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            "content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2017 \nWirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 7 von 7III Bewertung und Beurteilung \nDie Bewertung und Beurteilung erfolgt unter Beachtung der nachfolgenden Vorgaben nach § 33 der \nOberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408), zuletzt geändert durch \nVerordnung vom 13. Juli 2016 (ABl. S. 306). Nach § 52 (Übergangsregelungen) sind bei der Bewer-\ntung und Beurteilung der sprachlichen Richtigkeit in der deutschen Sprache die Bestimmungen des \n§ 9 Abs. 12 OAVO in Verbindung mit Anlage 9b in der seit 16. August 2016 geltenden Fassung \nanzuwenden. In den modernen Fremdsprachen sowie den alten Sprachen gelten die Bestimmungen des \n§ 9 Abs. 13 in Verbindung mit den Anlagen 9b und c bzw. 9d der Verordnung in der bis zum \n15. August 2016 geltenden Fassung. Bei der Berechnung von Prozentwerten und Fehlerindizes \ngemäß Anlage 9 OAVO werden die berechneten Werte nicht gerundet. Für die Umrechnung von \nProzentanteilen der erbrachten Leistungen in Notenpunkte ist Anlage 9a zu § 9 Abs. 12 OAVO in der \nbis zum 15. August 2016 geltenden Fassung anzuwenden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der \nErlasse „Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im beruflichen Gymnasium \n(fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Fächer)“ und „Durchführungsbestimmungen zum Landes-\nabitur“ in der für den Abiturjahrgang geltenden Fassung zu beachten. \n \nBei der Bewertung und Beurteilung ist auch die Intensität der Bearbeitung zu berücksichtigen. Als Be-\nwertungskriterien dienen über das Inhaltliche hinaus qualitative Merkmale wie Strukturierung, Diffe-\nrenziertheit und Schlüssigkeit der Argumentation. \n \nIm Fach Wirtschaftslehre des Haushaltes besteht die Prüfungsleistung aus der Bearbeitung eines Vor-\nschlags, wofür insgesamt maximal 100 BE vergeben werden können. Ein Prüfungsergebnis von 5 Punk-\nten (ausreichend) setzt voraus, dass insgesamt 46 BE, ein Prüfungsergebnis von 11 Punkten (gut), dass \ninsgesamt 76 BE erreicht werden. \n \n \nGewichtung der Aufgaben und Zuordnung der Bewertungseinheiten zu den Anforderungs-\nbereichen \n \nAufgabe Bewertungseinheiten in den Anforderungsbereichen Summe AFB I AFB II AFB III \n1 10 18 18 46 \n2 21 21 12 54 \nSumme 31 39 30 100 \n \nDie auf die Anforderungsbereiche verteilten Bewertungseinheiten innerhalb der Aufgaben sind als \nRichtwerte zu verstehen.",
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