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"content": "Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur\n der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)\n\n I N H A LTS V E R Z E I C H N I S\n\n\n 75. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 15. Oktober 2021 Heft 19\n\n Amtlicher Teil\n Nr. Datum VkBl. 2021 Seite Nr. Datum VkBl. 2021 Seite\n\n Zentralabteilung 188 07. 09. 2021 Kraftfahrzeugkennzeichen – Liste der dip-\n lomatischen Vertretungen und derjenigen Internationa-\n 180 04. 10. 2021 Änderung der Anordnung über die Vertre- len Organisationen, die Kennzeichen für bevorrechtigte\n tung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbe- Personen erhalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 961\n reich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale\n Infrastruktur (Vertretungsordnung Bundesverwaltung für\n Verkehr und digitale Infrastruktur – VertrOBVI). . . . . . . . 934 Eisenbahnen\n 189 05. 10. 2021 Öffentliche Bekanntmachung der Planfest-\n 181 30. 06. 2021 Bekanntmachung des 90. Nachtrages zur stellung für das Vorhaben „Umbau Knoten Frankfurt(M)\n Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp- – Sportfeld, 2. Ausbaustufe“ in der Stadt Frankfurt am\n schaft-Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – . . . . . . . . 934 Main, Stadtteile Sachsenhausen-Süd, Schwanheim,\n Niederrad und Gutleutviertel und dafür geplante Kom-\n 182 30. 06. 2021 Bekanntmachung des 91. Nachtrages zur pensationsmaßnahmen in den Stadtteilen Sossenheim\n Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp- und Sachsenhausen-Süd einschließlich erforderliche\n schaft-Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – . . . . . . . . 934 Nebenfolgen in der Stadt Neu-Isenburg und forstrecht-\n liche Kompensation in der Stadt Hattersheim (Stadtteil\n 183 30. 06. 2021 Bekanntmachung des 92. Nachtrages zur Eddersheim) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 962\n Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-\n schaft-Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – . . . . . . . . 935\n Grundsatzangelegenheiten\n 190 06. 09. 2021 Bekanntmachung des EmS-Leitfadens für\n Straßenverkehr\n überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schif-\n fe, die gefährliche Güter befördern. . . . . . . . . . . . . . . . . 965\n 184 04. 08. 2021 Aktualisierung der Vergütungen für Leistun-\n gen der Bundesanstalt für Straßenwesen (VL-BASt) . . . 935\n Wasserstraßen, Schifffahrt\n 185 16. 08. 2021 Änderung des Fragenkatalogs der theore-\n tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht- 191 13. 09. 2021 Planfeststellungsverfahren für den Neubau\n linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl. einer 5. Schleusenkammer und eines Torinstandset-\n S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 943 zungsdocks am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in Brunsbüt-\n tel; Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG des Er-\n 186 21. 09. 2021 Änderung des Fragenkatalogs der theore- gebnisses der allgemeinen Vorprüfung/Vorprüfung des\n tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht- Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG . . . . . . . . . . . . . 965\n linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl.\n S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 946 Aufgebote\n 187 20. 09. 2021 Änderung des Fahraufgabenkataloges der 191a 15. 10. 2021 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . . 966\n praktischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Richtlinie\n für die praktische Prüfung der Bewerber um eine Erlaub-\n nis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Nichtamtlicher Teil\n Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 07. Oktober 2019\n (VkBl. S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 951 Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 974\n\n\n\n\n Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de",
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"content": "Heft 19 – 2021 934 VkBl. Amtlicher Teil\n\n\n\n\n derungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr\n Zentralabteilung und digitale Infrastruktur am 31.08.2021 genehmigt.\n\nNr. 180 Änderung der Anordnung über die (Letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war\n Nachtrag 85)\n Vertretung der Bundesrepublik\n Deutschland im Geschäftsbereich\n des Bundesministeriums für Verkehr Artikel 1\n und digitale Infrastruktur (Vertre- § 61 Absatz 2c) Satz 4 der Anlage 7 zur Satzung der wird\n tungsordnung Bundesverwaltung für wie folgt geändert:\n Verkehr und digitale Infrastruktur –\n VertrOBVI)\n „§ 61\nDie Vertretungsordnung in der Bekanntmachung der Neu- Die Gesamtversorgung\nfassung vom 14.08.2014 (Verkehrsblatt 2014, Seite 634),\nzuletzt geändert am 03.05.2021 (Verkehrsblatt 2021, Sei- (1) bis (2b) …\nte 606) wird wie folgt geändert: (2c) Satz 1 bis 3 …\n1. In § 3 Absatz 2 wird nach Satz 4 folgender Satz 5 ein- 4\n Für den Krankenversicherungsbeitrag im Sinne des Sat-\n gefügt: zes 1 Buchstabe c) gilt der nach § 241 SGB V maßgebli-\n „Die Vertretungsbefugnis der in § 2 Nr. 15 genannten che Beitragssatz.“\n Stelle erstreckt sich auf alle Handlungen gemäß § 1,\n soweit sie zur Ausführung der ihr übertragenen Auf- Artikel 2\n gaben gehören.“\n Artikel 1 tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.\n2. In § 3 Absatz 3 wird die Textstelle „8 bis 15“ durch die\n Textstelle „8 bis 14“ ersetzt. Einstimmig beschlossen im Rahmen eines schriftlichen\n Abstimmungsverfahrens der Vertreterversammlung.\nBegründung:\nDie Änderung des § 3 Absatz 2 ist eine notwendige Folge- gez. Robert Prill\nänderung zur Aufnahme der „Autobahn GmbH des Bun- Vorsitzender der Vertreterversammlung\ndes“ in den Katalog der vertretungsbefugten Stellen. Die\nVertretungsbefugnis der „Autobahn GmbH des Bundes“\nsoll sich auf alle in § 1 genannten Handlungen, soweit sie (VkBl. 2021 S. 934)\nzu den der Gesellschaft zur Ausführung übertragenen\nAufgaben gehören, erstrecken. Die erfolgte Änderung\nvom 03.05.2021 in § 3 Absatz 3 war aufzuheben.\n Nr. 182 Bekanntmachung des 91. Nachtrages\nBonn, den 04. Oktober 2021 zur Satzung der Deutschen\nZ 25/2612.2/2 Rentenversicherung Knappschaft-\n Bahn-See – betreffend die Anlage 7 –\n Bundesministerium für\n Verkehr und digitale Infrastruktur Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-\n Im Auftrag schaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 87.\n Rainer Schunk Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert. Die Ände-\n rungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und\n digitale Infrastruktur am 31.08.2021 genehmigt.\n(VkBl. 2021 S. 934) (Letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war\n Nachtrag 85)\n\n\n Artikel 1\n Die Anlage zu § 61 Anm. 3 der Anlage 7 zur Satzung wird\n wie folgt ergänzt:\n\nNr. 181 Bekanntmachung des 90. Nachtrages ab 01.04.2021\n zur Satzung der Deutschen jährl. 22.768,08 € (1.897,34 €) Versicherte (voll)\n Rentenversicherung Knappschaft- 22.184,28 € (1.848,69 €) Versicherte (gekürzt)\n Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – 13.808,16 € (1.150,68 €) Witwen\nDie Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-\n 2.688,00 € (224,00 €) Halbwaisen\nschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des\n87. Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert. Die Än- 4.479,96 € (373,33 €) Vollwaisen\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 935 Heft 19 – 2021\n\nab 01.04.2022 Absatz 2 Satz 6 der Anlage 7 zur Satzung der DRV\njährl. 23.171,28 € (1.930,94 €) Versicherte (voll) KBS erhält folgende Fassung:\n 22.577,04 € (1.881,42 €) Versicherte (gekürzt)\n „§ 184\n 14.050,08 € (1.170,84 €) Witwen\n Zuwendungen\n 2.736,36 € (228,03 €) Halbwaisen\n (1) bis (2) Satz 5 …\n 4.560,60 € (380,05 €) Vollwaisen 6\n Für den Deckungsabschnitt vom 1. Januar 2022 bis\n 31. Dezember 2026 werden von den Beteiligten nach\n Artikel 2 Abs. 1\nArtikel 1 tritt zum 1. April 2021 in Kraft. im Jahr Zuwendungen in Höhe von\n 2022 bis 2026 je 4.540.000,00 €\nEinstimmig beschlossen im Rahmen eines schriftlichen\nAbstimmungsverfahrens der Vertreterversammlung. erhoben.\n 7\n Bei einer Anpassung des Umlagesatzes nach § 179\n gez. Robert Prill\n Abs. 1 Satz 2 sind auch die Zuwendungen neu zu berech-\n Vorsitzender der Vertreterversammlung\n nen.“\n\n\n Artikel 2\n(VkBl. 2021 S. 934)\n Artikel 1 tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.\n Einstimmig beschlossen im Rahmen eines schriftlichen\n Abstimmungsverfahrens der Vertreterversammlung.\n\n gez. Robert Prill\nNr. 183 Bekanntmachung des 92. Nachtrages Vorsitzender der Vertreterversammlung\n zur Satzung der Deutschen\n Rentenversicherung Knappschaft-\n Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – (VkBl. 2021 S. 935)\nDie Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-\nschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 87.\nSatzungsnachtrages wird wie folgt geändert. Die Ände-\nrungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und\n Bundesfernstraßen\ndigitale Infrastruktur am 31.08.2021 genehmigt.\n(Letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war Nr. 184 Aktualisierung der Vergütungen\nNachtrag 85) für Leistungen der Bundesanstalt\n für Straßenwesen (VL-BASt)\n Artikel 1\n Gültig ab 01.11.2011, in der Fassung vom 04.08.2021\n1. § 181 Absatz 2 Buchst. b) wird aufgehoben und erhält\n folgende Fassung: Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat den eigenen\n Leistungskatalog (VL-BASt) überarbeitet und aktualisiert.\n Mit dem Schreiben vom 04.08.2021, AZ: StB16/7442.2/\n „§ 181 3539754 hat das Bundesministerium für Verkehr und\n Umlage, Eigenbeteiligung, Versorgungskonto I digitale Infrastruktur der Aktualisierung der Vergütungen\n sowie Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren, für Leistungen der Bundesanstalt für Straßenwesen\n Versorgungskonto II (VL-BASt) zugestimmt.\n(1) bis (2a) … Die Fassung vom 18.11.2013, AZ: StB 10/7155.2/1/2102722\nb) die Beteiligten nach § 140 Buchst. b, c, d und Abs. 2 wird hiermit außer Kraft gesetzt.\n in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember Bundesanstalt für Straßenwesen\n 2001 9,40 v. H., vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezem-\n ber 2006 8,84 v. H., vom 1. Januar 2007 bis 31. De- Anschrift: Bundesanstalt für Straßenwesen\n zember 2011 11,02 v. H., vom 1. Januar 2012 bis Brüderstraße 53\n 31. Dezember 2016 11,97 v. H., vom 1. Januar 2017 51427 Bergisch Gladbach\n bis 31. Dezember 2021 10,81 v. H. und ab 1. Janu- Telefon: 02204 43-0\n ar 2022 10,65 v. H.\n E-Mail: post@bast.de\n(3) bis (14) …“\n Zahlungen an: Bundeskasse Trier\n2. § 184 Absatz 2 Satz 6 der Anlage 7 zur Satzung der Dasbachstraße 15\n DRV KBS wird zu § 184 Absatz 2 Satz 7 und § 184 54292 Trier\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 19 – 2021 936 VkBl. Amtlicher Teil\n\nKonto: Deutsche Bundesbank 2.3 Straßenbautechnik\n Filiale Saarbrücken\n DE81 5900 0000 0059 0010 20 2.3.1 Messungen von Oberflächeneigenschaften\n BIC: MARKDEF1590 2.3.2 Asphalt/Bitumen\n\nBergisch Gladbach, den 04. August 2021 2.3.3 Gesteinskörnungen, Baustoffgemische\n und Böden\n Bundesanstalt für Straßenwesen 2.3.4 Chemie\n Im Auftrag\n Dr. Kirstine Lamers 3. Anerkennung von Prüfstellen\n 3.1 Straßenverkehrstechnik\nInhalt 3.2 Brücken- und Ingenieurbau\n1. Übernahme von Leistungen 3.3 Dimensionierung und Straßenaufbau\n2. Feste Vergütungssätze\n 1. Übernahme von Leistungen\n3. Vergütung nach Stundensätzen\n 1.1 Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann\n4. Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen gemäß Erlass des Bundesministers für Verkehr vom\n5. Veröffentlichungen, Vervielfältigungen, Weitergabe 10.08.1967, ergänzt durch Erlass vom 27.11.1974,\n nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit gegen Ver-\n6. Haftung gütung Aufträge für Untersuchungen, Messungen\n7. Gerichtsstand u. a. übernehmen.\n 1.2 Bei Leistungen für Dienststellen der unmittelba-\nAnlage (Feste Vergütungssätze)\n ren Bundesverwaltung kommt § 61 Bundeshaus-\n1. Erstprüfungen, Überwachungen, Zertifizierungen haltsordnung zur Anwendung.\n 1.1 Erstprüfungen und Eignungsprüfungen 1.3 Die Übernahme eines Auftrages wird dem Auf-\n traggeber schriftlich bestätigt.\n 1.1.1 Fahrbahnmarkierungssysteme\n Hierbei wird gegebenenfalls mitgeteilt, wie mit\n 1.1.2 Rückhaltesysteme nicht verwendeten bzw. bei der Prüfung nicht\n 1.1.3 Elemente der Arbeitsstellensicherung zerstörten Proben verfahren wird.\n 1.1.4 Reflektoren für Leitpfosten Soweit Art und Umfang der auszuführenden Leis-\n tungen nicht eindeutig vereinbart werden können,\n 1.1.5 Retroreflektierende Verkehrszeichen/ wird das Ausmaß der Untersuchungen den fach-\n retroreflektierende Folien lichen Erfordernissen entsprechend von der BASt\n 1.1.6 Signalgeber/Warnleuchten und Wechsel- festgelegt, sofern nicht etwas anderes mit dem\n verkehrszeichen Auftraggeber vereinbart ist.\n\n 1.1.7 Markierungselemente 2. Feste Vergütungssätze\n\n 1.1.8 Verkehrserfassungsgeräte 2.1 Für bestimmte, häufiger wiederkehrende Leistun-\n gen erhebt die BASt feste Vergütungssätze. Sie\n 1.1.9 Messsysteme zur Zustandserfassung von sind in der Anlage aufgeführt.\n Fahrbahnoberflächen\n 2.2 Werden zusätzliche Reisekosten erforderlich, so\n 1.1.10 Kontrollprüfung ZEB werden diese gesondert ausgewiesen.\n 1.1.11 Sonstiges 2.3 Für alle sonstigen Leistungen gilt Abschnitt 3.\n2. Andere Messungen und Prüfungen für Dritte 3. Vergütungen nach Stundensätzen\n 2.1 Straßenverkehrstechnik 3.1 Für Leistungen, die nicht nach festen Vergü-\n 2.2 Fahrzeugtechnik tungssätzen abgerechnet werden können, be-\n rechnet die BASt ihre Selbstkosten über Perso-\n 2.2.1 Crashtests (Frontal, Seite, Sonstige) nalkostensätze mit Sachkostenpauschale. Diese\n 2.2.2 Euro NCAP (Crashtests und Fußgänger- werden grundsätzlich nur für den Zeitaufwand in\n tests) Rechnung gestellt, die das unmittelbar mit dem\n Auftrag befasste Personal benötigt. Ist ein außer-\n 2.2.3 Fußgängertests, inkl. Kalibrierung der gewöhnlicher Geräte- oder Materialeinsatz erfor-\n Prüfkörper derlich, so wird dieser bei der Angebotserstellung\n gesondert ausgewiesen.\n 2.2.4 Messaufnehmer-Kalibrierung\n 3.2 Stundensätze\n 2.2.5 Schlitten-/Rollwagenversuche\n Beamte und Tarifbeschäftigte des\n 2.2.6 Komponententests\n höheren Dienstes\n 2.2.7 Dummykalibrierung inkl. Kalibrierung Beamte/Tarifbeschäftigte der\n Komponenten Bes.Gr. A 13h/E 13 und höher 110,00 Euro\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 937 Heft 19 – 2021\n\n Beamte und Tarifbeschäftigte schlag in Höhe von 100 % der voraussichtlichen\n des gehobenen Dienstes Kosten zu fordern.\n Beamte der Bes.Gr. A 9 bis A 12\n und Tarifbeschäftigte E 9 bis E 12 85,00 Euro 4.3 Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftrag-\n geber mit dem Ergebnis eine Schlussrechnung.\n Beamte und Tarifbeschäftigte des\n mittleren/einfachen Dienstes bis 4.4 Die von der BASt angeforderten Voraus- und Ab-\n A 9m, Tarifbeschäftigte bis E 8 70,00 Euro schlagszahlungen sind innerhalb von zwei Wo-\n chen, die Schlusszahlungen innerhalb von 30 Ta-\n 3.3 Aufwendungen für Fahrzeuge gen nach Rechnungsdatum an die angegebene\n Kasse zu leisten.\n Kostensatz, je km ohne Fahrer für\n 4.5 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so\n – PKW bis 2.500 cm³ 0,45 Euro\n ist die BASt berechtigt, die gesetzlichen Ver-\n – PKW über 2.500 cm³ 0,60 Euro zugszinsen nach BGB und den Ersatz des sons-\n tigen nachweisbaren Verzugsschadens zu be-\n Es gelten die jeweiligen Kilometersätze wie sie vom\n rechnen.\n Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadt-\n entwicklung (BMVBS) in der Kostenerstattungs- 4.6 Bankgebühren und sonstige Gebühren im Zah-\n vorschrift (KEV/WSV) bekannt gegeben werden. lungsverkehr gehen zulasten des Auftraggebers.\n LKW, Messbusse, Sonderfahrzeuge etc. 5. Veröffentlichungen, Vervielfältigungen,\n Preise werden auf Anforderung mitgeteilt. Weitergabe\n 3.4 Aufwendungen für Reisen Veröffentlichungen, Vervielfältigungen von Ergebnis-\n sen (Untersuchungsberichte, Prüfvermerke, Prü-\n Zusätzlich zu den Kosten gemäß den Abschnitten\n fungsbefunde, Gutachten etc.) zu Werbezwecken\n 3.1 bis 3.3 werden die Reisekosten gemäß dem\n und anderen Verwendungen, auch durch Dritte, be-\n Bundesreisekostengesetz in Rechnung gestellt.\n dürfen der Zustimmung der BASt. Die Weitergabe\n 3.5 Großversuchsanlagen des Originals und der mit Zustimmung der BASt ge-\n fertigten Vervielfältigungen soll in vollständiger Form,\n Für die Nutzung folgender Großversuchsanlagen nicht auszugsweise erfolgen. Auf Verlangen der BASt\n werden nachstehende Pauschalen pro Nutzungs- muss der Auftraggeber die Stellen benennen, die das\n tag berechnet: Original zur Vervielfältigung erhalten haben.\n Fahrzeugtechnische Versuchs-\n 6. Haftung\n anlage/Freifläche (FTVA) 700,00 Euro\n Für die Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Vor-\n Prüfstand Fahrzeug,\n schriften. Weitere Ansprüche, z. B. vertragliche Scha-\n Fahrbahn (PFF) 2.000,00 Euro\n densersatzansprüche und Ansprüche aus delikti-\n4. Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen scher Haftung sind ausgeschlossen. Dies gilt\n insbesondere für die Ansprüche aus Schäden außer-\n 4.1 Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und halb der vertraglichen Leistung sowie für einen An-\n verstehen sich ggf. zuzüglich der gesetzlichen spruch auf Ersatz entgangenen Gewinns. Der Haf-\n Mehrwertsteuer. tungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben,\n 4.2 Für Untersuchungen größeren Umfangs und län- Körper und Gesundheit sowie für sonstige Schäden,\n gerer Laufzeit ist der BASt eine Vorauszahlung zu die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen\n leisten. Sie beträgt im Regelfall 30 % der voraus- Pflichtverletzung der BASt oder deren Erfüllungsge-\n sichtlichen Gesamtkosten. Bei solchen Untersu- hilfen beruhen.\n chungen kann die BASt ferner in angemessenen 7. Gerichtsstand\n Zeitabständen Abschlagszahlungen fordern. In\n Einzelfällen behält sich die BASt vor, einen Ab- Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach.\n\n\n Anlage: Feste Vergütungssätze\nFür die mit *) bezeichneten Leistungen werden die Selbstkosten gemäß Abschnitt 3. berechnet\n\nKenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro\n\n1. Erstprüfungen, Überwachungen, Zertifizierungen\n1.1. Erstprüfungen und Eignungsprüfungen\n1.1.1. Fahrbahnmarkierungssysteme\n1.1.1.1 Eignungsprüfung von Markierungssystemen auf der Rundlaufprüfanlage, einschl. der\n Prüfung der verkehrstechnischen Eigenschaften vor, während und nach der Belastungs-\n prüfung, inkl. der Applikationskosten\n Preise werden gemäß den Vertragsbedingungen der BASt für die Eignungsprüfungen von\n Markierungssystemen berechnet; abrufbar auf der Homepage der BASt: http://www.bast.de\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 19 – 2021 938 VkBl. Amtlicher Teil\n\nKenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro\n\n1.1.1.2 Chemische Prüfungen\n Preise werden gemäß den Vertragsbedingungen der BASt für die Eignungsprüfungen von\n Markierungssystemen berechnet; abrufbar auf der Homepage der BASt: http://www.bast.de\n Pos.\n 1 Erst-/Eignungsprüfung von Fahrbahnmarkierungssystemen *)\n 2 Mustergleichheitsprüfung von Straßenmarkierungssystemen *)\n 3 Glasperlenanteil im Premixsystem (Camsizer) 80,00 €\n 4 Nachstreumittelanalyse (Korngrößen, Mischungsverhältnis) (Camsizer) 150,00 €\n 5 Erweichungspunkt nach Wilhelmi (DIN EN 1871) 90,00 €\n 6 Eindrucktest (DIN EN 1871) 180,00 €\n 7 Titandioxidgehalt (EDX) *)\n1.1.2. Rückhaltesysteme\n1.1.2.1 Begutachtung eines Prüfberichtes an einer transportablen Schutzeinrichtung nach TL-\n transportable Schutzeinrichtungen 97 3.280,00 €\n jeder weitere Prüfbericht des gleichen Prüfinstitutes am identischen System bei gleich-\n zeitiger Einreichung (z. B. TB 41 für Aufhaltestufe T3 ergänzend zu TB 21 (T1)) 820,00 €\n1.1.2.2 Begutachtung eines Prüfberichtes zur Bestimmung der Kipplänge (KLB) nach TL-trans-\n portable Schutzeinrichtungen 97 und ARS 5/99 1.350,00 €\n1.1.2.3. Begutachtung von Übergangskonstruktionen nach Abschnitt 4 der TLP ÜK 2017:\n a) Begutachtung eines Prüfberichtes an einer Übergangskonstruktion 2.525,00 €\n b) Begutachtung von zwei Prüfberichten am identischen System einer Übergangskons-\n truktion 4.110,00 €\n1.1.2.4. Begutachtung von Übergangselementen:\n a) Begutachtung eines Übergangselements nach 3.2 der TLP ÜK 2017 510,00 €\n b) Begutachtung eines Übergangselements nach 4.1 (4) der TLP ÜK 2017 840,00 €\n1.1.2.5. Bestimmung von Anprallpunkten an einer Übergangskonstruktion nach 4.1 (3) der TLP\n ÜK 2017:\n a) Bestimmung eines einzelnen Anprallpunktes 510,00 €\n b) Bestimmung der Anprallpunkte für eine Aufhaltestufe 840,00 €\n1.1.2.6. Begutachtung von Modifikationen geprüfter Übergangskonstruktionen nach Abschnitt\n 4.3 der TLP ÜK 2017 *)\n1.1.2.7. Begutachtung von Anfangs- und Endkonstruktionen (AEK) nach TK FRS, Anhang 5:\n a) Begutachtung eines Prüfberichtes an einer AEK 2.840,00 €\n b) Begutachtung von zwei Prüfberichten am identischen System einer AEK 4.570,00 €\n c) Begutachtung von drei Prüfberichten am identischen System einer AEK 6.070,00 €\n d) Begutachtung von vier Prüfberichten am identischen System einer AEK 7.420,00 €\n1.1.2.8 Begutachtung von Modifikationen geprüfter AEK nach TK FRS, Anhang 5 *)\n1.1.2.9 Anerkennung einer Betonschutzwand in Ortbetonbauweise nach VGVF BSW O 2013 *)\n1.1.2.10 Registrierung der jährlichen Überwachung eines Herstellungsbetriebes im Rahmen des\n VGVF BSW O 2013 540,00 €\n1.1.3. Elemente der Arbeitsstellensicherung\n1.1.3.1 Eignungsprüfung von Leitschwellen *)\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"number": 7,
"content": "VkBl. Amtlicher Teil 939 Heft 19 – 2021\n\nKenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro\n\n1.1.3.2 Eignungsprüfung von Leitborden *)\n1.1.3.3 Eignungsprüfung von Leitbaken 10.300,00 €\n1.1.3.4 Eignungsprüfung von Leitkegeln\n gemäß TL-Leitkegel 94 5.600,00 €\n gemäß TL-Leitkegel 94 und unter Berücksichtigung von DIN EN 13422 5.950,00 €\n1.1.3.5 Eignungsprüfung von Transportablen Warnschwellen (inkl. 1.1.3.6) 5.200,00 €\n1.1.3.6 Eignungsprüfung von Reflektoren für Warnschwellen\n für eine Einbaulage 2.200,00 €\n jede weitere Einbaulage 1.250,00 €\n1.1.3.7 Eignungsprüfung von Reflektoren für bauliche Leitelemente bzw. transportable Schutz-\n einrichtungen\n für eine Einbaulage 2.200,00 €\n jede weitere Einbaulage 850,00 €\n1.1.3.8. Lichttechnische Prüfung von Reflexfolien zur Verwendung auf Leitbaken nach DIN 67520\n und DIN 6171\n eine Verarbeitungsrichtung 1.500,00 €\n jede weitere Verarbeitungsrichtung 750,00 €\n1.1.4. Reflektoren für Leitpfosten\n1.1.4.1 Erstprüfung von Reflektoren für Leitpfosten nach DIN EN 12899-3 *)\n1.1.5. Retroreflektierenden Verkehrszeichen/retroreflektierende Folien\n1.1.5.1 Erstprüfung von retroreflektierenden Signalbildmaterial nach DIN EN 12899-1 bzw. EDA\n 120001-0106 *)\n1.1.5.2 Lichttechnische Prüfung von Reflexfolien nach DIN 67520 und DIN 6171\n eine Verarbeitungsrichtung 1.500,00 €\n jede weitere Verarbeitungsrichtung 750,00 €\n1.1.5.3 Lichttechnische Prüfung von Reflexfolien zur Kennzeichnung von Containern und Wech-\n selbehältern nach DIN 67520 und DIN 6171\n eine Verarbeitungsrichtung 1.500,00 €\n jede weitere Verarbeitungsrichtung 750,00 €\n1.1.6. Signalgeber/Warnleuchten und Wechselverkehrszeichen\n1.1.6.1 Erstprüfung von Signalgebern nach DIN EN 12368 *)\n1.1.6.2 Erstprüfung von Warnleuchten nach DIN EN 12352 *)\n1.1.6.3 Erstprüfung von Warnleuchten nach TL Warnleuchten 90 *)\n1.1.6.4 Erstprüfung von Warnleuchten nach TL Warnleuchten 90 und in Anlehnung an DIN EN\n 12352 (Tabelle 1) *)\n1.1.6.5 Lichttechnische Prüfung von ortsfesten Wechselverkehrszeichen nach DIN EN 12699 *)\n1.1.6.6 Freigabeprüfung von ortsfesten Wechselverkehrszeichen für den Einsatz an Bundesfern-\n straßen gemäß RWVZ und in Anlehnung an DIN EN 12966 6.400,00 €\n1.1.6.7 Lichttechnische Prüfung von Wechselverkehrszeichen für Fahrzeuge zur Schwertrans-\n portbegleitung nach Merkblatt 2015 und in Anlehnung an der DIN EN 12966 3.900,00 €\n1.1.6.8 Lichttechnische Prüfung von Tafeln mit lichttechnischen Informationsteil nach M TI *)\n1.1.7. Markierungselemente\n1.1.7.1 Lichttechnische Prüfung von Markierungsknöpfen gemäß EN 1463-1 *)\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"number": 8,
"content": "Heft 19 – 2021 940 VkBl. Amtlicher Teil\n\nKenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro\n\n1.1.7.2 Lichttechnische Prüfung von Markierungsleuchtknöpfen nach ARS 36/2001 *)\n1.1.7.3 Lichttechnische Prüfung von Markierungselementen nach RABt 2006 2.400,00 €\n1.1.8. Verkehrserfassungsgeräte\n1.1.8.1 Eignungsprüfung von Verkehrserfassungsgeräten gemäß Technischen Lieferbedingungen\n für Streckenstationen (TLS) *)\n1.1.9. Messsysteme zur Zustandserfassung von Fahrbahnoberflächen\n1.1.9.1 Zeitbefristete Betriebszulassung\n Pos.\n 1 TP1a 1.485 €\n 2 TP1b 1.710 €\n 3 TP2 4.325 €\n 4 TP3 2.500 €\n1.1.9.2 Fremdüberwachung eines Griffigkeitsmesssystems, SKM 755,00 €\n1.1.10. Kontrollprüfung ZEB\n1.1.10.1 TP 1a: 2.990,00 €\n1.1.10.2 TP 1b: 2.990,00 €\n1.1.10.3 TP 2: 5.645,00 €\n1.1.10.4 TP 3: 5.815,00 €\n1.1.11. Sonstiges\n1.1.11.1 Tauleistungsprüfung nach Inzeller Eisplattenverfahren für feste Taustoffe 3.050,00 €\n1.1.11.2 Tauleistungsprüfung nach Inzeller Eisplattenverfahren für flüssige Taustoffe 2.280,00 €\n\n\n Anlage: Feste Vergütungssätze\nFür die mit *) bezeichneten Leistungen werden die Selbstkosten gemäß Abschnitt 3. berechnet\n\nKenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro\n\n2. Andere Messungen und Prüfungen für Dritte\n2.1. Straßenverkehrstechnik\n2.1.1 Prüfung von Sensoren für Straßenwetterstationen und Umfelddaten *)\n2.1.2 Testmessung Verkehrserfassungsgeräte im Testfeld A4 *)\n2.2. Fahrzeugtechnik\n Für nachfolgend aufgeführte Leistungen aus dem Bereich der Fahrzeugtechnik werden\n auf Anfrage individuelle Angebote erstellt. Standardisierte Leistungen mit ähnlichen Ab-\n läufen (z. B. Fußgängertests nach Euro NCAP, Euro NCAP-Crashversuche, Dummy- und\n Sensorkalibrierungen) werden entsprechend gesonderter Preislisten in Rechnung ge-\n stellt; hierauf basierende Angebote können bei der Bundesanstalt angefordert werden.\n2.2.1. Crashtests (Frontal, Seite, Sonstige)\n2.2.2. Euro NCAP (Crashtests u. Fußgängertests)\n2.2.3. Fußgängertests, inkl. Kalibrierung der Prüfkörper\n2.2.4. Messaufnehmer-Kalibrierung\n2.2.5. Schlitten-/Rollwagenversuche\n2.2.6. Komponententests\n2.2.7. Dummykalibrierung inkl. Kal. Komponenten\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 941 Heft 19 – 2021\n\nKenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro\n\n2.3. Straßenbautechnik\n2.3.1. Messungen von Oberflächeneigenschaften\n2.3.1.1 Texturmessung\n Pos.\n 1 Stationäres Messsystem für 3-dimensionale Messung im Mikro- und Makrotextur-\n bereich 3dT-MM 165,00 €\n 2 Messung (Preis je Messstunde im Labor und in situ inkl. Wartung und Betriebs-\n mittel) 165,00 €/Std.\n 3 Standardauswertung (für bis zu 10 Messungen inkl. Auswerteprotokoll je Messung)\n 700,00 €\n 4 Auswertung von jeder weiteren Messung (inkl. Auswerteprotokoll) 70,00 €/Messung\n 5 Erstellung eines Mess- und Auswerteberichtes 680,00 €\n der Auswerteaufwand für die weiteren Messstunden wird unter Berücksichtigung der\n Anzahl der durchgeführten Einzelmessungen kalkuliert\n Aufwendungen für den Transport und sonstige Reisekosten werden gemäß Abschnitt 3\n separat in Rechnung gestellt\n2.3.2. Asphalt/Bitumen\n2.3.2.1 Asphaltengehalt 50,00 €\n2.3.2.2 Asphaltenstatus 170,00 €\n2.3.2.3 SARA – Analyse (Glassäulenchromatographie) 200,00 €\n2.3.2.4 Erweichungspunkt Ring und Kugel (DIN EN 1427) 55,00 €\n2.3.2.5 Nadelpenetration (DIN EN 1426) 90,00 €\n2.3.2.6 BBR-Messung Tieftemperatureigenschaften – Bending Beam Rheometer (DIN EN 14771) 200,00 €\n2.3.2.7 DSR-Messungen – Verformungseigenschaften – Dynamisches Scherrheometer\n (DIN EN 14770, AL FGSV) 200,00 €\n2.3.2.8 Kraftduktilometrische Messung (DIN EN 13589) 65,00 €\n2.3.2.9 Fraass – Brechpunkt nach Fraaß (DIN EN 12593) 85,00 €\n2.3.2.10 RTFOT – Kurzzeitalterung (RTFOT nach DIN EN 12607-1) 200,00 €\n2.3.2.11 PAV – Beschleunigte Langzeit-Alterung (DIN EN 14769) 300,00 €\n2.3.2.12 Heißextraktion einer Asphaltprobe (Soxhlet) 150,00 €\n2.3.2.13 Elementanalyse von Bitumen inkl. Aufschluss (ICP-OES) 180,00 €\n2.3.2.14 Infrarotspektrometrische Analyse (ATR-Technik) 80,00 €\n2.3.2.15 Säurezahl bzw. Säuregehalt (titrimetrisch) 65,00 €\n2.3.2.16 Calciumhydroxidgehalt in Füller (titrimetrisch) 70,00 €\n2.3.2.17 Schwefelgehalt in Bitumen (EDX) 40,00 €\n2.3.2.18 Flammpunkt im offenen Tiegel nach Cleveland (DIN EN ISO 2592) 80,00 €\n2.3.3. Gesteinskörnungen, Baustoffgemische\n Pos.\n 1 DIN EN 1097-6 Rohdichte 165,83 €\n 2 DIN EN 1097-6 Wasseraufnahme 124,67 €\n 3 DIN EN 1097-3 Schüttdichte 136,67 €\n 4 DIN EN 933-1 Trockensiebung, je Sieb 25,67 €\n 5 DIN EN 933-1 Siebung von Baustoffgemischen, trocken 191,67 €\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"number": 10,
"content": "Heft 19 – 2021 942 VkBl. Amtlicher Teil\n\nKenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro\n\n 6 DIN EN 933-1 Nasssiebung, je Sieb 33,83 €\n 7 DIN EN 933-1 Siebung von Baustoffgemischen, nass 289,92 €\n 8 DIN EN 933-1 Gehalt an Feinanteilen 180,67 €\n 9 DIN EN 933-3 Kornform, Plattigkeitskennzahl (FI), je Sieb 25,00 €\n 10 DIN EN 933-3 Kornform, Plattigkeitskennzahl (FI) von Baustoffgemischen 209,17 €\n 11 DIN EN 933-4 Kornform, Kornformkennzahl (SI), je Sieb 31,42 €\n 12 DIN EN 933-4 Kornform, Kornformkennzahl (SI) von Baustoffgemischen 238,33 €\n 13 DIN EN 1097-2 Los Angeles-Koeffizient (LA) 232,50 €\n 14 DIN EN 1097-2 Schlagzertrümmerungswert (SZ) 267,50 €\n 15 DIN 52115-2 Schlagversuch an Schotter (SD 10) 183,33 €\n 16 DIN EN 1097-8 Widerstand gegen Polieren (PSV) 876,67 €\n 17 DIN EN 1367-1 Widerstand gegen Frostbeanspruchung 345,83 €\n 18 DIN EN 1367-1 Widerstand gegen Frost-Tausalz-Beanspruchung 397,08 €\n 19 DIN EN 1367-2 Widerstand gegen Magnesiumsulfat-Beanspruchung 315,42 €\n 20 DIN EN 1367-5 Widerstand gegen Hitzebeanspruchung 255,83 €\n 21 DIN EN 1744-1 Gehalt an groben organischen Verunreinigungen 108,42 €\n 22 DIN EN 13286-2 Proctorversuch Topf (B) 635,00 €\n 23 DIN EN 13286-2 Proctorversuch Topf (C) 798,33 €\n 24 DIN EN ISO 17892-11 Wasserdurchlässigkeit 369,17 €\n 25 TP Gestein-StB, Teil 5.4.2 oder DIN EN 12697-49 Polierwert nach Wehner/Schulze\n (PWS) oder (FAP)\n Vor- und Nachbereitung, pauschal 124,16 €\n Anzahl der Probekörper, je Probekörper 46,67 €\n Anzahl der Messzyklen, je Messzyklus 105,00 €\n Weitere Prüfungen nach TP Gestein-StB auf Anfrage nach Aufwand\n2.3.4. Chemie\n2.3.4.1 Aufschluss (Flußsäure, Mikrowelle, Säuren, Königswasser) 50,00 €\n2.3.4.2 Elementanalyse z. B. Pb, Cd, (o.PV)³) (AAS) 50,00 €\n2.3.4.3 Elementanalyse, je Element (o.PV)³) (ICP-OES) 25,00 €\n2.3.4.4 Hüttensandbestimmung ²)\n2.3.4.5 Na2O-Äquivalent von Zement 90,00 €\n2.3.4.6 Chlorid nach Heißwasserextraktion (potentiometrisch) 40,00 €\n2.3.4.7 Glühverlust/Trockenrückstand je Parameter 30,00 €\n2.3.4.8 Säurelöslicher Sulfatgehalt sowie Gehalt an Gesamtschwefel (gemäß DIN EN 1744-1) 120,00 €\n2.3.4.9 Sulfatbestimmung (gravimetrisch) 65,00 €\n2.3.4.10 Dichtebestimmung 50,00 €\n2.3.4.11 DSC – Untersuchung (z. B. Bitumen, Geotextilien) 160,00 €\n2.3.4.12 Gaschromatografische Analyse ²)\n2.3.4.13 Infrarotspektroskopische Analyse (KBR) 130,00 €\n2.3.4.14 Thermogravimetrische Analyse (TGA) 160,00 €\n2.3.4.15 Mikroskopische Untersuchung mit Bildauswertung 60,00 €\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"number": 11,
"content": "VkBl. Amtlicher Teil 943 Heft 19 – 2021\n\nKenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro\n\n2.3.4.16 Elementanalyse (EDX, qualitativ) ²)\n2.3.4.17 Probenaufbereitung/Probenvorbereitung³ von Feststoffen etc. ²)\n2.3.4.18 Berichtstellung (Kurzfassung) 80,00 €\n2.3.4.19 Auswertung von Chromatogrammen, Spektrogrammen, etc. ²)\n2.3.4.20 Auswertung von Ergebnissen im Zusammenhang ²)\n\n\n weitere Prüfungen auf Anfrage\n\n\n\n\n*) Für die mit *) bezeichneten Leistungen werden die Selbstkosten gemäß Abschnitt 3. berechnet.\n²) Für die mit ²) bezeichneten Leistungen werden die Arbeiten nach Aufwand berechnet.\n³) o. PV. = ohne Probenaufbereitung/-vorbereitung\n\n Feste Vergütungssätze\nFür die mit *) bezeichneten Leistungen werden die Selbstkosten gemäß Abschnitt 3. berechnet\n\nKenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro\n\n3. Anerkennung Prüfstellen\n3.1. Straßenverkehrstechnik\n3.1.1 Anerkennung von Prüfstellen für Markierungssysteme\n Preise werden gemäß „Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur\n Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahn-\n markierungen gemäß ZTV M 13“ der BASt berechnet; abrufbar auf der\n Homepage der BASt: http://www.bast.de\n3.2. Brücken- und Ingenieurbau\n3.2.1 Anerkennung nach der Richtlinie für die Anwendung der zerstörungsfreien\n Prüfung von Tunnelinnenschalen (RI-ZFP-TU) 1.236,15 €\n3.3. Dimensionierung und Straßenaufbau\n3.3.1 Durchführung der Prüfung und Überprüfung der Anerkennung von Kalibrier-\n stellen für das leichte und mittelschwere Fallgewichtsgerät\n nur LFG 550,00 € + Reisekosten\n LFG und MFG 660,00 € + Reisekosten\n\n(VkBl 2021 S. 935)\n\n\n Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21\n Straßenverkehr\n – TÜV | DEKRA arge tp 21 – hat den Fragenkatalog der\n theoretischen Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet. Mit die-\nNr. 185 Änderung des Fragenkatalogs der ser Änderung werden weitere Fragen mit dynamischen\n theoretischen Fahrerlaubnisprüfung Situationsdarstellungen in die theoretische Fahrerlaubnis-\n (Teil B der Prüfungsrichtlinie – prüfung eingeführt. In Kürze werden mit Bekanntmachung\n theoretische Prüfung vom im Bundesanzeiger folgende Fragen in den Fragenkatalog\n 07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869)) aufgenommen, die ab 01.04.2022 in der theoretischen\n Fahrerlaubnisprüfung zum Einsatz kommen können. Au-\n Bonn, den 16. August 2021 ßerdem werden Fragen aufgrund von Überarbeitungen\n StV 11/7324.5/20-32/3547679 oder aufgrund rechtlicher Änderungen gestrichen. Da es\nDie Arbeitsgruppe „Theoretische Fahrerlaubnisprüfung sich bei den Fragen um filmische Darstellungen handelt,\nund Aufgabenentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft der wird hier nur das Startbild angegeben.\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 19 – 2021 944 VkBl. Amtlicher Teil\n\nNachstehend gebe ich im Benehmen mit den zuständigen Amtl. Frage-Nr. Frage\nObersten Landesbehörden die Änderungen des Fragen- Annex-Nr. Antwort\nkatalogs bekannt. Kategorie\n Fehlerpunkte\n\n Bundesministerium für 1.2.09-134-M Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?\n Verkehr und digitale Infrastruktur 2.1.2\n Im Auftrag G\n Renate Bartelt-Lehrfeld 4\n\n1. Folgende Fragen werden zum 01.04.2022 gestrichen:\n • 1.2.11-107\n • 2.1.05-102\n • 2.1.07-017\n X Ich bremse ab\n • 2.1.08-019\n X Ich bleibe zunächst auf dem\n2. Folgende Fragen werden zum 01.04.2022 neu auf- rechten Fahrstreifen\n genommen: O Ich wechsle umgehend auf den\n(Hinweis: X = richtige Antwort; O = falsche Antwort) linken Fahrstreifen\n 1.2.09-135-M Warum dürfen Sie jetzt nicht\n Amtl. Frage-Nr. Frage 2.1.2 abbiegen?\n Annex-Nr. Antwort\n Kategorie G\n Fehlerpunkte 5\n 1.1.07-164-M Worauf müssen Sie hier beim\n 2.1.4 Rechtsabbiegen achten?\n G\n 5\n\n\n\n\n Wegen des\n X - [gelben] Pkws\n O - [roten] Fahrzeugs\n O - [grünen Pkws]\n X Auf [den Radfahrer]\n 1.3.01-130-M Was ist in dieser Situation richtig?\n O Auf den Gegenverkehr\n 2.1.1\n O Auf das Motorrad G\n 1.1.07-165-M Wie verhalten Sie sich jetzt richtig? 5\n 2.1.4\n G\n 5\n\n\n\n\n X Ich muss warten\n O [Der blaue Pkw] muss warten\n O Ich muss mich mit dem Fahrer des\n X Ich führe eine Gefahrbremsung [blauen Pkws] verständigen\n durch\n O Ich überquere die Kreuzung zügig\n O Ich bremse leicht ab\n\n\n\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 945 Heft 19 – 2021\n\nAmtl. Frage-Nr. Frage Amtl. Frage-Nr. Frage\nAnnex-Nr. Antwort Annex-Nr. Antwort\nKategorie Kategorie\nFehlerpunkte Fehlerpunkte\n\n2.1.02-004 Wie verhalten Sie sich jetzt richtig? 2.1.07-023-M Warum sollten Sie jetzt die\n2.1.4 2.1.2 Geschwindigkeit verringern?\nA, A1, A2, A, A1, A2, B\nAM, B 4\n5\n\n\n\n\n X Ich halte an\n O Ich fahre unverändert weiter X Wegen des Tieres\n O Ich beschleunige O Wegen des [roten Pkws]\n O Wegen der Geschwindigkeits-\n2.1.06-201-M Wie verhalten Sie sich hier richtig?\n beschränkung\n2.1.4\nC, C1, D, D1, 2.1.08-028-M Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?\nL, T 2.1.2\n4 A, A1, A2, B\n 4\n\n\n\n\n X Ich überhole [den Radfahrer] vorerst\n nicht\n O Ich überhole [den Radfahrer] X Ich verringere meine\n Geschwindigkeit\n O Ich fordere [den Radfahrer] durch\n Hupen auf, nach rechts zu fahren X Ich bleibe auf dem linken\n Fahrstreifen\n2.1.07-015-M Warum sollten Sie hier die\n O Ich fahre unverändert weiter\n2.1.2 Geschwindigkeit weiter verringern?\nA, A1, A2, B 2.1.08-029-M Warum müssen Sie jetzt die\n5 2.1.2 Geschwindigkeit verringern?\n A, A1, A2, B\n 4\n\n\n\n\n X Weil der [rote] Pkw auf meinen\n Fahrstreifen ausweichen könnte\n X Weil weitere Personen die Fahrbahn X Wegen des Lkws\n betreten könnten O Wegen der Geschwindigkeits-\n O Weil [der blaue Pkw] weiterfahren beschränkung\n könnte O Wegen des [blauen] Pkws\n\n\n\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 19 – 2021 946 VkBl. Amtlicher Teil\n\n Amtl. Frage-Nr. Frage straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni\n Annex-Nr. Antwort 2021 (BGBl. I S. 2204) Änderungsbedarf ergeben.\n Kategorie\n Fehlerpunkte Nachstehend gebe ich im Benehmen mit den zuständigen\n 2.2.12-107-M Sie möchten am rechten Fahrbahn- Obersten Landesbehörden die Änderungen des Fragen-\n 2.1.1 rand parken. Wie sollten Sie sich in katalogs bekannt.\n B dieser Situation verhalten?\n 2 Bundesministerium für\n Verkehr und digitale Infrastruktur\n Im Auftrag\n Renate Bartelt-Lehrfeld\n\n 1. Folgende Fragen werden zum 15.10.2021 gestrichen:\n • 2.6.01-205\n • 2.6.01-206\n X Ich verzichte auf den Parkplatz, • 2.6.01-207\n obwohl ich Vorrang habe\n • 2.6.01-208\n O Ich parke jetzt ein, weil ich Vorrang\n habe • 2.6.06-215\n 2.2.12-108-M Sie möchten am rechten Fahrbahn- 2. Folgende Fragen werden zum 01.04.2022 gestrichen:\n 2.1.1 rand parken. Wer hat in dieser\n B Situation Vorrang? • 1.1.02-046-M\n 3 • 1.1.03-004\n • 1.1.06-121-M\n • 1.1.06-125\n • 1.1.07-123\n • 1.2.05-117\n • 1.4.41-128\n\n X Der [blaue] Pkw hat Vorrang • 2.1.04-101\n O Ich habe Vorrang • 2.1.07-004-B\n O Keiner hat Vorrang, wir müssen uns\n • 2.1.07-105\n verständigen\n • 2.1.08-006-B\nDabei ersetzt die Frage:\n • 2.1.11-113\n- 2.1.07-015-M die Frage 2.1.07-017\n • 2.1.11-114\n- 2.1.07-023-M die Frage 2.1.05-102\n • 2.1.11-124\n- 2.1.08-029-M die Frage 2.1.08-019\n • 2.2.03-303\n • 2.2.12-101-B\n(VkBl. 2021 S. 943)\n • 2.2.14-101\n • 2.2.15-106\nNr. 186 Änderung des Fragenkatalogs der • 2.2.15-108\n theoretischen Fahrerlaubnisprüfung\n • 2.2.15-113\n (Teil B der Prüfungsrichtlinie –\n theoretische Prüfung vom • 2.2.22-001\n 07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869)) • 2.2.22-101\n Bonn, den 21. September 2021 • 2.2.22-112\n StV11/7324.5/20-32/3547687 • 2.2.23-033\nDie Arbeitsgruppe „Theoretische Fahrerlaubnisprüfung • 2.2.37-001-B\nund Aufgabenentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft der\nTechnischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21 • 2.5.01-116\n– TÜV | DEKRA arge tp 21 – hat den Fragenkatalog der\n • 2.6.04-223\ntheoretischen Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet. Außer-\ndem hat sich aufgrund der 55. Verordnung zur Änderung • 2.7.01-114\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 947 Heft 19 – 2021\n\n3. Folgende Fragen werden zum 01.04.2022 neu auf- Amtl. Frage-Nr. Frage\n genommen: Annex-Nr. Antwort\n Kategorie\n(Hinweis: X = richtige Antwort; O = falsche Antwort) Fehlerpunkte\n\n Amtl. Frage-Nr. Frage 1.2.12-130 Rechts neben Ihrer Fahrbahn\n Annex-Nr. Antwort 2.1.1 verläuft ein Radweg. Wie viel Meter\n Kategorie G vor und hinter einer Einmündung\n Fehlerpunkte 3 dürfen Sie nicht parken?\n 1.1.07-166-M Womit müssen Sie in dieser\n 2.1.4 Situation rechnen? Antwort: (( 8 )) m\n G\n 4 1.2.34-114 Ein Kraftfahrer hat ein anderes Fahr-\n 2.1.5 zeug leicht beschädigt und entfernt\n G sich unerlaubt. Welche Folge kann\n 3 dies haben?\n\n X Eine Geld- oder Haftstrafe\n X Einen Entzug der Fahrerlaubnis\n oder ein Fahrverbot\n X Eine Anordnung einer medizinisch-\n X [Der Radfahrer] schert nach links\n psychologischen Untersuchung\n aus\n X Mit Gegenverkehr 1.3.01-039-M Wer darf hier zuerst fahren?\n 2.1.1\n O [Der Radfahrer] steigt ab, um mich G, Mofa\n vorbeizulassen 5\n 1.1.07-167 Sie fahren durch einen Tunnel.\n 2.1.3 Welche Besonderheit besteht dabei?\n G\n 4\n Im Tunnel\n X - kann ich durch starke Fahr-\n geräusche abgelenkt werden\n X - sind Sicherheitseinrichtungen wie X Der Elektroroller\n Notausgänge und Notruftelefone\n ausgeschildert O [Der rote Lkw]\n X - kann ich durch Lichteffekte O Ich\n abgelenkt werden 1.4.41-020-M Was gilt in dieser Situation?\n 1.2.05-003 Sie möchten außerorts Radfahrer 2.1.1\n 2.1.1 oder Fußgänger überholen. G, Mofa\n G, Mofa Welchen seitlichen Mindestabstand 3\n 4 müssen Sie dabei einhalten?\n\n Antwort: (( 2 )) m\n 1.2.05-004 Sie möchten innerorts einen Rad-\n 2.1.1 fahrer überholen. Welchen seitlichen\n G, Mofa Mindestabstand müssen Sie dabei\n 4 einhalten? Ich darf die Sperrfläche\n X - nicht befahren\n Antwort: (( 1,5 )) m O - zum Wenden befahren\n 1.2.05-005 Sie möchten innerorts einen Elektro- O - bei einem Stau nutzen\n 2.1.1 roller überholen. Welchen seitlichen\n G, Mofa Mindestabstand müssen Sie dabei\n 4 einhalten?\n\n Antwort: (( 1,5 )) m\n 1.2.12-129 Rechts neben Ihrer Fahrbahn\n 2.1.1 verläuft ein Radweg. Wie viel Meter\n G vor und hinter einer Kreuzung dürfen\n 3 Sie nicht parken?\n\n Antwort: (( 8 )) m\n\n\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 19 – 2021 948 VkBl. Amtlicher Teil\n\n Amtl. Frage-Nr. Frage Amtl. Frage-Nr. Frage\n Annex-Nr. Antwort Annex-Nr. Antwort\n Kategorie Kategorie\n Fehlerpunkte Fehlerpunkte\n\n 1.4.41-170 Ihr Fahrstreifen ist mit diesem 2.1.11-017 Auf einer Straße außerorts fährt vor\n 2.1.1 Verkehrszeichen gekennzeichnet. 2.1.2 Ihnen ein Pkw deutlich langsamer,\n G Was müssen Sie beachten? A, A1, A2, B als es erlaubt ist und für ihn möglich\n 3 4 wäre. Wie verhalten Sie sich richtig?\n\n X Ich passe meine Geschwindigkeit\n der des Pkws an\n X Ich überhole an geeigneter Stelle\n O Ich betätige die Lichthupe, bis der\n Pkw schneller fährt\n 2.2.02-101-M Wie verhalten Sie sich in dieser\n X Ich muss mindestens 60 km/h 2.1.1 Einbahnstraße jetzt richtig?\n fahren, wenn es die Straßen- und B\n Verkehrsverhältnisse zulassen 3\n X Ich benutze diesen Fahrstreifen nur,\n wenn mein Fahrzeug mindestens\n 60 km/h fahren kann und dies auch\n darf\n O Ich darf nicht schneller als 60 km/h\n fahren\n 2.1.03-036 Wie verhalten Sie sich in dieser\n 2.1.3 Situation richtig? X Ich warte, bis die Arbeiten eine\n A, A1, A2, B Weiterfahrt zulassen\n 3\n O Ich wende und fahre zurück\n O Ich fahre rückwärts\n 2.2.03-024 Sie fahren bei Dunkelheit auf einer\n 2.1.1 gut ausgebauten Landstraße und\n A, A1, A2, nutzen das Abblendlicht. Innerhalb\n AM, B, T welcher Strecke müssen Sie\n 4 anhalten können?\n\n X Ich verringere die Geschwindigkeit\n Innerhalb der Reichweite des\n X Ich vermeide ruckartiges Lenken\n X - Abblendlichts\n O Ich bremse stark ab\n O - Fernlichts\n 2.1.08-030-M Sie möchten die Autobahn verlas- O - Standlichts\n 2.1.3 sen. Wie verhalten Sie sich richtig?\n A, A1, A2, B 2.2.07-012-M Was gilt für die Nutzung des\n 3 2.1.1 Seitenstreifens in dieser Situation?\n A, A1, A2, B,\n C, C1, CE, D,\n D1\n 4\n\n\n\n\n X Ich prüfe meine Geschwindigkeit in\n kurzen Abständen anhand des\n Tachos Der Seitenstreifen\n X Ich verringere meine Geschwindig- X - muss wie ein rechter Fahrstreifen\n keit ab jetzt genutzt werden\n O Ich verringere meine Geschwindig- O - darf nur bei einer Panne genutzt\n keit erst beim Erreichen der Kurve werden\n O - darf nur von Lkws genutzt werden\n\n\n\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 949 Heft 19 – 2021\n\nAmtl. Frage-Nr. Frage Amtl. Frage-Nr. Frage\nAnnex-Nr. Antwort Annex-Nr. Antwort\nKategorie Kategorie\nFehlerpunkte Fehlerpunkte\n\n2.2.09-202 Ihr Fahrzeug ist mit einer Rückfahr- 2.2.23-124 Was ist die Hauptfunktion der\n4.1.7 kamera ausgerüstet. Sie möchten 2.1.8 Kopfstütze im Pkw?\nC, C1 von einer stark befahrenen Straße B\n4 rückwärts in eine Hofeinfahrt einfah- 2\n ren. Was ist hierbei zu beachten? Die Kopfstütze\n X - erhöht die Sicherheit für die\n Insassen\n X Ich sollte mich zusätzlich von einem\n Sicherungsposten einweisen lassen O - verbessert die Sitzposition\n X Ich muss den Verkehr auch direkt O - ersetzt den Sicherheitsgurt auf der\n beobachten Rücksitzbank\n O Ich kann mich allein auf die 2.2.23-413 Sie fahren eine landwirtschaftliche\n Rückfahrkamera verlassen 2.1.5 Zugmaschine mit Anbaugerät. Nach\n L, T der Feldarbeit möchten Sie auf eine\n2.2.09-203 Wodurch kann das Risiko von 3 öffentliche Straße einfahren. Was\n4.1.7 schweren Unfällen innerorts beim müssen Sie vorher überprüfen?\nC, C1, CE, D, Rechtsabbiegen gesenkt werden?\nD1\n3 X Die Verbindungseinrichtung\n X Durch Ausrüstung von Fahrzeugen zwischen Zugmaschine und\n mit Abbiegeassistenten Anbaugerät\n X Durch Fahren mit Schrittgeschwin- X Die Transportstellung des\n digkeit beim Rechtsabbiegen Anbaugeräts für die Straßenfahrt\n O Durch zügiges Rechtsabbiegen, X Den Zustand und die Funktion der\n um Behinderungen anderer Ver- Beleuchtungseinrichtungen\n kehrsteilnehmer auszuschließen\n 2.2.34-101 Sie hatten einen Wildunfall.\n2.2.15-115 Sie haben außerorts eine Panne. 2.1.5 Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?\n2.1.1 Ihr Kraftfahrzeug steht hinter einer B\nB, C, C1, D, Kurve auf der Fahrbahn. Was ist in 3\nD1 dieser Situation richtig? X Ich sichere die Unfallstelle ab\n4 X Ich verständige die Polizei\n X Ich muss das Warnblinklicht O Ich nehme das Wild mit\n einschalten 2.6.02-232 Wo finden Sie die Angaben zur\n X Ich muss etwa 100 m hinter dem 4.1.3 Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnis?\n Fahrzeug mindestens ein auffällig C, C1, D, D1\n warnendes Zeichen aufstellen 2\n X Auf dem Führerschein\n X Ich sollte eine Warnweste tragen\n O Auf der Fahrerkarte\n2.2.16-101 Wann müssen Sie an Ihrem O Auf dem Fahrerqualifizierungs-\n2.1.1 Kraftfahrzeug das Warnblinklicht nachweis\nB, C, C1, D, einschalten?\nD1, L, T 2.6.04-226 Sie fahren einen Lkw mit einer\n4 4.1.1 zulässigen Gesamtmasse von 6 t im\n Wenn mein Kraftfahrzeug C1 gewerblichen Güterverkehr. Wann\n X - an einer unübersichtlichen Stelle 4 müssen Sie die Lenkzeit für eine\n eine Panne hat Pause spätestens unterbrechen?\n X - abgeschleppt wird\n O - von mir kurz in zweiter Reihe Antwort: Nach (( 4,5 )) Stunden\n geparkt wird\n 2.6.07-228 Was ist bei der Nutzung von\n2.2.22-009 Was kann bei voller Beladung eines 4.1.8 Navigationssystemen zu beachten?\n2.1.5 Kraftrads erforderlich sein? C, C1, CE, D,\nA, A1, A2, D1\nAM 2 X Auf der vorgeschlagenen\n3 X Ein Anpassen des Reifenfülldrucks Streckenführung müssen die\n X Ein Einstellen des Fahrwerks Fahrzeugabmessungen\n berücksichtigt werden\n X Ein Einstellen der Rückspiegel\n X Angebrachte mobile Navigations-\n systeme dürfen die Sicht nach vorn\n nicht behindern\n O Die zum Fahrtbeginn berechnete\n Ankunftszeit berücksichtigt bereits\n vorgeschriebene Lenk- und\n Ruhezeiten\n\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 19 – 2021 950 VkBl. Amtlicher Teil\n\n Amtl. Frage-Nr. Frage Amtl. Frage-Nr. Frage\n Annex-Nr. Antwort Annex-Nr. Antwort\n Kategorie Kategorie\n Fehlerpunkte Fehlerpunkte\n\n 2.6.07-229 Was müssen Sie im Winter bei 2.7.05-228 Sie fahren ein Kraftfahrzeug zur\n 4.1.8 Fahrten ins europäische Ausland 4.2.3 Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t\n C, C1 beachten? C, C1 zulässiger Gesamtmasse. Worauf\n 2 3 müssen Sie bei winterlichen Verhält-\n nissen achten?\n Zwischen europäischen Ländern\n können sich die Regelungen zur\n X - Mindestprofiltiefe der Bereifung Das Kraftfahrzeug muss mit\n unterscheiden Winterreifen an\n X - Ausrüstungspflicht mit X - den Antriebsachsen ausgerüstet\n Winterreifen unterscheiden sein\n X - Mitführpflicht von Schneeketten X - den vorderen Lenkachsen\n unterscheiden ausgerüstet sein\n O - allen Rädern ausgerüstet sein\n 2.7.01-150 Was kann die Folge sein, wenn Sie\n 2.1.7 bei einem Pkw mit Frontantrieb in 2.7.06-115 In welcher Situation ist die Nutzung\n B der Kurve zu stark beschleunigen? 2.1.7 einer Adaptiven Geschwindigkeits-\n 3 B, C, C1, CE, regelanlage (AGR) zweckmäßig?\n D, D1\n Der Pkw kann 3\n X - über die Vorderachse ausbrechen Beim Fahren auf\n X - in der Lenkfähigkeit eingeschränkt X - Autobahnen\n sein X - Kraftfahrstraßen\n O - über die Hinterachse ausbrechen O - kurvenreichen Straßen\n 2.7.01-151 Unter welcher Voraussetzung kann 2.7.06-242 Aus welchem Grund kann sich der\n 2.1.7 ein Aktiver Spurwechsel-Assistent 2.1.7 Notbremsassistent in einem Kraft-\n B einen Fahrstreifenwechsel C, C1, D, D1 fahrzeug automatisch deaktivieren?\n 3 durchführen? 3\n X Weil die Funktion des Radarsensors\n Wenn der Assistent durch Schnee beeinträchtigt ist\n X - eine ausreichend markierte Fahr- X Weil sich die Position der Sensoren\n bahn mit mehreren Fahrstreifen durch einen Unfallschaden verän-\n erkannt hat dert hat\n X - keine Fahrzeuge im relevanten O Weil die Adaptive Geschwindig-\n Sicherheitsbereich erkannt hat keitsregelanlage (AGR) eingeschal-\n O - eine ausreichende Lücke im tet ist\n Gegenverkehr erkannt hat 2.8.01-205 Aus welchem Grund kann eine\n 2.7.02-135 Wann sollten Sie Ihren Pkw in einer 4.1.2 Eignungsuntersuchung gegenüber\n 2.1.7 Werkstatt überprüfen lassen? D, D1 einem Busfahrer durch die Behörde\n B 3 angeordnet werden?\n 3\n X Wenn beim Bremsen dauerhaft\n Geräusche auftreten X Wenn ein erheblicher Verstoß ge-\n gen verkehrsrechtliche Vorschriften\n X Wenn die Airbag-Kontrollleuchte vorliegt\n nach dem Motorstart nicht erlischt\n X Wenn eine erhebliche Straftat, die\n X Wenn beim Geradeausfahren ein im Zusammenhang mit dem\n ständiges Gegenlenken erforderlich Straßenverkehr steht, vorliegt\n ist\n X Wenn Anhaltspunkte für ein hohes\n 2.7.05-227 Sie fahren einen Kraftomnibus. Aggressionspotenzial des\n 4.2.3 Worauf müssen Sie bei winterlichen Busfahrers vorliegen\n D, D1 Verhältnissen achten?\n 3\n Das Fahrzeug muss mit Winterreifen an\n X - den Antriebsachsen ausgerüstet\n sein\n X - den vorderen Lenkachsen\n ausgerüstet sein\n O - allen Rädern ausgerüstet sein\n\n\n\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 951 Heft 19 – 2021\n\n Amtl. Frage-Nr. Frage Nr. 187 Änderung des Fahraufgabenkatalo-\n Annex-Nr. Antwort ges der praktischen Fahrerlaubnis-\n Kategorie\n Fehlerpunkte prüfung (Teil B der Richtlinie für die\n praktische Prüfung der Bewerber um\n 2.8.01-206 Nach dem erstmaligen Erwerb der\n 4.1.2 Fahrerlaubnis der Klasse C möchten eine Erlaubnis zum Führen von Kraft-\n C Sie gewerblich Güter transportieren. fahrzeugen nach Anlage 7 der Fahr-\n 2 Auf welche Weise können Sie die erlaubnis-Verordnung (FeV) vom\n Voraussetzung erfüllen? 07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869))\n\n Durch einen erfolgreichen Abschluss Bonn, den 20.September 2021\n X - der beschleunigten StV11/7324.5/20-34/3559107\n Grundqualifikation Die Arbeitsgruppe „Praktische Fahrerlaubnisprüfung und\n X - einer Ausbildung zum Fahraufgabenentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft der\n Berufskraftfahrer Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21\n O - einer 35-stündigen Weiterbildung – TÜV | DEKRA arge tp 21 – hat den Fahraufgabenkatalog\n der praktischen Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet.\n 2.8.01-207 Nach dem erstmaligen Erwerb der\n 4.1.2 Fahrerlaubnis der Klasse D möchten Zu der mit Verlautbarung vom 07. Oktober 2019 (VkBl. I.\n D Sie gewerblich Personen befördern. 869) bekannt gemachten Richtlinie für die praktische Prü-\n 2 Auf welche Weise können Sie die fung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von\n Voraussetzung erfüllen? Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verord-\n nung (FeV) vom 07. Oktober 2019 (Prüfungsrichtlinien –\n Durch einen erfolgreichen Abschluss praktische Prüfung) hat sich aus diesem Grund Ände-\n rungsbedarf ergeben.\n X - der beschleunigten\n Grundqualifikation Die Prüfungsrichtlinie – praktische Prüfung wird daher im\n X - einer Ausbildung zum Benehmen mit den zuständigen Obersten Landesbehör-\n Berufskraftfahrer den wie folgt geändert. Die Änderungen werden zum\n O - einer 35-stündigen Weiterbildung 01.04.2022 wirksam.\n I. Teil A wird wie folgt geändert:\nDabei ersetzt die Frage:\n 1. Nummer 2.3.6.1 wird Satz 7 gestrichen.\n- 1.1.07-166-M die Frage 1.1.06-121-M\n 2. In Nummer 2.3.6.2 wird folgender Satz angefügt:\n- 1.1.07-167 die Frage 1.1.07-123\n „Die Handlungsanforderungen und zugehörigen Be-\n- 1.2.05-003 die Frage 1.2.05-117\n wertungskriterien der Grundfahraufgabe werden im\n- 1.2.05-004 die Frage 1.1.06-125 Fahraufgabenkatalog „Grundfahraufgaben“ (Teil B\n dieser Richtlinie) beschrieben.“\n- 1.4.41-170 die Frage 1.4.41-128\n- 2.1.08-030-M die Frage 2.1.08-006-B II. Teil B wird wie folgt geändert:\n- 2.1.11-017 die Frage 2.1.11-114 1. Der Fahraufgabenkatalog Grundfahraufgaben\n wird wie folgt geändert:\n- 2.2.03-024 die Frage 2.2.03-303\n a) Die Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklas-\n- 2.2.07-012-M die Frage 2.2.37-001-B sen A, A2, A1 und AM werden wie folgt geändert:\n- 2.2.15-115 die Frage 2.2.15-113\n aa) In Ziffer 1.3.2.2. wird bei der Bewertung der\n- 2.2.16-101 die Frage 2.2.15-108 Grundfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugposi-\n tionierung der Fehler „Umwerfen der zweiten\n- 2.2.22-009 die Frage 2.2.22-001 Markierung“ durch den Fehler „Umwerfen einer\n- 2.2.34-101 die Frage 2.1.07-105 Markierung“ ersetzt.\n\n- 2.6.04-226 die Frage 2.6.04-223 bb) In Ziffer 1.4.2.2. wird bei der Bewertung der\n Grundfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugposi-\n- 2.7.01-150 die Frage 2.7.01-114 tionierung der Fehler „Umwerfen der zweiten\n Markierung“ durch den Fehler „Umwerfen einer\n Markierung“ ersetzt.\n(VkBl. 2021 S. 946)\n b) Die Grundfahraufgaben für die Klasse CE werden\n wie folgt geändert:\n aa) In Ziffer 5.1.1 wird in der Abbildung die Angabe\n „mind. 8 m“ jeweils durch die Angabe „mind. 6 m,\n besser 8 m“ ersetzt.\n bb) In Ziffer 5.1.2.5 werden bei der Bewertung der\n Grundfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbe-\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 19 – 2021 952 VkBl. Amtlicher Teil\n\n dienung/Umweltbewussten Fahrweisen die Feh- b) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n ler wie folgt neu gefasst: aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n „– Mehr als vier Korrekturzüge (bei Fahrbahn-\n breite mind. 8 m) gefügt:\n\n – Mehr als fünf Korrekturzüge (bei Fahrbahn- „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“.\n breite mind. 6 m und weniger 8 m)“. c) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n2. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse AM wird Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n wie folgt geändert: gefügt:\na) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch- „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“.\n schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“ d) In Ziffer 6.1.2.2 wird der schwere Fehler „– Vermeid-\n ersetzt. bares Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher\n zu erkennen war, dass der Überquerungsvorgang\nb) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n nicht beendet werden kann“ gestrichen.\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n gefügt: 5. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse A wird wie\n folgt geändert:\n „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“.\n a) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-\nc) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein- ersetzt.\n gefügt:\n b) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“. aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\nd) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im gefügt:\n Abschnitt Schwere Fehler folgender Spiegelstrich ge- „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“.\n strichen:\n c) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n „– Vermeidbares Befahren des Bahnübergangs, ob-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n wohl vorher zu erkennen war, dass der Überque-\n Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n rungsvorgang nicht beendet werden kann“.\n gefügt:\n3. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse A1 wird wie „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“.\n folgt geändert:\n d) In Ziffer 6.1.2.2 wird der schwere Fehler „– Vermeid-\na) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch- bares Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher\n schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er- zu erkennen war, dass der Überquerungsvorgang\n kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“ nicht beendet werden kann“ gestrichen.\n ersetzt.\nb) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- 6. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse B wird wie\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im folgt geändert:\n Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein- a) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-\n gefügt:\n schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“. kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n ersetzt.\nc) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im b) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein- aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n gefügt: Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n gefügt:\n „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“.\nd) In Ziffer 6.1.2.2 wird der schwere Fehler „– Vermeid- „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“.\n bares Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher c) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n zu erkennen war, dass der Überquerungsvorgang aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n nicht beendet werden kann“ gestrichen. Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein-\n gefügt:\n4. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse A2 wird wie\n folgt geändert: „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“.\na) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch- d) In Ziffer 6.1.2.2 wird der Leichte Fehler „– Vermeid-\n schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er- bares Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher\n kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“ zu erkennen war, dass der Überquerungsvorgang\n ersetzt. nicht beendet werden kann“ gestrichen.\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 953 Heft 19 – 2021\n\ne) In Ziffer 6.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf- ii) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im Ab- Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n schnitt Schwere Fehler der Fehler „Erhebliche Unter- Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrek-\n schreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu tur*“ wird wie folgt neu gefasst:\n anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur“\n durch den Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si- „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n cherheitsabstands nach vorne zur Straßenbahn bzw. heitsabstands nach vorne zu anderen\n zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrek- Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n tur“ ersetzt. rektur*\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n7. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse BE wird wie zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n folgt geändert: zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.\na) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch- Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er- der Sicherheitsabstand innerhalb von\n kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“ 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n ersetzt. Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n kürzung des Sicherheitsabstands kann\nb) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein- des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n gefügt: wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“. rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\nc) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- fahrenden Fahrzeugs.]“\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein- iii) Der Fehler „– Vermeidbares Überfahren der\n gefügt: Fahrbahnbegrenzungslinie“ wird angefügt.\n „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“. e) Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\nd) In Ziffer 6.1.2.2 wird der Leichte Fehler „– Vermeid-\n folgt geändert:\n bares Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher\n zu erkennen war, dass der Überquerungsvorgang aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „– Be-\n nicht beendet werden kann“ gestrichen. fahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu\n erkennen war, dass der Überquerungsvorgang\n8. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse C1 wird wie nicht beendet werden kann“ gestrichen.\n folgt geändert:\n bb) Im Abschnitt Schwere Fehler wird dem Fehler\na) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch- „Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbe-\n schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er- grenzungslinie“ das Zeichen „*“ angefügt.\n kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n ersetzt. f) In Ziffer 6.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\nb) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- Abschnitt Schwere Fehler wie folgt geändert:\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein- aa) Dem Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr-\n gefügt: streifenbegrenzungslinie“ wird das Zeichen „*“\n angefügt.\n „– Unterlassenes Einordnen möglichst weit rechts“.\n bb) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-\nc) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- cherheitsabstands nach vorne zur Straßenbahn\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeit-\n Abschnitt Leichte Fehler folgender Spiegelstrich ein- nahe Korrektur*“ wie folgt neu gefasst:\n gefügt:\n „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits-\n „– Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“. abstands nach vorne zur Straßenbahn bzw.\nd) Ziffer 5.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf- zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeit-\n gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie nahe Korrektur*\n folgt geändert:\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug\n aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „– kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Me-\n Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren- tern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe\n zungslinie“ gestrichen Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsab-\n stand innerhalb von 3 Sekunden und mit ver-\n bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n kehrsüblicher Verzögerung angepasst wird.\n ändert:\n Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands\n i) Dem Fehler „Vermeidbares Überfahren der kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird das Zei- flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des\n chen „*“ angefügt. Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 19 – 2021 954 VkBl. Amtlicher Teil\n\n schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahr- z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n bahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahr- flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n weise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]“ des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\ng) In Ziffer 7.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n Abschnitt Schwere Fehler dem Fehler „Vermeidbares fahrenden Fahrzeugs.]“\n Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie“ das\n Zeichen „*“ angefügt. ii) Der Fehler „– Vermeidbares Überfahren der\n Fahrbahnbegrenzungslinie“ wird angefügt.\nh) In Ziffer 7.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im iii) Dem Fehler „Vermeidbares Überfahren der\n Abschnitt Schwere Fehler wie folgt geändert: Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird das Zei-\n chen „*“ angefügt.\n aa) Dem Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr-\n streifenbegrenzungslinie“ wird das Zeichen „*“ 9. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse C1E wird\n angefügt. wie folgt geändert:\n bb) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si- a) Ziffer 1.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n cherheitsabstands nach vorne zu anderen Ver- gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n kehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*“ wird folgt geändert:\n wie folgt neu gefasst:\n aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\n „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits- Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-\n abstands nach vorne zu anderen Verkehrs- zungslinie“ gestrichen.\n teilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*\n bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ändert:\n kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Me-\n tern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe i) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsab- Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n stand innerhalb von 3 Sekunden und mit ver- Verkehrsteilnehmern“ wird wie folgt neu ge-\n kehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. fasst:\n Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh- heitsabstands nach vorne zu anderen\n flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei rektur*\n schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahr-\n bahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahr- [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n weise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]“ zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.\ni) Ziffer 8.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf- Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie der Sicherheitsabstand innerhalb von\n folgt geändert: 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „– Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren- kürzung des Sicherheitsabstands kann\n zungslinie“ gestrichen z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge- des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n ändert: wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n i) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n fahrenden Fahrzeugs.]“\n Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrek-\n tur*“ wird wie folgt neu gefasst: ii) Folgende Fehler werden angefügt:\n „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher- „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n heitsabstands nach vorne zu anderen heitsabstands nach vorne zu anderen\n Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor- Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor-\n rektur* rektur\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahr- [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan- zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. zeige in Metern mit zeitnaher Korrektur.\n Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n der Sicherheitsabstand innerhalb von der Sicherheitsabstand innerhalb von\n 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n Verzögerung angepasst wird. Eine Ver- Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n kürzung des Sicherheitsabstands kann kürzung des Sicherheitsabstands kann\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 955 Heft 19 – 2021\n\n z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh- bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung fahrenden Fahrzeugs.]\n des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n wendig bei schlechten Sicht-, Witte- – Vermeidbares Überfahren der Fahrbahn-\n rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. begrenzungslinie“\n bei unsicherer Fahrweise eines voraus- c) Ziffer 1.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n fahrenden Fahrzeugs.] gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n – Vermeidbares Überfahren der Fahrbahn- folgt geändert:\n begrenzungslinie“ aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\nb) Ziffer 1.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf- Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-\n gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie zungslinie“ gestrichen.\n folgt geändert: bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „– ändert:\n Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren- i) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n zungslinie“ gestrichen. Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge- Verkehrsteilnehmern“ wird wie folgt neu ge-\n ändert: fasst:\n\n i) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen heitsabstands nach vorne zu anderen\n Verkehrsteilnehmern“ wird wie folgt neu ge- Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n fasst: rektur*\n\n „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher- [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n heitsabstands nach vorne zu anderen zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor- zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.\n rektur* Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n der Sicherheitsabstand innerhalb von\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahr- 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan- Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. kürzung des Sicherheitsabstands kann\n Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n der Sicherheitsabstand innerhalb von flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n Verzögerung angepasst wird. Eine Ver- wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n kürzung des Sicherheitsabstands kann rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh- bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung fahrenden Fahrzeugs.]“\n des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n wendig bei schlechten Sicht-, Witte- ii) Folgende Fehler werden angefügt:\n rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n bei unsicherer Fahrweise eines voraus- „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n fahrenden Fahrzeugs.]“ heitsabstands nach vorne zu anderen\n Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor-\n ii) Folgende Fehler werden angefügt: rektur\n „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher- [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n heitsabstands nach vorne zu anderen zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor- zeige in Metern mit zeitnaher Korrektur.\n rektur Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n der Sicherheitsabstand innerhalb von\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahr- 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan- Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n zeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. kürzung des Sicherheitsabstands kann\n Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n der Sicherheitsabstand innerhalb von flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n Verzögerung angepasst wird. Eine Ver- wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n kürzung des Sicherheitsabstands kann rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh- bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung fahrenden Fahrzeugs.]\n des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n wendig bei schlechten Sicht-, Witte- – Vermeidbares Überfahren der Fahrbahn-\n rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. begrenzungslinie“\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 957 Heft 19 – 2021\n\ng) In Ziffer 3.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- verkehrsüblicher Verzögerung angepasst\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung der wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsab-\n Abschnitt Schwere Fehler wie folgt geändert: stands kann z. B. zulässig sein bei dichtem\n oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrö-\n aa) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-\n ßerung des Sicherheitsabstands ist z. B.\n cherheitsabstands nach vorne zu anderen Ver-\n kehrsteilnehmern“ wird wie folgt neu gefasst: notwendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei\n „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits- unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden\n abstands nach vorne zu anderen Verkehrs- Fahrzeugs.]“\n teilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*\n i) Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in folgt geändert:\n Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitna-\n he Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheits- aa) Der Abschnitt Leichte Fehler wird wie folgte ge-\n abstand innerhalb von 3 Sekunden und mit ändert:\n verkehrsüblicher Verzögerung angepasst\n wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsab- i) der Fehler „– Vermeidbares Überfahren der\n stands kann z. B. zulässig sein bei dichtem Fahrbahnbegrenzungslinie“ wird gestrichen.\n oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrö-\n ßerung des Sicherheitsabstands ist z. B. ii) der Fehler „– Unterlassenes Einordnen mög-\n notwendig bei schlechten Sicht-, Witte- lichst weit rechts“ wird angefügt.\n rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei\n bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden\n ändert:\n Fahrzeugs.]“\n bb) Folgender Fehler wird angefügt: i) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der\n Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt\n „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits- neu gefasst: „Vermeidbares Überfahren der\n abstands nach vorne zu anderen Verkehrs- Fahrstreifenbegrenzungslinie*“.\n teilnehmern mit zeitnaher Korrektur\n ii) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug\n Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in\n Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrek-\n Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe\n tur*“ wird wie folgt neu gefasst:\n Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsab-\n stand innerhalb von 3 Sekunden und mit ver- „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n kehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. heitsabstands nach vorne zu anderen\n Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh- rektur*\n flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des\n Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahr- zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n bahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahr- zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.\n weise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]“ Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\nh) Ziffer 4.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf- der Sicherheitsabstand innerhalb von\n gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im Ab- 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n schnitt Schwere Fehler wie folgt geändert: Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n kürzung des Sicherheitsabstands kann\n aa) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr- z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n streifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt neu ge- flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\n fasst: „Vermeidbares Überfahren der Fahrstrei- des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n fenbegrenzungslinie*“. wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n bb) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si- rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n cherheitsabstands nach vorne zu anderen Ver- bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n kehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*“ wird fahrenden Fahrzeugs.]“\n wie folgt neu gefasst:\n iii) Der Fehler „– Vermeidbares Überfahren der\n „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits- Fahrbahnbegrenzungslinie“ wird angefügt.\n abstands nach vorne zu anderen Verkehrs-\n teilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* j) Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug folgt geändert:\n kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in\n Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitna- aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\n he Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheits- Unterlassenes Einordnen möglichst bis zur Mitte“\n abstand innerhalb von 3 Sekunden und mit angefügt.\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 19 – 2021 958 VkBl. Amtlicher Teil\n\n bb) der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge- l) Ziffer 5.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n ändert: gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n folgt geändert:\n i) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der\n Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\n neu gefasst: „Vermeidbares Überfahren der Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-\n Fahrstreifenbegrenzungslinie*“. zungslinie“ gestrichen.\n bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n ii) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n ändert:\n Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrek- i) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der\n tur*“ wird wie folgt neu gefasst: Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt\n neu gefasst: „Vermeidbares Überfahren der\n „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher- Fahrstreifenbegrenzungslinie*“.\n heitsabstands nach vorne zu anderen\n Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor- ii) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n rektur* Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrek-\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahr- tur*“ wird wie folgt neu gefasst:\n zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan- „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. heitsabstands nach vorne zu anderen\n Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n der Sicherheitsabstand innerhalb von rektur*\n 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n Verzögerung angepasst wird. Eine Ver- [Abstand zum vorausfahrenden Fahr-\n kürzung des Sicherheitsabstands kann zeug kleiner als ein Viertel der Tachoan-\n z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh- zeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur.\n flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn\n des Sicherheitsabstands ist z. B. not- der Sicherheitsabstand innerhalb von\n wendig bei schlechten Sicht-, Witte- 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher\n rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. Verzögerung angepasst wird. Eine Ver-\n bei unsicherer Fahrweise eines voraus- kürzung des Sicherheitsabstands kann\n fahrenden Fahrzeugs.]“ z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung\nk) In Ziffer 4.4.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wird wendig bei schlechten Sicht-, Witte-\n der Abschnitt Schwere Fehler wie folgt geändert: rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B.\n bei unsicherer Fahrweise eines voraus-\n aa) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr- fahrenden Fahrzeugs.]“\n streifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt neu ge-\n iii) Der Fehler „– Vermeidbares Überfahren der\n fasst: „Vermeidbares Überfahren der Fahrstrei-\n Fahrbahnbegrenzungslinie“ wird angefügt.\n fenbegrenzungslinie*“.\n m) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n bb) der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si- aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n cherheitsabstands nach vorne zu anderen Ver- folgt geändert:\n kehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*“ wie\n folgt neu gefasst: aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „Be-\n fahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu\n „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits- erkennen war, dass der Überquerungsvorgang\n abstands nach vorne zu anderen Verkehrs- nicht beendet werden kann“ gestrichen.\n teilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* bb) Im Abschnitt Schwere Fehler wird der Fehler\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug „Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbe-\n kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in grenzungslinie“ wie folgt neu gefasst: „Vermeid-\n Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitna- bares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungs-\n he Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheits- linie*“.\n abstand innerhalb von 3 Sekunden und mit n) Ziffer 6.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n verkehrsüblicher Verzögerung angepasst gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im Ab-\n wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsab- schnitt Schwere Fehler wie folgt geändert:\n stands kann z. B. zulässig sein bei dichtem\n aa) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr-\n oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergröße-\n streifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt neu ge-\n rung des Sicherheitsabstands ist z. B. not-\n fasst: „Vermeidbares Überfahren der Fahrstrei-\n wendig bei schlechten Sicht-, Witterungs-\n fenbegrenzungslinie*“.\n oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei\n unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden bb) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-\n Fahrzeugs.]“ cherheitsabstands nach vorne zur Straßenbahn\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 959 Heft 19 – 2021\n\n bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeit- „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits-\n nahe Korrektur*“ wie folgt neu gefasst: abstands nach vorne zu anderen Verkehrs-\n teilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*\n „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits-\n abstands nach vorne zur Straßenbahn bzw. [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug\n zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeit- kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Me-\n nahe Korrektur* tern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe\n Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsab-\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug stand innerhalb von 3 Sekunden und mit ver-\n kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Me- kehrsüblicher Verzögerung angepasst wird.\n tern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands\n Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsab- kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh-\n stand innerhalb von 3 Sekunden und mit ver- flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des\n kehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei\n Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahr-\n kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zäh- bahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahr-\n flüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des weise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]“\n Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei\n schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahr- q) Ziffer 8.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n bahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahr- gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n weise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]“ folgt geändert:\n\no) Ziffer 7.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- aa) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegren-\n zungslinie“ gestrichen.\n Abschnitt Schwere Fehler wie folgt geändert.\n bb) Der Abschnitt Schwere Fehler wird wie folgt ge-\n aa) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr-\n ändert:\n streifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt neu ge-\n fasst: „Vermeidbares Überfahren der Fahrstrei- i) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der\n fenbegrenzungslinie*“. Fahrstreifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt\n neu gefasst: „Vermeidbares Überfahren der\n bb) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si-\n Fahrstreifenbegrenzungslinie*“.\n cherheitsabstands nach vorne zu anderen Ver-\n kehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*“ wie ii) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des\n folgt neu gefasst: Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen\n Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrek-\n „– Erhebliche Unterschreitung des Sicherheits- tur*“ wird wie folgt neu gefasst:\n abstands nach vorne zu anderen Verkehrs-\n teilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* „– Erhebliche Unterschreitung des Sicher-\n heitsabstands nach vorne zu anderen\n [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Kor-\n kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in rektur*\n Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitna-\n he Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheits- [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug\n abstand innerhalb von 3 Sekunden und mit kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in\n verkehrsüblicher Verzögerung angepasst Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeit-\n wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsab- nahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicher-\n stands kann z. B. zulässig sein bei dichtem heitsabstand innerhalb von 3 Sekunden\n oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrö- und mit verkehrsüblicher Verzögerung an-\n ßerung des Sicherheitsabstands ist z. B. gepasst wird. Eine Verkürzung des Si-\n notwendig bei schlechten Sicht-, Witte- cherheitsabstands kann z. B. zulässig sein\n rungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr.\n unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Eine Vergrößerung des Sicherheitsab-\n Fahrzeugs.]“ stands ist z. B. notwendig bei schlechten\n Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhält-\np) In Ziffer 7.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- nissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise ei-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im nes vorausfahrenden Fahrzeugs.]“\n Abschnitt Schwere Fehler wie folgt geändert.\n iii) Der Fehler „– Vermeidbares Überfahren der\n aa) Der Fehler „Vermeidbares Überfahren der Fahr- Fahrbahnbegrenzungslinie“ wird angefügt\n streifenbegrenzungslinie“ wird wie folgt neu ge-\n fasst: „Vermeidbares Überfahren der Fahrstrei- 10. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse C wird wie\n fenbegrenzungslinie*“. folgt geändert:\n bb) Der Fehler „Erhebliche Unterschreitung des Si- a) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-\n cherheitsabstands nach vorne zu anderen Ver- schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n kehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*“ wie kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n folgt neu gefasst: ersetzt.\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 19 – 2021 960 VkBl. Amtlicher Teil\n\nb) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- d) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt. Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt.\nc) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- e) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „Vermeidbares\n Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt. Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er-\n kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht\nd) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- beendet werden kann“ gestrichen.\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „Vermeidbares\n 13. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse D1E wird\n Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er-\n wie folgt geändert:\n kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht\n beendet werden kann“ gestrichen. a) In Ziffer 1.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\ne) In Ziffer 6.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Vermeidbares\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie“ gestri-\n Abschnitt Schwere Fehler der Fehler „Erhebliche chen.\n Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne\n zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor- b) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-\n rektur“ wie folgt neu gefasst: „Erhebliche Unter- schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n schreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zur kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n Straßenbahn bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern ersetzt.\n mit zeitnaher Korrektur“.\n c) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n11. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse CE wird Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n wie folgt geändert: Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt.\na) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch- d) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er- aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“ Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n ersetzt. Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt.\nb) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- e) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „Vermeidbares\n Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt. Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er-\nc) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im beendet werden kann“ gestrichen.\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt. 14. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse D wird wie\n folgt geändert:\nd) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im a) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch-\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „Vermeidbares schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er- kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht ersetzt.\n beendet werden kann“ gestrichen. b) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n12. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse D1 wird wie Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n folgt geändert: Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt.\na) In Ziffer 1.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf- c) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im Ab- aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n schnitt Leichte Fehler der Fehler „– Vermeidbares Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie“ gestrichen. Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt.\nb) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch- d) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er- aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“ Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „ Vermeidbares\n ersetzt. Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er-\n kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht\nc) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n beendet werden kann“ gestrichen.\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes e) In Ziffer 6.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt. aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 961 Heft 19 – 2021\n\n Abschnitt Schwere Fehler der Fehler „Erhebliche Abschnitt Schwere Fehler der Fehler „Erhebliche\n Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne\n zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor- zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Kor-\n rektur“ wie folgt neu gefasst: „Erhebliche Unter- rektur“ wie folgt neu gefasst: „Erhebliche Unter-\n schreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zur schreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zur\n Straßenbahn bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern Straßenbahn bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern\n mit zeitnaher Korrektur“. mit zeitnaher Korrektur“.\n g) Ziffer 8.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahrauf-\n15. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse DE wird\n gabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung wie\n wie folgt geändert:\n folgt geändert:\na) In Ziffer 1.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aa) Der Abschnitt Grundsätzliche Handlungsanfor-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n derungen wird wie folgt geändert:\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Vermeidbares\n Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie“ gestri- i) Satz 6 wird gestrichen.\n chen.\n ii) In Satz 8 werden die Wörter „Autobahnen\nb) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch- und“ gestrichen.\n schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er-\n bb) Im Abschnitt Leichte Fehler wird der Fehler „–\n kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“\n Nichteinhalten des Abstandes von 50 Metern auf\n ersetzt.\n Autobahnen bei einer Geschwindigkeit von mehr\nc) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- als 50 km/h“ gestrichen.\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes Bundesministerium für\n Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt. Verkehr und digitale Infrastruktur\n Im Auftrag\nd) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n Renate Bartelt-Lehrfeld\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes\n Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt.\ne) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- (VkBl. 2021 S. 951)\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „Vermeidbares\n Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er-\n kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht\n beendet werden kann“ gestrichen.\n Nr. 188 Kraftfahrzeugkennzeichen\n Liste der diplomatischen Vertretun-\n16. Der Fahraufgabenkatalog der Klasse T wird wie gen und derjenigen Internationalen\n folgt geändert: Organisationen, die Kennzeichen für\n bevorrechtigte Personen erhalten\na) In Ziffer 1.2.1.1 werden die Wörter „(z. B. von Auto-\n bahnen oder autobahnähnlichen Straßen)“ gestri- Berlin, den 07. September 2021\n chen. StV 21/7362.2/5\nb) In Ziffer 2.1.2.1 werden im Beispiel für überdurch- Das Auswärtige Amt hat angeregt, dem WHO – Büro Ber-\n schnittliche Leistungen die Wörter „Frühzeitiges Er- lin, Drehscheibe für Pandemie- und Epidemieaufklärung\n kennens“ durch die Wörter „Frühzeitiges Erkennen“ ein Sonderkennzeichen für Kraftfahrzeuge zu erteilen.\n ersetzt.\n Dem WHO – Büro Berlin, Drehscheibe für Pandemie- und\nc) In Ziffer 4.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- Epidemieaufklärung werden die Sonderkennzeichen\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes „0-312“ und „B-312“\n Einordnen möglichst weit rechts“ angefügt. für seine Kraftfahrzeuge zugeteilt.\nd) In Ziffer 4.3.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr- Die Liste der diplomatischen Vertretungen und derjenigen\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im Internationalen Organisationen, die Kennzeichen für be-\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „– Unterlassenes vorrechtigte Personen erhalten, wird entsprechend fort-\n Einordnen möglichst bis zur Mitte“ angefügt. geschrieben.\ne) In Ziffer 6.1.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im Bundesministerium für\n Abschnitt Leichte Fehler der Fehler „Vermeidbares Verkehr und digitale Infrastruktur\n Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu er- Im Auftrag\n kennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht Dr. Frank Albrecht\n beendet werden kann“ gestrichen.\nf) In Ziffer 6.2.2.2 wird bei der Bewertung der Teilfahr-\n aufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung im (VkBl. 2021 S. 961)\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 19 – 2021 962 VkBl. Amtlicher Teil\n\n c. Stadt Hattersheim am Main im Erdgeschoss des Rat-\n Eisenbahnen hauses, im Nassauer Hof 3, 65795 Hattersheim am\n Main während der Dienststunden montags, diens-\nNr. 189 Öffentliche Bekanntmachung der tags, donnerstags, freitags in der Zeit von\n Planfeststellung für das Vorhaben 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags, dienstags, don-\n „Umbau Knoten Frankfurt(M) – Sport- nerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und mitt-\n feld, 2. Ausbaustufe“ in der Stadt wochs von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.\n Frankfurt am Main, Stadtteile Sach- Hinweis: Es besteht Maskenpflicht.\n senhausen-Süd, Schwanheim, Nie-\n derrad und Gutleutviertel und dafür Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der\n geplante Kompensationsmaßnahmen Auslegungsfrist den Betroffenen und denjenigen gegen-\n in den Stadtteilen Sossenheim und über, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen\n Sachsenhausen-Süd einschließlich abgegeben haben, als zugestellt (§ 74 Absatz 5 Satz 3\n VwVfG).\n erforderliche Nebenfolgen in der\n Stadt Neu-Isenburg und forstrecht- Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan\n liche Kompensation in der Stadt können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim\n Hattersheim (Stadtteil Eddersheim) Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrü-\n cken, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt/Main, einge-\n I. sehen werden.\nMit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundes- Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der\namtes, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Grülingsstra- Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjeni-\nße 4, 66113 Saarbrücken (Planfeststellungsbehörde) vom gen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder\n04.10.2021, Az. 551ppw/165-2011#016, ist der Plan für elektronisch bei der Planfeststellungsbehörde angefor-\ndas vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Allge- dert werden.\nmeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. § 74 Abs. 1 Ver-\nwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) festgestellt worden.\n III.\nVorhabenträgerin ist die DB Netz AG.\n Das planfestgestellte Vorhaben umfasst im Wesentlichen\nDer Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes (§ 18e den Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für den Fern-\nAbs. 2 Satz 1 AEG) sofort vollziehbar. verkehr vom Bahnhof Frankfurt Main Stadion bis zum Ab-\n zweig Gutleuthof in östlicher Parallellage zu den beste-\n II. henden Strecken 3683 und 3520 einschließlich der damit\nDa mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbe- verbundenen wesentlichen Maßnahmen. Dies sind ins-\nschlusses vorzunehmen wären, wird die Zustellung ge- besondere:\nmäß § 74 Absatz 5 VwVfG durch diese öffentliche Be- • Neubau einer Brücke über den Main (EÜ Mainbrücke),\nkanntmachung ersetzt.\n • Änderung der Eisenbahnüberführungen Goldstein-\nDer Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundes- straße, Gutleutstraße, Golfstraße, Adolf-Miersch-\namtes vom 04.10.2021 liegt zusammen mit einer Ausfer- Straße,\ntigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom\n19. Oktober 2021 bis einschließlich 01. November • Rückbau der entbehrlichen Eisenbahnüberführung\n2021 in der Stadt Frankfurt am Main (a.), in der Stadt Neu- Schwanheimer Straße,\nIsenburg (b.) und in der Stadt Hattersheim am Main (c.)\nzur allgemeinen Einsichtnahme aus: • Neubau eines Trogbauwerks im Straßenbereich der\n Kreuzung EÜ Golfstraße,\na. Stadt Frankfurt am Main im Stadtplanungsamt, Kurt-\n Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, • Neubau von Stützbauwerken, des Kreuzungsbau-\n Atrium, während der Dienststunden montags, diens- werks Gleisdreieck, einer Güterzugrampe\n tags, donnerstags und freitags in der Zeit von • Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen wie z. B.\n 07:10 Uhr bis 15:40 Uhr sowie mittwochs von Neubau von Schallschutzwänden und Einbau besohl-\n 07:10 Uhr bis 19:00 Uhr. ter Schwellen,\n Hinweis: Der Zugang zum Gebäude Kurt-Schuma-\n • Einrichtung von Baustelleneinrichtungsflächen, La-\n cher-Str. 10 ist unter Beachtung der jeweils gültigen\n gerflächen und Transportwegen,\n allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften ge-\n währleistet. • Naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatz- sowie\nb. Stadt Neu-Isenburg im Rathaus, Raum A 1.30, Huge- Artenschutzmaßnahmen,\n nottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg, während der • Bau von 5 Entnahmebrunnen mit Anschlussleitungen\n Dienststunden montags bis donnerstags in der Zeit im Bereich der Vogelschneise als Ersatzwasserbe-\n von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von schaffungsmaßnahme,\n 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.\n • Trassennahe und –ferne Ersatzaufforstungen.\n Hinweis: Vorherige Terminvereinbarung ist erforder-\n lich (Telefon: (06102) - 241 611 oder - 241 612). Es Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Ent-\n besteht Maskenpflicht. scheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Geneh-\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 963 Heft 19 – 2021\n\nmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zu- • zur Versickerung von Oberflächen- und Sickerwasser\nstimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich über eine Schachtversickerung in das Grundwasser\n(§ 75 Abs. 1 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss er- zur Entwässerung des südlichen Widerlagers und\nsetzt insbesondere: dessen Dammeinzugsbereichs,\n• die Zulassung des Eingriffs gemäß § 17 Abs. 1 Bun- • zum Einbringen von Stoffen in das Grundwasser zur\n desnaturschutzgesetz (BNatSchG), Gründung verschiedener Brückenbauten und zur\n Gründung von Stützbauwerken\n• die Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für\n die bauzeitliche Zerstörung und Beeinträchtigung von • (bauzeitlich) zum Aufstauen, Absenken und Umleiten\n nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen (Uferge- von Grundwasser (Grundwasserhaltung) und zur Ab-\n hölz) sowie des FFH-Lebensraumtyps (FFH-LRT) leitung von Lenz-, Leckage- und Tagwasser in den\n 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“, Main,\n • zum Einbringen von Verbauwänden und Unterwas-\n• die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 2 der geltenden\n serbeton zur Errichtung der Eisenbahnüberführung\n Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet\n und Ausführung des Bauwerks als weiße Wanne,\n „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am\n Main“ (LSG 2412001) vom 12.05.2010 für das Errich- • im Zusammenhang mit der Errichtung der „Ersatz-\n ten oder Ändern von Ver- und Entsorgungsanlagen, brunnen Goldstein Ost“ und der „Ersatzinfiltrations-\n Leitungen oder Anlagen der Telekommunikation so- anlagen Goldstein Ost“\n wie straßen-, schienen- oder wegebauliche Neu-\n – zum Einbringen und Einleiten von Stoffen in Ge-\n oder Ausbaumaßnahmen und Probebohrungen zur\n wässer,\n Aufsuchung und Gewinnung von Grundwasser oder\n Bodenschätzen, – für Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder\n in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nach-\n• die wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 Abs. 5 teilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit\n S. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Errichtung herbeizuführen und\n von baulichen Anlagen in festgesetzten Überschwem-\n mungsgebieten, – für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten\n und Ableiten von Grundwasser.\n• die Ausnahmegenehmigung gem. § 12 Abs. 1 von\n den Verboten der Schutzgebiets-Verordnung für die • zum Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und\n Trinkwassergewinnungsanlagen Pumpwerk „Hinkel- Ableiten von Grundwasser durch den Betrieb der neu\n stein“, Pumpwerk „Schwanheim“, Pumpwerk „Gold- zu errichtenden Brunnen an der Vogelschneise und\n stein“, Pumpwerk „Oberforsthaus“ und Pumpwerk der Infiltrationsanlagen an der Tiroler Schneise.\n „Staustufe Griesheim“ der Stadtwerke Frankfurt Für die im Planfeststellungsbeschluss erteilten wasser-\n GmbH im Frankfurter Stadtwald vom 17. November rechtlichen Erlaubnisse und für die von ihm ersetzten Ent-\n 1997, scheidungen wurden umfangreiche Nebenbestimmungen\n aufgenommen.\n• die Genehmigung nach § 12 Abs. 2 Hessisches Wald-\n gesetz (HWaldG) zur vorübergehenden Waldum- Darüber hinaus wurden der Vorhabenträgerin zum Wohle\n wandlung von 3425 m² Wald sowie zur dauerhaften der Allgemeinheit und zur Vermeidung nachteiliger Wir-\n Waldumwandlung von 8644 m² Wald, kungen auf Rechte anderer weitere erforderliche Neben-\n bestimmungen, insbesondere zu Baubetrieb und Bau-\n• die Genehmigung nach § 14 Abs. 1 HWaldG zur technik, zum Schutz der Gewässer und des Bodens, von\n Waldneuanlage in Frankfurt Sossenheim für insge- Natur- und Landschaft einschl. artenschutzrechtlicher\n samt (2500 m²) sowie in Hattersheim Eddersheim für Gesichtspunkte sowie zum Denkmal-, Brand-, Leitungs-\n eine Teilfläche von 6143 m², und Immissionsschutz auferlegt.\n• die Zulassung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 Insbesondere wurde für die dem Grunde nach anspruchs-\n des Standortauswahlgesetzes (StandAG) für die Er- berechtigten Eigentümer von Gebäuden passiver Lärm-\n richtung einer Brunnengalerie in Frankfurt am Main. schutz in Form von Aufwendungsersatz für die durchzu-\n führenden Schallschutzmaßnahmen, die nach der 24.\nDa wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen von\n BImSchV für schutzwürdige Räume erforderlich und noch\nder Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbe- nicht vorhanden sind, angeordnet.\nschlusses nicht erfasst werden und als rechtlich selbst-\nständiges Element neben die Planfeststellung treten, sind Darüber hinaus wurde dem Grunde nach festgesetzt,\nder Vorhabenträgerin im Einvernehmen mit den zuständi- dass den Eigentümern derjenigen Gebäude, in deren In-\ngen Wasserbehörden gem. §§ 8, 9 und 19 Abs. 1 WHG nenräumen trotz aktiver und/oder passiver Schallschutz-\ndie folgenden Erlaubnisse erteilt worden: maßnahmen die Grenzwerte der 24. BImSchV nicht ein-\n gehalten werden können, für verbleibende unzumutbare\n• zur Versickerung von gesammeltem Niederschlags- Beeinträchtigungen eine angemessene Entschädigung in\n wasser in das Grundwasser, Geld zu leisten ist.\n• zur Einleitung von Niederschlagswasser über Einläu- Über den Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen\n fe, Sickerrohre und Sammelleitungen in den Main zur hinaus wurde zudem eine angemessene Entschädigung\n Entwässerung der Mainbrücke und des nördlichen in Geld für die Beeinträchtigung von tatsächlich zu schüt-\n Widerlagers sowie des Dammeinzugsbereichs, zenden Außenwohnbereichen angeordnet, soweit in die-\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "Heft 19 – 2021 964 VkBl. Amtlicher Teil\n\nsen Außenwohnbereichen trotz der planfestgestellten gung der Auswirkungen birgt das Vorhaben keine Risiken\nSchutzmaßnahmen der Immissionsgrenzwert des § 2 der für die Umwelt, die nicht abgrenzbar und/oder beherrsch-\n16. BImSchV für den Tag überschritten wird. bar sind. Die Umsetzung bzw. Einhaltung von Umwelt-\n qualitätszielen werden durch Vorsorge- und Schutzmaß-\nUm bauzeitliche Beeinträchtigungen soweit als möglich nahmen sowie durch die im Beschluss verfügten\nzu vermeiden, wurden umfangreiche aktive als auch pas- Nebenbestimmungen sichergestellt. Durch die vorgese-\nsive Schutzauflagen angeordnet. henen Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen werden\nSo wurde u. a. angeordnet, dass den betroffenen Anwoh- Beeinträchtigungen soweit wie möglich minimiert. Die\nnern ein Anspruch auf Bereitstellung von Ersatzraum für nicht vermeidbaren Eingriffe und Beeinträchtigungen\nImmissionsorte gemäß den Ergebnissen aus dem Bau- werden durch Maßnahmenkonzepte, wie z. B. den Land-\nlärm-Monitoring für Tage mit einem Beurteilungspegel von schaftspflegerischen Begleitplan, kompensiert. Aus ge-\nmehr als 70 dB(A) tags bezogen auf Wohnräume bzw. von samtökologischer Sicht ist die Umweltverträglichkeit des\nmehr als 60 dB(A) nachts bezogen auf Schlafräume zu- Vorhabens unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen\nsteht. Für besonders schützenswerte Personengruppen, Vermeidungs-/Verminderungs- und Kompensationsmaß-\nwie z. B. ältere oder kranke Menschen, Schwangere oder nahmen gegeben bzw. erreichbar.\nSchichtarbeiter, wurde angeordnet, dass Ersatzwohnraum\nbereits bei einem Beurteilungspegel von mehr als 60 dB(A)\n IV.\ntags bezogen auf Wohnräume bereitzustellen ist.\n Die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses lautet:\nAllen Wohnungseigentümern im Bereich Paul-Gerhardt-\nRing 64-86 an den betroffenen Gebäuden zur Gleisseite Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss\nhin, wird wegen der örtlichen Verhältnisse, der Dauer der kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim\nBauzeit, des zeitweisen Erfordernisses von Nachtarbeiten\n Bundesverwaltungsgericht\nund des Baulärms ohne aktiven Schallschutz als Kom-\npensationsmaßnahme anstatt der nicht ausreichenden Simsonplatz 1\nGestellung von Hotelübernachtung oder Ersatzwohnraum 04107 Leipzig\nals Alternative ein umfangreicher passiver Schallschutz erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letz-\nangeboten und bei deren Zustimmung eingebaut. te Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Verfah-\nWegen betriebsbedingter Erschütterungsimmissionen rensbeteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss\nwurde die Vorhabenträgerin verpflichtet, innerhalb von gesondert zugestellt wurde.\nsechs bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme für meh- Der Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab\nrere Gebäude die auf der Grundlage von Messungen in Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienen-\ndiesen Gebäuden erstellten Prognosen für die Erschütte- den Tatsachen und Beweismittel anzugeben.\nrungsimmissionen bzw. Immissionen aus sekundärem\nLuftschall durch Eisenbahnbetrieb durch Nachmessun- Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfest-\ngen zu verifizieren. Soweit die Überprüfung der Prognose stellungsbeschluss hat gemäß § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG\nergibt, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 2 nicht keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung\neingehalten werden und sich die vor dem Ausbau vor- der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage ge-\nhandene Vorbelastung um mehr als 25 % erhöht hat, hat gen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach\ndie Vorhabenträgerin eine Entschädigung zu leisten. § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines\n Monats nach der Zustellung dieses beim\nÜber die festgesetzten Nebenbestimmungen hinaus hat\ndie Vorhabenträgerin umfangreiche Zusagen gemacht, Bundesverwaltungsgericht\num bau- als auch betriebsbedingte Beeinträchtigungen Simsonplatz 1\nzu minimieren. 04107 Leipzig\n\nDie von der Vorhabenträgerin gegebenen Zusagen wur- gestellt und begründet werden.\nden bestätigt. Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der auf-\nDurch die aufgenommenen Nebenbestimmungen und die schiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch\nZusagen der Vorhabenträgerin konnte den überwiegen- den Planfeststellungsbeschluss Beschwerte einen hierauf\nden Hinweisen, Forderungen und Einwänden Rechnung gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-\ngetragen werden. tungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von einem\n Monat stellen und begründen. Die Frist beginnt mit dem\nDie Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen\nEinwender sowie die von Behörden und Stellen geäußer- Kenntnis erlangt.\nten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurück-\ngewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie Saarbrücken, den 05. Oktober 2021\nsich nicht auf andere Weise erledigt haben.\nFür das Vorhaben ist nach dem Gesetz über die Umwelt- Eisenbahn-Bundesamt\nverträglichkeitsprüfung (UVPG) a. F. eine Umweltverträg- Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken\nlichkeitsprüfung durchgeführt worden. Im Auftrag\n Dr. Harwart\nDas Vorhaben hat bau-, anlagen- und betriebsbedingte\nAuswirkungen auf die Schutzgüter der Umwelt nach dem\nUVPG, die sich nicht gänzlich vermeiden lassen, aber auf\nein unvermeidbares Maß reduziert wurden. Nach Abwä- (VkBl. 2021 S. 962)\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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"content": "VkBl. Amtlicher Teil 965 Heft 19 – 2021\n\n Die Planänderung betrifft die Durchführung der festge-\n stellten Kompensationsmaßnahme Vaalerfeld II. Statt ei-\n nes flächigen Schilfbestandes auf ca. 25 ha sollen nun-\nNr. 190 Bekanntmachung des EmS-Leit- mehr 5 Blänken mit einer Gesamtgröße von ca. 3 ha zur\n fadens1 für überarbeitete Unfallbe- Entwicklung von Schilfbeständen geschaffen werden. Auf\n kämpfungsmaßnahmen für Schiffe, den ca. 6 ha großen, höher gelegenen Bereichen der Flä-\n die gefährliche Güter befördern che Vaalerfeld II soll eine extensive Grünlandnutzung er-\n folgen. Die übrige Fläche wird sich entsprechend des\n Bonn, 06. September 2021 Planfeststellungsbeschlusses entwickeln. Der Eingriff aus\n G 16/3643.70/2 dem Vorhaben „Neubau einer 5. Schleusenkammer und\n eines Torinstandsetzungsdocks am NOK in Brunsbüttel“\nHiermit wird der EmS-Leitfaden für überarbeitete Unfall- wird trotz der geplanten Änderung weiterhin vollständig\nbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Gü- kompensiert.\nter befördern, in der amtlichen Übersetzung des von der\ninternationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) heraus- II.\ngegebenen Leitfadens (MSC.1/Circ.1588/Rev.1) bekannt\ngegeben. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG war auf Antrag des Vorha-\n benträgers zu prüfen, ob durch die Änderung der Durch-\nDiese Ausgabe berücksichtigt die Änderungen des IMDG- führung der festgestellten Kompensationsmaßnahme\nCodes durch das Amendment 40 –20. Sie ersetzt den zusätzliche oder andere erhebliche nachteilige Umwelt-\nEmS-Leitfaden in der Fassung der Bekanntmachung vom auswirkungen entstehen und damit die Durchführung ei-\n30. Juli 2019 (VkBl. 2019 S. 594). ner Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wird. Die\n Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass durch die\n Bundesministerium für Änderung der Durchführung der Kompensationsmaßnah-\n Verkehr und digitale Infrastruktur me keine zusätzlichen oder andere erheblichen nachteili-\n Im Auftrag gen Umweltauswirkungen entstehen, so dass keine Ver-\n Korinna Rakowski pflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung\n durchzuführen.\n Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht\n(VkBl. 2021 S. 965) selbstständig anfechtbar.\n Die der Prüfung zugrunde gelegten Unterlagen und die\n Begründung der Feststellung können bei der General-\n direktion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiellinie 247,\n 24106 Kiel eingesehen werden kann.\n Die Bekanntmachung kann gemäß § 27a Verwaltungsver-\nNr. 191 Planfeststellungsverfahren für den fahrensgesetz zusätzlich im Internet unter\n Neubau einer 5. Schleusenkammer\n und eines Torinstandsetzungsdocks https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfest-\n stellungsverfahren/DE/100_NOK_Brunsbuettel.html\n am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in\n Brunsbüttel; Bekanntmachung eingesehen werden.\n gemäß § 5 Abs. 2 UVPG des\n Ergebnisses der allgemeinen Kiel, den 13. September 2021\n Vorprüfung/Vorprüfung des Az.: 3100P – 143.3/0059\n Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG\n Generaldirektion\n I. Wasserstraßen und Schifffahrt\n Im Auftrag\nDas Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal be- gez. Bendfeld\nabsichtigt die Durchführung einer unwesentlichen Plan-\nänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 27. Mai\n2010 (3100P-143.3/0059) für den Neubau einer 5. Schleu-\nsenkammer und eines Torinstandsetzungsdocks am NOK (VkBl. 2021 S. 965)\nin Brunsbüttel.\n\n\n\n\n1\n Die Bezieher des Verkehrsblattes erhalten vom Verkehrsblatt-Verlag\n unter Angabe der Abonnenten-Nummer auf Anforderung ein Exem-\n plar des EMS-Leitfadens (Bestell-Nr. B 8186) zum Sonderpreis von\n 27,75 Euro. Dieses Angebot kann bis zum 31.12. des Folgejahres\n nach Veröffentlichung dieser Verkehrsblatt-Ausgabe und nur ein-\n malig in Anspruch genommen werden. Weitere Exemplare können\n zum Preis von 34,70 Euro bezogen werden.\n\n Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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