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"content": "Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr\n der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)\n\n I N H A LTS V E R Z E I C H N I S\n\n\n77. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 2023 Heft 13\n\nAmtlicher Teil\nNr. Datum VkBl. 2023 Seite Nr. Datum VkBl. 2023 Seite\n\nBundesfernstraßen 82 13. 06. 2023 Allgemeines Rundschreiben\n Straßenbau Nr. 12/2023\n80 21. 03. 2023 Allgemeines Rundschreiben Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau;\n Straßenbau Nr. 06/2023 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419\n Sachgebiet 06.1: Straßenbaustoffe;\n Anforderungen, Eigenschaften\n Aufgebote\n 06.2: Straßenbaustoffe;\n Qualitätssicherung . . . . . . . . . . . . . . . 418 82a 15. 07. 2023 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . . 421\n81 17. 05. 2023 Allgemeines Rundschreiben 82b 15. 07. 2023 Aufbietungen gem. § 15 Abs. 3. . . . . . . . . 426\n Straßenbau Nr. 08/2023\n Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und\n Vergabewesen; Vergabe-\n und Vertragsunterlagen\n Nichtamtlicher Teil\n 16.4: -; Abwicklung von Verträgen . . . . . . . 418 Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427\n\n\n\n\nDas aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de",
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"content": "Heft 13 – 2023 418 VkBl. Amtlicher Teil\n\n\n\n\n Viskositätsveränderten Straßenbaubitumen und ge-\n brauchsfertigen Viskositätsveränderten Polymermodifi-\n zierten Bitumen festgelegt. Darüber hinaus wurden Sor-\nNr. 80 Allgemeines Rundschreiben tenbezeichnungen möglicher Zubereitungen aus Bitumen\n Straßenbau Nr. 06/2023 und viskositätsveränderndem Zusatz im Anhang A (infor-\n Sachgebiet 06.1: Straßenbaustoffe; mativ) aufgenommen.\n Anforderungen, Die neuen TL VBit-StB 22 stellen eine Grundlage für zu-\n Eigenschaften künftige weitergehende Veränderungen im Technischen\n 06.2: Straßenbaustoffe; Regelwerk der Asphaltbauweise dar, um unter Verwen-\n Qualitätssicherung dung von viskositätsverändernden organischen Zusätzen\n eine Variante zur Absenkung der Herstell- und Einbau-\n StB 25/7182.8/3-ARS-23/3789248 temperaturen bei Walz- und Gussasphalt umzusetzen.\n Bonn, den 21. März 2023\n Ich gebe die TL VBit-StB 22 hiermit bekannt und bitte die\n Obersten Straßenbaubehörden der Länder, diese für den\nOberste Straßenbaubehörden der Länder\n Bereich der Bundesstraßen einzuführen. Im Interesse ei-\nDie Autobahn GmbH des Bundes ner einheitlichen Handhabung empfehle ich, die TL VBit-\n StB 22 auch für Vorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich\n– ausschließlich per E-Mail – einzuführen. Ich bitte, mir Ihren Einführungserlass per\nnachrichtlich: E-Mail an\nFernstraßen-Bundesamt ref-stb25@bmdv.bund.de zu übersenden.\nBundesanstalt für Straßenwesen Hiermit führe ich das ARS für die Autobahn GmbH des\nBundesrechnungshof Bundes ein. Gegenüber der Gesellschaft wird dieses ARS\n mit Bekanntgabe inhaltlich wirksam.\nDEGES Deutsche Einheit\nFernstraßenplanungs- und -bau GmbH Die TL VBit-StB 22 wurden notifiziert (Notifizierungs-\n Nr. 2022/0860/D) gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535\nBetreff: Technische Lieferbedingungen für des Europäischen Parlaments und des Rates vom\n gebrauchsfertige Viskositätsveränderte 09.09.2015 über ein Informationsverfahren auf dem Ge-\n Bitumen (TL VBit-StB 22) biet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für\n die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom\nDie „Technischen Lieferbedingungen für gebrauchs- 17.9.2015, S. 1).\nfertige Viskositätsveränderte Bitumen“, Ausgabe 2022 Die TL VBit-StB 22 sind beim FGSV Verlag GmbH, Wes-\n(TL VBit-StB 22) sind von der Forschungsgesellschaft für selinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.\nStraßen- und Verkehrswesen e. V. im Benehmen mit mir\nund den Obersten Straßenbaubehörden der Länder auf- Bundesministerium für\ngestellt worden. Die TL VBit-StB 22 stellen die Anfor- Digitales und Verkehr\nderungen an gebrauchsfertige Viskositätsveränderte Im Auftrag\nStraßenbaubitumen und gebrauchsfertige Viskositätsver- Michael Puschel\nänderte Polymermodifizierte Bitumen dar, die bei der Her-\nstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt\nin Heißverarbeitung verwendet werden.\n (VkBl. 2023 S. 418)\nViskositätsverändertes Straßenbau- oder viskositätsver-\nändertes Polymermodifiziertes Bitumen ermöglichen eine\nVeränderung der rheologischen Eigenschaften bei Her-\nstell- und Verarbeitungstemperatur. Die Verwendung von Nr. 81 Allgemeines Rundschreiben\nzulässigen und positiv erprobten viskositätsverändernden Straßenbau Nr. 08/2023\norganischen Zusätzen bei der Herstellung von gebrauchs- Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht\nfertigen Viskositätsveränderten Bitumen zur Temperatur- und Vergabewesen;\nabsenkung ist in den TL VBit-StB 22 beachtet worden. Vergabe- und\nDie TL VBit-StB 22 ersetzen die „Empfehlungen zur Vertragsunterlagen\nKlassifikation von viskositätsveränderten Bindemitteln“ 16.4: -; Abwicklung von\n(E KvB), Ausgabe 2016. Hierbei wurden in den TL VBit- Verträgen\nStB 22 formelle Anpassungen der bestehenden E KvB an\ndie inhaltlichen Vorgaben von Technischen Lieferbedin- StB 14/7134.2/005-3794750\ngungen vorgenommen. Zudem wurden erforderliche Än- Bonn, den 17. Mai 2023\nderungen und Ergänzungen infolge neuer Erkenntnisse\n Oberste Straßenbaubehörden\neingearbeitet. In diesem Zusammenhang wurden die für\n der Länder\nden Geltungsbereich dieser Technischen Lieferbedingun-\ngen erforderlichen Eigenschaften der gebrauchsfertigen Die Autobahn GmbH des Bundes\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 419 Heft 13 – 2023\n\nnachrichtlich: II.\nFernstraßen-Bundesamt\n Ich bitte die Obersten Straßenbaubehörden der Länder,\nBundesanstalt für Straßenwesen das ARS einzuführen und mir eine Kopie ihrer Einfüh-\n rungserlasse zu übersenden. Ich empfehle, das ARS auch\nDEGES Deutsche Einheit\n für die Straßenkategorien nach Landesrecht einzuführen.\nFernstraßenplanungs- und -bau GmbH\n Die Einführungserlasse bitte ich an das Referat StB 14\nBundesrechnungshof\n (ref-stb14@bmdv.bund.de) zu senden.\nBetreff: Handbuch für die Vergabe und Hiermit führe ich das ARS für die Autobahn GmbH des\n Ausführung von Bauleistungen im Bundes ein. Gegenüber der Gesellschaft wird dieses ARS\n Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB); mit Bekanntgabe inhaltlich wirksam.\n – Ausgabe März 2023\n III.\nBezug: Mein Allgemeines Rundschreiben\n Mein ARS vom 23.09.2019 (Az.: StB 14/7134.2/010-\n Straßenbau (ARS)\n 3213044) hebe ich hiermit auf.\n Nr. 19/2019 vom 23.09.2019\n StB 14/7134.2/010-3213044\n Bundesministerium für\n Digitales und Verkehr\n I. Im Auftrag\n Michael Puschel\nDas mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS)\nNr. 19/2019 (siehe Bezug) bekannt gegebene Handbuch\nfür die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im\nStraßen- und Brückenbau (HVA B-StB), Ausgabe 2019 (VkBl. 2023 S. 418)\nwurde fortgeschrieben.\nIm Rahmen der Fortschreibung erfolgte die Anpassung\nund Vorbereitung des Regelungstextes auf ein elektro-\nnisches Format. Hierzu wurde der Regelungstext in we-\nsentlichen Teilen neu strukturiert. Der Regelungstext Nr. 82 Allgemeines Rundschreiben\nbesteht nun aus zwei Teilen – Vergabe und Vertragsab- Straßenbau Nr. 12/2023\nwicklung. Ziel der Fortschreibung ist es, die Arbeit mit Sachgebiet 05.2: Brücken- und\ndem Handbuch weiter zu optimieren und auf diese Weise Ingenieurbau;\ndie Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Dies ist im Rege- Grundlagen\nlungstext bereits angelegt und wird im Zuge der techni-\nschen Umsetzung realisiert. StB 24/7192.70/23-3808000\nZudem wurde die funktionale Ausschreibung in Form des Bonn, den 13. Juni 2023\nHandlungsleitfadens der Autobahn GmbH des Bundes ausschließlich per E-Mail\nneu aufgenommen. Die Regelungen zum Sanktionie- Oberste Straßenbaubehörden der Länder\nrungsmechanismus bei qualitativen Zuschlagskriterien\nsowie der Beschleunigungsvergütung wurden verständ- Fernstraßen-Bundesamt\nlicher gestaltet. Darüber hinaus wurde im Themenkom- nachrichtlich per E-Mail\nplex der Beschleunigungsvergütung das Verfügbarkeits- Die Autobahn GmbH des Bundes\nkostenmodell aufgenommen.\n Bundesanstalt für Straßenwesen\nDas vorliegende Arbeitsergebnis wurde mit Ihnen abge-\nstimmt und in der letzten Bund-Länder-Dienstbespre- DEGES Deutsche Einheit\nchung „Auftragswesen“ im Bundesfernstraßenbau ange- Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH\nnommen.\n Bundesrechnungshof\nDer Richtlinientext, Vorlagen, Vordrucke, Muster und An-\nhänge tragen als neues Ausgabedatum 03/2023. Betreff: Fortschreibung der Regelungen und\n Richtlinien für die Berechnung von\nDie Richtlinientexte des aktualisierten HVA B-StB werden\n Ingenieurbauten (BEM-ING) – Teil 3\nin Kürze als ZIP-Datei auf der Homepage des BMDV ver-\n „Berechnung von Straßenbrücken\nöffentlicht. Die Dateien können unter\n im Bestand für Schwertransporte“,\nhttps://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/ Ausgabe 2023/03\nhandbuch-fuer-die-vergabe-und-ausfuehrung-von-bau-\nleistungen-im-strassen-und-brueckenbau-hva-b-stb.html Bezug: Allgemeines Rundschreiben\n Straßenbau\nheruntergeladen werden.\n Nr. 21/2016 vom 30.08.2016\nDie Vordrucke werden zeitnah in die elektronische Formu- StB 17/7192.70/23-2597703\nlarverwaltung der AVA-Software iTWO durch die Firma\nRIB eingepflegt und Ihnen mit Herausgabe eines neuen Anlage: Übersicht über den Stand der BEM-ING\nRelease zur Verfügung gestellt. – Ausgabe 2023/03\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 13 – 2023 420 VkBl. Amtlicher Teil\n\n I. II.\n Die mit ARS-Nr. 21/2016 am 30.08.2016 veröffentlichten Ich bitte die Obersten Straßenbaubehörden der Länder,\n Abschnitte 1 und 2 von Teil 3 der „Regelungen und Richt- das ARS einzuführen und mir eine Kopie ihrer Einfüh-\n linien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieur- rungserlasse zu übersenden. Ich empfehle, das ARS auch\n bauten (BEM-ING)“ wurden unter Mitwirkung der Länder für die Straßenkategorien nach Landesrecht einzuführen.\n und Verbände überarbeitet sowie mit dem aktuellen Nor-\n men- und Vorschriftenstand in Einklang gebracht. So Die Einführungserlasse bitte ich an das Referat StB 24\n wurde beispielsweise in Abschnitt 1 „Richtlinie für die (ref-stb24@bmdv.bund.de) zu senden.\n Bearbeitung von Schwertransporten im Bereich des Ich bitte das Fernstraßen-Bundesamt, das ARS gegen-\n konstruktiven Ingenieurbaus (RIBS-ING)“ ergänzt, dass über der Autobahn GmbH des Bundes einzuführen. Ich\n Schrägfahrten auf Brücken zu vermeiden sind und dass bitte, mir eine Kopie des Einführungserlasses zuzusen-\n Schwertransporte grundsätzlich eine maximale Einzel- den.\n achslast von 12 t zum Schutz der Brückeninfrastruktur\n einhalten sollen. In Abschnitt 2 „Berechnungsverfahren“ Die Erfahrungen bei der Anwendung der BEM-ING, Teil 3,\n wurden darüber hinaus insbesondere die Anwendungs- Abschnitte 1 und 2 bitte ich für eine spätere Auswertung\n bedingungen für die Berechnungsstufen I und II durch die zu erfassen und mir bei Bedarf, spätestens aber bis zum\n Festlegung neuer Achslastgrenzen geändert, ab denen 30.06.2024, mitzuteilen.\n ein statischer Nachweis in der nächsthöheren und genau-\n eren Berechnungsstufe erforderlich wird. Die bisherige III.\n feste Begrenzung auf 12 t-Achslast für die Berechnungs- Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS)\n stufe I entfällt. Weiterhin sind für den Nachweis der De-\n kompression in Berechnungsstufe III neue wissenschaft- Nr. 21/2016 vom 30.08.2016 – StB 17/7192.70/23-\n liche Erkenntnisse eingeflossen und das Lastbild 3 wurde 2597703 –\n neu sortiert. Der fortgeschriebene Stand ist der Anlage zu hebe ich hiermit auf.\n entnehmen.\n Die pdf-Dateien stehen zum kostenlosen Download auf Bundesministerium für\n der Internetseite der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad Digitales und Verkehr\n „Die BASt/Publikationen/Regelwerke/Brücken- und Inge- Im Auftrag\n nieurbau“ zur Verfügung. Michael Puschel\n\n\n\n\n Seite 1 von 1\n 2023/03\n\n\n\n 2023/03\n 2016/08\n Stand\n Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und\n Bemessung von Ingenieurbauten (BEM-ING)\n\n Übersicht über den Stand der BEM-ING\n\n\n\n\n 3 Anforderungen für den Einsatz von Überfahrt-\n 1 Richtlinie für die Bearbeitung von Schwer-\n transporten im Bereich des konstruktiven\n Ingenieurbaues (RIBS-ING)\n Stand 2023/03\n\n\n\n\n 2 Berechnungsverfahren\n\n Hilfskonstruktionen\nAnlage zum ARS 12/2023 vom 13.06.2023\n\n\n\n\n in Vorbereitung\n\n\n\n\n in Vorbereitung\n Abschnitt\n\n\n\n\n Straßenbrücken im Bestand\n\n 3 Berechnung von Straßen-\n brücken im Bestand für\n 2 Nachrechnung von\n Brückenneubauten\n\n\n\n\n Schwertransporte\n 1 Berechnung und\n Bemessung von\n\n\n\n\n Stand 2023/03\n Teil\n\n\n\n\n (VkBl. 2023 S. 419)\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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