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            "content": "Drucksache 19/10587                                  –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6.   Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den Kommunen vollständige In- formationen in Form einer Datenbank vor, welche Grundstücke in ihrer Kommune als baureif gelten? 7.   Falls Frage 6 mit Nein beantwortet wird, welche Möglichkeiten haben Kom- munen nach Kenntnis der Bundesregierung, um festzustellen, welche Grund- stücke im Gebiet der Kommune als baureif gelten? 8.   Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kommu- nen an, um zu erheben, welche Grundstücke in ihrem Gebiet als baureif gel- ten? 9.   Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Gesetz zur Änderung des Grundsteu- ergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken gemeinsam mit der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 11/14 vom 10. April 2019 erforderlich gewordenen Reform der Grundsteuer zu be- schließen? 10.   Ab wann soll nach Plänen der Bundesregierung ein Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken in Kraft treten? 11.   Soll nach Plänen der Bundesregierung ein Gesetz zur Änderung des Grund- steuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken auch nach dem 31. Dezember 2024 noch anwendbar sein? 12.   Erachtet die Bundesregierung die Erhebung einer erhöhten Grundsteuer für baureife Grundstücke auf Basis gleichheitswidriger Einheitswerte als sach- gerecht? 13.   Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Einführung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes für baureife Grundstücke auf Basis gleichheitswid- riger Einheitswerte verfassungskonform ist? 14.   Beabsichtigt die Bundesregierung, mit einem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilte Bemes- sungsgrundlage der Grundsteuer zu erweitern, ohne dabei die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts in Urteil 1 BvL 11/14 zu beachten? 15.   Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potential für die Schaffung von neuem Wohnraum durch die Mobilisierung von baureifen Grundstücken in Wohneinheiten bzw. in Wohnfläche in qm? 16.   Wie viele baureife Grundstücke befinden sich nach Kenntnis der Bundesre- gierung in den Top-7-Städten (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Ham- burg, Köln, München und Stuttgart; bitte nach den einzelnen Städten auf- schlüsseln)? 17.   Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Mehreinnahmen der Kommunen durch einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke? 18.   Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand für Bürge- rinnen und Bürger durch die Einführung eines erhöhten, einheitlichen Hebe- satzes für baureife Grundstücke? 19.   Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Mehrkosten für den Bund, die sich aus einer höheren Grundsteuerbelastung von baureifen Bundesgrund- stücken ergeben?",
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