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            "content": "er e rs\nAmtebl8tt de8 BundesministerstOr Verkehr der Bundearepublik Deutechl8nc1\n                                                                             (VkBI)\n\n                                                   ( INHALTSVERZEICHNIS                                      J\n\n 40. Jahrgang                                     Ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 1986                                                                   Heft 9\n\n\n\n\n Amtlicher Teil\n\n Nr.    Datum                      VkBI1986                               Seite    Nr.   Datum                        VkBI1986                            Seite\n Allgemeine Angelegenheiten                                                        Straßenbau\n  108   3. 5. 1986 Richtlinien für die                                             115   27.3.1986 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau\n        - Fachprüfung ADNR                                                               Nr.9/1986\n        - Erteilung der Bescheinigung über besondere Kennt-                              Sachgebiet 4: Tragschichten und Fahrbahndecken....... 283\n           nisse des ADNR\n        - Anerkennung von Lehrgängen für den Erwerb der                            116   21. 4. 1986 Verzeichnis der Fern- und Nahziele an\n           besonderen Kenntnisse des ADNR..............................      250         Bundesstraßen, Ausgabe 1986....... ................................. 283\n\n  Straßenverkehr\n                                                                                   AUfgebote (nicht in Ausgabe B)\n  109   21. 4. 1986 Bekanntmachung Nr. 9/86 über Sonderab-\n        machungen nach § 22 ades Güterkraftverkehrsgeset-                          116a 15. 5. 1986 AUfbietung von verlorenen Fahrzeug-\n        zes                                                273                          scheinen und Bescheinigungen über die Zuteilung\n                                                                                        amtlicher Kennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge\n  Binnenschiffahrt\n  110   4. 4. 1986 Ungültigkeitserklärung         von      Befähigungs-            116 b 15. 5. 1986 Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe\n        zeugnissen                                                           280                                                           288 (001 -176)\n  111   1. 4. 1986 Verordnung über die Schleusenbetriebs-\n        zeiten am Main und Main-Doryau-Kanal                                 280\n  112   16. 4. 1986 Hinweis; Verordnung Nr. 5/86 über die\n        Festsetzung von Entgelten für Verkehrsleistungen der\n        Binnenschiffahrt vom 25. März 1986................................   281\n  Seeverkehr\n  113   9. 4. 1986 Ungültigkeitserklärung von Flaggenauswei-\n        sen                                                                  281   Nichtamtlicher Teil\n  114   16. 4. 1986 Ungültigkeitserklärung           für    Motorboot-I            Mitteilungen und Berichte aus Industrie, Handel\n        Sportbootführerscheine                                               282   und Organisation der Verkehrswirtschaft                                  284\n\n\n\n\n                        Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen sich die Bezieher bitte an den Verlag wenden.",
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            "content": "Heft 8 - 1986                                                         250                                                VkBI    Amtlicher            Teil\n\n\n                                                       AMTLICHER                  TEIL\n\n  Allgemeine             An g e e gen h e i t en -                          Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Zentral-\n                                                                            kommission für die Rheinschiffahrt vom 25./26. No-\n                                                                            vember1985\nNr. 108 Richtlinien für die                                                 (Dokument CC/R [85] 2)\n        - Fachprüfung ADNR                                                                        \"PROTOKOLL 28\n        - Erteilung der Bescheinigung über                                    ADNR - Rn 10 170 (neu) - Kenntnisse über gefährliche Güter\n          besondere Kenntnisse des ADNR                                                                       Beschluß\n                                                                                                                   I.\n        - Anerkennung von Lehrgängen für den\n                                                                        Die Zentralkommission, auf Vorschlag ihres Ausschusses tür ge-\n          Erwerb der besonderen Kenntnisse                              fährliche Güter und ihres Ausschusses für Sozial-, Arbeits- und\n          desADNR                                                       Berufsausbildungsfragen,  beschließt die in der Anlage zu diesem\n        gemäß Randnummer (Rn) 10 170 des                                Beschluß aufgeführten Änderungen der Verordnung über die Be-\n        ADNR - RB 001 -                                                 förderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR).\n                                                                            Diese Änderungen treten am 1. April 1986 in Kraft. *)\n                                                                            Dabei gelten folgende Übergangsbestimmungen:\n                                             Bonn, den 3. Mai 1986\n                                                                        Rn 10 170 (1) gilt erst ab 1. April 1989.\n                                             A 13/23.77.26-05/1\n                                                                        In Abweichung von Rn 10 170 (2), Absatz 2, können Inhaber von\n                                                                        Rheinschifferpatenten, die ihr Patent vor dem 1. April 1986 erwor-\nDie Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR) hat auf ihrer\n                                                                        ben haben, bis spätestens 1. April 1989 die Bescheinigung nach\nSitzung am 25.126. November 1985 beschlossen, daß zur Erhö-\n                                                                        Rn 10 170 (2), Absatz 1, Satz 2, auch durch den Nachweis erwer-\nhung der Sicherheit an Bord ein Sachkundiger anwesend sein\n                                                                        ben, daß sie an einer Wiederholungs- und Fortbildungsschulung\nmuß, der besondere Kenntnisse hinsichtlich des Transports ge-\n                                                                        nach Rn 10 170 (4) teilgenommen haben.\nfährlicher Güter nachweisen kann.\n                                                                                                                  ·11.\nDer Beschluß der ZKR wird durch Änderung der Gefahrgutver-              Die Zentralkommission beauftragt ihren Ausschuß für gefährliche\nordnung-Binnenschiffahrt in Kraft gesetzt werden. Zur Erleichte-        Güter und ihren Ausschuß für Sozial-, Arbeits- und Berufsausbil-\nrung der Umsetzung werden bereits jetzt die erforderlichen Richt-       dungsfragen, gemeinsam zu prüfen, ob durch die Einführung der\nlinien bekanntgegeben, damit sich die Betroffenen rechtzeitig auf       neuen Vorschriften die erwartete weitere Erhöhung der Sicherheit\ndie bevorstehende Änderung einrichten können.                           bei der Beförderung gefährlicher Güter erreicht wird, ihr in der\n                                                                        Frühjahrssitzung 1992 darüber zu berichten und gegebenenfalls\nAllgemeine    Erläuterungen   zum Beschluß der ZKR und zu dieser        Vorschläge zu unterbreiten.\nRichtlinie:\n                                                                        Anlage\n1. Sachkundiger im Sinne des ZKR-Beschlusses kann sowohl ein            In der Anlage B, ADNR, ist folgende Rn 10 170 neu einzufügen:\n   Besatzungsmitglied als auch eine andere Person sein.\n                                                                        10 170 Kenntnisse über gefährliche Güter\n2. Bei der Prüfung für die Erteilung des Rheinschifferpatents oder      (1) Ein Sachkundiger muß an Bord anwesend sein, wenn folgende\n   des Binnenschifferpatents    kann .der Bewerber wählen, ob er        gefährliche Güter der Anlagen 9, 10 oder 11 der Rheinschiffahrts-\n   nur den Nachweis von Grundkenntnissen des ADNR nach den              pol izeiverordnung befördert werden:\n   Vorschriften der Patentverordnung erbringen oder ob er die           Bestimmte feuergefährliche            Güter nach Anlage 9 RheinSchPV\n   \"Fachprüfung ADNRu nach Rn. 10170 des ADNR ablegen will.             - bei der Beförderung in Versandstücken,\n   Die \"Fachprüfung ADNR ce kann aber auch unabhängig von der\n                                                                             a) soweit das Bruttohöchstgewicht der auf einem Schiff beför-\n   Patentprüfung abgelegt werden.\n                                                                                derten Güter 50 Tonnen überschreitet:\n3. Inhaber des                           oder des Binnenschifferpa-             _0feuergefährliche Gase F der Klasse Id mit Ausnahme der\n   tents, die ihr Patent vor dem 1. April 1986 erworben haben, kön-                Gase nach der hiernach erwähnten Anlage 10;\n   nen bis spätestens 1. April 1989 die Bescheinigung über beson-               - Güter der Klasse lila Kategorien Kx, KOs, KOn, K1s, K1n;\n   dere Kenntnisse des ADNR nach Rn. 10 170 Abs. 2 Unterabs . 1                 - Güter der Klasse V mit einem Flammpunkt unter 21 0 C;\n   Satz 2 auch durch den Nachweis erwerben, daß sie an einer\n                                                                             b) soweit das Bruttohöchstgewicht der auf einem Schiff beför-\n   Wiederholungs- und Fortbildungsschulung        (erstmalige Schu-\n                                                                                derten Güter 250 Tonnen überschreitet:\n   lung) nach Rn. 10 170 Abs. 4 teilgenommen haben.\n                                                                                - Güter 'der Klasse lila, Kategorie K2;\n4. Die Fachprüfung ADNR setzt die Teilnahme an einem Lehrgang                   - Güter der Klasse V mit einem Flammpunkt zwischen 21 0 C\n   nicht zwingend voraus; eine entsprechende Schulung wird al-                    und 55 0 C;\n   lerdings dringend empfohlen.                                         - bei Tankschiffen,\n                                                                          die hiervor aufgeführten Güter der Anlage 9 ohne Gewichtsbe-\n5. Zur Anerkennung von bereits durchgeführten     Lehrgängen sie-\n   he Übergangsvorschriften unter Nummer 8.                               grenzung sowie die gefährlichen Gase, die bei der Beförderung\n                                                                          dieser Güter entstanden sind und .sich noch in den Tanks befin-\n Nachstehend         bekanntgegeben                                       den.\n- der Wortlaut des Protokolls 28 'über die Sitzung der Zentral kom-     Ammoniak und andere gleichgestellte Güter nach Anlage 10\n  mission für die Rheinschiffahrt (ZKR) vom 25.126. November            RheinSchPV\n  1985 und                                                              - bei der Beförderung in Versandstücken,\n- die Richtlinie RB 001 zu Randnummer 10 170 des ADNR.                       soweit das Bruttohöchstgewicht der auf einem Schiff beförder-\n                                                                             ten Güter 1 Tonne 'je Gut oder 5 Tonnen insgesamt überschrei-\n                                    Der Bundesminister für Verkehr           tet:\n                                              Im Auftrag\n                                                                        *) Die Verordnung zur Inkraftsetzung des Beschlusses der Zentralkommission für\n                                                Hinz                         die Rheinschitfahrt wird in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit vorbereitet.",
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            "content": "VkBI     Amtlicher        Teil                                       251                                                   Heft 9 - 1986\n\n  a) folgende Güter der Klasse Id:                                     gemäß Randnummer (Rn) 10 170 des ADNR - RB 001 -\n     - Borfluorid und Fluor der Ziffer 3;                              Inhalt\n     - Güter der Ziffern 5 und 8 a;                                    1. Fachprüfung ADNR\n     - Chlorwasserstoff der Ziffer 10;                                 1.1 Rheinschifferpatentprüfung/Binnenschifferpatentprüfung\n     - Ammoniak der Ziffer 14;                                         1.2 Fachprüfung ADNR für Sachkundige\n  b) folgende Güter der Klasse IVa:                                    2. Zweck und Inhalt der Lehrgänge\n     - die Güter der Ziffern 1,2,3,4,5,11,12,13,14       und 31;       3.   Anerkennung von Lehrgängen\n     - Natriumazid der Ziffer 32 a;                                    4.   Voraussetzungen für die Anerkennung\n     - die Güter der Ziffern 81 a und 81 b;                            5.   Erteilung der Anerkennung\n     - Natriumfluoracetat und Fluoracetamid der Ziffer 81 g;           6.   Durchführung des Lehrgangs\n  c) folgende Güter der Klasse V:                                      7. Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADNR\n     - die Güter der Ziffern 2 a, 3 a, 6 a, 7, 9 und 14;               8. Übergangsvorschriften\n- bei Tankschiffen,                                                    Anlagen\n  die hiervor aufgeführten Güter der Anlage 10 ohne Gewichtsbe-        Anlage 1 Fragenkatalog der Zentralkommission für die Rhein-\n  grenzung sowie die gefährlichen Gase, die bei der Beförderung                 schiffahrt (ZKR) für die Fachprüfung ADNR\n  dieser Güter entstanden sind und sich noch in den Tanks befin-       Anlage 2 Muster einer Bescheinigung nach Rn 10 170 Abs. 2\n  den.                                                                          ADNR\nExplosionsgefährliche Güter nach Anlage 11 RheinSchPV\nsoweit das Bruttohöchstgewicht der auf einem Schiff beförderten        1. Fachprüfung ADNR\nGüter 50 kg je Klasse überschreitet:                                   1.1 Rhei nsch ifferpatentprüfu ng/ Binnenschifferpatentprüfu ng\n- Güter der Klasse la mit Ausnahme der Güter der Ziffer 15;                In dem Anhang 4 der Rheinschifferpatentverordnung und der\n- Güter der Klasse Ib;                                                     Anlage 1 der Binnenschifferpatentverordnung wird u. a. der\n- Güter der Klasse Ic mit Ausnahme der Güter der Ziffer 1 a;               Nachweis von Grundkenntnissen über das ADNR gefordert.\n                                                                           Der Nachweis dieser Kenntnisse kann auf Antrag auch durch\n- Güter der Klasse VII mit Ausnahme der Güter der Ziffer 99.               Ablegung einer Fachprüfung ADNR erbracht werden. Hierzu\n(2) Sachkundiger (Besatzungsmitglied oder eine andere Person),             ist der von der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt\nist eine Person, die nachweisen kann, daß sie über besondere               (ZKR) aufgestellte Fragenkatalog zu verwenden (Anlage 1).\nKenntnisse des ADNR verfügt. Diese Kenntnisse sind nachzuwei-\n                                                                           Den Bewerbern sind jeweils 30 Fragen zu stellen.\nsen durch eine Bescheinigung einer zuständigen Behörde oder\ndurch eine Bescheinigung einer von der zuständigen Behörde an-             Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 21 der 30 Fragen\nerkannten Stelle.                                                          richtig beantwortet hat. Bei offensichtlichen Mißverständnis-\n                                                                           sen und in Grenz- und Zweifelsfällen kann die Prüfungskom-\nDiese Bescheinigung wird erworben durch eine mit Erfolg bestan-\n                                                                           mission in einem direkten Fachgespräch mit dem Bewerber\ndene Fachprüfung ADNR.\n                                                                           feststellen, ob die erfolgte Prüfung als bestanden gelten kann.\nJeder Prüfungsausschuß bestimmt die Modalitäten der Fachprü-\n                                                                           Nach bestandener Prüfung ist dem Bewerber eine Bescheini-\nfung ADNR auf der Grundlage des Programms nach Abs. (3) und\n                                                                           gung gemäß Anlage 2 auszustellen.\ndes von der Zentralkommission erstellten Fragenkatalogs . Im üb-\nrigen gelten die Bestin:'!mungen des § 5 der Rheinschifferpatent-      1.2 Fachprüfung ADNR für Sachkundige\nverordnung sinngemäß.                                                      Bewerber um die Bescheinigung über besondere Kenntnisse\n(3) Die Vermittlung der Kenntnisse nach den Absätzen (2) und (4)           des ADNR müssen, soweit sich aus Rn 10170 ADNR nichts\nkann erfolgen im Rahmen eines von der zuständigen Behörde an-              anderes ergibt, die besonderen Kenntnisse des ADNR in einer\nerkannten Lehrgangs. Dieser Lehrgang, der gegebenenfalls eine              Fachprüfung ADNR nachweisen.\npersönliche, praktische Übung beinhaltet, soll umfassen:                   Zur Abnahme der Fachprüfung ADNR sind die bei den Was-\na) allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter,         ser- und Schiffahrtsdirektionen West, Südwest und Süd gebil-\n                                                                           deten Prüfungsausschüsse für die Abnahme der Rheinschif-\nb) Gefahrenarten,\n                                                                           ferpatentprüfungen sowie die bei den             und Schiff-\nc) Maßnahmen zur Unfallverhütung,                                          fahrtsdirektionen Nord, Nordwest, Mitte, West, Südwest und\nd) Maßnahmen nach einem Unfall oder Zwischenfall (Erste Hilfe,             Süd gebildeten - Prüfungsausschüsse für die Abnahme der\n   Bleib-weg-Signal, Notruf, Verkehrssicherung, Einsatz von Hilfs-         Sch ifferpatentprüfu ngen zuständ ig.\n   mitteln wie z. B. Feuerlöschern),                                        Jeder Prüfungsausschuß bestimmt die Modalitäten der Fach-\ne) Bezeichnung der Schiffe und Bezettelung der Versandstücke,               prüfung ADNR auf der Grundlage des Programms nach Rn\nf) Aufgaben der Besatzung und des Sachverständigen bei der Be-              10 170 (3) und des von der Zentralkommission für die Rhein-\n   förderung gefährlicher Güter,                                            schiffahrt erstellten Fragenkatalogs. Das Verfahren richtet\ng) Ausrüstung von Schiffen, die gefährliche Güter befördern so-             sich nach Nummer 1.1 Absätze 2 und 3. Im übrigen gelten die\n   wie Funktion und Anwendung der Ausrüstungsgegenstände.                   Bestimmungen des § 5 der Rheinschifferpatentverordnung\n                                                                            und der §§ 20 und 22 der Binnenschifferpatentverordnung\n(4) Die Bescheinigung nach Abs. (2) hat eine Gültigkeit von fünf\n                                                                            sinngemäß.\nJahren und kann jederzeit durch den Nachweis der Teilnahme an\neiner von der zuständigen Behörde anerkannten Wiederholungs-           2. Zweck und Inhalt der Lehrgänge\nund Fortbildungsschulung nach dem in Abs. (3) enthaltenen Pro-         2.1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten für die Anerken-\ngramm erneut erworben werden.    U                                         nung von Lehrgängen für Sachkundige gemäß Rn. 10 170 der\n                                                                           Anlage B zum ADNR.\n                                                                       2.2 Die Lehrgänge haben den Zweck, Personen, die als Sachkun-\nRichtlinien für die                                                        dige eingesetzt werden sollen und die gemäß Rn. 10170\n                                                                           ADNR eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schu-\n- Fachprüfung ADNR\n                                                                           lung über die besonderen Anforderungen bei Gefahrguttrans-\n- Erteilung der Bescheinigung über besondere Kenntnisse des                porten erwerben wollen, die hierfür erforderlichen theoreti-\n  ADNR                                                                     schen und praktischen Kenntnisse (z. B. Erläuterung an Mo-\n- Anerkennung von Lehrgängen für den Erwerb der besonderen                 dellen und Lichtbildern, Umgang mit Spürgeräten und Feuer-\n  Kenntnisse des ADNR",
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Ausnahmen hiervon kann die Wasser-und\n                                                                           Schiffahrtsdirektion  Südwest zulassen, wenn ein gleiches\n    d) Maßnahmen nach einem Unfall oder Zwischenfall (Erste                Lehrgangsangebot in zumutbarer Entfernung vom Wohnsitz\n       Hilfe, Bleib-weg-Signal, Notruf, Verkehrssicherung, Einsatz         des Teilnehmers und zu einem zumutbaren Zeitpunkt nachge-\n       von Hilfsmitteln wie z. B. Feuerlöschern),                         wiesen werden kann.\n    e) Bezeichnung     der Schiffe und Bezettelung der Versand-\n       stücke,                                                         5. Erteilung der Anerkennung\n    f) Aufgaben der Besatzung und des Sachkundigen bei der Be-         5.1 Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion  Südwest erteilt die Aner-\n       förderung gefährlicher Güter,                                       kennung schriftlich. Diese enthält insbesondere die Auflagen,\n                                                                           daß\n   g) Ausrüstung von Schiffen, die gefährliche Güter befördern,\n      sowie Funktion und Anwendung der Ausrüstungsgegen-                   - die Lehrgänge nach den Ziffern 4.1 bis 4.4 durchgeführt\n      stände.                                                                werden,\n                                                                           - ihr die Befugnis eingeräumt wird, Beauftragte zu den Lehr-\n3. Anerkennung von Lehrgängen                                                gangsveranstaltungen zu entsenden,\n3.1 Lehrgänge bedürf .en der Anerkennung durch die Wasser- und             - ihr die Termine der einzelnen Lehrgangsveranstaltungen\n   Sch iffahrtsd irektlon,                                                   rechtzeitig anzuzeigen sind.\n   Einer Anerkennung bedürfen nicht Lehrgänge, die von der             5.2 Will der Lehrgangsveranstalter nach Anerkennung eines Lehr-\n   Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft     durchgeführt  wer-           gangs Veränderungen hinsichtlich solcher Umstände vorneh-\n   den. Hier hat die Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft  zu            men, die für die Anerkennung von Bedeutung waren, so hat er\n   gewährleisten, daß die Durchführung der Lehrgänge diesen                vorher die Zustimmung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion\n   Richtlinien entspricht; die Lehrinhalte sind der Wasser- und            Südwest einzuholen. Dies gilt insbesondere für Veränderun-\n   Schiffahrtsdirektion Südwest mitzuteilen .                              gen der eingesetzten Lehrkräfte sowie der Kurspläne.\n3.2 Die Anerkennung wird nur auf schriftlichen Antrag erteilt. An-     6. Durchführung der Lehrgänge\n   tragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder      6.1 Die Lehrgänge müssen sicherstellen, daß die Teilnehmer den\n   Gesellschaften im Sinne des Handelsrechts.                              vermittelten Stoff beherrschen.\n   Dem Antrag auf Anerkennung sind beizufügen                              Die Lehrgänge müssen dem aktuellen Stand der Entwicklun-\n   a) ausführliche Kurspläne mit sachlicher und zeitlicher Glie-           gen in den jeweiligen Schulungsbereichen Rechnung tragen.\n       derung des Lehrstoffes unter Angabe der vorgesehenen                Der Lehrgangsveranstalter trägt die Verantwortung dafür, daß\n       Lehrmethoden und gegebenenfalls unter Beifügung der                 die Entwicklungen in den Schulungsbereichen von den einge-\n       Unterlagen über eine vorgesehene programmierte Unter-               setzten Lehrkräften beobachtet und beherrscht werden.\n       weisung,                                                        6.2 Die Durchführung der Lehrgänge soll so praxisnah wie mög-\n   b) das Verzeichnis der Lehrkräfte, Nachweis der Sachkunde               lich erfolgen. Dabei sind den Kursplänen der Lehrgänge die\n      und Angabe des Tätigkeitsgebiets der Lehrkräfte ,                    Themen nach Nummer 2.3 zugrunde zu legen. Die Lehrgänge\n   c) Angaben über die Schulungsräume     und das vorhandene               sollen möglichst auch einen praktischen Teil (z. B. Vorführung\n      Lehrmaterial sowie Angaben über die Einrichtungen für die            von Modellen, Umgang mit Spürgeräten und Feuerlöschern)\n      praktische Unterweisung,                                             enthalten.\n   d) die Teilnahmebedingungen.                                        7. Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADNR\n     Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest kann weitere             Für die Erteilung und Erneuerung der Bescheinigung über be-\n    Angaben und die Beibringung weiterer Unterlagen verlangen,             sondere Kenntnisse des ADNR nach dem Muster der Anlage 2\n    insbesondere über die Eignung der Lehrkräfte im R\"ahmender             sind die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord, Nordwest,\n    Erwachsenenbildung.      Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion          Mitte, West, Südwest und Süd zuständig.\n    Südwest kann Lehrgänge überwachen .                                    Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn der Bewerber\n3.3 Nach Maßgaba der Anerkennung ist der Veranstalter berech-              die Fachprüfung ADNR mit Erfolg abgelegt hat oder wenn der\n    tigt, die Wiederholungs- und Fortbildungslehrgänge als erst-           Bewerber das Rheinschifferpatent oder Schifferpatent vor\n    malige oder als weitere Schulungen durchzuführen . Erstmali-           dem 1. April 1986 erworben hat und bis spätestens 1. April\n    ge Schulungen von Schiffsführern dienen der Vermittlung von            1989 den Nachweis erbringt, daß er an einer Wiederholungs-\n    Grundkenntnissen; weitere Schulungen dienen der Auffri-                und Fortbildungsschulung (\"erstmalige Schulung\") nach Rn.\n    schung des Wissens und sollen inzwischen eingetretene tech-            10 170 Abs. 4 teilgenommen hat.\n    nische, 'rechtliche und stoffbezogene Neuerungen vermitteln.           Die Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADNR\n   Sie müssen vor Ablauf der in Rn. 10 170 Abs. 4 ADNR genann-             wird auf Antrag verlängert, wenn der Bewerber den Nachweis\n   ten Frist absolviert worden sein.                                       erbringt, daß er an einer Wiederholungs- und Fortbildungs-\n                                                                           schulung (\"weitere Schulung\") nach Rn. 10 170 Abs. 4 teilge-\n4. Voraussetzungen für die Anerkennungen:                                  nommen hat. Wird der Nachweis erst nach Ablauf der Gültig-\n4.1 Der Lehrgangsveranstalter hat der Wasser- und Schiffahrtsdi-           keitsdauer der Bescheinigung erbracht, so wird eine neue Be-\n    rektion Südwest ausführliche Kurspläne vorzulegen. Diese               scheinigung erteilt, für die die erneute Ablegung einer Fach-\n    kann verlangen, daß erforderliche Änderungen vorgenommen               prüfung ADNR erforderlich ist.\n    werden.\n                                                                       8. Übergangsvorschriften\n4.2 Der Lehrgangsveranstalter hat seinen Wiederholungs- und\n                                                                          Inhabern eines Rheinschifferpatents oder Schifferpatents, die\n    Fortbildungslehrgängen mindestens folgenden Zeitbedarf zu-\n                                                                          in der Zeit vom 1. April 1984 bis 31. März 1986 an einer Schu-\n    grunde zu legen:\n                                                                          lung über den Transport gefährlicher Güter nachweislich teil-\n    a) erstmalige Schulung:               24 Unterrichtsstunden,          genommen haben, die dieser Richtlinie entspricht, kann die\n    b) weitere Schulungen:                12 Unterrichtsstunden .         Bescheinigung gemäß Abschnitt 7 von der Wasser- und\n    Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf den Zeitraum von            Schiffahrtsdirektion Südwest ausgestellt werden.\n    einem Jahr ist zulässig.                                               Als Gültigkeitsdauer ist einzutragen: 31. März 1990.",
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            "content": "VkBI         Amtlicher          Teil                                            253                                                             Heft 9 - 1986\n\n\n                                                                      Anlage 1      Fragenkatalog\n\n                             Prüfungsfragen                                           Frage Quellenbezug*)        Frage und Antwortvorschläge\n                         zur Fachprüfung ADNR                                         Nr.\n\nVorbemerkungen                                                                        001    Verordnung,          Wie wird die\" Verordnung über die\nDie nachfolgenden 201 Prüfungsfragen sind von den Delegatio-                                 Titel;               Beförderung gefährlicher Güter auf dem\nnen der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR) einge-                               RheinSchPV           Rhein\" abgekürzt?\nreicht und von der Arbeitsgruppe für gefährliche Güter in mehre-                             § 1.01 f             A VBGR         C AOR\nren Sondersitzungen bearbeitet und im vorliegenden Entwurf zu-                                                    B ADNR         0 RIO\nsammengefaßt worden.                                                                  002    Verordnung           Was wird mit dem ADNR geregelt?\nBei den Fragen ist für die Einteilung der gefährlichen Güter in Ge-                          Art. 1               A Die Beförderung von Gütern aller Art\nfahrklassen die Empfehlung der Vereinten Nationen für die Beför-                                                    mit Rheinschiffen.\nderung gefährlicher Güter beachtet worden, die in RIO *) und                                                      B Die Beförderung solcher gefährlicher\nADR *) bereits vollzogen ist und im ADNR bei der nächsten Revi-                                                     Güter auf dem Rhein, deren Transport\n                                                                                                                    mit der Eisenbahn oder auf der Straße\nsion berücksichtigt werden soll. Die bei der Drucklegung dieses\n                                                                                                                    verboten ist.\nEntwurfs noch gültige Gefahrklassen-Bezeichnung         nach ADNR\n                                                                                                                  C Die Beförderung gefährlicher Güter mit\nist jeweils in Klammern beigefügt, z. B. \"Klasse 6.1 (IVa)\".                                                        Tankschiffen in der Binnenschiffahrt.\nWenn in den einzelnen Prüfungsfragen nicht ausdrücklich etwas                                                     o Die Zulassung und gegebenenfalls die\nanderes erwähnt ist, dann handelt es sich bei den Gefahrgütern                                                      Voraussetzungen, unter denen\n                                                                                                                    gefährliche Güter auf dem Rhein\nstets um Mengen, die über den dem ADNR nicht unterliegenden\n                                                                                                                    befördert werden dürfen.\nHöchstgewichten (Randnummer 10 100) liegen.\n                                                                                      003    6002 (1)             Welche Besonderheiten gelten für die\nDie 201 Prüfungsfragen werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad in                                                    Güter einer \"Nur-Klasse\"?\n12 etwa gleichwertige Fragengruppen zu je 30 Fragen eingeteilt,                                                   A Für die Beförderung von Gefahrgütern\nwobei eine bestimmte Frage in mehreren Gruppen enthalten sein                                                       einer \"Nur-Klasse\" ist in allen Fällen\nkann. Der Schlüssel für die jeweiligen Fragengruppen sowie die                                                      ein Zulassungszeugnis erforderlich\nrichtige Antwort liegt bei den Prüfungskommissionen    in einer                                                   B Bei der Beförderung eines Gutes einer\nDienstausgabe vor.                                                                                                   \"Nur-Klasse\" dürfen gleichzeitig keine\n                                                                                                                    anderen Gefahrgüter befördert werden.\nDa die Fragen von den Kandidaten im \"Multiple-Choice-Verfah-\nren\" beantwortet werden sollen, sind jeder Frage eine richtige\n                                                                                                                  e Güter, die in der Aufzählung der ge-\n                                                                                                                    fährlichen Güter von \"Nur-Klassen\" in\nund drei falsche Antworten beigegeben.                                                                              der Anlage A, 11.Teil, nicht aufgeführt\nDer Tabellenkopf       gibt Aufschluß über                                                                          sind, dürfen auf dem Rhein nicht\n                                                                                                                    befördert werden.\n- die Laufnummer         der Prüfungsfrage;\n                                                                                                                  o Güter einer \"Nur-Klasse\" dürfen nur in\n- einen Quellenbezug     in den Rheinschiffahrts-/Binnneschiff-                                                     beschränkten Mengen gemäß Kapitell\n  fahrts-Vorschriften oder einen Hinweis auf die bei der Beförde-                                                   und 11der Anlage B befördert werden.\n  rung gefährlicher Güter unabdingbar erforderlichen      Grund-\n  kenntnisse;                                                                         004    6002 (1)             Welche Besonderheiten gelten für die\n- Frage- und Antwortvorschläge                                                                                    Güter einer \"freien Klasse\"?\n                                                                                                                  A Güter einer\" freien Klasse\" dürfen in\nDie Prüfungsfragen,    einschließlich der richtigen und falschen                                                    unbeschränkten Mengen befördert\nAntworten, sind jedermann zugänglich. Sie können auch als Lehr-                                                     werden.\nmittel, z. B. bei der Matrosen- und Schiffsführerausbildung,  be-                                                 B Bei der Beförderung von Gütern einer\nnutzt werden.                                                                                                        \"freien Klasse\" ist nur in den in Kapitel\n                                                                                                                    11der Anlage B vorgesehenen Fällen\nDie Bewerber sollen bei der Prüfung alle amtlichen Ausgaben von                                                     ein Zulassungszeugnis erforderlich.\nVorschriften, d. h. Vorschriftstexte ohne Kommentare oder nicht-                                                  e Güter, die in der Aufzählung der ge-\namtliche Erläuterungen, als Hilfsmittel benutzen dürfen. Ebenfalls                                                  fährlichen Güter von \"freien Klassen\"\nsollen Nachschlagewerke über chemische und physikalische Ei-                                                        in der Anlage A, 11.Teil, nicht aUfgeführt\ngenschaften von Transportgütern sowie Sammlungen von Stoff-                                                         sind, gelten nicht als gefährliche Güter\n                                                                                                                    und sind ohne besondere Bedingungen\nmerkblättern bzw. schriftlichen Weisungen nach Randnummer\n                                                                                                                    zur Beförderung zugelassen.\n10 185 ADNR (z. B. die \"R 12\" der BSBG, die CEFIC-Merkblätter)\nwährend der Prüfung als Hilfsmittel zugelassen sein. Ausdrücklich\n                                                                                                                  o Auf einem Schiff dürfen Güter aller\n                                                                                                                     \"freien Klassen\" beliebig befördert\nals Hilfsmittel während der Prüfung nicht zugelassen sind nicht                                                     werden.\noffiziell ausgeteilte Prüfungsfragebogen sowie hiervor aufgeführte\nHilfsmittel, die mit zusätzlichen Handeintragungen versehen sind.                     005    6002 (2)             Welche gefährlichen Güter umfaßt die\nBei gleichzeitig geprüften Kandidaten sind diesen, soweit mög-                                                    Klasse 2 (Id)?\nIich, Fragebogen verschiedener Fragengruppen zur Beantwor-                                                        A Verdichtete, verflüssigte oder unter\ntung vorzulegen.                                                                                                     Druck gelöste Gase.\n                                                                                                                  B Entzündbare flüssige Stoffe.\nFür die Beantwortung der 30 Prüfungsfragen              stehen höchtens 60\nMinuten zur Verfügung.                                                                                            e Organische Peroxide.\nDie Prüfung hat bestanden, wer mindestens 21 der 30 Fragen\n                                                                                                                  o Sprengstoffe.\nrichtig beantwortet hat. Bei offensichtlichen   Mißverständnissen                     006    6002 (2)             Zu welcher Klasse gehören verdichtete,\nund in Grenz- und Zweifelsfällen kann die Prüfungskommission in                                                   verflüssigte oder unter Druck gelöste\neinem direkten Fachgespräch mit dem Bewerber feststellen, ob                                                      Gase?\ndie erfolgte Prüfung als bestanden gelten kann.                                                                   A Zur \"Nur-Klasse\" 1b (lb),\n                                                                                                                  B Zur \"Nur-Klasse\" 1c (Ic).\n                                                                                                                  e Zur \"Nur-Klasse\" 2 (Id).\n*) RIO   =   Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Gü-                                 o Zur \"freien Klasse\" 3 (lila).\n             ter (RIO-Regeln) (BGBI. 1985 \" S. 666)\n  ADR    =   Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung ge-     *) Falls nicht anderes angegeben wird, handelt es sich um Randnummern (Rn) der",
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            "content": "Heft 9 - 1986                                                         254                                     V k B I Amtlicher          Teil\n\n\n Frage Quellenbezug     Frage und Antwortvorschläge                         Frage Quellenbezug      Frage und Antwortvorschläge\n Nr.                                                                        Nr.\n\n 007   6002 (2)         Zu welcher                                          016   6002 (3);         Für jedes nach ADNR zu befördernde\n                        Klasse gehören                                            10181 (1)         gefährliche Gut Ist ein vom Absender auf-\n                        entzündbare                                                                 gestelltes und ordnungsgemäß ausgefOIl-\n                        flüssige Stoffe?                                                            tes Papier an Bord mitzuführen, das alle\n                        A Zur Klasse   6.1 (IVa).                                                   Vermerke enthält, die nach den Anlagen A\n                                                                                                    und B In dieses Papier einzutragen sind,\n                        B Zur Klasse   3 (lila).\n                                                                                                    wie z. B. Bezeichung des Gutes, Gefahr-\n                        e Zur Klasse   2 (Id).                                                      klasse, Ziffer, Buchstabe und gegebenen-\n                        o Zur Klasse   8 (V).                                                       falls \"F\" oder \"NF\" bzw. Kategorie,\n                                                                                                    Gesamtbruttogewicht. Wie nennt man\n008    6002 (2)         Welche gefährlichen Güter gehören zur                                       dieses Papier?\n                        Klasse 3 (lila)?                                                            A Spezial-Rhein konnossement.\n                        A Verdichtete, verflüssigte oder unter                                      B Beförderungspapier.\n                           Druck gelöste Gase.\n                        B Entzündbare flüssige Stoffe.\n                                                                                                    e Schriftliche Weisung.\n\n                        e Organische Peroxide.                                                      o Rheinmanifest für gefährliche Güter.\n\n                        0 Sprengstoffe.\n                                                                            017   6002 (3);         Sie haben für die nächste Reise ein Beför-\n009    6002 (2)         Welches Ist die Hauptgefahr einer gefähr-                 10 185 (1)        derungspapler und eine schriftliche\n                        lichen Flüssigkeit der Klasse 8 (V)?                                        Weisung erhalten. Die In diesen belden\n                                                                                                    Papieren enthaltenen Angaben stimmen\n                        A Druck.\n                                                                                                    nicht überein. Was tun Sie?\n                        B Brennbarkeit.\n                                                                                                    A Vom Absender richtige Angaben\n                        e Giftigkeit                                                                   verlangen.\n                        o Ätzende Wirkung.                                                          B Ich korrigiere die          in den\n                                                                                                       schriftlichen Weisungen nach denen\n010    6002 (2)         Unter welcher Randnummer des ADNR\n                                                                                                       des Beförderungspapiers.\n                        finden Sie die Tabelle, in der die RID- und\n                        ADR-Gefahrklassen aufgelistet sind?                                         e Ich korrigiere die Angaben nach den\n                                                                                                       Weisungen des Disponenten der\n                        A Unter Rn 42 401.\n                                                                                                       Reederei.\n                         B Unter Rn 11 401.\n                                                                                                    0 Ich gebe dem Lademeister der Urn-\n                        e Unter Rn 10002.                                                              schlagsteIle davon Kenntnis und\n                         o Unter Rn 6 002.                                                             beginne die Fahrt.\n\n011    6002 (2)         Zu welcher Klasse gehören die\n                        organischen Peroxide?                               018   6002 (3)+(4)      Wozu dient das Beförderungspapier nach\n                                                                                                    ADNR?\n                        A Zur \"Nur-Klasse\" 4.2 (11).\n                                                                                                    A Zur Identifizierung der nach AONR\n                        B Zur \"freien Klasse\" 5.1 (1IIc).\n                                                                                                      beförderten gefährlichen Güter.\n                        e Zur \"Nur-Klasse\" 5.2 (VII).                                               B Als Verzollungsnachweis.\n                        o Zur \"Nur-Klasse\" 6.2 (VI).                                                e Zum Nachweis für die Zulassung des\n                                                                                                      Schiffes für die Beförderung von\n012    6002 (2)         Welche gefihrllchen Güter gehören zur\n                                                                                                      ADNR-Gefahrgut.\n                        Klasse 8 (V)?\n                        A Ätzende Stoffe.\n                                                                                                    0 Als Grundlage für die Berechnung der\n                                                                                                      Frachtzuschläge für gefährliche Güter.\n                        B Radioaktive Stoffe.\n                        e Selbstentzündliche Stoffe.                        019   6002 (3)+(4);     Welche Angaben haben die Beförderungs-\n                        o Ekelerregende oder ansteckungsge-                       .. 181            papiere über die geladenen gefährlichen\n                           fährliche Stoffe.                                                        Güter zu enthalten?\n                                                                                                    A Die in den Anlagen A und B zum ADNR\n013    6002 (2)         Welche gefährlichen Güter gehören zur\n                                                                                                       vorgeschriebenen Vermerke.\n                        \"Nur-Klasse\" 6.2 (VI)?\n                                                                                                    B. die in den Anlagen 9, 10 bzw. 11 der\n                        A Radioaktive Stoffe.\n                                                                                                       Rheinschiffahrtspolizeiverordnung/Bin-\n                        B Ekelerregende oder ansteckungsge-                                            nenschiffahrtsstraßen-Ordnung aufge-\n                           fährliche Stoffe.                                                           führten Hinweise.\n                        e Selbstentzündliche Stoffe.                                                C Angaben der Gefahrklasse und des\n                        0 Stoffe, die in Berührung mit Wasser                                          NettogeWichts.\n                           entzündliche Gase entwickeln.                                            0 Die vom Hersteller des gefährlichen\n                                                                                                       Gutes gelieferten Angaben über die\n014    6002 (2); 6300   Welches Ist die Hauptgefahr einer gefAhr-                                      chemischen und physikalischen Eigen-\n       (1)              lichen Flüssigkeit der Klasse 3 (lila)?                                        schaften dieses Gutes.\n                        A Druck.\n                        B Entzündbarkeit.                                   020   6002 (8) + (9);   Kann ein gefährliches Gut nach ADNR\n                        C Giftigkeit.                                             6401              mehrere Gefahrenarten aufweisen?\n                        o Radioaktivität.                                                           A Nein, die Hauptgefahr schließt die\n                                                                                                      anderen Gefahrenarten aus.\n015    6002 (2); 6401   Welches Ist die Hauptgefahr einer ent-                                      B Ja.\n                        zündbaren FIOsslgkelt der Klasse 6.1                                        e Nein, weil es nach ADNR verboten ist,\n                        (IVa)?                                                                        Güter mit mehreren Gefahrenarten zu\n                        A Entzündbarkeit.                                                             befördern.\n                        B Giftigkeit.                                                               0 Ja, aber dann braucht es für die\n                        C Ätzende Wirkung.                                                            Beförderung eine Sondergenehmigung\n                                                                                                      nach Art. 4 ADNR.\n                        o Radioaktivität.",
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            "content": "Heft 9 - 1986                                                        256                                     V kB I Amtlicher            Teil\n\n\nFrage Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge                           Frage Quellenbezug     Frage und Antwortvorschläge\nNr.                                                                        Nr.\n\n                     B Feuergefährlich (entzündbare feste                  041   10100 (2)        Nach der Löschung einer Ladung Kerosin\n                       Stoffe).                                                  + RheinSchPV /   übernehmen Sie mit Ihrem Typ-IV-\n                     C Selbstentzündliche Stoife.                                BinSchStrO       Tankschiff ohne vorherige Entgasung eine\n                     0 Entzündend wirkende Stoffe oder                           Anlage 9         Partie Gasöl. Es wird nur jeder zweite\n                       organische Peroxide.                                                       Tank beladen. Müssen Sie unter diesen\n                                                                                                  Umständen Ihr Schiff weiterhin mit\n                                                                                                  Blaulicht/Blaukegel\n036   10 100 (1)     Welches ist das Höchstgewicht von Ver-\n                     sandstücken mit Natrium der Klasse 4.3                                       A Das Schiff ist in jedem Fall so zu\n                     (Ie), Ziffer ta, das mit einem Schiff                                          bezeichnen, wie es für das jeweils\n                     befördert werden darf, ohne daß die                                            geladene Gefahrgut vorgeschrieben ist.\n                     Anlage B des ADNR anzuwenden Ist?                                            B Da kein gültiges Gasfreiheitszeugnis\n                     A      50kg                                                                    vorhanden ist, unterliegt das Schiff\n                     B 500kg                                                                        gemäß Anlage 9 der Rheinschiffahrts-\n                                                                                                    polizeiverordn ung/ Binnenschiffahrts-\n                     C 1000 kg\n                                                                                                    straßen-Ordnung nach wie vor der Be-\n                     D 5000 kg                                                                      zeichnungspflicht entsprechend der\n                                                                                                    vorherigen Ladung.\n037    10100 (1) b   Welches ist das Höchstgewicht von Ver-                                       C Der Flammpunkt der vorangegangenen\n                     sandstücken mit Phosphor der Klasse 4.2                                        Ladung (Kerosin) liegt derart nahe bei\n                     (11),Ziffer 1, das mit einem Schiff befördert                                  55°C, daß in diesem Fall auf die\n                     werden darf, ohe daß die Anlage B des                                          Führung des Blaukegels verzichtet\n                     ADNR anzuwenden ist?                                                           werden kann.\n                     A   50kg.                                                                    D Im vorliegenden Fall kann die\n                     B  500 kg.                                                                     Bezeichnung des Schiffes während der\n                     C 1000 kg                                                                      Reise ohne Gefährdung Dritter\n                     D 5000 kg                                                                      wahlweise den sich ergebenden\n                                                                                                    Umständen (Liegeplätze, Schleusun-\n                                                                                                    gen usw.) angepaßt werden.\n038   10100 (1) c    Welches ist das Höchstgewicht von Ver-                042   10100 (2)        Im Anschluß an die             einer\n                     sandstücken mit ätzenden Stoffen der                        + RheinSchPV /   Ladung 2000 t Benzin der Klasse 3 (lila)\n                     Klasse 8 (V), das mit einem Schiff                          BinSchStrO       K1s übemehmen Sie mit Ihrem Typ-Ill-\n                     befördert werden darf, ohne daß die                         Anlage 9         Tankschiff ohne vorangegangene\n                     Anlage B des ADNR anzuwenden Ist?                                            Entgasung eine 1000-t-Partie Gasöl der\n                     A 1 000 kg                                                                   Klasse 3 (lila) K3. Müssen Sie Ihr Schiff\n                     B 5000 kg                                                                    unter diesen Umständen weiterhin gemäß\n                                                                                                  den Vorschriften der Rhelnschlffahrts-\n                     C 25000 kg                                                                   pollzelverordnung/Blnnenschlffahrtsstra-\n                     D 50000kg                                                                    Ben-Ordnung mit Blaulicht/Blaukegel\n                                                                                                  bezeichnen?\n039   10100 (2)      Nach welchen BeförderungsvorschrIften                                        A Nein, Gasöl ist kein in der Rheinschiff-\n                     des ADNR Ist ein leeres, ungerelnlgtes                                         fahrtspolizeiverordn ungl Binnenschiff-\n                     Typ-lU-Tankschiff, das Benzin befördert                                        fahrtsstraßen-Ordnung Anlage 9 aufge-\n                     hatte und anschließend Gasöl befördern                                         führtes Gefahrgut.\n                     soll, zu behandeln?                                                          B Gemäß Rheinschiffahrtspolizei-\n                     A Nach den Vorschriften der Klasse 2                                           verordnungl Binnenschiffahrtsstraßen-\n                         (ld).                                                                      Ordnung darf im vorliegenden Fall die\n                     B Nach den Vorschriften für Typ-III-                                           Blaulicht-/Blaukegelbezeichnung nicht\n                         Tankschiffe.                                                               mehr geführt werden.\n                     C Nach den Vorschriften für Typ-IV-                                          C Ja, da kein Gasfreiheitszeugnis\n                         Tankschiffe.                                                               vorliegt, sind die in den Tanks und den\n                     0 Nach den Weisungen des Empfängers                                            Umschlagsleitungen des Schiffes ver-\n                         der letzten Ladung.                                                        bliebenen Dämpfe der voran-\n                                                                                                    gegangenen Ladung im Sinne der\n                                                                                                    Anlage 9 der Rheinschiffahrtspolizei-\n040    10100 (2)     Wann gilt ein Tankschiff, das Benzin                                           verordnung/Binnenschiffahrtsstraßen-\n                     befördert hatte, als gasfrei?\n                                                                                                    Ordnung als Gefahrgut zu betrachten.\n                     A Nach einer entsprechenden\n                        Entgasung.                                                                0 Das Schiff darf entsprechend der neu\n                                                                                                    übernommenen Ladung bezeichnet\n                     B Nachdem während mindestens fünf                                              werden, da anläßlich der Neubeladung\n                        Reisen hintereinander in allen Tanks,                                       die in den Tanks verbliebenen Benzin-\n                        die mit Benzin beladen waren,                                               dämpfe weitgehend ausgestoßen\n                         \"schwarzeIl Ware (z. B. Heizöl)                                            worden sind.\n                        befördert worden ist.\n                     C Wenn aus einer Bescheinigung, die von               043   10100 (3)        Das Fassungsvermögen Ihrer TreIbstoff-\n                        einer durch die zuständige Behörde                                        tanks umfaßt insgesamt 42 000 I Gasöl.\n                        anerkannten Person ausgestellt wurde,                                     Gilt diese Bunkermenge als gefährliches\n                        hervorgeht, daß das Schiff frei von ge-                                   Gut Im Sinne des ADNR?\n                        fährlichen Gasen ist.                                                     A Ja. Die Menge von 42 000 I K3-Stoffen\n                     0 Wenn nach erfolgter Entgasung die                                            übersteigt das in Rn 10 100 festgelegte\n                        Gasfreiheit durch den Schiffsführer                                         Höchstgewicht von 25 000 kg.\n                        oder einen Reedereibeauftragten                                           B Nein, Gasöl, das in den Treibstofftanks\n                        mittels eines geeigneten Gaskonzentra-                                      des Schiffes mitgeführt wird und dem\n                        tionsmeßgerätes einwandfrei festge-                                         Betrieb des Schiffes dient, gilt nicht als\n                        stellt wurde.                                                               gefährliches Gut im Sinne des ADNR.",
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            "number": 9,
            "content": "VkB I Amtlicher      Teil                                          257\"                                                  Heft 9 - 1986\n\n\nFrage Quellenbezug    Frage und Antwortvorschläge                     Frage Quellenbezug    Frage und Antwortvorschläge\nNr.                                                                   Nr.\n\n                      C Bunkermengen obengenannten                                         A Im vorliegenden Fall ja, da ich für die\n                        Umfangs unterliegen den gleichen                                     Beförderung von Schwefelsäure\n                        AONR-Bestimmungen wie die in Ver-                                    ohnehin kein Zulassungszeugnis\n                        sandstücken abgepackten Stoffe der                                   benötige und die Säure weder\n                        Klasse 3 (lila) K3.                                                  brennbar noch explosionsgefährlich\n                      0 Ohne Rücksicht auf ihren Verwen-                                     ist.\n                        dungszweck unterliegen alle flüssigen                              B Ja, jedoch nur im Einverständnis des\n                        Treib- und Brennstoffe vollumfänglich                                Schiffseigners.\n                        dem AONR mit seinen Anlagen A und                                  C Ja, vorbehaltlich einer Sonder-\n                        B.                                                                   genehmigung durch eine zuständige\n                                                                                             Behörde.\n044   10102 (7)      Wird für Gefäße oder Tanks ein Füllungs-\n      + 6001 (4)                                                                           0 Die Beförderung von Fahrgästen ist\n                     grad angegeben, so bezieht sich dieser\n                                                                                             verboten.\n                     auf einen Prozentsatz des Volumens bel\n                     einer bestimmten Temperatur des Stoffes\n                     (sofern nicht ausdrücklich eine andere           049   10181 (1) a    Welches der nachstehenden Dokumente\n                     Temperatur genannt Ist). Wie hoch Ist                                 muß nach ADNR bel der Beförderung ge-\n                     diese Temperatur?                                                     fährllcher Güter an Bord mitgeführt\n                     A 15°C                                                                werden?\n                     B 20°C                                                                A Die Rheinschiffsuntersuchungs-\n                     C 37,8°C                                                                 ordnung.\n                     o 50°C                                                                B Das Beförderungspapier.\n                                                                                           C Ein gültiger Personalausweis des ver-\n045   10121 (2);     Ein Schiffsführer soll einen Stoff der                                   antwortlichen Schiffsführers.\n      10183 +        Klasse 3 (lila) Kx in sein Typ-Ill-                                   0 Eine Streckenkarte der Reise (neuester\n      Anhang 1       Tankschiff übernehmen. Darf er dies ohne                                 Stand).\n      1. AONR-       weiteres?\n      Ausnahme-      A Nein, Kx-Stoffe dürfen in Tankschiffen\n      verordnung                                                      050   10181 (1)b      Von wem sind die bel der Beförderung ge-\n                        überhaupt nicht befördert werden.\n                                                                                           .fährllcher Güter auf dem Rhein und der\n                     B Er darf die Ladung nur dann über-                                    übrigen Bundeswasserstraßen an Bord\n                        nehmen, wenn im Zulassungszeugnis                                   mitzuführenden schriftlichen Weisungen\n                        vermerkt ist, daß sein Schiff zur                                   aufzustellen und ordnungsgemäß\n                        Beförderung des betreffenden Kx-                                    auszufüllen?\n                        Stoffes zugelassen ist, und zwar unter\n                        Beachtung der entsprechenden Son-                                  A   Vom Schiffsführer.\n                        derregelung (Sondergenehmigung                                     B   Vom Absender.\n                        oder 1. AONR-Ausnahmeverordnung).                                  C   Vom Reeder.\n                     C Ja, es sind die allgemeinen Vorschrif-                              0   Vom Hersteller der Ware.\n                        ten für die Klasse 3 (lila) zu beachten.\n                     0 Er darf die Ladung erst dann über-             051   10181 (1) d    Welche der nachstehend aufgeführten\n                        nehmen, wenn er allen Personen an                                  Vorschriften müssen nach ADNR bei der\n                        Bord die ihm vom Absender über-                                    Beförderung gefährlicher Güter an Bord\n                        gebenen schriftlichen Weisungen zur                                mitgeführt werden?\n                        Kenntnis gebracht hat. Dies ist die                                A Die Anlage B des AONR.\n                        einzige, aber wichtige Bedingung.\n                                                                                           B· Die Anlagen A und B des ADNR.\n046   10172          Dürfen auf Schiffen, die gefährliche Güter                            C Das ganze AONR mit seinen Anlagen A\n                     befördern, Fahrgäste mitreisen?                                          und B.\n                     A Nein, grundsätzlich nicht.                                          0 Das ADNR und, wenn die Ladung von\n                                                                                              der Bahn, dem LKW oder dem\n                     B Ja, bis zu zwei Fahrgäste.\n                                                                                              Seeschiff übernommen oder im\n                     C Die Beförderung von Fahrgästen ist                                     Anschluß an die Beförderung auf dem\n                        nicht verboten, es gilt jedoch ein                                    Rhein an diese Verkehrsträger\n                        absolutes Rauchverbot außerhalb der                                   übergeben wird, die entsprechenden\n                        Wohnungen.                                                            Beförderungsvorschriften für\n                     0 Ja, aber nur auf Schiffen, für die kein                                gefährliche Güter, d. h. das RIO, das\n                        Zulassungszeugnis erforderlich ist.                                   AOR bzw. den IMOG-Code.\n\n047   10172          Dürfen Sie als Führer eines Tankschiffes         052   10182          Sie befördern In Ihrem Schiff u, a.\n                     mit Benzinladung Fahrgäste befördern?                                 - 100 t Holzfiberplatten (Klasse 4.2 (11)\n                     A Nein, in keinem Fall.                                               Ziffer 10),\n                                                                                           - 30 t Natriumnitrat (Klasse 5.1 (1IIc)\n                     B Vorbehaltlich der Zustimmung des\n                                                                                           Ziffer 7a) und\n                        Absenders der Benzinladung.\n                                                                                           - 10 t Salpetersäure (Klasse 8 (V) Ziffer\n                     C Ja, aber höchstens zwei Fahrgäste.                                  2c).\n                     0 Nur mit dem ausdrücklichen Einver-                                  Benötigen Sie für diese Gefahrgutladung\n                        ständnis des Schiffseigners.                                       ein Zulassungszeugnis nach Rn 10 182\n                                                                                           desADNR?\n048   10172          Neben 1000 t Bandstahl besteht die                                    A Nein.\n                     Ladung Ihres Schiffes noch aus 30 t                                   B Ja, auf jeden Fall.\n                     Schwefelsäure In Versandstücken (Klasse\n                     8 (V) Ziffer 1a), Dürfen Sie bei dieser                               C Ja, wenn dies in einem der drei Beför-\n                     Zuladung Fahrgäste (z. B. Verwandte,                                      derungspapiere vorgeschrieben ist.\n                     Freunde, Reedereigäste) an Bord                                       0 Ja, wenn dies in einer der drei schriftli-\n                     mitnehmen?                                                                chen Weisungen vorgeschrieben ist.",
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            "content": "Heft 9 - 1986                                                        258                                  V k B I Amtlicher            Teil\n\n\n \"Frage Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge                         Frage Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge\n  Nr.                                                                      Nr.\n\n 053   10182 (2)       Alle Tankschiffe, die für die Beförderung           058   10185          In welchem Dokument sind die\n                       entzündbarer flüssiger Stoffe zugelassen                                 Maßnahmen beschrieben, die bei einem\n                       sind, sind mit einem Zulassungszeugnis                                   Unfall oder Zwischenfall zu tun sind?\n                       versehen. Was bestätigt dieses lu las-\n                                                                                                A Im Zulassungszeugnis.\n                       sungszeugnis?\n                       A Daß Bau, Einrichtung und Ausrüstung                                    B ImADNR.\n                           des Schiffes den anzuwendenden Vor-                                  C In den schriftlichen Weisungen.\n                           schriften der Abschnitte 2 von Anlage B                              0 Im Beförderungspapier.\n                           ADNR entsprechen .\n                       B Daß Bau, Einrichtung und Ausrüstung\n                           des Schiffes den Bestimmungen der               059   10 185 (1)     Während der Beförderung von Stück-\n                           Rheinschiffsuntersuchungsordn ung                                    gütern, die alle vom gleichen Absender\n                           entsprechen.                                                         kommen, tritt ein unangenehmer Geruch\n                                                                                                auf, dessen Ursache nicht bekannt ist.\n                       C Daß das Schiff unter der Aufsicht einer                                Sind Maßnahmen zu treffen, und wenn ja,\n                           anerkannten Klassifikations-                                         welche?\n                           gesellschaft gebaut und von ihr zur\n                           Beförderung gefährlicher Güter                                       A Es ist nichts Besonderes zu unter-\n                           zugelassen wurde.                                                      nehmen. Ich fahre weiter und\n                                                                                                  beobachte die Angelegenheit.\n                       D Daß Bau, Einrichtung, Ausrüstung und\n                           Besatzungsstärke den internationalen                                 B Ich nehme vorsorglich Verbindung mit\n                          Transportbestimmungen für flüssige                                      dem Absender auf. Wenn nötig, lege\n                          Treib- und Brennstoffe entsprechen.                                     ich das Schiff vor Anker, und zwar\n                                                                                                  außerhalb bewohnter Gebiete. Im\n                                                                                                  übrigen treffe ich die in den schriftli-\n 054   10183           Wie kann der Schiffsführer feststellen,                                    chen Weisungen für diesen Fall vorge-\n       + Anhang 1      welche gefährlichen Güter mit seinem                                       sehenen Maßnahmen.\n                       Tankschiff befördert werden dürfen?\n                                                                                                C Sicherheitshalber benachrichtige ich\n                       A Durch Nachlesen im Zulassungs-\n                                                                                                  die Feuerwehr.\n                          zeugnis seines Tankschiffes.\n                                                                                                D Ich betätige das Bleib-weg-Signal und\n                       B Durch Nachlesen im Schiffsattest und\n                                                                                                  beobachte die weitere Entwicklung.\n                          ggf. in den schriftlichen Weisungen\n                          nach Rn 10 185.\n                       C Durch Nachfrage beim Verlader .                   060   10 185 (1)     Wer muß dem Schiffsführer die schriftli-\n                       0 Durch Nachlesen im Beförderungs-                                       chen Weisungen zur Verfügung stellen?\n                          papier nach Rn 6002 (3) und (4) ADNR.                                 A Die für das Laden zuständige Hafenbe-\n                                                                                                  hörde .\n055    10 183 (1)      Von wem wird das normale Zulassungs-                                     B Der Absender.\n                       zeugnis ausgestellt?                                                     C Der Reeder.\n                       A Von der Wasserschutzpolizei bzw. von                                   0 Der Hersteller der Ware.\n                          den von der Zentral kommission für die\n                          Rheinschiffahrt bezeichneten Polizeior-\n                          ganen.                                           061   10 185 (1)     Wozu dienen die schriftlichen Weisungen\n                       B Von einer von allen Rheinuferstaaten                                   nach Rn 10185 ADNR?\n                          und Belgien anerkannten Klassifika-                                   A Als Ersatz für die nach Rn 6007 vorge-\n                          tionsgesellschaft .                                                     schriebenen Beförderungspapiere.\n                       C Von einer zuständigen Behörde eines                                    B Als Instruktion für das Verhalten bei\n                          der Rheinuferstaaten oder Belgiens .                                    Unfällen oder Zwischenfällen .\n                       0 Von der für das Laden des Schiffes                                     C Als Weisungen für die beim Stauen der\n                          zuständigen Hafenbehörde.                                               gefährlichen Güter zu beachtenden\n                                                                                                  Maßnahmen.\n056    10 183 (3)      Welches ist, ohne Verlängerung, die                                      D Als Weisungen an Beamte oder\n                       höchste Gültigkeitsdauer eines normalen                                    Beauftragte, die das Schiff bzw. die\n                       Zulassungszeugnisses?                                                      Ladung während der Beförderung ge-\n                       A Zwei Jahre.                                                              fährlicher Güter kontrollieren (Polizei,\n                       B Drei Jahre.                                                              Zoll, SUK).\n                       C Fünf Jahre.\n                       o Zehn Jahre.                                       062   10 185 (1)     Die schriftlichen Weisungen enthalten\n                                                                                                bestimmte Angaben über das Gefahrgut\n                                                                                                sowie über Maßnahmen, die nach\n057    10185           Für das Verhalten bei Unfällen oder Zwi-                                 Unfällen oder Zwischenfällen vorzukehren\n                       schenfällen, die sich während der                                        sind. Welche der hiernach aufgeführten\n                       Beförderung gefährlicher Güter ereignen                                  Angaben gehören nl c h t dazu?\n                       können, muß der Absender dem SchIffs-\n                       führer ein Papier mitgeben. Der Schlffs-                                 A Das Nettogewicht der an Bord befindli-\n                       führer muß den Personen an Bord von                                         chen Partie des gefährlichen Gutes, für\n                       dessen Inhalt Kenntnis geben und dafür                                      das die schriftliche Weisung zutrifft .\n                       besorgt sein, daß das Papier während der                                 B Die zu ergreifenden Maßnahmen für\n                       Beförderung an Bord angeschlagen Ist.                                      den Fall, daß Personen mit dem\n                       Wie heißt dieses Papier?                                                   Gefahrgut in Berührung kommen.\n                       A ADNR-Manifest.                                                         C Die im Brandfall zu ergreifenden\n                       B Zulassungszeugnis.                                                       Maßnahmen.\n                       C Beförderungspapier .                                                   D Die bei Bruch der Verpackung zu er-\n                       D Schriftliche Weisungen.                                                  greifenden Maßnahmen.",
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            "content": "V k B I Amtlicher       Teil                                          259                                                    Heft 9 - 1986\n\n\n Frage   Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge                         Frage Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge\n Nr.                                                                        Nr.\n\n 063     10185(1)a      Wo sind die Gefahren beschrieben, die               069   10185 (1) b    Was Ist nach einem Unfall, der sich auf\n                        bestimmte entzündbare flüssige Stoffe in                  RheinSchPV /   Deck eines Schiffes, das gefährliche\n                        sich bergen?                                              BinSchStrO     Güter befördert, zuerst zu tun, wenn bei\n                        A Im Zulassungszeugnis.                                   § 8.14         dem Unfall durch das Ausströmen gefähr-\n                                                                                                 licher Güter Personenschaden entstanden\n                        B In den schriftlichen Weisungen.\n                                                                                                 ist?\n                        C Im Kapitell der Anlage B des ADNR.\n                                                                                                 A Reederei benachrichtigen.\n                        o Im Beförderungspapier.\n                                                                                                 B UnfallsteIle sperren.\n                                                                                                 C Bleib-weg-Signal auslösen und Erste\n 064     10185 (1) a    Wie erfährt der SchlffsfOhrer, welche                                      Hilfe leisten.\n                        Schutzausrüstung für einen bestimmten\n                        Gefahrguttransport an Bord des Schiffes                                  0 Polizei benachrichtigen.\n                        mitzuführen ist?\n                        A Durch Umfragen bei den Kollegen.                  070   10185 (1) b    Was ist nach einem Unfall, der sich an\n                        B Das steht in den schriftlichen                                         Deck eines Schiffes, das giftige Stoffe\n                           Weisungen.                                                            befördert, zuerst zu tun, wenn bei dem\n                                                                                                 Unfall Personenschaden entstanden ist?\n                        C Die richtige Zusammenstellung\n                           bestimmt der Schiffsführer auf Grund                                  A Verletzte aus der Gefahrenzone\n                           der im Beförderungspapier enthaltenen                                     bringen.\n                           Angaben und entsprechend seiner                                       B Ggf. Leck abdichten.\n                           Kenntnisse.                                                           C   Bleib-weg-Signal auslösen.\n                        0 Das steht im Zulassungszeugnis unter                                   0   Schriftliche Weisung lesen.\n                           der Rubrik \"Verschiedenes\".\n\n065      10185          Was geschieht, wenn leichtes Heizöl Ins             071   10 185 (1) c   Wo können Sie nachlesen, welche Mittel\n         (1) a+d        Wasser gelangt?                                                          oder Gruppen von Mitteln bel der\n                                                                                                 Beförderung bestimmter gefährlicher\n                        A Das Öl verbindet sich mit dem Wasser.\n                                                                                                 Güter zur Feuerbekämpfung nie h t\n                        B Das Heizöl sinkt auf den Boden des                                     verwendet werden dürfen?\n                          Gewässers.\n                                                                                                 A Im Beförderungspapier.\n                        C Das Öl bildet auf dem Wasser Ölinseln\n                                                                                                 B In den schriftlichen Weisungen.\n                          oder einen Ölfilm und kann große\n                          Mengen Wasser verunreinigen.                                           C Im Zulassungszeugnis.\n                        0 Das Öl verbindet sich nicht mit dem                                    0 In der Anlage Ades ADNR.\n                          Wasser und kann daher von der Was-\n                          seroberfläche leicht wieder                       072   10185 (1) d    Was geschieht, wenn bel einer Havarie\n                          abgeschöpft werden.                                                    leicht entzündbare flüssige Stoffe in das\n                                                                                                 Wasser gelangen?\n066      10185(1)a;     Wo können Sie nachlesen, welches Erste-                                  A Es können sich über der Wasserober-\n         10373          Hilfe-Material während der Beförderung                                       fläche Gas-/Luftgemische bilden, die\n                        bestimmter gefährlicher Güter an Bord                                        unter Umständen an weit entfernt\n                        mitgeführt werden muß?                                                       liegenden Stellen gezündet werden\n                        A Im Beförderungspapier.                                                     und zur Explosion führen können.\n                        B In den schriftlichen Weisungen.                                        B Da die ausgetretene Flüssigkeit sofort\n                                                                                                     verdampft, entsteht durch die ins\n                        C Im Zulassungszeugnis.\n                                                                                                     Wasser gelangte Flüssigkeit keine\n                        o In der Anlage Ades ADNR.                                                   Gefahr.\n                                                                                                 C Das Gefahrgut vermischt sich mit dem\n067      10185(1)b      Sie sind mit einem ätzenden Stoff in                                         Wasser, womit eine Gefahr aus-\n                        Berührung gekommen. Was tun Sie                                              geschaltet wird.\n                        zuerst?                                                                  0 Das Wasser wird vorerst verschmutzt,\n                        A Den Arzt rufen.                                                            es reinigt sich aber wieder, indem sich\n                        B Die Berührungsstelle gründlich mit                                         die leicht entzündbare Flüssigkeit\n                           Wasser waschen bzw. die in den                                            durch Verdampfen dieser Flüssigkeit\n                           schriftlichen Weisungen angegebenen                                       vom Wasser löst.\n                           Maßnahmen ergreifen.\n                        C Beobachten, ob sich die Haut rötet,               073   10 185 (1) d   Wo soll sich die Besatzung eines\n                           dann weiter entscheiden.                                              Gastankers bei Gasausbruch möglichst\n                        0 Die Berührungsstelle mit kühlenden                                     aufhalten?\n                           Umschlägen behandeln.                                                 A In der Wohnung.\n                                                                                                 B Im Maschinenraum.\n068      10185(1)b      Beim Abflanschen der Fülleitung haben                                    C   Auf der Luvseite des Gasaustritts.\n                        Sie Dieselkraftstoff an die Arme                                         0   Auf der Leeseite des Gasaustritts.\n                        bekommen. Was tun Sie?\n                        A An der Luft trocknen lassen .\n                                                                            074   10185 (1) d    Bel einer Havarie wird auf Ihrem\n                        B Die Arme mit Wasser und Seife                                          Tankschiff Benzol frei. Welche\n                           waschen.                                                              Maßnahmen treffen Sie?\n                        C Gar nichts, denn Dieselkraftstoff ist un-                              A Bleib-weg-Signal auslösen,\n                           gefährlich.                                                               Schiff vor Anker legen,\n                        0 Beobachten, ob sich die Haut rötet.                                        Polizei verständigen und\n                           Wenn ja, Berührungsstelle mit                                             Schutzmaßnahmen laut schriftlicher\n                           kühlenden Umschlägen behandeln.                                          Weisung einleiten.",
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            "content": "Hef19 - 1986                                                       260                                   V k 81 Amtlicher           Teil\n\n\nFrage Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge                         Frage Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge\nNr.                                                                      Nr.\n\n                     B NotrufsteIle Koblenz (7 44 44) verstän-                                C Als Schiffsführer steht es mir frei, meine\n                       digen,                                                                   Besatzung über das Gefahrgut bzw.\n                       Arzt rufen,                                                              über den Inhalt der schriftlichen\n                       an der nächstmöglichen Liegestelle                                       Weisungen zu unterrichten. Eine Ver-\n                       festmachen und                                                           pflichtung besteht aber nicht, weil alle\n                       schriftliche Weisung lesen.                                              Personen an Bord, die mit der\n                     C Bleib-weg-Signal auslösen   I\n                                                                                                Handhabung des Gefahrgutes zu tun\n                       an der nächstmöglichen Liegestelle                                       haben, jederzeit selber in die aus-\n                       festmachen und                                                           gehängten schriftlichen Weisungen\n                       Feuerwehr anfordern.                                                     Einsicht nehmen können.\n                     0 Vor Anker gehen,                                                       0 Es besteht dann keine Pflicht des\n                       Polizei benachrichtigen und                                              Schiffsführers zur Unterrichtung seiner\n                       Schiff verlassen.                                                        Besatzung, wenn das Schiff für das zu\n                                                                                                befördernde Gefahrgut besonders\n                                                                                                ausgerüstet ist.\n075   10185 (2)      In welchen Sprachen sind die schriftli-\n                     chen Weisungen abgefaßt?                            080   10185 (3)      Mit den Beförderungspapieren haben Sie\n                                                                                              auch die schriftlichen Weisungen\n                     A . In Deutsch und Französisch                                           erhalten. Was tun Sie damit?\n                     B In Englisch, Deutsch, Niederländisch                                   A Ich gebe allen Personen an Bord von\n                         und Französisch. auf Bundeswasser-                                       deren Inhalt Kenntnis. Danach werden\n                         straßen außerhalb des Rheins und der                                     die schriftlichen Weisungen, solange\n                         Mosel teilweise auch nur in Deutsch.                                     das Gefahrgut an Bord ist, sichtbar an\n                     C   In allen Sprachen jener Länder, die                                      einer für alle bekanntqernachten Stelle\n                         durchfahren werden.                                                      auf dem Schiff angeschlagen.\n                     0   In mindestens einer der Amtssprachen                                 B Ich hefte sie zu der an Bord befind-\n                         eines der Rheinuferstaaten.                                              lichen .,Sammlung der schriftlichen\n                                                                                                  Weisungen\" .\n                                                                                              C Ich bewahre sie zusammen mit dem\n076   10185 (3)      Wo und wie müssen Sie die zutreffenden                                       Stauplan nach Rn 10 181 (1) c in einer\n                     schriftlichen Weisungen an Bord mit-                                         besonders gekennzeichneten Mappe\n                     führen, wenn Sie auf Ihrem Schiff ein ge-\n                                                                                                  im Steuerhaus auf.\n                     fährliches Gut befördern?\n                                                                                              0 Ich lese sie genau durch und bewahre\n                     A In meiner Wohnung, zusammen mit                                            sie griffbereit in meiner Wohnung auf.\n                         meinem Patent.\n                     B Als Anschlag an einer allen Personen              081   10185(3)       Wann sollten Sie vom Inhalt der schriftli-\n                         an Bord bekanntgemachten, gut zu-                                    chen Weisungen Kenntnis nehmen und\n                         gänglichen Stelle.                                                   die Personen an Bord Ihres Schiffes\n                     C Als Aufkleber am Tank.                                                 darüber unterrichten?\n                     D In einem besonders bezeichneten                                        A Vor dem Laden.\n                       Umschlag im Steuerhaus.                                                B Bei der ersten sich bietenden\n                                                                                                  Gelegenheit nach dem Ablegen des\n                                                                                                  Schiffes von der Ladestelle.\n077   10185 (3)      Wer muß die Besatzung über den Inhalt\n                     der schriftlichen Weisungen unterrichten?                                C Sofort nach einem Unfall oder Zwi-\n                                                                                                  schenfall.\n                     A   Der Reeder.\n                                                                                              D Unmittelbar vor dem Löschen des be-\n                     B   Die Ladestelle des betreffenden ge-                                      treffenden Gefahrgutes.\n                         fährlichen Gutes.\n                     C Der Schiffsführer.                                082   10240          Mit wievielen zusätzlichen Feuerlöschern\n                                                                                              muß ein Schiff, das gefährliche Güter\n                     D Der Absender.\n                                                                                              befördert, ausgerüstet sein?\n                                                                                              A Mit einem bis acht zusätzlichen Feuer-\n078   10185 (3)      Wem muß der Schiffsführer vom Inhalt der                                     löschern, je nach Gefahrenart der\n                     schriftlichen Weisungen Kenntnis geben?                                      beförderten gefährlichen Güter. Die\n                                                                                                  Anzahl ist in den schriftlichen\n                     A Dem Personal der Löschstelle.                                              Weisungen angegeben.\n                     B Dem Empfänger des Gefahrgutes.                                         B Mit mindestens zwei zusätzlichen Feu-\n                     C Den Personen an Bord seines Schiffes.                                      erlöschern.\n                     0   Der Wasserschutzpolizei bei Betreten                                 C Mit einem zusätzlichen Feuerlöscher,\n                         des Schiffes.                                                            der sich an auffallender, gut zugäng-\n                                                                                                  licher Stelle im Steuerhaus befinden\n                                                                                                  muß.\n079   10185 (3)      Sie übernehmen ein Gefahrgut, das Ihrer                                  0 Mit drei zusätzlichen Feuerlöschern,\n                     Besatzung aus den bisherigen Trans-                                          die gleichmäßig über den Bereich der\n                     porten noch nicht bekannt Ist. Wozu sind                                     Ladung bzw. den geschützten Bereich\n                     Sie verpflichtet?                                                            des Schiffes verteilt angebracht sein\n                     A Zur Unterrichtung der während der                                          müssen.\n                         Beförderung an Bord befindlichen\n                         Personen über den Inhalt der schriftli-         083   10261          Müssen alle Tankmotorschiffe mit einer\n                         chen Weisungen.                                       (1) a + (2)    Sprechfunkanlage für den öffentlichen\n                                                                                              Fernsprechdienst ausgerüstet sein?\n                     B Im Zusammenhang mit der Übernahme\n                         des Gefahrgutes sind mir nach ADNR                                   A Ja, sofern dies für das entsprechende\n                         keine besonderen Verpflichtungen                                        Gefahrgut in den schriftlichen\n                         auferlegt.                                                              Weisungen vorgeschrieben ist.",
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            "content": "V k B I Amtlicher     Teil                                             261                                                     Heft 9 - 1986\n\n\n Frage Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge                            Frage Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge\n Nr.                                                                         Nr.\n\n                                                                             086   10261          Ein 1200-t-Tankmotorschiff ist gemäß Zu-\n                      B Nein. Es genügt, wenn Gefahrgut-\n                                                                                   (1) a + (2)    lassungszeugnls ausschließlich für die\n                        schiffe über eine Sprechfunkanlage mit\n                                                                                                  Beförderung von K3-Stoffen zugelassen.\n                        den Sprechwegen 10, 13, 18, 20 und 22\n                        verfügen.                                                                 Muß dieses Schiff über eine Sprechfunk-\n                                                                                                  anlage für den öffentlichen Fernsprech-\n                      e Nein, Tankmotorschiffe, die ausschließ-                                   dienst verfügen?\n                        Iich Güter der Klasse 3 (lila) Kategorie\n                                                                                                  A Ja.\n                        K2 oder K3 befördern, sind von der\n                        Ausrüstung mit Sprechfunkanlagen für                                      B Nein.\n                        den öffentlichen Fernsprechdienst                                         e Ja, jedoch nur im Verkehr zwischen\n                        befreit.                                                                      Belgien und den Niederlanden.\n                      D Ja, soweit es sich nicht um Tankmotor-                                    D Die Ausrüstung dieses Schiffes mit\n                        schiffe handelt, die zur Beförderung                                          einer Sprechfunkanlage für den öffent-\n                        von weniger als 25 t Güter der Klasse 3                                       lichen Fernsprechdienst liegt im\n                        (lila) Kategorie K3 bestimmt sind.                                            Ermessen des Schiffseigners.\n                                                                             087   10261          Müssen alle Schiffe, die Güter befördern,\n                                                                                   (1) b + (2)    welche den Bestimmungen der Rheln-\n                                                                                                  schlffahrlspolizelverordnung/Blnnen-\n084    10261          Muß ein Tankmotorschiff, das für die                                        schlffahrtsstraßen-Ordnung, Anlagen 9,\n       (1) a + (2)    Beförderung von 25 t entzündbaren                                           10 oder 11 unterliegen, über eine Sprech-\n                      flüssigen Stoffen der Klasse 3 (lila)                                       funkanlage für den öffentlichen Fern-\n                      Kategorie K3 eingerichtet ist, über eine                                    sprechdlenst verfügen?\n                      Sprechfunkanlage verfügen?                                                  A Nein, Sprechfunkanlagen für den öf-\n                      A Nein, nur Schiffe, die den Bestim-                                            fentlichen Fernsprechdienst sind nur\n                          mungen der Rheinschiffahrts-                                                für Fahrgastschiffe vorgeschrieben,\n                          polizeiverord n ungl Binnen-                                                hingegen müssen Gefahrgutschiffe\n                          schiffahrtsstraßen-Ordnung, Anlagen                                         über eine Sprechfunkanlage mit den\n                          9,10 oder 11 unterliegen, müssen mit                                        Sprechwegen 10, 13, 18, 20 und 22\n                          einer Sprechfunkanlage ausgerüstet                                          verfügen.\n                          sein.                                                                   B Ja, sofern dies in den schriftlichen\n                      B Ja, wenn das Tankmotorschiff seine                                            Weisungen für das betreffende\n                          Fahrt bei unsichtigem Wetter nicht                                          Gefahrgut vorgeschrieben ist.\n                          unterbricht; andernfalls könnte es                                      e Ja, soweit es sich bei diesen Schiffen\n                          jedoch nach den Bestimmungen der                                            nicht um Schubleichter oder Schlepp-\n                          Rheinsch iffah rtspol izeiverord nu ngl                                     kähne handelt.\n                          Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung auf                                    D Nein, Sprechfunkanlagen für den öf-\n                          die Funkanlage verzichten.                                                 fentlichen Fernsprechdienst sind nur\n                      e Nein, für K2- und K3-Tankschiffe ist die                                     für solche Schiffe vorgeschrieben, die\n                          Sprechfunkanlage nicht vorgeschrie-                                        explosionsgefährliche Güter nach\n                          ben.                                                                       Anlage 11 der Rheinschiffahrtspolizei-\n                      D Ja, von der Ausrüstungspflicht sind                                          verord n ungl Blnnensch iffah rtsstraßen-\n                          nur Tankmotorschiffe befreit, die für                                      Ordnung befördern.\n                          die Beförderung von weniger als 25 t\n                          K3-Stoffen eingerichtet sind.                      088   10300          Unter welchen Randnummern sind die\n                                                                                                  allgemeinen Betriebsvorschriften\n                                                                                                  enthalten, die bel der Beförderung gefähr-\n                                                                                                  licher Güter aller Klassen zu beachten\n                                                                                                  sind?\n085    10261          Muß ein Tankmotorschiff, das für die                                        A Unter Rn 10000 bis 10099.\n       (1) a + (2)    Beförderung von weniger als 25 t\n                      entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3                                    B Unter Rn 10 300 bis 10 399.\n                      (lila) Kategorie K3 bestimmt Ist, über eine                                 C Unter Rn 11 300 bis 11 399.\n                      Sprechfunkanlage verfügen?                                                  D Unter Rn 131 200 bis 131 299.\n                      A Ja, wenn das Tankmotorschiff seine\n                            Fahrt bei unsichtigem Wetter nicht               089   10331          Ist an Bord von Schiffen, die gefährliche\n                            unterbricht; andernfalls könnte es                                    Güter In Versandstücken befördern, der\n                           jedoch nach den Bestimmungen der                                       Einsatz von tragbaren Deckwaschpum-\n                            Rheinsch iffahrtspol izeiverord nu ngl                                pen, die mit flüssigem Brennstoff\n                            Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung auf                                  betrieben werden, erlaubt?\n                           die Funkanlage verzichten.                                             A Nein.\n                      B Nein, Tankmotorschiffe, die für die                                       B Ja, wenn der Flammpunkt des Brenn-\n                           Beförderung von weniger als 25 t K3-                                        stoffes auf 55°e oder höher liegt.\n                           Stoffen eingerichtet sind, brauchen\n                                                                                                  e Ja, aber nur dann, wenn alle Lade-\n                           nicht mit einer Sprechfunkanlage\n                                                                                                       raumluken geschlossen sind.\n                           ausgerüstet zu sein.\n                                                                                                  0 Ja, jedoch dann nicht, wenn die Ver-\n                      C Nein, tür K2- und K3-Tankschiffe ist die\n                                                                                                      sandstücke Güter der Klassen 1 a, 1 b\n                           Sprechfunkanlage nicht vorgeschrie-\n                                                                                                      oder 1c (la, Ib oder Ic) enthalten.\n                           ben.\n                      D Nein, nur Schiffe, die den Bestim-               090       10344          Dürfen auf Schiffen, die gefährliche Güter\n                           mungen der Rheinschiffahrtspolizei-                                    befördern, die Maschinen      mit\n                           verord nu ngl Binnensch iffah rtsstraßen-                              Petroleum oder Benzin (Flammpunkt\n                           Ordnung, Anlagen 9, 10 oder 11 unter-                                  unter 55°C) gereinigt werden?\n                           liegen, müssen mit einer Sprechfunk-\n                           anlage ausgerüstet sein.                                               A Ja, sofern dabei nicht geraucht wird.\n                                                                                                  S Nein.",
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Beförderung gefährlicher Güter vor Antritt\n                        A Nein, Güter dieser beiden Klassen                                      der Fahrt erstellen oder erstellen lassen?\n                              dürfen nicht im gleichen Schiff                                    A Für jedes Gefahrgut eine schriftliche\n                              befördert werden.                                                      Weisung.\n                        B Nein, die Zusammenladung richtet                                       B Eine Bestätigung, worin sich der\n                              sich nach Buchstabe Ader Zusam-                                        Schiffsführer dafür verbürgt, daß die\n                              menladeverbote.                                                        gefährlichen Güter entsprechend den\n                        C Ja, entsprechend Buchstabe B der Zu-                                       ADNR-Vorschriften geladen und\n                              sammenladeverbote.                                                     gestaut wurden.\n                        0 Ja, es besteht überhaupt kein Zusam-                                   C Eine Aufstellung, aus welcher der\n                              menladeverbot für diese beiden Güter.                                  Ladeort, die Bezeichnung der\n                                                                                                     Ladestelle sowie das Datum und die\n 102     10402          Unter welcher Randnummer finden Sie in                                       Uhrzeit des Ladens jedes einzelnen\n                        den allgemeinen Bestimmungen des                                             gefährlichen Gutes ersichtlich ist.\n                        ADNR für die Beförderung gefährlicher                                    0   Ein Stauplan oder ein anderes Papier,\n                        Güter aller Klassen Vorschriften hinsicht-                                   aus dem ersichtlich ist, welche gefähr-\n                        lich der Zusammenladeverbote?                                                lichen Güter (Bezeichnung gemäß Be-\n                        A Unter Rn 10 100.                                                           förderungspapier) in den einzelnen\n                        B Unter Rn 10231.                                                            Laderäumen, den festverbundenen\n                                                                                                     Tanks oder an Deck untergebracht\n                        C Unter Rn 10402.                                                            sind.\n                        0 Unter Rn 10413.\n                                                                            107   10411(3)       Von wem ist der Stauplan aufzustellen,\n 103     10402;         Sie haben eine Stückgutladung. Die Ver-\n                                                                                                 wenn das Schiff gefährliche Güter ver-\n         10414          sandstücke sind durch Gefahrzettel ge-\n                                                                                                 schiedener Klassen geladen hat?\n                        kennzeichnet. Dürfen Sie diese Versand-\n                        stücke beliebig in einem Laderaum                                        A   Vom Schiffsführer.\n                        stauen?                                                                  B   Vom Verlader.\n                        A Ja.                                                                    C   Von irgendeinem Mitglied der Schiffs-\n                        B Nein, es dürfen nur Versandstücke mit                                      besatzung.\n                            gleicher Gefahrkennzeichnun'g im                                     0   Vom Disponenten der Reederei.\n                            selben Laderaum gestaut werden.\n                        C Beim Stauen sind allgemein die Zu-                                     Darf ein gefährliches Gut von einem Schiff\n                                                                            108   10506\n                            sammenladeverbote und Mengenbe-\n                                                                                                 auf ein anderes umgeladen werden?\n                            grenzungen zu beachten. Außerdem\n                            können generelle Beförderungsverbo-                                  A   Nein.\n                            te bestehen.                                                         B   Ja, mit Genehmigung der örtlich\n                        0 Wenn Versandstücke mit verschiede-                                         zuständigen Behörde.\n                            nen Gefahrzetteln im selben Laderaum                                 C Ja, wenn für das Schiff kein Zulas-\n                            gestaut werden, dann darf dies nur                                       sungszeugnis erforderlich ist.\n                            unter Beachtung der für diesen Fall                                  0   Ja, wenn sowohl der Absender wie\n                            anzuwendenden besonderen Stapel-                                         auch der Empfänger des gefährlichen\n                            vorschriften erfolgen.                                                   Gutes ihr ausdrückliches Einverständ-\n                                                                                                     nis dazu gegeben haben.\n 104     10402;         Darf man Versandstücke, die verschiede-\n         10414 (2) c    ne gefährliche Güter enthalten, beliebig\n                        nebeneinander stauen?                               109   11 401         Ihr Fahrzeug ist gemäß lulassungszeog-\n                                                                                  (1) + (2)      nis u, a. für die Beförderung von Gütern\n                        A Ja, wenn die Gefahrzettel sichtbar                                     der Klassen 1a (la), 1b (Ib) und 1c (Ic)\n                            bleiben.                                                             zugelassen. Sie erhalten Order,\n                        B Nein, grundsätzlich nicht.                                             - 20 t Nitrozellulose der Klasse 1a (la)\n                        C Ja, wenn das Stapelverbot berücksich-                                  Ziff.4,\n                            tigt wird.                                                           -   5 t Momentzündschnüre der Klasse' 1b\n                        0 Nur soweit dies durch die Zusammen-                                      (Ib) liff. 1d,\n                            ladeverbote nicht ausgeschlossen ist.                                -10 t Hagelraketen der Klasse 1c (Ic)\n                                                                                                   liff.21\n                                                                                                 ADNR-konform zu übernehmen. Dürfen\n 105     u. a. 10407,   Hat der Schiffsführer beim Laden und\n                                                                                                 Sie diese Ladung unter Beachtung der Zu-\n         .. 407         Löschen außer den Bestimmungen des\n                                                                                                 sammenladeverbote befördern?\n                        ADNR noch zusätzliche Vorschriften zu\n                        beachten? Wenn ja, welche?                                               A   Ja, nach der Mengenbegrenzungs-\n                        A Nein, es ist alles durch das ADNR                                          tabelle für die Klassen 1a (la), 1b (Ib)\n                            geregelt.                                                                und 1c (Ic) werden die zulässigen\n                                                                                                     Höchstgewichte nicht überschritten.\n                        B Die örtlichen Vorschriften wie z. B. Ha-\n                            fenordnungen.                                                        8   Nein, das zulässige Gesamtgewicht\n                                                                                                     der drei Partien wird überschritten.\n                        C Lokale Vorschriften, soweit von der\n                            Strom- oder Hafenpolizei darauf                                      C   Ja, wenn die Nitrozellulose im\n                            hingewiesen wird.                                                        vordersten und die Momentzünd-\n                                                                                                     schnüre im hintersten Laderaum\n                        0 Bestimmungen von Hafenordnungen,\n                                                                                                     gestaut werden.\n                           soweit diese Bestimmungen am Hafen-\n                           eingang deutlich und für die                                          0   Nein, die Zusammenladung dieser\n                            Besatzungen der ankommenden                                              Güter auf demselben Schiff ist\n                            Schiffe sichtbar angeschlagen sind.                                      verboten.",
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            "content": "Heft 9 - 1986                                                          264                                     V k BI    Amtlicher           Teil\n\n\n Frage   Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge                          Frage   Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge\n Nr.                                                                         Nr.\n\n 110     11 408 (2)     Ihr Schiff wird mit explosiven Stoffen               114     31 100 (1);    Sie befördern mit Ihrem Gütermotorschiff\n                        beladen. Ein Gewitter zieht auf. Was tun                     RheinSchPV /   u, a, eine Partie von 30 t Leuchtpetroleum\n                        Sie?                                                         BinSchStrO     der Klasse 3 (1,lIa)Kategorie K2 In Ver-\n                        A   Weiterarbeiten, wenn die Landanlage                      Anlage 9       sandstücken (Stahlfässern). Müssen Sie\n                            einen Blitzableiter hat.                                                Ihr Schiff wegen dieser Gefahrgutbeila-\n                                                                                                    dung mit Blaulicht/Blaukegel\n                        B   Das Schiff sofort von der Umschlag-                                     bezeichnen?\n                            stelle wegbringen.\n                                                                                                    A   Ja, weil die Partie das Bruttogewicht\n                        C    Die Beladung während des Gewitters                                         von 25 t übersteigt.\n                             unterbrechen.\n                                                                                                    B   Ja, alle Schiffe, die Güter der Klasse 3\n                        0   Weiterarbeiten, bis die für die Um-                                         (lila) befördern, müssen Blaulicht/\n                            schlagsteIle zuständige Hafenbehörde                                        Blaukegel führen.\n                            die weitere Beladung verbietet.\n                                                                                                    C   Nein, wegen dieser Beiladung braucht\n                                                                                                        das Schiff nicht besonders bezeichnet\n111      11 502;                                                                                        zu werden.\n                        Welchen Mindestabstand zu anderen\n         RheinSchPV /   Schiffen müssen solche Schiffe während                                      0   Nein, Blaulicht- / Blau kegel bezeich-\n         BinSchStrO     der Fahrt nach Möglichkeit halten, die mit                                      nung muß nur von Tankschiffen\n         Anlage 11      explosiven Stoffen und Gegenständen der                                         geführt werden.\n                        Klassen 1a (la), 1b (Ib) und 1c (Ic)\n                        beladen sind?\n                                                                             115     41 301         Bei der Übernahme von 120 t Ferrosili-\n                        A   50m.                                                                    cium (Klasse 6.1 [IVa] Ziff. 41) muß Ihr\n                        B   100m.                                                                   Schiff nach Rn 41 260 mit einem Gaskon-\n                                                                                                    zentrationsmeßgerät (\" Toximeter\")\n                        C   10m.                                                                    ausgerüstet sein. Innerhalb welcher Zeit-\n                        0   20m.                                                                    abstände müssen in allen Räumen des\n                                                                                                    Schiffes, die von der Besatzung betreten\n                                                                                                    werden, die Gaskonzentrationen\n112      14 100 (1)     Sie haben eine Partie von 40 Flaschen                                       gemessen werden?\n                        Propangas (Rn 6131 Ziff. 6) übernommen                                      A   Mindestens einmal täglich.\n                        und diese ordnungsgemäß stehend an\n                        Deck und gegen Umfallen und Sonnenbe-                                       B   Das liegt im Ermessen des Schiffsfüh-\n                        strahlung geschützt gestaut. Das Brutto-                                        rers, jedoch muß unmittelbar nach\n                        gewicht pro Flasche beträgt ca. 27 kg und                                       dem Laden und vor dem Löschen\n                        das Füllgewicht 13 kg. Benötigen Sie für                                        gemessen werden.\n                        die Beförderung dieser Flüssiggaspartie                                     C   Mindestens einmal in acht Stunden.\n                        ein Zulassungszeugnis?                                                      0   Die Zeitabstände sind nicht starr\n                        A   Nein, das Schiff braucht im vorliegen-                                      festgelegt, es muß jedoch gemessen\n                            den Fall kein Zulassungszeugnis, weil                                       werden, sobald ein unangenehmer\n                            die Partie insgesamt keine 5000 kg                                          Geruch festgestellt wird.\n                            wiegt.\n                        B   Ja, Güter der Klasse 2 (Id) dürfen in            116     61 100;        Dürfen Sie bei der Beförderung ekel-\n                            allen Fällen nur in Schiffen mit ent-                    10172          erregender oder ansteckungsgefährlIcher\n                            sprechendem Zulassungszeugnis                                           Stoffe der Klasse 6.2 (VI) Fahrgäste an\n                            befördert werden.                                                       Bord mitnehmen?\n                        C   Nein, das Schiff muß jedoch mit                                         A   Nein, grundsätzlich nicht.\n                            mindestens drei zusätzlichen Feuer-                                     B   Ja, vorausgesetzt, daß die Gefahrgüter\n                            löschern ausgerüstet sein.                                                  unter Deck gestaut und die Luken\n                        0   Ja, wenn das Schiff gleichzeitig auch                                       geschlossen sind.\n                            noch andere AONR-Gefahrgüter                                            C   Ja, aufgrund der für diese Stoffe\n                            befördert.                                                                  geltenden Bestimmungen der Sonder-\n                                                                                                        vorschriften von Kapitel 11,unterliegt\n                                                                                                        das Schiff in diesem Fall den Bestim-\n113      31 100 (1);    Sie laden mit Ihrem Gütermotorschiff u, a,                                      mungen von Rn 10 172 nicht.\n         RheinSchPV /   eine Partie von 25 t Leuchtpetroleum der\n         BinSchStrO     Klasse 3 (lila) Kategorie K2 in Versand-                                    0   Ja, sofern eine Sondergenehmigung\n         Anlage 9       stücken (Stahlfässern). Müssen Sie Ihr                                          einer zuständigen Behörde vorliegt.\n                        Schiff wegen dieser GefahrgutbeIladung\n                        mit Blaulicht/Blaukegel   bezeichnen?                117     61 100;        Neben 800 t Baumstämmen umfaßt Ihre\n                        A   Ja, die Partie Petroleum unterliegt                      10374          Ladung 10 t frische Häute der Klasse 6.2\n                            aufgrund ihres Gewichtes den Vor-                                       (VI) Ziff. 2. Darf an Deck Ihres Schiffes\n                            schriften der Anlage B des AONR und                                     geraucht werden?\n                            ist daher nach der Rheinschiffahrts-                                    A   Ja, vorausgesetzt, daß die Häute\n                            polizeiverordnung zu bezeichnen.                                            im Schiff gestaut und die Luken\n                        B   Nein, weil die Partie das Bruttogewicht                                     geschlossen sind.\n                            von 25 t nicht übersteigt.                                              B   Nur im Einverständnis mit dem Schiffs-\n                        C   Ja, alle Schiffe, die Güter der Klasse 3                                    führer.\n                            (lila) befördern. müssen Blaulicht!                                     C   Nein, bei dieser Ladung ist das\n                            Blaukegel führen.                                                           Rauchverbot grundsätzlich gegeben.\n                        0   Nein, weil die Gefahrgutpartie                                          D   Ja, Schiffe, die Güter der Klasse 6.2\n                            überhaupt nicht dem Anwendungs-                                             (VI) befördern, unterliegen hinsichtlich\n                            bereich der Anlage B des ADNR                                               des Rauchverbots nicht der Anlage B\n                            unterliegt.                                                                 desADNR.",
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            "content": "Vk BI    Amtlicher       Teil                                            265                                                       Heft 9 - 1986\n\n\nFrage Quellenbezug        Frage und Antwortvorschläge                          Frage Quellenbezug       Frage und Antwortvorschläge\nNr.                                                                            Nr.\n\n 118    71 401            Welches Ist die auf einem Schiff größte              124   131 200            Unter welchen Randnummern sind die\n                          zur Beförderung zugelassene Menge                                             besonderen Vorschriften bezüglich Bau,\n                          organischer Peroxyde (Klasse 5.2 [VII])?                                      Einrichtung und Ausrüstung der\n                          A    300t.                                                                    Tankschiffe enthalten, die bei der\n                                                                                                        Beförderung gefährlicher Güter der\n                          B 100t.                                                                       Klassen 2 (Id) und 3 (lila) zu beachten\n                          e    50t.                                                                     sind?\n                          0    5t.                                                                      A Unter Rn 10 200 bis 10 299.\n                                                                                                        B Unter Rn 10400 bis 10499.\n119     131 121           In welchen Tankschifftypen dürfen Stoffe                                      e Unter Rn 131 200 bis 131 299.\n                          der Klasse 3 (lila) Kategorie KOn bef.ördert                                  0 Unter Rn 131 400 bis 131 499.\n                          werden?\n                          A    In den Typen I und 11.                          125   131 210(1)         Auf einem Tankschiff befinden sich auf SB\n                          B In den Typen I bis 11I.                                                     und BB in den Gangborden zwischen\n                                                                                                        Wohnung und Bereich der Ladung Jeeine\n                          e    In den Typen I bis IV.                                                   senkrechte, 50 cm hohe, klappbare\n                          0    In den Typen I bis V.                                                    Schutzwand (Gassperre). Was ist In\n                                                                                                        diesem Zusammenhang beim Laden,\n                                                                                                        Löschen und Entgasen zu beachten?\n120     131 121          In der folgenden Aufzählung wird eine\n                         Kategorie von Stoffen genannt, die nie h t                                     A Die Gassperren müssen während des\n                         In geschlossenen Tankschiffen befördert                                            Ladens, Löschens und Entgasens\n                         zu werden braucht. Um welche Kategorie                                             geschlossen (aufgeklappt) sein. damit\n                         der Klasse 3 (lila) handelt es sich?                                               Gase, die schwerer als Luft sind. nicht\n                                                                                                            in den Wohnbereich gelangen können.\n                         A    Um die Kategorie KOn.\n                                                                                                        B Das Schließen der Gassperren ist\n                         B Um die Kategorie K1n.                                                            während des Ladens, Löschens und\n                         e    Um die Kategorie K1s.                                                         Entgasens nicht nötig, jedoch während\n                         0    Um die Kategorie Kx.                                                          der Fahrt.\n                                                                                                        e Die Gassperren müssen während\n                                                                                                            des Ladens, löschens und Entgasens\n121     131 121          In der Tankschiffahrt wird zwischen fünf                                           bei wenig Wind oder Windstille\n                         Tankschifftypen unterschieden. Unter                                               geschlossen sein.\n                         welchen Randnummern sind die\n                                                                                                        0   Die Gassperren müssen dann\n                         Jeweiligen Gefahrgutkategorien genannt,\n                                                                                                            geschlossen werden, wenn während\n                         die Im einzelnen von diesen Schiffstypen                                           des Ladens oder Löschens der Wind\n                         befördert werden dürfen?                                                           aus der Richtung des Ladebereichs\n                         A    Unter Rn 10402.                                                               zur Wohnung hin weht.\n                         e Unter Rn 14121.\n                         e    Unter Rn 51 414.                                 126   131 211            Welches der folgenden Merkmale Ist\n                                                                                                        typisch für ein Typ-I- Tankschiff?\n                         0    Unter Rn 131 121.\n                                                                                                        A Keine Gaspendelleitung.\n                                                                                                        B Die Tanks sind als Druckbehälter\n122     ZKR-Resolution   Muß ein \"geschlossenes\" Tankschiff, das                                            ausgebildet.\n        1982-11-33+ 34   bestimmte gefährliche Güter befördert,\n        (131 121)        mit einer Radaranlage ausgerüstet sein?\n                                                                                                        e   Zusätzliche Kofferdämme.\n                                                                                                        0   Tanks, die durch die Außenhaut und\n                         A    Ja, alle Tankschiffe des \"geschlosse-\n                                                                                                            das Deck gebildet werden.\n                              nen Typs\" (Typen I, 11und 11I)müssen\n                              mit Radargeräten ausgerüstet sein.\n                                                                               127   131 212            An welchen der nachfolgend aufgeführten\n                         B    Radaranlagen sind nur bei Schiffen mit                 (1), (2) + (3)     Stellen befinden sich auf einem\n                              Einmannsteuerhäusern im Sinne von\n                                                                                                        Tankschiff Flammendurchschlagslche-\n                              Kapitel 9 der Rheinschiffsuntersu-                                        rungen?\n                              chungsordnung zwingend vorge-\n                              schrieben.                                                                A In den Lüftungsöffnungen der\n                                                                                                            Kofferdämme.\n                         e    Ja, auf Typ-I-Tankschiffen beim\n                                                                                                        B In der Entlüftungsöffnung des\n                              Transport von unter Druck verflüssig-\n                              tem oder tiefgekühltem, flüssigem                                             Schmierölbunkers.\n                              Ammoniak.                                                                 e   In den Lüftungsöffnungen des Maschi-\n                         0                                                                                  nenraumes.\n                              Der Einbau und die Verwendung eines\n                              Radargerätes liegt in jedem Fall im                                       0   In den Wohnraumlüftern.\n                              Ermessen des Schiffseigners und wird\n                              vom Gesetzgeber nicht zwingend vor-              128   131 212            Welche Aufgabe hat eine Flammendurch-\n                              gesch rieben.                                          (1), (2)   + (3)   schlagsicherung?\n                                                                                                        A Sie soll das Hineinschlagen einer\n123     131181,          Wer gilt als Absender leerer ungereinigter                                         Flamme in einen zu schützenden\n        151 181          Tanks von Tankschiffen?                                                            Raum (z. B. Tank, Kofferdamm)\n                                                                                                            verhindern.\n                         A    Der Eigentümer der letzten Ladung.\n                                                                                                        B Sie soll den Strömungswiderstand in\n                         B    Der Schiffsführer .                                                           den Rohrleitungen erhöhen.\n                         e    Der künftige Absender einer neuen                                         C Sie soll Schmutzteile zurückhalten.\n                              Ladung.\n                                                                                                        0 Sie soll das Austreten explosibler\n                         0    Die Reederei.                                                                 Dämpfe in die Atmosphäre verhindern.",
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            "content": "Heft 9 - \"\\9B6                                                        266                                   V k B I Amtlicher          Teil\n\n\n Frage Quellenbezug     Frage und                                           Frage Quellenbezug    Frage und Antwortvorschläge\n Nr.                                                                        Nr.\n\n 129   131 221 (1) a;   Was Ist unter einer 97%-Marke zu                    135    131 260;      Wie muß die Meßgenaulgkelt der Gaskon-\n       131 421          verstehen?                                                 131 383 (5)   zentrationsmeßgeräte für brennbare Gase\n                        A Die Niveaumarke im Tank eines Tank-                                    (\"Exploslmeter\") geprüft werden?\n                            schiffes, die den höchstzulässigen Fül-                              A Innerhalb der sich durch den Betrieb\n                            lungsgrad anzeigt.                                                       ergebenden Zeitabstände durch die\n                        B Eine Innenmarkierung in Koffer-                                            Besatzung.\n                            dämmen.                                                              B Die Meßgenauigkeit der Geräte muß\n                        e Die eingestellte Füllhöhe für das                                         jährlich durch eine Service-Stelle des\n                            Ansprechen des Niveau-Warngerätes.                                       Herstellerwerkes geprüft und das\n                        0 Eine Kontrollmarkierung, die aus-                                          Ergebnis in einem Kontrollbuch\n                            schließlich bei Schiffen mit geschlos-                                   eingetragen werden.\n                            senem System vorgeschrieben ist.                                     e Das Gerät muß vor jedem Gebrauch\n                                                                                                    entsprechend seiner Betriebsanwei-\n 130   131 221          Was Ist ein Nlveau-Warngerät?                                               sung auf Meßgenauigkeit geprüft\n       (1) c + (3)                                                                                  werden.\n                        A Ein Gerät, das beim Laden durch\n                          akustische und optische Warnung                                        0 Über die Prüfung der Meßgenauigkeit\n                          anzeigt, daß der höchstzulässige Fül-                                     von Explosimetern bestehen keine ge-\n                          lungsgrad eines Tanks bald erreicht                                       setzlichen Bestimmungen, die Geräte\n                          ist.                                                                      sollten jedoch mindestens einmal\n                                                                                                    jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit\n                        B Ein Gerät, das den momentanen\n                                                                                                    hin geprüft werden. Dies kann durch\n                          Füllstand des betreffenden Tanks\n                                                                                                    die Besatzung geschehen.\n                          anzeigt.\n                        e Ein Gerät, das anzeigt, daß der Brenn-            136   131 301 (1)    Innerhalb welcher Zeitabstände müssen\n                          stofftank für die Antriebsmaschine                                     die leeren Kofferdämme eines Tankschlf-\n                          bald leer wird.                                                        fes geprüft werden, um festzustellen, ob\n                        0 Ein Gerät, das vor zu hohem. Druck in                                  das Schott dicht ist?\n                          den Ladetanks warnt.                                                   A Nach dem Laden.\n                                                                                                 B Wöchentlich mindestens dreimal.\n 131   131 221 (3)      Bel welchem Füllungsgrad muß ein\n                        Niveau-Warngerät nach Rn 131 221 auf                                     e Jeweils morgens und abends.\n                        einem Typ-V- Tankschiff spätestens                                       0 Einmal täglich.\n                        ansprechen?\n                        A Bei 86 % Füllung des Tanks (einschI.              137   131 301 (4)    Wann bzw. wozu ist der Zugang zu den\n                            des Ausdehnungsschachtes).                                           Tanks und Kofferdämmen von Tankschlf-\n                        B Bei 90 % Füllung des Tanks (einschl.                                   fen gestattet?\n                            des Ausdehnungsschachtes).                                           A Der Zugang ist unter Beachtung von\n                        e Bei 92 % FÜllung des Tanks (elnschl,                                       bestimmten Sicherheitsvorkehrungen\n                            des Ausdehnungsschachtes).                                               für die Durchführung von Kontroll- und\n                                                                                                     Reinigungsarbeiten gestattet.\n                        0 Bei 97 % Füllung des Tanks (ohne\n                            Ausdehnungsschacht).                                                 B Der Zugang ist generell verboten.\n                                                                                                 e Der Zugang ist nur während der Fahrt\n 132   131 223 (1)      Welcher Tankschifftyp muß mit einem                                          zu Kontrollzwecken gestattet.\n                        Druck von 0,65'bar geprüft werden?                                       0 Der Zugang ist nur an besonders aus-\n                        A Typ 11.                                                                    gewiesenen Liegestellen zu Kontroll-\n                                                                                                     zwecken gestattet.\n                        B Typ 111.\n                        e Typ IV.                                           138   131 320        Wozu dürfen die Kofferdämme eines\n                        0 TypV.                                                                  Tankschiffes benutzt werden?\n                                                                                                 A Als Stauraum.\n133    Kapitel 11I,     Dürfen in Steuerhäusern von Typ-V-Tank-\n       Abschnitt 2      schiffen, die außerhalb des Bereichs der                                 B Als zusätzlicher Laderaum für nicht\n                        Ladung angeordnet sind, mobile                                              gefährliche Güter.\n                        elektrische Heizgeräte benützt werden?                                   e Für die Zwecke, für die er nach Kapitel\n                        A Ja, sofern ihre Oberflächentemperatur                                     111\n                                                                                                      ADNR ausgestattet ist, sowie für die\n                            10Qoe nicht übersteigt.                                                 Aufnahme von Ballastwasser beim\n                                                                                                    leeren Schiff.\n                        B Ja, sofern ihre Oberflächentemperatur\n                            100 0e nicht übersteigt und die                                      0 Als Tank für die vorübergehende\n                            Heizkörper geschlossen sind, so daß                                     Lagerung von Ladungsresten.\n                            kein Glühdraht mit der freien Umge-\n                            bungsluft in Berührung steht.                   139   131 320;       Was Ist nach ADNR zu tun, wenn festge-\n                                                                                  131 420        stellt wird, daß Ladung durch ein\n                        e Ja.                                                                    undichtes Schott in einen Kofferdamm\n                        0 Nein, die elektrischen Heizgeräte                                      eindringt?\n                            müssen fest eingebaut sein.\n                                                                                                 A Der Kofferdamm ist sofort mit Wasser\n                                                                                                      zu tüllen.\n 134   131 260;         Wie stellt man an Bord fest, ob von der\n       131 301 (4)      Ladung herrührende giftige Gase In ge-                                   B Die eingedrungenen Ladungsbestand-\n                        fährlicher Konzentration frei geworden                                        teile sind durch geeignete Mittel\n                        sind?                                                                         aufzusaugen und im Restetank zu\n                                                                                                      deponieren.\n                        A Mit einem \"Explosimeter u •\n                                                                                                 e Der Inhalt des an den Kofferdamm an-\n                        B Mit einem \"Toximeter u •                                                    grenzenden Tanks ist unverzüglich in\n                        e Mit einem Sauerstroffmeßgerät.                                              andere Ladetanks des Schiffes\n                        0 Mit irgendeinem Gasspürgerät.                                               umzupumpen.",
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            "content": "V k B I Amtlicher      Teil                                            267                                                    Heft 9 - 1986\n\n\n Frage Quellenbezug    Frage und Antwortvorschläge                           Frage Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge\n Nr.                                                                         Nr.\n\n                       D Der Schiffseigner ist sofort über den               144   131 383 (1)    Innerhalb welcher Zeltabstände müssen\n                         Vorfall zu benachrichtigen. Seine                                        auf einem Typ-IU-Tankschiff die Feuer-\n                         Anweisungen sind auf jeden Fall zu                                       löschgeräte untersucht werden?\n                         befolgen.                                                                A Alle fünf Jahre, jeweils bei der Verlän-\n                                                                                                      gerung des Zulassungszeugnisses.\n 140    131 354 (1)    Dürfen Sie auf Deck eines Typ-III-Tank-                                    B Mindestens einmal jährlich.\n                       schiffes eine tragbare, explosionsge-                                      C Alle drei Jahre.\n                       schützte Kabellampe verwenden?                                             O' Die Kontrolle wird dem Ermessen des\n                       A Ja, sofern diese einem Typ .beschel-                                         Schiffsführers überlassen, sie sollte\n                           nigte Sicherheit entspricht.\n                                            U\n                                                                                                      jedoch nach Möglichkeit mindestens\n                       B Ja, jedoch nur außerhalb des Bereichs                                        alle zwei Jahre erfolgen.\n                           der Ladung.\n                       C Nein.                                               145   131 383 (2)    Innerhalb welcher Zeitabstände müssen\n                                                                                                  die für das Laden und Löschen benutzten\n                       0 Ja, jedoch nicht während des Ladens,\n                           Löschens und Entgasens.                                                Schläuche von Tankschiffen geprüft\n                                                                                                  werden?\n                                                                                                  A Jährlich einmal.\n 141   131 375;          Ist es auf einem Typ-V-Tankschiff\n                                                                                                  B Alle fünf Jahre, jeweils bei der Verlän-\n       10375             gestattet, im Bereich der Ladung\n                                                                                                      gerung des Zulassungszeugnisses .\n                      .. Gegenstände zu gebrauchen, bei deren\n                         Verwendung die Gefahr einer Funkenbll-                                   C Die Schlauchkupplungen sind jährlich\n                         dung besteht?                                                                auf Dichtheit, die Schläuche selber alle\n                                                                                                      zwei Jahre auf Zustand und Dichtheit\n                         A Nein, die Verwendung funkenbildender\n                                                                                                      zu prüfen.\n                              Gegenstände ist auf allen Tankschiffen\n                              verboten.                                                           0 Die erstmalige Prüfung ist nach fünf-\n                                                                                                      jährigem Gebrauch der Schläuche\n                         B Ja, aber es darf nur nachgewiesener-                                       vorzunehmen, nachher sind sie alle\n                              maßen funkenarmes Werkzeug\n                                                                                                      zwei Jahre zu prüfen.\n                              verwendet werden. Die Verwendung\n                              anderer Gegenstände, durch welche\n                                                                             146   131 383 (2)    Innerhalb welcher Zeitabstände müssen\n                              die Gefahr einer Funkenbildung\n                                                                                                  auf einem Typ-V-Tankschiff die für das\n                              entsteht, ist nicht gestattet.\n                                                                                                  Laden und Löschen bestimmten\n                         C Nein, mit Ausnahme der Verwendung                                      Schläuche geprüft werden?\n                              von Stahlrossen.\n                                                                                                  A Mindestens alle zwei Jahre.\n                         0 Ja, die diesbezüglichen Vorschriften\n                                                                                                  B Mindestens alle drei Jahre.\n                              von Rn 10 375 gelten nicht auf Typ-\n                              V-Tankschiffen.                                                     C Die Prüfzeitaostände sind in den\n                                                                                                      Rheinuferstaaten nicht einheitlich\n                                                                                                      geregelt; sie betragen zwischen zwei\n 142    131 374        Darf im Bereich der Ladung an Deck eines                                       und fünf Jahre.\n                       sich in Fahrt befindlichen Typ-V-Tank-\n                                                                                                  0 Mindestens einmal jährlich.\n                       schiffes, das 1000 t Heizöl schwer (Klasse\n                       3 [lila] Kategorie K3) geladen hat,\n                                                                             147   131 412;       In welchem Teil (Anlage, Kapitel,\n                       geraucht werden?\n                                                                                   151 412        Abschnitt) des ADNR wird die Prüfliste\n                       A Ja, auf Typ-V-Tankschiffen ist das                                       und deren Verwendung umschrieben?\n                             Rauchen nur in den Tanks, den\n                                                                                                  A In Anlage A, Teil 11,Kapitel 2.\n                             Laderäumen, den Kofferdämmen und\n                             den Pumpenräumen verboten.                                           B In Antage B, Kapitel 11,Abschnitt 1.\n                       B Auf Typ-V-Tankschiffen ist das                                           C In Anlage B, Kapitel 11I,Abschnitt 4.\n                             Rauchen nur außerhalb des Bereichs                                   0 In Anlage B, Kapitel IV, Abschnitt 3.\n                             der Ladung gestattet.\n                       C Nein, an Deck von Tankschiffen ist das              148   131 412;       Wann müssen für das Laden und Löschen\n                             Rauchen generell verboten.                            151 412        von Gefahrgütern Prüflisten nach dem\n                       D Grundsätzlich besteht auf dem ganzen                                     Muster des Anhangs 3 ADNR ordnungsge-\n                                                                                                  mäß verwendet werden?\n                             Schiff Rauchverbot. Es gilt jedoch\n                             nicht in den Wohnungen und im                                        A Beim Laden und Löschen von Gefahr-\n                             Steuerhaus, sofern die Öffnungen                                        gütern, bei denen das Höchstgewicht\n                            geschlossen sind.                                                        der beförderten Menge gemäß Anlage\n                                                                                                     B, Kapitel 11begrenzt ist.\n                                                                                                  B Beim Umschlag von Gefahrgütern der\n 143   131 374;        Darf an Deck eines sich in Fahrt befindli-\n       10374                                                                                         Klassen 1a (la), 1b (Ib) und 1c (lc),\n                       chen Typ-lV-Tankschiffes, das 1000 t\n                       \"Heizöl schwer\" (Klasse 3 [lila] Kategorie                                 C Beim Laden und Löschen von Tank-\n                       K3) geladen hat, geraucht werden?                                             schiffen.\n                       A Ja, denn es braucht auf Grund des                                        0 Beim Umschlag von Gefahrgütern, bei\n                           geladenen Gutes kein Blaulicht!                                           denen in den Beförderungspapieren\n                           Blaukegel zu führen.                                                      die Ausfertigung von Prüflisten\n                                                                                                     gefordert wird.\n                       B Ja, aber nur außerhalb des Bereichs\n                           der Ladung.\n                                                                             149   131 412;       In wieviel Exemplaren muß beim\n                       C Nein, an Deck von Typ-lV-Tankschiffen                     151 412        Umschlag einer Ladung Jagdmunition der\n                           ist das Rauchen verboten.                                              Klasse lb (Ib) die Prüfliste nach dem\n                       D Ja, sofern das Rauchverbot nicht mit                                     Muster des Anhangs 3 ADNR ausgefertigt\n                          Hinweistafeln nach § 3.44 der Rhein-                                    werden?\n                          schiffahrtspolizeiverord nung/ Bin nen-                                 A In einem Exemplar.\n                          schiffahrtsstraßen-Ord nung angezeigt                                   B In zwei Exemplaren.\n                          ist.",
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            "content": "VkBI     Amt      licherTe        il                                          269                                                                  Heft 9 - 1986\n\n\n Frage   Quellenbezug        Frage und Antwortvorschläge                            Frage   Quellenbezug      Frage und Antwortv orschläge\n Nr .                                                                               Nr .\n\n 160     131441              Sie fahren ein Typ-lV-Tankschiff, haben                164     131475            An der Umsch lagste Ile muß ein Typ -lV-\n                             im Maschinenraum eine Reparatur durch-                                           Tankschiff mit Trossen festgemacht\n                             zuführen und wollen die Zeit während des                                         werden. Welche der nachfolgenden\n                             Ladens nutzen. Darf diese Reparatur, bel                                         Trossen sind nur unter Einhaltung\n                             der geschweißt werden muß, durchgeführt                                          besonderer ADNR -Vorschriften\n                             werden?                                                                          zugelassen?\n                             A   Ja, im Maschi nenraum dürfen Arbeiten                                        AStahltrossen             .\n                                 mit Feuer und offe nem Li c ht durchge-                                      B   Kunststoff1ro sse n.\n                                 führ t we rden.\n                                                                                                              e   Manilatrossen .\n                             B   Nein , da wä hre nd des Lade ns ,\n                                                                                                              D   Gewöh nliche Hanftrossen .\n                                 Lösehens un d Entgase ns auf dem\n                                 Schiff ke in Feuer oder offenes Licht\n                                 vor ha nde n sei n da rf .                         165     Anlage B, Kap .   In welchem Kapite l der Anlage B des\n                                                                                            111\n                                                                                              ,               ADNR sind die Sondervorschriften für die\n                             e   Ja, j edoch nur im Einvernehme n mit\n                                                                                            151 .. ., 131 .   Beförderung ätzender Stoffe der Klasse 8\n                                 der Umsc hlagsanlage.\n                                                                                                              (V) in Tankschiffen enthalten?\n                             D   Ja, wen n währe nd der Schweißarbei -\n                                                                                                              A   In Kapite l I.\n                                 te n alle Öff nunge n des Masc hinen-\n                                 ra ums gesc hlossen bleiben .                                                B   In Kapite l 11.\n                                                                                                              e   In Kap ite l 111.\n 161     131441              Darf auf einem Typ-lV-Tankschiff während                                         D   In Kapi te l IV.\n                             des Lösehens von Heizöl schwer der\n                             Klasse 3 ( lila) Kategorie K3 innerhalb de r           166     151421            Welches ist bei Beförderung von Salpeter-\n                             Wohnungen auf einem Gasölherd gekocht                                            säure der Ziff . 2 der höchstzulässige Fül-\n                             oder eine Petrollampe in Betrieb gehalten                                        lungsgrad für ein Typ-I ll- Tankschiff?\n                             werden?                                                                          A   90 %.\n                             A   Ja, aber nur nac h Absprache mit der                                         B   97 %.\n                                 Umschl agsteIle .                                                            e   96 %.\n                             B   Ja, beim Umschl ag von Heizö l schwer                                        D   95 %.\n                                 entste ht dad urc h ke inerlei Ge fahr .\n                             e   Nein, auf dem Sc hiff da rf kei n Feuer            167     Anla ge B,        Wo finden Sie im ADNR die Muster des\n                                 oder offenes Lic ht vorhanden sein .                       Anhang 1          \"Normalen Zulassungszeugnisses\"        und\n                             D   Ja, sofern alle Zugänge und                                                  des \"Vorläufigen Zu lassungszeugnis-\n                                 Öff nungen der Wohnu ng gesc hlossen                                         ses\"?\n                                 sind.                                                                        A Im Kapite l l, Absc hnitt 1 der An lage B.\n                                                                                                              B   Im Kap ite l 11\n                                                                                                                                , Absc hnitt 2 der Anlage B.\n 162     131441              Darf auf einem Typ-V- Tankschiff während                                         e   Im An ha ng 1 zur Anlage B.\n                             des Ums ch lags einer Ladung Heizöl                                              D   Im An ha ng 3 zur A nlage B.\n                             schwer der Klasse 3 (lila ) Kategorie K3 in\n                             den Wohnungen auf einem GasÖlherd\n                                                                                    168     Anlage B,         Was soll durch die Kennzeichnung der\n                             gekocht oder eine Petrollampe in Betrieb\n                                                                                            Anha ng 2         Versandstücke mit Gefahrzetteln erreicht\n                             geha lten werden?\n                                                                                                              werden?\n                             A   Nein, auf dem Sc hiff darf ke in Feuer\n                                                                                                              A   Die Symbo le lassen u. a. erkenne n ,\n                                 od er offe nes Lich t vorhan de n sein .\n                                                                                                                  we lc he Gefahre n vo n de m gefähr li-\n                             B   Ja, auf Typ-V- Tan ksc hiffen darf                                               c hen La deg ut ausge hen.\n                                 wä hre nd des Ladens, Lösehen s und\n                                                                                                              B   Der Empfänger so ll w issen , we lc he s\n                                 Entgasen s Feu er oder offenes Licht\n                                                                                                                  Versa nd stück für ihn bestimmt ist .\n                                 vorhan den sein .\n                             e   Auf Ty p-V- Tan kschi ffen ist Feuer und\n                                                                                                              e   Der Sc hiff sführer soll dara uf\n                                                                                                                  hingewi esen werde n, da ß er alle mit\n                                 nich t elektr isc hes Li ch t wä hrend des\n                                                                                                                  Gefahrz ett eln vers ehenen Versand-\n                                 Ladens ver bote n, während des\n                                                                                                                  stücke nu r auf Dec k laden darf.\n                                 Lösehe ns jedo c h gestattet.\n                                                                                                              D   Die Ken nzeic hn ung der Versandstücke\n                             D   Ja ,     nur da nn, we nn alle Zugänge\n                                                                                                                  mit Gefahrzette ln soll vor alle m beim\n                                 und Off nun ge n der Wo hnung\n                                                                                                                  gre nz überschre ite nde n Ve rkehr die\n                                 gesch iossen si nd .\n                                                                                                                  Zo llabfe rtig ung erleic htern .\n\n 163     131 451 ;           Während des Ladens und Lösehens von                    169     Anlage B,         Welcher der abgeb ildeten Gefahrzettel\n         131 252             Benz in sowie beim Entgasen von Tank-                          Anhang 2          we ist auf ätzende Gefahreigenschaften\n         (3) - + (4);        schiffen dürfen gewisse elektr ische                                             des Versand stückes hin?\n         131 257 (2)         Hausha lt- und Heizgeräte nicht benutzt\n                             werden. Wie sind diese gekennzeichnet?                                           A                      (schwa rz/weiß)\n\n\n\n\n                                                                                                                  '.'\n                             A   Durc h entsp rec hende Beschr ift ung in\n                                 de utsc her, französischer und nieder-\n                                 ländischer Sprache.                                                          B                      (schwarz /weiß )\n                             B   Durc h Aufk leber mit entsprechenden\n                                 Warnze iche n (bre nnende Glühbirne ,\n                                 rot durchgestrichen , ana log Rauchver-                                      e                      (schwarz /we iß)\n                                 bot-Hinweistafel).                                                                '-   .....' .\n                             e   Durch rote Farbe .\n                             D   Durch ge lbe Farbe oder entsprec hen-\n                                 de Au fkleb er .\n                                                                                                              D   \" .        . ,.'\n                                                                                                                                     (sc hwarz/ge lb)",
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            "content": "Heft 9 - 1986                                                               270                                        V k 81     A m t l i c h e r T ei l\n\n\nFrage   Quellenbe zug    Frage und Antw ortvorsch läge                            Frag e Quellen bezug     Frage und Antw ortvorschläge\nNr .                                                                              Nr.\n\n170     An lage B.       Welc her der abgebild ete n Gefahrz ette l               176    RheinS chPV /     Sie wo ll en mit Ihrem Tankschiff , das zuvor\n        Anhang 2         weist auf giftige Gefah reige nsch aften des                    BinS chStrO       Benz in be fördert hatte, zur Werft fahren,\n                         Ve rsand stüc kes hin ?                                         § 3.05.1          um eine Reparatur ausführen zu lassen .\n                                                                                                           Die Tanks si nd lee r, wurden gereinigt un d\n                         A\n                              V         (schwar z/w eiß )                                                  entgast, und es liegt ein gültiges Gasf re i-\n                                                                                                           hei tszeugni s vor . Was geschieht mit der\n                                                                                                           Bla ulicht -/B laukegelbezeichnung des\n\n\n\n\n                              .-\n                         B                                                                                 Sc hiffes?\n                                        (schwar z/g elb )\n                                                                                                           A   Die Bezeichnun g mu ß sichtbar bleiben .\n                                                                                                           B   Das Schiff darf keine Blau lic ht-/ Blau-\n                         C              (schwarz / weiß /rot)                                                  kegelbez eic hnung fü hren. so lange das\n                                                                                                               Gasfreihe itszeugni s g ültig ist .\n\n                         D    ,<);      (schwar z/ weiß)\n                                                                                                           c   Die Werftleitun g hat zu best imme n , ob\n                                                                                                               das Schi ff auf dem We rfta rea l mit\n                                                                                                               Bla uli cht /Bl au keg el zu beze ichn en ist\n                                                                                                               ode r nich t.\n171     Anlage B.       Wo fi nde n Sie im A DNR di e Muster der\n                                                                                                           D   Die Blauli cht -/Bl au kegelbezeich nu ng\n        Anhang 2        Gefahrzette l, die du rc h die internat iona len\n                                                                                                               w ird au f halb e Hö he gesetzt.\n                        Regel un gen vorge sc hr ieben sind?\n                        A Im Tei l 11, Kapite l 2 de r Anlage A.                  177    RheinS chPV /     Das Gefahrgut, das Sie befördern so llen ,\n                        B    Im Kapite l 111, Abschni tt 1 der Anlage B.                 BinSchS trO       steht nicht in den An lagen 9, 10 und 11\n                        C    Im Anhang 2 zur An lage B.                                  § 30 5.1          de r:Rheinsch iffahrtspolizeiverordnung/\n                                                                                                           Binnensc hiffahrtsstraßen-Ordnung.       Wie\n                        D    Im Anhang 3 zur An lage B.\n                                                                                                           beze ic hnen Sie Ihr Schiff?\n172     Anl age B ,     Wo finden Sie im ADNR einen Vor dr uck                                             A   Mit ein e m bl auen Lich t bzw. mit\n        Anhang 3        der Prüfl iste nach Rn 131 412 bzw . Rn                                                ein e m blau en Kege l.\n                        151 412?                                                                           B   Das Schiff ist wege n dieses Gef ahrg ut-\n                        A    Im Kapitell , Abschnitt 4 der Anlag e B.                                          transportes ni ch t zu bezeichnen .\n                        B    Im Kapitel 111, A bsc hnitt 1 der A nlage B.                                  C   Mit den entspr ech ende n Gefahrz etteln\n                        C    Im Anhang 2 zur An lag e B.                                                       nach Anhang 2 zur An lage B des ADNR.\n                        D    Im Anhang 3 zur An lage B.                                                    D   Mit eine r orange fa rb enen Tafe l nach\n                                                                                                               RID/ADR .\n173     Anlage B ,      Die Umschlagsleitung der Lan da nlag e soll\n        Anhang 3        an das Rohrleitun gssyste m des Tank-                     178    Rhe inS chPV /    Sie sollen Benz in der Klasse 3 (lila)\n        Pt. I. 6.2 +    schiffe s angeschl oss en wer de n. Was ist                      BinSch St rO      Z iffer 1a beförd ern. Wie müssen Sie Ihr\n        Pt. 11. 8.2     zu beachten ?                                                    § 3.14 + 3.32 ;   Tank sch iff bezei c hnen?\n                        A    Alle Schrauben der Verbindungs -                            Anlag e 9\n                             flansche müssen einges etzt und                                               A   Am Tag mit zwe i bla ue n Kegeln und\n                             ange zogen werden .                                                               nachts mit zwei blauen Lich tern .\n                        B    Beim Ankuppe ln der Verbindungsflan -                                         B   Bei allen Gütern der Klasse 3 ( li la) ist\n                             sehe muß mindestens jede zweite                                                   immer ein blau es Lich t bzw . ein blaue r\n                             Schraube eingeset zt und angezogen                                                Kegel zu ver we nde n.\n                             werden .\n                                                                                                           C   Es sind die Vors ch rift en von § 3.14\n                        C    Beim Ankuppeln der Verbindungsflan-                                               bzw . § 3.32 der Rhein sc hiffah rtsp oli -\n                             sehe genügen drei eingeset zte                                                    zeiverord nung / Bin nensc hi ffa hrtsstra-\n                             Schrauben , die jedo ch untereinand er                                            ßen-Ordn ung anz uwenden .\n                             den gleichen Abstand haben und gut                                                Dem zufolge ist das Sc hiff mit eine m\n                             ange zogen sein müssen .                                                          blauen Li ch t bzw . mit einem blaue n\n                        D    Vom Schiffsführer ist nichts zu                                                   Kege l zu bezeichn en .\n                             beachten ; die Verant wortung für das                                         D   Für diese s Gefa hrgut ist ke ine\n                             Ankupp eln der landseitig en Um-                                                  Bezeichnun q voro esc hr iebe n.\n                             schlagsle itung an das Bordsystem liegt\n                             auss chließlich bei der Landanlage .                 1.79   RheinS chPV       Si e haben Ih r Tanksch iff gelöscht. Die\n                                                                                         BinS chStrO       Ta nks sind noch nicht gere in igt. Was\n174     RheinSchPV /    Wer ist gegebenenfall s für di e                                 § 3.14 + 3.32;    geschi eht mit der Blau licht-/Blaukege l-\n        BinSchStrO      Bezeic hnung de s Sc hiffes m it Bla ulic ht /                   Anlag en 9 und    bez eich nung?\n        § 1.02 .5       Blaukege l verantwortli ch ?                                     10                A   Sie bleibt unv er änder t.\n                        A    Der Schiffsführer.                                                            B   Sie muß entf ernt werden .\n                        B    Der Absender.\n                                                                                                           C   Sie kann je nach Zweckmäß igkei t\n                        C    Die Umsch lagsfirma .                                                             beibehalten od er entfern t we rde n.\n                        D    Die Reederei.                                                                 D   Sie ist auf halb e Höh e zu set zen.\n\n175     RheinSchPV /    Wer ist fü r das Einh olen der Blau licht -/              180    Rhe inSc hPV /    Nach w elchem Reg le men\\ ist ein Schil1 zu\n        BinSchStrO      Blaukege lbeze ichn ung eines Tanksch iffe s                     Bin Sch StrO      bezei chn en, das ein bestimmtes gefährli-\n        § 1.02.5        ver antw ort li ch , w en n d ie Tanks ge leert ,                § 3.14 + 3.32 ;   c hes Gut , z. B. ein explosionsgefähr lic hes\n                        ger einig t und entgas t sind und ein                            Anlag en 11;      T ransp ortg ut, ge laden hat?\n                        gültige s Gasf re iheitsz eug nis vo rliegt?                     ADNR\n                        A Der S.chiffsführer .                                           Rn 10 500         A Nach der Rheins chiff ah rtspoli zeiver -\n                        B    Der Empfänger .                                                                 ord nung / Binnen sch iff a hrtsstra ßen-\n                        C    Der Sachverständ ige, der das Gasfr ei-                                         Ordnung und dem ADNR .\n                             heitsz eugnis ausgest ellt hat .                                              B   Nac h der Rhein schi ffsuntersu chungs -\n                        D    Die Reederei.                                                                     ordnung und de m ADNR.",
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            "content": "Vk 8 I Amtlicher             Teil                                            271                                                           Heft 9 - 1986\n\n\n Frage   Quellenbezug        Frage und Antwortvorschläge                           Frage   Quellenbezug     Frage und\n Nr.                                                                               Nr.\n\n                             C Das Schiff selber braucht nicht                     185     Allgemeine       Welcher der hiernach genannten entzünd-\n                               bezeichnet zu werden, hingegen                              Grund-           baren flüssigen Stoffe entwickelt beim\n                               müssen die Versandstücke mit Gefahr-                        kenntnisse für   Freiwerden genügend Dämpfe, damit sich\n                               zettel nach dem Anhang 2 der Anlage B                       Führer von       über der Flüssigkeitsoberfläche ein\n                               ADNR gekennzeichnet werden.                                 Tankschiffen     zündbares Gemisch bilden kann?\n                             0 Nach einer der \"Internationalen                                              A    Benzin.\n                               Regelungen\" gemäß Rn 10 102 (1) 1\n                               ADNR.                                                                        B    Dieselkraftstoff .\n                                                                                                            C.. Leichtes Heizöl.\n 181     RheinSchPV /        Auf welchen Liegestellen darf man mit\n                                                                                                            0 Petroleum.\n         BinSchStrO          einem Schiff, das gefährliche Güter\n         § 7.05 + 7.06       befördert, stilllegen, wenn das Schiff\n                             nie h t unter die Bestimmungen der                    186     Allgemeine       Kann sich das Niveau der Ladung eines\n                             Anlagen 9, 10 oder 11 der Rhelnschlff-                        Grund-           geschlossenen Tanks während des\n                             fahrtspolizelverordnung/Binnenschiff-                         kenntnisse       Transports erhöhen?\n                             fahrtsstraßen-Ordnung fällt?\n                                                                                                            A    Nein.\n                             A Auf einer der Schiffsart entsprechen-\n                                 den Liegestelle, die nicht für Blaulicht-                                  B   Ja, aber nur bei starkem Wellengang.\n                                 / Blaukegel-Schiffe bestimmt ist.                                          C Ja, aber nur bei sinkendem Luftdruck\n                             B Auf einer Liegestelle für Schiffe mit                                            (Schlechtwetterlage ).\n                                 irgendeinem gefährlichen Transportgut.\n                                                                                                            0   Ja, vor allem, wenn sich die flüssige\n                             C Auf jeder beliebigen Liegestelle.                                                Ladung erwärmt (z. B. durch Sonnen-\n                             D Auf einer Liegestelle, auf der nur                                               strahlung).\n                                 solche Schiffe liegen, die das gleiche\n                                 Gefahrgut befördern.\n                                                                                   187     Allgemeine       Wo sollten Sie mit einem Feuerlöscher\n182      RheinSchPV /        Auf welchen Liegestellen darf man mit                         Grund-           möglichst stehen, wen\" Sie einen Brand\n         BinSchStrO          einem Schiff stilliegen, das nach der                         kenntnisse       zu bekämpfen haben?\n         § 7.06 + 7.07       Rheinschiffahrtspolizelverordnung/Bin-                                         A   Auf der Luvseite des Feuers.\n                             nenschlffahrtsstraßen-Ordnung       § 3.14\n                             Ziff. 1 bzw. § 3.32 Ziff. 1 bezeichnet ist?                                    B   Auf der Leeseite des Feuers.\n                             A Auf jeder normalen Liegestelle für                                           C   In einem Abstand von mindestens\n                                  Selbstfahrer.                                                                 sieben Metern vom Feuer.\n                             B Auf einer Liegestelle für Schiffe mit                                        0   Seitlich des Feuers, um dessen\n                                  irgendeinem gefährlichen Transportgut.                                        Ausbreitung beobachten zu können.\n                             C Auf einer Liegestelle entsprechend der\n                                 Bezeichnung des Schiffes.\n                                                                                   188     Allgemeine       Darf man ein umluflunabhängiges Atem-\n                             0   Nur auf einer Liegestelle für Blaulicht-/                 Grund-           schutzgerät ohne Aufsicht benutzen, um\n                                 Blaukegel-Schiffe (ein, zwei oder drei                                     in einen Tank einzusteigen?\n                                                                                           kenntnisse\n                                 blaue Lichter bzw. Kegel).\n                                                                                                            A   Ja, umluftunabhängige Atemschutzge-\n183      RheinSchUO          Dürfen auf Tankschiffen, die dem ADNR                                              räte dürfen überall, mit oder ohne Auf-\n         § 8.04 + 8.91       unterliegen, Ersatz- oder Leerbehälter für                                         sichtsperson, eingesetzt werden.\n         + Empfehlung        Flüssiggas im Bereich der Ladung                                               B   Der Einsatz darf nur er-folgen, wenn\n         Nr.13               gelagert    werden?                                                                eine zweite Person mit Atemschutzge-\n         zu Kapitel 8 der    A Nein.                                                                            rät einsatzbereit ist, um erforderlichen-\n         RheinSchUO an                                                                                          falls Alarm schlagen und die Rettung\n                             B Ja, jedoch nur in einem Gasflaschen-\n         die Schiffsunter-                                                                                      des ersten Mannes durchführen oder\n                                 schrank.\n         suchungskom-                                                                                           mindestens einleiten zu können.\n         missionen           C Ja, wenn sie stehend und gegen\n                                 Umfallen und übermäßigen Einfluß von                                       C Ein umluftunabhängiges      Atemschutz-\n                                 Sonnenstrahlung geschützt gelagert                                             gerät darf nur dann ohne Aufsicht bei\n                                 sind.                                                                          einem TanKeinstieg verwendet werden,\n                             0 Ja, sie müssen jedoch liegend, gegen                                             wenn der Einsteigende mittels einer\n                                 Wegrollen gesichert und gegen                                                  Halteleine gesichert ist.\n                                 übermäßigen Einfluß von Sonnen-                                            D   Für den Einsatz von umluftunabhängi-\n                                 strahlung           gelagert werden.                                           gen Atemschutzgeräten gibt es keine\n                                                                                                                besonderen Vorschriften. Diese\n184      Bestimmungen        Bel einigen Stoffen der Klasse 3 (lila)                                            können gleich wie die anderen Atem-\n         von RIO + ADR       besteht außer der Brandgefahr noch eine                                            schutzgeräte eingesetzt werden.\n                             andere Gefahr. Wie wird bel Versand-\n                             stücken auf diese zusätzliche Gefahr\n                             aufmerksam gemacht?                                   189     Allgemeine       Was ist die Zündtemperatur?\n                             A Durch Kennzeichnung der Versand-                            Grund-\n                                                                                                            A   Die Temperatur einer Flüssigkeit, bei\n                                 stücke mit entsprechendem zusätzli-                       kenntnisse für\n                                                                                                                der das Gasgemisch über der\n                                 chen Gefahrzettel.                                        Führer von\n                                                                                                                Flüssigkeit mit einer Flamme erstmals\n                                                                                           Tankschiffen\n                             B Durch Vermerk im Beförderungspa-                                                 entzündet werden kann.\n                                 pier.                                                                      B   Die Temperatur, bei der ein Stoff sich\n                             C Zum Gefahrzettel für entzündbare                                                 selbst entzündet.\n                                 flüssige Stoffe wird in mindestens 3 cm\n                                                                                                            C Die Temperatur, bei der ein Stoff\n                                 hoher Druckschrift die UN-Nummer\n                                                                                                                explodiert.\n                                 des Gefahrgutes hinzugeschrieben.\n                             0 Durch Hervorheben (rot unterstrei-                                           0   Die niedrigste Temperatur, bei der sich\n                                 chen) der zusätzlichen Gefahr in den                                           ein Stoff unter erhöhter Sauerstoffzu-\n                                 schriftlichen Weisungen.                                                       fuhr selbst entzündet.",
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            "content": "Heft 9 - 1986                                                         272                                         V k B I Amtlicher           Teil\n\n\n Frage Quellenbezug        Frage und Antwortvorschläge                      Frage Quellenbezug         Frage und Antwortvorschläge\n Nr.                                                                        Nr.\n 190    Allgemeine        Was Ist der Flammpunkt?                           195   Allgemeine           Wodurch kann elektrostatische Aufladung\n        Grund-            A Die tiefste Temperatur, bei der nach                  Grund-               entstehen?\n        kenntnisse für      vorschriftsmäßigem Erwärmen einer                     kenntnisse für       A Durch das gleichmäßig langsame\n        Führer von          Flüssigkeit sich über dleser mit der                  Führer von               Aufladen der Akkumulatoren.\n        Tankschiffen        umgebenden Luft Dämpfe bilden, die                    Tankschiffen\n                                                                                                       B Durch Reibung elektrisch schlecht\n                            sich beim Annähern einer Flamme                                                leitender Stoffe oder Gegenstände\n                            kurzzeitig entzünden.                                                          aneinander. Dies tritt u. a. beim\n                          B Die Temperatur, bei der ein Stoff sich                                         Befüllen von Tanks mittels nicht\n                            selbst entzündet.                                                              geerdeter Umschlagsleitungen auf.\n                          C Die Temperatur, bei der ein Stoff                                          C Durch die Herstellung einer elektrisch\n                            explodiert.                                                                    leitenden Verbindung von der Land-\n                          0 Die niedrigste Temperatur, bei der sich                                       anlage zum Schiff.\n                            ein Stoff unter erhöhter Sauerstoffzu-                                     0 Wenn Metall auf Metall geschlagen\n                            fuhr selbst entzündet.                                                        wird.\n191      Allgemeine       Wie ist der Explosionsbereich eines               196   Allgemeine           Was können Sie tun, um beim Befüllen\n         Grund-           Stoffes begrenzt?                                       Grund-               eines Tanks die elektrostatische\n       . kenntnisse für   A Zwischen der oberen Explosionsgren-                   kenmnisse für        Aufladung möglichst gering zu halten?\n         Führer von           ze und 100 Volumenprozenten.                        Führer von           A Flammendurchschlagsicherung\n         Tankschiffen\n                          B Zwischen der unteren Explosionsgren-                  Tankschiffen             ausbauen.\n                              ze und 10 Volumenprozenten.                                              B Die Befüllung mit reduzierter Ladelei-\n                          C Zwischen der unteren und der oberen                                            stung beginnen, bis der Al.i'slaufdes\n                              Explosionsgrenze.                                                            Füllrohres in der Flüssigkeit steht.\n                          0 Zwischen null Volumenprozent und                                               Die Befüllung mit erhöhter Ladelei-\n                              der oberen Explosionsgrenze.                                                 stung beginnen.\n       Allgemeine                                                                                      0 Das Erdungskabel entfernen.\n192                       Was Ist Im Zusammenhang mit Explo-\n       Grund-             sionsgefahr unter einem \"mageren\"\n       kenntnisse für     Gasgemisch zu verstehen?                          197   Allgemeine           Welche der nachfolgenden Behauptungen\n       Führer von                                                                 Grund-               betreffend Filter In Atemschutzgeräten Ist\n                          A Das Gemisch enthält einen zu\n       Tankschiffen                                                               kenntnisse für       rlc\"tlg?\n                              geringen Anteil Luft und kann somit                 Führer von\n                              nicht explodieren.                                                       A Filter schützen bei einer Schadstoff-\n                                                                                  Tankschiffen              konzentration von 1 % und bei\n                          B Das Gemisch enthält einen zu\n                                                                                                            normalem Gebrauch etwa während\n                              geringen Anteil Stickstoff, womit die\n                                                                                                            einer halben Stunde.\n                              Gefahr einer Explosion besteht.\n                                                                                                       B An Deck schützen Filtermasken\n                          C Das Gemisch liegt durch seinen zu\n                                                                                                            während unbegrenzter Zeit.\n                              geringen Anteil brennbarer Gase\n                              unterhalt des Explosionsbereichs.                                        C Filtermasken dürfen nur an Deck, in\n                                                                                                            Kofferdämmen und in Wallgangtanks\n                          0 Das Gemisch enthält einen zu\n                                                                                                            verwendet werden.\n                              geringen Anteil SauerstOff, um explo-\n                              sionsfähig zu sein.                                                      0 Bei der Verwendung von Filtermasken\n                                                                                                            spielt der Sauerstoffgehalt im Verwen-\n193    Allgemeine         Welche der beiden nachstehenden Be-                                               dungsbereich keine Rolle.\n       Grund---           hauptungen Ist richtig und welche Ist\n       kenntnisse für     falsch?                                           198   Allgemeine           Welche der hiernach aufgeführten Atem-\n       Führer von         I. Der Explosionsbereich eines Stoffes                  Grund-               schutzgeräte dürfen absolut nl c h t in ge-\n       Tankschiffen       liegt immer zwischen der oberen und der                 kennmisse für        schlossenen Räumen verwendet werden?\n                          unteren Explosionsgrenze (VEG).                         Führer von           A Filtermasken .\n                                                                                  Tankschiffen\n                          11.Der Explosionsbereich eines Stoffes                                       B Preßluftatmer .\n                          liegt oberhalb der oberen Exploslonsgren-                                    e Frischluftschlauchgerät.\n                          ze(OEG).                                                                     0 Druckschlauchgerät.\n                          A Beide Behauptungen sind richtig.\n                          B Die Behauptung I ist richtig, die               199   Allgemeine           Wie lang darf der Saugschlauch einer\n                               Behauptung 11falsch.                               Grund-               Schlauchmaske bei einem an Bord\n                          C Die Behauptung I ist falsch, die                      kenntnisse für       verwendeten Atemschutzgerät höchstens\n                               Behauptung 11richtig.                              Führer von           sein?\n                          0 Beide Behauptungen sind falsch.                       Tankschiffen .       A 5m.\n                                                                                                       B 10m.\n194    Allgemeine\n       Grund-\n                          Warum dürfen die Ladetanks nicht\n                          randvoll gefüllt werden?\n                                                                                                   .   e 12m.\n                                                                                                       0 20m.\n       kenntnisse für     A Weil das Ladegut sich im Wellengang\n       Führer von            nicht frei bewegen (schwappen)\n       Tankschiffen          könnte.                                        200   Allgemeine           Beim Befüllen eines Tanks müssen Sie\n                                                                                  Grund-               mit gedrosselter Ladeleistung beginnen.\n                          B Weil sich die Flüssigkeit beim                        kenntnisse für       Wann dOrfen Sie diese erhöhen?\n                             Erwärmen ausdehnt, Schaden am                        Führer von\n                             Schiff anrichten oder/und aus dem                                         A Nachdem d\\e ersten \"\\00 \\ ge\\aden\n                                                                                  Tankschiffen              sind.\n                             Tank auslaufen könnte.\n                          C Weil es nicht möglich ist, ein Schiff                                      B Nachdem die ersten 500 I geladen\n                             ..randvoll\" zu laden, ohne daß das                                             sind .\n                             Risiko des Überlaufens besteht.                                           C Sobald der Auslauf des Füllrohres im\n                          0 Weil das \"randvolle Laden\" zuviel Zeit                                         Flüssigkeitsspiegel der Ladung\n                             beanspruchen würde. Dies hätte eine                                           eintaucht.\n                             unverhältnismäßig lange Belegung der                                      0 Nachdem der Tank zur Hälfte gefüllt\n                             UmschlagsteIlen zur Folge.                                                    ist.",
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Verlängert bis                                                          .\n           kenntnisse für      A   Eine Verbindungsleitung zwischen\n           Führer von              einem geschlossenen Tankschiff und            durch                                                                   .\n           Tankschiffen            dem Tank einer Landanlage, durch die\n                                   beim Laden im Tank des Schiffes               Datum                                                                   .       (Stempel)\n                                   vorhandene Gase in den Landtank\n                                   abgeführt werden.                             Unterschrift                                                            .\n                               BEine Verbindungsleitung zwischen\n                                  zwei Tanks oder Gruppen von Tanks,\n                                  womit auf einem geschlossenen\n                                  Tankschiff ein Druckausgleich in den           Verlängert bis                                                          .\n                                  verschiedenen Laderäumen erzielt\n                                  wird.                                          durch                                                                   .\n                               C  Eine Verbindungsleitung zwischen\n                                  dem Gasölbunker und dem Tagestank.             Datum                                                                   .       (Stempel)\n                               DEine Druckluft-Verbindungsleitung\n                                  zwischen einem Schubboot und Tank-             Unterschrift                                                            .\n                                  schubleichtern.\n\n\n\n                                                                                 Verlängert bis                                                          .\n\n                                                                                 durch                                                                   .\n\n                                                                 Anlage 2        Datum                                                                   .       (Stempel)\n\n Muster einer Bescheinigung nach Rn 10 170 Abs. 2 ADNR                           Unterschrift                                                            .\nDie nach Rn 10 170 Abs. 2 ADNR erforderliche Bescheinigung über\nbesondere Kenntnisse des ADNR muß dem nachstehend dargestellten\nMuster entsprechen. Für dieses Dokument wird als Format das des eu-\nropäischen nationalen Führerscheins (A7 -105 mm x 74 mm) oder ein\nauf dieses Format faltbares Doppelblatt vorgeschrieben. Farbe oran-                                                                             (2. Innenseite - Seite 3)\nge.                                                                              Bemerkungen\n\n                                                                                 Die Kenntnisse gemäß Rn 10 170 Abs. 3 ADNR wurden erstmals erwor-\n                                                      (Titelblatt - Seite 1)     ben durch\n\n                                                                                 o   Ablegung einer Fachprüfung ADNR1)\n      ADNR-Bescheinlgung       über besondere Kenntnisse des ADNR\n\n Nr. der Bescheinigung\n                                                                                 o   Teilnahme an einer Schulunqi)»)\n\n                                                                                 I) Nichtzutreffendes streichen.\n                                                                                 Z) Nur Bewerber, die ihr Rheinschifferpatent oder Binnenschifferpatent vor\nName                                                                       .       dem 1. April 1986 erworben haben, können bis zum 31. März 1989 die\n                                                                                   Kenntnisse durch Schulung erwerben.\nVorname(n)                                                                 .\n                                                                                 (VkBI 1986 S. 250)\ngeboren am                                                                 .\n\nStaatsangehörigkeit                                                       ..\n\n                                                                                     5 t ra ß e n V e.r k ehr'               ,\n                                                                                                                            .....1\nDer Inhaber dieser Bescheinigung verfügt über besondere Kenntnisse                                            .. I   ...)\n\n\n\n\ndes ADNR gemäß Randnummer 10 170 (2) der Anlage BADNA.\n                                                                                 Nr. 109        Bekanntmachung Nr. 9/86\nDiese Bescheinigung gilt bis zum                   19   , soweit sie\n                                                                                                über Sonderabmachungen nach § 22 a\nnicht innerhalb der Geltungsdauer durch Teilnahme an einer Wieder-                              des Güterkraftverkehrsgesetzes\nholungs- und Fortbildungsschulung verlängert wurde.i)\n                                                                                                                                             Köln, den 21. April 1986\n                                                                                                                                             IA-081\nAusgestellt durch                                                         .     Auf Grund des § 24 des GÜ1erkraftverkehrsgesetzes                            wird hiermit\n                                                                                folgendes veröffentlicht:\nDatum                                                                     .\n                                                                                1. Sonderabmachung          Nr. 0136\nUnterschrift        :                                                     .\n                                                                                     1. Name des Unternehmers:                       Thomas Dachser\n                                                   (Stempel)                         2. Verkehrsverbindungen                         von Lübeck\n                                                                                                                                     nach Rheinstetten\n                                                                                     3. Güterart:                                    Papier, unbearbeitet\n                                                                                     4. Gütermenge:                                  mindestens 500 t\nI) Verlängerung der Gültigkeit siehe Seite 2.",
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            "content": "Heft 9 - 1986                                                                274                                              VkBI        Amtlicher          Teil\n\n      5. Vereinbarte                                                                 4. Gütermenge:                          mindestens      500 t jeweils in 3\n         Beförderungsentgelte:                      DM/100 kg                                                                Monaten\n                                             20t        23t      24t                 5. Tag des Abschlusses\n                                             6,46      6,20      6,15                   der Sonderabmachung:                 20. März 1986\n                                         ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n                                                                                     6. Dauer der\n      6. Tag des Abschlusses\n                                                                                        Sonderabmachung         :            ab 1. April 1986 auf unbe-\n         der Sonderabmachung:            22. Januar 1986                                                                     stimmte Zeit, mindestens je-\n      7. Dauer der                                                                                                           doch bis zum 30. Juni 1986\n         Sonderabmachung:                ab 1. Februar 1986 auf un-                  7. Wichtigste\n                                         bestimmte Zeit, mindestens je-                 Sonderbed ing ungen:                 mindestens 15 t\n                                         doch bis zum 30. April 1986                                                         je Beförderung;\n      8. Wichtigste                                                                                                           Nummern 7 und 10 der Vor-\n         Sonderbedingungen       :       Nummer 7 der Vorschriften für                                                       schriften für die Frachtberech-\n                                         die Frachtberechnung     (RKT                                                       nung (RKT Teil 11Abschnitt 1)\n                                         Teil II Abschnitt 1) gilt ent-                                                      gelten entsprechend. Verein-\n                                         sprechend                                                                           bart ist auch die Bedienung\n 2. Sonderabmachung         Nr. 0267\n                                                                                                                             mehrer Bestimmungsorte die-\n      1. Name des Unternehmers:          Horst Pöppel                                                                        ser    Sonderabmachung        auf\n      2. Verkehrsverbindungen                                                                                                einer Fahrt. Hierbei gilt das\n         und vereinbarte                                                                                                     Entgelt nach der Sonderab-\n         Beförderu ngsentgelte:                     DM/100 kg                                                                machung nur bis zum ersten\nvon                               Bremen                    Hamburg                                                          Bestimmungsort. Die Nachlauf-\n                              15t   20t         23 t   15 t   20 t    23 t                                                   beförderungen        unterliegen\nnach     Würzburg      a)     7,90 7,15         6,85   8,20 7,50      7,20                                                   dem jeweiligen Tarif.\n                       b)     7,25 6,50                7,75 7,00\n         Karlsruhe     a)     8,00 7,10         6,80   8,00 7,10      6,80\n                                                                                   3. Sonderabmachung        Nr. 0381\n                       b)     7,65 6,95                8,00 7,10\n         Hof (Saale)   a)     8,30 7,50         7,40   8,30 7,50      7,40           1. Name des Unternehmers:               Hans Ledermann & Söhne\n                       b)     7,75 7,00                7,75 7,00                     2. Verkehrsverbindungen:               von Hamburg\n         Bruchsal      a)     8,60 7,80         7,50   8,60 7,80      7,50                                                  nach Berlin\n                       b)     7,65 6.95                7,80 7,10                     3. Güterart:                            Kakaobohnen in Säcken\n         Nürnberg      a)     8,70 7,80         7,40   9,00 8,10      7,80\n                                                                                     4. Gütermenge:                         mindestens 500 t\n                       b)     8,00 7,20                8,50 7,60\n                                                                                                                            jeweils in 3 Monaten\n         Heilbronn     a)     8,80 7,90         7,70   9,00 8,00      7,80\n                       b)     8,60 7,70                8,70 7,85                     5. Vereinbarte\n                                                                                        Beförderu ngsentgelte:              5,00 DM/1 00 kg\n         Aalen         a)     9,00 8,20                9,00 8,20\n                                                                                                                            ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n                       b)     8,20 7,40                9,00 8,20\n         Ellhofen      a)     9,00 8,20         7,90   9,00 8,20                     6. Tag des Abschlusses\n                       b)     7,80 7,10                7,80 7,10                        der Sonderabmachung           :     21 . März 1986\n         Gochsheim     a)     9,00 8,10         7,80   9,30 8,30      8,00           7. Dauer der\n                       b)     7,60 6,90                7,95 7,20                        Sonderabmachung:                    ab 1. April 1986 auf unbe-\n         Reutlingen    a)     9,00 8,20         8,15   9,70 8,80      8,45                                                  stimmte Zeit, mindestens je-\n                       b)     8,60 7,80                9,00 8,20                                                            doch bis zum 30. Juni 1986\n         Stuttgart     a)     9,00 8,20         8,00   9,00 8,20                     8. Wichtigste\n                       b)     8,00 7,25                9,00 8.20                        Sonderbedingungen:                  mindestens 20 t und nur eine\n         Etzenricht    a)     9,15 8,30         8,10   9,15 8,30      8,10                                                  Be- und eine Entladestelle je\n                       b)     8,65 7,85                8,65 7,85                                                            Beförderung\n         Regensburg    a)     9,60 8,85         8,40   9,60 8,85      8,40\n                       b)     8,95 8,10                9,25 8,35\n         Augsburg,                                                                 4. Sonderabmachung        Nr. 05164\n         Elchingen     a)     9,80     8,90     8,60    9,80   8,90   8,70           1. Name des Unternehmers:               Frucht-Ferntransporte\n                       b)     8,90     8,20             9,25   8,35                                                          Richter & Co.\n         München       a)     9,90     9,00    8,50     9,90   9,00   8,90           2. Verkehrsverbindungen\n                       b)     9,00     8,40             9,50   8,50                     und vereinbarte\n         Passau        a)     9,90     9,00    8,50     9,90   9,10   8,90              Beförderungsentgelte:\n                       b)     9,00     8,40             9,50   8,50            von                                        Bremen                   Hamburg\n         Ravensburg    a)    10,00     9,20    8,80    10,20   9,35   8,90                                     15t          20t    23 t     15 t     20 t    23 t\n                       b)     9,40     8,50             9,70   8,75            nach      Dortmund       a)     4,70         4,20   4,00     5,00     4,50    4,25\n                                              ggf. zuzüglich Umsatzsteuer                               b)     4,25         3,90            5,20     4,70\n                                                                                         Essen          a)     5,00         4,50   4,30     5,25     4,70    4,50\n  3. Güterart:                           a) Ananas, Bananen, Beeren-,                                   b)     4,50        4,30             5,40     4,70\n                                            Kern- und Steinobst, Zitrus-                                                           4,40     5,40     4,70    4,60\n                                                                                         Duisburg       a)     5,10         4,60\n                                            früchte,   sämtlich    frisch,\n                                                                                                        b)     4,65         4,40            5,40     4,70\n                                            sonstige Zitrusfrüchte, ge-\n                                                                                         Düsseldorf     a)     5,20         4,70   4,50     5,40      4,70   4,'50\n                                            trocknetes Beeren-, Kern-\n                                                                                                        b)     5,00         4,70            5,40      4,70\n                                            und Steinobst, Datteln, Fei-\n                                                                                        Mönchen-\n                                            gen, Fruchtmelange, sowie\n                                                                                        gladbach        a)     5,50        5,00    4,90     5,50    5,00     4,90\n                                            Nüsse und Nußkerne aller\n                                                                                                        b)     5,20        4,70             5,50    5,00\n                                            Art, auch untereinander ge-\n                                                                                         Köln           a)     5,60        4,90             5,80    4,90\n                                            mischt, ausgenommen Erd-\n                                                                                                        b)     5,40        4,90             5,80    4,90\n                                            nüsse und Erdnußkerne;\n                                                                                        Siegen          a)     6,50        5,70    5,60     7,00    5,80\n                                         b) Gemüse, frisch",
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Verkehrsverbindungen\n                            1St      20t  23 t      15 t     20t   23 t               und vereinbarte\nnach     Limburg                                                                      Beförderu ngsentgelte:                                 DM/100 kg\n         a.d.Lahn      a)   6,70    6,50    6,00   6,70      6,50   6,40              von      Bremen\n                       b)   6,70    6,50           6,70      6,50                     nach     Lübeck, Tornesch,                                2,785\n         Frankfurt                                                                             Lauenburg (Eibe)                                 3,00\n         am Main       a)   6,70    6,50    6,40   6,70      6,50                              Bottrop                                          4,07\n                       b)   6,50    5,90           6,70      6,50                              Berlin                                           5,60\n         Rosbach\n                                                                                                                             gg1. zuzüglich Umsatzsteuer\n         v. d. Höhe    a)   6,70    6,50    6,40   6,70      6,50   6,40\n                       b)   6,70    6,00           6,70      6,50                  3. Güterart:                         Papier, unbearbeitet\n         Mainz         a)   7,00    6,60    6,50   7,00      6,60   6,50           4. Gütermenge:                       mindestens 500 t\n                       b)   7,00    6,60           7,00      6,60                                                       jeweils in 3 Monaten\n         Dietzenbach   a)   7,70    6,90    6,70   7,75      7,00   6,90           5. Tag des Abschlusses\n                       b)   7,00    6,40           7,75      7,00                     der Sonderabmachung:              18. März 1986\n         Mannheim      a)   8,00    7,10    6,80   8,00      7,10   6,80\n                                                                                   6. Dauer der\n                       b)   7,20    6,50           8,00      7,10\n                                                                                      Sonderabmachung:                  ab 18. März 1986 auf unbe-\n         Karlsruhe     a)   8,00    7,10    6,80   8,00      7,10   6,80\n                                                                                                                        stimmte Zeit, mindestens je-\n                       b)   7,65    6,95           8,00      7,10\n                                                                                                                        doch bis zum 18. Juni 1986\n         Gimbsheim     a)   8,00    7,10    7,00   8,00      7,10   7,00\n                       b)   7,25    6,50           8,00      7,10                  7. Wichtigste\n         Heilbronn     a)           7,70    7,40   8,50      7,70   7,40              Sonderbedingungen:                entgeltpflichtig mindestens 20 t\n                            8,50\n                       b)   8,50    7,70           8,50      7,70                                                       und nur eine Entladestelle je\n         Bruchsal      a)   8,60    7,80    7,50   8,60      7,80   7,50                                                Beförderung\n                       b)   7,15    6,95           7,80      7,10                6. Sonderabmachung        Nr. 0637\n         Nürnberg      a)   8,75    7,90    7,50   9,00      8,20   8,10           1. Name des Unternehmers:            H. Grathwohl & Sohn\n                       b)   8,00    7,20           8,50      7,60                                                       GmbH & Co.\n         Stuttgart     a)   9,00    8,20    8,00   9,00      8,20\n                                                                                   2. Verkehrsverbindungen\n                       b)   8,00    7,25           9,00      8,20\n                                                                                      und vereinbarte\n                                           ggf. zuzüglich Umsatzsteuer                Beförderungsentgelte:                  DM/100 kg\n      3. Güterart:                                                           von                           Bremen                            Hamburg\n                                      a) Ananas, Bananen, Beeren-,\n                                                                                                            1St   20 t         23 t   1St      20t   23 t\n                                         Kern- und Steinobst, Zitrus-\n                                         früchte,    sämtlich   frisch,      nach     Dortmund       a)      4,70     4,20     4,00   5,00     4,50     4,25\n                                         sonstige Zitrusfrüchte, ge-                                 b)      4,25     3,90            5,20     4,70\n                                         trocknetes Beeren-, Kern-                    Göttingen      a)      4,70     4,25    4,00    5,20     4,70     4,60\n                                         und Steinobst, sowie Nüsse                                  b)      2,80     2,50            5,00     4,50\n                                         und Nußkerne aller Art,                      Essen           a)     5,00     4,50    4,30    5,25     4,70     4,50\n                                         auch     untereinander     ge-                              b)      4,50     4,30            5,40     4,70\n                                         mischt, ausgenommen Erd-                     Duisburg       a)      5,10     4,60    4,40    5,40     4,70     4,60\n                                         nüsse und Erdnußkerne;                                      b)      4,65     4,40            5,40     4,70\n                                                                                      Düsseldorf     a)      5,20     4,70    4,50    5,40     4,70     4,60\n                                      b) Gemüse, frisch                                              b)      5,00     4,70            5,40     4,70\n                                                                                      Kassel         a)      5,40     4,90    4,70    5,60     5,00     4,90\n   4. Gütermenge:                      mindestens 500 t                                              b)      3,20     2,90            5,60     5,00\n                                      jeweils in 3 Monaten                            Mönchen-\n                                                                                      gladbach     a)        5,50     5,00    4,90    5,50     5,00     4,90\n   5. Tag des Abschlusses\n                                                                                                   b)        5,20     4,70            5,50     5,00\n      der Sonderabmachung:            21. März 1986                                   Köln         a)        5,60     4,90    4,80    5,80     4,90     4,80\n  6. Dauer der                                                                                     b)        5,40     4,90            5,80     4,90\n     Sonderabmachunq.                 ab 1. April 1986 auf unbe-                      Bad Hersfeld a)        6,40     5,80    5,60    6,55     5,95     5,70\n                                      stimmte Zeit, mindestens je-                                 b)        5,55     5,00            5,70     5,15\n                                      doch bis zum 30. Juni 1986_                     Siegen       a)        6,50     5,70    5,60    7,00     5,80\n                                                                                                   b)        6,00     5,40            7,00     5,80\n  7. Wichtigste\n                                                                                      Limburg\n     Sonderbed ingungen:             mindestens 15 t                                  a.d.Lahn     a)        6,70     6,50    6,00    6,70     6,50     6,40\n                                     je Beförderu ng;                                              b)        6,70     6,50            6,70     6,50\n                                     Nummern 7 und 10 der Vor-                        Frankfurt\n                                     schriften für die Frachtberech-                  am Main      a)       6,70      6,50    6,40    6,70     6,50\n                                     nung (RKT Teil 11Abschnitt 1)                                 b)       6,50      5,90            6,70     6,50\n                                     gelten entsprechend. Verein-                     Rosbach\n                                     bart ist auch die Bedienung                      v. d. Höhe   a)       6,70      6,50    6,40    6,70    6,50      6,40\n                                     mehrerer       Bestimmungsorte                                b)       6,70      6,00            6,70    6,50\n                                     dieser Sonderabmachung         auf               Gießen       a)       6,80      6,00    5,90    7,00    6,00\n                                     einer Fahrt. Hierbei gilt das                                 b)       6,20      5,60            7,00    6,00\n                                     Entgelt nach der Sonderab-                       Mainz        a)       7,00      6,60    6,50    7,00    6,60      6,50\n                                      machung nur bis zum ersten                                   b)       7,00      6,60            7,00    6,60\n                                      Bestimmungsort. Die Nachlauf-                   Dietzenbach a)        7,70      6,90    6,70    7,75    7,00      6,90\n                                      beförderungen        unterliegen                             b)       7,00      6,40            7,75    7,00\n                                      dem jeweiligen Tarif.                           Mannheim     a)       8,00      7,10    6,80    8,00    7,10      6,80\n                                                                                                   b)       7,20      6,50            8,00    7,10\n5. Sonderabmachung      Nr. 05169\n                                                                                      Karlsruhe    a)       8,00      7,10    6,80    8,00    7,10      6,80\n   1.",
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            "content": "Heft 9 - 1986                                                               276                                           V k BI      Amtlicher          Teil\n\n\nvon                                  Bremen                 Hamburg               8. Sonderabmachung        Nr. 07431\n                               15t     201   231      15t      20t  23 t            1. Name des Unternehmers:            Jürgen Schlüter KG\nnach     Gimbsheim     a)     8,00    7,10  7,00    8,00      7,10 7,00                                                  (GmbH & Co.)\n                       b)     7,25    6,50          8,00      710                   2. Verkeh rsverbi nd ungen:          von Brake (Unterweser)\n         Heilbronn     a)     8,50    7,70 7,40     8,50      7,70 7,40                                                  nach Berlin\n                       b)     8,50    7,70          8,50      7,70\n                                                                                    3. Güterart:                         Zellulose\n         Bruchsal      a)     8,60    7,80 7,50     8,60      7,80 7,50\n                                                    7,80      7,10                  4. Gütermenge:                       mindestens 500 t\n                       b)     7,65    6,95\n                       a)     9,00    8,20 8,00     9,00      8,20                                                       jeweils in 3 Monaten\n         Stuttgart\n                       b)     8,00    7,25          9,00     8,20                   5. Vereinbarte\n         Ellhofen      a)     9,00    8,20 7,90     9,00      8,20                     Beförderu ngsentgelte:            3,545 DM/1 00 kg\n                       b)     7,80    7,10          7,80      7,10                                                       ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n                                           ggf. zuzüglich Umsatzsteuer             6. Tag des Abschlusses\n                                                                                      der Sonderabmachung:               1. März 1986\n  3. Güterart:                          a) Ananas, Bananen, Beeren-,               7. Dauer der\n                                           Kern- und Steinobst, Zitrus-               Sonderabmachung:                   ab 1. März auf unbestimmte\n                                           früchte,    sämtlich   frisch,                                                Zeit, mindestens jedoch bis\n                                           sonstige Zitrusfrüchte, ge-                                                   zum 1. Juni 1986\n                                           trocknetes Beeren-, Kern-               8. Wichtigste\n                                           und Steinobst, sowie Nüsse                 Sonderbedingungen        :         mindestens 23 t je Beförderung\n                                           und Nußkerne aller Art,\n                                           auch     untereinander     ge-\n                                           mischt, ausgenommen Erd-\n                                           nüsse und Erdnußkerne;\n                                                                                  9. Sonderabmachung        Nr. 0851\n                                        b) Gemüse, frisch\n                                                                                    1. Name des Unternehmers:            Adam Offergeid Spedition\n  4. Gütermenge:                        mindestens 500 t                                                                 GmbH & Co. KG\n                                        in jeweils 3 Monaten\n                                                                                    2. Verkehrsverbindungen\n  5. Dauer der                                                                         und vereinbarte\n     Sonderabmachung:                   21. März 1986                                  Beförderungsentgelte:                   DM/100 kg\n  6. Dauer der                                                                von                                 Bremen                       Hamburg\n     Sonderabmachung:                   ab 15. April 1986 auf un-                                             1St   20 t 23 t            1St     20t   23 t\n                                        bestimmte Zeit, mindestens je-\n                                                                              nach     Bielefeld       a)     3,30 3,00 2,90            4,30      4,10\n                                        doch bis zum 14. Juli 1986\n                                                                                                       b)     3,20 2,90                 4,20      4,00\n  7. Wichtigste                                                                        Dortmund        a)     4,70 4,20 4,00            5,00      4,50   4,25\n     Sonderbedingungen:                 mindestens 15 t                                                b)     4,25 3,90                 5,20      4,70\n                                        je Beförderung;                                Essen           a)     5,00 4,50 4,30            5,25      4,70   4,50\n                                        Nummern 7 und 10 der Vor-                                      b)     4,50 4,30                 5,40      4,70\n                                        schriften für die Frachtberech-                Duisburg        a)     5,10 4,60 4,40            5,40      4,70   4,60\n                                        nung (RKT Teil 11Abschnitt 1)                                  b)     4,65 4,40                 5,40      4,70\n                                        gelten entsprechend.     Verein-                                      5,20 4,70 4,50            5,40      4,70   4,60\n                                                                                       Düsseldorf      a)\n                                         bart ist auch die Bedienung                                   b)     5,00 4,70                 5,40      4,70\n                                         mehrerer       Bestimmungsorte\n                                                                                       Mönchen-\n                                        dieser Sonderabmachung       auf               gladbach        a)     5,50      5,00   4,90     5,50      5,00   4,90\n                                        einer Fahrt. Hierbei gilt das                                  b)     5,20      4,70            5,50      5,00\n                                         Entgelt der Sonderabmachung                   Köln            a)     5,60      4,90            5,80      4,90\n                                         nur bis zum ersten Bestim-                                    b)     5,40      4,90            5,80      4,90\n                                         mungsort. Die Nachlaufbeför-                  Siegen          a)     6,50      5,70   5,60     7,00      5.80\n                                        derungen unterliegen dem je-                                   b)     6,00      5,40            7,00      5,80\n                                        weiligen Tarif.                                 Berlin         a)     6,50      5,80   5,50     5,50      5,00   4,90\n                                                                                                       b)     6,20      5,60            5,50      5,00\n                                                                                        Limburg\n 7. Sonderabmachung         Nr. 07430                                                                                                             6,50   6,40\n                                                                                        a.d.Lahn       a)     6,70      6,50   6,00     6,70\n      1. Name des Unternehmers:         Jürgen Schlüter KG                                             b)     6,70      6,50            6,70      6,50\n                                        (GmbH & Co.)\n                                                                                        Frankfurt\n      2. Verkeh rsverbind ungen:        von Bremen                                      am Main        a)     6,70      6,50   6,40     6,70      6,50\n                                        nach Berlin                                                    b)     6,50      5,90            6,70      6,50\n      3. Güterart:                      Zellulose                                       Rosbach\n                                        mindestens 500 t                                v. d. Höhe     a)     6,70      6,50   6,40     6,70 6,50        6,40\n      4. Gütermenge:\n                                        jeweils in 3 Monaten                                           b)     6,70      6,00            6,70 6,50\n                                                                                        Mainz          a}     7,00      6,60   6,50     7,00 6,60\n      5. Vereinbarte                                                                                   b)     7.00      6,60            7,00 6,60\n         Beförderu ngsentgelte:         3,43 DM/1 00 kg\n                                                                                        Dietzenbach    a)     7,70      6,90   6,70     7,75 7,00        6,90\n                                        ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n                                                                                                       b}     7,00      6,40            7,75 7,00\n      6. Tag des Abschlusses                                                            Mannheim       a)     8,00      7,10   6,80     8,00 7,10        6,80\n         der Sonderabmachung:           2. Januar 1986                                                 b)     7,20      6,50            8,00 7,10\n      7. Dauer der                                                                      Karlsruhe      a)     8,00      7,10   6,80     8,00 7,10        6,BO\n         Sonderabmachung       :        ab 2: Januar 1986 auf un-                                      b)     7,65      6,95            B,OO 7,10\n                                        bestimmte Zeit, mindestens je-                  Gimbsheim      a)     8,00      7,10   7,00     B,OO 7,10        7,00\n                                        doch bis zum 2 . April 1986                                    b)     7,25      6,50            8,00 7,10\n                                                                                        Heilbronn      a)     8,50      7,70   7,40     8,50 7,70        7,40\n      8. Wichtigste\n                                                                                                              8,50      7,70            8,50 7,70",
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Güterart:                       a) Ananas, Bananen, Beeren-,\n                                                                                          Rosbach\n                                            Kern- und Steinobst, Zitrus-\n                                                                                          v. d. Höhe     a)   6,70    6,50     6,40    6,70     6,50   6,40\n                                            früchte,    sämtlich   frisch,\n                                                                                                         b)   6,70    6,00             6,70     6,50\n                                            sonstige Zitrusfrüchte, ge-\n                                                                                          Mainz          a)   7,00    6,60     6,50    7,00     6,60   6,50\n                                            trocknetes Beeren-, Kern-\n                                                                                                         b)   7,00    6,60             7,00     6,60\n                                            und Steinobst sowie Nüsse\n                                                                                          Dietzenbach a)      7,70    6,90     6,70    7,75     7,00   6,90\n                                            und Nußkerne aller Art,\n                                                                                                         b)   7,00    6,40             7,75     7,00\n                                            auch     untereinander     ge-\n                                                                                          Gimbsheim      a)   8,00    7,10     7,00    8,00     7,10   7,00\n                                            mischt, ausgenommen Erd-\n                                                                                                         b)   7,25    6,50             8,00     7,10\n                                            nüsse und Erdnußkerne;\n                                                                                          Karlsruhe      a)   8,00    7,10     6,80    8,00     7,10   6,80\n                                         b) Gemüse frisch\n                                                                                                         b)   7,65    6,95             8,00     7,10\n      4. Gütermenge:                      mindestens 500 t                                Mannheim       a)   8,00    7,10     6,80    8,00     7,10   6,80\n                                         jeweils in 3 Monaten                                            b)   7,20    6,50             8,00     7,10\n      5. Tag des Abschlusses                                                              Heilbronn      a)   8,50    7,70     7,40    8,50     7,70   7,40\n         der Sonderabmachung:            21 . März 1986                                                  b)   8,50    7,70             8,50     7,70\n      6. Dauer der                                                                        Pirmasens    . a)   8,50    7,50     7,40    8,50     7,50   7,40\n         Sonderabmachung:                ab 1. April 1986 auf un-                                        b)   7,85    7,10             8,10     7,35\n                                         bestimmte Zeit, mindestens je-                   Bruchsal       a)   8,60    7,80     7,50    8,60     7,80   7,50\n                                         doch bis zum 30. Juni 1986                                      b)   7,65    6,95             7,80     7,10\n   7. Wichtigste                                                                          Kirkel         a) . 8,60    7,50             8,60     7,50\n      Sonderbedingungen:                 mindestens 15 t                                                 b)   8,35    7,25             8,60     7,50\n                                         je Beförderung;                                  Neunkirchen\n                                         Nummern 7 und 10 der Vor-                        (Saar)         a)   8,60    7,50              8,60    7,50\n                                         schriften für die Frachtberech-                                 b)   8,30    7,40              8,60    7,50\n                                         nung (RKT Teil 11Abschnitt 1)                    Gochsheim      a)   8,65    7,85     7,50     8,65    7,85   7,50\n                                         gelten entsprechend . Verein-                                   b)   7,10    6,45              7,10    6,45\n                                         bart ist auch die Bedienung                      Aalen          a)   9,00    8,20              9,00    8,20\n                                         mehrerer      Bestimmungsorte                                   b)   8,20    7,40            ' 9,00    8,20\n                                         dieser Sonderabmachung        auf                Ellhofen       a)   9,00    8,20     7,90     9,00    8,20   8,20\n                                         einer Fahrt. Hierbei gilt das                                   b)   7,80    7,10              7,80    7,10\n                                         Entgelt nach der Sonderab-                       Kirn           a)   9,00    8,20              9,00    8,20\n                                         machung nur bis zum ersten                                      b)   7,35    6,65              7,70    7,00\n                                         Bestimmungsort. Die Nachlauf-                    Reutlingen     a)   9,00    8,20     8,15     9,70    8,80   8,45\n                                         beförderungen        unterliegen                                b)   8,60    7,80              9,00    8,20\n                                         dem jeweiligen Tarif.                            Stuttgart      a)   9,00    8,20     8,00     9,00    8,20\n                                                                                                         b)   8,00    7,25              9,00    8,20\n                                                                                          Sankt Ingbert a)    9,25    8,40    8,00      9,55    8,65   8,30\n10. Sonderabmachung         Nr. 0917                                                                     b)   8,00    7,25              8,20    7,45\n                                                                                          Elchingen      a)   9,80    8,90    8,60      9,80    8,90   8,70\n       1. Name des Unternehmers:          Hubert Eichenlaub\n                                                                                                         b)   8,90    8,20              9,25    8,35\n       2. Verkehrsverbindungen                                                            Freiburg\n          und vereinbarte                                                                 im Breisgau a)      9,80    8,90    8,60     9,90     9,00   8,90\n          Beförderungsentgelte:                 DM/100 kg                                                b)   9,00    8,20             9,40     8,50\nvon                                    Bremen                   Hamburg                   Villingen-\n                                                                                          Schwenningena)      9,80    8,90    8,60     9,90     9,00   8,80\n                               1St      20 t     23 t    15t     20 t     23 t\nnach                                                                                                     b)   9,20    8,30             9,40     8,50\n          Dortmund      a)     4,70     4,20     4,00    5,00    4,50     4,25\n                                                                                          Ravensburg a) 10,00         9,20    8,80    10,30     9,35   8,90\n                        b)     4,25     3,90             5,20    4,70\n                                                                                                         b)   9,40    8,50             9,70     8,75\n          Essen         a)     5,00     4,50     4,30    5,25    4,70     4,50\n                        b)     4,50     4,30             5,40    4,70                                                        ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n          Duisburg      a)     5,10     4,60     4,40    5,40    4,70     4,60\n                        b)     4,65     4,40             5,40    4,70\n          Düsseldorf    a)     5,20     4,70     4,30    5,40    4,70     4,60         3. Güterar1:                     a) Ananas, Bananen, Beeren-.\n                        b)     5,00     4,70             5,40    4,70                                                      Kern- und Steinobst, Zitrus-\n          Kassel        a)     5,40     4,90     4,70    5,60    5,00     4,90                                             früchte,    sämtlich    frisch,\n                        b)     3,20     2,90             5,60    5,00                                                      sonstige Zitrusfrüchte,     ge-\n          Mönchen-                                                                                                         trocknetes Beeren-, Kern-\n          gladbach     a)      5,50 5,00         4,90    5,50    5,00     4,90                                             und Steinobst, sowie Nüsse\n                       b)      5,20 4,70                 5,50    5,00                                                      und Nußkerne aller Art,\n          Köln         a)      5,60 4,90         4,80    5,80    4,90     4,80                                             auch     untereinander      ge-\n                       b)      5,40 4,90                 5,80    4,90                                                      mischt, ausgenommen Erd-\n          Bad Hersfeld a)      6,40 5,80         5,60    6,55    5,95     5,70                                             nüsse und Ernußkerne;",
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            "content": "Heft 9 -   1986                                                    278                                        V k B I Amtlicher              Teil\n\n\n   4. Gütermenge:                  mindestens 500 t                        2. Verkeh rsverbi nd ungen\n                                   jeweils in 3 Monaten                       und vereinbarte\n                                                                              Beförderu ngsentgelte:                        DM/100 kg\n   5. Tag des Abschlusses\n       der Sonderabmachung:        20. März 1986                                                                    15t     20 t     23 t    24 t\n                                                                              von    Lübeck\n   6. Dauer der                                                               nach   Krefeld                        4,76    4,34    4,16     4,10\n      Sonderabmachung:             ab 1. April 1986 auf un-                          Düsseldorf                     4,88    4,42    4,23     4,18\n                                   bestimmte Zeit, mindestens je-                    Schöppenstedt                  5,26    4,48    4,30     4,22\n                                   doch bis zum 30. Juni 1986                        Alfeld (Leine)                 5,34    4,86\n                                                                                     Wuppertal                      5,36    4,86\n   7. Wichtigste\n                                                                                     Berlin-Reinickendorf           5,53    5,00\n      Sonderbedingungen:           mindestens 15 t\n                                                                                     Hannover                               3,96    3,80     3,75\n                                   je Beförderung;\n                                                                                     Gronau (Leine)                         4,35    4,17     4,11\n                                   Nummern 7 und 10 der Vor-\n                                                                                     Mönchengladbach                        4,55    4,37     4,31\n                                   schriften für die Frachtberech-\n                                                                                     Düren                                  4,78    4,60     4,53\n                                   nung (RKT Teil 11Abschnitt 1)\n                                                                                     Hagen                                  4,83    4,63     4,57\n                                   gelten entsprechend. Verein-\n                                                                                     Troisdorf                              4,98    4,78     4,71\n                                   bart ist auch die Bedienung                                                                      4,91     4,84\n                                                                                     Berlin                                 5,11\n                                   mehrerer      Bestimmu ngsorte                                                           5,15    4,95     4,87\n                                                                                     Arnsberg\n                                   dieser Sonderabmachung auf                        Heilbronn                              5,72    5,52     5,44\n                                   einer Fahrt . Hierbei gilt das                                                           5,85    5,63     5,53\n                                                                                     EUlingen\n                                   Entgelt nach der Sonderab-                                                               6,08    5,83     5,76\n                                                                                     Gronau (Westf.)\n                                   machung nur bis zum ersten                                                               7,38    7,10     6,98\n                                                                                     Magstadt\n                                   Bestimmungsort. Die Nachlauf-                                                            7,63    7,34     7,23\n                                                                                     Rutesheim\n                                   beförderungen        unterliegen                                                         7,77    7,47     7,36\n                                                                                     Dettingen an der Erms\n                                   dem jeweiligen Tarif.\n                                                                                     Velden Kr. Nürnberger\n                                                                                     Land                                   8,45    8,12     7,99\n                                                                                                                ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n11. Sonderabmachungen     Nr. 10112 (A) und Nr. 10113 (B)\n                                                                           3. Güterar1:                      Papier, unbearbeitet\n   1. Name des Unternehmers:       A - Christian    Carstensen\n                                       GmbH & Co. KG                       4. Gütermenge:                    mindestens 500 t\n                                   B- Horst Anhalt                                                           jeweils in 3 Monaten\n                                                                           5. Tag des Abschlusses\n    2. Verkehrsverbindungen:       von Flensburg\n                                                                              der Sonderabmachung:           20. März 1986\n                                   nach Hamburg\n                                                                           6. Dauer der\n   3. Güterart:                    Roggen, lose                               Sonderabmachung:               ab 1. April 1986 auf un-\n                                                                                                             bestimmte Zeit, mindestens je-\n    4. Gütermenge:                 je Sonderabmachung       minde-                                           doch bis zum 30. Juni 1986\n                                   stens 500 t jeweils in 3 Mona-\n                                   ten                                     7. Wichtigste\n                                                                              Sonderbedingungen:             nur eine Entladestelle\n   5. Vereinbarte                                                                                            je Beförderu ng;\n      Beförderungsentgelte:        2,35 DM/100 kg                                                            Nummer 7 der Vorschriften für\n                                   ggf. zuzüglich Umsatzsteuer                                               die Frachtberechnung     (RKT\n                                                                                                             Teil 11 Abschnitt 1) gilt ent-\n   6. Tag des Abschlusses                                                                                    sprechend\n      der Sonderabmachungen:       A- 28. Februar 1986\n                                   B - 3. März 1986\n   7. Dauer der\n      Sonderabmachung:             A - ab 3. März 1986 auf unbe-         13. Vierte Änderung der Sonderabmachung Nr. 04121\n                                       stimmte Zeit, mindestens              (VkBI 1984 S. 90, zuletzt geändert 1985 S. 731)\n                                       jedoch bis zum 2. Juni               Die Beförderungsentgelte      betragen\n                                       1986                                 von                                   Bremen             Bremen-\n                                   B - ab 4. März 1986 auf unbe-                                                                   Überseehafen-\n                                       stimmte Zeit, mindestens                                                                        gebiet\n                                       jedoch bis zum 3. Juni                                                                      Bremerhaven\n                                        1986                                                                 10 t 20 t 23 t        10 t 20 t 23 t\n    8. Wichtigste                                                           nach   Soltau                    2,61   1,93   1,80    4,10   2,90   2,70\n       Sonderbed ing ungen:        A - entgeltpflichtig mindestens\n                                                                                   Cloppenburg               2,80   2,00   1,90    4,30   3,10   2,90\n                                       20 t und nur eine Be- und\n                                                                                   Hannover, Jever           2,90   2,10   2,00    4,20   3,00   2,90\n                                       eine Entiadestellle je Beför-                                                               4,20   3,00   2,90\n                                                                                   Lüneburg                  3,88   2,84   2,60\n                                       derung                                      Uelzen                    3,88 2,85 2.60        5,00 3,60 3,40\n                                   B - mindestens 24 t und nur                     Bielefeld                 4,10   2,70   2,50    4,70   3,10   2,90\n                                       eine Be- und eine Entlade-                  Uetersen                  4,10   2,90   2,70    4,60   3,30   3,00\n                                       steIle je Beförderung                       Aurich, Einbeck           4,10   2,90   2,70    5,30   3,20   3,eO\n                                                                                   Peine *                   4,10   3,00   2,80    4,70   3,40   3,20\n                                                                                   Rinteln                   4,12   3,03   2,60    5,40   3,90   3,70\n12. Sonderabmachuny     Nr. 9157                                                   Münster (Westf)           4,40   3,20   3,00    5,60   3,50   3,30\n    1. Name des Unternehmers:      Deutsche Bundesbahn                             Esse'n *                  4,80   3,50   3,30    5,40   3,90   3,50\n                                   Bundesbahndirektion                             Wittingen                 4,80   3,40   3,30    5,60   4,10   3,90\n                                   Hamburg                                         Kassel' * , Siegen *      4,90   4,40   4,00    5,40   4,80   4,40\n                                   mit OB-eigenen                                  Oelde                     5,00   3,60   3,10    6,20   3,90   3,70\n                                                                                                                                   5,90   4,20   4,00",
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Lüchow-\n                                                                                 Die Änderung wurde am 17. März 1986 vereinbart und am 1.\n            Dannenberg             5,30 3,85 3,60       5,80 4,20 4,00\n                                                                                 April 1986 wirksam.           .\n            Arnsberg               5,50 3,60 3,40       6,70 3,80 3,60\n            Göttingen , Herzberg\n            am Harz \",                                                       17. Elfte Änderung der Sonderabmachung Nr. 1032\n            Rendsburg *            6,09 4,49 3,00       7,10 5,10 4,90           (VkBI 1981 S. 49, zuletzt geändert 1986 S. 21)\n            Bad Harzburg,\n                                                                                 In die Sonderabmachung wurde folgende Verkehrsverbindung\n            Osterode am Harz       6,09 4,49 4,10       7,10 5,10 4,90\n                                                                                 mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu aufge-\n            Clausthal-Zellerfeld   6,26 4,60 4,20       7,30 5,20 5,00\n                                                                                 nommen:\n            Bad Lauterberg\n            im Harz                6,47 4,74 4,40       7,50 5,40 5,10                                                          DM/1 00 kg\n            Würzburg               6,50 4,60 4,40       6,90 5,00 4,70                                                        20 t    22 t   24 t\n            Fulda * , Mannheim     6,90 5,00 4,20       7,40 5,30 5,10            von     Hamburg\n            Oberndorf                                                             nach    Münster (Westf)                      4,00 3,90 3,80\n            am Neckar *,                                                                                              ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n            Ulm                    7,50 7,00 6,60 7,90       7,40   7,00          Die Änderung wurde am 2. April 1986 vereinbart umd am 1.\n            Offenburg              &,10 5,80 5,50 8,60       6,20   5,80          Mai 1986 wirksam.\n            Göppingen              8,10 6,00 5,80 8,60       6,40   6,10\n            Balingen               8,10 7,60 7,20 8,50       8,00   7,60\n   von                             Brake (Unterweser)                        18. Zweite Änderung der Sonderabmachung Nr. 1035\n                                   10 t 20 t 23 t                                (VkB11981 S. 329, geändert 1982 S. 283)\n    nach     Northeim *            5,30 3,20 3,00                                 Die Beförderungse.ntgelte betragen                  DM/100 kg\n                                   gg1.zuzüglich Umsatzsteuer                                                                         20 t  23 t\n                                                                                  von   Lübeck\n* zusätzlich aufgenommen\n                                                                                  nach  Berlin- Tiergarten                         5,33 4,75\nDie Änderung wurde am 20. März 1986 vereinbart und am 1. April\n1986 wirksam.                                                                           Berlin (übrige Gemeindetarifbereiche)      5,33 4,90\n                                                                                                                   ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n                                                                                  Die Änderung wurde am 1. August 1985 vereinbart und wirk-\n                                                                                  sam.\n14. Fünfte Änderung der Sonderabmachung Nr. 074\n    (VkBI 1975 S. 202, zuletzt geändert 1982 S. 168)\n   Das Beförderungsentgelt beträgt       3,20 DM/1 00 kg                     19. Sechste Änderung der Sonderabmachung Nr. 1195\n                                  ggf. zuzüglich Umsatzsteuer                    (VkBI 1984 S. 274, zuletzt geändert 1985 S. 793)\n   Die Änderung wurde am 1. April 1986 vereinbart und wirksam.                    In die Sonderabmachung wurde folgende Verkehrsverbindung\n                                                                                  mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu aufge-\n                                                                                  nommen:\n15. Elfte Änderung der Sonderabmachung Nr. 0769                                                                                 DM/100 kg\n    (VkBI 1978 S. 326, zuletzt geändert 1985 s. 342)                              von     Hamburg                           20 t   22 t  24 t\n   In die Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin-                         nach    Münster (Westf)                   4,00 3,90 3,80\n   dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu                                                        ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n   aufgenommen:                                                                   Die Änderung wurde am 2. April 1986 vereinbart und am 1. Mai\n                                                    DM/100 kg                     1986 wirksam.\n   von      Kiel                                20 t      23 t   24 t\n   nach     Essen, Mönchengladbach        4,17 4,00 3,95                     20. Einundzwanzigste Änderung der Sonderabmachung Nr. 939\n            Darmstadt                     5,56 5,38 5,33                         (VkBI 1979 S. 521, zuletzt geändert 1986 S. 193)\n                                 ggf. zuzüglich Umsatzsteuer                      In die Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin-\n   Die Änderung wurde am 14. März 1986 vereinbart und am 15.                      dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu\n   März 1986 wirksam.                                                             aufgenommen:\n                                                                                                                                      DM/100 kg\n                                                                                  von     Hamburg\n16. Änderung der Sonderabmachung Nr. 07284                                        nach    a) Melsungen                                   4,97\n    (VkBI 1985 S. 203)                                                                       Buseck                                      5,61\n   In die Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin-                                 b) Frechen                               4,24\n   dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu                                c) Altenstadt Kr. Neu-Ulm                8,14\n   aufgenommen:                                                                           d) Duisburg                              4,24\n                                                    DM/100 kg                                Koblenz                               5,55\n   von     Kiel                                 20 t   23 t  24 t                                                ggf. zuzüglich Umsatzsteuer\n   nach    Delmenhorst                          4,15 3,98 3,91                    Die Änderungen wurden vereinbart und wirksam\n           Hamm (Westf)                         4,15 4,00 3,95                    zu a) am 18. Februar 1986,\n           Bremen, Bremerhaven                  4,52 4,34 4,30                    zu b) am 24. Februar 1986,\n           Düsseldorf                           4,61 4,43 4,38                    zu c) am 6. März 1986,\n           Wolfenbüttel                         4,77 4,57 4,51                    zu d) am 21. März    1986.",
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April 1968 (BGBI. 11S. 173), in Verbindung mit § 1 der Verord-\n   Zweite Änderung der Sonderabmachung Nr. 9115                            nung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechts-\n   (VkBI 1985 S. 252, geändert 1985 S. 731)                                verordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die\n                                                                           Regelung des Betriebs von Anlagen vom 31. März 1970 (BGBI. I S.\n   In die Sonderabmachung wurde folgende Verkehrsverbindung                315), wird verordnet:\n   mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu aufge-\n   nommen:\n                                DM/100 kg                                                                  §1\n   von     Hamburg                                                     Die Betriebszeiten der Schleusen am Main und Main-Donau-\n   nach Altenstadt Kr. Neu-Ulm      7,94      (bei Nr. 950)            Kanal werden wir folgt festgesetzt:\n                                    8,22      (bei Nrn. 992,           1. Schleusen Kostheim\n                                              9112 und 9115)              bis Kleinostheim:                            von 0.00 bis 24.00 Uhr,\n                                  ggf. zuzüglich Umsatzsteuer          2. Schleusen Obernau bis Viereth:\n   Die Änderungen wurden am 6. März 1986 vereinbart und wirk-             a) an Werktagen                              von 6.00 bis 22.00 Uhr,\n   sam.                                                                   b) an Sonn- und Feiertagen                   von 6.00 bis 14.00 Uhr,\n                                                                       3. Schleusen Bamberg bis Nürnberg:\n22. Die auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Sonderabmachung               a) an Werktagen                              von 6.00 bis 21.00 Uhr,\n    Nr.0133\n                                                                              b) an Sonn- und Feiertagen               von 7.00 bis 13.30 Uhr.\n    (VkBI1986 S. 193) ist nicht wirksam geworden.\n\n23. Die auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Sonderabmachung                                                §2\n    Nr.04134\n                                                                       Nach Ende der in § 1 Nrn. 2 und 3 genannten Betriebszeiten wer-\n    (VkBI1985 S. 203) ist am 30. April 1985 unwirksam geworden.\n                                                                       den Schleusungen nach vorheriger Anmeldung durchgeführt:\n24. Von den auf bestimmte .Zeit abgeschlossenen              Sonder-   1. an den Schleusen Obernau bis Viereth:\n    abmachungen sind unwirksam geworden:                                      an Werktagen bis 23.00 Uhr, .\n                                                                       2. an den Schleusen Bamberg bis Nürnberg:\n   Sonder-               veröffentlicht          unwirksam\n   abmachung             imVkBI                  ab                          an Werktagen bis 22.00 Uhr.\n   0770                  1978 S. 326              1. Januar 1986       Die Anmeldung muß spätestens eine Stunde vor Ende der in § 1\n   0497                  1982 S. 139              1. Februar 1985      Nrn. 2 und 3 genannten Betriebszeiten bei den Schleusen ein-\n   0360                  1985 S. 203              1. August 1985       gehen.\n   05142                 1985 S. 731             20. Dezember 1985\n   04151                 1986 S. 130             20. Februar 1986\n   9153                  1986S.130                1. April 1986                                          §3\n                                                                       Fahrgastschiffe werden auf Anmeldung an Sonn- und Feiertagen\n                          Bundesanstalt für den Güterfernverkehr       auch nach          der in § 1 Nrn. 2 und 3 genannten Schleusenbe-\n                                             Im Aufti'ag               triebszeiten bis 22 Uhr geschleust,\n                                          Dr. Tri n kau s              1. wenn sie nach einem bekanntgegebenen Fahrplan fahren,\n(VkBI 1986 S. 273)                                                         dem dAS Wasser- und Schiffahrtsamt wegen der erweiterten\n                                                                            Schleusenbetriebszeit zugestimmt hat, oder\n                                                                       2. wenn die am Sonntag durchzuführende Schleusung am vor-\n                                                                          ausgehenden Freitag oder die an einem sonstigen Feiertag\n                                                                          durchzuführende Schleusung am vorausgehenden Werktag\n                                                                          beim           und Schiffahrtsamt jeweils bis 14.00 Uhr\n                                                                          angemeldet .worden ist.\n\n   Binnenschiffahrf                  '\n                                                                                                           §4\n                                                                           Die Fahrzeuge müssen 15 Minuten vor Ende der Schleusen-\n                                                                           betriebszeit in die Schleusenkammer eingefahren sein.\nNr. 110 Ungültigkeitserklärung\n        von Befähigungszeugnissen\n                                                                                                           §5\nDas Rheinschifferpatent Nr. 968/83 R (Mannheim bis Spyck'sche          Schleusungen außerhalb der in den §§ 1 und 2 genannten Zeiten\nFähre), ausgestellt am 13. 6. 1983 von der Wasser- und Schiff-         können in begründeten Ausnahmefällen mit Genehmigung des\nfahrtsdirektion Süd für Herrn Willi Ohlinger, geb. am 8. 5. 1953 in    Wasser- und Schiffahrtsamtes durchgeführt werden. Die Geneh-\nAulendorf, ist verlorengegangen und wird hiermit für ungültig er-      migung ist für eine am Sonntag durchzuführende Schleusung am\nklärt.                                                                 vorausgehenden Freitag oder für eine an einem sonstigen Feier-\nWürzburg, den 4. April 1986                                            tag durchzuführende Schleusung am vorausgehenden Werktag\nA 5 - 313.3/20 (86)                                                    jeweils bis 14.00 Uhr zu beantragen.\n                                 Wasser- und Schiffahrtsdirektion\n                                                Süd                                                  §6\n                                              Im Auftrag               Von den in den §§ 1 bis 3 genannten Zeiten kann aus verkehr-\n                                          Mittelstädt                  lichen oder betrieblichen Gründen vorübergehend abgewichen\n(VkBI 1986 S . 280)                                                    werden.",
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März\n                                §8                                                         1986\nFür die Schleusen Eibach und Leerstetten gelten die bekannt-                               (FE Nr. 2/86 Frachtenausschuß für den Tankschiffs-\ngegebenen besonderen Betriebszeiten.                                                       verkehr)\n\n                                                                                                                          Bonn, den 16. April 1986\n                                §9                                                                                        BW 11/28.25.40-61\nDiese Verordnung tritt am 15. Mai 1986 in Kraft. Gleichzeitig tritt      Die Verordnung Nr. 5/86 vom 25. März 1986 ist im Bundesanzei-\ndie Verordnung über die Schleusenbetriebszeiten am Main und              ger S. 3813 vom 27. März 1986 verkündet worden. Die Verord-\nMain-Donau-Kanal vom 22. Mai 1981 (VkBI S. 269) außer Kraft.             nung ist am 10. April 1986 in Kraft getreten .\n                                                                         Der volle Wortlaut der Beschlüsse des Frachtenausschusses ist\n                                                                         im FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt -*)\nWürzburg, den 1. April 1986                                              veröffentlicht worden.\nA5-312.3/23                                                                                                          Der Bundesminister für Verkehr\n                                                                                                                                 Im Auftrag\n                                    Wasser- und Schiffahrtsdirektion     (VkB11986 S. 281)                                         Lenz\n                                                Süd\n                                               Kruip                         *) Der FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt - kann vom Bin-\n                                                                                nenschiffahrts-Verlag GmbH, Dammstr. 15-17, 4100 Duisburg-Ruhrort, bezo-\n(VkBI 1986 S. 280)                                                              gen werden.\n\n\n\n\n. ... e e ver k ehr\n\nNr. 113     Ungültigkeitserklärung             von Flaggenausweisen\nNachstehende Flaggenausweise für Wassersportboote sind verlorengegangen und werden hiermit für ungültig erklärt. Sollten die un-\ngültigen Flaggenausweise einer Behörde vorgelegt werden, sind sie einzuziehen und an das Bundesamt für Schiffsvermessung, Bern-\nhard-Nocht-Straße 78, Postfach 129, 2000 Hamburg 4, zu senden.\n\nDat.\ndes             Lfd.          Schiffsname                   Flaggenausweis-                    Ausst.-               Eigner\nEintr.          Nr.                                             Nummer                         Datum\n\n02/10                         SURPRISE                      007705/202844                    11. 7.84                Rüdiger Specht\n                                                                                                                     5802 Wetter 2\n05/11             2           MARIMONA                      000519/300519                    20. 6.84                Klaus Jürgen Michaelis\n                                                                                                                     8000 München 40\n05/11             3           ERONA                         002586/144827                    21. 7.81                Günter Schulidoff\n                                                                                                                     6600 Saarbrücken 2\n05/11            4            GEWITTERBUS                   007121/202328                    11. 7.83                Werner Adam\n                                                                                                                     6635 Schwalbach\n05/11             5           XANADU                        007902/203000                     4. 3.85                Horst Euler\n                                                                                                                     6000 Frankfurt\n19/02             6           KAMIROS                       002109/157820                    26. 5.81                Glaudia Kamper\n                                                                                                                     4040 Neuss 22\n19/02             7           ISI                           008715/176745                    15. 5.84                Dr. Max Mäiß\n                                                                                                                     1000 Berlin 22\n19/02            8            THETIS 11                     009753/162631                     6. 6.85                Wolfgang u. Ellen Bärenz\n                                                                                                                     3500 Kassel\n07/04            9            GAROLINE                      002435/161642                    29. 6. 81               Felix Kässens\n                                                                                                                     MG-98000 Monte Carlo\n07/04           10            FREEDOM                       002779/148283                    22.10.81                Felix Kässens\n                                                                                                                     MG-98000 Monte Garlo\n07/04           11            BARACA                        008479/176451                     6. 3.84                Dr. Manfred Ruckelshausen\n                                                                                                                     7770 Überlingen\n07/04           12            JULIA                         014127/314127                    31.10.85                Gerd-Konrad Boenig\n                                                                                                                     4050 Mönchengladbach\n\n\nHamburg, den 9. April 1986                                                                                       Bundesamt für Schiffsvermessung\nAz.: IIAE-0350.04/86                                                                                                         Klüver\n(VkB11986 S. 281)",
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            "content": "Heft 9 - 1986                                                    282                                     VkBI     Amtlicher           Teil\n\n\nNr. 114     Ungültigkeitserklärung        für Motorboot-/Sportbootführerscheine\n                                                                                                            Hamburg, den 16. April 1986\n                                                                                                            See 19/48.57.01-1/86\nNachstehend aufgeführte Motorboot-/Sportbootführerscheine      sind verlorengegangen   und werden hiermit für ungültig erklärt.\n                                                                                                        Der Bundesminister für Verkehr\n                                                                                                                   Im Auftrag\n                                                                                                                Dr. S t ein i c k e\n\n\n                                           UNGOL TIGKEITSERKLÄRUNG\n                         VON VERLORENGEGANGENEN MOTORBOOT -/SPORTBOOTFOHRERSCHEINEN\nMonat: März 1986\n\nFS-Nummer                     Name                          Vorname                    Ausstell ungs-           Ausstellungs- und\n                                                                                       Datum                    PA-Ort\n\n\nS     297498                  Alwast                        Bernd                      14. 4.84                 Lübeck\nS     227147                  Bayer                         Ernst                       6. 6.81                 München\nS     302075                  Blumhagen                     Peter                       8. 6.84                 Lübeck\nS     286904                  Boenig                        Gert                       26.11.83                 Düsseldorf\nS      161184                 Böse                          Wolfgang                   26. 5. 79                Berlin\nS     291 930                                               Gerhard                    11. 3.84                 München\nS       72110                 Fahrenkrog                    UweHans                    27. 3. 76                Lübeck\nS       67941                 Frohriep                      Karl-Heinz                 18. 2. 76                Kiel\nS      142781                 Fürus                         Ullrich                    20. 4. 78                Hamburg\nM       20643                 Füsting                       Ernst                      22. 3.69                 Düsseldorf\nS     215925                  Fuhrmann                      Klaus                      22. 3.81                 München\nS     117431                  Glasmann                      Klaus                       9. 7. 77                Lübeck\nS       48516                 Gersch                        Leo                        26. 4. 75                München\nS     318086                  Haacker                       Kai                        16. 3.85                 Lübeck\nS     228856                  Hackel                        Peter                      12. 6.81                 Düsseldorf\nS     191 933                 Hahn                          Hans-Günter                16. 3.80                 Düsseldorf\nS     311 579                 Halm                          Helmut                     15.12.84                 Wiesbaden\nS     261290                  Hansen                        Harald                      9.12.82                 Hamburg\nM       27077                 Haselroth                     Friedrich                  12. 4. 70                Osnabrück\nS     295797                  Hauken                        Dieter                     23. 6.84                 Oldenburg\nS     210300                  Heusch                        Hans-Gerd                  28.11.80                 Düsseldorf\nS     210301                  Heusch                        Brigitte                   28 .11.80                Düsseldorf\nM       28642                 Hörnke                        Klaus                       4. 4. 70                Lübeck\nS     238332                  Inzenhofer                    Agnes                      22.11.81                 München\nS     292517                  Klein                         Angelika                   12. 4.84                 München\nS     133306                  Klein                         Armin                      27. 3. 78                Wiesbaden\nS     116159                  Kleist                        Ralf-Peter                  4. 6. 77                Leer\nS     332205                  Koch                          Hans Adalbert              21. 7.85                 München\nS       82435                 Lechner                       Johann                     29. 9. 76                Hamburg\nM       66145                 MaUhiesen                     Friedrich                   5.12 .73                Kiel\nS     330797                  Merchel                       Elmar                      11. 5.85                 Düsseldorf\nS     330799                  Merchel                       Hannelore                  11. 5.85                 Düsseldorf\nS     257986                  di Mizio                      Massimo                    30.10.82                 Lübeck\nS     160463                  Mollenhauer                   Hermann                     3. 3. 79                Lübeck\nS     188231                  Neumann                       Paul                       23. 2.80                 München\nS     194728                  Oetjen                        Berndina                   26. 4.80                 Lübeck\nS     177162                  Panzer                        Hermann                    27. 5. 79                Wiesbaden\nM       11 821                Dr. Pieper                    Harald                      9. 4.68                 München\nS     137025                  PlaeSier                      Rudi                       17. 3. 78                Düsseldorf\nM       32626                 Reimer                        Peter                       6. 3. 71                Kiel\nS     173447                  Röhr                          Margret                    29. 4. 79                Wiesbaden\nS     149355                  Rüsen                         Friedrich                  24. 6. 78                Düsseldorf\nS     254642                  Rzepka                        Rudi                       26. 6.82                 Lübeck\nM       44129                 Dr. Sanmann                   Gerd                        4. 5. 72                Hamburg\nS     215370                  Schmidt                       Peter                       1. 3. 81                Leer\nS     323386                  Schneiders                    Wilhelm                    30. ·3.85                Hamburg\nS     311 218                 Schreiber                     Hermann-Josef               8.12.84                 Wiesbaden\nM       31433                 Schwagenscheidt               Jürgen                     21.11.70                 Düsseldorf\nS     125067                  Stemmer                       Gottfried                  26.11.77                 München\nS     328569                  Dr. Theuring                  Wolfgang                    7. 7.85                 München\nM       13568                 Weber                         Harald                     22. 4.68                 München\nS     144393                  Weberskirch                   Michael                     3. 6. 78                Düsseldorf\nS     161 674                 Wolf                          HansWerner                 10. 3. 79                Ludwigshafen\n\n(VkBI 1986 S. 282)",
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            "content": "VkBI      Amtlicher           Teil                                     283                                                                Heft 9 - 1986\n\n                                                                           der Einbaudicke und Anordnung der Tragschichten in Abhängig-\n  .Straßenbau             .                                                keit .von Bauweise und Bauklasse sind die \"Richtlinien für die\n                                                                           Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen\" , Ausgabe\n                                                                           1986 (RStO 86), maßgebend. Die in den RStO 86 ausgewiesenen\nNr. 115 Allgemeines Rundschreiben Straßen-                               . Schichtdicken und die Anforderungen der ZTVT-StB 86 an den\n        bau Nr. 9/1986                                                     Verformungsmodul der Tragschichten ohne Bindemittel setzen\n                                                                           auf dem Planum einen Verformungsmodul von mindestens Ev2 =\n        Sachgebiet 4: Tragschichten und Fahr-\n                                                                           45 MN/ m2 voraus. Dies bitte ich bei der Aufstellung der Bauver-\n                       bahndecken                                          tragsunterlagen zu beachten ..\n                                         Bonn, den 27. März 1986         Verfestigungen von frostsicheren Mineralstoffgemischen mit Bin-\n                                         StB 26/38.56.05-05.01/5 Va 86   demitteln als Tragschichten im Oberbau sind bis zur Einführung\nOberste Straßenbaubehörden           der Länder                          der hierzu beabsichtigten Ergänzung der ZTVT-StB 86 noch in\nn ach    r ich t I ich:                                                  den \"Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für\n                                                                         die Ausführung von Bodenverfestigungen und Bodenverbesse-\nVertretungen der Länder beim Bund\n                                                                         rungen im                Ausgabe 1981 (ZTVV-StB 81), behandelt.\nChef des Bundeskanzleramtes\n                                                                         Tragdeckschichten sind in den \"Zusätzlichen Technischen Vor-\nBundesrechnungshof                                                       schriften und Richtlinien für den Bau bituminöser Fahrbahndek-\nBundesanstalt für Straßenwesen                                           ken\", Ausgabe 1984 (ZTVbit-StB 84), behandelt.\n                                                                         Die ZTVT -StB 86 sind bei der Geschäftsstelle der Forschungsge-\nBetr.:   Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für         sellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Alfred-Schütte-\n         Tragschichten im Straßenbau, Ausgabe 1986                       Allee 10,5000 Köln 21, zu beziehen.\n         (ZTVT -StB 86)                                                                                               Der Bundesminister für Verkehr\nBezug: Allgemeine Rundschreiben Straßenbau                                                                                          Im Auftrag\n         a) Nr. 15/1972 vom 28.08. 1972-·                                                                                          Contzen\n             StB 9/38.56.05-05.01/ 9064 Vms 72                           (VkBI 1986 S. 283)\n         b) Nr. 16/1976 vom 15. 10. 1976-\n             StB 9/38.56.05-01.01/ 9057 Vms 76\n         c) Nr. 5/1978 vom 31.07. 1978-                                  .) Anlage 1 wird nicht im Verkehrsblatt veröffentlicht.\n             StB 26/38.56.05/26034 Va 78\n         d) Nr. 21/1982 vom 22.07. 1982-\n             StB 26/38.56.05/26019 Va 82\n         e) Rundschreiben vom 28. 01. 1985                                Nr.116          Verzeichnis der Fern- und Nahziele an\n            - StB 26/38.56.00-04/ 4 Va 85\n                                                                                          Bundesstraßen, Ausgabe 1986\nAnlg.:*) 1) ZTVT-StB 86 (2fach) ,\n         2) Mehrferti.9un.gen des ARS Nr. 9/1986                                                              Bonn, den 21. April 1986\n                                                                                                              StB 13/StV 12/38.60.70-20/8        Va 86\nDie \"Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für\n                                                                         Oberste Straßenbaubehörden              der Länder\nTragschichten im Straßenbau\" , Ausgabe 1986 (ZTVT-StB 86),\nsind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs-           Für die Straßenverkehrs-Ordnung\nwesen e. V. im Benehmen mit mir und den Straßenbauverwaltun-             und die Verkehrspolizei zuständigen\ngen der Länder aufgestellt worden.                                       Minister und Senatoren der Länder\nIch führe hiermit die ZTVT-StB 86 für die Bundesfernstraßen ein.         nachrichtlich:\nDie als \"Zusätzliche Technische Vorschriften\" gekennzeichneten           Bundesrechnungshof\nTeile der ZTVT-StB 86 bitte ich den Bauverträgen zugrunde zu le-         Bundesanstalt für Straßenwesen\ngen; die Richtlinien bitte ich bei der Bauvorbereitung, der Aufstel-     Betr.:    Verzeichnis der Fern- und Nahziele an Bundesstraßen,\nlung der Bauvertragsunterlagen sowie bei der Überwachung, Ab-                      Ausgabe 1986\nnahme und Abrechnung der Bauarbeiten zu beachten.\n                                                                         Bezug: - BMV-Schreiben vom 15. 9.1983 und·27. 10.1983\nIm Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle ich, die                     - StB 13/38.60.70-20/83 Va 83-\nZTVT-StB 86 auch für Baumaßnahmen an den in Ihrem Zustän-                       - VkBI-Verlautbarung Nr. 212 in Heft 17/83, S. 514\ndigkeitsbereich liegenden Straßen einzuführen.                                  - BMV-Schreiben vom 9. 7. 1985 - 130 Va 85-\nDie \"Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung         Der Bundesminister für Verkehr gibt gemäß VwV-StVO zu § 415 ff\nvon Tragschichten im Straßen bau .., Ausgabe 1972 (TVT 72), ein-         ein Verzeichnis der Fern- und Nahziele an Bundesstraßen heraus.\nschließlich des Bezugsschreibens a) setze ich außer Kraft. Die im        Die letzte Veröffentlichung erfolgte mit Sachstand 1. 5. 1983 im\nAnhang zu den mit Bezugsschreiben b) eingeführten \"Zusätzli-             Jahre 1983. Nunmehr liegt eine Neuauflage mit Stand 1. 1. 1986\nchen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im         vor.\nStraßenbau\" , Ausgabe 1976 (ZTVE-StB 76) getroffenen Festle-\n                                                                         Es wird empfohlen, das Verzeichnis zu beachten.\ngungen über \"Maßnahmen zum Schutz gegen Frost- und Tau-\nschäden\" sind in die ZTVT-StB 86 eingearbeitet. Diesen Anhang            Das Verzeichnis erscheint als Broschüre beim Verkehrsblatt-Ver-\nsetze ich daher außer Kraft. Die mit Bezugsschreiben c) bis e) ein-      lag. Hohe Str. 39, 4600 Dortmund 1, und kann von dort unter Be-\ngeführten Änderungen bzw. Ergänzungen zu den TVT 72 sind                 stell-Nr. 3086 zum Einzelverkaufspreis von 21,80 DM inkl. MwSt.\nebenfalls in die ZTVT -StB 86 eingearbeitet. Diesbezügliche Festle-      bezogen werden.\ngungen in den .Bezugsschreiben c) bis e) hebe ich hiermit auf.                                                        Der Bundesminister für Verkehr\nDie ZTVT -StB 86 geben für die Bauweisen lediglich die aus bau-                                                                  Im Auftrag\nund funktionstechnischen     Gründen erforderlichen Mindest-Ein-                                                           Or.-Ing. E. h. T h u I\nbaudicken in Abhängigkeit von den Baustoffen an. Für die Wahl            (VkBI 1986 S. 283)",
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