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"content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2019 \nWirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 1 von 7I Erläuterungen \nAufgabenart \nmaterialgebundene Aufgabenstellung \n \nVoraussetzungen gemäß Lehrplan und Erlass „Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen \nAbiturprüfungen im beruflichen Gymnasium (fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Fächer) \n(Abiturerlass BG)“ in der für den Abiturjahrgang geltenden Fassung \n \nAufgaben Voraussetzungen des Lehrplans Halbjahr \n1.1–1.2.4 tarifpolitisches System, Tarifpartner, Tarifverträge, Arbeitskampf, \nBeendigung von Arbeitsverhältnissen, (volks-)wirtschaftliche \nAuswirkungen von Streiks Q3 \n2.1–2.2 Gründungsmotive, Beteiligungsfinanzierung und Sicherungsübereignung Q2 \n2.3–2.4 Quantitativer und qualitativer Angebotsvergleich Q1 \n2.5 Wandlung einer OHG in eine GmbH Q2 \n \n \nII Lösungshinweise \nIn den nachfolgenden Lösungshinweisen sind alle wesentlichen Gesichtspunkte, die bei der Bearbei-\ntung der einzelnen Aufgaben zu berücksichtigen sind, konkret genannt und diejenigen Lösungswege \naufgezeigt, welche die Prüflinge erfahrungsgemäß einschlagen werden. Selbstverständlich sind jedoch \nLösungswege, die von den vorgegebenen abweichen, aber als gleichwertig betrachtet werden können, \nebenso zu akzeptieren. \n \nAufg. erwartete Leistungen BE \nI II III \n1.1 angeben \nGründe: \n– Bisher können Pilotinnen und Piloten mit 55 Jahren in den Vorruhestand \ngehen. Die Lufthansa möchte dies allerdings nicht mehr komplett finanzieren \nund die Pilotinnen und Piloten stärker selbst in die Pflicht nehmen. \n– Es besteht Unklarheit bezüglich der Eingruppierung der Pilotinnen und Piloten \nbei der neuen Billigairline. \n \nzusammenfassen \nAuswirkungen: \n750 von 1400 Kurz- und Mittelstreckenflügen fielen aus und 80000 Passagiere \nwaren betroffen von dem Ausstand. Ein weiterer Streik wird die Langstrecken-\nflüge sowie die Frachttochter Lufthansa Cargo treffen. \n– Die Passagiere, vor allem die Geschäftsreisenden und die Cargo-Kunden, \nweichen eventuell auf andere Airlines aus. \n– Der Streik behindert die Konzernplanungen und erschwert die Genehmigung \ndes geplanten Luftfrachtterminals für 700 Millionen €. \n– Der Ausbau ist ein fester Bestandteil der Pläne, mit denen sich die LH-Cargo \nfür den Wettbewerb bis 2020 stärken will/muss. Durch den Wegfall der \nWettbewerbsfähigkeit werden der Lufthansa Cargo aller Voraussicht nach \nAufträge verloren gehen. \n \n \n \n \n \n3 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n6",
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"content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2019 \nWirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 2 von 7Aufg. erwartete LeistungenBE \nI II III \n1.2.1 untersuchen \nBei der Teilnahme an diesem Streik sind Maßregelungen wie Kündigungen durch \nden Arbeitgeber rechtlich unzulässig, da sich an die Regeln des Tarifrechts \ngehalten wird. \nVon einer Arbeitsverweigerung ist nur zu sprechen, wenn eine unerlaubte \nArbeitsniederlegung ohne gewerkschaftliche Urabstimmung, bzw. während der \nFriedenspflicht stattfindet. Dies ist nicht erlaubt und bedeutet eine grobe \nVerletzung der Dienstpflicht, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Dies liegt \nhier nicht vor. Der Streik ist somit rechtens. Eine Entlassung ist nicht gerechtfertigt. 7 \n1.2.2 beschreiben \nDie Grundstruktur des deutschen tarifpolitischen Systems basiert auf dem Tarif-\nvertragsrecht als Bereich des Arbeitsrechts. Es beinhaltet vor allem das Grund-\nrecht für Arbeitnehmer, Vereinigungen zu bilden, welche zur Wahrung und \nFörderung der wirtschaftlichen Arbeitsbedingungen beitragen (Art. 9 Abs. 3 GG). \nDie Koalitionsfreiheit stellt die rechtliche Grundlage für die Arbeit von Gewerk-\nschaften und somit auch von Tarifverträgen dar. Tarifverträge stellen für viele \nArbeitnehmer einen wichtigen arbeitsrechtlichen Bestandteil dar, der wirtschaft-\nliche Sicherheit schafft. Er schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen arbeitsrecht-\nlichen Änderungen und erhöht die individuelle Planungssicherheit. \n \ndarstellen \nZum Abschluss von Tarifverträgen berechtigt (tariffähig) sind neben Gewerk-\nschaften auch einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern. Sie \nwerden als Tarifvertragsparteien, Tarif- oder Sozialpartner bezeichnet. \nEinzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberver-\nbände) nehmen im Wesentlichen die wirtschaftspolitischen Interessen gegenüber \nder Politik und Öffentlichkeit bzw. die sozialpolitische Interessenvertretung der \nUnternehmen wahr. \nDie Tarifautonomie bezeichnet das Recht der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-\nvereinigungen, durch Tarifverträge die gemeinsamen Arbeitsbedingungen für die \nBeschäftigten ihres Bereichs innerhalb der gesetzlichen Schranken und damit \nohne staatliche Einflussnahme zu vereinbaren. \n \n \n \n \n \n \n \n \n4 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n1 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n6",
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"content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2019 \nWirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 3 von 7Aufg. erwartete LeistungenBE \nI II III \n1.2.3 skizzieren, kennzeichnen \nNach Kündigung oder Auslaufen eines Tarifvertrages beginnen Verhandlungen \nzwischen Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband. Wenn dort eine Einigung \nerzielt wird, gibt es einen neuen Vertrag. Wenn nicht gehen die Verhandlungen \nweiter. Dies wird oft begleitet von Warnstreiks.\nWenn bei den Verhandlungsrunden keine Einigung erzielt, so kann ein neutraler \nSchlichter hinzukommen. Wird hier ebenfalls keine Einigung erzielt wird, kommt \nes zur ersten Urabstimmung, bei der i.d.R. 75 % der Gewerkschaftsmitglieder für \neinen Streik stimmen müssen, damit dieser rechtmäßig ist. Der Streik soll den \nDruck auf die Arbeitgeber erhöhen und zeigen, dass die Arbeitnehmer (AN) bereit \nsind, Einbußen hinzunehmen, um ihre Forderungen durchzusetzen (hier befindet \nsich momentan die Auseinandersetzung in Material 1). Der Arbeitgeber darf jetzt \nals Reaktion auch die nicht gewerkschaftlich organisierten AN aussperren, \nwodurch wiederum der Druck auf die Gewerkschaft erhöht werden soll, den \nStreik schnell zu beenden. Es folgen neue Verhandlungen. Das \nVerhandlungsergebnis (neuer Vertrag) wird den Gewerkschaftsmitgliedern zur \nzweiten Urabstimmung (25% müssen dafür stimmen) vorgelegt, dann ist der \nStreik beendet und der neue Vertrag tritt in Kraft. \nskizzieren \nkennzeichnen \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n10 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n2 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n1.2.4 herleiten \n– Geschäfts- und Urlaubsreisende können aufgrund des andauernden Streiks ihre \nReisen nicht wie geplant durchführen und teilweise auch nicht nachholen. \n– Eventuell gehen Geschäftsabschlüsse verloren und wichtige Meetings können \nnicht stattfinden. Dadurch kann es zu unternehmensinternen Problemen \nkommen, die zu Entlassungen oder gar einer Gefährdung des Wirtschafts-\nwachstums führen. \n– Dienstleistern gehen weltweit Umsätze und Kunden verloren. Gebuchte Hotel-\nzimmer und Mietwagen, Veranstaltungen wie Messen oder Konferenzen sowie \nreservierte Termine in Restaurants können nicht genutzt und durchgeführt \nwerden. \n– Geschäftsreisende und Urlauber aus dem Ausland, die eine Reise nach \nDeutschland geplant haben, können nicht bzw. erschwert einreisen. Auch \nDienstleistern und Unternehmen in Deutschland geht dadurch Umsatz verloren. \n– Ein Imageschaden für Deutschland entsteht. 9 \n Summe 48 18 21 9",
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"content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2019 \nWirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 4 von 7Aufg. erwartete LeistungenBE \nI II III \n2.1 bestimmen \nAls Grund für eine Existenzgründung wird von Jungunternehmerinnen und Jung-\nunternehmern am häufigsten die Verwirklichung eigener Ideen genannt. \nDaneben spielt die Erwartung eines höheren Einkommens eine wichtige Rolle. \nWer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, möchte sein eigener Chef sein, d.h. \nselbst und unabhängig entscheiden können. \nViele erhoffen sich auch, dass sie als Selbstständige ihre Arbeitszeit – den \npersönlichen Bedürfnissen entsprechend – freier einteilen können. \nViele Existenzgründer machen sich aber auch deshalb selbstständig, weil ihre \nbisherige Tätigkeit keine Weiterentwicklungsmöglichkeit bietet oder weil sie \nkeine feste Anstellung haben. \n \n \n \n \n \n \n \n 4 4 \n2.2 erörtern \nBei der Eigenfinanzierung durch die Aufnahme eines neuen Investors wird das \nEigenkapital von außen hinzugezogen. Durch diese Form der Eigenfinanzierung \nwird das Eigenkapital des Unternehmens erhöht und somit auch das haftende \nKapital. \nDies würde bedeuten, dass die drei Freundinnen eine vierte Person in ihre \nUnternehmung aufnehmen müssten. Dies kann zu Abstimmungsproblemen und \nInteressenskonflikten führen. Verändert wäre auch die Gewinnverteilung. Der \nVorteil wäre allerdings, dass die drei keine Zinsen für die Aufnahme eines Kredits \nzahlen müssten. Als weitere Option der Eigenfinanzierung könnte auch ein „stiller \nTeilhaber“ Anteile erwerben. Dieser greift dann nicht in die Geschäftsführung ein. \nUnter Fremdfinanzierung versteht man Kapitalzuführungen, bei denen die \nKapitalgeber Gläubiger des Unternehmens werden. Die Sicherungsübereignung \nkommt als Kreditsicherungsinstrument bei beweglichen Vermögensgegenständen \nin Betracht. \nDer Gläubiger (z. B. Bank) erhält bei der Sicherungsübereignung das rechtliche \nEigentum an dem Gegenstand (hier dem Food-Truck), während der Gegenstand \nweiterhin im Besitz des kreditnehmenden Unternehmens verbleibt und dort \ngenutzt werden kann. \nDies würde bedeuten, dass die drei Freundinnen zwar keine vierte Person in ihre \nUnternehmung aufnehmen müssten, dafür aber Zinsen zahlen müssten, auch bei \nerwirtschafteten Verlusten. 5 5",
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"content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2019 \nWirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 5 von 7Aufg. erwartete LeistungenBE \nI II III \n2.3 berechnen, darstellen \nPreisvergleich (in €) für 160 kg Reis \nAngebot 1: 8,29 € : 5kg = 1,66 €/kg ·160 kg = 265,28 € \nAngebot 2: 2,33 €/kg ·160 kg = 372,80 € \nAngebot 3: 17,49 € : 10 kg = 1,75 €/kg · 160 kg = 279,84 € (evtl. Abweichungen\nwegen Rundungen) \nLaut dem quantitativen Preisvergleich sollten sich die drei Freundinnen für \nAngebot 1 entscheiden. \nberechnen \ndarstellen Angebotsvergleich Angebot 1 \nRajasthan \nGmbH Angebot 2\nKTM GmbH \n& Co. KG Angebot 3\nGuangzhou \nTrading AG \nListeneinkaufspreis \nnetto (für 160 kg) 265,28€ 372,80 € 279,84 € \n– Lieferrabatt – 26,53€ (10%) – 26,10 € (7 %) – 13,99 € (5 %) \n= Zieleinkaufspreis = 238,75 € = 346,70 € = 265,85 € \n– Lieferantenskonto – 4,78 € (2%) – 10,40 € (3 %) – 5,32 € (2 %) \n= Bareinkaufspreis = 233,97 € = 336,30 € = 260,53 € \n+ Bezugskosten + 0 € + 15 € +16€ (160 \n·0,10 €) \n= Bezugspreis (160 kg) (= Einstandspreis) = 233,97 € = 351,30 € = 276,53 € \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n4 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n3 \n7 \n2.4 entwickeln \nAbgesehen vom Preis können allerdings qualitative Faktoren eine Rolle spielen, \nz. B.: \n– Fair Trade: Angebot 2 verspricht eine faire Entlohnung der Landwirte. \n– Kurze Lieferzeit: Angebot 3 verspricht die kürzeste Lieferzeit. \n– Biologischer Anbau: Angebot 2 verspricht keine Pestizide. \n– Unternehmensnähe: Anbieter 1 ist auch in Frankfurt ansässig. \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n4",
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"content": "Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2019 \nWirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise \nGrundkurs Vorschlag A \nSeite 6 von 7Aufg. erwartete LeistungenBE \nI II III \n2.5 nennen \nIm Vergleich zur Rechtsform OHG kann die Rechtsform GmbH folgende Vorteile \nbringen: \n– Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen: Die Gesellschafter \nhaften nicht persönlich und tragen damit ein geringeres finanzielles Risiko. \n– Eigene Rechtsfähigkeit der GmbH: Eine GmbH kann eigene Geschäfte \nabschließen und z.B. Anteile an anderen Unternehmen halten. \n– Besteuerung: Während Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft mit \nihren Gewinnanteilen der progressiv ansteigenden Einkommensteuer \nunterliegen, ist der Körperschaftssteuersatz meist deutlich niedriger. \n– Unternehmensnachfolge: Wenn kein Gesellschafter bereit ist, als \nGeschäftsführer zu fungieren, kann ein Fremdgeschäftsführer bestellt werden. \nDas kann die Unternehmensnachfolge erleichtern. \n– Für die Gründung einer GmbH benötigt man mindestens eine Person, \nwohingegen man für die OHG mindesten zwei Personen benötigt. \nIm Vergleich zur Rechtsform OHG kann die Rechtsform GmbH folgende \nNachteile bringen: \n– Die Gründung einer GmbH und andere Organisationsakte (z. B. eine \nSatzungsänderung) bedürfen der notariellen Beurkundung und Eintragung in \ndas Handelsregister. \n– Die Abtretungen von Geschäftsanteilen müssen notariell beurkundet werden, \nbei Personengesellschaften können sie privatschriftlich erfolgen. \n– Eine GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des Handelsgesetz-\nbuches, d.h. der Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern und der \nErstellung von Handelsbilanzen, der kaufmännischen Rügepflicht usw. \n– Die Gründung einer GmbH erfordert eine Stammeinlage von mindestens \n25.000 €, von denen bei der Gründung mindestens die Hälfte einbezahlt \nwerden muss. \n– Gläubiger einer Kapitalgesellschaft können sich nur aus dem Gesellschafts-\nvermögen bedienen, aber nicht auf das Privatvermögen zugreifen. Der Gesetz-\ngeber verlangt aufgrund der beschränkten Haftung auf das Gesellschaftsver-\nmögen ein Mindesthaftungskapital. Daher unterliegen Kapitalgesellschaften \ngrößeren Formzwängen und stärkerer Kontrollen, z.B. durch \nWirtschaftsprüfer. \n \nbeurteilen \nAus den obigen Vor- und Nachteilen ist zu entnehmen, dass sich eine GmbH \nleichter Investitionskapital auf Eigenkapitalbasis (neue Gesellschafter) am Markt \nbeschaffen kann, da sie einer starken Kontrolle durch die eigenen Gremien, aber \nauch durch die Öffentlichkeit und Wirtschaftsprüfern unterliegt. Sie haftet zwar\nnur mit ihrem Geschäftskapital, dessen Höhe und Bewertung geht aber aus der \nBilanz hervor, die in Abhängigkeit von der Größe der GmbH veröffentlicht \nwerden muss und somit jedermann zugänglich ist. Hieraus resultieren auch die \nMöglichkeiten, sich gegebenenfalls leichter am Kapitalmarkt Geld zu beschaffen. \nEine OHG als Personengesellschaft unterliegt nicht diesen direkten Kontrollen in \nder Öffentlichkeit. Bei ihr kommt es stärker auf die Persönlichkeit des \nUnternehmers an und inwieweit die Banken sein Unternehmen positiv, d.h. \nkreditwürdig beurteilen. \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n8",
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