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"content": "Ergebnisvermerk \nStatus: Entwurf \nThema: Überarbeitung der Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung und Arbeiten \nzu Anforderungen für die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im \nStandortauswahlverfahren \nBezug : 18. Sitzung der Expertengruppe zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheits-\nuntersuchungen \nDatum: 22.02.2019 \nSitzungso rt: Dienstgebäude des Bundesumweltministeriums, Raum 2.532 , Robert -\nSchuman -Platz 3, 53175 Bonn und Videokonferenzverbindung zum Berliner Dienstsitz \ndes BMU, Krausenstraße 17 -18, 10117 Berlin, Raum 4.4 31 \nBeginn: 09:30 Uhr \nEnde: 15:00 Uhr \nSitzungsleitung: BMU \nTeilnehmer: 9 (Teilnehmerliste siehe Anlage 1 ) \nTagesordnung: (siehe Anlage 2 ) \nSitzungsbeiträge: (siehe Anlage 3)",
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"content": "2 \n Allgemeines \nNach der Begrüßung der Teilnehmer wurde der Tagesordnungsablauf erläutert (siehe \nAnlage 2) und mit den Teilnehmern (siehe Anlage 1 BMU Bonn und BMU Berlin ) abge-\nstimmt. Die Schwerpunkte dieser Sitzung war en auf die Diskussion zum Begriff „Unge-\nwissheiten“ (Top 1), Anpassung der §§ 10 und 11 (Top 2) und anforderungsspezifische \nInhalte zur Phase II (Top 3) in Bezug auf die Verordnung über die Durchführung von \nvorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 Stand AG ausgerichtet. Darüber hin-\naus wurde n im Top 4 d ie Aspekt e Aktivitätsindikator und Festlegung eines Zeitpunktes \nfür das Anfangsaktivitätsinventar besprochen. \nZum Top 1 und Top 3 wurde n im Vorfeld der Sitzung Beiträge der GRS als Diskussions-\ngrundlage ausgegeben (siehe Anlage 3 a und 3b ). \nNeben den zu behandelnden Themen wurde n Termine für kommende Expertengrup-\npensitzungen und Sitzungen des FA VE -Arbeitskreises abgestimmt (Top 5). \nTop 1: Begriff „Ungewissheiten“ \nDie zu diesem Tagesordnungspunkt ausgegebene Diskussionsgrundlage (siehe Anlage \n3a) wurde den Teilnehmern von der GRS als Einführung zu Top 1 in kondensierter Form \nerläutert. \nIn der Diskussion wurde festgelegt, dass der Begriff „Ungewissheit“ nicht explizi t im Ver-\nordnungstext unter § 2 Begriffsbestimmungen aufzunehmen ist. Allerdings kam man in \nder Diskussion überein, dass die übergeordnete Rolle des Begriffes „Ungewissheiten“ \ninsbesondere im Zusammenhang mit dem oftmals synonym verwendeten Begriff „Unsi-\ncherheiten“ herausgestellt werden sollte. Hierzu wurde vorgeschlagen, im Begrün-\ndung stext zur Verordnung eine entsprechende Beschreibung zum Begriff „Ungewisshei-\nten“ aufnehmen . Darüber hinaus ist im Verordnungstext durchgehend der Begriff „Unge-\nwissheiten“ zu v erwenden. \nTop 2: §§ 10 und 11 des Verordnungsentwurfes",
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"number": 3,
"content": "3 \n Es wurden die überarbeiteten § § 10 und 11 diskutiert. Die in der Diskussion abgestimm-\nten Änderungskorrekturen wurde n direkt im Dokument vorgenommen. Die Dokument-\ngrundlage hierfür war der überarbeitet e Entwurf aus der vorangegangenen Experten-\ngruppensitzung vom 08.02.2019. \nWährend der Diskussion wurden insbesondere folgende wesentliche Sachverhalte er-\nläutert und Festlegungen getroffen: \n- Es wurde festgehalten, dass mit dem § 10 auch latente Sicherheitsfunkt ionen im \nSinne von Sicherheitsreserven abgedeckt sind. Das sollte im Begründungstext \nstärker heraus gestellt werden . \n- Die Begriffe Sicherheitsreserve und Robustheit sind in § 2 Begriffsbestimmungen \naufzunehmen. \no Der erste Teil aus § 10 (erster und zweiter Sat z) ist in dem aufzunehmen-\nden Begriff Sicherheitsreserve zu verschieben. \no Für den Begriff Robustheit existiert bereits eine Begriffsbestimmung in \nden bestehenden Sicherheitsanforderungen des BMU von 2010. \n- In der Diskussion wurde bekräftigt, an de m Begriff „s icherheitsgerichtet“ in § 11 \nfestzuhalten, obwohl dessen Verwendung z. T. kontrovers betrachtet wird. \n- In dem Begründungstext sollte der Aspekt der möglichen Verkettung von Unge-\nwissheiten thematisiert werden. \n- Die §§ 10 und 11 sollten sich sinngemäß auch in der Verordnung zu den S icher-\nheitsanforderungen wiederfinden. \n- Der § 18 kann unter Einbeziehung von Absatz 1 in den §§ 10 und 11 gestrichen \nwerden. \nTop 3) Charakteristika der Phase II2 \nZum Top 3 wurde von der GRS die erarbeitete Diskussionsgrundlage (siehe Anlage 3b) \nvorgestellt. \nDie Diskussion hat folgende wesentliche Aspekte beleuchtet und Festlegungen ergeben: \n- Es werden in der Phase II 2 erstmalig Erkundungsmaßnahmen durchgeführt. \n- Das Sicherheitskonzept muss einen deutlicheren Bezug zur Standortregion auf-\nweisen. \n- Der Umgang mit Grenztemperaturen ist darzulegen.",
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"number": 4,
"content": "4 \n - Es sind erstmalig Dosisberechnungen durchzuführen. \n- Es sind erste betriebliche Störfallbetrachtungen vorzunehmen. \n- Entwicklungen zu den Konzepten wie Sicherheitskonzept, technisches Endlager-\nkonzept und Behälterkonzept sind voranzutreiben und zu dokumentieren . \n- Die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen in der Phase II2 müssen sollten eine \nEinengung der Standortregionen erlauben ermöglichen . \n- Der § „Bewertung von Ungewissheiten“ 12(§11 neu) sollte um einen voranzustel-\nlenden Absatz ergänzt werden, der eine Formulierung zur Erstellung eines Kon-\nzeptes zum Umgang mit Ungewissheiten enthalten sollte. \n- Vor der Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sollte eine \nAusgangsplanung zu F&E vorliegen, die dann in den jeweiligen Phasen fort-\nschreibend anzupassen ist. \nDas BMU wird unter Berücksichtigung der geführten Diskussion der letzten Experten-\ngruppensitzung vom 08.02.2019 und Top 1 bis 3 der aktuellen Expertengruppensitzung \neinen überarbeiteten Veror dnungsentwurf über Anforderungen an die Durchführung der \nvorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren für die Endlage-\nrung hochradioaktiver Abfälle vorlegen. \nTop 4: Aktivitätsbezogene r Einschlussi ndikator \nIn Bezug auf die Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hoch-\nradioaktiver Abfälle wurde in Top 4 der Aspekt „aktivitätsbezogener Einschlussindikator “ \nthematisiert. \nDas BMU informiert e die Teilnehmer darüber, dass im Rahmen eines Arbeits gespräches \nbei der GRS in Köln am 20.02.2019 über den Referenzzeitpunkt (Nenner im aktivitäts-\nbezogenen Einschlussindikator) für die Festlegung des Ausgangsaktivitätsinventars dis-\nkutiert wurde. \nHintergrund ist, dass in den bisherigen Rechnungen der GRS der Referenzzeitpunkt auf \ndas Jahr 20 75, der in der VSG zugrunde gelegte Zeitpunkt für die Nachverschlussphase , \nbezogen wurde. \nDieser Referenzzeitpunkt soll nach gegenwärtigen Diskussionen auf den 31.12.2022, \nder Stichtag, an dem keine Kernkraftwerke mehr im Betrieb sind, festgelegt werden. Zu \ndiesem Zeitpunkt liegen dann z . T. frische bzw. nicht verbrauchte Brennelemente vor, Kommentiert [A1]: Was ist damit gemeint? Reduktion der \nANZAHL der Standortregionen, dann ist es EINE Grundlage \nfür die Reduktion \n \nFalls flächenmäßige Eingrenzung der einzelnen Standortregio-\nnen gemeint ist, dann Änderungen wie eingefügt.",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/256536/",
"number": 5,
"content": "5 \n die einen großen Einfluss auf das Ausgangsaktivität haben. Dieser Einfluss nimmt aller-\ndings in einem relativ kurze n Zeitraum von wenige n Jahren stark ab. D ies bedeutet , dass \nder Referenzzeitpunkt wesentlich für die Ermittlung des aktivitätsbezogenen Indikator-\nwertes ist . In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, welcher Referenzzeitpunkt für \nden aktivitätsbezogenen Indikator sinnvoll ersche int. Hierbei wurde festgehalten, dass \nals übergeordnete Rahmenbedingung ein fixer d . h. nicht veränderlicher Zeitpunkt zu \nwählen ist. \nIn der Diskussion wurde festgelegt, dass die GRS zunächst eine Rechnung vom Zeit-\npunkt 31.12.2022 bis zum Ende dieses Jahrh underts vornehmen soll. Unter Berücksich-\ntigung dieser Rechnung werden dann weitere wenige Zeitpunkte ( ggf. aus dem flachen \nKurvenverlauf) für abschließende Rechnungen best immt . \nDas BMU wird hierzu einen entsprechenden Arbeitsauftrag an die GRS ausgeben. \nTop 5: Verschiedenes \nTermine \nDie nächste Sitzung (19. Expertengruppensitzung ) findet wie vereinbart am 15.03.2019 \nbeim BMU in Bonn statt. \nDas BMU weist auf die Möglichkeit hin, dass sich der geplante Termin für den 25. – 26. \nMärz 2019 zur Sitzung des FA VE -Arbeitskreises verschieben könnte. Vorsorglich wurde \nhierzu ein Ersatztermin für den 27. – 28. Mai 2019 festgelegt. Der Veranstaltungsort ist \nbei beiden Terminen die GRS in Köln. \nDarüber hinaus wurde vom BMU darauf hingewiesen, dass sich bei einer möglich en \nTerminverschiebung der FA VE -Sitzung auch d er geplante gemeinsame Workshop mit \nÖffentlichkeitsbeteiligung , der frühestens im April 2019 stattfinden sollte, verschieben \nwird. \nDie folgenden bereits festgelegten weiteren Termine für die Expertengruppensitz ungen \nwurden von den Teilnehmern bestätigt: \n- 20. Sitzung der Expertengruppe am 12.04.2019 um 9:30 Uhr bei dem BMU in \nBonn und",
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"content": "6 \n - 21. Sitzung der Expertengruppe am 02.05.2019 um 9:30 Uhr bei dem BMU in \nBonn .",
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"content": "7 \n Anlage 1: Teilnehmerverzeichnis (BMU Bonn und BMU Berlin )",
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"content": "8 \n Anlage 2: Tagesordnung \n \nDie Tageordnung zur 18. Sitzung der Expertengruppe zu Sicherheitsanforderungen und \nSicherheitsuntersuchungen beinhaltete die folgenden Tagesordnungspunkte: \n- Begriff „Ungewissheiten“ \n- §§ 10 und 11 des Verordnungsentwurfes \n- Charakt eristika der Phase II \n- Aktivitätsbezogener Indikator \n- Verschiedenes",
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"content": "9 \n Anlage 3: Sitzungsbeiträge",
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"content": "10 \n Anlage 3a) Informationssammlung zum Begriff Ungewissheiten",
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"content": "11 \n Anlage 3b) Allgemeine Charakteristika der weiterentwickelte vorläufige Sicher-\nheitsuntersuchungen (Phase 2)",
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