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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/16251 19. Wahlperiode 30.12.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zaklin Nastic, Fabio De Masi, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15539 – Munitions- und Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen im dritten Quartal 2019 Vorbemerkung der Fragesteller Aus Hamburg werden Munitions- und Rüstungsladungen in Häfen von Län- dern geliefert, in denen nach Ansicht der Fragesteller Bürgerkrieg herrscht (beispielsweise Cartagena in Kolumbien) sowie an direkt beteiligte Länder des Jemenkrieges (Jebel Ali in den Vereinigten Arabischen Emiraten). Selbst in Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland keine offiziellen diploma- tischen Beziehungen hat, wird Munition geliefert (Kaohsiung auf Taiwan). Über das Transparenzportal der Stadt Hamburg (transparenz.hamburg.de) stellt die Wasserschutzpolizei Hamburg quartalsweise eine Übersicht über die Zahl der Container, die Bruttomassezahlen sowie die Nettoexplosivmassezah- len der in jedem Quartal im Hamburger Hafen umgeschlagenen Waffen- und Munitionstransporte ein (beispielsweise daten.transparenz.hamburg.de/Data port.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/825bf41 f-2a34-4049-a478-18c6b276b376/Akte_HmbTG_-_zu_veroeffentlichende_D okumente.pdf). Angaben über den Wertumfang der umgeschlagenen Waffen werden auf dem Transparenzportal nicht gemacht. Besonders fragwürdig sind nach Ansicht der Fragesteller die Waffenexporte über Hamburg in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Laut dem Inter- nationalen Konversionszentrum Bonn wäre „[o]hne die massive Aufrüstung insbesondere Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate durch westliche Militärtechnologie […] der Krieg im Jemen von Seiten der sunnitisch-arabischen Kriegskoalition nicht möglich“ (bicc.de/uploads/tx_bicc tools/BICC_Policy_Brief_2_2019_d.pdf). Über die VAE gelangen laut Be- richten auch Waffen an lokale jemenitische bewaffnete Gruppen, darunter das MG3 von Rheinmetall (bicc.de/uploads/tx_bicctools/BICC_Policy_Brief_2_2 019_d.pdf). Sogar Gruppen wie „Al-Kaida auf der Arabischen Halbinsel“ sind nach Recherchen der Gruppe „Arab Reporters for Investigative Journalism“ mit deutschen Gewehren des Typs G3, G36, MG3 und MG4 ausgerüstet (d w.com/en/yemen-the-devastating-war-waged-with-european-weapons/a-4651 5199). Recherchen der britischen Tageszeitung „The Guardian“ haben erge- ben, dass man im Jemen sogar „brandneue deutsche Waffen“ vor Ort kaufen kann (theguardian.com/global-development/2018/nov/28/arms-yemen-militia- were-supplied-by-west-find-analysts). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/16251 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Unter anderem die Waffen- und Munitionsexporte in die Republik China (Tai- wan) scheinen nach Ansicht der Fragesteller auch fragwürdig. Wie in den frü- hen 1990er Jahren bekannt wurde, soll der Bundesnachrichtendienst im Jahr- zehnt zuvor Kampfflugzeuge des Typs Lockheed F-104 an Taiwans Streitkräf- te verkauft haben (german-foreign-policy.com/news/detail/8027/) In den 1990er Jahren hatte eine deutsche Werft im Geheimen Minenabwehrfahrzeuge an die Marine der Republik China (Taiwan) verkauft, stellte jedoch die Liefe- rung von Zusatzteilen ein, als dies öffentlich bekannt wurde (taipeitimes.com/ News/local/archives/2002/02/06/0000122986). Vorbemerkung der Bundesregierung Die nachfolgende Antwort beruht auf von der Generalzolldirektion vorgenom- menen Auswertungen von Ausfuhranmeldungen im IT-System der Zollverwal- tung. Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass elektronisch übermittelte Daten für die Anzahl der Packstücke nicht durchgehend vorliegen und bei der Aus- wertung mit dem Wert „0“ wiedergegeben werden. In Fällen unentgeltlicher Lieferungen oder wenn der Rechnungsbetrag in Aus- nahmefällen nicht vorliegt, wird bei der Auswertung der Wert „0“ wiedergege- ben. Die Angaben zum Endverbleibsort beruhen ausschließlich auf den im IT- System der Zollverwaltung enthaltenen Daten. Die mitgeteilte „Anzahl der Prüfungen“ beinhaltete Warenprüfungen, bei denen die Waren angehalten und einer Prüfung unterzogen worden sind. Nach erfolg- ter Prüfung wurden die Waren endgültig ausgeführt. Eine Auswertung „am Ausgang gestoppt“, d. h., dass kein Ausgang der Ware erfolgte, führte zu kei- nem Treffer. Bei der Antwort zu den Fragen 1 und 7 wurde auf den Versuch der Auflistung möglicher Dual-Use-Güter aus folgenden Gründen verzichtet: Dual-Use-Güter sind im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (ABl. EU L 134 vom 29. Mai 2009) aufgelistet. Die Liste besteht aus Warenkategori- en sowie Unterkategorien mit über 1.000 Einträgen wie z. B. Chemikalien, Kraftfahrzeugen, Elektronik oder Maschinenteilen. Die Auswertung dieser Lis- tenpositionen über einen Zeitraum von sechs Jahren würde bereits zu über 40.000 Datensätzen führen. Diese müssten in einem weiteren Schritt in aufwän- diger Einzelauswertung mit entsprechenden Abgrenzungsfragen weiter gesich- tet und geordnet werden, damit ihnen einige Aussagekraft zukommen könnte. Aus Sicht der Bundesregierung würde die zuvor beschriebene Verfahrensweise das funktionsverträgliche Maß bei der Beantwortung des Teiles der Fragen 1 und 7 in Bezug auf die Dual-Use-Güter überschreiten (entsprechend BVerfGE 143, 101,138 und BVerfGE 110, 199 <219>; 124, 78 <122>; 137, 185 <250 Rn. 169>). Im Übrigen tragen die Antworten der Entscheidung des Bundesverfassungsge- richts vom 21. Oktober 2014 – 2 BvE 5/11 – (BVerfGE, 137, 185) Rechnung. In Bezug auf Angaben, die über die Genehmigungsentscheidung des Bundessi- cherheitsrates und die Grunddaten des Kriegswaffenausfuhrgeschäfts hinausge- hen, fällt die hier vorgenommene Abwägung zwischen den konfligierenden Rechtsgütern zugunsten der Unternehmen aus, deren Betriebs- und Geschäfts- geheimnisse vor der Kenntnisnahme durch Wettbewerber zu schützen sind. Un- verhältnismäßig wäre insoweit die Offenlegung von Angaben, die Rückschlüs- se auf Spezifikationen des Rüstungsguts oder auf die Preisgestaltung sowie auf",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/16251 die handelnden Personen der an dem Geschäft beteiligten Unternehmen zulie- ßen. Bezüglich der Bestimmungsländer erhobene Daten unterliegen einer besonde- ren Vertraulichkeit, da diese Einzelheiten über besonders sensible Warenbewe- gungen offenlegen und damit Rückschlüsse auf bestimmte Handelsströme und unter Umständen beteiligte Unternehmen erlauben würden. Zudem würde die Auswertung auch Daten von Ausfuhrvorgängen anderer Mitgliedstaaten bein- halten, die ebenfalls vertraulich zu behandeln sind. 1. Welche Waffen, welche Munition und welche Dual-Use-Güter in jeweils welchem geldwerten Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 über den Hamburger Hafen exportiert (bitte nach Waffensystem bzw. Munitionstyp, Empfängerstaat bzw. Zielregion, Jahr und Summe in Euro auflisten)? Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Unterposition (HS) Bezeichnung Jahr Rechnungsbetrag 8710 00 Panzerkampfwagen und ande- 2013 549,5 Mio. Euro re selbstfahrende gepanzerte 2014 496 Mio. Euro Kampffahrzeuge, auch mit 2015 547 Mio. Euro Waffen; Teile davon 2016 534,5 Mio. Euro 2017 666 Mio. Euro 2018 753 Mio. Euro 8906 10 Kriegsschiffe (auch Rümpfe 2013 986 Mio. Euro von Wasserfahrzeugen und 2014 931 Mio. Euro unvollständige oder unfertige 2015 1.265,5 Mio. Euro Wasserfahrzeuge, auch zer- 2016 781 Mio. Euro legt, sowie zerlegte vollständi- 2017 222,5 Mio. Euro ge Wasserfahrzeuge, wenn die 2018 430,5 Mio. Euro Wasserfahrzeuggattung nicht zweifelhaft ist) 9301 90 andere als zuvor genannt 2013 6 Mio. Euro 2014 13 Mio. Euro 2015 1 Mio. Euro 2016 0 Euro 2017 0 Euro 2018 2 Mio. Euro 9302 00 Revolver und Pistolen, ausge- 2013 11 Mio. Euro nommen solche der Positionen 2014 5 Mio. Euro 9303 oder 9304 2015 7,5 Mio. Euro 2016 0,5 Mio. Euro 2017 0,5 Mio. Euro 2018 5 Mio. Euro 9303 20 andere Jagd- und Sportgeweh- 2013 19 Mio. Euro re mit mindestens einem glat- 2014 0,5 Mio. Euro ten Lauf 2015 7 Mio. Euro 2016 0 Euro 2017 1 Mio. Euro 2018 1,5 Mio. Euro",
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"content": "Drucksache 19/16251 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9303 30 andere Jagd- und Sportgeweh- 2013 47 Mio. Euro re 2014 12 Mio. Euro 2015 13,5 Mio. Euro 2016 10 Mio. Euro 2017 3 Mio. Euro 2018 52 Mio. Euro 9303 90 andere als Vorderlader und 2013 11 Mio. Euro Jagd- und Sportgeräte 2014 6 Mio. Euro 2015 1 Mio. Euro 2016 0 Euro 2017 5 Mio. Euro 2018 0,5 Mio. Euro 9304 00 andere Waffen (z. B. Feder-, 2013 0 Euro Luft- und Gasdruckgewehre, 2014 83.000 Euro -büchsen und -pistolen und 2015-2018 0 Euro Schlag-stöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307 9305 10 Teile und Zubehör für Revol- 2013 28,5 Mio. Euro ver und Pistolen 2014 0,5 Mio. Euro 2015 3 Mio. Euro 2016 0,3 Mio. Euro 2017 0,1 Mio. Euro 2018 6,5 Mio. Euro 9305 20 Teile und Zubehör für Geweh- 2013 38 Mio. Euro re der Position 9303 2014 4 Mio. Euro 2015 6 Mio. Euro 2016 1 Mio. Euro 2017 2 Mio. Euro 2018 23,5 Mio. Euro 9305 91 Teile und Zubehör für Kriegs- 2013 3,5 Mio. Euro waffen der Position 9301 2014 5 Mio. Euro 2015 141 Mio. Euro 2016 149 Mio. Euro 2017 203 Mio. Euro 2018 197 Mio. Euro 9305 99 andere Waffenteile, anderes 2013 0 Euro Waffenzubehör 2014 9,5 Mio. Euro 2015 3 Mio. Euro 2016 0,5 Mio. Euro 2017 5 Mio. Euro 2018 8,5 Mio. Euro 9306 21 Patronen für Gewehre mit 2013 16 Mio. Euro glattem Lauf 2014 12 Mio. Euro 2015 3 Mio. Euro 2016 4,5 Mio. Euro 2017 2 Mio. Euro 2018 2 Mio. Euro 9306 29 Geschosse für Luft-gewehre 2013 50.000 Euro und -pistolen; Teile davon 2014 50.000 Euro 2015 0 Euro 2016 200.000 Euro 2017 50.000 Euro 2018 0 Euro",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/16251 9306 30 andere Patronen und Teile da- 2013 310 Mio. Euro von 2014 175 Mio. Euro 2015 48 Mio. Euro 2016 90 Mio. Euro 2017 18 Mio. Euro 2018 13 Mio. Euro 9306 90 andere als zuvor genannt 2013 230 Mio. Euro 2014 168 Mio. Euro 2015 62 Mio. Euro 2016 59 Mio. Euro 2017 89 Mio. Euro 2018 49 Mio. Euro 2. In welche Länder (diplomatisch von der Bundesrepublik Deutschland an- erkannt und nicht anerkannt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 über den Hamburger Hafen Waffen und Mu- nition geliefert (bitte nach Ländern und Jahren auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung bezüglich der Zielländer wird ver- wiesen. 3. Welche Güter mit den HS-Codes beginnend mit 8710, 9301, 9302 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Anzahl jeweils in den Mo- naten Juli, August und September 2019 über den Hamburger Hafen ausge- führt – vgl. Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/4044 (bitte alle spezifischen HS-Codes der Positionen inklusive der Bezeichnung, Wertangabe; bitte auch angeben, wenn in anderen Währungen als Euro, und bitte, wenn nicht alle Wertangaben bekannt sind, diejenigen angeben, die bekannt sind, und Zielländer falls bekannt mit angeben)? Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Unterpositi- Bezeichnung Monat Anzahl der Rechnungsbetrag on (HS) Packstücke 8710 00 Panzerkampfwa- Juli 420 83.513.828 EUR gen und andere 8 3.782.988 CAD selbstfahrende August 310 64.731.000 EUR gepanzerte 2 291.780 CAD Kampffahrzeuge, September 288 57.758.958 EUR auch mit Waffen; 8 3.183.055 CAD Teile davon 9302 00 Revolver und Juli 1098 2.758.235 EUR Pistolen, ausge- August 1500 932.350 EUR nommen solche September 1512 1.169.412 EUR der Positionen 9303 oder 9304",
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"content": "Drucksache 19/16251 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Güter mit dem HS-Code 8906 1000 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Anzahl jeweils in den Monaten Juli, August und September 2019 über den Hamburger Hafen ausgeführt – vgl. Schrift- liche Fragen 29, 30 und 31 auf Bundestagsdrucksache 18/4044 (bitte Be- zeichnung, Wertangabe; bitte auch angeben, wenn in anderen Währungen als Euro, und bitte, wenn nicht alle Wertangaben bekannt sind, diejenigen angeben, die bekannt sind, und Zielländer falls bekannt mit angeben)? Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Unterpositi- Bezeichnung Monat Anzahl der Rechnungsbetrag on (KN) Packstücke 8906 1000 Kriegsschiffe (auch Juli 324 9.156.344 EUR Rümpfe von Was- August 288 11.907.970 EUR serfahrzeugen und Septem- 354 6.577.758 EUR unvollständige oder ber unfertige Wasser- fahrzeuge, auch zer- legt, sowie zerlegte vollständige Was- serfahrzeuge, wenn die Wasserfahrzeug- gattung nicht zwei- felhaft ist) 5. Wie viele Güter, die unter die in den Fragen 4 und 5 erfragten HS-Codes fallen, wurden in den Monaten Juli, August und September 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Ausfuhr im Hamburger Hafen einer weitergehenden Überprüfung durch den Zoll unterzogen bzw. wurden ge- stoppt bzw. ausgeführt – vgl. Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdruck- sache 18/4044 (bitte die einzelnen Fälle inklusive HS-Codes, Bezeich- nung, geplante Zielländer und betreffenden Monat angeben)? Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Unterposition Bezeichnung Monat Anzahl der am Ausgang (HS) Prüfungen gestoppt 8710 00 Panzerkampfwagen Juli 3 0 und andere selbstfah- August 6 0 rende gepanzerte September 6 0 Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile da- von 8906 10 Kriegsschiffe (auch Juli 0 0 Rümpfe von Wasser- August 0 0 fahrzeugen und unvoll- September 1 0 ständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasser- fahrzeuge, wenn die Wasserfahrzeuggattung nicht zweifelhaft ist) 9302 00 Revolver und Pistolen, Juli 2 0 ausgenommen solche August 0 0 der Positionen 9303 September 0 0 oder 9304",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/16251 6. Welche sonstigen Güter, die unter Abschnitt XIX Kapitel 93 der Zolltarif- nummern des Warenverzeichnisses des Außenhandels fallen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Monate April, Mai und Juni 2019 jeweils ausgeführt (bitte einzelne HS-Codes und dazugehörige Bezeich- nung, Umfang, Wertangabe und Zielländer nennen)? Die Frage wurde bereits mit der Antwort auf die gleichlautende Schriftliche Frage 14 der Abgeordneten Zaklin Nastic auf Bundestagsdrucksache 19/11515 sowie einer Nachfrage zu dieser Frage beantwortet. 7. Welche Waffen, welche Munition und welche Dual-Use-Güter in jeweils welchem geldwerten Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 über den Hamburger Hafen in die Republik China (Taiwan) geliefert (bitte auflisten nach Waffensystem bzw. Muniti- onstyp, Empfängerstaat bzw. Zielregion, Jahr und Summe in Euro)? Da die Daten neben den Ausfuhren der Bundesrepublik Deutschland auch Ausfuhrvorgänge anderer Mitgliedstaaten enthalten, welche ggf. Rückschlüsse auf die Geschäftsbeziehungen und die Handelspolitik zuließen und somit zu Belastungen der bilateralen Beziehungen Deutschlands zu den ausführenden EU-Staaten wie auch zum Empfänger führen könnte, kann die Bundesregierung diese Frage nicht beantworten. a) War die Republik China (Taiwan) in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung der Endverbleibsort für die gelieferten Waffen und die gelieferte Munition? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den im IT-System der Zollver- waltung enthaltenen Angaben wird verwiesen. Es liegen keine Erkenntnisse über einen anderen Endverbleibsort vor. b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Munitions- und Waffen- lieferungen in die Republik China (Taiwan) mit dem Außenwirt- schaftsgesetz vereinbar sind (german-foreign-policy.com/news/detail/ 8027/)? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungs- exporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jewei- ligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und si- cherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorga- ben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die am 26. Juni 2019 in geschärfter Form verabschiedeten „Poli- tischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Euro- päischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fas- sung vom 16. September 2019 und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte spielt bei der Entschei- dungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Gegenüber Taiwan besteht kein Waf- fenembargo.",
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"content": "Drucksache 19/16251 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Rüstungsexport gel- ten bei Munitions- und Waffenlieferungen in Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland keine diplomatischen Beziehungen hat? Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Rüstungsexportentscheidungen un- terscheiden nicht nach Status der diplomatischen Beziehungen. d) Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Rüstungsexport gel- ten bei Munitions- und Waffenlieferungen in Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland keine diplomatischen Beziehungen hat, nicht? Auf die Antwort zu Frage 7c wird verwiesen. e) Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, damit Waf- fen, die an die Republik China (Taiwan) geliefert werden, nicht weiter- exportiert werden? Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, wenn der Endverbleib der Rüstungsgü- ter nach der Prüfung im Genehmigungsverfahren sichergestellt ist. Die End- verbleibserklärung (EVE) enthält u. a. auch einen Reexportvorbehalt. Mit dem Reexportvorbehalt verpflichtet sich der Aussteller der EVE, vor einer Weiter- lieferung in Drittländer die Zustimmung von Deutschland einzuholen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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