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            "content": "Drucksache 19/545                                      –2–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Staat und Religion eine Einheit. Die Herrschenden stützen sich auf die Autorität eines Gottes und ihre Interpretation des vorgeblichen Gotteswillens. Islamisti- sche Einrichtungen wie das IZH stünden damit für eine Werteordnung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sei. Darüber hinaus enthielte die iranische Verfassung nach wie vor den Auftrag, das irani- sche Modell eines Gottesstaates weltweit zu exportieren. Auch das IZH sei an diesen Auftrag gebunden (vgl. Iranische Islamisten – Funktionäre des Islami- schen Zentrums Hamburg unterstützen israelfeindlichen „Quds-Tag“ in Berlin. Warum die „Blaue Moschee“ an der Außenalster weiterhin vom Verfassungs- schutz beobachtet wird, abrufbar unter www.hamburg.de/innenbehoerde/ schlagzeilen/6509770/islamisches-zentrum-hamburg-verfassungsschutz/). Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes soll die Finanzierung des IZH aus dem Iran über das „Beyt-e rahbar“ gesteuert werden, ein dem obersten Religi- onsführer Khamenei zugeordnetes Gremium mit tausenden von Mitarbeitern, das im Iran zentrale macht- und finanzpolitische Funktionen ausfüllt und die Herrschaft von Khamenei sichert.“ (ebd.) Die Bundesregierung teilte auf ent- sprechende Nachfragen mit, die Einschätzung der Freien und Hansestadt Ham- burg zu teilen. Daher sei eine fortlaufende Beobachtung des IZH durch die Ver- fassungsschutzbehörden weiterhin notwendig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13362, S. 3). Trotz dieser Beobachtung des IZH durch die Verfassungsschutzbehörden sollen für ein Projekt mit dem Titel „Extrem engagiert! Kompetenzprogramm junger Muslime“ bis Ende 2019 insgesamt 283 150 Euro an den IGS fließen (vgl. Bild vom 15. Dezember 2017: Aus EU-Programm gegen Extremismus – 283 000 Euro für Mullah-Freunde, abrufbar unter www.bild.de/politik/inland/islamismus/ eu-gelder-bka-igs-extremismus-54204484.bild.html). 1.   Welche Positionen der IGS sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religions- freiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transse- xuellen (bitte Buchstabe für Buchstabe getrennt und einzeln beantworten)? Die Fragen 1 bis 1g werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung sind keine Stellungnahmen durch dIe „Islamische Gemein- schaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V.“ (IGS) als Dachverband zu den oben genannten Punkten bekannt.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –3–                               Drucksache 19/545 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2.   Welche Positionen des IZH sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religions- freiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transse- xuellen (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und getrennt beantworten)? Die Fragen 2 bis 2g werden im Sachzusammenhang beantwortet. Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) vermeidet öffentliche Stellungnahmen zu den o. g. Punkten. Die inhaltlichen Positionen des IZH ergeben sich aus der Verbindung des IZH zur Islamischen Republik Iran. Das IZH ist nach der Bewertung der Sicherheitsbe- hörden neben der Botschaft die wichtigste Vertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland und eines ihrer wichtigsten Propagandazentren in Europa. Die Islamische Republik Iran erklärt in ihrer Verfassung den weltweiten „Export“ der iranischen Revolution und damit die Islamisierung anderer Nationen nach ira- nischem Vorbild zum Staatsziel. Die Inhalte der Verfassung der Islamischen Re- publik Iran sind mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundord- nung der Bundesrepublik Deutschland schlechthin unvereinbar. 3.   Welche Positionen von anderen Mitgliedsorganisationen der IGS sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundeslän- dern bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religions- freiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transse- xuellen (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten)? Die Fragen 3 bis 3g werden im Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet. Un- ter den vielfältigen Mitgliedsorganisationen der IGS befinden sich auch extremis- tische Vereine. Bei einem Teil der Vereine bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass sie in Bezug zum IZH und/oder der islamistisch-terroristischen „Hizb Allah“ stehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 Bezug genommen.",
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