GET /api/v1/document/263702/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/263702/?format=api",
    "id": 263702,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/263702-la18-geso-gk-a-loes/",
    "title": "LA18-GESO-GK-A-LOES",
    "slug": "la18-geso-gk-a-loes",
    "description": "Abitur-Prüfung in Hessen aus 2018 in Gesundheitsökonomie ",
    "published_at": null,
    "num_pages": 8,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": false,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c8/6a/e3/c86ae32b554d4a1aa45081bb3820d38c/la18-geso-gk-a-loes.pdf",
    "file_size": 124685,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c8/6a/e3/c86ae32b554d4a1aa45081bb3820d38c/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c8/6a/e3/c86ae32b554d4a1aa45081bb3820d38c/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": null,
        "creator": null,
        "subject": null,
        "producer": "cairo 1.18.4 (https://cairographics.org)"
    },
    "uid": "c86ae32b-554d-4a1a-a450-81bb3820d38c",
    "data": {
        "year": "2018",
        "state": 6,
        "subject": 93,
        "curriculum": 2
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=263702",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2025-04-11 09:06:38.744818+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/263702/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2018 \nGesundheitsökonomie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 1 von 8I Erläuterungen \nAufgabenart \nmaterialgebundene Aufgabenstellung \n \nVoraussetzungen gemäß Lehrplan und Erlass „Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen \nAbiturprüfungen im beruflichen Gymnasium (fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Fächer)“ in \nder für den Abiturjahrgang geltenden Fassung \n \nAufgabe 1 basiert auf dem Kurshalbjahr Q3: „Public Health als Steuerungskonzept im Gesundheits-\nwesen und gesundheitsökonomische Analysemethoden“. Inhalte: Gesundheitsziele in Deutschland, \nAufgaben und Ziele von Public Health, evidenzbasierte Medizin, Gesundheitsberichterstattung, Dise-\nase-Management-Programme und entsprechende Organisationsformen, Formen gesundheitsökonomi-\nscher Evaluation, epidemiologische Kennzahlen. \n \nAufgabe 2 bezieht sich auf das Kurshalbjahr Q1: „Aufbau und Funktion des deutschen Gesundheits-\nwesens“. Inhalte: Finanzierungsformen, Leistungen, Grundprinzipien (Sachleistungsprinzip, Kostener-\nstattungsprinzip, Solidarprinzip), aktuelle Probleme gesetzlicher und privater Krankenversicherung, \naktuelle Reformen und Reformansätze, Leistungs- und Finanzierungsbeziehungen sowie aktuelle Ent-\nwicklungen in der ambulanten Versorgung, der stationären Versorgung und der Arzneimittelversorgung. \n \n \nII Lösungshinweise \nIn den nachfolgenden Lösungshinweisen sind alle wesentlichen Gesichtspunkte, die bei der Bearbei-\ntung der einzelnen Aufgaben zu berücksichtigen sind, konkret genannt und diejenigen Lösungswege \naufgezeigt, welche die Prüflinge erfahrungsgemäß einschlagen werden. Selbstverständlich sind jedoch \nLösungswege, die von den vorgegebenen abweichen, aber als gleichwertig betrachtet werden können, \nebenso zu akzeptieren. \n \nAufg. erwartete Leistungen BE \nI II III \n1.1 zuordnen \n– Den direkten Kosten können die Kosten für die ambulanten und stationären \nEinrichtungen zugeordnet werden, da sie die für die Behandlung tabakbeding-\nter Krankheiten notwendigen Dienstleistungen erbringen. Der Wert dieser er-\nbrachten Dienstleistungen kann unmittelbar der Krankheit zugerechnet werden. \n– Den indirekten Kosten lassen sich die Kosten aufgrund von Mortalitätsverlus-\nten in bewerteter Arbeitszeit, Verlusten durch Zigarettenpausen, Produktions-\nausfällen durch Rehabilitation, Arbeitsunfähigkeit GKV und Frühberentung \nzuordnen. Die indirekten Kosten erfassen diejenigen Kosten, die dadurch ent-\nstehen, dass aufgrund von Krankheit, vorzeitiger oder vorübergehender Ar-\nbeitsunfähigkeit und vorzeitigem Tod ansonsten von den Betroffenen herge-\nstellte Güter und Dienstleistungen nicht mehr erstellt werden können.  \n– Den intangiblen Kosten können jene Kosten zugeordnet werden, die sich nicht \ndirekt monetär messen lassen wie u.a. die Einschränkung der Lebensqualität, \ndas Leid und die Schmerzen der Betroffenen. Hierunter könnten die Kosten für \nverlorene Lebensjahre erfasst werden.  \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n4",
            "width": 2480,
            "height": 3507,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c8/6a/e3/c86ae32b554d4a1aa45081bb3820d38c/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/263702/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2018 \nGesundheitsökonomie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 2 von 8Aufg. erwartete LeistungenBE \nI II III \n1.1 erläutern \n– Die Verfügbarkeit der Daten ist nicht immer gegeben bzw. die Erhebung der \nDaten ist schwierig. Zum einen werden manche Kosten nicht explizit für diese \nKrankheit erfasst, zum anderen fallen die Kosten bei unterschiedlichen Leis-\ntungserbringern an, sodass deren Zusammenführung mühselig ist. \n– Die Zurechenbarkeit der Kosten kann zum Teil nicht eindeutig vorgenommen \nwerden. Kann z.B. die Ursache einer Krankheit nicht eindeutig g eklärt werden, \nkönnen die Kosten dieser Krankheit auch nicht mittelbar zugerechnet werden. \nEbenfalls fällt es bei Allgemeinkosten wie z.B. Verwaltungskosten, die für die \nAufnahme und Behandlung eines Patienten im Krankenhaus anfallen, schwer, \nden Teil auszumachen, der direkt der Krankheit zurechenbar ist. \n– Die monetäre Bewertung der Produktionsausfälle gestaltet sich schwierig, da \nsich nur schwer einschätzen lässt, welche Leistungen jemand in der Zeit seiner \nKrankheit erbracht hätte.  \n– Intangible Kosten wie z.B. für die verlorene Lebensqualität oder die verlore-\nnen Lebensjahre sind nur schwer monetär erfassbar. Zum einen ist die Lebens-\nqualität per se subjektiv, zum anderen ist ihre monetäre Bewertung zu Markt-\npreisen problematisch. Dasselbe gilt für die verlorenen Lebensjahre.   \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n6  \n1.2 darstellen \n– Die Verhaltensprävention richtet sich an das individuelle Gesundheitsverhalten \njedes einzelnen Menschen und zielt darauf ab, das individuelle (Risiko-)Ver-\nhalten zu verändern.  \n– Die Verhältnisprävention umfasst all jene Maßnahmen, die zumeist behördlich \norganisiert der Schaffung risikoarmer Umwelt- und Lebensbedingungen die-\nnen. Sie nehmen indirekt Einfluss auf Entstehung und Entwicklung von \nKrankheiten.  \n– Die universelle Prävention setzt im Wesentlichen bei der Gesamtbevölkerung \nan. Es handelt sich dabei um flächendeckende Interventionsmaßnahmen, die \nnicht spezifisch an eine bestimmte Gruppe gerichtet sind.  \n– Die zielgruppenspezifische Prävention richtet sich an bestimmte Segmente der \nBevölkerung. Anhand von Selektionskriterien wie Alter, Risikostatus oder   \nsoziodemografische Merkmale werden die Zielgruppen bestimmt.  \nentwerfen \nIm Folgenden sind mögliche Maßnahmen für die Präventionskombinationen auf-\ngeführt. Andere nachvollziehbare Maßnahmen sind ebenso zu werten. \n Verhaltensprävention Verhältnisprävention \nzielgruppenspezifisch z.B. Schockbilder auf \nZigarettenpackungen, \nEntwöhnungstherapien z.B. Kauf von Zigaretten \nam Automaten erst ab 18, \nan Jugendlichen ausge-\nrichtete Werbespots/ \nPlakatwerbung, Verbot \nvon Zusatz- und Ge-\nschmacksstoffen, Erhö-\nhung der Tabaksteuer \nuniversell z.B. nicht zielgruppen-\nspezifische Aufklärungs-\nkampagnen z.B. Rauchverbot in öf-\nfentlichen Einrichtungen, \nEinrichtung rauchfreier \nZonen wie in Restaurants \netc., TV-Werbeverbote    \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n6 \n \n \n \n  \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n4",
            "width": 2480,
            "height": 3507,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c8/6a/e3/c86ae32b554d4a1aa45081bb3820d38c/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/263702/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2018 \nGesundheitsökonomie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 3 von 8Aufg. erwartete LeistungenBE \nI II III \n1.3 erläutern \n– Die Sucht überwiegt. Es besteht eine zu starke körperliche und/oder psychi-\nsche Abhängigkeit von Nikotin. \n– Gesetzliche Verbote oder normativ-regulatorische Maßnahmen werden über-\ngangen, wie z.B. das Rauchverbot für Minderjährige. \n– Kognitiv erkennen Menschen zwar den Zusammenhang zwischen Risikofakto-\nren und einer möglicherweise entstehenden Krankheit, doch schätzen sie das \nindividuelle Risiko, daran zu erkranken, als gering ein. Es wird nach dem Mot-\nto „mich wird es schon nicht treffen“ verfahren. \n– Es fällt Betroffenen schwer, sich von Gewohnheiten zu verabschieden, vor \nallem wenn sie Vorteile mit sich bringen. Zum Beispiel ermöglicht eine Ziga-\nrettenpause am Arbeitsplatz eine Arbeitspause. \n– Warnhinweise oder Abschreckungen wie Schockbilder wirken nur kurzfristig.  \n6  \n1.4 Erläutern erörtern\nBei der Einzelleistungsvergütung wird jede ärztliche Leistung einzeln honoriert. \nEine Einführung oder Erhöhung der Einzelleistungsvergütung für präventive Tä-\ntigkeiten des Arztes würde für den Arzt einen Anreiz darstellen, mehr Präventi-\nonsleistungen zu erbringen, denn er erhält für jede erbrachte Leistung eine ent-\nsprechende Vergütung. Jedoch findet bei dieser Vergütungsart die Qualität keine \nBerücksichtigung. Der Arzt muss hier keinen Nachweis für den Erfolg seiner Prä-\nventionsleistungen erbringen. \nBei der Kopfpauschale erhält der Arzt pro Patient eine pauschale Vergütung un-\nabhängig von der Menge der erbrachten Leistungen und der Qualität.  \nMit dieser Vergütungsart können zum einen einzelne Präventionsleistungen nicht \nspeziell gefördert werden, zum anderen führt sie eher dazu, dass Präventionsleis-\ntungen vom Arzt nur in einem begrenzten Umfang erbracht werden, da er schließ-\nlich nur eine Pauschale unabhängig vom Bedarf des Patienten an Präventionsleis-\ntungen erhält. Allerdings hätte der Arzt innerhalb der Grenzen der Kopfpauschale \neinen Spielraum für Präventionsangebote, den er je nach Patient unterschiedlich \ngestalten kann.  \nBei der Fallpauschale erhält der Arzt eine pauschale Vergütung pro Krankheitsfall. \nDie erbrachte Menge an Präventionsleistungen und auch deren Qualität spielen für \ndie Vergütung keine Rolle. Ebenso wie bei der Kopfpauschale führt diese Art der \nBezahlung eher zu einer Mengenbegrenzung der Präventionsleistungen. Lediglich \nein Upcoding des Falls würde seine Einnahmesituation verbessern und einen An-\nreiz bieten, mehr Präventionsleistungen zu erbringen. \nBei der erfolgsabhängigen Vergütung erhält der Arzt sein Honorar in Abhängig-\nkeit vom Erfolg seiner Tätigkeit. \nDiese Vergütungsart motiviert den Arzt erfolgversprechende Präventionsleistun-\ngen zu erbringen. Qualitativ gut arbeitende Ärzte würden hier mehr belohnt wer-\nden. Es besteht jedoch die Problematik, den Erfolg zu definieren und geeignete \nIndikatoren für die Messung des Erfolgs zu finden. Die Fehlanreize zur Mengen-\nbegrenzung wären hier weniger gegeben.  \nAls Fazit lässt sich festhalten, dass die Einzelleistungsvergütung eher dazu geeig-\nnet wäre, die Erbringung präventiver Maßnahmen im ambulanten Bereich zu för-\ndern (quantitativer Aspekt). Liegt der Schwerpunkt noch auf dem Erfolg der Prä-\nventionsmaßnahmen (qualitativer Aspekt), ist die erfolgsabhängige Vergütung der \nEinzelleistungsvergütung vorzuziehen.  \n \n \n \n \n \n2 \n \n \n \n \n \n \n \n \n2 \n \n \n \n \n \n2 \n \n \n \n \n \n \n2  \n \n \n \n \n \n1 \n \n \n \n \n \n \n \n \n1 \n \n \n \n \n \n1 \n \n \n \n \n \n \n1 \n \n \n \n \n4",
            "width": 2480,
            "height": 3507,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c8/6a/e3/c86ae32b554d4a1aa45081bb3820d38c/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/263702/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2018 \nGesundheitsökonomie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 4 von 8Aufg. erwartete LeistungenBE \nI II III \n1.5 darstellen \nAls Vorteile für den Patienten können folgende Punkte erwähnt werden: \n– Der Patient ist zeitlich unabhängig von Sprechzeiten des Arztes. \n– Über das Programm erhält der Patient regelmäßige Informationen. \n– Das Programm enthält keine Werbung. Der Patient wird nicht abgelenkt und \nihm werden keine zusätzlichen Produkte seitens der Pharmabranche aufge-\ndrängt. Der Einfluss der Pharmafirmen auf das Programm ist begrenzt. \n– Der Patient erhält aufeinander aufbauende Schulungen.  \n– Bei alternativer Variante wird der Patient über den Hausarzt kontrolliert. Das \nfördert das Durchhaltevermögen des Patienten. \n– Der interaktive Aufbau des Programms wirkt motivierend. \n– Der Patient muss selbstständig aktiv werden. \n– Der Hausarzt hat weniger Aufwand für die Betreuung von Patienten. Er kann \nmehr Patienten in weniger Zeit „behandeln“ und hat dadurch mehr Zeit für an-\ndere Fälle.  10   \n Summe 52 14 26 12 \n \n \nAufg. erwartete Leistungen BE \nI II III \n2.1 nennen, beschreiben \n– freiverkäufliche Arzneimittel (OTC-Arzneimittel): Abgabe ist weder an Apo-\ntheken noch an eine Verordnung gebunden, daher z.B. auch in Drogerien oder \nLebensmittelgeschäften erhältlich \n– apothekenpflichtige Arzneimittel: keine grundsätzliche Verordnungspflicht \ndurch den Arzt, nur in Apotheken erhältlich  \n– verschreibungspflichtige Arzneimittel: grundsätzliche Verordnungspflicht \ndurch den Arzt, nur in Apotheken erhältlich \n– Betäubungsmittel: Abgabe nur unter Wahrung des Betäubungsmittelgesetzes \nmit entsprechender Dokumentation, Verordnungspflicht durch den Arzt, nur in \nApotheken erhältlich 8\n2.2 erläutern \nDer demografische Wandel in Deutschland hat zur Folge, dass es mehr alte Pati-\nenten gibt, die mit Medikamenten versorgt werden müssen. Zusätzlich führt die \nZunahme von Multimorbidität im Alter zu einem höheren Medikamentenbedarf. \nAlte Patienten müssen häufig mehrere Medikamente zu sich nehmen. \n– Auch ein stärkeres Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung sorgt für eine \nvermehrte Nachfrage nach Medikamenten. Der Erhalt der Gesundheit wird \neher über die schnelle Einnahme von Medikamenten sichergestellt als über die \nVeränderung von gesundheitsschädigendem Verhalten.  \n– Es gibt kein Gebot für Ärzte, konsequent Generika oder günstigere Varianten \nvon Medikamenten zu verschreiben, sodass Versicherte zum Teil die teuren \nMedikamente erhalten. \n– Die Entwicklung neuer Pharmaprodukte hat auch ihren Preis. Gerade bei pa-\ntentgeschützten Innovationen sind die Pharmahersteller noch weitestgehend \nfrei in der Festsetzung ihrer Preise. Die Forschungs- und Entwicklungsleistun-gen schlagen sich im Preis des neuen Medikamentes nieder.",
            "width": 2480,
            "height": 3507,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c8/6a/e3/c86ae32b554d4a1aa45081bb3820d38c/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/263702/?format=api",
            "number": 5,
            "content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2018 \nGesundheitsökonomie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 5 von 8Aufg. erwartete LeistungenBE \nI II III \n2.2 – In der Forschung geht der Trend in Richtung Biotechnologie und individuali-\nsierte Medizin. Dies bedeutet, dass Medikamente zur individuellen Bekämp-\nfung von spezifischen Krankheiten hergestellt werden. Allerdings sind die \nFallzahlen hier sehr niedrig, sodass hier höhere Entwicklungskosten durch eine \nniedrigere Anzahl an vertriebenen Medikamenten wieder eingebracht werden\nmüssen. Dies führt zu höheren Medikamentenpreisen für Spezialpräparate. \n– In Deutschland wird auf Medikamente generell die volle Mehrwertsteuer erho-\nben, was eine zusätzliche Verteuerung der Preise zur Folge hat. \ndarstellen \n– Kosten-Nutzen-Bewertung: Nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, \nkurz AMNOG, werden Arzneimittel, die neu auf den Markt kommen, einer \nKosten-Nutzen-Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlich-\nkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) unterzogen. Erweist sich das Medikament \nals Scheininnovation ohne Zusatznutzen, wird es einer Gruppe von Festbe-\ntragsarzneimitteln und deren jeweiligem Preis zugeordnet. Wird ein Zusatznut-\nzen festgestellt, haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit einen \nRabatt auf den Herstellerpreis mit dem Pharmaunternehmen auszuhandeln, um \nden sich der Herstellerpreis letztendlich reduziert. Die Kosten-Nutzen-\nBewertung wirkt sowohl bei Innovationen als auch bei Scheininnovationen als \nEinschränkung der freien Preissetzung durch die Pharmahersteller. \n– Rabattverträge: Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit mit \nder pharmazeutischen Industrie eigene Rabattverträge für Nicht-Festbetrags-\nmittel abzuschließen. Das bedeutet, dass für Arzneimittel, die nicht zu einer \nFestbetragsgruppe zugeordnet werden können, jede Krankenkasse ihre eigenen \nRabatte auf deren Preis mit den Pharmaherstellern aushandeln kann, um das \nMedikament für ihre gesetzlich Versicherten günstiger zu bekommen.  \n– Festbetragsregelung: Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Be-\ntrag, den die gesetzlic hen Krankenkassen für dieses Arzneimittel bezahlen. Die \nFestbetragsregelung gilt für Arzneimittelgruppen, in der Arzneimittel mit der-\nselben oder ähnlich therapeutischen Wirkung zusammengefasst sind. Ist der \nVerkaufspreis des Arzneimittels aus einer Festbetragsgruppe nun höher als der \nFestbetrag, tragen Patienten die Differenz zum Festbetrag entweder selbst oder \nerhalten ein anderes gleichwertiges Arzneimittel ohne Zuzahlung.  \n– Richtgrößenbudget: Das Richtgrößenbudget gibt Vertragsärzten die Höhe ei-\nnes Eurobetrages vor, für den er einem Patienten je Quartal Medikamente ver-\nschreiben darf. Wenn ein Arzt dieses deutlich überschreitet, droht dem Ver-\ntragsarzt Regress.   \n \n \n \n \n \n \n \n8 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n6",
            "width": 2480,
            "height": 3507,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c8/6a/e3/c86ae32b554d4a1aa45081bb3820d38c/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/263702/?format=api",
            "number": 6,
            "content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2018 \nGesundheitsökonomie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 6 von 8Aufg. erwartete LeistungenBE \nI II III \n2.3 entwerfen \nDie Erhöhung der Generikaquote könnte erzielt werden durch: \n– Beeinflussung des Verordnungsverhaltens des Arztes, z.B. durch Verpflich-\ntung zur Ausstellung von „aut idem“-Rezepten, durch eine Bonus-Malus-\nRegelung oder durch die Festlegung bzw. Reduzierung seines Richtgrößen-\nbudgets.  \n– Beeinflussung des Abgabeverhaltens des Apothekers, d.h. Apotheker dürfen \nnur das günstigere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff abgeben. \n– Einführung einer Positivliste für Medikamente, auf der vor allem Generika \naufgeführt sind. Auf einer Positivliste sind alle Arzneimittel aufgeführt, die der \nVertragsarzt gesetzlich Versicherten auf Kosten der GKV verordnen darf.  \n– Einführung eines Generikarabatts, d.h. Generika sind zu einem bestimmten \nProzentsatz günstiger abzugeben als Originalpräparate. \n– Abschluss von Krankenhausgruppenverträgen mit Herstellern von Generika, \nsodass diese bestimmte Krankenhausgruppen mit günstigen Generika beliefern. \n– Abschluss von Krankenkassenverträgen mit Herstellern von Generika, sodass \ndie Versicherten von Apotheken die Generika von dem Hersteller erhalten, mit \ndem die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.   6 \n Summe 28 8 14 6 \n \n \nAufg. erwartete Leistungen BE \nI II III \n3 darstellen \n– In der GKV werden die Ärzte nicht direkt von der Krankenkasse bezahlt, son-\ndern die Krankenkassen stellen für die ambulante Versorgung ihrer Versicher-\nten einen bestimmten Betrag zur Verfügung den sie an die Kassenärztlichen \nVereinigungen (KVen) mit befreiender Wirkung auszahlen. Die KVen vertei-\nlen das Geld an die Vertragsärzte auf der Grundlage des Honorarverteilungs-\nmaßstabs und der Gebührenordnung für Vertragsärzte, dem einheitlichen Be-\nwertungsmaßstab, kurz EBM.  \n– Der einzelne Vertragsarzt rechnet mit seiner zuständigen KV seine erbrachten \nLeistungen ab, d.h. jeweils am Ende eines Quartals reicht er eine Abrechnung \nder an all seinen Patienten erbrachten Leistungen in Form der Gebührenord-\nnungspositionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ein. Im EBM \nist den einzelnen Leistungen oder Leistungskomplexen eine bestimmte Menge \nan Punkten zugeordnet. Wie viel ein Punkt letztlich Wert ist, bestimmen die \nKVen nach dem Honorarverteilungsmaßstab und nach den abgerechneten \nLeistungspunkten aller Vertragsärzte. Sie haben sich dabei an einem bundes-\neinheitlichen Orientierungswert zu orientieren, von dem sie jedoch regional \nabweichen können. Jedem Vertragsarzt ist zudem noch ein Regelleistungsvo-\nlumen zugeordnet. Dies ergibt sich aus der regionalen Gebührenordnung und \ndem regionalen Behandlungsbedarf der Versicherten und stellt die Obergrenze \nder Leistungserstattung dar. Wird das Regelleistungsvolumen überschritten, \nwerden die Punktwerte stufenweise gesenkt. Durch die Vorteile bei der Hono-\nrierung besteht bei den Leistungserbringern (Ärzten) eine Tendenz hin zur pri-\nvatärztlichen Praxis.  \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n5",
            "width": 2480,
            "height": 3507,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c8/6a/e3/c86ae32b554d4a1aa45081bb3820d38c/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/263702/?format=api",
            "number": 7,
            "content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2018 \nGesundheitsökonomie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 7 von 8Aufg. erwartete LeistungenBE \nI II III \n3 – Die Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen für Privatpatientinnen und  \n-patienten erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Anders als bei den ge-\nsetzlich Krankenversicherten geht der Privatpatient ein direktes Vertragsver-\nhältnis mit seinem Arzt ein. Aus diesem Vertrag entsteht dem Arzt ein An-\nspruch auf Vergütung der Leistungen gegenüber dem Patienten. Der Arzt stellt \ndie ärztlichen Leistungen dem Privatpatienten gemäß der Gebührenordnung \nfür Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Im Gebührenverzeichnis der GOÄ werden Ein-\nzelleistungen (Gebührenpositionen) aufgelistet und mit einem Gebührensatz \n(feste Punktwerte) bewertet. Für jeden Einzelfall kann der Arzt den Gebühren-\nsatz mit einem Steigerungssatz von maximal 3,5 multiplizieren. Mit diesem \nSteigerungssatz sollen Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände der Ausfüh-\nrung der Behandlung der einzelnen Patientin/des einzelnen Patienten berück-\nsichtigt werden. Anders als bei der GKV ist hier die Abrechnung zusätzlicher \nLeistungen außerhalb des standardisierten Leistungsumfangs der GKV mög-\nlich. Im Rahmen der GOÄ ist keine Mengenbegrenzung vorgesehen. Der Pati-\nent muss die Rechnung direkt an den Arzt bezahlen. Anschließend kann er sich \ndiese Ausgaben von der eigenen privaten Krankenversicherung – im vertrag-\nlich vereinbarten Umfang – zurückerstatten lassen. \n \nbeurteilen \nAuswirkungen auf Leistungserbringer und Versicherte:  \nFür die ambulante ärztliche Versorgung steht in der GKV nur ein festes Budget \nzur Verfügung. Die Ausgaben für die ärztlichen Leistungen sind gedeckelt durch \ndas Gesamtbudget auf Bundesebene und durch das Regelleistungsvolumen auf \nregionaler Ebene. Dies führt dazu, dass Behandlungen nur im Rahmen des Bud-\ngets erbracht werden, also die Therapiefreiheit des Vertragsarztes eingeschränkt \nist und die Qualität der Patientenversorgung leiden kann. Der Vertragsarzt kann \nüber den standardisierten Leistungskatalog der GKV hinaus sogenannte Individu-\nelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) erbringen. Diese kann er nach der \nGOÄ abrechnen, sodass er einen Anreiz hat GKV-Patienten solche vermehrt an-\nzubieten. Allerdings müssen diese Leistungen von den GKV-Versicherten selbst \ngezahlt werden.  \nAnders als im vertragsärztlichen Bereich sind die Vergütungen für privatärztliche \nLeistungen nicht gedeckelt. Die vorherrschende Einzelleistungsvergütung, die \naußerdem in der Regel nicht an Indikatoren der Prozess- und/oder Ergebnisquali-\ntät gebunden ist, und die vorherrschende Abrechnung von Leistungen zu einem \nerhöhten Steigerungssatz setzen ökonomische Anreize zu starker Leistungsaus-\ndehnung bis hin zur Gefahr von Überversorgung. Ärzte tendieren möglicherweise \ndazu, die Kosten der gesetzlichen Versorgung über höhere Honorarforderungen \nan Privatversicherte zu finanzieren. Dies hat zur Folge, dass Privatpatienten häu-\nfig in der ambulanten Behandlung bevorzugt werden, sei es durch kürzere Warte-\nzeiten beim Zugang zur ambulanten Versorgung oder durch ein breiteres Leis-\ntungsangebot.  \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n5 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n   \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n10 \n Summe 20 10  10",
            "width": 2480,
            "height": 3507,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c8/6a/e3/c86ae32b554d4a1aa45081bb3820d38c/page-p7-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/263702/?format=api",
            "number": 8,
            "content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2018 \nGesundheitsökonomie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 8 von 8III Bewertung und Beurteilung \nDie Bewertung und Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen in der Oberstufen- und Abiturver-\nordnung (OAVO) in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere §33 OAVO in Verbindung mit den \nAnlagen 9a und ggf. 9b bis 9f, sowie in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprü-\nfung (EPA). Für die Umrechnung von Prozentanteilen der erbrachten Leistungen in Notenpunkte nach \n§9 Abs. 12 der OAVO gelten die Werte in der Anlage 9a der OAVO. Darüber hinaus sind die Vorga-\nben des Erlasses „Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im beruflichen \nGymnasium (fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Fächer)“ in der für den Abiturjahrgang geltenden \nFassung zu beachten. \n \nBei der Bewertung und Beurteilung ist auch die Intensität der Bearbeitung zu berücksichtigen. Als Be-\nwertungskriterien dienen über das Inhaltliche hinaus qualitative Merkmale wie Strukturierung, Diffe-\nrenziertheit und Schlüssigkeit der Argumentation. \n \nIm Fach Gesundheitsökonomie besteht die Prüfungsleistung aus der Bearbeitung eines Vorschlags, \nwofür insgesamt maximal 100 BE vergeben werden können. Ein Prüfungsergebnis von 5 Punkten (aus-\nreichend) setzt voraus, dass insgesamt 46 BE, ein Prüfungsergebnis von 11 Punkten (gut), dass insge-\nsamt 76 BE erreicht werden. \n \n \nGewichtung der Aufgaben und Zuordnung der Bewertungseinheiten zu den Anforderungs-\nbereichen \n \nAufgabe Bewertungseinheiten in den Anforderungsbereichen Summe AFB I AFB II AFB III \n1 14 26 12 52 \n2 8 14 6 28 \n3 10  10 20 \nSumme 32 40 28 100 \n \nDie auf die Anforderungsbereiche verteilten Bewertungseinheiten innerhalb der Aufgaben sind als \nRichtwerte zu verstehen.",
            "width": 2480,
            "height": 3507,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c8/6a/e3/c86ae32b554d4a1aa45081bb3820d38c/page-p8-{size}.png"
        }
    ]
}