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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/2865 19. Wahlperiode 19.06.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2255 – Entwicklung der Arbeit der Kulturreferentin für Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau, Walachei Vorbemerkung der Fragesteller Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geht hervor, dass in der laufenden Legislaturperiode die kulturstiftenden Vereine der deutschen Ver- triebenen gestärkt werden sollen (Abschnitt: XIII). Der Bund hat nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVertrG) neben Wissenschaft und Forschung die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Das Kulturreferat für Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrud- scha, Maramuresch, Moldau, Walachei ist eine von neun bundesfinanzierten Stellen, aufgegliedert nach Landsmannschaften, die Fördermittel zu diesem Zweck vergeben (www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/ BeauftragtefuerKulturundMedien/aufarbeitung/deutscheKultur/kulturfoerderung Bund/_node.html). Neben der Kulturreferentin für Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau, Walachei existieren zahlreiche öffentliche Förderstellen, die jeweils nach eigenen Kriterien Mittel zur kultur- und grenzüberschreitenden Heimatarbeit vergeben. Dies sind z. B. die Euro- paregionen (Euregios), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung: „In- vestition in Ihre Zukunft (Ziel 3)“, insbesondere für die Heimatvertriebenen aus Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau, Walachei die Häuser der Heimat in verschiedenen Bundesländern sowie kom- munale Stellen. Die Unübersichtlichkeit der Förderlandschaft und Anforderun- gen an Buchhaltung und Projektabwicklung halten nach Auffassung der Frage- steller, aber nicht nur dieser, viele Kulturschaffende und Einrichtungen (kultur- stiftende Vereine) ab, Förderanträge zu stellen oder führen zu Verzögerungen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 15. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/2865 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge aus Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau, Walachei können nach Auffassung der Fragesteller weiter entwickelt werden durch das Betreiben eigener heimatlicher Rundfunksender, wie beispielsweise Radio Siebenbürgen (http://radio-siebenbuergen.de/) Rundfunk und rundfunkähnliches Internet die- nen der Pflege und dem Erhalt der Mundarten der Volksgruppen der Heimat- vertriebenen und ihrer Nachfahren in besonderem Maße angesichts des fehlen- den geschlossenen Siedlungsgebietes. Eine institutionelle Förderung, ähnlich der für die Minderheit der Sorben in Deutschland, ist nach Auffassung der Fra- gesteller notwendig, um das Überleben der Volksgruppen der deutschsprachi- gen Vertriebenen und ihrer Nachfahren zu sichern (www.mdr.de/sorbisches- programm/rundfunk/index.html). 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Etat der Kul- turreferentin für Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Mara- muresch, Moldau, Walachei (seit 2002 in Euro)? 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verwaltungskostenan- teil des Etats der Kulturreferentin für Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau, Walachei und wie hoch der Anteil der Fördermittel, die von ihr nach § 96 BVertrG an Kulturschaffende und Ein- richtungen ausgeschüttet werden (bitte nach Jahren in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwor- tet. Das Kulturreferat für Siebenbürgen am Siebenbürgischen Museum wurde zum 1. November 2017 eingerichtet. Die Kulturreferentin für Siebenbürgen erhielt von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) nachstehend aufgelistete Bundeszu- wendung: Haushalts- Förderhöhe Verwaltungskostenanteil Anteil der Fördermittel jahr in € in € in % am in € in % am Etat Etat 2017 19.500 700,00 3,59 0,00 0,00 Fördermittel an Kulturschaffende und Einrichtungen wurden 2017 noch über das Kulturreferat für Südosteuropa zugewendet. Der übrige Etat der Kulturreferentin setzt sich aus den Anteilen für Personalkos- ten der Kulturreferentin, für die Einrichtung des Arbeitsplatzes und für eigene Projekte der Kulturreferentin zusammen. 3. Wie viele Finanzierungs- und/oder Fördermittel für Kulturschaffende und Einrichtungen erhält nach Kenntnis der Bundesregierung die Kulturreferen- tin für Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau, Walachei aufgrund anderer Rechtsgrundlagen (bitte nach Jahren in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)? Die Kulturreferentin für Siebenbürgen erhält über die Bundesförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes hinaus keine weiteren Finanzierungs- und/oder Fördermittel.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/2865 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Wie viele Finanzierungs- und Fördermittel von staatlichen und öffentlichen Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich für wissen- schaftliche Institute und Einrichtungen, die sich mit historischen Fragestel- lungen über die deutschen Vertriebenen aus Siebenbürgen, Bessarabien, Bu- kowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau, Walachei befassen, aufgewen- det (bitte seit 2002 aufgeschlüsselt darstellen)? Nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes haben Bund und Länder den gesetz- lichen Auftrag, das Kulturgut der historischen deutschen Ostgebiete und der deut- schen Siedlungs-gebiete im östlichen Europa „im Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten“. Hierzu gehört die Förderung von Archiven, Museen und Bibliotheken, Wissen- schaft und Forschung sowie von Projekten der kulturellen Vermittlung. 2017 standen dafür insgesamt 18,5 Mio. Euro regelmäßiger Förderung zur Verfügung. Hinzu kamen umfangreiche Baumittel. Einen guten Überblick im Detail bietet der im Juni 2017 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Me- dien (BKM) vorgelegte Bericht der Bundesregierung über die Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2015 und 2016, der 2019 erneut herausgegeben wird. Eine statistische Erfassung der Fördermittel ge- trennt nach historischen Siedlungsgebieten erfolgt nicht. Eine Übersicht der von Ländern und Kommunen verausgabten Mittel für diesen Förderbereich liegt der Bundesregierung nicht vor. 5. Wie viele Mitarbeiter hat das Büro der Kulturreferentin nach Kenntnis der Bundesregierung, und über welche Räumlichkeiten und Ausstattung verfügt es? Die Kulturreferentin für Siebenbürgen ist beim Siebenbürgischen Museum ange- gliedert. Sie verfügt über kein eigenes Personal und hat eine den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes entsprechende Büroausstattung. 6. Wird die Bundesregierung Stellen schaffen für Fördermittelberater, die den Heimatvertriebenen und ihren Nachkommen zur Verfügung stehen und hel- fen bei der Auswahl, Zusammenstellung und Abwicklung der lokalen, regio- nalen, bundesweiten und europäischen Förderprogramme für ihre Projekte? 7. Wird die Bundesregierung eine Fördermittelberatung bei der Kulturreferen- tin für Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau, Walachei einrichten, um den Kulturschaffenden und kulturstiften- den Vereinen die Antragstellung und Projektabwicklung zu erleichtern? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwor- tet. Die Kulturreferentin für Siebenbürgen berät selbst Kulturschaffende und kultur- stiftende Vereine sowohl im Rahmen der Antragstellung als auch bei der Projek- tabwicklung. Die Einrichtung einer weitergehenden Fördermittelberatung ist nicht vorgesehen.",
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"content": "Drucksache 19/2865 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Wie unterstützt die Bundesregierung den Erhalt der deutschsprachigen Volksgruppen aus Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Ma- ramuresch, Moldau, Walachei durch Pflege sowie Weiterentwicklung von Mundarten, Musik, Tanz, Film, Kunst und neue Medien? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert auf der Grundlage des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) Projekte, die sich auf die Kultur und Geschichte der ehemaligen deutschen Ost- und Siedlungsge- biete im östlichen Europa beziehen. Die Förderung richtet sich auf eine Betrach- tung des deutschen Kulturerbes als Teil der Kulturgeschichte der betreffenden Regionen Europas, die nach Möglichkeit in Kooperation mit dortigen Einrichtun- gen und Akteuren durchgeführt wird. Im Rahmen der Förderung sind Projektan- träge zu Mundarten, Musik, Tanz, Film, Kunst und zu neuen Medien möglich. 9. Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung das Überleben der deutschen Vertriebenen aus Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Ma- ramuresch, Moldau, Walachei als Volksgruppe von der Kulturreferentin un- terstützt werden? Über die Förderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gemäß der Antwort zu Frage 8 hinaus unterstützt die Kulturreferentin für Sieben- bürgen insbesondere kulturelle Projekte von Landsmannschaften und anderen Or- ganisationen der Heimatvertriebenen und trägt damit zur Erhaltung und Weiter- entwicklung der Kulturleistungen der deutschen Vertriebenen aus Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau und der Walachei bei. 10. Plant die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung der Kulturleis- tungen der Vertriebenen und Flüchtlinge aus Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau, Walachei und ihren Nach- kommen, deren Know-how über neue Formen der Finanzierung, wie z. B. Crowdfunding, zu fördern? Die Bundesregierung plant keine Änderung der auf dem gesetzlichen Auftrag nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes aufbauenden Förderung der Erhal- tung, Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa. 11. Plant die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung der Kulturleis- tungen der Vertriebenen und Flüchtlinge aus Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau, Walachei und ihren Nach- kommen, deren Know-how über Produktion audiovisueller Medien und Be- trieb von Rundfunkredaktionen zu fördern? Nein.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/2865 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Unterstützt die Bundesregierung ein Radio- und Fernsehprogramm für die Heimatvertriebenen aus Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrud- scha, Maramuresch, Moldau, Walachei und ihre Nachkommen, um die Mundarten und gesprochene Sprache lebendig zu halten? 13. Unterstützt die Bundesregierung ein Radio- und Fernsehprogramm für die deutschen Vertriebenen aus Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrud- scha, Maramuresch, Moldau, Walachei und ihre Nachkommen zum Erhalt ihrer Mundarten als Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebe- nen und Flüchtlinge? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes geschützte Rundfunkfreiheit umfasst sowohl die Staatsferne des Rundfunks (d. h. Radio und Fernsehen) als auch dessen Programmautonomie. Staatlichen Stellen ist eine Einflussnahme auf die Programmgestaltung verwehrt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das inländische Rundfunkwesen nach der grundgesetzlich verankerten Kompetenz- verteilung in der ausschließlichen Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt. 14. Wird die Bundesregierung ein interregionales Rundfunkprogramm im Rah- men des europäischen Kulturkanals (Sender ARTE) unterstützen, welches die Heimatvertriebenen aus Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrud- scha, Maramuresch, Moldau, Walachei und ihre Nachkommen in die Pro- grammgestaltung einbezieht? Da auch der Sender ARTE staatsfern ausgestaltet ist und in der Zuständigkeit der Länder liegt, wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.",
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