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"content": "er • rs a\nAmtsblatt de8 Bundesministers fOr Verkehr der Bunde8republlk Deutllchl8nc1\n (VkBI)\n\n ( INHALTSVERZEICHNIS J\n\n 42. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 30. November 1988 Heft 22\n\n\n\n\n Amtlicher Teil\n Nr. Datum VkBI1988 Seite Nr. Datum VkBI1988 Seite\n\n\n Personalnachrichten BInnenschiffahrt\n 206 2. 11. 1988 Auszeichnung 762 212 8. 11. 1988 Hinweis\n Verordnung Nr. 15/88 über die Festsetzung von Ent-\n Allgemeine Angelegenheiten gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt vom\n 207 31. 10. 1988 Verordnung über Sofortmaßnahmen bei 13. Oktober 1988.. 797\n der Beförderung gefährlicher Abfälle mit Seeschiffen 213 2. 11. 1988 Hinweis\n im Verkehr zwischen Drittstaaten 762 Feuerschutz, Feuerbekämpfung und Fluchtwege auf\n 208 24. 11. 1988 Richtlinien für die Fahrgastschiffen 797\n - Fachprüfung ADNR\n - Erteilung der Bescheinigung über besondere Kennt- Wasserstraßen\n nisse des ADNR 214 31. 10. 1988 Merkblatt \"Schwimmende Landebrük-\n - Anerkennung von Lehrgängen für den Erwerb der ken\", Ausgabe 1988 798\n besonderen Kenntnisse des ADNR\n gemäß Randnummer (Rn.) 10170 des ADNR\n - RB 001 -.......................................................................... 763 AUfgebote (nicht in Ausgabe B)\n 2148 30. 11. 1988 Aufbietung von verlorenen Fahrzeug-\n Straßenverkehr\n scheinen und Bescheinigungen über die Zuteilung\n 209 28.10.1988 Bekanntmachung zur Verordnung TSF amtlicher Kennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge\n Nr. 5/88 789\n 214b 30. 11. 1988 AUfbietung verlorener Fahrzeugbriefe\n 210 4. 11. 1988 Bekanntmachung Nr. 22/88 über Sonder- 800 (001 - 232)\n abmachungen nach § 22 ades Güterkraftverkehrsge-\n setzes 789\n 211 7. 11. 1988 § 43 StVZO, Einrichtungen zur Verbindung\n von Fahrzeugen\n hier: Lastkraftwagen und Zugmaschinen - (ausgenom-\n men land- oder forstwirtschaftliehe Zugmaschi- Nichtamtlicher Teil\n nen) - mit Zentralachsanhängern mit einem zu- Mitteilungen und Berichte aus Industrie, Handel\n lässigen Gesamtgewicht von mehr als 11 1.............796 und OrganlsaUonen der Verkehrswirtschaft 799\n\n\n\n\n Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen sich die Bezieher bitte an den Verlag wenden.",
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"content": "Heft 22 - 1988 762 VkBI Amtlicher Teil\n\n\n AMTLICHER TEIL\n\n für die keine unmittelbare Verwendung vorgesehen ist, die aber\n Personalnachrichten befördert werden zur Aufarbeitung, zur Deponie oder zur Beseiti-\n gung durch Verbrennung oder durch sonstige Entsorgungsver-\nNr.206 Auszeichnung fahren.\n Bonn, den 2. November 1988 (3) Behörden des Bestimmungs- oder des Versand landes im Sin-\n Z 11/04.06.02 ne des Absatzes 1 sind die im Abschnitt 22 des IMDG-Code\nDer Herr Bundespräsident hat am 26. September 1988 deutsch genannten Stellen oder die in dem betroffenen Land von\n der Regierung hierfür jeweils bestimmten oder beauftragten staat-\n Herrn Dr.-Ing. Karl Krell\n lichen Stellen.\n Leitender Direktor und Professor\n (4) Während der Beförderung der gefährlichen Abfälle sind die in\n Bundesanstalt für Straßenwesen\n Absatz 1 Satz 1 genannten Erklärungen oder Abschriften hiervon\nin Anerkennung seiner besonderen Verdienste das Verdienst- an Bord mitzuführen.\nkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik\n §2\nDeutschland verliehen.\n Der Bundesminister für Verkehr Die in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Erklärungen sind auf Verlan-\n gen der für den Heimat- oder Registerhafen des Seeschiffes zu-\n Im Auftrag ständigen Wasser- und Schiffahrtsdirektion vom Reeder oder,\n Schaust wenn dieser Ausländer ist, vom Schiffsführer unverzüglich zu\n(VkBI 1988 S. 762) übermlttetn. Liegt der Heimat- oder Registerhafen des Seeschiffes\n nicht in den Bereichen der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen\n Nord oder Nordwest, sind die Erklärungen der Wasser- und\n Schiffahrtsdirektion Nord zu übermitteln.\n Allgemeine Angelegenheiten §3\n Der Schiffsführer eines Seeschiffes, das gefährliche Abfälle beför-\nNr.207 Verordnung über Sofortmaßnahmen bei dert, ist verpflichtet. unverzüglich der zuständigen Wasser- und\n der Beförderung gefährlicher Abfälle Schiffahrtsdirektion oder dem Bundesminister für Verkehr alle\n mit Seeschiffen im Verkehr zwischen Zwischenfälle oder sonstigen besonderen Vorkommnisse zu mei-\n den, von denen Gefahren für Leben und Gesundheit von Men-\n Drittstaaten schen, für Tiere und andere Sachen sowie für die Umwelt ausge-\n Bon n, den 31 . Oktober 1988 hen können.\n A 13/26.00.70-12 §4\nNachstehend gebe ich den im Bundesgesetzblatt Teil I am 10. 11. (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes\n1988 verkündeten Wortlaut der Verordnung über Sofortmaßnah- über die Beförderung gefährlicher Güter handelt, wer vorsätzlich\nmen bei der Beförderung gefährlicher Abfälle mit Seeschiffen im oder fahrlässig\nVerkehr zwischen Drittstaaten einschließlich der Begründung be-\n 1. als Reeder entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 gefährliche Abfälle ohne\nkannt.\n die erforderlichen Erklärungen befördern läßt,\n Der Bundesminister für Verkehr\n 2. entgegen § 1 Abs. 4 die Erklärungen oder Abschriften hiervon\n Im Auftrag an Bord nicht oder nicht vollständig mitführt,\n Hin z\n 3. entgegen § 2 die Erklärungen auf Verlangen nicht, nicht voll-\n Verordnung ständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder\n über Sofortmaßnahmen bei der\n 4. entgegen § 3 Zwischenfälle oder sonstige besondere Vor-\n Beförderung gefährlicher Abfälle mit\n kommnisse nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mei-\n Seeschiffen Im Verkehr\n det.\n zwischen Drittstaaten\n Vom 7. November 1988 (2) Für die Verfolgung und Ahndung von\n nach Absatz 1 sind die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord\nAuf Grund des § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Beförderung ge-\n und Nordwest zuständig.\nfährlicher Güter vom 6. August 1975 (BGBI. I S. 2121) und des\n§ 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fas- §5\nsung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBI. I S. 602) Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes\nwird verordnet: in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die Beförderung ge-\n §1 fährlicher Güter und des § 134 des Gesetzes über Ordnungswid-\n rigkeiten auch im Land Berlin.\n(1) Zusätzlich zu den in § 1 Abs. 4 der Gefahrgutverordnung See\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1986 (BGBI. I §6\nS. 961), geändert durch Verordnung vom 21. Dezember 1987 Diese Verordnung tritt am 15. November 1988 in Kraft und am\n(8GBI. I S. 2863), genannten Anforderungen dürfen Seeschiffe, 14. November 1889 außer Kraft.\ndie berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, im Verkehr zwi- Bonn, den 7. November 1988 Der Bundesminister für Verkehr\nschen Drittstaaten gefährliche Abfälle nur befördern, wenn vor In Vertretung\nder Übernahme der Ladung eine schriftliche Erklärung der Behör- Dr. K n i t tel\nde des Bestimmungslandes, daß die gefährlichen Abfälle abge-\nnommen, und eine schriftliche Erklärung der Behörde des Ver- Begründung\nsand landes, daß die gefährlichen Abfälle im Falle der Abnahme- zur Verordnung über Sofortmaßnahmen\nverweigerung zurückgenommen werden, vorliegen. § 1 Abs. 1 bei der Beförderung gefährlicher Güter\n Satz 2 der Gefahrgutverordnung See findet keine Anwendung. mit Seeschiffen im Verkehr\n (2) Gefährliche Abfälle im Sinne dieser Verordnung sind gefährli- zwischen Drittstaaten\n che Güter nach den Stoffseiten der Klassen 1 bis 9 der vom Bun- I. Allgemeines\n desminister für Verkehr im BAnz. Nr. 170 vom 12. September 1987 Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährli-\n bekanntgegebenen amtlichen deutschen Übersetzung des Inter- cher Güter ist dem Bundesminister für Verkehr die Ermächti-",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 763 Heft 22 - 1988\n\n\n licher Güter zu untersagen oder nur unter Bedingungen und hörden, die die Erklärungen nach Absatz 1 ausstellen, ange-\n Auflagen zu gestatten, wenn sich die geltenden Sicherheits- ben können. Dies trifft derzeit für 46 Staaten zu. In allen übri-\n vorschriften als unzureichend zur Einschränkung der von der gen Fällen kann eine konkrete Bestimmung durch die Verord-\n Beförderung ausgehenden Gefahren herausstellen und eine nung nicht erfolgen, da die Verhältnisse von Land zu Land un-\n Änderung im vorgesehenen Verfahren nicht abgewartet wer- terschiedlich sind.\n den kann. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, daß bei In Absatz 4 ist geregelt, daß die Abnahme- beziehungsweise\n der Beförderung gefährlicher Abfälle Probleme entstehen, die Rücknahmeerklärungen an Bord mitzuführen sind.\n mit den geltenden Rechtsvorschriften - insbesondere den Zu §2\n durch die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Gü-\n Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist davon\n ter mit Seeschiffen rechtsverbindlich eingeführten internatio-\n Abstand genommen worden, in jedem Fall die vorherige Vorle-\n nalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit See-\n gung der betreffenden Erklärungen zu verlangen. Dies sieht\n schiffen - nicht gelöst werden können.\n die Verordnung nur für den Fall vor, daß die deutsche Behör-\n Dies wird insbesondere deutlich in den Fällen des \"MS Karin de dies verlangt. Hiervon wird sie z. B. dann Gebrauch ma-\n B\" und des \"MS Deepsea Carrier\". In diesen Fällen kann die chen, wenn sie über die in § 3 festgelegten MeIdeverpflichtun-\n Ladung nicht wie vorgesehen gelöscht werden. gen Kenntnis davon erhält, daß Schwierigkeiten bei der Ab-\n Dies hat zur Folge, daß die genannten Schiffe über mehrere wicklung derartiger Transporte eintreten.\n Wochen mit ihrer gefährlichen Ladung unterwegs sind. Für die\n Besatzung ergeben sich insbesondere dadurch Gefahren für Zu§3\n Leib und Leben, daß die Verpackung (Fässer und Container) Der Schiffsführer eines Seeschiffes wird hiernach verpflichtet,\n der gefährlichen Abfälle sich in einem nicht mehr sicheren Zu- unverzüglich, das heißt also ohne schuldhaftes Zögern, der\n stand befindet. zuständigen deutschen Behörde alle Zwischenfälle oder son-\n Mit der Verordnung soll die Verpflichtung zur Beschaffung stigen besonderen Vorkommnisse, von denen Gefahren für\n einer Abnahmeerklärung des Bestimmungslandes und einer Leben und Gesundheit von Menschen, für Tiere und andere\n Rücknahmeerklärung des Versand landes für den Fall der Ab- Sachen sowie für die Umwelt ausgehen können, zu melden.\n nahmeverweigerung durch das Bestimmungsland eingeführt Diese Meldeverpflichtung soll auch sicherstellen, daß wäh-\n werden. Nur bei Vorliegen dieser Erklärungen darf der gefähr- rend der Abwicklung derartiger Transporte, insbesondere bei\n liche Abfall befördert werden. Hinzu tritt eine Verpflichtung für Schwierigkeiten im Löschen der Ladung von gefährlichen Ab-\n Reeder beziehungsweise Schiffsführer, diese Erklärungen der fällen, an die zuständigen Behörden kurzfristig eine Nachricht\n zuständigen deutschen Behörde auf Verlangen vorzulegen ergeht. Damit werden diese in die Lage versetzt, die not-\n und alle besonderen Vorkommnisse und Zwischenfälle, die wendigen Maßnahmen, insbesondere für die Sicherheit der\n Auswirkungen auf Leben und Gesundheit von Menschen, für Personen an Bord von Seeschiffen zu treffen.\n Tiere und andere Sachen sowie für die Umwelt haben können, Zu§4\n zu melden. Die Verpflichtungen sind mit einer Bußgeldandro- Die in den §§ 1, 2 und 3 für den Reeder beziehungsweise\n hung bis zu 100 000,- DM verbunden. Schiffsführer formulierten Verpflichtungen werden für den Fall\n Eine Kollision zu internationalen Regelungen für Abfälle, hier des Zuwiderhandelns mit einer Geldbuße bewehrt. Die Höhe\n insbesondere EG-Richtlinien, tritt nicht ein, da sie keine der Geldbuße richtet sich nach den Umständen des Einzelfal-\n Rechtsvorschriften für den Cross trade außerhalb der EG ent- les. Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter läßt\n halten. Geldbußen bis zu 100 000,- DM zu.\n Die Verordnung ist in ihrer Geltung auf längstens 1 Jahr be- Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten\n schränkt. Sie ist unter besonderer Berücksichtigung auch in- werden hier, wie im allgemeinen Bereich des Transportes ge-\n ternational stattfindender Erörterungen zu gegebener Zeit zu- fährlicher Güter mit Seeschiffen, die Wasser- und Schiffahrts-\n rückzunehmen oder durch andere geeignete Rechtsvorschrif- direktionen Nord und Nordwest für zuständig erklärt.\n ten zu ersetzen. Zu§5\n11. Zu den Einzelvorschriften Hier ist die übliche Berlinklausel enthalten.\n Zu§1 Zu§6\n Absatz 1 enthält den Grundsatz für Seeschiffe unter deutscher Die Verordnung soll kurzfristig nach der Verkündung in Kraft\n Flagge, daß sie gefährliche Abfälle im Verkehr zwischen Dritt- und spätestens 1 Jahr danach außer Kraft treten.\n staaten nur befördern dürfen, wenn vor Übernahme der La-\n dung eine schriftliche Erklärung der Behörde des Bestim- (VkBI 1988 S. 762)\n mungslandes, daß die gefährlichen Abfälle abgenommen und\n eine schriftliche Erklärung der Behörde des Versand landes,\n daß die gefährlichen Abfälle im Falle der Abnahmeverweige-\n rung zurückgenommen werden, vorliegt. Des weiteren ist hier Nr.208 Richtlinien für die\n bestimmt, daß die sonst möglichen Erleichterungen nach § 1\n Abs. 1 Satz 2 der Gefahrgutverordnung See beim Transport\n - Fachprüfung ADNR\n gefährlicher Abfälle nicht angewendet werden dürfen. Dies be- - Erteilung der Bescheinigung über be-\n deutet, daß die Bestimmungen des International Maritime sondere Kenntnisse des ADNR\n Dangerous Goods-Code - gegebenenfalls in seiner deutschen - Anerkennung von Lehrgängen für den\n Übersetzung - immer anzuwenden sind, da die in bezug ge-\n Erwerb der besonderen Kenntnisse\n nommenen Vorschriften in der Gefahrgutverordnung See in\n ihrem materiellen Gehalt auf den IMDG-Code abgestellt sind.\n desADNR\n In Absatz 2 wird der Begriff der gefährlichen Abfälle definiert. gemäß Randnummer (Rn.) 10 170 des\n Hierfür wird auf die Klasseneinteilung für gefährliche Güter ADNR - RB 001 -\n des IMDG-Code zurückgegriffen und diese in Verbindung ge- Bonn, den 24. November 1988\n bracht mit dem international eingeführten Abfallbegriff für den A 13/23.77.26-05/1\n internationalen Straßen- und Schienentransport gefährlicher\n Güter. Die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR) hat auf ihrer\n In Absatz 3 sind die für den Seeschiffstransport gefährlicher Sitzung am 25./26. November 1985 beschlossen, daß zur Erhö-\n Güter in bestimmten Ländern vorhandenen Behörden mit dem hung der Sicherheit an Bord ein Sachkundiger anwesend sein",
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"content": "Heft 22 - 1988 764 V k 8 ·1 Amt li ehe r Te i I\n\nDer Beschluß der ZKR soll durch die Siebente Verordnung zur Nachstehend werden bekanntgegeben\nÄnderung der Gefahrgutverordnung-Binnenschiffahrt in Kraft ge-\n - der Wortlaut des Protokolls 28 über die Sitzung der Zentralkom-\nsetzt werden. Zur Erleichterung der Umsetzung wurde die erfor-\n mission für die Rheinschiffahrt (ZKR) vom 25.126. November\nderliche Richtlinie RB 001 am 3. Mai 1986 (VkBI S. 250) bekannt- 1985 und\ngegeben.\n - die Neufassung der Richtlinie RB 001 zu Randnummer 10 170\nAuf Grund zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen sowie auf\nGrund der Änderung des von der Zentralkommission für die des ADNR. Der Bundesminister für Verkehr\nRheinschiffahrt (ZKR) herausgegebenen Fragebogens für die Im Auftrag\n.Fachprüfunq ADNR\" mußte die Richtlinie RB 001 überarbeitet Hin z\nwerden. Sie wird in der nachstehenden Fassung neu bekanntge-\nmacht. Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Zentralkommission für\n die Rheinschiffahrt vom 25./26. November 1985\n Bis zum Inkrafttreten der Siebenten Verordnung zur Änderung der\n Gefahrgutverordnung-Binnenschiffahrt ist wie folgt zu verfahren: (Dokument CC/R [85] 2)\n 1. .Fachprüfunqen ADNR\" gemäß Ziffer 1 der RB 001 können von \"PROTOKOLL 28\n den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen ab sofort abgenommen ADNR - Rn 10 170 (neu) - Kenntnisse über gefährliche Güter\n werden. Beschluß\n Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber eine befristete I.\n schriftliche Bestätigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung. Die Zentralkommission, auf Vorschlag ihres Ausschusses für ge-\n Innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer kann er diese nach lnkrafttre- fährliche Güter und ihres Ausschusses für Sozial-, Arbeits- und\n ten der Siebenten Verordnung zur Änderung der Gefahrgutver- Berufsausbildungsfragen, beschließt die in der Anlage zu diesem\n ordnung-Binnenschiffahrt in eine Bescheinigung nach Rn. Beschluß aufgeführten Änderungen der Verordnung über die Be-\n 10 170 Abs. 2 ADNR (Anlage 3 zur RB 001) umschreiben lassen. förderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR).\n Gebühren für die Prüfung und Bescheinigung werden erst mit Diese Änderungen treten am 1. April 1986 in Kraft.*)\n der Umschreibung erhoben.\n Dabei gelten folgende Übergangsbestimmungen:\n 2. Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest erkennt Lehr-\n gänge für Wiederholungs- und Fortbildungsschulungen bis Rn 10170 (1) gilt erst ab 1. April 1989.\n zum Inkrafttreten der Siebenten Verordnung zur Änderung der In Abweichung von Rn 10 170 (2), Absatz 2, können Inhaber von\n Gefahrgutverordnung-Binnenschiffahrt bei Vorliegen der Vor- Rheinschifferpatenten, die ihr Patent vor dem 1. April 1986 erwor-\n aussetzungen befristet an. ben haben, bis spätestens 1. April 1989 die Bescheinigung nach\n 3. a) Bewerbern um die Bescheinigung über besondere Kenntnis- Rn 10 170 (2), Absatz 1, Satz 2, auch durch den Nachweis erwer-\n se des ADNR, die vor dem 1. April 1986 bereits Inhaber des ben, daß sie an einer Wiederholungs- und Fortbildungsschulung\n Rheinschifferpatents oder Schifferpatents waren und in der nach Rn 10170 (4) teilgenommen haben.\n Zeit vom 1. April 1984 bis zum 31. März 1986 an einer gemäß 11.\n Ziffer 3 der RB 001 anerkannten Schulung teilgenommen ha- Die Zentralkommission beauftragt ihren Ausschuß für gefährliche\n ben, kann die Bescheinigung gemäß Ziffer 7 der RB 001 von Güter und ihren Ausschuß für Sozial-, Arbeits- und Berufsausbil-\n der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest ausgestellt dungsfragen, gemeinsam zu prüfen, ob durch die Einführung der\n werden. Als Gültigkeitsdauer ist einzutragen: ,,31. März neuen Vorschriften die erwartete weitere Erhöhung der Sicherheit\n 1990\". bei der Beförderung gefährlicher Güter erreicht wird, ihr in der\n b) Bewerbern um die Bescheinigung über besondere Kenntnis- Frühjahrssitzung 1992 darüber zu berichten und gegebenenfalls\n se des ADNR, die vor dem 1. April 1986 bereits Inhaber des Vorschläge zu unterbreiten.\n Rheinschifferpatents oder Schifferpatents waren und in der Anlage\n Zeit vom 1. April 1986 bis zum 31. März 1989 an einer gemäß In der Anlage B, ADNR, ist folgende Rn 10170 neu einzufügen:\n Ziffer 3 der RB 001 anerkannten Schulung teilgenommen ha-\n 10 170 Kenntnisse über gefährliche Güter\n ben, kann die Bescheinigung gemäß Ziffer 7 der RB 001 von\n der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest ausgestellt (1) Ein Sachkundiger muß an Bord anwesend sein, wenn folgende\n werden. Als Gültigkeitsdauer sind 5 Jahre vom Zeitpunkt des gefährliche Güter der Anlagen 9, 10 oder 11 der Rheinschiffahrts-\n Schulungsabschlusses an einzutragen. polizeiverordnung befördert werden:\n Bestimmte feuergefährliche Güter nach Anlage 9 RheinSchPV\nErläuterungen\nZum Beschluß der ZKR und zur Richtlinie RB 001 werden noch - bei der Beförderung in Versandstücken,\nfolgende Erläuterungen gegeben: a) soweit das Bru1tohöchstgewicht der auf einem Schiff beför-\n- Der Sachkundige, der nach Rn. 10 170 ADNR an Bord sein muß, derten Güter 50 Tonnen überschreitet:\n kann der Schiffsführer, ein sonstiges Besatzungsmitglied oder - feuergefährliche Gase F der Klasse Id mit Ausnahme der\n eine andere Person sein. Gase nach der hiernach erwähnten Anlage 10;\n- Bei der Prüfung für die Erteilung des Rheinschifferpatents oder - Güter der Klasse lila Kategorien Kx, KOs,KOn,K1s, K1n;\n des Schifferpatents kann der Bewerber wählen, ob er nur den - Güter der Klasse V mit einem Flammpunkt unter 21 0 C;\n Nachweis von Grundkenntnissen des ADNR nach den Vorschrif- b) soweit das Bru1tohöchstgewicht der auf einem Schiff beför-\n ten der Patentverordnung erbringen oder ob er die \"Fachprü- derten Güter 250 Tonnen überschreitet:\n fung ADNR\" nach Rn. 10 170 ADNR ablegen will. Die .Fachprü-\n fung ADNR kann aber auch unabhängig von der Patentprü-\n CI\n - Güter der Klasse lila, Kategorie K2;\n fung abgelegt werden. - Güter der Klasse V mit einem Flammpunkt zwischen 21 0 C\n -Inhaber des Rheinschifferpatents oder des Schifferpatents, die und 55 0 C;\n ihr Patent vor dem 1. April 1986 erworben haben, können bis - bei Tankschiffen,\n . spätestens 1. April 1989 die Bescheinigung über besondere die hiervor aufgeführten Güter der Anlage 9 ohne Gewichtsbe-\n Kenntnisse des ADNR nach Rn. 10 170 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz grenzung sowie die gefährlichen Gase, die bei der ·Beförderung\n 2 auch durch den Nachweis erwerben, daß sie an einer Wieder- dieser Güter entstanden sind und sich noch in den Tanks befin-\n holungs- und Fortbildungsschulung (als \"erstmalige Schulung\" den.\n i. S. der Ziffer 2.4 der RB 001) nach Rn. 10 170 Abs. 4 teilgenom- Ammoniak und andere gleichgestellte Güter nach Anlage 10\n men haben. RhelnSchPV\n - bei der Beförderung in Versandstücken,\n - Die Fachprüfung ADNR setzt die Teilnahme an einem Lehrgang",
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"content": "V k 8-1 Amt li ehe r Te i I 765 Heft 22 - 1988\n\n soweit das Bruttohöchstgewicht der auf einem Schiff beförder- Inhalt\n ten Güter 1 Tonne je Gut oder 5 Tonnen insgesamt überschrei- 1. Fachprüfung ADNR\n tet: 1.1 Rheinschifferpatentprüfu ng I Binnenschifferpatentprüfu ng\n a) folgende Güter der Klasse Id:\n - Borfluorid und Fluor der Ziffer 3; 1.2 Fachprüfung ADNR für Sachkundige\n - Güter der Ziffern 5 und 8 a: 2. Zweck und Inhalt der Lehrgänge\n - Chlorwasserstoff der Ziffer 10; 3. Anerkennung von Lehrgängen\n - Ammoniak der Ziffer 14;\n 4. Voraussetzungen für die Anerkennung\n b) folgende Güter der Klasse IVa:\n 5. Erteilung der Anerkennung\n - die Güter der Ziffern 1,2,3,4,5,11,12,13,14 und 31;\n - Natriumazid der Ziffer 32 a: 6. Durchführung des Lehrgangs\n - die Güter der Ziffern 81 a und 81 b; 7. Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADNR\n - Natriumfluoracetat und Fluoracetamid der Ziffer 81 g;\n 8. Übergangsvorschriften\n c) folgende Güter der Klasse V:\n Anlagen\n - die Güter der Ziffern 2 a, 3 a, 6 a, 7, 9 und 14;\n Anlage 1 Fragenkatalog der Zentralkommission für die Rhein-\n - bei Tankschiffen,\n schiffahrt (ZKR) für die Fachprüfung ADNR\n die hiervor aufgeführten Güter der Anlage 10 ohne Gewichtsbe- Anlage 2 Antworten zur Fachprüfung ADNR\n grenzung sowie die gefährlichen Gase, die bei der Beförderung\n Anlage 3 Muster einer Bescheinigung nach Rn 10 170 Abs. 2\n dieser Güter entstanden sind und sich noch in den Tanks befin-\n ADNR\n den.\n 1. Fachprüfung ADNR\n Explosionsgefährliche Güter nach Anlage 11 RhelnSchPV\n 1.1 Rheinschifferpatentprüfung/Binnenschifferpatentprüfung\n soweit das Bruttohöchstgewicht der auf einem Schiff beförderten\n Güter 50 kg je Klasse überschreitet: In dem Anhang 4 der Rheinschifferpatentverordnung und der\n Anlage 1 der Binnenschifferpatentverordnung wird u. a. der\n - Güter der Klasse I a mit Ausnahme der Güter der Ziffer 15;\n Nachweis von Grundkenntnissen über das ADNR gefordert.\n\" - Güter der Klasse I b; Der Nachweis dieser Kenntnisse kann auf Antrag auch durch\n - Güter der Klasse I c mit Ausnahme der Güter der Ziffer 1 a; Ablegung einer Fachprüfung ADNR erbracht werden. Hierzu\n - Güter der Klasse VII mit Ausnahme der Güter der Ziffer 99. ist der von der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt\n (ZKR) aUfgestellte Fragenkatalog zu verwenden (Anlage 1).\n (2) Sachkundiger (Besatzungsmitglied oder eine andere Person),\n ist eine Person, die nachweisen kann, daß sie über besondere Den Bewerbern sind jeweils 30 Fragen zu stellen.\n Kenntnisse des ADNR verfügt. Diese Kenntnisse sind nachzuwei- Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 21 der 30 Fragen\n sen durch eine Bescheinigung einer zuständigen Behörde oder richtig beantwortet hat. Bei offensichtlichen Mißverständnis-\n durch eine Bescheinigung einer von der zuständigen Behörde an- sen und in Grenz- und Zweifelsfällen kann die Prüfungskom-\n erkannten Stelle. mission in einem direkten Fachgespräch mit dem Bewerber\n Diese Bescheinigung wird erworben durch eine mit Erfolg bestan- feststellen, ob die erfolgte Prüfung als bestanden gelten kann.\n dene Fachprüfung ADNR. Nach bestandener Prüfung ist dem Bewerber eine Bescheini-\n Jeder Prüfungsausschuß bestimmt die Modalitäten der Fachprü- gung gemäß Anlage 2 auszustellen.\n fung ADNR auf der Grundlage des Programms nach Abs. (3) und 1.2 Fachprüfung ADNR für Sachkundige\n des von der Zentralkommission erstellten Fragenkatalogs. Im üb- Bewerber um die Bescheinigung über besondere Kenntnisse\n rigen gelten die Bestimmungen des § 5 der Rh.einschifferpatent- des ADNR müssen, soweit sich aus Rn 10 170 ADNR nichts\n verordnung sinngemäß. anderes ergibt, die besonderen Kenntnisse des ADNR in einer\n (3) Die Vermittlung der Kenntnisse nach den Absätzen (2) und (4) Fachprüfung ADNR nachweisen.\n kann erfolgen im Rahmen eines von der zuständigen Behörde an- Zur Abnahme der Fachprüfung ADNR sind die bei den Was-\n erkannten Lehrgangs. Dieser Lehrgang, der gegebenenfalls eine ser- und Schiffahrtsdirektionen West, Südwest und Süd gebil-\n persönliche, praktische Übung beinhaltet, soll umfassen: deten Prüfungsausschüsse für die Abnahme der Rheinschif-\n a) allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, ferpatentprüfungen sowie die bei den Wasser- und Schiff-\nf\"\" b) Gefahrenarten, fahrtsdirektionen Nord, Nordwest, Mitte, West, Südwest und\n c) Maßnahmen zur Unfallverhütung, Süd gebildeten Prüfungsausschüsse für die Abnahme der\n Schifferpatentprüfu ngen zuständ ig.\n d) Maßnahmen nach einem Unfall oder Zwischenfall (Erste Hilfe,\n Bleib-weg-Signal, Notruf, Verkehrssicherung, Einsatz von Hilfs- Jeder Prüfungsausschuß bestimmt die Modalitäten der Fach-\n mitteln wie z. B. Feuerlöschern), prüfung ADNR auf der Grundlage des Programms nach Rn\n 10 170 (3) und des von der Zentral kommission für die Rhein-\n e) Bezeichnung der Schiffe und Bezettelung der Versandstücke,\n schiffahrt erstellten Fragenkatalogs. Das Verfahren richtet\n f) Aufgaben der Besatzung und des Sachverständigen bei der Be- sich nach Nummer 1.1 Absätze 2 und 3. Im übrigen gelten die\n förderung gefährlicher Güter, Bestimmungen des § 5 der Rheinschifferpatentverordnung\n g) Ausrüstung von Schiffen, die gefährliche Güter befördern so- und der §§ 20 und 22 der Binnenschifferpatentverordnung\n wie Funktion und Anwendung der Ausrüstungsgegenstände. sinngemäß.\n (4) Die Bescheinigung nach Abs. (2) hat eine Gültigkeit von fünf 2. Zweck und Inhalt der Lehrgänge\n Jahren und kann jederzeit durch den Nachweis der Teilnahme an 2.1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten für die Anerken-\n einer von der zuständigen Behörde anerkannten Wiederholungs- nung von Lehrgängen für Sachkundige gemäß Rn 10 170 der\n und Fortbildungsschulung nach dem in Abs. (3) enthaltenen Pro- Anlage 8 zum ADNR.\n gramm erneut erworben werden. U\n 2.2 Die Lehrgänge haben den Zweck, Personen, die als Sachkun-\n dige eingesetzt werden sollen und die gemäß Rn 10 170 ADNR\n Richtlinien für die eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung\n - Fachprüfung ADNR über die besonderen Anforderungen bei Gefahrguttransporten\n erwerben wollen, die hierfür erforderlichen theoretischen und\n - Ertellung der Bescheinigung über besondere Kenntnisse des\n praktischen Kenntnisse (z. B. Erläuterung an Modellen und\n ADNR\n Lichtbildern, Umgang mit Spürgeräten und Feuerlöschern, ... )\n - Anerkennung von Lehrgängen für den Erwerb der besonderen zu vermitteln.\n Kenntnisse des ADNR 2.31n den Lehrgängen sollen gemäß Rn 10170 ADNR folgende",
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"content": "Heft 22 - 1988 766 VkBI Amtlicher Teil\n\n\n a) allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher a) erstmalige Schulung 24 Unterrichtsstunden\n Güter, b) weitere Schulungen 12 Unterrichtsstunden\n b) Gefahrenarten, Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf den Zeitraum von\n c) Maßnahmen zur Unfallverhütung, einem Jahr ist zulässig.\n d) Maßnahmen nach einem Unfall oder Zwischenfall (Erste 4.3 Der Lehrgangsveranstalter hat bei AntragsteIlung nachzuwei-\n Hilfe, Bleib-weg-Signal, Notruf, Verkehrssicherung, Einsatz sen, daß er über geeignete Räumlichkeiten für die Schulung\n von Hilfsmitteln wie z. B. Feuerlöschern), und über das erforderliche Lehrmaterial verfügt.\n e) Bezeichnung der Schiffe und Bezettelung der Versands1ük- 5. Erteilung der Anerkennung\n ke, 5.1 Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest erteilt die Aner-\n f) Aufgaben der Besatzung und des Sachkundigen bei der Be- kennung schriftlich. Diese enthält insbesondere die Auflage,\n förderung gefährlicher Güter, daß\n - die Lehrgänge nach den Ziffern 4.1 bis 4.3 durchgeführt\n g) Ausrüstung von Schiffen, die gefährliche Güter befördern,\n sowie Funktion und Anwendung der Ausrüstungsgegen- werden,\n stände. - ihr die Befugnis eingeräumt wird, Beauftragte zu den Lehr-\n gangsveranstaltungen zu entsenden,\n2.4 Die Wiederholungs- und Fortbildungsschulung kann durchge-\n führt werden als: - ihr die Termine der einzelnen Lehrgangsveranstaltungen\n rechtzeitig anzuzeigen sind.\n a) erstmalige Schulung für Inhaber eines vor dem 1. April 1986\n erworbenen Rheinsch ifferpatents. 5.2 Will der Lehrgangsveranstalter nach Anerkennunq eines Lehr-\n gangs Veränderungen hinsichtlich solcher Umstände vorneh-\n Erstmalige Schulungen dienen der Vermittlung von Grund-\n men, die für die Anerkennung von Bedeutung waren, so hat er\n kenntnissen .\n vorher die Zustimmung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion\n b) weitere Schulung zwecks Verlängerung der Bescheinigung Südwest einzuholen. Dies gilt insbesondere für Veränderun-\n über besondere Kenntnisse des ADNR. gen der eingesetzten Lehrkräfte sowie der Kurspläne.\n Weitere Schulungen dienen der Auffrischung des Wissens 6. Durchführung der Lehrgänge\n und sollen inzwischen eingetretene technische, rechtliche\n 6.1 Die Lehrgänge müssen sicherstellen, daß die Teilnehmer den\n und stoffbezogene Neuerungen vermitteln.\n vermittelten Stoff beherrschen.\n Sie müssen vor Ablauf der in Rn 10 170 Abs. 4 ADNR ge- Die Lehrgänge müssen dem aktuellen Stand der Entwicklun-\n nannten Frist absolviert worden sein. gen in den jeweiligen Schulungsbereichen Rechnung tragen.\n3. Anerkennung von Lehrgängen Der Lehrgangsveranstalter trägt die Verantwortung dafür, daß\n3.1 Lehrgänge zur Wiederholungs- und Fortbildungsschulung be- die Entwicklungen in den Schulungsbereichen von den einge-\n dürfen der Anerkennung durch die Wasser- und Schiffahrtsdi·' setzten Lehrkräften beobachtet und beherrscht werden.\n rektion Südwest. 6.2 Die Durchführung der Lehrgänge soll so praxisnah wie mög-\n Einer Anerkennung bedürfen nicht Lehrgänge, die von der lich erfolgen. Dabei sind den Kursplänen der Lehrgänge die\n Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft durchgeführt wer- Themen nach Nummer 2.3 zugrunde zu legen. Die Lehrgänge\n den. Hier hat die Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft zu sollen möglichst auch einen praktischen Teil (z. B. Vorführung\n gewährleisten, daß die Durchführung der Lehrgänge diesen von Modellen, Umgang mit Spürgeräten und Feuerlöschern)\n Richtlinien entspricht; die Lehrinhalte sind der Wasser- und enthalten.\n Sch iffah rtsd irektion Südwest mitzuteilen. 7. Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADNR\n3.2 Die Anerkennung wird nur auf schriftlichen Antrag erteilt. An- Für die Erteilung und Erneuerung der Bescheinigung über be-\n tragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder sondere Kenntnisse des ADNR nach dem Muster der Anlage 2\n Gesellschaften im Sinne des Handelsrechts. sind die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord, Nordwest,\n Dem Antrag auf Anerkennung sind beizufügen: Mitte, West, Südwest und Süd zuständig.\n a) ausführliche Kurspläne mit sachlicher und zeitlicher Gliede- Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn der Bewerber\n rung des Lehrstoffes unter Angabe der vorgesehenen Lehr- die Fachprüfung ADNR mit Erfolg abgelegt hat.\n methoden und gegebenenfalls unter Beifügung der Unterla- Die Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADNR\n gen über eine vorgesehene programmierte Unterweisung, wird auf Antrag verlänqert, wenn der Bewerber den Nachweis\n b) das Verzeichnis der Lehrkräfte, Nachweis der Sachkunde erbringt, daß er an einer Wiederholungs- und Fortbildungs-\n und Angabe des Tätigkeitsgebiets der Lehrkräfte, schulung (\"weitere Schulunq\") nach Rn 10 170-Abs. 4 teilge-\n nommen hat. Ist die Schulung nicht in vollem Umfang vor Ab-\n c) Angaben über Schulungsräume und das vorhandene Lehr-\n lauf der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung erfolgt, so wird\n material sowie Angaben über die Einrichtungen für die\n eine neue Bescheinigung erteilt, für die die erneute Ablegung\n praktische Unterweisung,\n einer Fachprüfung ADNR erforderlich ist.\n d) die Teilnahmebedingungen.\n 8. Obergangsvorschriften\n Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest kann weitere\n Bewerbern um die Bescheinigung über besondere Kennt-\n Angaben und die Beibringung weiterer Unterlagen verlangen,\n nisse des ADNR, die vor dem 1. April 1986 bereits Inhaber\n insbesondere über die Eignung der Lehrkräfte im Rahmen der\n des Rheinschifferpatents oder Schifferpatents waren und\n Erwachsenenbildung. Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion\n die in der Zeit vom 1. April 1984 bis zum Zeitpunkt des In-\n Südwest kann Lehrgänge überwachen. krafttretens der RN 10 170 ADNR an einer anerkannten\n3.3 Nach Maßgabe der Anerkennung ist der Veranstalter berech- Schulung über den Transport gefährlicher Güter teilge-\n tigt, die Wiederholungs- und Fortbildungslehrgänge als erst- nommen haben, kann die Bescheinigung gemäß Abschnitt\n malige oder als weitere Schulungen duchzuführen. 7 von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest aus-\n4. Voraussetzungen für die Anerkennungen: gestellt werden, sofern der Lehrgangsnachweis spätestens\n4.1 Der Lehrgangsveranstalter hat der Wasser- und Schiffahrtsdi- am 1. April 1989 erbracht wird.\n rektion Südwest ausführliche Kurspläne vorzulegen. Diese Als Gültigkeitsdauer ist einzutragen:\n kann verlangen, daß erforderliche Änderungen vorgenommen - für Schulungen, die in der Zeit. vom 1. April 1984 bis\n werden. 31. März 1986 durchgeführt wurden: 31. März 1990;\n4.2 Der Lehrgangsveranstalter hat seinen Wiederholungs- und - für Schulungen, die in der Zeit vom 1. April 1986 bis 31.\n Fortbildungslehrgängen mindestens folgenden Zeitbedarf zu- März 1989 durchgeführt wurden: Zeitpunkt, der 5 Jahre",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 767 Heft 22 - 1988\n\n Anlage 1 Fragenkatalog\n Frage Quellenbezug*) Frage und Antwortvorschläge\n Prüfungsfragen Nr.\n zur Fachprüfung ADNR\n Vorbemerkungen 001 Verordnung Wie wird die \"Verordnung über die\n Titel Beförderung gefährlicher Güter auf dem\n Die nachfolgendenden 213 Prüfungsfragen sind von den Delega- RheinSchPV Rhein\" abgekürzt?\n tionen der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR) ein- § 101 f A VBGR C AOR\n gereicht und von der Arbeitsgruppe für gefährliche Güter in meh- B AONR 0 RIO\n reren Sondersitzungen bearbeitet und zusammengefaßt worden.\n Sie wurden für die Prüfung innerhalb der Bundesrepublik 002 Verordnung Was wird mit dem ADNR geregelt?\n Deutschland geändert, um hier bestehende Besonderheiten zu Art. 1 A Die Beförderungvon Gütern aller Art mit\n berücksichtigen. Rheinschiffen.\n Bei den Fragen ist für die Einteilung der gefährlichen Güter in Ge- B Die Beförderungsolcher gefährlicher\n fahrenklassen die Empfehlung der Vereinten Nationen für die Be- Güter auf dem Rhein,deren Transport mit\n förderung gefährlicher Güter beachtet worden, die in RID*) und der Eisenbahnoder auf der Straße\n ADR*) bereits vollzogen ist und im ADNR bei der nächsten Revi- verboten ist.\n sion berücksichtigt werden soll. Die bei der Drucklegung dieses e Die Beförderunggefährlicher Güter mit\n Entwurfs noch gültige Gefahrklassen-Bezeichnung. nach ADNR Tankschiffen in der Binnenschiffahrt.\n ist jeweils in Klammern beigefügt, z. B. \"Klasse 6.1 (IVa)\". o Die Zulassung und gegebenenfallsdie\n Voraussetzungen,unter denen\n Wenn in den einzelnen Prüfungsfragen nicht ausdrücklich etwas gefährliche Güter auf dem Rhein\n anderes erwähnt ist, dann handelt es sich bei den Gefahrgütern befördert werden dürfen.\n stets um Mengen, die über den dem ADNR nicht unterliegenden\n Höchstgewichten (Randnummer 10100) liegen. 003 6002 (1) Welche Besonderheiten gelten für die Güter\n einer \"Nur-Klasse\"?\n Die 213 Prüfungsfragen werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad in\n A Für die Beförderungvon Gefahrgütern\n. 12 etwa gleichwertige Fragengruppen zu je 30 Fragen eingeteilt. einer \"Nur-Klasse\" ist in allen Fällen ein\n wobei eine bestimmte Frage in mehreren Gruppen enthalten sein Zulassungszeugniserforderlich.\n kann. Die richtigen Antworten ergeben sich aus Anlage 2. B Bei der Beförderung eines Guteseiner\n Da die Fragen von den Kandidaten im \"Multiple-Choice-Verfah- \"Nur-Klasse\" dürfen gleichzeitig keine\n ren\" beantwortet werden sollen, sind jeder Frage eine richtige anderen Gefahrgüter befördert werden.\n und drei falsche Antworten beigegeben. e Güter, die in der Aufzählung der gefähr-\n lichen Güter von \"Nur-Klassen\" in der\n Der Tabellen kopf gibt Aufschluß über Anlage A, 11.Teil, nicht sind,\n - die Laufnummer der Prüfungsfrage; dürfen auf dem Rhein nicht befördert\n - einen Quellenbezug in den Rheinschiffahrts-/Binnenschiff- werden.\n fahrts-Vorschriften oder einen Hinweis auf die bei der Beförde- o Güter einer \"Nur-Klasse\" dürfen nur in\n rung gefährlicher Güter unabdingbar erforderlichen Grund- beschränktenMengengemäß Kapitell\n kenntnisse; und 11der Anlage B befördert werden.\n - Frage- und Antwortvorschläge. 004 6002 (1) Welche Besonderheiten gelten für die Güter\n Die Prüfungsfragen, einschließlich der richtigen und falschen einer \"freien Klasse\"?\n Antworten, sind jedermann zugänglich. Sie können auch als Lehr- A Güter einer \"freien Klasse\" dürfen in\n mittel, z. B. bei der Matrosen- und Schiffsführerausbildung, be- unbeschränkten Mengenbefördert\n nutzt werden. werden.\n B Bei der Beförderungvon Gütern einer\n Die Bewerber sollen bei der Prüfung alle amtlichen Ausgaben von freien Klasse\" ist nur in den in Kapitel 11\n JJ\n\n Vorschriften, d. h. Vorschriftstexte ohne Kommentare oder nicht- der Anlage B vorgesehenenFällenein\n amtliche Erläuterungen, als Hilfsmittel benutzen dürfen. Ebenfalls Zulassungszeugniserforderlich.\n..\".,..sollen Nachschlagewerke über chemische und physikalische Ei- e Güter, die in der Aufzählung der\n \\ genschaften von Transportgütern sowie Sammlungen von Stoff- gefährlichen Güter von \"freien Klassen\"\n merkblättern bzw. schriftliche Weisungen nach Randnummer in der Anlage A, 11.Teil, nicht aufgeführt\n 10185 ADNR (z. B. die \"R 12\" der BsGB, die CEFIC-Merkblätter) sind, gelten nicht als gefährliche Güter\n während der Prüfung als Hilfsmittel zugelassen sein. Ausdrücklich und sind ohne besondereBedingungen\n als Hilfsmittel während der Prüfung nicht zugelassen sind nicht zur Beförderungzugelassen.\n offiziell ausgeteilte Prüfungsfragebogen sowie hiervor aufgeführte o Auf einem Schiff dürfen Güter aller\n Hilfsmittel, die mit zusätzlichen Handeintragungen versehen sind. \"freien Klassen\" beliebig befördert\n werden.\n Bei gleichzeitig geprüften Kandidaten sind diesen, soweit mög-\n Iich, Fragebogen verschiedener Fragengruppen zur Beantwor- 005 6002 (2) Welche gefährlichen Güter umfaßt die\n tung vorzulegen. Klasse 2 (Id)?\n Für die Beantwortung der 30 Prüfungsfragen stehen höchstens 60 A Verdichtete,verflüssigteoder unter Druck\n Minuten zur Verfügung. gelöste Gase.\n Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 21 der 30 Fragen B EntzündbareflüssigeStoffe.\n richtig beantwortet hat. Bei offensichtlichen Mißverständnissen C Organische Peroxide.\n und in Grenz- und Zweifelsfällen kann die Prüfunqskommlsston in e Sprengstoffe.\n einem direkten Fachgespräch mit dem Bewerber feststellen, ob\n 006 6002 (2) Zu welcher Klasse gehören verdichtete,\n die erfolgte Prüfung als bestanden gelten kann. verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase?\n A Zur \"Nur-Klasse\" 1 b (Ib).\n B Zur \"Nur-Klasse\" 1c (lc),\n *) RIO = Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Gü-\n ter (RIO-Regeln) (BGBI 1985 11S. 666) zuletzt geändert durch Verord-\n e Zur \"Nur-Klasse\" 2 (Id).\n nung vom 30. 1J. 1987 (BGBIII S. 791). o Zur \"freien Klasse\" 3 (lila).\n AOR = Europäisches Ubereinkommen über die internationale Beförderung ge-\n fährlicher Güter auf der Straße (BGBI 1969 11S. 1489) zuletzt geändert *) Falls nicht anderes angegeben wird, handelt es sich um Rundnummern (Rn) der",
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"content": "Heft 22 - 1988 768 VkBI Amtlicher Teil\n\n\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr. Nr.\n\n007 6002 (2) Zu welcher Klasse gehören entzündbare 016 6002 (3); Für Jedesnach ADNR zu befördernde\n flüssige Stoffe? 10181 (1) gefährliche Gut Ist ein vom Absender auf-\n A Zur Klasse 6.1 (IVa). gestelltes und ordnungsgemäß ausgefülltes\n B Zur Klasse 3 (lila). Papier an Bord mitzuführen, das alle\n Vermerke enthält, die nach den Anlagen A\n e Zur Klasse 2 (Id). und B In dieses Papier einzutragen sind, wIe\n o Zur Klasse 8 (V). z. B. Bezeichnung des Gutes, Gefahrklasse,\n Ziffer, Buchstabe und gegebenenfalls \"F\"\n008 6002 (2) Welche gefährlichen Güter gehören zur oder \"NF\" bzw. Kategorie,\n Klasse 3 (lila)? Gesamtbruttogewleht. Wie nennt man\n A Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck dieses Papier?\n gelöste Gase. A Spezial-Rheinkonnossement.\n B Entzündbare flüssige Stoffe. B Beförderungspapier.\n e Organische Peroxide. e Schriftliche Weisungen.\n o Sprengstoffe. D Rheinmanifest für gefährliche Güter.\n\n 017 6002 (3); Sie haben für die nächste Reise ein Beför-\n009 6002 (2) Welehes Ist die Hauptgefahr einer gefihr- 10185 (1) derungspapler und eine schriftliche\n lichen Flüssigkeit der Klasse 8 (V)? Weisung erhalten. Die In diesen belden\n A Druck. Papieren enthaltenen Angaben sUmmen\n B Brennbarkeit. nicht überein. Was tun Sie?\n e Giftigkeit. A Vom Absender richtige Angaben\n D Ätzende Wirkung. verlangen.\n B Ich korrigiere die Angaben in den\n010 6002 (2) Unter welcher Randnummer des ADNR schriftlichen Weisungen nach denen des\n finden Sie die Tabelle, In der die RID- und Beförderungspapiers.\n ADR-Gefahrklassen aufgelistet sind? e Ich korrigiere die Angaben nach den\n A Unter Rn 42401. Weisungen des Disponenten der\n Reederei.'\n B Unter Rn 11401.\n D Ich gebe dem Lademeister der Um-\n e Unter Rn 10002. schlagsteIle davon Kenntnis und beginne\n o Unter Rn 6002. die Fahrt.\n\n011 6002 (2) Zu welcher Klasse gehören die organischen 018 6002 (3) + (4) Wozu dient das Beförderungspapier nach\n Peroxide? ADNR?\n AZur \"Nur-Klasse\" 4.2 (11). A Zur Identifizierung der nach ADNR\n B Zur \"freien Klasse\" 5.1 (1IIc). beförderten gefährlichen Güter.\n e Zur \"Nur-Klasse\" 5.2 (VII). B Als Verzollungsnachweis.\n o Zur \"Nur-Klasse\" 6.2 (VI). e zum Nachweis für die Zulassung des\n Schiffes für die Beförderung von ADNR-\n012 6002 (2) Welche gefährlichen Güter gehören zur Gefahrgut.\n Klasse 8 (V)? D Als Grundlage für die Berechnung der\n A Ätzende Stoffe. Frachtzuschläge für gefährliche Güter.\n B Radioaktive Stoffe. 019 6002 (3) + (4); Welche Angaben haben die\n e Selbstentzündliche Stoffe. . .181 Beförderungspapiere über die geladenen\n o Ekelerregende oder ansteckungs- gefährllehen Güter zu enthalten?\n gefährliche Stoffe. A Die in den Anlagen A und B zum ADNR\n vorgeschriebenen Vermerke.\n013 6002 (2) Welche gefährlichen Güter gehören zur B Die in den Anlagen 9, 10 und 11 der\n \"Nur-Klasse\" 6.2 (VI)? Rheinschiffahrtspolizeiverordnung/Mosel-\n A Radioaktive Stoffe. schiffahrspolizeiverordnung/Binnenschiff-\n B Ekelerregende oder ansteckungs- fahrtsstraßen-Ordnung aufgeführten\n gefäh rliche Stoffe. Hinweise.\n e Selbstentzündliche Stoffe. e Angaben der Gefahrklasse und des\n o Stoffe, die in Berührung mit Wasser Nettogewichts.\n entzündliche Gase entwickeln. D Die vom Hersteller des gefährlichen\n Gutes gelieferten Angaben über die\n014 6002 (2); Welches Ist die Hauptgefahr einer gefAhr- chemischen und physikalischen Eigen-\n 6300 (1) lichen Flüssigkeit der Klasse 3 (lila)? schaften dieses Gutes\n A Druck.\n 020 6002 (8) + (9); Kann ein gefährliches Gut nach ADNR\n B Entzündbarkeit. 6401 mehrere Gefahrenarten aufweisen?\n C Giftigkeit. A Nein, die Hauptgefahr schließt die\n o Radioaktivität. anderen Gefahrenarten aus.\n B Ja.\n015 6002 (2); 6401 Welches Ist die Hauptgefahr einer ent-\n zündbaren Flüssigkeit der Klasse 6.1 (IVa)? e Nein, weil es nach ADNR verboten ist,\n Güter mit mehreren Gefahrenarten zu\n A Entzündbarkeit. befördern.\n B Giftigkeit. o Ja, aber dann braucht es für die\n C Ätzende Wirkung. Beförderung eine Sondergenehmigung\n o Radioaktivität. nach Art. 4 ADNR.",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 769 Heft 22 - 1988\n\n\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr . Nr.\n\n021 An lage A Wie muß die Bezeichnung eines Gefahr- 030 6301 (2) Wie sind die entzündbaren flüssigen Stoffe\n (z. B. 6039) gutes nach ADNR Im Beförderungspapier der Klasse 3 (lila) unterteilt?\n hervorgehoben werden? A In ..G-Stotte \" und ..NG-Stoffe \" .\n A Durch große Buchstaben in Dru cksch rift B In ..K-Kategorien \" .\n B Überhaupt nicht e Entsprechend ihrer Viskosität in die\n e Dur ch Kursivschrift Gruppen V1, V2 und V3.\n o Durch Unterstreichung in Rot . 0 In ..F-Stotte \" und ..NF-Stoffe\" .\n\n022 Anl age A Welche der folgenden Angaben müssen 031 6501,1 Unter welcher Klasse und mit welcher\n (z. B. 6039) nach ADNR Im Beförderungspapier Randnummer Ist Schwefelsäure aufgeführt?\n entha lten sein?\n A In der Klasse 3 (l ila) unter der Rn 6301.\n A Die Adresse des Herstellers des Gutes .\n B In der Klasse 6.2 (VI) unter der Rn 6601.\n B Die amt liche Schiffsnummer.\n C In der Klasse 5.2 (VII) unter der Rn 6701 .\n C Die Bezeichnung des gefä hrlichen Gutes,\n die Klasse , die Ziffer der Stoffaufzählung ,\n o In der Klasse 8 (V) unter der Rn 6501 .\n die Abkürzu ng AONR.\n 0 Das Ablaufdatum der Gültigkeit des 032 10000(1) c Wo können Sie nachlesen, welche\n Zulassungszeugnisses . + Anhang 2 Bedeutung die RID-, ADR- und IMDG-\n Gefahrzettel haben , mit denen die\n023 6131 (2) : Was bedeutet die Abkürzung \" NF\" Im ADNR Versandstücke gekennzeichnet sind?\n 10 101 oder Im Beförderungspapier? A In der Anlage 3 der Rhein-\n A Natriumformaldehyd . sch itta hrtspol izeiverord nung\n B Nitrofluorid . B In den schriftlichen Weisungen nach Rn\n 1018 5.\n C Nicht feuergefährlich (non inflammable ).\n e Im Anhang 2 zur Anlage B des AONR.\n o Nicht freie Klasse .\n 0 Im Zulassungszeugnis.\n024 6301 (1) 1a Zu welcher Klasse gehört Benzin?\n A Zur Klasse 1a (la) . 033 10000 (1) e Mit welchem Gefahrzettel1st ein\n B Zur Klasse 2 (Id) . + Anhang 2 Versandstück, das entzündbare flüssige\n Stoffe der Klasse 3 (lila) enthält,\n e Zur Klasse 3 ( lil a). gekennzeichnet?\n o Zur Klasse 8 (V).\n\n025 6301 (1) 3+(2 ) Wo liegt der Flammpunkt einer Flüssigkeit\n A (schwarz/weiß)\n\n\n\n\n ••\n der Kategorie K2?\n A Zwischen 21° e und 55° e\n (die Grenzwerte inbegriffen) . B (schwarz /weiß / rot)\n B Über 100 0e .\n e Unter 21°e .\n e (sc hwarz / rot)\n 0 Zwischen 55°e und 100 0e\n (die Grenzwerte inbegr iffen) .\n\n026 6301 (1) 3+ (2) Zu welcher Kategorie gehört ein Stoff der 0 (schwarz /weiß/rot)\n Klasse 3 (lila) mit einem Flammpunkt von\n 40 °C?\n 034 10000 (1) e Welcher Gefahrzettel gilt für gefährliche\n A Zur Kategorie KOs.\n + Anhang 2 Güter der Klasse 4.3 (Ie)?\n B Zur Kategorie K1s.\n e Zur Kategorie K2. A (schwarz / orange )\n 0 Zur Kategorie K3.\n\n027 6301 (1) 4 Zu welcher Klasse gehört Dieselkraftstoff? B (schwarz /weiß /rot)\n A Zur Klasse 2 (Id) .\n B Zur Klasse 3 (li la).\n e Zur Klasse 6.1 (lVa) . e (schwarz/ blau)\n\n\n\n\n •\n o Zur Klasse 8 (V).\n028 6301 ( 1) 4 Zu welcher Klasse gehört leichtes Heizöl? 0 (schwarz /weiß /rot)\n A Zur Klasse 2 (Id) .\n B Zur Klasse 3 (lila) .\n 035 10 000 (1) e Welche Bedeutung hat der abgebildete\n e Zur Klasse 6.1 (lVa) .\n + Anhang 2 Gefahrzettel?\n o Zur Klasse 8 (V) .\n\n029 630 1 (2) Die entzündbaren flüssigen Stoffe der (schwarz /gelb)\n Klasse 3 (lila) sind In Kategorien eingeteilt.\n Welche Kategorien sind dies? A Explosionsgefähr lich.\n A Die Kategorien C't , e2 , C3 und C4.\n B Feuergefährlich (entzündbare, feste\n B Die Kategorien K1, K2, K3 und K4.\n Stoffe) .\n C Die Kategorien Kx, KOs, KOn, K1s, K1n,\n e Selbstentzündliche Stoffe .\n K2 und K3.\n D Entzündend wirkende Stoffe oder\n 0 Die Kategor ien Kx, K1 S, K1n, K2s, K2n,\n organische Peroxide .",
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"number": 10,
"content": "Heft 22 - 1988 770 VkBI Amtlicher Teil\n\n\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr. Nr.\n\n036 10100 (1) Welches Ist das Höchstgewicht von gemäß Anlage 9 der Rheinschiffahrts-\n Versandstücken mit Natrium der Klasse 4.3 pol izeiverordn ung/ Moselsch iffah rts-\n (Ie), Ziffer 1a, das mit einem Schiff befördert pol izeiverord nung/ Bin nensch iff-\n werden darf, ohne daß die Anlage B des fahrtsstraßen-Ordnung nach wie vor der\n ADNR vollständig anzuwenden Ist? Bezeichnungspflicht entsprechend der\n A 50kg vorherigen Lad ung.\n B 500kg C Der Flammpunkt der vorangegangenen\n Ladung (Kerosin) liegt derart nahe bei\n C 1000 kg 55°C, daß in diesem Fall auf die Führung\n o 5000 kg des Blaukegels verzichtet werden kann.\n\n037 10100 (1) b Welches Ist das Höchstgewicht von\n o Im vorliegenden Fall kann die\n Bezeichnung des Schiffes während der\n Versandstücken mit Phosphor der Klasse\n Reise ohne Gefährdung Dritter wahlweise\n 4.2 (11),Ziffer 1, das mit einem Schiff\n den sich ergebenden Umständen\n befördert werden darf, ohne daß die Anlage\n (Liegeplätze, Schleusungen usw.)\n B des ADNR vollständig anzuwenden Ist.\n angepaßt werden.\n A 50kg\n B 500 kg 042 10100 (2) Im Anschluß an die Löschung einer Ladung\n C 1000 kg + RheinSchPV / von 2000 t Benzin der Klasse 3 (lila) K1s,\n Mosel-SchPV / übernehmen Sie mit Ihrem Typ-III-Tankschiff\n o 5000 kg\n BinSchStrO ohne vorangegangene Entgasung eine 1000-\n038 10 100 (1) c Welches Ist das Höchstgewicht von Anlage 9 t-Partie Gasöl der Klasse 3 (lila) K3. Müssen\n Versandstücken mit ätzenden Stoffen der Sie Ihr Schiff unter diesen Umständen\n Klasse 8 (V), das mit einem Schiff befördert weiterhin gemäß den Vorschriften der Rheln-\n werden darf, ohne daß die Anlage B des schlffahrtspolizelverordnung I Mosel schIff-\n ADNR vollständig anzuwenden Ist? fahrtspollzelverordnung/Blnnenschlff-\n fahrlsstraßen-Ordnung mit Blaulichi\n A 1 000 kg\n Blaukegel bezeichnen?\n B 5000 kg\n A Nein, Gasöl ist kein in der\n C 25000 kg\n Rheinschiffahrtspolizeiverordnung-Mosel-\n o 50000 kg schiffahrtspolizeiverordnung/\n Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung Anlage\n039 10100 (2) Nach welchen Beförderungsvorschriften 9 aufgeführtes Gefahrgut.\n des ADNR Ist ein leeres, ungerelnlgtes Typ-\n III-Tankschlff, das Benzin befördert hatte B Gemäß Rheinschiffahrtspolizei-\n und anschließend Gasöl befördern soll, zu verord nung/ Moselsch iffahrtspolizei-\n behandeln? verordn ung/ Bin nensch iffahrtsstraßen-\n Ordnung darf im vorliegenden Fall die\n A Nach den Vorschriften der Klasse 2 (Id). Blaulicht-/Blaukegelbezeichnung nicht\n B Nach den Vorschriften für Typ-Ill- mehr geführt werden.\n Tankschiffe. C Ja, da kein Gasfreiheitszeugnis vorliegt,\n C Nach den Vorschriften für Typ-IV- sind die in den Tanks und den\n Tankschiffe. Umschlagsleitungen des Schiffes\n o Nach den Weisungen des Empfängers verbliebenen Dämpfe der\n der letzten Ladung. vorangegangenen Ladung im Sinne der\n Anlage 9 der Rheinschiffahrtspolize\\·\n040 10100 (2) Wann gilt ein Tankschiff, das Benzin verordn ung/ Moselsch iffah rtspolizei-\n befördert hat, als gasfrei? verordn ung/Binnensch iffah rtsstraßen-\n A Nach einer entsprechenden Entgasung. Ordnung als Gefahrgut zu betrachten.\n B Nachdem während mindestens fünf o Das Schiff darf entsprechend der neu\n Reisen hintereinander in allen Tanks, die übernommenen Ladung bezeichnet\n mit Benzin beladen waren, \"schwarze\" werden, da anläßlich der Neubeladung\n Ware (z. B. Heizöl) befördert worden ist. die in den Tanks verbliebenen\n Benzindämpfe weitgehend ausgestoßen\n C Wenn aus einer Beschelniqunq,' die von worden sind.\n einer durch die zuständige Behörde\n anerkannten Person ausgestellt wurde, 043 10100 (3) Das Fassungsvermögen Ihrer\n hervorgeht, daß das Schiff frei von\n Trelbstofftanks umfaDt Insgesamt 42000 I\n gefährlichen Gasen ist.\n Gasöl. Gilt diese Bunkermenge als\n o Wenn nach erfolgter Entgasung die gefährliches Gut Im Sinne des ADNR?\n Gasfreiheit durch den Schiffsführer oder\n A Ja. Die Menge von 42000 I K3-Stoffen\n einen Reedereibeauftragten mittels eines\n übersteigt das in Rn 10 100 festgelegte\n geeigneten Gaskonzentrationsmeß-\n Höchstgewicht von 25000 kg.\n gerätes einwandfrei festgestellt wurde.\n B Nein. Gasöl, das in den Treibstofftanks\n041 10100 (2) Nach der Löschung einer Ladung Kerosin des Schiffes mitgeführt wird und dem\n + RheinSchPV / übernehmen Sie mit Ihrem Typ-IV- Betrieb des Schiffes dient, gilt nicht als\n MoselSchPV / Tankschiff ohne vorherige Entgasung eine gefährliches Gut im Sinne des ADNR.\n BinSchStrO Partie Gasöl. Es wird nur Jeder zweite Tank C Bunkermengen obengenannten Umfangs\n Anlage 9 beladen. Müssen Sie unter diesen unterliegen den gleichen ADNR-\n Umständen Ihr Schiff weiterhin mit Bestimmungen wie die in Versandstücken\n Blaulicht/Blaukegel bezeichnen? abgepackten Stoffe der Klasse 3 (lila) K3.\n A Das Schiff ist in jedem Fall so zu D Ohne Rücksicht auf ihren Ver-\n bezeichnen, wie es für das jeweils wendungszweck unterliegen alle flüssi-\n geladene Gefahrgut vorgeschrieben ist. gen Treib- und Brennstoffe vollumfäng-\n B Da kein gültiges Gasfreiheitszeugnis lieh dem ADNR mit seinen Anlagen A und",
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"number": 11,
"content": "VkBI Amtlicher Teil 771 Heft 22 - 1988\n\n\n Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\n Nr. Nr.\n\n 044 10102 (7) Wird für Gefäße oder Tanks ein 049 10181 (1) a Welches der nachstehenden Dokumente\n + 6001 (4) Füllungsgrad angegeben, so bezieht sich muß nach ADNR bel der Beförderung\n dieser auf einen Prozentsatz des Volumens gefährlicher Güter an Bord mitgeführt\n bei einer bestimmten Temperatur des werden?\n Stoffes (sofern nicht ausdrücklich eine A Die Rheinschiffsuntersuchungsordnung\n andere Temperatur genannt ist). Wie hoch\n B Das Beförderungspapier.\n ist diese Temperatur?\n C Ein gültiger Personalausweis des\n A 15°C\n verantwortlichen Sch iffsfü hrers.\n B 20°C\n DEine Strecken karte der Reise (neuester\n C 37,8°C Stand).\n D 50°C\n 050 10181 (1) b Von wem sind die bel der Beförderung\n gefährlicher Güter auf dem Rhein und der\n 045 10121 (2): Ein Schiffsführer soll einen Stoff der Klasse übrigen Bundeswasserstraßen an Bord\n 10183 + 3 (lila) Kx in sein Typ-III-Tankschiff mitzuführenden schriftlichen Weisungen zu\n Anhang 1 übernehmen. Darf er dies ohne weiteres? übergeben?\n 1. ADNR- A Nein, Kx-Stoffe dürfen in Tankschiffen A Vom Schiffsführer.\n Ausnahme- überhaupt nicht befördert werden.\n verordnung B Vom Absender.\n B Er darf die Ladung nur dann über- C Vom Reeder.\n nehmen, wenn im Zulassungszeugnis\n vermerkt ist, daß sein Schiff zur Beför- D Vom Hersteller der Ware.\n derung des betreffenden Kx-Stoffes 051 10181 (1) d Welche der nachstehend aufgeführten\n zugelassen ist, und zwar unter Beachtung Vorschriften müssen nach ADNR bei der\n der entsprechenden Sonderregelung Beförderung gefährlicher Güter an Bord\n (Sondergenehmigung oder ADNR- mitgeführt werden?\n Ausnahmeverordnung).\n A Die Anlage B des ADNR.\n C Ja, es sind die allgemeinen Vorschriften\n B Die Anlagen A und B des ADNR.\n fUr die Klasse 3 (lila) zu beachten.\n D Er darf die Ladung erst dann C Das ganze ADNR mit seinen Anlagen A\n und B.\n übernehmen, wenn er allen Personen an\n Bord die ihm vom Absender übergebenen D Das ADNR und, wenn die Ladung von der\n schriftlichen Weisungen zur Kenntnis Bahn, dem LKW oder dem Seeschiff\n gebracht hat. Dies ist die einzige, aber übernommen oder im Anschluß an die\n wichtige Bedingung. Beförderung auf dem Rhein an diese\n Verkehrsträger übergeben wird, die\n entsprechenden\n 046 10172 Dürfen auf Schiffen, die gefährliche Güter Beförderungsvorschriften für gefährliche\n befördern, Fahrgäste mitreisen? Güter, d. h. das RID, das ADR bzw. den\n A Nein, grundsätzlich nicht. IMDG-Code.\n B Ja, bis zu zwei Fahrgäste. 052 10182 Sie befördern In Ihrem Schiff u. a.\n C Die Beförderung von Fahrgästen ist nicht -100 t Holzflberplatten (Klasse 4.2 (11)\n verboten, es gilt jedoch ein absolutes Ziffer 10),\n Rauchverbot außerhalb der Wohnungen. - 30 t Natriumnitrat (Klasse 5.1 (1IIc)\n D Ja, aber nur auf Schiffen, für die kein Ziffer 7a) und\n Zulassungszeugnis erforderlich ist. -10 t Salpetersäure (Klasse 8 (V)\n Ziffer 2c).\n 047 10172 Benötigen Sie für diese Gefahrgutladung\n Dürfen Sie als Führer eines Tankschiffes mit\nr: Benzinladung Fahrgäste befördern?\n A Nein, in keinem Fall.\n ein Zulassungszeugnis nach Rn 10 182 des\n ADNR?\n A Nein.\n B Vorbehaltlich der Zustimmung des\n B Ja, auf jeden Fall.\n Absenders der Benzinladung.\n C Ja, wenn dies in einem der drei\n C Ja, aber höchstens zwei Fahrgäste.\n Beförderungspapiere vorgeschrieben ist.\n D Nur mit dem ausdrücklichen Einver-\n D Ja, wenn dies in einer der drei\n ständnis des Schiffseigners.\n schriftlichen Weisungen vorgeschrieben\n ist.\n 048 10172 Neben 1000 t Bandstahl besteht die Ladung\n ihres Schiffes noch aus 30 t Schwefelsäure 053 10182 (2) Alle Tankschiffe, die für die Beförderung\n ( in Versandstücken (Klasse 8 (V) Ziffer 1a). entzündbarer flüssiger Stoffe zugelassen\n Dürfen Sie bei dieser Zuladung Fahrgäste sind, sind mit einem Zulassungszeugnis\n (z. B. Verwandte, Freunde, Reedereigäste) versehen. Was bestätigt dieses\n an Bord mitnehmen? Zulassungszeugnis?\n A Im vorliegenden Fall ja, da ich für die A Daß Bau, Einrichtung und Ausrüstung\n Beförderung von Schwefelsäure ohnehin des Schiffes den anzuwendenden Vor-\n kein Zulassungszeugnis benötige und die schriften der Abschnitte 2 von Anlage B\n Säure weder brennbar noch ADNR entsprechen.\n explosionsgefährlich ist. B Daß Bau, Einrichtung und Ausrüstung\n B Ja, jedoch nur mit Einverständnis des des Schiffes den Bestimmungen der\n Schiffseigners. Rheinschiffsuntersuch ungsordn ung\n C Ja, vorbehaltlich einer Sondergenehmi- entsprechen.\n gung durch eine zuständige Behörde. C Daß das Schiff unter der Aufsicht einer\n D Die Beförderung von Fahrgästen ist anerkannten Klassifikationsgesellschaft\n verboten. gebaut und von ihr zur Beförderung",
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"number": 12,
"content": "Heft 22 - 1988 772 VkBI Amtlicher Teil\n\n\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr. Nr.\n\n 0 Daß Bau, Einrichtung, Ausrüstung und das Schiff vor Anker, und zwar außerhalb\n Besatzungsstärke den internationalen bewohnter Gebiete bzw. ich berate den\n Transportbedingungen für flüssige Treib- Schiffsführer entsprechend. Im übrigen\n und Brennstoffe entsprechen. treffe ich die in den schriftlichen\n Weisungen für diesen Fall vorgesehenen\n054 10183 Wie kann der Schiffsführer feststellen, Maßnahmen.\n + Anhang 1 welche gefährlichen Güter mit seinem\n C Sicherheitshalber benachrichtige ich die\n Tankschiff befördert werden dürfen?\n Feuerwehr.\n A Durch Nachlesen im Zulassungszeugnis 0 Ich betätige das Bleib-weg-Signal und\n seines Tankschiffes. beobachte die weitere Entwicklung.\n B Durch Nachlesen im Schiffsattest und\n ggf . in den schriftlichen Weisungen nach 060 10185 (1) Wer muß dem Schiffsführer die schriftlichen\n Rn 10185. Weisungen zur Verfügung stellen?\n C Durch Nachfrage beim Verlader. A Die für das Laden zuständige Hafen-\n behörde.\n 0 Durch Nachlesen im Beförderungspapier\n nach Rn 6002 (3) und (4) ADNR. B Der Absender.\n C Der Reeder.\n055 10183(1) Von wem wird das normale Zulassungs- o Der Hersteller der Ware.\n zeugnis ausgestellt?\n A Von der Wasserschutzpolizei bzw. von 061 10185 (1) Wozu dienen die schriftlichen Weisungen\n den von der Zentral kommission für die nach Rn 10185ADNR?\n Rheinschiffahrt bezeichneten Polizei- A Als Ersatz für die nach Rn 6007 vorge-\n organen. sch riebenen Beförderu ngspapiere.\n B Von einer von allen Rheinuferstaaten und B Als Instruktion für das Verhalten bei\n Belgien anerkannten Unfällen oder Zwischenfällen.\n Klassifikationsgesellschaft.\n C Als Weisungen für die beim Stauen der\n C Von einer zuständigen Behörde eines der gefährlichen Güter zu beachtenden\n Rheinuferstaaten oder Belgiens. Maßnahmen.\n o Von der für das Laden des Schiffes 0 Als Weisungen an Beamte oder\n zuständigen Hafenbehörde. Beauftragte, die das Schiff bzw. die\n Ladung während der Beförderung ge-\n056 10183 (3) Welches Ist, ohne Verlängerung, die fährlicher Güter kontrollieren (Polizei,\n höchste Gültigkeitsdauer eines normalen Zoll, SUK).\n Zulassungszeugnisses?\n A Zwei Jahre. 062 10185 (1) Die schriftlichen Weisungen enthalten\n B Drei Jahre. bestimmte Angaben über das Gefahrgut\n sowie über Maßnahmen, die nach Unfällen\n C Fünf Jahre. oder Zwischenfällen vorzukehren sind.\n o Zehn Jahre. Welche der hiernach aufgeführten Angaben\n gehören nie h t dazu?\n057 10185 Für das Verhalten bel Unfällen oder Zwl-\n A Das Nettogewicht der an Bord\n scheinfällen, die sich während der\n befindlichen Partie des gefährlichen\n Beförderung gefährlicher Güter ereignen Gutes, für das die schriftliche Weisung\n können, muß der Absender dem Schiffs-\n zutrifft.\n führer ein Papier mitgeben. Der Schiffs-\n führer muß den Personen an Bord von B Die zu ergreifenden Maßnahmen für den\n dessen Inhalt Kenntnis geben und dafür Fall, daß Personen mit dem Gefahrgut in\n besorgt sein, daß das Papier während der Berührung kommen.\n Beförderung ,an Bord angeschlagen Ist. Wie C Die im Brandfall zu ergreifenden Maß-\n heißt dieses Papier? nahmen.\n A ADNR-Manifest. 0 Die bei Bruch der Verpackung zu ergrei-\n B Zulassungszeugnis. fenden Maßnahmen.\n C Beförderungspapier. Wo sind die Gefahren beschrieben, die\n 063 10185 (1) a\n o Schriftliche Weisungen. bestimmte entzündbare flüssige Stoffe In\n sich bergen?\n058 10185 In welchem Dokument sind die Maßnahmen\n A Im Zulassungszeugnis.\n beschrieben, die bel einem Unfall oder\n Zwischenfall zu tun sind? B In den schriftlichen Weisungen.\n A Im Zulassungszeugnis. C Im Kapitell der Anlage B des ADNR.\n B ImADNR. o Im Beförderungspapier.\n C In den schriftlichen Weisungen. 064 10185 (1) a Wie erfährt der Schiffsführer, welche\n D Im Beförderungspapier. Schutzausrüstung für einen bestimmten\n Gefahrguttransport an Bord des Schiffes\n059 10185 (1) Während der Beförderung von Stückgütern, mitzuführen Ist?\n die alle vom gleichen Absender kommen,\n A Durch Umfragen bei den Kollegen.\n tritt ein unangenehmer Geruch auf, dessen\n Ursache Ihnen nicht bekannt Isl Sind B Das steht in den schriftlichen Weisungen.\n Maßnahmen zu treffen, und wenn Ja, C Die richtige Zusammenstellung bestimmt\n welche? der Schiffsführer auf Grund der im\n A Es ist nichts Besonderes zu unternehmen. Beförderungspapier enthaltenen\n Ich fahre weiter und beobachte die Angaben und entsprechend seiner\n Angelegen heit. Kenntnisse.\n B lch nehme vorsorglich Verbindung mit 0 Das steht im Zulassungszeugnis unter",
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"number": 13,
"content": "773 Heft 22 - 1988\n VkBI Amtlicher Teil\n\n\n Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschllge\n Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\n Nr.\n Nr.\n\n Was geschieht, wenn leichtes Heizöl Ins 072 10 185 (1) d -Was geschieht, wenn bei einer Havarie\n 065 10185\n leicht entzündbare flOsslge Stoffe In das\n (1) a+d Wasser gelangt?\n Wasser gelangen?\n A Das Öl verbindet sich mit dem Wasser.\n A Es können sich über der\n B Das Heizöl sinkt auf den Boden des Wasseroberfläche Gas-/Luftgemische\n Gewässers. bilden, die unter Umständen an weit\n C Das Öl bildet auf dem Wasser Ölinseln entfernt liegenden Stellen gezündet\n oder einen Ölfilm und kann große werden und zur Explosion führen\n Mengen Wasser verunreinigen. können.\n o Das Öl verbindet sich nicht mit dem B Da die ausgetretene Flüssigkeit sofort\n Wasser und kann daher von der verdampft, entsteht durch die ins Wasser\n Wasseroberfläche leicht wieder gelangte Flüssigkeit keine Gefahr .\n abgeschöpft werden.\n e Das Gefahrgut vermischt sich mit dem\n 066 10 185 (1) a: Wo können Sie nachlesen, welches Erste- Wasser, womit eine Gefahr ausgeschaltet\n 10373 Hllfe-Materlal während der Beförderung wird.\n bestimmter gefährlicher Güter an Bord o Das Wasser wird vorerst verschmutzt, es\n mitgeführt werden muß? reinigt sich aber wieder, indem sich die\n A Im Beförderungspapier. leicht entzündbare Flüssigkeit durch\n B In den schriftlichen Weisungen. Verdampfen dieser Flüssigkeit vom\n Wasser löst.\n C Im Zulassungszeugnis.\n o In der Anlage Ades ADNR. 073 10 185 (1) d Wo soll sich die Besatzung eines\n 10185 (1) b Sie sind mit einem ätzenden Stoff In Gastankers bei Gasausbruch möglichst\nI. aufhalten?\n Berührung gekommen. Was tun Sie zuerst?\n A Den Arzt rufen. A In der Wohnung.\n B Die Berührungsstelle gründlich mit B Im Maschinenraum.\n Wasser waschen bzw. die in den e Auf der Luvseite des Gasaustritts.\n schriftlichen Weisungen angegebenen\n D Auf der Leeseite des Gasaustritts.\n Maßnahmen ergreifen.\n C Beobachten, ob sich die Haut rötet. dann\n 074 10185(1)d Bel einer Havarie wird auf Ihrem Tankschiff\n weiter entscheiden.\n Benzol frei. Welche Maßnahmen treffen Sie?\n o Die Berührungsstelle mit kühlenden A Bleib-weg-Signal auslösen, Schiff\n Umschlägen behandeln.\n festlegen, Schutzmaßnahmen laut\n 068 10185(1)b Beim Abflansehen der Fülleltung haben Sie schriftlichen Weisungen einleiten,\n Dieselkraftstoff an die Arme bekommen. zuständige Behörde verständigen.\n Was tun Sie?\n B NotrufsteIle Koblenz (74444) verstän-\n A An der Luft trocknen lassen. digen,\n B Die Arme mit Wasser und Seife waschen. Arzt rufen,\n C Gar nichts, denn Dieselkraftstoff ist an der nächstmöglichen Liegestelle\n ungefährlich. festmachen und\n und schriftliche Weisung lesen.\n o Beobachten, ob sich die Haut rötet.\n Wenn ja, Berührungsstelle mit kühlenden e Bleib-weg-Signal auslösen,\n Umschlägen behandeln. an der nächstmöglichen Liegestelle\n festmachen und\n 069 10185(1)b Was Ist nach einem Unfall an Deck eines Feuerwehr anfordern.\n RheinSchPV / Schiffes, das gefährliche Güter befördert,\n D Vor Anker gehen,\n MoselSchPV / zuert zu tun, wenn bel dem Unfall durch die\n Bin SchStrO Polizei benachrichtigen und\n gefährlichen Güter Personenschaden\n § 8.14 Schiff verlassen.\n entstanden Ist?\n A Reederei benachrichtigen.\n 075 10185 (2) In welchen Sprachen sind die schriftlichen\n B UnfallsteIle sperren.\n Weisungen abgefaßt?\n C Erste Hilfe leisten und ggf. einen Arzt\n A In deutscher und französischer Sprache.\n rufen.\n B In englischer, deutscher,\n D Polizei benachrichtigen.\n niederländischer und französischer\n 070 10185(1)b Was Ist nach einem Unfall, der sich an Deck Sprache.\n eines Schiffes, das giftige Stoffe befördert, e In allen Sprachen jener Länder, die\n zuerst zu tun, wenn bel dem Unfall durchfahren werden.\n Personenschaden entstanden Ist? D· In mindestens einer der Amtssprachen\n A Verletzte aus der Gefahrenzone bringen. einer der Rheinuferstaaten.\n B Ggf. Leck abdichten.\n C Bleib-weg-Signal auslösen. 076 10185 (3) Wo und wie mOssen Sie die zutreffenden\n o Schriftliche Weisung lesen. schriftlichen Weisungen an Bord mitführen,\n wenn Sie auf Ihrem Schiff ein gefährliches\n 071 10 185 (1) c Wo können Sie nachlesen, welche Mittel Gut befördern?\n oder Gruppen von Mitteln bei der A In meiner Wohnung, zusammen mit\n Beförderung bestimmter gefährlicher Güter meinem Patent.\n zur Feuerbekämpfung nl c h t verwendet\n B Als Anschlag an einer allen Personen an\n werden dürfen?\n Bord bekanntgemachten, gut\n A Im zugänglichen Stelle.\n B In den schriftlichen Weisungen. e Als Aufkleber am Tank.",
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"number": 14,
"content": "Heft 22 - 1988 774 VkBI Amtlicher Teil\n\n\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr. Nr.\n\n077 10185 (3) Wer muß die Besatzung über den Inhalt der 082 10240 Mit wievielen zusätzlichen Feuerlöschern\n schriftlichen Weisungen unterrichten? muß ein Schiff, das gefährliche GOter\n A Der Reeder. befördert, ausgerüstet sein?\n B Die Ladestelle des betreffenden A Mit einem bis acht zusätzlichen Feuer-\n gefährlichen Gutes. lösehern. je nach Gefahrenart der\n e Der Schiffsführer. beförderten gefährlichen Güter. Die\n Anzahl ist in den schriftlichen Weisungen\n o Der Absender. angegeben.\n078 10185(3) Wem muß der Schiffsführer vom Inhalt der B Mit mindestens zwei zusätzlichen\n schriftlichen Weisungen Kenntnis geben? Feuerlöschern.\n A Dem Personal der Löschstelle. C Mit einem zusätzlichen Feuerlöscher, der\n sich an auffallender, gut zugänglicher\n B Dem Empfänger des Gefahrgutes.\n Stelle im Steuerhaus befinden muß.\n e Den Personen an Bord seines Schiffes. 0 Mit drei zusätzlichen Feuerlöschern, die\n ODer Wasserschutzpolizei bei Betreten des gleichmäßig über den Bereich der\n Schiffes. Lad ung bzw. den gesch ützten Bereich\n des Sch iffes verteilt angebracht sein\n079 10185(3) Sie übernehmen ein Gefahrgut, das Ihrer müssen.\n Besatzung aus den bisherigen Transporten\n noch nicht bekannt Ist. Wozu sind Sie 083 10261 (1) a + (2) Müssen alle Tankmotorschiffe mit einer\n verpflichtet? Sprechfunkanlage für den öffentlichen\n A Zur Unterrichtung der während der Fernsprechdienst ausgerüstet sein.\n Beförderung an Bord befindlichen A Ja, sofern dies für das entsprechende\n Personen über den Inhalt der schrift- Gefahrgut in den schriftlichen Weisungen\n lichen Weisungen . vorgesch rieben ist.\n B Im Zusammenhang mit der Übernahme B Nein. Es genügt, wenn Gefahrgutschiffe\n des Gefahrgutes sind mir nach ADNR über eine Sprechfunkanlage mit den\n keine besonderen Verpflichtungen Sprechwegen 10,13,18,20 und 22\n auferlegt. verfügen.\n e Als Schiffsführer steht es mir frei, meine C Nein, Tankmotorschiffe, die\n Besatzung über das Gefahrgut bzw. über ausschließlich Güter der Klasse 3 (lila)\n den Inhalt der schriftlichen Weisungen zu Kategorie K2 oder K3 befördern, sind von\n unterrichten. Eine Verpflichtung besteht der Ausrüstung mit Sprechfunkanlagen\n aber nicht, weil alle Personen an Bord, für den öffentlichen Fernsprechdienst\n die mit der Handhabung des Gefahrgutes befreit.\n zu tun haben, jederzeit selber in die aus-\n D Ja, soweit es sich nicht um\n gehändigten schriftlichen Weisungen\n Tankmotorschiffe handelt, die zur\n Einsicht nehmen können . Beförderung von weniger als 25 t Güter\n 0 Es besteht dann keine Pflicht des der Klasse 3 (lila) Kategorie K3 bestimmt\n Schiffsführers zur Unterrichtung seiner sind.\n Besatzung, wenn das Schiff für das zu\n befördernde Gefahrgut besonders 084 10261 Muß ein Tankmotorschiff, das für die\n ausgerüstet ist. (1) + (2) Beförderung von 25 t entzündbaren\n flüssigen Stoffen der Klasse 3 (lila)\n080 10185 (3) Mit den Beförderungspapieren haben Sie Kategorie K3 eingerichtet ist, über eine\n auch die schriftlichen Weisungen erhalten. Sprechfunkanlage verfügen?\n Was tuns Sie damit? A Nein, nur Schiffe, die den Bestimmungen\n A Ich gebe allen Personen an Bord von der Rheinschiffahrtspolizeiverordnungl\n deren Inhalt Kenntnis. Danach werden Moselschiffahrtspolizeiverordnu ngl\n die schriftlichen Weisungen, solange das Bin nensch iffahrtsstraßen-Ordn ung,\n Gefahrgut an Bord ist, sichtbar an einer Anlage 9, 10 oder 11 unterliegen, müssen\n für alle bekanntgemachten Stelle auf dem mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet\n Schiff angeschlagen. sein.\n B Ich hefte sie zu der an Bord befindlichen B Ja, wenn das Tankmotorschiff seine Fahrt\n \"Sammlung der schriftlichen bei unsichtigem Wetter nicht unterbricht;\n Weisungen\" . andernfalls könnte es jedoch nach den\n e Ich bewahre sie zusammen mit dem Bestimmungen der Rheinschiffahrts-\n Stauplan nach Rn 10181 (1) c in einer polizeiverordn ungl Moseischifffahrts-\n besonders gekennzeichneten Mappe im pol izeiverordnungl Binnenschiffah rts-\n Steuerhaus auf. straßen-Ordnung auf die Funkanlage\n verzichten.\n 0 Ich lese sie genau durch und bewahre sie\n griffbereit in meiner Wohnung auf. C Nein, für K2- und K3-Tankschiffe ist die\n Sprechfunklage nicht vorgeschrieben.\n 081 10185(3) Wann sollten Sie vom Inhalt der schrlft- D Ja, von der Ausrüstungspflicht sind nur\n lichen Weisungen Kenntnis nehmen und die Tankmotorschiffe befreit, die für die\n Personen an Bord Ihres Schiffes darüber Beförderung von weniger als 25 t K3-\n unterrichten? Stoffen eingerichtet sind.\n A Vor dem Laden.\n 085 10261 Muß ein Tankmotorschiff, das für die\n B Bei der ersten sich bietenden Gelegenheit\n nach dem Ablegen des Schiffes von der (1) a + (2) Beförderung von weniger als 25 t\n entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3\n Ladestelle. (lila) Kategorie K3 bestimmt ist, über eine\n C Sofort nach einem Unfall oder Sprechfunkanlage verfügen?\n Zwischenfall.\n A Ja, wenn das Tankmotorschiff seine Fahrt",
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"number": 15,
"content": "VkB I Amtlicher Teil 775 Heft 22 - 1988\n\n\n Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\n Nr. Nr.\n\n andernfalls könnte es jedoch nach den 0889 10331 Ist an Bord von Schiffen, die gefährliche\n Bestimmungen der Rheinschiffahrts- Güter in Versandstücken befördern, der\n polizeiverordn ungl Moselschiffahrts- Einsatz von tragbaren Deckwaschpumpen,\n pol izeiverordn ungl Binnenschiffah rts- die mit flüssigem Brennstoff betrieben\n straßen-Ordnung auf die Funkanlage werden, erlaubt?\n verzichten. A Nein.\n B Nein, Tankmotorschiffe, die für die B Ja, wenn der Flammpunkt des\n Beförderung von weniger als 25 t K3- Brennstoffes auf 55°C oder höher liegt.\n Stoffen eingerichtet sind, brauchen nicht e Ja, aber nur dann, wenn alle\n mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet Laderaumluken geschlossen sind.\n sein.\n D Ja, jedoch dann nicht, wenn die\n e Nein, für K2- und K3-Tankschiffe ist die Versandstücke Güter der Klassen 1a, 1b\n Sprechfunkanlage nicht vorgeschrieben. oder 1c (la oder Ic) enthalten.\n 0 Nein, nur Schiffe, die den Bestimmungen\n der Rheinschiffah rtspolizeiverordnung I 090 10344 Dürfen auf Schiffen, die gefährliche Güter\n Moselsch iffahrtspolizeiverord nungl befördern, die M a s chi ne n mit Petroleum\n Binnensch iffahrtsstraßen-Ord nung, oder Benzin (Flammpunkt unter 55°C)\n Anlagen 9, 10 oder 11 unterliegen, gereinigt werden?\n müssen mit einer Sprechfunkanlage A Ja, sofern dabei nicht geraucht wird.\n ausgerüstet sein.\n S Nein.\n 086 10261 Ein 1200-t-Tankmotorschiff Ist gemäß e Ja, wenn mindestens 10m vom\n (1) a + (2) Zulassungszeugnis ausschließlich für die Arbeitsplatz entfernt kein Feuer oder\nI, Beförderung von K3-Stoffen zugelassen. offenes Licht oder andere Zündquellen\n Muß dieses Schiff über eine Sprech- bestehen.\n funkanlage für den öffenUichen Fern- o Nur bei auf Deck angeordneten\n sprechdlenst verfügen? Maschinen, sofern diese mindestens 7 m\n A Ja. von Schornsteinen entfernt aufgestellt\n B Nein. sind und in diesem Umkreis auch keine\n anderen Zündquellen vorhanden sind.\n e Ja, jedoch nur im Verkehr zwischen\n Belgien und den Niederlanden. 091 10373 Wo ist angegeben, welches Erste-Hllfe-\n 0 Die Ausrüstung dieses Schiffes mit einer Material bel der Beförderung bestimmter\n Sprechfunkanlage für den öffentlichen gefährlicher Güter an Bord mitgeführt\n Fernsprechdienst liegt im Ermessen des werden muß?\n Schiffseigners. A In den schriftlichen Weisungen.\n 087 10261 Müssen alle Schiffe, die Güter befördern, S Im Beförderungspapier.\n (1) b + (2) welche den BesUmmungen der e Im Kapitel 2, 11.Teil der Anlage Ades\n Rhelnschiffahrtspolizelverordnungl ADNR.\n Moselschlffahrtspollzelverordnungl o Im Zulassungszeugnis.\n Blnnenschlffahrtsstraßen-Ordnung, Anlage\n 9, 10 oder 11 unterliegen, über eine\n Sprechfunkanlage für den öffentlichen 092 gestrichen\n Fernsprechdienst verfügen?\n A Nein, Sprechfunkanlagen für den 093 10374(1) Auf welche Weise wird das Rauchverbot an\n öffentlichen Fernsprechdienst sind nur Bord bekanntgegeben?\n für Fahrgastschiffe vorgeschrieben, A Durch mündliche Anweisung des\n hingegen müssen Gefahrgutschiffe über Schiffsführers an alle Personen an Bord.\n eine Sprechfunkanlage mit den B Überhaupt nicht, da im ADNR geregelt.\n Sprechwegen 10, 13, 18, 20 und 22\n verfügen. e Durch Anordnung der örtlich zuständigen\n Behörde.\n B Ja, sofern dies in den schriftlichen\n D Durch das Anbringen von Hinweistafeln\n Weisungen für das betreffende Gefahrgut\n an geeigneten Stellen an Bord.\n vorgeschrieben ist.\n e Ja, soweit es sich bei diesen Schiffen 094 10375 (1) Sie müssen eine Reparatur durchführen.\n nicht um Schubleichter oder Welche Art von Werkzeugen dürfen Sie im\n Schleppkähne handelt. Bereich der Ladung eines beladenen Typ-\n 0 Nein, Sprechfunkanlagen für den IV-Tankschiffes nicht verwenden?\n öffentlichen Fernsprechdienst sind nur A Wenn gefährliche Güter geladen sind,\n für solche Schiffe vorgeschrieben, die dürfen grundsätzlich keine Reparaturen\n explosionsgefährliche Güter nach Anlage im Bereich der Ladung durchgeführt\n 11 der Rheinschiffahrtspolizeiverord- werden.\n nungl Moselsch iffah rtspolizeiverord-\n B Nichtverchromte Werkzeuge.\n nungl Binnensch iffah rtsstraßen-Ord nung\n befördern. e Werkzeuge, bei deren Verwendung die\n Gefahr einer Funkenbildung besteht.\n 088 10300 Unter welchen Randnuinmem sind die D Jede Art metallener Werkzeuge.\n allgemeinen BetrIebsvorschriften enthalten,\n die bei der Beförderung gefährlicher Güter 095 10383; Sie stellen fest, daß die letzte Untersuchung\n aller Klassen zu beachten sind? 131 383 Ihrer FeuerlÖscher über ein Jahr\n A Unter Rn 10000 bis 10 099. zurückliegt. Welche der nachfolgenden\n Maßnahmen treffen Sie?\n B Unter Rn 10300 bis 10399.\n A Ich lasse die Feuerlöscher unverzüglich\n e Unter Rn 11 300 bis 11 399. prüfen oder durch solche ersetzen, deren\n o Unter Rn 131 200 bis 131 299.",
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"number": 16,
"content": "Heft 22 - 1988 776 VkBI Amtlicher Teil\n\n\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr. Nr.\n\n B Das Überschreiten des Ablaufdatums ist 0 Ja, es besteht kein Zusammenladeverbot\n bis zur Beendigung der Reise nicht für die Güter dieser Klassen.\n problematisch.\n C Ich warte, bis ich das nächste Mal zum 101 10402 Dürfen Güter der Klassen 2 (Id) Fund 3\n Materiallager der Reederei komme. Dann (lila) zusammen im gleichen Laderaum\n beschaffe ich mir andere Feuerlöscher. gestaut werden?\n 0 Der Fälligkeitstermin kann bis zu einem A Nein, Güter dieser beiden Klassen dürfen\n halben Jahr überschritten werden. In nicht im gleichen Schiff befördert werden.\n dieser Zeit kann ich meine B Nein, die Zusammenladung richtet sich\n Feuerlöschgeräte ersetzen oder nach Buchstabe Ader\n nachprüfen lassen. Zusammenladeverbote.\n C Ja, entsprechend Buchstabe B der\n096 10383; Wie oft müssen die Feuerlöschgeräte Ihres Zusammenladeverbote.\n 131 383 Tankschiffes untersucht werden?\n o Ja, es besteht überhaupt kein\n A Mindestens alle zwei Jahre. Zusammenladeverbot für diese beiden\n B Mindestens alle drei Jahre. Güter.\n e Mindestens einmal jährlich.\n o Bei jeder Verlängerung des 102 10402 Unter welcher Randnummer finden Sie In\n Zulassungszeugnisses oder, wenn kein den allgemeinen Bestimmungen des ADNR\n solches erforderlich ist, des für die Beförderung gefährlicher Güter aller\n Sch iffsattestes. Klassen Vorschriften hinsichtlich der\n Zusammenladeverbote?\n097 .. 401 Unter welchen dreisteilIgen Endzlffem der A Unter Rn 10100.\n (Kap. 11) ADNR-Randnummern finden Sie Im Kapitel\n 1Idie zur Beförderung gewisser gefährlicher B Unter Rn 10231.\n Güter zulässigen Höchstgewichte C Unter Rn 10402.\n (Mengenbegrenzung)? o Unter Rn 10413.\n A Unter Rn ... 211.\n B Unter Rn ... 374. 103 10402; Sie haben eine Stückgutladung. Die\n 10414 Versandstücke sind durch Gefahrzettel\n C Unter Rn ... 401.\n gekennzelchnel Dürfen Sie diese\n o Unter Rn ... 506. Versandstücke beliebig In einem Laderaum\n stauen?\n098 10402 Dürfen Güter der Klassen 6.1 (IVa) und 8 (V)\n zusammen Im gleichen Laderaum gestaut A Ja.\n werden? B Nein, es dürfen nur Versandstücke mit\n A Ja, vorausgesetzt, daß sie in einem gleicher Gefahrkennzeichnung im selben\n horizontalen seitlichen Absstand von Laderaum gestaut werden.\n mindestens 3 m gestaut werden. C Beim Stauen sind allgemein die\n B Nein, die Güter dieser beiden Klassen Zusammenladeverbote und Mengen-\n müssen durch mindestens ein begrenzungen zu beachten. Außerdem\n wasserdichtes Laderaumschott können generelle Beförderungsverbote\n voneinander getrennt gestaut werden. bestehen.\n e Ja, es besteht kein Zusammenladeverbot o Wenn Versandstücke mit verschiedenen\n für die Güter dieser Klassen. Gefahrzetteln im selben Laderaum\n gestaut werden, dann darf dies nur unter\n 0 Nein, die Zusammenladung richtet sich\n Beachtung der für diesen Fall anzuwen-\n nach Buchstabe A der Tabelle von Rn\n denden besonderen Stapelvorschriften\n 10402.\n erfolgen.\n099 10402 Dürfen Güter der Klassen 1a (la) und 1c (Ic)\n zusammen Im gleichen Laderaum gestaut 104 10402; Darf man Versandstücke, die verschiedene\n werden? 10414 (2) c gefährlicher Güter enthalten, beliebig\n A Nein. nebeneinander stauen.\n B Ja, die Zusammenladung richtet sich A Ja, wenn die Gefahrzettel sichtbar\n nach Buchstabe B der bleiben.\n Zusammenladeverbote. B Nein, grundsätzlich nicht.\n e Ja, es besteht kein Zusammenladeverbot, e Ja, wenn das Stapelverbot berücksichtigt\n jedoch müssen die Stapelvorschriften wird.\n beachtet werden. 0 Nur soweit dies durch die\n o Ja, alle Güter der Klasse 1 (I) dürfen im Zusammenladeverbote nicht\n gleichen Laderaum gestaut werden. ausgeschlossen ist.\n\n100 10402 Dürfen Güter der Klassen 1 b (Ib) Zift. 8 und 105 u. a. 10407, Hat der Schlftsführer beim Laden und\n 6.2 (VI) zusammen Im gleichen Laderaum ,,407 Löschen außer den Bestimmungen des\n gestaut werden?\n ADNR noch zusätzliche Vorschriften zu\n A Güter dieser beiden Gefahrklassen dürfen beachten? Wenn Ja,welche?\n nicht mit dem gleichen Schiff befördert\n A Nein, es ist alles durch das ADNR\n werden.\n geregelt.\n B Nein, die Zusammenladung richtet sich\n B Die örtlichen Vorschriften wie z. B.\n nach Buchstabe Ader\n Hafenordnungen.\n Zusammenladeverbote.\n C Lokale Vorschriften, soweit von der\n C Ja, die Zusammenladung richtet sich\n Strom- oder Hafenpolizei darauf\n nach Buchstabe B der\n hingewiesen wird.\n Zusammenladeverbote.",
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"number": 17,
"content": "VkBI Amtlicher Teil 777 .Heft 22 - 1988\n\n\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr. Nr.\n\n D Bestimmungen von Hafenordnungen, 110 11 408 (2) Ihr Schiff wird mit explosiven Stoffen\n soweit diese Bestimmungen am Hafen- beladen. Ein Gewitter zieht auf. Was tun\n eingang deutlich und für die Besatzungen Sie?\n der ankommenden Schiffe sichtbar ange- A Weiterarbeiten, wenn die Landanlage\n schlagen sind. einen Blitzableiter hat.\n\n106 10 411 (3) Welches der nachfolgend aufgeführten B Das Schiff sofort von der UmschlagsteIle\n 10181 Papiere muß der Schiffsführer bel der wegbringen.\n Beförderung gefährlicher Güter vor Antritt e Die Beladung während des Gewitters\n der Fahrt erstellen? unterbrechen.\n A Für jedes Gefahrgut eine schriftliche D Weiterarbeiten, bis die für die\n Weisung. UmschlagsteIle zuständige Hafenbehörde\n B Eine Bestätigung, worin sich der die weitere Beladung verbietet.\n Schiffsführer dafür verbürgt, daß die\n gefährlichen Güter entsprechend den 111 11 502; Welchen Mindestabstand zu anderen\n ADNR-Vorschriften geladen und gestaut RheinSchPV / Schiffen müssen solche Schiffe während\n wurden. MoselSchPV / der Fahrt nach Möglichkeit halten, die mit\n e Eine Aufstellung, aus welcher der BinSchStrO explosiven Stoffen und Gegenständen der\n Ladeort, die Bezeichnung der Ladestelle Anlage 11 Klassen 1a (la), 1b (Ib) und 1c (Ic) beladen\n sowie das Datum und die Uhrzeit des sind?\n Ladens jedes einzelnen gefährlichen A 50m.\n Gutes ersichtlich ist.\n B 100 m.\n DEin Stauplan oder ein anderes Papier,\n aus dem ersichtlich ist, welche gefähr-\n e 10m.\n lichen Güter (Bezeichnung gemäß Beför- D 20m.\n derungspapier) in den einzelnen Lade-\n räumen, den festverbundenen Tanks 112 14 100 (1) Sie haben eine Partie von 40 Flaschen\n oder an Deck untergebracht sind. Propangas (Rn 6131 llff. 6) übernommen\n und diese ordnungsgemäß stehend an Deck\n107 10411 (3) Von wem Ist der Stauplan aufzustellen, und gegen Umfallen und Sonnen-\n wenn das Schiff gefährliche Güter bestrahlung geschützt gestaut. Das\n verschiedener Klassen geladen hat? Bruttogewicht pro Flasche beträgt ca. 27 kg\n A Vom Schiffsführer. und das Füllgewicht 13 kg. Benötigen Sie\n B Vom Verlader. für die Beförderung dieser Flüssiggaspartie\n ein lulassungszeugnis?\n e Von irgendeinem Mitglied der\n Schiffsbesatzung. A Nein, das Schiff braucht im vorliegenden\n D Vom Disponenten der Reederei. Fall kein Zulassungszeugnis, weil die\n Partie insgesamt keine 5000 kg wiegt.\n108 10506 Darf ein gefährliches Gut von einem Schiff\n auf ein anderes umgeladen werden? B Ja, Güter der Klasse 2 (Id) dürfen in allen\n Fällen nur in Schiffen mit\n A Nein.\n entsprechendem Zulassungszeugnis\n B Ja, mit Genehmigung der örtlich befördert werden.\n zuständigen Behörde.\n e Ja, wenn für das Schiff kein e Nein, das Schiff muß jedoch mit\n Zulassungszeugnis erforderlich ist. mindestens drei zusätzlichen\n Feuerlöschern ausgerüstet sein.\n D Ja, wenn sowohl der Absender wie auch\n der Empfänger des gefährlichen Gutes o Ja, wenn das Schiff gleichzeitig auch\n ihr ausdrückliches Einverständnis dazu noch andere ADNR-Gefahrgüter\n gegeben haben. befördert.\n109 11 401 Ihr Fahrzeug Ist gemäß lulassungszeugnis\n 113 31 100 (1); Sie laden mit Ihrem Gütermotorschiff u. a.\n (1) + (2) u, a, für die Beförderung von Gütem der\n RheinSchPV I eine Partie von 25 t Petroleum der Klasse 3\n Klassen 1a (la), 1b (Ib) und 1c (Ic)\n MoselSchPV I (lila) Kategorie K2 In Versandstücken\n zugelassen. Sie erhalten Order,\n BinSchStrO (Stahlfässer). Müssen Sie Ihr Schiff wegen\n - 20 t Nitrozellulose der Klasse 1a (la)\n Anlage 9 dieser Gefahrgutbelladung mit Blaullchtl\n llff.4,\n Blaukegel bezeichnen?\n - 5 t Momentzündschnüre der Klasse 1b (Ib)\n liff.1d, A Ja, die Partie Petroleum unterliegt\n -10 t Hagelraketen der Klasse 1c (Ic) aufgrund ihres Gewichtes den\n liff.21 Vorschriften der Anlage B des ADNR und\n ADNR-konform zu übernehmen. Dürfen Sie ist daher nach\n diese Ladung unter Beachtung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung/\n lusammenladeverbote befördem? Moselschiffahrtspolizeiverord nungl\n A Ja, nach der Mengenbegrenzungstabelle Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung zu\n für die Klassen 1a (ta), 1b (Ib) und 1c (lc) bezeichnen.\n werden die zulässigen Höchstgewichte\n B Nein, weil die Partie das Bruttogewicht\n nicht überschritten.\n von 25 t nicht übersteigt.\n B Nein, das zulässige Gesamtgewicht der\n drei Partien wird überschritten. e Ja, alle Schiffe, die Güter der Klasse 3\n e Ja, wenn die Nitrozellulose im vordersten (lila) befördern, müssen Blaulicht!\n und die Momentzündschnüre im Blaukegel führen.\n hintersten Laderaum gestaut werden. D Nein, weil die Gefahrgutpartie überhaupt\n D Nein, die Zusammenladung dieser Güter nicht dem Anwendungsbereich der\n auf demselben Schiff ist verboten. Anlage B des ADNR unterliegt.",
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"content": "Heft 22 - 1988 778 VkBI Amtlicher Teil\n\n\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr. Nr.\n\n114 31 100 (1) Sie befördern mit Ihrem Gütermotorschiff u, C 50t.\n RheinSchPV / a. eine Partie von 30 t Leuchtpetroleum der o 5t.\n MoselSchPV / Klasse 3 (lila) Kategorie K2 In\n BinSchStrO Versandstücken (Stahlfässern). Müssen Sie 119 131 121 In welchen Tankschifftypen dürfen Stoffe\n Anlage 9 Ihr Schiff wegen dieser Gefahrgutbelladung der Klasse 3 (lila) Kategorie KOn befördert\n mit Blaulicht/Blaukegel bezeichnen? werden?\n A Ja, weil die Partie das Bruttogewicht von A In den Typen I und 11.\n 25 t übersteigt.\n B In den Typen I bis 111.\n B Ja, alle Schiffe, die Güter der Klasse 3\n (lila) befördern, müssen Blaulicht! C In den Typen I bis IV.\n Blaukegel führen. o In den Typen I bis V.\n C Nein, wegen dieser Beiladung braucht\n das Schiff nicht besonders bezeichnet zu 120 131 121 In der folgenden Aufzählung wird eine\n werden. Kategorie von Stoffen genannt, die nie h t In\n o Nein, geschlossenen Tankschiffen befördert zu\n muß nur von Tankschiffen geführt werden braucht. Um welche Kategorie der\n werden. Klasse 3 (lila) handelt es sich?\n A Um die Kategorie KOn.\n115 41 301 Bel der Obernahme von 120 t FerrosIlIcum\n B Um die Kategorie K1n.\n (Klasse 6.1 [IVa] Ziff. 4) muß Ihr Schiff nach\n Rn 41 260 mit einem C Um die Kategorie K1s.\n Gaskonzentrationsmeßgerät (\"Toxlmeter\") o Um die Kategorie Kx.\n ausgerüstet sein. Innerhalb welcher\n Zeltabstände müssen In allen Räumen des 121 131 121 In der Tankschiffahrt wird zwischen fünf\n Schiffes, die von der Besatzung betreten Tankschifftypen unterschieden. Unter\n werden, die Gaskonzentrationen gemessen welcher Randnummer sind die /Jeweiligen\n werden? Gefahrgutkategorlen genannt, die Im\n A Mindestens einmal täglich. einzelnen von diesen Schiffstypen befördert\n B Das liegt im Ermessen des Schiffsführers, werden dürfen?\n jedoch muß unmittelbar nach dem Laden A Unter Rn 10402.\n und vor dem Löschen gemessen werden. B Unter Rn 14121.\n C Mindestens einmal in acht Stunden. C Unter Rn 51 414.\n o Die Zeitabstände sind nicht starr o Unter Rn 131 121.\n festgelegt, es muß jedoch gemessen\n werden, sobald ein unangenehmer\n 122 ZKR-Resolution Muß ein \"geschlossenes\"Tankschlff, das\n Geruch festgestellt wird.\n 1982-11-33+ 34 bestimmte gefährliche Güter befördert, mit\n116 61 100; Dürfen Sie bei der Beförderung (131 121) einer Radaranlage ausgerüstet sein?\n 10172 ekelerregender oder A Ja, alle Tankschiffe des \"geschlossenen\n ansteckungsgefährlicher ·Stoffe der Klasse Typs\" (Typen I, 11und 111)müssen mit\n 6.2 (VI) Fahrgäste an Bord mitnehmen? Radargeräten ausgerüstet sein.\n A Nein, grundsätzlich nicht. B Radaranlagen sind nur bei Schiffen mit\n 8 Ja, vorausgesetzt, daß die Gefahrgüter Einmannsteuerhäusern im Sinne von\n unter Deck gestaut und die Luken Kapitel 9 der\n geschlossen sind. Rheinsch iffsuntersuchu ngsordnung\n zwingend vorgeschrieben.\n C Ja, aufgrund der für diese Stoffe\n geltenden Bestimmungen der C Ja, auf Typ-I-Tankschiffen beim\n Sondervorschriften von Kapitel 11, Transport von unter Druck verflüssigtem\n unterliegt das Schiff in diesem Fall den oder tiefgekühltem, flüssigen Ammoniak.\n Bestimmungen von Rn 10 172 nicht. o Der Einbau und die Verwendung eines\n o Ja, sofern eine Sondergenehmigung Radargerätes liegt in jedem Fall im\n einer zuständige Behörde vorliegt. Ermessen des Schiffseigners und wird\n vom Gesetzgeber nicht zwingend\n117 61 100; Neben 800 t Baumstämmen umfaßt Ihre vorgeschrieben\n 10374 Ladung 10 t frische Häute der Klasse 6.2\n (VI) Ziff. 2. Darf an Deck Ihres Schiffes 123 131 181, Wer gilt als Absender leerer ungerelnlgter\n geraucht werden. 151 181 Tanks von Tankschiffen?\n A Ja, vorausgesetzt, daß die Häute im Schiff A Der Eigentümer der letzten .Lad ung .\n gestaut und die Luken geschlossen sind.\n B Der Schiffsführer.\n B Nur im Einverständnis mit dem\n C Der künftige Absender einer neuen\n Schiffsführer.\n Ladung.\n C Nein, bei dieser Ladung ist das\n Rauchverbot grundsätzlich gegeben.\n o Die Reederei\n o Ja, Schiffe, die Güter der Klasse 6.2 (VI) 124 131 200 Unter welchen Randnummem sind die\n befördern, unterliegen hinsichtlich des\n SondervorschrIften bezüglich Bau,\n Rauchverbots nicht der Anlage 8 des\n Einrichtung und Ausrüstung der\n ADNR.\n Tankschiffe enthalten, die bel der\n Beförderung gefährlicher Güter der Klassen\n 2 (Id) und 3 (lila) zu beachten sind?\n118 71 401 Welches Ist die auf einem Schiff größte zur\n Beförderung zugelassene Menge A Unter Rn 10 200 bis 10299.\n organischer Peroxide (Klasse 5.2 [VII])? B Unter Rn 10 400 bis 10499.\n A 300t. C Unter Rn 131 200 bis 131 299.\n B 100t. o Unter Rn 131 400 bis 131 499.",
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"content": "VkB I Amtlicher Teil 779 Heft 22 - 1988\n\n\n Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\n Nr. Nr.\n\n 125 131 210(1) Auf einem Tankschiff befinden sich auf SB anzeigt, daß der höchstzulässige\n und BB In den Gangborden zwischen Füllungsgrad eines Tanks bald erreicht\n Wohnung und Bereich der Ladung Jeeine ist.\n senkrechte, 50 cm hohe, klappbare B Ein Gerät, das den momentanen\n Schutzwand (Gassperre). Was Ist In diesem Füllstand des betreffenden Tanks\n Zusammenhang beim Laden, Löschen und anzeigt.\n Entgasen zu beachten? e Ein Gerät, das anzeigt, daß der\n A Die Gassperren müssen während des Brennstofftank für die Antriebsmaschine\n Ladens, Lösehens und Entgasens bald leer wird.\n geschlossen (aufgeklappt) sein, damit 0 Ein Gerät, das vor zu hohem Druck in den\n Gase, die schwerer als Luft sind, nicht in Ladetanks warnt.\n den Wohnbereich gelangen können.\n S Das Schließen der Gassperren ist 131 131 221 (3) Bel welchem Füllungsgrad muß ein Niveau-\n während des Ladens, Lösehens und Warngerät auf einem Typ-V- Tankschiff\n Entgasens nicht nötig, jedoch während spätestens ansprechen?\n der Fahrt. A Bei 86 % Füllung des Tanks (einschI. des\n e Die Gassperren müssen während des Ausdehnungsschachtes).\n Ladens, Lösehens und Entgasens bei\n B Bei 90 % Füllung des (einschI. des\n wenig Wind oder Windstille geschlossen\n Ausdehnungsschachtes).\n sein.\n D Die Gassperren müssen dann\n e Bei 92 % Füllung des Tanks (einschI. des\n Ausdehnungsschachtes).\n geschlossen werden, wenn während des\n o Bei 97 % Füllung des Tanks (ohne\nr: Ladens oder Lösehens der Wind aus der\n Richtung des Ladebereichs zur Wohnung\n hin weht.\n 132 131 223 (1) Welcher Tankschifftyp muß mit einem\n 126 131 211 Welches der folgenden Merkmale Ist typisch Druck von 0,65 bar geprüft werden?\n für ein Typ-I- Tankschiff? A Typ 11.\n A keine Gaspendelleitung. B Typ 111.\n B Die Tanks sind als Druckbehälter e Typ IV.\n ausgebildet. o TypV.\n e Zusätzliche Kofferdämme.\n o Tanks, die durch die Außenhaut und das 133 gestrichen\n Deck gebildet werden.\n 134 131 260, Wie stellt man an Bord fest, ob von der\n 127 131 212 131 301 (4) Ladung herrührende giftige Gase In\n An welchen der nachfolgend aufgeführten\n (1), (2) + (3) Stellen befinden sich auf einem Tankschiff gefährlicher Konzentration frei geworden\n Flammendurchschlagsicherungen? sind?\n u\n\n A In den Lüftungsöffnungen der A Mit einem \"Explosimeter •\n Kofferdämme. B Mit einem \"Toximeter\".\n B In der Entlüftungsöffnung des e Mit einem Sauerstoffmeßgerät.\n Sch mierölbu nkers. o Mit irgendeinem Gasspürgerät.\n e In den Lüftungsöffnungen des\n Maschinenraumes. 135 131 260, Wie muß die Meßgenaulgkelt der\n 131 383 (5) Gaskonzentrationsmeßgeräte für brennbare\n D In den Wohnraumlüftern.\n Gase (\"Exploslmeter\") geprüft werden?\n 128 131 212 Welche Aufgabe hat eine A Innerhalb der sich durch den Betrieb\n (1), (2) + (3) Flammendurchschlagsicherung? ergebenden Zeitabstände durch die\nr- A Sie soll das Hineinschlagen einer Flamme\n in einen zu schützenden Raum (z. B.\n Besatzung.\n B Die Meßgenauigkeit der Geräte muß\n Tank, Kofferdamm) verhindern. jährlich durch eine Service-Stelle des\n B Sie soll den Strömungswiderstand in den Herstellerwerkes geprüft und das\n Rohrleitungen erhöhen. Ergebnis in einem Kontrollbruch\n eingetragen werden.\n e Sie soll Schmutzteile zurückhalten.\n o Sie soll das Austreten explosibler Dämpfe\n e Das Gerät muß vor jedem Gebrauch\n entsprechend seiner Betriebsanweisung\n in die Atmosphäre verhindern.\n auf Meßgenauigkeit geprüft werden.\n 129 131 221 (1) a, Was Ist unter einer 97%-Marke zu 0 Über die Prüfung der Meßgenauigkeit von\n 131 421 verstehen? Explosimetern bestehen keine\n A Die Niveaumarke im Tank eines gesetzlichen Bestimmungen, die Geräte\n Tankschiffes, die den höchstzulässigen sollten jedoch mindestens einmal jährlich\n Füllungsgrad anzeigt. auf ihre Funktionstüchtigkeit hin geprüft\n werden. Dies kann durch die Besatzung\n BEine Innenmarkierung in Kofferdämmen.\n geschehen.\n C Die ei'ngestellte Füllhöhe für das\n Ansprechen des Niveau-V'Jarngerätes. 136 131 301 (1) Innerhalb welcher Zeltabstände müssen die\n DEine Kontrollmarkierung, die leeren Kofferdämme eines Tankschiffes\n auschließlich bei Schiffen mit geprüft werden, um festzustellen, ob das\n geschlossenem System vorgeschrieben SChott dicht Ist?\n ist.\n A Nach dem Laden.\n 130 131 221 Was Ist ein Nlveau-Warngerät nach ADNR? B Wöchentlich mindestens dreimal.\n (1) c + (3) A Ein Gerät, das beim Laden durch C Jeweils morgens und abends.\n akustische und optische Warnung o Einmal täglich.",
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"number": 20,
"content": "Heft 22 - 1988 780 VkBI Amtlicher Teil\n\n\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr. Nr.\n\n137 131 301 (4) Wann bzw. wozu Ist der Zugang zu den D Ja, die diesbezüglichen Vorschriften von\n Tanks und Kofferdämmen von Tankschiffen Rn 10 375 gelten nicht auf Typ-\n gestattet? V-Tankschiffen, mit Ausnahme der Güter\n A Der Zugang ist unter Beachtung von der Klasse V, Ziffer 21a) bis d) und 35.\n bestimmten Sicherheitsvorkehrungen für\n die Durchführung von Kontroll- und 142 131 374 Darf Im Bereich der Ladung an Deck eines\n Reinigungsarbeiten gestattet. sich In Fahrt befindlichen Typ-\n B Der Zugang ist generell verboten. V-Tankschiffes, das 1000 t Heizöl schwer\n e Der Zugang ist nur während der Fahrt zu (Klasse 3 [lila] Kategorie K3) geladen hat,\n Kontrollzwecken gestattet. geraucht werden?\n D Der Zugang ist nur an besonders A Ja, auf Typ-V- Tankschiffen ist das\n ausgewiesenen Liegestellen zu Rauchen nur in den Tanks, den\n Kontrollzwecken gestattet. Laderäumen, den Kofferdämmen und den\n Pumpenräumen verboten.\n138 131 320 Wozu dürfen die Kofferdämme eines B Auf Typ-V- Tankschiffen ist das Rauchen\n Tankschiffes benutzt werden? nur außerhalb des Bereichs der Ladung\n AAls Stauraum . gestattet.\n B Als zusätzlicher Laderaum für nicht e Nein, an Deck von Tankschiffen ist das\n gefährliche Güter . Rauchen generell verboten .\n e Für die Zwecke, für die er nach Kapitel 11I D Grundsätzlich besteht auf dem ganzen\n ADNR ausgestattet ist, sowie für die Schiff Rauchverbot. Es gilt jedoch nicht in\n Aufnahme von Ballastwasser beim leeren den Wohnungen und im Steuerhaus,\n Schiff. sofern die Öffnungen geschlossen sind.\n D Als Tank für die vorübergehende\n Lagerung von Ladungsresten. 143 131 374; Darf an Deck eines sich In Fahrt\n 10374 befindlichen Typ-IV- Tankschiffes, das\n139 131 320, Was Ist nach ADNR zu tun, wenn festgestellt 1000 t Heizöl schwer (Klasse 3 [lIa]\n 131 420 wird, daß Ladung durch ein undichtes Kategorie K3) geladen hat, geraucht\n Schott In einen Kofferdamm eindringt? werden?\n A Der Kofferdamm ist sofort mit Wasser zu A Ja, denn es braucht auf Grund des\n füllen geladenen Gutes kein Blaulicht!\n B Die eingedrungenen Blaukegel zu führen.\n Ladungsbestandteile sind durch B Ja, aber nur außerhalb des Bereichs der\n geeignete Mittel aufzusaugen und im Ladung.\n Restetank zu deponieren. e Nein, an Deck von Typ-lV-Tankschiffen ist\n e Der Inhalt des an den Kofferdamm das Rauchen verboten.\n angrenzenden Tanks ist unverzüglich in D Ja, sofern das Rauchverbot nicht mit\n andere Ladetanks des Schiffes Hinweistafeln nach § 3.44 der\n umzupumpen. Rheinsch iffah rtspolizeiverordnungl\n D Der Schiffseigner ist sofort über den Moselschiffahrtspolizeiverordnungl\n Vorfall zu benachrichtigen. Seine Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung\n Anweisungen sind auf jeden Fall zu angezeigt ist.\n befolgen.\n 144 131 383 (1) Innerhalb welcher Zeltabstinde müssen auf\n140 131 354 (1) Dürfen Sie auf Deck eines Typ-Ill- einem Typ-III- Tankschiff die\n Tankschiffes eine tragbare, Feuerlöschgeräte untersucht werden?\n explosionsgeschützte Kabellampe\n verwenden? A Alle fünf Jahre, jeweils bei der\n Verlängerung des Zulassungszeugnisses.\n A Ja, sofern diese einem Typ \"bescheinigte\n Sicherheit\" entspricht. B Mindestens einmal jährlich.\n B Ja, jedoch nur außerhalb des Bereichs e Alle drei Jahre.\n der Ladung. D Die Kontrolle wird dem Ermessen des\n e Nein. Schiffsführers überlassen, sie sollte\n jedoch nach Möglichkeit mindestens alle\n D Ja , jedoch nicht während des Ladens, zwei Jahre erfolgen.\n Löschens und Entgasens.\n\n141 131 375; Ist es auf einem Typ-V- Tankschiff gestattet, 145 131 383 (2) Innerhalb welcher Zeltabstände müssen die\n 10375 Im Bereich der Ladung Gegenstände zu für das Laden und Löschen benutzten\n gebrauchen, bei deren Verwendung die Schläuche von Tankschiffen geprüft\n Gefahr einer FunkenbIldung besteht? werden?\n A Nein, die Verwendung funkenbildender A Jährlich einmal.\n Gegenstände ist auf allen Tankschiffen B Alle fünf Jahre, jeweils bei der\n verboten.\n Verlängerung des Zulassungszeugnisses.\n 8 Ja, aber es darf nur\n nachgewiesenermaßen funkenarmes e Die Schlauchkupplungen sind jährlich auf\n Werkzeug verwendet werden. Die Dichtheit, die Schläuche selber alle zwei\n Verwendung anderer Gegenstände, Jahre auf Zustand und Dichtheit zu\n durch welche die Gefahr einer prüfen .\n Funkenbildung entsteht, ist nicht D Die erstmalige Prüfung ist nach\n gestattet. fünf jährigem Gebrauch der Schläuche\n C Nein, mit Ausnahme der Verwendung von vorzunehmen, nachher sind sie alle zwei\n Stahltrossen. Jahre zu prüfen.",
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"number": 21,
"content": "VkBI Amtlicher Teil 781 Heft 22 - 1988\n\n\n Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\n Nr. Nr.\n\n 146 131 383 (2) Innerhalb welcher Zeltabstände müssen auf e Entweder vom Schiffsführer oder von\n einem Typ-V-Tankschiff die für das Laden einem Beauftragten der Landanlage.\n und Löschen bestimmten Schläuche geprOtt o Vom Schiffsführer und von der für den\n werden? Umschlag verantwortlichen Person der\n A Mindestens alle zwei Jahre. Landanlage.\n B Mindestens alle drei Jahre.\n 152 131 412 (3); In welcher Sprache oder In welchen\n e Die Prüfzeitabstände sind in den 151 412 (3); Sprachen Ist die Prüfllste gedruckt?\n Rheinuferstaaten nicht einheitlich\n Anhang 3 A In einer Amtssprache jenes Landes, in\n geregelt, sie betragen zwischen zwei und\n fünf Jahre. dem geladen oder gelöscht wird.\n o Mindestens einmal jährlich. B In englischer, französischer und\n niederländischer Sprache.\n 147 131 412; In welchem Tell (Anlage, Kapitel, Abschnitt) e In deutscher, englischer, französischer\n 151 412 des ADNR wird die Prüfllste und deren und niederländischer Sprache.\n Verwendung umschrieben?\n o Bei internationalen Transporten in\n A In Anlage A, Teil 11,Kapitel 2. englischer oder französischer Sprache,\n B In Anlage B, Kapitel 11,Abschnitt 1. bei nationalen Transporten in einer\n e In Anlage B, Kapitel 111,Abschnitt 4. Amtssprache des Landes, in dem der\n Transport durchgeführt wird.\n o In Anlage B, Kapitel IV, Abschnitt 3.\n 148 131 412; Wann müssen.für das Laden und Löschen 153 131 421 Ein Typ-I 11-\n Tankschiff wird mit einem Stoff\n 151 412 von Gefahrgütern PrOflisten nach dem der Klasse 3 (lila) Kategorie K2 beladen.\n Muster des Anhangs 3 ADNR Welches Ist der höchstzulässige\n ordnungsgemäß verwendet werden? FÜllungsgrad?\n A Beim Laden und Löschen von A 91 %\n Gefahrgütern, bei denen das B 95%\n Höchstgewicht der beförderten Menge e 97%\n gemäß Anlage B, Kapitel 11begrenzt ist.\n o 98%\n B Beim Umschlag von Gefahrgütern der\n Klassen 1a (la), 1b (Ib) und 1c (Ic).\n e Beim Laden und Löschen von 154 131 421 Einer der folgenden höchstzUlässigen\n Tankschiffen. FÜllungsgrade für einen Stoff der Klasse 3\n o Beim Umschlag von Gefahrgütern, bei (lila) Kategorie K2 stimmt nicht. Welcher\n denen in den Beförderungspapieren die Ist es?\n Ausfertigung von Prüflisten gefordert A Typ I-Tankschiff Füllungsgrad 91 %\n wird.\n B Typ li-Tankschiff Füllungsgrad 95 %\n 149 131 412; In wieviel Exemplaren muß beim Umschlag e Typ 111- Tankschiff Füllungsgrad 97 %\n 151 412 einer Ladung Jagdmunition der Klasse 1b o Typ IV-Tankschiff Füllungsgrad 97 %\n (Ib) die Prüfllste nach dem Muster des\n Anhangs 3 ADNR ausgefertigt werden? 155 131 421 Unter welcher Randnummer finden Sie im\n A In einem Exemplar. ADNR die Bestimmungen über die höchst-\n B In zwei Exemplaren. zulässigen FÜllungsgrade von Tank-\n schiffen?\n e In drei Exemplaren. A Unter Rn 31121 und 51121.\n o Die Ausfertigung von Prüflisten ist beim B Unter Rn 131 421 und 151 421.\n Umschlag von Jagdmunition nicht\n erforderlich. e Unter Rn 10321.\nr 150 131 412 (1); Wer muß die Prüfllste unterzeichnen?\n o Dies steht nicht im AONR, sondern im\n normalen Zulassungszeugnis unter Ziff.\n Anhang 3 ADer Schiffsführer und ein weiteres 10c und im zeitweiligen\n Mitglied der Besatzung. Zulassungszeugnis unter Ziff. 8c.\n B Der Schiffsführer und die Person der 156 131421; Wo Ist vorgeschrieben, bis zu welchem\n Landanlage, die für das Laden bzw.\n 151 421 Füllungsgrad ein Tank eines Tankschiffes\n Löschen verantwortlich ist.\n gefOlit werden darf?\n e Der Schiffsführer und ein Vertreter der A In der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung.\n örtlich zuständigen Behörde.\n B In den schriftlichen Weisungen.\n 0 Die Prüfliste ist nicht zu unterzeichnen,\n sie ist bloß eine Gedankenstütze für den e In der Anlage B des AONR.\n Schiffsführer, um den reibungslosen o Im Zulassungszeugnis.\n Umschlag sicherzustellen.\n 157 131 422 (1) DOrfen auf blaullcht-/blaukegelführenden\n 151 131 412 (1); Bevor auf Tankschiffen mit dem Laden oder Typ 11-und Typ 111-Tankschiffen die\n 151 412 (1); Löschen gefährlicher Güter begonnen festgeschraubten Tanklukendeckel\n Anhang 3 werden darf, muß die Profllste nach Rn während des Ladens und Lösehens geöffnet\n 131 412 bzw.151 412 ausgefüllt und werden?\n unterzeichnet sein. Von wem? A Das Öffnen der Tankluken ist während\n A Ausgestellt von der UmschlagsteIle und des Ladens verboten, während des\n unterzeichnet vom Schiffsführer. Löschens jedoch gestattet.\n B Von irgendeinem Besatzungsmitglied des B Ja, das kurzzeitige Öffnen der Tankluken\n Schiffes und von einem Beauftragten der zu Kontrollzwecken ist nach dem\n Landanlage. Entspannen der Tanks gestattet.",
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"number": 22,
"content": "Heft 22 - 1988 782 VkBI Amtlicher Teil\n\n\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr. Nr.\n\n C Das Öffnen der Tankluken ist nur mit dem D Ja, sofern alle Zugänge und Öffnungen\n Einverständnis der UmschlagsteIle der Wohnungen geschlossen sind.\n gestattet.\n 162 131 441 Darf auf einem Typ V-Tankschiff während\n D Das Öffnen der Tankluken ist absolut\n des Umschlags einer Ladung Heizöl schwer\n verboten, weil alle Typ 11-und Typ 11I-\n der Klasse 3 (lila) Kategorie K3 In den\n Tankschiffe mit Niveau-Anzeigegeräten\n Wohnungen auf einem Gasölherd gekocht\n nach Rn 131 221 (1) b ADNR ausgestattet\n oder eine Petrollampe In Betreib gehalten\n sein müssen.\n werden.\n158 131 422 (1); Dürfen auf einem Typ IV-Tankschiff A Nein, auf dem Schiff darf kein Feuer oder\n 131 222 (3) b während des Lösehens von \"Heizöl leicht\" offenes Licht vorhanden sein.\n die Tankluken zu Kontrollzwecken geöffnet B Ja, auf Typ V-Tankschiffen darf während\n werden? des Ladens, Lösehens und Entgasens\n A Ja, das Öffnen der Tankluken von Typ IV- Feuer oder offenes Licht vorhanden sein.\n Tankschiffen ist beim Löschen von C Auf Typ V-Tankschiffen ist Feuer und\n \"Heizöl leicht\" gestattet. nicht elektrisches Licht während des\n B. Nein, nur die besonderen Öffnungen zum Ladens verboten, während des Lösehens\n Feststellen des FÜllungsgrades und zur jedoch gestattet.\n Probeentnahme dürfen während des D Ja, aber nur dann, wenn dies an der\n Umschlags benützt werden. betreffenden UmschlagsteIle offiziell\n C Das Öffnen der Tankluken ist nur mit dem erlaubt ist.\n Einverständnis der UmschlagsteIle\n gestattet. 163 131 451; Während des Ladens und Lösehens von\n 131 252 Benzin sowie beim Entgasen von\n D Das Öffnen der Tankluken ist verboten,\n (3) + (4); Tankschiffen dürfen gewisse elektrische\n weil alle Typ IV-Tankschiffe mit Niveau-\n 131 257 (2) Haushalts- und Heizgeräte nicht benutzt\n Anzeigegeräten ausgerüstet sein müssen.\n werden. Wie sind diese gekennzeichnet?\n159 131 430; Es ist wichtig, beim Laden von Tankschiffen A Durch entsprechende Beschriftung in\n 2. Abs. mit Benzin elektrostatische Aufladung zu deutscher, französischer und\n vermelden. Wie kann dies nach ADNR niederländischer Sprache.\n erreicht werden? B Durch Aufkleber mit entsprechenden\n A Durch die Herstellung einer elektrisch Warnzeichen (brennende Glühbirne, rot\n leitenden Verbindung zwischen dem durchgestrichen, analog Rauchverbot-\n Schiff und der Landanlage. Hinweistafel).\n B Durch Einschalten des Niveau- C Durch rote Farbe.\n Warngeräts. D Durch gelbe Farbe oder entsprechende\n C Durch Öffnen der Tankluken während Aufkleber.\n des Ladens.\n 164 131 475 An der UmschlagsteIle muß ein Typ IV-\n D Durch die in § 1.05 der\n Rheinschiffahrtspolizeiverord nu ngl Tankschiff mit Trossen festgemacht\n Moselschiffah rtspolizeiverordn u ngl werden. Welche der nachfolgenden Trossen\n Bin nensch iffahrtsstraßen-Ord nung sind nur unter EInhaltung besonderer\n vorgeschriebenen Maßnahmen. ADNR-Vorschrlften zugelassen?\n AStahltrossen.\n160 131 441 Sie fahren ein Typ IV-Tankschiff, haben Im B Kunststofftrossen.\n Maschinenraum eine Reparatur durch- C Manilatrossen.\n zuführen und wollen die Zelt während des\n Ladens nutzen. Darf diese Reparatur, bel D Gewöhnliche Hanftrossen.\n der geschweißt werden muß, durchgeführt\n 165 Anlage B, In welchem Kapitel der Anlage B des ADNR\n werden?\n Kap. 11, sind die Sondervorschriften für die\n A Ja, im Maschinenraum dürfen Arbeiten 151 ... , 131 ... Beförderung ätzender Stoffe der Klasse 8\n mit Feuer und offenem Licht durchgefÜhrt (V) in Tankschiffen enthalten?\n werden.\n A In Kapitel I.\n B Nein, da während des Ladens, Löschens\n und Entgasens auf dem Schiff kein Feuer B In Kapitel 11.\n oder offenes Licht vorhanden sein darf. C In Kapitel 11I\n C Ja, jedoch nur im Einvernehmen mit der D In Kapitel IV.\n Umschlagsanlage.\n 166 151 421 Welches ist bei Beförderung von Salpeter-\n D Ja, wenn während der Schweißarbeiten\n säure der Ziff. 2 der höchstzUlässige\n alle Öffnungen des Maschinenraums\n Füllungsgrad für ein Typ 111-Tankschiff?\n geschlossen bleiben.\n A 90%.\n161 131 441 Darf auf einem Typ IV-Tankschiff während B 97%.\n des Lösehens von Heizöl schwer der C 96%.\n Klasse 3 (lila) Kategorie K3 innerhalb der\n D 95%.\n Wohnung auf einem Gasölherd gekocht\n oder eine Petrollampe In Betrieb gehalten 167 Anlage B, Wo finden Sie Im ADNR die Muster des\n werden? Anhang 1 \"Normalen Zulassungszeugnisses\" und\n A Ja, aber nur nach Absprache mit der des \"Vorläufigen Zulassungszeugnisses\"?\n UmschlagsteIle. A Im Kapitell, Abschnitt 1 der Anlage B.\n B Ja, beim Umschlag von Heizöl schwer B Im Kapitel 11,Abschnitt 2 der Anlage B.\n entsteht dadurch keinerlei Gefahr.\n C Im Anhang 1 zur Anlage B.\n C Nein, auf dem Schiff darf kein Feuer oder\n offenes Licht vorhanden sein. D Im Anhang 3 zur Anlage B.",
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"content": "V k B I Amt licher Te i l 783 Heft 22 - 1988\n\n\nFrage Quellen bezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellen bezug Frage und Antwortv ors chläge\nNr. Nr.\n\n168 An lage B, Was soll durch die Kennzeichnung der B Beim Ankuppe ln der Verbindungs-\n Anhang 2 Versandstücke mit Gefahrzeltein erreicht flansche muß mindestens jede zweite\n werden? Sch raube eingesetzt und angezogen\n A Die Symbo le lassen u. a. erke nnen , werde n.\n welche Gefahren von dem gefä hrl ic hen C Beim An kuppeln der Verbindu ngs-\n Ladegu t ausgehe n. flansc he ge nügen dre i einge setzte\n B Der Empfänger soll wissen, we lches Schra uben, d ie jedoch untereinander den\n Versandst ück für ihn besti mmt ist. g leic hen Abstand haben und gut ange-\n zogen sein müssen.\n C Der Schiffsführer soll darauf hingewiesen\n werden, daß er alle mit Gefa hrzetteln D Vom Sch iffsf ührer ist nichts zu beac hte n;\n verse henen Versa ndstücke nur auf Deck d ie Verantwo rtu ng fü r das Ankuppeln der\n laden da rf. landsei tige n Umschlags leit ung an das\n Bordsystem liegt aussch ließlic h bei der\n D Die Kennzeichnung der Versandstücke\n Landanlage.\n mit Gefahrzette ln soll vor allem beim\n gre nzübersc hreitenden Verkehr d ie 174 Rhei nSc hPV/ Wer ist gegebenenfa lls für die Bezeichnung\n Zo llabfertigung erleichte rn. MoselSchPV / des Schiffes mit Blau lichllBla ukege l\n 8inStrO verantwortlich?\n169 Anlage B, Welcher der abgeb ildeten Gefahr zeltel weist § 1.02 .5 A Der Schiffsf ührer.\n Anhang 2 auf ätzende Gefahreigenschaften des\n Versandstückes hin? B Der Absender.\n C Die Umsch lagsfirma.\n A (schwarz /we iß) D Die Reedere i.\n\n\n\n\n •\n 175 Rhei nSch PV/ Wer ist für das Einholen der Blaulicht- /\n MoselSc hPV/ Blaukegelbezeichnung eines Tankschiffes\n B (schwarz /we iß) BinSchStrO verantwortlich, wenn die Tanks geleert,\n § 1.02 .5 gerein igt und entgast sind und ein gü ltiges\n Gasfreiheitsze ugnis vorliegt?\n C (schwarz /weiß) ADer Sch iffs führe r.\n B Der Empfänger.\n C Der Sachverstä ndige, der das\n D <:!>\n ' (schwarz /ge lb)\n Gasfrei heitszeugnis ausgeste llt hat.\n D Die Reederei.\n 176 Rhei nSch PV/ Sie wollen mit Ihrem Tankschiff, das zuvor\n170 An lage B, Welcher der abgebildeten Gefahrzeltel weist\n MoselSc hPV/ Benzin befördert halte , zur Werft fahren, um\n Anhang 2 auf giftige Gefahreigenschaften des\n BinSchStrO eine Reparatur ausführen zu lassen. Die\n Versand stückes hin?\n § 3 .05.1 Tanks sind leer, wurden gereinigt und\n entgast, und es liegt ein gültiges\n A (schwarz /weiß) Gasfreiheitsze ugn is vor. Was geschieht mit\n der Blau licht -/B laukege lbezeichnung des\n Sch iffes?\n B (schwarz /ge lb) A Die Bezeichnu ng muß sichtbar bleiben.\n B Das Sch iff da rf keine 8 Iaulicht -/\n Blaukegelbezeichn ung fü hren, solange\n C (schwarz /weiß /rot) das Gasfre iheitszeugnis gü ltig ist.\n\n\n\n\n171 An lage B,\n D\n -. (sc hwarz /weiß)\n\n\n Wo finden Sie im AONR die Muster der\n C Die Werft leitu ng hat zu bestimmen , o b\n das Schiff auf dem Werftareal mit\n Blaulicht/B laukegel zu bezeichnen ist\n oder nicht.\n D Die 8 Iaulic ht-/B laukegelbezeichnu ng\n wir d auf halbe Höhe gesetzt .\n Anhang 2 Gefahrzeltei, die durch die internationalen\n Regelungen vorgeschrieben sind? 177 RheinSchPV / Das Gefahrgut, das Sie befördern sollen,\n A Im Teil 11, Kapitel 2 der Anl age A. Mose lSchPV/ steht nicht in den Anlagen 9, 10 und 11 der\n , Absc hnitt 1 der Anlage 8 .\n 8 Im Kapitel 111 BinSchStrO Rheinsch ifahrtspolizeiverordnung/\n § 3.051 Mose lsch iffahrtspol izeiverordnung/\n C Im Anha ng 2 zur Anlage B.\n Binnensch iffahrtsstraßen-Ordn ung.\n D Im Anhang 3 zur Anlage 8 . Wie beze ichnen Sie Ihr Schiff?\n A Mit einem blauen Licht bzw . mit ei n e m\n172 Anlage B, Wo finden Sie im AONR einen Vordruck der bla uen Kegel.\n Anhang 3 Prüfliste nach Rn 131 412 bzw. Rn 151 412?\n 8 Das Sch iff ist wege n dieses\n A Im Kapitel I, Absch nitt 4 der An lage 8 . Gefahrgu tt ransportes nicht zu\n B Im Kapite l 111\n , Absc hnitt 1 der Anlage 8 . bezeichnen.\n C Im Anha ng 2 zur Anlage B. C Mit den entsp rechenden Gefah rzette ln\n D Im Anhang 3 zur Anlage B. nach Anhang 2 zur Anlage B des ADNR.\n D Mit einer orange farbe nen Tafel nach\n173 An lage 8 , Die Umschlagsleitung der Landanlage soll RID/A DR.\n Anhang 3 an das Rohrle itungssystem des Tank-\n Pt. I. 6.2 + schiffes angeschlossen werden . Was ist zu 178 Rhei nSch PV/ Sie sollen Benzin der Klasse 3 (lila) Ziffer 1a\n Pt. 11.8 .2 beachten? MoselSc hPV/ befördern . Wie müssen Sie Ihr Tankschiff\n A Alle Sch rauben der Verbindungsf lansche BinSchStrO bezeichnen?\n müssen eingese tzt und angezogen § 3. 14 + 3 .32 ; A Am Tag mit zwei blauen Kegeln und\n werde n. An lage 9 nachts mit zwei blauen Lichte rn .",
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"content": "Heft 22 - 1988 784 VkBI Amtlicher Teil\n\n\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr. Nr.\n\n B Bei allen Gütern der Klasse 3 (lila) ist D Auf allen Liegestellen für Blaulicht-/\n immer ein blaues Licht bzw. ein blauer Blau kegel-Sch iffe.\n Kegel zu verwenden.\n C Es sind die Vorschriften von § 3.14 183 RheinSchUO Dürfen auf Tankschiffen, die dem ADNR\n bzw. § 3.32 der § 8.04 + 8.91 unterliegen, Ersatz- oder Leerbehälter für\n Rheinschiffahrtspolizeiverordnu ngl + Empfehlung Flüssiggas im Bereich der Ladung\n Moselschiffahrtspolizeiverord nungl Nr.13 gelagert werden?\n Bin nenschiffahrtsstraßen-Ordn ung zu Kapitel 8 der A Nein.\n anzuwenden. Demzufolge ist das Schiff RheinSchUO an\n B Ja, jedoch nur in einem\n mit einem blauen Licht bzw. mit einem die Schiffsunter-\n Gasflaschenschrank.\n blauen Kegel zu bezeichnen. suchungs-\n kommissionen C Ja, wenn sie stehend und gegen Umfallen\n D Für dieses Gefahrgut ist keine und übermäßigen Einfluß von\n Bezeichnung vorgeschrieben. Sonnenstrahlung geschützt gelagert sind.\n179 RheinSchPV I Sie haben Ihr Tankschiff gelöscht. Die D Ja, sie müssen jedoch liegend, gegen\n MoselSchPV / Tanks sind noch nicht gereinigt Was Wegrollen gesichert und gegen\n BinSchStrO geschieht mit der Blaulicht-/Blaukegel- übermäßigen Einfluß von\n § 3.14 + 3.32; bezeichnung? Sonnenstrahlung geschützt gelagert\n Anlagen 9 werden.\n A Sie bleibt unverändert.\n und 10\n B Sie muß entfernt werden. 184 Bestimmungen Bei einigen Stoffen der Klasse 3 (lila)\n C Sie kann je nach Zweckmäßigkeit von RID + ADR besteht außer der Brandgefahr noch eine\n beibehalten oder entfernt werden. andere Gefahr. Wie wird bei\n Versandstücken auf diese zusätzliche\n 0 Sie ist auf halbe Höhe zu setzen.\n Gefahr aufmerksam gemacht?\n180 RheinSchPV I Nach welchem Reglement Ist ein Schiff zu A Durch Kennzeichnung der Versandstücke\n MoselSchPV I bezeichnen, das ein bestimmtes gefähr- mit entsprechendem zusätzlichen\n BinSchStrO IIches Gut, z. B. ein explosionsgefährliches Gefahrzettel.\n § 3.14 + 3.32; Transportgut, geladen hat? B Durch Vermerk im Beförderungspapier.\n Anlagen 11; A Nach der C Zum Gefahrzettel für entzündbare\n ADNR Rheinsch iffahrtspolizeiverord nu ngl flüssige Stoffe wird in mindestens 3 cm\n Rn 10500 Moselschiffahrtspolizeiverordnu ngl hoher Druckschrift die UN-Nummer des\n Binnenschiffahrtsstraßen-Ord nung Gefahrgutes hinzugeschrieben.\n und dem ADNR. D Durch Hervorheben (rot unterstreichen)\n B Nach der der zusätzlichen Gefahr in den\n Rheinsch iffsu ntersuchu ngsordn ung und schriftlichen Weisungen.\n dem ADNR.\n C Das Schiff selber braucht nicht 185 Allgemeine Welcher der hiernach genannten\n bezeichnet zu werden, hingegen müssen Grund- entzündbaren flüssigen Stoffe entwickelt\n die Versandstücke mit Gefahrzettel nach kenntnisse tür beim Freiwerden genügend Dämpfe, damit\n dem Anhang 2 der Anlage B ADNR Führer von sich über der Flüssigkeitsoberfläche ein\n gekennzeichnet werden. Tankschiffen zündbares Gemisch bilden kann?\n D Nach einer der \"Internationalen A Benzin.\n U\n Regelungen gemäß Rn 10102 (1) 1 B Dieselkraftstoff.\n ADNR. C Leichtes Heizöl.\n181 RheinSchPV / Auf welchen Liegestellen darf man mit D Petroleum.\n MoselSchPV I einem Schiff, das gefährliche Güter\n BinSchStrO befördert, stilllegen, wenn das Schiff n Ieh t 186 Allgemeine Kann sich das Niveau der Ladung eines\n § 7.05 + 7.06 unter die Bestimmungen der Anlagen 9, 10 Grund- geschlossenen Tanks während des\n oder 11 der kenntnisse Transports erhöhen?\n Rheinschlffahrtspolizeiverordnungl A Nein.\n Moselschlffahrtspollzeiverordnungl B Ja, aber nur bei starkem Wellengang.\n Blnnenschlffahrtsstraßen-Ordnung fällt?\n C Ja, aber nur bei sinkendem Luftdruck\n A Auf einer Liegestelle, die nicht für (Schlechtwetterlage).\n Blaulicht-/Blaukegel-Schiffe bestimmt ist.\n D Ja, vor allem, wenn sich die flüssige\n B Auf einer Liegestelle für Schiffe mit Ladung erwärmt (z. B. durch\n irgendeinem gefährlichen Transportgut. Sonnenstrahlung).\n C Auf jeder beliebigen Liegestelle.\n 187 Allgemeine Wo sollten Sie mit einem Feuerlöscher\n o Auf einer Liegestelle, auf der nur solche Grund- möglichst stehen, wenn Sie einen Brand zu\n Schiffe liegen, die das gleiche Gefahrgut\n kenntnisse bekämpfen haben?\n befördern.\n A Auf der Luvseite des Feuers.\n182 RheinSchPV I Auf welchen LIegesteIlen darf man mit B Auf der Leeseite des Feuers.\n MoselSchPV I einem Schiff stilllegen, das nach der C In einem Abstand von mindestens sieben\n BinSchStrO Rheinschlffahrtspolizelverordnungl Metern vom Feuer.\n § 7.06 Moselschlffahrtspolizeiverordnungl\n BinnenschlffahrtsstraBen-Ordnung § 3.14 D Seitlich des Feuers, um dessen\n Ziff. 1 bzw. § 3.32 Ziff. 1 bezeichnet Ist? Ausbreitung beobachten zu können.\n A Auf jeder normalen Liegestelle für 188 Allgemeine Darf man ein umluftunabhängiges\n Selbstfahrer. Grund- Atemschutzgerät ohne Aufsicht benutzen,\n B Auf einer Liegestelle für Schiffe mit kenntnisse um in einen Tank einzusteigen?\n irgendeinem gefährlichen Transportgut. A Ja, umluftunabhänqiqe Atemschutzgeräte\n C Auf einer Liegestelle entsprechend der dürfen überall, mit oder ohne\n Bezeichnung des Schiffes.",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 785 Heft 22 - 1988\n\n\n Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\n Nr. Nr.\n\n B Der Einsatz darf nur erfolgen, wenn eine 193 Allgemeine Welche der belden nachstehenden\n zweite Person mit Atemschutzgerät Grund- Behauptungen ist richtig und welche Ist\n einsatzbereit ist, um erforderlichenfalls kenntnisse für falsch?\n Alarm schlagen und die Rettung des Führer von I. Der Explosionsbereich eines Stoffes liegt\n ersten Mannes durchführen oder Tankschiffen Immer zwischen der oberen und der unteren\n mindestens einleiten zu können. Explosionsgrenze.\n C Ein umluftunabhängiges Atemschutz- li. Der Explosionsbereich eines Stoffes liegt\n gerät darf nur dann ohne Aufsicht bei oberhalb der oberen Explosionsgrenze.\n einem Tankeinstieg verwendet werden,\n wenn der Einsteigende mittels einer A Beide Behauptungen sind richtig.\n Halteleine gesichert ist. B Die Behauptung I ist richtig, die\n 0 Für den Einsatz von umluftunabhängigen Behauptung 11falsch.\n Atemschutzgeräten gibt es keine C Die Behauptung I ist falsch, die\n besonderen Vorschriften. Diese können Behauptung 11richtig.\n gleich wie die anderen Atemschutzgeräte 0 Beide Behauptungen sind falsch.\n eingesetzt werden.\n 194 Allgemeine Warum dürfen die Ladetanks nicht randvoll\n 189 Allgemeine Grund- gefüllt werden?\n Was ist die Zündtemperatur?\n kenntnisse für A Weil das Ladegut sich im Wellengang\n Grund- A Die Temperatur einer Flüssigkeit, bei der\n kenntnisse für Führer von nicht frei bewegen (schwappen) könnte.\n das Gasgemisch über der Flüssigkeit mit Tankschiffen\n Führer von einer Flamme erstmals entzündet werden B Weil sich die Füssigkeit beim Erwärmen\n Tankschiffen kann. ausdehnt, Schaden am Schiff anrichten\n B Die Temperatur, bei der ein Stoff sich oder/und aus dem Tank auslaufen\n selbst entzündet. könnte.\n C Die Temperatur, bei der ein Stoff C Weil es nicht möglich ist, ein Schiff\n explodiert. \"randvoll\" zu laden, ohne daß das Risiko\n des Überlaufens besteht.\n o Die niedrigste Temperatur, bei der sich\n ein Stoff unter erhöhter Sauerstoffzufuhr o Weil das \"randvolle Laden\" zuviel Zeit\n selbst entzündet. beanspruchen würde. Dies hätte eine\n unverhältnismäßg lange Belegung der\n UmschlagsteIlen zur Folge.\n 190 Allgemeine Was Ist der Flammpunkt?\n Grund- A Die tiefste Temperatur, bei der nach 195 Allgemeine Wodurch kann elektrostatische Aufladung\n kenntnisse für vorschriftsmäßigem Erwärmen einer Grund- entstehen?\n Führer von Flüssigkeit sich über dieser mit der kenntnisse für A Durch das gleichmäßige langsame\n Tankschiffen umgebenden Luft Dämpfe bilden, die sich Führer von Aufladen der Akkumulatoren.\n beim Annähern einer Flamme kurzzeitig Tankschiffen\n B Durch Reibung elektrisch schlecht\n entzünden.\n leitender Stoffe oder Gegenstände\n B Die Temperatur, bei der ein Stoff sich aneinander. Dies tritt u. a. beim Befüllen\n selbst entzündet. von Tanks mittels nicht geerdeter\n C Die Temperatur, bei der ein Stoff Umschlagsleitungen auf.\n explodiert. C Durch die Herstellung einer elektrisch\n D Die niedrigste Temperatur, bei der sich leitenden Verbindung von der Land-\n ein Stoff unter erhöhter Sauerstoffzufuhr anlage zum Schiff.\n selbst entzündet. o Wenn Metall auf Metall geschlagen wird.\n\n 196 Allgemeine Was können Sie tun, um beim Befüllen\n 191 Allgemeine Wie ist der Explosionsbereich eines\n Grund- eines Tanks die elektrostatische Aufladung\nr- Grund-\n kenntnisse für\n Stoffes begrenzt?\n A Zwischen der oberen Explosionsgrenze\n kenntnisse für\n Führer von\n möglichst gering zu halten?\n Führer von A Flammendurchschlagsicherung\n und 100 Volumenprozenten. Tankschiffen\n Tankschiffen ausbauen.\n B Zwischen der unteren Explosionsgrenze B Die Befüllung mit reduzierter Lade-\n und 10 Volumenprozenten.\n leistung beginnen, bis der Auslauf des\n C Zwischen der unteren und der oberen Füürohres in der Flüssigkeit steht.\n Explosionsgrenze.\n C Die Befüllung mit erhöhter Ladeleistung\n 0 Zwischen null Volumenprozent und der beginnen.\n oberen Explosionsgrenze.\n 0 Das Erdungskabel entfernen.\n\n 192 Allgemeine Was ist im Zusammenhang mit Explo- 197 Allgemeine Welche der nachfolgenden Behauptungen\n Grund- sionsgefahr unter einem mageren Grund- betreffend Filter in Atemschutzgeräte Ist\n kenntnisse für Gasgemisch zu verstehen? kenntnisse für richtig?\n Führer von A Das Gemisch enthält einen zu geringen Führer von A Filter schützen bei einer Schadstoff-\n Tankschiffen Anteil Luft und kann somit nicht Tankschiffen konzentration von 1 % und bei normalem\n explodieren. Gebrauch etwa während einer halben\n B Das Gemisch enthält einen zu Stunde.\n geringen Anteil Stickstoff, womit die B An Deck schützen Filtermasken während\n Gefahr einer Explosion besteht. unbegrenzter Zeit.\n C Das Gemisch liegt durch seinen zu C Filtermasken dürfen nur an Deck, in\n geringen Anteil brennbarer Gase Kofferdämmen und in Wallgangtanks\n unterhalb des Explosionsbereichs. verwendet werden.\n 0 Das Gemisch enthält einen zu geringen 0 Bei der Verwendung von Filtermasken\n Anteil Sauerstoff, um explosionsfähig zu spielt der Sauerstoffgehalt im",
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"number": 26,
"content": "Heft 22 - 1988 786 VkBI Amtlicher Teil\n\n\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge Frage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr. Nr.\n\n198 Allgemeine Welche der hiernach aufgeführten Atem- B Die Flammendurchschlagsicherungen\n Grund- schutzgeräte dürfen absolut nie h t In nach Rn 131222 (5) können ausgebaut\n kenntnisse für geschlossenen Räumen verwendet werden? werden; bei AUßentemperaturen, bei\n Führer von A Filtermasken. denen Kristallisation auftreten kann,\n Tankschiffen müssen sie ausgebaut werden.\n B Preßluftatmer.\n C Das ganze Deck im Bereich der Ladung\n C Frischluftschlauchgerät.\n muß berieselt werden können.\n o Druckschlauchgerät. 0 Die Kofferdämme müssen mit Wasser\n199 Allgemeine Wie lange darf der Saugschlauch einer geflutet sein.\n Grund- Schlauchmaske bel einem an Bord 205 Rn 141 222 Dürfen HochgeschwindigkeitsventIle auf\n kenntnisse für verwendeten Atemschutzgerät höchstens (2) Doppelhüllenschiffen klappbar sein?\n Führer von sein?\n Tankschiffen A Nein.\n A 5m.\n B Ja, aber nur wenn die Sicherheit und\n B 10m. Funktionsfähigkeit in geklapptem\n C 12m. Zustand gewährleistet bleibt.\n o 20m. C Ja, sie dürfen aber nur in gasfreiem\n Zustand geklappt werden.\n200 Allgemeine Bel Befüllen eines Tanks müssen Sie mit\n Grund- gedrosseiter Ladeleistung beginnen. Wann\n o Das ADNR enthält hierüber keine\n Vorschriften.\n kenntnisse für dürfen Sie diese erhöhen?\n Führer von A Nachdem die ersten 100 I geladen sind. 206 Rn 141 225 Müssen sich die Lade- und\n Tankschiffen Löschrohrleitungen der Doppelhüllen-\n 8 Nachdem die ersten 500 I geladen sind.\n C Sobald der Auslauf des Füllrohres im tankschiffe an Deck von den übrigen\n Flüssigkeitsspiegel der Ladung eintaucht. Rohrleitungen unterscheiden?\n o Nachdem der Tank zur Hälfte gefüllt ist. A Ja, gemäß einem speziellen Farb-Code.\n---\" B Ja, die Anschlüsse müssen beschriftet\n201 Allgemeine Was ist bei Tankschiffen eine sein.\n Grund- Gaspendelleitung? C Ja, und zwar deutlich.\n kenntnisse für A Eine Verbindungsleitung zwischen einem o Das ADNR enthält hierüber keine\n Führer von geschlossenen Tankschiff und dem Tank Vorschriften.\n Tankschiffen einer Landanlage, durch die beim Laden\n im Tank des Schiffes vorhandene Gase in 207 Rn 141 235 Dürfen auf einem Schiff des Typs lIa oder\n den Landtank abgeführt werden. (2) lila Wallgänge und Doppelböden zur\n B Eine Verbindungsleitung zwischen zwei Ballastaufnahme benützt werden?\n Tanks oder Gruppen von Tanks, womit A Ja, bei Beförderung von Stoffen, für die\n auf einem geschlossenen Tankschiff ein kein Doppelhüllenschiff vorgeschrieben\n Druckausgleich in den verschiedenen ist, dürfen sie benützt werden.\n Laderäumen erzielt wird. B Ja, eine Ballastaufnahme darf aber nur\n C Eine Verbindungsleitung zwischen dem für Leerfahrten erfolgen.\n Gasölbunker und dem Tagestank. C Nein, Wallgänge und Doppelböden sind\n D Eine Druckluft-Verbindungsleitung ohnehin stets trocken zu halten und\n zwischen einem Schubboot und benötigen daher keine Einrichtung zur\n Tan ksch ubleichtern . Ballastaufnahme.\n 0 Ja, sie müssen aber über Ejektoren oder\n202 141103 Welche Randnummern enthalten die durch eine unabhängige Einrichtung im\n besonderen Vorschriften über die Bereich der Ladung gelenzt werden\n Beförderung von Stoffen der Klassen IVa können.\n (6.1) und lila (3), Kategorie Kx In\n Doppelhüllentankschiffen? 208 Rn 141 260 Muß das nach Rn 141121 (1) geforderte\n A 131 000 - 131499. Gerät zur Messung toxischer Gase auch auf\n B 141 000-141499. Schubleichtern ohne Wohnräume\n vorhanden sein?\n C 10000- 10999.\n A Ja, es gibt keine Ausnahme.\n D 41 000- 41 999.\n B Nein, es genügt, wenn das Schubboot\n203 Rn 141104 Was bedeutet der Buchstabe \"a\" hinter der oder das Schiff, das die gekoppelte\n Schiffstypenbezeichnung \"lIa\" oder \"lila\"? Zusammenstellung antreibt, mit einem\n solchen Gerät ausgerüstet ist.\n A Schiff mit zeitweiligem\n Zulassungszeugnis. C Ja, sofern sich auf dem Schubleichter\n eine Wohnung befindet.\n B Schubleichter.\n C Für die Beförderung von Gefahrgut 0 Nein, es genügt, wenn der Schiffseigner\n zugelassenes Trockengüterschiff. eine verantwortliche Person bezeichnet.\n die über ein solches Gerät verfügt und im\n o Doppelhüllenschiff im ?inne des ADNR Bedarfsfall kurzfristig aUfgeboten werden\n kann.\n204 Rn 141121 Welche zusätzlichen Bestimmungen gelten\n für die Beförderung von Pyrolysebenzin? 209 Rn141301 Dürfen Wallgänge und Doppelböden auf\n A Zum Messen von bedeutenden (4) Tankschiffen betreten werden?\n Konzentrationen von aus der Ladung (Rn131301) A Nein.\n herkommenden toxischen Gasen müssen (4)\n in Verbindung mit Rn 141 260 geeignete B Nur wenn ein lIGasfreizeugnis\" vorliegt.\n Geräte einschließlich Prüfröhrchen für C Es gelten die gleichen Vorschriften wir für\n den jeweiligen Stoff mitgeführt werden. Tanks, Kofferdämme und Pumpenräume.",
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"number": 27,
"content": "VkBI Amtlicher Teil 787 Heft 22 - 1988\n\n\n Anworten zur Fachprü'ung ADNR\nFrage Quellenbezug Frage und Antwortvorschläge\nNr.\n\n o Das AONR enthält hierüber keine Frage richtige Frage richtige Frage richtige Frage richtige Frage richtige\n Vorschriften.\n Nr. Antwort Nr. Antwort Nr. Antwort Nr. Antwort Nr. Antwort\n210 Rn141311 Ist das Öffnen von Lukendeckeln beladener\n Tanks bei der Beförderung von Stoffen der 001 B 031 0 061 B 091 A 121 D\n Klassen IVa (6.1) und lila (3) Kategorie Kx\n gestattet? 002 D 032 C 062 A 092 122 C\n A Ja, aber nur unter Beachtung der\n Vorschrift nach Rn 10311. 003 C 033 C 063 B 093 D 123 B\n B Ja, aber nur kurzfristig zu\n Kontrollzwecken . 004 C 034 C 064 B 094 C 124 C\n C Ja, aber nur wenn die Gaskonzentration\n 005 A 035 D 065 C 095 A 125 A\n weniger als 50 % der unteren\n Explosionsgrenze beträgt.\n 006 C 036 B 066 B 096 C 126 B\n o Nein.\n 007 B 037 B 067 B 097 C 127 A\n211 Rn141383 Wann und wie müssen Meßgeräte nach Rn\n (6) 131260,141121 und 141260 geprüft\n 008 B 038 A 068 B 098 C 128 A\n werden?\n A Einmal innherhalb eines Jahres durch die\n 009 D 039 B 069 C 099 A 129 A\n Herstellerfirma.\n B Vor ihrer Anwendung, entsprechend der 010 0 040 C 070 A 100 D 130 A\n Betriebsanweisung .\n C Einmal innerhalb von zwei Jahren durch 011 C 041 B 071 B 101 C 131 C\n einen Sicherheitsbeauftragten.\n o Vor Antritt jeder Fahrt durch einen 012 A 042 C 072 A 102 C 132 A\n Absolventen eines AONR-Schulungs-\n kurses. 013 B 043 B 073 C 103 C 133 sestriehen\n212 Rn 141 401 Welche Mengenbegrenzung besteht für die\n Beförderung von gefährlichen Gütern In\n 014 B 044 A 074 A 104 D 134 8\n Versandstücken auf Doppelhüllentank-\n schiffen der Typen lIa und lila? 015 B 045 B 075 B 105 8 135 C\n A Die Beförderung von Versandstücken auf\n Tankschiffen ist verboten.\n 016 B 046 A 076 B 106 D 136 D\n B Die Beförderung von Versandstücken auf 017 A 047 A 077 C 107 A 137 A\n Tankschiffen ist gestattet, sofern die\n Freimengen nicht überschritten werden.\n 018 A 048 0 078 C 108 8 138 C\n C Es ist verboten, gefährliche Güter in\n Versandstücken zu befördern. Dies gilt 019 A 049 B 079 A 109 8 139 A\n nicht für die Beförderung von Gütern, die\n im Zulassungszeugnis autqetührt sind,\n 020 B 050 B 080 A 110 C 140 C\n bis zu einer Menge von 5000 kg\n (insgesamt) .\n 021 0 051 A 081 A 111 A 141 D\n o Maximal 50000 kg sind zulässig, jedoch\n unter Beachtung der Zusammenlade-\n 022 C 052 A 082 B 112 A 142 A\n verbote.\n\n213 Rn 141 452 Welche Feuerschutzvorschrift besteht für 023 C 053 A 083 D 113 B 143 C\n das Laden und Löschen von Tankschiffen,\n die Stoffe der Klassen IVa (6.1) und lila (3) 024 C 054 A 084 D 114 A 144 B\n Kategorie Kx befördern?\n A Es ist sicherzustellen, daß im Bedarfsfall 025 A 055 C 085 B 115 C 145 A\n spätestens 10 Minuten nach Alarmierung\n ein Feuerlöschboot an der 026 C 056 C 086 A 116 C 146 D\n UmschlagsteIle einsatzbereit sein könnte.\n B Ein Mitglied der Schiffsbesatzung muß 027 B 057 0 087 C 117 D 147 C\n während des Umschlags mit einem\n Handfeuerlöscher bereit stehen. 028 B 058 C 088 B 118 D 148 C\n C Sobald die Lade-/Löschpumpe in Betrieb\n genommen wird, muß diese ständig 029 C 059 B 089 B 119 A 149 D\n mittels Wassersprühstrahl gekühlt\n werden können. 030 B 060 B 090 B 120 B 150 B\n o Auf Deck im Bereich der Ladung müssen\n drei Wasseranschlüsse mit Schläuchen\n und Sprühstrahlrohren in Bereitschaft\n gehalten werden.",
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"content": "Heft 22 - 1988 .788 VkBI Amtlicher Teil\n\n Anworten zur Fachprüfung ADNR\n\n ADNR-Beschelnigung über besondere Kenntnisse des ADNR\n Frage richtige Frage richtige Frage richtige Frage richtige Frage richtige\n Nr. der Bescheinigung ..\n Nr. Antwort Nr. Antwort Nr. Antwort Nr. Antwort 'Nr. Antwort\n\n 151 0 164 8 177 8 190 A 203 0\n Name .\n\n 152 C 165 C 178 C 191 C 204 A Vorname(n) , .\n\n geboren am .\n 153 C 166 0 179 A 192 C 205 8\n Staatsangehörigkeit .\n 154 8 167 C 180 A 193 8 206 C\n Der Inhaber dieser Bescheinigung verfügt über besondere Kenntnisse\n 155 8 168 A 181 A 194 8 207 0 des ADNR gemäß Randnummer 10 170 (2) der Anlage B ADNR.\n\n\n 156 C 169 8 182 C 195 8 208 8\n Diese Bescheinigung gilt bis zum 19 , soweit sie\n nicht innerhalb der Gellungsdauer durch Teilnahme an einer Wieder-\n 157 8 170 A 183 C 196 8 209 C holungs- und Fortbildungsschulung verlängert wurde\")\n\n 158 8 171 C 184 A 197 A 210 0\n Ausgestellt durch ..\n 159 A 172 0 185 A 198 A 211 8 Datum ..\n\n 160 8 173 A 186 0 199 0 212 C Unterschrift .\n\n (Stempel)\n 161 C 174 A 187 A 200 C 213 0\n\n 162 8 175 A 188 8 201 A\n I) Verlängerung der Gültigkeit siehe Seite 2.\n 163 C 176 8 189 8 202 B\n\n\n Anlage 2\n (Titelblatt - Seite 1)\nMuster einer Bescheinigung nach Rn 10 170 Abs. 2 ADNR\nDie nach Rn 10 170 Abs. 2 ADNR erforderliche Bescheinigung über\nbesondere Kenntnisse des ADNR muß dem nachstehend dargestellten\nMuster entsprechen. Für dieses Dokument wird als Format das des eu-\nropäischen nationalen Führerscheins (A7 -105 mm x 74 mm) oder ein\nauf dieses Format faltbares Doppelblatt vorgeschrieben. Farbe oran-\nge.\n\n (1. Innenseite - Seite 2) (2. Innenseite - Seite 3)'\n\n Seite 2 Seite 3\n Verlängerungen Bemerkungen\n Verlängert bis . Die Kenntnisse gemäß Rn 10 170 Abs. 3 ADNR wurden erstmals erwor-\n ben durch\n durch .\n\n Datum . (Stempel)\n o Ablegung einer Fachprüfung ADNR')\n\n\n Unterschritt .\n o Teilnahme an einer Schulung')Z)\n\n\n\n\n Verlängert bis ..\n\n durch .\n\n Datum . (Stempel)\n\n Unterschritt .\n\n\n\n\n Verlängert bis ..\n\n durch .\n I) Nichtzutrerrendesstreichen.\n Datum . (Stempel) 2) Nur Bewerber, die ihr Rheinschifferpatent oder Binnenschifferpatent vor\n dem 1. April 1986 erworben haben, können bis zum 31. März 1989 die\n Unterschrift . Kenntnisse durch Schulung erwerben.",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 789 Heft 22 - 1988\n\n 4. Gütermenge: mindestens 500 t\n Straßenverkehr jeweils in 3 Monaten\n 5. Tag des Abschlusses\nNr.209 Bekanntma'chung der Sonderabmachung: 5. August 1988\n zur VerordnungTSF Nr. 5/88 6. Dauer der\n Bonn, den 28. Oktober 1988 Sonderabmachung: ab 8. August 1988 auf unbe-\n StV 16/28.18.11-90 stimmte Zeit, mindestens je-\nDurch die Verordnung TSF Nr. 5/88 über Tarife für den Güterfern- doch bis zum 7. November\nverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 28. Oktober 1988 (BAnz. 1988\nS. 4709) wird der Reichskraftwagentarif gemäß Nachtrag 5/88 ge- 7.Wichtigste\nändert. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 1988 in Kraft. Sonderbedingungen: mindestens 15 t, nur eine Be-\nDer Nachtrag ist vom Bundesverband des Deutschen Güterfern- und eine Entladestelle je Beför-\nverkehrs (BDF) e. V., Breitenbachstraße 1, 6000 Frankfurt a. M. derung;\n93, zu beziehen. Nummer 7 der Vorschriften\n für die Frachtberechnung\n Inhalt der Änderung:\n (RKT Teil 11 Abschnitt 1) gilt\n1. Aufnahme des Ausnahmetarifs 123 (Milch) in Nummer 24 Abs. 2 entsprechend.\n der Vorschriften für die Frachtberechnung (Beförderungsent-\n gelte, die bei Garantieleistungen nicht berücksichtigt werden);\n2. Einführung der Ausnahmetarife 2. Sonderabmachung Nr. 04253\n 123 (Milch)\n 1. Name des Unternehmers: Erich Kieserling\n 320 (Kalkhydrat, Baugips);\n GmbH & Co. KG\n3. Neuausgabe der Ausnahmetarife\n 2. Verkehrsverbindungen\n 067 (Apfelsinen usw.)'\n und vereinbarte\n 116 (Bestimmte Lebensmittel)\n Beförderu ngsentgelte: DM je Sendung\n 533 (Rückstände aus Shredderanlagen usw.)\n 762 (Papier, Pappe usw.); von Grevenbroich\n4. Änderung und Ergänzung der Ausnahmetarife nach Bremen 700,00\n 090 (Gerste usw.) - Druckfehlerberichtigung - ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n 110 (Fruchtsaft, Fruchtnektar) 3. Güterart: Weißzucker in Säcken\n 195 (Sekt usw.) - Druckfehlerberichtigung - 4. Gütermenge: mindestens 500 t\n 461 (Glas); jeweils in 3 Monaten\n5. Aufhebung des Ausnahmetarifs 5. Tag des Abschlusses\n 760 (Holzzellstoff usw.). der Sonderabmachung: 10. Oktober 1988\n Der Bundesminister für Verkehr 6. Dauer der\n Im Auftrag Sonderabmachung: ab 11. Oktober 1988 auf unbe-\n Wu If stimmte Zeit, mindestens je-\n(VkBI 1988 S. 789) doch bis zum 10. Januar 1989\n 7. Wichtigste\n Sonderbedingungen: mindestens 25 t, nur eine Be-\n und eine Entladestelle je Beför-\nNr.210 BekanntmachungNr. 22/88 derung\n über Sonderabmachungennach § 22a\n des Güterkraftverkehrsgesetzes\n Köln, den 4. November 1988 3. Sonderabmachung Nr. 05329\n I A-081 1.Name des Unternehmers: Ferntransporte Gerhard Möller\nAuf Grund des § 24 des Güterkraftverkehrsgesetzes wird hiermit 2. Verkehrsverbindungen: von Hamburg\nfolgendes veröffentlicht: nach Berlin\n 1. Sonderabmachung Nr. 02108 3. Güterart: Obst, Südfrüchte (sämtlich\n 1. Name des Unternehmers: Weigl + Co. KG frisch)\n 2. Verkehrsverbindungen 4. Gütermenge: mindestens 500 t\n und vereinbarte jeweils in 3 Monaten\n Beförderungsentgelte: DM/100 kg 5. Vereinbarte\n 15 t 20 t 23 t 24 t 25 t 26 t Beförderu ngsentgelte: 990,00 DM je Beförderung\n 1von Hamburg gg1.zuzüglich Umsatzsteuer\n nach München - 5,30 6. Tag des Abschlusses\n I1von Lübeck der Sonderabmachung: 1. Oktober 1988\n nach Heilbronn 5,90* 5,35* 4,95 - 4,80 - 7. Dauer der\n Raubling 8,50 - 8,20 8,10 - Sonderabmachung: ab 1. Oktober 1988 auf unbe-\n Königsbrunn* 9,15 7,35 7,15 6,95 - stimmte Zeit, mindestens je-\n von Miesbach* doch bis zum 1. Januar 1989\n nach Bremen 8.Wichtigste\n - 6,00\n Sonderbedingungen: mindestens 15 t, nur eine Be-\n * zusätzlich aufgenommen\n und eine Entladestelle je Beför-\n ab 12. September 1988\n derung; das vereinbarte Beför-\n ggf. zuzüglich Umsatzsteuer derungsentgelt schließt die\n 3. Güterart: I Holzzellstoff mit weniger als Vergütung für den Tempera-\n 40 % Wasser turschutz des Gutes im plus-",
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"number": 30,
"content": "Heft 22 - 1988 790 VkBI Amtlicher Teil\n\n4. Sonderabmachungen Nr. 0683 (A) und Nr. 10400 (B) DM/100 kg\n 1. Name der Unternehmer: A: Christoph Wennekamp KG 20t 23 t 24t\n B: Ahlmann- Transport GmbH von Lübeck\n + Co. KG nach Orten der\n 2. Verkehrsverbindungen Postleitbereiche\n und vereinbarte\n 553-556,558,559,\n Beförderungsentgelte : DM/100 kg 653-655,657,658 5,83 5,62 5,56\n 20 t 23 t 24 t 355-359 5,89 5,65 5,51\n 640-644 5,93 5,65 5,61\n von Lübeck 752-759 5,70\n 5,96 5,60\n nach Orten der Postleitbereiche 700-702 6,11 5,87 5,80\n 200 1,90 1,80 1,71 674-676,678,679 6,12 5,87 5,81\n 216 2,09 1,95 1,90 550-552 6,12 5,90 5,85\n 239,272 2,47 2,37 2,28 692 6,14 5,88 5,80\n 273, 274,281, 303, 760-764 6,23 5,99 5,87\n 304,306,307, 693-699 6,24 5,98 5,89\n 310-313,315-318 2,50 2,39 2,33 725-727, 729-734 6,56 6,21 6,11\n 219, 280, 282, 283, 867,868 6,67 6,39 6,24\n 285,286,287 2,80 2,70 2,61 703, 705-709,\n 300,301,302-322, 711-718 6,84 6,41 6,31\n 325, 326, 328, 330, 780-784 6,98 6,66 6,56\n 332-339 2,95 2,82 2,75 860-866 7,17 6,88 6,74\n 290,291,293,294 3,14 3,01 2,94 850-859 7,79 7,41 7,22\n 443 3,47 3,47 3,46 740-748 7,88 7,50 7,41\n 305 3,48 3,33 3,28 660-669 7,88 7,55 7,33\n 284, 288, 289, 790-793 7,88 7,58 7,33\n 470-479 3,71 3,61 3,51 880-883,885-889 8,14 7,82 7,74\n 410 3,90 3,80 3,70 840-849 8,26 7,98 7,79\n 440-442,444-447 3,97 3,80 3,74 807 8,35 8,00 7,87\n 400-406,413,415, 890-894 8,47 8,14 8,06\n 417-420,422-425, 830,831,833-839 8,55 8,27 8,09\n 427-430, 432, 433, 720,721,723,724 8,65 8,26 8,17\n 435,437,439 3,98 3,82 . 3,75 794-799 9,08 8,59 8,46\n 450, 451, 452-455, 800-806 9,12 8,74 8,52\n 457,459 3,99 3,80 3,70 808-813,815-826 9,28 8,88 8,74\n 460, 462, 463, 465, 895-899 9,29 8,90 8,69\n 467,469 4,08 3,90 3,80 770, 771, 773-777,\n 500 4,14 3,97 3,93 779, 785, 786, 788,\n 295-299 4,18 3,99 3,90 789 9,32 8,95 8,86\n 575-584,586-588 4,18 3,99 3,94 von Kiel\n 480, 481, 483, 484, nach den o. a. Orten\n 490, 492, 493, 495, In diesen Fällen gelten die\n 497-499 4,22 4,04 3,80 vorstehenden Entgelte zu-\n 340-342,345,347, züglich der nachstehenden\n 349 4,25 4,07 3,98 Zuschläge und zwar bei\n 530,533-535,537 4,41 4,27 4,18 Beförderu ngen nach den\n 560,562,563,565 4,43 4,25 4,17 Orten der Postleitzonen -4,5,6, 7u.8 0,20DM/100kg\n 501-504, 506, - 1, 2 und 3 0,40 DM/1 00 kg , ?\n 509-514,516-519 4,46 4,19 4,18\n von Hamburg\n 100 4,47 4,27 4,18\n nach den o. a. Orten\n 645 4,67 4,47 4,37\n 350-354 4,75 4,46 4,37 In diesen Fällen gelten die\n 600 4,75 4,56 4,47 Entgelte ab Lübeck abzüg-\n 540 4,80 4,60 4,51 lieh der nachstehenden\n 605,607-609 4,86 4,66 4,58 Abschläge, und zwar bei\n 343,344 4,89 4,69 4,57 Beförderungen nach den\n 520-525,527, Orten der Postleitzonen -7 und 8 0,20 DM/1 00 kg\n 590-592,594-599 4,91 4,71 4,60 -2,3,4,5u.6 0,40 DM/100 kg\n 873-878 4,94 4,75 4,67 DM/100 kg\n 650,652 5,02 4,82 4,75 20 t\n 620-625,627,629 5,10 4,90 4,85 von Stockstadt am Main\n 635-639 5,14 4,94 4,89 nach Bremen 4,40\n 610-612,614 5,32 5,13 5,04 Bremerhaven 4,60\n 670-673, 680, Hamburg 4,75\n 682-684 5,34 5,13 5,08\n sämtliche Entgelte ggf. zuzüg-\n 541-548 5,36 5,15 5,09\n lieh Umsatzsteuer\n 690 5,37 5,13 5,05\n 710 5,46 5,23 5,13 3. Güterart: Papier, Karton - unbearbeitet\n 750, 751 5,48 5,24 5,16 oder bearbeitet - Zellulose in\n 870-872 5,49 5,26 5,18 Rollen oder Ballen, Schnittholz\n 630-634 5,51 5,27 5,18 4. Gütermenge: mindestens 500 t",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 791 Heft 22 - 1988\n\n\n 5. Tag des Abschlusses DM/100 kg\n der Sonderabmachungen: 14. Oktober 1988 von Bremen\n 6. Dauer der nach Rheda-Wiedenbrück 3,25\n Sonderabmachungen: ab 1. November 1988 auf unbe-\n Sendenhorst 3,40\n stimmte Zeit, mindestens je-\n doch bis zum 31. Januar 1989 Ahaus, Brühl Erft-\n kreis, Bonn, Düren,\n 7.Wichtigste Düsseldorf, Duis-\n Sonderbedingungen: Nummer 7 der Vorschriften burg, Gelsenkirchen,\n für die Frachtberechnung Haan, Jülich, Köln,\n (AKT Teil 11 Abschnitt 1) gilt Krefeld, Kreuzau,\n entsprechend.\n Monheim Kr. Mett-\n Aegelmäßig ein Versand ort mit mann, Aatingen,\n einer Beladestelle und ein Aemscheid, Wupper-\n Empfangsort mit einer Entlade- tal 3,50\n steIle je Beförderung.\n Viersen 3,75\n In Ausnahmefällen ist die Bela-\n Geseke, Sundern\n dung an zwei Versandorten so-\n (Sauerland) 3,80\n wie die Entladung an bis zu\n drei Empfangsorten je Beför- Gummersbach,\n derung vereinbart. Entfernung Lindlar 4,20\n zwischen den Empfangsorten * Mayen 4,80\n höchstens 100 km. Hierbei gilt ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n das Entgelt nach der Sonder- 3. Güterart: Papier, unbearbeitet\n abmachung nur bis zum ersten * Zellulose\n Empfangsort. Die Vor- und\n 4.Gütermenge: mindestens 500 t\n Nachlaufbeförderungen wer-\n jeweils in 3 Monaten\n den nach Tarif vergütet, ent-\n geltpflichtig jeweils mindestens 5. Tag des Abschlusses\n 51. der Sonderabmachung: 29. August 1988\n Auftragsvergabe möglichst in 6. Dauer der\n Gebiete, in denen anschließen- Sonderabmachung: ab 1. September 1988 auf un-\n de Belademöglichkeit besteht. bestimmte Zeit, mindestens je-\n doch bis zum 30. November\n 1988\n5. Sonderabmachung Nr. 07998 7.Wichtigste\n 1. Name des Unternehmers: Werner Ehrich Sonderbed ing ungen: mindestens 15 t, nur eine Be-\n Spedition GmbH und eine Entladestelle je Beför-\n 2. Verkehrsverbindungen derung\n und vereinbarte\n Beförderu ngsentgelte: DM/100 kg 7. Sonderabmachung Nr. 10401\n von Bremen 1. Name des Unternehmers: Uwe Motzkus\n 4,50 2. Verkehrsverbindungen: von Hamburg, Kiel, Lübeck\n nach Neu-Isenburg\n Karlsruhe 5,20 nach Orten in der Bundesrepu-\n ggf. zuzüglich Umsatzsteuer blik Deutschland ein-\n schließlich Berlin (West)\n 3. Güterar1: Papier, unbearbeitet und umgekehrt im Aundlauf-\n 4.Gütermenge: mindestens 500 t verkehr\n jeweils in 3 Monaten 3. Güterart: Güter in Sattelanhängern\n 5 .Tag des Abschlusses (Trailern) im durchgehenden\n der Sonderabmachung: 11. Juli 1988 Ein-/ Ausfuhrverkehr, unbela-\n 6. Dauer der dene Trailer\n Sonderabmachung: ab 12. Juli 1988 auf unbe- 4. Gütermenge: mindestens 500 t jeweils in 3\n stimmte Zeit, mindestens je- Monaten; Leergewichte der\n doch bis zu um 11. Oktober Trailer bleiben bei Ermittlung\n 1988 der Mindestmenge außer An-\n 7. Wichtigste satz\n Sonderbedingungen: mindestens 20 t und nur eine 5. Vereinbarte\n Beladestelle je Beförderung Beförderungsentgelte: 1,45 DM je Tarifkm im Rund-\n lauf einschließlich etwaiger Be-\n6. Sonderabmachung Nr. 08111\n förderungen von unbeladenen\n 1. Name des Unternehmers: Wilhelm Kloft Trailern und Fahrten nur des\n Transportgesellschaft mbH Kraftfahrzeugs\n 2. Verkehrsverbindungen 99f. zuzüglich Umsatzsteuer\n und vereinbarte\n 6. Tag des Abschlusses\n Beförderungsentgelte: DM/100 kg\n der Sonderabmachung: 10. September 1988\n von Bremen\n 7. Dauer der\n nach Osnabrück 2,24 Sonderabmachung: ab 10. September 1988 auf un-\n Lengerich Kr. Stein- bestimmte Zeit, mindestens je-\n furt 3,00 doch bis zum 31. Dezember",
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"number": 32,
"content": "Heft 22 - 1988 792 VkBI Amtlicher Teil\n\n 8.Wichtigste 6. Dauer der\n Sonderbedingungen: Regelmäßig 1-3 Ladestellen je Sonderabmachung: ab 6. September 1988 auf un-\n Rundlauf. Bei Bedienung meh- . bestimmte Zeit, mindestens je-\n rerer Be- und Entladestellen doch bis zum 6. Dezember\n auf einer Fahrt werden die 1988\n Tarifkm entsprechend dem 7. Wichtigste\n vereinbarten Beförderungsweg Sonderbed ingungen: mindestens 17 t und höchstens\n über alle Ladestellen ermittelt; 3 Entladestellen je Beförde-\n mit dem vereinbarten Beförde- rung; je Entladestelle minde-\n rungsentgelt sind die Gestel- stens 3 t; dabei dürfen von der\n lung der Zugkraft und die Mit- ersten Entladestelle die weite-\n nahme eines nicht vom Unter- ren Entladestellen jeweils\n nehmer gestellten Trailers ab- höchstens 150 km entfernt\n gegolten. sein.\n\n 9. Sonderabmachung Nr. 11305\n 1. Name des Unternehmers: Wwe. L. Lehmkuhl & Sohn\n8. Sonderabmachung Nr. 11301 2. Verkehrsverbindungen: von Bremen, Bremerhaven\n 1. Name des Unternehmers: Piso GmbH & Co. KG nach Orten innerhalb der Be-\n 2. Verkehrsverbindungen zirkszone (§ 13 a Abs. 1\n und vereinbarte GüKG) von Rheda-Wie-\n Beförderu ngsentgelte: DM/100 kg denbrück\n von Hamburg und umgekehrt\n nach Orten 3. Güterart: Güter in Containern, unbelade-\n der Postleiträume ne Container; r\n\n\n\n Güter, vorgeladen in Wechsel-\n 30-33 3,20\n aufbauten oder Sattelanhän-\n 44,45 3,30\n gern des Auftraggebers, unbe-\n 47--49 3,50\n ladene Wechselaufbauten oder\n 29 3,60\n Sattelanhänger\n 46,57 3,70\n 41--43,58 3,80 4. Gütermenge: mindestens 500 t\n 56 3,90 jeweils in 3 Monaten\n 40,50 4,00 5. Vereinbarte\n 51-53 4,10 Beförderungsentgelte: - bei Rundlaufbeförderungen\n 34 4,20 • für jeden Tarifkm insge-\n 59 4,50 samt mindestens 1,40 DM,\n 35,54 4,60 und zwar für die Hin- und\n 10 4,70 Rückbeförderung ein-\n 63 5,10 schließlich etwaiger Fahr-\n 55 5,30 ten ohne Container, mit\n 60-62,64,65 5,40 unbeladenen Container/\n 67-69,87 5,60 Wechselaufbauten/ Sattel-\n 66 6,10 anhängern oder nur des\n 70,71,73,74 6,20 Kraftfahrzeugs (Zwi-\n 85 6,30 schenleerfahrt),\n 75 6,40 • für jeden Tarifkm aus-\n 86 6,50 schließlich zwischen den\n 76 7,00 Depots des Auftraggebers\n 72,77-79,84,88 7,50 in Bremen, Bremerhaven\n 80 7,70 und Hamburg einerseits\n 89 7,80 und in Ginsheim-Gu-\n 81-83 8,00 stavsburg, Neuss und\n ggf. zuzüglich Umsatzsteuer Stuttgart andererseits mit\n 3. Güterart: Konserven, Südfrüchte und jeweils nur einer LadesteI-\n Südfruchterzeugnisse, Obst le insgesamt mindestens\n und Obsterzeugnisse, Obst-, 1,35 DM\n Frucht- und Gemüsesäfte und • oder, soweit sich ein nied-\n deren Konzentrate, Gewürze, rigeres Gesamtentgelt er-\n Garne, Honig, Harz, Kaffee, gibt, insgesamt minde-\n Kakao, Kasein, Kautschuk, Pa- stens 1,60 DM je Tarifkm\n raffin, Papier, Tabak, Tee, Tex- für die Beförderungslei-\n tilien, Lederwaren, Arbeits- stung ohne die Zwischen-\n handschuhe, Maschinen und leerfahrt, bei einer Zwi-\n Maschinenteile, Spielwaren, schenleerfahrt über mehr\n Spirituosen, Wein, Haushalt- als 280 Tarifkm für jeden\n waren, Chemikalien, Bücher weiteren Tarifkm 1,30 DM;\n 4. Gütermenge: mindestens 500 t - bei Einwegbeförderungen\n jeweils in 3 Monaten mindestens 1,80 DM je Ta-\n 5. Tag des Abschlusses rifkm für den Lastlauf,\n ggf. zuzüglich Umsatzsteuer",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 793 Heft 22 - 1988\n\n Wird für den Auftraggeber bei 10. Sonderabmachung Nr. 11306\n einem Rundlauf in der einen 1.Name des Unternehmers: Detert Speditions GmbH\n Richtung Gut nach der Son-\n 2.Verkehrsverbindungen: von Bremen, Bremerhaven,\n derabmachung und in der an-\n deren Richtung dem Tarif un- Hamburg\n terliegendes Gut befördert, so nach Orten in der Bundesre-\n gelten für ersteres die o.a. publik Deutschland ein-\n Rundlaufsätze, wenn das Ent- schließlich Berlin (West)\n gelt tür das tarifgebundene Gut und umgekehrt im Rundlauf-\n in der Höhe mindestens diesen verkehr\n Sätzen entspricht. Anderen- 3. Güterart: Güter in Containern, unbelade-\n falls wird für das nach der Son- ne Container\n derabmachung zu befördernde 4. Gütermenge: mindestens 500 t\n Gut Entgelt wie tür Einwegbe-\n jeweils in 3 Monaten\n förderungen vergütet.\n 5.Vereinbarte\n 6. Tag des Abschlusses\n Beförderu ngsentgelte: insgesamt mindestens 1,40 DM\n der Sonderabmachung: 15. August 1988\n je Tarifkm, und zwar für die\n Hin- und Rückbeförderung ein-\n 7.Dauer der\n schließlich einer etwaigen\n Sonderabmachung: ab 15. August 1988 auf un- Fahrt ohne Container, mit un-\n bestimmte Zeit, mindestens je- beladenen Containern oder\n doch bis zum15. November 1988 nur des Kraftfahrzeugs (Zwi-\n 8.Wichtigste schenleerfahrt) oder, soweit\n Sonderbed ingu ngen: § 3 der Allgemeinen Bestim- sich für den einzelnen Fahr-\n mungen für die Ausnahmetari- zeugumlauf ein niedrigeres\n fe in Teil 111\n Abschnitt 1 RKT gilt Gesamtentgelt ergibt, insge-\n entsprechend. samt mindestens 1,60 DM je\n Mit den vereinbarten Beförde- Tarifkm ohne die Zwischen-\n rungsentgelten sind die Gestel- leerfahrt; bei einer Zwischen-\n lung nur der Zugkraft und die leerfahrt über mehr als 200 Ta-\n Mitnahme eines nicht vom Un- rifkm zusätzlich für jeden wei-\n ternehmer gestellten Fahrge- teren Tarifkm 1,30 DM.\n stells (Chassis)/Sattelanhän- Außerdem - in Verbindung mit\n gers/Wechselaufbauten abge- einem Rundlauf - für Fahrten\n golten. mit Containerfahrgestell\n Stellt der Unternehmer verein- (Chassis) oder nur des Kraft-\n barungsgemäß auch das fahrzeugs DM\n Chassis, so werden hierfür -\n außer für die Zwischenleer- je Fahrt\n von Bremen\n fahrt - mindestens 0,19 DM je\n Tarifkm vergütet. nach Bremerhaven 50,00\n Sattelanhänger /Wechselauf- von Hamburg\n bauten werden stets vom Auf- nach Bremen 70,00\n traggeber gestellt. von Hamburg\n Bei Bedienung mehrerer Be- nach Bremerhaven 100,00\n oder Entladestellen auf einer\n und umgekehrt\n Fahrt werden die Tarifkm ent-\n gg1.zuzüglich Umsatzsteuer\n sprechend dem vereinbarten\n 6.Tag des Abschlusses\n Beförderungsweg über alle La-\n der Sonderabmachung: 25. Mai 1988\n desteilen ermittelt.\n 7. Dauer der\n Evtl. Vorholen oder Verbringen\n Sonderabmachung: ab 25. Mai 1988 auf un-\n von Containern/Wechselauf-\n bauten/Sattelanhängern geht bestimmte Zeit, mindestens je-\n nicht zu Lasten des Unter- doch bis zum 25. August 1988.\n nehmers. 8.Wichtigste\n Sonderbed ingu ngen: Die Allgemeinen Bestim-\n Für die Beförderung von\n Wechselaufbauten oder Sattel- mungen für Ausnahmetarife im\n anhängern gilt ergänzend: RKT Teil 111Abschnitt 1 gelten\n mit Ausnahme des § 2 ent-\n - Derartige Beförderungen sprechend.\n werden dem Unternehmer\n nicht als Einwegbeförderung Mit den vereinbarten Beförde-\n übertragen. rungsentgelten sind die Gestel-\n lung der Zugkraft und die Mit-\n - Hafenseits höchstens 2 La-\n nahme eines nicht vom Unter-\n desteIlen, auch in verschie-\n nehmer gestellten Container-\n denen Häfen, im Binnenland\n fahrgestells (Chassis) abgegol-\n höchstens 3 Ladestellen ,\n ten.\n auch in unterschiedlichen\n Orten, je Hin- oder Rückbe- Stellt der Unternehmer verein-\n förderung. barungsgemäß auch das",
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"number": 34,
"content": "Heft 22 - 1988 794 VkBI Amtlicher Teil\n\n fahrt - mindestens 0,19 DM je Hamburg 4,00 DM je 100 kg vergütet.\n Tarifkm vergütet. Die Änderung wurde am 20. September 1988 vereinbart und\n Bei Bedienung mehrerer Be- am 1. Oktober 1988 wirksam.\n und Entladestellen auf einer\n Fahrt werden die Tarifkm über 15. Zwölfte Änderung der Sonderabmachung Nr. 04157\n alle Ladestellen entsprechend (VkBI 1986 S. 208, zuletzt geändert 1988 S. 720)\n dem vereinbarten Beförde- In die Sonderabmachung wurde für die Beförderung von Pa-\n rungsweg ermittelt. pier, unbearbeitet, folgende Verkehrsverbindung mit dem ne-\n Evtl. Vorholen oder Verbringen benstehenden Beförderungsentgelt neu aufgenommen:\n von Containern geht nicht zu DM/100 kg Mindest-\n Lasten des Unternehmers. gewicht\n von Bremen\n11. Sonderabmachung Nr. 9336\n nach Bad Dürkheim 4,60 23 t\n 1. Name des Unternehmers: Deutsche Bundesbahn\n Regionalleitung Nord ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n Hannover Die Änderung wurde am 21. Oktober 1988 vereinbart und am\n Beschäftigter Unternehmer: 24. Oktober 1988 wirksam.\n Rudolf Schnieder\n 16. Dritte Änderung der Sonderabmachung Nr. 04195\n 2. Verkehrsverbindungen: von Bremen (VkBI 1987 S. 199, zuletzt geändert 1987 S. 787)\n nach Lübeck\n Die Güterart wurde um Zellulose erweitert.\n 3. Güterart: Papier, unbearbeitet\n Die Änderung wurde am 29. September 1988 vereinbart und\n 4. Gütermenge: mindestens 500 t wirksam.\n jeweils in 3 Monaten\n 5. Vereinbarte 17. Zweite Änderung der Sonderabmachung Nr. 04196\n Beförderu ngsentgelte: 2,40 DM/1 00 kg (VkBI 1987 S. 199, geändert 1988 S. 588)\n ggf. zuzüglich Umsatzsteuer In die Sonderabmachung wurden für die Beförderung von\n 6.Tag des Abschlusses Chemikalien folgende Verkehrsverbindungen mit dem neben-\n der Sonderabmachung: 29. September 1988 stehenden Beförderungsentgelt neu aufgenommen:\n 7.Dauer der von Ludwigshafen am Rhein, DM/100 kg\n Sonderabmachung: ab 1. Oktober 1988 auf un- Mannheim, Sobernheim\n bestimmte Zeit, mindestens je-\n nach Bremen 4,49\n doch bis zum 31. Dezember\n 1988 ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n 8.Wichtigste Wichtigste\n Sonderbed ing ungen: mindestens 20 t und nur eine Sonderbedingungen: mindestens 20 t, nur eine Be-\n Entladestelle je Beförderung. und eine Entladestelle je Be-\n förderung.\n12. Änderung der Sonderabmachung Nr. 02101 Die Änderung wurde am 1. Oktober 1988 vereinbart und wirk-\n (VkBI 1988 S. 502) sam.\n Die Güterart wurde um Obst, getrocknet und gedörrt, sowie\n um Trockenfrüchte erweitert. 18. Zweite Änderung der Sonderabmachungen Nr. 04243 (A)\n und Nr. 05316 (B)\n Die wichtigsten Sonderbedingungen lauten nunmehr:\n (A: VkBI 1988 S. 412, B: VkBI 1988 S. 532, beide geändert 1988\n Regelmäßig mindestens 20 t, in Ausnahmefällen mindestens S.720)\n 17 t und höchstens 3 Entladestellen je Beförderung; je Entla-\n In die Sonderabmachungen wurden für die Beförderung von\n desteIle mindestens 3 t; dabei dürfen vom Postleitraum der er-\n Butter folgende Verkehrsverbindungen mit den nebenstehen-\n sten Entladestelle die weiteren Entladestellen jeweils höch-\n den Beförderungsentgelten neu aufgenommen:\n stens 150 km entfernt sein.\n DM je Sendung\n Die Änderung wurde am 7. September 1988 vereinbart und\n wirksam von Cuxhaven 500,00\n Schortens 575,00\n13. Änderung der Sonderabmachung Nr. 03120 Osnabrück 600,00\n (VkBI 1988 S. 297) 610,00\n Für Beförderungen von Hamburg nach Berlin wurde die Gü- Dissen am Teutoburger Wald 700,00\n terart um Honig erweitert. Höxter 900,00\n Gelsenkirchen 1100,00\n Die Änderung wurde am 27. September 1988 vereinbart und\n Mülheim a. d. Ruhr 1150,00\n am 10. Oktober 1988 wi rksam.\n Duisburg 1200,00\n14. Vierte Änderung der Sonderabmachung Nr. 04108 Burscheid Rhein isch-Bergischer\n (VkBI 1983 S. 272, zuletzt geändert 1987 S. 588) Kreis, Hürth, Krefeld, Neuss,\n Die wichtigsten Sonderbedingungen lauten nunmehr: Viersen 1300,00\n mindestens 23 t je Beförderung, nach Bremen\n regelmäßig nur ein Versandort und eine Entladestelle je Beför- gilt nur für B:\n derung. Kontinuierliche Auftragsvergabe und Abbeförderung II von Kiel 500,00\n sowie regelmäßige Anschlußbeförderungen ab Berlin; dabei Dissen am Teutoburger Wald 1000,00\n ist in Verbindung mit den Hinbeförderungen besonders verein- Neuss 1450,00\n bart: Anschlußbeförderungen ab Entladestelle der Hinbeförde- nach Hamburg\n rung am Tag der Entladung; beträgt das Gewicht einer sol-\n chen Beförderung weniger als 18,5 t Gut der Ladungsklasse ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n AlB oder wird ausnahmsweise kein Anschlußbeförderungs- Die Änderungen wurden vereinbart und wirksam am:",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 795 Heft 22 - 1988\n\n\n19. Änderung der Sonderabmachung Nr. 07999 DMje Mindest-\n (VkBI 1988 S. 685) Beförderu ng gewicht\n Die wichtigsten Sonderbedingungen lauten nunmehr wie folgt: a) von Bremen\n regelmäßig 20 t und höchstens 2 Entladestellen je Beförde- nach Bad Dürkheim 400,00 5t\n rung; je Entladestelle mindestens 3 t; Entfernung zwischen\n Güterart: Baumwolle\n den Entladestellen höchstens 75 km.\n von Hamburg\n Die Änderung wurde am 7. September 1988 vereinbart und\n wirksam. nach Bad Laasphe 900,00 20 t\n Berlin 950,00 20t\n Güterart: Schnittholz\n20. Dreizehnte Änderung der Sonderabmachung Nr. 11139 von Kempen\n (VkB11986 S. 538, zuletzt geändert 1988 S. 720)\n nach Bremen 700,00 15t\n \\n d\\e Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin-\n Güterart: Maschinenteile\n dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten unter\n Beschränkung auf die unten aufgeführten Güterarten neu auf-\n genommen: b) von Bremen\n DM/100 kg nach Neustadt in Holstein 640,00 20 t\n Weisenbach 700,00 10t\n von Bremen\n von Stockstadt a. Main\n a) nach Monheim Kr. Donau-Ries 6,50\n nach Bremen 650,00 15 t\n Güterart: Hartfaserplatten\n 5,00 Güterart: Papier\n b) nach Mannheim\n Güterart: Furniere von Bremen\n gg1.zuzüglich Umsatzsteuer nach Südlohn 650,00 15 t\n Frechen 800,00 20t\n Die Änderung wurde vereinbart und wirksam am Kehl 950,00 15 t\n Amberg (Oberpf) 1300,00 20t\n zu a) 27. September 1988 28. September 1988 Saulgau 1350,00 20 t\n b) 5. Oktober 1988 7. Oktober 1988 Weingarten\n Kr. Ravensburg 1450,00 20 t\n Güterart: Schnittholz\n21. Siebte Änderung der Sonderabmachung Nr. 9187\n (VkBI 1986 S. 538, zuletzt geändert 1988 S. 646) von Künzelsau 950,00 20 t\n Regensburg 1150,00 20 t\n Achte Änderung der Sonderabmachungen Nr. 9188, Nr. 9189\n und Nr. 9190 nach Bremen\n (VkBI 1986 S. 538, zuletzt geändert 1988 S. 703) Güterart: Milchpulver\n Siebte Änderung der Sonderabmachung Nr. 9193 von Obrigheim Neckar-\n (VkBI 1986 S. 642, zuletzt geändert 1988 S. 588) Odenwald-Kreis\n Die Vereinbarungen über die Beförderungsentgelte wurden nach Bremen 850,00 15 t\n für folgende Verkehrsverbindung neu gefaßt: Güterart: Stahl\n DM/100 kg von Kolbermoor\n von Hamburg nach Bremen 1450,00 20 t\n nach Langenfeld (Rheinland) 4,14 Güterart: Graphitelektroden\n ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n DM/100kg\n Die Änderungen wurden am 7. September 1988 vereinbart und\n wirksam. von Bremen\n nach Worms 4,95 20 t\n Güterart: Titan\n22. Fünfte Änderung der Sonderabmachung Nr. 9229\n Sämtlichen Entgelten ist ggf. Umsatzsteuerhinzuzurechnen.\n (VkB11987 S. 172, zuletzt geändert 1988 S. 532)\n Die Änderung wurde vereinbart und wirksam am\n In die Sonderabmachung wurde folgende Verkehrsverbindung\n mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu aufge- zu a) 25. August 1988,\n nommen: b) 15. September 1988.\n DM/100 kg\n 20 t 23 t 24 t 24. Dritte Änderung der Sonderabmachung Nr. 9299\n (VkBI 1988 S. 52, zuletzt geändert 1988 S. 588)\n von Hamburg\n In die Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin-\n nach Königsbrunn 8,20 7,85 7,70\n dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu\n ggf. zuzüglich Umsatzsteuer aufgenommen:\n Die Änderung wurde am 30.August 1988vereinbart und wirksam. DM/100kg\n von Duisburg\n nach Bremen 4,80\n23. sechete Änderung der Sonderabmachung Nr. 9294 Kitzingen 5,90\n (VkBI 1988 S. 242, zuletzt geändert 1988 S. 720) Augsburg 7,40\n In die Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin- ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten unter",
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"content": "Heft 22 - 1988 796 VkBI Amtlicher Teil\n\n25. Änderung der Sonderabmachung Nr. 9319 Die Definition eines Zentralachsanhängers findet sich in der\n (VkBI 1988 5·.703) Richtlinie der Kommission vom 23. Dezember 1985 zur Anpas-\n In die Sonderabmachung wurde folgende Verkehrsverbindung sung der Richtlinie 71/320/EWG des Rates zur Angleichung der\n mit dem nebenstehenden Beförderungsentgelt neu aufge- Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen\n nommen: bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und deren Anhänger an\n den technischen .Fortschritt (85/647/EWG, Amtsblatt der EG\n DM/100 kg\n Nr. L 380 vom 31. Dezember 1985); sie lautet:\n von Rinteln\n \"Ein Zentralachsanhänger ist ein gezogenes Fahrzeug mit\n nach Bremen 1,75 einer Zugeinrichtung, die nicht senkrecht (zum Anhänger)\n ggf. zuzüglich Umsatzsteuer beweglich ist und dessen Achse(n) (bei gleichmäßiger Be-\n Die Änderung wurde am 21. September 1988 vereinbart und ladung) nahe am Massenschwerpunkt des Fahrzeugs an-\n wirksam. geordnet ist, so daß nur eine kleine vertikale Last von\n höchtens 10 % der Gesamtmasse des Anhängers oder\n26. Von den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Sonderabma- 1000 kg (es gilt der jeweils kleinere Betrag) auf das Zug-\n chungen sind unwirksam geworden: fahrzeug übertragen wird.\n Sonderab- veröffentlicht unwirksam Bei der Klassifizierung von Zentralachsanhängern ist als\n machung Nr. imVkBI ab Gesamtmasse diejenige zu berücksichtigen, die von der\n 0826 1983 5.272 1. September 1988 (den) Achse(n) des an das Zugfahrzeug angekoppelten\n 0344 1983 5.599 1.Juni1988 und mit maximaler Last beladenen Anhängers auf den Bo-\n 04122 1984 5.185 1. Oktober 1988 den übertragen wird.\"\n 0364 1985 5 .590 1. Mai 1988 Diese Verlautbarung gilt nur für Zentralachsanhänger mit einem\n 04148 19865. 91 1. Oktober 1988 zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 11 t nach obengenannter\n 07470 1986 5.538 1. Mai 1988 Definition. (Im folgenden \"Zentralachsanhänger\" genannt.) Für\n 11169 19875. 46 1. Februar 1988 andere Zentralachsanhänger wird zu einem späteren Zeitpunkt\n 11171 1987 S. 107 20. Juli 1988 eine Regelung getroffen. Einrichtungen zur Verbindung von Fahr- '\n 11243 1987 S. 125 23. März 1988 zeugen unterliegen nach § 22 a Abs. 1 Nr. 6 StVZO der Bauartge-\n 11180 1987 S. 172 12. Mai 1988 nehmigungspflicht. Die Prüfungen erfolgen auf der Grundlage der\n 07524,07652 19875.199 1. Juli 1988 Technischen Anforderungen Nr. 31 \"Einrichtungen zur Verbin-\n 07483 19875.255 4. Mai 1988 dung von Fahrzeugen\" (VkBI 1973 Seite 558, zuletzt geändert\n 07676 1987 S. 255 15. März 1988 durch VkBI1983 Seite 612). Bei diesen Prüfungen können nur sta-\n 0659 1987 S. 527 1. Oktober 1988 tische Stützlasten, wie sie bei Zentralachsanhängern auftreten,\n 07793 1987 S. 565 1. Juli 1988 berücksichtigt werden.\n 03111 1987 S. 642 1. Mai 1988 Die bisher durchgeführten Festigkeitsprüfungen berücksichtigen\n 0888 1987 S. 728 1.Juni1988 daher nicht in vollem Umfang die durch mehrachsige Zentral-\n 10291 1987 5.787 5. August 1988 achsanhänger auf die Kupplungen im Betrieb ausgeübten dyna-\n 04226 1988 S. 2 3. Mai 1988 mischen Vertikalbelastungen. Diese dynamischen Vertikalbela-\n 07864 1988 S. 23 20. April 1988 stungen haben besonders beim Mitführen von schweren Zentral-\n 07865 1988 S. 23 16. Mai 1988 achsanhängern schon zu Schäden an den Kupplungen geführt.\n 07863 1988 S. 52 20. April 1988\n Anhängekupplungen, die auch zur Verbindung mit Zentralachs-\n 9296 19885.184 2. August 1988\n anhängern geeignet sein sollen, werden nach vorläufigen Techni-\n 9297 1988 S. 184 16. August 1988\n schen Anforderungen geprüft. Solche vom Kraftfahrt-Bundesamt\n 0293 1988 S. 314 11.Juni1988\n genehmigten Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen tra-\n 0938 1988 S. 314 1. Mai 1988\n gen auf dem Fabrikschild zusätzlich den Hinweis:\n 10343,10344 1988 S. 314 2. Juli 1988\n 11272 1988 S. 314 2. Mai 1988 \"Zulässige Anhängelast von Zentralachsanhängern\n 10355 1988 S. 368 28. Juni 1988 ... kg\"\n 11281 1988S.412 25. Juni 1988 Um den Belangen der Verkehrssicherheit beim Mitführen von\n 07972 1988 S. 646 25. Februar 1988 Zentralachsanhängern Rechnung zu tragen, ist folgendes zu\n achten:\n Bundesanstalt für den Güterfernverkehr\n Im Auftrag\n 1. Anhängekupplungen\n Winkler\n Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31. 12. 1989 werden\n(VkBI 1988 S. 789) selbsttätige Anhängekupplungen gleich oder ähnlich DIN\n 74051 oder DIN 74052 für Lastkraftwagen und Zugmaschinen\n - ausgenommen lof-Zugmaschinen -, die für die Verwendung\nNr. 211 § 43 StVZO, Einrichtungen zur Verbin- mit Zentralachsanhängern nicht besonders genehmigt sind,\n dung von Fahrzeugen für diese Verwendung als ungeeignet eingestuft. An derartigen\n hier: Lastkraftwagen und Zugmaschi- Kupplungen dürfen dann Zentralachsanhänger nicht mehr an-\n nen - (ausgenommen land- oder gehängt werden.\n forstwirtschaftliche Zugmaschi-\n nen) - mit Zentralachsanhängern 2. Lastkraftwagen und Zugmaschinen - ausgenommen lof-Zug-\n maschinen -, die nach dem 31.12. 1989 erstmals In den Ver-\n mit einem zulässigen Gesamtge- kehr kommen:\n wicht von mehr als 11 t 2.1 In dem Gutachten zur Erteilung von Betriebserlaubnissen\n Bonn, den 7. November 1988 nach §§ 20 oder 21 StVZO sind künftig neben den bisher an-\n StV 13/36.25.31-01 gegebenen zulässigen Anhängelasten auch die zulässigen\nNach § 43 5tVZO müssen die Einrichtungen zur Verbindung von Anhängelasten für Zentralachsanhänger aufzunehmen, sofern\nFahrzeugen so ausgebildet und befestigt sein, daß die nach dem der Antragsteller dies wünscht und bestätigt, daß das Fahr-\nStand der Technik erreichbare Sicherheit gewährleistet ist. Dies zeug hierfür geeignet ist. Diese von den übrigen Anhängela-\n sten abweichenden Werte sind im Fahrzeugbrief unter Nr. 33",
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"content": "VkBI Amtlicher Teil 797 Heft 22 - 1988\n\n\n ZIFF. 28 .... B. MEHRACHS: ZENTRALACHSANH.\n Binnenschiffahrl\n oder\n ZIFF. 28 ZUL. ANH-LAST AUCH B. MEHRACHS. ZEN- Nr.212 Hinweis\n TRALANH.\n Verordnung Nr. 15/88 über die Festset-\n oder\n zung von Entgelten für Verkehrsleistun-\n ZIFF. 28 ZUL. GES.GEW. B. ZENTRALACHSANH .....\n gen der Binnenschiffahrt vom 13. Okto-\n je nach Erfordernis.\n ber1988\n 2.2 Nach dem 31. 12. 1989 erstmals in den Verkehr kommende (FA Nr. 13/88 Frachtenausschuß für den Rhein)\n Lastkraftwagen und Zugmaschinen - ausgenommen lof-Zug- Bonn, den 8. November 1988\n maschinen - dürfen nur dann mit Zentralachsanhängern be- BW 11/28.25.40-11\n trieben werden, wenn\n Die Verordnung Nr. 15/88 vom 13. Oktober 1988 ist im Bundesan-\n - die Anhängekupplungen hierfür genehmigt und mit dem ent- zeiger, S. 4581 vom 20. Oktober 1988 verkündet worden. Die Ver-\n sprechenden Fabrikschild nach Nr. 1 versehen sind und ordnung ist am 1. November 1988 in Kraft getreten.\n - die zulässige Anhängelast für Zentralachsanhänger in den Der volle Wortlaut der Beschlüsse des Frachtenausschusses ist\n Fahrzeugpapieren eingetragen ist. im FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt -*)\n veröffentlicht worden.\n 3. Lastkraftwagen und Zugmaschinen - ausgenommen lof-Zug- Der Bundesminister für Verkehr\n maschinen -, die vor dem 31. 12. 1989 erstmals in den Ver- Im Auftrag\n kehr gekommen sind: Dr. V 0 g t\n 3.1 Fahrzeugpapiere von Lastkraftwagen und Zugmaschinen -\n ausgenommen lof-Zugmaschinen -, die vor dem 31. 12. 1989\n erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen, sofern der (VkBI 1988 S. 797)\n Fahrzeughalter Zentralachsanhänger mitführen möchte, bis\n spätestens 31. 12. 1990 geändert werden. Ggf. ist durch eine\n Herstellerbescheinigung nachzuweisen, daß auch der Last-\n kraftwagen und die Zugmaschine - ausgenommen land- oder\n forstwirtschaftliche Zugmaschinen - selbst hierfür geeignet\n und ausgelegt sind. Nr.213 Hinweis\n 3.2 In diesem Fall hat der Fahrzeughalter sicherzustellen, daß Feuerschutz, Feuerbekämpfung und\n eine Kupplung angebaut ist, die für die Verbindung mit Zen- Fluchtwege auf Fahrgastschiffen\n tralachsanhängern geeignet und mit einem entsprechenden Bonn, den 2. November 1988\n Fabrikschild versehen ist. BW 13/44.25.19\n 3.3 Wird eine zur Verbindung mit Zentralachsanhängern geeig- Mit der Zweiten und Dritten Verordnung zur Änderung der Verord-\n nete Kupplung angebaut, deren Anbau nicht abnahmepflichtig nung zur Einführung der Rheinschiffs-Untersuchungsordnung\n ist und sind sonst keine Änderungen am Lastkraftwagen und vom 13. September 1984 und 12. September 1985 waren unter an-\n an Zugmaschinen - ausgenommen lof-Zugmaschinen - erfor- derem die Anforderungen an den Feuerschutz, die Feuerbekämp-\n derlich, vermerkt die Zulassungsstelle im Fahrzeugbrief unter fung und die Fluchtwege auf Fahrgastschiffen erweitert und Über-\n Nr. 26 oder 27 die Kupplung und unter 33 die zulässige Achs- gangsvorschriften worden.\n last beim Mitführen von Zentralachsanhängern (s. Beispiele\n In der Folge wurden bei Nachuntersuchungen von Fahrgastschif-\n unter Nr. 2.1). Der Zulassungsstelle ist auf Anforderung eine\n fen durch die Schiffsuntersuchungskommissionen entsprechende\n Herstellerbescheinigung über die fahrzeugseitige zulässige\n Auflagen in die Schiffsatteste eingetragen.\n Stützlast vorzulegen (vgl. Punkt 3.1).\n Nach Inkrafttreten der Fünften Verordnung zur Änderung der Ver-\n 3.4 Sofern Änderungen am Lastkraftwagen und an Zugmaschinen\n ordnung zur Einführung der Rheinschiffs-Untersuchungsordnung\n - ausgenommen lof-Zugmaschinen - erforderlich sind, die die\nr' Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen brin-\n am 1. Oktober 1988 und Erlaß entsprechender Ausführungsan-\n weisungen an die Schiffsuntersuchungskommissionen entspre-\n gen, richtet sich das Verfahren nach dieser Vorschrift.\n chen die in den Schiffsattesten eingetragenen Auflagen nicht\n mehr in allen Punkten der Rechtslage.\n 4. Austausch von Kupplungen: Soweit bei Fahrgastschiffen zwischen dem 1. Oktober 1984 und\n 4.1 Bei Austausch einer selbsttätigen Anhängekupplung ohne den dem 1. Oktober 1988 entsprechende Auflagen in das Schiffsattest\n Verwendungsbereich \"Zulässige Anhängelast von Zentral- eingetragen worden sind, wird daher empfohlen, vor der Durch-\n achsanhängern\" gegen eine andere Anhängekupplung glei- führung von Umbau- oder Ausrüstungsmaßnahmen mit der\n chen Typs jedoch mit dem Verwendungsbereich \"Zulässige Schiffsuntersuchungskommission, welche die Eintragung vorge-\n Anhängelast von Zentralachsanhängern\" gilt Nr. 3.3 oder 3.4, nommen hat, Kontakt aufzunehmen.\n sofern der Fahrzeughalter Zentralachsanhänger mitführen Der Bundesminister für Verkehr\n möchte.\n Im Auftrag\n 4.2 Bei Austausch von selbsttätigen Anhängekupplungen nach Jungmann\n DIN 74051 oder DIN 74052 (wie sie unter Nr. 26 der Fahrzeug-\n papiere vermerkt sind) gegen solche gleicher Größe, die je-\n doch nicht geeignet sind zum Mitführen von Zentralachsan- (VkBI 1988 S. 797)\n hängern, sind gg1. die Fahrzeugpapiere nach § 27 Abs. 1\n StVZO zu berichtigen bzw. die nicht mehr zulässigen Zentral-\n achsanhängergewichte zu streichen.\n Der Bundesminister für Verkehr\n Im Auftrag\n Wu If\n *) Der FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt - kann vom",
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"content": "Heft 22 - 1988 798 VkBI Amtlicher Teil\n\n\n .. Wasserstraßen Bundesrechnungshof\n 6000 Frankfurt/Main 1\nNr. 214 Merkblatt \"Schwimmende Landebrük- Rhein-Main-Donau AG\n ken\" , Ausgabe 1988 8000 München 40\n Bonn, den 31. Oktober 1988\n BW 21/52.08.08-1 Betr.: Merkblatt \"Schwimmende Landebrücken\" , Ausgabe 1988\n Hiermit führe ich das Merkblatt \"Schwimmende Landebrücken\" ,\nWasser- und Schiffahrtsdirektionen\n Ausgabe 1988 für den Bereich der Wasser- und Schiffahrts-\nNord 2300 Kiel verwaltung des Bundes ein.\nNordwest 2960 Aurich Das Merkblatt dient der Festlegung von Lastannahmen und der\nMitte 3000 Hannover Vereinheitlichung von Berechnungsgrundlagen für schwimmende\nWest 4400 Münster Landebrücken bei der Erteilung von strom- und schiffahrtspolizei-\nSüdwest 6500 Mainz lichen Genehmigungen. Weiterhin ist es für den Antragsteller zur\n Unterrichtung und als Grundlage für seine weiteren Planungen\nSüd 8700 Würzburg gedacht.\nBundesanstalt für Gewässerkunde Die Richtlinien für die strom- und schiffahrtspolizeilichen Geneh-\n5400 Koblenz migungen bleiben von dem Merkbatt unberührt.\nBundesanstalt für Wasserbau Die statischen Berechnungen bestehender Anlagen sind zu über-\n prüfen, sofern durch dieses Merkblatt wesentlich ungünstigere\n7500 Karlsruhe\n Lastannahmen festgelegt, bzw. zusätzliche Nachweise gefordert\nnachrichtlich: werden. Dabei dürfen die während der bisherigen Betriebszeit ge-\nDeutsches Hydrographisches Institut wonnenen Erkenntnisse, Meßergebnisse, Materialprüfungen usw.\n mit einbezogen werden.\n2000 Hamburg 4\n Das Merkblatt ist auf Anfrage an Dritte abzugeben.\nBundesamt für Schiffsvermessung\n Die DrucksachensteIle der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung bei\n2000 Hamburg 4 der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mitte wurde angewiesen das\nBundesoberseeamt Merkblatt vorrätig zu halten. Ihren Bedarf bitte ich direkt der\n2000 Hamburg 4 DrucksachensteIle mitzuteilen.\n\nSenator für Stadtentwicklung\n Der Bundesminister für Verkehr\nund Umweltschutz\n Im Auftrag\n1000 Berlin 10\n Schröder\nBehörde für Wirtschaft,\nVerkehr und Landwirtschaft\n2000 Hamburg 11 (VkBI 1988 S. 798)",
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