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            "content": "Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur\n               der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)\n\n                                                                   I N H A LTS V E R Z E I C H N I S\n\n\n  75. Jahrgang                                         Ausgegeben zu Bonn am 30. September 2021                                                                             Heft 18\n\n  Amtlicher Teil\n  Nr.           Datum            VkBl. 2021                                                Seite   Nr.          Datum           VkBl. 2021                                           Seite\n\n  Zentralabteilung                                                                                 177 02. 09. 2021 Bekanntmachung des Rundschreibens des\n                                                                                                       Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/\n  174 16. 06. 2021 Bekanntmachung der Neuversionierung                                                 Rundschreiben 1616, „Einheitliche Interpretationen des\n      der Übermittlungsstandards für das Fahreignungsregis-                                            Kapitels II-2 von SOLAS“, in deutscher Sprache . . . . .                      921\n      ter (FAER) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   882\n                                                                                                   178 02. 09. 2021 Bekanntmachung des Rundschreibens\n                                                                                                       des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO\n  Wasserstraßen, Schifffahrt                                                                           MSC.1/Rundschreiben 1617, „Einheitliche Interpretatio-\n                                                                                                       nen des IGC-Codes“, in deutscher Sprache . . . . . . . . .                    922\n  175 02. 09. 2021 Bekanntmachung des Rundschreibens\n      des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO                                                179 02. 09. 2021 Bekanntmachung des Rundschreibens\n      MSC.1/Rundschreiben 1205/Rev. 1, „Überarbeitete                                                  des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO\n      Richtlinie für die Erarbeitung von Betriebs- und Instand-                                        MSC.1/Rundschreiben 1618, „Einheitliche Interpretatio-\n      haltungshandbücher für Rettungsbootsysteme“, in                                                  nen des Kapitels III von SOLAS“, in deutscher Sprache                         922\n      deutscher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          882\n                                                                                                   Aufgebote\n  176 02. 09. 2021 Bekanntmachung des Rundschreibens\n      des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO                                                179a   30. 09. 2021 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . .                924\n      MSC.1/Rundschreiben 1615, „Vorläufige Richtlinien zur\n      Verringerung des Auftretens und der Folgen von Brän-\n      den in Ro-Ro-Räumen und Sonderräumen bei neuen                                               Nichtamtlicher Teil\n      und bestehenden Ro-Ro-Fahrgastschiffen“, in deut-\n      scher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        918     Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   931\n\n\n\n\n  Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de",
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August 2020)                                          Instandhaltungshandbücher für\n                                                                                 Rettungsbootsysteme“,\n                        Vom: 16. Juli 2021\n                                                                                 in deutscher Sprache\nNachstehend gebe ich im Einvernehmen mit den – den\nmitteilungspflichtigen und auskunftsberechtigten Stellen                                       Hamburg, den 02. September 2021\nübergeordneten – obersten Landesbehörden gemäß § 4                                             Az.: 11-3-0\nAbsatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur\n                                                                         Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr\nDatenübermittlung mit dem Verkehrszentralregister –\n                                                                         wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsaus-\nVwV VZR – vom 16. August 2000 (BAnz. S. 17269) die\n                                                                         schusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1205/\nVersion 1.2 der Übermittlungsstandards FAER bekannt.                     Rev.1, „Überarbeitete Richtlinie für die Erarbeitung von Be-\nDie Übermittlungsstandards gelten seit dem 21. Oktober                   triebs- und Instandhaltungshandbücher für Rettungsboot-\n2020.1                                                                   systeme“, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.\nDie Übermittlungsstandards sind auf der Internetseite des                               Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft\nKraftfahrt-Bundesamtes unter www.kba.de eingestellt.                                                 Post-Logistik\n                                                                                                  Telekommunikation\nFlensburg, den 16. Juli 2021                                                                – Dienststelle Schiffssicherheit –\n                                                                                                           i. A.\n                                           Kraftfahrt-Bundesamt                                        K. Krüger\n                                               Der Präsident\n                                                 Im Auftrag\n                                               Ulrich Siebert            MSC.1/Rundschreiben 1205/Rev.1\n                                                                         26. Juni 2019\n\n(VkBl. 2021 S. 882)                                                            ÜBERARBEITETE RICHTLINIEN FÜR DIE\n                                                                                ERARBEITUNG VON BETRIEBS- UND\n                                                                              INSTANDHALTUNGSHANDBÜCHERN FÜR\n                                                                                    RETTUNGSBOOTSYSTEME\n                                                                         1   Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner ein-\n                                                                             undachtzigsten Tagung (10. bis 19. Mai 2006) unter\n                                                                             Berücksichtigung der Anzahl von Unfällen mit Ret-\n                                                                             tungsbootsystemen sowie in Anerkennung der\n                                                                             Notwendigkeit, Handbücher für den Betrieb und die\n                                                                             Instandhaltung von Rettungsbootsystemen zu ver-\n                                                                             bessern, und nach erfolgter Prüfung der vom Unter-\n                                                                             ausschuss Feuerschutz („Fire Protection“) auf seiner\n                                                                             fünfzigsten Tagung gemachten Vorschläge die Richt-\n                                                                             linien für die Erarbeitung von Betriebs- und Instand-\n                                                                             haltungshandbüchern für Rettungsbootsysteme\n                                                                             (MSC.1/Rundschreiben 1205) angenommen.\n                                                                         2   Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner 101.\n                                                                             Tagung (5. bis 14. Juni 2019) Änderungen der Richtli-\n                                                                             nien angenommen, die vom Unterausschuss Schiffs-\n1\n    Die Standards für die Übermittlung von Mitteilungen an das Fahr-         systeme und Ausrüstungen („Ship Systems and Equip-\n    eignungsregister (FAER) – (SDÜ-FAER-MIT, Bestellnummer: C 3247)\n    – sowie Standards für die Anfrage- und Auskunftsverfahren beim           ment“) bei seiner sechsten Tagung vorbereitet wurden.\n    Fahreignungsregister (FAER) – (SDÜ-FAER-ANF, Bestellnummer: B\n    3244) – sowie Standards für Unterrichtungen aus dem Fahreig-         3   Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die\n    nungsregister (FAER) – (SDÜ-FAER-UNT, Bestellnummer: B 3245)             beigefügten Richtlinien allen mit der Anwendung be-\n    – sowie als Sammlung (Bestellnummer: S 3247 (alle drei Übermitt-         troffenen Beteiligten, soweit zutreffend, zur Kenntnis\n    lungsstandards in einem Werk)) können von Verkehrsblatt-Abonnen-\n    ten zum Sonderpreis bezogen werden. Dieses Angebot ist bis zum           zu bringen.\n    31.12. des Folgejahres nach Veröffentlichung dieser Verkehrsblatt-\n    Ausgabe gültig und nur einmalig abrufbar. Alle Preise auf Anfrage.                               ***\n\n\n                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                     883                                            Heft 18 – 2021\n\n                                                      ANLAGE\n\n                ÜBERARBEITETE RICHTLINIEN FÜR DIE ERARBEITUNG VON BETRIEBS- UND\n                   INSTANDHALTUNGSHANDBÜCHERN FÜR RETTUNGSBOOTSYSTEME\n1     Anwendungsbereich und Zweckbestimmung der Richtlinien\n1.1   Seeleute wechseln häufig die Schiffe und sind mitunter nicht mit den Rettungsbooten auf ihren Schiffen vertraut.\n      Unfälle mit Rettungsbootsystemen werden oft durch mangelndes Verständnis hinsichtlich der Rettungsboot-\n      systeme, besonders der Auslösevorrichtungssysteme, verursacht. Die Benutzerfreundlichkeit der Handbücher\n      für Rettungsbootsysteme ist deshalb wichtig, um zu helfen, Unfälle zu vermeiden.\n1.2   Der Zweck dieser Richtlinien ist, die Erarbeitung benutzerfreundlicher Handbücher für den Betrieb und die In-\n      standhaltung von Rettungsbootsystemen einschließlich Aussetzvorrichtungen zu unterstützen. Diese Handbü-\n      cher müssen leicht zu verstehen sein. Diese Richtlinien veranschaulichen den angemessenen Grad von Ausführ-\n      lichkeit und Verwendung von bildlichen Darstellungen zur Erklärung des sicheren Einsatzes kritischer Systeme.\n      Die Hersteller von Rettungsbooten und von Aussetz- und Einholvorrichtungen sind aufgefordert, Handbücher\n      unter Berücksichtigung dieser Richtlinien leicht verständlich zu gestalten. Die Verwendung von Videoaufzeich-\n      nungen zusammen mit gedruckten Handbüchern kann ein wirkungsvolles Hilfsmittel für diejenigen Seeleute sein,\n      die möglicherweise nicht geneigt sind, ein Handbuch zu lesen.\n1.3   Diese Richtlinien gelten nicht für die Anweisungen für den Notfall nach Regel III/8 SOLAS, Bedienungsanleitun-\n      gen wie beispielsweise Anschläge oder Tafeln nach Regel III/9 SOLAS oder sonstige Kurzanleitungen für den\n      Einsatz von Rettungsbooten.\n1.4   Diese Richtlinien sind für Handbücher bestimmt, die auf Schiffen für die Benutzung durch die Seeleute mitzu-\n      führen sind, und demzufolge verweist der Abschnitt über wöchentliche und monatliche Inspektion und Instand-\n      haltung nicht auf ausführliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten. Ausführliche Instandhaltungs- und Repa-\n      raturarbeiten sind von einem Beauftragten des Herstellers oder einer Person durchzuführen, die entsprechend\n      dem MSC.1/Rundschreiben 1206/Rev.1, Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen mit Rettungsbooten, sach-\n      gemäß ausgebildet und vom Hersteller für die Arbeit zertifiziert ist.\n\n2     Zusammenarbeit der Hersteller vom Rettungsboot und der Aussetzvorrichtung\n      In Zusammenarbeit der Hersteller vom Rettungsboot und der Aussetzvorrichtung ist ein Handbuch für ein Ret-\n      tungsbootsystem einschließlich der Aussetzvorrichtung zu erarbeiten, das möglichst aus einem einzigen Doku-\n      ment besteht. Als Mindestmaßnahme ist die Benutzung unterschiedlicher Wörter für die gleichen Auslösevor-\n      richtungen bzw. Teile des Rettungsbootsystems durch die Zusammenarbeit der Hersteller vom Rettungsboot\n      und der Aussetzvorrichtung zu vermeiden, um Missverständnisse durch die Seeleute zu verhindern. Im Folgen-\n      den gehen diese Richtlinien als Minimum von einem Handbuch für ein Rettungsbootsystem einschließlich Aus-\n      setzvorrichtung aus; es können allerdings auch einzelne Rettungsboot-, Auslösevorrichtungs- und Aussetzvor-\n      richtungshandbücher die gleiche Wirksamkeit haben, wenn sie hinreichend aufeinander abgestimmt sind und\n      die gleiche Ausführungsweise nach diesen Richtlinien verwendet wird.\n\n3     Inhalt eines Handbuches für ein Rettungsbootsystem\n3.1   Aufzunehmende Einzelpunkte\n      Ein Handbuch für den Betrieb und die Instandhaltung eines Rettungsbootsystems muss mindestens die folgen-\n      den Einzelpunkte enthalten:\n      .1   Übersicht und Einzeldarstellungen des Rettungsbootsystems,\n      .2   Erklärung der Konstruktion und des Funktionsprinzips der hauptsächlichen Teile des Rettungsbootsystems\n           einschließlich der Auslösevorrichtungssysteme,\n      .3   Arbeitsweise des Rettungsbootssystems, und\n      .4   regelmäßige Inspektion und Instandhaltung des Rettungsbootsystems.\n3.2   Aufbau, Beschreibung und Ausführung des Handbuchs\n3.2.1 Gliederung\n      Es wird empfohlen, dass ein Handbuch für ein Rettungsbootsystem mit den folgenden hauptsächlichen Teilen\n      erarbeitet wird:\n      .1   Allgemeine Beschreibung des gesamten Rettungsbootsystems,\n      .2   Verfahren für die Überprüfung des einwandfreien Schließens der Auslösehaken,\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 18 – 2021                                             884                                 VkBl. Amtlicher Teil\n\n      .3   Aussetzvorgang,\n\n      .4   Einholvorgang,\n\n      .5   Auslösevorrichtung bei/ohne Belastung,\n\n      .6   Inspektion und Instandhaltung.\n\n3.2.2 Erklärung der hauptsächlichen Bestandteile und ihre Funktion\n\n      Die Konstruktion und das Funktionsprinzip der hauptsächlichen Bestandteile des Rettungsbootes, insbesonde-\n      re die Auslösevorrichtung bei/ohne Belastung, sind unter Verwendung von Abbildungen, möglichst in dreidimen-\n      sionaler Perspektive, zu erklären. Zusätzlich ist die Wirkungsweise der Auslösevorrichtung unter Verwendung\n      kurzer Sätze in aktiver Schreibweise in richtiger Abfolge zu beschreiben.\n\n3.2.3 Betrieb des Rettungsbootsystems einschließlich Auslösevorrichtungssysteme\n\n      Der Betrieb des Rettungsbootsystems ist unter Verwendung der folgenden Punkte zu beschreiben:\n\n      .1   Die Reihenfolge der Funktionen ist zu erklären;\n\n      .2   Einzelheiten der Vorgänge/Funktionen sind mithilfe von Abbildungen zu erklären. Die Vorgänge/Funktionen\n           und die entsprechenden Bewegungen von Teilen der Auslösevorrichtung sind mithilfe von Bildern/Foto-\n           grafien zu beschreiben, möglichst unter Verwendung von Anmerkungen und Richtungspfeilen, welche die\n           Richtung der Bewegung angeben; und\n\n      .3   Risiken, Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise sind mit Symbolen zu kennzeichnen, die spezifisch für die\n           Risikohöhe sind. Als Beispiel der unterschiedlichen Risikohöhen und des entsprechenden zugehörigen\n           Symbols wird Folgendes empfohlen:\n\n           .1    Für die größte Risikohöhe wie beispielsweise in der Erklärung des „Auslösevorgangs bei Belastung“ ist\n                 das folgende Symbol (roter Hintergrund) mit einem Warnhinweis zu verwenden, der dem Folgenden\n                 gleichartig ist:\n\n\n\n\n                                    Diese Betätigung löst die Haken des Rettungsbootes aus und kann das\n                                    Inswasserfallen des Rettungsbootes zur Folge haben und den Tod oder\n                                    schwere Verletzungen verursachen, wenn zu früh ausgelöst wird.\n                     Warnung\n\n\n           .2    Für die zweitgrößte Risikohöhe, wie beispielsweise in der Erklärung des „Freigabevorgangs des Davit-\n                 arm-Stoppers“, ist das folgende Symbol (gelber Hintergrund) mit einem Achtungshinweis zu verwenden,\n                 der dem Folgenden gleichartig ist:\n\n\n\n\n                                    Fehlerhaftes oder unvollständiges Zurücksetzen kann das Inswasserfallen\n                                    des Rettungsbootes verursachen und den Tod oder schwere Verletzungen\n                                    zur Folge haben.\n                     Achtung\n\n\n           .3    Für weniger kritische, verbindliche Anweisungen ist das folgende Symbol (blauer Hintergrund) mit einer\n                 entsprechenden Anweisung zu verwenden:\n\n\n\n\n                                    Schaffe den manuellen Bootslasching aus dem Weg, um ein Verwickeln um\n                                    das Rettungsboot zu verhindern.\n                   Verbindlich\n\n\n\n                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      885                                            Heft 18 – 2021\n\n           .4   Wichtige Hinweise können mit Symbol und Anweisungsausführungen hervorgehoben werden, die dem\n                Folgenden gleichartig sind:\n\n\n                                    Für den Fall, dass der Haken durch die vorstehenden Betätigungen nicht\n                                    ausgelöst ist, vergewissere dich über den Zustand jedes Hakens und ob\n                                    sich das Rettungsboot im Wasser befindet oder nicht. Auch wenn die\n                                    Haken durch die obenerwähnte Auslösebetätigung ohne Belastung nicht\n                    Hinweis         ausgelöst werden können, ist das auf den folgenden Seiten beschriebene\n                                    Auslöseverfahren bei Belastung möglich.\n\n\n           .5   Bei unzulässigen Tätigkeiten sind das folgende Symbol (in Rot) und die Anweisungsausführung zu ver-\n                wenden:\n\n\n\n                                    Steige niemals in ein Rettungsboot ein ohne Sicherstellung der vollstän-\n                                    digen Schließung der Auslösehaken. Unvollständiges Zurücksetzen der\n                                    Auslösehaken kann das Inswasserfallen des Rettungsbootes verursachen\n                                    und kann den Tod von Insassen zur Folge haben.\n                    Niemals\n\n\n                Anmerkung: Internationale Standardsymbole (ISO 3864-1 und ISO 7010) und die Zeichen und Markie-\n                           rungen, die in Entschließung A.1116(30) dargestellt sind, sind empfohlen, sofern zutreffend,\n                           aber da diese Standards nicht die unterschiedlichen Risikohöhen anzeigen, sind die ab-\n                           gestuften Symbole aus Absatz 3.2.3.3 empfohlen.\n3.2.4 Inspektion und Instandhaltung\n      Die Einzelgegenstände für die wöchentliche und monatliche Inspektion bzw. Instandhaltung sowie eine sonstige\n      Inspektion bzw. Instandhaltung sind jeder für sich zu erklären.\n\n4     Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit eines Handbuches\n4.1   Verwendung von Abbildungen und Fotografien\n      Um die Handbücher leicht verständlich zu machen, sind Abbildungen, vorzugsweise in Farbe, oder Fotografien\n      so weit wie praktisch durchführbar zu verwenden.\n4.2   Verwendung von Fachbegriffen (Standard-Ausdrücken)\n      Die folgenden Fachbegriffe sind zu verwenden, um vorgesehene Rettungsbootsysteme zu erklären, und für jedes\n      der zutreffenden Einzelteile sind Abbildungen vorzusehen, um die Einzelteile und ihren Einbauort im Rettungs-\n      boot oder auf dem Schiff darzustellen. Die Verwendung alternativer Ausdrücke aus stilistischen Gründen ist zu\n      vermeiden; davon ausgenommen ist die weitere Erläuterung oder Verdeutlichung eines Ausdrucks, sodass der\n      Leser niemals vermuten muss, welches Einzelteil oder welches System behandelt wird.\n      .1   Davit/Winde:\n           .1   Bootslasching,\n           .2   Davitarm,\n           .3   Davitarm-Stopper,\n           .4   Davit-Fierdrahtkurbel,\n           .5   Rahmen,\n           .6   Befestigungsösen für Wartungsstander, falls vorgesehen,\n           .7   Handgriff, falls vorgesehen,\n           .8   Fierdraht,\n           .9   Sicherungssplint der Windenhandbremse,\n           .10 Windenhandkurbel,\n           .11 Windenfliehkraft- oder Windenfierbremse,\n           .12 Windenbremshebel (zum Fieren).\n\n\n                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 18 – 2021                                                    886                                       VkBl. Amtlicher Teil\n\n        .2   Freifall-Vorrichtung\n             .1   Ablaufbahn,\n             .2   Seelasching,\n             .3   Notauslösung.\n        .3   Auslösevorrichtung:\n             .1   Haken-Auslösekabel (Bowdenzug),\n             .2   Haken-Arretierung,\n             .3   hydrostatische Sperre,\n             .4   Hebel für hydrostatische Sperre, falls vorgesehen,\n             .5   Verschlussmechanismus (mechanischer Schutz der Auslösemöglichkeit bei Belastung),\n             .6   Instandsetzungs-Entlastungsstander-Halterung, falls vorgesehen,\n             .7   Auslösung bei Belastung,\n             .8   Auslösehebel,\n             .9   Auslösehebel (verriegelte und offene Position),\n             .10 Auslösehebel-Sicherungsbolzen,\n             .11 Auslösehaken (vorderer und achterer Haken),\n             .12 Rückstellhebel, falls vorgesehen,\n             .13 Entriegelung.\n        .4   Aufhängung:\n             .1   Schlechtwetterbeiholer,\n             .2   Heißplatte,\n             .3   Langauge.\n        .5   Verantwortlicher Schiffsoffizier des Rettungsbootes.\n\n5       Beispiel eines Betriebs- und Instandhaltungshandbuches für ein Rettungsbootsystem\n        Auf den folgenden Seiten ist nur als Hinweis ein Beispiel eines Betriebs- und Instandhaltungshandbuches für ein\n        brandgeschütztes Rettungsbootsystem beigefügt. Es veranschaulicht den bei Handbüchern anzunehmenden\n        verwendbaren Detaillierungsgrad. Es ist zu beachten, dass Rettungsbootsysteme voneinander unterschiedlich\n        sind und einige Angaben/Darstellungen im Beispielhandbuch auf Rettungsbootsysteme eines anderen Typs\n        nicht anwendbar sind. Das als Anhang beigefügte Beispiel ist ein Musterhandbuch, das als Beispiel für die Er-\n        arbeitung spezieller Handbücher für Systeme, bei denen Rettungsboote mit Läufern ausgesetzt werden, emp-\n        fohlen wird; die gleichen allgemeinen Grundsätze gelten aber auch bei Handbüchern für Freifall-Rettungsboot-\n        systeme.\n\n\n                                                               ANHANG\n\n    BEISPIEL EINES BETRIEBS- UND INSTANDHALTUNGSHANDBUCHES FÜR EIN RETTUNGSBOOTSYSTEM2\nInhaltsverzeichnis\n1     Allgemeines\n2     Verfahren für die Überprüfung des einwandfreien Schließens der Auslösehaken\n3     Aussetzvorgang\n      3.1 Klarmachen vor dem Aussetzen\n      3.2 Befestigung der Fangleine\n\n2\n    Ein auszusetzendes Rettungsboot unter Verwendung von Läufern und einer Winde wird im Folgenden als Rettungsboot bezeichnet.\n\n\n                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                   895                                      Heft 18 – 2021\n\n         Nr.    Tätigkeitsanweisung                          Schematische Darstellung\n         2      Starte die Antriebsmaschine                              Aus\n                                                             Vorglühen          An\n                <Tätigkeit im Rettungsboot>\n                                                                                     Start\n\n\n\n\n         3      Ziehe den Fierdraht der Winde nach unten.\n                <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n\n\n\n                             • Stelle sicher, dass keine Zurrung oder Lasching um den vorderen und\n                               achteren Haken gewickelt ist.\n                             • Ziehe den Fierdraht während des Ausschwingens des Rettungsbootes\n                               behutsam und langsam nach unten.\n                             • Ziehe den Fierdraht zum Fieren des Bootes nur vollständig nach unten, nach-\n                               dem das Ausschwingen abgeschlossen ist.\n               Achtung\n                             • Der Bootsführer muss die Besatzung anweisen, dass sie sich für die Was-\n                               serung bereit hält, wenn das Rettungsboot die Nähe der Wasseroberfläche\n                               erreicht.\n\n\n\n                             • Wenn die Fiervorrichtung vom Inneren des Bootes aus betätigt wird, wickle\n                               die Leine oder den Draht niemals um die Finger, die Hand oder das Hand-\n                               gelenk, da dieses zum Abschneiden von Fingern bzw. der Hand führen kann.\n                             • Brich den Ausschwingvorgang vom Deck aus nicht ab. Das Abbrechen bringt\n                               das Rettungsboot zum Schwanken und kann Unfälle verursachen.\n                             • Ein schnelles Ausschwingen kann gefährliche Einwirkungen auf das Boot\n               Warnung         haben, wenn der Davitarm die Deckposition erreicht.\n                             • Fierbewegungen in kleinen Schritten bringen das Rettungsboot zum\n                               Schwanken und sind gefährlich.\n\n\n\n                             Während der Rettungsbootübungen ist das vorstehend beschriebene Aussetz-\n                             verfahren möglicherweise nicht anwendbar, weil der Vorgang des Zuwasser-\n                             lassens vom Deck des Schiffes aus unter Verwendung des Bedienungsstandes\n               Hinweis       an Deck kontrolliert werden kann.\n\n\n\n\n                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 18 – 2021                                       896                                VkBl. Amtlicher Teil\n\n3.7       Auslösevorrichtungsvorgänge\n3.7.1     Auslösevorgänge\n          In der folgenden Abbildung wird ein Ablaufschema des Auslösevorgangs ohne Belastung und bei Belastung\n          gezeigt.\n\n                                             Auslösevorgang\n\n             Auslösen ohne Belastung                        Auslösen bei Belastung\n             (siehe Absatz 3.7.2)                           (siehe Absatz 3.7.3)\n\n\n\n\n             (1) Ziehe den Sicherungs-                           (1) Ziehe den Sicherungs-\n                 bolzen heraus                                       bolzen heraus\n\n                                                            ⎫\n                                 Warnung!                   ⎪\n                                 Betätige den Auslöse-      ⎪    (2) Entferne die Abdeckung\n                                 hebel nur aufgrund         ⎪        der hydrostatischen\n                                 der Sicherheitsrück-       ⎪        Sperre\n                                 meldung durch den          ⎪\n                                 verantwortlichen\n                                                            ⎪\n                                                            ⎬\n                                 Schiffsoffizier!           ⎪\n                                 Das Auslösen des           ⎪    (3) Ziehe den Hebel\n                                 Rettungsbootes aus         ⎪        der hydrostatischen\n                                 der Höhe kann Ver-         ⎪        Sperre hoch und\n                                 letzungen oder den         ⎪        halte ihn fest\n                                 Tod verursachen.           ⎪\n                                                            ⎭\n\n             (2) Ziehe den Auslösehebel                          (4) Ziehe den Auslösehebel\n                 hoch                                                hoch\n\n\n\n                                         Auslösevorgang beendet\n\n\n\n\n                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                    897                                      Heft 18 – 2021\n\n3.7.2   Auslösung ohne Belastung\n        Dieser Betriebsablauf ist der normale Vorgang des Aussetzens und Auslösens und wird durchgeführt, wenn\n        sich das Boot vollständig im Wasser befindet.\n\n\n\n\n                             Vergewissere dich über das Folgende vor dem Vorgang:\n                             • Das Rettungsboot befindet sich vollständig im Wasser.\n                             • Die Antriebsmaschine läuft.\n\n               Achtung       • Alle Besatzungsmitglieder sind auf ihren Sitzen mit ihren angelegten\n                               Sicherheitsgurten.\n\n\n         Nr.    Tätigkeitsanweisung                           Schematische Darstellung\n         1      Vergewissere dich, dass sich das\n                Rettungsboot im Wasser befindet.\n                <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n\n\n\n         2      Ziehe den Auslösehebel-Sicherungsbolzen\n                heraus\n                <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n\n\n\n         3      Ziehe den Auslösehebel mit einer einzigen\n                Bewegung in die vollständig offene Position\n                <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n\n\n\n                             In dem Fall, dass Haken durch den vorstehenden Vorgang nicht ausgelöst\n                             werden, vergewissere dich über den Zustand jedes Hakens und, ob sich das\n                             Boot im Wasser befindet oder nicht. Auch wenn die Haken durch den vorste-\n                             hend beschriebenen Auslösevorgang ohne Belastung nicht ausgelöst werden\n               Hinweis       können, ist der auf den folgenden Seiten beschriebene Auslösevorgang bei\n                             Belastung möglich.\n\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                   899                                     Heft 18 – 2021\n\n         Nr.   Tätigkeitsanweisung                             Schematische Darstellung\n         3     Öffne die Abdeckung der hydrostatischen\n               Sperre\n\n                          Entriegele den Verschluss der\n                          Sperren-Abdeckung.\n               <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n\n\n\n         4     Ziehe den Hebel der hydrostatischen Sperre\n               hoch und halte ihn fest\n               <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n\n\n\n         5     Ziehe den Auslösehebel mit einer einzigen\n               Bewegung in die vollständig offene Position\n               <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n\n\n\n3.8     Lösen der Fangleine und Fahren des Rettungsbootes\n\n         Nr.   Tätigkeitsanweisung                             Schematische Darstellung\n         1     Löse die Fangleine\n               <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n\n\n\n         2     Tätigkeiten mit dem Rettungsboot und im\n               Rettungsboot\n               Vorausfahrt, Achterausfahrt, Drehen, Sprühen,\n                                                                                 <kein Bild>\n               Anschalten des Innenlichts und des Außen-\n               lichts und andere Funktionen.\n               <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n\n\n\n                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      901                                 Heft 18 – 2021\n\n4.1     Vorgehensweise beim Zurücksetzen des Auslösehakens\n        Die Vorgehensweise beim Zurücksetzen muss den folgenden Schritten entsprechen.\n\n\n\n                              Für das Zurücksetzen der Haken werden mindestens drei Personen der Boots-\n                              crew benötigt.\n               Hinweis\n\n\n         Nr.    Tätigkeitsanweisung                               Schematische Darstellung\n         1      Hebe den vorderen und achteren Haken an\n                und halte sie geschlossen.\n\n                            Ein starker Kraftaufwand kann\n                            erforderlich sein, um den Haken\n                            anzuheben und das Einrasten\n                            der Innenteile des Hakens zu\n                            erzwingen.\n                <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n\n\n\n         2      Drehe die Rückstellhebel am vorderen und\n                achteren Haken mit einer einzigen Bewegung\n                gleichzeitig nach unten, um in Kontakt mit der\n                Arretierung zu sein.\n\n                            Der Auslösegriff kehrt automa-\n                            tisch in seine geschlossene\n                            (verriegelte) Position zurück,\n                            wenn der Rückstellhebel nach\n                            unten gedreht wird.\n                <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n         3      Vergewissere dich, dass sich der vordere und\n                achtere Haken in der normalen zurückgesetz-\n                ten Position befinden.\n\n                            Vergewissere dich, dass sich der\n                            Rückstellhebel in Kontakt mit der\n                            Arretierung befindet.\n                <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n\n\n\n         4      Vergewissere dich, dass sich der Auslösegriff\n                in geschlossener (verriegelter) Position befin-\n                det und füge den Sicherungsbolzen ein.\n\n                            Wenn sich der Auslösegriff nicht\n                            in seiner geschlossenen (verrie-\n                            gelten) Position befindet, ist es\n                            nicht möglich, den Sicherungs-\n                            bolzen einzufügen.\n                <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 18 – 2021                                          904                               VkBl. Amtlicher Teil\n\n4.2.2     Hieven des Rettungsbootes\n\n           Nr.    Tätigkeitsanweisung                          Schematische Darstellung\n           1      Hieve das Rettungsboot durch Betreiben der\n                  Winde unter Verwendung der Drucktasten am\n                  Schaltkasten nach Anweisungen des verant-\n                  wortlichen Schiffsoffiziers.\n                  <Tätigkeit auf dem Schiff>\n\n\n\n\n           2      Hieve das Rettungsboot bis die Winde durch\n                  den Endlagenschalter abgeschaltet wird.\n                  <Tätigkeit auf dem Schiff>\n\n\n\n\n                               • Die Bootswinde schaltet sich automatisch ab, wenn der Davitarm den\n                                 Endlagenschalter berührt.\n                               • Falls der Endlagenschalter der Bootswinde nicht einwandfrei arbeitet, hat\n                 Achtung         der Windenführer den Hievvorgang unverzüglich manuell abzubrechen.\n\n\n\n           Nr.    Tätigkeitsanweisung                          Schematische Darstellung\n           3      Boote aus dem Rettungsboot aus.\n                  <Tätigkeit auf dem Schiff> und                                  <kein Bild>\n                  <Tätigkeit im Rettungsboot>\n\n4.3       Vorgehensweise beim Aufstellen\n\n\n\n                               Postiere zwei Personen auf der Davit-Plattform, um auf das richtige Aufstellen\n                               zu achten.\n                 Hinweis\n\n\n           Nr.    Tätigkeitsanweisung                          Schematische Darstellung\n           1      Hieve den Davitarm manuell.\n                  <Tätigkeit auf dem Schiff>\n\n\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      905                                  Heft 18 – 2021\n\n         Nr.    Tätigkeitsanweisung                             Schematische Darstellung\n         2      Vergewissere dich, dass der Davitarm den\n                Stopper auf der Plattform berührt.\n                <Tätigkeit auf dem Schiff>\n\n\n\n\n                             • Jede Person auf der Plattform hat dem Windenführer unverzüglich zu signa-\n                               lisieren, wenn der Davitarm den Stopper auf der Plattform erreicht.\n                             • Vergewissere dich, dass der Davitarm den Stopper vorn und achtern berührt.\n               Achtung\n\n\n\n\n                             • Stoppe den Hievvorgang unverzüglich, wenn das Signal von den Beobach-\n                               tern kommt.\n                             • Weiterhieven durch Handbetrieb kann infolge der Beschädigung des Boots-\n               Warnung         läufers und des Davits zu schwerwiegenden Folgen führen.\n\n\n\n         Nr.    Tätigkeitsanweisung                             Schematische Darstellung\n         3      Ziehe die Handkurbel zum Hieven ab.\n                <Tätigkeit auf dem Schiff>\n\n\n\n\n         4      Setze den Davitarm-Stopper sofort fest.\n                <Tätigkeit auf dem Schiff>\n\n\n\n\n                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 18 – 2021                                           906                                VkBl. Amtlicher Teil\n\n           Nr.    Tätigkeitsanweisung                            Schematische Darstellung\n           5      Füge den Sicherungsbolzen in den Stopper-\n                  bügel des Davitarms ein.\n                  <Tätigkeit auf dem Schiff>\n                  Anmerkung: Sicherungsbolzen sind im Allge-\n                  meinen nur für die Benutzung während der In-\n                  standhaltung oder im Hafen vorgesehen.\n\n\n\n\n           6      Fiere das Heißauge auf das Davithorn durch\n                  Lösen der Winden-Handbremse.\n                  <Tätigkeit auf dem Schiff>\n\n\n\n\n                                                                    Davithorn\n\n\n\n                                                                       Heißplatte\n\n\n\n\n                               • Wenn sich die Heißaugen nicht auf dem Davithorn befinden, bleiben die\n                                 Bootsläufer unter Spannung, während sich das Schiff auf See befindet, und\n                                 die Belastung kann Schäden an den Bootsläufern verursachen.\n                 Warnung\n\n\n           Nr.    Tätigkeitsanweisung                            Schematische Darstellung\n           7      Bringe den Bootslasching, sofern vorgesehen,\n                  an und spanne ihn.\n\n                             Spanne den Bootslasching mit\n                             der Spannschraube.\n                  <Tätigkeit auf dem Schiff>\n\n\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                 907                                         Heft 18 – 2021\n\n         Nr.   Tätigkeitsanweisung                          Schematische Darstellung\n         8     Befestige die Fangleine am Fangleinen-Aus-\n               lösehaken auf dem Bug des Rettungsbootes.\n               <Tätigkeit auf dem Schiff>\n\n\n\n\n5       Auslösevorrichtungssystem bei/ohne Belastung\n5.1     Allgemeines\n        Dieser Abschnitt beschreibt Einzelheiten des Systems der Auslösevorrichtung. Dieser Abschnitt ist aus\n        Gründen einer sicheren Handhabung sorgfältig zu lesen. Das System dieser Auslösevorrichtung besteht aus\n        einem vorderen und achteren Haken, einem Auslösehebel in der Nähe des Fahrstandes, einer hydrostati-\n        schen Sperre sowie zugehörigen Auslösekabeln und Sicherungsgestänge (siehe Abbildung 5.1).\n        Die Auslösung der Haken erfolgt mittels des Auslösehebels in der Nähe des Fahrstandes über die Auslöse-\n        kabel (Bowdenzüge), die jeweils am vorderen und achteren Haken enden. Das System des Verschlussme-\n        chanismus einschließlich der hydrostatischen Sperre ist dafür vorgesehen, die Auslösung der Haken zu\n        verhindern, wenn sich das Boot noch nicht im Wasser befindet.\n        Das System hat auch eine Auslöse-Funktion bei Belastung, die es ermöglicht, die Verriegelung durch die\n        hydrostatische Sperre aufzuheben. Eine unsachgemäße Handhabung der Auslösung bei Belastung kann\n        Todesfälle zur Folge haben, und gebührende Vorsichtsmaßnahmen sind für diesen Vorgang zu treffen.\n\n                                                                    vorderer Haken\n\n\n\n\n         hinterer\n         Haken                                                      Bowdenzüge\n\n\n\n\n                                                       hydrostatische Sperre\n\n         Sicherungsgestänge\n\n         Abbildung 5.1 – Schematische Darstellung der Auslösevorrichtung\n\n\n                           Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 18 – 2021                                            908                              VkBl. Amtlicher Teil\n\n5.2       Vorderer und achterer Haken\n5.2.1     Aufbau und Bezeichnung der Teile\n          Der Aufbau und die Bezeichnung der Teile des vorderen und achteren Hakens sind in den Abbildungen\n          5.2.1.1 und 5.2.1.2 dargestellt. Mit Ausnahme der Einbaurichtung sind der vordere und achtere Haken im\n          Allgemeinen baugleich.\n\n\n                     Haken\n                                                Instand-\n                                                haltungs-\n                                                Entlastungs-\n                                                stander-\n            Entriegelung                        Halterung\n\n            Steuer-\n            wellen-\n                                                                   Steuer-\n            hebel-\n                                                                   wellen-\n            gehäuse\n                                                                   hebel\n                                                                                                   Sicherungs-\n                                                    Rückstell-                                     haken\n                                                    hebel\n                                               Rückstell-            Steuer-               Auslösekabel\n                                               hebel-                wellen-               (zum Auslösehebel)\n                                               Anschlag              nocke\n            Abbildung 5.2.1.1 –                                  Abbildung 5.2.1.2 –\n            Perspektivische Ansicht des Hakens                   Innenansicht des Hakens\n\n5.2.2     Auslösen\n          Wenn der Auslösehebel in der Nähe des Fahrstandes gezogen wird, wird die Steuerwellennocke durch das\n          Auslösekabel gedreht und dann wird der Sicherungshaken freigegeben. Schließlich wird der Haken gedreht\n          und ausgelöst (siehe Abbildung 5.2.2).\n\n\n\n\n                 Steuer-\n                 wellen-\n                 hebel\n                                       Haken\n\n                                     Sicherungshaken\n                                Steuerwellennocke\n                             Auslösekabel\n                             (zum Auslösehebel)\n\n\n\n\n                                        Abbildung 5.2.2 – Auslöseprinzip des Hakens\n\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 18 – 2021                                                    912                                       VkBl. Amtlicher Teil\n\n6         Inspektion und Instandhaltung\n6.1       Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen\n6.1.1.    Regel III/20 SOLAS schreibt vor, dass alle Rettungsmittel vor dem Auslaufen des Schiffes aus dem Hafen\n          sowie während der ganzen Reisedauer ständig gebrauchsfertig und sofort verwendbar sein müssen. Ret-\n          tungsboote, Aussetzvorrichtungen und Auslösevorrichtungen müssen nach Regel III/20 SOLAS einer wö-\n          chentlichen und in Übereinstimmung mit den Anleitungen für die Instandhaltung an Bord entsprechend den\n          Vorschriften der Regel III/36 SOLAS einer monatlichen Inspektion unterzogen werden. Auch das MSC.1/\n          Rundschreiben 1206/Rev.1 beschreibt genauere Verfahren zur regelmäßigen Wartung und Instandhaltung\n          von Rettungsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösevorrichtungen.\n6.1.2     Dieses Handbuch enthält nur wöchentliche und monatliche Inspektionen und Instandhaltungen, die an Bord\n          unter unmittelbarer Aufsicht eines leitenden Schiffsoffiziers durchzuführen sind.\n6.2       Inspektion und Instandhaltung des Rettungsbootes und des Auslösevorrichtungssystems\n6.2.1     Inspektions- und Instandhaltungsplan\n          Rettungsboote sind wöchentlich und monatlich entsprechend den folgenden Tabellen zu besichtigen und in-\n          stand zu halten. Die zu überprüfenden Gegenstände, die Inspektionsmaßnahme, die zu befolgende Inspektions-\n          tätigkeit und die Häufigkeit, mit der die Gegenstände zu kontrollieren sind, werden in den Tabellen aufgelistet.\n          Tabelle 6.2.1.1 behandelt die Hauptbestandteile des Rettungsbootes (einschließlich Auslösevorrichtung)\n          Tabelle 6.2.1.2 behandelt die Antriebsmaschine (Motor) des Rettungsbootes\n          Tabelle 6.2.1.3 behandelt die elektrischen Teile\n          Tabelle 6.2.1.4 behandelt die Ausrüstung des Rettungsbootes\n\n\n                                  Tabelle 6.2.1.1 – Prüfablauf und Instandhaltungsplan für das Boot\n\n                                                                                                               Instandhaltungsplan\n                     Gegenstand           Maßnahme                       Inspektionstätigkeit\n                                                                                                             wöchentlich   monatlich\n                                                        Kontrolliere auf Verformung oder andere Mängel.\n           Außenseite\n                                         Sichtkontrolle Kontrolliere auf Abblättern oder Beschädigung des        X            X\n           des Rumpfes\n                                                        Reflexstoffes.\n           Außenseite des Daches         Sichtkontrolle Kontrolliere auf Verformung oder andere Mängel.          X            X\n           Schwimmfähige\n                                         Sichtkontrolle Kontrolliere auf Beschädigung.                           X            X\n           Rettungsleine\n           Faltbares Schutzdach*1        Sichtkontrolle Kontrolliere das Schutzdach auf Beschädigung.            X            X\n           Innensei-     GFK             Sichtkontrolle Kontrolliere auf Verformung oder andere Mängel.          X            X\n           te des        Holz            Sichtkontrolle Kontrolliere auf Riss oder Fäule.                        X            X\n           Bootes        Metall          Sichtkontrolle Kontrolliere auf Korrosion.                              X            X\n           Entwässerungsventil           Sichtkontrolle Kontrolliere auf Beschädigung.                           X            X\n                                                          Überprüfe den zurückgesetzten Zustand.\n           Auslösevorrichtung            Sichtkontrolle                                                          X            X\n                                                          Entferne Schmutz von beweglichen Teilen.\n           Auslösevorrichtung der                         Überprüfe den zurückgesetzten Zustand.\n                                         Sichtkontrolle                                                          X            X\n           Fangleine                                      Entferne Schmutz von beweglichen Teilen.\n                                         Sichtkontrolle Überprüfe leichte Gängigkeit und kontrolliere auf\n           Alle Luken                                                                                            X            X\n                                         Betätigung     guten Zustand der Dichtung.\n                                                          Kontrolliere auf Riss im Glas.\n           Fenster                       Sichtkontrolle                                                                       X\n                                                          Reinige beide Seiten des Glases.\n                                                          Kontrolliere Ruder, Pinne und Notruderpinne auf\n                                         Sichtkontrolle                                                          X            X\n                                                          Beschädigung.\n           Steueranlage\n                                                          Überprüfe gute Funktion der Hauptruderpinne und\n                                         Betätigung                                                              X            X\n                                                          befestigte Notruderpinne.\n                                                          Kontrolliere die Dichtung und kontrolliere auf\n           Stopfbuchse                   Sichtkontrolle                                                          *2           *2\n                                                          Seewasserleckage.\n           Propeller und\n                                         Sichtkontrolle Kontrolliere auf Beschädigung.                           X            X\n           Schutzvorrichtung\n           Zwangslüftung                 Betätigung       Überprüfe Funktion des Ventils.                                     X\n\n\n                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil                                               913                                                      Heft 18 – 2021\n\n                                                                                                                    Instandhaltungsplan\n                    Gegenstand             Maßnahme                       Inspektionstätigkeit\n                                                                                                                  wöchentlich   monatlich\n                                                           Überprüfe richtige Keilriemenspannung.\n                          Kupplung,       Sichtkontrolle                                                                           X\n                                                           Kontrolliere den Keilriemen auf Beschädigungen.\n                          Keilriemen\n         Wasser-                          Betätigung       Überprüfe einwandfreie Funktion.                                        X\n         sprühanlage\n                          Sprühleitung    Sichtkontrolle Kontrolliere auf Korrosion oder Beschädigung.                             X\n                          Sprühdüse       Sichtkontrolle Entferne jegliche Ablagerung.                                             X\n                     Hochdruck-\n         Umluft un-                       Sichtkontrolle Kontrolliere auf Beschädigung.                                            X\n                     leitung\n         abhängiges\n         Luftversor- Regler               Sichtkontrolle Kontrolliere auf Beschädigung.                                            X\n         gungssystem\n                     Luftflasche          Sichtkontrolle Kontrolliere auf Korrosion oder Beschädigung.                             X\n                              1\n        Anmerkung:           *       Anwendbar nur auf teilweise geschlossene Rettungsboote.\n                             *2      Wenn im Wasser befindlich.\n\n\n                Tabelle 6.2.1.2 – Prüfablauf und Instandhaltungsplan für die Antriebsmaschine (Motor)\n\n                                                                                                                    Instandhaltungsplan\n                    Gegenstand             Maßnahme                       Inspektionstätigkeit\n                                                                                                                  wöchentlich   monatlich\n                                          Sichtkontrolle Überprüfe auf guten Zustand                                               X\n                                                           Lass die Maschine an und bediene sie.\n         Antriebsmaschine (Motor)\n                                          Betätigung       Überprüfe Funktionieren der Drosselklappe.                 X            X\n                                                           Überprüfe Funktionieren der Kupplung.\n                                          Sichtkontrolle Überprüfe die Ölmenge.                                                    X\n         Schmieröl                                         Überprüfe die Ölviskosität mit dem Finger und stelle\n                                          Sichtkontrolle                                                                           X\n                                                           sicher, dass es nicht unrein ist.\n                                                         Überprüfe den Sicherheitszustand des Tanks\n         Brennstofftank                   Sichtkontrolle (Korrosion oder Leckage und Anschlussteile).                              X\n                                                         Überprüfe die Brennstoffmenge.\n         Brennstoffleitung                Sichtkontrolle Überprüfe auf Leckage der Verbindungsteile.                               X\n         Wasserkühler                     Sichtkontrolle Überprüfe die Frischwassermenge.                                          X\n         Kühlwasserleitung                Sichtkontrolle Überprüfe die Leitung auf Leckage.                                        X\n         Anlasser                         Betätigung       Überprüfe das einwandfreie Funktionieren.                  X            X\n                                                           Überprüfe Leuchten der Kontrollleuchte beim\n         Vorglüh-Kontrollleuchte          Betätigung                                                                  X            X\n                                                           Vorglühen.\n         Drehzahlanzeiger                 Betätigung       Überprüfe richtige Anzeige der Umdrehungen.                X            X\n         Öldruck-Warnlampe                                 Überprüfe den zugehörigen Licht-an- oder\n                                          Betätigung                                                                  X            X\n         Ölstandleuchte                                    Licht-aus-Zustand.\n         Notstopp                         Betätigung       Stelle die Antriebsmaschine ab.                            X            X\n\n\n                        Tabelle 6.2.1.3 – Prüfablauf und Instandhaltungsplan für die elektrischen Teile\n\n                                                                                                                    Instandhaltungsplan\n                    Gegenstand             Maßnahme                       Inspektionstätigkeit\n                                                                                                                  wöchentlich   monatlich\n                                          Sichtkontrolle Überprüfe die Verbindungsleitungen                                        X\n         Batterie                                          Messe die Batteriespannung.\n                                          Messung                                                                                  X\n                                                           Lade die Batterie bei niedriger Spannung auf.\n         Innenleuchte (Innenlicht)        Betätigung       Überprüfe Anschalten des Lichtes.                                       X\n         Dachleuchte (Außenlicht)         Betätigung       Überprüfe Anschalten des Lichtes.                                       X\n         Suchscheinwerfer                 Betätigung       Überprüfe Anschalten des Lichtes.                                       X\n         Elektrische Leitungen            Sichtkontrolle Überprüfe Leitungen auf Mängel.                                           X\n\n\n                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Gegenstand                              Instandhaltungsplan\n                                                                               wöchentlich             monatlich\n           1      Riemen                                                                                     X\n           2      Dollen oder Rudergabeln                                                                    X\n           3      Bootshaken                                                                                 X\n           4      Schwimmfähiges Ösfass                                                                      X\n           5      Eimer                                                                                      X\n           6      Überlebenshandbuch                                               X                         X\n           7      Kompass                                                                                    X\n           8      Treibanker                                                                                 X\n           9      Fangleinen                                                                                 X\n           10     Kappbeile                                                                                  X\n           11     Wasserdichte Behälter und Trinkwasser                                                      X\n           12     Schöpfbecher mit Leine                                                                     X\n           13     Trinkbecher mit Maßeinteilung                                                              X\n           14     Lebensmittelration in wasserdichtem Behälter                                               X\n           15     Fallschirm-Leuchtrakete                                                                    X\n           16     Handfackel                                                                                 X\n           17     Schwimmfähiges Rauchsignal                                                                 X\n           18     Wasserdichte elektrische Taschenleuchte                                                    X\n           19     Ein Tagsignalspiegel                                                                       X\n           20     Ein Exemplar der Rettungssignale                                 X                         X\n           21     Eine Signalpfeife                                                                          X\n           22     Eine Ausrüstung für Erste-Hilfe-Leistung                                                   X\n           23     Medikamente gegen Seekrankheit                                                             X\n           24     Eine Spucktüte für jede Person                                                             X\n           25     Ein Klappmesser                                                                            X\n           26     Drei Dosenöffner                                                                           X\n           27     Zwei schwimmfähige Wurfringe                                                               X\n           28     Eine Handpumpe                                                   X                         X\n           29     Einen Satz Fischfanggerät                                                                  X\n           30     Tragbare Feuerlöschausrüstung                                                              X\n           31     Ein Radarreflektor                                                                         X\n           32     Wärmeschutzmittel                                                                          X\n           33     Kästen/Behälter für die Aufbewahrung                                                       X\n           34     Eine Vorrichtung zum Auffangen von Regenwasser                                             X\n           35     Eine Einstiegleiter                                                                        X\n           36     Sicherheitsgurte                                                                           X\n           37     Anweisungen für Sofortmaßnahmen                                  X                         X\n           38     Wasserdichte Bedienungsanleitungen                               X                         X\n\n6.2.2     Maßnahmen für die Instandhaltung an Bord\n\n6.2.2.1   Allgemeines\n\n          Als Ergebnis einer Inspektion sind fehlerhafte Teile entsprechend den folgenden Maßnahmen zu reparieren.\n          Jeder Fehlbestand ist auf die vorgeschriebene Anzahl zu ergänzen. Andere als die nachfolgend aufgeführten\n          fehlerhaften Teile sind zusammen mit den Einzelheiten zu erfassen und zur Instandhaltung oder Reparatur\n          bei den Herstellern in Auftrag zu geben.\n\n\n                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                           915                                                    Heft 18 – 2021\n\n6.2.2.2   Boot\n6.2.2.2.1 Rost an metallischen Teilen\n          Führe eine Rostschutzbehandlung entsprechend dem Ausmaß des Schadens durch oder führe einen Ersatz\n          durch, wenn erheblich verschlissen.\n6.2.2.2.2 Beschädigung von Geweben\n          Repariere Gewebeerzeugnisse entsprechend dem Ausmaß des Schadens mit dem gleichen Material.\n6.2.2.2.3 Dichtung\n          Repariere mit selbstklebender Abdichtung entsprechend dem Ausmaß des Schadens.\n6.2.2.2.4 Entwässerungsventil\n          Entferne jeglichen Schmutz und überprüfe die einwandfreie Funktion.\n6.2.2.2.5 Wassersprühanlage\n          Entferne jegliche Ablagerungen von der Sprühdüse. Dichte Rohrverbindungsteile ab, wenn Leckagen fest-\n          gestellt wurden. Stelle eine angemessene Spannung des Keilriemens ein.\n6.2.2.3   Antriebsmaschine\n6.2.2.3.1 Rostschutz und Pflege\n          Wenn Rost vorhanden ist, entferne Rost und Belag mit Maschinenöl. Drehende Teile sind mit Schmieröl\n          einzuölen.\n6.2.2.3.2 Probelauf\n          Bei passender Gelegenheit ist mit der Antriebsmaschine an Bord des Schiffes und im schwimmenden Zu-\n          stand nach dem Aussetzen ein Probelauf durchzuführen, um den Lauf zu überprüfen. Stelle nach dem\n          Probelauf sicher, dass die Ventile für die Kühlwasserleitung geöffnet sind und mit Frischwasser durchgespült\n          und vollständig entwässert wurden.\n6.2.2.4   Elektrische Teile\n6.2.2.4.1 Batterie\n          Fülle die Batterie mit Elektrolyt auf, wenn sich der Füllstand unterhalb der angebrachten Füllstandsmarke\n          befindet. Ziehe den Elektroanschluss fest an, wenn er lose ist.\n6.3       Inspektion und Instandhaltung der Aussetzvorrichtungen (Davits und Winden)\n6.3.1     Inspektions- und Instandhaltungsplan\n          Aussetzvorrichtungen sind wöchentlich und monatlich entsprechend den folgenden Tabellen zu besichtigen\n          und instand zu halten. Die zu überprüfenden Gegenstände, die Inspektionsmaßnahme, die zu befolgende\n          Prüftätigkeit und die Häufigkeit, mit der die Gegenstände zu kontrollieren sind, werden in den Tabellen auf-\n          gelistet.\n          Tabelle 6.3.1.1 behandelt den Davit\n          Tabelle 6.3.1.2 behandelt die Winde\n          Tabelle 6.3.1.3 behandelt die elektrischen Teile\n\n                                 Tabelle 6.3.1.1 – Prüfablauf und Instandhaltungsplan für den Davit\n\n                                                                                                              Instandhaltungsplan\n                   Gegenstand            Maßnahme                     Inspektionstätigkeit\n                                                                                                            wöchentlich   monatlich\n           Rahmen                        Sichtkontrolle Überprüfe Korrosion, Verformung und Beschädigung.       X            X\n                                         Sichtkontrolle Überprüfe Korrosion, Verformung und Beschädigung.       X            X\n           Davitarme                     Betätigung     Lösen aus der Staustellung.                             X\n                                         Betätigung     Ausschwenken aus der Staustellung.                                   X\n                                         Sichtkontrolle Überprüfe Abnutzung und Korrosion.                                   X\n           Scheibe, Heißplatte           Betätigung     Überprüfe beweglichen Zustand.                          X            X\n                                         Schmieren      Abschmieren/Einfetten                                                X\n           Gelenkbolzen, Bolzen der\n                                         Schmieren      Abschmieren/Einfetten                                                X\n           Seilscheibe\n\n\n                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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X            X\n           Fanghaken\n                                         Schmieren        Abschmieren/Einfetten                                                 X\n                                                        Überprüfe Abnutzung, Bruch von Drähten und\n                                         Sichtkontrolle                                                                         X\n                                                        Korrosion.\n                                         Schmieren        Abschmieren/Einfetten                                                 X\n           Bootsläufer, Spannschraube\n                                         Wenden der\n                                                          Wende die Enden des Bootsläufers (2,5 Jahre).\n                                         Enden\n                                         Ersatz           Ersatz des Bootsläufers (5 Jahre).\n           Draht des Laschings           Sichtkontrolle Überprüfe Abnutzung, Korrosion und wie lose er ist.        X            X\n                                         Betätigung       Überprüfe beweglichen Zustand.                                        X\n           Bedienungsstand Deck\n                                         Schmieren        Abschmieren/Einfetten                                                 X\n                                         Sichtkontrolle Überprüfe Abnutzung und Korrosion.                         X            X\n           Fierdraht                     Betätigung       Überprüfe beweglichen Zustand.                                        X\n                                         Schmieren        Abschmieren/Einfetten                                                 X\n           Bootsauflage                  Sichtkontrolle Überprüfe Abnutzung und Korrosion.                         X            X\n\n                                 Tabelle 6.3.1.2 – Prüfablauf und Instandhaltungsplan für die Winde\n\n                                                                                                                 Instandhaltungsplan\n                   Gegenstand            Maßnahme                        Inspektionstätigkeit\n                                                                                                               wöchentlich   monatlich\n           Getriebegehäuse, Getriebe,    Sichtkontrolle Überprüfe Ölstand und Konsistenz des Schmieröls.                        X\n           Lager, Ölabdichtung           Betätigung       Überprüfe ungewöhnliche Geräusche.                                    X\n           Bremssystem, Fliehkraft-\n                                         Sichtkontrolle Überprüfe auf Korrosion und Beschädigung.                  X            X\n           bremse\n           Splint am Drahtende           Sichtkontrolle Überprüfe, wie lose er ist.                                             X\n                                         Sichtkontrolle Überprüfe auf Korrosion und Beschädigung.                  X            X\n           Bremshebel\n                                         Betätigung       Überprüfe beweglichen Zustand.                           X            X\n           Geschwindigkeits-Wahlhebel Schmieren           Abschmieren/Einfetten                                    X            X\n\n                          Tabelle 6.3.1.3 – Prüfablauf und Instandhaltungsplan für die elektrischen Teile\n\n                                                                                                                 Instandhaltungsplan\n                   Gegenstand            Maßnahme                        Inspektionstätigkeit\n                                                                                                               wöchentlich   monatlich\n                                         Sichtkontrolle Überprüfe die Verkabelung.                                 X            X\n           Elektromotor\n                                         Betätigung       Überprüfe den normalen Lauf.                                          X\n                                         Sichtkontrolle Überprüfe die Verkabelung.                                 X            X\n           Endlagenschalter              Betätigung       Überprüfe die normale Funktion.                                       X\n                                         Schmieren        Abschmieren/Einfetten                                                 X\n                                                          Überprüfe die Verkabelung und auf andere\n           Drucktasten-Gehäuse und       Sichtkontrolle                                                            X            X\n                                                          Beschädigung.\n           Kabel\n                                         Betätigung       Überprüfe die normale Funktion.                                       X\n                                                          Überprüfe die Verkabelung und auf andere\n                                         Sichtkontrolle                                                            X            X\n           Bedienungspult                                 Beschädigung.\n                                         Betätigung       Überprüfe die normale Funktion.                                       X\n\n6.3.2     Maßnahmen für die Instandhaltung an Bord\n6.3.2.1   Allgemeines\n          Als Ergebnis einer Inspektion sind fehlerhafte Teile entsprechend den folgenden Maßnahmen zu reparieren.\n          Jeder Fehlbestand ist auf die vorgeschriebene Anzahl zu ergänzen. Andere als die nachfolgend aufgeführten\n\n\n                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "VkBl. Amtlicher Teil                                      917                                          Heft 18 – 2021\n\n          fehlerhaften Teile sind zusammen mit den Einzelheiten zu erfassen und zur Instandhaltung oder Reparatur\n          bei den Herstellern in Auftrag zu geben.\n6.3.2.2   Drahtseil\n6.3.2.2.1 Drahtseile sind in den folgenden Fällen auszuwechseln:\n          .1   Der Bruch von elementaren Drähten wurde festgestellt,\n          .2   eine Verringerung von 7 % des nominellen Durchmessers wurde festgestellt,\n          .3   ein Knick oder, dass die Litzen lose sind, wurde festgestellt, oder\n          .4   Erosion/Korrosion wurde festgestellt.\n6.3.2.2.2 Überprüfe den Befestigungszustand der Drahtseile.\n6.3.2.2.3 Wechsle die Bootsläufer innerhalb angemessener Zeiträume aus.\n6.3.2.2.4 Passe gegebenenfalls die Länge der Bootsläufer an, sodass der Abstand zwischen dem Davitarm und dem\n          Davitarm-Stopper vorn und achtern immer der Gleiche ist.\n6.3.2.2.5 Stelle sicher, dass Werkstoff und Durchmesser des Langauges den Angaben des Herstellers der Auslöse-\n          vorrichtung entsprechen.\n6.3.2.3   Bootswinde\n6.3.2.3.1 Vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten an der Winde ist das Boot zu sichern, um eine Bewegung zu ver-\n          hindern.\n6.3.2.3.2 Das Öl ist zu überprüfen und auszuwechseln, wenn es sich verfärbt hat. Bei zu niedrigem Ölstand ist Öl\n          nachzufüllen, bis der vorgegebene Füllstand im Ölstandanzeiger erreicht ist.\n6.3.2.3.3 Die Oberflächen jedes Getriebes innerhalb des Getriebegehäuses sind zu überprüfen. Falls ein Fehler/Scha-\n          den auf einer Oberfläche des Getriebes festgestellt wird, ist das Getriebegehäuse zu ersetzen oder zu repa-\n          rieren.\n6.3.2.3.4 Falls sich der Bremshebel infolge eines Abriebs des Bremsbelages durch Winkelvergrößerung abgesenkt\n          hat, ist der Winkel des Bremshebels durch Lösen der Schrauben, Einstellen des Winkels und wieder An-\n          ziehen der Schrauben zu korrigieren.\n\n                                   Sicherungsstift\n                                   mit Kippglied\n          Bremshebel\n\n\n\n          Horizontale\n\n\n\n\n                               Sechskantschraube\n\n6.3.2.4   Schmierung\n6.3.2.4.1 Die Schmierung ist äußerst wichtig für die Funktion des Davits und der Winde, und eine regelmäßige Über-\n          prüfung ist notwendig. Die Schmierung ist außerdem regelmäßig durchzuführen. Bei der entsprechenden\n          Schmierung ist die Konstruktion des Davits und der Winde in ihren Einzelheiten und die Arbeitsweise/Funk-\n          tion ihrer Teile zu erfassen.\n6.3.2.4.2 Alle Schmiernippel des Davits sind mindestens einmal im Monat abzuschmieren.\n6.3.2.4.3 Das Getriebeöl der Bootswinde ist regelmäßig hinsichtlich Menge, Farbänderung und Feuchtigkeitsgehalt\n          zu überprüfen.\n6.3.2.4.4 Drahtseile sind regelmäßig auf Einölung/Einfettung zu überprüfen, um den Verlust von Öl/Fett zu verhindern.\n          Stahlseile sind im Allgemeinen alle zwei Monate einzuölen oder einzufetten.\n\n\n\n\n(VkBl. 2021 S. 882)\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 18 – 2021                                              918                                     VkBl. Amtlicher Teil\n\nNr. 176 Bekanntmachung des Rundschrei-                                                    ANLAGE\n        bens des Schiffssicherheitsaus-\n        schusses MSC der IMO MSC.1/                                   VORLÄUFIGE RICHTLINIEN ZUR VERRINGERUNG\n        Rundschreiben 1615, „Vorläufige                                 DES AUFTRETENS UND DER FOLGEN VON\n                                                                       BRÄNDEN IN RO-RO-RÄUMEN UND SONDER-\n        Richtlinien zur Verringerung des\n                                                                        RÄUMEN BEI NEUEN UND BESTEHENDEN\n        Auftretens und der Folgen von                                        RO-RO-FAHRGASTSCHIFFEN\n        Bränden in Ro-Ro-Räumen und\n        Sonderräumen bei neuen und                                Für den Zweck dieser Richtlinien gilt Abschnitt 1 für neue\n        bestehenden Ro-Ro-Fahrgast-                               und bestehende Ro-Ro-Fahrgastschiffe und gelten die\n        schiffen“, in deutscher Sprache                           Abschnitte 2 bis 5, außer 3.2, nur für neue Schiffe, sofern\n                                                                  nichts anderes angegeben ist.\n                      Hamburg, den 02. September 2021\n                      Az.: 11-3-0                                 1      VERHÜTUNG/ENTZÜNDUNG\n\nDurch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr           1.1    Überprüfung der Stromversorgungseinrichtun-\nwird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheits-                   gen und -kabel des Schiffes\nausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1615,\n„Vorläufige Richtlinien zur Verringerung des Auftretens           1.1.1 Elektrische Kabel, Steckdosen und ihre zugehöri-\nund der Folgen von Bränden in Ro-Ro-Räumen und Son-                     gen Ausrüstungsgegenstände in Ro-Ro-Räumen\nderräumen bei neuen und bestehenden Ro-Ro-Fahrgast-                     und Sonderräumen, die für die Stromversorgung\nschiffen“, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.                von Fahrzeugen oder Ladungseinheiten vorgese-\n                                                                        hen sind, müssen grundsätzlich vor ihrem Ge-\n                 Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft                brauch von geschulten Besatzungsmitgliedern\n                              Post-Logistik                             oder anderem geschulten Personal nach einem\n                           Telekommunikation                            festgelegten Verfahren untersucht werden.\n                     – Dienststelle Schiffssicherheit –\n                                K. Krüger                         1.1.2 Kabel, die nicht für die Verwendung auf Schiffen\n                                                                        hergestellt wurden, die von Fahrern bereitgestellt\n                                                                        und angeschlossen werden, stellen ein erhöhtes\n                                                                        Überhitzungs- oder Kurzschlussrisiko dar; deshalb\n                                                                        dürfen nur Stromversorgungseinrichtungen und\nMSC.1/Rundschreiben 1615\n                                                                        -kabel für Schiffe verwendet werden.\n26. Juni 2019\n                                                                  1.2    Wartungsplan für elektrische Kabel und ihre\n                                                                         Steckdosen in Ro-Ro-Räumen und Sonderräu-\n    VORLÄUFIGE RICHTLINIEN ZUR VERRINGERUNG\n                                                                         men, die für die Stromversorgung von Fahrzeu-\n      DES AUFTRETENS UND DER FOLGEN VON\n                                                                         gen und Ladungseinheiten vorgesehen sind\n     BRÄNDEN IN RO-RO-RÄUMEN UND SONDER-\n      RÄUMEN BEI NEUEN UND BESTEHENDEN\n                                                                         Es muss ein Wartungsplan für elektrische Kabel,\n           RO-RO-FAHRGASTSCHIFFEN\n                                                                         Steckdosen und ihre zugehörigen Ausrüstungsge-\n                                                                         genstände in Ro-Ro-Räumen und Sonderräumen,\n1    Der Schiffssicherheitsausschuss nahm auf seiner\n                                                                         die für die Stromversorgung von Fahrzeugen oder\n     101. Tagung (5. bis 14. Juni 2019) die Vorläufigen\n                                                                         Ladungseinheiten vorgesehen sind, erstellt wer-\n     Richtlinien zur Verringerung des Auftretens und der\n                                                                         den.\n     Folgen von Bränden in Ro-Ro-Räumen und Sonder-\n     räumen bei neuen und bestehenden Ro-Ro-Fahrgast-\n                                                                  1.3    Elektrische Kabel\n     schiffen an, die vom Unterausschuss Schiffssysteme\n     und Ausrüstungen („Ship Systems and Equipment“)\n     auf seiner sechsten Tagung, vorbereitet wurden und           1.3.1 Zusätzlich zu den Absätzen 5.1 bis .6 der Regel II-\n     die in der Anlage wiedergegeben sind.                              1/45 SOLAS müssen elektrische Kabel, die für die\n                                                                        Stromversorgung von Fahrzeugen oder Ladungsein-\n                                                                        heiten vorgesehen sind und die von Fahrzeugen oder\n2    Der Ausschuss stimmt überein, die Vorläufigen Richt-\n                                                                        Ladungseinheiten während Lade- und Löschvorgän-\n     linien regelmäßig unter Einbezug gewonnener be-\n                                                                        gen beschädigt werden können, angemessen ge-\n     trieblicher Erfahrungen bei ihrer Anwendung zu über-\n                                                                        schützt sein, sogar, wenn sie armiert sind, sofern\n     prüfen.\n                                                                        nicht die Schiffskonstruktion ausreichend Schutz\n                                                                        bietet. Die Anordnung muss ausreichend gegen Kor-\n3    Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Vorläufigen\n                                                                        rosion geschützt und wirksam geerdet sein.\n     Richtlinien allen betroffenen Parteien zur Kenntnis zu\n     bringen und ihre gewonnenen Erfahrungen mit der\n                                                                  1.3.2 Wenn sie nicht verwendet werden, müssen Kabel,\n     Anwendung dieser Vorläufigen Richtlinien der Orga-\n                                                                        die für die Stromversorgung von Fahrzeugen oder\n     nisation zu berichten.\n                                                                        Ladungseinheiten vorgesehen sind, so verstaut\n                                                                        werden, dass sie nicht durch Lade-/Löschvorgänge\n                            ***                                         beschädigt werden können.\n\n\n                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil                                    919                                            Heft 18 – 2021\n\n1.4   Stoßfestigkeits-/Wasserdichtigkeitseinstufung               aus einer beschädigten Rohrleitung, das in Kontakt\n      elektrischer Verbindungen                                   kommt mit einer Entzündungsquelle, wie zum Bei-\n                                                                  spiel einer während der Reise laufenden Kühlein-\n1.4.1 Zusätzlich zu Regel II-2/20 Absatz 3.2 müssen\n                                                                  heit eines Lastkraftwagens, kann einen Brand ver-\n      Steckdosen mit einer Schutzart von mindestens\n                                                                  ursachen.\n      IP56 nach der Norm IEC 60529 ausgestattet sein.\n1.4.2 Die Steckdose muss so ausgestattet sein, dass die     2     MELDUNG UND ENTSCHEIDUNG\n      gleiche Schutzart bestehen bleibt, nachdem der\n      Stecker aus der Steckdose entfernt wurde. Wenn        2.1   Adressierbares fest eingebautes Feuermelde-\n      zu diesem Zweck eine lose Abdeckung verwendet               und Feueranzeigesystem\n      wird, muss diese an ihrer Steckdose verankert sein,\n      zum Beispiel mit einer Kette.                         2.1.1 Für Schiffe, die vor Juli 2010 gebaut worden sind,\n                                                                  wird empfohlen, dass beim Ersetzen der bestehen-\n1.5   Trennschalter                                               den Systeme in Ro-Ro-Räumen und Sonderräu-\n      Das elektrische System muss potentiell schädliche           men ein fest eingebautes Feuermelde- und Feuer-\n      Lasten oder Erdungsfehler erkennen, damit die be-           anzeigesystem mit einzeln adressierbaren Meldern\n      troffene Steckdose isoliert wird.                           in Betracht gezogen wird.\n\n1.6   Elektrische Verbindungen und Trennungen von           2.1.2 Wenn ein fest eingebautes Sprühflutsystem mit\n      Ladungseinheiten und elektrischen Fahrzeugen                einem Löschmittel auf Wasserbasis für Ro-Ro-\n                                                                  Räume und Sonderräume verwendet wird, muss\n      Nur geschultes Personal oder andere Personen\n                                                                  ein Feuermelde- und Feueranzeigesystem, das auf\n      unter Beaufsichtigung der Schiffsbesatzung darf/\n                                                                  die gleichen Abschnitte wie das Sprühflutsystem\n      dürfen die elektrische Verbindung oder Trennung\n                                                                  geschaltet werden kann, angeordnet werden.\n      von Ladungseinheiten oder elektrischen Fahrzeu-\n      gen durchführen.                                      2.1.3 Beim Entwurf des Feuermelde- und Feueranzeige-\n1.7   Prüfpunkte bei Ronden                                       systems muss eine Systemschnittstelle mit einer\n                                                                  logischen und eindeutigen Darstellung der Informa-\n1.7.1 Während der Ronden in Ro-Ro-Räumen und Son-                 tionen vorgesehen werden, um ein schnelles und\n      derräumen durch die Besatzung muss zum Beispiel             korrektes Verständnis und eine schnelle und kor-\n      Folgendes unter anderem geprüft werden:                     rekte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Ins-\n      .1   Leckagen von Fahrzeugen;                               besondere muss die Abschnittsnummerierung mit\n                                                                  den Abschnitten anderer Systeme, wie eines fest\n      .2   Zustand der elektrischen Verbindungen und              eingebauten Feuerlöschsystems mit einem Lösch-\n           der Stromversorgungskabel des Schiffs zu               mittel auf Wasserbasis oder einer Fernsehüberwa-\n           Fahrzeugen; und                                        chungsanlage, falls vorhanden, übereinstimmen.\n      .3   allgemeine Ladungsbrandgefahren.                 2.2   Videoüberwachung\n1.7.2 Es wird empfohlen, dass tragbare Wärmebildgerä-\n      te beim Überprüfen während der Brandschutzrun-        2.2.1 Fernsehüberwachungsanlagen können bei der\n      den und bei Verdacht zum Auffinden heißer Berei-            schnellen Bestätigung eines Brandes nach der\n      che und überhitzter elektrischer Einrichtungen              Auslösung des Feueralarms sowie bei der schnel-\n      verwendet werden.                                           len Ausführung damit zusammenhängender Maß-\n                                                                  nahmen nach der Bestätigung eines Brandes wirk-\n1.8   Erhöhung der Anforderung zur Beseitigung von                sam sein. Dies unterstützt die Auslösung des\n      Entzündungsquellen                                          korrekten Sprühflutabschnitts sowie die manuelle\n1.8.1 Das Unternehmen muss einen Brandbekämpfungs-                Brandbekämpfung.\n      plan festlegen, der insbesondere jegliche Risiken     2.2.2 Wirksame Fernsehüberwachungsanlagen müssen\n      erfasst, die speziell bei alternativ angetriebenen          in Ro-Ro-Räumen und Sonderräumen vorgesehen\n      Fahrzeugen, einschließlich batteriebetriebener              sein, um diese Räume durchgehend per Video zu\n      Fahrzeuge, auftreten, und die geeignetsten Feuer-           überwachen, und müssen mit einer Funktion zur\n      löschtechniken für solche Fahrzeuge erläutert. Das          unmittelbaren Wiedergabe ausgestattet sein, damit\n      Unternehmen muss eine angemessene Schulung                  die schnelle Erkennung von Brandstellen, soweit\n      und einen guten Zugang zu allen spezialisierten             dies durchführbar ist, ermöglicht wird. Eine durch-\n      Feuerlöschausrüstungen für alternativ angetriebe-           gehende Überwachung der Videoübertragung\n      ne Fahrzeuge sicherstellen.                                 durch die Besatzung braucht nicht gewährleistet zu\n1.8.2 Bei Reisen, auf denen Fahrzeuge befördert werden,           werden.\n      die mit verdichteten Erdgasen oder Wasserstoff an-\n      getrieben werden, ist es erforderlich sich mit den    2.3   Feuermeldung in offenen Ro-Ro-Räumen\n      Gefahren in Zusammenhang mit einer Ansammlung\n                                                                  In offenen Ro-Ro-Räumen auf allen Ro-Ro-Fahr-\n      entflammbarer Gase und Gase, die leichter als Luft\n                                                                  gastschiffen müssen, sofern Rauchmelder einge-\n      sind, unterhalb von Raumdecken zu befassen.\n                                                                  baut sind, diese mit anderen wirksamen Melde-\n1.8.3 Rohrleitungen mit brennbarem Hydrauliköl müssen             mitteln z. B. Flammenmeldern, Wärmemeldern,\n      vor Beschädigung geschützt werden. Hydrauliköl              ergänzt werden.\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Der Typ der Mel-     3.2.2 Die zutreffenden Besatzungsmitglieder müssen\n      der, die Abstände und die Stellen müssen den An-           eine angemessene Ausbildung erhalten und an\n      forderungen der Verwaltung entsprechen, wobei              Übungen teilnehmen, um mit den spezifischen Vor-\n      die Auswirkungen des Wetters, die Behinderung              kehrungen auf dem Schiff sowie mit den Stellen,\n      durch Ladung und andere einschlägige Faktoren zu           dem Betrieb und den Anwendungsbegrenzungen\n      berücksichtigen sind. Für bestimmte Betriebsab-            der Feuerlöschsysteme und -einrichtungen, zu de-\n      läufe können unterschiedliche Einstellungen ver-           ren Verwendung sie gegebenenfalls in Ro-Ro-Räu-\n      wendet werden, z. B. während des Ladens oder               men und Sonderräumen aufgerufen werden, ver-\n      Löschens und während der Reise, um Fehlalarme              traut zu sein.\n      zu verringern.\n                                                           3.3   Positionierung der Sprinkler und Düsen\n2.5   Auslegung und Integration des Anzeigesystems\n                                                                 Es wird verwiesen auf MSC.1/Rundschreiben 1430/\n      Alarmbenachrichtigungen müssen einem ein-                  Rev.1 Überarbeitete Richtlinien für die bauliche\n      heitlichen Alarmdarstellungsschema folgen (For-            Ausführung und Zulassung von fest eingebauten\n      mulierung, Vokabular, Farben und Position) und             Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf\n      so dargestellt werden, dass Alarme sofort auf              Wasserbasis für Ro-Ro-Räume und Sonderräume\n      der Brücke erkannt werden können und nicht                 in Bezug auf funktionelle Anforderungen für die\n      durch Lärm oder schlechte Platzierung beein-               Positionierung der Sprinkler und Düsen, um eine\n      trächtigt werden. Die Schnittstelle muss einen             zufriedenstellende Leistung bezüglich sowohl Aus-\n      Zugriff auf den Alarm bieten, um der Besatzung             lösezeit als auch Wasserverteilung zu erreichen.\n      zu ermöglichen, die vorhergehend ausgelösten         3.4   Fest eingebaute Feuerlöschmittel auf Wetter-\n      Alarme, den letzten Alarm, sowie die Möglich-              decks\n      keit, Alarme zu unterdrücken, aufzuzeigen, wäh-\n      rend gewährleistet ist, dass die Alarme mit fort-          Zusätzliche Feuerlöschmittel, wie zum Beispiel\n                                                                 Feuerlöschmonitore und Lenzsysteme, können für\n      währenden Auslösebedingungen noch deutlich\n                                                                 Wetterdecks geprüft werden. Fernbediente Feuer-\n      sichtbar sind.\n                                                                 löschmonitore ermöglichen gegebenenfalls einen\n2.6   Beschilderung und Markierung für eine wirksa-              sicheren Betrieb der Monitore, jedoch können, wo\n      me Kennzeichnung und Platzierung                           diese geeignet sind, handbetätigte Feuerlöschmo-\n                                                                 nitore verwendet werden.\n      Geschlossene Fahrzeugräume, Ro-Ro-Räume\n      und Sonderräume, in denen fest eingebaute            4     BEGRENZUNG\n      Druckwasser-Sprühsysteme eingebaut sind, müs-\n      sen mit einer geeigneten Beschilderung und           4.1   Feuerwiderstandsfähigkeit der Ro-Ro-Decks\n      Markierung auf den Deck- und senkrechten Be-               und Decks in Sonderräumen\n      grenzungen ausgestattet sein, um leicht die Ab-            Die Feuerwiderstandsfähigkeit der Ro-Ro-Decks,\n      schnitte des fest eingebauten Feuerlöschsys-               die Ro-Ro-Räume trennen, muss mindestens A-30\n      tems zu ermitteln. Die Beschilderung und Markie-           sein.\n      rungen müssen an die typischen Bewegungs-\n      muster der Besatzung angepasst sein und dürfen       4.2   Ro-Ro-Raumarten\n      nicht von fest eingebauten Einrichtungen ver-              Fahrzeugräume und Ro-Ro-Räume müssen entwe-\n      sperrt werden. Abschnittsnummernschilder müs-              der geschlossene Ro-Ro-Räume oder Wetterdecks\n      sen aus einem langnachleuchtenden Werkstoff,               sein.\n      der ISO 15370 entspricht, sein. Die Abschnitts-\n      nummerierung, die innerhalb des Raums angege-        5     WIDERSTANDSFÄHIGKEIT VON RETTUNGS-\n      ben ist, muss die gleiche sein wie die Abschnitts-         MITTELN UND EVAKUIERUNG\n      Absperreinrichtungskennzeichnung und die\n                                                           5.1   Für neue und bestehende Schiffe sind die folgen-\n      Abschnittskennzeichnung der Sicherheitszentra-\n                                                                 den Sicherheitsabstände (waagerecht gemessen)\n      le oder der dauerhaft besetzten Kontrollstation.\n                                                                 empfohlen, um die Gefährdung von Rettungsmit-\n                                                                 teln und Einbootungsstationen im Brandfall in Ro-\n3     LÖSCHUNG                                                   Ro-Räumen und Sonderräumen zu vermeiden:\n3.1   Zusätzliche Feuerlöschausrüstung für Ro-Ro-                .1   Überlebensfahrzeuge und Schiffsevakuie-\n      Fahrgastschiffe                                                 rungssysteme, die aufgestellt sind und sich in\n                                                                      einer einsatzbereiten Position befinden:\n      Ein Nageleisen muss für eine sofortige Brandbe-\n      kämpfung in allen Ro-Ro-Räumen und Sonderräu-                   .1   mehr als 6 m von einer Seitenöffnung eines\n      men vorhanden sein.                                                  Laderaums; und\n\n\n                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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Amtlicher Teil                                         921                                                   Heft 18 – 2021\n\n              .2   mehr als 8 m von Ladung auf einem Wet-          2   Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, die sich in der\n                   terdeck; und                                        Anlage befindenden einheitlichen Interpretationen als\n                                                                       Anleitung bei der Anwendung der Regeln II-2/9 und\n        .2    Einbootungsstationen von Überlebensfahrzeu-\n                                                                       II-2/10 von SOLAS zu verwenden und sie allen Be-\n              gen und Sammelplätze, die sich\n                                                                       teiligten zur Kenntnis zu bringen.\n              .1   mehr als 6 m entfernt von einer Seitenöff-\n                   nung eines Laderaums; und                                                    ***\n              .2   mehr als 13 m von Ladung auf einem Wet-\n                   terdeck befinden.\n                                                                                             ANLAGE\n5.2     Gleichwertige Einrichtungen, die den Anforderun-\n        gen der Verwaltung entsprechen und mindestens                       EINHEITLICHE INTERPRETATIONEN\n        den gleichen Grad an Schutz bieten, könnten in Be-                    DES KAPITELS II-2 VON SOLAS\n        tracht gezogen werden.\n                                                                                       KAPITEL II-2\n                                                                          Bauart – Brandschutz, Feueranzeige und\n                                                                                      Feuerlöschung\n                                                                   Regel 9 Absatz 2 – Brandbegrenzung,\n(VkBl. 2021 S. 918)                                                wärmedämmende und bauliche Trennflächen\n                                                                   Falls Tanks für Harnstoff- oder Natriumhydroxid-Lösung\n                                                                   für Systeme zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR),\n                                                                   Abgasrückführungssysteme (EGR) oder Abgasreini-\n                                                                   gungssysteme (ARS) in einem vom Maschinenraum ge-\n                                                                   trennten Raum eingebaut sind, muss bei der Bestimmung\nNr. 177 Bekanntmachung des Rundschrei-                             der Widerstandsfähigkeit gegen Feuer der Trennflächen\n        bens des Schiffssicherheitsaus-                            der Lösungstankraum als „ähnliche Räume“ aus der Be-\n        schusses MSC der IMO MSC.1/                                griffsbestimmung für „Maschinenräume“ in Regel 3 Ab-\n                                                                   satz 30 angesehen werden und kategorisiert werden als:\n        Rundschreiben 1616, „Einheitliche\n        Interpretationen des Kapitels II-2                         „(10) Tanks, Leerräume und Hilfsmaschinenräume mit\n        von SOLAS“, in deutscher Sprache                                 geringer oder ohne Brandgefahr“ in Regel 9 Ab-\n                                                                         satz 2.2.3.2.2 für Schiffe, die mehr als 36 Fahrgäs-\n                         Hamburg, den 02. September 2021                 te befördern; oder\n                         Az.: 11-3-0                               „(7) Sonstige Maschinenräume“ in Regel 9 Absätze\nDurch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr                 2.2.4.2.2, 2.3.3.2.2 oder 2.4.2.2.2 für Schiffe, die nicht\nwird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheits-                  mehr als 36 Fahrgäste befördern, und Frachtschiffe.\nausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1616,                  Die Trennfläche zwischen dem Maschinenraum und dem\n„Einheitliche Interpretationen des Kapitels II-2 von SO-           Lösungstankraum muss eine Feuerwiderstandsfähigkeit\nLAS“, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.                von mindestens Klasse „A-0“ haben.\n                   Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft\n                                                                   Regel 9 Absatz 7.5 – Brandbegrenzung,\n                                Post-Logistik\n                                                                   Lüftungssysteme, Abzüge der Küchenherde\n                             Telekommunikation\n                       – Dienststelle Schiffssicherheit –          Der Verweis auf ISO 15371:2009 in der Fußnote zu sowohl\n                                      i. A.                        Regel 9 Absatz 7.5.1.1.3 als auch Regel 9 Absatz 7.5.2.4\n                                  K. Krüger                        ist als ein Beispiel für eine geeignete Leistungsanforde-\n                                                                   rung für vorgefertigte fest eingebaute Feuerlöschsysteme\n                                                                   für Küchenabzüge angegeben.\nMSC.1/Rundschreiben 1616                                        CO2-Feuerlöschsysteme, die keine vorgefertigten fest\n26. Juni 2019                                                   eingebauten Feuerlöschsysteme sind, müssen gemäß der\n                                                                in Regel 10 Absatz 6.3.1.1 (Räume mit entzündbaren\n             EINHEITLICHE INTERPRETATIONEN                      Flüssigkeiten) festgelegten Anforderungen oder einer an-\n               DES KAPITELS II-2 VON SOLAS                      deren geeigneten Norm, die den Anforderungen der Ver-\n                                                                waltung entspricht, ausgelegt sein.\n1     Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner 101.\n      Tagung (5. bis 14. Juni 2019) im Hinblick darauf, eine\n                                                                Regel 10 Absatz 10.4 – Brandbekämpfung,\n      genauere Anleitung zu den Regeln II-2/9 und II-2/10\n                                                                Brandschutzausrüstung, Nachrichtenaustausch\n      von SOLAS zur Verfügung zu stellen, die sich in der\n                                                                zwischen Brandbekämpfern\n      Anlage wiedergegebenen einheitlichen Interpretatio-\n      nen des Kapitels II-2 von SOLAS angenommen, die           Die tragbaren Sprechfunkgeräte (Senden/Empfangen)\n      vom Unterausschuss Schiffssysteme und Ausrüstun-          zum Nachrichtenaustausch zwischen Brandbekämpfern,\n      gen („Ship Systems and Equipment“) auf seiner             die nach Regel 10 Absatz 10.4 erforderlich sind, müssen\n      sechsten Tagung vorbereitet wurden.                       von einer für die Verwendung in gefährdeten Bereichen\n\n\n                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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            "content": "Heft 18 – 2021                                             922                                   VkBl. Amtlicher Teil\n\nder Zone 1 geeigneten Explosionsschutzart sein, wie es                                 ANLAGE\nin der IEC-Veröffentlichung 60079 bestimmt ist.\n                                                                       EINHEITLICHE INTERPRETATIONEN\nDie Mindestanforderungen bezüglich der Gerätegruppe                            DES IGC-CODES\nund Temperaturklasse müssen mit den restriktivsten An-\nforderungen für die Zone mit gefährdeten Bereichen an         Absatz 11.3.6 – Brandschutz und Feuerlöschung,\nBord, die für den Brandbekämpfungstrupp zugänglich ist,       Wassersprühsystem\nübereinstimmen.                                               Wenn Brennstofftanks anstelle von Kofferdämmen am\n                                                              hinteren Ende des hintersten Laderaums oder am vorde-\n                                                              ren Ende des vordersten Laderaums eingebaut sind, wie\n                                                              in den Absätzen 3.1.2 und 3.1.3 des IGC-Codes gestattet,\n                                                              muss der Bereich des Wetterdecks über diesen Tanks als\n(VkBl. 2021 S. 921)                                           „Ladungsbereich“ zum Zweck der Anwendung des Ab-\n                                                              satzes 11.3.6 angesehen werden.\n\n                                                              Absatz 11.4.8 – Brandschutz und Feuerlöschung,\n                                                              Pulver-Feuerlöscheinrichtungen\nNr. 178 Bekanntmachung des Rundschrei-                        Die Prüfungseinrichtungen müssen die Abgabe von\n        bens des Schiffssicherheitsaus-                       Löschpulver von allen Monitoren und Handschläuchen an\n        schusses MSC der IMO MSC.1/                           Bord umfassen, jedoch ist es nicht erforderlich, dass die\n        Rundschreiben 1617, „Einheitliche                     eingebaute Menge Löschpulver vollständig abgegeben\n        Interpretationen des IGC-Codes“,                      wird. Diese Prüfung kann auch genutzt werden, um die\n        in deutscher Sprache                                  Anforderung, dass die Rohrleitungen frei von Fremdkör-\n                                                              pern sind, zu erfüllen, anstatt alle Verteilungsleitungen mit\n                      Hamburg, den 02. September 2021         trockener Luft durchzublasen. Nach Beendigung der Prü-\n                      Az.: 11-3-0                             fung muss jedoch die Einrichtung, einschließlich aller Mo-\n                                                              nitore und Handschläuche, mit trockener Luft durchge-\nDurch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr\n                                                              blasen werden, aber nur zu dem Zweck, dass danach die\nwird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheits-\n                                                              Einrichtung frei von allen Rückständen des Löschpulvers\nausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1617,\n„Einheitliche Interpretationen des IGC-Codes“, in deut-       ist.\nscher Sprache amtlich bekannt gemacht.\n\n                 Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft\n                              Post-Logistik\n                           Telekommunikation                  (VkBl. 2021 S. 922)\n                     – Dienststelle Schiffssicherheit –\n                                    i. A.\n                                K. Krüger\n\n\nMSC.1/Rundschreiben 1617\n26. Juni 2019\n                                                              Nr. 179 Bekanntmachung des Rundschrei-\n         EINHEITLICHE INTERPRETATIONEN                                bens des Schiffssicherheitsaus-\n                 DES IGC-CODES                                        schusses MSC der IMO MSC.1/\n                                                                      Rundschreiben 1618, „Einheitliche\n1   Der Schiffssicherheitsausschuss nahm auf seiner\n    101. Tagung (5. bis 14. Juni 2019) im Hinblick darauf,\n                                                                      Interpretationen des Kapitels III\n    eine genauere Anleitung zu den Absätzen 11.3.6 und                von SOLAS“, in deutscher Sprache\n    11.4.8 des Internationalen Codes für den Bau und die\n    Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssig-                             Hamburg, den 02. September 2021\n    ter Gase als Massengut (IGC-Code) zur Verfügung zu                              Az.: 11-3-0\n    stellen, die in der Anlage wiedergegebenen einheitli-     Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr\n    chen Interpretationen des Codes an, die vom Unter-        wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheits-\n    ausschuss Schiffssysteme und Ausrüstungen („Ship          ausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1618,\n    Systems and Equipment“) bei seiner sechsten Ta-           „Einheitliche Interpretationen des Kapitels III von SOLAS“,\n    gung vorbereitet wurden.                                  in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.\n2   Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, die sich in der\n    Anlage befindenden einheitlichen Interpretationen als                    Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft\n    Anleitung bei der Anwendung der Absätze 11.3.6 und                                    Post-Logistik\n    11.4.8 des IGC-Codes zu verwenden und sie allen                                    Telekommunikation\n    Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.                                         – Dienststelle Schiffssicherheit –\n                                                                                                i. A.\n                            ***                                                             K. Krüger\n\n\n                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil",
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