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"content": "Drucksache 19/8488 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2019 sind im Anhang (Tabelle 8) alle Steuerarten ab dem Jahr 1950 nach Ertrags- hoheit der Gebietskörperschaften aufgeführt. Der Finanzbericht 2019 ist im In- ternetangebot des BMF verfügbar, unter: www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Wirtschafts_und_ Finanzdaten/Finanzberichte/Finanzbericht-2019.html. 3. Welcher Verwaltungsaufwand besteht für die jeweilige Bagatellsteuer (bitte die Kosten des Aufwands benennen)? Da die Bundesregierung keine Einordnung der in Deutschland erhobenen Steuern unter dem Gesichtspunkt „Bagatellsteuern“ vornimmt (vgl. Antwort zu Frage 1), kann zum Verwaltungsaufwand und den dadurch entstandenen Kosten keine be- lastbare Aussage getroffen werden. 4. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich solche Bagatellsteuern? 5. Gibt es seitens der Bundesregierung Konzepte, diese Bagatellsteuern abzu- schaffen? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Steuern dienen primär der Erzielung von Einnahmen. Die Resilienz der Einnah- men steigt mit der Anzahl der Einnahmequellen, allerdings steigt auch der damit verbundene Erfüllungs- und Verwaltungsaufwand. Die Kompetenzen sind zwi- schen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. Generell überprüft die Bundes- regierung kontinuierlich, ob die Steuerstruktur wachstumsfreundlich, gerecht und effizient ist. Änderungen an der Struktur sind derzeit nicht geplant. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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