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            "content": "Deutscher Bundestag                                                                       Drucksache   18/11912 18. Wahlperiode                                                                                           10.04.2017 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11680 – Freiwillige Kämpferinnen und Kämpfer aus Deutschland gegen den IS Vorbemerkung der Fragesteller Dem Kampf kurdischer Streitkräfte gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) und andere dschihadistische Gruppierungen in Nordsyrien und dem Nord- irak haben sich auch ausländische Freiwillige unter anderem aus Europa und Nordamerika angeschlossen. Diese Freiwilligen kämpfen aufseiten der Pe- schmerga, der Guerilla der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie verschiede- ner jesidischer Milizen im Nordirak sowie der Volks- und Frauenverteidigungs- einheiten (YPG/YPJ) sowie der Syrisch-Demokratischen Kräfte (SDF) in Nord- syrien (www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/ausland/Freiwillige-Krieger- gegen-den-IS-article1513789.html; www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/2015/ 06-13/045.php; https://isku.blackblogs.org/3747/antifaschistisches-internationales- bataillon-in-rojava-gegruendet/). Rund 120 Deutsche hatten sich nach Informationen von „Bild am Sonntag“ bis Februar 2016 kurdischen Einheiten zum Kampf gegen den IS angeschlossen (www.bild.de/politik/inland/terrorismus/120-freiwillige-deutsche-gegen-isis-447 29552.bild.html). Mehrere von ihnen wurden bereits getötet. So fielen in den Jahren 2015 und 2016 der 21-jährige Kevin Jochim, die 19-jährige Ivana Hoffmann sowie der 56-jährige frühere Bundeswehrsoldat Günter Helsten, die sich den Volksbefreiungseinheiten YPG angeschlossen hatten, im Kampf gegen den IS in Nordsyrien (www.bild.de/politik/ausland/syrien-krise/ex-bundeswehr- soldat-stirbt-gegen-isis-44685018.bild.html; www.stern.de/politik/ausland/ islamischer-staat--ivana-hoffmann---erste-deutsche-stirbt-im-kampf-gegen-is- in-syrien-5953412.html; www.welt.de/politik/ausland/article144890479/Kevin- starb-fuer-Kurdistan.html). Am 24. November 2016 wurden der Deutsche Anton Leschek und der US-Ame- rikaner Michael Israel, durch einen nächtlichen Luftangriff türkischer Kampf- flugzeuge auf ein von den Syrisch-Demokratischen Kräften (SDF) kontrollier- tes Dorf im Westen von Manbidsch getötet. Der aus Bielefeld stammende Anton Leschek hatte sich im September 2016 nach der Befreiung der Stadt Manbidsch vom IS dem dortigen Militärrat angeschlossen, um in Nordsyrien „die demokra- tische Revolution zu unterstützen“ (https://anfenglish.com/kurdistan/mmc-two- international-fighters-martyred-in-manbij). Auf die Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Ulla Jelpke, welche Schlussfolgerungen sie aus der Tötung eines Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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            "content": "Drucksache 18/11912                                    –2–                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. deutschen Staatsbürgers beim Angriff eines NATO-Verbündeten auf die SDF ziehe, antwortete die Regierung am 8. Dezember, sie setze sich „für ein koordi- niertes und abgestimmtes Vorgehen in Nordsyrien im Rahmen der Anti-IS-Ko- alition ein“ (Bundestagsdrucksache 18/10695). In einem dem Innenausschuss des Bundestages vorgelegten „Bericht des Bun- desministeriums des Innern zu gegenwärtigen Erkenntnissen zur Fortführung des Vereinsverbots der PKK“ vom 16. Oktober 2014 heißt es, dass die PKK „zunehmend erfolgreich in dem Bemühen“ sei, „Kämpfer für Syrien“ also für den Kampf gegen den terroristischen Islamischen Staat zu rekrutieren. Das „Ge- fährdungspotential, das von dieser Personengruppe ausgeht“, sei quantitativ zwar geringer, qualitativ aber nicht anders zu bewerten als das der djihadisti- schen Syrien-Kämpfer“, meinte das Bundesministerium des Innern (BMI). Auf Bundestagsdrucksache 18/3702 erklärte die Bundesregierung, „Rekrutierungen und andere Unterstützungsleistungen für den bewaffneten Kampf terroristischer Gruppen zu missbilligen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu verhindern. […] Das Gefährdungspotential an der Waffe und Sprengstoffen ausgebildeter terroristischer Kämpfer ist in allen Fällen vergleichbar. Unterschiede ergeben sich in der Frage der Motivation und der Zielrichtung derartiger Kämpfer.“ 1.   Wie viele Personen aus Deutschland (bitte jeweils angeben, ob es sich um deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger handelt bzw. über welchen Aufenthaltsstatus die Personen verfügten) haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dem bewaffneten Kampf gegen den Islamischen Staat in Syrien und dem Irak angeschlossen und welchen Gruppierungen im Einzel- nen sind diese Personen beigetreten (z. B. Peschmerga, YPG/YPJ, Internati- onales Freiheitsbataillon, SDF, PKK-Guerilla, Widerstandseinheiten Shin- gal YBS, Verteidigungskräfte Shingals HPS, schiitische Gruppierungen der el-Schabi-Milizen/Volksmobilmachung im Irak u. a.)? Die Bundessicherheitsbehörden erfassen die Rekrutierungs- und Ausreisefälle mit Bezug zur Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) oder zur PYD (Partei der Demo- kratischen Union) zahlenmäßig. Personen, die sich den Peschmerga-Kräften anschließen wollen bzw. ausgereist sind, werden nicht erfasst. Danach liegen Erkenntnisse zu 204 Personen aus Deutschland vor, wobei jedoch nicht unterschieden werden kann, mit welcher Zielsetzung die Ausreise im Einzelnen erfolgt ist. Von diesen Personen haben 69 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. 2.   Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich dem be- waffneten Widerstand gegen den IS angeschlossen haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wo bei Kampfhandlungen in Syrien und dem Irak getötet oder erlagen später ihren Verwundungen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang drei deutsche Staatsbürger, die nach 2013 aus Deutschland ausreisten, um sich dem bewaffneten Kampf ge- gen den IS in Syrien bzw. dem Irak anzuschließen, bei Kampfhandlungen getötet. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung jeweils über die Hinter- gründe der Tötung (bitte möglichst detailliert auflisten, welche Gruppie- rungen, Streitkräfte oder Terrorgruppen an welchem Gefecht nach Kennt- nis der Bundesregierung beteiligt waren)? Zwei der Getöteten sind in Syrien bei Gefechten gegen den sog. IS ums Leben gekommen. Über die Todesumstände einer weiteren Person in Syrien verfügt die Bundesregierung über keine gesicherten Kenntnisse.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –7–                                Drucksache 18/11912 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. sind irakischer (1), belgischer (1), polnischer (1) oder ansonsten ungeklärter Na- tionalität. Von den 102 Rückkehrern hatten sich nach aktuellem Erkenntnisstand 16 Perso- nen den YPG-, eine Person den YPJ- und eine weitere Person den YBS-Einheiten angeschlossen, drei der Zurückgekehrten waren dem Internationalen Freiheitsba- taillon zuzurechnen. Welchen Einheiten die übrigen Rückkehrer angehörten, ist nicht bekannt. a) Wie viele Personen, die sich dem Kampf gegen den IS angeschlossen hat- ten und anschließend nach Deutschland zurückgekehrt sind, werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Polizeibehörden der Länder als „Ge- fährder“ oder „relevante Personen“ eingestuft? Von den nach Deutschland zurückgekehrten Personen sind derzeit drei Personen durch die Länderpolizeien als „Relevante Person“ eingestuft. b) Welche konkreten Vorfälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen ehemalige Anti-IS-Kämpferinnen und -kämpfer nach ihrer Rückkehr nachweislich in einschlägige Straf- oder Gewalttaten in Deutschland ver- wickelt waren? Die in der Frage verwendete Kategorie „einschlägige Straf- oder Gewalttaten“ erlaubt keine konkrete Zuordnung zu bestimmten Delikten, sodass eine Beant- wortung der Frage nicht möglich ist. c) Wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung von deutschen Ermitt- lungsbehörden Ermittlungen gegen Anti-IS-Kämpferinnen und -kämpfer aufgrund möglicher Straftaten in Syrien und dem Irak aufgenommen, und wenn ja, in wie vielen und welchen Fällen und mit welchem Ergebnis? Aufgrund der Überschrift („Freiwillige Kämpferinnen und Kämpfer aus Deutsch- land“) und der Vorbemerkung zur gesamten Anfrage wird die Frage so verstan- den, dass sie sich nur auf Personen bezieht, die zunächst aus Deutschland in das irakisch-syrische Kampfgebiet ausgereist und danach wieder nach Deutschland eingereist sind. Seit 2015 wurden acht Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der syrisch-kurdi- schen „Volksverteidigungseinheiten“ (Yekineyen Parastina Gel – YPG) unter an- derem wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereini- gung im Ausland eingeleitet. Davon wurde in drei Fällen gegen deutsche Staats- angehörige, in fünf Fällen gegen Personen anderer Nationalität ermittelt. In allen diesen Verfahren wurde gemäß § 153c Absatz 1 Nummer 1 der Strafprozessord- nung – StPO (abgesehen von der Verfolgung bei Auslandstaten) von der Verfol- gung abgesehen. Daneben wird ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das VStGB geführt.",
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