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            "content": "Drucksache 19/5866                                             –4–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2) 2016 Alter der insgesamt                                davon deutsche Mütter                 davon ausländische Mütter Mutter in Jahren                                      nicht-                                 nicht-                           nicht- zusammen          ehelich                zusammen       ehelich                zusammen    ehelich ehelich                                ehelich                          ehelich 15 und 393               9          384         283            -           283        110         9         101 jünger 16 Jahre       949               45         904         638            2           636        311         43        268 17 Jahre       2073              164        1909        1314           10          1304       759         154       605 unter 18 3415              218        3197        2235           12          2223       1180        206       974 Jahren Unter 18 0,4               0,0        1,1         0,4            0,0         1,0        0,6         0,2       1,6 Jahre in % 18 Jahre 1)   788716            510781     277935      605235         385608      219627     183481      125173    58308 und älter über 18 99,6              100,0      98,9        99,6           100,0       99,0       99,4        99,8      98,4 Jahre in % insgesamt      792131            510999     281132      607470         385620      221850     184661      125379    59282 Insgesamt 100               100        100         100            100         100        100         100       100 in % 3) 2017 Alter der insgesamt                                davon deutsche Mütter                 davon ausländische Mütter Mutter in Jahren                                      nicht-                                 nicht-                           nicht- zusammen          ehelich                zusammen       ehelich                zusammen    ehelich ehelich                                ehelich                          ehelich 15 und 308               3          305         237            -           237        71          3         68 jünger 16 Jahre       787               19         768         590            -           590        197         19        178 17 Jahre       1747              88         1659        1198           4           1194       549         84        465 unter 18 2842              110        2732        2025           4           2021       817         106       711 Jahren Unter 18 0,4               0,0        1,0         0,3            0,0         0,9        0,4         0,1       1,3 Jahre in % 18 Jahre 1)   782042            512050     269992      598976         384467      214509     183066      127583    55483 und älter über 18 99,6              100,0      99,0        99,7           100,0       99,1       99,6        99,9      98,7 Jahre in % insgesamt      784884            512160     272724      601001         384471      216530     183883      127689    56194 Insgesamt 100               100        100         100            100         100        100         100       100 in % Quelle: Statistisches Bundesamt 2018, Statistik der Geburten * Geburtsjahrmethode **Alter = Berichtsjahr - Geburtsjahr. 1 Einschl. Alter unbekannt. 2 Nachrichtlich: Insgesamt (einschließlich der Fälle mit unbestimmten Geschlecht) 792141. 3 Nachrichtlich: Insgesamt (einschließlich der Fälle mit unbestimmten Geschlecht) 784901.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                        –5–                                  Drucksache 19/5866 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4.   Welche Gründe sieht die Bundesregierung in der nach Auffassung der Fra- gesteller hohen Zahl der Schwangerschaften Minderjähriger? In den aufgeführten Statistiken in der Antwort zu Frage 3 zeigt sich, dass die Zahl der Geburten von minderjährigen Müttern konstant gering ist und weniger als 1 Prozent aller Geburten ausmachen. Unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Vielzahl von Medien zur Sexualaufklärung zur Verfügung, diese werden auch zielgruppenspezifisch für Kinder und Jugendliche aufbereitet. Die Gründe für die Anzahl der Schwangerschaften von Minderjährigen sind der Bundesregierung nicht bekannt. 5.   Wie viele Minderjährige ließen in den Jahren 2012 bis 2018 einen Schwan- gerschaftsabbruch vornehmen (bitte nach Jahren, Alter und Nationalität auf- listen)? Aus der amtlichen Schwangerschaftsabbruchstatistik des Statistischen Bundes- amts ergeben sich die nachfolgenden Zahlen (Tabelle 2). Die Staatsangehörigkeit der Frauen wird in der Schwangerschaftsabbruchstatistik nicht erfasst. Tabelle 2: Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland 2012 bis 2017 nach Alters- gruppen der Frauen Jahr                           2012          2013     2014         2015          2016     2017 Schwangerschaftsabbrüche unter 373            322     369              337       330      280 15 Jahren insgesamt Schwangerschaftsabbrüche zwi- 3462          3297     3191         2970          2750     2729 schen 15-18 Jahre insgesamt Schwangerschaftsabbrüche insge- 106 815       102 802   99 715       99 237        98 721   101 209 samt (alle Altersgruppen) Quelle: Statistisches Bundesamt 2018, Schwangerschaftsabbruchstatistik 6.   Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe der Abtrei- bungen? Die Gründe für Schwangerschaftsabbrüche sind der Bundesregierung nicht be- kannt. 7.   Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausbildungschancen der minderjäh- rigen Mütter? Zur spezifischen Gruppe der minderjährigen Mütter liegen der Bundesregierung keine gesonderten Erkenntnisse vor. Generell besteht jedoch für Personen mit familiären Betreuungspflichten die Möglichkeit einer Teilzeitberufsausbildung. 2017 gab es 2 223 neue Berufsaus- bildungsverträge in Teilzeit. Zudem verfügen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter über verschiedene An- gebote, um junge Menschen beim Start ins Berufsleben zu unterstützen. Selbst- verständlich können sich auch minderjährige Mütter, die eine Ausbildung aufneh- men wollen, an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter vor Ort wenden. Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Arbeitsagenturen",
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            "content": "Drucksache 19/5866                                             –6–                      Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. und Jobcentern unterstützen insbesondere auch Frauen mit Betreuungspflichten durch Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung. Zu ihren Aufga- ben gehört auch der Kontakt zu Arbeitgebern zur familienfreundlichen Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. 8.   Wie viele minderjährige Mütter leben nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern mit ihren Kindern in sogenannten Mütterhäu- sern? Über die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik) liegen Zahlen zu der Einrichtungsform „Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder“ vor. Diese werden abgekürzt in der Praxis auch als „Mutter-Kind-Einrichtungen“ bezeichnet. Rechtliche Grundlage für die Unterbringung ist § 19 SGB VIII. Im Rahmen der KJH-Statistik werden Zahlen zu den Einrichtungen sowie zu den hier verfügbaren Plätzen erhoben. Hingegen fehlen Angaben zur Inanspruchnahme oder auch zur Belegung dieser Plätze. Laut Ergebnissen der KJH-Statistik bestanden bundesweit zum 31. Dezember 2016 in den besagten Einrichtungen 5.674 Plätze (vgl. Tabelle 3). Tabelle 3: Genehmigte Plätze in den Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe am 31. Dezember 2016 nach Art der Einrichtung und Ländern (ohne Tagesein- richtungen für Kinder) hier: Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kin- der Anzahl Deutschland                                                               5.674 Baden-Württemberg                                                          227 Bayern                                                                     421 Berlin                                                                     897 Brandenburg                                                                273 Bremen                                                                      78 Hamburg                                                                    167 Hessen                                                                     137 Mecklenburg-Vorpommern                                                     112 Niedersachsen                                                              623 Nordrhein-Westfalen                                                       1.600 Rheinland-Pfalz                                                            215 Saarland                                                                    66 Sachsen                                                                    227 Sachsen-Anhalt                                                             310 Schleswig-Holstein                                                         215 Thüringen                                                                  106 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Einrichtungen und tätige Personen (ohne Tageseinrichtungen für Kinder); Zusammenstellung Arbeitsstelle Kinder- und Ju- gendhilfestatistik",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –7–                                 Drucksache 19/5866 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9.   Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 zusätzliche Betreuungsangebote für nach Deutschland eingereiste, schwangere Minder- jährige getroffen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 10.   Wenn ja, wie werden diese Maßnahmen finanziert, und wie hoch sind die Kosten für diese Projekte? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11.   Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um junge muslimische Mädchen vor Zwangsverheiratung zu schützen? Das seit 2013 bestehende Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät als bundes- weites Beratungsangebot für Frauen zu allen Formen von Gewalt einschließlich Zwangsverheiratung. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützt das Hilfetelefon auch von Zwangsverheiratung bedrohte oder be- troffene junge muslimische Mädchen rund um die Uhr, anonym und kostenfrei, auf Deutsch und in 17 weiteren Sprachen und barrierefrei. Auch Personen aus deren sozialem Umfeld sowie Fachkräfte erhalten dort Bera- tung. In 2017 wurden beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 174 Beratungen zum Thema Zwangsheirat durchgeführt. Schutz und Beratung erhalten Betroffene von Zwangsverheiratung außerdem in zahlreichen Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Fachberatungsstellen vor Ort. Im Juli 2018 hat das BMFSFJ die Neufassung der Handreichung für die Kinder- und Jugendhilfe „Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schüt- zen“, die in Zusammenarbeit mit TERRE DES FEMMES erstellt wurde, veröf- fentlicht. Die Handreichung richtet sich vor allem an die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch an andere mit der Thematik befasste Fachkräfte und Institutionen. Darüber hinaus werden auch im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie le- ben!“ Maßnahmen im Bereich der Prävention von Zwangsheirat gefördert. Hierzu gehören etwa Modellprojekte, die Ansätze erproben, um Betroffene von ehrbezogener Gewalt zu stärken und ihnen zu helfen, ihre eigenen Ressourcen zu nutzen. Weiter gehören dazu Modellprojekte, die sich an Eltern und andere er- wachsene Bezugspersonen von Jugendlichen aus patriarchalischen Familienzu- sammenhängen richten. Ziel ist es, einerseits zu einem Wertediskurs innerhalb der Familien beizutragen, und andererseits sowohl Jugendliche als auch deren El- tern bei der Orientierung zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Anforderun- gen an ihre Lebenswelt zu unterstützen. 12.   Wie viele ausländische Kinder und Jugendliche, die nicht in Begleitung eines Personenberechtigten oder Erziehungsberechtigen nach Deutschland einge- reist sind, waren nach Kenntnis der Bundesregierung verheiratet und wurden als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom Jugendamt in Obhut genom- men, gemäß § 42a Absatz 1 bzw. § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Ach- ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (bitte nach Jahren 2015 bis 2018 auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Minderjährigenehen bei un- begleiteten ausländischen Minderjährigen vor.",
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