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            "content": "Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur\n               der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)\n\n                                                             I N H A LTS V E R Z E I C H N I S\n\n\n  73. Jahrgang                                           Ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2019                                                                            Heft 9\n\n  Amtlicher Teil\n  Nr.          Datum           VkBl. 2019                                           Seite   Nr.          Datum           VkBl. 2019                                           Seite\n\n  Zentralabteilung                                                                          Wasserstraßen, Schifffahrt\n  58 08. 04. 2019 Bekanntmachung der teilweisen Neufas-                                     62 08. 04. 2019 Schifffahrtspolizeiliche Bekanntmachung\n     sung der Übermittlungsstandards für das Fahreignungs-                                     nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der Wassermotorräderverord-\n     register (FAER) Standards zur Datenübermittlung mit                                       nung über zum Ziehen von Wasserskiläufern geeignete\n     dem Fahreignungsregister (FAER), Version 1.1 (Stand:                                      Wassermotorräder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     322\n     01. Oktober 2018). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   318\n                                                                                            63 08. 04. 2019 Bekanntmachung einer Ergänzung der\n                                                                                               Übersicht über amtliche Berechtigungsscheine gemäß\n  Bundesfernstraßen                                                                            § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 der Sportbootführer-\n                                                                                               scheinverordnung vom 3. Mai 2017 (BGBL. I S. 101) . . .                        322\n  59 26. 02. 2019 Allgemeines Rundschreiben\n     Straßenbau Nr. 4/2019\n     Sachgebiet 02.3: Planung und Entwurf;                                                  Aufgebote\n                       Entwurfsgestaltung\n     Sachgebiet 07.1: Straßenverkehrstechnik und                                            63a   15. 05. 2019 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . .                 323\n                       Straßenausstattung; Bemessung und\n                       Gestaltung der Straßen und Wege. . .                         318\n                                                                                            Nichtamtlicher Teil\n  Straßenverkehr                                                                            Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   329\n  60 16. 04. 2019 Verzeichnis der in der Bundesrepublik\n     Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kraftfahr-\n     zeug-Haftpflichtversicherer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        319\n\n  Eisenbahnen\n  61 25. 03. 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Planfest-\n     stellung für das Bauvorhaben Rhein-Ruhr-Express (RRX)\n     Planfeststellungsabschnitt 1.3, Leverkusen-Rheindorf–\n     Langenfeld-Berghausen Strecke 2650 Köln-Deutz–\n     Hamm (Westf), km 17,100–km 24,050 . . . . . . . . . . . . . .                  320\n\n\n\n\n  Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de",
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            "content": "Heft 9 – 2019                                                            318                                  VkBl. Amtlicher Teil\n\n\n\n\n    Zentralabteilung                                                           Bundesfernstraßen\n\nNr. 58        Bekanntmachung der teilweisen Neu-                             Nr. 59     Allgemeines Rundschreiben\n              fassung der Übermittlungsstandards                                        Straßenbau Nr. 4/2019\n              für das Fahreignungsregister (FAER)                                       Sachgebiet 02.3: Planung und\n                                                                                                         Entwurf; Entwurfs-\n        Standards zur Datenübermittlung mit dem                                                          gestaltung\n        Fahreignungsregister (FAER), Version 1.1                                        Sachgebiet 07.1: Straßenverkehrs-\n               (Stand: 01. Oktober 2018)                                                                 technik und Stra-\n                                                                                                         ßenausstattung;\n                          Vom: 08.04.2019\n                                                                                                         Bemessung und\nNachstehend gebe ich im Einvernehmen mit den – den                                                       Gestaltung der\nmitteilungspflichtigen und auskunftsberechtigten Stellen                                                 Straßen und Wege\nübergeordneten – obersten Landesbehörden gemäß § 4\nAbsatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Da-                                                   StB 11/7122.1/4/2985041\ntenübermittlung mit dem Verkehrszentralregister – VwV                                                    Bonn, den 26. Februar 2019\nVZR – vom 16. August 2000 (BAnz. S. 17 269) die teil-                        Oberste Straßenbaubehörden\nweise Neufassung der Übermittlungsstandards FAER                             der Länder\nvom 01. Oktober 2018 bekannt.\n                                                                             nachrichtlich:\nDie Übermittlungsstandards gelten ab dem 03. Mai 2019.1\n                                                                             Bundesanstalt für Straßenwesen\nDie neuen Versionen haben den Stand vom 01. Oktober\n2018. Die Übermittlungsstandards sind auf der Internet-                      Bundesrechnungshof\nseite des Kraftfahrt-Bundesamtes unter www.kba.de ein-                       DEGES Deutsche Einheit\ngestellt.                                                                    Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH\nFlensburg, den 08. April 2019                                                Betreff:    Richtlinien für das Sicherheitsaudit von\n                                                                                         Straßen (RSAS)\n                                             Kraftfahrt-Bundesamt\n                                                 Der Präsident               Bezug:      1.   Allgemeines Rundschreiben\n                                                 Ekhard Zinke                                 Straßenbau Nr. 18/2002\n                                                                                              vom 13.08.2002,\n                                                                                              S 28/16.57.10-2.0.2/5 F 2002\n(VkBl. 2019 S. 318)                                                                      2.   Allgemeines Rundschreiben\n                                                                                              Straßenbau Nr. 26/2010\n                                                                                              vom 03.11.2010,\n                                                                                              StB 11/7122.1/4-1252057\n                                                                                         3.   Schreiben StB 11/7122.3/4/2667541\n                                                                                              vom 21.10.2016\n                                                                                         4.   Allgemeines Rundschreiben Straßen-\n                                                                                              bau Nr. 16/2012 vom 02.10.2012, StB\n                                                                                              14/7131.3/060/1707887\n\n                                                                             Anlage:     1.   RSAS (nicht mit abgedruckt)\n\n                                                                             Mit ARS 18/2002 (Bezug 1.) habe ich die „Empfehlungen\n                                                                             für das Sicherheitsaudit an Straßen (ESAS)“, Ausgabe\n1\n    Die Standards für die Übermittlung von Mitteilungen an das Fahr-         2002 der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen\n    eignungsregister (FAER) – Datenstruktur Mitteilungen der Bußgeld-\n    behörden (B 3450), Datenstruktur Mitteilungen der Justiz (B 3451),\n                                                                             (FGSV) übersandt und zur Anwendung empfohlen. Die Er-\n    Plausibilitätsprüfungen für A- und B-Mitteilungen (B 3452), Plausibi-    fahrungen bei der Anwendung in den letzten Jahren und\n    litätsprüfungen für D- und E-Mitteilungen (B 3453), Plausibilitätsprü-   auch die wissenschaftliche Evaluation im Projekt FE\n    fungen für F- und G-Mitteilungen (B 3454), Art der Maßnahme der\n    Fahrerlaubnisbehörde (B 3455), Schlüsseltabelle der Entschei-            82.0535, Heft V 307 der Schriftenreihe der Bundesanstalt\n    dungsgründe (B 3456), Anwenderhandbuch Beschreibung des                  für Straßenwesen (BASt) belegen den Bedarf an dem Ver-\n    Webservice (B 3457) – sowie die Standards für Unterrichtungen aus        fahren des Sicherheitsaudits und dessen Nutzen für die\n    dem Fahreignungsregister (FAER) Beschreibung des Webservices\n    (B 3458) können von Verkehrsblatt-Abonnenten zum Sonderpreis             Verbesserung der Verkehrssicherheit.\n    bezogen werden. Dieses Angebot ist bis zum 31.12. des Folgejahres\n    nach Veröffentlichung dieser Verkehrsblatt-Ausgabe gültig und nur        Seit der Umsetzung der Richtlinie 2008/96/EG des Euro-\n    einmalig abrufbar. Alle Preise auf Anfrage.                              päischen Parlaments und des Rates gemäß ARS 26/2010\n\n\n                                       Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                     319                                              Heft 9 – 2019\n\n(Bezug 2.) ist das Sicherheitsaudit fester Bestandteil des   Zur Auditierung im Vorfeld von Erhaltungsmaßnahmen\nSicherheitsmanagements für die Straßeninfrastruktur und      habe ich die BASt mit der Durchführung und wissen-\nfür die Straßen des Transeuropäischen Straßennetzes          schaftlichen Begleitung von Pilotaudits beauftragt. Im\n(TEN-T) verbindlich anzuwenden.                              Rahmen der Begleitforschung sollen bis zu 20 Bestands-\n                                                             audits finanziert und analysiert werden. Dazu bitte ich um\nIm Zuge dieser Entwicklung hat die FGSV die ESAS über-       Übersendung Ihrer Interessensbekundungen an die BASt\narbeitet und als „Richtlinien für das Sicherheitsaudit an    unter Ref-V1@bast.de.\nStraßen (RSAS)“ zu einem Regelwerk erster Ordnung auf-\ngestuft. Die Entwurfsfassung wurde Ihnen mit Bezugs-         Die in den ESAS bisher enthaltenen Checklisten sind nicht\nschreiben 3. übersandt. Ihre Stellungnahmen wurden bei       mehr Bestandteil der RSAS. Die BASt stellt zur Unter-\nder Erstellung der Richtlinien berücksichtigt und soweit     stützung der Auditoren Defizitlisten auf ihrer Website be-\nmöglich eingearbeitet.                                       reit, die anhand der aktuellen Sicherheitsforschung lau-\n                                                             fend ergänzt wird.\nIch gebe hiermit die RSAS bekannt und bitte Sie, diese\n                                                             Das ARS Nr. 18/2002 hebe ich hiermit auf.\nbei der Auditierung von Maßnahmen auf Bundesfernstra-\nßen in der Baulast des Bundes anzuwenden. Ich bitte mir      Die Regelungen des ARS Nr. 26/2010 zu den ESAS bitte\nbis zum 26.08.2019 eine Kopie Ihres Einführungserlasses      ich nicht mehr anzuwenden.\nzu übersenden.\n                                                             Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle\nHierbei bitte ich Folgendes zu beachten:                     ich, die RSAS auch für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich\n                                                             liegenden Straßen anzuwenden. Ich würde es begrüßen,\nDas Sicherheitsaudit in der Planung ist nach den RE 2012     wenn Sie die Anwendung auch für Straßen in der Baulast\n(ARS 16/2012, Bezug 4.) für Vorhaben an Bundesfern-          anderer Träger empfehlen.\nstraßen bei der Vorplanung und der Entwurfs-/Genehmi-\n                                                             Die RSAS können beim FGSV-Verlag, Wesselinger Stra-\ngungsplanung anzuwenden. Ich bitte mir hierzu die Audit-\n                                                             ße 17, 50999 Köln bezogen werden.\nberichte einschließlich der Stellungnahmen mit den\nUnterlagen zum Gesehenvermerk vorzulegen.\n                                                                                         Bundesministerium für\nÜber den Regelungsbereich der RE 2012 hinaus sind Si-                                Verkehr und digitale Infrastruktur\ncherheitsaudits gemäß der Richtlinie 2008/96/EG auf                                             Im Auftrag\nStraßen des Transeuropäischen Straßennetzes (TEN-T)                                         Dr. Stefan Krause\nzudem in den Phasen Ausführungsentwurf, Fertigstellung\nund erster Betriebsphase verbindlich durchzuführen.\n                                                             (VkBl. 2019 S. 318)\nDie RSAS enthalten erstmalig ein Sicherheitsaudit im Be-\nstand. Dieses kann anlassbezogen sowohl präventiv als\nauch reaktiv durchgeführt werden. Anwendungsgebiete\nsind unter anderem Sicherheitsüberprüfungen unfallauf-          Straßenverkehr\nfälliger Streckenabschnitte oder der bestehenden Stra-\nßeninfrastruktur im Vorfeld von anstehenden Ersatzneu-\nbauten oder Erhaltungsmaßnahmen. Letztere werden             Nr. 60      Verzeichnis der in der Bundesrepub-\nderzeit häufig allein bestandsorientiert durchgeführt, da-               lik Deutschland zum Geschäftsbe-\ndurch werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Ver-                     trieb befugten Kraftfahrzeug-Haft-\nkehrssicherheit im Zuge der Erhaltungsmaßnahme nicht                     pflichtversicherer\nausgeschöpft. Bei zukünftigen Erhaltungsmaßnahmen\nsollen durch Sicherheitsaudits im Bestand anlassbezogen                                     Berlin, den 16. April 2019\ndie bestehenden Verbesserungspotenziale in der Stra-                                        StV 21/7362.3/1-3138952\nßeninfrastruktur mit maßvollem Aufwand identifiziert und\nim Zuge der Erhaltungsmaßnahme umgesetzt werden.             Nachstehend wird bekannt gegeben, dass das belgische\n                                                             Versicherungsunternehmen QBE Europe SA/NV im Rah-\nDas Sicherheitsaudit im Bestand deckt sich auch mit den      men seiner Niederlassungstätigkeit in Deutschland auch\nVorschlägen der Europäischen Kommission zur Änderung         die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anbieten darf.\nder RL 2008/96/EG, welche eine Sicherheitsüberprüfung\nvon auffälligen Streckenabschnitten vorsehen.                QBE Europe SA/NV Direktion für Deutschland\n                                                             Breite Straße 31\nIch beabsichtige, Sicherheitsaudits im Bestand weiter zu     40213 Düsseldorf\nverfolgen und nach einer Erprobungsphase in geeigneter\nForm für die Bundesfernstraßen verbindlich einzuführen.      Dem Versicherungsunternehmen wurde die Registernum-\n                                                             mer 5208 zugeteilt.\nVor diesem Hintergrund beabsichtige ich, Erfahrungen\nmit der Anwendung des Sicherheitsaudits im Bestand zu                                    Bundesministerium für\nsammeln. Ich bitte bereits jetzt sowohl um pilothafte Au-                            Verkehr und digitale Infrastruktur\nditierung von Unfallschwerpunkten sowie von Strecken-                                          Im Auftrag\nabschnitten mit hohem Sicherheitspotenzial, an denen                                          Guido Zielke\nbauliche Maßnahmen sinnvoll erscheinen, als auch von\nErhaltungsmaßnahmen. Bitte berichten Sie mir von Ihren\nErfahrungen bis zum 26.02.2021.                                (VkBl. 2019 S. 319)\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 9 – 2019                                           320                                   VkBl. Amtlicher Teil\n\n                                                            6,10 m aufgeweitet werden. Im gleichen Abschnitt soll der\n Eisenbahnen                                                Abstand zwischen dem neuen und dem bestehenden\n                                                            Gleis der Strecke 2670 auf 4,00 m reduziert werden.\nNr. 61    Öffentliche Bekanntmachung der\n                                                            Im Bereich der Eisenbahnüberführung über die Bundes-\n          Planfeststellung für das Bauvorhaben              autobahn 542 (Bahn-km 19,180) soll der Gleisabstand\n          Rhein-Ruhr-Express (RRX) Planfest-                wieder vergrößert werden, so dass das neue Gleis nicht\n          stellungsabschnitt 1.3, Leverkusen-               auf der Fuge zwischen dem vorhandenen und dem dane-\n          Rheindorf–Langenfeld-Berghausen                   ben neu zu errichtenden Überbau angeordnet wird.\n          Strecke 2650 Köln-Deutz–Hamm\n                                                            Im Bf Langenfeld sollen die Weichen der bestehenden\n          (Westf), km 17,100–km 24,050\n                                                            Gleisverbindung im Bereich von Bahn-km 19,95 bis 20,40\n                                                            zurückgebaut und durch Lückenschluss im Stammgleis er-\nMit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundes-\n                                                            setzt werden. Das Überholgleis 55/50 (neu: 5) soll zu einem\namtes, Außenstelle Köln (Planfeststellungsbehörde), vom\n                                                            zuglangen Überholungsgleis mit einer Nutzlänge von\n25.03.2019, Az. 601ppa/002-2011#001, ist der Plan für\n                                                            750 m verlängert werden. Die zulässige Ein- und Ausfahr-\ndas vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 des Allgemei-\n                                                            geschwindigkeit soll darüber hinaus auf Vmax=80 km/h\nnen Eisenbahngesetzes (AEG) festgestellt worden.\n                                                            angehoben werden. Ab Bahn-km 19,9 soll der Gleisab-\nEine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit      stand des Überholungsgleises auf 5,8 m erhöht werden,\nRechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des fest-      während bis Bahn-km 19,9 die Lage des Gleises 5 erhal-\ngestellten Plans liegen in der Zeit vom 20.05.2019 bis      ten bleibt. Zwischen Bahn-km 20,25 und 20,60 soll die\n03.06.2019 (einschließlich) im Referat Stadtplanung und     Lage des bestehenden Gleises Düsseldorf–Köln lediglich\nDenkmalschutz der Stadt Langenfeld, Rathaus, Kon-           geringfügig modifiziert werden, um zukünftig die zulässige\nrad-Adenauer-Platz 1, Raum 287, während der Dienst-         Geschwindigkeit auf 140 km/h anheben zu können. Zwi-\nstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.                  schen Bahn-km 20,83 und 21,45 sollen die zurück gebau-\n                                                            ten Gleisverbindungen zwischen den Gleisen der Strecke\nDer Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der      2650 und 2670 für eine zulässige Geschwindigkeit von\nRechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjeni-     Vmax=80 km/h niveaugleich wieder hergestellt werden.\ngen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim\nEisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln, Werkstattstraße      Im Rahmen der Gesamtmaßnahme sollen auch Baumaß-\n102, 50733 Köln, angefordert werden. Ebenfalls ist eine     nahmen an Brückenbauwerken durchgeführt werden. So\nelektronische Anforderung möglich. Hierzu ist eine E-Mail   sollen die Eisenbahnüberführungen (EÜ) über die BAB A\nan folgende Adresse zu senden: Sb1-esn-kln@eba.bund.        542 und die EÜ über die Fußgängerunterführung Katzberg-\nde. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der    straße linksseitig verbreitert werden. Die EÜ über die Fuß-\nAuslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegen-     gängerunterführung Hitdorfer Straße soll durch einen Tor-\nüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.       sionsbalken für eine Schallschutzwand ergänzt werden.\n                                                            Darüber hinaus sollen im Planfeststellungsabschnitt 911 m\nIm Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig     bestehende Schallschutzwände abgebrochen und 1817 m\nvorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anre-           neu errichtet werden. Als notwendige Folgemaßnahme des\ngungen entschieden worden.                                  Neubaus des vierten Gleises muss eine Ferngasleitung der\nDer verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlus-          Open Grid Europe GmbH umverlegt werden.\nses umfasst im Wesentlichen:                                Weitere Einzelheiten sind den Planunterlagen zu entneh-\nFeststellung des Plans                                      men.\nDer Plan für das Vorhaben                                   Zum Schutz der an die Bahntrasse angrenzenden Bebau-\n                                                            ung sind abschnittsweise aktive und/oder passive Lärm-\nRhein-Ruhr-Express (RRX)                                    schutzmaßnahmen vorgesehen.\nPlanfeststellungsabschnitt 1.3, Leverkusen-Rheindorf–\nLangenfeld-Berghausen                                       Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch Aus-\nStrecke 2650 Köln-Deutz–Hamm (Westf), km 17,100–24,050      gleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.\nwird mit den in diesem Planfeststellungsbeschluss auf-\n                                                            Planunterlagen\ngeführten Änderungen, Vorbehalten, Nebenbestimmun-\ngen und Hinweisen festgestellt.                             Der festgestellte Plan umfasst 7 Ordner Planunterlagen\n                                                            mit den darin näher bezeichneten Unterlagen.\nGegenstand der Planfeststellung\n                                                            Wasserrechtliche Erlaubnisse\nDer bereits im PFA 1.2 begonnene Bau des vierten Glei-\nses soll im PFA 1.3 bis Bahn-km 21,45, kurz hinter dem      Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurden die erforder-\nS-Bahn-Verkehrshalt im Bf Langenfeld (Rheinland) fort-      lichen wasserrechtlichen Erlaubnisse erteilt.\ngeführt werden, da in diesem Abschnitt die Strecke 2670\nzurzeit nur eingleisig ist. Aus dem PFA 1.2 kommend, soll   Nebenbestimmungen und Hinweise\ndas neue Gleis zunächst in einem Abstand von 6,4 m\nneben dem bestehenden Gleis angeordnet werden, weil         Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestim-\ndas bestehende Gleis hier nur in einem Abstand von          mungen zu:\n4,00 m neben dem linken Gleis der Strecke 2650 verläuft.    –   Abweichungen vom Regelwerk\nZwischen Bahn-km 18,35 und 18,75 soll der Abstand zwi-\nschen dem bestehenden Gleis und der Strecke 2650 auf        –   Allgemein zu beachtende Vorschriften,\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Sichere Übermittlungswege sind\n–   Abfallwirtschaft, Altlasten und Bodenschutz,              das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das\n–   Denkmalschutz,                                            besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) oder\n                                                              eine absenderbestätigte DE-Mail. Eine normale E-Mail\n–   Öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen,                  genügt nicht.\n–   Straßen, Wege und Zufahrten                               Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Bundesrepublik\n–   Kampfmittel,                                              Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für\n                                                              Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten\n–   Inanspruchnahme von Grundeigentum und sonstigen           durch den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes,\n    Rechten Dritter                                           Außenstelle Köln, Werkstattstraße 102, 50733 Köln und\n–   Bahnen der Stadt Monheim                                  den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie\n                                                              soll einen bestimmten Antrag enthalten.\n–   Arbeitsschutz,\n                                                              Der Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab\n–   Standsicherheit,                                          Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienen-\n–   Landwirtschaft                                            den Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen\n                                                              und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vor-\n–   Unterrichtungspflichten.                                  gebracht werden, können durch das Gericht zurückge-\n                                                              wiesen werden.\nDer Planfeststellungsbeschluss enthält Vorbehalte zu:\n                                                              Vor dem Bundesverwaltungsgericht müssen sich die Be-\n–   Forderungen der Open Grid Europe GmbH,                    teiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch\n                                                              Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Als Prozessbe-\n–   Forderungen der Air Liquide Deutschland GmbH.\n                                                              vollmächtigte sind Rechtsanwälte sowie die sonst in § 67\n                                                              Abs. 2 Satz 1 VwGO genannten Personen zugelassen.\nDer Planfeststellungsbeschluss enthält Hinweise zu:           Behörden und juristische Personen des öffentlichen\n–   RWE Rhein-Ruhr-Netzservice GmbH,                          Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öf-\n                                                              fentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse kön-\n–   Inbetriebnahmegenehmigungen,                              nen sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum\n–   Bodendenkmalschutz.                                       Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum\n                                                              Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen\nEntscheidung über Einwendungen und Forderungen                des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur\n                                                              Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusam-\nDie im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendun-        menschlüsse vertreten lassen.\ngen der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie\ndie von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen,          Ein als Bevollmächtigter zugelassener Beteiligter kann\nHinweise und Anträge werden zurückgewiesen, soweit            sich selbst vertreten. Die Anfechtungsklage gegen den\nsie nicht durch Nebenbestimmungen im Planfeststel-            vorstehenden Planfeststellungsbeschluss hat gemäß\nlungsbeschluss, durch Änderungen oder Ergänzungen             § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG keine aufschiebende Wirkung.\nder Planunterlagen und/oder durch Zusagen der Vorha-          Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung\nbenträgerin berücksichtigt worden sind oder sie sich im       der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfest-\nLaufe des durchgeführten Planfeststellungsverfahrens          stellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO\nauf andere Weise erledigt haben.                              kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung die-\n                                                              ses Planfeststellungsbeschlusses beim\nDie Rechtsbehelfsbelehrung lautet:\n                                                              Bundesverwaltungsgericht\nGegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss             Simsonplatz 1\nkann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim        04107 Leipzig\nBundesverwaltungsgericht                                      gestellt und begründet werden. Treten erst später für den\nSimsonplatz 1                                                 Antrag relevante Tatsachen ein, verschiebt sich die Mo-\n04107 Leipzig                                                 natsfrist gemäß § 18e Abs. 4 AEG.\nerhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letz-   Köln, den 25. März 2019\nte Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Verfah-\nrensbeteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss                                           Eisenbahn-Bundesamt\ngesondert zugestellt wurde.                                                                        Außenstelle Köln\nDie Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben.                                                 Im Auftrag\n                                                                                                        Rabe\nDie Klage kann auch als elektronisches Dokument an das\nfür den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete\nElektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des\nGerichts oder an die DE-Mail-Adresse übermittelt wer-         (VkBl. 2019 S. 320)\n\n\n                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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