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"content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2020 \nBiologie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A2 \nSeite 1 von 5I Erläuterungen \nVoraussetzungen gemäß KCGO und Abiturerlass in der für den Abiturjahrgang geltenden \nFassung \n \nStandardbezug \nDie nachfolgend ausgewiesenen Kompetenzbereiche sind für die Bearbeitung der jeweiligen Aufgabe \nbesonders bedeutsam. Darüber hinaus können weitere, hier nicht ausgewiesene Kompetenzen für die \nBearbeitung der Aufgabe nachrangig bedeutsam sein, zumal die Kompetenzen in engem Bezug zuei-\nnander stehen. Die Operationalisierung des Standardbezugs erfolgt in Abschnitt II. \n \nAufgabe Kompetenzen \nF1 F2 E1 E2 E3 K1 K2 K3 B1 B2 \n1 X X \n2 X X \n3 X \n4 X X X X \n5 X X \n \nInhaltlicher Bezug \nQ3: Neurobiologie und Verhaltensbiologie \nverbindliche Themenfelder: Neurobiologie (Q3.1), Verhaltensbiologie (Q3.2) \n \n \nII Lösungshinweise und Bewertungsraster \nIn den nachfolgenden Lösungshinweisen sind alle wesentlichen Gesichtspunkte, die bei der Bearbei-\ntung der einzelnen Aufgaben zu berücksichtigen sind, konkret genannt und diejenigen Lösungswege \naufgezeigt, welche die Prüflinge erfahrungsgemäß einschlagen werden. Lösungswege, die von den \nvorgegebenen abweichen, aber als gleichwertig betrachtet werden können, sind ebenso zu akzeptieren.",
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"content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2020 \nBiologie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A2 \nSeite 2 von 5Aufg. erwartete Leistungen BE \n1 Unterrichtsbezogene Benennung der Bestandteile der Netzhaut: \n1. Pigmentzellen \n2. Stäbchen \n3. Zapfen \n4. Horizontalzellen \n5. Bipolare Zellen \n6. Amakrine Zellen \n7. Ganglienzellen \n8. Sehnerv \n \nUnterrichtsbezogene Angabe der Funktionen der Netzhautbestandteile 2, 3, 5, 7, 8: \nFotorezeptoren dienen der Aufnahme und Weiterleitung visueller Information/ \nelektromagnetischer Wellen des sichtbaren Lichts, wobei die Stäbchen (2) für das \nHell-Dunkel-Sehen, die Zapfen (3) für das Farbsehen verantwortlich sind. \nBipolarzellen (5) leiten die Signale der Fotorezeptoren weiter an die Ganglienzellen. \nDie Ganglienzellen (7) sind die auf die Bipolarzellen folgenden afferenten Neuronen, \nderen Axone zusammen den Sehnerv (8) bilden, welcher die Signale des Auges an \ndas Gehirn weiterleitet.\nAngabe der Richtung des Lichteinfalls: \nDas Licht trifft (bezogen auf die Abbildung) von unten auf die Netzhaut. \n \n \n \n \n \n \n \n4 \n \n \n \n \n \n \n \n \n5 \n \n \n1 \n2 Unterrichtsbezogene Beschreibung der entscheidenden Vorgänge an der postsynapti-\nschen Membran zur Entstehung eines erregenden oder eines hemmenden postsynap-\ntischen Potenzials: \nÖffnen die in den synaptischen Spalt ausgeschütteten Transmittermoleküle Natrium-\nIonen-Kanäle, sodass Natrium-Ionen in die postsynaptische Zelle einströmen, ent-\nsteht an der postsynaptischen Membran eine Depolarisation, d. h. ein erregendes \npostsynaptisches Potenzial (= EPSP). \n \noder: \n \nÖffnen die in den synaptischen Spalt ausgeschütteten Transmittermoleküle Chlorid-\nIonen-Kanäle, so dass Chlorid-Ionen in die postsynaptische Zelle einströmen, ent-\nsteht an der postsynaptischen Membran eine Hyperpolarisation, d. h. ein inhibitori-\nsches postsynaptisches Potenzial (= IPSP). (Alternativ: Öffnen von Kalium-Kanälen \nund Ausstrom von Kalium-Ionen.) \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n5",
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"content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2020 \nBiologie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A2 \nSeite 3 von 5Aufg. erwartete Leistungen BE \n3 Analyse und Deutung der Ergebnisse der Experimente aus Material 2: \nFür das Beuteschema der Kröte ist nicht allein die Form, sondern auch die dazu rela-\ntive Bewegungsrichtung von Bedeutung. \nSo lösen Rechtecke, die sich parallel zu ihrer längeren Kante bewegen, Beutefang-\nReaktionen aus (Abb. 2.2). Dies entspricht am ehesten der Beute der Kröte (Wurm) \nund deren Bewegungsrichtung. \nAuf Rechtecke, die sich senkrecht zu ihrer längeren Kante bewegen (also einem \nWurm unähnlich), reagiert die Kröte mit Nicht-Beute-Verhalten. \nJe länger das Rechteck ist und damit je wurmähnlicher, desto mehr Beutefangreakti-\nonen finden statt, sofern die Attrappe parallel zur Längsseite („Wurmrichtung“) be-\nwegt wird. Offensichtlich darf dabei allerdings eine gewisse Attrappengröße/-länge \nnicht überschritten werden, was daran zu erkennen ist, dass die längste Attrappe wie-\nder weniger Beutefangreaktionen auslöst (Abb. 2.3). \nEin Quadrat löst nur wenige Beutefangreaktionen aus (Abb. 2.3). \nAuch bei Versuchen mit Rechteck-Attrappen, die senkrecht zur Längskante bewegt \nwerden, gibt es insgesamt nur sehr wenige Beutefangreaktionen. Dabei nimmt die \nReaktionshäufigkeit mit zunehmender Länge ab und bleibt ab einer Länge von 8 \nbzw. einer Kantenrelation von 8:1 komplett aus. \n \n \n \n \n \n \n5 \n \n \n \n \n4 \n \n \n \n \n3 \n4 Begründete Entscheidung bezüglich der Spezialisierung des rezeptiven Feldes an-\nhand der Verschaltung der Nervenzellen und der Messergebnisse am Sehnerv: \nDas dargestellte rezeptive Feld ist auf das Erkennen von Bewegung von links nach \nrechts (B) spezialisiert, was sich daran erkennen lässt, dass nur in diesem Fall am \nSehnerv Aktionspotentiale messbar sind. Dies lässt sich durch die Verschaltung der \nSehzellen und die sich daraus ergebende Erregungsverrechnung erklären: \nIm dargestellten rezeptiven Feld sind jeweils drei Sinneszellen mit einem weiterlei-\ntenden Neuron verschaltet. Abwechselnd ist dieses weiterleitende Neuron entweder \neine Bipolarzelle, die erregend auf die Ganglienzelle des Sehnervs wirkt, bzw. eine \nHorizontalzelle, die hemmend auf die links benachbarte Bipolarzelle wirkt. \nWird ein helles Objekt vor dunklem Hintergrund von links nach rechts bewegt (B), \nso werden dadurch im dazugehörigen rezeptiven Feld zuerst die Sehzellen aktiviert, \ndie über die erregend wirkenden Synapsen der Bipolarzellen mit den ableitenden \nGanglienzellen verbunden sind, sodass am entsprechenden Axon des Sehnervs Akti-\nonspotenziale abgeleitet werden. \nAls nächstes werden die benachbarten Sehzellen rechts davon erregt, die hemmend \nauf die zuerst erregten Bipolarzellen zurückwirken und deren erregende Wirkung auf \ndie Ganglienzelle unterbinden, sodass am ableitenden Axon keine Aktionspotentiale \nmehr entstehen. Dieser Vorgang wiederholt sich im benachbarten Bereich des rezep-\ntiven Feldes. \nBei einer Bewegung des Objekts von rechts nach links (A) hingegen wird der Seh-\nnerv nicht erregt, da zuerst die hemmend wirkende Verschaltung aktiviert wird, \nwodurch keine aktivierende Wirkung auf die Ganglienzelle durch die links benach-\nbarten Sehzellen mehr möglich ist und so keinerlei Aktionspotenziale am Sehnerv \nentstehen. \n \n \n \n \n2 \n \n \n \n \n \n \n \n \n5 \n \n \n \n \n4 \n \n \n \n \n4",
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"content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2020 \nBiologie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A2 \nSeite 4 von 5Aufg. erwartete Leistungen BE \n5 Erklärung der Reaktion der Erdkröte auf die beiden Reizattrappen: \n(Neuronen vom Typ T5.2, die die Beutefang-Reaktion auslösen, sind gleichzeitig er-\nregenden Einflüssen von T5.1-Neuronen des Sehzentrums und hemmenden Einflüs-\nsen von TH3-Neuronen des Thalamus ausgesetzt. Das Verhältnis der Erregungsstär-\nken entscheidet über die Reaktion der Kröte.) \nAls Reaktion auf eine dem Beuteschema entsprechende bewegte Attrappe werden die \nTH3-Neuronen des Thalamus nur schwach, die im Sehzentrum den T5.2-Neuronen \nvorgeschalteten T5.1-Neuronen jedoch stark erregt. Dadurch wirken die TH3-Neuro-\nnen nur gering hemmend auf die T5.2-Neuronen, sodass die Aktivierung durch die\nT5.1-Neuronen wirksam bleibt und in der Folge Beutefangverhalten ausgelöst wird. \nBei der dem Beuteschema nicht entsprechenden bewegten Attrappe hingegen werden \ndie hemmend wirkenden TH3-Neuronen stark erregt, während gleichzeitig die T5.1-\nNeuronen nur schwach erregt werden. Bei der Summation am T5.2-Neuron über-\nwiegt die Hemmung, sodass eine Beutefangreaktion ausbleibt. \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n8 \n Summe 50 \n \n \nIII Bewertung und Beurteilung \nDie Bewertung und Beurteilung erfolgt unter Beachtung der nachfolgenden Vorgaben nach § 33 der \nOberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) in der jeweils geltenden Fassung. Bei der Bewertung und \nBeurteilung der sprachlichen Richtigkeit in der deutschen Sprache sind die Bestimmungen des \n§ 9 Abs. 12 OAVO in Verbindung mit Anlage 9b anzuwenden. In den modernen Fremdsprachen ist \nnach den Bestimmungen des § 9 Abs. 13 OAVO in Verbindung mit dem „Erlass zur kriteriengeleite-\nten Bewertung der sprachlichen Leistung in den modernen Fremdsprachen (Bewertungsraster)“ vom \n22.11.2016 (ABl. S. 648) die sprachliche Leistung kriteriengeleitet zu bewerten. \nBei der Berechnung von Prozentwerten und Fehlerindizes gemäß Anlage 9 OAVO werden die berech-\nneten Werte nicht gerundet. Für die Umrechnung von Prozentanteilen der erbrachten Leistungen in \nPunkte ist Anlage 9a zu § 9 Abs. 12 OAVO anzuwenden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Er-\nlasse „Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen (Abiturerlass)“ und „Durch-\nführungsbestimmungen zum Landesabitur“ in der für den Abiturjahrgang geltenden Fassung zu beach-\nten. \n \nBei der Bewertung und Beurteilung ist auch die Intensität der Bearbeitung zu berücksichtigen. Als Be-\nwertungskriterien dienen über das Inhaltliche hinaus qualitative Merkmale wie Strukturierung, Diffe-\nrenziertheit und Schlüssigkeit der Argumentation. \n \nIm Fach Biologie besteht die Prüfungsleistung aus der Bearbeitung je eines Vorschlags aus den Aufga-\nbengruppen A und B, wofür insgesamt maximal 100 BE vergeben werden können. Ein Prüfungsergeb-\nnis von 5 Punkten (ausreichend) setzt voraus, dass insgesamt 45% der zu vergebenden BE erreicht \nwerden. Ein Prüfungsergebnis von 11 Punkten (gut) setzt voraus, dass insgesamt 75% der zu verge-\nbenden BE erreicht werden.",
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"content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2020 \nBiologie Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A2 \nSeite 5 von 5Gewichtung der Aufgaben und Zuordnung der Bewertungseinheiten zu den Anforderungsbereichen \n \nAufgabe Bewertungseinheiten in den Anforderungsbereichen Summe AFB I AFB II AFB III \n1 10 10 \n2 5 5 \n3 12 12 \n4 10 5 15 \n5 3 5 8 \nSumme 15 25 10 50 \n \nDie auf die Anforderungsbereiche verteilten Bewertungseinheiten innerhalb der Aufgaben sind als \nRichtwerte zu verstehen. \n \n \nIV Quellen \nMaterial 1 basiert auf: \nCD-ROM: Grüne Reihe – Materialien SII – Grafiken, Aufgaben- und Praktikumsseiten, Braunschweig 2008.\n \nMaterial 2 basiert auf: \nJörg-Peter Ewert: Bildverarbeitung im Sehsystem der Erdkröte – Verhalten, Hirnfunktion, Künstliches Neuronales Netz, \nin: Publ. Wiss. Film., Biol. 22, 1995, S. 73–150. \nJürg Lamprecht et al.: Verhaltensbiologie im Unterricht – Bd. 2, Köln 2003, S 61. \n \nMaterial 3 basiert auf: \nAndrea Erdmann et al. (Hg): Neurobiologie, Braunschweig 2005, S. 51. \n \nMaterial 4 basiert auf: \nJörg-Peter Ewert: Bildverarbeitung im Sehsystem der Erdkröte – Verhalten, Hirnfunktion, Künstliches Neuronales Netz, \nin: Publ. Wiss. Film, Biol. 22, 1995, S. 73–150.",
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