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            "content": "Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen\n                der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)\n\n\n                                                                   I N H A LT S V E R Z E I C H N I S\n\n\n\n  55. Jahrgang                                            Ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 2001                                                                        Heft 12\n\n\n  Amtlicher Teil\n  Nr.   Datum                           VkBl. 2001                                      Seite     Nr.   Datum                      VkBl. 2001                               Seite\n\n  Allgemeine Angelegenheiten                                                                      Binnenschifffahrt\n\n  92    28. 5. 2001 Hinweise zum Übergang von der Ausga-                                          95    18. 5. 2001 Schifffahrtspolizeiliche Verordnung zur\n        be 1985 zur Ausgabe 1996 der Empfehlungen für                                                   vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffs-\n        die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe der In-                                             Untersuchungsordnung über\n        ternationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) ............ 294                                  Kapitel 13 - Besatzung - (§ 112 -Allgemeines-) ............. 300\n\n                                                                                                  Straßenbau\n  Eisenbahnen\n                                                                                                  96    19. 3. 2001 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau\n  93    5. 6. 2001    Bekanntmachung                                                                    Nr. 15/2001\n        der Planfeststellung für das Bauvorhaben Wieder-                                                Sachgebiet 04.4: Straßenbefestigungen; Bauweisen .... 301\n        aufbau und Elektrifizierung der Anhalter Bahn, Plan-\n        feststellungsabschnitt 2, Haltepunkt Lichterfelde                                         97    19. 3. 2001 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau\n        Ost – Landesgrenze Berlin/Brandenburg km 9,000                                                  Nr. 16/2001\n        bis km 12,365 im Land Berlin, Bezirk Steglitz-Zeh-                                              Sachgebiet 04.4: Straßenbefestigungen; Bauweisen .... 304\n        lendorf von Berlin ........................................................... 298\n                                                                                                  Personalnachrichten\n\n  Straßenverkehr                                                                                  98    Stellenauschreibung\n                                                                                                        Prüfer/innen im Prüfungsgebiet bzw. den Sachgebie-\n  94    1. 6. 2001        Bekanntmachung                                                                ten ‘ Verkehr‘ - Kennzeichen ‘ 2001-0068B’, ‘ 2001-\n        einer Untersagung des Verkaufs und der Verwendung                                               0070P’ und ‘ 2001-0071P’ ............................................... 307\n        von Ausrüstungsgegenständen gem. Art. 4 des\n        Übereinkommens vom 20. 3. 1958 über die Annahme\n        einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der\n        Ausrüstungsgegenstände und von Kraftfahrzeugen\n        und über die gegenseitige Anerkennung der Geneh-\n        migung ............................................................................ 300\n\n\n\n\n    Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de",
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Amtlicher Teil\n\n\n                                          AMTLICHER TEIL\n                                                                  Die     englische  Originalfassung     steht    unter\n  Allgemeine Angelegenheiten                                      http://www.bmvbw.de (Stichwort: Verkehr ➝ Gefahrgut)\n                                                                  zur Verfügung.\nNr. 92    Hinweise zum Übergang von der                                                  Bundesministerium für Verkehr,\n          Ausgabe 1985 zur Ausgabe 1996 der                                                Bau- und Wohnungswesen\n          Empfehlungen für die sichere Beför-                                                      Im Auftrag\n          derung radioaktiver Stoffe der                                                            Lohrberg\n          Internationalen Atomenergie-\n          Organisation (IAEO)                                     Hinweise zum Übergang von der Ausgabe 1985 zur\n                                                                  Ausgabe 1996 der Empfehlungen für die sichere Be-\n                                Bonn, den 28. Mai 2001             förderung radioaktiver Stoffe der Internationalen\n                                A 44/23.15.00-12                          Atomenergie-Organisation (IAEO)\n                                                                                      (Auszug)\nIm Dezember 1996 hat die Internationale Atomenergie-\nOrganisation die Ausgabe 1996 der „Regulations for the            4.2. Mögliche Sicherheitsprobleme\nSafe Transport of Radioactive Material“ in einem als ST-1\n                                                                  Dieser Abschnitt behandelt die möglichen Sicherheitspro-\nbezeichneten Dokument veröffentlicht. ST-1 wurde später\n                                                                  bleme, die erkannt wurden und die sich im Zusammen-\nüberprüft und überarbeitet, wobei geringfügige redaktio-\n                                                                  hang mit dem Übergang zu TS-R-1 ergeben. Der in die-\nnelle Korrekturen durchgeführt wurden. 2000 wurde eine\n                                                                  sen Hinweisen verwendete Begriff Sicherheitsproblem\nüberarbeitete englische Fassung der Regelungen mit der\n                                                                  bezeichnet ein Problem, unter dem ein möglicherweise\nBezeichnung TS-R-1 (ST-1, überarbeitet) veröffentlicht.\n                                                                  eintretendes Ereignis zu verstehen ist, welches mögliche\nDiese Regelungen dienten als Grundlage für die Überar-\n                                                                  Gefahren für die Transportarbeiter oder für die öffentliche\nbeitung der Ausgabe 1999 der „Recommendations on the\n                                                                  Sicherheit und Gesundheit zur Folge hat. In den meisten\nSafe Transport of Dangerous Goods“ des UN-Sachver-\n                                                                  Fällen der Nichteinhaltung von Vorschriften, die man sich\nständigenausschusses und als Grundlage für die Ab-\n                                                                  als eine direkte Folge des Übergangs von SS 6 zu TS-R-\nschnitte über die Klasse 7 der 2001er Fassungen der ver-\n                                                                  1 vorstellen kann, werden keine Sicherheitsprobleme auf-\nkehrsträgerspezifischen Regelungen für gefährliche\n                                                                  treten, sondern es wird sich eher um Fragen der Einhal-\nGüter in ADR, RID, IMDG Code und ICAO-TI.\n                                                                  tung von z.B. Verwaltungsvorschriften handeln. Zum\nADR und RID treten zum 1. Juli 2001 mit einer 6monati-            Beispiel scheint die Nichteinhaltung der spezifischen Wer-\ngen Übergangsfrist für die Regelungen der Klasse 7 in             te für die Freistellung von Radionukliden nach TS-R-1 im\nKraft. Der IMDG Code ist am 1. Januar 2001 mit einer              Vergleich zu dem Wert von 70 Bg/g nach SS 6 wenig si-\n12monatigen Übergangsfrist in Kraft getreten. Die ICAO-           cherheitsrelevant zu sein im Hinblick auf eine möglicher-\nTI treten zum 1. Juli 2001 ohne Übergangsfrist in Kraft.          weise eintretende Strahlenexplosion.\nWährend der Übergangsfristen dürfen Beförderungen                 Die folgenden Sicherheitsprobleme wurden erkannt:\nauch nach den 1999er Fassungen des ADR, RID oder\n                                                                  4.2.1 Möglichkeit einer nicht vorschriftsmäßigen\nIMDG Code durchgeführt werden. Diesen 1999er Fas-\n                                                                          Ansammlung von Versandstücken\nsungen liegen für die Regelungen der Klasse 7 die Aus-\n                                                                          (Trennung zwischen CSI und TI)\ngabe 1985 der „Regulations for the Safe Transport of Ra-\ndioactive Material (SS 6)“ zugrunde.                              –       Wenn ein Versandstück mit spaltbaren Stoffen, das\n                                                                          nach den Vorschriften gemäß TS-R-1 befördert\nWährend des Übergangs von SS 6 zu TS-R-1 können\n                                                                          wird, an einem Ort ankommt, an dem Vorschriften\nSchwierigkeiten auftreten. Diese Schwierigkeiten rühren\n                                                                          gemäß SS 6 angewendet werden, wäre es mög-\nin der Hauptsache von den Unterschieden zwischen die-\n                                                                          lich, dass ein Transportarbeiter die Kritikalitätssi-\nsen beiden Ausgaben der Empfehlungen her, z. B. bei der\n                                                                          cherheitskennzahlen (CSI) und den Gefahrzettel\nDefinition der radioaktiven Stoffe mit den neuen nuklid-\n                                                                          für spaltbare Stoffe, die neu eingeführt sind, nicht\nspezifischen Grenzwerten für die Freistellung, den neuen\n                                                                          versteht. Da die Ansammlung von Versandstücke\nA1/A2-Werten, den Grenzwerten für die jährliche Dosis-\n                                                                          im Transit (hinsichtlich der nuklearen Kritikalität)\nleistung, der zugehörigen Dokumentation, den Bezette-\n                                                                          unter Berücksichtigung eines der beiden Werte\nlungsvorschriften für Versandstücke mit spaltbaren Stof-\n                                                                          überwacht wird, und zwar 1. des Grenzwertes der\nfen, den Änderungen der UN-Nummern und der offiziellen\n                                                                          Gesamt-Transportkennzahlen (TI) nach SS 6 oder\nBenennung für die Beförderung, der Beförderung von\n                                                                          2. des Grenzwertes der Gesamt-Kritikalitätssicher-\nspaltbaren Stoffen im Luftverkehr usw.\n                                                                          heitskennzahlen (CSI) nach TS-R-1, könnte der\nAls Hilfe zur Vermeidung von Sicherheitsproblemen beim                    Transportarbeiter aus Versehen Versandstücke so\nÜbergang von SS 6 zu TS-R-1 hat die Internationale                        zusammenstellen, dass er gegen Nr. 569 der TS-\nAtomenergie-Organisation ein Dokument erstellt, das sich                  R-1 verstößt. Hier könnte möglicherweise die Ge-\nan alle Anwender der Empfehlungen einschließlich natio-                   fahr der nuklearen Kritikalität eintreten. Zu bemer-\nnaler zuständiger Behörden, Absender, Empfänger und                       ken ist, dass ein Land, das SS 6 anwendet, hierfür\nBeförderer richtet.                                                       das naheliegende Beispiel ist; dies ist jedoch kei-\nDie wichtigsten Passagen dieses Dokuments werden                          ne Voraussetzung. Die vorgenannte Situation\nhiermit in deutscher Übersetzung bekannt gegeben.                         könnte selbst in einem Land eintreten, das den\n\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil                                          295                                                           Heft 12 – 2001\n\n       Übergang zu TS-R-1 vollzogen hat, falls dieser                         riert werden (das heißt, sie werden mit dem TI\n       Vorgang nicht bis hinunter zum Transportarbeiter in                    nach SS 6 bezettelt), dieser TI sowohl als CSI\n       ausreichendem Maße bekannt gemacht worden ist                          als auch als TI für Kontrollzwecke nach ST-1\n       und keine Schulungen durchgeführt worden sind.                         genommen werden.\n–      Zur weiteren Illustration des oben Gesagten sei fol-               Die Bezettelung von SS 6-Sendungen mit dem Zet-\n       gendes Beispiel genannt: Versandstück X ist ein                    tel für spaltbare Stoffe und die Angabe eines CSI-\n       Versandstück nach SS 6 mit einer TI von 10 basie-                  Wertes kann als Nichteinhaltung der SS 6-Vor-\n       rend auf einem Wert von 1 für die Strahlungssi-                    schriften gelten, nach denen die Sendung befördert\n       cherheit und 10 für die Kritikalitätssicherheit. Es ist            wurde; sie verstößt gegen einen Grundsatz dieser\n       bezettelt und mit einer Aufschrift von TI = 10 auf                 Hinweise, eine Fassung der Empfehlungen voll-\n       dem Zettel versehen. Bei Versandstück Y handelt                    ständig anzuwenden, und ist weder für die eine\n       es sich um ein identisches Versandstück, es ba-                    noch für die andere der oben angeführten Situatio-\n       siert jedoch auf TS-R-1. Es hat einen TI von 1 und                 nen eine zufriedenstellende Lösung.\n       einen CSI von 10. Es weist zwei Gefahrzettel auf,                  Den zuständigen Behörden wird empfohlen,\n       den bisher üblichen mit einem TI von 1 und den                     den Absendern von spaltbaren Stoffen zu ra-\n       neu eingeführten Gefahrzettel für spaltbare Stoffe                 ten, dass sie (z. B. unter Verwendung besonde-\n       mit einem CSI von 10. Damit die Sicherheit ge-                     rer Anweisungen) die Beförderer ihrer Sendun-\n       währleistet ist, dürften sowohl nach SS 6 als auch                 gen mit spaltbaren Stoffen auf dieses Problem\n       nach TS-R-1 höchstens fünf solcher Versandstük-                    hinweisen. Die zuständigen Behörden sollten\n       ke zu einer Gruppe zusammengestellt werden                         die Kommunikation hinsichtlich dieses Pro-\n       (nach SS 6 ein TI-Gesamtwert von 50 oder nach                      blems und der Schulung, bis hin zur Ebene der\n       TS-R-1 ein CSI-Gesamtwert von 50). Jedoch könn-                    Transportarbeiter, fördern. Insbesondere soll-\n       te ein Transportarbeiter, der nur Erfahrungen mit                  ten diej enigen, die mit diesen Stoffen umgehen,\n       SS 6 hat, durchaus 50 Versandstücke Y zu-                          darin geschult werden, die Kritikalitätsaspekte\n       sammengruppieren.                                                  der TI gemäß SS 6 sowie die Strahlungssicher-\n–      In der umgekehrten Situation könnte bei einem                      heitsaspekte der TI und die Kritikalitätssicher-\n       Versandstück mit spaltbaren Stoffen, das auf SS 6                  heitsaspekte der CSI gemäß TS-R-1 nebenein-\n       basiert und an einem Ort ankommt, an dem die                       ander anzuwenden. Da die Gemeinschaft der\n       Vorschriften gemäß TS-R-1 angewendet werden,                       Anwender von spaltbaren radioaktiven Stoffen im\n       ein Transportarbeiter irrtümlicherweise annehmen,                  allgemeinen durchaus bekannt ist und in größerem\n       dass der TI auf dem Versandstück nichts mit der                    Maße Regelungen unterworfen ist, dürfte diese\n       Kritikalitätskontrolle zu tun hat (das Versandstück                Kommunikation möglich sein.\n       würde ja keinen CSI-Gefahrzettel oder einen Ge-              4.2.2 Möglichkeit nicht ausreichender Notfallmaß-\n       fahrzettel für spaltbare Stoffe aufweisen, wenn es                 nahmen infolge unbekannter Angaben über die\n       nach SS 6 befördert wird). Folglich könnte der                     Gefahren (UN-Nummer und offizielle Benen-\n       Transportarbeiter dieses Versandstück unabsicht-                   nung für die Beförderung)\n       lich zusammen mit anderen Versandstücken mit                       Wenn ein Versandstück, das nach den TS-R-1-An-\n       spaltbaren Stoffen lagern oder laden – ob sie nun                  forderungen befördert wird, an einem Ort an-\n       auf SS 6 oder TS-R-1 basieren –, wodurch mögli-                    kommt, an dem Vorschriften gemäß SS 6 ange-\n       cherweise die Gefahr der nuklearen Kritikalität ent-               wendet werden, wäre es möglich, dass ein\n       steht.                                                             Transportarbeiter oder ein Mitglied der Rettungs-\n–      Es scheine keine praktische Handhabe bei der Be-                   kräfte nach einem Unfall die UN-Nummer und die\n       förderung zu geben, durch die die Möglichkeit sol-                 offizielle Benennung für die Beförderung nicht\n       cher Vorkommnisse vollständig verhindert werden                    kennt. (Eine Tabelle, die die alten UN-Nummern\n       könnte. Es sei jedoch folgendes Beispiel dafür ge-                 und offiziellen Benennungen für die Beförderung\n       nannt, wie in solchen Situationen zu verfahren ist:                neben den entsprechenden neuen UN-Nummern\n                                                                          und offiziellen Benennungen für die Beförderung\n       Während der Übergangsperiode der parallelen An-\n                                                                          angibt, ist in Abschnitt 6.3 wiedergegeben.)1 Dies\n       wendung von SS 6 und von ST-1 könnte die An-\n                                                                          kann zur Folge haben, dass in einem Notfall unzu-\n       sammlung von Versandstücken mit spaltbaren\n                                                                          reichende Maßnahmen getroffen werden, da die\n       Stoffen folgendermaßen gesteuert werden:\n                                                                          UN-Nummer dem ersten Rettungshelfer manchmal\n       a) Wenn die Ansammlung den Vorschriften gemäß                      dazu dient, in Verbindung mit den Hinweisen für\n          SS 6 unterliegt (das heißt, es wird der TI nach                 Notfallmaßnahmen festzustellen, welche soforti-\n          SS 6 zugrundegelegt), dann muss für diejeni-                    gen Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Mil-\n          gen Versandstücke, die nach ST-1 deklariert                     derung der Folgen geeignet sind. Allerdings ist an-\n          werden (das heißt, sie werden mit dem TI und                    zumerken, dass nach TS-R-1 die offizielle\n          dem CSI nach ST-1 bezettelt), der höhere der                    Benennung für die Beförderung auf dem Versand-\n          beiden Werte als TI-Wert für Kontrollzwecke                     stück angegeben werden muss und dass sie die\n          nach SS 6 genommen werden.                                      Begriffe „RADIOAKTIVER STOFF, …“ und\n       b) Wenn die Ansammlung den Vorschriften gemäß                      „…SPALTBAR…,“ je nachdem welcher zutreffend\n          ST-1 unterliegt (das heißt, es werden die TI und                ist, enthält. Diese Tatsache sollte dazu beitragen,\n          CSI nach ST-1 zugrundegelegt), dann muss für\n          diejenigen Versandstücke, die nach SS 6 dekla-            1\n                                                                        Anm. d. Übers.: Die Klammer ist im Original nicht enthalten.\n\n\n\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 12 – 2001                                                296                                         VkBl. Amtlicher Teil\n\n      die möglichen Auswirkungen dieses Problems zu                       ger als 2/3 des Grenzwertes ergeben, an sich keine\n       verringern, da zumindest die Gefahrenklasse der                    übermäßig hohe Dosisleistung ergeben können.\n       Stoffe erkennbar würde und mit früheren Hinwei-                    Der Faktor für die Umrechnung von der alten Do-\n       sen für Notfallmaßnahmen in Beziehung gebracht                     sismessgröße zu der neuen Umgebungsäquival-\n       werden könnte.                                                     entdosis ist für alle praktischen Zwecke nicht höher\n      Es wird empfohlen, dass die zuständigen Be-                         als etwa 1,5.\n      hörden die Hinweise für die anwendbaren Not-                  –     Es wird empfohlen, dass die zuständigen Be-\n      fallmaßnahmen aktualisieren und auch den                            hörden darauf vorbereitet sind, die Anträge auf\n      Kommunikationsempfehlungen in Abschnitt                             Bauartmusterzulassung nach den TS-R-1-An-\n      4.1.2 folgen.                                                       forderungen zu bewerten, bevor diese in Kraft\n4.3   Mögliche Probleme der Einhaltung von                                treten. Außerdem sollten neue Versandstück-\n      Vorschriften                                                        musterzulassungen, die in der Zeit zu erteilen\n      In diesem Abschnitt werden die Probleme der                         sind, wenn sowohl SS 6 als auch TS-R-1 wahl-\n      Nichteinhaltung von Vorschriften angesprochen,                      weise anwendbar sind, auf der Grundlage der\n      und den zuständigen Behörden werden Empfeh-                         TS-R-1-Anforderungen erteilt werden. Das be-\n      lungen zu Problemen im Zusammenhang mit der                         deutet, dass bei der Analyse zur Sicherheitsbewer-\n      möglichen Nichteinhaltung gegeben, die sich durch                   tung die neuen Dosismessgrößen für die Berech-\n      den Übergang von der einen Fassung der Empfeh-                      nungen der Dosisleistung angewendet werden\n      lungen zur anderen ergeben und die nicht als Si-                    müssen.\n      cherheitsprobleme angesehen werden.                           4.3.2 Entwicklung und Einführung von Strahlen-\n4.3.1 Neue Fluenz/Äquivalentdosisleistungs-                               schutzprogrammen\n      Konversionsfaktoren                                                 Frühere Fassungen der Beförderungsempfehlun-\n–     Es wird empfohlen, dass bei Beförderungen                           gen unterscheiden sich von TS-R-1 insofern, als\n      nach TS-R-1 während der Übergangsfrist die                          die letzten ausdrücklich die Aufstellung eines\n      Grenzwerte für die Dosisleistung eingehalten                        Strahlenschutzprogramms fordern. Die Bestandtei-\n      werden, wobei die Messungen ungeachtet der                          le eines Strahlenschutzprogramms können sich je\n      Übergangsregelungen bezüglich der Versand-                          nach Art und Anzahl der Beförderungen und ihrer\n      stückmusterzulassung gemäß den neuen Do-                            radiologischen Signifikanz wesentlich voneinander\n      sismessgrößen erfolgen. Die Anwendung der                           unterscheiden. Besondere Hinweise zum Inhalt\n      neuen Dosismessgrößen ist auch für Beförderun-                      und zu den empfohlenen Bestandteilen eines\n      gen nach den TS-R-1-Empfehlungen nach der                           Strahlenschutzprogramms werden in einem sepa-\n      Übergangszeit verbindlich. Hinsichtlich des zuläs-                  raten Dokument gegeben.\n      sigen Inhalts eines Versandstücks, dem eine frü-              4.3.3 Änderungen der „A“-Werte\n      here Zulassung in Übereinstimmung mit den alten               –     Bei einigen Radionukliden haben sich die „A“-Wer-\n      Dosismessgrößen zugrunde liegt, gibt es keine un-                   te geändert. Bei vielen Radionukliden halten sich\n      mittelbare Notwendigkeit für eine erneute Bewer-                    die Änderungen in Grenzen, wobei bei den meisten\n      tung der Berechnungen der Dosisleistung und folg-                   Werten der Faktor 3 in Bezug auf die früheren nicht\n      lich keine unmittelbare Notwendigkeit für eine                      überschritten wird. Es gibt wenige A1- oder A2-Wer-\n      Überarbeitung der Versandstückmusterzulassung.                      te, die um mehr als den Faktor 10 niedriger sind als\n      Durch vor jeder Beförderung erforderliche Messun-                   die vorhergehenden Werte (siehe Abschnitt 6, Ta-\n      gen der Dosisleistung, die auf den neuen Mess-                      belle VI.4). Die meisten der „A“-Werte für wichtige,\n      größen basieren, sollte sichergestellt sein, dass die               häufig beförderte Radionuklide sind im Wesent-\n      Grenzwerte für die Dosisleistung nicht überschrit-                  lichen unverändert (siehe Tabelle VI.4). Sicher-\n      ten werden.                                                         heitsberichte von Versandstücken oder die Recht-\n–     Es wird empfohlen, dass die Absender vor dem                        fertigung der Einstufung als Typ B-Versand-\n      Beladen von Versandstücken bewerten, ob in-                         stückmuster brauchen nicht automatisch überar-\n      folge des Übergangs zu den neuen Dosismess-                         beitet zu werden, wenn allgemein gezeigt wurde,\n      größen die Möglichkeit besteht, dass Dosislei-                      dass keine Sicherheitsprobleme bestehen, da es in\n      stungen erreicht werden, die die Grenzwerte                         den meisten Fällen eine große Sicherheitsspanne\n      überschreiten. Die Beladungspraxis insgesamt                        gibt. Dies gilt für Versandstücke, die nach den\n      zeigt, dass der in der Versandstückmusterzulas-                     Übergangsvorschriften gemäß TS-R-1 verwendet\n      sung erlaubte Höchstinhalt bei der Beladung der                     werden. Zum Beispiel zeigen die Erfahrungen mit\n      Versandstücke normalerweise nicht erreicht wird.                    der Erteilung von Zulassungen für Typ B-Versand-\n      Es könnte allerdings Situationen geben, in denen                    stücke in den USA, dass die gemäß ANSI N14.5\n      dies der Fall ist, und in diesen Situationen sollte                 durchgeführten Analysen der dichten Umschlie-\n      das Entladen eines bereits beladenen Versand-                       ßung Annahmen einschließen, die eine ausrei-\n      stücks, nachdem die Messungen eine zu hohe Do-                      chende Sicherheitsspanne bieten, so dass Ände-\n      sisleistung ergeben haben, aus Gründen des                          rungen der A2-Werte die Eignung des Ver-\n      Strahlenschutzes vermieden werden.                                  sandstücks zur Einhaltung der vorgeschriebenen\n–     Es sollte beachtet werden, dass sämtliche Mes-                      Grenzwerte für die Freisetzung nicht beeinträchti-\n      sungen der Dosisleistung, die nach den älteren                      gen.\n      Fluenz-zu-Dosis-Konversionsfaktoren durchge-                  -     Für die Rechtfertigung und Zulassung neuer\n      führt werden und die eine Dosisleistung von weni-                   Bauarten sollten ex pizit die geänderten „A“-\n\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                             297                                                 Heft 12 – 2001\n\n      Werte berücksichtigt werden, auch während                              seiner A1- und A2-Werte in anderen als Typ C-Ver-\n      der Übergangszeit.                                                      packungen (IF, AF) befördert werden. Die Anforde-\n–     Die Änderung von „A“-Werten muss bei der Fest-                          rungen der Nr. 680(a) lassen sich durch gering an-\n      legung von Aktivitätsgrenzwerten und -beschrän-                         gereichertes Uran wohl leicht erfüllen, da bei\n      kungen für Versandstücke und Stoffe in Betracht                         gering angereichertem Uran (Anreicherung weni-\n      gezogen werden. Es kann einige Fälle geben, in                          ger als etwa 5 %) typischerweise eine Moderation\n      denen die Änderung von „A“-Werten zu einer Än-                          (z. B. durch Wasser) erforderlich ist, damit die nu-\n      derung der Verpackungsanforderungen führt. Zum                          kleare Kritikalität erreicht wird; für die Prüfung ist\n      Beispiel können nach SS 6 freigestellte Mengen                          jedoch das Eindringen von Wasser nicht festge-\n      von radioaktiven Stoffen zu Typ A-Mengen nach                           legt. Dies eignet sich für eine mögliche allgemeine\n      TS-R-1 und Typ A-Mengen von radioaktiven Stof-                          Lösung (möglicherweise durch die zuständigen\n      fen nach den SS 6 zu Typ B-Mengen nach TS-R-1                           Behörden oder eine Firmengruppe) für die Beför-\n      werden. Ein bekanntes Problem sind die Fälle, in                        derung von Versandstücken mit gering angerei-\n      denen radioaktive Arzneimittel in Mengen für je-                        chertem Uran im Luftverkehr, die kein Moderator-\n      weils einen einzelnen Patienten, die nach SS 6 als                      material als Teil des Inhalts oder der Verpackung\n      freigestellte Versandstücke versendet wurden,                           enthalten.\n      nach TS-R-1 für dieselbe Aktivität Typ A-Versand-                –     Es wird empfohlen, dass die zuständigen Be-\n      stücke erfordern.                                                      hörden die Notwendigkeit der Überarbeitung al-\n4.3.4 Versandstücke mit Uranhexafluorid                                      ler Versandstückmusterzulassungen für Ver-\n                                                                             sandstücke mit spaltbaren Stoffen in Erwägung\n–     In der TS-R-1 gibt es neue Anforderungen für Ver-                      ziehen, um für Beförderungen im Luftverkehr\n      sandstücke, die Uranhexafluorid enthalten, was bei                     das Ablaufdatum 30. Juni 2001 als Bedingung\n      der Beförderung von nicht spaltbarem oder spalt-                       einzufügen. Dieses Datum ist das Datum der An-\n      bar freigestelltem UF6 von besonderer Bedeutung                        nahme durch die ICAO, und es ist zu beachten,\n      ist. Abschnitt 5.13.4 fasst die neuen Anforderungen                    dass dieser Punkt vor dem 30. Juni 2001 in zufrie-\n      zusammen, die auch für alle zugelassenen Ver-                          denstellender Weise gelöst werden muss, da es\n      sandstückmuster für spaltbares UF6 gelten. Es                          keine ICAO-Übergangsfrist gibt (siehe Tabelle 1).\n      sollte beachtet werden, dass früher zugelassene\n      Versandstückmuster für spaltbares UF6 diese neu-                 4.3.6 Mitteilung von Angaben über die gefährlichen\n      en Anforderungen bereits erfüllen können, wenn                         Eigenschaften\n      sie die Vorschriften der ISO-Norm 7195 und die                   –     Beschriftung, Bezettelung, Plakatierung und Beför-\n      Vorschriften der Nr. 419, TS-R-1 über die physika-                     derungspapier sind geändert worden. Von beson-\n      lische Form und über den Füllgrad ebenfalls erfül-                     derer Bedeutung ist die Einführung von 25 neuen\n      len.                                                                   oder überarbeiteten UN-Nummern, die auf der\n                                                                             Außenseite jedes Versandstücks und auf den Be-\n4.3.5 Beförderung von spaltbaren Stoffen im Luft-\n                                                                             förderungspapieren angegeben werden müssen.\n      verkehr\n                                                                             Ein Überblick über die Einzelheiten der Änderun-\n–     Für die Beförderung von spaltbaren Stoffen im Luft-                    gen ist in den Abschnitten 5.8 und 5.9 dieses TEC-\n      verkehr ist nach TS-R-1 bei Versandstücken mit                         DOC enthalten. Der Vergleich ist in Abschnitt 6, Ta-\n      größeren als den freigestellten Mengen eine zu-                        belle VI.3 dargestellt.\n      sätzliche Beurteilung der Kritikalität bei der Ertei-            4.3.7 Vorschriften über die Qualitätssicherung bei\n      lung der Zulassung (siehe Abschnitt 5.13.3) erfor-                     Versandstücken und radioaktiven Stoffen in\n      derlich. Versandstücke müssen bei Annahme einer                        besonderer Form, die nach früheren Vorschrif-\n      Reflexion durch 20 cm Wasser, jedoch ohne Ein-                         ten zugelassen wurden\n      dringen von Wasser (d. h. Moderation) unterkritisch\n      bleiben, wenn sie den Prüfungen für Typ C-Ver-                   –     Für Versandstücke, die von den zuständigen Be-\n      sandstücke unterzogen werden (siehe Abschnitt                          hörden nach der Ausgabe der Sicherheitsreihe Nr.\n      4.3.9). Die Festlegung, das Eindringen von Wasser                      6 von 1973 oder 1973 (in der geänderten Fassung)\n      nicht zu unterstellen, gewährleistet den Schutz vor                    zugelassen wurden, legt Nr. 816 der TS-R-1 fest,\n      Kritikalitätsstörfällen durch schnelle mechanische                     dass diese Versandstücke vorbehaltlich des „…ge-\n      oder physische Veränderungen der Geometrie des                         mäß den anwendbaren Anforderungen der Nr. 310\n      Versandstücks.2 Es ist zu beachten, dass die An-                       vorgeschriebenen Qualitätssicherungsprogramms;\n      forderungen der Nr. 680 für Versandstücke mit                          …“ weiterverwendet werden können.\n      spaltbaren Stoffen im Luftverkehr zusätzlich zu den              –     Für radioaktive Stoffe in besonderer Form, die\n      Prüfungen für normale Beförderungsbedingungen                          nach einer Bauart hergestellt wurden, die von den\n      und Unfallbedingungen, die das jeweilige Versand-                      zuständigen Behörden nach der Ausgabe der Si-\n      stück bereits bestehen muss, angewendet werden                         cherheitsreihe Nr. 6 von 1973, 1973 (in der Fas-\n      müssen.                                                                sung 1979), 1985 oder 1985 (in der Fassung 1990)\n                                                                             zugelassen wurde, legt Nr. 818 der TS-R-1 fest,\n–     Bestimmte Faktoren müssen bei der Feststellung\n                                                                             dass die Stoffe vorbehaltlich des „…gemäß den\n      berücksichtigt werden, welche Auswirkungen die\n                                                                             anwendbaren Anforderungen der Nr. 310 vorge-\n      nationale Übernahme der Nr. 680, TS-R-1 in der\n                                                                             schriebenen Qualitätssicherungsprogramms; …“\n      Praxis hat. Erstens kann sämtliches Uran wegen\n                                                                             weiterverwendet werden können.\n                                                                       –     Diese Anforderungen heben die Notwendigkeit der\n2\n    Anm. d. Übers.: Dieser Satz ist im Original unvollständig.               Anwendung von Qualitätssicherungsmaßnahmen\n\n\n\n\n                                        Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 12 – 2001                                               298                                                VkBl. Amtlicher Teil\n\n      nach der Ausgabe der Empfehlungen von 1996                              ständige Behörde zugelassene Mengen an gering\n      hervor, damit sichergestellt ist, dass Versandstük-                     dispergierbaren Stoffen (LDM).\n      ke und radioaktive Stoffe in besonderer Form nur                        Es wird empfohlen, dass die zuständigen Be-\n      dann weiterverwendet werden, wenn sie weiterhin                         hörden die Überarbeitung aller Zulassungs-/\n      den ursprünglichen Zweck der Bauart erfüllen oder                       Genehmigungsbescheinigungen, für die die\n      den vorgeschriebenen Anforderungen entspre-                             Mengeneinschränkungen für die Luftbeförde-\n      chen. Dies lässt sich am besten dadurch erzielen,                       rung zutreffen, folgendermaßen in Betracht zie-\n      dass sichergestellt ist, dass die aktuellsten Quali-                    hen:\n      tätssicherungsmaßnahmen auf die Aktivitäten nach\n                                                                                 1. Als Ablaufdatum für die Verwendung im\n      der Herstellung wie zum Beispiel Wartung, In-\n                                                                                      Luftverkehr ist der 30. Juni 2001 festge-\n      standhaltung, Änderung und Verwendung dieser\n                                                                                      legt, oder\n      Versandstücke und radioaktiven Stoffe in besonde-\n      rer Form angewendet werden.                                                2. der erlaubte Inhalt wird verringert, so\n                                                                                      dass die Beschränkungen für den Luft-\n4.3.8 Freigestellte Beförderungen                                                     verkehr nicht anzuwenden sind, oder\n–     Bei der Festlegung der Freigrenzen gemäß TS-R-                             3. die Beförderung im Luftverkehr wird von\n      1 wurde der nach SS 6 auf alle Radionuklide ange-                               der Genehmigung/Zulassung durch die\n      wendete Grenzwert von 70 Bq/g in einen Grenz-                                   zuständige Behörde ausgeschlossen.\n      wert geändert, der sich aus der Aktivitäts-\n                                                                   –          Die von LDM ausgehende radiologische Gefahr\n      konzentration der Radionuklide und einem Grenz-\n                                                                              muss begrenzt sein, und diese Stoffe müssen eine\n      wert der Aktivität der Radionuklide je Sendung zu-\n                                                                              Reihe festgelegter Aufprall-, Erhitzungs- und Aus-\n      sammensetzt. Damit die Stoffe nach TS-R-1 als ra-\n                                                                              laugprüfungen bestehen. Die multilaterale Zulas-\n      dioaktiv gelten, muss sowohl der Grenzwert der\n                                                                              sung des LDM durch die zuständigen Behörden ist\n      spezifischen Aktivität als auch der Grenzwert der\n                                                                              erforderlich (mit einem neuen Typencode „LD“ für\n      Sendung die angegebenen Werte überschreiten.\n                                                                              das Zulassungszeugnis), und Versandstückmuster\n–     Es gibt Fälle, in denen die Grenzwerte für die Frei-                    des Typs B(U) für die Beförderung von LDM erfor-\n      stellung nach TS-R-1 bei einigen Radionukliden                          dern ebenfalls die multilaterale Zulassung durch\n      über dem Kriterium von 70 Bq/g nach SS 6 und bei                        die zuständigen Behörden.\n      anderen unter dem Kriterium nach SS 6 liegen. Die            –          Stoffe mit einer Aktivität über den obengenannten\n      neuen Grenzwerte für die Freistellung nach TS-R-                        Grenzwerten müssen in neuen Typ C-Versand-\n      1 basieren auf detaillierten Dosisbewertungen, de-                      stücken befördert werden. Typ C-Versandstücke\n      nen eine Dosisaufnahme durch kritische Gruppen                          müssen eine größere Serie von vorgeschriebenen\n      von Beschäftigten von 10µ Sv pro Jahr zugrunde                          Prüfungen bestehen, und ihre Zulassung durch die\n      gelegt wird. So wird durch die vorgeschriebenen                         zuständige Behörde ist erforderlich. Besteht der In-\n      Werte sichergestellt, dass weder für die an der Be-                     halt aus spaltbaren Stoffen, ist die multilaterale Ge-\n      förderung beteiligten Personen noch für andere                          nehmigung des Versandstücks3 erforderlich. Der\n      Personen, die in anderer Weise der Strahlung aus-                       Inhalt und die Aktivitätsgrenzwerte von Typ C-Ver-\n      gesetzt sein könne, eine radiologische Gefahr be-                       sandstücken werden durch die zuständigen Behör-\n      steht.                                                                  den zugelassen.\n–     Der Vorteil der neuen Freigrenzen bestehen darin,\n      dass sie mit denjenigen harmonisiert sind, die in            (VkBl. 2001 S. 294)\n      den Basic Safety Standards [3] für die Zwecke des\n      Strahlenschutzes empfohlen werden. Es wird emp-\n      fohlen, dass die zuständigen Behörden die neuen\n      Freigrenzen anwenden, ungeachtet der Tatsache,                     Eisenbahn\n      dass während einer Übergangsfrist die neuen Frei-\n      grenzen für bestimmte Beförderungen höher sein\n      können, als es die auf SS 6 basierende Vorschrift            Nr. 93         Bekanntmachung\n      erlauben würde.\n                                                                   der Planfeststellung für das Bauvorhaben Wiederauf-\n4.3.9 Stoffbeschränkungen bei Luftfracht                           bau und Elektrifizierung der Anhalter Bahn, Planfest-\n–     TS-R-1 führt Aktivitätsgrenzwerte für die Beförde-           stellungsabschnitt 2, Haltepunkt Lichterfelde Ost -\n      rung im Luftverkehr ein.                                     Landesgrenze Berlin/Brandenburg km 9,000 bis km\n                                                                   12,365 im Land Berlin, Bezirk Steglitz-Zehlendorf von\n–     Die höchste Aktivität, die in einem einzelnen Indu-\n                                                                   Berlin.\n      strieversandstück erlaubt ist, das nicht brennbare\n      feste LSA-II- oder LSA-III-Stoffe für die Beförde-           Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundes-\n      rung im Luftverkehr enthält, ist 3000 A2.                    amtes, Außenstelle Berlin (Planfeststellungsbehörde),\n–     Die höchste Aktivität, die in einem einzelnen Typ B-         vom 31. Mai 2001, Az.: 51132/51121 Pap/463 ist der Plan\n      Versandstück für die Beförderung im Luftverkehr              für das vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 All-\n      erlaubt ist, ist 3000 A1 (jedoch nicht mehr als 105          gemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember\n      A2) für Stoffe in besonderer Form und 3000 A2 für            1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt\n      Stoffe, die nicht in besonderer Form vorliegen, es\n      sei denn, das Versandstück enthält durch die zu-             3\n                                                                       Anm. d. Übers.: Fehler im engl. Text.\n\n\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                                   299                                                 Heft 12 – 2001\n\ndurch Artikel 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 26. August 1998                      A. Der verfügende Teil des Beschlusses lautet aus-\n(BGBI. I S. 2521) geändert worden ist, festgestellt wor-                        zugsweise:\nden.                                                                            Auf Antrag der Deutsche Bahn AG (DB AG), vertreten\nDer Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen                            durch die DB Projekt GmbH Knoten Berlin - GF-T.PZ\nZeichnungen und Erklärungen liegt ab 2. Juli 2001 bis ein-                      3.3301 - vom 10.10.1997, wird der Plan der DB Netz\nschließlich 16. Juli 2001 im Bezirksamt Steglitz-Zehlen-                        AG für das Bauvorhaben der Strecke 6132 Berlin An-\ndorf von Berlin, Bürohochhaus-Kreisel, Zimmer 1607,                             halter Bahnhof - Halle Hbf\nSchloßstraße 80 in 12154 Berlin, Abteilung Bauen, Stadt-                          Wiederaufbau und Elektrifizierung der Anhalter Bahn\nplanung und Naturschutz, Bauordnungsamt Fachbereich\n                                                                                  Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2\nStadtplanung zur allgemeinen Einsichtnahme aus.\n                                                                                  Haltepunkt Lichterfelde Ost - Landesgrenze Berlin/\nEr kann während der Dienststunden                                                 Brandenburg km 9,000 bis km 12,365\nmontags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr                              mit den in diesem Beschluss aufgeführten Änderun-\nfreitags                           von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr                   gen, der wasserrechtlichen Erlaubnis und den Neben-\n(sowie nach Vereinbarung Tel. 030/63 21 77 28) von je-                          bestimmungen festgestellt.\ndermann eingesehen werden.                                                      Die Bedenken, die Behörden/Stellen geäußert haben\nMit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den                         und die Einwendungen der Betroffenen und sonstigen\nBetroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendun-                            Einwender werden, soweit ihnen nicht entsprochen\ngen erhoben haben, als zugestellt.                                              wurde oder sie nicht zurückgenommen wurden, zu-\nDer Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der                          rückgewiesen.\nin der Rechtsbehelfsbelehrung (siehe unter B.) genann-                          Der Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar.\nten einmonatigen Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen\nund von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben,                          I. Entscheidung zu wasserrechtlichen Belangen\nschriftlich beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Ber-                          Dem Vorhabenträger wird die Erlaubnis erteilt, das\nlin, Hallesches Ufer 74, 76, 10963 Berlin angefordert wer-                      nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser\nden.                                                                            aus den Bahnanlagen über außenliegende Bahngrä-\nDer Beschluss beinhaltet die Planungen für                                      ben sowie Tiefenentwässerungen (Sickerrohrleitun-\n• den Wiederaufbau und die Änderung von Gleisanlagen                            gen) in beidseitig der Bahn angelegte Versicker- bzw.\n    von km 9,000 bis 12,365                                                     Verdunstungsbecken, Versickerschlitze und natürliche\n                                                                                Geländemulden in den Untergrund einzuleiten.\n• die Elektrifizierung der zweigleisigen Strecke von km\n    9,000 bis 12,365                                                            Außerdem wird dem Vorhabenträger gestattet, in Teil-\n                                                                                bereichen das Oberflächenwasser in die Stadtent-\n• die Einrichtung einer Starkstrom-Netzstation in Lichter-                      wässerung einzuleiten.\n    felde Ost, km 9,176\n                                                                                Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Nebenbe-\n• die Ausrüstung der Strecke mit elektrischen Energie-,                         stimmungen erteilt.\n    Signal- und Telekommunikationsanlagen von km 9,000\n    bis km 12,365                                                            II. Schutzauflagen\n• die Errichtung eines Funkmastes in Lichterfelde Ost,                           Der Planfeststellungsbeschluss enthält Auflagen, zum\n    km 9,245                                                                     Schutz der Umwelt, zum Wohl der Allgemeinheit und\n• die Änderung der Eisenbahnüberführungen Königs-                                zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte\n    berger Straße, km 9,403 und Osdorfer Straße, km                              anderer. Auflagen sind im Planfestellungsbeschluss\n    10,774                                                                       zu folgenden Bereichen enthalten:\n• den Aufbau neuer Bahnsteige in Lichterfelde Ost mit                               • Bautechnische Sicherheit\n    geändertem bzw. neuem Zugang und die Errichtung                                 • Abfallwirtschaft\n    von Personenaufzügen für die beiden Regionalbahn-                               • Verhalten gegenüber Kampfmitteln\n    steige\n                                                                                    • Immissionsschutz („besonders überwachtes\n• die Änderung der Stützwand Brauerstraße von km                                       Gleis“, passiver Schallschutz sowie Erschütte-\n    9,415 bis km 9,769                                                                 rungsschutz)\n• die Errichtung von Lärmschutzwänden                                               • Naturschutz und Landschaftspflege.\n    Gleis Ludwigsfelde - Südkreuz   Ostseite von km 99,240 - 10,420          B. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses\n    Gleis Südkreuz - Ludwigsfelde   Westseite von km 99,420 - 99,880             lautet:\n    S-Bahngleis                                                                  Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann inner-\n    Priesterweg - Lichterfelde Süd  Westseite von km 99,450 - 99,870\n                                                                                 halb eines Monats nach Zustellung Klage beim\n    Gleis Ludwigsfelde - Südkreuz   Ostseite von km 10,600 - 11,260              Bundesverwaltungsgericht, Hardenbergstraße 31,\n• den Aufbau der Entwässerungsanlagen                                            10623 Berlin erhoben werden.\n• die Sicherung, Anpassung bzw. Verlegung von Leitun-                            Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Aus-\n    gen Dritter                                                                  legungsfrist. Dies gilt nicht für die Beteiligten, denen\n• den Rückbau des Güterzuggleises und weiterer Be-                               der Planfeststellungsbeschluss zugestellt wurde.\n    triebsanlagen                                                                Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben.\n• die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Be-                                 Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Bundesre-\n    gleitplanes.                                                                 publik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten\n\n\n\n                                   Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 12 – 2001                                               300                                          VkBl. Amtlicher Teil\n\n   des Eisenbahn-Bundesbahnamtes, Außenstelle Ber-                 dung der Warndreiecke, Typ YJ-D7-2, Fabrik- oder Han-\n   lin, Hallesches Ufer 74, 76 in 10963 Berlin) und den            delsmarke GWN bzw. YJ, ECE-Genehmigungen Nr.\n   Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie                   031143 und 031144 des Herstellers ZHEJIANG YUYAO\n   soll einen bestimmten Antrag enthalten.                         YONGJIA ELECTRICS FACTORY, CN-Mazhu Town,\n   Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wo-              Yuyao City, Zhejiang, im Bereich der Bundesrepublik\n   chen die Tatsachen, durch deren Berücksichtigung                Deutschland verboten wurde.\n   oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren              Aufgrund einer vom KBA veranlassten Konformitätsprü-\n   er sich beschwert fühlt, anzugeben. Erklärungen und             fung wurden die genannten Warndreiecke auf ihre Wirk-\n   Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorge-          samkeit hin untersucht. Dabei wurde eine Vielzahl von\n   bracht werden, können vom Gericht zurückgewiesen                Beanstandungen festgestellt. Die Warndreiecke erfüllen\n   werden.                                                         weder die Anforderungen hinsichtlich der Standfestigkeit,\n   Vor dem Bundesverwaltungsgericht muss sich jeder                noch die Beständigkeit gegen das Eindringen von Was-\n   Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen          ser. Eine Messung der Rückstrahlwerte ergab z. T. hohe\n   Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deut-             Unterschreitungen bei den geforderten Mindestwerten.\n   schen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten las-            Aufgrund dieser schwerwiegenden Mängel ist die beab-\n   sen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts               sichtigte Wirkung der Warndreiecke nicht mehr gegeben\n   und Behörden können sich auch durch Beamte oder                 und damit die Straßenverkehrssicherheit gefährdet.\n   Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie                 Das KBA hat daher gemäß Art. 4 des Übereinkommens\n   durch Diplomjuristen im höheren Dienst vertreten las-           vom 20.03.1958 über die Annahme einheitlicher Bedin-\n   sen.                                                            gungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstän-\n   Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des Verkehrswegepla-                    de und von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige\n   nungsbeschleunigungsgesetzes hat die Anfechtungs-               Anerkennung der Genehmigung den Verkauf und die Ver-\n   klage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss keine             wendung der betreffenden Warndreiecke im Geltungsbe-\n   aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung                 reich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unter-\n   der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage                 sagt.\n   gegen den Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs.                                               Kraftfahrt-Bundesamt\n   5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)                                                          Im Auftrag\n   kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekannt-                                                        Gaertner\n   gabe dieses Planfeststellungsbeschlusses beim                   (VkBl. 2001 S. 300)\n   Bundesverwaltungsgericht, Hardenbergstraße 31,\n   10623 Berlin gestellt und begründet werden. Als Zeit-\n   punkt der Bekanntgabe gilt auch hier der letzte Tag der\n   Auslegungsfrist.                                                  Binnenschifffahrt\n                                                                   Nr. 95     Schifffahrtspolizeiliche Verordnung\nBerlin den 5. Juni 2001\n                                                                              zur vorübergehenden Abweichung\n                                  Eisenbahn-Bundesamt                         von der Binnenschiffs-Unter-\n                                    Außenstelle Berlin                        suchungsordnung über Kapitel 13\n                                        Im Auftrag\n                                          Wilke\n                                                                              - Besatzung -\n                                                                              (§ 112 - Allgemeines -)***\n(VkBl. 2001 S. 298)\n                                                                   Auf Grund\n                                                                   – des § 3 Abs. 1 Nr. 5 und 6 des Binnenschifffahrtsauf-\n                                                                      gabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung\n                                                                      vom 4. August 1986 (BGBl. I S. 1270), dessen Absatz\n  Straßenverkehr                                                      1 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember\n                                                                      1999 (BGBl. I S. 2452) geändert worden ist, in Verbin-\n                                                                      dung mit § 10 Abs. 2 der Binnenschiffs-Untersu-\nNr. 94    Bekanntmachung                                              chungsordnung vom 17. März 1988 (BGBl. I S. 238)\n                                                                      und\neiner Untersagung des Verkaufs und der Verwendung\n                                                                   – der Anlage I Kapitel XI Sachgebiet E Abschnitt III Nr. 1\nvon Ausrüstungsgegenständen gem. Art. 4 des Über-\n                                                                      des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Ver-\neinkommens vom 20.03.1958 über die Annahme ein-\n                                                                      bindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Septem-\nheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der\n                                                                      ber 1990 (BGBl. II S. 885, 1110) verordnen die Was-\nAusrüstungsgegenstände und von Kraftfahrzeugen\n                                                                      ser- und Schifffahrtsdirektionen Nord, Nordwest,\nund über die gegenseitige Anerkennung der Geneh-\n                                                                      West, Mitte, Südwest, Süd und Ost:\nmigung\n                           Flensburg, den 01. Juni 2001                                      §1\n                           113-329-XIX-03                          Die Binnenschiffs-Untersuchungsordnung ist in folgender\n                                                                   Fassung anzuwenden:\nDas Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gibt bekannt, dass mit\nBescheid vom 17.05.2001 der Verkauf und die Verwen-                * * * Wiederholung mit Änderungen\n\n\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                          301                                            Heft 12 – 2001\n\n1. § 11 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:\n   „5. die in der Bescheinigung über die Besatzung\n                                                                      Straßenbau\n         oder in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung ein-\n         getragene oder die nach Kapitel 23 Rhein-                  Nr. 96    Allgemeines Rundschreiben\n         schiffsuntersuchungsordnung vorgeschriebene                          Straßenbau Nr. 15/2001\n         Besatzung während der Fahrt an Bord ist.“                            Sachgebiet 04.4: Straßenbefestigun-\n2. § 11 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:                                       gen; Bauweisen\n   „b) die nach § 112 Abs. 1 Satz 1 vorgeschriebene\n         Bescheinigung über die Besatzung,“                                                    Bonn, den 19. März 2001\n                                                                                               S 26/38.56.05-10/9 Va 2001\n3. § 112 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:\n   „(3) Für die Besatzung nach den §§ 113 bis 123 gel-              Oberste Straßenbaubehörden\n         ten die §§ 23.03 und 23.04 der Rheinschiffs-               der Länder\n         untersuchungsordnung.                                      nachrichtlich:\n   Abweichend von § 23.04 Nr. 2 Satz 1 der Rhein-                   Bundesanstalt für Straßenwesen\n   schiffsuntersuchungsordnung                                      Bundesrechnungshof\n   1.    dürfen Inhaber eines vor dem 1. Januar 1998 er-            DEGES Deutsche Einheit\n         teilten und bis zu diesem Datum geltenden Mus-             Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH\n         ters entsprechenden Schifferdienstbuches die-\n         ses weiterverwenden,\n   2.    kann das Bundesministerium für Verkehr Schif-              Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richt-\n         ferdienstbücher für Inhaber aus anderen Staaten            linien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt, Aus-\n         auf ausländischen Fahrzeugen anerkennen,                   gabe 2001, ZTV Asphalt-StB 01\n         wenn sie für die jeweilige Funktion eine gleich-           Allgemeine Rundschreiben Straßenbau\n         wertige Qualifikation bescheinigen. Dies gilt nur,         a) Nr. 22/1994 vom 18.10.1994\n         soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist. Das                  - StB 26/38.56.05-10/43 Va 94 -\n         Bundesministerium für Verkehr gibt dies im Ver-            b) Nr. 29/1998 vom 14.07.1998\n         kehrsblatt bekannt.“                                           - StB 26/38.56.05-10/21 Va 98 -\n\n                            §2                                      Anlagen: ZTV Asphalt-StB 01\n             Inkrafttreten, Außerkrafttreten                                 Mehrfertigungen des ARS Nr. 15/2001 ohne\n                                                                             Anlagen\nDiese Verordnung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft und mit Ab-                  Meldeformular für Griffigkeitsmessungen\nlauf des 30. Juni 2003 außer Kraft.\nKiel, den 18. Mai 2001                                              Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und\n                        Wasser- und Schifffahrtsdirektion           Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus As-\n                                         Nord                       phalt“, Ausgabe 1994 – ZTV Asphalt-StB 94 – mit den Än-\n                                     i. V. Wempe                    derungen und Ergänzungen Ausgabe 1998 – sind von der\n                                                                    Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen\nAurich, den 18. Mai 2001\n                                                                    im Einvernehmen mit mir aufgestellt worden. Sie wurden\n                        Wasser- und Schifffahrtsdirektion           überarbeitet und liegen nun als ZTV Asphalt-StB 01 vor.\n                                     Nordwest\n                                        Frerichs                    Die Überarbeitung wurde erforderlich, um neueren tech-\n                                                                    nischen Entwicklungen beim Bau von Fahrbahndecken\nMünster, den 18. Mai 2001                                           aus Asphalt Rechnung zu tragen und eine Verbesserung\n                        Wasser- und Schifffahrtsdirektion           der Anwendung des Regelwerkes unter Berücksichtigung\n                                         West                       neuer Regelungen, insbesondere\n                                      Beckmann\n                                                                    – der VOB Teil C: „Allgemeine Technische Vertragsbe-\nHannover, den 18. Mai 2001                                             dingungen für Bauleistungen“ (ATV), Ausgabe Dezem-\n                        Wasser- und Schifffahrtsdirektion              ber 2000, hier\n                                         Mitte                         • der ATV DIN 18 299 „Allgemeine Regelungen für\n                                  i. V. Mechelhoff                        Bauarbeiten jeder Art“ und\nMainz, den 18. Mai 2001\n                                                                       • der ATV DIN 18 317 „Verkehrswegebauarbeiten -\n                        Wasser- und Schifffahrtsdirektion                 Oberbauschichten aus Asphalt“\n                                      Südwest\n                                     i. V. Seibold                  – der Regelungen zur Erhöhung der Standfestigkeit im\n                                                                       Rahmen erweiterter Eignungsprüfungen gemäß „Merk-\nWürzburg, den 18. Mai 2001\n                                                                       blatt für Eignungsprüfungen an Asphalt“, Ausgabe\n                        Wasser- und Schifffahrtsdirektion              1998\n                                          Süd\n                                          Paul                      – konkreter Anforderungen an die Griffigkeit von As-\n                                                                       phaltdeckschichten bei der Abnahme und bis zum Ab-\nBerlin, den 18. Mai 2001\n                                                                       lauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung\n                        Wasser- und Schifffahrtsdirektion\n                                          Ost                       – die Neuregelung für die Teilabnahme von Bauleistun-\n                                        Pohlman                        gen\n(VkBl. 2001 S. 300)                                                 zu erreichen.\n\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil\n\nDie auf hochbelasteten Straßen stark zunehmenden Be-                vom Auftraggeber durchzuführenden Eigenüberwa-\nanspruchungen setzen für die Gebrauchstauglichkeit der              chungsprüfungen für die Griffigkeit dem Auftraggeber\nFahrbahnbefestigungen über eine lange Nutzungsdauer                 vorgelegt werden.\nvoraus, dass neben einer beanspruchungskonformen Di-                Zur Erfahrungssammlung bitte ich die im Rahmen der Ei-\nmensionierung des Oberbaues auch die wesentlichen                   genüberwachung und der Kontrollprüfung sowie die wäh-\nGebrauchseigenschaften bei der eigenverantwortlichen                rend der Gewährleistungszeit ermittelten Griffigkeitswerte\nWahl der Baustoffe und der Baustoffgemische sowie der               für jede Baumaßnahme unter Verwendung des beigefüg-\nHerstellungs- und Einbauverfahren für die Asphaltschich-            ten Meldeformulars der BASt zur Auswertung zu über-\nten durch den Auftragnehmer berücksichtigt werden.                  senden.\nDie für eine lange Nutzungsdauer von Asphaltdecken                  Um die Bauwirtschaft in ihren Bemühungen zu unterstüt-\nwesentlichen Merkmale der Gebrauchseigenschaften                    zen, sich einen eigenen Erfahrungshintergrund zu schaf-\nwie Ebenheit, Verformungsbeständigkeit, Rissefreiheit,              fen, würde ich es begrüßen, wenn Sie die Ergebnisse der\ngleichmäßige Beschaffenheit der Oberfläche, Schich-                 Kontrollprüfungen im Rahmen der Abnahme oder die\ntenverbund, Rauheit, Griffigkeit, profilgerechte Lage und           während der Gewährleistungszeit erfassten sowie die aus\ngeometrische Abmessungen der Decke sind in den ZTV                  den regelmäßigen Zustandserfassungen und -bewertun-\nAsphalt-StB 01 festgelegt und werden mit den dort an-               gen gewonnenen Griffigkeitsergebnisse den Unterneh-\ngegebenen Regelungen und Prüfverfahren geprüft und                  men, die die jeweiligen Bauleistungen ausgeführt haben,\nbeurteilt; sie gelten mit Auftragserteilung als vom Auf-            auf deren Anfrage zur Verfügung stellen.\ntragnehmer zugesicherte Eigenschaften der Asphalt-\ndecke. Daneben können vom Auftraggeber noch weitere                 Es wurde vereinbart, dass Unterschreitungen der Griffig-\nMerkmale für den Verwendungszweck, wie z. B. Hellig-                keitswerte entsprechend den Anforderungen in den ZTV\nkeit, gefordert werden. Für diese sind die Anforderungen            Asphalt-StB 01 erst bei den ab dem 1. Januar 2002 ab-\nund ggf. Prüfverfahren in der Leistungsbeschreibung                 zuschließenden Bauverträgen verfolgt werden sollen. Bei\nfestzulegen.                                                        laufenden und bis dahin abgeschlossenen Verträgen gel-\n                                                                    ten die bisherigen Regelungen.\nIm Hinblick auf die konkreten höheren Anforderungen an\ndie Gebrauchseigenschaften von Asphaltschichten für                 Ich führe hiermit die ZTV Asphalt-StB 01 für den Bereich\nStraßen der Bauklassen SV und I sowie für Verkehrsflä-              der Bundesfernstraßen ein und weise im Hinblick auf die\nchen der Bauklassen II und III mit besonderen Beanspru-             Wertung von Produkten aus den Mitgliedsstaaten der Eu-\nchungen gem. Abschnitt 1.3 der ZTV-Asphalt-StB 01                   ropäischen Gemeinschaften und von Ursprungswaren\nkommt den Eignungsprüfungen besondere Bedeutung                     aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschafts-\nzu. Hierzu sind über den Rahmen der Eignungsprüfungen               raumes besonders auf den Abschnitt 1 „Allgemeines“ hin.\nnach den ZTV Asphalt-StB 01 hinaus zusätzliche Bewer-               Für die ZTV Asphalt-StB 01 wurde das Notifizierungsver-\ntungen der Herstellungs- und Einbaubedingungen mit den              fahren unter der Nr. 00/305/D durchgeführt.\nPrüfungen in Form erweiterter Eignungsprüfungen für das             Die ZTV Asphalt-StB 01 ersetzen die ZTV Asphalt-StB 94\njeweilige Mischgut erforderlich, die geeignet sind, Art und         mit den Änderungen und Ergänzungen Ausgabe 1998.\nEigenschaften der Mineralstoffe, Art und Sorte der Binde-\nmittel, den Bindemittelgehalt, ggf. auch der Zusätze und            Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/\ndie Korngrößenverteilung des Mineralstoffgemisches für              1994 vom 18. Oktober 1994 – StB 26/38.56.05-10/43 Va\nein auf die wesentlichen Gebrauchseigenschaften der                 94 – und mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau\nFahrbahndecke optimiertes Mischgut zu wählen und ent-               Nr. 29/1998 vom 14. Juli 1998 – StB 26/38.56.05-10/21\nsprechende Angaben für die Bauausführung festzulegen.               Va 98 – hebe ich auf.\nDie Prüfberichte dieser Eignungsprüfungen müssen ne-                Die als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“\nben den Angaben zur vorgeschlagenen Zusammenset-                    gekennzeichneten Teile der ZTV Asphalt-StB 01 bitte ich,\nzung der Asphalte auch Aussagen zu deren Gebrauch-                  den Bauverträgen zugrunde zu legen; die Richtlinien bit-\nstauglichkeit wie z. B. Verformungswiderstand,                      te ich bei der Bauvorbereitung, der Aufstellung der Bau-\nVerdichtbarkeit, Verhalten bei tiefen Temperaturen und              vertragsunterlagen sowie bei der Überwachung, Abnah-\nweiteren geforderten Eigenschaften entsprechend dem                 me und Abrechnung der Bauarbeiten zu beachten.\nBauvertrag enthalten.                                               Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle\nDie ZTV Asphalt-StB 01 enthalten neben der bisherigen               ich, die ZTV Asphalt-StB 01 auch für Baumaßnahmen an\nAnforderung, wonach Deckschichten eine dem Verwen-                  den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen\ndungszweck angemessene Rauheit aufweisen müssen,                    einzuführen. Von den Vertragsbedingungen der ZTV As-\nerstmals konkrete Grenzwerte für die Griffigkeit zum Zeit-          phalt-StB 01 abweichende Landesregelungen, die gerin-\npunkt der Abnahme und für den gesamten Zeitraum bis                 gere Anforderungen festlegen, dürfen für Baumaßnah-\nzum Ende der Verjährungsfrist für die Gewährleistung.               men an Bundesfernstraßen nicht verwendet werden.\nDie Grenzwerte gelten nur für das in den Technischen                Die ZTV Asphalt-StB 01 sind beim FGSV Verlag GmbH,\nPrüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau            Wesselinger Str. 17, 50999 Köln (Sürth), zu beziehen.\nbeschriebene Messverfahren SCRIM. Aufgrund der im\n                                                                                              Bundesministerium für Verkehr,\nBMVBW vorliegenden Kenntnisse wurden die derzeit ge-\n                                                                                                Bau- und Wohnungswesen\nstellten Mindestanforderungen an die Griffigkeit so fest-\n                                                                                                        Im Auftrag\ngelegt, dass in der praktischen Umsetzung keine Schwie-\n                                                                                                      Dr.-Ing. Huber\nrigkeiten erwartet werden. Die im Rahmen der\nEigenüberwachung durchzuführenden Prüfungen beim\nEinbau wurden durch die Prüfung der Griffigkeit ergänzt.\nIch bitte zu veranlassen, dass die Messergebnisse der\n\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Datum:_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _\n                                               Absender:                                                                                                                             Abschnitt:\n                                                                                                                                                                                     Messwert:\n\n                                                                                                             Griffigkeitsmessungen im Rahmen der\n                                                                                                             Abnahme-Prüfungen und Prüfungen bei\n                                                                                                             Ablauf der Verj ährungsfrist für die\n                                                                                                             Gewährleistung\n                                                                                                                                                                                                           VkBl. Amtlicher Teil\n\n\n\n\n                                               An die\n                                               Bundesanstalt für Straßenwesen\n                                               Referat S 1                                                       Bitte ankreuzen:\n                                               Brüderstraße 53\n                                                                                                                         Abnahme-Prüfung\n                                               51427 Bergisch Gladbach\n                                                                                                                         Prüfung bei Ablauf der Verjährungsfrist\n                                                                                                                         für die Gewährleistung\n\n\n\n                                              Straße:         B ..................\n                                                                                       Fahrtrichtung: .........................................................................\n                                                              A ..................\n\n\n                                              von Strecken-km: .....................................             bis Strecken-km: ..........................................\n                                                                                                                                                                                                           303\n\n\n\n\n                                              bzw.\n\n                                              von Stationierung: .....................................           bis Stationierung: .........................................\n\n\n                                              Bauloslänge: .................                                    Baulos-Nr.: ....................\n\n                                              Deckschichtart: ....................................................................................................................\n\n                                              Messgeschwindigkeit: ...................... km/h\n\n\n\n\nAuszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil\n                                              Messergebnis: Einzelwerte [ µSCRIM] der 100-m-Abschnitte\n                                              Abschnitt:       1                 2                3                 4                5                 6                7\n                                              Messwert:\n                                              8                9                 10               11                12               13                14               15\n\n\n                                              16               17                18               19                20               21                22               23\n\n\n                                              24               25                26               27                28               29                30               31\n\n\n                                              32               33                34               35                36               37                38               39\n                                                                                                                                                                                                           Heft 12 – 2001\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                     (VkBl. 2001 S. 301)",
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März 2001               Qualität von Betondecken auch im Hinblick auf Umwelt-\n                          S 26/38.56.05-15/11 Va 2001           schutz und Sicherheit über eine lange Nutzungsdauer si-\n                                                                cherzustellen.\n                                                                Die für eine lange Nutzungsdauer von Betondecken we-\nOberste Straßenbaubehörden\n                                                                sentlichen Merkmale der Gebrauchseigenschaften wie\nder Länder\n                                                                Festigkeit, Frost-Tausalz-Beständigkeit, Ebenheit, Risse-\nnachrichtlich:                                                  freiheit, Rauheit, Griffigkeit, profilgerechte Lage und geo-\nBundesanstalt für Straßenwesen                                  metrische Abmessungen der Decke sind in den ZTV Be-\nBundesrechnungshof                                              ton-StB 01 festgelegt und werden mit den dort\nDEGES Deutsche Einheit                                          angegebenen Regelungen und Prüfverfahren geprüft und\nFernstraßenplanungs- und -bau GmbH                              beurteilt; sie gelten mit Auftragserteilung als vom Auftrag-\n                                                                nehmer zugesicherte Eigenschaften der Betondecke. Da-\n                                                                neben können vom Auftraggeber noch weitere Merkmale\nZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richt-           für den Verwendungszweck gefordert werden. Für diese\nlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton, ZTV            sind die Anforderungen und ggf. Prüfverfahren in der Lei-\nBeton-StB 01                                                    stungsbeschreibung festzulegen.\n\nMeine Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau                      Ebeo wichtig wie die sinnvolle Anwendung der ZTV Be-\n- Nr. 28/1993 vom 12. August 1993                               ton-StB 01 ist jedoch auch die eigenverantwortliche Aus-\n  - StB 26/38.56.05-15/35 Va 93 -                               wahl geeigneter Baustoffe, die fachgerechte Zusammen-\n- Nr. 37/1997 vom 06. Oktober 1997                              setzung und Herstellung des Betons und die sorgfältige\n  - StB 26/38.56.05/80 Va 97 -                                  Deckenherstellung durch den Auftragnehmer.\n- Nr. 18/1998 vom 21. Oktober 1998                              Die lärmmindernde Eigenschaft und die Griffigkeit der Be-\n  - StB 26/38.57.10-07/11 Va 98 I -                             tondecke hängen von ihrer Oberflächentextur ab. Aus die-\nAnlagen: ZTV Beton-StB 01                                       sem Grund wurde die Möglichkeit geschaffen, den Ober-\n           Mehrfertigungen des ARS Nr. 16/2001                  beton in nur 4 cm Dicke mit einem Größtkorn von 8 mm\n           ohne Anlage                                          herzustellen. Damit kann ein doppelter Effekt erzielt wer-\n           Meldeformular für Griffigkeitsmessungen              den. Dieser Oberbeton ist leichter zu strukturieren und\n                                                                aufgrund der geringeren Dicke können hochwertigere Mi-\n                                                                neralstoffe wirtschaftlicher eingesetzt werden. Weiterhin\nDie „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und           wurde die abschließende Strukturierung mit dem Jutetuch\nRichtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton“           genau beschrieben. Durch die Übernahme von Regelun-\n- ZTV Beton-StB 93 - sind von der Forschungsgesell-             gen aus Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau wurde\nschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Einvernehmen           neuen bewährten Bauweisen Rechnung getragen.\nmit mir aufgestellt worden. Sie wurden überarbeitet und\nliegen nun als ZTV Beton-StB 01 vor. Die Überarbeitung          Aus dem ARS nr. 37/1997 – Bauweise „Betondecken der\nwar notwendig, um neueren technischen Entwicklungen             Bauklasse SV und I auf Tragschichten ohne Bindemittel“\nbeim Bau von Fahrbahndecken aus Beton Rechnung zu               – wurden die die Betondeckenherstellung betreffenden\ntragen.                                                         Abschnitte übernommen.\nIm Wesentlichen sind dies:                                      Für die Bauweise „Betondecke auf Geotextilzwischenla-\n– die Neuausgabe Dezember 2000 der VOB Teil C „All-             ge“ wurden die Anforderungen an das Geotextil und das\n    gemeine Technische Vertragsbedingungen für Bau-             Verlegen des Geotextils in die ZTV Beton-StB 01 aufge-\n    leistungen“ (ATV) hier:                                     nommen.\n– die ATV DIN 18 299 „Allgemeine Regelungen für                 Die im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr.\n    Bauarbeiten jeder Art“,                                     18/1998 – Zemente für den Bau von Fahrbahndecken aus\n                                                                Beton – beschriebenen Anforderungen an den Zement\n– die ATV DIN 18 316 „Verkehrswegebauarbeiten,\n                                                                wurden in die ZTV Beton-StB 01 übernommen. Im Rah-\n    Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln“,\n                                                                men der Kontrollprüfung sind wie bisher je Zement und\n– Berücksichtigung der neuen ZTV Fug-StB,                       Festigkeitsklasse sowie ggf. je Lieferwerk für alle 5.000 t\n– exakte Beschreibung des Jutetuchs zur Oberflächen-            des gelieferten Zements eine Rückstellprobe (10 kg) ge-\n    strukturierung,                                             mäß DIN EN 196, Teil 7, zu entnehmen, zu kennzeichnen\n– exakte Beschreibung des Geotextils als Zwischen-              und ein entsprechendes Probeentnahmeprotokoll anzu-\n    lage zwischen Betondecke und Tragschicht mit                fertigen. Die Proben sind zusammen mit den vor Beginn\n    hydraulischem Bindemittel,                                  der Betonierarbeiten vorgelegten Prüfergebnissen an die\n                                                                Bundesanstalt für Straßenwesen, Brüderstraße 53,\n– Aufnahme von Anforderungen an die zu verwenden-\n                                                                51427 Bergisch Gladbach, zu senden. Die Zemente wer-\n    den Zemente,\n                                                                den in der BASt geprüft; die Prüfergebnisse werden zur\n– Berücksichtigung neuer Bauweisen,                             Erfahrungssammlung über die im Straßenbau verwende-\n– neue Regelung hinsichtlich der Teilabnahme,                   ten Zemente dokumentiert. Die Prüfergebnisse werden\n\n\n\n                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                          305                                              Heft 12 – 2001\n\nmöglichst zeitnah den Straßenbauverwaltungen der Län-               Wertung von Produkten aus den Mitgliedstaaten des Eu-\nder zur Verfügung gestellt.                                         ropäischen Wirtschaftsraumes besonders auf den Ab-\nDie erstmals in den ZTV Beton-StB 01 enthaltenen kon-               schnitt 1 „Allgemeines“ hin. Es wurde vereinbart, dass\nkreten Anforderungen an die Griffigkeit beziehen sich auf           Unterschreitungen der Griffigkeitswerte entsprechend\nden Zeitpunkt der Abnahme und auf den gesamten Zei-                 den Anforderungen der ZTV Beton-StB 01 erst bei den ab\ntraum bis zum Ende der Verjährungsfrist für die Gewähr-             dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Bauverträgen ver-\nleistung. Aufgrund der im BMVBW vorliegenden Kennt-                 folgt werden sollen. Bei laufenden und bis dahin abge-\nnisse wurden die derzeit gestellten Anforderungen so                schlossenen Verträgen gelten die bisherigen Regelun-\nfestgelegt, dass in der praktischen Umsetzung keine                 gen. Die ZTV Beton-StB 01 ist unter der Nr. 99/463/D\nSchwierigkeiten erwartet werden.                                    notifiziert. Die ZTV Beton-StB 01 ersetzen die ZTV Beton-\n                                                                    StB 93. Meine Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau\nDie im Rahmen der Eigenüberwachung durchzuführen-\n                                                                    Nr. 28/1993 und Nr. 18/1998 hebe ich hiermit auf.\nden Prüfungen beim Einbau wurden durch die Prüfung\nder Griffigkeit ergänzt. Ich bitte zu veranlassen, dass die         Die als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“\nMessergebnisse der vom Auftragnehmer durchzuführen-                 gekennzeichneten Teile der ZTV Beton-StB 01 bitte ich\nden Eigenüberwachungsprüfungen für die Griffigkeit dem              den Bauverträgen zugrunde zu legen; die Richtlinien bit-\nAuftraggeber vorgelegt werden.                                      te ich bei der Bauvorbereitung, der Aufstellung der Bau-\nZur Erfahrungssammlung bitte ich, die im Rahmen der Ei-             vertragsunterlagen sowie bei der Überwachung, Abnah-\ngenüberwachung und der Kontrollprüfung sowie die wäh-               me und Abrechnung der Bauarbeiten zu beachten.\nrend der Gewährleistungszeit ermittelten Griffigkeitswerte          Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle\nfür jede Baumaßnahme unter Verwendung des beigefüg-                 ich, die ZTV Beton-StB 01 auch für Baumaßnahmen an\nten Meldeformulars der BASt zur Auswertung zu über-                 den in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen\nsenden.                                                             einzuführen. Von den Vertragsbedingungen der ZTV Be-\nUm die Bauwirtschaft in ihren Bemühungen zu unterstüt-              ton-StB 01 abweichende Landesregelungen, die geringe-\nzen, sich einen eigenen Erfahrungshintergrund zu schaf-             re Anforderungen festlegen, dürfen für Baumaßnahmen\nfen, würde ich es begrüßen, wenn Sie die Ergebnisse der             an Bundesfernstraßen nicht verwendet werden.\nKontrollprüfungen im Rahmen der Abnahme oder die\nwährend der Gewährleistungszeit erfassten sowie die aus             Die ZTV Beton-StB 01 sind bei dem FGSV Verlag GmbH,\nden regelmäßigen Zustandserfassungen und -bewertun-                 Wesselinger Str. 17, 50999 Köln-Sürth, zu beziehen.\ngen gewonnenen Griffigkeitsergebnisse den Unterneh-\nmen, die die jeweiligen Bauleistungen ausgeführt haben,                                      Bundesministerium für Verkehr,\nauf deren Anfrage zur Verfügung stellen.                                                       Bau- und Wohnungswesen\nIch führe hiermit die ZTV Beton-StB 01 für den Bereich                                                 Im Auftrag\nder Bundesfernstraßen ein und weise im Hinblick auf die                                              Dr.-Ing. Huber\n\n\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Datum:_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _\n                                               Absender:                                                                                                                             Abschnitt:\n                                                                                                                                                                                     Messwert:\n\n                                                                                                             Griffigkeitsmessungen im Rahmen der\n                                                                                                             Abnahme-Prüfungen und Prüfungen bei\n                                                                                                             Ablauf der Verj ährungsfrist für die\n                                                                                                                                                                                                            Heft 12 – 2001\n\n\n                                                                                                             Gewährleistung\n\n\n\n                                               An die\n                                               Bundesanstalt für Straßenwesen\n                                               Referat S 1                                                       Bitte ankreuzen:\n                                               Brüderstraße 53\n                                                                                                                         Abnahme-Prüfung\n                                               51427 Bergisch Gladbach\n                                                                                                                         Prüfung bei Ablauf der Verjährungsfrist\n                                                                                                                         für die Gewährleistung\n\n\n\n                                              Straße:         B ..................\n                                                                                       Fahrtrichtung: .........................................................................\n                                                              A ..................\n\n\n                                              von Strecken-km: .....................................             bis Strecken-km: ..........................................\n                                                                                                                                                                                                           306\n\n\n\n\n                                              bzw.\n\n                                              von Stationierung: .....................................           bis Stationierung: .........................................\n\n\n                                              Bauloslänge: .................                                    Baulos-Nr.: ....................\n\n                                              Deckschichtart: ....................................................................................................................\n\n                                              Messgeschwindigkeit: ...................... km/h\n\n\n\n\nAuszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil\n                                              Messergebnis: Einzelwerte [ µSCRIM] der 100-m-Abschnitte\n                                              Abschnitt:       1                 2                3                 4                5                 6                7\n                                              Messwert:\n                                              8                9                 10               11                12               13                14               15\n\n\n                                              16               17                18               19                20               21                22               23\n\n\n                                              24               25                26               27                28               29                30               31\n\n\n                                              32               33                34               35                36               37                38               39\n                                                                                                                                                                                                           VkBl. Amtlicher Teil\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                     (VkBl. 2001 S. 304)",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      307                                             Heft 12 – 2001\n\n                                                                • Überdurchschnittliche Prüfungsergebnisse sowie Be-\n  Personalnachrichten                                             urteilungen bzw. Arbeitszeugnisse setzen wir voraus\n                                                                • Möglichst mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der\nNr. 98 Stellenausschreibung                                       Verkehrsverwaltung\n                                                                • Anwendung IT-gestützter Textverarbeitung und Text-\nMöchten auch Sie im Rahmen der externen Finanz-                   bearbeitung setzen wir voraus\nkontrolle dazu beitragen, dass in der Bundesverwal-\n                                                                • Teamfähigkeit, Überzeugungskraft und Durchset-\ntung wirtschaftlich verfahren wird? Dann finden Sie bei\n                                                                  zungsvermögen\nuns ein geeignetes Aufgabenfeld.\n                                                                • Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen\nAls unabhängiges Organ der Finanzkontrolle prüft der\nBundesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirt-             • Bereitschaft zu Dienstreisen\nschaftsführung des Bundes und berät den Bundestag,\n                                                                Unser Angebot:\nden Bundesrat und die Bundesregierung. Bei seinen\nAufgaben wird er durch neun Prüfungsämter des Bun-              • Eigenverantwortliches Arbeiten auf interessanten und\n                                                                  vielseitigen Gebieten\ndes unterstützt.\n                                                                • Bedarfsorientierte Einarbeitung und Fortbildung\nFür den\n                                                                • Einarbeitungszeit im Rahmen einer Abordnung von\n             Bundesrechnungshof in Bonn\n                                                                  6 Monaten\n              - Kennzeichen ‘2001-0068B‘\n                                                                • Übertragung eines Dienstpostens je nach Qualifikation\nsowie für die                                                     und Leistung der Besoldungsgruppe A 11 bis\n            Prüfungsämter des Bundes in                           A 13g + Z BBesO bzw. eine vergleichbare Eingruppie-\n       Frankfurt - Kennzeichen ‘2001-0070P‘                       rung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag\n                       und                                      • Förderung bei überdurchschnittlichen Leistungen\n       Hamburg - Kennzeichen ‘2001-0071P‘                          mit der Möglichkeit, in den Bundesrechnungshof nach\n                                                                   Bonn oder seine Außenstelle Potsdam zu wechseln\nsuchen wir\n               Beamtinnen/Beamte                                Zur Erfüllung von Aufgaben in der externen Finanzkon-\n des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes                  trolle des Bundes suchen wir herauragend qualifizierte\n          oder vergleichbare Angestellte                        weibliche und männliche Kräfte aus Verwaltung und Wirt-\n        als Prüfer/innen im Prüfungsgebiet                      schaft. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher\n                                                                Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Frauen-\n         bzw. den Sachgebieten ‘Verkehr‘.\n                                                                fördergesetzes, Schwerbehinderte nach Maßgabe des\n                                                                Schwerbehindertengesetzes bevorzugt berücksichtigt.\nIhre Tätigkeitsschwerpunkte:\n• Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von                 Für Sie interessant ?\n  Prüfungen grundsätzlicher, sachlicher und theore-\n                                                                Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (ta-\n  tisch komplexer Fragestellungen, die vertiefte Kennt-         bellarischer Lebenslauf mit kurzer Tätigkeitsbeschrei-\n  nisse des Prüfungsstoffes erfordern und darauf ab-            bung, neues Lichtbild, Schulabschluss-, Prüfungs- und\n  zielen, richtungsweisendes Verwaltungshandeln zu              Arbeitszeugnisse, Beurteilungen über Ihre bisherige Tä-\n  bewirken                                                      tigkeit sowie der Rufnummer unter der Sie tagsüber er-\n• Eigenständig oder gemeinsam im Team planen Sie                reichbar sind unter Angabe des o.g. Kennzeichens\n  Prüfungsschwerpunkte, erstellen Prüfungskonzepte,             bis spätestens 28. Juli 2001 an den\n  führen die Erhebungen durch, erörtern die Prüfungs-                          Bundesrechnungshof,\n  ergebnisse mit den geprüften Stellen und erstellen                           Personalreferat - Sb 2-,\n  die Prüfungsmitteilungen\n                                                                                 Adenauerallee 81\n• Als Prüfer/innen der Prüfungsämter tauschen Sie Er-                               53113 Bonn\n  fahrungen mit den Kollegien des Bundesrechnungs-\n  hofes aus und tragen zu einer erfolgreichen Zusam-            Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter:\n  menarbeit bei                                                 (01888) 721 - 2223 (Frau Melander für Bonn), (01888)\n                                                                721 - 2222 ( Herr Schmitz für Frankfurt) oder (01888)\nDas Anforderungsprofil:                                         721 - 2236 (Herr Dauenhauer für Hamburg).\n• Laufbahnprüfung für den gehobenen technischen                 Weitere Informationen über uns finden Sie im Inernet\n  oder nichttechnischen Verwaltungsdienst. Technische           unter „http://www.bundesrechnungshof.de“.\n  FH-Ausbildung vorzugsweise in einer bau- oder ma-\n  schinentechnischen Fachrichtung oder vergleichbare\n  Ausbildung                                                    (VkBl. 2001 S. 307)\n\n\n\n\n                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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