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            "content": "Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur\n               der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)\n\n                                                                    I N H A LTS V E R Z E I C H N I S\n\n\n  75. Jahrgang                                             Ausgegeben zu Bonn am 15. Oktober 2021                                                                                Heft 19\n\n  Amtlicher Teil\n  Nr.           Datum             VkBl. 2021                                                 Seite   Nr.           Datum           VkBl. 2021                                              Seite\n\n  Zentralabteilung                                                                                   188 07. 09. 2021 Kraftfahrzeugkennzeichen – Liste der dip-\n                                                                                                         lomatischen Vertretungen und derjenigen Internationa-\n  180 04. 10. 2021 Änderung der Anordnung über die Vertre-                                               len Organisationen, die Kennzeichen für bevorrechtigte\n      tung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbe-                                                Personen erhalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      961\n      reich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale\n      Infrastruktur (Vertretungsordnung Bundesverwaltung für\n      Verkehr und digitale Infrastruktur – VertrOBVI). . . . . . . .                         934     Eisenbahnen\n                                                                                                     189 05. 10. 2021 Öffentliche Bekanntmachung der Planfest-\n  181 30. 06. 2021 Bekanntmachung des 90. Nachtrages zur                                                 stellung für das Vorhaben „Umbau Knoten Frankfurt(M)\n      Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-                                                    – Sportfeld, 2. Ausbaustufe“ in der Stadt Frankfurt am\n      schaft-Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – . . . . . . . .                            934         Main, Stadtteile Sachsenhausen-Süd, Schwanheim,\n                                                                                                         Niederrad und Gutleutviertel und dafür geplante Kom-\n  182 30. 06. 2021 Bekanntmachung des 91. Nachtrages zur                                                 pensationsmaßnahmen in den Stadtteilen Sossenheim\n      Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-                                                    und Sachsenhausen-Süd einschließlich erforderliche\n      schaft-Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – . . . . . . . .                            934         Nebenfolgen in der Stadt Neu-Isenburg und forstrecht-\n                                                                                                         liche Kompensation in der Stadt Hattersheim (Stadtteil\n  183 30. 06. 2021 Bekanntmachung des 92. Nachtrages zur                                                 Eddersheim) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   962\n      Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-\n      schaft-Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – . . . . . . . .                            935\n                                                                                                     Grundsatzangelegenheiten\n                                                                                                     190 06. 09. 2021 Bekanntmachung des EmS-Leitfadens für\n  Straßenverkehr\n                                                                                                         überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schif-\n                                                                                                         fe, die gefährliche Güter befördern. . . . . . . . . . . . . . . . .              965\n  184 04. 08. 2021 Aktualisierung der Vergütungen für Leistun-\n      gen der Bundesanstalt für Straßenwesen (VL-BASt) . . .                                 935\n                                                                                                     Wasserstraßen, Schifffahrt\n  185 16. 08. 2021 Änderung des Fragenkatalogs der theore-\n      tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht-                                        191 13. 09. 2021 Planfeststellungsverfahren für den Neubau\n      linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl.                                           einer 5. Schleusenkammer und eines Torinstandset-\n      S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   943         zungsdocks am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in Brunsbüt-\n                                                                                                         tel; Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG des Er-\n  186 21. 09. 2021 Änderung des Fragenkatalogs der theore-                                               gebnisses der allgemeinen Vorprüfung/Vorprüfung des\n      tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht-                                            Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG . . . . . . . . . . . . .                  965\n      linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl.\n      S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   946     Aufgebote\n  187 20. 09. 2021 Änderung des Fahraufgabenkataloges der                                            191a   15. 10. 2021 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . .                    966\n      praktischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Richtlinie\n      für die praktische Prüfung der Bewerber um eine Erlaub-\n      nis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der                                           Nichtamtlicher Teil\n      Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 07. Oktober 2019\n      (VkBl. S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      951     Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       974\n\n\n\n\n  Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de",
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Amtlicher Teil\n\n\n\n\n                                                                    derungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr\n Zentralabteilung                                                   und digitale Infrastruktur am 31.08.2021 genehmigt.\n\nNr. 180 Änderung der Anordnung über die                             (Letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war\n                                                                    Nachtrag 85)\n        Vertretung der Bundesrepublik\n        Deutschland im Geschäftsbereich\n        des Bundesministeriums für Verkehr                                                  Artikel 1\n        und digitale Infrastruktur (Vertre-                         § 61 Absatz 2c) Satz 4 der Anlage 7 zur Satzung der wird\n        tungsordnung Bundesverwaltung für                           wie folgt geändert:\n        Verkehr und digitale Infrastruktur –\n        VertrOBVI)\n                                                                                             „§ 61\nDie Vertretungsordnung in der Bekanntmachung der Neu-                                Die Gesamtversorgung\nfassung vom 14.08.2014 (Verkehrsblatt 2014, Seite 634),\nzuletzt geändert am 03.05.2021 (Verkehrsblatt 2021, Sei-            (1) bis (2b) …\nte 606) wird wie folgt geändert:                                    (2c) Satz 1 bis 3 …\n1.   In § 3 Absatz 2 wird nach Satz 4 folgender Satz 5 ein-     4\n                                                                 Für den Krankenversicherungsbeitrag im Sinne des Sat-\n     gefügt:                                                    zes 1 Buchstabe c) gilt der nach § 241 SGB V maßgebli-\n     „Die Vertretungsbefugnis der in § 2 Nr. 15 genannten       che Beitragssatz.“\n     Stelle erstreckt sich auf alle Handlungen gemäß § 1,\n     soweit sie zur Ausführung der ihr übertragenen Auf-                                    Artikel 2\n     gaben gehören.“\n                                                                Artikel 1 tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.\n2.   In § 3 Absatz 3 wird die Textstelle „8 bis 15“ durch die\n     Textstelle „8 bis 14“ ersetzt.                             Einstimmig beschlossen im Rahmen eines schriftlichen\n                                                                Abstimmungsverfahrens der Vertreterversammlung.\nBegründung:\nDie Änderung des § 3 Absatz 2 ist eine notwendige Folge-                                         gez. Robert Prill\nänderung zur Aufnahme der „Autobahn GmbH des Bun-                                     Vorsitzender der Vertreterversammlung\ndes“ in den Katalog der vertretungsbefugten Stellen. Die\nVertretungsbefugnis der „Autobahn GmbH des Bundes“\nsoll sich auf alle in § 1 genannten Handlungen, soweit sie      (VkBl. 2021 S. 934)\nzu den der Gesellschaft zur Ausführung übertragenen\nAufgaben gehören, erstrecken. Die erfolgte Änderung\nvom 03.05.2021 in § 3 Absatz 3 war aufzuheben.\n                                                                Nr. 182 Bekanntmachung des 91. Nachtrages\nBonn, den 04. Oktober 2021                                              zur Satzung der Deutschen\nZ 25/2612.2/2                                                           Rentenversicherung Knappschaft-\n                                                                        Bahn-See – betreffend die Anlage 7 –\n                             Bundesministerium für\n                         Verkehr und digitale Infrastruktur     Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-\n                                   Im Auftrag                   schaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 87.\n                                  Rainer Schunk                 Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert. Die Ände-\n                                                                rungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und\n                                                                digitale Infrastruktur am 31.08.2021 genehmigt.\n(VkBl. 2021 S. 934)                                             (Letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war\n                                                                Nachtrag 85)\n\n\n                                                                                            Artikel 1\n                                                                Die Anlage zu § 61 Anm. 3 der Anlage 7 zur Satzung wird\n                                                                wie folgt ergänzt:\n\nNr. 181 Bekanntmachung des 90. Nachtrages                       ab 01.04.2021\n        zur Satzung der Deutschen                               jährl.  22.768,08 €         (1.897,34 €) Versicherte (voll)\n        Rentenversicherung Knappschaft-                                     22.184,28 €     (1.848,69 €) Versicherte (gekürzt)\n        Bahn-See – betreffend die Anlage 7 –                                13.808,16 €     (1.150,68 €) Witwen\nDie Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-\n                                                                             2.688,00 €     (224,00 €) Halbwaisen\nschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des\n87. Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert. Die Än-                      4.479,96 €     (373,33 €) Vollwaisen\n\n                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                        935                                               Heft 19 – 2021\n\nab 01.04.2022                                                         Absatz 2 Satz 6 der Anlage 7 zur Satzung der DRV\njährl.  23.171,28 €       (1.930,94 €) Versicherte (voll)             KBS erhält folgende Fassung:\n         22.577,04 €      (1.881,42 €) Versicherte (gekürzt)\n                                                                                            „§ 184\n         14.050,08 €      (1.170,84 €) Witwen\n                                                                                         Zuwendungen\n           2.736,36 €     (228,03 €) Halbwaisen\n                                                                  (1) bis (2) Satz 5 …\n           4.560,60 €     (380,05 €) Vollwaisen                6\n                                                                Für den Deckungsabschnitt vom 1. Januar 2022 bis\n                                                               31. Dezember 2026 werden von den Beteiligten nach\n                          Artikel 2                            Abs. 1\nArtikel 1 tritt zum 1. April 2021 in Kraft.                    im Jahr                          Zuwendungen in Höhe von\n                                                               2022 bis 2026                    je 4.540.000,00 €\nEinstimmig beschlossen im Rahmen eines schriftlichen\nAbstimmungsverfahrens der Vertreterversammlung.                erhoben.\n                                                               7\n                                                                Bei einer Anpassung des Umlagesatzes nach § 179\n                              gez. Robert Prill\n                                                               Abs. 1 Satz 2 sind auch die Zuwendungen neu zu berech-\n                   Vorsitzender der Vertreterversammlung\n                                                               nen.“\n\n\n                                                                                           Artikel 2\n(VkBl. 2021 S. 934)\n                                                               Artikel 1 tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.\n                                                               Einstimmig beschlossen im Rahmen eines schriftlichen\n                                                               Abstimmungsverfahrens der Vertreterversammlung.\n\n                                                                                              gez. Robert Prill\nNr. 183 Bekanntmachung des 92. Nachtrages                                          Vorsitzender der Vertreterversammlung\n        zur Satzung der Deutschen\n        Rentenversicherung Knappschaft-\n        Bahn-See – betreffend die Anlage 7 –                   (VkBl. 2021 S. 935)\nDie Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-\nschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 87.\nSatzungsnachtrages wird wie folgt geändert. Die Ände-\nrungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und\n                                                                   Bundesfernstraßen\ndigitale Infrastruktur am 31.08.2021 genehmigt.\n(Letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war        Nr. 184 Aktualisierung der Vergütungen\nNachtrag 85)                                                           für Leistungen der Bundesanstalt\n                                                                       für Straßenwesen (VL-BASt)\n                          Artikel 1\n                                                               Gültig ab 01.11.2011, in der Fassung vom 04.08.2021\n1.   § 181 Absatz 2 Buchst. b) wird aufgehoben und erhält\n     folgende Fassung:                                         Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat den eigenen\n                                                               Leistungskatalog (VL-BASt) überarbeitet und aktualisiert.\n                                                               Mit dem Schreiben vom 04.08.2021, AZ: StB16/7442.2/\n                        „§ 181                                 3539754 hat das Bundesministerium für Verkehr und\n     Umlage, Eigenbeteiligung, Versorgungskonto I              digitale Infrastruktur der Aktualisierung der Vergütungen\n     sowie Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren,              für Leistungen der Bundesanstalt für Straßenwesen\n                  Versorgungskonto II                          (VL-BASt) zugestimmt.\n(1) bis (2a) …                                                 Die Fassung vom 18.11.2013, AZ: StB 10/7155.2/1/2102722\nb) die Beteiligten nach § 140 Buchst. b, c, d und Abs. 2       wird hiermit außer Kraft gesetzt.\n   in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember             Bundesanstalt für Straßenwesen\n   2001 9,40 v. H., vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezem-\n   ber 2006 8,84 v. H., vom 1. Januar 2007 bis 31. De-         Anschrift:         Bundesanstalt für Straßenwesen\n   zember 2011 11,02 v. H., vom 1. Januar 2012 bis                                Brüderstraße 53\n   31. Dezember 2016 11,97 v. H., vom 1. Januar 2017                              51427 Bergisch Gladbach\n   bis 31. Dezember 2021 10,81 v. H. und ab 1. Janu-           Telefon:           02204 43-0\n   ar 2022 10,65 v. H.\n                                                               E-Mail:            post@bast.de\n(3) bis (14) …“\n                                                               Zahlungen an:      Bundeskasse Trier\n2.    § 184 Absatz 2 Satz 6 der Anlage 7 zur Satzung der                          Dasbachstraße 15\n      DRV KBS wird zu § 184 Absatz 2 Satz 7 und § 184                             54292 Trier\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Anerkennung von Prüfstellen\n                                                                 3.1 Straßenverkehrstechnik\nInhalt                                                           3.2 Brücken- und Ingenieurbau\n1.   Übernahme von Leistungen                                    3.3 Dimensionierung und Straßenaufbau\n2.   Feste Vergütungssätze\n                                                            1.   Übernahme von Leistungen\n3.   Vergütung nach Stundensätzen\n                                                                 1.1 Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann\n4.   Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen                            gemäß Erlass des Bundesministers für Verkehr vom\n5.   Veröffentlichungen, Vervielfältigungen, Weitergabe              10.08.1967, ergänzt durch Erlass vom 27.11.1974,\n                                                                     nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit gegen Ver-\n6.   Haftung                                                         gütung Aufträge für Untersuchungen, Messungen\n7.   Gerichtsstand                                                   u. a. übernehmen.\n                                                                 1.2 Bei Leistungen für Dienststellen der unmittelba-\nAnlage (Feste Vergütungssätze)\n                                                                     ren Bundesverwaltung kommt § 61 Bundeshaus-\n1.   Erstprüfungen, Überwachungen, Zertifizierungen                  haltsordnung zur Anwendung.\n     1.1 Erstprüfungen und Eignungsprüfungen                     1.3 Die Übernahme eines Auftrages wird dem Auf-\n                                                                     traggeber schriftlich bestätigt.\n         1.1.1 Fahrbahnmarkierungssysteme\n                                                                     Hierbei wird gegebenenfalls mitgeteilt, wie mit\n         1.1.2 Rückhaltesysteme                                      nicht verwendeten bzw. bei der Prüfung nicht\n         1.1.3 Elemente der Arbeitsstellensicherung                  zerstörten Proben verfahren wird.\n         1.1.4 Reflektoren für Leitpfosten                           Soweit Art und Umfang der auszuführenden Leis-\n                                                                     tungen nicht eindeutig vereinbart werden können,\n         1.1.5 Retroreflektierende Verkehrszeichen/                  wird das Ausmaß der Untersuchungen den fach-\n               retroreflektierende Folien                            lichen Erfordernissen entsprechend von der BASt\n         1.1.6 Signalgeber/Warnleuchten und Wechsel-                 festgelegt, sofern nicht etwas anderes mit dem\n               verkehrszeichen                                       Auftraggeber vereinbart ist.\n\n         1.1.7 Markierungselemente                          2.   Feste Vergütungssätze\n\n         1.1.8 Verkehrserfassungsgeräte                          2.1 Für bestimmte, häufiger wiederkehrende Leistun-\n                                                                     gen erhebt die BASt feste Vergütungssätze. Sie\n         1.1.9 Messsysteme zur Zustandserfassung von                 sind in der Anlage aufgeführt.\n               Fahrbahnoberflächen\n                                                                 2.2 Werden zusätzliche Reisekosten erforderlich, so\n         1.1.10 Kontrollprüfung ZEB                                  werden diese gesondert ausgewiesen.\n         1.1.11 Sonstiges                                        2.3 Für alle sonstigen Leistungen gilt Abschnitt 3.\n2.   Andere Messungen und Prüfungen für Dritte              3.   Vergütungen nach Stundensätzen\n     2.1 Straßenverkehrstechnik                                  3.1 Für Leistungen, die nicht nach festen Vergü-\n     2.2 Fahrzeugtechnik                                             tungssätzen abgerechnet werden können, be-\n                                                                     rechnet die BASt ihre Selbstkosten über Perso-\n         2.2.1 Crashtests (Frontal, Seite, Sonstige)                 nalkostensätze mit Sachkostenpauschale. Diese\n         2.2.2 Euro NCAP (Crashtests und Fußgänger-                  werden grundsätzlich nur für den Zeitaufwand in\n               tests)                                                Rechnung gestellt, die das unmittelbar mit dem\n                                                                     Auftrag befasste Personal benötigt. Ist ein außer-\n         2.2.3 Fußgängertests, inkl. Kalibrierung der                gewöhnlicher Geräte- oder Materialeinsatz erfor-\n               Prüfkörper                                            derlich, so wird dieser bei der Angebotserstellung\n                                                                     gesondert ausgewiesen.\n         2.2.4 Messaufnehmer-Kalibrierung\n                                                                 3.2 Stundensätze\n         2.2.5 Schlitten-/Rollwagenversuche\n                                                                     Beamte und Tarifbeschäftigte des\n         2.2.6 Komponententests\n                                                                     höheren Dienstes\n         2.2.7 Dummykalibrierung inkl. Kalibrierung                  Beamte/Tarifbeschäftigte der\n               Komponenten                                           Bes.Gr. A 13h/E 13 und höher     110,00 Euro\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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A 9 bis A 12\n           und Tarifbeschäftigte E 9 bis E 12     85,00 Euro                4.3 Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftrag-\n                                                                                geber mit dem Ergebnis eine Schlussrechnung.\n           Beamte und Tarifbeschäftigte des\n           mittleren/einfachen Dienstes bis                                 4.4 Die von der BASt angeforderten Voraus- und Ab-\n           A 9m, Tarifbeschäftigte bis E 8        70,00 Euro                    schlagszahlungen sind innerhalb von zwei Wo-\n                                                                                chen, die Schlusszahlungen innerhalb von 30 Ta-\n       3.3 Aufwendungen für Fahrzeuge                                           gen nach Rechnungsdatum an die angegebene\n                                                                                Kasse zu leisten.\n           Kostensatz, je km ohne Fahrer für\n                                                                            4.5 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so\n           –   PKW bis 2.500 cm³                    0,45 Euro\n                                                                                ist die BASt berechtigt, die gesetzlichen Ver-\n           –   PKW über 2.500 cm³                   0,60 Euro                   zugszinsen nach BGB und den Ersatz des sons-\n                                                                                tigen nachweisbaren Verzugsschadens zu be-\n           Es gelten die jeweiligen Kilometersätze wie sie vom\n                                                                                rechnen.\n           Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadt-\n           entwicklung (BMVBS) in der Kostenerstattungs-                    4.6 Bankgebühren und sonstige Gebühren im Zah-\n           vorschrift (KEV/WSV) bekannt gegeben werden.                         lungsverkehr gehen zulasten des Auftraggebers.\n           LKW, Messbusse, Sonderfahrzeuge etc.                        5.   Veröffentlichungen, Vervielfältigungen,\n           Preise werden auf Anforderung mitgeteilt.                        Weitergabe\n       3.4 Aufwendungen für Reisen                                          Veröffentlichungen, Vervielfältigungen von Ergebnis-\n                                                                            sen (Untersuchungsberichte, Prüfvermerke, Prü-\n           Zusätzlich zu den Kosten gemäß den Abschnitten\n                                                                            fungsbefunde, Gutachten etc.) zu Werbezwecken\n           3.1 bis 3.3 werden die Reisekosten gemäß dem\n                                                                            und anderen Verwendungen, auch durch Dritte, be-\n           Bundesreisekostengesetz in Rechnung gestellt.\n                                                                            dürfen der Zustimmung der BASt. Die Weitergabe\n       3.5 Großversuchsanlagen                                              des Originals und der mit Zustimmung der BASt ge-\n                                                                            fertigten Vervielfältigungen soll in vollständiger Form,\n           Für die Nutzung folgender Großversuchsanlagen                    nicht auszugsweise erfolgen. Auf Verlangen der BASt\n           werden nachstehende Pauschalen pro Nutzungs-                     muss der Auftraggeber die Stellen benennen, die das\n           tag berechnet:                                                   Original zur Vervielfältigung erhalten haben.\n           Fahrzeugtechnische Versuchs-\n                                                                       6.   Haftung\n           anlage/Freifläche (FTVA)              700,00 Euro\n                                                                            Für die Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Vor-\n           Prüfstand Fahrzeug,\n                                                                            schriften. Weitere Ansprüche, z. B. vertragliche Scha-\n           Fahrbahn (PFF)                       2.000,00 Euro\n                                                                            densersatzansprüche und Ansprüche aus delikti-\n4.     Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen                                 scher Haftung sind ausgeschlossen. Dies gilt\n                                                                            insbesondere für die Ansprüche aus Schäden außer-\n       4.1 Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und                     halb der vertraglichen Leistung sowie für einen An-\n           verstehen sich ggf. zuzüglich der gesetzlichen                   spruch auf Ersatz entgangenen Gewinns. Der Haf-\n           Mehrwertsteuer.                                                  tungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben,\n       4.2 Für Untersuchungen größeren Umfangs und län-                     Körper und Gesundheit sowie für sonstige Schäden,\n           gerer Laufzeit ist der BASt eine Vorauszahlung zu                die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen\n           leisten. Sie beträgt im Regelfall 30 % der voraus-               Pflichtverletzung der BASt oder deren Erfüllungsge-\n           sichtlichen Gesamtkosten. Bei solchen Untersu-                   hilfen beruhen.\n           chungen kann die BASt ferner in angemessenen                7.   Gerichtsstand\n           Zeitabständen Abschlagszahlungen fordern. In\n           Einzelfällen behält sich die BASt vor, einen Ab-                 Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach.\n\n\n                                              Anlage: Feste Vergütungssätze\nFür die mit *) bezeichneten Leistungen werden die Selbstkosten gemäß Abschnitt 3. berechnet\n\nKenn-Nr. Art der Leistung                                                                                            Preis in Euro\n\n1.             Erstprüfungen, Überwachungen, Zertifizierungen\n1.1.           Erstprüfungen und Eignungsprüfungen\n1.1.1.         Fahrbahnmarkierungssysteme\n1.1.1.1        Eignungsprüfung von Markierungssystemen auf der Rundlaufprüfanlage, einschl. der\n               Prüfung der verkehrstechnischen Eigenschaften vor, während und nach der Belastungs-\n               prüfung, inkl. der Applikationskosten\n               Preise werden gemäß den Vertragsbedingungen der BASt für die Eignungsprüfungen von\n               Markierungssystemen berechnet; abrufbar auf der Homepage der BASt: http://www.bast.de\n\n                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 19 – 2021                                          938                                 VkBl. Amtlicher Teil\n\nKenn-Nr. Art der Leistung                                                                             Preis in Euro\n\n1.1.1.2     Chemische Prüfungen\n            Preise werden gemäß den Vertragsbedingungen der BASt für die Eignungsprüfungen von\n            Markierungssystemen berechnet; abrufbar auf der Homepage der BASt: http://www.bast.de\n            Pos.\n            1 Erst-/Eignungsprüfung von Fahrbahnmarkierungssystemen                                              *)\n            2 Mustergleichheitsprüfung von Straßenmarkierungssystemen                                            *)\n            3 Glasperlenanteil im Premixsystem (Camsizer)                                                 80,00 €\n            4 Nachstreumittelanalyse (Korngrößen, Mischungsverhältnis) (Camsizer)                        150,00 €\n            5 Erweichungspunkt nach Wilhelmi (DIN EN 1871)                                                90,00 €\n            6 Eindrucktest (DIN EN 1871)                                                                 180,00 €\n            7 Titandioxidgehalt (EDX)                                                                            *)\n1.1.2.      Rückhaltesysteme\n1.1.2.1     Begutachtung eines Prüfberichtes an einer transportablen Schutzeinrichtung nach TL-\n            transportable Schutzeinrichtungen 97                                                       3.280,00 €\n            jeder weitere Prüfbericht des gleichen Prüfinstitutes am identischen System bei gleich-\n            zeitiger Einreichung (z. B. TB 41 für Aufhaltestufe T3 ergänzend zu TB 21 (T1))              820,00 €\n1.1.2.2     Begutachtung eines Prüfberichtes zur Bestimmung der Kipplänge (KLB) nach TL-trans-\n            portable Schutzeinrichtungen 97 und ARS 5/99                                               1.350,00 €\n1.1.2.3.    Begutachtung von Übergangskonstruktionen nach Abschnitt 4 der TLP ÜK 2017:\n            a) Begutachtung eines Prüfberichtes an einer Übergangskonstruktion                         2.525,00 €\n            b) Begutachtung von zwei Prüfberichten am identischen System einer Übergangskons-\n               truktion                                                                                4.110,00 €\n1.1.2.4.    Begutachtung von Übergangselementen:\n            a) Begutachtung eines Übergangselements nach 3.2 der TLP ÜK 2017                             510,00 €\n            b) Begutachtung eines Übergangselements nach 4.1 (4) der TLP ÜK 2017                         840,00 €\n1.1.2.5.    Bestimmung von Anprallpunkten an einer Übergangskonstruktion nach 4.1 (3) der TLP\n            ÜK 2017:\n            a) Bestimmung eines einzelnen Anprallpunktes                                                 510,00 €\n            b) Bestimmung der Anprallpunkte für eine Aufhaltestufe                                       840,00 €\n1.1.2.6.    Begutachtung von Modifikationen geprüfter Übergangskonstruktionen nach Abschnitt\n            4.3 der TLP ÜK 2017                                                                                  *)\n1.1.2.7.    Begutachtung von Anfangs- und Endkonstruktionen (AEK) nach TK FRS, Anhang 5:\n            a) Begutachtung eines Prüfberichtes an einer AEK                                           2.840,00 €\n            b) Begutachtung von zwei Prüfberichten am identischen System einer AEK                     4.570,00 €\n            c) Begutachtung von drei Prüfberichten am identischen System einer AEK                     6.070,00 €\n            d) Begutachtung von vier Prüfberichten am identischen System einer AEK                     7.420,00 €\n1.1.2.8     Begutachtung von Modifikationen geprüfter AEK nach TK FRS, Anhang 5                                  *)\n1.1.2.9     Anerkennung einer Betonschutzwand in Ortbetonbauweise nach VGVF BSW O 2013                           *)\n1.1.2.10    Registrierung der jährlichen Überwachung eines Herstellungsbetriebes im Rahmen des\n            VGVF BSW O 2013                                                                              540,00 €\n1.1.3.      Elemente der Arbeitsstellensicherung\n1.1.3.1     Eignungsprüfung von Leitschwellen                                                                    *)\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 19 – 2021                                            940                                VkBl. Amtlicher Teil\n\nKenn-Nr. Art der Leistung                                                                               Preis in Euro\n\n1.1.7.2     Lichttechnische Prüfung von Markierungsleuchtknöpfen nach ARS 36/2001                                  *)\n1.1.7.3     Lichttechnische Prüfung von Markierungselementen nach RABt 2006                              2.400,00 €\n1.1.8.      Verkehrserfassungsgeräte\n1.1.8.1     Eignungsprüfung von Verkehrserfassungsgeräten gemäß Technischen Lieferbedingungen\n            für Streckenstationen (TLS)                                                                            *)\n1.1.9.      Messsysteme zur Zustandserfassung von Fahrbahnoberflächen\n1.1.9.1     Zeitbefristete Betriebszulassung\n            Pos.\n            1 TP1a                                                                                          1.485 €\n            2 TP1b                                                                                          1.710 €\n            3 TP2                                                                                           4.325 €\n            4 TP3                                                                                           2.500 €\n1.1.9.2     Fremdüberwachung eines Griffigkeitsmesssystems, SKM                                            755,00 €\n1.1.10.     Kontrollprüfung ZEB\n1.1.10.1    TP 1a:                                                                                       2.990,00 €\n1.1.10.2    TP 1b:                                                                                       2.990,00 €\n1.1.10.3    TP 2:                                                                                        5.645,00 €\n1.1.10.4    TP 3:                                                                                        5.815,00 €\n1.1.11.     Sonstiges\n1.1.11.1    Tauleistungsprüfung nach Inzeller Eisplattenverfahren für feste Taustoffe                    3.050,00 €\n1.1.11.2    Tauleistungsprüfung nach Inzeller Eisplattenverfahren für flüssige Taustoffe                 2.280,00 €\n\n\n                                           Anlage: Feste Vergütungssätze\nFür die mit *) bezeichneten Leistungen werden die Selbstkosten gemäß Abschnitt 3. berechnet\n\nKenn-Nr. Art der Leistung                                                                              Preis in Euro\n\n2.          Andere Messungen und Prüfungen für Dritte\n2.1.        Straßenverkehrstechnik\n2.1.1       Prüfung von Sensoren für Straßenwetterstationen und Umfelddaten                                        *)\n2.1.2       Testmessung Verkehrserfassungsgeräte im Testfeld A4                                                    *)\n2.2.        Fahrzeugtechnik\n            Für nachfolgend aufgeführte Leistungen aus dem Bereich der Fahrzeugtechnik werden\n            auf Anfrage individuelle Angebote erstellt. Standardisierte Leistungen mit ähnlichen Ab-\n            läufen (z. B. Fußgängertests nach Euro NCAP, Euro NCAP-Crashversuche, Dummy- und\n            Sensorkalibrierungen) werden entsprechend gesonderter Preislisten in Rechnung ge-\n            stellt; hierauf basierende Angebote können bei der Bundesanstalt angefordert werden.\n2.2.1.      Crashtests (Frontal, Seite, Sonstige)\n2.2.2.      Euro NCAP (Crashtests u. Fußgängertests)\n2.2.3.      Fußgängertests, inkl. Kalibrierung der Prüfkörper\n2.2.4.      Messaufnehmer-Kalibrierung\n2.2.5.      Schlitten-/Rollwagenversuche\n2.2.6.      Komponententests\n2.2.7.      Dummykalibrierung inkl. Kal. Komponenten\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                     941                                      Heft 19 – 2021\n\nKenn-Nr. Art der Leistung                                                                          Preis in Euro\n\n2.3.       Straßenbautechnik\n2.3.1.     Messungen von Oberflächeneigenschaften\n2.3.1.1    Texturmessung\n           Pos.\n           1 Stationäres Messsystem für 3-dimensionale Messung im Mikro- und Makrotextur-\n             bereich 3dT-MM                                                                           165,00 €\n           2 Messung (Preis je Messstunde im Labor und in situ inkl. Wartung und Betriebs-\n             mittel)                                                                              165,00 €/Std.\n           3 Standardauswertung (für bis zu 10 Messungen inkl. Auswerteprotokoll je Messung)\n                                                                                                      700,00 €\n           4 Auswertung von jeder weiteren Messung (inkl. Auswerteprotokoll)                   70,00 €/Messung\n           5 Erstellung eines Mess- und Auswerteberichtes                                             680,00 €\n           der Auswerteaufwand für die weiteren Messstunden wird unter Berücksichtigung der\n           Anzahl der durchgeführten Einzelmessungen kalkuliert\n           Aufwendungen für den Transport und sonstige Reisekosten werden gemäß Abschnitt 3\n           separat in Rechnung gestellt\n2.3.2.     Asphalt/Bitumen\n2.3.2.1    Asphaltengehalt                                                                              50,00 €\n2.3.2.2    Asphaltenstatus                                                                            170,00 €\n2.3.2.3    SARA – Analyse (Glassäulenchromatographie)                                                 200,00 €\n2.3.2.4    Erweichungspunkt Ring und Kugel (DIN EN 1427)                                                55,00 €\n2.3.2.5    Nadelpenetration (DIN EN 1426)                                                               90,00 €\n2.3.2.6    BBR-Messung Tieftemperatureigenschaften – Bending Beam Rheometer (DIN EN 14771)            200,00 €\n2.3.2.7    DSR-Messungen – Verformungseigenschaften – Dynamisches Scherrheometer\n           (DIN EN 14770, AL FGSV)                                                                    200,00 €\n2.3.2.8    Kraftduktilometrische Messung (DIN EN 13589)                                                 65,00 €\n2.3.2.9    Fraass – Brechpunkt nach Fraaß (DIN EN 12593)                                                85,00 €\n2.3.2.10   RTFOT – Kurzzeitalterung (RTFOT nach DIN EN 12607-1)                                       200,00 €\n2.3.2.11   PAV – Beschleunigte Langzeit-Alterung (DIN EN 14769)                                       300,00 €\n2.3.2.12   Heißextraktion einer Asphaltprobe (Soxhlet)                                                150,00 €\n2.3.2.13   Elementanalyse von Bitumen inkl. Aufschluss (ICP-OES)                                      180,00 €\n2.3.2.14   Infrarotspektrometrische Analyse (ATR-Technik)                                               80,00 €\n2.3.2.15   Säurezahl bzw. Säuregehalt (titrimetrisch)                                                   65,00 €\n2.3.2.16   Calciumhydroxidgehalt in Füller (titrimetrisch)                                              70,00 €\n2.3.2.17   Schwefelgehalt in Bitumen (EDX)                                                              40,00 €\n2.3.2.18   Flammpunkt im offenen Tiegel nach Cleveland (DIN EN ISO 2592)                                80,00 €\n2.3.3.     Gesteinskörnungen, Baustoffgemische\n           Pos.\n           1 DIN EN 1097-6 Rohdichte                                                                  165,83 €\n           2 DIN EN 1097-6 Wasseraufnahme                                                             124,67 €\n           3 DIN EN 1097-3 Schüttdichte                                                               136,67 €\n           4 DIN EN 933-1 Trockensiebung, je Sieb                                                       25,67 €\n           5 DIN EN 933-1 Siebung von Baustoffgemischen, trocken                                      191,67 €\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 19 – 2021                                            942                           VkBl. Amtlicher Teil\n\nKenn-Nr. Art der Leistung                                                                         Preis in Euro\n\n            6 DIN EN 933-1 Nasssiebung, je Sieb                                                       33,83 €\n            7 DIN EN 933-1 Siebung von Baustoffgemischen, nass                                       289,92 €\n            8 DIN EN 933-1 Gehalt an Feinanteilen                                                    180,67 €\n            9 DIN EN 933-3 Kornform, Plattigkeitskennzahl (FI), je Sieb                               25,00 €\n            10 DIN EN 933-3 Kornform, Plattigkeitskennzahl (FI) von Baustoffgemischen                209,17 €\n            11 DIN EN 933-4 Kornform, Kornformkennzahl (SI), je Sieb                                  31,42 €\n            12 DIN EN 933-4 Kornform, Kornformkennzahl (SI) von Baustoffgemischen                    238,33 €\n            13 DIN EN 1097-2 Los Angeles-Koeffizient (LA)                                            232,50 €\n            14 DIN EN 1097-2 Schlagzertrümmerungswert (SZ)                                           267,50 €\n            15 DIN 52115-2 Schlagversuch an Schotter (SD 10)                                         183,33 €\n            16 DIN EN 1097-8 Widerstand gegen Polieren (PSV)                                         876,67 €\n            17 DIN EN 1367-1 Widerstand gegen Frostbeanspruchung                                     345,83 €\n            18 DIN EN 1367-1 Widerstand gegen Frost-Tausalz-Beanspruchung                            397,08 €\n            19 DIN EN 1367-2 Widerstand gegen Magnesiumsulfat-Beanspruchung                          315,42 €\n            20 DIN EN 1367-5 Widerstand gegen Hitzebeanspruchung                                     255,83 €\n            21 DIN EN 1744-1 Gehalt an groben organischen Verunreinigungen                           108,42 €\n            22 DIN EN 13286-2 Proctorversuch Topf (B)                                                635,00 €\n            23 DIN EN 13286-2 Proctorversuch Topf (C)                                                798,33 €\n            24 DIN EN ISO 17892-11 Wasserdurchlässigkeit                                             369,17 €\n            25 TP Gestein-StB, Teil 5.4.2 oder DIN EN 12697-49 Polierwert nach Wehner/Schulze\n               (PWS) oder (FAP)\n                 Vor- und Nachbereitung, pauschal                                                    124,16 €\n                 Anzahl der Probekörper, je Probekörper                                               46,67 €\n                 Anzahl der Messzyklen, je Messzyklus                                                105,00 €\n            Weitere Prüfungen nach TP Gestein-StB auf Anfrage nach Aufwand\n2.3.4.      Chemie\n2.3.4.1     Aufschluss (Flußsäure, Mikrowelle, Säuren, Königswasser)                                  50,00 €\n2.3.4.2     Elementanalyse z. B. Pb, Cd, (o.PV)³) (AAS)                                               50,00 €\n2.3.4.3     Elementanalyse, je Element (o.PV)³) (ICP-OES)                                             25,00 €\n2.3.4.4     Hüttensandbestimmung                                                                             ²)\n2.3.4.5     Na2O-Äquivalent von Zement                                                                90,00 €\n2.3.4.6     Chlorid nach Heißwasserextraktion (potentiometrisch)                                      40,00 €\n2.3.4.7     Glühverlust/Trockenrückstand je Parameter                                                 30,00 €\n2.3.4.8     Säurelöslicher Sulfatgehalt sowie Gehalt an Gesamtschwefel (gemäß DIN EN 1744-1)         120,00 €\n2.3.4.9     Sulfatbestimmung (gravimetrisch)                                                          65,00 €\n2.3.4.10    Dichtebestimmung                                                                          50,00 €\n2.3.4.11    DSC – Untersuchung (z. B. Bitumen, Geotextilien)                                         160,00 €\n2.3.4.12    Gaschromatografische Analyse                                                                     ²)\n2.3.4.13    Infrarotspektroskopische Analyse (KBR)                                                   130,00 €\n2.3.4.14    Thermogravimetrische Analyse (TGA)                                                       160,00 €\n2.3.4.15    Mikroskopische Untersuchung mit Bildauswertung                                            60,00 €\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      943                                            Heft 19 – 2021\n\nKenn-Nr. Art der Leistung                                                                                 Preis in Euro\n\n2.3.4.16      Elementanalyse (EDX, qualitativ)                                                                       ²)\n2.3.4.17      Probenaufbereitung/Probenvorbereitung³ von Feststoffen etc.                                            ²)\n2.3.4.18      Berichtstellung (Kurzfassung)                                                                    80,00 €\n2.3.4.19      Auswertung von Chromatogrammen, Spektrogrammen, etc.                                                   ²)\n2.3.4.20      Auswertung von Ergebnissen im Zusammenhang                                                             ²)\n\n\n              weitere Prüfungen auf Anfrage\n\n\n\n\n*)     Für die mit *) bezeichneten Leistungen werden die Selbstkosten gemäß Abschnitt 3. berechnet.\n²)     Für die mit ²) bezeichneten Leistungen werden die Arbeiten nach Aufwand berechnet.\n³)     o. PV. = ohne Probenaufbereitung/-vorbereitung\n\n                                                 Feste Vergütungssätze\nFür die mit *) bezeichneten Leistungen werden die Selbstkosten gemäß Abschnitt 3. berechnet\n\nKenn-Nr. Art der Leistung                                                                                Preis in Euro\n\n3.            Anerkennung Prüfstellen\n3.1.          Straßenverkehrstechnik\n3.1.1         Anerkennung von Prüfstellen für Markierungssysteme\n              Preise werden gemäß „Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur\n              Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahn-\n              markierungen gemäß ZTV M 13“ der BASt berechnet; abrufbar auf der\n              Homepage der BASt: http://www.bast.de\n3.2.          Brücken- und Ingenieurbau\n3.2.1         Anerkennung nach der Richtlinie für die Anwendung der zerstörungsfreien\n              Prüfung von Tunnelinnenschalen (RI-ZFP-TU)                                                    1.236,15 €\n3.3.          Dimensionierung und Straßenaufbau\n3.3.1         Durchführung der Prüfung und Überprüfung der Anerkennung von Kalibrier-\n              stellen für das leichte und mittelschwere Fallgewichtsgerät\n              nur LFG                                                                         550,00 € + Reisekosten\n              LFG und MFG                                                                     660,00 € + Reisekosten\n\n(VkBl 2021 S. 935)\n\n\n                                                             Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21\n     Straßenverkehr\n                                                             – TÜV | DEKRA arge tp 21 – hat den Fragenkatalog der\n                                                             theoretischen Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet. Mit die-\nNr. 185 Änderung des Fragenkatalogs der                      ser Änderung werden weitere Fragen mit dynamischen\n        theoretischen Fahrerlaubnisprüfung                   Situationsdarstellungen in die theoretische Fahrerlaubnis-\n        (Teil B der Prüfungsrichtlinie –                     prüfung eingeführt. In Kürze werden mit Bekanntmachung\n        theoretische Prüfung vom                             im Bundesanzeiger folgende Fragen in den Fragenkatalog\n        07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869))                     aufgenommen, die ab 01.04.2022 in der theoretischen\n                                                             Fahrerlaubnisprüfung zum Einsatz kommen können. Au-\n                           Bonn, den 16. August 2021         ßerdem werden Fragen aufgrund von Überarbeitungen\n                           StV 11/7324.5/20-32/3547679       oder aufgrund rechtlicher Änderungen gestrichen. Da es\nDie Arbeitsgruppe „Theoretische Fahrerlaubnisprüfung         sich bei den Fragen um filmische Darstellungen handelt,\nund Aufgabenentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft der         wird hier nur das Startbild angegeben.\n\n                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 19 – 2021                                                    944                                     VkBl. Amtlicher Teil\n\nNachstehend gebe ich im Benehmen mit den zuständigen                    Amtl. Frage-Nr.   Frage\nObersten Landesbehörden die Änderungen des Fragen-                      Annex-Nr.         Antwort\nkatalogs bekannt.                                                       Kategorie\n                                                                        Fehlerpunkte\n\n                                 Bundesministerium für                  1.2.09-134-M      Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?\n                             Verkehr und digitale Infrastruktur         2.1.2\n                                       Im Auftrag                       G\n                                 Renate Bartelt-Lehrfeld                4\n\n1.   Folgende Fragen werden zum 01.04.2022 gestrichen:\n     •    1.2.11-107\n     •    2.1.05-102\n     •    2.1.07-017\n                                                                                          X Ich bremse ab\n     •    2.1.08-019\n                                                                                          X Ich bleibe zunächst auf dem\n2.  Folgende Fragen werden zum 01.04.2022 neu auf-                                          rechten Fahrstreifen\n    genommen:                                                                             O Ich wechsle umgehend auf den\n(Hinweis: X = richtige Antwort; O = falsche Antwort)                                        linken Fahrstreifen\n                                                                        1.2.09-135-M      Warum dürfen Sie jetzt nicht\n Amtl. Frage-Nr.   Frage                                                2.1.2             abbiegen?\n Annex-Nr.         Antwort\n Kategorie                                                              G\n Fehlerpunkte                                                           5\n 1.1.07-164-M      Worauf müssen Sie hier beim\n 2.1.4             Rechtsabbiegen achten?\n G\n 5\n\n\n\n\n                                                                                          Wegen des\n                                                                                          X - [gelben] Pkws\n                                                                                          O - [roten] Fahrzeugs\n                                                                                          O - [grünen Pkws]\n                   X Auf [den Radfahrer]\n                                                                        1.3.01-130-M      Was ist in dieser Situation richtig?\n                   O Auf den Gegenverkehr\n                                                                        2.1.1\n                   O Auf das Motorrad                                   G\n 1.1.07-165-M      Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?                5\n 2.1.4\n G\n 5\n\n\n\n\n                                                                                          X Ich muss warten\n                                                                                          O [Der blaue Pkw] muss warten\n                                                                                          O Ich muss mich mit dem Fahrer des\n                   X Ich führe eine Gefahrbremsung                                          [blauen Pkws] verständigen\n                     durch\n                   O Ich überquere die Kreuzung zügig\n                   O Ich bremse leicht ab\n\n\n\n\n                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                       945                                               Heft 19 – 2021\n\nAmtl. Frage-Nr.   Frage                                          Amtl. Frage-Nr.   Frage\nAnnex-Nr.         Antwort                                        Annex-Nr.         Antwort\nKategorie                                                        Kategorie\nFehlerpunkte                                                     Fehlerpunkte\n\n2.1.02-004        Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?          2.1.07-023-M      Warum sollten Sie jetzt die\n2.1.4                                                            2.1.2             Geschwindigkeit verringern?\nA, A1, A2,                                                       A, A1, A2, B\nAM, B                                                            4\n5\n\n\n\n\n                  X Ich halte an\n                  O Ich fahre unverändert weiter                                   X Wegen des Tieres\n                  O Ich beschleunige                                               O Wegen des [roten Pkws]\n                                                                                   O Wegen der Geschwindigkeits-\n2.1.06-201-M      Wie verhalten Sie sich hier richtig?\n                                                                                     beschränkung\n2.1.4\nC, C1, D, D1,                                                    2.1.08-028-M      Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?\nL, T                                                             2.1.2\n4                                                                A, A1, A2, B\n                                                                 4\n\n\n\n\n                  X Ich überhole [den Radfahrer] vorerst\n                    nicht\n                  O Ich überhole [den Radfahrer]                                   X Ich verringere meine\n                                                                                     Geschwindigkeit\n                  O Ich fordere [den Radfahrer] durch\n                    Hupen auf, nach rechts zu fahren                               X Ich bleibe auf dem linken\n                                                                                     Fahrstreifen\n2.1.07-015-M      Warum sollten Sie hier die\n                                                                                   O Ich fahre unverändert weiter\n2.1.2             Geschwindigkeit weiter verringern?\nA, A1, A2, B                                                     2.1.08-029-M      Warum müssen Sie jetzt die\n5                                                                2.1.2             Geschwindigkeit verringern?\n                                                                 A, A1, A2, B\n                                                                 4\n\n\n\n\n                  X Weil der [rote] Pkw auf meinen\n                    Fahrstreifen ausweichen könnte\n                  X Weil weitere Personen die Fahrbahn                             X Wegen des Lkws\n                    betreten könnten                                               O Wegen der Geschwindigkeits-\n                  O Weil [der blaue Pkw] weiterfahren                                beschränkung\n                    könnte                                                         O Wegen des [blauen] Pkws\n\n\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Wie sollten Sie sich in        katalogs bekannt.\n    B                 dieser Situation verhalten?\n    2                                                                                             Bundesministerium für\n                                                                                              Verkehr und digitale Infrastruktur\n                                                                                                        Im Auftrag\n                                                                                                  Renate Bartelt-Lehrfeld\n\n                                                                      1.   Folgende Fragen werden zum 15.10.2021 gestrichen:\n                                                                           •   2.6.01-205\n                                                                           •   2.6.01-206\n                      X Ich verzichte auf den Parkplatz,                   •   2.6.01-207\n                        obwohl ich Vorrang habe\n                                                                           •   2.6.01-208\n                      O Ich parke jetzt ein, weil ich Vorrang\n                        habe                                               •   2.6.06-215\n    2.2.12-108-M      Sie möchten am rechten Fahrbahn-                2.   Folgende Fragen werden zum 01.04.2022 gestrichen:\n    2.1.1             rand parken. Wer hat in dieser\n    B                 Situation Vorrang?                                   •   1.1.02-046-M\n    3                                                                      •   1.1.03-004\n                                                                           •   1.1.06-121-M\n                                                                           •   1.1.06-125\n                                                                           •   1.1.07-123\n                                                                           •   1.2.05-117\n                                                                           •   1.4.41-128\n\n                      X Der [blaue] Pkw hat Vorrang                        •   2.1.04-101\n                      O Ich habe Vorrang                                   •   2.1.07-004-B\n                      O Keiner hat Vorrang, wir müssen uns\n                                                                           •   2.1.07-105\n                        verständigen\n                                                                           •   2.1.08-006-B\nDabei ersetzt die Frage:\n                                                                           •   2.1.11-113\n-      2.1.07-015-M        die Frage   2.1.07-017\n                                                                           •   2.1.11-114\n-      2.1.07-023-M        die Frage   2.1.05-102\n                                                                           •   2.1.11-124\n-      2.1.08-029-M        die Frage   2.1.08-019\n                                                                           •   2.2.03-303\n                                                                           •   2.2.12-101-B\n(VkBl. 2021 S. 943)\n                                                                           •   2.2.14-101\n                                                                           •   2.2.15-106\nNr. 186 Änderung des Fragenkatalogs der                                    •   2.2.15-108\n        theoretischen Fahrerlaubnisprüfung\n                                                                           •   2.2.15-113\n        (Teil B der Prüfungsrichtlinie –\n        theoretische Prüfung vom                                           •   2.2.22-001\n        07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869))                                   •   2.2.22-101\n                                Bonn, den 21. September 2021               •   2.2.22-112\n                                StV11/7324.5/20-32/3547687                 •   2.2.23-033\nDie Arbeitsgruppe „Theoretische Fahrerlaubnisprüfung                       •   2.2.37-001-B\nund Aufgabenentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft der\nTechnischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21                    •   2.5.01-116\n– TÜV | DEKRA arge tp 21 – hat den Fragenkatalog der\n                                                                           •   2.6.04-223\ntheoretischen Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet. Außer-\ndem hat sich aufgrund der 55. Verordnung zur Änderung                      •   2.7.01-114\n\n                                   Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                       947                                               Heft 19 – 2021\n\n3.  Folgende Fragen werden zum 01.04.2022 neu auf-               Amtl. Frage-Nr.   Frage\n    genommen:                                                    Annex-Nr.         Antwort\n                                                                 Kategorie\n(Hinweis: X = richtige Antwort; O = falsche Antwort)             Fehlerpunkte\n\n Amtl. Frage-Nr.   Frage                                         1.2.12-130        Rechts neben Ihrer Fahrbahn\n Annex-Nr.         Antwort                                       2.1.1             verläuft ein Radweg. Wie viel Meter\n Kategorie                                                       G                 vor und hinter einer Einmündung\n Fehlerpunkte                                                    3                 dürfen Sie nicht parken?\n 1.1.07-166-M      Womit müssen Sie in dieser\n 2.1.4             Situation rechnen?                                              Antwort: (( 8 )) m\n G\n 4                                                               1.2.34-114        Ein Kraftfahrer hat ein anderes Fahr-\n                                                                 2.1.5             zeug leicht beschädigt und entfernt\n                                                                 G                 sich unerlaubt. Welche Folge kann\n                                                                 3                 dies haben?\n\n                                                                                   X Eine Geld- oder Haftstrafe\n                                                                                   X Einen Entzug der Fahrerlaubnis\n                                                                                     oder ein Fahrverbot\n                                                                                   X Eine Anordnung einer medizinisch-\n                   X [Der Radfahrer] schert nach links\n                                                                                     psychologischen Untersuchung\n                     aus\n                   X Mit Gegenverkehr                            1.3.01-039-M      Wer darf hier zuerst fahren?\n                                                                 2.1.1\n                   O [Der Radfahrer] steigt ab, um mich          G, Mofa\n                     vorbeizulassen                              5\n 1.1.07-167        Sie fahren durch einen Tunnel.\n 2.1.3             Welche Besonderheit besteht dabei?\n G\n 4\n                   Im Tunnel\n                   X - kann ich durch starke Fahr-\n                        geräusche abgelenkt werden\n                   X - sind Sicherheitseinrichtungen wie                           X Der Elektroroller\n                        Notausgänge und Notruftelefone\n                        ausgeschildert                                             O [Der rote Lkw]\n                   X - kann ich durch Lichteffekte                                 O Ich\n                        abgelenkt werden                         1.4.41-020-M      Was gilt in dieser Situation?\n 1.2.05-003        Sie möchten außerorts Radfahrer               2.1.1\n 2.1.1             oder Fußgänger überholen.                     G, Mofa\n G, Mofa           Welchen seitlichen Mindestabstand             3\n 4                 müssen Sie dabei einhalten?\n\n                   Antwort: (( 2 )) m\n 1.2.05-004        Sie möchten innerorts einen Rad-\n 2.1.1             fahrer überholen. Welchen seitlichen\n G, Mofa           Mindestabstand müssen Sie dabei\n 4                 einhalten?                                                      Ich darf die Sperrfläche\n                                                                                   X - nicht befahren\n                   Antwort: (( 1,5 )) m                                            O - zum Wenden befahren\n 1.2.05-005        Sie möchten innerorts einen Elektro-                            O - bei einem Stau nutzen\n 2.1.1             roller überholen. Welchen seitlichen\n G, Mofa           Mindestabstand müssen Sie dabei\n 4                 einhalten?\n\n                   Antwort: (( 1,5 )) m\n 1.2.12-129        Rechts neben Ihrer Fahrbahn\n 2.1.1             verläuft ein Radweg. Wie viel Meter\n G                 vor und hinter einer Kreuzung dürfen\n 3                 Sie nicht parken?\n\n                   Antwort: (( 8 )) m\n\n\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "number": 16,
            "content": "Heft 19 – 2021                                              948                                     VkBl. Amtlicher Teil\n\n Amtl. Frage-Nr.   Frage                                          Amtl. Frage-Nr.   Frage\n Annex-Nr.         Antwort                                        Annex-Nr.         Antwort\n Kategorie                                                        Kategorie\n Fehlerpunkte                                                     Fehlerpunkte\n\n 1.4.41-170        Ihr Fahrstreifen ist mit diesem                2.1.11-017        Auf einer Straße außerorts fährt vor\n 2.1.1             Verkehrszeichen gekennzeichnet.                2.1.2             Ihnen ein Pkw deutlich langsamer,\n G                 Was müssen Sie beachten?                       A, A1, A2, B      als es erlaubt ist und für ihn möglich\n 3                                                                4                 wäre. Wie verhalten Sie sich richtig?\n\n                                                                                    X Ich passe meine Geschwindigkeit\n                                                                                      der des Pkws an\n                                                                                    X Ich überhole an geeigneter Stelle\n                                                                                    O Ich betätige die Lichthupe, bis der\n                                                                                      Pkw schneller fährt\n                                                                  2.2.02-101-M      Wie verhalten Sie sich in dieser\n                   X Ich muss mindestens 60 km/h                  2.1.1             Einbahnstraße jetzt richtig?\n                     fahren, wenn es die Straßen- und             B\n                     Verkehrsverhältnisse zulassen                3\n                   X Ich benutze diesen Fahrstreifen nur,\n                     wenn mein Fahrzeug mindestens\n                     60 km/h fahren kann und dies auch\n                     darf\n                   O Ich darf nicht schneller als 60 km/h\n                     fahren\n 2.1.03-036        Wie verhalten Sie sich in dieser\n 2.1.3             Situation richtig?                                               X Ich warte, bis die Arbeiten eine\n A, A1, A2, B                                                                         Weiterfahrt zulassen\n 3\n                                                                                    O Ich wende und fahre zurück\n                                                                                    O Ich fahre rückwärts\n                                                                  2.2.03-024        Sie fahren bei Dunkelheit auf einer\n                                                                  2.1.1             gut ausgebauten Landstraße und\n                                                                  A, A1, A2,        nutzen das Abblendlicht. Innerhalb\n                                                                  AM, B, T          welcher Strecke müssen Sie\n                                                                  4                 anhalten können?\n\n                   X Ich verringere die Geschwindigkeit\n                                                                                    Innerhalb der Reichweite des\n                   X Ich vermeide ruckartiges Lenken\n                                                                                    X - Abblendlichts\n                   O Ich bremse stark ab\n                                                                                    O - Fernlichts\n 2.1.08-030-M      Sie möchten die Autobahn verlas-                                 O - Standlichts\n 2.1.3             sen. Wie verhalten Sie sich richtig?\n A, A1, A2, B                                                     2.2.07-012-M      Was gilt für die Nutzung des\n 3                                                                2.1.1             Seitenstreifens in dieser Situation?\n                                                                  A, A1, A2, B,\n                                                                  C, C1, CE, D,\n                                                                  D1\n                                                                  4\n\n\n\n\n                   X Ich prüfe meine Geschwindigkeit in\n                     kurzen Abständen anhand des\n                     Tachos                                                         Der Seitenstreifen\n                   X Ich verringere meine Geschwindig-                              X - muss wie ein rechter Fahrstreifen\n                     keit ab jetzt                                                       genutzt werden\n                   O Ich verringere meine Geschwindig-                              O - darf nur bei einer Panne genutzt\n                     keit erst beim Erreichen der Kurve                                  werden\n                                                                                    O - darf nur von Lkws genutzt werden\n\n\n\n\n                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Die Kopfstütze\n                                                                                   X - erhöht die Sicherheit für die\n                                                                                        Insassen\n                  X Ich sollte mich zusätzlich von einem\n                    Sicherungsposten einweisen lassen                              O - verbessert die Sitzposition\n                  X Ich muss den Verkehr auch direkt                               O - ersetzt den Sicherheitsgurt auf der\n                    beobachten                                                          Rücksitzbank\n                  O Ich kann mich allein auf die                 2.2.23-413        Sie fahren eine landwirtschaftliche\n                    Rückfahrkamera verlassen                     2.1.5             Zugmaschine mit Anbaugerät. Nach\n                                                                 L, T              der Feldarbeit möchten Sie auf eine\n2.2.09-203        Wodurch kann das Risiko von                    3                 öffentliche Straße einfahren. Was\n4.1.7             schweren Unfällen innerorts beim                                 müssen Sie vorher überprüfen?\nC, C1, CE, D,     Rechtsabbiegen gesenkt werden?\nD1\n3                                                                                  X Die Verbindungseinrichtung\n                  X Durch Ausrüstung von Fahrzeugen                                  zwischen Zugmaschine und\n                    mit Abbiegeassistenten                                           Anbaugerät\n                  X Durch Fahren mit Schrittgeschwin-                              X Die Transportstellung des\n                    digkeit beim Rechtsabbiegen                                      Anbaugeräts für die Straßenfahrt\n                  O Durch zügiges Rechtsabbiegen,                                  X Den Zustand und die Funktion der\n                    um Behinderungen anderer Ver-                                    Beleuchtungseinrichtungen\n                    kehrsteilnehmer auszuschließen\n                                                                 2.2.34-101        Sie hatten einen Wildunfall.\n2.2.15-115        Sie haben außerorts eine Panne.                2.1.5             Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?\n2.1.1             Ihr Kraftfahrzeug steht hinter einer           B\nB, C, C1, D,      Kurve auf der Fahrbahn. Was ist in             3\nD1                dieser Situation richtig?                                        X Ich sichere die Unfallstelle ab\n4                                                                                  X Ich verständige die Polizei\n                  X Ich muss das Warnblinklicht                                    O Ich nehme das Wild mit\n                    einschalten                                  2.6.02-232        Wo finden Sie die Angaben zur\n                  X Ich muss etwa 100 m hinter dem               4.1.3             Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnis?\n                    Fahrzeug mindestens ein auffällig            C, C1, D, D1\n                    warnendes Zeichen aufstellen                 2\n                                                                                   X Auf dem Führerschein\n                  X Ich sollte eine Warnweste tragen\n                                                                                   O Auf der Fahrerkarte\n2.2.16-101        Wann müssen Sie an Ihrem                                         O Auf dem Fahrerqualifizierungs-\n2.1.1             Kraftfahrzeug das Warnblinklicht                                   nachweis\nB, C, C1, D,      einschalten?\nD1, L, T                                                         2.6.04-226        Sie fahren einen Lkw mit einer\n4                                                                4.1.1             zulässigen Gesamtmasse von 6 t im\n                  Wenn mein Kraftfahrzeug                        C1                gewerblichen Güterverkehr. Wann\n                  X - an einer unübersichtlichen Stelle          4                 müssen Sie die Lenkzeit für eine\n                      eine Panne hat                                               Pause spätestens unterbrechen?\n                  X - abgeschleppt wird\n                  O - von mir kurz in zweiter Reihe                                Antwort: Nach (( 4,5 )) Stunden\n                      geparkt wird\n                                                                 2.6.07-228        Was ist bei der Nutzung von\n2.2.22-009        Was kann bei voller Beladung eines             4.1.8             Navigationssystemen zu beachten?\n2.1.5             Kraftrads erforderlich sein?                   C, C1, CE, D,\nA, A1, A2,                                                       D1\nAM                                                               2                 X Auf der vorgeschlagenen\n3                 X Ein Anpassen des Reifenfülldrucks                                Streckenführung müssen die\n                  X Ein Einstellen des Fahrwerks                                     Fahrzeugabmessungen\n                                                                                     berücksichtigt werden\n                  X Ein Einstellen der Rückspiegel\n                                                                                   X Angebrachte mobile Navigations-\n                                                                                     systeme dürfen die Sicht nach vorn\n                                                                                     nicht behindern\n                                                                                   O Die zum Fahrtbeginn berechnete\n                                                                                     Ankunftszeit berücksichtigt bereits\n                                                                                     vorgeschriebene Lenk- und\n                                                                                     Ruhezeiten\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Worauf\n 2                                                                3                 müssen Sie bei winterlichen Verhält-\n                                                                                    nissen achten?\n                   Zwischen europäischen Ländern\n                   können sich die Regelungen zur\n                   X - Mindestprofiltiefe der Bereifung                             Das Kraftfahrzeug muss mit\n                       unterscheiden                                                Winterreifen an\n                   X - Ausrüstungspflicht mit                                       X - den Antriebsachsen ausgerüstet\n                       Winterreifen unterscheiden                                       sein\n                   X - Mitführpflicht von Schneeketten                              X - den vorderen Lenkachsen\n                       unterscheiden                                                    ausgerüstet sein\n                                                                                    O - allen Rädern ausgerüstet sein\n 2.7.01-150        Was kann die Folge sein, wenn Sie\n 2.1.7             bei einem Pkw mit Frontantrieb in              2.7.06-115        In welcher Situation ist die Nutzung\n B                 der Kurve zu stark beschleunigen?              2.1.7             einer Adaptiven Geschwindigkeits-\n 3                                                                B, C, C1, CE,     regelanlage (AGR) zweckmäßig?\n                                                                  D, D1\n                   Der Pkw kann                                   3\n                   X - über die Vorderachse ausbrechen                              Beim Fahren auf\n                   X - in der Lenkfähigkeit eingeschränkt                           X - Autobahnen\n                        sein                                                        X - Kraftfahrstraßen\n                   O - über die Hinterachse ausbrechen                              O - kurvenreichen Straßen\n 2.7.01-151        Unter welcher Voraussetzung kann               2.7.06-242        Aus welchem Grund kann sich der\n 2.1.7             ein Aktiver Spurwechsel-Assistent              2.1.7             Notbremsassistent in einem Kraft-\n B                 einen Fahrstreifenwechsel                      C, C1, D, D1      fahrzeug automatisch deaktivieren?\n 3                 durchführen?                                   3\n                                                                                    X Weil die Funktion des Radarsensors\n                   Wenn der Assistent                                                 durch Schnee beeinträchtigt ist\n                   X - eine ausreichend markierte Fahr-                             X Weil sich die Position der Sensoren\n                       bahn mit mehreren Fahrstreifen                                 durch einen Unfallschaden verän-\n                       erkannt hat                                                    dert hat\n                   X - keine Fahrzeuge im relevanten                                O Weil die Adaptive Geschwindig-\n                       Sicherheitsbereich erkannt hat                                 keitsregelanlage (AGR) eingeschal-\n                   O - eine ausreichende Lücke im                                     tet ist\n                       Gegenverkehr erkannt hat                   2.8.01-205        Aus welchem Grund kann eine\n 2.7.02-135        Wann sollten Sie Ihren Pkw in einer            4.1.2             Eignungsuntersuchung gegenüber\n 2.1.7             Werkstatt überprüfen lassen?                   D, D1             einem Busfahrer durch die Behörde\n B                                                                3                 angeordnet werden?\n 3\n                   X Wenn beim Bremsen dauerhaft\n                     Geräusche auftreten                                            X Wenn ein erheblicher Verstoß ge-\n                                                                                      gen verkehrsrechtliche Vorschriften\n                   X Wenn die Airbag-Kontrollleuchte                                  vorliegt\n                     nach dem Motorstart nicht erlischt\n                                                                                    X Wenn eine erhebliche Straftat, die\n                   X Wenn beim Geradeausfahren ein                                    im Zusammenhang mit dem\n                     ständiges Gegenlenken erforderlich                               Straßenverkehr steht, vorliegt\n                     ist\n                                                                                    X Wenn Anhaltspunkte für ein hohes\n 2.7.05-227        Sie fahren einen Kraftomnibus.                                     Aggressionspotenzial des\n 4.2.3             Worauf müssen Sie bei winterlichen                                 Busfahrers vorliegen\n D, D1             Verhältnissen achten?\n 3\n                   Das Fahrzeug muss mit Winterreifen an\n                   X - den Antriebsachsen ausgerüstet\n                       sein\n                   X - den vorderen Lenkachsen\n                       ausgerüstet sein\n                   O - allen Rädern ausgerüstet sein\n\n\n\n\n                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                         951                                            Heft 19 – 2021\n\n    Amtl. Frage-Nr.   Frage                                    Nr. 187 Änderung des Fahraufgabenkatalo-\n    Annex-Nr.         Antwort                                          ges der praktischen Fahrerlaubnis-\n    Kategorie\n    Fehlerpunkte                                                       prüfung (Teil B der Richtlinie für die\n                                                                       praktische Prüfung der Bewerber um\n    2.8.01-206        Nach dem erstmaligen Erwerb der\n    4.1.2             Fahrerlaubnis der Klasse C möchten               eine Erlaubnis zum Führen von Kraft-\n    C                 Sie gewerblich Güter transportieren.             fahrzeugen nach Anlage 7 der Fahr-\n    2                 Auf welche Weise können Sie die                  erlaubnis-Verordnung (FeV) vom\n                      Voraussetzung erfüllen?                          07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869))\n\n                      Durch einen erfolgreichen Abschluss                                   Bonn, den 20.September 2021\n                      X - der beschleunigten                                                StV11/7324.5/20-34/3559107\n                          Grundqualifikation                   Die Arbeitsgruppe „Praktische Fahrerlaubnisprüfung und\n                      X - einer Ausbildung zum                 Fahraufgabenentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft der\n                          Berufskraftfahrer                    Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21\n                      O - einer 35-stündigen Weiterbildung     – TÜV | DEKRA arge tp 21 – hat den Fahraufgabenkatalog\n                                                               der praktischen Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet.\n    2.8.01-207        Nach dem erstmaligen Erwerb der\n    4.1.2             Fahrerlaubnis der Klasse D möchten       Zu der mit Verlautbarung vom 07. Oktober 2019 (VkBl. I.\n    D                 Sie gewerblich Personen befördern.       869) bekannt gemachten Richtlinie für die praktische Prü-\n    2                 Auf welche Weise können Sie die          fung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von\n                      Voraussetzung erfüllen?                  Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verord-\n                                                               nung (FeV) vom 07. Oktober 2019 (Prüfungsrichtlinien –\n                      Durch einen erfolgreichen Abschluss      praktische Prüfung) hat sich aus diesem Grund Ände-\n                                                               rungsbedarf ergeben.\n                      X - der beschleunigten\n                          Grundqualifikation                   Die Prüfungsrichtlinie – praktische Prüfung wird daher im\n                      X - einer Ausbildung zum                 Benehmen mit den zuständigen Obersten Landesbehör-\n                          Berufskraftfahrer                    den wie folgt geändert. Die Änderungen werden zum\n                      O - einer 35-stündigen Weiterbildung     01.04.2022 wirksam.\n                                                               I.     Teil A wird wie folgt geändert:\nDabei ersetzt die Frage:\n                                                               1.     Nummer 2.3.6.1 wird Satz 7 gestrichen.\n-      1.1.07-166-M die Frage        1.1.06-121-M\n                                                               2.     In Nummer 2.3.6.2 wird folgender Satz angefügt:\n-      1.1.07-167        die Frage   1.1.07-123\n                                                                      „Die Handlungsanforderungen und zugehörigen Be-\n-      1.2.05-003        die Frage   1.2.05-117\n                                                                      wertungskriterien der Grundfahraufgabe werden im\n-      1.2.05-004        die Frage   1.1.06-125                       Fahraufgabenkatalog „Grundfahraufgaben“ (Teil B\n                                                                      dieser Richtlinie) beschrieben.“\n-      1.4.41-170        die Frage   1.4.41-128\n-      2.1.08-030-M die Frage        2.1.08-006-B              II.    Teil B wird wie folgt geändert:\n-      2.1.11-017        die Frage   2.1.11-114                1.     Der Fahraufgabenkatalog Grundfahraufgaben\n                                                                      wird wie folgt geändert:\n-      2.2.03-024        die Frage   2.2.03-303\n                                                               a) Die Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklas-\n-      2.2.07-012-M die Frage        2.2.37-001-B                 sen A, A2, A1 und AM werden wie folgt geändert:\n-      2.2.15-115        die Frage   2.2.15-113\n                                                                      aa) In Ziffer 1.3.2.2. wird bei der Bewertung der\n-      2.2.16-101        die Frage   2.2.15-108                           Grundfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugposi-\n                                                                          tionierung der Fehler „Umwerfen der zweiten\n-      2.2.22-009        die Frage   2.2.22-001                           Markierung“ durch den Fehler „Umwerfen einer\n-      2.2.34-101        die Frage   2.1.07-105                           Markierung“ ersetzt.\n\n-      2.6.04-226        die Frage   2.6.04-223                       bb) In Ziffer 1.4.2.2. wird bei der Bewertung der\n                                                                          Grundfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugposi-\n-      2.7.01-150        die Frage   2.7.01-114                           tionierung der Fehler „Umwerfen der zweiten\n                                                                          Markierung“ durch den Fehler „Umwerfen einer\n                                                                          Markierung“ ersetzt.\n(VkBl. 2021 S. 946)\n                                                                   b) Die Grundfahraufgaben für die Klasse CE werden\n                                                                      wie folgt geändert:\n                                                                      aa) In Ziffer 5.1.1 wird in der Abbildung die Angabe\n                                                                          „mind. 8 m“ jeweils durch die Angabe „mind. 6 m,\n                                                                          besser 8 m“ ersetzt.\n                                                                      bb) In Ziffer 5.1.2.5 werden bei der Bewertung der\n                                                                          Grundfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbe-\n\n                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 19 – 2021                                            952                                     VkBl. Amtlicher Teil\n\n         dienung/Umweltbewussten Fahrweisen die Feh-            b) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n         ler wie folgt neu gefasst:                                aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n                                                                   Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n         „– Mehr als vier Korrekturzüge (bei Fahrbahn-\n            breite mind. 8 m)                                      gefügt:\n\n         –   Mehr als fünf Korrekturzüge (bei Fahrbahn-              „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“.\n             breite mind. 6 m und weniger 8 m)“.                c)   In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n                                                                     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n2.   Der Fahraufgabenkatalog der Klasse AM wird                      Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n     wie folgt geändert:                                             gefügt:\na)   In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-             „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“.\n     schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n     kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“          d) In Ziffer 6.1.2.2 wird der schwere Fehler „– Vermeid-\n     ersetzt.                                                      bares Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher\n                                                                   zu erkennen war, dass der Überquerungsvorgang\nb) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n                                                                   nicht beendet werden kann“ gestrichen.\n   aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n   Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n   gefügt:                                                      5.   Der Fahraufgabenkatalog der Klasse A wird wie\n                                                                     folgt geändert:\n     „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“.\n                                                                a)   In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-\nc)   In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-          schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im              kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n     Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-           ersetzt.\n     gefügt:\n                                                                b) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n     „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“.          aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\nd) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-          Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n   aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im              gefügt:\n   Abschnitt Schwere Fehler folgender Spiegelstrich ge-              „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“.\n   strichen:\n                                                                c)   In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n     „– Vermeidbares Befahren des Bahnübergangs, ob-\n                                                                     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n         wohl vorher zu erkennen war, dass der Überque-\n                                                                     Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n         rungsvorgang nicht beendet werden kann“.\n                                                                     gefügt:\n3.   Der Fahraufgabenkatalog der Klasse A1 wird wie                  „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“.\n     folgt geändert:\n                                                                d) In Ziffer 6.1.2.2 wird der schwere Fehler „– Vermeid-\na)   In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-           bares Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher\n     schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-          zu erkennen war, dass der Überquerungsvorgang\n     kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“             nicht beendet werden kann“ gestrichen.\n     ersetzt.\nb) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-       6.   Der Fahraufgabenkatalog der Klasse B wird wie\n   aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im                folgt geändert:\n   Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-        a)   In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-\n   gefügt:\n                                                                     schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n     „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“.              kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n                                                                     ersetzt.\nc)   In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im         b) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n     Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-         aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n     gefügt:                                                       Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n                                                                   gefügt:\n     „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“.\nd) In Ziffer 6.1.2.2 wird der schwere Fehler „– Vermeid-             „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“.\n   bares Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher              c)   In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n   zu erkennen war, dass der Überquerungsvorgang                     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n   nicht beendet werden kann“ gestrichen.                            Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n                                                                     gefügt:\n4.   Der Fahraufgabenkatalog der Klasse A2 wird wie\n     folgt geändert:                                                 „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“.\na)   In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-        d) In Ziffer 6.1.2.2 wird der Leichte Fehler „– Vermeid-\n     schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-          bares Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher\n     kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“             zu erkennen war, dass der Überquerungsvorgang\n     ersetzt.                                                      nicht beendet werden kann“ gestrichen.\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                         953                                                  Heft 19 – 2021\n\ne)   In Ziffer 6.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-              ii)   Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n     gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im Ab-                          Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n     schnitt Schwere Fehler der Fehler „Erhebliche Unter-                         Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrek-\n     schreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu                             tur*“ wird wie folgt neu gefasst:\n     anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur“\n     durch den Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-                         „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n     cherheitsabstands nach vorne zur Straßenbahn bzw.                               heitsabstands nach vorne zu anderen\n     zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrek-                            Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n     tur“ ersetzt.                                                                   rektur*\n                                                                                      [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n7.   Der Fahraufgabenkatalog der Klasse BE wird wie                                   zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n     folgt geändert:                                                                  zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.\na)   In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-                              Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n     schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-                             der Sicherheitsabstand innerhalb von\n     kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“                                3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n     ersetzt.                                                                         Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n                                                                                      kürzung des Sicherheitsabstands kann\nb) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-                             z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n   aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im                                 flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n   Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-                              des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n   gefügt:                                                                            wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n     „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“.                               rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n                                                                                      bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\nc)   In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-                           fahrenden Fahrzeugs.]“\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n     Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-                  iii) Der Fehler „– Vermeidbares Überfahren der\n     gefügt:                                                                     Fahrbahnbegrenzungslinie“ wird angefügt.\n     „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“.          e)   Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n                                                                        gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\nd) In Ziffer 6.1.2.2 wird der Leichte Fehler „– Vermeid-\n                                                                        folgt geändert:\n   bares Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher\n   zu erkennen war, dass der Überquerungsvorgang                        aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „– Be-\n   nicht beendet werden kann“ gestrichen.                                   fahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu\n                                                                            erkennen war, dass der Überquerungsvorgang\n8.   Der Fahraufgabenkatalog der Klasse C1 wird wie                         nicht beendet werden kann“ gestrichen.\n     folgt geändert:\n                                                                        bb) Im Abschnitt Schwere Fehler wird dem Fehler\na)   In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-                    „Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbe-\n     schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-                   grenzungslinie“ das Zeichen „*“ angefügt.\n     kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n     ersetzt.                                                      f)   In Ziffer 6.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n                                                                        aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\nb) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-               Abschnitt Schwere Fehler wie folgt geändert:\n   aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n   Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-                aa) Dem Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr-\n   gefügt:                                                                  streifenbegrenzungslinie“ wird das Zeichen „*“\n                                                                            angefügt.\n     „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“.\n                                                                        bb) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-\nc)   In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-                 cherheitsabstands nach vorne zur Straßenbahn\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im                     bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeit-\n     Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-                  nahe Korrektur*“ wie folgt neu gefasst:\n     gefügt:\n                                                                            „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits-\n     „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“.                      abstands nach vorne zur Straßenbahn bzw.\nd) Ziffer 5.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-                      zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeit-\n   gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie                            nahe Korrektur*\n   folgt geändert:\n                                                                                  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug\n     aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–                           kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Me-\n         Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-                              tern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe\n         zungslinie“ gestrichen                                                   Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsab-\n                                                                                  stand innerhalb von 3 Sekunden und mit ver-\n     bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n                                                                                  kehrsüblicher Verzögerung angepasst wird.\n         ändert:\n                                                                                  Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands\n         i)   Dem Fehler „Vermeidbares Überfahren der                             kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n              Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird das Zei-                         flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des\n              chen „*“ angefügt.                                                  Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei\n\n                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 19 – 2021                                              954                                      VkBl. Amtlicher Teil\n\n              schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahr-                              z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n              bahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahr-                          flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n              weise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]“                               des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n                                                                                     wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\ng)   In Ziffer 7.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-                          rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im                              bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n     Abschnitt Schwere Fehler dem Fehler „Vermeidbares                               fahrenden Fahrzeugs.]“\n     Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie“ das\n     Zeichen „*“ angefügt.                                                 ii)   Der Fehler „– Vermeidbares Überfahren der\n                                                                                 Fahrbahnbegrenzungslinie“ wird angefügt.\nh)   In Ziffer 7.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im                    iii) Dem Fehler „Vermeidbares Überfahren der\n     Abschnitt Schwere Fehler wie folgt geändert:                               Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird das Zei-\n                                                                                chen „*“ angefügt.\n     aa) Dem Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr-\n         streifenbegrenzungslinie“ wird das Zeichen „*“           9.   Der Fahraufgabenkatalog der Klasse C1E wird\n         angefügt.                                                     wie folgt geändert:\n     bb) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-           a)   Ziffer 1.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n         cherheitsabstands nach vorne zu anderen Ver-                  gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n         kehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*“ wird               folgt geändert:\n         wie folgt neu gefasst:\n                                                                       aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\n         „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits-                    Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-\n            abstands nach vorne zu anderen Verkehrs-                       zungslinie“ gestrichen.\n            teilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*\n                                                                       bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n              [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug                        ändert:\n              kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Me-\n              tern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe                  i)    Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n              Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsab-                       Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n              stand innerhalb von 3 Sekunden und mit ver-                        Verkehrsteilnehmern“ wird wie folgt neu ge-\n              kehrsüblicher Verzögerung angepasst wird.                          fasst:\n              Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands                            „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n              kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-                        heitsabstands nach vorne zu anderen\n              flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des                              Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n              Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei                           rektur*\n              schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahr-\n              bahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahr-                          [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n              weise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]“                               zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n                                                                                     zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.\ni)   Ziffer 8.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-                          Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n     gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie                                der Sicherheitsabstand innerhalb von\n     folgt geändert:                                                                 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n     aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–                              Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n         Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-                                 kürzung des Sicherheitsabstands kann\n         zungslinie“ gestrichen                                                      z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n                                                                                     flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n     bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-                             des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n         ändert:                                                                     wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n                                                                                     rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n         i)   Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n                                                                                     bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n              Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n                                                                                     fahrenden Fahrzeugs.]“\n              Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrek-\n              tur*“ wird wie folgt neu gefasst:                            ii)   Folgende Fehler werden angefügt:\n              „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-                          „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n                 heitsabstands nach vorne zu anderen                                heitsabstands nach vorne zu anderen\n                 Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-                             Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor-\n                 rektur*                                                            rektur\n                  [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-                                 [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n                  zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-                          zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n                  zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.                           zeige in Metern mit zeitnaher Korrektur.\n                  Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn                            Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n                  der Sicherheitsabstand innerhalb von                               der Sicherheitsabstand innerhalb von\n                  3 Sekunden und mit verkehrsüblicher                                3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n                  Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-                              Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n                  kürzung des Sicherheitsabstands kann                               kürzung des Sicherheitsabstands kann\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      955                                                 Heft 19 – 2021\n\n                  z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-                        bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n                  flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung                             fahrenden Fahrzeugs.]\n                  des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n                  wendig bei schlechten Sicht-, Witte-                         –   Vermeidbares Überfahren der Fahrbahn-\n                  rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.                         begrenzungslinie“\n                  bei unsicherer Fahrweise eines voraus-        c)   Ziffer 1.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n                  fahrenden Fahrzeugs.]                              gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n              –   Vermeidbares Überfahren der Fahrbahn-              folgt geändert:\n                  begrenzungslinie“                                  aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\nb) Ziffer 1.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-                Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-\n   gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie                      zungslinie“ gestrichen.\n   folgt geändert:                                                   bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n    aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–                   ändert:\n        Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-                      i)    Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n        zungslinie“ gestrichen.                                                Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n    bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-                        Verkehrsteilnehmern“ wird wie folgt neu ge-\n        ändert:                                                                fasst:\n\n        i)    Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des                       „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n              Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen                           heitsabstands nach vorne zu anderen\n              Verkehrsteilnehmern“ wird wie folgt neu ge-                         Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n              fasst:                                                              rektur*\n\n              „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-                            [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n                 heitsabstands nach vorne zu anderen                               zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n                 Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-                            zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.\n                 rektur*                                                           Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n                                                                                   der Sicherheitsabstand innerhalb von\n                  [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-                               3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n                  zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-                        Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n                  zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.                         kürzung des Sicherheitsabstands kann\n                  Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn                          z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n                  der Sicherheitsabstand innerhalb von                             flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n                  3 Sekunden und mit verkehrsüblicher                              des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n                  Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-                            wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n                  kürzung des Sicherheitsabstands kann                             rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n                  z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-                        bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n                  flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung                             fahrenden Fahrzeugs.]“\n                  des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n                  wendig bei schlechten Sicht-, Witte-                   ii)   Folgende Fehler werden angefügt:\n                  rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n                  bei unsicherer Fahrweise eines voraus-                       „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n                  fahrenden Fahrzeugs.]“                                          heitsabstands nach vorne zu anderen\n                                                                                  Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor-\n        ii)   Folgende Fehler werden angefügt:                                    rektur\n              „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-                            [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n                 heitsabstands nach vorne zu anderen                               zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n                 Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor-                            zeige in Metern mit zeitnaher Korrektur.\n                 rektur                                                            Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n                                                                                   der Sicherheitsabstand innerhalb von\n                  [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-                               3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n                  zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-                        Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n                  zeige in Metern mit zeitnaher Korrektur.                         kürzung des Sicherheitsabstands kann\n                  Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn                          z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n                  der Sicherheitsabstand innerhalb von                             flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n                  3 Sekunden und mit verkehrsüblicher                              des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n                  Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-                            wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n                  kürzung des Sicherheitsabstands kann                             rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n                  z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-                        bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n                  flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung                             fahrenden Fahrzeugs.]\n                  des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n                  wendig bei schlechten Sicht-, Witte-                         –   Vermeidbares Überfahren der Fahrbahn-\n                  rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.                         begrenzungslinie“\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 19 – 2021                                             956                                      VkBl. Amtlicher Teil\n\nd) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-                              bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n   schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-                             fahrenden Fahrzeugs.]\n   kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n   ersetzt.                                                                     –   Vermeidbares Überfahren der Fahrbahn-\n                                                                                    begrenzungslinie“\ne)   Ziffer 2.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n     gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie            f)   Ziffer 3.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n     folgt geändert:                                                  gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n                                                                      folgt geändert:\n     aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\n         Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-                  aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\n         zungslinie“ gestrichen.                                          Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-\n                                                                          zungslinie“ gestrichen.\n     bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n         ändert:                                                      bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n                                                                          ändert:\n         i)    Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der\n               Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt               i)    Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n               neu gefasst: „Vermeidbares Überfahren der                        Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n               Fahrstreifenbegrenzungslinie*“.                                  Verkehrsteilnehmern“ wird wie folgt neu ge-\n                                                                                fasst:\n         ii)   Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n               Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen                        „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n               Verkehrsteilnehmern“ wird wie folgt neu ge-                         heitsabstands nach vorne zu anderen\n               fasst:                                                              Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n                                                                                   rektur*\n               „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n                  heitsabstands nach vorne zu anderen                               [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n                  Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-                            zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n                  rektur*                                                           zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.\n                                                                                    Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n                   [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-                               der Sicherheitsabstand innerhalb von\n                   zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-                        3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n                   zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.                         Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n                   Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn                          kürzung des Sicherheitsabstands kann\n                   der Sicherheitsabstand innerhalb von                             z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n                   3 Sekunden und mit verkehrsüblicher                              flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n                   Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-                            des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n                   kürzung des Sicherheitsabstands kann                             wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n                   z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-                        rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n                   flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung                             bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n                   des Sicherheitsabstands ist z. B. not-                           fahrenden Fahrzeugs.]“\n                   wendig bei schlechten Sicht-, Witte-                   ii)   Folgende Fehler werden angefügt:\n                   rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n                   bei unsicherer Fahrweise eines voraus-                       „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n                   fahrenden Fahrzeugs.]“                                          heitsabstands nach vorne zu anderen\n                                                                                   Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor-\n         iii) Folgende Fehler werden angefügt:                                     rektur\n               „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-                            [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n                  heitsabstands nach vorne zu anderen                               zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n                  Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor-                            zeige in Metern mit zeitnaher Korrektur.\n                  rektur                                                            Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n                                                                                    der Sicherheitsabstand innerhalb von\n                   [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n                                                                                    3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n                   zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n                                                                                    Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n                   zeige in Metern mit zeitnaher Korrektur.\n                                                                                    kürzung des Sicherheitsabstands kann\n                   Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n                                                                                    z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n                   der Sicherheitsabstand innerhalb von\n                                                                                    flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n                   3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n                                                                                    des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n                   Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-                            wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n                   kürzung des Sicherheitsabstands kann                             rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n                   z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-                        bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n                   flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung                             fahrenden Fahrzeugs.]\n                   des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n                   wendig bei schlechten Sicht-, Witte-                         –   Vermeidbares Überfahren der Fahrbahn-\n                   rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.                         begrenzungslinie“\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      957                                                 Heft 19 – 2021\n\ng)   In Ziffer 3.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-                    verkehrsüblicher Verzögerung angepasst\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung der                       wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsab-\n     Abschnitt Schwere Fehler wie folgt geändert:                              stands kann z. B. zulässig sein bei dichtem\n                                                                               oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrö-\n     aa) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-\n                                                                               ßerung des Sicherheitsabstands ist z. B.\n         cherheitsabstands nach vorne zu anderen Ver-\n         kehrsteilnehmern“ wird wie folgt neu gefasst:                         notwendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n                                                                               rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei\n         „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits-                        unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden\n            abstands nach vorne zu anderen Verkehrs-                           Fahrzeugs.]“\n            teilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*\n                                                                i)   Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n             [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug                   gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n             kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in             folgt geändert:\n             Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitna-\n             he Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheits-           aa) Der Abschnitt Leichte Fehler wird wie folgte ge-\n             abstand innerhalb von 3 Sekunden und mit                    ändert:\n             verkehrsüblicher Verzögerung angepasst\n             wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsab-                    i)    der Fehler „– Vermeidbares Überfahren der\n             stands kann z. B. zulässig sein bei dichtem                       Fahrbahnbegrenzungslinie“ wird gestrichen.\n             oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrö-\n             ßerung des Sicherheitsabstands ist z. B.                    ii)   der Fehler „– Unterlassenes Einordnen mög-\n             notwendig bei schlechten Sicht-, Witte-                           lichst weit rechts“ wird angefügt.\n             rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei\n                                                                     bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n             unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden\n                                                                         ändert:\n             Fahrzeugs.]“\n     bb) Folgender Fehler wird angefügt:                                 i)    Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der\n                                                                               Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt\n         „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits-                        neu gefasst: „Vermeidbares Überfahren der\n            abstands nach vorne zu anderen Verkehrs-                           Fahrstreifenbegrenzungslinie*“.\n            teilnehmern mit zeitnaher Korrektur\n                                                                         ii)   Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n             [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug\n                                                                               Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n             kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in\n                                                                               Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrek-\n             Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe\n                                                                               tur*“ wird wie folgt neu gefasst:\n             Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsab-\n             stand innerhalb von 3 Sekunden und mit ver-                       „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n             kehrsüblicher Verzögerung angepasst wird.                            heitsabstands nach vorne zu anderen\n             Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands                              Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n             kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-                       rektur*\n             flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des\n             Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei                           [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n             schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahr-                             zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n             bahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahr-                         zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.\n             weise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]“                              Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\nh)   Ziffer 4.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-                        der Sicherheitsabstand innerhalb von\n     gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im Ab-                           3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n     schnitt Schwere Fehler wie folgt geändert:                                    Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n                                                                                   kürzung des Sicherheitsabstands kann\n     aa) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr-                             z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n         streifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt neu ge-                          flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n         fasst: „Vermeidbares Überfahren der Fahrstrei-                            des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n         fenbegrenzungslinie*“.                                                    wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n     bb) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-                            rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n         cherheitsabstands nach vorne zu anderen Ver-                              bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n         kehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*“ wird                           fahrenden Fahrzeugs.]“\n         wie folgt neu gefasst:\n                                                                         iii) Der Fehler „– Vermeidbares Überfahren der\n         „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits-                       Fahrbahnbegrenzungslinie“ wird angefügt.\n            abstands nach vorne zu anderen Verkehrs-\n            teilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*                j)   Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n                                                                     gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n             [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug                   folgt geändert:\n             kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in\n             Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitna-            aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\n             he Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheits-               Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“\n             abstand innerhalb von 3 Sekunden und mit                    angefügt.\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 19 – 2021                                             958                                      VkBl. Amtlicher Teil\n\n     bb) der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-         l)   Ziffer 5.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n         ändert:                                                      gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n                                                                      folgt geändert:\n         i)    Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der\n               Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt           aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\n               neu gefasst: „Vermeidbares Überfahren der                  Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-\n               Fahrstreifenbegrenzungslinie*“.                            zungslinie“ gestrichen.\n                                                                      bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n         ii)   Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n                                                                          ändert:\n               Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n               Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrek-                  i)    Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der\n               tur*“ wird wie folgt neu gefasst:                                Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt\n                                                                                neu gefasst: „Vermeidbares Überfahren der\n               „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-                        Fahrstreifenbegrenzungslinie*“.\n                  heitsabstands nach vorne zu anderen\n                  Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-                  ii)   Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n                  rektur*                                                       Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n                                                                                Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrek-\n                   [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-                           tur*“ wird wie folgt neu gefasst:\n                   zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-                    „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n                   zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.                        heitsabstands nach vorne zu anderen\n                   Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn                         Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n                   der Sicherheitsabstand innerhalb von                            rektur*\n                   3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n                   Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-                            [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n                   kürzung des Sicherheitsabstands kann                             zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n                   z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-                        zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.\n                   flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung                             Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n                   des Sicherheitsabstands ist z. B. not-                           der Sicherheitsabstand innerhalb von\n                   wendig bei schlechten Sicht-, Witte-                             3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n                   rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.                         Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n                   bei unsicherer Fahrweise eines voraus-                           kürzung des Sicherheitsabstands kann\n                   fahrenden Fahrzeugs.]“                                           z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n                                                                                    flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\nk)   In Ziffer 4.4.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-                         des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wird                           wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n     der Abschnitt Schwere Fehler wie folgt geändert:                               rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n                                                                                    bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n     aa) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr-                              fahrenden Fahrzeugs.]“\n         streifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt neu ge-\n                                                                          iii) Der Fehler „– Vermeidbares Überfahren der\n         fasst: „Vermeidbares Überfahren der Fahrstrei-\n                                                                               Fahrbahnbegrenzungslinie“ wird angefügt.\n         fenbegrenzungslinie*“.\n                                                                 m) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n     bb) der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-             aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n         cherheitsabstands nach vorne zu anderen Ver-               folgt geändert:\n         kehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*“ wie\n         folgt neu gefasst:                                           aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „Be-\n                                                                          fahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu\n         „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits-                   erkennen war, dass der Überquerungsvorgang\n            abstands nach vorne zu anderen Verkehrs-                      nicht beendet werden kann“ gestrichen.\n            teilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*                      bb) Im Abschnitt Schwere Fehler wird der Fehler\n               [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug                      „Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbe-\n               kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in                grenzungslinie“ wie folgt neu gefasst: „Vermeid-\n               Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitna-               bares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungs-\n               he Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheits-              linie*“.\n               abstand innerhalb von 3 Sekunden und mit          n)   Ziffer 6.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n               verkehrsüblicher Verzögerung angepasst                 gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im Ab-\n               wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsab-               schnitt Schwere Fehler wie folgt geändert:\n               stands kann z. B. zulässig sein bei dichtem\n                                                                      aa) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr-\n               oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergröße-\n                                                                          streifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt neu ge-\n               rung des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n                                                                          fasst: „Vermeidbares Überfahren der Fahrstrei-\n               wendig bei schlechten Sicht-, Witterungs-\n                                                                          fenbegrenzungslinie*“.\n               oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei\n               unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden             bb) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-\n               Fahrzeugs.]“                                               cherheitsabstands nach vorne zur Straßenbahn\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Eine zeitnahe\n                                                                                Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsab-\n             [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug                              stand innerhalb von 3 Sekunden und mit ver-\n             kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Me-                    kehrsüblicher Verzögerung angepasst wird.\n             tern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe                        Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands\n             Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsab-                       kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n             stand innerhalb von 3 Sekunden und mit ver-                        flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des\n             kehrsüblicher Verzögerung angepasst wird.                          Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei\n             Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands                            schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahr-\n             kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-                     bahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahr-\n             flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des                           weise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]“\n             Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei\n             schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahr-           q) Ziffer 8.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n             bahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahr-          gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n             weise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]“               folgt geändert:\n\no)   Ziffer 7.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-              aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im                   Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-\n                                                                          zungslinie“ gestrichen.\n     Abschnitt Schwere Fehler wie folgt geändert.\n                                                                      bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n     aa) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr-\n                                                                          ändert:\n         streifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt neu ge-\n         fasst: „Vermeidbares Überfahren der Fahrstrei-                   i)    Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der\n         fenbegrenzungslinie*“.                                                 Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt\n                                                                                neu gefasst: „Vermeidbares Überfahren der\n     bb) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-\n                                                                                Fahrstreifenbegrenzungslinie*“.\n         cherheitsabstands nach vorne zu anderen Ver-\n         kehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*“ wie                   ii)   Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n         folgt neu gefasst:                                                     Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n                                                                                Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrek-\n         „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits-                         tur*“ wird wie folgt neu gefasst:\n            abstands nach vorne zu anderen Verkehrs-\n            teilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*                                „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n                                                                                   heitsabstands nach vorne zu anderen\n             [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug                                 Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n             kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in                           rektur*\n             Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitna-\n             he Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheits-                          [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug\n             abstand innerhalb von 3 Sekunden und mit                               kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in\n             verkehrsüblicher Verzögerung angepasst                                 Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeit-\n             wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsab-                               nahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicher-\n             stands kann z. B. zulässig sein bei dichtem                            heitsabstand innerhalb von 3 Sekunden\n             oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrö-                                und mit verkehrsüblicher Verzögerung an-\n             ßerung des Sicherheitsabstands ist z. B.                               gepasst wird. Eine Verkürzung des Si-\n             notwendig bei schlechten Sicht-, Witte-                                cherheitsabstands kann z. B. zulässig sein\n             rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei                           bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr.\n             unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden                             Eine Vergrößerung des Sicherheitsab-\n             Fahrzeugs.]“                                                           stands ist z. B. notwendig bei schlechten\n                                                                                    Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhält-\np) In Ziffer 7.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-                           nissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise ei-\n   aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im                               nes vorausfahrenden Fahrzeugs.]“\n   Abschnitt Schwere Fehler wie folgt geändert.\n                                                                          iii) Der Fehler „– Vermeidbares Überfahren der\n     aa) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr-                         Fahrbahnbegrenzungslinie“ wird angefügt\n         streifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt neu ge-\n         fasst: „Vermeidbares Überfahren der Fahrstrei-          10. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse C wird wie\n         fenbegrenzungslinie*“.                                      folgt geändert:\n     bb) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-          a)   In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-\n         cherheitsabstands nach vorne zu anderen Ver-                 schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n         kehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*“ wie               kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n         folgt neu gefasst:                                           ersetzt.\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "number": 28,
            "content": "Heft 19 – 2021                                               960                                   VkBl. Amtlicher Teil\n\nb) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-        d) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n   aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im               aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n   Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes             Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n   Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt.                       Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt.\nc)   In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-      e)   In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im               aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n     Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes             Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „Vermeidbares\n     Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt.                     Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er-\n                                                                      kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht\nd) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-             beendet werden kann“ gestrichen.\n   aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n   Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „Vermeidbares\n                                                                 13. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse D1E wird\n   Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er-\n                                                                     wie folgt geändert:\n   kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht\n   beendet werden kann“ gestrichen.                              a)   In Ziffer 1.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n                                                                      aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\ne)   In Ziffer 6.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-           Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Vermeidbares\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im               Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie“ gestri-\n     Abschnitt Schwere Fehler der Fehler „Erhebliche                  chen.\n     Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne\n     zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor-           b) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-\n     rektur“ wie folgt neu gefasst: „Erhebliche Unter-              schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n     schreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zur              kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n     Straßenbahn bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern                ersetzt.\n     mit zeitnaher Korrektur“.\n                                                                 c)   In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n                                                                      aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n11. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse CE wird                        Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n    wie folgt geändert:                                               Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt.\na)   In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-         d) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n     schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-           aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n     kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“              Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n     ersetzt.                                                       Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt.\nb) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-        e)   In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n   aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im                 aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n   Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes               Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „Vermeidbares\n   Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt.                         Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er-\nc)   In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-           kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im               beendet werden kann“ gestrichen.\n     Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n     Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt.                14. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse D wird wie\n                                                                     folgt geändert:\nd) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n   aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im            a)   In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-\n   Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „Vermeidbares                  schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n   Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er-                   kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n   kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht                     ersetzt.\n   beendet werden kann“ gestrichen.                              b) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n                                                                    aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n12. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse D1 wird wie                  Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n    folgt geändert:                                                 Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt.\na)   In Ziffer 1.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-   c)   In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n     gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im Ab-              aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n     schnitt Leichte Fehler der Fehler „– Vermeidbares                Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n     Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie“ gestrichen.             Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt.\nb) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-           d) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n   schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-             aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n   kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“                Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „ Vermeidbares\n   ersetzt.                                                         Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er-\n                                                                    kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht\nc)   In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n                                                                    beendet werden kann“ gestrichen.\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n     Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes        e)   In Ziffer 6.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n     Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt.                       aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n\n                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      961                                                Heft 19 – 2021\n\n     Abschnitt Schwere Fehler der Fehler „Erhebliche                Abschnitt Schwere Fehler der Fehler „Erhebliche\n     Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne             Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne\n     zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor-              zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor-\n     rektur“ wie folgt neu gefasst: „Erhebliche Unter-              rektur“ wie folgt neu gefasst: „Erhebliche Unter-\n     schreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zur              schreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zur\n     Straßenbahn bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern                Straßenbahn bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern\n     mit zeitnaher Korrektur“.                                      mit zeitnaher Korrektur“.\n                                                              g)    Ziffer 8.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n15. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse DE wird\n                                                                    gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n    wie folgt geändert:\n                                                                    folgt geändert:\na)   In Ziffer 1.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n                                                                    aa) Der Abschnitt Grundsätzliche Handlungsanfor-\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n                                                                        derungen wird wie folgt geändert:\n     Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Vermeidbares\n     Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie“ gestri-                   i)    Satz 6 wird gestrichen.\n     chen.\n                                                                        ii)   In Satz 8 werden die Wörter „Autobahnen\nb) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-                        und“ gestrichen.\n   schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n                                                                    bb) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\n   kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n                                                                        Nichteinhalten des Abstandes von 50 Metern auf\n   ersetzt.\n                                                                        Autobahnen bei einer Geschwindigkeit von mehr\nc)   In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-             als 50 km/h“ gestrichen.\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n     Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes                                    Bundesministerium für\n     Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt.                                          Verkehr und digitale Infrastruktur\n                                                                                                   Im Auftrag\nd) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n                                                                                             Renate Bartelt-Lehrfeld\n   aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n   Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n   Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt.\ne)   In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-     (VkBl. 2021 S. 951)\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n     Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „Vermeidbares\n     Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er-\n     kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht\n     beendet werden kann“ gestrichen.\n                                                              Nr. 188 Kraftfahrzeugkennzeichen\n                                                                      Liste der diplomatischen Vertretun-\n16. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse T wird wie                     gen und derjenigen Internationalen\n    folgt geändert:                                                   Organisationen, die Kennzeichen für\n                                                                      bevorrechtigte Personen erhalten\na)   In Ziffer 1.2.1.1 werden die Wörter „(z. B. von Auto-\n     bahnen oder autobahnähnlichen Straßen)“ gestri-                                      Berlin, den 07. September 2021\n     chen.                                                                                StV 21/7362.2/5\nb) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-        Das Auswärtige Amt hat angeregt, dem WHO – Büro Ber-\n   schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-       lin, Drehscheibe für Pandemie- und Epidemieaufklärung\n   kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“          ein Sonderkennzeichen für Kraftfahrzeuge zu erteilen.\n   ersetzt.\n                                                              Dem WHO – Büro Berlin, Drehscheibe für Pandemie- und\nc)   In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-   Epidemieaufklärung werden die Sonderkennzeichen\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n     Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes                          „0-312“ und „B-312“\n     Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt.               für seine Kraftfahrzeuge zugeteilt.\nd) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-     Die Liste der diplomatischen Vertretungen und derjenigen\n   aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im         Internationalen Organisationen, die Kennzeichen für be-\n   Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes       vorrechtigte Personen erhalten, wird entsprechend fort-\n   Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt.               geschrieben.\ne)   In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im                                      Bundesministerium für\n     Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „Vermeidbares                                   Verkehr und digitale Infrastruktur\n     Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er-                                              Im Auftrag\n     kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht                                            Dr. Frank Albrecht\n     beendet werden kann“ gestrichen.\nf)   In Ziffer 6.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n     aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im         (VkBl. 2021 S. 961)\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Ausbaustufe“ in der Stadt                           wochs von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.\n        Frankfurt am Main, Stadtteile Sach-                          Hinweis: Es besteht Maskenpflicht.\n        senhausen-Süd, Schwanheim, Nie-\n        derrad und Gutleutviertel und dafür                      Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der\n        geplante Kompensationsmaßnahmen                          Auslegungsfrist den Betroffenen und denjenigen gegen-\n        in den Stadtteilen Sossenheim und                        über, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen\n        Sachsenhausen-Süd einschließlich                         abgegeben haben, als zugestellt (§ 74 Absatz 5 Satz 3\n                                                                 VwVfG).\n        erforderliche Nebenfolgen in der\n        Stadt Neu-Isenburg und forstrecht-                       Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan\n        liche Kompensation in der Stadt                          können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim\n        Hattersheim (Stadtteil Eddersheim)                       Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrü-\n                                                                 cken, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt/Main, einge-\n                            I.                                   sehen werden.\nMit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundes-             Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der\namtes, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Grülingsstra-          Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjeni-\nße 4, 66113 Saarbrücken (Planfeststellungsbehörde) vom           gen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder\n04.10.2021, Az. 551ppw/165-2011#016, ist der Plan für            elektronisch bei der Planfeststellungsbehörde angefor-\ndas vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Allge-             dert werden.\nmeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. § 74 Abs. 1 Ver-\nwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) festgestellt worden.\n                                                                                            III.\nVorhabenträgerin ist die DB Netz AG.\n                                                                 Das planfestgestellte Vorhaben umfasst im Wesentlichen\nDer Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes (§ 18e         den Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für den Fern-\nAbs. 2 Satz 1 AEG) sofort vollziehbar.                           verkehr vom Bahnhof Frankfurt Main Stadion bis zum Ab-\n                                                                 zweig Gutleuthof in östlicher Parallellage zu den beste-\n                            II.                                  henden Strecken 3683 und 3520 einschließlich der damit\nDa mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbe-             verbundenen wesentlichen Maßnahmen. Dies sind ins-\nschlusses vorzunehmen wären, wird die Zustellung ge-             besondere:\nmäß § 74 Absatz 5 VwVfG durch diese öffentliche Be-              •   Neubau einer Brücke über den Main (EÜ Mainbrücke),\nkanntmachung ersetzt.\n                                                                 •   Änderung der Eisenbahnüberführungen Goldstein-\nDer Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundes-                 straße, Gutleutstraße, Golfstraße, Adolf-Miersch-\namtes vom 04.10.2021 liegt zusammen mit einer Ausfer-                Straße,\ntigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom\n19. Oktober 2021 bis einschließlich 01. November                 •   Rückbau der entbehrlichen Eisenbahnüberführung\n2021 in der Stadt Frankfurt am Main (a.), in der Stadt Neu-          Schwanheimer Straße,\nIsenburg (b.) und in der Stadt Hattersheim am Main (c.)\nzur allgemeinen Einsichtnahme aus:                               •   Neubau eines Trogbauwerks im Straßenbereich der\n                                                                     Kreuzung EÜ Golfstraße,\na.   Stadt Frankfurt am Main im Stadtplanungsamt, Kurt-\n     Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main,              •   Neubau von Stützbauwerken, des Kreuzungsbau-\n     Atrium, während der Dienststunden montags, diens-               werks Gleisdreieck, einer Güterzugrampe\n     tags, donnerstags und freitags in der Zeit von              •   Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen wie z. B.\n     07:10 Uhr bis 15:40 Uhr sowie mittwochs von                     Neubau von Schallschutzwänden und Einbau besohl-\n     07:10 Uhr bis 19:00 Uhr.                                        ter Schwellen,\n     Hinweis: Der Zugang zum Gebäude Kurt-Schuma-\n                                                                 •   Einrichtung von Baustelleneinrichtungsflächen, La-\n     cher-Str. 10 ist unter Beachtung der jeweils gültigen\n                                                                     gerflächen und Transportwegen,\n     allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften ge-\n     währleistet.                                                •   Naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatz- sowie\nb. Stadt Neu-Isenburg im Rathaus, Raum A 1.30, Huge-                 Artenschutzmaßnahmen,\n   nottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg, während der               •   Bau von 5 Entnahmebrunnen mit Anschlussleitungen\n   Dienststunden montags bis donnerstags in der Zeit                 im Bereich der Vogelschneise als Ersatzwasserbe-\n   von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von                      schaffungsmaßnahme,\n   08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.\n                                                                 •   Trassennahe und –ferne Ersatzaufforstungen.\n     Hinweis: Vorherige Terminvereinbarung ist erforder-\n     lich (Telefon: (06102) - 241 611 oder - 241 612). Es        Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Ent-\n     besteht Maskenpflicht.                                      scheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Geneh-\n\n                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                    963                                               Heft 19 – 2021\n\nmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zu-     •     zur Versickerung von Oberflächen- und Sickerwasser\nstimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich              über eine Schachtversickerung in das Grundwasser\n(§ 75 Abs. 1 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss er-           zur Entwässerung des südlichen Widerlagers und\nsetzt insbesondere:                                               dessen Dammeinzugsbereichs,\n•   die Zulassung des Eingriffs gemäß § 17 Abs. 1 Bun-      •     zum Einbringen von Stoffen in das Grundwasser zur\n    desnaturschutzgesetz (BNatSchG),                              Gründung verschiedener Brückenbauten und zur\n                                                                  Gründung von Stützbauwerken\n•   die Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für\n    die bauzeitliche Zerstörung und Beeinträchtigung von    •     (bauzeitlich) zum Aufstauen, Absenken und Umleiten\n    nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen (Uferge-              von Grundwasser (Grundwasserhaltung) und zur Ab-\n    hölz) sowie des FFH-Lebensraumtyps (FFH-LRT)                  leitung von Lenz-, Leckage- und Tagwasser in den\n    9110 „Hainsimsen-Buchenwald“,                                 Main,\n                                                            •     zum Einbringen von Verbauwänden und Unterwas-\n•   die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 2 der geltenden\n                                                                  serbeton zur Errichtung der Eisenbahnüberführung\n    Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet\n                                                                  und Ausführung des Bauwerks als weiße Wanne,\n    „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am\n    Main“ (LSG 2412001) vom 12.05.2010 für das Errich-      •     im Zusammenhang mit der Errichtung der „Ersatz-\n    ten oder Ändern von Ver- und Entsorgungsanlagen,              brunnen Goldstein Ost“ und der „Ersatzinfiltrations-\n    Leitungen oder Anlagen der Telekommunikation so-              anlagen Goldstein Ost“\n    wie straßen-, schienen- oder wegebauliche Neu-\n                                                                  –   zum Einbringen und Einleiten von Stoffen in Ge-\n    oder Ausbaumaßnahmen und Probebohrungen zur\n                                                                      wässer,\n    Aufsuchung und Gewinnung von Grundwasser oder\n    Bodenschätzen,                                                –   für Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder\n                                                                      in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nach-\n•   die wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 Abs. 5                 teilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit\n    S. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Errichtung                   herbeizuführen und\n    von baulichen Anlagen in festgesetzten Überschwem-\n    mungsgebieten,                                                –   für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten\n                                                                      und Ableiten von Grundwasser.\n•   die Ausnahmegenehmigung gem. § 12 Abs. 1 von\n    den Verboten der Schutzgebiets-Verordnung für die         •   zum Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und\n    Trinkwassergewinnungsanlagen Pumpwerk „Hinkel-                Ableiten von Grundwasser durch den Betrieb der neu\n    stein“, Pumpwerk „Schwanheim“, Pumpwerk „Gold-                zu errichtenden Brunnen an der Vogelschneise und\n    stein“, Pumpwerk „Oberforsthaus“ und Pumpwerk                 der Infiltrationsanlagen an der Tiroler Schneise.\n    „Staustufe Griesheim“ der Stadtwerke Frankfurt            Für die im Planfeststellungsbeschluss erteilten wasser-\n    GmbH im Frankfurter Stadtwald vom 17. November            rechtlichen Erlaubnisse und für die von ihm ersetzten Ent-\n    1997,                                                     scheidungen wurden umfangreiche Nebenbestimmungen\n                                                              aufgenommen.\n•   die Genehmigung nach § 12 Abs. 2 Hessisches Wald-\n    gesetz (HWaldG) zur vorübergehenden Waldum-               Darüber hinaus wurden der Vorhabenträgerin zum Wohle\n    wandlung von 3425 m² Wald sowie zur dauerhaften           der Allgemeinheit und zur Vermeidung nachteiliger Wir-\n    Waldumwandlung von 8644 m² Wald,                          kungen auf Rechte anderer weitere erforderliche Neben-\n                                                              bestimmungen, insbesondere zu Baubetrieb und Bau-\n•   die Genehmigung nach § 14 Abs. 1 HWaldG zur               technik, zum Schutz der Gewässer und des Bodens, von\n    Waldneuanlage in Frankfurt Sossenheim für insge-          Natur- und Landschaft einschl. artenschutzrechtlicher\n    samt (2500 m²) sowie in Hattersheim Eddersheim für        Gesichtspunkte sowie zum Denkmal-, Brand-, Leitungs-\n    eine Teilfläche von 6143 m²,                              und Immissionsschutz auferlegt.\n•   die Zulassung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2        Insbesondere wurde für die dem Grunde nach anspruchs-\n    des Standortauswahlgesetzes (StandAG) für die Er-         berechtigten Eigentümer von Gebäuden passiver Lärm-\n    richtung einer Brunnengalerie in Frankfurt am Main.       schutz in Form von Aufwendungsersatz für die durchzu-\n                                                              führenden Schallschutzmaßnahmen, die nach der 24.\nDa wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen von\n                                                              BImSchV für schutzwürdige Räume erforderlich und noch\nder Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbe-            nicht vorhanden sind, angeordnet.\nschlusses nicht erfasst werden und als rechtlich selbst-\nständiges Element neben die Planfeststellung treten, sind     Darüber hinaus wurde dem Grunde nach festgesetzt,\nder Vorhabenträgerin im Einvernehmen mit den zuständi-        dass den Eigentümern derjenigen Gebäude, in deren In-\ngen Wasserbehörden gem. §§ 8, 9 und 19 Abs. 1 WHG             nenräumen trotz aktiver und/oder passiver Schallschutz-\ndie folgenden Erlaubnisse erteilt worden:                     maßnahmen die Grenzwerte der 24. BImSchV nicht ein-\n                                                              gehalten werden können, für verbleibende unzumutbare\n•   zur Versickerung von gesammeltem Niederschlags-           Beeinträchtigungen eine angemessene Entschädigung in\n    wasser in das Grundwasser,                                Geld zu leisten ist.\n•   zur Einleitung von Niederschlagswasser über Einläu-       Über den Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen\n    fe, Sickerrohre und Sammelleitungen in den Main zur       hinaus wurde zudem eine angemessene Entschädigung\n    Entwässerung der Mainbrücke und des nördlichen            in Geld für die Beeinträchtigung von tatsächlich zu schüt-\n    Widerlagers sowie des Dammeinzugsbereichs,                zenden Außenwohnbereichen angeordnet, soweit in die-\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 19 – 2021                                           964                                     VkBl. Amtlicher Teil\n\nsen Außenwohnbereichen trotz der planfestgestellten         gung der Auswirkungen birgt das Vorhaben keine Risiken\nSchutzmaßnahmen der Immissionsgrenzwert des § 2 der         für die Umwelt, die nicht abgrenzbar und/oder beherrsch-\n16. BImSchV für den Tag überschritten wird.                 bar sind. Die Umsetzung bzw. Einhaltung von Umwelt-\n                                                            qualitätszielen werden durch Vorsorge- und Schutzmaß-\nUm bauzeitliche Beeinträchtigungen soweit als möglich       nahmen sowie durch die im Beschluss verfügten\nzu vermeiden, wurden umfangreiche aktive als auch pas-      Nebenbestimmungen sichergestellt. Durch die vorgese-\nsive Schutzauflagen angeordnet.                             henen Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen werden\nSo wurde u. a. angeordnet, dass den betroffenen Anwoh-      Beeinträchtigungen soweit wie möglich minimiert. Die\nnern ein Anspruch auf Bereitstellung von Ersatzraum für     nicht vermeidbaren Eingriffe und Beeinträchtigungen\nImmissionsorte gemäß den Ergebnissen aus dem Bau-           werden durch Maßnahmenkonzepte, wie z. B. den Land-\nlärm-Monitoring für Tage mit einem Beurteilungspegel von    schaftspflegerischen Begleitplan, kompensiert. Aus ge-\nmehr als 70 dB(A) tags bezogen auf Wohnräume bzw. von       samtökologischer Sicht ist die Umweltverträglichkeit des\nmehr als 60 dB(A) nachts bezogen auf Schlafräume zu-        Vorhabens unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen\nsteht. Für besonders schützenswerte Personengruppen,        Vermeidungs-/Verminderungs- und Kompensationsmaß-\nwie z. B. ältere oder kranke Menschen, Schwangere oder      nahmen gegeben bzw. erreichbar.\nSchichtarbeiter, wurde angeordnet, dass Ersatzwohnraum\nbereits bei einem Beurteilungspegel von mehr als 60 dB(A)\n                                                                                           IV.\ntags bezogen auf Wohnräume bereitzustellen ist.\n                                                            Die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses lautet:\nAllen Wohnungseigentümern im Bereich Paul-Gerhardt-\nRing 64-86 an den betroffenen Gebäuden zur Gleisseite       Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss\nhin, wird wegen der örtlichen Verhältnisse, der Dauer der   kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim\nBauzeit, des zeitweisen Erfordernisses von Nachtarbeiten\n                                                                             Bundesverwaltungsgericht\nund des Baulärms ohne aktiven Schallschutz als Kom-\npensationsmaßnahme anstatt der nicht ausreichenden                                Simsonplatz 1\nGestellung von Hotelübernachtung oder Ersatzwohnraum                              04107 Leipzig\nals Alternative ein umfangreicher passiver Schallschutz        erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letz-\nangeboten und bei deren Zustimmung eingebaut.                  te Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Verfah-\nWegen betriebsbedingter Erschütterungsimmissionen              rensbeteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss\nwurde die Vorhabenträgerin verpflichtet, innerhalb von         gesondert zugestellt wurde.\nsechs bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme für meh-           Der Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab\nrere Gebäude die auf der Grundlage von Messungen in            Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienen-\ndiesen Gebäuden erstellten Prognosen für die Erschütte-        den Tatsachen und Beweismittel anzugeben.\nrungsimmissionen bzw. Immissionen aus sekundärem\nLuftschall durch Eisenbahnbetrieb durch Nachmessun-            Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfest-\ngen zu verifizieren. Soweit die Überprüfung der Prognose       stellungsbeschluss hat gemäß § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG\nergibt, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 2 nicht        keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung\neingehalten werden und sich die vor dem Ausbau vor-            der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage ge-\nhandene Vorbelastung um mehr als 25 % erhöht hat, hat          gen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach\ndie Vorhabenträgerin eine Entschädigung zu leisten.            § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines\n                                                               Monats nach der Zustellung dieses beim\nÜber die festgesetzten Nebenbestimmungen hinaus hat\ndie Vorhabenträgerin umfangreiche Zusagen gemacht,                           Bundesverwaltungsgericht\num bau- als auch betriebsbedingte Beeinträchtigungen                              Simsonplatz 1\nzu minimieren.                                                                    04107 Leipzig\n\nDie von der Vorhabenträgerin gegebenen Zusagen wur-            gestellt und begründet werden.\nden bestätigt.                                                 Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der auf-\nDurch die aufgenommenen Nebenbestimmungen und die              schiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch\nZusagen der Vorhabenträgerin konnte den überwiegen-            den Planfeststellungsbeschluss Beschwerte einen hierauf\nden Hinweisen, Forderungen und Einwänden Rechnung              gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-\ngetragen werden.                                               tungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von einem\n                                                               Monat stellen und begründen. Die Frist beginnt mit dem\nDie Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen             Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen\nEinwender sowie die von Behörden und Stellen geäußer-          Kenntnis erlangt.\nten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurück-\ngewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie        Saarbrücken, den 05. Oktober 2021\nsich nicht auf andere Weise erledigt haben.\nFür das Vorhaben ist nach dem Gesetz über die Umwelt-                                     Eisenbahn-Bundesamt\nverträglichkeitsprüfung (UVPG) a. F. eine Umweltverträg-                             Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken\nlichkeitsprüfung durchgeführt worden.                                                            Im Auftrag\n                                                                                                Dr. Harwart\nDas Vorhaben hat bau-, anlagen- und betriebsbedingte\nAuswirkungen auf die Schutzgüter der Umwelt nach dem\nUVPG, die sich nicht gänzlich vermeiden lassen, aber auf\nein unvermeidbares Maß reduziert wurden. Nach Abwä-            (VkBl. 2021 S. 962)\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                                 965                                            Heft 19 – 2021\n\n                                                                         Die Planänderung betrifft die Durchführung der festge-\n                                                                         stellten Kompensationsmaßnahme Vaalerfeld II. Statt ei-\n                                                                         nes flächigen Schilfbestandes auf ca. 25 ha sollen nun-\nNr. 190 Bekanntmachung des EmS-Leit-                                     mehr 5 Blänken mit einer Gesamtgröße von ca. 3 ha zur\n        fadens1 für überarbeitete Unfallbe-                              Entwicklung von Schilfbeständen geschaffen werden. Auf\n        kämpfungsmaßnahmen für Schiffe,                                  den ca. 6 ha großen, höher gelegenen Bereichen der Flä-\n        die gefährliche Güter befördern                                  che Vaalerfeld II soll eine extensive Grünlandnutzung er-\n                                                                         folgen. Die übrige Fläche wird sich entsprechend des\n                                       Bonn, 06. September 2021          Planfeststellungsbeschlusses entwickeln. Der Eingriff aus\n                                       G 16/3643.70/2                    dem Vorhaben „Neubau einer 5. Schleusenkammer und\n                                                                         eines Torinstandsetzungsdocks am NOK in Brunsbüttel“\nHiermit wird der EmS-Leitfaden für überarbeitete Unfall-                 wird trotz der geplanten Änderung weiterhin vollständig\nbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Gü-                    kompensiert.\nter befördern, in der amtlichen Übersetzung des von der\ninternationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) heraus-                                           II.\ngegebenen Leitfadens (MSC.1/Circ.1588/Rev.1) bekannt\ngegeben.                                                                 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG war auf Antrag des Vorha-\n                                                                         benträgers zu prüfen, ob durch die Änderung der Durch-\nDiese Ausgabe berücksichtigt die Änderungen des IMDG-                    führung der festgestellten Kompensationsmaßnahme\nCodes durch das Amendment 40 –20. Sie ersetzt den                        zusätzliche oder andere erhebliche nachteilige Umwelt-\nEmS-Leitfaden in der Fassung der Bekanntmachung vom                      auswirkungen entstehen und damit die Durchführung ei-\n30. Juli 2019 (VkBl. 2019 S. 594).                                       ner Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wird. Die\n                                                                         Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass durch die\n                                  Bundesministerium für                  Änderung der Durchführung der Kompensationsmaßnah-\n                              Verkehr und digitale Infrastruktur         me keine zusätzlichen oder andere erheblichen nachteili-\n                                         Im Auftrag                      gen Umweltauswirkungen entstehen, so dass keine Ver-\n                                     Korinna Rakowski                    pflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung\n                                                                         durchzuführen.\n                                                                         Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht\n(VkBl. 2021 S. 965)                                                      selbstständig anfechtbar.\n                                                                         Die der Prüfung zugrunde gelegten Unterlagen und die\n                                                                         Begründung der Feststellung können bei der General-\n                                                                         direktion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiellinie 247,\n                                                                         24106 Kiel eingesehen werden kann.\n                                                                         Die Bekanntmachung kann gemäß § 27a Verwaltungsver-\nNr. 191 Planfeststellungsverfahren für den                               fahrensgesetz zusätzlich im Internet unter\n        Neubau einer 5. Schleusenkammer\n        und eines Torinstandsetzungsdocks                                https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfest-\n                                                                         stellungsverfahren/DE/100_NOK_Brunsbuettel.html\n        am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in\n        Brunsbüttel; Bekanntmachung                                      eingesehen werden.\n        gemäß § 5 Abs. 2 UVPG des\n        Ergebnisses der allgemeinen                                      Kiel, den 13. September 2021\n        Vorprüfung/Vorprüfung des                                        Az.: 3100P – 143.3/0059\n        Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG\n                                                                                                        Generaldirektion\n                                  I.                                                               Wasserstraßen und Schifffahrt\n                                                                                                            Im Auftrag\nDas Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal be-                                                         gez. Bendfeld\nabsichtigt die Durchführung einer unwesentlichen Plan-\nänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 27. Mai\n2010 (3100P-143.3/0059) für den Neubau einer 5. Schleu-\nsenkammer und eines Torinstandsetzungsdocks am NOK                       (VkBl. 2021 S. 965)\nin Brunsbüttel.\n\n\n\n\n1\n    Die Bezieher des Verkehrsblattes erhalten vom Verkehrsblatt-Verlag\n    unter Angabe der Abonnenten-Nummer auf Anforderung ein Exem-\n    plar des EMS-Leitfadens (Bestell-Nr. B 8186) zum Sonderpreis von\n    27,75 Euro. Dieses Angebot kann bis zum 31.12. des Folgejahres\n    nach Veröffentlichung dieser Verkehrsblatt-Ausgabe und nur ein-\n    malig in Anspruch genommen werden. Weitere Exemplare können\n    zum Preis von 34,70 Euro bezogen werden.\n\n                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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