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            "content": "Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr\n                   der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)\n\n                                              I N H A LTS V E R Z E I C H N I S\n\n\n77. Jahrgang                              Ausgegeben zu Bonn am 15. Juni 2023                                                                          Heft 11\n\nAmtlicher Teil\nNr.       Datum       VkBl. 2023                                Seite   Nr.          Datum             VkBl. 2023                                                Seite\n\nBundesfernstraßen                                                             dung des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin\n                                                                              (Regionalna Dyrekcja Ochrony Środowiska w Szczeci-\n72 03. 05. 2023 Allgemeines Rundschreiben                                     nie, ul. Teofila Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN) vom\n   Straßenbau Nr. 07/2023                                                     18. März 2020, Zeichen WONS-OŚ.4233.1.2017.KK.68\n   Sachgebiet 02.0: Planung und Entwurf                                       Bekanntmachung der Bekanntmachung der General-\n   Sachgebiet 17.0: Haushaltsangelegenheiten. . . . . . . . .   390           direktion für Umweltschutz der Republik Polen (Gene-\n                                                                              ralna Dyrekcja Ochrony Środowiska, ul. Wawelska\nStraßenverkehr                                                                52/54, 00-922 Warszawa, POLEN, im Folgenden GDOŚ)\n                                                                              vom 19.04.2023, Az.: DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.\n73 08. 05. 2023 Einführung der Messung der Partikelanzahl-                    aka.US. 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   391\n   konzentration (PN-Messung) ab dem 01.07.2023 . . . . . .     390\n                                                                        Aufgebote\nWasserstraßen, Schifffahrt\n                                                                        74a   15. 06. 2023 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . .                        392\n74 09. 05. 2023 Verfahren zu den grenzüberschreitenden\n   Umweltauswirkungen des geplanten Projekts der Repu-\n   blik Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II\n   Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im                Nichtamtlicher Teil\n   Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Ein-\n   zugsgebiet der Oder und Weichsel“ Umweltentschei-                    Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          399\n\n\n\n\n                                                         Beilagenhinweis:\n                         Die digitale Ausgabe enthält eine Beilage der Firma GPJ Verlag GmbH.\n\n\n\nDas aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de",
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            "content": "Heft 11 – 2023                                              390                                    VkBl. Amtlicher Teil\n\n\n\n\n                                                              Die Vorgabe zur Wesentlichkeit einer Änderung wird da-\n                                                              her in der AKVS 2014, sowohl für den Planungs- als auch\n                                                              für den Bauzeitraum in Analogie zu VV Nr. 1.2 zu § 54\nNr. 72     Allgemeines Rundschreiben                          BHO, in Abbildung 7 und den Kapiteln 3.1.7, 3.1.8 und 3.2\n           Straßenbau Nr. 07/2023                             auf > 15 % angehoben. In den Begriffsbestimmungen\n           Sachgebiet 02.0: Planung und                       wird das Thema Kostenfortschreibung neu gefasst; hierin\n                            Entwurf                           ist auch der Begriff der Haushaltsunterlage erläutert. In\n                                                              Kapitel 5.2 wird der erste Absatz einschließlich der beiden\n           Sachgebiet 17.0: Haushalts­\n                                                              zugehörigen Tirets an die neuen Vorgaben angepasst. Im\n                            angelegenheiten                   Übrigen wird die Bezeichnung des Ministeriums auf den\n                                                              aktuellen Stand gebracht.\n                                 StB 12/722.2/4-4/3798809\n                                 Bonn, den 03. Mai 2023           Alle geänderten Seiten werden im Fußtext als AKVS 2014,\n                                                                  Ausgabe 04/2023 gekennzeichnet.\nOberste Straßenbaubehörden                                        Die AKVS 2014, Ausgabe 04/2023 und alle Anlagen, ein-\nder Länder                                                        schließlich der, wie zuvor beschrieben, fortgeschriebenen\nDie Autobahn GmbH des Bundes                                      Austauschseiten, stehen auf der Internetseite des BMDV\n                                                                  (www.bmdv.bund.de) im Bereich des Handbuchs „An-\nnachrichtlich:                                                    weisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung\nFernstraßen-Bundesamt                                             von Straßenbaumaßnahmen (AKVS 2014)“ zum kosten-\nBundesanstalt für Straßenwesen                                    losen Download bereit. Die Austauschseiten sind diesem\n                                                                  Schreiben als Anlage beigefügt.\nDEGES Deutsche Einheit\nFernstraßenplanungs- und -bau GmbH\n                                                                                             II.\nBundesrechnungshof\n                                                                  Ich bitte die Obersten Straßenbaubehörden der Länder,\nausschließlich per E­Mail                                         das ARS einzuführen und mir eine Kopie ihrer Einfüh-\n                                                                  rungserlasse zu übersenden.\nBetreff:    Fortschreibung der Anweisung zur Kos­\n                                                                  Die Einführungserlasse bitte ich, an das Referat StB 12\n            tenermittlung und zur Veranschlagung\n                                                                  (ref-stb12@bmdv.bund.de) zu senden.\n            von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe\n            11/2020 (AKVS 2014, Ausgabe 11/2020)                  Hiermit führe ich das ARS für die Autobahn GmbH des\n                                                                  Bundes ein. Gegenüber der Gesellschaft wird dieses ARS\nAnlage:     Austauschseiten der AKVS                              mit Bekanntgabe inhaltlich wirksam.\n            (wird nicht mit abgedruckt)\n                                                                                                    Bundesministerium für\n                                                                                                    Digitales und Verkehr\n                            I.                                                                            Im Auftrag\nDurch das Bundesministerium der Finanzen wurden die                                                   Michael Puschel\n„Grundsätze für die Darstellung von Verkehrsvorhaben“\nbeginnend mit der Aufstellung des Haushalts 2024, An-\nlage Verkehrswegeinvestitionen des Bundes (VWIB) neu              (VkBl. 2023 S. 390)\nfestgelegt.\nIm Ergebnis ergeben sich erhebliche Erleichterungen bei\nKostenfortschreibungen von Bundesfernstraßenmaßnah-\nmen. Diese werden nun erst erforderlich, wenn nach § 54\nAbsatz 1 Satz 2 BHO eine erhebliche Abweichung von\nden in § 24 BHO definierten Haushaltsunterlagen vorliegt.\nNach VV Nr. 1.2 zu § 54 BHO ist eine Abweichung erheb-        Nr. 73        Einführung der Messung der\nlich, wenn sie zu einer wesentlichen Änderung der Bau-                      Partikelanzahlkonzentration\nmaßnahme oder einer Kostenüberschreitung um mehr als                        (PN­Messung) ab dem 01.07.2023\n15 % führt.\nDas Thema Kostenfortschreibungen behandelt die AKVS                                                Bonn, den 08. Mai 2023\n2014 dezidiert in den Begriffsdefinitionen sowie den Ka-                                           StV 23/7355.2/2\npiteln 3.2 „Kostenfortschreibung im Planungsprozess“          Unter Bezugnahme auf die Verkehrsblattverlautbarung\nund 5.2 „Kostenfortschreibung in Bau befindlicher Maß-        vom 18.10.2022 (Verkehrsblatt 20/2022; Seite 682) wird\nnahmen“. Außerdem gibt es Verweise in der Abbildung 7         hiermit bekannt gemacht, dass die Arbeitsgruppe unter\n„Kostenaktualisierung und Kostenfortschreibung“ sowie         der Leitung des BMDV grundsätzlich eine ausreichende\nden Kapiteln 3.1.7 und 3.1.8, ab wann eine Änderung bei       und flächendeckende Verfügbarkeit von Partikelanzahl-\nden Gesamtkosten – bisher > 5 % – als wesentlich gilt.        messgeräten im Bundesgebiet festgestellt hat.\n\n\n                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                        391                                           Heft 11 – 2023\n\nVor diesem Hintergrund wird im Benehmen mit den zu-           16. März 2023 gegen die Entscheidung des Generaldirek-\nständigen obersten Landesbehörden bekannt gemacht,            tors für Umweltschutz vom 6. März 2023, Zeichen:\ndass im Rahmen der Untersuchung des Motormanage-              DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2020.aka.US. 17, eingereicht\nment Abgasreinigungssystems („Abgasuntersuchung –             wurde.\nAU“) die PN-Messung für Fahrzeuge mit Kompressions-\n                                                              Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Person,\nzündungsmotor ab der Emissionsklasse „Euro 6/VI“ ab\n                                                              die sich am Verfahren beteiligte und keine Klage einreich-\ndem 01.07.2023 durchzuführen ist. Die PN-Messung er-\n                                                              te, aber der Ausgang des Gerichtsverfahrens ihre recht-\nsetzt damit für die oben genannten Fahrzeuge die bisher\n                                                              lichen Interessen berührt, dem Verfahren als Partei bei-\ndurchgeführte Messung des Absorptionskoeffizienten.\n                                                              tritt, wenn sie vor Verhandlungsbeginn einen Antrag auf\n                                                              Beitritt zum Verfahren stellt.\n                                    Bundesministerium für\n                                    Digitales und Verkehr     Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung (s. unter II) ver-\n                                          Im Auftrag          wiesen.\n                                         Guido Zielke\n                                                                                         II.\n                                                              Die oben genannte Bekanntmachung der GDOŚ steht in\n(VkBl. 2023 S. 390)                                           polnischer Sprache ab dem 16.06.2023 bis einschließ-\n                                                              lich 30.06.2023 im Internet unter https://www.gdws.wsv.\n                                                              bund.de/ in der Rubrik Wasserstraßen/Planfeststellung/\n                                                              Planfeststellungsverfahren/ „Umweltverträglichkeitsprü-\n                                                              fung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am\n                                                              Grenzfluss Oder“ zur Verfügung und ist über das UVP-\n                                                              Portal des Bundes unter https://www.uvp-portal.de/de/\n                                                              node/461 einsehbar.\n                                                              Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt nach § 3 Ab-\nNr. 74    Verfahren zu den grenzüberschrei-                   satz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (im Folgen-\n          tenden Umweltauswirkungen des                       den PlanSiG) die Auslegung dieser Bekanntmachung. Als\n          geplanten Projekts der Republik                     weiteres Informationsangebot wird gemäß § 3 Absatz 2\n          Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I                  Satz 2 PlanSiG angeboten, bei Bedarf diese Bekannt-\n          und Etappe II Modernisierungs-                      machung in schriftlicher Form durch Versendung zur\n          arbeiten an der Oder als Grenzfluss                 Verfügung zu stellen (Anforderung: schriftlich bei der Ge-\n          im Rahmen des Projekts des Hoch-                    neraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart-\n          wasserschutzes im Einzugsgebiet                     Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg, per Fax: 0228/\n                                                              7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de\n          der Oder und Weichsel“\n                                                              oder telefonisch: 0228/7090-3608 oder 3610).\n          Umweltentscheidung des Regional-\n          direktors für Umweltschutz in Stettin                                         III.\n          (Regionalna Dyrekcja Ochrony                                               Hinweise\n          Środowiska w Szczecinie, ul. Teofila                Als Informationsangebot ist die Bekanntmachung der\n          Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN)                 GDOŚ ab dem 16.06.2023 auf der unter II. genannten\n          vom 18. März 2020, Zeichen WONS-                    Internetseite zudem in deutscher Fassung, nur zur Infor-\n          OŚ.4233.1.2017.KK.68                                mation, ohne Gewähr auf inhaltliche Richtigkeit und Voll-\n                                                              ständigkeit einsehbar. Diese Fassung ist nicht Gegen-\n                   Bekanntmachung                             stand dieser Bekanntmachung.\nder Bekanntmachung der Generaldirektion für Umwelt-\n                                                              Magdeburg, den 09. Mai 2023\nschutz der Republik Polen (Generalna Dyrekcja Ochrony\n                                                              Az.: 3800R25-421.08/18-002\nŚrodowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warszawa,\nPOLEN, im Folgenden GDOŚ) vom 19.04.2023, Az.:\n                                                                                             Generaldirektion\nDOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.aka.US. 28\n                                                                                        Wasserstraßen und Schifffahrt\nDie GDOŚ übersandte die o. g. Bekanntmachung in pol-                                             Im Auftrag\nnischer Sprache, verbunden mit der Bitte, diese öffentlich                                       Schädlich\nbekanntzumachen. Die Generaldirektion Wasserstraßen\nund Schifffahrt in Magdeburg ist entsprechend § 58 Ab-\nsatz 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz dafür zu-\nständig.                                                      (VkBl. 2023 S. 391)\n\n                            I.\nLaut der Bekanntmachung der GDOŚ vom 19.04.2023\nwird mitgeteilt, dass beim Woiwodschaftsverwaltungs-\ngericht Warschau die Klage des Vereins Klub der Natur-\nschützer (Stowarzyszenie Klub Przyrodników) vom\n\n\n                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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