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            "content": "Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr\n                    der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)\n\n                                                    I N H A LTS V E R Z E I C H N I S\n\n\n77. Jahrgang                                     Ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 2023                                                                     Heft 13\n\nAmtlicher Teil\nNr.        Datum         VkBl. 2023                                     Seite   Nr.          Datum           VkBl. 2023                                           Seite\n\nBundesfernstraßen                                                               82 13. 06. 2023 Allgemeines Rundschreiben\n                                                                                   Straßenbau Nr. 12/2023\n80 21. 03. 2023 Allgemeines Rundschreiben                                          Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau;\n   Straßenbau Nr. 06/2023                                                                            Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           419\n   Sachgebiet 06.1: Straßenbaustoffe;\n                     Anforderungen, Eigenschaften\n                                                                                Aufgebote\n               06.2: Straßenbaustoffe;\n                     Qualitätssicherung . . . . . . . . . . . . . . .   418     82a   15. 07. 2023 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . .                 421\n81 17. 05. 2023 Allgemeines Rundschreiben                                       82b   15. 07. 2023 Aufbietungen gem. § 15 Abs. 3. . . . . . . . .                 426\n   Straßenbau Nr. 08/2023\n   Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und\n                     Vergabewesen; Vergabe-\n                     und Vertragsunterlagen\n                                                                                Nichtamtlicher Teil\n               16.4: -; Abwicklung von Verträgen . . . . . . .          418     Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   427\n\n\n\n\nDas aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de",
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Darüber hinaus wurden Sor-\nNr. 80     Allgemeines Rundschreiben                        tenbezeichnungen möglicher Zubereitungen aus Bitumen\n           Straßenbau Nr. 06/2023                           und viskositätsveränderndem Zusatz im Anhang A (infor-\n           Sachgebiet 06.1: Straßenbaustoffe;               mativ) aufgenommen.\n                            Anforderungen,                  Die neuen TL VBit-StB 22 stellen eine Grundlage für zu-\n                            Eigenschaften                   künftige weitergehende Veränderungen im Technischen\n                      06.2: Straßenbaustoffe;               Regelwerk der Asphaltbauweise dar, um unter Verwen-\n                            Qualitätssicherung              dung von viskositätsverändernden organischen Zusätzen\n                                                            eine Variante zur Absenkung der Herstell- und Einbau-\n                     StB 25/7182.8/3-ARS-23/3789248         temperaturen bei Walz- und Gussasphalt umzusetzen.\n                     Bonn, den 21. März 2023\n                                                            Ich gebe die TL VBit-StB 22 hiermit bekannt und bitte die\n                                                            Obersten Straßenbaubehörden der Länder, diese für den\nOberste Straßenbaubehörden der Länder\n                                                            Bereich der Bundesstraßen einzuführen. Im Interesse ei-\nDie Autobahn GmbH des Bundes                                ner einheitlichen Handhabung empfehle ich, die TL VBit-\n                                                            StB 22 auch für Vorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich\n– ausschließlich per E-Mail –                               einzuführen. Ich bitte, mir Ihren Einführungserlass per\nnachrichtlich:                                              E-Mail an\nFernstraßen-Bundesamt                                       ref-stb25@bmdv.bund.de zu übersenden.\nBundesanstalt für Straßenwesen                              Hiermit führe ich das ARS für die Autobahn GmbH des\nBundesrechnungshof                                          Bundes ein. Gegenüber der Gesellschaft wird dieses ARS\n                                                            mit Bekanntgabe inhaltlich wirksam.\nDEGES Deutsche Einheit\nFernstraßenplanungs- und -bau GmbH                          Die TL VBit-StB 22 wurden notifiziert (Notifizierungs-\n                                                            Nr. 2022/0860/D) gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535\nBetreff:    Technische Lieferbedingungen für                des Europäischen Parlaments und des Rates vom\n            gebrauchsfertige Viskositätsveränderte          09.09.2015 über ein Informationsverfahren auf dem Ge-\n            Bitumen (TL VBit-StB 22)                        biet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für\n                                                            die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom\nDie „Technischen Lieferbedingungen für gebrauchs-           17.9.2015, S. 1).\nfertige Viskositätsveränderte Bitumen“, Ausgabe 2022        Die TL VBit-StB 22 sind beim FGSV Verlag GmbH, Wes-\n(TL VBit-StB 22) sind von der Forschungsgesellschaft für    selinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.\nStraßen- und Verkehrswesen e. V. im Benehmen mit mir\nund den Obersten Straßenbaubehörden der Länder auf-                                           Bundesministerium für\ngestellt worden. Die TL VBit-StB 22 stellen die Anfor-                                        Digitales und Verkehr\nderungen an gebrauchsfertige Viskositätsveränderte                                                  Im Auftrag\nStraßenbaubitumen und gebrauchsfertige Viskositätsver-                                          Michael Puschel\nänderte Polymermodifizierte Bitumen dar, die bei der Her-\nstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt\nin Heißverarbeitung verwendet werden.\n                                                              (VkBl. 2023 S. 418)\nViskositätsverändertes Straßenbau- oder viskositätsver-\nändertes Polymermodifiziertes Bitumen ermöglichen eine\nVeränderung der rheologischen Eigenschaften bei Her-\nstell- und Verarbeitungstemperatur. Die Verwendung von      Nr. 81      Allgemeines Rundschreiben\nzulässigen und positiv erprobten viskositätsverändernden                Straßenbau Nr. 08/2023\norganischen Zusätzen bei der Herstellung von gebrauchs-                 Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht\nfertigen Viskositätsveränderten Bitumen zur Temperatur-                                  und Vergabewesen;\nabsenkung ist in den TL VBit-StB 22 beachtet worden.                                     Vergabe- und\nDie TL VBit-StB 22 ersetzen die „Empfehlungen zur                                        Vertragsunterlagen\nKlassifikation von viskositätsveränderten Bindemitteln“                            16.4: -; Abwicklung von\n(E KvB), Ausgabe 2016. Hierbei wurden in den TL VBit-                                       Verträgen\nStB 22 formelle Anpassungen der bestehenden E KvB an\ndie inhaltlichen Vorgaben von Technischen Lieferbedin-                                  StB 14/7134.2/005-3794750\ngungen vorgenommen. Zudem wurden erforderliche Än-                                      Bonn, den 17. Mai 2023\nderungen und Ergänzungen infolge neuer Erkenntnisse\n                                                            Oberste Straßenbaubehörden\neingearbeitet. In diesem Zusammenhang wurden die für\n                                                            der Länder\nden Geltungsbereich dieser Technischen Lieferbedingun-\ngen erforderlichen Eigenschaften der gebrauchsfertigen      Die Autobahn GmbH des Bundes\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                       419                                            Heft 13 – 2023\n\nnachrichtlich:                                                                            II.\nFernstraßen-Bundesamt\n                                                             Ich bitte die Obersten Straßenbaubehörden der Länder,\nBundesanstalt für Straßenwesen                               das ARS einzuführen und mir eine Kopie ihrer Einfüh-\n                                                             rungserlasse zu übersenden. Ich empfehle, das ARS auch\nDEGES Deutsche Einheit\n                                                             für die Straßenkategorien nach Landesrecht einzuführen.\nFernstraßenplanungs- und -bau GmbH\n                                                             Die Einführungserlasse bitte ich an das Referat StB 14\nBundesrechnungshof\n                                                             (ref-stb14@bmdv.bund.de) zu senden.\nBetreff:    Handbuch für die Vergabe und                     Hiermit führe ich das ARS für die Autobahn GmbH des\n            Ausführung von Bauleistungen im                  Bundes ein. Gegenüber der Gesellschaft wird dieses ARS\n            Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB);             mit Bekanntgabe inhaltlich wirksam.\n            – Ausgabe März 2023\n                                                                                          III.\nBezug:      Mein Allgemeines Rundschreiben\n                                                             Mein ARS vom 23.09.2019 (Az.: StB 14/7134.2/010-\n            Straßenbau (ARS)\n                                                             3213044) hebe ich hiermit auf.\n            Nr. 19/2019 vom 23.09.2019\n            StB 14/7134.2/010-3213044\n                                                                                                 Bundesministerium für\n                                                                                                 Digitales und Verkehr\n                           I.                                                                          Im Auftrag\n                                                                                                   Michael Puschel\nDas mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS)\nNr. 19/2019 (siehe Bezug) bekannt gegebene Handbuch\nfür die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im\nStraßen- und Brückenbau (HVA B-StB), Ausgabe 2019                (VkBl. 2023 S. 418)\nwurde fortgeschrieben.\nIm Rahmen der Fortschreibung erfolgte die Anpassung\nund Vorbereitung des Regelungstextes auf ein elektro-\nnisches Format. Hierzu wurde der Regelungstext in we-\nsentlichen Teilen neu strukturiert. Der Regelungstext        Nr. 82        Allgemeines Rundschreiben\nbesteht nun aus zwei Teilen – Vergabe und Vertragsab-                      Straßenbau Nr. 12/2023\nwicklung. Ziel der Fortschreibung ist es, die Arbeit mit                   Sachgebiet 05.2: Brücken- und\ndem Handbuch weiter zu optimieren und auf diese Weise                                       Ingenieurbau;\ndie Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Dies ist im Rege-                                      Grundlagen\nlungstext bereits angelegt und wird im Zuge der techni-\nschen Umsetzung realisiert.                                                                StB 24/7192.70/23-3808000\nZudem wurde die funktionale Ausschreibung in Form des                                      Bonn, den 13. Juni 2023\nHandlungsleitfadens der Autobahn GmbH des Bundes             ausschließlich per E-Mail\nneu aufgenommen. Die Regelungen zum Sanktionie-              Oberste Straßenbaubehörden der Länder\nrungsmechanismus bei qualitativen Zuschlagskriterien\nsowie der Beschleunigungsvergütung wurden verständ-          Fernstraßen-Bundesamt\nlicher gestaltet. Darüber hinaus wurde im Themenkom-         nachrichtlich per E-Mail\nplex der Beschleunigungsvergütung das Verfügbarkeits-        Die Autobahn GmbH des Bundes\nkostenmodell aufgenommen.\n                                                             Bundesanstalt für Straßenwesen\nDas vorliegende Arbeitsergebnis wurde mit Ihnen abge-\nstimmt und in der letzten Bund-Länder-Dienstbespre-          DEGES Deutsche Einheit\nchung „Auftragswesen“ im Bundesfernstraßenbau ange-          Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH\nnommen.\n                                                             Bundesrechnungshof\nDer Richtlinientext, Vorlagen, Vordrucke, Muster und An-\nhänge tragen als neues Ausgabedatum 03/2023.                 Betreff:        Fortschreibung der Regelungen und\n                                                                             Richtlinien für die Berechnung von\nDie Richtlinientexte des aktualisierten HVA B-StB werden\n                                                                             Ingenieurbauten (BEM-ING) – Teil 3\nin Kürze als ZIP-Datei auf der Homepage des BMDV ver-\n                                                                             „Berechnung von Straßenbrücken\nöffentlicht. Die Dateien können unter\n                                                                             im Bestand für Schwertransporte“,\nhttps://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/                              Ausgabe 2023/03\nhandbuch-fuer-die-vergabe-und-ausfuehrung-von-bau-\nleistungen-im-strassen-und-brueckenbau-hva-b-stb.html        Bezug:          Allgemeines Rundschreiben\n                                                                             Straßenbau\nheruntergeladen werden.\n                                                                             Nr. 21/2016 vom 30.08.2016\nDie Vordrucke werden zeitnah in die elektronische Formu-                     StB 17/7192.70/23-2597703\nlarverwaltung der AVA-Software iTWO durch die Firma\nRIB eingepflegt und Ihnen mit Herausgabe eines neuen         Anlage:         Übersicht über den Stand der BEM-ING\nRelease zur Verfügung gestellt.                                              – Ausgabe 2023/03\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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II.\n     Die mit ARS-Nr. 21/2016 am 30.08.2016 veröffentlichten                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Ich bitte die Obersten Straßenbaubehörden der Länder,\n     Abschnitte 1 und 2 von Teil 3 der „Regelungen und Richt-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         das ARS einzuführen und mir eine Kopie ihrer Einfüh-\n     linien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieur-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           rungserlasse zu übersenden. Ich empfehle, das ARS auch\n     bauten (BEM-ING)“ wurden unter Mitwirkung der Länder                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             für die Straßenkategorien nach Landesrecht einzuführen.\n     und Verbände überarbeitet sowie mit dem aktuellen Nor-\n     men- und Vorschriftenstand in Einklang gebracht. So                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Die Einführungserlasse bitte ich an das Referat StB 24\n     wurde beispielsweise in Abschnitt 1 „Richtlinie für die                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          (ref-stb24@bmdv.bund.de) zu senden.\n     Bearbeitung von Schwertransporten im Bereich des                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Ich bitte das Fernstraßen-Bundesamt, das ARS gegen-\n     konstruktiven Ingenieurbaus (RIBS-ING)“ ergänzt, dass                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            über der Autobahn GmbH des Bundes einzuführen. Ich\n     Schrägfahrten auf Brücken zu vermeiden sind und dass                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             bitte, mir eine Kopie des Einführungserlasses zuzusen-\n     Schwertransporte grundsätzlich eine maximale Einzel-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             den.\n     achslast von 12 t zum Schutz der Brückeninfrastruktur\n     einhalten sollen. In Abschnitt 2 „Berechnungsverfahren“                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Die Erfahrungen bei der Anwendung der BEM-ING, Teil 3,\n     wurden darüber hinaus insbesondere die Anwendungs-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Abschnitte 1 und 2 bitte ich für eine spätere Auswertung\n     bedingungen für die Berechnungsstufen I und II durch die                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         zu erfassen und mir bei Bedarf, spätestens aber bis zum\n     Festlegung neuer Achslastgrenzen geändert, ab denen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              30.06.2024, mitzuteilen.\n     ein statischer Nachweis in der nächsthöheren und genau-\n     eren Berechnungsstufe erforderlich wird. Die bisherige                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     III.\n     feste Begrenzung auf 12 t-Achslast für die Berechnungs-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS)\n     stufe I entfällt. Weiterhin sind für den Nachweis der De-\n     kompression in Berechnungsstufe III neue wissenschaft-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Nr. 21/2016 vom 30.08.2016 – StB 17/7192.70/23-\n     liche Erkenntnisse eingeflossen und das Lastbild 3 wurde                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         2597703 –\n     neu sortiert. Der fortgeschriebene Stand ist der Anlage zu                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       hebe ich hiermit auf.\n     entnehmen.\n     Die pdf-Dateien stehen zum kostenlosen Download auf                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bundesministerium für\n     der Internetseite der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Digitales und Verkehr\n     „Die BASt/Publikationen/Regelwerke/Brücken- und Inge-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Im Auftrag\n     nieurbau“ zur Verfügung.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Michael Puschel\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Seite 1 von 1\n                                                                                                                                                                                                                                                                      2023/03\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2023/03\n                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       2016/08\n                                                                                                                                                   Stand\n                                        Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und\n                                         Bemessung von Ingenieurbauten (BEM-ING)\n\n                                                                                            Übersicht über den Stand der BEM-ING\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       3 Anforderungen für den Einsatz von Überfahrt-\n                                                                                                                                                                                                                                                                      1 Richtlinie für die Bearbeitung von Schwer-\n                                                                                                                                                                                                                                                                        transporten im Bereich des konstruktiven\n                                                                                                                                                                                                                                                                        Ingenieurbaues (RIBS-ING)\n                                                                                                                                   Stand 2023/03\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2 Berechnungsverfahren\n\n                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Hilfskonstruktionen\nAnlage zum ARS 12/2023 vom 13.06.2023\n\n\n\n\n                                                                                                                                                               in Vorbereitung\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                                     in Vorbereitung\n                                                                                                                                                   Abschnitt\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                                                          Straßenbrücken im Bestand\n\n                                                                                                                                                                                                                                                                      3 Berechnung von Straßen-\n                                                                                                                                                                                                                                                                                                  brücken im Bestand für\n                                                                                                                                                                                                                     2 Nachrechnung von\n                                                                                                                                                                                                  Brückenneubauten\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Schwertransporte\n                                                                                                                                                               1 Berechnung und\n                                                                                                                                                                                  Bemessung von\n\n\n\n\n                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Stand 2023/03\n                                                                                                                                                   Teil\n\n\n\n\n     (VkBl. 2023 S. 419)\n\n                                                                                                                                                           Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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