n             farbe überschreiten.\n                                                                      .1   Bei zinnorganischen Verbindungen weist der\nNichtübereinstimmung mit den Kriterien bei „Schritt 2“                     Durchschnittswert der Gesamtzahl der Proben\n7.8     Ein positives Ergebnis bei Schritt 2 weist auf Nicht-              eine Konzentration auf, die unter dem Schwel-\n        übereinstimmung mit dem Übereinkommen hin,                         lenwert plus dem Toleranzbereich liegt, d. h.\n        wenn die Bestimmungen von Absatz 7.7 nicht er-                     3.000 mg Zinn pro kg Trockenfarbe; und\n        füllt werden. Ein solches Ergebnis muss so ausge-             .2   bei Cybutryn weist der Durchschnittswert der\n        legt werden, dass zinnorganische Verbindungen in                   Gesamtzahl der Proben eine Konzentration\n        dem Bewuchsschutzsystem mit einem Gehalt vor-                      auf, die unter dem Schwellenwert plus dem To-\n        handen sind, bei dem sie als Biozid wirken würden.                 leranzbereich liegt, d. h. 1.250 mg Cybutryn pro\nFall B. Analyse nur von Cybutryn                                           kg Trockenfarbe.\n7.9     Die Übereinstimmung mit dem Übereinkommen               Nichtübereinstimmung bei der Einschrittanalyse von\n        wird angenommen, wenn die Ergebnisse der in ei-         zinnorganischen Verbindungen und Cybutryn\n        ner Einschrittanalyse von Cybutryn analysierten         7.12 Wenn eine der in Absatz 7.11 genannten Bedingun-\n        Einzelproben „C“ folgende Anforderungen erfüllen:\n                                                                     gen nicht erfüllt ist, weist dies auf Nichtüberein-\n        .1   Der Durchschnittswert der Gesamtzahl der                stimmung hin. Ein solches Ergebnis muss so aus-\n             Proben weist eine Konzentration auf, die unter          gelegt werden, dass Cybutryn oder zinnorganische\n             dem Schwellenwert plus dem Toleranzbereich              Verbindungen in dem Bewuchsschutzsystem mit\n             liegt, d. h. 1.250 mg Cybutryn pro kg Trocken-          einem Gehalt vorhanden sind, bei dem sie als Bio-\n             farbe.                                                  zid wirken würden.\n\n\n                                                  Anhang zu Verfahren 1\n\n    Protokoll über das Verfahren zur Entnahme einer kleinen Stichprobe zur Übereinstimmung mit dem\n Übereinkommen in Bezug auf das Vorhandensein von als Biozid wirkenden zinnorganischen Verbindungen\n                    und/oder Cybutryn in Bewuchsschutzsystemen auf Schiffskörpern\n\n Protokoll:                                                                        Protokollnummer:\n Richtlinien für die Entnahme kleiner Stichproben\n der Bewuchsschutzsysteme von Schiffen\n – zinnorganische Verbindungen und Cybutryn\n Abschnitt 1: Verwaltung\n 1. Land                                   2. Name des Hafens                      3. Datum\n 4. Grund für die Stichprobe\n  Hafenstaatkontrolle                      Besichtigung und Bestätigung           andere flaggenstaatliche\n                                                                                     Konformitätsüberprüfung\n 5. Angaben zum Unternehmen:                                                       6. Einzelheiten über den\n                                                                                      Kontrollbeamten\n 1.   Name des Schiffes:                                                           1. Name:\n 2.   Unterscheidungssignal:                                                       2. Bemerkungen:\n 3.   Registerhafen:\n 4.   Bruttoraumzahl:\n 5.   IMO-Nummer:\n\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      307                                           Heft 9 – 2023\n\nAbschnitt 2: Stichprobe\n1. Uhrzeit beim Beginn des Verfahrens zur Probenentnahme:\n\n\n2. Beschreibung der Stelle, von der die Proben entnommen wurden\n   (Spantnummer und Entfernung vom Wasserpass unter Bezugnahme auf Absatz 3.2):\n\n\n\n3. Anzahl der Probenentnahmen (drei oder zwei Einzelproben je Probe):\n\n\n4. Wurden vor der Probenentnahme Fotos der Entnahmestellen aufgenommen?\n                                        ja                                     nein\n5. Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens zur Probenentnahme:\n\n\n6. Weitere Bemerkungen zum Verfahren zur Probenentnahme:\n\n\nAbschnitt 3: Analyse und Ergebnisse\nFall A. Analyse nur von zinnorganischen Verbindungen\n1. Schritt 1: Analyse des Gesamtzinngehalts:\nName des Unternehmens:\nVerantwortlicher Analytiker:                                Datum:\n2. Ergebnisse der Einzelproben „A“:                         Gesamtzahl der analysierten Einzelproben „A“:\n Nr.       mg Sn/kg          Nr.         mg Sn/kg           Nr.        mg Sn/kg         Nr.         mg Sn/kg\n 1                           5                                  9                        13\n 2                           6                              10                           14\n 3                           7                              11                           15\n 4                           8                              12                           16\nAnzahl der Einzelproben, die 2.500 mg/kg überschreiten:\nÜberschreitet(/n) 1 oder mehr Einzelproben 3.000 mg/kg:      ja      nein\nSchlussfolgerung:                  Schritt 2 erforderlich                              \n                                   Übereinstimmung, weitere Analyse nicht erforderlich \n3. Zusätzliche Bemerkungen zur Analyse der Ergebnisse der Einzelprobe „A“:\n\n\n\n4. Zinnorganische Analyse vorgenommen durch:\nName des Unternehmens:\nVerantwortlicher Analytiker:                                Datum:\n5. Ergebnisse der Einzelproben „B“:                         Gesamtzahl der analysierten Einzelproben „B“:\n Nr.       mg Sn/kg          Nr.         mg Sn/kg           Nr.        mg Sn/kg         Nr.         mg Sn/kg\n 1                           5                                  9                        13\n 2                           6                              10                           14\n 3                           7                              11                           15\n 4                           8                              12                           16\nAnzahl der Einzelproben, die 2.500 mg/kg überschreiten:\nÜberschreitet(/n) 1 oder mehr Einzelproben 3.000 mg/kg:      ja      nein\nSchlussfolgerung:                  Nichtübereinstimmung                                 \n                                   Übereinstimmung, weitere Analyse nicht erforderlich: \n\n\n                           Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                              308                                    VkBl. Amtlicher Teil\n\n 6. Zusätzliche Bemerkungen zur Analyse der Ergebnisse der Einzelprobe „B“:\n\n\n Fall B. Analyse nur von Cybutryn\n 1. Eine Einschrittanalyse mittels Gas-Chromatographie/Massenspektrometrie (GC/MS)\n Name des Unternehmens:\n Verantwortlicher Analytiker:                                Datum:\n 2. Ergebnisse der Einzelproben „C“:\n Gesamtzahl der durch GC-MS analysierten Einzelproben\n „C“:\n Durchschnittliche Cybutryn-Konzentration\n (mg Cybutryn pro kg Trockenfarbe):\n 3. Ergebnisse:\n Die durchschnittliche Konzentration von Cybutryn über-       ja       nein\n steigt den Schwellenwert von 1.250 mg Cybutryn pro kg\n Trockenfarbe\n 4. Zusätzliche Bemerkungen zur Analyse der Ergebnisse der Einzelprobe „C“:\n\n\n Fall C. Vereinfachter Ansatz zum Nachweis von zinnorganischen Verbindungen und Cybutryn\n 1. Eine Einschrittanalyse mittels Gas-Chromatographie/Massenspektrometrie (GC/MS)\n Name des Unternehmens:\n Verantwortlicher Analytiker:                                Datum:\n 2. Ergebnisse der Einzelproben „C“:\n Gesamtzahl der durch GC-MS analysierten\n Einzelproben „C“:\n Durchschnittliche Konzentration von zinnorganischen\n Verbindungen (mg Sn pro kg Trockenfarbe):\n Durchschnittliche Cybutryn-Konzentration (mg Cybutryn\n pro kg Trockenfarbe):\n 3. Ergebnisse:\n Die durchschnittliche Konzentration von zinnorganischen      ja       nein\n Verbindungen übersteigt den Schwellenwert von\n 3.000 mg Sn/kg Trockenfarbe\n Die durchschnittliche Konzentration von Cybutryn über-       ja       nein\n steigt den Schwellenwert von 1.250 mg Cybutryn/kg\n Trockenfarbe\n 4. Zusätzliche Bemerkungen zur Analyse der Ergebnisse der Einzelprobe „C“\n\n\n\n\n Abschnitt 4: Endgültige Schlussfolgerung\n Zusammenfassende\n Schlussfolgerung:                 Übereinstimmung mit AFS-Übereinkommen angenommen      \n                                   Nichtübereinstimmung mit AFS-Übereinkommen angenommen \n\n\n Hiermit wird bescheinigt, dass dieses Protokoll in jeder Hinsicht richtig ist.\n Ausgestellt in\n                                                           (Ort der Ausstellung des Protokolls)\n    (Ausstellungsdatum)             (Name in Druckbuchstaben und Unterschrift des bevollmächtigten Beamten,\n                                                          der das Protokoll ausstellt)\n\n\n\n                                                 (Siegel oder Stempel der Behörde/Organisation)\n\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil                                      309                                                      Heft 9 – 2023\n\nVerfahren 2                                                                    Schraubenfedern\n                                                                                         Zahnräder\n1     Zweck dieses Verfahrens\n                                                                                                                Motor\n1.1   Dieses Verfahren bestimmt Stichproben- und Ana-\n      lyseverfahren zur Ermittlung des Vorhandenseins\n\n\n\n\n                                                                    Φ 120 mm\n      von zinnorganischen Verbindungen und/oder Cy-\n      butryn in Bewuchsschutzsystemen auf Schiffen.\n      Dieses Verfahren ist so angelegt, dass die Proben-\n      entnahme und die erste Stufe der Analyse von ei-\n      nem Schiffsbesichtiger oder einem Hafenstaat-Be-\n      sichtiger am Ort der Besichtigung/Überprüfung,                                      150 mm\n      zum Beispiel in einem Trockendock, durchgeführt                Scheiben (mit Schleifpapier\n      werden kann.                                                   auf Oberfläche)\n                                                                                                     Batterie\n1.2   Das Verfahren für zinnorganische Verbindungen\n      beruht auf einer zweistufigen Analyse (Fall A in Ab-           Abbildung 1: schematisches Schaubild des Pro-\n      satz 4.6 der Richtlinien). Die erste Stufe ermittelt           benentnahmegeräts\n      den Gesamtzinngehalt als Indikator für das Vorhan-\n      densein von zinnorganischen Verbindungen und            2.4    Eine Entnahmestelle wird so gewählt, dass das Be-\n      die zweite Stufe ist lediglich erforderlich, wenn das          wuchsschutzsystem über einen Bereich von unge-\n      Ergebnis der Analyse der ersten Stufe positiv ist,             fähr 50 x 50 cm oder mehr intakt ist.\n      um besondere zinnorganische Verbindungen zu er-\n                                                              2.5    Je nach den in Anhang 1 des AFS-Übereinkom-\n      mitteln.\n                                                                     mens aufgeführten Zielstoffen:\n1.3   Das Verfahren für die Cybutryn-Analyse (Fall B in\n                                                                     Fall A. Bei der Analyse von ausschließlich zinn-\n      Absatz 4.6 der Richtlinien) beruht auf einer Ein-\n                                                                             organischen Verbindungen müssen an je-\n      schrittanalyse mittels der analytischen Methode\n                                                                             der Entnahmestelle drei oder, falls nötig,\n      Gas-Chromatographie/Massenspektrometrie (GC/\n                                                                             mehr Probensätze entnommen werden,\n      MS).\n                                                                             um mindestens sechs Einzelproben zu er-\n1.4   Ein vereinfachter Ansatz zum Nachweis von zinn-                        halten.\n      organischen Verbindungen und Cybutryn (Fall C in\n                                                                     Fall B. Bei der Analyse von ausschließlich Cybu-\n      Abschnitt 4.6 der Richtlinien) beruht auf einer Ein-\n                                                                             tryn müssen an jeder Entnahmestelle drei\n      schrittanalyse unter Verwendung der analytischen\n                                                                             oder, falls nötig, mehr Probensätze ent-\n      Methode Gas-Chromatographie/Massenspektro-\n                                                                             nommen werden, um mindestens sechs\n      metrie (GC/MS).\n                                                                             Einzelproben zu erhalten.\n2     Probenentnahme                                                 Fall C. Bei der Analyse von zinnorganischen Ver-\n                                                                             bindungen und Cybutryn müssen an jeder\n2.1   Die Probenentnahme wird mittels Schleifpapier\n                                                                             Entnahmestelle drei oder, falls nötig, mehr\n      durchgeführt, das auf der Oberfläche des Be-\n                                                                             Probensätze entnommen werden, um min-\n      wuchsschutzsystems gerieben wird. Dies hat die\n                                                                             destens sechs Einzelproben zu erhalten.\n      Abscheidung von Farbsplittern des Bewuchs-\n      schutzsystems aus dem Dünnschichtbereich weni-          2.6    Das Gerät wird zur Probenentnahme auf eine ge-\n      ger als mehrere Mikrometer tief von der Oberfläche             eignete Stelle am Schiffskörper gedrückt und von\n      zur Folge, die nicht die darunter liegende Beschich-           Hand gehalten. Der Elektromotor wird eingeschal-\n      tung wie zum Beispiel Versiegelungen beeinträch-               tet, damit das Gerät über die Farbfläche gleiten\n      tigen.                                                         kann, um Farbsplitter leicht auf das Schleifpapier\n                                                                     abzukratzen. Nach Abscheidung der Probe wird\n2.2   Das Schleifpapier wird auf eine Scheibe mit einem\n                                                                     jede Scheibe vom Gerät entfernt und in einem iner-\n      Durchmesser von ungefähr 10 mm aufgeklebt.\n                                                                     ten Behälter aufbewahrt.\n      Beim Schleifen der Oberfläche des Bewuchs-\n      schutzsystems mit der Scheibe werden mehrere            2.7    Normalerweise muss die Probenentnahme mit dem\n      Milligramm der Probe auf das Schleifpapier abge-               Probenentnahmegerät erfolgen. Im Falle schwerer\n      schieden.                                                      Zugänglichkeit zu der Entnahmestelle ist es aller-\n                                                                     dings zulässig, die Proben, falls nötig, von Hand mit\n2.3   Das Probenentnahmegerät besteht aus einem\n                                                                     den Scheiben abzuscheiden.\n      Elektromotor, zwei (oder drei) Drehstäben, auf de-\n      nen jeweils eine Scheibe angebracht ist, und einer\n                                                              3      Analyse\n      Batterie für die Stromversorgung. Die Scheiben\n      werden durch Schraubenfedern auf die Oberfläche         Fall A. Analyse nur von zinnorganischen Verbindungen\n      des Schiffskörpers gedrückt. Die Scheiben drehen\n                                                              3.1    Die Analyse der ersten Stufe\n      sich entgegen dem Uhrzeigersinn, während die\n      Stäbe sich im Uhrzeigersinn um den Mittelpunkt                 .1        Es ist davon auszugehen, dass die Analyse der\n      des Geräts drehen. Das schematische Schaubild                            ersten Stufe am Ort der Besichtigung oder\n      ist in Abbildung 1 dargestellt.                                          Überprüfung, zum Beispiel in Trockendocks\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Zur Durch-                     (durchschnittliche Werte) bei keinem der Pro-\n           führung der Analyse vor Ort ist bei diesem Ver-                 ben die Summe des Schwellenwerts (2.500 mg\n           fahren eine Röntgen-Fluoreszenz-Analyse                         pro kg) und des Toleranzbereichs (500 mg pro\n           (RFA) vorzunehmen, um den Gesamtzinngehalt                      kg) überschreitet.\n           zu ermitteln.\n                                                                      .3   Wenn einer oder mehrere der Durchschnitts-\n      .2   Die analytischen Merkmale, wie die Erken-                       werte der Proben aus verschiedenen Entnah-\n           nungsgrenze und Genauigkeit, sind in hohem                      mestellen nicht die vorstehenden Kriterien er-\n           Maße von der Art des Geräts abhängig, d. h.                     füllen, müssen die Proben an ein Labor für die\n           der Art der Röntgenröhre, dem Spektrometer,                     Analyse der zweiten Stufe gesandt werden.\n           den optischen Zusammenstellungen (Filter                        Ungeachtet der Ergebnisse ist es ebenfalls\n           oder Kollimator) usw. Bei den unterschied-                      möglich, sie der Analyse der zweiten Stufe zu\n           lichen Arten der RFA-Geräte ist ein energie-di-                 unterziehen, wenn der Besichtiger oder der Ha-\n           spersives Spektrometer mit einem Silizium-                      fenstaat-Besichtiger dies für erforderlich hält.\n           Driftdetektor (SDD) in kompakter Form, das\n           ohne Flüssigstickstoff betrieben werden kann,        3.3   Analyse der zweiten Stufe\n           dem derzeitigen Analysesystem für die prakti-\n                                                                      .1   Da der zweite Schritt der Analyse die abschlie-\n           sche Anwendung vorzuziehen, wohingegen ein\n                                                                           ßenden und endgültigen Ergebnisse der Pro-\n           System zur Wellenlängenstreuung oder ein\n                                                                           ben liefert, muss das Verfahren von Sachver-\n           Festkörperdetektor verfügbar ist, wenn die\n           Analyse im Labor durchgeführt wird.                             ständigen auf der Grundlage wissenschaftlicher\n                                                                           Beweise gründlich nachgeprüft werden. Im\n      .3   Speziell angepasste Software für die Zinnana-                   Folgenden wird eine kurze Zusammenfassung\n           lyse wird zur Unterstützung des Anwenders er-                   einer vorläufigen Verfahrensweise für die Ana-\n           stellt, bei dem es sich wahrscheinlich um einen                 lyse der zweiten Stufe dargelegt.\n           Schiffsbesichtiger oder einen Hafenstaat-Be-\n           sichtiger handelt, um den Gesamtzinngehalt in              .2   Die abgeschiedenen Farbeinzelproben werden\n           den Einzelproben zu ermitteln.                                  vom Schleifpapier entfernt und die Gesamt-\n                                                                           masse wird mit einer elektronischen Waage bis\n      .4   Die angepasste Software benötigt wahrschein-                    zu einer Empfindlichkeit von 0,1 mg gemessen.\n           lich im Voraus eine Kalibrierungskurve der cha-\n                                                                           Die Einzelproben werden mit einer wässrigen\n           rakteristischen Röntgenstrahlenintensität von\n                                                                           Natronlauge hydrolysiert, mit einem organi-\n           Zinn im Verhältnis zum Zinngehalt, insbeson-\n                                                                           schen Lösungsmittel extrahiert und dann mit\n           dere im Bereich von 0,1 bis 0,5 %.\n                                                                           Propylmagnesiumbromid derivatisiert. Nach\n      .5   Nach den Vorbereitungsarbeiten, einschließlich                  Reinigung des Extrakts wird eine Analyse unter\n           des Aufwärmens des RFA-Geräts und des                           Anwendung der hochauflösenden Gas-Chro-\n           Hochfahrens des Computers wird eine Einzel-                     matographie/Massenspektrometrie (GC/MS)\n           probe (Probenentnahmescheibe) auf den Pro-                      durchgeführt. Zur Quantifizierungsanalyse wird\n           benstand des Geräts angeordnet. Danach wird                     Tetrabutylzinn d36 als interne Standardsubs-\n           die Analyse mit der angepassten Software                        tanz zugeführt.\n           durchgeführt. Eine einzelne Serie von Analysen\n           einer Einzelprobe dauert normalerweise fünf                .3   Diese Analysen liefern Daten der chemischen\n           Minuten und das Ergebnis wird automatisch                       Spezies und ihres Gehalts (mg pro kg der Ein-\n           auf dem Display angezeigt.                                      zelproben). Der Gehalt zinnorganischer Verbin-\n                                                                           dungen wird in einer Einheit von mg pro kg\n      .6   Da die RFA-Analyse keine der Eigenschaften\n                                                                           Trockenfarbe ermittelt.\n           der Einzelproben beeinträchtigt, können alle\n           abgeschiedenen Einzelproben (sechs bis neun          Fall B. Bei der Analyse nur von Cybutryn\n           Einzelproben), einschließlich der für die zweite\n                                                                3.4   Die abgeschiedenen Farbeinzelproben werden\n           Analyse und zur Aufbewahrung, für diese Ana-\n                                                                      vom Schleifpapier entfernt und die Gesamtmasse\n           lyse verwendet werden.\n                                                                      wird mit einer elektronischen Waage bis zu einer\n3.2   Auslegung des Ergebnisses der Analyse der ersten                Empfindlichkeit von 0,1 mg gemessen. Für die Be-\n      Stufe                                                           stimmung der Cybutryn-Konzentration wird das\n      .1   Nach den oben beschriebenen Arbeitsschritten               folgende Verfahren vorgeschlagen:\n           können RFA-Daten von sechs oder neun Ein-                  .1   Probenextraktion mit Ethylacetat unter Zusatz\n           zelproben für jede Entnahmestelle erhalten                      von interner Standardsubstanz (Ametryn) in\n           werden. Unter Auslassung der höchsten und                       einem Ultraschallbad für 15 Minuten;\n           niedrigsten Werte aus diesen Daten wird ein\n           durchschnittlicher Zinngehalt aus den mittleren            .2   Zentrifugation der Proben bei 600 rcf für 5 Mi-\n           Werten für den repräsentativen Wert der Ent-                    nuten;\n           nahmestelle berechnet.\n                                                                      .3   Analyse des Überstandes mittels hochauflö-\n      .2   Die Übereinstimmung mit dem Übereinkom-                         sender Kapillar-GC/MS, wobei die MS im SIM-\n           men wird angenommen, wenn der Zinngehalt                        Modus erfolgt;\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil                                      311                                              Heft 9 – 2023\n\n      .4   Quantifizierung unter Verwendung von Cybu-              .1   Nicht mehr als 25 % der Gesamtzahl der Pro-\n           tryn-Referenzlösungen und eines Verfahrens                   ben erbringen Ergebnisse über 2.500 mg Zinn\n           zur Normalisierung der internen Standardsubs-                in organischer Form pro kg Trockenfarbe\n           tanz; und                                                    (2.500 mg Sn/kg Trockenfarbe); und\n      .5   geänderte GC/MS-Verfahrensweisen, die zu                .2   keine Probe aus der Gesamtzahl der Einzelpro-\n           einem Ergebnis mit einer erweiterten Messun-                 ben zeigt eine Zinnkonzentration in organischer\n           sicherheit (k = 2; 95 % Konfidenz) von 25 %                  Form, die höher ist als die Summe des Schwel-\n           führen, sind akzeptabel.                                     lenwerts und des Toleranzbereichs, d. h., keine\nFall C. Vereinfachter Ansatz zum Nachweis von zinn-                     Probe darf die Konzentration von 3.000 mg Sn/\norganischen Verbindungen und Cybutryn                                   kg Trockenfarbe überschreiten.\n\n3.5   Die abgeschiedenen Farbeinzelproben werden             4.2   Entspricht das Ergebnis nicht den oben genannten\n      vom Schleifpapier entfernt und die Gesamtmasse               Kriterien, so ist es so auszulegen, dass zinnorgani-\n      wird mit einer elektronischen Waage bis zu einer             sche Verbindungen in dem Bewuchsschutzsystem\n      Empfindlichkeit von 0,1 mg gemessen. Für die Be-             in einem Umfang vorhanden sind, in dem sie als\n      stimmung der Konzentration von zinnorganischen               Biozid wirken.\n      Verbindungen und Cybutryn wird das folgende Ver-       Fall B. Analyse nur von Cybutryn\n      fahren vorgeschlagen:\n                                                             4.3   Bei Cybutryn wird die Übereinstimmung mit dem\n      .1   Probenextraktion mit Toluol unter Zusatz von            Übereinkommen angenommen, wenn die Ergeb-\n           interner Standardsubstanz (Ametryn) in einem            nisse der Analyse von Cybutryn das folgende Kri-\n           Ultraschallbad für 15 Minuten;                          terium erfüllen:\n      .2   Zugabe von wässriger Natronlauge zur Hydro-             .1   Der Durchschnittswert der Gesamtzahl der\n           lyse der Probe und zur Erleichterung der Ex-\n                                                                        Proben weist eine Konzentration auf, die unter\n           traktion in Toluol;\n                                                                        dem Schwellenwert plus dem Toleranzbereich\n      .3   Zentrifugation der Proben bei 600 rcf für 5 Mi-              liegt, d. h. 1.250 mg Cybutryn pro kg Trocken-\n           nuten;                                                       farbe.\n      .4   Auffangen des Überstandes und Derivatisie-        4.4   Entspricht das Ergebnis nicht dem oben genannten\n           rung mit Propylmagnesiumbromid;                         Kriterium, so ist es so auszulegen, dass Cybutryn\n                                                                   in dem Bewuchsschutzsystem in einem Umfang\n      .5   Reinigung des Extrakts;\n                                                                   vorhanden ist, in dem es als Biozid wirkt.\n      .6   Analyse der Toluol-Lösung mittels hochauflö-\n                                                             Fall C. Vereinfachter Ansatz zum Nachweis von zinn-\n           sender Kapillar-GC/MS, wobei die MS im SIM-\n           Modus erfolgt;                                    organischen Verbindungen und Cybutryn\n\n      .7   Cybutryn-Quantifizierung unter Verwendung         4.5   Bei zinnorganischen Verbindungen und Cybutryn\n           von Cybutryn-Referenzlösungen und eines                 wird die Übereinstimmung mit dem Übereinkom-\n           Verfahrens zur Normalisierung der internen              men angenommen, wenn die Ergebnisse der Ana-\n           Standardsubstanz; Quantifizierung von zinn-             lyse von Cybutryn und zinnorganischen Verbindun-\n           organischen Verbindungen unter Verwendung               gen die folgenden beiden Bedingungen erfüllen:\n           von Tetrabutylzinn d36, welches als interne             .1   Bei zinnorganischen Verbindungen weist der\n           Standardsubstanz hinzugefügt wird; und                       Durchschnittswert der Gesamtzahl der Proben\n      .8   geänderte GC/MS-Verfahrensweisen, die zu                     eine Konzentration auf, die unter dem Schwel-\n           einem Ergebnis mit einer erweiterten Messun-                 lenwert plus dem Toleranzbereich liegt, d. h.\n           sicherheit (k = 2; 95 % Konfidenz) von 25 %                  3.000 mg Zinn pro kg Trockenfarbe; und\n           führen, sind akzeptabel.                                .2   bei Cybutryn weist der Durchschnittswert der\n                                                                        Gesamtzahl der Proben eine Konzentration\n4     Übereinstimmung mit dem Übereinkommen                             auf, die unter dem Schwellenwert plus dem To-\nFall A. Analyse von ausschließlich zinnorganischen                      leranzbereich liegt, d. h. 1.250 mg Cybutryn pro\nVerbindungen                                                            kg Trockenfarbe.\n4.1   Bei zinnorganischen Verbindungen wird die Über-        4.6   Entsprechen die Ergebnisse nicht einer der oben\n      einstimmung mit dem Übereinkommen angenom-                   genannten Bedingungen, so sind sie so auszule-\n      men, wenn die Ergebnisse der Analyse der zwei-               gen, dass zinnorganische Verbindungen oder Cy-\n      ten Stufe gleichzeitig folgende Anforderungen                butryn in dem Bewuchsschutzsystem in einem Um-\n      erfüllen:                                                    fang vorhanden sind, in dem sie als Biozid wirken.\n\n\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                          312                                   VkBl. Amtlicher Teil\n\n                                               Anhang zu Verfahren 2\n\n     Protokoll über die Probenentnahme und Analyse von Bewuchsschutzsystemen auf Schiffskörpern –\n                              zinnorganische Verbindungen und/oder Cybutryn\n\n                                                                       Protokollnummer:\n\n\n Abschnitt 1: Verwaltung\n\n\n 1. Land                                                               2. Ort\n\n\n 3. Datum\n\n\n 4. Grund für die Besichtigung/Überprüfung\n\n\n 5. Einzelheiten über das Schiff\n\n\n     5.1    Name des Schiffes\n\n\n     5.2    Unterscheidungssignal\n\n\n     5.3    Bruttoraumzahl                                             5.4   Baujahr\n\n\n     5.5    Eigentümer oder Betreiber des Schiffes\n\n\n     5.6    Flaggenstaat                                               5.7   Klasse des Schiffes\n\n\n     5.8    Das AFS-Zeugnis ausstellende Behörde\n\n\n     5.9    Datum der Ausstellung\n\n\n     5.10 Datum der letzten Bestätigung\n\n\n     5.11 IMO-Nummer\n\n\n     5.12 Name des Kapitäns\n\n\n     5.13 Produktbezeichnung des Bewuchsschutzsystems\n\n\n     5.14 Name des Herstellers\n\n\n     5.15 Name der Werft, bei der das System aufgebracht wurde\n\n\n     5.16 Bemerkungen\n\n\n 6. Einzelheiten über den Kontrollbeamten\n\n\n     6.1    Name\n\n\n     6.2    Bemerkungen\n\n\n\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                  313                                           Heft 9 – 2023\n\nAbschnitt 2: Probenentnahme und Analyse\n\nFall A. Analyse nur von zinnorganischen Verbindungen\n\n                                                            Protokollnummer\nProbenentnahme und Analyse der Stufe 1 (Röntgenfluoreszenz-Analyse)\nDatum:                                  Gerätekennung\n\n\n    Probestelle        Einzelproben-      Scheibe zur       Zinngehalt       max.    min.      Durchschnitt\n                          kennung       Probenentnahme       (mg/kg)\nA                           A1           Schleifmittel\n                            A2           Metall\n                            A3           Sonstiges\n                                                                                            Durchschnitt\n                            A4           Schleifmittel\n                                                                                            mg/kg\n                            A5           Metall\n                                                                                             > 2.500 mg/kg\n                            A6           Sonstiges\n                                                                                             > 3.000 mg/kg\n                            A7           Schleifmittel\n                            A8           Metall\n                            A9           Sonstiges\nB                           B1           Schleifmittel\n                            B2           Metall\n                            B3           Sonstiges\n                                                                                            Durchschnitt\n                            B4           Schleifmittel\n                                                                                            mg/kg\n                            B5           Metall\n                                                                                             > 2.500 mg/kg\n                            B6           Sonstiges\n                                                                                             > 3.000 mg/kg\n                            B7           Schleifmittel\n                            B8           Metall\n                            B9           Sonstiges\nC                           C1           Schleifmittel\n                            C2           Metall\n                            C3           Sonstiges\n                                                                                            Durchschnitt\n                            C4           Schleifmittel\n                                                                                            mg/kg\n                            C5           Metall\n                                                                                             > 2.500 mg/kg\n                            C6           Sonstiges\n                                                                                             > 3.000 mg/kg\n                            C7           Schleifmittel\n                            C8           Metall\n                            C9           Sonstiges\nD                           D1           Schleifmittel\n                            D2           Metall\n                            D3           Sonstiges\n                                                                                            Durchschnitt\n                            D4           Schleifmittel\n                                                                                            mg/kg\n                            D5           Metall\n                                                                                             > 2.500 mg/kg\n                            D6           Sonstiges\n                                                                                             > 3.000 mg/kg\n                            D7           Schleifmittel\n                            D8           Metall\n                            D9           Sonstiges\n\n\n Stufe 2                 Proben von      überschreiten 2.500 mg/kg                 Übereinstimmung\n  erforderlich            Probe(n) unterschreitet(/n) 3.000 mg/kg\nProbe entnommen von                                         Analysiert von\nUnterschrift                                                Unterschrift\n\n\n                           Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      315                                      Heft 9 – 2023\n\nFall B. Analyse nur von Cybutryn\n\n                                                                 Protokollnummer\n Probenentnahme und Gas-Chromatographie/Massenspektrometrie-Analyse\n Datum:                                     Gerätekennung\n\n\n     Probestelle       Einzelproben-          Scheibe zur         Bemerkungen zu den Proben    Bemerkungen\n                          kennung           Probenentnahme         und dem Probenentnahme-      zum Ort der\n                                                                          verfahren           Probenentnahme\n A                           A1              Schleifmittel\n                             A2              Metall\n                             A3              Sonstiges\n                             A4              Schleifmittel\n                             A5              Metall\n                             A6              Sonstiges\n                             A7              Schleifmittel\n                             A8              Metall\n                             A9              Sonstiges\n B                          B1               Schleifmittel\n                            B2               Metall\n                            B3               Sonstiges\n                            B4               Schleifmittel\n                            B5               Metall\n                            B6               Sonstiges\n                            B7               Schleifmittel\n                            B8               Metall\n                            B9               Sonstiges\n C                          C1               Schleifmittel\n                            C2               Metall\n                            C3               Sonstiges\n                            C4               Schleifmittel\n                            C5               Metall\n                            C6               Sonstiges\n                            C7               Schleifmittel\n                            C8               Metall\n                            C9               Sonstiges\n D                          D1               Schleifmittel\n                            D2               Metall\n                            D3               Sonstiges\n                            D4               Schleifmittel\n                            D5               Metall\n                            D6               Sonstiges\n                            D7               Schleifmittel\n                            D8               Metall\n                            D9               Sonstiges\n\n\n Durchschnittliche Cybutryn-Konzentration\n (mg Cybutryn pro kg Trockenfarbe)\n Probe entnommen von                                          Analysiert von\n Unterschrift                                                 Unterschrift\n\n\n                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                             316                          VkBl. Amtlicher Teil\n\nFall C. Vereinfachter Ansatz zum Nachweis von zinnorganischen Verbindungen und Cybutryn\n\n                                                                Protokollnummer\n Probenentnahme und Gas-Chromatographie/Massenspektrometrie-Analyse\n Datum:                                  Gerätekennung\n\n\n     Probestelle       Einzelproben-       Scheibe zur          Bemerkungen zu den Proben    Bemerkungen\n                          kennung        Probenentnahme          und dem Probenentnahme-      zum Ort der\n                                                                        verfahren           Probenentnahme\n A                           A1           Schleifmittel\n                             A2           Metall\n                             A3           Sonstiges\n                             A4           Schleifmittel\n                             A5           Metall\n                             A6           Sonstiges\n                             A7           Schleifmittel\n                             A8           Metall\n                             A9           Sonstiges\n B                           B1           Schleifmittel\n                             B2           Metall\n                             B3           Sonstiges\n                             B4           Schleifmittel\n                             B5           Metall\n                             B6           Sonstiges\n                             B7           Schleifmittel\n                             B8           Metall\n                             B9           Sonstiges\n C                           C1           Schleifmittel\n                             C2           Metall\n                             C3           Sonstiges\n                             C4           Schleifmittel\n                             C5           Metall\n                             C6           Sonstiges\n                             C7           Schleifmittel\n                             C8           Metall\n                             C9           Sonstiges\n D                           D1           Schleifmittel\n                             D2           Metall\n                             D3           Sonstiges\n                             D4           Schleifmittel\n                             D5           Metall\n                             D6           Sonstiges\n                             D7           Schleifmittel\n                             D8           Metall\n                             D9           Sonstiges\n\n\n Durchschnittlicher Gehalt zinnorganischer Verbindungen\n (mg zinnorganische Verbindungen pro kg Trockenfarbe)\n Probe entnommen von                                        Analysiert von\n Unterschrift                                               Unterschrift\n\n\n                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      317                                                Heft 9 – 2023\n\n Abschnitt 3: Endergebnis\n 1.   Ergebnis\n       Bewuchsschutzsystem stimmt mit dem AFS-Übereinkommen von 2001 überein.\n       Bewuchsschutzsystem stimmt NICHT mit dem AFS-Übereinkommen von 2001 überein.\n 2    Bemerkungen\n 3. Sachbearbeiter\n 3.1 Name                                                    3.2 Datum\n 3.3 Unterschrift\n 4. ermächtigter Verwaltungsbeamter\n 4.1 Name                                                    4.2 Datum\n 4.3 Unterschrift\n\n                                                           ***\n\n\n\n(VkBl. 2023 S. 297)\n\n\n\n\nNr. 64     Bekanntmachung der Entschließung                      sowie gestützt darauf, dass die im Oktober 2001 abgehal-\n           des Ausschusses für den Schutz der                    tene Internationale Konferenz von 2001 über die Be-\n           Meeresumwelt MEPC.357(78) „Richt-                     schränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutz-\n           linien von 2022 für die Überprüfung                   systeme an Schiffen das Internationale Übereinkommen\n                                                                 von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädli-\n           von Bewuchsschutzsystemen an                          cher Bewuchsschutzsysteme an Schiffen (AFS-Überein-\n           Schiffen“, in deutscher Sprache                       kommen) nebst vier Konferenzentschließungen ange-\n                                                                 nommen hat,\n                            Hamburg, den 19. April 2023\n                            Az.: 11-3-0                          ferner gestützt darauf, dass Artikel 11 Absatz 1 des AFS-\n                                                                 Übereinkommens vorschreibt, dass die Schiffe, für die\nDurch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr          dieses Übereinkommen gilt, in allen Häfen, Werften oder\nwird hiermit die Entschließung des Ausschusses für den           der Küste vorgelagerten Umschlagplätzen einer Vertrags-\nSchutz der Meeresumwelt MEPC.357(78) „Richtlinien von            partei durch von dieser Vertragspartei ermächtigte Be-\n2022 für die Überprüfung von Bewuchsschutzsystemen               dienstete überprüft werden können, damit festgestellt\nan Schiffen“, in deutscher Sprache amtlich bekannt ge-           werden kann, ob das Schiff diesem Übereinkommen ent-\nmacht.                                                           spricht,\n                                                                 im Hinblick darauf, dass Artikel 3 Absatz 3 des AFS-Über-\n               Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft           einkommens vorschreibt, dass die Vertragsparteien die-\n                            Post-Logistik                        ses Übereinkommens durch die Anwendung der Bestim-\n                         Telekommunikation                       mungen dieses Übereinkommens sicherstellen, dass\n                   – Dienststelle Schiffssicherheit –            Schiffe von Nichtvertragsparteien dieses Übereinkom-\n                                  i. A.                          mens nicht günstiger behandelt werden,\n                              K. Krüger\n                          Dienststellenleiter                    ferner im Hinblick auf Entschließung MEPC.208(62), mit\n                                                                 der der Ausschuss die Richtlinien von 2011 für die Über-\n                                                                 prüfung von Bewuchsschutzsystemen an Schiffen ange-\n                                                                 nommen hat,\n              Entschließung MEPC.357(78)\n            (angenommen am 10. Juni 2022)                        ferner gestützt darauf, dass er auf seiner sechsundsieb-\n                                                                 zigsten Tagung mit der Entschließung MEPC.331(76) Än-\n      Richtlinien von 2022 für die Überprüfung von               derungen des AFS-Übereinkommens zur Einführung von\n         Bewuchsschutzsystemen an Schiffen                       Beschränkungen des Einsatzes von Cybutryn angenom-\n                                                                 men hat,\nDer Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt,\n                                                                 in Anerkennung der Notwendigkeit einer konsequenten\ngestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens\n                                                                 Überarbeitung der Richtlinien im Zusammenhang mit dem\nüber die Internationale Seeschifffahrts-Organisation be-\n                                                                 AFS-Übereinkommen aufgrund der vorgenannten Ände-\ntreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz\n                                                                 rungen,\nder Meeresumwelt durch internationale Übereinkommen\nzur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmut-                ferner im Hinblick darauf, dass die Organisation mit den\nzung übertragen werden,                                          Entschließungen MEPC.358(78) und MEPC.356(78) die\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                               318                                    VkBl. Amtlicher Teil\n\nRichtlinien von 2022 für Besichtigungen von Bewuchs-                    sich führen. Dieser Erklärung müssen geeignete\nschutzsystemen auf Schiffen und für die Erteilung von                   Unterlagen beigefügt sein (beispielsweise eine\nZeugnissen über solche Besichtigungen bzw. die Richt-                   Empfangsquittung für die Farbe oder eine Rech-\nlinien von 2022 für die Entnahme kleiner Stichproben des                nung der Lieferfirma) oder sie muss einen ent-\nBewuchsschutzsystems an Schiffen angenommen hat,                        sprechenden Vermerk enthalten.\nund\nnach erfolgter Prüfung eines überarbeiteten Wortlauts der       2       Erstüberprüfung\nvom Unterausschuss „Pollution Prevention and Res-               2.1     Schiffe, die ein IAFS-Zeugnis oder eine Erklä-\nponse“ auf seiner neunten Tagung ausgearbeiteten Richt-                 rung über Bewuchsschutzsysteme mitführen\nlinien für die Überprüfung von Bewuchsschutzsystemen                    müssen (Vertragsparteien des AFS-Überein-\nan Schiffen,                                                            kommens)\n1     nimmt die Richtlinien von 2022 für die Überprüfung        2.1.1   Der Hafenstaat-Besichtiger muss das IAFS-\n      von Bewuchsschutzsystemen an Schiffen (Richtlinien                Zeugnis oder die Erklärung über Bewuchsschutz-\n      von 2022) an, deren Wortlaut in der Anlage zu dieser              systeme, sowie gegebenenfalls die beigeheftete\n      Entschließung wiedergegeben ist;                                  Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme, über-\n2     fordert die Regierungen auf, die Richtlinien von 2022             prüfen.\n      bei der Durchführung von Überprüfungen im Rahmen          2.1.2   Der einzig praktikable Weg, um Farbe am Schiffs-\n      von Hafenstaatkontrollen anzuwenden;                              boden aufzubringen (unter Wasser liegender Teil)\n3     empfiehlt, dass die Richtlinien von 2022 in die künfti-           ist in einem Trockendock. Dies bedeutet, dass\n      ge Überarbeitung der Entschließung A.1155(32) über                das Datum der Aufbringung von Farbe im IAFS-\n      Verfahren für die Hafenstaatkontrolle, 2021, aufge-               Zeugnis durch Abgleich des Aufenthalts im Tro-\n      nommen werden;                                                    ckendock mit dem Datum auf dem Zeugnis kon-\n                                                                        trolliert werden muss.\n4     empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung der Richtli-\n      nien;                                                     2.1.3   Wurde die Farbe während eines planmäßigen\n                                                                        Trockendockaufenthalts aufgebracht, muss dies\n5     hebt die Entschließung MEPC.208(62) auf.                          im Schiffstagebuch eingetragen werden. Darüber\n                                                                        hinaus kann dieser planmäßige Trockendockauf-\n                           Anlage                                       enthalt anhand des Bestätigungsdatums auf dem\n                                                                        (vorgeschriebenen) Bausicherheitszeugnis oder\n      Richtlinien von 2022 für die Überprüfung von                      dem Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Regel\n         Bewuchsschutzsystemen an Schiffen                              I/12 Buchstabe a Ziffer v SOLAS) und dem Si-\n                                                                        cherheitszeugnis für Fahrgastschiffe (Regel I/7\n1         Einleitung                                                    SOLAS) überprüft werden.\n1.1       In Artikel 11 des AFS-Übereinkommens wird das         2.1.4   Bei einem außerplanmäßigen Trockendockauf-\n          Recht des Hafenstaats, Überprüfungen von Be-                  enthalt kann dies anhand der Eintragung im\n          wuchsschutzsystemen auf Schiffen durchzufüh-                  Schiffstagebuch überprüft werden.\n          ren, festgelegt. Die Richtlinien für die Durchfüh-\n          rung dieser Überprüfungen sind nachstehend            2.1.5   Es kann zusätzlich anhand des Datums des Ver-\n          beschrieben.                                                  merks auf dem Klassenzeugnis, der Angaben in\n                                                                        der Erklärung des Herstellers oder durch Bestä-\n1.2       In der Auslandfahrt eingesetzte Schiffe mit einer             tigung der Werft überprüft werden.\n          Bruttoraumzahl von 400 und mehr (ausgenommen\n          feste oder schwimmende Plattformen, schwim-           2.1.6   Das IAFS-Zeugnis enthält für jedes Bewuchs-\n          mende Lagereinheiten (FSU) sowie schwimmende                  schutzsystem eine Reihe von Ankreuzfeldern, mit\n          Produktions-, Lager- und Verladeeinheiten (FPSO))             denen angegeben wird, ob:\n          müssen einer erstmaligen Besichtigung unter-                  .1   ein Bewuchsschutzsystem, das unter die\n          zogen werden, bevor das Schiff in Dienst gestellt                  Maßnahmen zur Beschränkung des Einsat-\n          oder bevor das Internationale Zeugnis über ein                     zes nach Anlage 1 des AFS-Übereinkom-\n          Bewuchsschutzsystem (IAFS-Zeugnis) zum ers-                        mens fällt, nicht während oder nach dem Bau\n          ten Mal ausgestellt wird; außerdem muss eine                       des Schiffes aufgebracht worden ist;\n          Besichtigung durchgeführt werden, wenn die Be-\n          wuchsschutzsysteme geändert oder ersetzt wer-                 .2   ein Bewuchsschutzsystem, das unter die\n          den.                                                               Maßnahmen zur Beschränkung des Einsat-\n                                                                             zes nach Anlage 1 des AFS-Übereinkom-\n1.3       In der Auslandfahrt eingesetzte Schiffe mit einer                  mens fällt, früher auf dieses Schiff aufge-\n          Länge von 24 Metern oder mehr und einer Brutto-\n                                                                             bracht wurde, aber entfernt worden ist;\n          raumzahl von weniger als 400 (ausgenommen\n          feste oder schwimmende Plattformen, schwim-                   .3   ein Bewuchsschutzsystem, das unter die\n          mende Lagereinheiten (FSU) sowie schwimmen-                        Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes\n          de Produktions-, Lager- und Verladeeinheiten                       nach Anlage 1 des AFS-Übereinkommens\n          (FPSO)) müssen eine durch den Eigentümer oder                      fällt, früher auf dieses Schiff aufgebracht wur-\n          den ermächtigten Beauftragten unterzeichnete                       de, aber mit einer Versiegelungsdeckschicht\n          Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem mit                         überzogen worden ist;\n\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Januar 2023                       gen für die Überprüfung können zum Beispiel\n                nicht in der äußeren Beschichtung des                           Sicherheitsdatenblätter (Material Safety Data\n                Schiffskörpers oder der äußeren Teile oder                      Sheets, MSDS) oder ähnliche Unterlagen, eine\n                Flächen befindet (gilt nicht für zinnorgani-                    Konformitätserklärung des Herstellers des Be-\n                sche Verbindungen); und                                         wuchsschutzsystems, Rechnungen der Werft\n                                                                                und/oder des Herstellers des Bewuchsschutz-\n           .5   ein Bewuchsschutzsystem, das unter die                          systems sein.\n                Maßnahmen zur Beschränkung des Einsat-\n                zes nach Anlage 1 des AFS-Übereinkom-                   2.2.3   Schiffe von Nichtvertragsparteien können Kon-\n                mens fällt, vor dem 1. Januar 2023 auf dieses                   formitätserklärungen bzw. AFS-Bestätigungen\n                Schiff aufgebracht wurde, jedoch spätestens                     mit sich führen, die im Hinblick auf die Einhaltung\n                60 Monate nach dem letzten Aufbringen ei-                       regionaler Vorschriften ausgestellt worden sind,\n                nes Cybutryn enthaltenden Bewuchsschutz-                        zum Beispiel Verordnung (EG) 782/2003 in der\n                systems auf das Schiff entfernt oder mit einer                  der durch die Verordnung (EG) 536/2008 geän-\n                Versiegelungsdeckschicht überzogen wer-                         derten Fassung, und die als ausreichender Nach-\n                den muss (gilt nicht für zinnorganische Ver-                    weis für die Einhaltung der Vorschriften für zinn-\n                bindungen).                                                     organische Verbindungen angesehen werden\n                                                                                können.\n2.1.7      Es muss insbesondere nachgeprüft werden, dass\n           der Zeitraum für die Besichtigung zur Ausstellung            2.2.4   Andernfalls muss sich der Hafenstaat-Besich-\n           des derzeitigen IAFS-Zeugnisses dem im Schiffs-                      tiger an den Verfahren für Schiffe orientieren, die\n           tagebuch (in den Schiffstagebüchern)1 angege-                        ein IAFS-Zeugnis mitführen müssen.\n           benen Zeitraum für den Aufenthalt im Trocken-                2.2.5   Der Hafenstaat-Besichtiger muss sicherstellen,\n           dock entspricht und dass für jeden der unter die                     dass Schiffe von Nichtvertragsparteien des AFS-\n           Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes                             Übereinkommens keine günstigere Behandlung\n           nach Anlage 1 geregelten Stoffe nur ein Feld an-                     erfahren.\n           gekreuzt ist.\n2.1.8      Die Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme ist               3       Gründlichere Überprüfung\n           dem IAFS-Zeugnis beizuheften und muss auf                    3.1     Triftige Gründe\n           dem neuesten Stand sein. Die aktuellste Spezi-\n           fikation muss mit dem Ankreuzfeld auf der Vor-               3.1.1   Eine gründlichere Überprüfung kann durchge-\n           derseite des IAFS-Zeugnisses übereinstimmen.                         führt werden, wenn triftige Gründe zu der Annah-\n           Die Ausstellung des IAFS-Zeugnisses muss in                          me bestehen, dass das Schiff im Wesentlichen\n           Übereinstimmung mit Regel 2 Absatz 3 der An-                         nicht die Vorschriften des AFS-Übereinkommens\n           lage 4 des AFS-Übereinkommens erfolgen.                              erfüllt. Triftige Gründe für eine genauere Über-\n                                                                                prüfung können vorliegen, wenn\n2.2        Schiffe von Nichtvertragsparteien des AFS-\n           Übereinkommens                                                       .1   das Schiff die Flagge einer Nichtvertragspar-\n                                                                                     tei des Übereinkommens führt und keine\n2.2.1      Schiffen von Nichtvertragsparteien des AFS-                               AFS-Unterlagen vorhanden sind;\n           Übereinkommens darf kein IAFS-Zeugnis ausge-\n           stellt werden. Aus diesem Grund muss der Ha-                         .2   das Schiff die Flagge einer Vertragspartei\n           fenstaat-Besichtiger nach Unterlagen fragen, die                          des Übereinkommens führt, aber kein gülti-\n           dieselben Angaben wie im IAFS-Zeugnis enthal-                             ges IAFS-Zeugnis vorhanden ist;\n           ten, und diese bei der Feststellung der Einhaltung                   .3   das Datum des Anstrichs auf dem IAFS-\n           der Vorschriften berücksichtigen.                                         Zeugnis nicht mit dem Aufenthalt des Schif-\n                                                                                     fes im Trockendock übereinstimmt;\n2.2.2      Falls für das vorhandene Bewuchsschutzsystem\n           erklärt wird, dass es nicht unter die Maßnahmen                      .4   der Schiffskörper zu viele Stellen mit ver-\n           zur Beschränkung des Einsatzes nach Anlage 1                              schiedenen Farbschichten aufweist; und\n           des Übereinkommens fällt, ohne dass dies durch\n                                                                                .5   das IAFS-Zeugnis nicht ordnungsgemäß\n           ein Internationales Zeugnis über ein Bewuchs-\n                                                                                     ausgefüllt ist.\n           schutzsystem belegt ist, so muss eine Überprü-\n           fung durchgeführt werden, um zu bestätigen,                  3.1.2   Ist das IAFS-Zeugnis nicht ordnungsgemäß aus-\n           dass das Bewuchsschutzsystem den Vorschrif-                          gefüllt, so können folgende Fragen sachdienlich\n           ten des Übereinkommens entspricht. Diese                             sein:\n           Überprüfung kann, falls dies für erforderlich ge-\n                                                                                .1   „Wann wurde das Bewuchsschutzsystem\n           halten wird, auf der Grundlage einer Probenent-\n                                                                                     des Schiffes zuletzt aufgebracht?“\n\n1\n                                                                                .2   „Sofern das Bewuchsschutzsystem einer\n    Diese Bestimmung über den Abgleich der Besichtigung mit der Zeit\n    des Trockendocks gilt nicht für die in Absatz 4 der Entschließung                Beschränkungsmaßnahme nach Anlage 1\n    MEPC.331(76) genannte Besichtigung.                                              des AFS-Übereinkommens unterliegt und\n\n\n                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                                  320                                    VkBl. Amtlicher Teil\n\n                entfernt wurde, in welcher Einrichtung und an      3.3.3   Weitere Maßnahmen können davon abhängig\n                welchem Tag wurden die Arbeiten durchge-                   sein, ob das Problem die Erteilung des Zeugnis-\n                führt?“                                                    ses oder das Bewuchsschutzsystem selbst be-\n                                                                           trifft.\n        .3      „Sofern das Bewuchsschutzsystem einer\n                Beschränkungsmaßnahme nach Anlage 1                3.3.4   Verfügt der Hafen, in dem das Schiff festgehalten\n                des AFS-Übereinkommens unterliegt und                      wird, über keine Einrichtungen, um das Schiff in\n                mit einer Versiegelungsdeckschicht überzo-                 einen vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen,\n                gen wurde, in welcher Einrichtung und an                   kann der Hafenstaat dem Schiff die Erlaubnis er-\n                welchem Tag wurde die Arbeit durchge-                      teilen, einen anderen Hafen anzulaufen, um das\n                führt?“                                                    Bewuchsschutzsystem in einen vorschriftsmäßi-\n                                                                           gen Zustand versetzen zu lassen. Dafür kann die\n        .4      „Wie heißen die Bewuchsschutz-/Versiege-                   Zustimmung des betreffenden Hafens erforder-\n                lungsmittel und der Hersteller oder Lieferant              lich sein.\n                für das vorhandene Bewuchsschutzsys-\n                tem?“                                              Aus dem Hafen verweisen\n\n        .5      „Wenn das vorhandene Bewuchsschutzsys-             3.3.5   Der Hafenstaat kann das Schiff aus dem Hafen\n                tem vom vorhergehenden System abweicht,                    verweisen, d. h., er verlangt, dass das Schiff den\n                um welche Art von Bewuchsschutzsystem                      Hafen verlässt − zum Beispiel, wenn das Schiff\n                handelte es sich und wie heißen der vorher-                das Bewuchsschutzsystem nicht in einen vor-\n                                                                           schriftsmäßigen Zustand versetzt, der Hafenstaat\n                gehende Hersteller oder Lieferant?“\n                                                                           jedoch darüber besorgt ist, dass das Schiff Tri-\n3.2     Probenentnahme                                                     butylzinn (TBT) oder Cybutryn in seine Gewässer\n                                                                           freisetzt.\n3.2.1   Eine gründlichere Überprüfung kann, sofern er-\n        forderlich, die Probenentnahme und Analyse des             3.3.6   Das Verweisen aus dem Hafen kann auch ange-\n        Bewuchsschutzsystems des Schiffes vorsehen,                        bracht sein, wenn das Schiff einräumt, dass es\n        um festzustellen, ob das Schiff den Anforderun-                    den Vorschriften nicht entspricht, oder wenn die\n        gen des AFS-Übereinkommens entspricht. Diese                       Probenentnahme beweist, dass es den Vorschrif-\n        Probenentnahme und Analyse kann Laborunter-                        ten nicht entspricht, während es sich immer noch\n        suchungen und die Anwendung genauer wissen-                        im Hafen aufhält. Da es sich hierbei auch um ei-\n        schaftlicher Prüfverfahren beinhalten.                             nen Mangel handelt, der ein Festhalten rechtfer-\n                                                                           tigt, kann der Hafenstaat-Besichtiger das Schiff\n3.2.2   Wird eine Probenentnahme vorgenommen, so                           zuerst festhalten und dann vor der Freigabe eine\n        kann die für die Verarbeitung der Proben benö-                     Mängelbeseitigung verlangen. Es kann jedoch\n        tigte Zeit nicht als Grund dafür dienen, das Schiff                sein, dass der Hafen, in dem das Schiff festge-\n        aufzuhalten.                                                       halten wird, über keine Einrichtungen zur Män-\n3.2.3   Jede Entscheidung zur Probenentnahme muss                          gelbeseitigung verfügt. In diesem Fall kann der\n        von der praktischen Umsetzbarkeit oder von Ein-                    Hafenstaat dem Schiff die Erlaubnis geben, einen\n        schränkungen hinsichtlich der Sicherheit von                       anderen Hafen anzulaufen, um das Bewuchs-\n                                                                           schutzsystem in einen vorschriftsmäßigen Zu-\n        Personen, des Schiffes oder des Hafens abhän-\n                                                                           stand versetzen zu lassen. Dafür kann die Zu-\n        gig gemacht werden (siehe Anhang 1 zu den Pro-\n                                                                           stimmung des betreffenden Hafens erforderlich\n        benentnahmeverfahren; ein Mustervordruck für\n                                                                           sein.\n        einen AFS-Prüfbericht über die Probenentnahme\n        und Analyse ist den Richtlinien beigefügt).                3.3.7   In jedem der nachstehenden Fälle kann ein Ver-\n                                                                           weisen aus dem Hafen angemessen sein:\n3.3     Maßnahmen im Rahmen des AFS-Überein-\n        kommens                                                            .1   ungültige oder fehlende Bescheinigung;\nFesthalten                                                                 .2   das Schiff räumt ein, dass es die Vorschriften\n                                                                                nicht erfüllt (somit entfällt die Notwendigkeit,\n3.3.1   Der Hafenstaat kann beschließen, das Schiff                             dies mit Hilfe einer Probenentnahme nachzu-\n        nach Entdeckung von Mängeln im Verlauf einer                            weisen); und\n        Überprüfung an Bord festzuhalten.\n                                                                           .3   Probenentnahme zeigt, dass das Schiff im\n3.3.2   In jedem der nachstehenden Fälle kann ein Fest-                         Zuständigkeitsbereich des Hafens nicht den\n        halten angemessen sein:                                                 Vorschriften entspricht.\n        .1      ungültige oder fehlende Bescheinigung;             3.3.8   In diesen Fällen wird es wahrscheinlich bereits zu\n        .2      das Schiff räumt ein, dass es die Vorschriften             einem Festhalten des Schiffes gekommen sein.\n                nicht erfüllt (somit entfällt die Notwendigkeit,           Jedoch zwingt das Festhalten das Schiff nicht\n                dies mit Hilfe einer Probenentnahme nachzu-                dazu, das Bewuchsschutzsystem in einen vor-\n                weisen); und                                               schriftsmäßigen Zustand zu versetzen (nur wenn\n                                                                           das Schiff auslaufen will). In diesem Fall kann der\n        .3      die Probenentnahme zeigt, dass das Schiff                  Hafenstaat darüber besorgt sein, dass das Schiff\n                im Zuständigkeitsbereich des Hafens nicht                  TBT oder Cybutryn freisetzt, solange es sich wei-\n                den Vorschriften entspricht.                               terhin in seinen Gewässern aufhält.\n\n\n                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                    321                                               Heft 9 – 2023\n\nAnlaufverbot                                                      ein Verstoß stattgefunden hat. Die an den Flag-\n                                                                  genstaat übermittelten Informationen sind oft-\n3.3.9   Der Hafenstaat kann ein Anlaufverbot für ein\n                                                                  mals für eine Strafverfolgung nicht geeignet. Die\n        Schiff beschließen, um es daran zu hindern, seine\n                                                                  nachstehenden Absätze gehen näher darauf ein,\n        Gewässer anzulaufen. Ein Anlaufverbot kann\n        dann ein geeignetes Mittel sein, wenn durch die           welche Informationen benötigt werden.\n        Probenentnahme nachgewiesen wird, dass das          4.2   Der Bericht an die Behörden des Hafen- oder\n        Schiff nicht den Vorschriften entspricht, die Er-         Küstenstaats muss möglichst viele der in Ab-\n        gebnisse jedoch erst nach seinem Auslaufen                schnitt 3 aufgeführten Informationen enthalten.\n        oder nachdem es aus dem Hafen verwiesen wor-              Die Informationen in dem Bericht müssen durch\n        den ist, vorlagen.                                        Tatsachen belegt werden, die bei Gesamtbe-\n3.3.10 Ein Anlaufverbot kann dann ein geeignetes Mittel           trachtung den Hafen- oder Küstenstaat zu dem\n       sein, wenn durch die Probenentnahme nachge-                Schluss kommen lassen, dass eine Zuwider-\n       wiesen wird, dass das Schiff nicht den Vorschrif-          handlung stattgefunden hat.\n       ten entspricht, die Ergebnisse jedoch erst nach\n                                                            4.3   Der Bericht ist durch folgende Dokumente zu er-\n       seinem Auslaufen oder nachdem es aus dem\n                                                                  gänzen:\n       Hafen verwiesen worden ist, vorlagen. Artikel 11\n       Absatz 3 des AFS-Übereinkommens weist ledig-               .1   Mängelbericht des Hafenstaats;\n       lich darauf hin, dass die „die Überprüfung durch-\n       führende Vertragspartei“ derartige Maßnahmen               .2   eine Stellungnahme des Hafenstaat-Besich-\n       ergreifen kann. Dies bedeutet, dass, wenn ein                   tigers, einschließlich Dienstgrad und Organi-\n       Hafenstaat einem Schiff ein Anlaufen seiner Hä-                 sation, zum Bewuchsschutzsystem, das\n       fen verbietet, dieses Verbot nicht automatisch                  möglicherweise nicht den Vorschriften ent-\n       von anderen Hafenstaaten angewandt werden                       spricht. Zusätzlich zu den nach Abschnitt 3\n       kann.                                                           erforderlichen Angaben muss die Stellung-\n                                                                       nahme die Gründe beinhalten, die den Hafen-\n3.3.11 Gemäß den Verfahren der Hafenstaatkontrolle                     staat-Besichtiger zur Durchführung einer\n       (Entschließung A.1155(32) in der zuletzt geänder-               gründlicheren Überprüfung veranlasst haben;\n       ten Fassung) kann der Hafenstaat-Besichtiger in\n       Fällen, in denen Mängel nicht in dem Hafen, in             .3   eine Stellungnahme über alle Probenentnah-\n       dem die Überprüfung vorgenommen wurde, be-                      men vom Bewuchsschutzsystem, einschließ-\n       hoben werden können, dem Schiff gestatten,                      lich\n       vorbehaltlich der Festlegung geeigneter Bedin-\n                                                                       .1   des Standorts des Schiffes;\n       gungen zu einem anderen Hafen weiterzufahren.\n       In diesem Fall muss der Hafenstaat-Besichtiger                  .2   der Angabe der Probenentnahmestelle\n       sicherstellen, dass die zuständige Behörde des                       am Schiffskörper, einschließlich des\n       nächsten Anlaufhafens und der Flaggenstaat                           senkrechten Abstands zum Wasserpass;\n       unterrichtet werden.\n                                                                       .3   des Zeitpunkts der Probenentnahme;\nMeldung an den Flaggenstaat\n                                                                       .4   der Person(en), die die Proben nimmt\n3.3.12 Artikel 11 Absatz 3 des AFS-Übereinkommens                           (nehmen); und\n       sieht vor, dass für den Fall, dass ein Schiff auf-\n       grund eines Verstoßes gegen das Übereinkom-                     .5   Empfangsbestätigungen, aus denen die\n       men festgehalten, aus einem Hafen verwiesen                          Personen hervorgehen, die Proben auf-\n       oder ihm das Anlaufen verboten wird, die Ver-                        bewahren und entgegennehmen;\n       tragspartei, die derartige Maßnahmen ergreift,\n                                                                  .4   Berichte über die Analysen aller Proben, ein-\n       unverzüglich die Verwaltung des Flaggenstaats\n                                                                       schließlich\n       des betreffenden Schiffes und jede anerkannte\n       Organisation, die ein entsprechendes Zeugnis                    .1   der Analyseergebnisse;\n       ausgestellt hat, darüber unterrichtet.\n                                                                       .2   des angewandten Verfahrens;\n4       AFS-Bericht an den Flaggenstaat im Falle                       .3   Hinweise auf wissenschaftliche Unterla-\n        von angeblichen Zuwiderhandlungen                                   gen zum Nachweis der Genauigkeit und\n4.1     Artikel 11 Absatz 4 des AFS-Übereinkommens                          Gültigkeit des angewandten Verfahrens\n        erlaubt den Vertragsparteien, auf Ersuchen einer                    oder Kopien hiervon;\n        anderen Vertragspartei Schiffe zu überprüfen,                  .4   der Namen der Personen, die die Ana-\n        wenn ausreichende Beweise geliefert werden,                         lysen durchführen, und ihre Erfahrung;\n        dass das Schiff unter Verstoß gegen dieses                          und\n        Übereinkommen betrieben wird oder betrieben\n        worden ist. Artikel 12 Absatz 2 erlaubt Hafen-                 .5   einer Beschreibung der Qualitätssiche-\n        staaten, die Überprüfungen durchführen, der für                     rungsmaßnahmen für die Analysen;\n        das betreffende Schiff zuständigen Verwaltung\n                                                                  .5   Stellungnahmen der befragten Personen;\n        (Flaggenstaat) alle in ihrem Besitz befindlichen\n        Informationen und Beweise zu übermitteln, dass            .6   Stellungnahmen von Zeugen;\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                                  322                                VkBl. Amtlicher Teil\n\n          .7    Fotografien des Schiffskörpers und der Pro-      –   macht Fotografien vom Schiffskörper, von den Proben-\n                benentnahmebereiche; und                             entnahmebereichen und der Entnahme von Proben;\n          .8    eine Kopie des IAFS-Zeugnisses, einschließ-      –   vermeidet wertende Kommentare zur Qualität des\n                lich Kopien der einschlägigen Seiten der             Anstrichs (z. B. Oberfläche, Zustand, Dicke, Farbauf-\n                Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme,              trag);\n                der Schiffstagebücher, der Sicherheitsda-\n                tenblätter oder ähnlicher Unterlagen, der        –   fordert den Vertreter des Schiffes dazu auf, während\n                Konformitätserklärung des Herstellers des            der Stichprobenentnahme anwesend zu sein, um si-\n                Bewuchsschutzsystems, der Rechnungen                 cherzustellen, dass die Beweismittel rechtmäßig er-\n                der Werft und sonstiger Aufzeichnungen vom           halten werden;\n                Trockendock betreffend das Bewuchs-              –   füllt das Überprüfungsberichtsformular zusammen\n                schutzsystem usw.                                    mit den beigefügten Probenentnahme-Protokollen\n4.4       Sämtliche Beobachtungen, Fotografien und Un-               (durch denjenigen auszufüllen, der die Probe nimmt)\n          terlagen müssen einen unterschriebenen Echt-               soweit wie möglich aus und unterzeichnet es und\n          heitsnachweis enthalten. Alle Bescheinigungen,             übergibt dem Schiff eine Kopie als Nachweis darüber,\n          Beglaubigungen oder Nachweise müssen den                   dass die Überprüfung/Probenentnahme stattgefun-\n          gesetzlichen Bestimmungen desjenigen Staates               den hat;\n          entsprechen, der sie erstellt. Alle Stellungnah-       –   unterrichtet den nächsten Hafenstaat, den das über-\n          men müssen von der Person, die die Stellung-               prüfte Schiff anlaufen wird;\n          nahme abgibt, mit Unterschrift und Datum ver-\n          sehen werden, wobei ihr Name in leserlicher            –   vereinbart mit dem Schiff oder unterrichtet das Schiff\n          Druckschrift über oder unter der Unterschrift              darüber, an wen die für das Schiff bestimmte Kopie\n          stehen muss.                                               des abgeschlossenen Prüfberichts gesendet wird,\n                                                                     wenn dieser im Verlauf der Überprüfung nicht fertig-\n4.5       Die in Nummer 2 und 3 dieses Abschnitts ge-\n                                                                     gestellt werden kann; und\n          nannten Berichte müssen an den Flaggenstaat\n          gesendet werden. Sind der Küstenstaat, der die         –   stellt sicher, dass die den Proben beiliegenden Emp-\n          Zuwiderhandlung beobachtet, und der Hafen-                 fangsbestätigungen, aus denen die Personen hervor-\n          staat, der die Untersuchung an Bord durchführt,            gehen, die die Proben aufbewahren und entgegen-\n          nicht identisch, muss der Hafenstaat, der die              nehmen, ausgefüllt werden, um den Übermittlungsweg\n          Untersuchung durchführt, auch eine Abschrift               der Proben widerzuspiegeln. Die Hafenstaat-Besich-\n          seiner Untersuchungsergebnisse an den Küsten-              tiger werden daran erinnert, dass die innerstaatlichen\n          staat senden.                                              Rechtsvorschriften für die Aufbewahrung von Be-\n                                                                     weismitteln durch diese Vorschrift nicht berührt wer-\n                                                                     den. Diese Richtlinien gehen daher nicht im Einzelnen\n                          Anhang 1\n                                                                     auf dieses Thema ein.\n                      Probenentnahme\n                                                                 1   Verfahren der Probenentnahme\nÜberlegungen im Zusammenhang mit der Entnahme einer\nkleinen Stichprobe sind in Abschnitt 2.1 der Richtlinien für         Der Hafenstaat wählt das Verfahren für die Entnahme\ndie Entnahme kleiner Stichproben des Bewuchsschutz-                  von Proben nach eigenem Ermessen aus. Die mit Ent-\nsystems an Schiffen (Entschließung MEPC.356(78)) ent-                schließung MEPC.356(78) angenommenen Richtli-\nhalten.                                                              nien für die Entnahme kleiner Stichproben des Be-\n                                                                     wuchsschutzsystems an Schiffen lassen zu, dass\nEine etwaige Verpflichtung zur Probenentnahme muss                   andere wissenschaftlich anerkannte Verfahren der\nvon der praktischen Durchführbarkeit oder von Ein-                   Probenentnahme und Analyse von Bewuchsschutz-\nschränkungen für die Sicherheit von Personen, des Schif-             systemen, die Beschränkungsmaßnahmen nach dem\nfes oder des Hafens abhängig gemacht werden.                         Übereinkommen unterliegen, als die im Anhang zu\nDer Hafenstaat-Besichtiger                                           den Richtlinien beschriebenen Verfahren angewendet\n                                                                     werden können (sofern sie den Anforderungen der\n–     muss mit dem Schiff die Örtlichkeit und den Zeitbe-            Verwaltung oder des Hafenstaats entsprechen). Das\n      darf für die Probenentnahme abstimmen; der Hafen-              Verfahren der Probenentnahme hängt unter anderem\n      staat-Besichtiger muss überprüfen, ob die dafür be-            von der Oberflächenhärte des Anstrichs ab, die sehr\n      nötigte Zeit das Beladen/Entladen, das Verholen oder           unterschiedlich sein kann. Entsprechend kann die\n      die Abfahrt des Schiffes nicht in unangemessener               Menge der entnommenen Farbe variieren.\n      Weise beeinträchtigt;\n                                                                     Die zuständige Behörde des Hafenstaats entscheidet\n–     erwartet nicht, dass das Schiff einen sicheren Zugang          auf der Grundlage des an Bord befindlichen Interna-\n      bereitstellt, sondern er nimmt mit dem Schiff hinsicht-\n                                                                     tionalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem\n      lich der Vorkehrungen, die die zuständige Behörde\n                                                                     oder einer Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem,\n      des Hafenstaats getroffen hat, zum Beispiel Boot,\n                                                                     ob sich die Analyse der entnommenen kleinen Stich-\n      mobile Arbeitsbühne, Gerüst usw. Verbindung auf;\n                                                                     probe nur auf zinnorganische Verbindungen, Cybu-\n–     trifft eine Auswahl von Probenentnahmestellen, die             tryn oder auf beides konzentriert, und wendet die\n      repräsentative Bereiche abdecken;                              entsprechende Methodik an, einschließlich der An-\n\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                     323                                                Heft 9 – 2023\n\n   zahl der Proben, der Analyse und der Bestimmung                     geblättert ist oder sich Bläschen gebildet haben,\n   der Übereinstimmung.                                                dürfen nicht für die Probenentnahme verwendet\n                                                                       werden;\n   Probenentnahmeverfahren, die auf der Entfernung\n   von Farbmaterial vom Schiffskörper basieren, erfor-             –   es dürfen keine Proben an Bereichen entnommen\n   dern die Bestimmung der Farbmenge. Es ist wichtig,                  werden, die erwärmt sind oder wo die Farbe an-\n   dass die angewandten Verfahren zugelassen sind,                     derweitig aufgeweicht ist (z. B. Schweröltanks);\n   eindeutige Ergebnisse erbringen und eine ausrei-\n   chende Kontrolle vorsehen.                                      –   es dürfen keine Proben aus den darunterliegen-\n                                                                       den Schichten (Grundierungen, Versiegelungs-\n   Die zuständige Behörde des Hafenstaats kann be-                     schichten, TBT-enthaltende Bewuchsschutzsys-\n   schließen, Fachunternehmen mit der Durchführung                     teme) entnommen werden, wenn es keine\n   der Probenentnahme zu beauftragen. In diesem Fall\n                                                                       Anzeichen dafür gibt, dass größere Bereiche frei-\n   muss der Hafenstaat-Besichtiger während der Pro-\n                                                                       liegen; und\n   benentnahme auf dem Schiff bleiben, um sicherzu-\n   stellen, dass die oben genannte Zusammenarbeit                  –   Schiffe mit einem Bewuchsschutzsystem, das\n   erfolgt und die entsprechenden Vorkehrungen getrof-                 kein Cybutryn in der äußeren Beschichtung ent-\n   fen wurden.                                                         hält, unterliegen keinen Beschränkungsmaßnah-\n   Wenn kein Fachunternehmen eingesetzt wird, muss                     men gemäß Anlage 1 des Übereinkommens. Sol-\n   die zuständige Behörde des Hafenstaats für eine an-                 che Schiffe, die ein IAFS-Zeugnis mit sich führen,\n   gemessene Unterweisung des Hafenstaat-Besich-                       worin die in Absatz 2.1.6.4 dieser Richtlinien be-\n   tigers in den zur Verfügung stehenden Methoden und                  schriebene Situation angegeben ist, müssen als\n   Verfahren der Probenentnahme sorgen und sicher-                     mit dem Übereinkommen übereinstimmend an-\n   stellen, dass die vereinbarten Verfahren eingehalten                gesehen werden, es sei denn, es bestehen Zwei-\n   werden.                                                             fel an der Gültigkeit des IAFS-Zeugnisses.\n   Es sind folgende allgemeine Bedingungen zu beach-\n                                                               2   Aussagekraft der Probenentnahme\n   ten:\n                                                                   Um die Aussagekraft der Probenentnahme als Nach-\n   –   der Hafenstaat-Besichtiger muss eine Anzahl von\n       Probenentnahmestellen auswählen, die vorzugs-               weis einer Nichteinhaltung der Bestimmungen zu ge-\n       weise über die gesamten repräsentativen Berei-              währleisten, ist Folgendes zu beachten:\n       che des Schiffskörpers verteilt sind, wobei je-             –   es dürfen nur Proben verwendet werden, die di-\n       doch mindestens acht (8) Probenentnahmestellen                  rekt am Schiffskörper genommen werden und\n       vorzusehen sind, die in gleichem Abstand ent-                   frei von möglichen Verunreinigungen sind;\n       lang der Länge des Schiffkörpers verteilt sind,\n       wenn möglich nach Backbord und Steuerbord                   –   alle Proben sind in Behältern aufzubewahren, die\n       unterteilt (es ist jedoch zu bedenken, dass ver-                gekennzeichnet und auf dem Protokoll vermerkt\n       schiedene Teile des Schiffskörpers mit unter-                   sind. Dieses Protokoll muss der Verwaltung vor-\n       schiedlichen Bewuchsschutzsystemen behan-                       gelegt werden;\n       delt sein können);\n                                                                   –   die Empfangsbestätigungen, aus denen die Per-\n   –   an jeder Probenentnahmestelle am Schiffskörper                  sonen hervorgehen, die die Proben aufbewahren\n       müssen drei Einzelproben in unmittelbarer Nähe                  und entgegennehmen, müssen ausgefüllt und\n       zueinander entnommen werden (z. B. im Abstand                   den Proben beigefügt werden, um den Übermitt-\n       von 10 cm zueinander);                                          lungsweg der Proben widerzuspiegeln;\n   –   es muss vermieden werden, dass die Proben ver-              –   der Hafenstaat-Besichtiger muss die Gültigkeit\n       unreinigt werden, was normalerweise das Tragen                  des Kalibrierungsdatums des Geräts überprüfen\n       von unsterilisierten, nicht gepuderten Wegwerf-                 (entsprechend den Anweisungen des Herstel-\n       handschuhen aus geeignetem undurchlässigen\n                                                                       lers);\n       Material, zum Beispiel Nitrilkautschuk, beinhaltet;\n                                                                   –   in Fällen, in denen ein beauftragtes Fachunter-\n   –   die Proben müssen in einem inerten Behälter ge-\n                                                                       nehmen zur Durchführung der Probenentnahme\n       sammelt und darin aufbewahrt werden (z. B. dür-\n       fen die Behälter nicht aus Werkstoffen bestehen,                herangezogen wird, muss der Hafenstaat-Be-\n       die zinnorganische Verbindungen und Cybutryn                    sichtiger dessen Vertreter begleiten, um die Pro-\n       enthalten oder zinnorganische Verbindungen und                  benentnahme zu überprüfen; und\n       Cybutryn aufnehmen können);                                 –   Fotografien des Schiffskörpers, der Probenent-\n   –   die Proben müssen an einem Bereich entnom-                      nahmebereiche und des Probenentnahmevor-\n       men werden, an dem die Oberfläche des Be-                       gangs können als zusätzliche Beweismittel die-\n       wuchsschutzsystems unversehrt, sauber und frei                  nen.\n       von Bewuchs ist;\n                                                                   Es kommt auch vor, dass die Unternehmen, die Pro-\n   –   lose Farbteilchen aus Bereichen des Schiffskör-             benentnahmen durchführen, und/oder die Verfahren\n       pers, an denen sich die Farbe abgelöst hat, ab-             der Probenentnahme geprüft sein können.\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                           324                                     VkBl. Amtlicher Teil\n\n3   Gesundheit und Sicherheit bei der Probenent-                  Richtlinien vorgestellten Verfahren vor. Die erste Stu-\n    nahme                                                         fe besteht aus einem Grundtest, der vor Ort durch-\n                                                                  geführt werden kann, wie dies bei Verfahren 2 der Fall\n    Jede Verpflichtung zur Probenentnahme muss von\n                                                                  ist. Die zweite Stufe erfolgt, wenn die Ergebnisse der\n    der praktischen Durchführbarkeit oder von Ein-\n                                                                  ersten Stufe positiv sind. Es wird darauf hingewiesen,\n    schränkungen für die Sicherheit von Personen, des\n                                                                  dass diese Stufen in den IMO-Richtlinien als Schritt 1\n    Schiffes oder des Hafens abhängig gemacht werden.\n                                                                  beziehungsweise Schritt 2 bezeichnet werden, wie\n    Der Hafenstaat-Besichtiger ist angewiesen, die Si-            dies bei Verfahren 1 der Fall ist. Die zuständigen Be-\n    cherheit unter Berücksichtigung folgender Aspekte             hörden des Hafenstaats können die Analysemetho-\n    sicherzustellen:                                              den nach eigenem Ermessen auswählen.\n    –   allgemeine Vorschriften der Behörde des Um-               Das Verfahren zur Bestimmung von Cybutryn beruht\n        schlagterminals oder des Hafens sowie inner-              auf einer Einschrittanalyse.\n        staatliche Gesundheits-, Sicherheits- und Um-             Die folgenden Punkte werden zur Berücksichtigung\n        weltschutzvorgaben;                                       durch den Hafenstaat vorgeschlagen:\n    –   Zustand des Schiffes (Ballastzustand, Schiffsbe-          –   das Zulassungsverfahren für die Anerkennung\n        trieb, Liegeplatz, Ankerplatz usw.);                          von Laboreinrichtungen, die die Normen nach\n    –   Umgebung (Schiffsposition, Verkehr, Schiffsbe-                ISO 17025 erfüllen, oder von sonstigen geeigne-\n        wegungen, Betriebsabläufe am Kai, Schleppkäh-                 ten Einrichtungen muss von den zuständigen Be-\n        ne oder sonstige schwimmende Fahrzeuge                        hörden des Hafenstaats festgelegt werden. In\n        längsseits des Schiffes);                                     diesen Verfahren müssen die Anerkennungskri-\n                                                                      terien festgelegt sein. Der Austausch von Infor-\n    –   Sicherheitsmaßnahmen für die Benutzung der                    mationen zwischen den Hafenstaaten über diese\n        Zugangsausrüstung (Plattformen, mobile Ar-                    Verfahren, Kriterien und Laboreinrichtungen/\n        beitsbühne, Gerüst, Leitern, Geländer, Kletter-               sonstige Einrichtungen wäre nützlich, d. h. im\n        gurte usw.), z. B. ISO 18001;                                 Hinblick auf den Austausch von bewährten Ver-\n    –   Wetter (Seegang, Wind, Regen, Temperatur                      fahrensweisen und eine mögliche grenzüber-\n        usw.); und                                                    schreitende Anerkennung und Bereitstellung von\n                                                                      Dienstleistungen;\n    –   Vorsichtsmaßnahmen, um nicht zwischen dem\n        Kai und dem Schiff ins Wasser zu fallen. In Zwei-         –   das Unternehmen, das die Analyse und/oder die\n        felsfällen sind bei der Probenentnahme eine Ret-              Probenentnahme vornimmt, muss die innerstaat-\n        tungsweste und sofern möglich ein Sicherheits-                lichen Vorschriften erfüllen und von Farbenher-\n        gurt zu tragen.                                               stellern unabhängig sein;\n\n    Etwaige widrige Umstände bei der Probenentnahme,              –   der Hafenstaat-Besichtiger, der die Überprüfung\n    die die Sicherheit von Personen gefährden könnten,                des Bewuchsschutzsystems auf einem Schiff vor-\n    sind dem Sicherheitskoordinator zu melden.                        nimmt, muss die Gültigkeit des ISO 17025-Zeug-\n                                                                      nisses und/oder die Anerkennung des Labors\n    Es muss darauf geachtet werden, dass die entfernte                nachprüfen;\n    Farbe nicht mit Haut und Augen in Berührung kommt\n    und dass keine Farbpartikel verschluckt werden oder           –   wird mehr Zeit für die Analyse benötigt, als ange-\n    in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Während der                  sichts der planmäßigen Abfahrtszeit des Schiffes\n    Probenentnahme ist Essen oder Trinken nicht gestat-               zur Verfügung steht, so informiert der Hafen-\n    tet, nach dem Vorgang müssen die Hände gereinigt                  staat-Besichtiger das Schiff und unterrichtet die\n    werden. Personen, die die Probenentnahme durch-                   zuständige Behörde des Hafenstaats entspre-\n    führen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass Be-              chend. Jedoch darf die für die Analyse benötigte\n    wuchsschutzsysteme und Lösungsmittel oder sons-                   Zeit nicht zu einem unangemessenen Verzögern\n    tige für die Probenentnahme benutzte Materialien                  des Schiffes führen; und\n    schädlich sein können und entsprechende Vorsichts-            –   die Hafenstaat-Besichtiger müssen sicherstellen,\n    maßnahmen getroffen werden müssen. Als Schutz-                    dass die Protokolle für das Verfahren der Proben-\n    ausrüstung sind lange lösungsmittelbeständige                     entnahme als Nachweis für die Analyse ausgefüllt\n    Handschuhe, Staubmasken, Sicherheitsbrillen usw.                  werden. In Fällen, in denen die Laborverfahren\n    zu verwenden.                                                     die Darstellung der Analyseergebnisse in einem\n                                                                      anderen Format vorsehen, kann der technische\n    Zu jedem Zeitpunkt der Probenentnahme und der\n                                                                      Bericht den Protokollen beigefügt werden.\n    sich anschließenden Analyse sind die üblichen (sowie\n    gegebenenfalls spezielle) Labor-Sicherheitsverfahren\n                                                              5   Erste Stufe der Analyse von zinnorganischen\n    anzuwenden.\n                                                                  Verbindungen\n4   Durchführung von Analysen                                     Die erste Stufe der Analyse dient dazu, die Gesamt-\n                                                                  menge an Zinn zu ermitteln, die in dem aufgebrachten\n    Die Richtlinien für die Entnahme kleiner Stichproben\n                                                                  Bewuchsschutzsystem enthalten ist.\n    des Bewuchsschutzsystems an Schiffen sehen eine\n    zweistufige Analyse für die Analyse auf zinnorgani-           Die zuständigen Behörden des Hafenstaats können\n    sche Verbindungen bei beiden im Anhang zu den                 die Methoden für die erste Stufe der Analyse nach\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                        325                                                 Heft 9 – 2023\n\n     eigenem Ermessen auswählen. Jedoch kann die Ver-                  sucht werden. Die Vorgehensweise ist bei beiden\n     wendung eines tragbaren Röntgenfluoreszenz-Ana-                   Verfahren gleich.\n     lysators (unter Verfahren 2 genannt) oder ein anderes\n     wissenschaftlich begründetes Verfahren zur Durch-        8        Einstufige Analyse von Cybutryn und zinnorgani-\n     führung der ersten Stufe der Analyse vor Ort als be-              schen Verbindungen\n     währte Verfahrensweise angesehen werden.\n                                                                       Für Cybutryn und zinnorganische Verbindungen wird\n     Die zuständige Behörde des Hafenstaats muss ent-                  sowohl in Verfahren 1 als auch in Verfahren 2 der\n     scheiden, ob die erste Stufe der Analyse von den Ha-              Richtlinien für die Entnahme kleiner Stichproben eine\n     fenstaat-Besichtigern oder von beauftragten Unter-                einstufige Analyse beschrieben. Die Einzelproben\n     nehmen durchgeführt werden muss.                                  müssen in einer GC-MS-Analyse untersucht werden.\n     Die zuständige Behörde des Hafenstaats kann die\n     Hafenstaat-Besichtiger mit diesen Geräten ausstat-       9        Schlussfolgerungen zur Einhaltung der\n     ten (z. B. tragbarer Röntgenfluoreszenz-Analysator)               Vorschriften\n     und für eine angemessene Unterweisung sorgen.                     Die Behörde hat Schlussfolgerungen zur Einhaltung\n                                                                       der Vorschriften nur auf der Grundlage der zweiten\n6    Zweite Stufe der Analyse von zinnorganischen                      Stufe der Analyse der Probe (zinnorganische Verbin-\n     Verbindungen                                                      dungen) zu ziehen. Für den Fall, dass die Ergebnisse\n     Die zweite (letzte) Stufe der Analyse dient der Über-             aus dieser Stufe darauf hinweisen, dass die Vorschrif-\n     prüfung, ob das Bewuchsschutzsystem die Vorschrif-                ten nicht eingehalten werden, liegen triftige Gründe\n     ten des Übereinkommens erfüllt oder nicht, d. h. ob               vor, um weitere Schritte zu ergreifen.\n     der Anteil zinnorganischer Verbindungen im Be-                    Bei Cybutryn kann die Behörde auf der Grundlage der\n     wuchsschutzsystem so hoch ist, dass sie als Biozide               einstufigen Analyse Schlussfolgerungen zur Einhal-\n     wirken.                                                           tung der Vorschriften ziehen.\n     Der Hafenstaat kann die Durchführung nur einer zwei-              Falls dies für erforderlich erachtet wird, können zu-\n     ten Stufe der Analyse in Betracht ziehen.                         sätzlich zur Entnahme kleiner Stichproben, oder an-\n                                                                       stelle dieser, gründliche Probenentnahmen vorge-\n     Die Behörde kann die Methoden für die zweite Stufe\n                                                                       nommen werden.\n     der Analyse nach eigenem Ermessen auswählen. In\n     diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen,                      Die Ergebnisse der Probenentnahme müssen so bald\n     dass das Verfahren der zweiten Stufe der Analyse für              als möglich dem Schiff (als Teil des Prüfberichts) und\n     das Probenentnahmeverfahren 2 in den Richtlinien                  im Fall der Nichteinhaltung auch dem Flaggenstaat\n     nur vorläufig ist und „von Sachverständigen auf der               und gegebenenfalls der im Namen des Flaggenstaats\n     Grundlage wissenschaftlicher Beweise gründlich                    tätigen anerkannten Organisation mitgeteilt werden.\n     überprüft werden [muss]“ (Abschnitt 3.3.1 des Ver-\n                                                                       Die Behörden müssen nach Maßgabe von Abschnitt\n     fahrens 2).\n                                                                       5.2 der Richtlinien für die Entnahme kleiner Stichpro-\n                                                                       ben des Bewuchsschutzsystems an Schiffen Vorge-\n7    Einstufige Analyse von Cybutryn\n                                                                       hensweisen für solche Fälle entwickeln und beschlie-\n     Für Cybutryn wird sowohl in Verfahren 1 als auch in               ßen, bei denen die Einhaltung oder Nichteinhaltung\n     Verfahren 2 der Richtlinien für die Entnahme kleiner              annehmbarer Grenzwerte unklar ist, wobei zusätzli-\n     Stichproben eine einstufige Analyse beschrieben. Die              che Probenentnahmen oder andere Verfahren zur\n     Einzelproben müssen in einer GC-MS-Analyse unter-                 Probenentnahme in Erwägung zu ziehen sind.\n\n\n                                                    Formblatt S/1\n\n                   Bericht über die Überprüfung des Bewuchsschutzsystems (AFS) eines Schiffes\nAngaben zum Schiff\n1.   Name des Schiffes:                                           2.   IMO-Nummer:\n3.   Schiffstyp:                                                  4.   Rufzeichen:\n5.   Flagge des Schiffes:                                         6.   Bruttoraumgehalt:\n7.   Datum, an dem der Kiel gelegt/ein größerer Umbau begonnen wurde:\nAngaben zur Überprüfung\n8.    Datum & Uhrzeit:\n9.    Name der Einrichtung:\n      (Werft, Kai, Standort)\n      Ort und Land:\n10. Überprüfte Bereiche           Schiffstagebuch  Zeugnisse  Schiffskörper\n\n\n                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                  327                                          Heft 9 – 2023\n\n4.   AFS-Produktbezeichnung & Farbe:\n5.   Grund für die                Hafenstaatkontrolle        Besichtigung &           Andere flaggenstaat-\n     Probenentnahme:                                           Bestätigung               liche Konformitäts-\n                                                                                         Überprüfung\n\n6.   Verfahrensweisen bei\n     der Probenentnahme\n\n7.   Schiffskörperbereiche,\n     an denen Proben\n     entnommen werden:            Backbordseite              Steuerbordseite          Boden\n\n     Anzahl der\n     Entnahmestellen:\n8.   Aufbewahrungsort der Rückstellproben:\n     (z. B. Prüfstelle des Hafenstaats)\n\n9.    Fotos der Probenentnahmepunkte                        Bemerkungen:\n\n10.  Farbproben (nass)                                      Bemerkungen:\n\n11. Fall A – Analyse nur von zinnorganischen Verbindungen\n\n      Erste Stufe der Analyse von                           Bemerkungen:\n       zinnorganischen Verbindungen\n\n      Zweite Stufe der Analyse von                          Bemerkungen:\n       zinnorganischen Verbindungen\n\n12. Fall B – Analyse nur von Cybrutryn                       Bemerkungen:\n\n     Einstufige Analyse nur von Cybrutryn\n\n13. Fall C – Vereinfachter Ansatz zum Nachweis von\n    zinnorganischen Verbindungen und Cybutryn\n\n     Einstufige Analyse von zinnorganischen\n     Verbindungen und Cybrutryn\n\n14. Bemerkungen zum Verfahren zur Probenentnahme\n\n15. Unternehmen, das die Probenentnahme durchführt\n                                                             Name:\n                                                             Datum:\n                                                             Unterschrift:\n\n\nAngaben zum Hafenstaat\n\nBerichtende Behörde:                                        Bezirksbüro\n\nAnschrift:\n\n\n\nTelefon/Fax/Handy:\n\n\n\nE-Mail:\n\nName:\n                        (ordnungsgemäß ermächtigter Prüfer der berichtenden Behörde)\n\nDatum:                                                      Unterschrift:\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                              328                                       VkBl. Amtlicher Teil\n\n                                                      Formblatt S/3\n\n PROTOKOLLNUMMER\n\nName des Schiffes                                                IMO-Nummer:\n\n\nAnalyse nach Verfahren 1\n\nFall A – Analyse nur von zinnorganischen Verbindungen\n\n 1.   Gerätekennung:                                              Ablaufdatum der\n                                                                  Kalibrierung:\n 2.   Ergebnisse der Einzelproben „A“                             Gesamtzahl der analysierten\n                                                                  Einzelproben „A“:\n 3.   Nr.             Entnahmestelle                mg Sn/kg      Nr.         Entnahmestelle                  mg Sn/kg\n                   (Spant & Abstand zum                                    (Spant & Abstand zum\n                       Wasserpass)                                             Wasserpass)\n       1                                                          9\n       2                                                          10\n       3                                                          11\n       4                                                          12\n       5                                                          13\n       6                                                          14\n       7                                                          15\n       8                                                          16\n 4.   Ergebnisse\n      Anzahl der Einzelproben über 2.500 mg/kg:                                      Schritt 2 erforderlich\n      1 oder mehrere Einzelproben über 3.000 mg/kg                                   Übereinstimmung, keine weitere\n       Ja  Nein                                                                     Analyse erforderlich\n 5.   Zusätzliche Anmerkungen zur Analyse der Ergebnisse der Einzelproben „A“\n\n\n 6.   Unternehmen                   Name:\n                                    Datum:\n                                    Unterschrift:\n 7.   Gerätekennung:                                              Ablaufdatum der\n                                                                  Kalibrierung:\n 8.   Ergebnisse der Einzelproben „B“                             Gesamtzahl der analysierten\n                                                                  Einzelproben „B“:\n 9.   Nr.        Zinnorganische     Nr.    Zinnorganische         Nr.    Zinnorganische         Nr.      Zinnorganische\n                   Verbindung                Verbindung                    Verbindung                      Verbindung\n                (mg Sn/kg) als Sn         (mg Sn/kg) als Sn             (mg Sn/kg) als Sn               (mg Sn/kg) als Sn\n       1                             5                            9                             13\n       2                             6                            10                            14\n       3                             7                            11                            15\n       4                             8                            12                            16\n 10. Ergebnisse\n     Anzahl der Einzelproben über 2.500 mg/kg:                                       Nichtübereinstimmung\n     1 oder mehrere Einzelproben über 3.000 mg/kg                                     angenommen\n      Ja  Nein                                                                     Übereinstimmung angenommen\n 11. Zusätzliche Anmerkungen zur Analyse der Ergebnisse der Einzelproben „B“\n 12. Unternehmen                                                  Name:\n                                                                  Datum:\n                                                                  Unterschrift:\n\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                        330                                VkBl. Amtlicher Teil\n\n                                               Formblatt S/4\n\n PROTOKOLLNUMMER\n\nName des Schiffes                                          IMO-Nummer:\n\nAnalyse nach Verfahren 2\n\nFall A – Analyse nur von zinnorganischen Verbindungen\n\nErste Stufe\n\n 1.   Gerätekennung:                                        Ablaufdatum der\n                                                            Kalibrierung:\n\n 2.   Entnahme-        Einzelproben-     Scheibe zur         Zinngehalt   max.   min.       Durchschnitt\n      stelle (Spant       kennung      Probenentnahme         (mg/kg)\n      & Abstand\n      zum Wasser-\n      pass)\n A                          A1\n                                        Schleifmittel\n                            A2          Metall\n                                        Sonstiges\n                            A3\n                            A4                                                           Durchschnitt\n                                        Schleifmittel\n                                                                                         mg/kg\n                            A5          Metall\n                                                                                          > 2.500 mg/kg\n                                        Sonstiges\n                            A6                                                            > 3.000 mg/kg\n                            A7\n                                        Schleifmittel\n                            A8          Metall\n                                        Sonstiges\n                            A9\n B                          B1\n                                        Schleifmittel\n                            B2          Metall\n                                        Sonstiges\n                            B3\n                            B4                                                           Durchschnitt\n                                        Schleifmittel\n                                                                                         mg/kg\n                            B5          Metall\n                                                                                          > 2.500 mg/kg\n                                        Sonstiges\n                            B6                                                            > 3.000 mg/kg\n                            B7\n                                        Schleifmittel\n                            B8          Metall\n                                        Sonstiges\n                            B9\n C                          C1\n                                        Schleifmittel\n                            C2          Metall\n                                        Sonstiges\n                            C3\n                            C4                                                           Durchschnitt\n                                        Schleifmittel\n                                                                                         mg/kg\n                            C5          Metall\n                                                                                          > 2.500 mg/kg\n                                        Sonstiges\n                            C6                                                            > 3.000 mg/kg\n                            C7\n                                        Schleifmittel\n                            C8          Metall\n                                        Sonstiges\n                            C9\n\n\n                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                  333                                               Heft 9 – 2023\n\n                                                  Anhang 2\n\n                       Verfahren für Überprüfungen nach dem AFS-Übereinkommen\n\n                                          Erstmalige Überprüfung\n\n                                  Überprüfung des IAFS-Zeugnisses/Erklärung\n\n\n\n\n                                              Triftige Gründe für                       Nein\n                                                                                                           Stopp\n                                               Nichteinhaltung\n\n\n\n                                                            Ja\n\n\n                                         Gründlichere Überprüfung\n\n                                      Zusätzliche                                Entnahme von Proben des\n      Zusätzliche                   Überprüfung des                               Bewuchsschutzsystems\n                       und/oder                             und/oder\n      Unterlagen                    Bewuchsschutz-\n                                       systems                              Fall A. Analyse von zinnorganischen\n                                                                                        Verbindungen\n                                                                                             oder\n                                                                                Fall B. Analyse von Cybutryn\n                                                                                             oder\n                                                                             Fall C. Vereinfachter Ansatz zum\n                                                                              Nachweis von zinnorganischen\n                                                                                 Verbindungen und Cybutryn\n\n\n\n\n                                                                                        Nein\n                                                  Verstoß?                                                 Stopp\n\n\n\n                                                            Ja\n\n\n                                                                 Dokumentation des Verstoßes und Übersendung\n   Verwarnung, Festhalten, Verweisen aus dem Hafen,\n                                                                  eines Berichts an die Verwaltung und/oder den\n                     Anlaufverbot\n                                                                                  nächsten Hafen\n\n\n                                                      ***\n\n\n\n(VkBl. 2023 S. 317)\n\n\n\n\n                          Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2023                                            334                                   VkBl. Amtlicher Teil\n\nNr. 65    Bekanntmachung der Entschließung                 gungen von Bewuchsschutzsystemen auf Schiffen und für\n          des Ausschusses für den Schutz der               die Erteilung von Zeugnissen über solche Besichtigungen\n          Meeresumwelt MEPC.358(78) „Richt­                angenommen hat,\n          linien von 2022 für Besichtigungen               ferner gestützt darauf, dass er auf seiner sechsundsieb-\n          von Bewuchsschutzsystemen auf                    zigsten Tagung mit der Entschließung MEPC.331(76) Än-\n          Schiffen und für die Erteilung von               derungen des AFS-Übereinkommens zur Einführung von\n          Zeugnissen über solche Besichtigun­              Beschränkungen des Einsatzes von Cybutryn angenom-\n          gen“, in deutscher Sprache                       men hat,\n                                                           in Anerkennung der Notwendigkeit einer daraus folgen-\n                           Hamburg, den 19. April 2023     den Überarbeitung der Richtlinien im Zusammenhang mit\n                           Az.: 11-3-0                     dem AFS-Übereinkommen aufgrund der vorgenannten\n                                                           Änderungen,\nDurch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr\nwird hiermit die Entschließung des Ausschusses für den     ferner im Hinblick darauf, dass die Organisation mit den\n                                                           Entschließungen MEPC.356(78) und MEPC.357(78) die\nSchutz der Meeresumwelt MEPC.358(78) „Richtlinien von\n                                                           Richtlinien von 2022 für die Entnahme kleiner Stichproben\n2022 für Besichtigungen von Bewuchsschutzsystemen\n                                                           des Bewuchsschutzsystems an Schiffen bzw. die Richt-\nauf Schiffen und für die Erteilung von Zeugnissen über\n                                                           linien von 2022 für die Überprüfung von Bewuchsschutz-\nsolche Besichtigungen“, in deutscher Sprache amtlich\n                                                           systemen an Schiffen angenommen hat, und\nbekannt gemacht.\n                                                           nach erfolgter Prüfung eines überarbeiteten Wortlauts der\n                Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft    vom Unterausschuss „Pollution Prevention and Res-\n                             Post-Logistik                 ponse“ auf seiner neunten Tagung ausgearbeiteten Richt-\n                          Telekommunikation                linien für Besichtigungen von Bewuchsschutzsystemen\n                    – Dienststelle Schiffssicherheit –     auf Schiffen und für die Erteilung von Zeugnissen über\n                                   i. A.                   solche Besichtigungen,\n                               K. Krüger\n                                                           1      nimmt die Richtlinien von 2022 für Besichtigungen\n                           Dienststellenleiter\n                                                                  von Bewuchsschutzsystemen auf Schiffen und für die\n                                                                  Erteilung von Zeugnissen über solche Besichtigungen\n                                                                  (Richtlinien von 2022) an, deren Wortlaut in der An-\n             Entschließung MEPC.358(78)                           lage zu dieser Entschließung wiedergegeben ist;\n           (angenommen am 10. Juni 2022)\n                                                           2      fordert die Regierungen auf, die Richtlinien von 2022\n     Richtlinien von 2022 für Besichtigungen von                  sobald wie möglich oder dann anzuwenden, wenn\n Bewuchsschutzsystemen auf Schiffen und für die                   das Übereinkommen für sie anwendbar wird;\nErteilung von Zeugnissen über solche Besichtigungen        3      empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung der Richtli-\nDer Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt,                    nien;\n\ngestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens     4      hebt die Entschließung MEPC.195(61) auf.\nüber die Internationale Seeschifffahrts-Organisation be-\ntreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz                               Anlage\nder Meeresumwelt durch die internationalen Übereinkom-\nmen zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresver-                     Richtlinien von 2022 für Besichtigungen von\nschmutzung übertragen werden,                                   Bewuchsschutzsystemen auf Schiffen und für die\nsowie gestützt darauf, dass die im Oktober 2001 abgehal-       Erteilung von Zeugnissen über solche Besichtigungen\ntene Internationale Konferenz von 2001 über die Be-        1      Allgemeines\nschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutz-\nsysteme an Schiffen das Internationale Übereinkommen       1.1 Artikel 10 des Internationalen Übereinkommens von\nvon 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädli-          2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädli-\ncher Bewuchsschutzsysteme an Schiffen (im Folgenden            cher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen – im Fol-\nals das „AFS-Übereinkommen“ bezeichnet) nebst vier             genden als das „Übereinkommen“ bezeichnet –\nKonferenzentschließungen angenommen hat,                       schreibt vor, dass Besichtigungen von Schiffen und\n                                                               die Erteilung von Zeugnissen an Schiffe in Überein-\nim Hinblick darauf, dass Artikel 10 des AFS-Übereinkom-        stimmung mit den Regeln in Anlage 4 des Überein-\nmens vorschreibt, dass Schiffe in Übereinstimmung mit          kommens erfolgt. Der Zweck dieses Dokuments ist\nden Regeln der Anlage 4 des Übereinkommens besichtigt          es, die Richtlinien für Besichtigungen von Bewuchs-\nund darüber Zeugnisse ausgestellt werden müssen,               schutzsystemen auf Schiffen und für die Erteilung von\nsowie im Hinblick darauf, dass in Anlage 4 Regel 1 Ab-         Zeugnissen über solche Besichtigungen bereitzustel-\nsatz 4 Buchstabe a des AFS-Übereinkommens auf die              len, auf die in Regel 1 Absatz 4 Buchstabe a von An-\n                                                               lage 4 verwiesen wird und die im Folgenden als die\nvon der Organisation auszuarbeitenden Besichtigungs-\n                                                               „Richtlinien“ bezeichnet werden. Diese Richtlinien\nrichtlinien verwiesen wird,\n                                                               werden Verwaltungen und anerkannte Organisationen\nferner im Hinblick auf Entschließung MEPC.195(61), mit         bei der einheitlichen Anwendung der Bestimmungen\nder der Ausschuss die Richtlinien von 2010 für Besichti-       des Übereinkommens unterstützen sowie Unterneh-\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil                                      335                                             Heft 9 – 2023\n\n    men, Schiffbauern, Herstellern von Bewuchsschutz-            den Bareboat-Charterer, die vom Eigentümer des\n    systemen und anderen Beteiligten dabei helfen, das           Schiffes die Verantwortung für den Betrieb des Schif-\n    Verfahren der Besichtigungen und der Ausstellung             fes übernommen hat und die durch Übernahme die-\n    und Bestätigung der Zeugnisse zu verstehen.                  ser Verantwortung zugestimmt hat, alle durch den\n                                                                 Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisa-\n1.2 Diese Richtlinien stellen die Besichtigungsverfahren\n                                                                 tion eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung\n    bereit, mit denen sichergestellt wird, dass das Be-\n                                                                 der Meeresverschmutzung (ISM-Code) auferlegten\n    wuchsschutzsystem eines Schiffes dem Überein-\n                                                                 Pflichten und Verantwortlichkeiten zu übernehmen.\n    kommen entspricht, und die Verfahren, die für die\n    Ausstellung und Bestätigung eines lnternationalen        2.4 bezeichnet der Ausdruck „Bruttoraumzahl“ die nach\n    Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem notwen-              den Vermessungsregeln in Anlage 1 des Internationa-\n    dig sind. In Anhang I zu dieser Anlage wird eine Leit-       len Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1969\n    linie für vorschriftsmäßige Bewuchsschutzsysteme             oder in einem etwaigen Nachfolgeübereinkommen\n    gegeben.                                                     berechnete Bruttoraumzahl.\n1.3 Diese Richtlinien finden gemäß Anlage 4 Regel 1 Ab-      2.5 bezeichnet der Ausdruck „Auslandfahrt“ eine Reise\n    satz 1 des Übereinkommens Anwendung auf Besich-              eines Schiffes, das die Flagge eines Staates zu führen\n    tigungen von in der Auslandfahrt eingesetzten Schif-         berechtigt ist, zu oder von einem Hafen, einer Werft\n    fen mit einer Bruttoraumzahl von 400 und mehr,               oder einem der Küste vorgelagerten Umschlagplatz\n    ausgenommen feste oder schwimmende Plattfor-                 im Hoheitsbereich eines anderen Staates.\n    men, schwimmende Lagereinheiten (FSUs) und\n    schwimmende Produktions-, Lager- und Verladeein-         2.6 bezeichnet der Ausdruck „Länge“ die Länge gemäß\n    heiten (FPSOs).                                              der Begriffsbestimmung im Internationalen Freibord-\n                                                                 Übereinkommen von 1966 in der Fassung des Proto-\n1.4 Der einzige Zweck der in diesen Richtlinien beschrie-        kolls von 1988 zu jenem Übereinkommen oder in ei-\n    benen Besichtigungstätigkeiten ist die Feststellung          nem etwaigen Nachfolge-Übereinkommen.\n    der Übereinstimmung mit den Bestimmungen des\n    Übereinkommens. Infolgedessen beziehen sich sol-         2.7 bezeichnet der Ausdruck „Schiff“ ein Fahrzeug be-\n    che Besichtigungen auf keine Bereiche, die nicht             liebiger Art, das in der Meeresumwelt betrieben wird,\n    durch das Übereinkommen geregelt werden, selbst              und schließt Tragflächenboote, Luftkissenfahrzeuge,\n    wenn sich solche Bereiche auf die Leistungsfähigkeit         Unterwassergerät, schwimmendes Gerät, feste oder\n    eines Bewuchsschutzsystems auf dem Schiffskörper             schwimmende Plattformen, schwimmende Lagerein-\n    beziehen; die handwerkliche Qualität bei der Aufbrin-        heiten (FSU) sowie schwimmende Produktions-, La-\n    gung des Systems eingeschlossen.                             ger- und Verladeeinheiten (FPSO) ein.\n\n1.5 Falls ein neues Besichtigungsverfahren entwickelt        3   Allgemeine Vorschriften für Besichtigungen\n    oder die Verwendung eines bestimmten Bewuchs-\n    schutzsystems verboten und/oder eingeschränkt            3.1 Eine erstmalige Besichtigung, die mindestens den in\n    wird, oder aber angesichts künftiger Erfahrungen,            Anhang II Absatz 1 dieser Richtlinien vorgesehenen\n    müssen diese Richtlinien möglicherweise in Zukunft           Umfang abdeckt, muss durchgeführt werden, bevor\n    überarbeitet werden.                                         das Schiff in Dienst gestellt oder bevor das nach An-\n                                                                 lage 4 Regel 2 oder 3 des Übereinkommens erforder-\n2   Begriffsbestimmungen                                         liche Internationale Zeugnis über ein Bewuchsschutz-\n                                                                 system zum ersten Mal ausgestellt wird.\n    Im Sinne dieser Richtlinien\n                                                             3.2 Eine Besichtigung muss immer dann durchgeführt\n2.1 bezeichnet der Ausdruck „Verwaltung“ die Regierung           werden, wenn ein Bewuchsschutzsystem geändert\n    eines Staates, unter dessen Zuständigkeit das Schiff         oder ersetzt wird. Diese Besichtigungen müssen den\n    betrieben wird. Bei einem Schiff, das berechtigt ist,        in Anhang II Absatz 2 dieser Richtlinien festgelegten\n    die Flagge eines Staates zu führen, ist die Verwaltung       Umfang abdecken.\n    die Regierung dieses Staates. Bei festen oder\n    schwimmenden Plattformen, die zur Erforschung und        3.3 Ein größerer Umbau eines Schiffes kann, wenn er das\n    Ausbeutung des an die Küste angrenzenden Meeres-             Bewuchsschutzsystem berührt, nach dem Ermessen\n    bodens und Meeresuntergrunds eingesetzt sind, über           der Verwaltung als Neubau betrachtet werden.\n    die der Küstenstaat Hoheitsrechte zum Zwecke der         3.4 Nach Reparaturarbeiten ist im Allgemeinen eine Be-\n    Erforschung und Ausbeutung ihrer natürlichen Res-            sichtigung nicht notwendig. Wenn Reparaturarbeiten\n    sourcen ausübt, ist die Verwaltung die Regierung des\n                                                                 jedoch ungefähr fünfundzwanzig (25) Prozent oder\n    betreffenden Küstenstaats.\n                                                                 mehr des Bewuchsschutzsystems betreffen, müssen\n2.2 bezeichnet der Ausdruck „Bewuchsschutzsystem“                diese als Austausch oder Ersatz des Bewuchsschutz-\n    eine Beschichtung, Farbe, Oberflächenbehandlung,             systems betrachtet werden.\n    Oberfläche oder Vorrichtung, die an einem Schiff be-\n                                                             3.5 Wird an einem nicht vorschriftsmäßigen Bewuchs-\n    nutzt wird, um die Anlagerung unerwünschter Orga-\n                                                                 schutzsystem, das einer Beschränkungsmaßnahme\n    nismen einzudämmen und zu verhindern.\n                                                                 nach Anlage 1 des Übereinkommens unterliegt, eine\n2.3 bezeichnet der Ausdruck „Unternehmen“ den Eigen-             Reparatur durchgeführt, so muss es repariert oder\n    tümer des Schiffes oder irgendeine sonstige Organi-          durch ein vorschriftsmäßiges Bewuchsschutzsystem\n    sation oder Person, wie den Geschäftsführer oder             ersetzt werden.\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Die Besichtigung muss\n    aufgeführten, für das Internationale Zeugnis über Be-                             die Überprüfung einschließen, ob das Bewuchs-\n    wuchsschutzsysteme erforderlichen Angaben für das                                 schutzsystem identisch mit dem in dem Antrag\n    Schiff gestellt werden:                                                           auf Besichtigung spezifizierten Bewuchsschutz-\n     .1   Name des Schiffes                                                           system ist.\n\n     .2   Unterscheidungssignal                                                  .3   Die erstmalige Besichtigung muss unter Berück-\n                                                                                      sichtigung der Erfahrungen und der gegebenen\n     .3   Registerhafen                                                               Umstände die in Anhang II Absatz 1 dieser Richt-\n     .4   Bruttoraumzahl                                                              linien aufgeführten Aufgaben einschließen.\n\n     .5   IMO-Nummer.                                                            .4   Die in Absatz 5.1.2 genannten Überprüfungsauf-\n                                                                                      gaben müssen zu einem beliebigen Zeitpunkt be-\n4.2 Jedem Antrag auf Besichtigung müssen eine Erklä-                                  vor, während oder nach dem Auf- oder Anbrin-\n    rung und begleitende Angaben des Herstellers des                                  gen des Bewuchsschutzsystems auf dem Schiff,\n    Bewuchsschutzsystems beigefügt werden, die bestä-                                 je nachdem, wie dies zur Feststellung der Ein-\n    tigen, dass das auf dem Schiff auf- oder angebrachte                              haltung als erforderlich angesehen wird, durch-\n    oder auf- oder anzubringende Bewuchsschutzsystem                                  geführt werden. Diese Überprüfungen oder Er-\n    den Anforderungen des Übereinkommens entspricht                                   probungen dürfen die Unversehrtheit, den Aufbau\n    (mit Bezeichnung der in Bezug genommenen Fassung                                  oder die Funktion des Bewuchsschutzsystems\n    des Übereinkommens). Eine solche Erklärung muss                                   nicht beeinträchtigen.\n    die nachstehend aufgeführten Angaben liefern, die in                      5.2 Besichtigungen, wenn die Bewuchsschutzsyste­\n    der Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme, wie sie                           me geändert oder ersetzt werden (Besichtigungen\n    sich in Anlage 4 Anhang I des Übereinkommens fin-                             im Sinne von Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe b\n    det, enthalten sind:                                                          des Übereinkommens)\n     .1   Art des verwendeten Bewuchsschutzsystems*                              .1   Falls für das vorhandene Bewuchsschutzsystem\n     .2   Name des Herstellers des Bewuchsschutzsys-                                  durch ein Internationales Zeugnis über ein Be-\n          tems                                                                        wuchsschutzsystem bestätigt wird, dass es nicht\n                                                                                      einer Beschränkungsmaßnahme nach Anlage 1\n     .3   Bezeichnung und Farbe des Bewuchsschutzsys-                                 des Übereinkommens unterliegt, so gelten die\n          tems                                                                        Bestimmungen des Absatzes 5.1 und 5.2.\n     .4   Wirksame(r) Bestandteil(e) und seine/ihre Chemi-                       .2   Falls für das vorhandene Bewuchsschutzsystem\n          cal-Abstracts-Service-Registriernummer(n)                                   erklärt wird, dass es nicht unter die Maßnahmen\n          (CAS-Nummer(n)).                                                            zur Beschränkung des Einsatzes nach Anlage 1\n                                                                                      des Übereinkommens fällt, ohne dass dies durch\n4.3 Die vom Besichtiger benötigten Angaben zur Über-\n                                                                                      ein Internationales Zeugnis über ein Bewuchs-\n    einstimmung des Produkts mit dem Übereinkommen\n                                                                                      schutzsystem belegt ist, so muss eine Überprü-\n    müssen aus einer Erklärung des Herstellers des Be-\n                                                                                      fung durchgeführt werden, um zu bestätigen,\n    wuchsschutzsystems hervorgehen, die auf dem Be-                                   dass das Bewuchsschutzsystem den Vorschrif-\n    hälter des Bewuchsschutzsystems und/oder in den                                   ten des Übereinkommens entspricht. Diese\n    Begleitpapieren (zum Beispiel in den Sicherheitsda-                               Überprüfung kann, falls dies für erforderlich ge-\n    tenblättern (Material Safety Data Sheets, MSDS) oder                              halten wird, auf der Grundlage einer Probenent-\n    ähnlichen Unterlagen) zur Verfügung gestellt werden                               nahme und/oder einer Prüfung und/oder verläss-\n    kann. Die begleitenden Unterlagen und der betreffen-                              licher Unterlagen erfolgen, wobei stets die\n    de Behälter müssen einander zuzuordnen sein.                                      bisherigen Erfahrungen und die jeweiligen Be-\n                                                                                      gleitumstände zugrunde zu legen sind. Unterla-\n5    Durchführung der Besichtigungen                                                  gen für die Überprüfung können zum Beispiel\n5.1 Erstmalige Besichtigungen (Besichtigungen im Sin-                                 Sicherheitsdatenblätter (Material Safety Data\n    ne von Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe a des                                  Sheets, MSDS) oder ähnliche Unterlagen, eine\n                                                                                      Konformitätserklärung des Herstellers des Be-\n    Übereinkommens)\n                                                                                      wuchsschutzsystems, Rechnungen der Werft\n     .1   Bei einer erstmaligen Besichtigung muss über-                               und/oder des Herstellers des Bewuchsschutz-\n          prüft werden, ob alle anwendbaren Vorschriften                              systems sein. Für die Überprüfung des neuen\n          des Übereinkommens eingehalten werden.                                      Bewuchsschutzsystems gelten die Bestimmun-\n                                                                                      gen in Absatz 5.1.\n* Beispiele für geeignete Formulierungen könnten sein: zinnorganfreie            .3   Ist das bisherige Bewuchsschutzsystem entfernt\n  selbstabreibende Art, zinnorganfreie wärmeabsorbierende Art, zinn-                  worden, so muss zusätzlich zu den Bestimmun-\n  organfreie konventionelle Art, biozidfreie silikonartige Farbe, sonsti-\n  ge Art. Bei Bewuchsschutzsystemen, die keine wirksamen Bestand-                     gen in Absatz 5.1 diese Entfernung überprüft\n  teile enthalten, soll die Formulierung „biozidfrei“ verwendet werden.               werden.\n\n\n                                      Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                    337                                                   Heft 9 – 2023\n\n   .4   Ist eine Versiegelungsdeckschicht auf- oder an-                  und/oder des Herstellers des Bewuchsschutz-\n        gebracht worden, so muss eine Überprüfung                        systems sein. Falls diese Informationen nicht für\n        durchgeführt werden, um zu bestätigen, dass                      begründete Zweifel sorgen, dass das auf- oder\n        Bezeichnung, Art und Farbe der auf dem Schiff                    angebrachte Bewuchsschutzsystem der Anla-\n        auf- oder angebrachten Versiegelungsdeck-                        ge 1 des Übereinkommens entspricht, kann auf\n        schicht mit den diesbezüglichen Angaben in dem                   dieser Grundlage ein Internationales Zeugnis\n        Antrag auf Besichtigung übereinstimmen und                       über ein Bewuchsschutzsystem ausgestellt wer-\n        dass das vorhandene Bewuchsschutzsystem mit                      den.\n        der genannten Versiegelungsdeckschicht über-\n        zogen worden ist. Zusätzlich gelten die Bestim-       6     Ausstellung oder Bestätigung eines Internationa­\n        mungen in Absatz 5.1.                                       len Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem\n   .5   Ein vorhandenes Bewuchsschutzsystem, das              6.1 Ein Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutz-\n        einer Beschränkung nach Anlage 1 des Überein-             system samt Spezifikation der Bewuchsschutzsyste-\n        kommens unterliegt und zinnorganische Verbin-             me:\n        dungen enthält:                                             .1   muss bei zufriedenstellendem Abschluss der\n        .1   welches am oder nach dem 1. Januar 2003                     erstmaligen Besichtigung ausgestellt werden;\n             oder zu einem späteren Zeitpunkt, wenn von             .2   muss im Falle der Anerkennung eines von einer\n             der Verwaltung so festgelegt, auf- oder an-                 anderen Vertragspartei ausgestellten Internatio-\n             gebracht wurde, muss nach Absatz 5.2.3                      nalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsys-\n             entfernt werden;                                            tem ausgestellt werden; oder\n        .2   welches vor dem 1. Januar 2003 oder zu ei-             .3   muss bei zufriedenstellendem Abschluss einer\n             nem späteren Zeitpunkt, wenn von der Ver-                   Besichtigung nach dem Austausch oder Ersatz\n             waltung so festgelegt, auf- oder angebracht                 eines Bewuchsschutzsystems bestätigt werden.\n             wurde, muss nach Absatz 5.2.4 spätestens\n             60 Monate nach seiner Auf- oder Anbringung\n             und spätestens am 1. Januar 2008 entfernt                                  Anhang I\n             oder mit einer Versiegelungsdeckschicht\n             überzogen worden sein.                               Leitlinie für vorschriftsmäßige Bewuchsschutzsysteme\n   .6   Ein vorhandenes Bewuchsschutzsystem, das              1     Im Hinblick auf Übereinstimmung mit Anlage 1\n        einer Beschränkung nach Anlage 1 des Überein-               des Übereinkommens in Bezug auf zinnorgani­\n        kommens unterliegt und Cybutryn in der äußeren              sche Verbindungen\n        Beschichtung enthält:                                       Geringe Mengen an zinnorganischen Verbindungen\n        .1   und vor dem 1. Januar 2023 auf- oder an-               als chemische Katalysatoren (zum Beispiel in Form\n             gebracht wurde, muss entfernt oder mit einer           von ein- oder zweiwertigen zinnorganischen Verbin-\n             Versiegelungsdeckschicht gemäß Ab-                     dungen) sind zulässig, sofern diese lediglich in einer\n             satz 5.2.4 überzogen werden.                           Konzentration vorhanden sind, durch die die Be-\n                                                                    schichtung keine Wirkung als Biozid entfaltet. Prak-\n   .7   Die Besichtigung muss die Aufgaben umfassen,                tisch gesehen dürfen zinnorganische Verbindungen\n        die in Anhang II Absatz 2 dieser Richtlinien auf-           bei Verwendung als Katalysatoren in keiner größeren\n        gelistet sind.                                              Konzentration als 2.500 mg Gesamtzinn pro kg Tro-\n5.3 Besichtigungen bei vorhandenen Schiffen, die                    ckenfarbe vorhanden sein.\n    lediglich ein Internationales Zeugnis über ein\n    Bewuchsschutzsystem beantragen                            2     Im Hinblick auf Übereinstimmung mit Anlage 1\n                                                                    des Übereinkommens in Bezug auf Cybutryn\n   .1   Falls für das vorhandene Bewuchsschutzsystem\n        erklärt wird, dass es nicht unter die Maßnahmen       2.1 Wenn Proben direkt am Schiffskörper genommen\n        zur Beschränkung des Einsatzes nach Anlage 1              werden\n        des Übereinkommens fällt, so muss eine Über-                Es ist zu erwarten, dass die Verteilung der verbleiben-\n        prüfung durchgeführt werden, um zu bestätigen,              den Bewuchsschutzfarbe auf der Oberfläche des\n        dass das Bewuchsschutzsystem den Vorschrif-                 Schiffskörpers nicht gleichmäßig ist. Aufgrund der\n        ten des Übereinkommens entspricht. Diese                    Bauweise des Schiffskörpers und der damit verbun-\n        Überprüfung kann, wie es für erforderlich gehal-            denen Einwirkung des Meerwassers während der\n        ten wird, auf der Grundlage einer Probenentnah-             Lebensdauer der Farbe kann es vorkommen, dass\n        me und/oder einer Prüfung und/oder verlässli-               die Farbe nicht gleichmäßig abgetragen ist, sodass\n        cher Unterlagen erfolgen, wobei stets die                   an einigen Stellen des Schiffskörpers noch etwas Far-\n        bisherigen Erfahrungen und die jeweiligen Be-               be vorhanden ist, während an anderen Stellen keine\n        gleitumstände zugrunde zu legen sind. Solche                Farbe mehr vorhanden ist. Daher müssen die von der\n        Unterlagen zur Bestätigung können zum Beispiel              Schiffskörperoberfläche entnommenen kleinen Stich-\n        Sicherheitsdatenblätter (Material Safety Data               proben repräsentativ für das auf- oder angebrachte\n        Sheets, MSDS) oder ähnliche Unterlagen, eine                Bewuchsschutzsystem sein. Die Durchschnittswerte\n        Konformitätserklärung des Herstellers des Be-               von Cybutryn dürfen nicht über 1.000 mg Cybutryn\n        wuchsschutzsystems, Rechnungen der Werft                    pro kg Trockenfarbe liegen. Unterhalb dieses Werts\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Regel 1 Absatz 1 Buchstabe b)\n2.2 Wenn Proben nasser Farbe aus Behältern genommen                   (FR) 2.1 Bestätigung, dass eine Erklärung und be-\n    werden                                                                     gleitende Unterlagen des Herstellers des\n                                                                               Bewuchsschutzsystems vorliegen, denen\n    Cybutryn darf nicht in einer Menge vorhanden sein,                         zufolge das Bewuchsschutzsystem und\n    die eine biozide Wirkung hat (d. h., die Durchschnitts-                    gegebenenfalls die zur Aufbringung am\n    werte von Cybutryn dürfen nicht über 200 mg Cybu-                          Schiff vorgesehene Versiegelungsdeck-\n    tryn pro Kilogramm nasser Farbe liegen).                                   schicht den Vorschriften des Überein-\n                                                                               kommens entsprechen (AFS 2001);\n                        Anhang II                                     (FR) 2.2 Überprüfung, ob die Angaben auf den\n                                                                               entsprechenden Behältern des Bewuchs-\nLeitlinie für Besichtigungen nach dem Internationa­                            schutzsystems mit den Angaben in den\n len Übereinkommen über die Beschränkung des                                   begleitenden Unterlagen übereinstimmen\nEinsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf                                 (AFS 2001);\n                  Schiffen (AFS 2001)\n                                                                      (FR) 2.3 Bestätigung, dass das vorhandene Be-\n(FI) 1 Erstmalige Besichtigung (AFS 2001, Anlage 4 Re-                         wuchsschutzsystem, das einer Be-\n       gel 1 Absatz 1 Buchstabe a)                                             schränkung nach Anlage 1 des Überein-\n                                                                               kommens unterliegt, entfernt oder eine\n       (FI) 1.1 Bestätigung, dass eine Erklärung und be-                       Versiegelungsdeckschicht auf- oder an-\n                gleitende Unterlagen des Herstellers des                       gebracht worden ist (AFS 2001);\n                Bewuchsschutzsystems vorliegen, denen\n                zufolge das Bewuchsschutzsystem und                   (FR) 2.4 gegebenenfalls Überprüfung, ob die An-\n                gegebenenfalls die zur Aufbringung am                          gaben auf den entsprechenden Behäl-\n                Schiff vorgesehene Versiegelungsdeck-                          tern der aufgebrachten Versiegelungs-\n                schicht den Vorschriften des Überein-                          deckschicht mit den Angaben in den\n                kommens entsprechen (AFS 2001);                                begleitenden Unterlagen übereinstim-\n                                                                               men (AFS 2001);\n       (FI) 1.2 Überprüfung, ob die Angaben auf den\n                entsprechenden Behältern des Bewuchs-                 (FR) 2.5 bei Schiffen mit einer Länge von 24 m\n                schutzsystems mit den Angaben in den                           oder mehr und einer Bruttoraumzahl von\n                begleitenden Unterlagen übereinstimmen                         weniger als 400 eine Bestätigung darü-\n                                                                               ber, dass der Eigner oder der ermächtig-\n                (AFS 2001);\n                                                                               te Beauftragte des Eigentümers eine Er-\n       (FI) 1.3 Bestätigung, dass das vorhandene Be-                           klärung über ein Bewuchsschutzsystem\n                wuchsschutzsystem, das einer Be-                               ausgefüllt hat (AFS 2001);\n                schränkung nach Anlage 1 des Überein-\n                                                                      (FR) 2.6 Bestätigung der Spezifikation der Be-\n                kommens unterliegt, entfernt oder eine\n                                                                               wuchsschutzsysteme.\n                Versiegelungsdeckschicht auf- oder an-\n                gebracht worden ist (AFS 2001);\n                                                                                          ***\n       (FI) 1.4 gegebenenfalls Überprüfung, ob die An-\n                gaben auf den entsprechenden Behäl-\n                tern der aufgebrachten Versiegelungs-\n                                                                (VkBl. 2023 S. 334)\n                deckschicht mit den Angaben in den\n                begleitenden Unterlagen übereinstim-\n                men (AFS 2001);\n       (FI) 1.5 in Fällen, in denen keine begleitenden\n                Unterlagen des Herstellers des Bewuchs-\n                schutzsystems vorliegen oder diese kei-\n                ne ausreichenden Informationen enthal-\n                ten, Probenentnahme oder Prüfung oder\n                sonstige Kontrollen des Bewuchsschutz-\n                systems an Ort und Stelle;\n       (FI) 1.6 bei Schiffen mit einer Länge von 24 m\n                oder mehr und einer Bruttoraumzahl von\n                weniger als 400, die in der Auslandfahrt\n                eingesetzt sind, Bestätigung darüber,\n                dass der Eigner oder der ermächtigte Be-\n                auftragte des Eigentümers eine Erklärung\n                über ein Bewuchsschutzsystem ausge-\n                füllt hat (AFS 2001).\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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