HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"id": 26347,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/26347-umweltgerechtigkeit-konkret-machen/",
"title": "Umweltgerechtigkeit konkret machen",
"slug": "umweltgerechtigkeit-konkret-machen",
"description": "",
"published_at": "2017-06-01T00:00:00+02:00",
"num_pages": 12,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/7161b4fc2f226ecb07498b48895d872e7d667d72.pdf",
"file_size": 116942,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/126/1812621.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "pdftk 2.01 - www.pdftk.com",
"subject": null,
"producer": "itext-paulo-155 (itextpdf.sf.net-lowagie.com)",
"publisher": "Bundestag",
"reference": "18/12621",
"foreign_id": "bt-18/12621",
"publisher_url": "http://dipbt.bundestag.de/dip21.web"
},
"uid": "7d4bd888-e79f-49cf-b76c-fdd8b4947161",
"data": {
"category": null,
"publisher": "bt",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "18"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=26347",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2021-06-12 12:55:48.166620+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"number": 1,
"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 18/12621 18. Wahlperiode 01.06.2017 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Peter Meiwald, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12200 – Umweltgerechtigkeit konkret machen Vorbemerkung der Fragesteller Umweltbelastungen wie Lärm, Luftverschmutzung, schlechtes Bioklima oder mangelnde Versorgung mit Grünflächen sind besonders für Menschen in den Großstädten ein Problem. Konzentrierte Umweltbelastung schlägt sich dabei besonders negativ auf die Gesundheit dieser Menschen nieder. Doch es sind ge- rade die Menschen mit geringen Einkommen oder Transferleistungen, die einer Häufung solcher Belastungen gegenüberstehen. So liegen die Wohnungen die- ser Gruppe oft an großen Straßen mit viel Verkehr, mit entsprechend schlechter Luft und starkem Lärm. Aber auch am Arbeitsplatz sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen oftmals mehr starkem Lärm ausge- setzt, mit den entsprechenden gesundheitlichen Folgen. Hinzu kommt, dass sie sich oft einen Umzug in weniger belastete Gegenden meist nicht leisten können, wie etwa die Überblicksstudie „Umwelt, Gesundheit und soziale Lage – Studien zur sozialen Ungleichheit gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen in Deutschland“ des Umweltbundesamtes zeigt. Somit sind Umweltprobleme in der Stadt auch direkt mit der sozialen Frage verknüpft. Das Konzept der Umweltgerechtigkeit diskutiert diese sozial ungleiche Vertei- lung von Umweltbelastungen sowie damit zusammenhängende Gesundheitsbe- lastungen. Als erstes Bundesland hat Berlin einen eigenen Umweltgerechtig- keitsatlas erstellt, der die fünf Belastungsdimensionen verknüpft. Darin wird deutlich, welche Gebiete besondere politische Aufmerksamkeit brauchen. Diese konzeptionelle Vorarbeit ist bisher noch nicht flächendeckend auf andere Pla- nungsräume übertragen worden, und auch in Berlin folgte daraus noch keine Anpassung in der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Auch eine zielge- richtete Vergabe von Fördermitteln für besonders belastete Gebiete zur Steige- rung der Umweltgerechtigkeit ist bisher noch nicht erfolgt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 30. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"number": 2,
"content": "Drucksache 18/12621 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Für wie viel tödlich verlaufende Herzinfarkte, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Herz-Lungen-Erkrankungen waren nach Kenntnis der Bundesregie- rung deutschlandweit Schienen- und Straßenlärm sowie Luftschadstoffe in den letzten Jahren verantwortlich (bitte einzeln nach Belastungsquelle, Jahr und Bundesland aufzählen)? Die Schätzungen zur Krankheitslast, die durch die Exposition der Bevölkerung gegenüber Lärm und Feinstaub verursacht werden, beruhen auf mathematischen Modellen und Schätzungen. Alle Modelle und Schätzungen beruhen auf einer Vielzahl von Annahmen, die die Realität nicht exakt abbilden können, sodass die Ergebnisse mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden sind. Vor diesen Hintergründen ergibt sich Folgendes: Für das Jahr 2014 wurden vom Umweltbundesamt für Herz-Lungen-Erkrankun- gen (Kardiopulmonale Erkrankungen, hier sind die Herzinfarkte [ICD 10: I 25] bereits enthalten) circa 33 300 vorzeitige Todesfälle angegeben, die mit einer Be- lastung durch Feinstaub in Zusammenhang gebracht werden können. Derzeit wird die Zahl der vorzeitigen Todesfälle, die auf eine Belastung mit Fein- staub zurückgeführt werden können, vom Umweltbundesamt nur für Deutschland insgesamt veröffentlicht, da für die Länder keine Berichtspflicht vorliegt. Insge- samt zeigt die Krankheitslast durch Feinstaub einen abnehmenden Trend (www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/gesundheitsrisiken-der- bevoelkerung-in-deutschland). Entsprechende Berechnungen des Umweltbun- desamtes zu Krankheitslasten durch die gesundheitlichen Wirkungen weiterer Luftschadstoffe, wie NO2 und Ozon, liegen derzeit noch nicht vor. Ein For- schungsvorhaben zu NO2 wird voraussichtlich im Juni 2017 neue Ergebnisse zur Krankheitslast durch diesen Schadstoff liefern. Zum Lärm: Für den Risikofaktor Lärm liegen dem Umweltbundesamt nur Einzelergebnisse (keine Zeitreihe) eines UFOPLAN-Vorhabens vor („Verteilungsbasierte Analyse gesundheitlicher Auswirkungen von Umwelt-Stressoren“, VegAS). In diesem Vorhaben wurden nur Ballungsräume ab einer Größe von 250 000 Einwohner/ -innen betrachtet. Alle Schätzungen beruhen auf einer Vielzahl von Annahmen, sodass die Ergebnisse mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden sind. Für den Herzinfarkt wurden insgesamt rund 280 vorzeitige Todesfälle geschätzt, die mit Straßenverkehrslärm in Zusammenhang gebracht werden können. Für den Schlaganfall wurden insgesamt rund 4 300 Todesfälle geschätzt, die mit Straßen- verkehrslärm in Zusammenhang gebracht werden können. Für Erkrankungen der Atemwege liegen keine Informationen über mögliche kausale Zusammenhänge zur Exposition gegenüber Lärm vor. Das Umweltbundesamt verfügt derzeit nicht über Ergebnisse zu den Auswirkungen des Schienenverkehrslärms. 2. Wie viele Menschen leben nach Schätzung der Bundesregierung in vier- bis fünffach belasteten Gebieten, und wie wird sich diese Anzahl angesichts der Re-Urbanisierung weiterentwickeln? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"number": 3,
"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/12621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Logik durchbrochen werden, dass aus politischen, technischen und ökonomischen Gründen häu- fig die bereits von hoher Umweltbelastung betroffenen Standorte durch neue Vorhaben weiter benachteiligt werden? Die umweltbezogenen Auswirkungen von Vorhaben müssen jeweils einzelfall- bezogen durch die zuständigen Planungsbehörden vor Ort betrachtet werden. Das ist ein anerkannter Planungsgrundsatz. 4. Welche Studien zu dem Themenbereich Umweltgerechtigkeit hat die Bun- desregierung finanziert, welche Schlüsse hat sie daraus gezogen und in wel- ches konkrete Regierungshandeln umgesetzt? Diese Frage wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam mit den Fra- gen 9 bis 11 beantwortet. Die Bundesregierung fördert seit vielen Jahren Forschungsprojekte zu Umwelt- gerechtigkeit. So orientiert sich die nationale Stadtentwicklungspolitik der Bun- desregierung an den Leitgedanken aus der Leipzig-Charta zur nachhaltigen euro- päischen Stadt. Dazu gehört auch die Förderung von Maßnahmen, die die Um- weltqualität erhöhen und zu mehr Umweltgerechtigkeit beitragen. Die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Umweltbun- desamts (UBA) liefert seit dem Jahr 1985 bundesweit repräsentative Daten zur Belastung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Umweltschad- stoffe. Das BMUB und das UBA konnten mit der GerES maßgeblich die Datenlage zur Umweltbelastung der Bevölkerung in Deutschland, differenziert nach sozialen Faktoren, verbessern. Die laufende Studie – GerES V – wird voraussichtlich Ende des Jahres 2018 aktuelle Daten zur Umweltbelastung von Kindern und Jugendli- chen liefern. Die Daten der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) stellen eine wichtige Grundlage zur Entwicklung zielgruppenspezifischer Präven- tionsmaßnahmen und Interventionen dar. Aktuelle Forschungsprojekte im Einzelnen: In dem Vorhaben „Umweltgerechtigkeit im städtischen Raum“ wurde zwi- schen 2012 und 2014 untersucht, wie eine integrierte Betrachtung von Umwelt, Gesundheit, Sozialem und Stadtentwicklung als Planungs- und Entscheidungs- grundlage in der kommunalen Praxis verankert werden kann. Handlungsemp- fehlungen zur Vermeidung und zum Abbau einer sozialräumlichen Konzentra- tion gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen sowie zur Gewährleistung ei- nes sozialräumlich gerechten Zugangs zu Umweltressourcen wurden u. a. im Rahmen eines Planspiels mit fünf Kommunen erarbeitet. Im laufenden Vorhaben „Umsetzung einer integrierten Strategie zu Umwelt- gerechtigkeit – Pilotprojekt in deutschen Kommunen“ werden diese Hand- lungsempfehlungen für mehr Umweltgerechtigkeit im kommunalen Alltag auf ihre Eignung überprüft. Drei Pilotkommunen (Kassel, Marburg und München) werden in diesem Rahmen bei der Umsetzung zentraler Elemente des strategi- schen Ansatzes zu Umweltgerechtigkeit unterstützt. Die Ämter bzw. Dezer- nate, die in diesen Städten für die Bereiche Umwelt/Grün, Stadtentwick- lung/Stadtplanung, Gesundheit, Jugend und Soziales zuständig sind, planen und setzen derzeit gemeinsam Maßnahmen um. Übertragbare Erkenntnisse aus",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"number": 4,
"content": "Drucksache 18/12621 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. der modellhaften Umsetzung werden in einer webbasierten Toolbox „Umwelt- gerechtigkeit vor Ort“ anschaulich aufbereitet mit dem Ziel, sie für die Arbeit in allen Kommunen nutzbar zu machen. Die Bundesregierung hat 2015 bis 2016 die Studie „Umweltgerechtigkeit in der Sozialen Stadt“ durchgeführt. Ziel war es, die Bedeutung von Maßnahmen der Umweltgerechtigkeit in den Programmgebieten der Sozialen Stadt zu un- tersuchen und das Handlungsfeld insgesamt mit Beispielen guter Praxis für die Praxis aufzubereiten. Hieraus wurde eine gleichnamige Broschüre veröffent- licht und ein bundesweiter Kongress durchgeführt. 5. Wie plant die Bundesregierung, mehr Informationen über den Stand der Um- weltgerechtigkeit in Deutschland zu erlangen, um gerade Orte mit vier- bis fünffacher Umweltbelastung eindeutig zu identifizieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was tut sie dafür? Diese Frage wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam mit den Fra- gen 6, 8 und 12 beantwortet. Parallel zu den in den Antworten zu den Fragen 4 und 7 aufgeführten Aktivitäten des Bundes zur Umweltgerechtigkeit hat das Bundesumweltministerium der 87. Umweltministerkonferenz (UMK) einen ersten Bericht zu den sozialen As- pekten der Umweltpolitik vorgelegt. Die Umweltministerinnen, -minister, -sena- torinnen und -senatoren der Länder haben den Bund bei der 86. UMK gebeten, die positiven Ansätze, Forschungen und laufenden Projekte im Bereich der Um- weltgerechtigkeit in einem Bericht zu bündeln und gemeinsam mit den Ländern sowie mit weiteren relevanten Akteuren Handlungsempfehlungen und Leitlinien für mehr Umweltgerechtigkeit zu erarbeiten. Damit soll unter anderem auch eine bessere Informations- und Datenbasis zwischen den föderalen Ebenen geschaffen werden. 6. Plant die Bundesregierung, einen eigenen Umweltgerechtigkeitsatlas zu er- stellen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Welche konkreten Maßnahmen im Sinne der Erhöhung der Umweltgerech- tigkeit wurden von der Bundesregierung bisher durchgeführt und/oder ge- plant, und welche Mittel wurden dafür aufgewandt? Diese Frage wird aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam mit den Fra- gen 9 bis 11 sowie 13, 14 und 17 beantwortet. Konkrete Maßnahmen sind auf kommunaler Ebene zu ergreifen. Im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Grundgesetz entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung über ihre Belange. Dazu gehören auch die Planungen in den Bereichen Stadt- und Infrastruktur sowie Verkehr- und Flächennutzung und Umwelt. Oft handelt es sich bei Quartieren mit verstärkten Umweltbelastungen für die Be- wohnerschaft auch um Programmgebiete der Sozialen Stadt. Auch die aktuelle Studie zum Umweltbewusstsein und -verhalten in Deutschland (Befragung 2016)",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"number": 5,
"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/12621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. zeigt im Themenfeld „Gesundheit“, dass sich Menschen mit geringem Sozialsta- tus durch gesundheitliche Belastungen wie Lärm und Luftschadstoffe deutlich stärker belastet fühlen, als Menschen mit hohem Sozialstatus. In früheren Studien waren die Unterschiede in der subjektiven Belastung zwischen Bevölkerungs- gruppen mit unterschiedlichem Sozialstatus weniger deutlich bzw. kaum ausge- prägt. Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 für das Programm Soziale Stadt das Ziel der Umweltgerechtigkeit in die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförde- rung aufgenommen. Im Jahr 2017 stellt der Bund für das Programm Soziale Stadt insgesamt 190 Mio. Euro Programmmittel zur Verfügung. In der Sozialen Stadt sind Themen wie Freiflächenversorgung, Bewegungsförderung und Verkehrsbe- ruhigung oft wesentlicher Bestandteil der Umsetzung vor Ort. Die Maßnahmen tragen vielerorts zu mehr Umweltgerechtigkeit vor Ort bei. Über den integrierten Ansatz des Programms werden die Handlungsfelder zusammengeführt und mit weiteren Förderprogrammen und Projekten gebündelt. Die Programme der Städtebauförderung, so auch das Programm Soziale Stadt, werden zudem durch die Länder und Kommunen umgesetzt. Dem Bund liegen daher keine Informationen vor, in welchem Umfang Mittel der Städtebauförde- rung für Maßnahmen zur Förderung der Umweltgerechtigkeit eingesetzt wurden. Stadtgrün leistet einen zentralen Beitrag für mehr Lebensqualität, Umweltgerech- tigkeit und Klimaresilienz. Am 8. Mai 2017 hat der Bund das Weißbuch „Stadt- grün“ vorgestellt, das in zehn Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen des Bun- des für die Sicherung und Qualifizierung von Grün- und Freiflächen enthält. Zur Förderung des Stadtgrüns hat die Bundesregierung zudem ein eigenes Städ- tebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ ins Leben gerufen. Mit dem Bundeshaushalt 2017 erhalten Städte und Gemeinden erstmals 50 Mio. Euro Pro- grammmittel für Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Grüns. Im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus werden im For- schungsfeld „Green Urban Labs“ in den nächsten drei Jahren Modellvorhaben durchgeführt, die innovative Ansätze der Frei- und Grünraumentwicklung erar- beiten und erproben. Dabei werden auch Fragen der Umweltgerechtigkeit aufge- griffen. Die Modellvorhaben werden mit jeweils rund 150 000 Euro für den for- schungsbegleitenden Mehraufwand gefördert. Im Jahr 2017 beträgt der Haushaltsansatz für die Förderung von Naturschutzpro- jekten im „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ 20 Mio. Euro. Seit dem Jahr 2015 fand eine schrittweise Aufstockung um 5 Mio. Euro statt (Mittel im Jahr 2015: 15 Mio. Euro; Mittel im Jahr 2016: 18 Mio. Euro). Auch wenn dieses Bun- desprogramm die Umweltgerechtigkeit nicht als ausdrückliches Ziel nennt, wer- den durch mehrere Projekte auch städtische Flächen ökologisch aufgewertet. Da- bei geht es auch um Bereiche, die Erholung und Naturerleben von sozial benach- teiligten Menschen stärken. Die Förderdauer eines Projektes von in der Regel sechs Jahren ist eine Voraussetzung für ein langfristiges Erreichen seiner jewei- ligen Ziele. Seit einigen Jahren fördert die Bundesregierung Projekte von Umweltverbänden zum Thema Umweltgerechtigkeit: Zielgruppenspezifische Aufklärung und Information zu Umwelt und Gesund- heit stand im Mittelpunkt des von der Bundesregierung geförderten Verbände- projekts „Umweltgerechtigkeit von Geburt an“ (2008 bis 2010). WECF (Wo- men in Europe for a Common Future e. V.) entwickelte ein Informations- und Beratungsangebot für Familien in schwierigen Lebenssituationen, das sich vor allem an Familien mit niedrigem sozio-ökonomischen Status und insbesondere",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"number": 6,
"content": "Drucksache 18/12621 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Familien mit Migrationshintergrund richtete. Werdende Eltern und junge Fa- milien aus sozial benachteiligten Stadtvierteln wurden in der Gestaltung eines gesunden Wohnumfeldes für ihre neugeborenen Kinder unterstützt und ent- sprechende Beratungsleistungen angeboten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat u. a. unter dem Titel „Umweltgerechtig- keit durch Partizipation “ (2012 bis 2014) in fünf Kommunen Projekte zur Teil- habe insbesondere von Kindern und Jugendlichen an städtischer Grünraumge- staltung in sozial benachteiligten Quartieren untersucht. Auf dieser Grundlage wurde eine Broschüre erstellt, die Hinweise für Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger zu sozial- und umweltgerechter Grünflächenplanung liefert. Im Projekt „Grün- und Freiflächen in der Sozialen Stadt“ (2014 bis 2016) hat die DUH drei Gebiete des Bund-Länder-Förderprogramms „Soziale-Stadt“ (Berlin-Schöneberger Norden, Hannover-Stöcken und Gladbeck-Brauck) für ihr umfassendes Engagement an der Schnittstelle von Ökologie und Sozialem ausgezeichnet. Nach drei Vor-Ort-Workshops fand in vier weiteren Städten eine Fortbildungsreihe zu beteiligungsorientierten Grünprojekten für kommu- nale Akteure, Quartiermanagementeinrichtungen und interessierte Bürgerin- nen und Bürger statt. Die DUH fertigt derzeit einen Handlungsleitfaden „Grün- Soziale Stadt“ mit zahlreichen Praxisbeispielen an. Der Schwerpunkt wird da- bei auf der Unterstützung des strategischen Vorgehen einer Kommune liegen, ein Quartier durch partizipative Maßnahmen im Grün- und Freiflächenbereich in sozialer, ökologischer und städtebaulicher Sicht positiv zu entwickeln. Eine besondere Rolle spielt dabei das städtebauliche Förderprogramm „Soziale Stadt“, auf dessen Besonderheiten im Rahmen der Handlungsanleitung einge- gangen wird. 8. Welche Bundesländer bzw. Kommunen neben Berlin haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits einen Umweltgerechtigkeitsatlas (oder Ver- gleichbares) bzw. erarbeiten momentan solch einen? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 9. Plant die Bundesregierung eine Unterstützung von planerisch-konzeptionel- len Ansätzen, wie sie etwa in Form des „Masterplans Umwelt und Gesund- heit“ NRW auf Landesebene oder des „Fachplans Gesundheit“ des Landes- zentrums Gesundheit NRW auf kommunaler Ebene bestehen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 7 verwiesen. 10. Erachtet die Bundesregierung solche konzeptionelle Arbeit durch die Bun- desländer bzw. Kommunen als sinnvoll, und wenn ja, wie unterstützt sie die Bundesländer dabei? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 7 verwiesen. 11. Plant die Bundesregierung eine Unterstützung solcher konzeptioneller Ar- beit, z. B. bei der Erstellung eines Umweltgerechtigkeitsatlas oder eines Fachplans Gesundheit, durch die Länder oder kommunale Akteure? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 7 verwiesen.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p6-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"number": 7,
"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/12621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die gesam- melten Daten auch genutzt werden müssen, um bestehende Umweltunge- rechtigkeiten abzubauen, und wenn ja, wie trägt sie dazu bei? Die Daten der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) dienen diesem Zweck und sind bereits jetzt Grundlage für den Abbau von Umweltungerechtig- keiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 13. Plant die Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung kommunaler Ak- teure bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung von Umweltge- rechtigkeit? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 14. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Bundesmittel zielgenauer dem Abbau von Umweltungerechtigkeit zugunsten kommen? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 15. Plant die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass sich bestehende Grenzwerte in aller Regel am Durchschnittsindividuum sowie an technischer und ökonomischer Machbarkeit orientieren, entsprechende Öffnungsklau- seln in den relevanten Fachgesetzen (z. B. Bundes-Immissionsschutzrecht), um die Gesundheit besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen sicherzu- stellen? Die Bundesregierung plant keine Öffnungsklauseln, zumal die Annahme falsch ist, dass sich Grenzwerte in aller Regel am Durchschnittsindividuum orientieren. Je nach Sinn und Zweck bzw. Kontext eines Grenzwertes werden bei der Festset- zung ganz unterschiedliche Kriterien und Schutzbedürfnisse zugrunde gelegt. 16. Existieren sonstige Maßnahmen, Konzepte oder Untersuchungen, die die Bedeutung und bessere Berücksichtigung vulnerabler Bevölkerungsgruppen bei Planungs- und Zulassungsverfahren in den Mittelpunkt stellen? Die Frage, welche Maßnahmen Konzepte oder Untersuchungen eine „bessere Be- rücksichtigung vulnerabler Bevölkerungsgruppen“ ermöglichen, kann nicht ge- nerell und allein nach wissenschaftlichen Kriterien beantwortet werden. Welche Maßnahmen etc. „besser“ sind, hängt vielmehr von Wertungsfragen ab, über die im Rahmen der von der Rechtsordnung vorgesehenen Verfahren für den Erlass normkonkretisierender Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu ent- scheiden ist. Die entsprechenden Regelwerke werden fortlaufend, insbesondere im Rahmen der Umsetzung von EU-Recht, aktualisiert. 17. Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine Konditionierung von bestehenden oder neuen Fördermitteln, etwa indem sie konzeptionelle Vorarbeit wie die Erstellung eines Umweltgerechtigkeitsatlas zur Bedingung für eine Mittel- vergabe macht, zweckmäßig ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p7-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"number": 8,
"content": "Drucksache 18/12621 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Was will die Bundesregierung tun, um die energetischen Eigenschaften von Wohngebäuden, insbesondere in Stadtteilen mit einem hohen Anteil von Haushalten mit kleinen Einkommen, zu verbessern und so dazu beizutragen, die Belastung mit oftmals hohen Wohnnebenkosten zu senken? Mit dem KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ fördert der Bund bereits seit Ende des Jahres 2011 Quartiersansätze der energetischen Sanierung. Seit Pro- grammstart wurden über 600 Mio. Euro (Stand: 31. März 2017) zugesagt. Jähr- lich werden hierfür 50 Mio. Euro aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) be- reitgestellt, auch im Jahr 2017. Gewährt werden Zuschüsse insbesondere an die Kommunen und kommunalen Unternehmen für integrierte energetische Quar- tierskonzepte und für Sanierungsmanagements, die die Umsetzung der energeti- schen Maßnahmen in den Quartieren begleiten. Im Programmteil „Quartiersver- sorgung“ stellt die KfW zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse für ener- gieeffiziente Investitionen in die quartiersbezogene Infrastruktur zur Verfügung. Es handelt sich um lernende Programme, mit denen der Quartiersansatz ständig weiterentwickelt wird. Das KfW-Programm hat inzwischen bundesweit Impulse gesetzt: In mehr als 650 Quartieren wurden energetische Sanierungsprojekte an- gestoßen und individuelle Lösungen entwickelt, in innerstädtischen Altbauquar- tieren ebenso wie in Großwohnsiedlungen oder in Einfamilienhaussiedlungen im ländlichen Raum. Zudem fördert der Bund über die KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus sowie energetische Einzelmaßnahmen und Maßnahmen- pakete in Wohngebäuden. Hierbei werden investive Zuschüsse oder zinsverbil- ligte Kredite verbunden mit einem Tilgungszuschuss gewährt. Allein im Jahr 2017 stehen für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und die darin aufgelegten KfW-Förderprogramme Haushaltsmittel i. H. v. 2,0 Mrd. Euro zur Verfügung. Seit 2006 bis Ende März 2017 hat die Förderung die energieeffiziente Sanierung oder Errichtung von über 4,7 Millionen Wohnungen unterstützt. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, die Einführung einer Klimakomponente ergebnisoffen zu prüfen (Bundestagsdrucksache 18/5400, Plenarprotokoll 18/115). Das BMUB und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung lassen dazu die Machbarkeit untersuchen. Energieberatungsangebote werden durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen gefördert, u. a. ein Basis-Check, der in einem etwa einstündigen Termin einen schnellen Überblick für Mieter über Strom- und Wärmeverbrauch, Geräteausstattung und über einfa- che Sparmöglichkeiten gibt. Für einkommensschwache Haushalte sind die Ange- bote der Verbraucherzentralen kostenlos. 19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Bau oder Weiterbau einer Autobahn durch das Zentrum einer Stadt im Sinne der Umweltgerechtigkeit ist? Wenn ja, wie begründet sie das? Wenn nein, was tut sie dann gegen solche Projekte? Aspekte der „Umweltgerechtigkeit“ werden in den dem Planfeststellungsbe- schluss vorgelagerten Planungsstufen fachlich umfassend erfasst und in das Rea- lisierungskonzept eingezogen.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p8-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"number": 9,
"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –9– Drucksache 18/12621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Stimmt die Bundesregierung den Fragestellern zu, dass eine moderne Ver- kehrspolitik – welche eine Abkehr vom Verbrennungsmotor forciert – die Umweltgerechtigkeit erhöht, und welche Maßnahmen hat sie diesbezüglich ergriffen? Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sieht vor, das Verkehrssystem in Deutschland bis zum Jahr 2050 so umzugestalten, dass es nahezu unabhängig von Kraftstoffen mit fossilem Kohlenstoff und somit weitgehend treibhausgasneutral sein wird. Im motorisierten Straßenverkehr werden anspruchsvolle künftige Flot- tenzielwerte bei Neuwagen alleine mit der Verbesserung der Energieeffizienz von Verbrennungsmotoren nicht mehr erreicht werden können. Die Verwendung von Leichtbautechnologie im Karosseriebau und die Integration alternativer, insbe- sondere elektrifizierter Antriebe, in die Serienproduktion sowie ihre Weiterent- wicklung sind eine technische und ökonomische Herausforderung für die Auto- mobilindustrie. Dazu wird in Deutschland und in der EU eine aktive, nachfrage- orientierte Politik betreiben, um diese neue, zukunftsweisende Technologie zu unterstützen, zum Beispiel bei der Ladeinfrastruktur. Bei der Umstellung auf al- ternative Antriebe bzw. Energieträger stellt der Verbrennungsmotor, zum Bei- spiel durch den Einsatz von eFuels/Power-to-X eine unverzichtbare Option dar, die wir offenhalten werden. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Entwicklung klimafreundlicher Mobilität, insbesondere durch umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur Marktaktivierung alternati- ver Kraftstoffe, zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs und des kombinierten Verkehrs, zur Verbesserung der Verkehrsorganisation im Zuge der Digitalisierung sowie im Bereich des automatisierten und vernetzten Fahrens. 21. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern und wo Kohlekraft- werke zu einer dreifachen oder höheren Umweltbelastung in städtischen Siedlungsräumen beitragen, und welche Maßnahmen unternimmt sie, um diese spezifischen Umweltbelastungen zu minimieren? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 22. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern und wo Industrieanla- gen zu einer dreifachen oder höheren Umweltbelastung in städtischen Sied- lungsräumen beitragen, und welche Maßnahmen unternimmt sie, um diese spezifischen Umweltbelastungen zu minimieren? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern und wo nitratbelaste- tes Wasser zu einer dreifachen oder höheren Umweltbelastung in städtischen Siedlungsräumen beiträgt, und welche Maßnahmen unternimmt sie, um diese spezifischen Umweltbelastungen zu minimieren? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das Gewässermoni- toring liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p9-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"number": 10,
"content": "",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p10-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"number": 11,
"content": "",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p11-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/26347/",
"number": 12,
"content": "Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/4b/d8/7d4bd888e79f49cfb76cfdd8b4947161/page-p12-{size}.png"
}
]
}